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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/08/166
10414/08 (Presse 166) (OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2876. Tagung des Rates
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
Luxemburg, den 9.-10. Juni 2008
Präsident
Marjeta COTMAN
Ministerin für Arbeit, Familie und Soziales
Zofija Mazej KUKOVIC
Ministerin für Gesundheit
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 6083 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat erzielte eine politische Einigung über ein Paket von zwei Verordnungen über Arbeitszeitgestaltung bzw. Leiharbeit.
Der Rat erzielte eine politische Einigung über eine Entscheidung über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2008.
Der Rat legte eine allgemeine Ausrichtung für zwei Verordnungsentwürfe über die Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit fest.
Der Rat nahm Schlussfolgerungen zu den folgenden Themen an:
–
Empfehlung der Kommission zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in
Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
–
Antizipation und Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitsmarkts mit besonderem
Schwerpunkt auf jungen Menschen
–
Umsetzung der Aktionsplattform von Peking hinsichtlich der Indikatoren in Bezug auf
"Mädchen" bzw. "Frauen im politischen Entscheidungsprozess"
–
Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft
–
Verringerung der Krebsbelastungen
–
Antibiotikaresistenz
–
Umsetzung der Gesundheitsstrategie der EU
–
Arzneimittelinformationen für Patienten.
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INHALT1
TEILNEHMER .................................................................................................................................... 5
ERÖRTERTE PUNKTE
ARBEITSZEITGESTALTUNG .......................................................................................................... 8
LEIHARBEIT .................................................................................................................................... 11
VERBESSERUNG DER VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF DIE
ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN* – Schlussfolgerungen des Rates .............................. 13
LEITLINIEN FÜR BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHE MASSNAHMEN DER
MITGLIEDSTAATEN ...................................................................................................................... 14
QUALIFIKATIONEN, BESCHÄFTIGUNG UND JUGEND ......................................................... 15
ANTIZIPATION UND ERFÜLLUNG DER ERFORDERNISSE DES ARBEITSMARKTS –
Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................................................ 15
STELLUNGNAHME DES BESCHÄFTIGUNGSAUSSCHUSSES ZUR
BESCHÄFTIGUNG JUNGER MENSCHEN ................................................................................... 16
SOZIALE SICHERHEIT ................................................................................................................... 17
Durchführungsverordnung ................................................................................................................. 17
Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ................................................................................... 17
AKTIONSPLATTFORM VON PEKING – FOLGEMASSNAHMEN............................................ 19
Mädchen – Schlussfolgerungen des Rates ......................................................................................... 19
Frauen im politischen Entscheidungsprozess – Schlussfolgerungen des Rates ................................. 19
GESCHLECHTERSTEREOTYPEN – Schlussfolgerungen des Rates ............................................. 20
VERRINGERUNG DER KREBSBELASTUNGEN – Schlussfolgerungen des Rates..................... 21
ANTIBIOTIKARESISTENZ – Schlussfolgerungen des Rates ......................................................... 23
UMSETZUNG DER GESUNDHEITSSTRATEGIE DER EU – Schlussfolgerungen des Rates ..... 24
Kooperationsmechanismus zwischen dem Rat und der Kommission zur Umsetzung der
Gesundheitsstrategie der EU (öffentliche Aussprache) ...................................................................... 24
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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ARZNEIMITTELINFORMATIONEN FÜR PATIENTEN – Schlussfolgerungen des Rates .......... 25
SONSTIGES ...................................................................................................................................... 26
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK
Militärische Operation EUFOR Tchad/RCA der EU – Beteiligung Albaniens................................. 33
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Sondersteuer "octroi de mer" in den französischen überseeischen Departements ............................. 33
HANDELSPOLITIK
Abkommen mit der Ukraine über den Dienstleistungsverkehr .......................................................... 34
STATISTIK
Öffentliche Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.................................................................... 34
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Joëlle MILQUET
Bulgarien:
Emilia Radkova MASLAROVA
Valery TZEKOV
Tschechische Republik:
Petr NEČAS
Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung
und der Chancengleichheit
Ministerin für Arbeit und Sozialpolitik
Stellvertreter des Ministers für Gesundheit
Tomáš JULÍNEK
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit
und Soziales
Minister für Gesundheit
Dänemark:
