DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/05/77 Luxemburg, den 12. April 2005 7754/05 (Presse 77) 2651. Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen Luxemburg, den 12. April 2005 Präsidenten Jean-Claude JUNCKER Premierminister, Ministre d'Etat und Minister der Finanzen, Jeannot KRECKÉ Minister für Wirtschaft und Außenhandel, Minister für Sport Luxemburg PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 285 6083 / 6319 Fax: +32 (0)2 285 8026 [email protected] http://ue.eu.int/Newsroom 7754/05 (Presse 77) 1 DE 12.IV.2005 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat äußerte sich zu den Maßnahmen, die Griechenland getroffen hat, um sein übermäßiges Defizit bis 2006 zu beseitigen, nachdem der Rat das Land am 17. Februar 2005 in Verzug gesetzt hatte. Der Rat nahm Kenntnis vom Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung von Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen mit Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und zehn abhängigen oder assoziierten Gebieten der Mitgliedstaaten, und er erzielte eine Einigung bei bestimmten Fragen der Anwendung der EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen. Alle Maßnahmen werden am 1. Juli 2005 in Kraft treten. Der Rat ersuchte ferner die Kommission, einen Vorschlag zur Anpassung der VerbrauchsteuerMindestsätze für alkoholische Getränke vorzulegen. Der Rat beschloss des Weiteren, die EU-Polizeimission in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL KINSHASA) einzuleiten; außerdem billigte er einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Vermeidung von Unfällen bei der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie. 7754/05 (Presse 77) 2 DE 12.IV.2005 INHALT1 TEILNEHMER 5 ERÖRTERTE PUNKTE GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK 2005 7 UMSETZUNG DES STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTS 7 – 7 Griechenland: aktualisiertes Stabilitätsprogramm – Griechenland: Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits – Überprüfung der Inverzugsetzung durch den Rat 7 – 7 Haushaltsmitteilungen UNTERNEHMEN - VERRINGERUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS 8 FINANZRAHMEN DER EU FÜR 2007-2013 8 ENTWICKLUNGSHILFE: MÖGLICHKEITEN FÜR IHRE FINANZIERUNG 8 BESTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN 9 VERBRAUCHSTEUERSÄTZE AUF ALKOHOL UND ALKOHOLISCHE GETRÄNKE* Schlussfolgerungen des Rates 10 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE WIRTSCHAFT UND FINANZEN Gesamthaushaltsplan der EU - Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung 11 AUSSENBEZIEHUNGEN Republik Côte d'Ivoire - restriktive Maßnahmen 11 Afrika: Verhinderung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten 11 EU-Kroatien: Stabilitäts- und Assoziationsrat 11 7754/05 (Presse 77) 3 DE 12.IV.2005 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK Demokratische Republik Kongo – Unterstützungsmission und Polizeimission 12 ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT EU-AKP - Technisches Zentrum für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum 12 ERWEITERUNG Kroatien - Beitrittsverhandlungen - internes Verfahren der EU 12 JUSTIZ UND INNERES Insolvenzverfahren 13 BINNENMARKT Versandverfahren 13 VERKEHR Sicherheit im Luftverkehr – Verbot des Mitführens von Feuerzeugen an Bord von Flugzeugen in den USA 13 EU-UNO: Internationaler Güterverkehr 13 TELEKOMMUNIKATION 11 Programm "Mehr Sicherheit im Internet" 13 UMWELT Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie 14 BESCHLÜSSE IM WEGE DES SCHRIFTLICHEN VERFAHRENS Antidumping 15 Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten 15 7754/05 (Presse 77) 4 DE 12.IV.2005 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Didier REYNDERS Vizepremierminister und Minister der Finanzen Tschechische Republik: Tomáš PROUZA Stellvertretender Minister der Finanzen Dänemark: Thor PEDERSEN Minister der Finanzen Deutschland: Hans EICHEL Bundesminister der Finanzen Estland: Väino REINART Ständiger Vertreter Griechenland: Georgios