24. OKTOBER 2002 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 26. Januar 2006) Konsolidierung Die vorliegende Konsolidierung enthält die Abänderungen, die vorgenommen worden sind durch: - den Ministeriellen Erlass vom 17. Dezember 2008 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 24. Oktober 2002 zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste (Belgisches Staatsblatt vom 2. Februar 2010), - den Ministeriellen Erlass vom 12. August 2010 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 24. Oktober 2002 zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste (Belgisches Staatsblatt vom 17. Mai 2011). Diese Konsolidierung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden. 24. OKTOBER 2002 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste KAPITEL I - Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter: 1. “Lehrpersonal”: jeden Lehrbeauftragten, Praxisausbilder und Ausbilder im Sinne von Artikel IV.II.1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 RSPol, 2. “Generaldirektor”: den Generaldirektor der in Artikel 11 des Königlichen Erlasses vom 3. September 2000 über den Generalkommissar und die Generaldirektionen der föderalen Polizei erwähnten Generaldirektion des Personals, 3. “Prüfungskommission”: die in Artikel 49 des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 über die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener Übergangsbestimmungen erwähnte Prüfungskommission, 4. “Prüfungsausschuss”: den in Artikel 54 des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 über die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener Übergangsbestimmungen erwähnten Prüfungsausschuss, 5. “erstem Bewerter”: einen für die Ausbildung des Anwärters verantwortlichen Ausbilder, der vom Schuldirektor oder gegebenenfalls vom Mentor des Ausbildungspraktikums bestimmt worden ist, 6. “zweitem Bewerter”: den Schuldirektor oder gegebenenfalls den Korpschef der Praktikumseinheit oder ein von ihnen bestimmtes Personalmitglied, das einen höheren Dienstgrad als der erste Bewerter innehat oder, in Ermangelung dessen, den gleichen Dienstgrad innehat, aber ein höheres Dienstgradalter erreicht hat. Art. 2 - Der vorliegende Erlass ist auf alle Grundausbildungen anwendbar, die den Personalmitgliedern des Einsatzkaders der Polizeidienste erteilt werden. KAPITEL II - Prüfungskommissionen und Prüfungsausschüsse Art. 3 - Der Anwärter, der der Auffassung ist, dass er einen Ablehnungsgrund im Sinne von Artikel 828 des Gerichtsgesetzbuches gegen ein Mitglied einer Prüfungskommission oder eines Prüfungsausschusses geltend machen kann, oder der der Auffassung ist, dass ein Mitglied einer Prüfungskommission oder eines Prüfungsausschusses ihn unmöglich unparteiisch bewerten kann, muss dieses Mitglied ablehnen, bevor die Prüfungskommission die Noten erteilt beziehungsweise der Prüfungsausschuss seine mit Gründen versehene Stellungnahme abgibt. Zur Vermeidung der Unzulässigkeit muss die Ablehnung durch einen mit Gründen versehenen Antrag beim Schuldirektor oder, wenn der Schuldirektor als Vorsitzender des Prüfungsausschusses abgelehnt wird, beim Generaldirektor beantragt werden. Nachdem der Anwärter, der das Mitglied ablehnt, und das abgelehnte Mitglied der Prüfungskommission beziehungsweise des Prüfungsausschusses ihren Standpunkt dargelegt haben, trifft der Schuldirektor oder gegebenenfalls der Generaldirektor eine Entscheidung. Er bringt dem Mitglied der Prüfungskommission beziehungsweise des Prüfungsausschusses und dem Anwärter seine Entscheidung zur Kenntnis. Gegebenenfalls bestimmt er einen Stellvertreter. Art. 4 - Der Vorsitzende der Prüfungskommission ist für die Organisation der Prüfungen verantwortlich. Er fordert die Anwärter auf, zu den Prüfungen zu erscheinen, und teilt ihnen die Zusammensetzung der Prüfungskommission und des Prüfungsausschusses mit. Der Vorsitzende der Prüfungskommission legt auf Vorschlag des Schuldirektors die Zeit fest, die den Anwärtern zur Verfügung steht, um die schriftliche und die mündliche Prüfung abzulegen. Er entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen die Anwärter Dokumentation einsehen dürfen. Der Vorsitzende der Prüfungskommission erstellt ein Protokoll über den Verlauf der Prüfungen. Das Prüfungsprotokoll enthält mindestens: 1. die Zahl der vorgeladenen Kandidaten, 2. die Zahl der Prüfungsteilnehmer, 3. die Zahl der erfolgreichen Kandidaten und der Kandidaten, die nicht bestanden haben, 4. die Zahl der Aufschübe, 5. die Zahl der Verzichtserklärungen, 6. die Zahl der aus anderen Gründen Abwesenden, 7. die besonderen Fälle, 8. eine Beschreibung der Vorfälle. Art. 5 - Der Schuldirektor ist für die Organisation des Sekretariats der Prüfungskommission und des Prüfungsausschusses verantwortlich. Art. 6 - Die Mitglieder der Prüfungskommission und des Prüfungsausschusses sowie die Mitglieder der jeweiligen Sekretariate unterliegen der strikten Geheimhaltungspflicht in Bezug auf die Arbeiten innerhalb der Prüfungskommission beziehungsweise des Prüfungsausschusses. Art. 7 - Der Prüfungsausschuss teilt dem Generaldirektor seine mit Gründen versehene Stellungnahme in Bezug auf die in Artikel IV.II.44 Nr. 3 und Nr. 4 RSPol erwähnten Möglichkeiten mit und übermittelt dem Betroffenen eine Kopie dieser Stellungnahme. Die in Absatz 1 erwähnte Stellungnahme umfasst ein personenbezogenes Schreiben mit der Begründung des Nichtbestehens und einer Stellungnahme in Bezug auf die eventuelle Wiederholung der gesamten Grundausbildung oder eines Teils davon. Art. 8 - Der Schuldirektor bringt den Anwärtern die in Artikel IV.II.44 Nr. 3 und Nr. 4 RSPol erwähnte Entscheidung des Generaldirektors durch ein Blatt mit den Endergebnissen zur Kenntnis. KAPITEL III - Bewertung Abschnitt 1 - Professionelle Arbeitsweise Art. 9 - Der Schuldirektor informiert die Anwärter zu Beginn der Grundausbildung über die Modalitäten der Bewertung der professionellen Arbeitsweise. Art. 10 - Die Anwärter werden von einem dazu bestimmten Ausbilder und gegebenenfalls vom Mentor des Ausbildungspraktikums bewertet. […] [Art. 10 früherer Absatz 2 aufgehoben durch Art. 1 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Art. 11 - Das Lehrpersonal leistet Mitarbeit bei der Erstellung der Bewertung der professionellen Arbeitsweise der Anwärter. Art. 12 - Die Bewertung der professionellen Arbeitsweise erfolgt auf der