Claus Hjort FREDERIKSEN
Jakob Axel NIELSEN
Minister für Beschäftigung
Minister für Gesundheit und Prävention
Deutschland:
Olaf SCHOLZ
Marion CASPERS-MERK
Estland:
Tiit NABER
Irland:
Billy KELLEHER
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Mary HARNEY
Staatsminister im Ministerium für Unternehmen, Handel
und Beschäftigung (mit besonderer Zuständigkeit für
Arbeitsmarktfragen)
Ministerin für Gesundheit und Kinder
Griechenland:
Fani PALLI-PETRALIA
Georgios KONSTANTOPOULOS
Ministerin für Beschäftigung und soziale Sicherung
Staatssekretär für Gesundheit und soziale Solidarität
Spanien:
Celestino CORBACHO CHAVES
Gerardo CAMPS
Luisa Maria NOENO
Frankreich:
Xavier BERTRAND
Roselyne BACHELOT-NARQUIN
Minister für Arbeit und Einwanderung
Minister für Wirtschaft, Staatsvermögen und Beschäftigung und Zweiter Stellvertretender Präsident des Rates
der Generalität der Autonomen Gemeinschaft Valencia
Ministerin für Gesundheit und Verbraucherschutz der
Autonomen Gemeinschaft Aragonien
Minister für Arbeit, Sozialpartnerschaft, Familie und
Solidarität
Ministerin für Gesundheit, Jugend, Sport und Vereinswesen
Italien:
Francesca MARTINI
Staatssekretärin für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik
Zypern:
George PAPAGEORGIOU
Yiannos PAPADOPOULOS
Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales
Staatssekretär im Ministerium für Gesundheit
Lettland:
Iveta PURNE
Armands PLORIŅŠ
Ministerin für Wohlfahrt
Staatssekretär, Ministerium für Gesundheit
Litauen:
Vilija BLINKEVIČIŪTĖ
Rimvydas TURČINSKAS
Minister für soziale Sicherheit und Arbeit
Minister für Gesundheit
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Luxemburg:
François BILTGEN
Mars DI BARTOLOMEO
Minister für Arbeit und Beschäftigung, Minister für
Kultur, Hochschulen und Forschung, Minister für die
Glaubensgemeinschaften
Ministerin für Familie und Integration, Ministerin für
Chancengleichheit
Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit
Ungarn:
Tamás SZÉKELY
László HERCZOG
Minister für Gesundheit
Unterstaatssekretär, Ministerium für Soziales und Arbeit
Malta:
John DALLI
Minister für Sozialpolitik
Niederlande:
Piet Hein DONNER
Minister für Soziales und Beschäftigung
Österreich:
Martin BARTENSTEIN
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Polen:
Czesława OSTROWSKA
Marek TWARDOWSKI
Unterstaatssekretärin, Ministerium für Arbeit und Soziales
Unterstaatssekretär, Ministerium für Gesundheit
Portugal:
José VIEIRA DA SILVA
Francisco RAMOS
Minister für Arbeit und soziale Solidarität
Beigeordneter Staatssekretär für Gesundheit
Marie-Josée JACOBS
Rumänien:
Eugen NICOLĂESCU
Denisa-Oana PĂTRAŞCU
Slowenien:
Marjeta COTMAN
Zofija MAZEJ KUKOVIČ
Romana TOMC
Minister für Volksgesundheit
Staatssekretärin, zuständig für die Abteilung für Sozialdialog, Arbeitsrecht und Beziehungen zum Parlament,
Ministerium für Arbeit, Familie und Chancengleichheit
Ministerin für Arbeit, Familie und Soziales
Ministerin für Gesundheit
Staatssekretärin, Ministerium für Arbeit, Familie und
Soziales
Slowakei:
Viera TOMANOVÁ
Daniel KLACKO
Ministerin für Arbeit, Soziales und Familie
Staatssekretär, Ministerium für Gesundheit
Finnland:
Tarja CRONBERG
Ministerin für Arbeit
Schweden:
Sven Otto LITTORIN
Göran HÄGGLUND
Cristina HUSMARK PEHRSSON
Minister für Beschäftigung
Minister für soziale Angelegenheiten
Ministerin für soziale Sicherheit
Vereinigtes Königreich:
John HUTTON
Pat McFADDEN
Minister für Wirtschaft, Unternehmen und Regelungsreform
Staatsminister für Arbeitsbeziehungen und das Postwesen
Kommission:
Vladimir ŠPIDLA
Androulla VASSILIOU
Mitglied
Mitglied
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Andere Teilnehmer:
Elise WILLAME
Emilio GABAGLIO
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Vorsitzende des Europäischen Ausschusses für
Sozialschutz
Vorsitzender des Beschäftigungsausschusses
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ERÖRTERTE PUNKTE
ARBEITSZEITGESTALTUNG
Der Rat hat mit qualifizierter Mehrheit eine politische Einigung über eine Richtlinie zur Änderung
der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung erzielt.
Im Rahmen der Einigung wurden mehrere Erklärungen für das Ratsprotokoll abgegeben.
Der Rat forderte den Ausschuss der Ständigen Vertreter auf, den Text im Hinblick auf die förmliche
Annahme eines Gemeinsamen Standpunkts als A-Punkt auf einer der nächsten Tagungen des Rates
und seine Übermittlung an das Europäische Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens
abschließend zu überarbeiten.
Die Richtlinie 2003/88/EG enthält Mindestvorschriften für die Arbeitszeitgestaltung, insbesondere
im Hinblick auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, Ruhepausen, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Jahresurlaub sowie bestimmte Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit und des Arbeitsrhythmus.
Der letzte noch offene Punkt, den der Rat geregelt hat, bezieht sich auf die so genannte "Opt-outKlausel", d.h. die Möglichkeit, die wöchentliche Höchstarbeitszeit (48 Stunden) nicht anzuwenden,
wenn der Arbeitnehmer sich bereit erklärt, länger zu arbeiten.
Der erfolgreiche Abschluss des Dossiers durch den slowenischen Vorsitz baut auf der Arbeit sechs
vorangegangener Vorsitze auf und ist Teil eines Gesamtpakets, zu dem auch das Dossier "Leiharbeitnehmer" gehört, über das der Rat ebenfalls mit qualifizierter Mehrheit Einvernehmen erzielt
hat.
Die Richtlinie wird im Wege des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament
angenommen.
Das Europäische Parlament gab seine Stellungnahme in erster Lesung am 11. Mai 2005 ab
(Dok. 8725/05); die Kommission unterbreitete ihren überarbeiteten Vorschlag am 31. Mai 2005
(Dok. 9554/05).
