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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/04/176
Luxemburg, den 10. und 11. Juni 2004
9865/04 (Presse 176)
Mitteilung an die presse
2589. Tagung des Rates
Verkehr, Telekommunikation und Energie
Luxemburg, den 10. und 11. Juni 2004
Präsident Dermot AHERN, T.D.
Minister für Kommunikation, Meeres- und
Naturressourcen
Séamus BRENNAN, T.D.
Minister für Verkehr
Irlands
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 6700 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
9865/04 (Presse 176)
1
DE
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
eContentplus – Politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt
Safer Internet Plus – Einigung über eine allgemeine Ausrichtung
eEurope 2005 – Schlussfolgerungen des Rates
Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung – Politische Einigung über einen Gemeinsamen
Standpunkt
Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen – Politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt
Transeuropäische Netze im Energiebereich – Einigung über eine allgemeine Ausrichtung, unbeschadet der endgültigen Festlegung von Projekten
Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen – Einigung über eine allgemeine Ausrichtung
Meeresverschmutzung durch Schiffe – Politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt
GALILEO – Schlussfolgerungen des Rates; mehrere Abkommen
"Eurovignette" – Überarbeitung – keine Einigung über den Kompromisstext
"Wochenendfahrverbot" – Sperrminorität zu dem Vorschlag
"Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr" – Verordnung – Politische Einigung über einen
Gemeinsamen Standpunkt
"Durchsetzungsrichtlinie" – Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt
"EU-OPS-Verordnung" – Zurückverweisung zur weiteren Prüfung
-19865/04 (Presse 176)
DE
INHALT 1
TEILNEHMER
4
ERÖRTERTE PUNKTE
TELEKOMMUNIKATION
6
–
eContentplus
6
–
Safer Internet Plus
6
–
eEurope 2005 – Schlussfolgerungen des Rates
6
ENERGIE
9
–
Rahmen für Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung
9
–
Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen
9
–
Transeuropäische Netze im Energiebereich
10
–
Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und Energieeffizienz
10
SEEVERKEHR
10
–
Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen
10
–
Meeresverschmutzung durch Schiffe
11
GALILEO
12
–
Schlussfolgerungen des Rates
12
–
Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme
13
–
Kooperationsabkommen mit Israel über ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS)
13
–
GALILEO/GPS – Abkommen EU - USA
13
LANDVERKEHR
14
–
Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge – "Eurovignette"
14
–
Wochenendfahrverbot
14
–
Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
14
–
Durchsetzung von Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr
15
-29865/04 (Presse 176)
DE
LUFTVERKEHR
15
–
Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der
Zivilluftfahrt (EU-OPS)
15
–
15
Verhandlungen EU-USA über ein Luftverkehrsabkommen
SONSTIGES
16
–
Fortschritte bei der Verwirklichung der Ergebnisse des WSIS
16
–
Initiativen im Bereich der Mobilkommunikation
16
–
Internationale Konferenz für erneuerbare Energien (Bonn, 1. bis 4. Juni 2004)
16
–
Internationales Energieforum (Amsterdam, 22. bis 24. Mai 2004)
16
–
Internationale Seeverkehrsübereinkommen
16
–
Seemannsausweis
16
–
Forum "Sicherheit der Seeschifffahrt"
16
–
Drittes Eisenbahnpaket
16
–
Fluggastdatensätze ("PNR")
17
–
Entwürfe von Mandaten für Verhandlungen mit Nachbarländern
17
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
GALILEO
Sicherheit der Europäischen Union
18
ERWEITERUNG
Bulgarien, Rumänien – Beitrittskonferenzen – Landwirtschaft, Regionalpolitik,
Haushaltsvorschriften
18
AUSSENBEZIEHUNGEN
Sudan – Ausnahmen vom Waffenembargo
18
Zypern – Vertretung im Europäischen Parlament
18
NAHRUNGSMITTELRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
Konfitüren, Gelees und Marmeladen
19
-39865/04 (Presse 176)
DE
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
François ROUX
Tschechische Republik:
Dana BEROVA
Martin PECINA
Milan ŠIMONOVSKÝ
Dänemark:
Helge SANDER
Flemming HANSEN
Deutschland:
Georg Wilhelm ADAMOWITSCH
Stellvertreter des Ständigen Vertreters
Stellvertretende Ministerin, Ministerium für Informatik
Stellvertretender Minister, Ministerium für Industrie und
Handel
Minister für Verkehr
Minister für Wissenschaft, Technologie und Entwicklung
Minister für Verkehr und Minister für die nordische
Zusammenarbeit
Manfred STOLPE
Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Estland:
Meelis ATONEN
Minister für Wirtschaft und Kommunikation
Griechenland:
Mihail-Georgios LIAPIS
Manolis KEFALOGIANNIS
Georgios SALAGOUDIS
Minister für Verkehr und Kommunikation
Minister für die Handelsmarine
Staatssekretär für Entwicklung
Spanien:
Francisco ROS PERÁN
Magdalena ÁLVAREZ ARZA
Frankreich:
Gilles de ROBIEN
Irland:
Dermot AHERN
Séamus BRENNAN
Italien:
Lucio STANCA
Staatssekretär für Telekommunikation und für die
Informationsgesellschaft
Ministerin für Infrastrukturen und Verkehr
Minister für Infrastruktur, Verkehr, Wohnungsbau,
Tourismus und Meeresangelegenheiten
Minister für Kommunikation, Meeres- und
Naturressourcen
Minister für Verkehr
Pietro LUNARDI
Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für Innovation
und Technologien
Minister für Infrastrukturen und Verkehr
Zypern:
Harris THRASSOU
Minister für Kommunikation und öffentliche Arbeiten
Lettland:
Ainārs ŠLESERS
Stellvertretender Premierminister, amtierender Minister
für Verkehr und Kommunikation
Litauen:
Nerijus EIDUKEVIČIUS
Valdemaras SALAUSKAS
Stellvertretender Minister für Wirtschaft
