DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/04/176 Luxemburg, den 10. und 11. Juni 2004 9865/04 (Presse 176) Mitteilung an die presse 2589. Tagung des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie Luxemburg, den 10. und 11. Juni 2004 Präsident Dermot AHERN, T.D. Minister für Kommunikation, Meeres- und Naturressourcen Séamus BRENNAN, T.D. Minister für Verkehr Irlands PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 285 6700 / 6319 Fax: +32 (0)2 285 8026 [email protected] http://ue.eu.int/Newsroom 9865/04 (Presse 176) 1 DE Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung eContentplus – Politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt Safer Internet Plus – Einigung über eine allgemeine Ausrichtung eEurope 2005 – Schlussfolgerungen des Rates Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung – Politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen – Politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt Transeuropäische Netze im Energiebereich – Einigung über eine allgemeine Ausrichtung, unbeschadet der endgültigen Festlegung von Projekten Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen – Einigung über eine allgemeine Ausrichtung Meeresverschmutzung durch Schiffe – Politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt GALILEO – Schlussfolgerungen des Rates; mehrere Abkommen "Eurovignette" – Überarbeitung – keine Einigung über den Kompromisstext "Wochenendfahrverbot" – Sperrminorität zu dem Vorschlag "Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr" – Verordnung – Politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt "Durchsetzungsrichtlinie" – Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt "EU-OPS-Verordnung" – Zurückverweisung zur weiteren Prüfung -19865/04 (Presse 176) DE INHALT 1 TEILNEHMER 4 ERÖRTERTE PUNKTE TELEKOMMUNIKATION 6 – eContentplus 6 – Safer Internet Plus 6 – eEurope 2005 – Schlussfolgerungen des Rates 6 ENERGIE 9 – Rahmen für Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung 9 – Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen 9 – Transeuropäische Netze im Energiebereich 10 – Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und Energieeffizienz 10 SEEVERKEHR 10 – Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen 10 – Meeresverschmutzung durch Schiffe 11 GALILEO 12 – Schlussfolgerungen des Rates 12 – Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme 13 – Kooperationsabkommen mit Israel über ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS) 13 – GALILEO/GPS – Abkommen EU - USA 13 LANDVERKEHR 14 – Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge – "Eurovignette" 14 – Wochenendfahrverbot 14 – Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr 14 – Durchsetzung von Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr 15 -29865/04 (Presse 176) DE LUFTVERKEHR 15 – Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (EU-OPS) 15 – 15 Verhandlungen EU-USA über ein Luftverkehrsabkommen SONSTIGES 16 – Fortschritte bei der Verwirklichung der Ergebnisse des WSIS 16 – Initiativen im Bereich der Mobilkommunikation 16 – Internationale Konferenz für erneuerbare Energien (Bonn, 1. bis 4. Juni 2004) 16 – Internationales Energieforum (Amsterdam, 22. bis 24. Mai 2004) 16 – Internationale Seeverkehrsübereinkommen 16 – Seemannsausweis 16 – Forum "Sicherheit der Seeschifffahrt" 16 – Drittes Eisenbahnpaket 16 – Fluggastdatensätze ("PNR") 17 – Entwürfe von Mandaten für Verhandlungen mit Nachbarländern 17 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE GALILEO Sicherheit der Europäischen Union 18 ERWEITERUNG Bulgarien, Rumänien – Beitrittskonferenzen – Landwirtschaft, Regionalpolitik, Haushaltsvorschriften 18 AUSSENBEZIEHUNGEN Sudan – Ausnahmen vom Waffenembargo 18 Zypern – Vertretung im Europäischen Parlament 18 NAHRUNGSMITTELRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Konfitüren, Gelees und Marmeladen 19 -39865/04 (Presse 176) DE TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: François ROUX Tschechische Republik: Dana BEROVA Martin PECINA Milan ŠIMONOVSKÝ Dänemark: Helge SANDER Flemming HANSEN Deutschland: Georg Wilhelm ADAMOWITSCH Stellvertreter des Ständigen Vertreters Stellvertretende Ministerin, Ministerium für Informatik Stellvertretender Minister, Ministerium für Industrie und Handel Minister für Verkehr Minister für Wissenschaft, Technologie und Entwicklung Minister für Verkehr und Minister für die nordische Zusammenarbeit Manfred STOLPE Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Estland: Meelis ATONEN Minister für Wirtschaft und Kommunikation Griechenland: Mihail-Georgios LIAPIS Manolis KEFALOGIANNIS Georgios SALAGOUDIS Minister für Verkehr und Kommunikation Minister für die Handelsmarine Staatssekretär für Entwicklung Spanien: Francisco ROS PERÁN Magdalena ÁLVAREZ ARZA Frankreich: Gilles de ROBIEN Irland: Dermot AHERN Séamus BRENNAN Italien: Lucio STANCA Staatssekretär für Telekommunikation und für die Informationsgesellschaft Ministerin für Infrastrukturen und Verkehr Minister für Infrastruktur, Verkehr, Wohnungsbau, Tourismus und Meeresangelegenheiten Minister für Kommunikation, Meeres- und Naturressourcen Minister für Verkehr Pietro LUNARDI Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für Innovation und Technologien Minister für Infrastrukturen und Verkehr Zypern: Harris THRASSOU Minister für Kommunikation und öffentliche Arbeiten Lettland: Ainārs ŠLESERS