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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/05/77
Luxemburg, den 12. April 2005
7754/05 (Presse 77)
2651. Tagung des Rates
Wirtschaft und Finanzen
Luxemburg, den 12. April 2005
Präsidenten
Jean-Claude JUNCKER
Premierminister, Ministre d'Etat und Minister der Finanzen,
Jeannot KRECKÉ
Minister für Wirtschaft und Außenhandel,
Minister für Sport
Luxemburg
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 6083 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
7754/05 (Presse 77)
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12.IV.2005
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat äußerte sich zu den Maßnahmen, die Griechenland getroffen hat, um sein übermäßiges
Defizit bis 2006 zu beseitigen, nachdem der Rat das Land am 17. Februar 2005 in Verzug gesetzt
hatte.
Der Rat nahm Kenntnis vom Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung von Abkommen über die
Besteuerung von Zinserträgen mit Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und
zehn abhängigen oder assoziierten Gebieten der Mitgliedstaaten, und er erzielte eine Einigung bei
bestimmten Fragen der Anwendung der EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen. Alle
Maßnahmen werden am 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Der Rat ersuchte ferner die Kommission, einen Vorschlag zur Anpassung der VerbrauchsteuerMindestsätze für alkoholische Getränke vorzulegen.
Der Rat beschloss des Weiteren, die EU-Polizeimission in der Demokratischen Republik Kongo
(EUPOL KINSHASA) einzuleiten; außerdem billigte er einen Vorschlag für eine Richtlinie zur
Vermeidung von Unfällen bei der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden
Industrie.
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DE
12.IV.2005
INHALT1
TEILNEHMER
5
ERÖRTERTE PUNKTE
GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK 2005
7
UMSETZUNG DES STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTS
7
–
7
Griechenland: aktualisiertes Stabilitätsprogramm
–
Griechenland: Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits – Überprüfung der
Inverzugsetzung durch den Rat
7
–
7
Haushaltsmitteilungen
UNTERNEHMEN - VERRINGERUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS
8
FINANZRAHMEN DER EU FÜR 2007-2013
8
ENTWICKLUNGSHILFE: MÖGLICHKEITEN FÜR IHRE FINANZIERUNG
8
BESTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN
9
VERBRAUCHSTEUERSÄTZE AUF ALKOHOL UND ALKOHOLISCHE GETRÄNKE* Schlussfolgerungen des Rates
10
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Gesamthaushaltsplan der EU - Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung
11
AUSSENBEZIEHUNGEN
Republik Côte d'Ivoire - restriktive Maßnahmen
11
Afrika: Verhinderung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten
11
EU-Kroatien: Stabilitäts- und Assoziationsrat
11
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3
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12.IV.2005
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Demokratische Republik Kongo – Unterstützungsmission und Polizeimission
12
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
EU-AKP - Technisches Zentrum für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen
Raum
12
ERWEITERUNG
Kroatien - Beitrittsverhandlungen - internes Verfahren der EU
12
JUSTIZ UND INNERES
Insolvenzverfahren
13
BINNENMARKT
Versandverfahren
13
VERKEHR
Sicherheit im Luftverkehr – Verbot des Mitführens von Feuerzeugen an Bord von Flugzeugen in
den USA
13
EU-UNO: Internationaler Güterverkehr
13
TELEKOMMUNIKATION
11
Programm "Mehr Sicherheit im Internet"
13
UMWELT
Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie
14
BESCHLÜSSE IM WEGE DES SCHRIFTLICHEN VERFAHRENS
Antidumping
15
Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
15
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12.IV.2005
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Didier REYNDERS
Vizepremierminister und Minister der Finanzen
Tschechische Republik:
Tomáš PROUZA
Stellvertretender Minister der Finanzen
Dänemark:
Thor PEDERSEN
Minister der Finanzen
Deutschland:
Hans EICHEL
Bundesminister der Finanzen
Estland:
Väino REINART
Ständiger Vertreter
Griechenland:
Georgios ALOGOSKOUFIS
Minister für Wirtschaft und Finanzen
Spanien:
Miguel Ángel FERNÁNDEZ ORDÓÑEZ
Staatssekretär für Finanzen und Haushalt
Frankreich:
Pierre SELLAL
Ständiger Vertreter
Irland:
Tom PARLON
Staatsminister im Ministerium der Finanzen (mit
besonderer Zuständigkeit für das Amt für öffentliche
Arbeiten)
Italien:
Domenico SINISCALCO
Minister für Wirtschaft und Finanzen
Zypern:
Iacovos N. KERAVNOS
Minister der Finanzen
Lettland:
Oskars SPURDZIŅŠ
Minister der Finanzen
Litauen:
Algirdas BUTKEVIČIUS
Minister der Finanzen
Luxemburg:
Jean-Claude JUNCKER
Jeannot KRECKÉ
Luc FRIEDEN
Ungarn:
Tibor DRASKOVICS
Malta:
Tonio FENECH
Premierminister, Ministre d'État, Minister der Finanzen
Minister für Wirtschaft und Außenhandel, Minister für
Sport
Minister der Justiz, Minister für das Staatsvermögen und
den Haushalt, Minister der Verteidigung
Minister der Finanzen
Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium der
Finanzen
Niederlande:
Gerrit ZALM
Stellvertretender Ministerpräsident, Minister der Finanzen
Österreich:
Alfred FINZ
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
Polen:
Mirosław GRONICKI
Minister der Finanzen
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5
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Portugal:
Luís CAMPOS E CUNHA
Minister für Finanzen und öffentliche Verwaltung
Slowenien:
Andrej BAJUK
Minister der Finanzen
Slowakei:
Ivan MIKLOŠ
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister der
Finanzen
Finnland:
Antti KALLIOMÄKI
Stellvertretender Premierminister, Minister der Finanzen
Schweden:
Jens HENRIKSSON
Staatssekretär beim Minister der Finanzen
Vereinigtes Königreich:
Jon CUNLIFFE
Direktor
Kommission:
Joaquín ALMUNIA
László KOVÁCS
Mitglied
Mitglied
Andere Teilnehmer:
Philippe MAYSTADT
Caio KOCH-WESER
Jan Willem OOSTERWIJK
Präsident der Europäischen Investitionsbank
Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses
Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik
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6
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12.IV.2005
ERÖRTERTE PUNKTE
GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK 2005
Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen der Kommission zu den Hauptkomponenten einer
Empfehlung betreffend die Grundzüge der Wirtschaftspolitik.
Die Empfehlung betreffend die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sowie die Leitlinien für die
Beschäftigungspolitik waren am 12. April von der Kommission im Zusammenhang mit der
Halbzeitüberprüfung der im März 2000 in Lissabon beschlossenen Strategie für
Wirtschaftsreformen angenommen worden.
Der Rat wird voraussichtlich auf seiner Tagung am 7. Juni 2005 einen Bericht über die Grundzüge
der Wirtschaftspolitik annehmen, der dem Europäischen Rat für dessen Tagung am 16. und 17. Juni
2005 übermittelt wird.
UMSETZUNG DES STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTS
–
Griechenland: aktualisiertes Stabilitätsprogramm
–
Griechenland: Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits – Überprüfung der
Inverzugsetzung durch den Rat
Der Rat verabschiedete eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramm Griechenlands (Dok.7990/05).
Nach einer Aussprache auf der Grundlage einer Mitteilung der Kommission zu den Maßnahmen,
die Griechenland aufgrund der Inverzugsetzung durch den Rat ergriffen hatte (Artikel 104 Absatz 9
des Vertrags), gelangte der Präsident zu folgenden Schlussfolgerungen:
"Griechenland hat am 21. März 2005 eine revidierte Fassung seines aktualisierten Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2004-2007 vorgelegt, die gemäß Artikel 104 Absatz 9 als Bericht über
die wirtschaftspolitischen Entscheidungen zur Umsetzung der im Beschluss des Rates vom 17.
Februar enthaltenen Empfehlungen betrachtet wurde. Das vorgelegte Programm sieht erhebliche
Haushaltsanpassungen vor.
Der Rat beglückwünscht die griechische Regierung nicht nur zur strikten Umsetzung des Haushaltsplans für 2005, sondern auch zu den zusätzlichen strukturellen Maßnahmen im laufenden Jahr. Der
Rat begrüßt die Zusage der griechischen Regierung, das Defizit im Jahr 2006 unter 3 % des BIP zu
drücken. Er begrüßt ferner die fortgesetzten Bemühungen der griechischen Behörden, in enger
Zusammenarbeit mit Eurostat die verbleibenden statistischen Probleme zu lösen.