Der vom Rat vereinbarte Text (Dok. 10583/08) umfasst folgende Hauptaspekte:
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Beim Bereitschaftsdienst wird im neuen Text zwischen "aktiver" und "inaktiver" Zeit unterschieden. Die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes wird definiert als die Zeit, in der
der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss, aber von seinem Arbeitgeber
nicht zur effektiven Ausübung seiner Tätigkeit oder effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben
aufgefordert wird. Die aktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes zählt nach wie vor als Arbeitszeit und kann gemäß dem Urteil des Gerichtshofs in den Rechtssachen SIMAP bzw. Jaeger nicht
als Ruhezeit behandelt werden. Die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes muss nicht als
Arbeitszeit angesehen werden, es sei denn dies ist in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder im
Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten in Tarifverträgen
oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern vorgesehen.
Bei den Ausgleichsruhezeiten ist Folgendes vorgesehen: Bei Abweichungen von den Bestimmungen, die auf tägliche Ruhezeiten, Ruhepausen, wöchentliche Ruhezeiten, Dauer von Nachtarbeit
und Bezugszeiträume anzuwenden sind, müssen innerhalb einer durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften oder durch Tarifverträge oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern festzulegenden angemessenen Frist Ausgleichsruhezeiten gewährt werden. Dies bietet gegenüber der
derzeit geltenden Richtlinie mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Ausgleichsruhezeiten.
Im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten die Mitgliedstaaten
 die Sozialpartner darin bestärken, auf der entsprechenden Ebene Vereinbarungen zugunsten
einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schließen;
 unbeschadet der Richtlinie 2002/14/EG in Abstimmung mit den Sozialpartnern sicherstellen,
dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer rechtzeitig von grundlegenden Änderungen ihres Arbeitsrhythmus oder ihrer Arbeitszeitgestaltung in Kenntnis setzen;
 die Arbeitgeber außerdem darin bestärken, gemäß den einzelstaatlichen Gepflogenheiten,
Anträge auf Änderungen der Arbeitszeit und des Arbeitsrhythmus unter Beachtung der Erfordernisse der Unternehmen und des Flexibilitätsbedarfs sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu prüfen.
Die wöchentliche Standardhöchstarbeitszeit beträgt über einen Bezugszeitraum berechnet
weiterhin 48 Stunden, einschließlich aller Überstunden und aktiver Zeit während des Bereitschaftsdienstes. Nach der derzeit geltenden Richtlinie beträgt der Bezugszeitraum höchstens zwölf
Monate, wobei dies jedoch nur in einem Tarifvertrag festgelegt werden kann. In dem vom Rat
vereinbarten Text ist daneben ein gesetzlicher Bezugszeitraum von zwölf Monaten nach Anhörung
der Sozialpartner vorgesehen. Der Bezugszeitraum beträgt allerdings höchstens sechs Monate,
wenn die Mitgliedstaaten beschließen, die Opt-out-Bestimmungen anzuwenden.
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Zur Opt-out-Regelung wurden substanzielle Bestimmungen vereinbart. In der Präambel wird klar
darauf hingewiesen, dass die Opt-out-Regelung eine Abweichung darstellt, die dem wirksamen
Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer und der ausdrücklichen, freien und auf
Kenntnis der Sachlage gegründeten Zustimmung des betreffenden Arbeitnehmers unterliegt. Für die
Inanspruchnahme dieser Möglichkeit müssen angemessene Garantien zum Schutz dieser Bedingungen und genaue Kontrollen vorgesehen werden. Ein Erwägungsgrund bezieht sich auf die Charta
der Grundrechte, einschließlich des Rechts jeder Arbeitnehmerin und jedes Arbeitnehmers auf eine
Begrenzung der Höchstarbeitszeit.
In dem Text ist eine Reihe von erweiterten Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer, die die
Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen, vorgesehen. Vor allem Arbeitnehmer in der Probezeit
können innerhalb der ersten sechs Monate oder zu einem beliebigen Zeitpunkt der Probezeit und
innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Probezeit, je nachdem welcher Zeitraum länger ist,
ihre Zustimmung zum Opt-out zurückziehen. Außerdem können nur Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag bzw. -verträge sich insgesamt über weniger als zehn Wochen pro Jahr für den gleichen
Arbeitgeber erstrecken, ab Beginn ihres Arbeitsvertrags die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen
oder von der "Obergrenze" ausgenommen werden, wenn sie die Opt-out-Regelung in Anspruch
nehmen.
Die spezielle Obergrenze für Arbeitnehmer, die die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen,
beträgt entweder generell 60 Stunden im Durchschnitt eines Dreimonatszeitraums (kann im
Rahmen eines Tarifvertrags überschritten werden) oder höchstens 65 Stunden im Durchschnitt
eines Dreimonatszeitraums (sofern die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit angesehen wird und kein Tarifvertrag existiert).
In der Überprüfungsklausel ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten, die die Opt-out-Regelung
gestatten, der Kommission drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie über die Anwendung der
Regelung Bericht erstatten; dazu gehören im Einzelnen die Gründe, die Sektoren, die Tätigkeitsbereiche und die Anzahl der Arbeitnehmer, die hiervon betroffen sind, die Auswirkungen auf die
Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und die Standpunkte der Sozialpartner auf nationaler
Ebene. Die Mitgliedstaaten, die den Bezugszeitraum von zwölf Monaten per Gesetz anwenden,
müssen der Kommission ebenfalls Bericht erstatten. Innerhalb eines weiteren Jahres wird die
Kommission dem Rat und dem Parlament über beide Fragen Bericht erstatten; sie kann geeignete
Vorschläge zur Reduzierung von überlangen Arbeitszeiten unterbreiten.
Der Rat wertet die Inanspruchnahme der Opt-out-Regelung und den längeren Bezugszeitraum auf
der Grundlage des Berichts der Kommission aus. Die Kommission kann ein Jahr später dem Rat
und dem Parlament einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie unterbreiten, in der der
Bewertung des Rates Rechnung getragen wird.