Stellvertretender Premierminister, amtierender Minister für Verkehr und Kommunikation Litauen: Nerijus EIDUKEVIČIUS Valdemaras SALAUSKAS Stellvertretender Minister für Wirtschaft Staatssekretär Luxemburg: François BILTGEN Henri GRETHEN Delegierter Minister für Post, Funk und Fernmeldewesen Minister für Wirtschaft, Minister für Verkehr Ungarn: György CSEPELI Imre RÉTHY Politischer Staatssekretär, Ministerium für Informatik und Kommunikation Administrativer Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft und Verkehr -49865/04 (Presse 176) DE Malta: Censu GALEA Ninu ZAMMIT Niederlande: Laurens Jan BRINKHORST Karla PEIJS Österreich: Martin BARTENSTEIN Hubert GORBACH Minister für Wettbewerbsfähigkeit und Kommunikation Minister für Ressourcen und Infrastruktur Minister für Wirtschaft Ministerin für Verkehr, Wasserwirtschaft und öffentliche Arbeiten Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Vizekanzler und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Polen: Wojciech HAŁKA Unterstaatssekretär, Ministerium für Infrastruktur Portugal: Franquelim ALVES Francisco SEABRA Staatssekretär beim Minister für Wirtschaft Staatssekretär für Verkehr Slowenien: Pavel GANTAR Marko PAVLIHA Minister für die Informationsgesellschaft Minister für Verkehr Slowakei: Pavol PROKOPOVIČ Pavol RUSKO Finnland: Leena LUHTANEN Schweden: Claes ÅNSTRAND Jonas BJELFVENSTAM Minister für Verkehr, Post und Telekommunikation Stellvertretender Premierminister und Minister für Wirtschaft Ministerin für Verkehr und Kommunikation Staatssekretär im Ministerium für Industrie, Beschäftigung und Kommunikation Staatssekretär für Telekommunikation und für die Informationsgesellschaft Vereinigtes Königreich: Alistair DARLING Minister für Verkehr und Minister für Schottland Kommission: Loyola DE PALACIO Erkki LIIKANEN Ján FIGEL Vizepräsidentin Mitglied Mitglied -59865/04 (Presse 176) DE ERÖRTERTE PUNKTE TELEKOMMUNIKATION – eContentplus Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Vorschlag für einen Beschluss über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa. Nach der abschließenden Überarbeitung und der förmlichen Annahme wird der Text des Gemeinsamen Standpunkts des Rates dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermittelt werden. Der Rat einigte sich insbesondere auf einen Finanzrahmen von 135 Mio. Euro für das Programm eContentplus (2005-2008). Es sei daran erinnert, dass mit dem vorgeschlagenen Beschluss die Bedingungen für einen breiteren Zugang zu digitalen Inhalten und deren Nutzung geschaffen und gegebenenfalls eine höhere wirtschaftliche Rentabilität der entsprechenden Dienste bewirkt werden sollen, indem ein beachtlicher Beitrag zur Strategie von eEurope geleistet wird. – Safer Internet Plus In Erwartung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments legte der Rat eine allgemeine Ausrichtung bezüglich des Vorschlags für einen Beschluss über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien fest. Der Rat schlug vor, sich im Rahmen des Kompromissvorschlags des Vorsitzes zu bewegen und ihn insbesondere hinsichtlich des Haushaltsbetrags als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Parlament zu betrachten. Die Kommission erhält einstweilen ihren allgemeinen Vorbehalt zu dem vereinbarten Text aufrecht. Es sei daran erinnert, dass mit dem vorgeschlagenen Programm "Safer Internet Plus" auf neue Herausforderungen in sowohl quantitativer als auch qualitativer Hinsicht reagiert werden soll, wobei im Zentrum des Interesses die Endnutzer, insbesondere Eltern, Erzieher und Kinder, stehen. Es sind vier Aktionsbereiche vorgesehen: die Bekämpfung illegaler Inhalte, der Umgang mit unerwünschten und schädlichen Inhalten, die Förderung eines sichereren Umfelds und die Sensibilisierung. – eEurope 2005 – Schlussfolgerungen des Rates Nach einem kurzen Gedankenaustausch nahm der Rat als Reaktion auf die Kommissionsmitteilungen über die Aktualisierung des Aktionsplans eEurope 2005 und das Thema "Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien" folgende Schlussfolgerungen an: "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 1. ERINNERT AN die Schlussfolgerungen des Vorsitzes über die Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2002, in denen die Ziele des Aktionsplans eEurope 2005 gebilligt wurden; die Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 über die Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005; -69865/04 (Presse 176) DE die Schlussfolgerungen des Vorsitzes über die Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rates, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, bis Ende 2003 nationale Breitbandstrategien einzuführen; die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2003 über die Rolle elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für die Zukunft Europas; die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. März 2004 über die elektronische Kommunikation, in denen die Rolle von eEurope 2005 bei der Förderung einer effektiven Nutzung der IKT zur Steigerung der Produktivität hervorgehoben und auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, die Breitbandversorgung und -nutzung auszuweiten; die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. März 2004 zur Halbzeitbilanz des Aktionsplans eEurope 2005, in denen bestätigt wurde, dass die Zielsetzungen von eEurope 2005 im Hinblick auf die Erweiterung bestehen bleiben; die