Der Rat ist angesichts des derzeitigen Kenntnisstands der Auffassung, dass diese Beschlüsse der
griechischen Regierung mit den Empfehlungen des Rates vom 17. Februar nach Artikel 104
Absatz 9 im Einklang stehen. Deshalb sind derzeit keine weiteren Schritte im Rahmen des
Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits erforderlich."
–
Haushaltsmitteilungen
Der Rat nahm Kenntnis von den Ausführungen der Kommission zu den wichtigsten Ergebnissen
ihrer Analyse der von den Mitgliedstaaten für das Jahr 2004 gemeldeten Finanzdaten.
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12.IV.2005
UNTERNEHMEN - VERRINGERUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS
Der Rat nahm Kenntnis vom Stand der Beratungen über die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen.
Der Rat hatte die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2004 aufgefordert,
Pilotprojekte einzurichten, damit eine gemeinsame Methodik zur Messung des Verwaltungsaufwands, der sich aus den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU ergibt, angewendet werden
kann.
Der Rat wird die Ergebnisse der Pilotprojekte voraussichtlich auf seiner Tagung am 11. Oktober
2005 prüfen, da er sich unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse vor Ende 2005 auf eine
gemeinsame Methodik einigen möchte.
FINANZRAHMEN DER EU FÜR 2007-2013
Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Vorsitzes zu einem Arbeitsdokument, das einen
Verhandlungsrahmen ("Verhandlungsbox") vorgibt, der die Erstellung der finanziellen Vorausschau
der EU für den Zeitraum 2007-2013 erleichtern soll. Er führte einen Gedankenaustausch.
Der Vorsitz möchte den Europäischen Rat in die Lage versetzen, im Einklang mit dem im
mehrjährigen strategischen Programm des Rates festgelegten Zeitplan auf seiner Tagung am
16. und 17. Juni eine politische Einigung zu erzielen. Zu diesem Zweck wird der Vorsitz den
Verhandlungsrahmen – der als praktisches Hilfsmittel bei den Verhandlungen über die beiden
vorhergehenden Finanzpakete erfolgreich eingesetzt wurde – entsprechend dem Fortgang der
Beratungen bis Juni anpassen und ergänzen.
Die erste Fassung des Verhandlungsrahmens wurde bereits auf der Tagung des Rates (Allgemeine
Angelegenheiten) vom 16. März vorgestellt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird noch in
diesem Monat eine erste Prüfung des Textes vornehmen und der Vorsitz beabsichtigt, auf der
Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) am 25. April eine neue Fassung vorzulegen.
ENTWICKLUNGSHILFE: MÖGLICHKEITEN FÜR IHRE FINANZIERUNG
Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die Finanzierung der Entwicklungshilfe, wobei er
sich auf ein von der Kommission vorgelegtes Dokument stützte, in dem sowohl mögliche steuerliche als auch nichtsteuerliche Maßnahmen untersucht werden, durch die der Umfang der Hilfe
erhöht werden könnte.
Die Minister werden auf ihrer für den 13./14. Mai 2005 geplanten informellen Tagung in
Luxemburg eingehender darüber beraten. Ziel ist es, einen Standpunkt der EU für eine Tagung auf
hoher Ebene zu erarbeiten, die auf Initiative der Vereinten Nationen für September anberaumt
wurde; dort soll die Bilanz der Fortschritte gezogen werden, die bei der Verwirklichung der 2000
festgelegten Millenniums-Ziele erreicht worden sind.
Einige Mitgliedstaaten werden, was den für die Entwicklungshilfe aufgewandten Teil ihrer
nationalen Haushalte betrifft, die für 2006 gesteckten Zwischenziele nicht erreichen, und nach
diesem Zeitpunkt wird weiterhin ein hoher Finanzierungsbedarf zur Verwirklichung der
Milleniums-Ziele bestehen. Mit alternativen Finanzierungsquellen ließe sich sicherstellen, dass in
hohem Umfang Entwicklungshilfemittel bereitgestellt werden können.