Staatssekretär
Luxemburg:
François BILTGEN
Henri GRETHEN
Delegierter Minister für Post, Funk und Fernmeldewesen
Minister für Wirtschaft, Minister für Verkehr
Ungarn:
György CSEPELI
Imre RÉTHY
Politischer Staatssekretär, Ministerium für Informatik und
Kommunikation
Administrativer Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft
und Verkehr
-49865/04 (Presse 176)
DE
Malta:
Censu GALEA
Ninu ZAMMIT
Niederlande:
Laurens Jan BRINKHORST
Karla PEIJS
Österreich:
Martin BARTENSTEIN
Hubert GORBACH
Minister für Wettbewerbsfähigkeit und Kommunikation
Minister für Ressourcen und Infrastruktur
Minister für Wirtschaft
Ministerin für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche
Arbeiten
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Vizekanzler und Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie
Polen:
Wojciech HAŁKA
Unterstaatssekretär, Ministerium für Infrastruktur
Portugal:
Franquelim ALVES
Francisco SEABRA
Staatssekretär beim Minister für Wirtschaft
Staatssekretär für Verkehr
Slowenien:
Pavel GANTAR
Marko PAVLIHA
Minister für die Informationsgesellschaft
Minister für Verkehr
Slowakei:
Pavol PROKOPOVIČ
Pavol RUSKO
Finnland:
Leena LUHTANEN
Schweden:
Claes ÅNSTRAND
Jonas BJELFVENSTAM
Minister für Verkehr, Post und Telekommunikation
Stellvertretender Premierminister und Minister für
Wirtschaft
Ministerin für Verkehr und Kommunikation
Staatssekretär im Ministerium für Industrie, Beschäftigung
und Kommunikation
Staatssekretär für Telekommunikation und für die
Informationsgesellschaft
Vereinigtes Königreich:
Alistair DARLING
Minister für Verkehr und Minister für Schottland
Kommission:
Loyola DE PALACIO
Erkki LIIKANEN
Ján FIGEL
Vizepräsidentin
Mitglied
Mitglied
-59865/04 (Presse 176)
DE
ERÖRTERTE PUNKTE
TELEKOMMUNIKATION
–
eContentplus
Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Vorschlag für einen Beschluss über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer
Nutzung und Verwertung in Europa. Nach der abschließenden Überarbeitung und der förmlichen
Annahme wird der Text des Gemeinsamen Standpunkts des Rates dem Europäischen Parlament zur
zweiten Lesung übermittelt werden.
Der Rat einigte sich insbesondere auf einen Finanzrahmen von 135 Mio. Euro für das Programm
eContentplus (2005-2008).
Es sei daran erinnert, dass mit dem vorgeschlagenen Beschluss die Bedingungen für einen breiteren
Zugang zu digitalen Inhalten und deren Nutzung geschaffen und gegebenenfalls eine höhere wirtschaftliche Rentabilität der entsprechenden Dienste bewirkt werden sollen, indem ein beachtlicher
Beitrag zur Strategie von eEurope geleistet wird.
–
Safer Internet Plus
In Erwartung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments legte der Rat eine allgemeine Ausrichtung bezüglich des Vorschlags für einen Beschluss über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien fest.
Der Rat schlug vor, sich im Rahmen des Kompromissvorschlags des Vorsitzes zu bewegen und ihn
insbesondere hinsichtlich des Haushaltsbetrags als Grundlage für die Verhandlungen mit dem
Parlament zu betrachten.
Die Kommission erhält einstweilen ihren allgemeinen Vorbehalt zu dem vereinbarten Text aufrecht.
Es sei daran erinnert, dass mit dem vorgeschlagenen Programm "Safer Internet Plus" auf neue
Herausforderungen in sowohl quantitativer als auch qualitativer Hinsicht reagiert werden soll,
wobei im Zentrum des Interesses die Endnutzer, insbesondere Eltern, Erzieher und Kinder, stehen.
Es sind vier Aktionsbereiche vorgesehen: die Bekämpfung illegaler Inhalte, der Umgang mit unerwünschten und schädlichen Inhalten, die Förderung eines sichereren Umfelds und die Sensibilisierung.
–
eEurope 2005 – Schlussfolgerungen des Rates
Nach einem kurzen Gedankenaustausch nahm der Rat als Reaktion auf die Kommissionsmitteilungen über die Aktualisierung des Aktionsplans eEurope 2005 und das Thema "Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien" folgende Schlussfolgerungen an:
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
1.
ERINNERT AN
 die Schlussfolgerungen des Vorsitzes über die Tagung des Europäischen Rates vom
Juni 2002, in denen die Ziele des Aktionsplans eEurope 2005 gebilligt wurden;
 die Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 über die Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005;
-69865/04 (Presse 176)
DE
 die Schlussfolgerungen des Vorsitzes über die Frühjahrstagung 2003 des Europäischen
Rates, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, bis Ende 2003 nationale Breitbandstrategien einzuführen;
 die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2003 über die Rolle elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für die Zukunft Europas;
 die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. März 2004 über die elektronische Kommunikation, in denen die Rolle von eEurope 2005 bei der Förderung einer effektiven Nutzung der IKT zur Steigerung der Produktivität hervorgehoben und auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, die Breitbandversorgung und -nutzung auszuweiten;
 die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. März 2004 zur Halbzeitbilanz des Aktionsplans eEurope 2005, in denen bestätigt wurde, dass die Zielsetzungen von eEurope 2005
im Hinblick auf die Erweiterung bestehen bleiben;
 die Verordnung Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit;
 die Schlussfolgerungen des Vorsitzes über die Frühjahrstagung 2004 des Europäischen
Rates, in denen darauf hingewiesen wird, dass auf neue Herausforderungen im Bereich
der elektronischen Kommunikation reagiert werden muss, indem etwa neue EU-Strategien für Mobil- und Breitbandkommunikation entwickelt werden, damit die Europäische Union auf Spitzenniveau bleibt;
2.