Verordnung Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit; die Schlussfolgerungen des Vorsitzes über die Frühjahrstagung 2004 des Europäischen Rates, in denen darauf hingewiesen wird, dass auf neue Herausforderungen im Bereich der elektronischen Kommunikation reagiert werden muss, indem etwa neue EU-Strategien für Mobil- und Breitbandkommunikation entwickelt werden, damit die Europäische Union auf Spitzenniveau bleibt; 2. BEGRÜSST die beiden Kommissionsmitteilungen "Aktionsplan eEurope 2005: Aktualisierung" und "Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Nationale Breitbandstrategien"; 3. STELLT FEST, dass das Hauptziel des aktualisierten Aktionsplans eEurope 2005 darin besteht, die laufenden Maßnahmen anzupassen und die Umsetzungsmechanismen zu stärken, damit schnellere Fortschritte in fünf Schlüsselbereichen (Breitbandverbindungen, öffentliche Online-Dienste, elektronischer Geschäftsverkehr, digitale Integration (eInclusion) und Leistungsvergleich) im Rahmen der Lissabon-Strategie erzielt werden; dass alle damaligen 15 Mitgliedstaaten aufgrund der auf der Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rates gegebenen Zusage nationale Breitband-Strategien entwickelt haben. Die Bereitstellung und Nutzung der Breitbandkommunikation gewinnt rasch an Umfang und wird überwiegend vom Markt gesteuert; dass hinsichtlich der Problembeseitigung in Fällen, in denen eindeutig ein Marktversagen vorliegt, bei den Strategien unterschiedlich starkes Gewicht auf die Notwendigkeit gelegt wird, unterversorgte Gebiete besser abzudecken (z.B. durch Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, Bündelung der Nachfrage und öffentlich-private Partnerschaften). Bei den Strategien wird ebenfalls unterschiedlich starkes Gleichgewicht darauf gelegt, die Nachfrage durch finanzielle Anreize und eine verstärkte Nutzung durch den öffentlichen Sektor zu stimulieren und innovative Anwendungen und Dienste zu entwickeln, die die Einführung von Breitbandtechnologien in einer technologisch neutralen Weise fördern. -79865/04 (Presse 176) DE Bei all diesen Maßnahmen sollten die Leitlinien zur Nutzung der Strukturfonds für elektronische Kommunikation beachtet werden, damit keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen und keine privatwirtschaftlichen Anreize zunichte gemacht werden; dass öffentliche Online-Dienste (elektronische Behördendienste, Online-Gesundheitsfürsorge und elektronisches Lernen) einen wichtigen Beitrag zum Lissabonner Prozess leisten, indem sie als Katalysator für Wachstum, Effizienz und Innovation wirken, und dass es notwendig ist, die Wirkung der Vernetzung öffentlicher Dienste durch die Verbesserung der Interoperabilität, den Austausch bewährter Praktiken und eine europaweite Zusammenarbeit zu steigern; dass die Interoperabilität – einschließlich der Verwendung offener Standards und Plattformen – von äußerster Wichtigkeit für die wirksame Einführung und Nutzung von IKT in allen Sektoren ist, was insbesondere für die europaweiten und einzelstaatlichen Maßnahmen zur Entwicklung und Einführung elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) gilt; dass es wichtig ist, Vertrauen und Sicherheit durch die allgemeine Entwicklung einer Kultur der Netz- und Informationssicherheit zu stärken; dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um den Ausbau des elektronischen Geschäftsverkehrs dadurch zu fördern, dass die Auswirkungen der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen auf die Entwicklung elektronischer Unterschriften, Zahlungsabwicklungen per Mobilfunk (M-Payments) und die Verwaltung digitaler Rechte überprüft werden und dass sowohl die Interoperabilität als auch die Mechanismen für den Austausch bewährter Praktiken verbessert werden; dass der Ausbau der digitalen Wirtschaft gebührend berücksichtigt werden muss, wenn die Rechtsvorschriften über den Zahlungsverkehr auf europäischer Ebene überarbeitet werden; dass es wichtig ist, bei der Verwirklichung der Informationsgesellschaft einen inklusiven Ansatz zu verfolgen, um den in Bezug auf die digitale Ausgrenzung vorgebrachten Anliegen gerecht zu werden; dass eEurope unter Zugrundelegung der offenen Koordinierungsmethode ein umfassendes, alle Mitgliedstaaten einbeziehendes Benchmarking erfordert; 4. FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, bis Ende 2004 nationale Breitband-Strategien einzuführen, ihre Umsetzung möglichst bis Ende 2005 zu überprüfen und sie erforderlichenfalls zu aktualisieren; die effektive Umsetzung des neuen Regelungsrahmens für die elektronische Kommunikation ordnungsgemäß zu vollenden, um ein stabiles und wettbewerbsorientiertes Marktumfeld zu schaffen; 5. BEGRÜSST DIE ABSICHT DER KOMMISION, die im überarbeiteten Aktionsplan eEurope 2005 vorgesehenen Aktionen durchzuführen, um raschere Fortschritten im Rahmen dieses Plans zu verwirklichen; die Fortschritte bei der Bereitstellung und Nutzung der Breitbandkommunikation weiterhin zu überwachen und im ersten Halbjahr 2006 über die Entwicklungen zu berichten; -89865/04 (Presse 176) DE 6. BETONT, wie wichtig es ist, dass sich die Mitgliedstaaten weiterhin für die Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005 engagieren; dass strategische Leitlinien im Bereich der Informationsgesellschaft ausgearbeitet werden müssen, um die die Lissabon-Strategie zu unterfüttern." ENERGIE – Rahmen für Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG. Nach