Grundlage von Gesprächen zur Arbeitsweise und Bewertungsgesprächen. Vor der Bewertung der professionellen Arbeitsweise führt der erste Bewerter mindestens ein Gespräch zur Arbeitsweise mit dem Anwärter. Vor diesem Gespräch nimmt der Anwärter eine Selbstbewertung vor. Der Bericht über dieses Gespräch wird auf einem Blatt über die Arbeitsweise festgehalten, dessen Muster in Anlage 23 zum vorliegenden Erlass festgelegt ist. Nach dem Gespräch wird dem Anwärter eine Kopie des Blattes über die Arbeitsweise notifiziert. Art. 13 - Der erste Bewerter bewertet die professionelle Arbeitsweise des Anwärters nach einem Bewertungsgespräch; der Bericht darüber wird auf einem Bewertungsblatt festgehalten, dessen Muster in Anlage 24 zum vorliegenden Erlass festgelegt ist. Nach dem Gespräch wird dem Anwärter eine Kopie dieses Bewertungsblattes notifiziert. Negativ bewertete Bewertungsindikatoren müssen im Bewertungsblatt ausdrücklich begründet werden. Art. 14 - Stimmt der Anwärter dem Inhalt des Bewertungsblattes zu, wird dieses Blatt in die Schulakte geordnet. Art. 15 - Stimmt der Anwärter dem Inhalt des Bewertungsblattes nicht zu, legt er dem ersten Bewerter innerhalb fünf Werktagen nach der in Artikel 13 erwähnten Notifizierung seine Verteidigungsschrift mit Bemerkungen vor. Ist der erste Bewerter mit den Bemerkungen in der Verteidigungsschrift einverstanden, passt er das Bewertungsblatt entsprechend an und ordnet es in die Schulakte. Ist der erste Bewerter nicht mit den Bemerkungen in der Verteidigungsschrift einverstanden, bringt er dem Anwärter das Bewertungsblatt mit seiner Antwort auf die Verteidigungsschrift zur Kenntnis. Der Anwärter kann dem ersten Bewerter innerhalb dreier Werktage eine Replik auf diese Antwort übermitteln. Diese Replik wird der Bewertungsakte beigefügt. Nach Ablauf der in Absatz 3 erwähnten Frist leitet der erste Bewerter die Bewertungsakte unverzüglich an den zweiten Bewerter weiter, der auf der Grundlage der vom ersten Bewerter vervollständigten Bewertungsakte entscheidet. Die in Absatz 4 erwähnte Entscheidung kann entweder eine Bestätigung oder eine Änderung des Bewertungsberichts des ersten Bewerters sein. Im Fall einer Änderung gibt der zweite Bewerter seine Begründung auf dem Bewertungsblatt an. Diese Entscheidung enthält eine endgültige Bewertung und wird dem Anwärter zur Kenntnis gebracht. Das Bewertungsblatt wird daraufhin in die Schulakte geordnet. Abschnitt 2 - Tägliche Arbeit Art. 16 - Der Schuldirektor bestimmt pro Ausbildungsmodul die Anzahl Tests, die Art der Tests und den Zeitpunkt, zu dem die Tests abgelegt werden müssen. Mehrere Tests pro Ausbildungsmodul geben Anlass zu einer allgemeinen Note. Das Ergebnis der in Absatz 1 erwähnten Tests wird auf einem Ergebnisblatt eingetragen, dessen Muster in den Anlagen 3, 7, 12, 17 und 21 zum vorliegenden Erlass festgelegt ist. Abschnitt 3 - Prüfungen Art. 17 - Die Fragen der schriftlichen Prüfung sind pro Ausbildungslehrgang für alle Anwärter der betreffenden Polizeischule gleich. Der Vorsitzende der Prüfungskommission gewährleistet die Anonymität der Anwärter bei der Verbesserung der schriftlichen Prüfung. Art. 18 - Wenn die Note eines oder mehrerer Mitglieder der Prüfungskommission um mehr als 15 % von der höchsten erteilten Note abweicht oder wenn die Mitglieder der Prüfungskommission Noten erteilen, die teils über und teils unter dem verlangten Minimum liegen, erteilt die Prüfungskommission nach Beratung eine endgültige Note. Kommt keine Einigkeit zustande, erteilt der Vorsitzende der Prüfungskommission eine endgültige Note. Art. 19 - Die für eine zweite Prüfungsperiode erteilten Noten werden nicht für die Bestimmung des Endergebnisses berücksichtigt. Die Anwärter, die bei der zweiten Prüfungsperiode bestehen, werden hinter den Anwärtern eingeordnet, die bei der ersten Prüfungsperiode bestanden haben. Art. 20 - Die Prüfungsergebnisse werden auf einem Ergebnisblatt eingetragen, dessen Muster in den Anlagen 4, […] 9, […] 14, […] 19 und 22 zum vorliegenden Erlass festgelegt ist. [Art. 20 abgeändert durch Art. 2 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] KAPITEL IV - Nichtbestehen und Wiederholung Art. 21 - Nimmt ein Anwärter an einer Prüfung oder einem Prüfungsteil nicht teil, wird davon ausgegangen, dass er die betreffende Prüfung beziehungsweise den betreffenden Prüfungsteil nicht bestanden hat. Art. 22 - Die im Fall einer Wiederholung der gesamten Grundausbildung oder eines Teils davon erteilten Noten werden für die Bestimmung einer neuen allgemeinen Beurteilungsnote berücksichtigt. KAPITEL V - Aufschub und Verzicht Art. 23 - Der Anwärter kann aus Gesundheitsgründen, wegen Schwangerschaft oder aus schwerwiegenden oder außergewöhnlichen Gründen einen Aufschub für die gesamte Grundausbildung oder einen Teil davon beantragen. Hierzu richtet der Anwärter einen mit Gründen versehenen Antrag an den Schuldirektor. Der Schuldirektor entscheidet über die Gewährung eines Aufschubs und bestimmt gegebenenfalls dessen Dauer. Er bringt dem Anwärter seine Entscheidung zur Kenntnis. Ist der Anwärter mit der in Absatz 3 erwähnten Entscheidung nicht einverstanden, kann er innerhalb dreier Werktage eine Verteidigungsschrift beim Generaldirektor einreichen, der nach Aktenlage entscheidet. Art. 24 - Der Anwärter kann jederzeit entscheiden, nicht länger an der Grundausbildung teilzunehmen. Hierzu richtet er eine Verzichtserklärung an den Generaldirektor und benachrichtigt er zudem den Schuldirektor darüber. Dieser Verzicht ist bedingungslos und unwiderruflich für den betreffenden Ausbildungslehrgang. KAPITEL VI - Ausbildungsakte und Schulakte Art. 25 - Die eingerichteten und zugelassenen Schulen, die mit einer Grundausbildung beauftragt sind, führen für jeden Ausbildungslehrgang eine Ausbildungsakte. Diese Akte besteht aus mehreren Mappen und umfasst: 1. ein Verzeichnis pro Mappe, 2. das Programm und die Stundenpläne der Unterrichtseinheiten und Aktivitäten, 3. die Namenliste des Lehrpersonals und die von ihm unterrichteten Inhalte, 4. die Namenliste der Anwärter und die von ihnen erzielten Endergebnisse, 5. alle Unterlagen in Bezug auf die Bewertung der Ausbildungsmodule und der professionellen Arbeitsweise, 6. alle Unterlagen in Bezug auf das Ausbildungspraktikum (die Ausbildungspraktika), 7. eine Kopie Prüfungsausschusses, des Protokolls der Prüfungen und der Stellungnahme des 8. jede