ALOGOSKOUFIS Minister für Wirtschaft und Finanzen Spanien: Miguel Ángel FERNÁNDEZ ORDÓÑEZ Staatssekretär für Finanzen und Haushalt Frankreich: Pierre SELLAL Ständiger Vertreter Irland: Tom PARLON Staatsminister im Ministerium der Finanzen (mit besonderer Zuständigkeit für das Amt für öffentliche Arbeiten) Italien: Domenico SINISCALCO Minister für Wirtschaft und Finanzen Zypern: Iacovos N. KERAVNOS Minister der Finanzen Lettland: Oskars SPURDZIŅŠ Minister der Finanzen Litauen: Algirdas BUTKEVIČIUS Minister der Finanzen Luxemburg: Jean-Claude JUNCKER Jeannot KRECKÉ Luc FRIEDEN Ungarn: Tibor DRASKOVICS Malta: Tonio FENECH Premierminister, Ministre d'État, Minister der Finanzen Minister für Wirtschaft und Außenhandel, Minister für Sport Minister der Justiz, Minister für das Staatsvermögen und den Haushalt, Minister der Verteidigung Minister der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium der Finanzen Niederlande: Gerrit ZALM Stellvertretender Ministerpräsident, Minister der Finanzen Österreich: Alfred FINZ Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Polen: Mirosław GRONICKI Minister der Finanzen 7754/05 (Presse 77) 5 DE 12.IV.2005 Portugal: Luís CAMPOS E CUNHA Minister für Finanzen und öffentliche Verwaltung Slowenien: Andrej BAJUK Minister der Finanzen Slowakei: Ivan MIKLOŠ Stellvertretender Ministerpräsident und Minister der Finanzen Finnland: Antti KALLIOMÄKI Stellvertretender Premierminister, Minister der Finanzen Schweden: Jens HENRIKSSON Staatssekretär beim Minister der Finanzen Vereinigtes Königreich: Jon CUNLIFFE Direktor Kommission: Joaquín ALMUNIA László KOVÁCS Mitglied Mitglied Andere Teilnehmer: Philippe MAYSTADT Caio KOCH-WESER Jan Willem OOSTERWIJK Präsident der Europäischen Investitionsbank Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik 7754/05 (Presse 77) 6 DE 12.IV.2005 ERÖRTERTE PUNKTE GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK 2005 Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen der Kommission zu den Hauptkomponenten einer Empfehlung betreffend die Grundzüge der Wirtschaftspolitik. Die Empfehlung betreffend die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sowie die Leitlinien für die Beschäftigungspolitik waren am 12. April von der Kommission im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung der im März 2000 in Lissabon beschlossenen Strategie für Wirtschaftsreformen angenommen worden. Der Rat wird voraussichtlich auf seiner Tagung am 7. Juni 2005 einen Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik annehmen, der dem Europäischen Rat für dessen Tagung am 16. und 17. Juni 2005 übermittelt wird. UMSETZUNG DES STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTS – Griechenland: aktualisiertes Stabilitätsprogramm – Griechenland: Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits – Überprüfung der Inverzugsetzung durch den Rat Der Rat verabschiedete eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramm Griechenlands (Dok.7990/05). Nach einer Aussprache auf der Grundlage einer Mitteilung der Kommission zu den Maßnahmen, die Griechenland aufgrund der Inverzugsetzung durch den Rat ergriffen hatte (Artikel 104 Absatz 9 des Vertrags), gelangte der Präsident zu folgenden Schlussfolgerungen: "Griechenland hat am 21. März 2005 eine revidierte Fassung seines aktualisierten Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2004-2007 vorgelegt, die gemäß Artikel 104 Absatz 9 als Bericht über die wirtschaftspolitischen Entscheidungen zur Umsetzung der im Beschluss des Rates vom 17. Februar enthaltenen Empfehlungen betrachtet wurde. Das vorgelegte Programm sieht erhebliche Haushaltsanpassungen vor. Der Rat beglückwünscht die griechische Regierung nicht nur zur strikten Umsetzung des Haushaltsplans für 2005, sondern auch zu den zusätzlichen strukturellen Maßnahmen im laufenden Jahr. Der Rat begrüßt die Zusage der griechischen Regierung, das Defizit im Jahr 2006 unter 3 % des BIP zu drücken. Er begrüßt ferner die fortgesetzten Bemühungen der griechischen Behörden, in enger Zusammenarbeit mit Eurostat die verbleibenden statistischen Probleme zu lösen. Der Rat ist angesichts des derzeitigen Kenntnisstands der Auffassung, dass diese Beschlüsse der griechischen Regierung mit den Empfehlungen des Rates vom 17. Februar nach Artikel 104 Absatz 9 im Einklang stehen. Deshalb sind derzeit keine weiteren Schritte im Rahmen des Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits erforderlich." – Haushaltsmitteilungen Der Rat nahm Kenntnis von den Ausführungen der Kommission zu den wichtigsten Ergebnissen ihrer Analyse der von den Mitgliedstaaten für das Jahr 2004 gemeldeten Finanzdaten. 