der abschließenden Überarbeitung und der förmlichen Annahme auf einer der nächsten Ratstagungen wird der vereinbarte Kompromisstext dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermittelt werden. Die vorgeschlagene Richtlinie wird einen umfassenden, kohärenten Rechtsrahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen schaffen. Sie soll den freien Verkehr mit energiebetriebenen Produkten in der EU gewährleisten, die Umweltverträglichkeit dieser Produkte insgesamt verbessern, die Sicherheit der Energieversorgung erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft verbessern. – Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen, die das Energiebinnenmarktpaket ergänzen soll. Nach der abschließenden Überarbeitung und der förmlichen Annahme auf einer der nächsten Ratstagungen wird der vereinbarte Kompromisstext dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermittelt werden. Der Vorschlag stützt sich auf die nicht verbindlichen "Leitlinien für die gute Praxis in Bezug auf den Netzzugang Dritter" des Europäischen Erdgasregulierungsforums (Madrider Forum) und soll die Erdgasbinnenmarktrichtlinie (Richtlinie 2003/55/EG) ergänzen, indem detaillierte Vorschriften zu einer Reihe einschlägiger Aspekte für den Zugang Dritter zu den Erdgasfernleitungsnetzen der Mitgliedstaaten festgelegt werden. Er sollte als Parallele zur Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel gesehen werden, die im Juni letzten Jahres angenommen wurde. Der erzielten Einigung zufolge soll die Verordnung am 1. Juli 2006 in Kraft treten, während die Leitlinien, die für das zur Erreichung des Ziels der Verordnung erforderliche Mindestmaß an Harmonisierung sorgen sollen, nicht vor dem 1. Januar 2007 geändert werden dürfen. Gegenstand der vorgenannten Leitlinien sind Einzelheiten der Dienstleistungen für den Zugang Dritter, Einzelheiten der Grundsätze der Kapazitätszuweisungsmechanismen und der Anwendung von Engpassmanagementverfahren sowie Einzelheiten der Definition der technischen Informationen, die die Netznutzer für den tatsächlichen Zugang zum Netz benötigen, und der Definition der Transparenzanforderungen. -99865/04 (Presse 176) DE – Transeuropäische Netze im Energiebereich Der Rat erzielte eine Einigung über eine allgemeine Ausrichtung zum verfügenden Teil des Entwurfs einer Entscheidung zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich, wobei die Stellungnahme des Europäischen Parlaments noch ausstand und die Anhänge noch fertig gestellt werden müssen. Der Vorschlag vervollständigt das Paket der von der Kommission vorgeschlagenen Energieversorgungsinfrastrukturmaßnahmen und bezieht sich insbesondere auf die Bedürfnisse einer erweiterten Union. Die Entscheidung, mit der die Art und der Umfang der Tätigkeit der Gemeinschaft zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich definiert werden, enthält eine Reihe von Leitlinien zu den Zielen, Prioritäten und großen Linien der Tätigkeit der Gemeinschaft in Bezug auf die transeuropäischen Netze im Energiebereich. Mit diesen Leitlinien werden Projekte von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Strom- und Gasnetze festgelegt, darunter auch solche, die prioritären Charakter haben. – Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und Energieeffizienz Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Arbeiten (Dok. 9314/04) zu den Vorschlägen für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen und für eine Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen. Der Bericht gibt den Sachstand nach den ersten Beratungen in den Vorbereitungsgremien des Rates wieder. Beide Vorschläge wurden als annehmbar erachtet, was die allgemeinen Zielsetzungen, d.h. die Bedeutung des Angebots- und Nachfragemanagements im Binnenmarkt, angeht, wurden aber in Bezug auf die Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzungen als komplex und kontrovers angesehen. Beide Texte bedürfen einer weiteren eingehenden Prüfung. SEEVERKEHR – Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen Da die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen noch nicht vorlag, einigte sich der Rat zu diesem Zeitpunkt auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Dossier. Es wird Aufgabe des kommenden Vorsitzes sein, Kontakt zum neuen Europäischen Parlament aufzunehmen, um im Mitentscheidungsverfahren in erster Lesung zu einer Einigung zu gelangen. Die Beratungen der Minister stützten sich auf einen Kompromisstext des Vorsitzes, in dem sich die Tagung des Europäischen Rates vom März 2004 widerspiegelte, der nach den tragischen Ereignissen vom 11. März 2004 in Madrid seine Besorgnis in seiner Erklärung zum Terrorismus geäußert und insbesondere dazu aufgerufen hatte, "die Sicherheit aller Verkehrssysteme zu erhöhen, unter anderem durch Stärkung des Rechtsrahmens und Verbesserung der Präventionsmechanismen." Die vorgeschlagene Richtlinie ergänzt die im März 2004 angenommene Verordnung (EG) Nr. 725/2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen, durch die die Maßnahmen der IMO zur Gefahrenabwehr in das Gemeinschaftsrecht übernommen wurden. Mit der Richtlinie soll die Sicherheit in Hafenbereichen erhöht werden, die nicht unter die Verordnung fallen; ferner soll gewährleistet werden, dass die in Anwendung der Verordnung durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen durch die höhere Sicherheit im Hafen optimiert werden. Mit der Richtlinie werden