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LEIHARBEIT
Der Rat hat eine politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Richtlinienentwurf über Leiharbeit erzielt. Der Gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament
für eine zweite Lesung übermittelt, sobald der Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen
abschließend überarbeitet ist.
Kernpunkt des Kompromisses ist ein Ausgleich zwischen dem garantierten Schutz der Leiharbeiter
und ausreichender Flexibilität der Arbeitsmärkte, in denen bisher traditionell ganz andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern getroffen wurden.
Die Einigung des Rates umfasst die folgenden Hauptelemente:
Grundsatz der Gleichbehandlung
Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt ab dem ersten Tag als allgemeine Regel. Nach Artikel 5
Absatz 3 ist es den Mitgliedstaaten jedoch gestattet, den Sozialpartnern die Möglichkeit einzuräumen, Tarifverträge aufrechtzuerhalten oder zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes
von Leiharbeitnehmern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen enthalten, die vom Grundsatz der
Gleichbehandlung abweichen können.
Überdies enthält Artikel 5 Absatz 4 einen Mechanismus, wonach die Mitgliedstaaten, die keine
Tarifverträge einsetzen, auf der Grundlage einer von den Sozialpartnern auf nationaler Ebene ausgehandelten Vereinbarung innerhalb bestimmter Grenzen vom Grundsatz der Gleichbehandlung
abweichen können.
Der Text umfasst ferner einen neuen Artikel 5 Absatz 5 über die Verhinderung der missbräuchlichen Anwendung dieser Möglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit aufeinander folgenden kurzfristigen Überlassungen.
Überprüfung der Einschränkungen und Verbote
Nach Artikel 4 sind die bestehenden Einschränkungen und Verbote in Bezug auf die Leiharbeit
zu überprüfen, um die Gewissheit zu erlangen, dass solche Einschränkungen gerechtfertigt sind.
Einige Beispiele von Einschränkungen, die überprüft werden sollten:
– verschiedene Grenzen für die Sektoren oder Beschäftigungen, die eventuell auf Leiharbeitnehmer zurückgreifen (z.B. eine Einschränkung betreffend den Einsatz von Leiharbeitnehmern
für gefährliche Arbeiten);
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– maximale Laufzeit der Verträge; Begrenzung der Leiharbeit lediglich auf bestimmte Situationen
(Stoßzeiten oder unerwartetes Arbeitsaufkommen).
Einschränkungen sollten aus verschiedenen Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein,
darunter der Schutz von Leiharbeitnehmern, die Erfordernisse von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Notwendigkeit, das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes
zu gewährleisten.
Die Aussprache des Rates stützte sich auf einen Text, der sich aus den Beratungen in den Vorbereitungsgremien ergeben hat und Teil eines Gesamtpakets ist, zu dem auch das Dossier "Arbeitszeitgestaltung" gehört, das ebenfalls auf der Tagesordnung dieser Ratstagung steht.
Die Richtlinie wird im Wege des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament
angenommen.
Das Europäische Parlament gab seine Stellungnahme in erster Lesung am 21. November 2002 ab
(Dok. 14331/02).
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VERBESSERUNG DER VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT IN BEZUG AUF DIE
ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN* – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu einer Empfehlung der Kommission zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen angenommen.
Im Rahmen dieser Schlussfolgerungen gaben mehrere Delegationen Erklärungen ab (Dok. 9935/08
ADD 1).
Im Rahmen dieser Initiative empfiehlt die Kommission, dass die Mitgliedstaaten ihre Verwaltungszusammenarbeit verstärken, um die wirksame Anwendung und Durchsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet zu erleichtern; im Einzelnen schlägt sie ein Tätigwerden
in drei Bereichen vor:
a)
Einrichtung eines elektronischen Informationsaustauschsystems;
b)
Verbesserung des Zugangs zu Informationen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowohl für die ausländischen Dienstleister als auch für die entsandten Arbeitnehmer;
c)
Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren.
Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9935/08.
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LEITLINIEN FÜR BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHE MASSNAHMEN DER MITGLIEDSTAATEN
Der Rat hat eine politische Einigung über eine Entscheidung über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für das Jahr 2008 erzielt (Dok. 10090/08).
Die Kommission schlug im Dezember 2007 vor, die integrierten Leitlinien, zu denen die beschäftigungspolitischen Leitlinien gehören, im nächsten Lissabon-Zyklus unverändert zu lassen.
Der Rat hat stets betont, dass der Stabilität der Leitlinien große Bedeutung beizumessen und deren
Umsetzung in den Mittelpunkt zu rücken ist. Dies ist vor allem zur Vorbereitung auf das Jahr 2010
wichtig, da dann die Ergebnisse der Strategie von Lissabon insgesamt beurteilt werden müssen.
Der Rat erhielt die Stellungnahme des Europäischen Parlaments am 20. Mai 2008.
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QUALIFIKATIONEN, BESCHÄFTIGUNG UND JUGEND
ANTIZIPATION UND ERFÜLLUNG DER ERFORDERNISSE DES ARBEITSMARKTS –
Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Thema "Antizipation und Erfüllung der Erfordernisse des
Arbeitsmarkts mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen – eine Initiative für Beschäftigung und Qualifikation" angenommen.
Der Europäische Rat forderte die Kommission im März 2008 in seinen Schlussfolgerungen auf,
unter Berücksichtigung der Auswirkungen des technologischen Wandels und der Bevölkerungsalterung eine umfassende Einschätzung der künftigen Qualifikationserfordernisse in Europa bis
zum Jahr 2020 vorzunehmen und Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung des künftigen Bedarfs
vorzuschlagen. 1
Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 10091/08.