In dem Dokument der Kommission werden sowohl ein Vorschlag des Vereinten Königreichs für
eine Internationale Finanzierungsfazilität als auch steuerliche Möglichkeiten geprüft, darunter
Vorschläge Deutschlands und Frankreichs für eine Besteuerung des Flugverkehrs, und zwar durch
eine Kerosinsteuer und eine Flugticketsteuer. Außerdem werden in diesem Dokument die
Möglichkeiten für einen mulilateralen Schuldennachlass für die am höchsten verschuldeten Länder
untersucht.
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12.IV.2005
BESTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN
Der Rat zog Bilanz in Bezug auf den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung der Abkommen
über die Besteuerung von Zinserträgen, die mit Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der
Schweiz und mit zehn abhängigen oder assoziierten Gebieten der Mitgliedstaaten geschlossen
worden sind.
Er begrüßte die in dieser Sache erzielten Fortschritte und nahm Kenntnis von den Verpflichtungen,
die eingegangen wurden, damit der Prozess innerhalb des vorgesehenen Zeitplans abgeschlossen
werden kann. Der Rat zeigte sich überzeugt, dass alle Vorkehrungen so weit gediehen sein werden,
dass die Richtlinie der EU über die Besteuerung von Zinserträgen (2003/48/EG) sowie die mit den
europäischen Drittländern und den abhängigen oder assoziierten Gebieten vereinbarten Maßnahmen
wie vorgesehen ab dem 1. Juli dieses Jahres angewandt werden können.
Der Rat kam überein, auf seiner Tagung am 7. Juni noch einmal Bilanz der Situation zu ziehen.
Der Rat nahm außerdem die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Im Anschluss an einen wechselseitigen Gedankenaustausch einigen sich die Delegationen und die
Kommission in Bezug auf zwei Fragen, die die Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG betreffen,
wie folgt:
– hinsichtlich der vor dem 1. Juli 2005 aufgelaufenen Zinsen: Die Richtlinie wird auf alle Zinszahlungen angewandt, die ab dem 1. Juli 2005 vorgenommen werden; davon ausgenommen ist
der Teil dieser Zinsen, der vor diesem Datum aufgelaufen ist;
– hinsichtlich Artikel 6 Absatz 6 der Richtlinie: Nur diejenigen Erträge, die von Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) stammen, die höchstens 15% ihrer Aktiva direkt
oder indirekt in Schuldtitel investieren, können von der Definition der Zinszahlung nach Artikel
6 Absatz 1 der Richtlinie ausgenommen werden;
– Die Mitgliedstaaten, die Kommission (in Bezug auf Drittländer) sowie die Niederlande und das
Vereinigte Königreich (in Bezug auf die assoziierten oder abhängigen Gebiete) werden jeweils
schriftlich garantieren bzw. zusichern, dass schriftliche Garantien dafür erbracht werden, dass
alle Seiten uneingeschränkt in Einklang mit dem vorstehenden Absatz handeln werden. Der Rat
(Wirtschaft und Finanzen) wird auf seiner Tagung im Juni 2005 prüfen, ob alle diese schriftlichen Anwendungsgarantien vorliegen".
Mit der Richtlinie 2003/48/EG soll sichergestellt werden, dass grenzüberschreitende Zinsertragsflüsse zwischen den Mitgliedstaaten in Form von Zinszahlungen der Besteuerung unterliegen. Die
Anwendung ist davon abhängig, dass
 dieselben Maßnahmen ab diesem Datum von den drei unmittelbar dem Vereinigten Königreich
unterstehenden Gebieten (Guernsey, Jersey und Isle of Man), den fünf karibischen Gebieten des
Vereinigten Königreichs (Anguilla, Kaimaninseln, Montserrat, Turks- und Caicosinseln sowie
Britische Jungferninseln) und den beiden karibischen Gebieten der Niederlande (Niederländische
Antillen und Aruba) angewendet werden;
 von Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Schweiz gleichwertige Maßnahmen
angewendet werden.
Im vergangenen Juni hatte der Rat vereinbart, als Datum des Beginns der Anwendung den 1. Juli
2005 statt – wie ursprünglich vorgesehen – den 1. Januar 2005 festzulegen, damit die Richtlinie
zeitgleich zu den gleichwertigen Maßnahmen in den assoziierten oder abhängigen Gebieten und den
fünf europäischen Drittländern angewandt werden kann.