in den bereits von der Verordnung abgedeckten Bereichen keine neuen Verpflichtungen eingeführt. - 10 9865/04 (Presse 176) DE Der vom Rat gebilligte Kompromisstext erstreckt sich auch auf die Kontrollen vor der Einschiffung auf Roll-on/Roll-off-Fähren (Artikel 7 Absatz 3) auf der Grundlage des geänderten Vorschlags der Kommission. Darüber hinaus wurde in Bezug auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie einvernehmlich vereinbart, dass es Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, ein System einzurichten, das die angemessene und regelmäßige Überprüfung der Pläne zur Gefahrenabwehr im Hafen und ihre Durchführung gewährleistet (Artikel 14 Absatz 1). Die Kommission, die Kontrollen der Gemeinschaft in dieser Sache vorzieht, hat weiterhin einen Vorbehalt zu diesem Punkt. – Meeresverschmutzung durch Schiffe Der Rat erzielte gegen die Stimmen der griechischen und der maltesischen Delegation eine politische Einigung über seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf einer Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen bei Verstößen. Sobald dieser Text fertig gestellt und vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen worden ist, wird er dem Europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zur zweiten Lesung übermittelt. Der von den Ministern gebilligte Kompromisstext zielt auf eine Nutzung der der Gemeinschaft aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Seerecht (UNCLOS) erwachsenden Rechte bei gleichzeitiger voller Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem gegenwärtigen MARPOL-Übereinkommen ab. Der wichtigste Grundsatz des Richtlinienentwurfs ist, dass sämtliche Einleitungen von Schadstoffen als Verstöße betrachtet werden, wenn sie durch Vorsätzlichkeit, Leichtfertigkeit oder Fahrlässigkeit verursacht wurden (Artikel 3a). Die Mitgliedstaaten dürfen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Verstöße mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen geahndet werden, zu denen auch strafrechtliche und administrative Sanktionen gehören können. Die vorgesehenen Ausnahmen stehen in Einklang mit dem MARPOL-Übereinkommen, so z.B. der Fall, dass eine Einleitung vorgenommen wird, um Leben oder das Schiff selbst zu retten. Für den besonderen Fall, dass eine Einleitung nach einem Unfall erfolgt, gilt die folgende allgemeine Regel: Erfolgt die Einleitung in Binnengewässern oder im Küstenmeer eines Mitgliedstaats, so wird sie bei allen Personen als Verstoß betrachtet, wenn sie durch Vorsätzlichkeit, Leichtfertigkeit oder Fahrlässigkeit verursacht wurde. Erfolgt die Einleitung hingegen außerhalb der Binnengewässer oder der Küstenmeere, so gilt die einschlägige Ausnahmeregelung des MARPOL-Übereinkommens für den Schiffseigentümer, den Kapitän oder die Mannschaft, wenn sie unter der Verantwortung des Kapitäns handelt. Das dritte wichtige Element des Kompromisstextes besteht darin, dass es einem Küstenstaat gestattet ist, im Falle einer Einleitung in der ausschließlichen Wirtschaftszone Maßnahmen auf Schiffe im Transitverkehr gemäß dem UNCLOS-Übereinkommen anzuwenden (Artikel 5 Absatz 2). Der gebilligte Text sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechte gemäß Artikel 220 Absatz 6 des UNCLOS-Übereinkommens ausüben, d.h. wenn ein klarer, objektiver Beweis für eine größeren Schaden verursachende Einleitung vorliegt. In diesem Fall befasst der betroffene Mitgliedstaat seine zuständigen Behörden mit der Angelegenheit zwecks Einleitung eines Verfahrens im Einklang mit seinem einzelstaatlichen Recht, wozu auch das Festhalten des Schiffes gehören kann. - 11 9865/04 (Presse 176) DE GALILEO – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "DER RAT ist in Anbetracht der vorangegangenen Entschließungen und Schlussfolgerungen des Rates zu den Programmen GALILEO und EGNOS, die das europäische Globale Navigationssatellitensystem (GNSS) bilden, und in der Erwägung, dass der Rat die erforderlichen Beschlüsse über die Errichtungs- und die Betriebsphase, einschließlich der Beschlüsse über die für diese Phasen verfügbaren Höchstbeträge an Gemeinschaftsmitteln, fassen wird, sobald er von der Kommission über den Stand der Entwicklungsphase und Phase der Validierung in der Umlaufbahn sowie über die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahren unterrichtet worden ist und nachdem er sorgfältig geprüft hat, ob die in früheren Schlussfolgerungen des Rates formulierten Voraussetzungen (wie beispielsweise die vorgeschriebenen privaten Investitionen) erfüllt sind, zu den folgenden Schlussfolgerungen gelangt: Zur Verordnung über die Verwaltungsorgane – Der Rat ERKLÄRT, dass mit der Annahme der Verordnung über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme nicht dem Ergebnis der Beschlüsse vorgegriffen wird, die über die Errichtungs- und die Betriebsphase, einschließlich ihrer finanziellen Aspekte, zu fassen sind. Er RUFT die Kommission AUF, die Verfahren einzuleiten, damit gemäß der Verordnung die Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde fristgerecht eingerichtet wird. – Er ERKLÄRT, dass der Sicherheitsausschuss des Rates, der dann in der Zusammensetzung der GNSS-Sicherheitsexperten zusammentritt, je nach Fall technische Empfehlungen gemäß den Sicherheitsvorschriften des Rates aussprechen oder, sofern die Frage voll und ganz sicherheitsbezogen ist, die Beratungen des AStV inhaltlich vorbereiten wird, wenn der Rat gemäß der