7754/05 (Presse 77) 7 DE 12.IV.2005 UNTERNEHMEN - VERRINGERUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS Der Rat nahm Kenntnis vom Stand der Beratungen über die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen. Der Rat hatte die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2004 aufgefordert, Pilotprojekte einzurichten, damit eine gemeinsame Methodik zur Messung des Verwaltungsaufwands, der sich aus den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU ergibt, angewendet werden kann. Der Rat wird die Ergebnisse der Pilotprojekte voraussichtlich auf seiner Tagung am 11. Oktober 2005 prüfen, da er sich unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse vor Ende 2005 auf eine gemeinsame Methodik einigen möchte. FINANZRAHMEN DER EU FÜR 2007-2013 Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Vorsitzes zu einem Arbeitsdokument, das einen Verhandlungsrahmen ("Verhandlungsbox") vorgibt, der die Erstellung der finanziellen Vorausschau der EU für den Zeitraum 2007-2013 erleichtern soll. Er führte einen Gedankenaustausch. Der Vorsitz möchte den Europäischen Rat in die Lage versetzen, im Einklang mit dem im mehrjährigen strategischen Programm des Rates festgelegten Zeitplan auf seiner Tagung am 16. und 17. Juni eine politische Einigung zu erzielen. Zu diesem Zweck wird der Vorsitz den Verhandlungsrahmen – der als praktisches Hilfsmittel bei den Verhandlungen über die beiden vorhergehenden Finanzpakete erfolgreich eingesetzt wurde – entsprechend dem Fortgang der Beratungen bis Juni anpassen und ergänzen. Die erste Fassung des Verhandlungsrahmens wurde bereits auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 16. März vorgestellt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird noch in diesem Monat eine erste Prüfung des Textes vornehmen und der Vorsitz beabsichtigt, auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) am 25. April eine neue Fassung vorzulegen. ENTWICKLUNGSHILFE: MÖGLICHKEITEN FÜR IHRE FINANZIERUNG Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die Finanzierung der Entwicklungshilfe, wobei er sich auf ein von der Kommission vorgelegtes Dokument stützte, in dem sowohl mögliche steuerliche als auch nichtsteuerliche Maßnahmen untersucht werden, durch die der Umfang der Hilfe erhöht werden könnte. Die Minister werden auf ihrer für den 13./14. Mai 2005 geplanten informellen Tagung in Luxemburg eingehender darüber beraten. Ziel ist es, einen Standpunkt der EU für eine Tagung auf hoher Ebene zu erarbeiten, die auf Initiative der Vereinten Nationen für September anberaumt wurde; dort soll die Bilanz der Fortschritte gezogen werden, die bei der Verwirklichung der 2000 festgelegten Millenniums-Ziele erreicht worden sind. Einige Mitgliedstaaten werden, was den für die Entwicklungshilfe aufgewandten Teil ihrer nationalen Haushalte betrifft, die für 2006 gesteckten Zwischenziele nicht erreichen, und nach diesem Zeitpunkt wird weiterhin ein hoher Finanzierungsbedarf zur Verwirklichung der Milleniums-Ziele bestehen. Mit alternativen Finanzierungsquellen ließe sich sicherstellen, dass in hohem Umfang Entwicklungshilfemittel bereitgestellt werden können. In dem Dokument der Kommission werden sowohl ein Vorschlag des Vereinten Königreichs für eine Internationale Finanzierungsfazilität als auch steuerliche Möglichkeiten geprüft, darunter Vorschläge Deutschlands und Frankreichs für eine Besteuerung des Flugverkehrs, und zwar durch eine Kerosinsteuer und eine Flugticketsteuer. Außerdem werden in diesem Dokument die Möglichkeiten für einen mulilateralen Schuldennachlass für die am höchsten verschuldeten Länder untersucht. 