BEGRÜSST
 die beiden Kommissionsmitteilungen "Aktionsplan eEurope 2005: Aktualisierung" und
"Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien";
3.
STELLT FEST,
 dass das Hauptziel des aktualisierten Aktionsplans eEurope 2005 darin besteht, die
laufenden Maßnahmen anzupassen und die Umsetzungsmechanismen zu stärken, damit
schnellere Fortschritte in fünf Schlüsselbereichen (Breitbandverbindungen, öffentliche
Online-Dienste, elektronischer Geschäftsverkehr, digitale Integration (eInclusion) und
Leistungsvergleich) im Rahmen der Lissabon-Strategie erzielt werden;
 dass alle damaligen 15 Mitgliedstaaten aufgrund der auf der Frühjahrstagung 2003 des
Europäischen Rates gegebenen Zusage nationale Breitband-Strategien entwickelt haben.
Die Bereitstellung und Nutzung der Breitbandkommunikation gewinnt rasch an Umfang
und wird überwiegend vom Markt gesteuert;
 dass hinsichtlich der Problembeseitigung in Fällen, in denen eindeutig ein Marktversagen vorliegt, bei den Strategien unterschiedlich starkes Gewicht auf die Notwendigkeit gelegt wird, unterversorgte Gebiete besser abzudecken (z.B. durch Unterstützung
aus öffentlichen Mitteln, Bündelung der Nachfrage und öffentlich-private Partnerschaften). Bei den Strategien wird ebenfalls unterschiedlich starkes Gleichgewicht darauf
gelegt, die Nachfrage durch finanzielle Anreize und eine verstärkte Nutzung durch den
öffentlichen Sektor zu stimulieren und innovative Anwendungen und Dienste zu entwickeln, die die Einführung von Breitbandtechnologien in einer technologisch neutralen
Weise fördern.
-79865/04 (Presse 176)
DE
Bei all diesen Maßnahmen sollten die Leitlinien zur Nutzung der Strukturfonds für
elektronische Kommunikation beachtet werden, damit keine Wettbewerbsverzerrungen
entstehen und keine privatwirtschaftlichen Anreize zunichte gemacht werden;
 dass öffentliche Online-Dienste (elektronische Behördendienste, Online-Gesundheitsfürsorge und elektronisches Lernen) einen wichtigen Beitrag zum Lissabonner Prozess
leisten, indem sie als Katalysator für Wachstum, Effizienz und Innovation wirken, und
dass es notwendig ist, die Wirkung der Vernetzung öffentlicher Dienste durch die Verbesserung der Interoperabilität, den Austausch bewährter Praktiken und eine europaweite Zusammenarbeit zu steigern;
 dass die Interoperabilität – einschließlich der Verwendung offener Standards und Plattformen – von äußerster Wichtigkeit für die wirksame Einführung und Nutzung von IKT
in allen Sektoren ist, was insbesondere für die europaweiten und einzelstaatlichen Maßnahmen zur Entwicklung und Einführung elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) gilt;
 dass es wichtig ist, Vertrauen und Sicherheit durch die allgemeine Entwicklung einer
Kultur der Netz- und Informationssicherheit zu stärken;
 dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um den Ausbau des elektronischen
Geschäftsverkehrs dadurch zu fördern, dass die Auswirkungen der rechtlichen und
institutionellen Rahmenbedingungen auf die Entwicklung elektronischer Unterschriften,
Zahlungsabwicklungen per Mobilfunk (M-Payments) und die Verwaltung digitaler
Rechte überprüft werden und dass sowohl die Interoperabilität als auch die Mechanismen für den Austausch bewährter Praktiken verbessert werden;
 dass der Ausbau der digitalen Wirtschaft gebührend berücksichtigt werden muss, wenn
die Rechtsvorschriften über den Zahlungsverkehr auf europäischer Ebene überarbeitet
werden;
 dass es wichtig ist, bei der Verwirklichung der Informationsgesellschaft einen inklusiven Ansatz zu verfolgen, um den in Bezug auf die digitale Ausgrenzung vorgebrachten
Anliegen gerecht zu werden;
 dass eEurope unter Zugrundelegung der offenen Koordinierungsmethode ein umfassendes, alle Mitgliedstaaten einbeziehendes Benchmarking erfordert;
4.
FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,
 bis Ende 2004 nationale Breitband-Strategien einzuführen, ihre Umsetzung möglichst
bis Ende 2005 zu überprüfen und sie erforderlichenfalls zu aktualisieren;
 die effektive Umsetzung des neuen Regelungsrahmens für die elektronische Kommunikation ordnungsgemäß zu vollenden, um ein stabiles und wettbewerbsorientiertes
Marktumfeld zu schaffen;
5.
BEGRÜSST DIE ABSICHT DER KOMMISION,
 die im überarbeiteten Aktionsplan eEurope 2005 vorgesehenen Aktionen durchzuführen, um raschere Fortschritten im Rahmen dieses Plans zu verwirklichen;
 die Fortschritte bei der Bereitstellung und Nutzung der Breitbandkommunikation
weiterhin zu überwachen und im ersten Halbjahr 2006 über die Entwicklungen zu
berichten;
-89865/04 (Presse 176)
DE
6.
BETONT,
 wie wichtig es ist, dass sich die Mitgliedstaaten weiterhin für die Umsetzung des
Aktionsplans eEurope 2005 engagieren;
 dass strategische Leitlinien im Bereich der Informationsgesellschaft ausgearbeitet
werden müssen, um die die Lissabon-Strategie zu unterfüttern."