Verordnung über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme zu wesentlichen Sicherheitsfragen oder zu den Sicherheitsaspekten internationaler Übereinkünfte betreffend das europäische GNSS-System Beschlüsse zu fassen oder Maßnahmen zu treffen hat. – Er WEIST DARAUF HIN, dass der Rat das zuständige Organ ist, wenn es darum geht, die Kommission zu ermächtigen, Verhandlungen zum europäischen GNSS-System mit Drittstaaten aufzunehmen und anschließend internationale Abkommen mit ihnen zu unterzeichnen und zu schließen. – Er BETONT, dass das Verfahren nach der heute gebilligten Gemeinsamen Aktion des Rates insbesondere in Fällen anwendbar wäre, in denen ein Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass seine nationale Sicherheit bedroht ist. Zum Abkommen zwischen der EU und Israel – Der Rat BEGRÜSST die Paraphierung des Kooperationsabkommens über ein ziviles GNSS zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel, STIMMT dem Abkommen inhaltlich ZU und FORDERT die Parteien AUF, in den kommenden Wochen die rechtliche und sprachliche Überarbeitung des Textes im Hinblick auf eine baldige Unterzeichnung des Abkommens abzuschließen. - 12 9865/04 (Presse 176) DE Zum Abkommen zwischen der EU und den USA – Der Rat BEGRÜSST die Paraphierung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von Satellitennavigationssystemen (GALILEO und GPS) und entsprechende Anwendungen, NIMMT mit Genugtuung KENNTNIS VON der jüngst erzielten Einigung in der Frage der Anforderungen für die Vereinbarkeit mit den nationalen Sicherheitsinteressen, zusammen mit der Zusage der Vereinigten Staaten, im Sinne der Partnerschaft, die beide Seiten eingegangen sind, nötigenfalls alternative PRS-Signalmodulationen zu finden, und IST ZUVERSICHTLICH, dass das Abkommen, das für beide Seiten von großem Nutzen ist, in naher Zukunft, möglicherweise auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA am 26. Juni, unterzeichnet werden kann, sofern das Dokument zur Funkfrequenzkompatibilität fertig gestellt wird. Zum Abkommen zwischen dem Gemeinsamen Unternehmen GALILEO und dem NRSCC – Der Rat BEGRÜSST die Paraphierung des Abkommens über die Zusammenarbeit im Rahmen des Programms GALILEO zwischen dem Gemeinsamen Unternehmen GALILEO und dem National Remote Sensing Centre Chinas (NRSCC), NIMMT KENNTNIS von der positiven Stellungnahme des Aufsichtsrats des Gemeinsamen Unternehmens GALILEO zu dem Abkommen und ersucht den Verwaltungsrat, das Abkommen unverzüglich fertig zu stellen." – Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme Der Rat erzielte grundsätzliches Einvernehmen über den Text der Verordnung des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme. Die Annahme des Textes wird nach der endgültigen rechtlichen und sprachlichen Überarbeitung in allen Amtssprachen der Gemeinschaft erfolgen. Durch diese Verordnung wird eine Gemeinschaftseinrichtung mit der Bezeichnung "GNSS-Aufsichtsbehörde" errichtet, deren Aufgabe die Überwachung der Errichtungs- und Betriebsphase der europäischen Satellitennavigationsprogramme ist. Parallel zu dieser Verordnung verständigte sich der Rat auf eine Gemeinsame Aktion zu den Gesichtspunkten des Betriebs des europäischen GNSS, die die Sicherheit der EU berühren. – Kooperationsabkommen mit Israel über ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS) Der Rat verabschiedete einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Kooperationsabkommens über ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel. Die feierliche Unterzeichnung wird voraussichtlich am 13. Juli in Brüssel stattfinden. – GALILEO/GPS – Abkommen EU - USA Der Rat verständigte sich grundsätzlich darauf, dass das Abkommen mit den USA über die Vereinbarkeit und Interoperabilität der Systeme GPS und GALILEO unterzeichnet wird, sofern das Dokument zur Funkfrequenzkompatibilität fertig gestellt wird. Die feierliche Unterzeichnung wird voraussichtlich am 26. Juni auf dem Gipfeltreffen EU - USA in Dublin stattfinden. - 13 9865/04 (Presse 176) DE LANDVERKEHR – Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge – "Eurovignette" Der Rat befasste sich eingehend mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge. Die Delegationen vertraten unterschiedliche Auffassungen zu einigen der wesentlichen Aspekte des Kompromissvorschlags des Vorsitzes. Abschließend erklärte der Vorsitz, dass das Dossier zur weiteren Prüfung an den AStV zurückverwiesen werden sollte, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Einigung über die Änderung der derzeitigen "Eurovignetten"-Richtlinie zu erzielen ist. – Wochenendfahrverbot Der Vorsitz stellte fest, dass im Zusammenhang mit dem Kompromissvorschlag des Vorsitzes für eine Richtlinie über ein transparentes System harmonisierter Vorschriften zur Beschränkung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs mit schweren Lastkraftwagen auf ausgewiesenen Straßen eine Sperrminorität gegeben ist, und erklärte, dass das Dossier zur weiteren Prüfung an den AStV zurückverwiesen wird. – Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Auf der Grundlage des Kompromissvorschlags des Vorsitzes erzielte der Rat eine politische Einigung über einen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten, d.h. zu der Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr. Sobald dieser Text abschließend überarbeitet und vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen angenommen worden ist, wird