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12.IV.2005
VERBRAUCHSTEUERSÄTZE AUF ALKOHOL UND ALKOHOLISCHE GETRÄNKE* Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat stellt Folgendes fest:
– Eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten ist davon überzeugt, dass eine stärkere Angleichung der
Steuersätze dazu beitragen würde, Wettbewerbsverzerrungen und Betrug zu verringern; es
wurden jedoch Vorbehalte in Bezug auf Höhe und Richtung dieser Angleichung vorgetragen.
– Es konnte kein Einvernehmen über die Einführung eines positiven Mindeststeuersatzes für alle
alkoholischen Getränke erzielt werden. Zwölf Mitgliedstaaten lehnen jedweden Vorschlag zur
Einführung eines positiven Mindeststeuersatzes auf Wein entschieden ab.
– Es besteht weit gehende Übereinstimmung darüber, dass die Mindestverbrauchsteuersätze
angepasst werden sollten, um einen Inflationsausgleich zu schaffen und ihren realen Wert zu
erhalten.
– Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten ist nicht der Ansicht, dass gesundheitliche und
soziale Aspekte bei der Festsetzung der Sätze einen entscheidenden Faktor darstellen sollten.
– Die Mitgliedstaaten sind übereinstimmend der Auffassung, dass die derzeitige Einstufung
alkoholischer Getränke für Verbrauchsteuerzwecke – allerdings ohne grundlegende Änderungen
der geltenden Struktur der Einstufung alkoholischer Getränke – modernisiert werden muss.
Der Rat fordert die Kommission auf,
– einen Vorschlag für die Anpassung der Mindestverbrauchsteuersätze zu unterbreiten, damit ein
Absinken des realen Werts der gemeinschaftlichen Mindestsätze vermieden wird, wobei für die
Mitgliedstaaten, die Schwierigkeiten mit der Anhebung ihrer Sätze haben, Übergangszeiten und
Ausnahmeregelungen vorzusehen sind; dabei sollte die Kommission ferner der allgemeinen
politischen Brisanz dieser besonderen Frage gebührend Rechnung tragen;
– das derzeitige Einstufungssystem mit dem Ziel zu modernisieren, die bestehenden Probleme im
Zusammenhang mit der Einstufung von alkoholischen Getränken für Verbrauchsteuerzwecke zu
beheben."
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Gesamthaushaltsplan der EU - Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung
Der Rat gab seine Stellungnahme zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission ab, mit der
die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU
geändert werden sollen (Dok. 7360/05).
Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf die Berücksichtigung der verschiedenen
Rechtsakte im Zusammenhang mit der Ausführung von Ausgaben aus dem Haushalt der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU.
Die Annahme dieser Stellungnahme geht auf ein Ersuchen der Kommission zurück.
AUSSENBEZIEHUNGEN
Republik Côte d'Ivoire - restriktive Maßnahmen
Der Rat erließ eine Verordnung, mit der angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire
restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen verhängt werden
(Dok. 5827/05).
Ziel dieser Verordnung ist es, die in der Resolution 1572 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen festgelegten restriktiven Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen
Ressourcen bestimmter Personen und Organisationen, die eine Bedrohung des Friedensprozesses
und des Aussöhnungsprozesses in Côte d'Ivoire darstellen, in Gemeinschaftsrecht umzusetzen.
Afrika: Verhinderung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten
Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt zur Verhinderung, Bewältigung und Beilegung von
Konflikten in Afrika sowie zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/85/GASP an
(Dok. 6759/05).
Mit dem neuen Gemeinsamen Standpunkt werden die Inhalte des früheren Gemeinsamen Standpunkts bekräftigt und gleichzeitig aktualisiert, z.B. in Bezug auf die Durchführung des Aktionsplans
für Frieden und Sicherheit in Afrika.
Folgendes sind die wichtigsten Bestandteile:
 Stärkung der Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten Afrikas im Bereich der Verhinderung,
Bewältigung und Beilegung gewaltsamer Konflikte in Afrika durch die Einrichtung eines
intensivierten Dialogs mit der Afrikanischen Union, den subregionalen Organisationen und
Initiativen sowie mit den Organisationen der Zivilgesellschaft;
 regelmäßige Evaluierung potenzieller gewaltsamer Konflikte und Darlegung der Optionen für
Maßnahmen, mit denen der Ausbruch oder ein Wiederaufflammen dieser Konflikte verhindert
werden kann;
 Stärkung der Rolle der Entwicklungszusammenarbeit bei der Verhinderung von Konflikten.