andere zweckdienliche Unterlage. Art. 26 - Die eingerichteten und zugelassenen Schulen, die mit einer Grundausbildung beauftragt sind, führen für jeden Anwärter eine Schulakte. Diese Akte besteht aus mehreren Mappen und umfasst: 1. ein Verzeichnis pro Mappe, 2. individuelle und zweckdienliche Daten in Bezug auf den Anwärter, 3. alle Unterlagen in Bezug auf die Bewertung der professionellen Arbeitsweise, 4. alle Unterlagen in Bezug auf die Bewertung der Ausbildungsmodule, 5. Disziplinarangelegenheiten, 6. jede andere zweckdienliche Unterlage. Art. 27 - Am Ende des Ausbildungslehrgangs werden die Ausbildungsakte und die Schulakte bei der Generaldirektion des Personals archiviert. Art. 28 - Der Generaldirektor kann die Ausbildungsakte und die Schulakte zu jeder weiteren Veranlassung anfordern. Art. 29 - Auf einfaches Verlangen kann der Anwärter jederzeit seine Schulakte einsehen. Zur Vorbereitung der [in den Artikeln 15 und 29undecies] erwähnten Verteidigungsschrift kann der Anwärter eine Kopie seiner Schulakte erhalten. [Art. 29 abgeändert durch Art. 3 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] [KAPITEL VIbis - Pädagogische Schulmaßnahmen [Kapitel VIbis mit den Artikeln 29bis und 29ter eingefügt durch Art. 4 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Art. 29bis - Unbeschadet der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen über die Disziplin und die Maßnahmen für die interne Ordnung, die auf Personalmitglieder der Polizeidienste Anwendung finden, wird eine spezifische Regelung über pädagogische Schulmaßnahmen eingeführt, die auf Anwärter in der Grundausbildung Anwendung findet. Die pädagogische Schulmaßnahme kann nicht zu der Erteilung einer Note führen, die das Studiumergebnis beeinflusst. Art. 29ter - § 1 - Die pädagogischen Schulmaßnahmen, die der Schuldirektor oder die von ihm bestimmte Person in Bezug auf den Anwärter ergreifen kann, sind die folgenden: 1. eine zusätzliche schriftliche Ausbildungstätigkeit, 2. eine zusätzliche praktische Ausbildungstätigkeit, 3. eine besondere Aufgabe in Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln, 4. eine oder mehrere obligatorische Nachhilfestunden während der normalen Unterrichtstage zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, mit einem Maximum von 5 Stunden pro Woche, 5. ein oder mehrere obligatorische zusätzliche Tests während der normalen Unterrichtstage zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, mit einem Maximum von 5 Stunden pro Woche, 6. der Ausschluss von der laufenden Ausbildungstätigkeit, 7. die Notifizierung eines in die Schulakte aufzunehmenden Mitteilungsschreibens mit Bemerkungen, 8. der zeitweilige Ausschluss des betreffenden Anwärters von einem oder mehreren Ausbildungskursen beziehungsweise von einer oder mehreren Ausbildungstätigkeiten für höchstens fünf aufeinander folgende Werktage, damit er während dieses Zeitraums in der Polizeischule oder in einem Dienst der föderalen oder der lokalen Polizei einer schriftlichen und/oder einer praktischen Ausbildungstätigkeit und/oder einer besonderen Aufgabe in Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln nachgehen kann, 9. der zeitweilige Ausschluss des betreffenden Anwärters von sämtlichen Ausbildungstätigkeiten beziehungsweise aus der Polizeischule für höchstens fünf aufeinander folgende Werktage, damit er während dieses Zeitraums in der Polizeischule oder in einem Dienst der föderalen oder der lokalen Polizei einer schriftlichen und/oder einer praktischen Ausbildungstätigkeit und/oder einer besonderen Aufgabe in Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln nachgehen kann. § 2 - Nach Ablauf des in § 1 Nr. 6, 8 beziehungsweise 9 erwähnten Ausschlusses ist der Anwärter für das Nachholen des Unterrichts verantwortlich.] [KAPITEL VIter - Verfahren [Kapitel VIter mit den Artikeln 29quater bis 29duodecies eingefügt durch Art. 5 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Abschnitt 1 - Allgemeines Art. 29quater - Alle Unterlagen in Bezug auf das im vorliegenden Kapitel erwähnte Verfahren werden in der Schulakte des betreffenden Anwärters abgelegt und können für die Bewertung der moralischen Eigenschaften des Anwärters berücksichtigt werden. Dies darf auf keinen Fall in der persönlichen Akte des Betreffenden erwähnt werden. Art. 29quinquies - Jegliche Beschwerde über das Verhalten eines Anwärters ist Gegenstand eines Berichts über die pädagogische Betreuung, dessen Muster in Anlage 25 festgelegt ist. Dieser Bericht, in dem der Sachverhalt kurz zusammengefasst ist, wird beim Schuldirektor oder bei der von ihm bestimmten Person hinterlegt. Dieser Bericht enthält gegebenenfalls einen Vermerk über eventuell bereits ergriffene Maßnahmen und jeglichen Vorschlag für zu ergreifende Maßnahmen. Art. 29sexies - Der Schuldirektor oder die von ihm bestimmte Person trifft schnellstmöglich eine Entscheidung. Er/sie teilt dem Anwärter seine/ihre Entscheidung mit. Art. 29septies - Der Schuldirektor oder die von ihm bestimmte Person kann eine der folgenden Entscheidungen treffen: 1. Entscheidung, das Verfahren einzustellen, 2. Entscheidung, eine oder mehrere der in Artikel 29ter § 1 Nr. 1 bis 9 erwähnten pädagogischen Schulmaßnahmen zu ergreifen, 3. Entscheidung, den definitiven Durchfall vorzuschlagen, 4. Entscheidung, der Disziplinarverfahren einzuleiten. ordentlichen Disziplinarbehörde vorzuschlagen, ein Abschnitt 2 - Mitteilungsschreiben mit Bemerkungen Art. 29octies - Das in Artikel 29ter § 1 Nr. 7 erwähnte Mitteilungsschreiben mit Bemerkungen wird dem Anwärter vom Schuldirektor oder der von ihm bestimmten Person zugeschickt; darin wird der Anwärter aufgefordert, sein Verhalten und seine Arbeits- oder Lernmethode zu ändern, sofern diese die Studiumergebnisse oder die Bewertung seiner persönlichen Qualitäten negativ beeinflussen können. Das Mitteilungsschreiben mit Bemerkungen enthält zudem präzise Empfehlungen zur Verbesserung des Verhaltens und des Studiums; dem Studenten wird darin eine ausreichende Frist gewährt, damit er Zeit hat, sich zu verbessern, bevor andere Maßnahmen getroffen werden. Das Mitteilungsschreiben mit Bemerkungen wird dem Anwärter notifiziert, bevor es mit dessen eventuellen Bemerkungen in seiner Schulakte abgelegt wird; die Aktenstücke werden in ein Verzeichnis aufgenommen. Abschnitt 3 - Zeitweiliger Ausschluss Art. 29nonies - Wenn der Schuldirektor oder die