er dem Europäischen Rat zur zweiten Lesung übermittelt. Als wichtigste Bestimmungen des Kompromisses in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten für Lastkraftwagenfahrer wurde Folgendes vereinbart: Die ununterbrochene tägliche Mindestruhezeit wird von 8 auf 9 Stunden erhöht; die maximale Lenkzeit pro Kalenderwoche wird auf 56 Stunden reduziert; die Fahrer müssen während zweier aufeinander folgender Wochen mindestens eine ununterbrochene regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einhalten; in allen Mitgliedstaaten wird die rechtliche Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Bedingungen ein Fahrzeug vorübergehend stillzulegen und die Zulassung eines Unternehmens oder die Fahrerlaubnis eines Fahrers zu entziehen, auszusetzen oder einzuschränken; der Zeitraum, der von den Kontrollbeamten effektiv überprüft werden kann, wird von der "laufenden Woche und dem letzten Fahrttag der vorangegangenen Woche" auf die "laufende Woche und die vorausgehenden 15 Tage" und nach dem 1. Januar 2008 auf den "laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Tage" ausgeweitet. Durch diese Bestimmungen können die Kontrollbeamten die Fähigkeiten des digitalen Fahrtenschreibers nutzen; die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten werden ermächtigt, bei Verstößen, die in ihrem Hoheitsgebiet festgestellt wurden, Sanktionen zu verhängen, selbst wenn der Verstoß außerhalb ihres Hoheitsgebiets begangen wurde; - 14 9865/04 (Presse 176) DE Ferner ist in dem gemeinschaftlichen Rechtsrahmen vorgesehen, dass digitale Fahrtenschreiber ab 5. August 2005 in alle neuen Lastkraftwagen eingebaut werden. – Durchsetzung von Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr Der Rat erzielte mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimme der französischen Delegation und bei einem parlamentarischen Vorbehalt der deutschen Delegation eine politische Einigung über seinen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer "Durchsetzungsrichtlinie", d.h. dem Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestbedingungen für die Durchführung der Richtlinie Nr. 2002/15/EG sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 betreffend die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr. Sobald dieser Text überarbeitet und vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen worden ist, wird er dem Europäischen Rat zur zweiten Lesung übermittelt. Ziel des Richtlinienentwurfs ist es, die Durchsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Lenk- und Ruhezeiten innerhalb der EU zu verbessern. Durch die Richtlinie soll der Prozentsatz der überprüften Arbeitstage der Fahrer schrittweise angehoben und der systematische Informationsaustausch gefördert werden. Außerdem sollen Verkehrsunternehmen davon abgehalten werden, sich dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, dass sie die Bestimmungen über Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nicht einhalten. LUFTVERKEHR – Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (EU-OPS) Der Rat prüfte die "EU-OPS-Verordnung", wobei er sich auf die Artikel sowie die Abschnitte O (Kabinenbesatzung) und Q (Beschränkung der Flugzeit) konzentrierte. Er kam überein, sich auf einer seiner nächsten Tagungen erneut mit diesem Thema zu befassen, um zu einer politischen Einigung zu gelangen. Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll die Verordnung Nr. 3922/91 des Rates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt geändert werden. Insbesondere ist beabsichtigt, die von der Arbeitsgemeinschaft europäischer Luftfahrtbehörden festgelegten unverbindlichen JAR-OPS (gemeinsame Betriebsvorschriften für den Luftverkehr) in verbindliches Gemeinschaftsrecht umzusetzen; die Verordnung wird deshalb häufig als "EU-OPS-Verordnung" bezeichnet. – Verhandlungen EU-USA über ein Luftverkehrsabkommen Beim Mittagessen unterrichtete das Kommissionsmitglied die Minister über den Stand der Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und trug eine Bewertung und Analyse der bisherigen Ergebnisse vor. Auf der Grundlage dieses Berichts führten die Minister einen Gedankenaustausch, wobei sie auch das weitere Vorgehen erörterten. Der Präsident des Rates fasste die Beratungen wie folgt zusammen: Die Kommission sollte sich gegenüber den Vereinigten Staaten dringend weiter um eine Verbesserung des bisher Erreichten bemühen. Dabei sollte gegebenenfalls auch eine Präzisierung der bereits ausgehandelten Ergebnisse angestrebt werden. - 15 9865/04 (Presse 176) DE Die Kommission sollte in erster Linie für ausgewogenere Bestimmungen über den Marktzugang, vor allem für das Einfrieren der Kabotage, eintreten. Insbesondere muss eine möglichst enge Verbindung zwischen einem ersten Abkommen und dem vorgeschlagenen Folgeabkommen hergestellt werden. Die Aussichten für das Gipfeltreffen EU-USA wurden zur Kenntnis genommen. Die Kommission ist gehalten, Bericht zu erstatten. SONSTIGES – Fortschritte bei der Verwirklichung der Ergebnisse des WSIS Der Rat nahm Kenntnis von einem Arbeitspapier (Dok. 10108/04) des Vorsitzes über Folgemaßnahmen im Anschluss an den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS). – Initiativen im Bereich der Mobilkommunikation Der Rat nahm Kenntnis von einem informatorischen Vermerk der Kommission über die jüngsten Initiativen im Bereich der Mobilkommunikation (Dok. 10197/04). – Internationale Konferenz für erneuerbare