ENERGIE
–
Rahmen für Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung
Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer
Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG.
Nach der abschließenden Überarbeitung und der förmlichen Annahme auf einer der nächsten Ratstagungen wird der vereinbarte Kompromisstext dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung
übermittelt werden.
Die vorgeschlagene Richtlinie wird einen umfassenden, kohärenten Rechtsrahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen schaffen. Sie soll den freien Verkehr mit energiebetriebenen
Produkten in der EU gewährleisten, die Umweltverträglichkeit dieser Produkte insgesamt verbessern, die Sicherheit der Energieversorgung erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft verbessern.
–
Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen
Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag für
eine Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen, die das
Energiebinnenmarktpaket ergänzen soll. Nach der abschließenden Überarbeitung und der
förmlichen Annahme auf einer der nächsten Ratstagungen wird der vereinbarte Kompromisstext
dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermittelt werden.
Der Vorschlag stützt sich auf die nicht verbindlichen "Leitlinien für die gute Praxis in Bezug auf
den Netzzugang Dritter" des Europäischen Erdgasregulierungsforums (Madrider Forum) und soll
die Erdgasbinnenmarktrichtlinie (Richtlinie 2003/55/EG) ergänzen, indem detaillierte Vorschriften
zu einer Reihe einschlägiger Aspekte für den Zugang Dritter zu den Erdgasfernleitungsnetzen der
Mitgliedstaaten festgelegt werden. Er sollte als Parallele zur Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über
die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel gesehen werden, die im
Juni letzten Jahres angenommen wurde.
Der erzielten Einigung zufolge soll die Verordnung am 1. Juli 2006 in Kraft treten, während die
Leitlinien, die für das zur Erreichung des Ziels der Verordnung erforderliche Mindestmaß an
Harmonisierung sorgen sollen, nicht vor dem 1. Januar 2007 geändert werden dürfen.
Gegenstand der vorgenannten Leitlinien sind Einzelheiten der Dienstleistungen für den Zugang
Dritter, Einzelheiten der Grundsätze der Kapazitätszuweisungsmechanismen und der Anwendung
von Engpassmanagementverfahren sowie Einzelheiten der Definition der technischen Informationen, die die Netznutzer für den tatsächlichen Zugang zum Netz benötigen, und der Definition der
Transparenzanforderungen.
-99865/04 (Presse 176)
DE
–
Transeuropäische Netze im Energiebereich
Der Rat erzielte eine Einigung über eine allgemeine Ausrichtung zum verfügenden Teil des Entwurfs einer Entscheidung zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich, wobei die Stellungnahme des Europäischen Parlaments noch ausstand und die Anhänge
noch fertig gestellt werden müssen.
Der Vorschlag vervollständigt das Paket der von der Kommission vorgeschlagenen Energieversorgungsinfrastrukturmaßnahmen und bezieht sich insbesondere auf die Bedürfnisse einer erweiterten
Union. Die Entscheidung, mit der die Art und der Umfang der Tätigkeit der Gemeinschaft zur
Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich definiert werden, enthält eine Reihe von Leitlinien zu den Zielen, Prioritäten und großen Linien der Tätigkeit der
Gemeinschaft in Bezug auf die transeuropäischen Netze im Energiebereich. Mit diesen Leitlinien
werden Projekte von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Strom- und Gasnetze festgelegt, darunter auch solche, die prioritären Charakter haben.
–
Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und Energieeffizienz
Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Arbeiten (Dok. 9314/04) zu den Vorschlägen für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen und für eine Richtlinie zur Endenergieeffizienz und
zu Energiedienstleistungen.
Der Bericht gibt den Sachstand nach den ersten Beratungen in den Vorbereitungsgremien des Rates
wieder. Beide Vorschläge wurden als annehmbar erachtet, was die allgemeinen Zielsetzungen, d.h.
die Bedeutung des Angebots- und Nachfragemanagements im Binnenmarkt, angeht, wurden aber in
Bezug auf die Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzungen als komplex und kontrovers angesehen. Beide Texte bedürfen einer weiteren eingehenden Prüfung.
SEEVERKEHR
–
Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen
Da die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen noch nicht vorlag, einigte sich der Rat zu diesem Zeitpunkt
auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Dossier. Es wird Aufgabe des kommenden Vorsitzes sein,
Kontakt zum neuen Europäischen Parlament aufzunehmen, um im Mitentscheidungsverfahren in
erster Lesung zu einer Einigung zu gelangen.
Die Beratungen der Minister stützten sich auf einen Kompromisstext des Vorsitzes, in dem sich die
Tagung des Europäischen Rates vom März 2004 widerspiegelte, der nach den tragischen Ereignissen vom 11. März 2004 in Madrid seine Besorgnis in seiner Erklärung zum Terrorismus geäußert
und insbesondere dazu aufgerufen hatte, "die Sicherheit aller Verkehrssysteme zu erhöhen, unter
anderem durch Stärkung des Rechtsrahmens und Verbesserung der Präventionsmechanismen."
Die vorgeschlagene Richtlinie ergänzt die im März 2004 angenommene Verordnung (EG)
Nr. 725/2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, durch die die
Maßnahmen der IMO zur Gefahrenabwehr in das Gemeinschaftsrecht übernommen wurden. Mit
der Richtlinie soll die Sicherheit in Hafenbereichen erhöht werden, die nicht unter die Verordnung
fallen; ferner soll gewährleistet werden, dass die in Anwendung der Verordnung durchgeführten
Sicherheitsmaßnahmen durch die höhere Sicherheit im Hafen optimiert werden. Mit der Richtlinie
werden in den bereits von der Verordnung abgedeckten Bereichen keine neuen Verpflichtungen
eingeführt.