von ihm bestimmte Person eine der in Artikel 29ter § 1 Nr. 8 und 9 erwähnten Maßnahmen ergreifen möchte, muss er/sie zuvor den Anwärter anhören. Abschnitt 4 - Vorschlag zum definitiven Durchfall Art. 29decies - Der Vorschlag zum definitiven Durchfall eines Anwärters wird dem betreffenden Anwärter vom Schuldirektor notifiziert. Diesem Vorschlag liegt die Schulakte des Anwärters bei. Diese Akte umfasst mindestens einen Bericht über mindestens ein Gespräch zur Arbeitsweise und ein Bewertungsgespräch, so wie sie in den Artikeln 12 bis 15 erwähnt sind. Art. 29undecies - Innerhalb sieben Werktagen nach der in Artikel 29decies erwähnten Notifizierung kann der Anwärter dem Generaldirektor eine Erwiderungsschrift schicken. Art. 29duodecies - Im Prinzip befindet der Generaldirektor nach Aktenlage. Er kann bei den Betroffenen alle zusätzlichen Informationen einholen und/oder die Betroffenen zu sich rufen. Der Anwärter kann darum bitten, vorher vom Generaldirektor oder seinem Stellvertreter angehört zu werden.] KAPITEL VII - Schlussbestimmungen Art. 30 - Das Programm der Grundausbildungen und der vorbereitenden Ausbildungen, das Kompetenzprofil der Anwärter sowie das Muster für das Blatt über die Arbeitsweise, für das Bewertungsblatt und für die verschiedenen Ergebnisblätter werden in folgenden Anlagen zum vorliegenden Erlass erfasst: 1. [Polizeibediensteter]: Kompetenzprofil am Ende der Grundausbildung, 2. [Polizeibediensteter]: Programm der Grundausbildung, 3. [Polizeibediensteter]: Muster eines Blattes über die Ergebnisse in Bezug auf die tägliche Arbeit, 4. [Polizeibediensteter]: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der Abschlussprüfung, 5. Inspektor: Kompetenzprofil am Ende der Grundausbildung, 6. Inspektor: Programm der Grundausbildung, 7. Inspektor: Muster eines Blattes über die Ergebnisse in Bezug auf die tägliche Arbeit, 8. […] 9. Inspektor: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der Abschlussprüfung, 10. Hauptinspektor: Kompetenzprofil am Ende der Grundausbildung, 11. Hauptinspektor: Programm der Grundausbildung, 12. Hauptinspektor: Muster eines Blattes über die Ergebnisse in Bezug auf die tägliche Arbeit, 13. […] 14. Hauptinspektor: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der Abschlussprüfung, 15. Kommissar: Kompetenzprofil am Ende der Grundausbildung, 16. Kommissar: Programm der Grundausbildung, 17. Kommissar: Muster eines Blattes über die Ergebnisse in Bezug auf die tägliche Arbeit, 18. […] 19. Kommissar: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der Abschlussprüfung, 20. Vorbereitende Ausbildung Hauptinspektor und Kommissar: Ausbildungsprogramm, 21. Vorbereitende Ausbildung Hauptinspektor und Kommissar: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der täglichen Arbeit, 22. Vorbereitende Ausbildung Hauptinspektor und Kommissar: Muster eines Blattes über die Ergebnisse der Abschlussprüfung, 23. Muster eines Blattes über die professionelle Arbeitsweise für die Grundausbildung, 24. Muster eines Bewertungsvordrucks für die Grundausbildung, [25. Muster eines Berichts über die pädagogische Betreuung.] [Art. 30 einziger Absatz Nr. 1 bis 4 abgeändert durch Art. 6 Nr. 1 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009); einziger Absatz Nr. 8, 13 und 18 aufgehoben durch Art. 6 Nr. 2 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009); einziger Absatz Nr. 25 eingefügt durch Art. 6 Nr. 3 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Art. 31 - Vorliegender Erlass wird mit 1. April 2001 wirksam. [Anlage 1] [Anlage 1 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] KOMPETENZPROFIL FÜR POLIZEIBEDIENSTETE AM ENDE DER GRUNDAUSBILDUNG 1. ALLGEMEINE POLIZEILICHE KOMPETENZEN 1.1 Kenntnisse (Wissen) Die Rolle eines Polizeidienstes in einer demokratischen Gesellschaft verstehen Eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des Gerichtswesens und der Polizei sowie die Entwicklung der belgischen Polizeidienste geben Die Zuständigkeiten der lokalen Verwaltungsebene kennen Den Begriff "Polizeifunktion" summarisch erfassen Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erfassen Die allgemeinen statutarischen Regeln auf Verwaltungs-, Besoldungs-, Gewerkschafts- und Disziplinarebene kennen 1.2 Fertigkeiten (Können) Über eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten verfügen, die notwendig sind, um ein Amt auszuüben, das Kontakte mit der Bevölkerung, mit Kollegen, Vorgesetzten und Behörden in Überwachungs-, Zusammenarbeits- oder Konfliktsituationen voraussetzt, unter besonderer Berücksichtigung der multikulturellen Dimension Quellen benutzen, die für die Ausübung der Polizeiaufgaben notwendig sind Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg erklären zu können 1.3 Verhaltensweisen (Wollen) Die gewünschten polizeilichen Grundverhaltensweisen besitzen und die Verhaltensweisen erkennen, die disziplinarische oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können: Aktionsbereitschaft, sodass der Polizeibedienstete es wagt und willens ist, zu handeln, Entscheidungen trifft, selbstsicher ist, Eigeninitiative zeigt und Hemmungen vermeidet Emotionale Stabilität, sodass der Polizeibedienstete sich zu beherrschen weiß, emotionale Impulse zügeln kann, in Stresssituationen nicht aggressiv wird und seine emotionale Belastbarkeit erhöht Verantwortungsgefühl, sodass der Polizeibedienstete pflichtbewusst nach moralischen und sozialen Normen handelt, unbestechlich und ehrlich ist, beharrlich bleibt, auch in schweren Situationen, und Selbstdisziplin an den Tag legt Selbstvertrauen, sodass der Polizeibedienstete Selbstachtung hat, sich selbst positiv beurteilt und keinen Minderwertigkeitskomplex hat und sich somit gegen Kritik wehren kann Flexibilität, sodass der Polizeibedienstete bereit ist, seine Meinung zu korrigieren, möglichst offen und objektiv denkt, sich von Vorurteilen lösen kann und seine Anpassungsfähigkeit entwickelt Selbstkritische Einstellung, sodass der Polizeibedienstete bereit ist, über sein eigenes Handeln nachzudenken, sich seines eigenen Handelns bewusst wird und es fortwährend in Frage stellt sowie über eine gute Selbstkenntnis verfügt Umgänglichkeit und Verbundenheit, sodass der Polizeibedienstete sich in gleich welche Gesellschaft begeben kann Einfühlungsvermögen, sodass der Polizeibedienstete sich in die Lage der anderen versetzen kann, sich bemüht, sie zu