7754/05 (Presse 77) 8 DE 12.IV.2005 BESTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN Der Rat zog Bilanz in Bezug auf den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung der Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen, die mit Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und mit zehn abhängigen oder assoziierten Gebieten der Mitgliedstaaten geschlossen worden sind. Er begrüßte die in dieser Sache erzielten Fortschritte und nahm Kenntnis von den Verpflichtungen, die eingegangen wurden, damit der Prozess innerhalb des vorgesehenen Zeitplans abgeschlossen werden kann. Der Rat zeigte sich überzeugt, dass alle Vorkehrungen so weit gediehen sein werden, dass die Richtlinie der EU über die Besteuerung von Zinserträgen (2003/48/EG) sowie die mit den europäischen Drittländern und den abhängigen oder assoziierten Gebieten vereinbarten Maßnahmen wie vorgesehen ab dem 1. Juli dieses Jahres angewandt werden können. Der Rat kam überein, auf seiner Tagung am 7. Juni noch einmal Bilanz der Situation zu ziehen. Der Rat nahm außerdem die folgenden Schlussfolgerungen an: "Im Anschluss an einen wechselseitigen Gedankenaustausch einigen sich die Delegationen und die Kommission in Bezug auf zwei Fragen, die die Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG betreffen, wie folgt: – hinsichtlich der vor dem 1. Juli 2005 aufgelaufenen Zinsen: Die Richtlinie wird auf alle Zinszahlungen angewandt, die ab dem 1. Juli 2005 vorgenommen werden; davon ausgenommen ist der Teil dieser Zinsen, der vor diesem Datum aufgelaufen ist; – hinsichtlich Artikel 6 Absatz 6 der Richtlinie: Nur diejenigen Erträge, die von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) stammen, die höchstens 15% ihrer Aktiva direkt oder indirekt in Schuldtitel investieren, können von der Definition der Zinszahlung nach Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie ausgenommen werden; – Die Mitgliedstaaten, die Kommission (in Bezug auf Drittländer) sowie die Niederlande und das Vereinigte Königreich (in Bezug auf die assoziierten oder abhängigen Gebiete) werden jeweils schriftlich garantieren bzw. zusichern, dass schriftliche Garantien dafür erbracht werden, dass alle Seiten uneingeschränkt in Einklang mit dem vorstehenden Absatz handeln werden. Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) wird auf seiner Tagung im Juni 2005 prüfen, ob alle diese schriftlichen Anwendungsgarantien vorliegen". Mit der Richtlinie 2003/48/EG soll sichergestellt werden, dass grenzüberschreitende Zinsertragsflüsse zwischen den Mitgliedstaaten in Form von Zinszahlungen der Besteuerung unterliegen. Die Anwendung ist davon abhängig, dass dieselben Maßnahmen ab diesem Datum von den drei unmittelbar dem Vereinigten Königreich unterstehenden Gebieten (Guernsey, Jersey und Isle of Man), den fünf karibischen Gebieten des Vereinigten Königreichs (Anguilla, Kaimaninseln, Montserrat, Turks- und Caicosinseln sowie Britische Jungferninseln) und den beiden karibischen Gebieten der Niederlande (Niederländische Antillen und Aruba) angewendet werden; von Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Schweiz gleichwertige Maßnahmen angewendet werden. Im vergangenen Juni hatte der Rat vereinbart, als Datum des Beginns der Anwendung den 1. Juli 2005 statt – wie ursprünglich vorgesehen – den 1. Januar 2005 festzulegen, damit die Richtlinie zeitgleich zu den gleichwertigen Maßnahmen in den assoziierten oder abhängigen Gebieten und den fünf europäischen Drittländern angewandt werden kann. 7754/05 (Presse 77) 9 DE 12.IV.2005 VERBRAUCHSTEUERSÄTZE AUF ALKOHOL UND ALKOHOLISCHE GETRÄNKE* Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat stellt Folgendes fest: – Eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten ist davon überzeugt, dass eine stärkere Angleichung der Steuersätze dazu beitragen würde, Wettbewerbsverzerrungen