1
Dok. 7652/08, Nummer 14.
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STELLUNGNAHME DES BESCHÄFTIGUNGSAUSSCHUSSES ZUR BESCHÄFTIGUNG
JUNGER MENSCHEN
Der Rat hat die Stellungnahme des Vorsitzenden des Beschäftigungsausschusses, Emilio
GABAGLIO, zur Beschäftigung junger Menschen gebilligt (Dok. 9898/08).
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SOZIALE SICHERHEIT
Durchführungsverordnung
Der Rat hat in Erwartung der für Anfang Juli vorgesehenen Stellungnahme des Europäischen
Parlaments in erster Lesung einstimmig eine partielle allgemeine Ausrichtung zu einem Teil der
Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 1 über die Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit festgelegt; die partielle allgemeine Ausrichtung betrifft Titel IV
Kapitel III (Finanzvorschriften – Rückforderung gezahlter, aber nicht geschuldeter Leistungen, Einziehung vorläufiger Zahlungen und Beiträge, Ausgleich und Unterstützung bei der
Beitreibung) (Dok. 9988/08 + ADD 1).
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 war der erste Schritt in einem Prozess zur Modernisierung
und Vereinfachung der EU-Vorschriften über die Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Diese Vorschriften sollen es den EU-Bürgern gestatten, sich innerhalb Europas frei
zu bewegen, ohne ihre Ansprüche auf Sozialleistungen und Anwartschaften (Krankenversicherung,
Rente, Arbeitslosengeld usw.) zu verlieren.
Der Prozess muss durch die Annahme einer Durchführungsverordnung 2 vollendet werden; ein
entsprechender Vorschlag wird zurzeit geprüft. Mit dieser Verordnung, die die Verordnung (EWG)
Nr. 574/72 3 ersetzen wird, werden Bestimmungen eingeführt, durch die die Zusammenarbeit
zwischen den nationalen Trägern gestärkt und die Verfahren für den Datenaustausch verbessert
werden sollen.
Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
Der Rat hat in Erwartung der für Anfang Juli vorgesehenen Stellungnahme des Europäischen
Parlaments in erster Lesung eine allgemeine Ausrichtung zur Verordnung zur Durchführung der
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und
zur Festlegung des Inhalts der Anhänge festgelegt (Dok. 9939/08).
Diese Anhänge sind erforderlich, um zu gewährleisten, dass den Besonderheiten der verschiedenen
Systeme in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.
1
2
3
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April
2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABl. L 166 vom 30.4.2004,
Berichtigung ABl. L 200 vom 7.6.2004.
Siehe Artikel 89 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.
ABl. L 74 vom 27.3.1972. Zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 647/2005,
ABl. L 28 vom 30.1.1997.
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Anhang XI enthält Bestimmungen zu spezifischen Aspekten der Rechtsvorschriften der einzelnen
Mitgliedstaaten. 1
Der Rat beschloss, die in Anlage III zu Dokument 9939/08 enthaltene Erklärung in das Ratsprotokoll aufzunehmen.
Vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Artikel 42 und 308 des Vertrags; Einstimmigkeit im Rat; Verfahren der Mitentscheidung mit dem Europäischen Parlament.
1
Siehe Artikel 83 der Verordnung.
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AKTIONSPLATTFORM VON PEKING – FOLGEMASSNAHMEN
Die Folgemaßnahmen zur Aktionsplattform von Peking – eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Frau – wurden 1995 anlässlich der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen vereinbart.
Seit 1999 haben die jeweiligen EU-Vorsitze bereits Indikatoren für 10 der 12 Aktionsschwerpunkte
der Pekinger Aktionsplattform entwickelt; der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen, in denen
diese Indikatoren unterstützt werden; sie stellen ein wesentliches politisches Instrument dar.
Mädchen – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat Schlussfolgerungen über die Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform von
Peking durch die Mitgliedstaaten und die Organe der Europäische Union sowie Indikatoren in
Bezug auf Mädchen angenommen; ferner hat er den begleitenden Bericht des Vorsitzes zur Kenntnis genommen (Dok. 9669/08 ADD 1).
Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9669/08.
Frauen im politischen Entscheidungsprozess – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu Frauen im politischen Entscheidungsprozess angenommen
und den begleitenden Bericht des Vorsitzes zur Kenntnis genommen (Dok. 9670/08 ADD 1).
Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9670/08.
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GESCHLECHTERSTEREOTYPEN – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat Schlussfolgerungen über den Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft
angenommen.
Geschlechterstereotypen sind eine der hartnäckigsten Ursachen von Ungleichheit zwischen Frauen
und Männern in allen Bereichen und allen Phasen des Lebens.
Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9671/08.
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VERRINGERUNG DER KREBSBELASTUNGEN – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat eine öffentliche Aussprache geführt und Schlussfolgerungen über die Verringerung der
Krebsbelastungen angenommen.
Die Bedeutung dieses Themas wird durch die Tatsache belegt, dass statistisch gesehen jeder dritte
Europäer im Laufe seines Lebens Krebs entwickelt.
In seinen Schlussfolgerungen ersucht der Rat
 die Mitgliedstaaten, umfassende Krebsstrategien oder -pläne zu entwickeln und umzusetzen;
 die Kommission, einen Aktionsplan der EU zu Krebs vorzulegen, in dem alle Aspekte einer
umfassenden Krebsbekämpfung behandelt werden, und den Austausch von Informationen und
Erfahrungen zu fördern.