Dieser Gemeinsame Standpunkt und seine Anwendung werden jedes Jahr überprüft und gegebenenfalls geändert.
EU-Kroatien: Stabilitäts- und Assoziationsrat
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12.IV.2005
Der Rat nahm einen Beschluss über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer
Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Kroatien sowie der Geschäftsordnung
des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses an (Dok. 7061/05).
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat überwacht die Umsetzung des Stabilitäts- und Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kroatien, das am 1. Februar 2005 in Kraft
getreten ist, und prüft die Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sowie jede andere
bilaterale oder internationale Frage von gemeinsamem Interesse.
Der Stabilitäts- und Assoziationsausschuss unterstützt den Stabilitäts- und Assoziationsrat bei
seinen Aufgaben.
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Demokratische Republik Kongo – Unterstützungsmission und Polizeimission
Der Rat billigte ein allgemeines Konzept für die Einrichtung einer Beratungs- und Unterstützungsmission im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik
Kongo.
Außerdem nahm der Rat folgende Schlussfolgerungen zu der Polizeimission der EU in der Demokratischen Republik Kongo an:
"In Anbetracht des Stands der Vorbereitungen für die Mission hat der Rat beschlossen, die Polizeimission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo, EUPOL Kinshasa, heute
einzuleiten. Dieser Beschluss erfolgt im Anschluss an den Briefwechsel zwischen dem Generalsekretär/Hohen Vertreter und dem Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo, der die
Unterstützung der kongolesischen Behörden für die Durchführung dieser Mission bestätigt."
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
EU-AKP - Technisches Zentrum für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im
ländlichen Raum
Der Rat stimmte einem Vorschlag zur Ernennung von Herrn Hansjörg Neun (Deutschland) zum
Direktor des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen
Raum mit Wirkung vom 1. Mai 2005 bis zum 28. Februar 2010 im Hinblick auf die Ernennung
durch den AKP-Botschafterausschuss zu (Dok. 2114/05).
ERWEITERUNG
Kroatien - Beitrittsverhandlungen - internes Verfahren der EU
Der Rat nahm die internen Vereinbarungen für die Verhandlungen mit Kroatien über den Beitritt
zur Europäischen Union an (Dok. 7408/05).
Vor diesem Beschluss hatte der Rat am 16. März einen Verhandlungsrahmen angenommen. Bei
dieser Gelegenheit hatte der Rat allerdings beschlossen, die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen
mit diesem Land zu verschieben. Die Verhandlungen mit Kroatien werden eröffnet, sobald der Rat
festgestellt hat, dass Kroatien uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das
ehemalige Jugoslawien zusammenarbeitet.
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JUSTIZ UND INNERES
Insolvenzverfahren
Der Rat nahm die Verordnung zur Änderung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren und Verwaltern in der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren an
(Dok. 5810/05).
BINNENMARKT
Versandverfahren
Der Rat legte den Standpunkt der Gemeinschaft im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses
des Gemischten Ausschusses EG-EFTA "Gemeinsames Versandverfahren" zur Änderung der EUEFTA-Bestimmungen mit Blick auf mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Versandförmlichkeiten
fest (Dok. 6042/05).
Diese Flexibilität ist jedoch beschränkt auf die zuständigen Behörden im Hinblick auf Container,
die von Straßenfahrzeugen befördert werden sollen; damit soll sichergestellt werden, dass die
erforderlichen Angaben nachträglich eingetragen werden.
Mit dieser Änderung soll den Handelspraktiken an Containerterminals entsprochen werden.
VERKEHR
Sicherheit im Luftverkehr – Verbot des Mitführens von Feuerzeugen an Bord von Flugzeugen
in den USA
Der Rat billigte die Übermittlung einer Note an die US-amerikanischen Behörden betreffend das
von den Vereinigten Staaten vorgeschlagene Verbot des Mitführens von Feuerzeugen durch
Fluggäste an Bord von Flugzeugen an (Dok. 7545/05).