verstehen, und ihre Emotionen teilt Bereitschaft zur Zusammenarbeit, sodass der Polizeibedienstete mit anderen von Gleich zu Gleich zusammenarbeiten kann, Mannschaftsgeist besitzt und loyal ist Selbstständigkeit, sodass der Polizeibedienstete bereit ist, seine Kompetenzen fortlaufend und von sich aus auf den neuesten Stand zu bringen und zu verbessern Korrektes und höfliches Verhalten, sodass der Polizeibedienstete jeder Person in jeder Situation mit Takt begegnen kann Hilfsbereitschaft allen Bürgern und Behörden gegenüber, sodass der Polizeibedienstete Dienstbereitschaft an den Tag legt Demokratische Einstellung, sodass der Polizeibedienstete die individuellen Rechte und Freiheiten aller Bürger achtet, niemanden aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der politischen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen, der sexuellen Veranlagung, der Sprache usw. diskriminiert und seine Aufgaben rechtschaffen erfüllt Kreativität, sodass der Polizeibedienstete eine passende Antwort findet, um ein Problem zu lösen 1.4 Potenzial (Werden) Eine gute körperliche und mentale Kondition pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Ein selbstlernendes Verhalten durch fortdauernde Konsultierung verschiedener Informationsquellen annehmen 2. SPEZIFISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN 2.1 Kenntnisse (Wissen) Die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers und ihre Einschränkungen im Rahmen des Lebens in der Gesellschaft erkennen Den rechtlichen Rahmen der spezifischen polizeilichen Aufgaben (Gesetz über das Polizeiamt, Strafgesetzbuch, Strafprozessgesetzbuch, Gesetz über die Untersuchungshaft, Gemeindeerlasse, Rechtsvorschriften über den Straßenverkehr usw.) verstehen 2.2 Fertigkeiten (Können) Protokolle, Berichte, Gerichts- und Verwaltungsunterlagen in Verbindung mit seinen Aufgaben erstellen Vorbeugende Überwachungen und Kontrollen durchführen Informationen sammeln Eine Erklärung schriftlich festhalten Eine Sicherheitsdurchsuchung und eine administrative Durchsuchung durchführen Verstöße erkennen, Verkehrsverstöße und Verstöße gegen einige besondere Gesetze, für die der Polizeibedienstete zuständig ist, feststellen und eingreifen Qualitative Beziehungen zur Bevölkerung im Rahmen gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit aufbauen und Unsicherheitsfaktoren in einer Polizeizone identifizieren Den nötigen praktischen Beistand leisten bei: Opferbeistand und erster Hilfe bei Unfällen Untersuchungen und Ermittlungen Durchsuchungen von Gebäuden und Ortsbesichtigungen Beschlagnahme Freiheitsentziehung Bei Entdeckung auf frischer Tat erste dringende Maßnahmen treffen der die 3. TECHNISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN 3.1 Fertigkeiten (Können) Maschine schreiben, einen PC bedienen und die polizeilichen Datenverarbeitungssysteme benutzen Sich mühelos und sicher mit einem Dienstfahrzeug fortbewegen Mit den Funkgeräten umgehen, die in den Polizeidiensten gebräuchlich sind, und die Funkverfahren anwenden [Anlage 2] [Anlage 2 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Grundausbildung Polizeibediensteter PROGRAMM MODUL 1: 1. 2. 3. 2. 3. 2. 3. PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER KADER IN DER INTEGRIERTEN POLIZEI BÜRGERNAHE POLIZEI mindestens 28 Stunden mindestens 24 Stunden Sich mit der täglichen und praktischen Arbeitsweise in den verschiedenen Aufgabenbereichen der lokalen Polizei vertraut machen MODUL 5: 1. 2. 3. 4. 5. mindestens 22 Stunden Die Arbeit einer lokalen Demokratie kennen Die Prinzipien der bürgernahen Polizei beherrschen Eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten entwickeln, die nötig sind, um mit jemandem Kontakt aufzunehmen, zu kommunizieren und bei einer Streitigkeit einzugreifen INTEGRATIONSPRAKTIKUM 1. mindestens 34 Stunden Sich an die gewünschten polizeilichen Berufspflichten halten und die Verhaltensweisen erkennen, die disziplinäre oder strafrechtliche Folgen haben können Die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Regeln kennen Seine Befugnisse als Polizeibediensteter kennen, um sich so gut wie möglich in den Polizeidienst eingliedern zu können MODUL 4: 1. 2. 3. PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER POLIZEI IN UNSERER GESELLSCHAFT Die Struktur des belgischen Rechtsstaates und darin die Rolle eines Polizeidienstes verstehen Die Entwicklung der belgischen Polizeidienste verstehen Anhand der belgischen Gesetze eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des Gerichtswesens und der Polizei geben MODUL 3: 1. mindestens 10 Stunden Sich in eine Polizeischule einordnen Seine Zeit einteilen Eine effiziente Lern- und Arbeitsmethode entwickeln MODUL 2: 1. PLATZ UND ROLLE DES ANWÄRTERS IN EINER POLIZEISCHULE TECHNISCHE GRUNDKOMPETENZEN mindestens 20 Stunden Einen PC bedienen Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Funkgeräte benutzen Sich mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug mühelos und sicher fortbewegen Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate benutzen Die Grundschutzmittel benutzen und Vorbeugungsmaßnahmen anwenden MODUL 6: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 3. 4. 5. 6. UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN mindestens 100 Stunden Den allgemeinen Umgang mit häufigen Fällen kennen Verkehrsgefährdende und gesellschaftsstörende Verstöße erkennen und die Zweckmäßigkeit eines Protokolls abschätzen Die Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen durchführen Im Fall von Alkoholvergiftung und/oder Trunkenheit am Steuer eingreifen und die Feststellungen treffen Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen eingreifen und die Feststellungen treffen Im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen eingreifen MODUL 8: 1. mindestens 92 Stunden Empfangen, betreuen und den angeforderten Beistand leisten Protokolle, Berichte, gerichtliche Dokumentation und Verwaltungsdokumente erstellen Die Erklärung einer Person entgegennehmen Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am häufigsten vorkommenden Straftaten treffen Die Personalien einer Person aufnehmen Beistand leisten bei: - Kontrolle einer oder mehrerer Personen - Durchsuchung einer Person - Freiheitsentziehung - Identifizierung eines Fahrzeugs - organisierter Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen - Durchsuchung eines Gebäudes - Durchsuchung eines Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugs - Beschlagnahme - verwaltungspolizeilicher Tätigkeit und besonderen Polizeieinsätzen Immunitäten und Vorrechte MODUL 7: 1. 2. EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN POLIZEIVORGÄNGE AKTUELLE PHÄNOMENE mindestens 8 Stunden Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen MODUL 9: 1. 2. 3. 2. 3. 4. 5. GEWALTBEHERRSCHUNG mindestens 32 Stunden In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die polizeilichen Berufspflichten haben Eine potenzielle Gefahrensituation verbal bewältigen Die Techniken der Selbstverteidigung beherrschen Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen handhaben Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen, die zur effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen MODUL 11: 1. 2. mindestens 42 Stunden Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen MODUL 10: 1. KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING ERST- UND ZWEITSPRACHE mindestens 50 Stunden Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg erklären zu können INTEGRIERTE ÜBUNGEN 1. mindestens 12 Stunden In den häufigsten typischen Situationen im Rahmen einer integrierten Übung eingreifen AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN 1. mindestens 80 Stunden Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden Module: Insgesamt mindestens 450 Stunden Praktika: Insgesamt mindestens 104 Stunden ABSCHLUSSPRÜFUNG POLIZEIBEDIENSTETER MODUL 1: 1. PLATZ UND ROLLE DES ANWÄRTERS IN EINER POLIZEISCHULE Sich in eine Polizeischule einordnen Der Anwärter macht sich mit seinem neuen Umfeld, der Arbeitsweise der Schule und dem Lehrkörper vertraut. Zielsetzungen: Der Anwärter: • stellt sich vor und macht Bekanntschaft mit seinen Klassenkollegen • tauscht mit den Ausbildern und Praxisausbildern die gegenseitigen Erwartungen aus • identifiziert seine Ausbildungsverantwortlichen • erläutert den Ablauf, die Ziele und das Profil der Grundausbildung • erläutert die Philosophie des Ausbildungssystems und skizziert die Möglichkeiten, die sich ihm am Ende der Grundausbildung bieten • beschreibt die Struktur der Polizeischule • ordnet die verschiedenen Dienste der Polizeischule ein und erklärt ihre Arbeitsweise und die Betreuungsmöglichkeiten • hält die Studienordnung und die Schulordnung der Polizeischule ein und benutzt die spezifischen Unterlagen der Schule • ist sich bewusst, dass er sich für seine Handlungen rechtfertigen muss Inhalt: Bekanntschaft mit: Klassenkollegen Ausbildern und Praxisausbildern Ausbildungsverantwortlichen Programm und Ziele der Ausbildung Philosophie des Ausbildungssystems und Organisation der Ausbildungen in der Polizeistruktur Arbeitsweise und Struktur der Polizeischule Rechte und Pflichten als Anwärter Rechenschaft ablegen, sich verantworten 2. Seine Zeit einteilen Der Anwärter erfasst die Bedeutung der Arbeitsplanung. Zielsetzungen: Der Anwärter: • wird sich durch die Analyse seines täglichen Arbeitsablaufs der Notwendigkeit eines eigenen funktionellen Zeitmanagements bewusst • erfasst die Zeitdiebe und klassifiziert sie in interne und externe Zeitdiebe • erfasst die verschiedenen Aufgaben nach ihrer Wichtigkeit und ordnet sie nach den Fristen, die ihm zu ihrer Erfüllung gegeben sind Inhalt: 3. Selbstkenntnis im Zusammenhang mit Zeitmanagement Interne und externe Zeitdiebe Technik der Prioritäten Eine effiziente Lern- und Arbeitsmethode entwickeln Der Anwärter macht sich mit den Lernmethoden und -mitteln vertraut, die es ihm ermöglichen, die Grundkompetenzen eines Polizeibediensteten unter den besten Bedingungen zu erwerben und zu entwickeln. Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert die Zielsetzungen des Programms der Polizeischule • fasst seine Unterrichtsunterlagen entsprechend den Zielsetzungen zusammen • lernt auf strukturierte Weise • plant seine Lernzeiten • beschreibt die Schritte, die zu unternehmen sind, um eine individuelle pädagogische Betreuung zu erhalten • zieht verschiedene Quellen für Recherchen heran und analysiert die erhaltene Dokumentation Inhalt: Analyse der Zielsetzungen Erstellung von Zusammenfassungen Lernmethoden Arbeitsplanung Suche nach Dokumentation und ihre Analyse Betreuung in der Polizeischule Der Anwärter kann während der Ausbildung vom pädagogischen Büro individuell betreut werden. MODUL 2: PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER POLIZEI IN UNSERER GESELLSCHAFT 1. Die Struktur des belgischen Rechtsstaates und darin die Rolle eines Polizeidienstes verstehen Der Anwärter erkennt den Platz und die Rolle eines Polizeidienstes in einer demokratischen Gesellschaft sowie die Entwicklung der Aufträge der Polizei in diesem Rahmen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erfasst den belgischen Staat als eine Gemeinschaft mit soziologischen, demographischen, politischen und sozialen Merkmalen • skizziert die Struktur des belgischen Staates und unterscheidet die Zuständigkeiten jeder Machtebene • weiß die rechtsprechende Gewalt in die verschiedenen Ebenen des belgischen Staates einzuordnen • weiß die gesetzgebende Gewalt in die verschiedenen Ebenen des belgischen Staates einzuordnen • weiß die ausführende Gewalt in die verschiedenen Ebenen des belgischen Staates einzuordnen • erläutert die Rolle der Verwaltungsgerichte • weiß das Polizeisystem in das gerichtliche und administrative System sowie in die Struktur des belgischen Staates einzuordnen • erläutert kurz die Begriffe Sicherheit und Unsicherheit • erläutert die Rolle der Polizei in der Gesellschaft • erläutert die Rechte und Freiheiten der Bürger gemäß der Verfassung und dem internationalen Recht • erläutert die Prinzipien der polizeilichen Grundfunktion und der spezialisierten Polizeifunktion und verdeutlicht die Verbindung zwischen beiden • erläutert die Rolle und den Platz der Polizei in einer multikulturellen Gesellschaft • skizziert die Entwicklung des Platzes des Täters und des Opfers • erläutert die Bedeutung seiner Rolle in der Sicherheitsproblematik und identifiziert die Aufgaben des Polizeibediensteten und des Polizeiinspektors auf dieser Ebene • erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt Inhalt: Belgien als Gemeinschaft: soziologische Merkmale politische Merkmale demographische Merkmale sozioökonomische Merkmale Organisation Föderalstaat Gemeinschaften