Da ein Drittel aller Krebserkrankungen durch Vorbeugung vermieden werden könnte, wird in den
Schlussfolgerungen betont, dass das Bewusstsein dafür in der Bevölkerung geschärft werden muss
und Vorbeugung die effizienteste langfristige Strategie zur Krebsbekämpfung ist; die wesentlichen
Ansatzpunkte sind:
– Förderung einer gesunden Lebensweise,
– Früherkennung durch Vorsorgeuntersuchungen,
– Verringerung der berufs- oder umweltbedingten Belastung durch physikalische, chemische und
biologische Karzinogene,
– Lebensmittelsicherheit.
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Mit weiteren Maßnahmen soll Folgendes gewährleistet werden:
– Lebensqualität der Krebspatienten durch Unterstützung, Rehabilitation und palliative Pflege;
– bevölkerungsweite Erfassung der Krebsfälle für epidemiologische Studien;
– Investitionen in die Ausbildung von qualifiziertem Personal, in angemessene Geräte und Einrichtungen und effiziente Diagnostik und Medizin,
– Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Krebsforschung auf EU- und internationaler Ebene.
Schließlich wurde die Bedeutung der Rolle der Zivilgesellschaft in diesem Kontext hervorgehoben.
Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9636/08.
10414/08 (Presse 166)
22
DE
9-10.VI.2008
ANTIBIOTIKARESISTENZ – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm Schlussfolgerungen zur Antibiotikaresistenz an und nahm die folgenden Informationen zur Kenntnis:
– Frankreich wird am 6. und 7. November 2008 in Paris einen Fach-Workshop über Antibiotikaresistenz veranstalten;
– die Tschechische Republik wird während ihres Vorsitzes 1 eine Konferenz im Hinblick auf die
Formulierung der grundlegenden Standards für die antimikrobiellen Programme von Krankenhäusern veranstalten.
Kommissionsmitglied Vassiliou nutzte diese Gelegenheit und kündigte den "Tag der Sensibilisierung für Antibiotikaresistenz (Antibiotic Awareness Day)" am 18. November 2008 in Straßburg
an und präsentierte das Logo der Veranstaltung (siehe unten).
Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9637/08.
1
Erstes Halbjahr 2009.
10414/08 (Presse 166)
23
DE
9-10.VI.2008
UMSETZUNG DER GESUNDHEITSSTRATEGIE DER EU – Schlussfolgerungen des Rates
Kooperationsmechanismus zwischen dem Rat und der Kommission zur Umsetzung der
Gesundheitsstrategie der EU (öffentliche Aussprache)
Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen und eine öffentliche Aussprache über einen Kooperationsmechanismus zwischen dem Rat und der Kommission zur Umsetzung der Gesundheitsstrategie der EU geführt.
Der Rat nahm auf der Grundlage der Gesundheitsstrategie der EU (Weißbuch der Kommission:
"Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013" 1) Schlussfolgerungen zur strategischen Zusammenarbeit an, die es der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem
Rat gestatten, bei EU-Angelegenheiten, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben (z.B. Alterung
der Bevölkerung, Gesundheitsrisiken usw.), zusammenzuarbeiten; dies bringt einen echten zusätzlichen Nutzen für die Mitgliedstaaten und so wird gewährleistet, dass die Gesundheitsstrategie der
EU, einschließlich des Konzepts "Gesundheitsfragen in allen Politikbereichen", umgesetzt wird.
Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9639/08.
1
KOM(2007) 630 endg.
10414/08 (Presse 166)
24
DE
9-10.VI.2008
ARZNEIMITTELINFORMATIONEN FÜR PATIENTEN – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu einer Mitteilung der Kommission (Dok. 5242/08), in der die
gegenwärtige Praxis der Bereitstellung von Arzneimittelinformationen für Patienten analysiert wird,
angenommen.
Der Rat hielt ferner eine Orientierungsaussprache, wobei die Minister ersucht wurden, ihre Beiträge
auf eine Reihe von vom Vorsitz vorbereiteten Fragen zu stützen (Dok. 9608/08):
 Welches sind die wichtigsten Punkte, wenn es darum geht, zwischen Informationen für Patienten
und Werbung für Arzneimittel zu unterscheiden?
 Sollte über die Rechtsvorschriften in Bezug auf Arzneimittelinformationen für Patienten auf EUEbene oder auf nationaler Ebene entschieden werden? Sollte eine solche Regelung eine a-priorioder eine a-posteriori-Kontrolle der Information enthalten, oder sollte der Grundsatz der Selbstregulierung Anwendung finden?
 Können durch eine Gesetzgebung auf EU-Ebene die Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten
in Bezug auf den Zugang zu Arzneimittelinformationen beseitigt werden?
Die meisten Delegationen waren sich in Folgendem einig:
–
Es müssen weitere Möglichkeiten gefunden werden, zwischen Werbung und Information
zu unterscheiden.
–
Das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente muss aufrechterhalten
werden.
–
Die für Gesundheit und Gesundheitsberufe zuständigen Behörden müssen ihre Aufgabe,
die Bereitstellung von Informationen für Patienten, erfüllen.
Der Rat nahm überdies Kenntnis von der Absicht der Kommission 1, einen Legislativvorschlag für
die Schaffung eines Rahmens für die Bereitstellung von Arzneimittelinformationen für Patienten zu
unterbreiten.
Siehe den Volltext der Schlussfolgerungen in Dokument 9437/08.
1
Kommissionsmitglied Vassiliou ergriff das Wort anstelle des Kommissionsmitglieds
Verheugen, dem sie die Standpunkte der Mitgliedstaaten zu diesem Thema übermitteln
wird.