In der Note, die dem US-Außenministerium zugestellt werden soll, wird der Besorgnis der EU-Mitgliedstaaten über die möglichen Auswirkungen dieses Gesetzesvorschlags für die Flughäfen und die
Passagiere auf Flügen in die USA Ausdruck verliehen. Die Mitgliedstaaten bezweifeln auch die
Wirksamkeit einer solchen Bestimmung aufgrund der ihres Erachtens bestehenden Beschränkungen
der heute für eine effiziente Erkennung von Feuerzeugen zur Verfügung stehenden Technologien.
Das US-Ministerium für nationale Sicherheit plant, dieses Verbot ab dem 14. April 2005 für
Feuerzeuge jeder Art, die Fluggäste sowohl bei sich als auch im Handgepäck mitführen, in Kraft zu
setzen.
EU-UNO: Internationaler Güterverkehr
Der Rat ermächtigte die Kommission, im Namen der Gemeinschaft im Rahmen der Kommission
der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) ein Abkommen für den
internationalen Güterverkehr auszuhandeln.
TELEKOMMUNIKATION
Programm "Mehr Sicherheit im Internet"
Der Rat verabschiedete den Beschluss über ein neues Programm zur Förderung der sichereren
Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien, insbesondere durch Kinder, und zum Kampf
gegen illegale und vom Endnutzer nicht gewünschte Inhalte an (Dok. 3688/05).
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12.IV.2005
Dieses Gemeinschaftsprogramm mit der Bezeichnung "Mehr Sicherheit im Internet" wird für den
Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 aufgestellt. In dem Beschluss sind
Haushaltsmittel in Höhe von 45 Mio. EUR vorgesehen, davon 20 Mio. für die Jahre 2005 und 2006.
Das Programm umfasst vier Aktionen, deren Ausgaben sich vorläufig wie folgt aufschlüsseln:
 Kampf gegen illegale Inhalte, 25 - 30 %;
 Bekämpfung vom Endnutzer nicht gewünschter und schädlicher Inhalte, 10 - 17 %;
 Förderung eines sichereren Umfelds, 8 - 12 %;
 Sensibilisierungsmaßnahmen, 47 - 51 %.
UMWELT
Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie
Der Rat legte seinen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden
Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG fest (Dok. 16075/04). Der Gemeinsame
Standpunkt wird dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.
Die ungarische und die österreichische Delegation enthielten sich der Stimme.
Der Richtlinienentwurf zielt darauf ab, Unfälle zu verhindern, die unmittelbar beim Aufsuchen,
Gewinnen, Aufbereiten, Lagern, Wiederverwerten und Beseitigen von Abfällen aus dem Bergbau
verursacht werden, sowie deren negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche
Gesundheit zu reduzieren.
Die Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie machen mit einen jährlichen Gesamtvolumen
von über 400 Mio. Tonnen 29 % des gesamten Abfallaufkommens in der EU aus. In mehreren
Mitgliedstaaten ist es bereits zu schweren Bergbauunfällen gekommen, so z.B. in Aberfan
(Vereinigtes Königreich), Aznalcóllar (Spanien) und Baia Mare (Rumänien).
Zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie sieht
der Richtlinienentwurf Folgendes vor:
 Bedingungen für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen, auch in Bezug auf die Beteiligung
der Öffentlichkeit,
 Verpflichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen,
 Verpflichtung zur Charakterisierung der Abfälle vor ihrer Entsorgung oder Behandlung,
 Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Einrichtungen zur Abfallbewirtschaftung,
 Verpflichtung zur Erstellung von Stilllegungsplänen,
 Verpflichtung zur Gewährleistung einer angemessenen finanziellen Sicherheit.
7754/05 (Presse 77)
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12.IV.2005
BESCHLÜSSE IM WEGE DES SCHRIFTLICHEN VERFAHRENS
Antidumping
Der Rat verabschiedete am 8. April 2005 im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung
zur erneuten Änderung der Verordnung Nr. 1601/2001 des Rates zur Einführung eines endgültigen
Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die
Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Tschechischen
Republik, Russland, Thailand und der Türkei (Dok. 7075/05).
Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
Der Rat billigte am 29. März 2005 im Wege des schriftlichen Verfahrens die Antworten auf
folgende Zweitanträge:
 Nr. 10/c/01/05 (Dok. 6377/05);
 Nr. 11/c/01/05 (Dok. 6572/05);
 Nr. 12/c/01/05;
 Nr. 13/c/01/05 von David Cronin (Dok. 6844/05).
7754/05 (Presse 77)
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