Energien (Bonn, 1. - 4. Juni 2004) Hinsichtlich der Internationalen Konferenz für erneuerbare Energien nahmen die Minister beim Mittagessen Kenntnis von den Erläuterungen des Vorsitzes über den gemeinsamen Ansatz bei erneuerbaren Energien in der EU sowie von der politischen Erklärung, die auf der Konferenz angenommen wurde (Dok. 10190/04). – Internationales Energieforum (Amsterdam, 22. - 24. Mai 2004) Mit Blick auf die Folgemaßnahmen zum Internationalen Energieforum nahmen die Minister beim Mittagessen Kenntnis von Erläuterungen der Kommission über die Auswirkungen des Ölpreises auf die europäische Wirtschaft und mögliche von der EU zu ergreifende Maßnahmen. – Internationale Seeverkehrsübereinkommen Der Rat nahm Kenntnis von Informationen der Kommission über den Stand der Ratifizierung internationaler Seeverkehrsübereinkommen durch die Mitgliedstaaten (Dok. 10121/04). – Seemannsausweis Der Rat nahm Kenntnis von Erläuterungen der französischen Delegation zum IAO-Übereinkommen Nr. 185 und zu den für dessen Durchführung erforderlichen Mitteln (Dok. 10119/04) sowie von den Einlassungen der Kommission, welche die Mitgliedstaaten aufforderte, dieses Übereinkommen zu ratifizieren. – Forum "Sicherheit der Seeschifffahrt" Der Rat nahm Kenntnis von Informationen des Vorsitzes über das Forum "Sicherheit der Seeschifffahrt", das am 26. März 2004 in Gorey in der irischen Grafschaft Wexford abgehalten worden war (Dok. 10122/04). – Drittes Eisenbahnpaket Der Rat nahm von einem Sachstandsbericht des Vorsitzes über das Dritte Eisenbahnpaket Kenntnis. - 16 9865/04 (Presse 176) DE – Fluggastdatensätze ("PNR") Der Rat nahm Kenntnis von mündlichen Erläuterungen der Kommission über die Beratungen mit den Vereinigten Staaten betreffend sicherheitsbezogene Fragen zu den Fluggastdatensätzen. – Entwürfe von Mandaten für Verhandlungen mit Nachbarländern Der Rat nahm den Sachstand zur Kenntnis, der bei der Prüfung der vorgenannten Verhandlungsmandats-Entwürfe erreicht worden ist, und bat den AStV, seine Arbeiten fortzusetzen, damit sich der Rat auf einer seiner folgenden Tagungen mit diesen Entwürfen befassen kann. - 17 9865/04 (Presse 176) DE SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE GALILEO Sicherheit der Europäischen Union Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Text des Entwurfs einer Gemeinsamen Aktion des Rates zu den Gesichtspunkten des Betriebs des europäischen Satellitennavigationssystems (GALILEO), die die Sicherheit der Europäischen Union berühren. Die Gemeinsame Aktion wird nach der abschließenden Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen in allen Amtssprachen der Gemeinschaft auf einer der folgenden Ratstagungen ohne Aussprache gleichzeitig mit dem Entwurf der Verordnung des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme angenommen werden. Die Gemeinsame Aktion legt die Zuständigkeiten fest, die vom Rat auszuüben sind, wenn die Sicherheit der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten durch den Betrieb des europäischen Satellitennavigationssystems berührt werden könnte. ERWEITERUNG Bulgarien, Rumänien – Beitrittskonferenzen – Landwirtschaft, Regionalpolitik, Haushaltsvorschriften Der Rat nahm zu den folgenden Punkten gemeinsame Standpunkte der EU für die Beitrittskonferenzen mit Bulgarien und Rumänien an, die am 15. Juni in Luxemburg stattfinden sollen: Landwirtschaft – Bulgarien, Rumänien Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente – Bulgarien Finanz- und Haushaltsvorschriften – Bulgarien, Rumänien. AUSSENBEZIEHUNGEN Sudan – Ausnahmen vom Waffenembargo Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt an, mit dem Freistellungen vom EU-Waffenembargo gegen Sudan vorgesehen werden, um die Entsendung einer Waffenstillstandskommission unter Federführung der Afrikanischen Union in dieses Land zu ermöglichen. Das seit 1994 geltende Embargo hat zum Ziel, wegen des anhaltenden Bürgerkriegs die Lieferung von Waffen, Munition und militärischer Ausrüstung nach Sudan zu verhindern. Durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/31/GASP wurde das Embargo auf waffenbezogene technische Unterstützung und auf finanzielle Unterstützung für Waffenlieferungen ausgedehnt; dabei wurden zugleich jedoch Ausnahmen zugelassen, um humanitäre Hilfe und Minenräumaktionen zu ermöglichen. Zypern – Vertretung im Europäischen Parlament Der Rat nahm einen Beschluss über die Vertretung der Bevölkerung Zyperns im Europäischen Parlament im Falle einer Lösung der Zypernfrage an (Dok. 10301/04). Ziel des Beschlusses ist es, für den Fall einer umfassenden Regelung der Zypernfrage die Vertretung aller Zyprer im Europäischen Parlament und deren Wahlrecht zu diesem Parlament zu gewährleisten. - 18 9865/04 (Presse 176) DE NAHRUNGSMITTELRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Konfitüren, Gelees und Marmeladen Der Rat nahm einstimmig eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung an (Dok. 10245/04). In der Richtlinie 2001/113/EG sind die grundlegenden Anforderungen festgelegt, denen eine Reihe von in ihrem Anhang I aufgeführten Erzeugnissen, darunter "Konfitüre" und "Marmelade", entsprechen müssen, damit sie im Binnenmarkt frei verkehren können. Mit der Änderung der Richtlinie 2001/113/EG wird die in Deutschland und Österreich bestehende Verwendung der Verkehrsbezeichnungen "Konfitüre" und "Marmelade" für "jam" und "marmalade" berücksichtigt. - 19 9865/04 (Presse 176) DE