- 10 9865/04 (Presse 176)
DE
Der vom Rat gebilligte Kompromisstext erstreckt sich auch auf die Kontrollen vor der Einschiffung
auf Roll-on/Roll-off-Fähren (Artikel 7 Absatz 3) auf der Grundlage des geänderten Vorschlags der
Kommission.
Darüber hinaus wurde in Bezug auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie einvernehmlich
vereinbart, dass es Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, ein System einzurichten, das die angemessene
und regelmäßige Überprüfung der Pläne zur Gefahrenabwehr im Hafen und ihre Durchführung
gewährleistet (Artikel 14 Absatz 1). Die Kommission, die Kontrollen der Gemeinschaft in dieser
Sache vorzieht, hat weiterhin einen Vorbehalt zu diesem Punkt.
–
Meeresverschmutzung durch Schiffe
Der Rat erzielte gegen die Stimmen der griechischen und der maltesischen Delegation eine politische Einigung über seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf einer Richtlinie über die
Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen bei Verstößen. Sobald
dieser Text fertig gestellt und vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen
worden ist, wird er dem Europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zur
zweiten Lesung übermittelt.
Der von den Ministern gebilligte Kompromisstext zielt auf eine Nutzung der der Gemeinschaft aus
dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Seerecht (UNCLOS) erwachsenden Rechte
bei gleichzeitiger voller Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem gegenwärtigen MARPOL-Übereinkommen ab.
Der wichtigste Grundsatz des Richtlinienentwurfs ist, dass sämtliche Einleitungen von Schadstoffen
als Verstöße betrachtet werden, wenn sie durch Vorsätzlichkeit, Leichtfertigkeit oder Fahrlässigkeit
verursacht wurden (Artikel 3a). Die Mitgliedstaaten dürfen die notwendigen Maßnahmen ergreifen,
um sicherzustellen, dass diese Verstöße mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden
Sanktionen geahndet werden, zu denen auch strafrechtliche und administrative Sanktionen gehören
können. Die vorgesehenen Ausnahmen stehen in Einklang mit dem MARPOL-Übereinkommen, so
z.B. der Fall, dass eine Einleitung vorgenommen wird, um Leben oder das Schiff selbst zu retten.
Für den besonderen Fall, dass eine Einleitung nach einem Unfall erfolgt, gilt die folgende allgemeine Regel: Erfolgt die Einleitung in Binnengewässern oder im Küstenmeer eines Mitgliedstaats,
so wird sie bei allen Personen als Verstoß betrachtet, wenn sie durch Vorsätzlichkeit, Leichtfertigkeit oder Fahrlässigkeit verursacht wurde. Erfolgt die Einleitung hingegen außerhalb der Binnengewässer oder der Küstenmeere, so gilt die einschlägige Ausnahmeregelung des MARPOL-Übereinkommens für den Schiffseigentümer, den Kapitän oder die Mannschaft, wenn sie unter der Verantwortung des Kapitäns handelt.
Das dritte wichtige Element des Kompromisstextes besteht darin, dass es einem Küstenstaat gestattet ist, im Falle einer Einleitung in der ausschließlichen Wirtschaftszone Maßnahmen auf Schiffe im
Transitverkehr gemäß dem UNCLOS-Übereinkommen anzuwenden (Artikel 5 Absatz 2). Der
gebilligte Text sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechte gemäß Artikel 220 Absatz 6 des
UNCLOS-Übereinkommens ausüben, d.h. wenn ein klarer, objektiver Beweis für eine größeren
Schaden verursachende Einleitung vorliegt. In diesem Fall befasst der betroffene Mitgliedstaat seine
zuständigen Behörden mit der Angelegenheit zwecks Einleitung eines Verfahrens im Einklang mit
seinem einzelstaatlichen Recht, wozu auch das Festhalten des Schiffes gehören kann.
- 11 9865/04 (Presse 176)
DE
GALILEO
–
Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"DER RAT ist
in Anbetracht der vorangegangenen Entschließungen und Schlussfolgerungen des Rates zu den
Programmen GALILEO und EGNOS, die das europäische Globale Navigationssatellitensystem
(GNSS) bilden, und
in der Erwägung, dass der Rat die erforderlichen Beschlüsse über die Errichtungs- und die
Betriebsphase, einschließlich der Beschlüsse über die für diese Phasen verfügbaren Höchstbeträge
an Gemeinschaftsmitteln, fassen wird, sobald er von der Kommission über den Stand der Entwicklungsphase und Phase der Validierung in der Umlaufbahn sowie über die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahren unterrichtet worden ist und nachdem er sorgfältig geprüft hat, ob die in früheren Schlussfolgerungen des Rates formulierten Voraussetzungen (wie beispielsweise die vorgeschriebenen privaten Investitionen) erfüllt sind,
zu den folgenden Schlussfolgerungen gelangt:
Zur Verordnung über die Verwaltungsorgane
– Der Rat ERKLÄRT, dass mit der Annahme der Verordnung über die Verwaltungsorgane der
europäischen Satellitennavigationsprogramme nicht dem Ergebnis der Beschlüsse vorgegriffen
wird, die über die Errichtungs- und die Betriebsphase, einschließlich ihrer finanziellen Aspekte,
zu fassen sind. Er RUFT die Kommission AUF, die Verfahren einzuleiten, damit gemäß der
Verordnung die Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde fristgerecht eingerichtet wird.
– Er ERKLÄRT, dass der Sicherheitsausschuss des Rates, der dann in der Zusammensetzung der
GNSS-Sicherheitsexperten zusammentritt, je nach Fall technische Empfehlungen gemäß den
Sicherheitsvorschriften des Rates aussprechen oder, sofern die Frage voll und ganz sicherheitsbezogen ist, die Beratungen des AStV inhaltlich vorbereiten wird, wenn der Rat gemäß der Verordnung über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme zu
wesentlichen Sicherheitsfragen oder zu den Sicherheitsaspekten internationaler Übereinkünfte
betreffend das europäische GNSS-System Beschlüsse zu fassen oder Maßnahmen zu treffen hat.