und Betrug zu verringern; es wurden jedoch Vorbehalte in Bezug auf Höhe und Richtung dieser Angleichung vorgetragen. – Es konnte kein Einvernehmen über die Einführung eines positiven Mindeststeuersatzes für alle alkoholischen Getränke erzielt werden. Zwölf Mitgliedstaaten lehnen jedweden Vorschlag zur Einführung eines positiven Mindeststeuersatzes auf Wein entschieden ab. – Es besteht weit gehende Übereinstimmung darüber, dass die Mindestverbrauchsteuersätze angepasst werden sollten, um einen Inflationsausgleich zu schaffen und ihren realen Wert zu erhalten. – Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten ist nicht der Ansicht, dass gesundheitliche und soziale Aspekte bei der Festsetzung der Sätze einen entscheidenden Faktor darstellen sollten. – Die Mitgliedstaaten sind übereinstimmend der Auffassung, dass die derzeitige Einstufung alkoholischer Getränke für Verbrauchsteuerzwecke – allerdings ohne grundlegende Änderungen der geltenden Struktur der Einstufung alkoholischer Getränke – modernisiert werden muss. Der Rat fordert die Kommission auf, – einen Vorschlag für die Anpassung der Mindestverbrauchsteuersätze zu unterbreiten, damit ein Absinken des realen Werts der gemeinschaftlichen Mindestsätze vermieden wird, wobei für die Mitgliedstaaten, die Schwierigkeiten mit der Anhebung ihrer Sätze haben, Übergangszeiten und Ausnahmeregelungen vorzusehen sind; dabei sollte die Kommission ferner der allgemeinen politischen Brisanz dieser besonderen Frage gebührend Rechnung tragen; – das derzeitige Einstufungssystem mit dem Ziel zu modernisieren, die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit der Einstufung von alkoholischen Getränken für Verbrauchsteuerzwecke zu beheben." 7754/05 (Presse 77) 10 DE 12.IV.2005 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE WIRTSCHAFT UND FINANZEN Gesamthaushaltsplan der EU - Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung Der Rat gab seine Stellungnahme zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission ab, mit der die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU geändert werden sollen (Dok. 7360/05). Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf die Berücksichtigung der verschiedenen Rechtsakte im Zusammenhang mit der Ausführung von Ausgaben aus dem Haushalt der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Die Annahme dieser Stellungnahme geht auf ein Ersuchen der Kommission zurück. AUSSENBEZIEHUNGEN Republik Côte d'Ivoire - restriktive Maßnahmen Der Rat erließ eine Verordnung, mit der angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen verhängt werden (Dok. 5827/05). Ziel dieser Verordnung ist es, die in der Resolution 1572 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen festgelegten restriktiven Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen und Organisationen, die eine Bedrohung des Friedensprozesses und des Aussöhnungsprozesses in Côte d'Ivoire darstellen, in Gemeinschaftsrecht umzusetzen. Afrika: Verhinderung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt zur Verhinderung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten in Afrika sowie zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/85/GASP an (Dok. 6759/05). Mit dem neuen Gemeinsamen Standpunkt werden die Inhalte des früheren Gemeinsamen Standpunkts bekräftigt und gleichzeitig aktualisiert, z.B. in Bezug auf die Durchführung des Aktionsplans für Frieden und Sicherheit in Afrika. Folgendes sind die wichtigsten Bestandteile: Stärkung der Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten Afrikas im Bereich der Verhinderung, Bewältigung und Beilegung gewaltsamer Konflikte in Afrika durch die Einrichtung eines intensivierten Dialogs mit der Afrikanischen Union, den subregionalen Organisationen und Initiativen sowie mit den Organisationen der Zivilgesellschaft; regelmäßige Evaluierung potenzieller gewaltsamer Konflikte und Darlegung der Optionen für Maßnahmen, mit denen der Ausbruch oder ein Wiederaufflammen dieser Konflikte verhindert werden kann; Stärkung der Rolle der