10414/08 (Presse 166)
25
DE
9-10.VI.2008
SONSTIGES
Sonstiges
a)
Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung
der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen
–
Informationen des Vorsitzes
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über den Stand der Verhandlungen über eine Richtlinie über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität
von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen.
b)
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)
–
Informationen des Vorsitzes
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über einen Entwurf eines
Beschlusses über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) sowie von den Ansichten mehrerer Delegationen 1 zur Kofinanzierung von
Maßnahmen, die im Rahmen des Europäischen Jahres getroffen werden (Dok. 10360/08).
c)
Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
–
Sachstandsbericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Sozialschutz
Der Rat nahm Kenntnis vom mündlichen Sachstandsbericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Sozialschutz, Elise WILLAME, als Teil der offenen Konsultation, die in der
Mitteilung der Kommission "Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon: Die
Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union" 2 erwähnt
wird.
1
2
Tschechische Republik, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und Slowakei.
Dok. 9038/06.
10414/08 (Presse 166)
26
DE
9-10.VI.2008
d)
Informationen zu Veranstaltungen unter slowenischem Vorsitz:
i)
Konferenz über Beschäftigung für junge Menschen – Wohlstand für alle 1
Im Rahmen des Diskussionspunkts "Qualifikationen, Beschäftigung und Jugend" nahm
der Rat Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über die Konferenz "Beschäftigung
für junge Menschen – Wohlstand für alle" vom 24. und 25. April 2008 in Brdo
(Dok. 10317/08).
ii)
Konferenz über die Solidarität zwischen den Generationen für einen nachhaltigen
gesellschaftlichen Zusammenhalt
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über die Konferenz über die
Solidarität zwischen den Generationen für einen nachhaltigen gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 27. bis 29. April 2008 in Brdo (Dok. 10318/08).
iii)
Siebtes europäisches Treffen der von Armut betroffenen Menschen
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über das siebte europäische
Treffen der von Armut betroffenen Menschen vom 16. und 17. Mai 2008 in Brüssel
(Dok. 10319/08).
Im Mittelpunkt des diesjährigen Treffens standen die vier Säulen der Armutsbekämpfung:
Leistungen der Daseinsvorsorge, Sozialdienstleistungen, Wohnungen und Mindesteinkommen.
iv)
Konferenz über das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – von den Worten zu den Taten? 2
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über eine Konferenz über das
"Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – von den Worten zu
den Taten?" vom 22. und 23. Mai 2008 in Kranjska Gora (Dok. 10320/08).
_______________________
1
http://www.eu2008.si/en/News_and_Documents/Press_Releases/May/0516MDDSZ_Poverty.html
2 http://www.eu2008.si/en/News_and_Documents/Press_Releases/May/0509MDDSZ_invalidi.html
10414/08 (Presse 166)
27
DE
9-10.VI.2008
e)
Tätigkeiten der Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie
–
Informationen der Kommission
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über die Tätigkeiten der
Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie (Dok. 10321/08).
f)
Europäische Woche der Sozialpolitik
–
Antrag der bulgarischen Delegation
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der bulgarischen Delegation über die
Europäische Woche der Sozialpolitik vom 26. bis 30. Mai 2008 in Sofia (Dok. 10308/08).
g)
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
–
Informationen des Vorsitzes
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über den Entwurf einer
Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung sowie von den diesbezüglichen Bemerkungen der Tschechischen Republik, Ungarns und Belgiens.
h)
Vorschlag über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Anwendung der Patientenrechte
in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
–
Informationen der Kommission
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über einen Vorschlag
über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Anwendung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, der in den nächsten Monaten angenommen werden soll (Dok. 10197/08).
10414/08 (Presse 166)
28
DE
9-10.VI.2008
i)
Konferenz über elektronische Gesundheitsdienste ohne Grenzen 1 (Portorož, Slowenien,
6./7. Mai 2008)
–
Informationen des Vorsitzes
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über eine Konferenz
über elektronische Gesundheitsdienste ohne Grenzen vom 6./7. Mai 2008 in Portorož
(Dok. 9749/08).
j)
EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter
Schäden
–
Informationen der Kommission und des Vorsitzes
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über die EU-Strategie zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden
(Dok. 9806/08).
k)
Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit Ernährung, Übergewicht und Fettleibigkeit
–
Informationen des Vorsitzes und der Kommission
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes und der Kommission über
Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit Ernährung, Übergewicht und Fettleibigkeit
(Dok. 9810/08).
l)
Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums
–
Informationen der Kommission
Der Rat wurde von der Kommission über das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung
des Tabakkonsums unterrichtet (Dok. 9757/08).
1
http://www.eu2008.si/en/News_and_Documents/Press_Releases/May/0507MZeHealth.html
10414/08 (Presse 166)
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DE
9-10.VI.2008
m)
Organspende und -transplantation
–
Informationen der Kommission
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über Organspende und
-transplantation (Dok. 10198/08).
n)
Paket über Patientensicherheit
–
Informationen der Kommission
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über das Paket über
Patientensicherheit (Dok. 9764/08).
o)
Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz
–
Informationen der Kommission
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz (Dok. 9767/08).
p)
Psychische Gesundheit in Europa
–
Informationen der Kommission
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission über die psychische
Gesundheit in Europa (Dok. 9770/08).