– Er WEIST DARAUF HIN, dass der Rat das zuständige Organ ist, wenn es darum geht, die Kommission zu ermächtigen, Verhandlungen zum europäischen GNSS-System mit Drittstaaten aufzunehmen und anschließend internationale Abkommen mit ihnen zu unterzeichnen und zu
schließen.
– Er BETONT, dass das Verfahren nach der heute gebilligten Gemeinsamen Aktion des Rates insbesondere in Fällen anwendbar wäre, in denen ein Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass seine
nationale Sicherheit bedroht ist.
Zum Abkommen zwischen der EU und Israel
– Der Rat BEGRÜSST die Paraphierung des Kooperationsabkommens über ein ziviles GNSS
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel,
STIMMT dem Abkommen inhaltlich ZU und FORDERT die Parteien AUF, in den kommenden
Wochen die rechtliche und sprachliche Überarbeitung des Textes im Hinblick auf eine baldige
Unterzeichnung des Abkommens abzuschließen.
- 12 9865/04 (Presse 176)
DE
Zum Abkommen zwischen der EU und den USA
– Der Rat BEGRÜSST die Paraphierung des Abkommens zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Förderung, Bereitstellung und
Nutzung von Satellitennavigationssystemen (GALILEO und GPS) und entsprechende Anwendungen, NIMMT mit Genugtuung KENNTNIS VON der jüngst erzielten Einigung in der Frage
der Anforderungen für die Vereinbarkeit mit den nationalen Sicherheitsinteressen, zusammen
mit der Zusage der Vereinigten Staaten, im Sinne der Partnerschaft, die beide Seiten eingegangen sind, nötigenfalls alternative PRS-Signalmodulationen zu finden, und IST ZUVERSICHTLICH, dass das Abkommen, das für beide Seiten von großem Nutzen ist, in naher Zukunft, möglicherweise auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA am 26. Juni, unterzeichnet
werden kann, sofern das Dokument zur Funkfrequenzkompatibilität fertig gestellt wird.
Zum Abkommen zwischen dem Gemeinsamen Unternehmen GALILEO und dem NRSCC
– Der Rat BEGRÜSST die Paraphierung des Abkommens über die Zusammenarbeit im Rahmen
des Programms GALILEO zwischen dem Gemeinsamen Unternehmen GALILEO und dem
National Remote Sensing Centre Chinas (NRSCC), NIMMT KENNTNIS von der positiven
Stellungnahme des Aufsichtsrats des Gemeinsamen Unternehmens GALILEO zu dem Abkommen und ersucht den Verwaltungsrat, das Abkommen unverzüglich fertig zu stellen."
–
Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme
Der Rat erzielte grundsätzliches Einvernehmen über den Text der Verordnung des Rates über die
Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme. Die Annahme des Textes
wird nach der endgültigen rechtlichen und sprachlichen Überarbeitung in allen Amtssprachen der
Gemeinschaft erfolgen.
Durch diese Verordnung wird eine Gemeinschaftseinrichtung mit der Bezeichnung "GNSS-Aufsichtsbehörde" errichtet, deren Aufgabe die Überwachung der Errichtungs- und Betriebsphase der
europäischen Satellitennavigationsprogramme ist.
Parallel zu dieser Verordnung verständigte sich der Rat auf eine Gemeinsame Aktion zu den
Gesichtspunkten des Betriebs des europäischen GNSS, die die Sicherheit der EU berühren.
–
Kooperationsabkommen mit Israel über ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS)
Der Rat verabschiedete einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des
Kooperationsabkommens über ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel.
Die feierliche Unterzeichnung wird voraussichtlich am 13. Juli in Brüssel stattfinden.
–
GALILEO/GPS – Abkommen EU - USA
Der Rat verständigte sich grundsätzlich darauf, dass das Abkommen mit den USA über die Vereinbarkeit und Interoperabilität der Systeme GPS und GALILEO unterzeichnet wird, sofern das
Dokument zur Funkfrequenzkompatibilität fertig gestellt wird.
Die feierliche Unterzeichnung wird voraussichtlich am 26. Juni auf dem Gipfeltreffen EU - USA in
Dublin stattfinden.
- 13 9865/04 (Presse 176)
DE
LANDVERKEHR
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Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge – "Eurovignette"
Der Rat befasste sich eingehend mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge. Die
Delegationen vertraten unterschiedliche Auffassungen zu einigen der wesentlichen Aspekte des
Kompromissvorschlags des Vorsitzes.
Abschließend erklärte der Vorsitz, dass das Dossier zur weiteren Prüfung an den AStV
zurückverwiesen werden sollte, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Einigung über die Änderung
der derzeitigen "Eurovignetten"-Richtlinie zu erzielen ist.
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Wochenendfahrverbot
Der Vorsitz stellte fest, dass im Zusammenhang mit dem Kompromissvorschlag des Vorsitzes für
eine Richtlinie über ein transparentes System harmonisierter Vorschriften zur Beschränkung des
grenzüberschreitenden Güterverkehrs mit schweren Lastkraftwagen auf ausgewiesenen Straßen eine
Sperrminorität gegeben ist, und erklärte, dass das Dossier zur weiteren Prüfung an den AStV
zurückverwiesen wird.
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Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
Auf der Grundlage des Kompromissvorschlags des Vorsitzes erzielte der Rat eine politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer Verordnung über Lenk- und
Ruhezeiten, d.h. zu der Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr.
Sobald dieser Text abschließend überarbeitet und vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen
angenommen worden ist, wird er dem Europäischen Rat zur zweiten Lesung übermittelt.