Entwicklungszusammenarbeit bei der Verhinderung von Konflikten. Dieser Gemeinsame Standpunkt und seine Anwendung werden jedes Jahr überprüft und gegebenenfalls geändert. EU-Kroatien: Stabilitäts- und Assoziationsrat 7754/05 (Presse 77) 11 DE 12.IV.2005 Der Rat nahm einen Beschluss über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Kroatien sowie der Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses an (Dok. 7061/05). Der Stabilitäts- und Assoziationsrat überwacht die Umsetzung des Stabilitäts- und Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kroatien, das am 1. Februar 2005 in Kraft getreten ist, und prüft die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sowie jede andere bilaterale oder internationale Frage von gemeinsamem Interesse. Der Stabilitäts- und Assoziationsausschuss unterstützt den Stabilitäts- und Assoziationsrat bei seinen Aufgaben. EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK Demokratische Republik Kongo – Unterstützungsmission und Polizeimission Der Rat billigte ein allgemeines Konzept für die Einrichtung einer Beratungs- und Unterstützungsmission im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo. Außerdem nahm der Rat folgende Schlussfolgerungen zu der Polizeimission der EU in der Demokratischen Republik Kongo an: "In Anbetracht des Stands der Vorbereitungen für die Mission hat der Rat beschlossen, die Polizeimission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo, EUPOL Kinshasa, heute einzuleiten. Dieser Beschluss erfolgt im Anschluss an den Briefwechsel zwischen dem Generalsekretär/Hohen Vertreter und dem Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo, der die Unterstützung der kongolesischen Behörden für die Durchführung dieser Mission bestätigt." ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT EU-AKP - Technisches Zentrum für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum Der Rat stimmte einem Vorschlag zur Ernennung von Herrn Hansjörg Neun (Deutschland) zum Direktor des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum mit Wirkung vom 1. Mai 2005 bis zum 28. Februar 2010 im Hinblick auf die Ernennung durch den AKP-Botschafterausschuss zu (Dok. 2114/05). ERWEITERUNG Kroatien - Beitrittsverhandlungen - internes Verfahren der EU Der Rat nahm die internen Vereinbarungen für die Verhandlungen mit Kroatien über den Beitritt zur Europäischen Union an (Dok. 7408/05). Vor diesem Beschluss hatte der Rat am 16. März einen Verhandlungsrahmen angenommen. Bei dieser Gelegenheit hatte der Rat allerdings beschlossen, die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit diesem Land zu verschieben. Die Verhandlungen mit Kroatien werden eröffnet, sobald der Rat festgestellt hat, dass Kroatien uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeitet. 7754/05 (Presse 77) 12 DE 12.IV.2005 JUSTIZ UND INNERES Insolvenzverfahren Der Rat nahm die Verordnung zur Änderung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren und Verwaltern in der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren an (Dok. 5810/05). BINNENMARKT Versandverfahren Der Rat legte den Standpunkt der Gemeinschaft im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses EG-EFTA "Gemeinsames Versandverfahren" zur Änderung der EUEFTA-Bestimmungen mit Blick auf mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Versandförmlichkeiten fest (Dok. 6042/05). Diese Flexibilität ist jedoch beschränkt auf die zuständigen Behörden im Hinblick auf Container, die von Straßenfahrzeugen befördert werden sollen; damit soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Angaben nachträglich eingetragen werden. Mit dieser Änderung soll den Handelspraktiken an Containerterminals entsprochen werden. VERKEHR Sicherheit im Luftverkehr – Verbot des Mitführens von Feuerzeugen an Bord von Flugzeugen in den USA Der Rat billigte die Übermittlung einer Note an die US-amerikanischen Behörden betreffend das von den Vereinigten Staaten vorgeschlagene Verbot des Mitführens von Feuerzeugen durch Fluggäste an Bord von Flugzeugen an (Dok. 