10414/08 (Presse 166)
30
DE
9-10.VI.2008
q)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung
der Richtlinie 2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG in Bezug auf Änderungen der
Bedingungen für Zulassungen von Arzneimitteln
–
Informationen des Vorsitzes
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes über einen Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie
2001/82/EG und der Richtlinie 2001/83/EG in Bezug auf Änderungen der Bedingungen
für Zulassungen von Arzneimitteln (Dok. 9920/08).
r)
Treffen zur Kontakt- und Beziehungspflege zwischen den zuständigen Behörden für Preisund Erstattungssysteme für Arzneimittel
–
Informationen des Vorsitzes
Der Rat nahm Kenntnis von der Rückmeldung des Vorsitzes über ein Treffen zur Kontaktund Beziehungspflege zwischen den zuständigen Behörden für Preis- und Erstattungssysteme für Arzneimittel vom 28. und 29. April 2008 in Brdo.
s)
Paket über die Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln
–
Informationen des Vorsitzes
Der Rat wurde vom Vorsitz über den aktuellen Sachstand des Pakets über die Stoffe zur
Verbesserung von Lebensmitteln unterrichtet.
10414/08 (Presse 166)
31
DE
9-10.VI.2008
t)
Europäische Dimension der durch Zöliakie bedingten Probleme: Plan der spanischen
Regierung zur Unterstützung von Personen, die an einer Glutenunverträglichkeit leiden.
Erforderliche Änderungen der europäischen Rechtsvorschriften
–
Informationen der spanischen Delegation
Der Rat nahm die Besorgnis der spanischen Delegation wegen Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit zur Kenntnis (Dok. 9772/08).
Kommissionsmitglied Vassiliou unterrichtete den Rat über die bei den Standards für die
Kennzeichnung von Gluten auf internationaler Ebene erzielten Fortschritte.
Sie machte die Minister darauf aufmerksam, dass auf Gemeinschaftsebene wirksame und
verhältnismäßige Maßnahmen getroffen werden müssen.
u)
Soziale Eingliederung von Roma
–
Antrag der rumänischen Delegation
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen Rumäniens (Dok. 10481/08) sowie den
diesbezüglichen Bemerkungen Italiens und Spaniens.
Kommissionsmitglied Špidla erklärte, dass nichtdiskriminierende Maßnahmen in die für
Juli 2008 erwartet Sozialagenda aufgenommen werden.
10414/08 (Presse 166)
32
DE
9-10.VI.2008
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK
Militärische Operation EUFOR Tchad/RCA der EU – Beteiligung Albaniens
Der Rat hat einen Beschluss zur Billigung des Abschlusses eines Abkommens mit Albanien über
die Beteiligung dieses Landes an der EU-geführten Operation in Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR Tchad/RCA) angenommen (Dok. 9405/08).
Der Rat hat am 15. Oktober 2007 die Gemeinsame Aktion 2007/677/GASP über die militärische
Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik
(EUFOR Tchad/RCA)1 angenommen. Gemäß dieser Gemeinsamen Aktion sind die Einzelheiten
der Beteiligung von Drittstaaten in einer Übereinkunft nach Artikel 24 des EU-Vertrags zu regeln.
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Sondersteuer "octroi de mer" in den französischen überseeischen Departements
Der Rat hat eine Entscheidung zur Aktualisierung der Listen von in den französischen überseeischen Departements hergestellten Erzeugnissen angenommen, die ganz oder teilweise von der
Sondersteuer "octroi de mer" befreit werden können (Dok. 8988/08).
Die Listen werden aktualisiert, um neu auf dem Markt befindlichen Erzeugnissen und Herstellungsverfahren in den französischen überseeischen Departements Rechnung zu tragen, die nicht unter
die geltenden Rechtsvorschriften der EU fallen, beispielsweise Joghurt, Kaffeerösten, Schokoladeerzeugung, Herstellung von Maniokchips, Bananenchips und gegrillten Erdnüssen sowie Brauen
von Bier.
Die neuen wie auch die bereits in diesen Listen enthaltenen Erzeugnisse sind gegenüber den aus
dem Ausland eingeführten Erzeugnissen aufgrund der für die Herstellung anfallenden Mehrkosten
in den überseeischen Departements im Wettbewerb benachteiligt. Die Mehrkosten sind vor allem
auf die abgelegene Lage der Departements, die schwierigen klimatischen Bedingungen und die
geringe Größe des lokalen Marktes zurückzuführen.
Die zulässige Höchstabweichung des Steuersatzes beträgt je nach Erzeugnis und überseeischem
Departement 10, 20 oder 30 Prozentpunkte.
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DE
9-10.VI.2008
HANDELSPOLITIK
Abkommen mit der Ukraine über den Dienstleistungsverkehr
Der Rat hat einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Abkommens mit der Ukraine zur Aufrechterhaltung der im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
(PKA) mit der Ukraine enthaltenen Bestimmungen über den internationalen Seeverkehr nach dem
WTO-Beitritt der Ukraine am 16. Mai 2008 angenommen.
Die im Rahmen des PKA vorgesehenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs
werden automatisch durch die Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Dienstleistungsverkehr ersetzt. Diese Verpflichtungen decken die entsprechenden
Bestimmungen des PKA ab, ausgenommen die Verpflichtungen betreffend den internationalen
Seeverkehr, die nach dem neuen Abkommen auf bilateraler Basis aufrechterhalten werden.
STATISTIK
Öffentliche Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Rat hat eine politische Einigung über eine Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen
statistischen Rahmens für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz erzielt
(Dok. 9823/08). Somit kann der Rat auf einer seiner nächsten Tagungen seinen gemeinsamen
Standpunkt festlegen und diesen gemäß dem Mitentscheidungsverfahren dem Europäischen
Parlament zur zweiten Lesung übermitteln.
Die Statistiken liefern Daten für Indikatoren, die für die Überwachung der Maßnahmen der
Gemeinschaft in den Bereichen öffentliche Gesundheit sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit
am Arbeitsplatz notwendig sind.
Eurostat und die betreffenden nationalen Stellen werden im Hinblick auf eine harmonisierte
Erhebung und Verarbeitung der Daten eng zusammenarbeiten.
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