Als wichtigste Bestimmungen des Kompromisses in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten für Lastkraftwagenfahrer wurde Folgendes vereinbart:
 Die ununterbrochene tägliche Mindestruhezeit wird von 8 auf 9 Stunden erhöht;
 die maximale Lenkzeit pro Kalenderwoche wird auf 56 Stunden reduziert;
 die Fahrer müssen während zweier aufeinander folgender Wochen mindestens eine ununterbrochene regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einhalten;
 in allen Mitgliedstaaten wird die rechtliche Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Bedingungen ein Fahrzeug vorübergehend stillzulegen und die Zulassung eines Unternehmens oder die
Fahrerlaubnis eines Fahrers zu entziehen, auszusetzen oder einzuschränken;
 der Zeitraum, der von den Kontrollbeamten effektiv überprüft werden kann, wird von der
"laufenden Woche und dem letzten Fahrttag der vorangegangenen Woche" auf die "laufende
Woche und die vorausgehenden 15 Tage" und nach dem 1. Januar 2008 auf den "laufenden Tag
und die vorausgehenden 28 Tage" ausgeweitet. Durch diese Bestimmungen können die
Kontrollbeamten die Fähigkeiten des digitalen Fahrtenschreibers nutzen;
 die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten werden ermächtigt, bei Verstößen, die in ihrem
Hoheitsgebiet festgestellt wurden, Sanktionen zu verhängen, selbst wenn der Verstoß außerhalb
ihres Hoheitsgebiets begangen wurde;
- 14 9865/04 (Presse 176)
DE
Ferner ist in dem gemeinschaftlichen Rechtsrahmen vorgesehen, dass digitale Fahrtenschreiber ab
5. August 2005 in alle neuen Lastkraftwagen eingebaut werden.
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Durchsetzung von Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr
Der Rat erzielte mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimme der französischen Delegation und bei
einem parlamentarischen Vorbehalt der deutschen Delegation eine politische Einigung über seinen
Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer "Durchsetzungsrichtlinie", d.h. dem Vorschlag für
eine Richtlinie über Mindestbedingungen für die Durchführung der Richtlinie Nr. 2002/15/EG
sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 betreffend die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr. Sobald dieser Text überarbeitet und vom Rat auf einer
seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen worden ist, wird er dem Europäischen Rat zur
zweiten Lesung übermittelt.
Ziel des Richtlinienentwurfs ist es, die Durchsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für
Lenk- und Ruhezeiten innerhalb der EU zu verbessern. Durch die Richtlinie soll der Prozentsatz der
überprüften Arbeitstage der Fahrer schrittweise angehoben und der systematische Informationsaustausch gefördert werden. Außerdem sollen Verkehrsunternehmen davon abgehalten werden, sich
dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, dass sie die Bestimmungen über
Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nicht einhalten.
LUFTVERKEHR
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Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der
Zivilluftfahrt (EU-OPS)
Der Rat prüfte die "EU-OPS-Verordnung", wobei er sich auf die Artikel sowie die Abschnitte O
(Kabinenbesatzung) und Q (Beschränkung der Flugzeit) konzentrierte. Er kam überein, sich auf
einer seiner nächsten Tagungen erneut mit diesem Thema zu befassen, um zu einer politischen
Einigung zu gelangen.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll die Verordnung Nr. 3922/91 des Rates zur
Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt
geändert werden. Insbesondere ist beabsichtigt, die von der Arbeitsgemeinschaft europäischer
Luftfahrtbehörden festgelegten unverbindlichen JAR-OPS (gemeinsame Betriebsvorschriften für
den Luftverkehr) in verbindliches Gemeinschaftsrecht umzusetzen; die Verordnung wird deshalb
häufig als "EU-OPS-Verordnung" bezeichnet.
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Verhandlungen EU-USA über ein Luftverkehrsabkommen
Beim Mittagessen unterrichtete das Kommissionsmitglied die Minister über den Stand der Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und trug eine Bewertung und Analyse der bisherigen
Ergebnisse vor.
Auf der Grundlage dieses Berichts führten die Minister einen Gedankenaustausch, wobei sie auch
das weitere Vorgehen erörterten.
Der Präsident des Rates fasste die Beratungen wie folgt zusammen:
 Die Kommission sollte sich gegenüber den Vereinigten Staaten dringend weiter um eine Verbesserung des bisher Erreichten bemühen.
 Dabei sollte gegebenenfalls auch eine Präzisierung der bereits ausgehandelten Ergebnisse angestrebt werden.
- 15 9865/04 (Presse 176)
DE
 Die Kommission sollte in erster Linie für ausgewogenere Bestimmungen über den Marktzugang,
vor allem für das Einfrieren der Kabotage, eintreten.
 Insbesondere muss eine möglichst enge Verbindung zwischen einem ersten Abkommen und dem
vorgeschlagenen Folgeabkommen hergestellt werden.
 Die Aussichten für das Gipfeltreffen EU-USA wurden zur Kenntnis genommen.
 Die Kommission ist gehalten, Bericht zu erstatten.
SONSTIGES
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Fortschritte bei der Verwirklichung der Ergebnisse des WSIS
Der Rat nahm Kenntnis von einem Arbeitspapier (Dok. 10108/04) des Vorsitzes über Folgemaßnahmen im Anschluss an den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS).
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Initiativen im Bereich der Mobilkommunikation
Der Rat nahm Kenntnis von einem informatorischen Vermerk der Kommission über die jüngsten
Initiativen im Bereich der Mobilkommunikation (Dok. 10197/04).
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Internationale Konferenz für erneuerbare Energien (Bonn, 1. - 4. Juni 2004)
Hinsichtlich der Internationalen Konferenz für erneuerbare Energien nahmen die Minister beim
Mittagessen Kenntnis von den Erläuterungen des Vorsitzes über den gemeinsamen Ansatz bei
erneuerbaren Energien in der EU sowie von der politischen Erklärung, die auf der Konferenz angenommen wurde (Dok. 10190/04).