7545/05). In der Note, die dem US-Außenministerium zugestellt werden soll, wird der Besorgnis der EU-Mitgliedstaaten über die möglichen Auswirkungen dieses Gesetzesvorschlags für die Flughäfen und die Passagiere auf Flügen in die USA Ausdruck verliehen. Die Mitgliedstaaten bezweifeln auch die Wirksamkeit einer solchen Bestimmung aufgrund der ihres Erachtens bestehenden Beschränkungen der heute für eine effiziente Erkennung von Feuerzeugen zur Verfügung stehenden Technologien. Das US-Ministerium für nationale Sicherheit plant, dieses Verbot ab dem 14. April 2005 für Feuerzeuge jeder Art, die Fluggäste sowohl bei sich als auch im Handgepäck mitführen, in Kraft zu setzen. EU-UNO: Internationaler Güterverkehr Der Rat ermächtigte die Kommission, im Namen der Gemeinschaft im Rahmen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) ein Abkommen für den internationalen Güterverkehr auszuhandeln. TELEKOMMUNIKATION Programm "Mehr Sicherheit im Internet" Der Rat verabschiedete den Beschluss über ein neues Programm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien, insbesondere durch Kinder, und zum Kampf gegen illegale und vom Endnutzer nicht gewünschte Inhalte an (Dok. 3688/05). 7754/05 (Presse 77) 13 DE 12.IV.2005 Dieses Gemeinschaftsprogramm mit der Bezeichnung "Mehr Sicherheit im Internet" wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 aufgestellt. In dem Beschluss sind Haushaltsmittel in Höhe von 45 Mio. EUR vorgesehen, davon 20 Mio. für die Jahre 2005 und 2006. Das Programm umfasst vier Aktionen, deren Ausgaben sich vorläufig wie folgt aufschlüsseln: Kampf gegen illegale Inhalte, 25 - 30 %; Bekämpfung vom Endnutzer nicht gewünschter und schädlicher Inhalte, 10 - 17 %; Förderung eines sichereren Umfelds, 8 - 12 %; Sensibilisierungsmaßnahmen, 47 - 51 %. UMWELT Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie Der Rat legte seinen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG fest (Dok. 16075/04). Der Gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt. Die ungarische und die österreichische Delegation enthielten sich der Stimme. Der Richtlinienentwurf zielt darauf ab, Unfälle zu verhindern, die unmittelbar beim Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten, Lagern, Wiederverwerten und Beseitigen von Abfällen aus dem Bergbau verursacht werden, sowie deren negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu reduzieren. Die Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie machen mit einen jährlichen Gesamtvolumen von über 400 Mio. Tonnen 29 % des gesamten Abfallaufkommens in der EU aus. In mehreren Mitgliedstaaten ist es bereits zu schweren Bergbauunfällen gekommen, so z.B. in Aberfan (Vereinigtes Königreich), Aznalcóllar (Spanien) und Baia Mare (Rumänien). Zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie sieht der Richtlinienentwurf Folgendes vor: Bedingungen für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen, auch in Bezug auf die Beteiligung der Öffentlichkeit, Verpflichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen, Verpflichtung zur Charakterisierung der Abfälle vor ihrer Entsorgung oder Behandlung, Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Einrichtungen zur Abfallbewirtschaftung, Verpflichtung zur Erstellung von Stilllegungsplänen, Verpflichtung zur Gewährleistung einer angemessenen finanziellen Sicherheit. 7754/05 (Presse 77) 14 DE 12.IV.2005 BESCHLÜSSE IM WEGE DES SCHRIFTLICHEN VERFAHRENS Antidumping Der Rat verabschiedete am 8. April 2005 im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung zur erneuten Änderung der Verordnung Nr. 1601/2001 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Tschechischen Republik, Russland, Thailand und der Türkei (Dok. 7075/05). Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten Der Rat billigte am 29. März 2005 im Wege des schriftlichen Verfahrens die Antworten auf folgende Zweitanträge: Nr. 10/c/01/05 (Dok. 6377/05); Nr. 11/c/01/05 (Dok. 6572/05); Nr. 12/c/01/05; Nr. 13/c/01/05 von David Cronin (Dok. 6844/05). 7754/05 (Presse 77) 15 DE