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Internationales Energieforum (Amsterdam, 22. - 24. Mai 2004)
Mit Blick auf die Folgemaßnahmen zum Internationalen Energieforum nahmen die Minister beim
Mittagessen Kenntnis von Erläuterungen der Kommission über die Auswirkungen des Ölpreises auf
die europäische Wirtschaft und mögliche von der EU zu ergreifende Maßnahmen.
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Internationale Seeverkehrsübereinkommen
Der Rat nahm Kenntnis von Informationen der Kommission über den Stand der Ratifizierung internationaler Seeverkehrsübereinkommen durch die Mitgliedstaaten (Dok. 10121/04).
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Seemannsausweis
Der Rat nahm Kenntnis von Erläuterungen der französischen Delegation zum IAO-Übereinkommen
Nr. 185 und zu den für dessen Durchführung erforderlichen Mitteln (Dok. 10119/04) sowie von den
Einlassungen der Kommission, welche die Mitgliedstaaten aufforderte, dieses Übereinkommen zu
ratifizieren.
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Forum "Sicherheit der Seeschifffahrt"
Der Rat nahm Kenntnis von Informationen des Vorsitzes über das Forum "Sicherheit der Seeschifffahrt", das am 26. März 2004 in Gorey in der irischen Grafschaft Wexford abgehalten worden war
(Dok. 10122/04).
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Drittes Eisenbahnpaket
Der Rat nahm von einem Sachstandsbericht des Vorsitzes über das Dritte Eisenbahnpaket Kenntnis.
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DE
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Fluggastdatensätze ("PNR")
Der Rat nahm Kenntnis von mündlichen Erläuterungen der Kommission über die Beratungen mit
den Vereinigten Staaten betreffend sicherheitsbezogene Fragen zu den Fluggastdatensätzen.
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Entwürfe von Mandaten für Verhandlungen mit Nachbarländern
Der Rat nahm den Sachstand zur Kenntnis, der bei der Prüfung der vorgenannten Verhandlungsmandats-Entwürfe erreicht worden ist, und bat den AStV, seine Arbeiten fortzusetzen, damit sich
der Rat auf einer seiner folgenden Tagungen mit diesen Entwürfen befassen kann.
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DE
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
GALILEO
Sicherheit der Europäischen Union
Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Text des Entwurfs einer Gemeinsamen Aktion
des Rates zu den Gesichtspunkten des Betriebs des europäischen Satellitennavigationssystems
(GALILEO), die die Sicherheit der Europäischen Union berühren.
Die Gemeinsame Aktion wird nach der abschließenden Überarbeitung durch die Rechts- und
Sprachsachverständigen in allen Amtssprachen der Gemeinschaft auf einer der folgenden
Ratstagungen ohne Aussprache gleichzeitig mit dem Entwurf der Verordnung des Rates über die
Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme angenommen werden.
Die Gemeinsame Aktion legt die Zuständigkeiten fest, die vom Rat auszuüben sind, wenn die
Sicherheit der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten durch den Betrieb des europäischen
Satellitennavigationssystems berührt werden könnte.
ERWEITERUNG
Bulgarien, Rumänien – Beitrittskonferenzen – Landwirtschaft, Regionalpolitik, Haushaltsvorschriften
Der Rat nahm zu den folgenden Punkten gemeinsame Standpunkte der EU für die Beitrittskonferenzen mit Bulgarien und Rumänien an, die am 15. Juni in Luxemburg stattfinden sollen:
 Landwirtschaft – Bulgarien, Rumänien
 Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente – Bulgarien
 Finanz- und Haushaltsvorschriften – Bulgarien, Rumänien.
AUSSENBEZIEHUNGEN
Sudan – Ausnahmen vom Waffenembargo
Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt an, mit dem Freistellungen vom EU-Waffenembargo
gegen Sudan vorgesehen werden, um die Entsendung einer Waffenstillstandskommission unter
Federführung der Afrikanischen Union in dieses Land zu ermöglichen.
Das seit 1994 geltende Embargo hat zum Ziel, wegen des anhaltenden Bürgerkriegs die Lieferung
von Waffen, Munition und militärischer Ausrüstung nach Sudan zu verhindern. Durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/31/GASP wurde das Embargo auf waffenbezogene technische Unterstützung und auf finanzielle Unterstützung für Waffenlieferungen ausgedehnt; dabei wurden zugleich
jedoch Ausnahmen zugelassen, um humanitäre Hilfe und Minenräumaktionen zu ermöglichen.
Zypern – Vertretung im Europäischen Parlament
Der Rat nahm einen Beschluss über die Vertretung der Bevölkerung Zyperns im Europäischen
Parlament im Falle einer Lösung der Zypernfrage an (Dok. 10301/04).
Ziel des Beschlusses ist es, für den Fall einer umfassenden Regelung der Zypernfrage die Vertretung aller Zyprer im Europäischen Parlament und deren Wahlrecht zu diesem Parlament zu
gewährleisten.
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NAHRUNGSMITTELRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
Konfitüren, Gelees und Marmeladen
Der Rat nahm einstimmig eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung an (Dok. 10245/04).
In der Richtlinie 2001/113/EG sind die grundlegenden Anforderungen festgelegt, denen eine Reihe
von in ihrem Anhang I aufgeführten Erzeugnissen, darunter "Konfitüre" und "Marmelade", entsprechen müssen, damit sie im Binnenmarkt frei verkehren können.
Mit der Änderung der Richtlinie 2001/113/EG wird die in Deutschland und Österreich bestehende
Verwendung der Verkehrsbezeichnungen "Konfitüre" und "Marmelade" für "jam" und
"marmalade" berücksichtigt.
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