Regionen Provinzen Gemeinden Rechtsprechende, gesetzgebende und ausführende Gewalt Verwaltungsgerichte Platz des Polizeisystems im Gerichtssystem und in der belgischen Staatsstruktur Sicherheit und Unsicherheit (Ursachen, Phänomene) Rechte und Freiheiten der Bürger gemäß der Verfassung Rolle der Polizei in der Gesellschaft Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt Polizeiliche Grundfunktion und spezialisierte Polizeifunktion Rolle und Platz der Polizei in einer multikulturellen Gesellschaft Platz von Täter und Opfer (Franchimont-Gesetz, OOP 15 usw.) Öffentliche Ruhe, Sicherheit und Gesundheit 2. Die Entwicklung der belgischen Polizeidienste verstehen Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die Entwicklung der Polizeidienste in Belgien, um Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes zu verstehen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • skizziert auf einer Zeitleiste die Entwicklung der Polizeidienste in Belgien • erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst • skizziert Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes Inhalt: Geschichte: Gemeindepolizei Gerichtspolizei Gendarmerie Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes 3. Anhand der belgischen Gesetze eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des Gerichtswesens und der Polizei geben Der Anwärter versteht die allgemeinen Rechtsgrundsätze und verschafft sich einen allgemeinen Überblick über die Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie über die anderen Akteure, die Tätigkeiten in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Justiz ausüben. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die allgemeinen Rechtsgrundsätze • erläutert die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts und des öffentlichen Rechts • erläutert die Klassifizierung der Straftaten und der Strafen • unterscheidet die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte und ihre Zuständigkeiten • erläutert den Ablauf der Strafverfolgungen und der Zivilklagen • identifiziert die Aufgaben der Verwaltungs- und der Gerichtspolizei • identifiziert die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und erläutert ihre Zuständigkeiten • skizziert die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens • unterscheidet die Elemente, die in Strafangelegenheiten die Entscheidung des Richters beeinflussen • identifiziert die Tätigkeiten, die der auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizeidienst als Dienst an der Bevölkerung und an den Behörden ausübt • beschreibt die Zuständigkeiten der föderalen Unterstützungsdienste • beschreibt die Zuständigkeiten der Kontrolldienste • beschreibt die Rolle und die Zuständigkeiten der anderen Dienste, die auf Ebene der Sicherheit eingreifen (Nachbarschaftskomitees, Türsteher, Stadtwächter, Parkplatzwächter, Wachdienste, Privatdetektive usw.) Inhalt: Einführung in das Recht Allgemeine Grundsätze des Verwaltungs- und des öffentlichen Rechts Klassifizierung der Straftaten und der Strafen Die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte Ablauf der Strafverfolgungen und Zivilklagen Aufgaben der Verwaltungs- und der Gerichtspolizei Die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden Die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens Elemente, die die Entscheidung des Richters beeinflussen Dienstangebot der Polizeidienste Die föderalen Unterstützungsdienste Die Kontrolldienste Die anderen Dienste, die auf Ebene der Sicherheit tätig sind MODUL 3: PLATZ, FUNKTION INTEGRIERTEN POLIZEI 1. UND ROLLE DER KADER IN DER Sich an die gewünschten polizeilichen Berufspflichten halten und die Verhaltensweisen erkennen, die disziplinäre oder strafrechtliche Folgen haben können Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Einstellungen und Werten, von denen er sich bei seiner Arbeit leiten lassen muss. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die polizeiliche Berufsethik und die Auswirkung, die sie auf das Verhalten der Polizei haben muss • erläutert die Elemente der polizeilichen Berufspflichten, wie in den Artikeln 123 bis 131 des Gesetzes über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst beschrieben • erkennt normabweichende Verhaltensweisen und geht damit um • beweist die Wichtigkeit der Werte der integrierten Polizei, insbesondere die Begriffe Integrität, Verfügbarkeit, Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und pluralistische Haltung in der Polizeiarbeit • unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegen Güter, die von Personen verübt werden, die ein öffentliches Amt ausüben, und bespricht die Umstände, unter denen die Anwendung des Gesetzes ändert • unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegen Güter, die sowohl von Personen, die ein öffentliches Amt ausüben, als auch von Privatpersonen verübt werden, und bespricht die Umstände, unter denen die Anwendung des Gesetzes ändert • ist sich der Auswirkung seiner Ermessensbefugnis bewusst Inhalt: Polizeiliche Berufsethik Polizeiliche Berufspflichten - Kodex der Berufspflichten Normabweichende Verhaltensweisen Die Werte der integrierten Polizei; die Begriffe Integrität, Verfügbarkeit, Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und pluralistische Haltung Titel IV und V des Strafgesetzbuches Ermessensbefugnis 2. Die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Regeln kennen Der Anwärter wird über die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Verfahren informiert. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beschreibt die statutarischen Regeln, die auf Anwärter und Mitglieder des Kaders der Polizeibediensteten sowie auf Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst Anwendung finden • beschreibt das Konzept und die allgemeine Philosophie des Disziplinarsystems und erläutert den Zusammenhang mit den polizeilichen Berufspflichten • erläutert die Verwaltungs- und Disziplinarverfahren und ihre jeweiligen Ausführungsmodalitäten • erstellt eine Verteidigungsschrift mit Argumenten, die sich auf die vorgefundene Situation beziehen • unterscheidet zwischen Gehalt, Zulagen und Entschädigungen • reagiert auf die vorgeschlagene Bewertung in angemessener Weise und ergreift die erforderlichen Initiativen • identifiziert die verschiedenen Gewerkschaftsorganisationen • identifiziert die beruflichen Unvereinbarkeiten, wie in den Artikeln 134 bis 135 des Gesetzes über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst beschrieben • kennt die am häufigsten benutzten Formulare und angewandten Verfahren in Bezug auf Verwaltung und Logistik (F/L-Formulare usw.) Inhalt: Gewerkschaftliche Informationen Verwaltungsstatut Besoldungsstatut Gewerkschaftsstatut Disziplinarstatut Berufliche Unvereinbarkeiten Verwaltung und Logistik (F/L-Formulare usw.) Die Polizeischule wird pro zugelassene Gewerkschaftsorganisation der Polizei auf deren Antrag hin einen Zeitpunkt vorsehen, in dem diese sich den Anwärtern vorstellen kann. 3. Seine Befugnisse als Polizeibediensteter kennen, um sich so gut wie möglich in den Polizeidienst eingliedern zu können Der Anwärter lernt die Funktion kennen, die er im Polizeidienst ausüben wird. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert seine Rolle und seine Befugnisse im Rahmen seiner Funktion innerhalb eines Polizeidienstes • erläutert die Grenzen und die Komplementarität seines Auftrags im Verhältnis zur Rolle der Polizeiinspektoren • kann den rechtlichen Rahmen in diesem Bereich geltend machen Inhalt: Rolle und Befugnisse Grenzen und Komplementarität seines Auftrags Rechtsquellen für diese Befugnisse MODUL 4: 1. BÜRGERNAHE POLIZEI Die Arbeit einer lokalen Demokratie kennen Der Anwärter entdeckt den Rahmen, in dem lokal gearbeitet wird. Zielsetzung: Der Anwärter: • erläutert die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Behörden einer lokalen Demokratie Inhalt: Zuständigkeiten des Bürgermeisters, des Bürgermeisterund Schöffenkollegiums, der Schöffen, des Polizeirats usw. 2. Die Prinzipien der bürgernahen Polizei beherrschen Der Anwärter eignet sich alle Elemente an, die es ihm erlauben, eine gute Beziehung zur Bevölkerung aufzubauen, und erkennt ihre Auswirkung auf die Polizeiarbeit. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den Kontext der Entstehung der bürgernahen Polizei • erläutert die Philosophie, die Komponenten und die Prinzipien der gemeinschaftsorientierten Polizeifunktion • erläutert die Ursachen objektiver und subjektiver Unsicherheitsgefühle der Bevölkerung • ordnet seine Handlungen in den Rahmen eines Sicherheitsplans ein • erläutert die Aufgabenbereiche der lokalen Polizei Inhalt: Gemeinschaftsorientierte Polizeifunktion (Philosophie und Komponenten - Basistexte) Objektive und subjektive Unsicherheitsgefühle Ein zonaler Sicherheitsplan Aufgabenbereiche der lokalen Polizei 4. Eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten entwickeln, die nötig sind, um mit jemandem Kontakt aufzunehmen, zu kommunizieren und bei einer Streitigkeit einzugreifen Der Anwärter lernt, sich kundenorientiert einzustellen, und verfügt über die zur Ausübung seiner Aufgaben nötigen Kommunikationsfähigkeiten. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Grundkomponenten des Kommunikationsschemas • wendet in seinen beruflichen Tätigkeiten die Grundsätze des aktiven Zuhörens an • ist in seinen beruflichen Kontakten selbstsicher und einfühlsam • äußert sich einer Person gegenüber mit angemessenen Argumenten • nimmt Kontakt mit der Öffentlichkeit auf und spricht in der Öffentlichkeit • führt ein Telefongespräch und notiert die Mitteilung • nimmt die angemessenen Haltungen und Verhaltensweisen beim Empfang einer Person in seinem Büro an • ist von den Vorzügen einer guten Kommunikation und Zusammenarbeit in einem Team überzeugt • deutet korrekt die kulturellen Einflüsse bei der Kommunikation mit Personen aus anderen Kulturen und ethnischen Gruppen • kann auf angemessene Weise bei der Lösung einer Streitigkeit helfen, indem er: mit den Parteien entschlossen in ruhiger und aufbauender Weise Kontakt aufnimmt, um sie zu einem Dialog zu bewegen je nach erhaltener Information die geeignetste Vermittlungsmethode benutzt Inhalt: Grundprinzipien der Kommunikation Aktives Zuhören Selbstsicherheit und Einfühlungsvermögen Nein-Verkauf Argumentieren Der Empfang im Allgemeinen: im Büro am Telefon Kommunikation und Zusammenarbeit im Team Kontakt mit der Bevölkerung und Sprechen in der Öffentlichkeit Kultureigene Einflüsse in der Kommunikation Gesprächsbereitschaft Überredungstechniken Vermittlungsgespräch INTEGRATIONSPRAKTIKUM 1. Sich mit der täglichen und praktischen Arbeitsweise in den verschiedenen Aufgabenbereichen der lokalen Polizei vertraut machen Der Anwärter erhält die Möglichkeit, sich anzusehen, wie es vor Ort zugeht, und sich mit der praktischen Dienstausübung in der lokalen Polizei vertraut zu machen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beobachtet die Arbeitsweise in den verschiedenen Aufgabenbereichen der lokalen Polizei • besucht ein Gerichtsgebäude, einen Koordinations- und Unterstützungsdienst (KUD) und einen Gerichtspolizeidienst (GPD) • beobachtet den Empfang einer Person Inhalt: Beobachtung der Arbeitsweise in den verschiedenen Aufgabenbereichen der lokalen Polizei Besuch eines Gerichtsgebäudes, eines Koordinations- und Unterstützungsdienstes (KUD) und eines Gerichtspolizeidienstes (GPD) Beobachtung des Empfangs einer Person MODUL 5: 1. TECHNISCHE GRUNDKOMPETENZEN Einen PC bedienen Der Anwärter ist mit der im Polizeidienst gebräuchlichen Basissoftware vertraut. Zielsetzungen: Der Anwärter: • benutzt die AZERTY-Tastatur • benutzt die Programme der Basissoftware, die gebräuchlich sind, um eine einfache Unterlage zu erstellen Inhalt: Maschine schreiben Programme der Basissoftware, gebräuchlich sind 2. die im Polizeidienst Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Funkgeräte benutzen Der Anwärter kann sich mit den Funkmitteln verständigen und die Daten des ASTRIDSystems verwerten. Zielsetzungen: Der Anwärter: • nennt die Unterschiede zwischen den Netzwerken • erläutert, was TETRA bedeutet • nennt die zu benutzenden Begriffe und kennt das Funkverfahren • geht mit den Funkgeräten um und verständigt sich anhand dieser Geräte gemäß dem Funkverfahren • beschreibt die Begriffe und Verfahren des ASTRIDSystems und erläutert die Funktionalitäten • benutzt die verschiedenen DATA-Anwendungen im Bereich der Kommunikation und der Datenabfrage • benutzt die Kommunikationsmittel während einer integrierten Übung Inhalt: 3. Netzwerke TETRA Funkverfahren Funkgeräte Das ASTRID-Endbenutzer-System DATA-Anwendungen Sich mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug mühelos und sicher fortbewegen Der Anwärter ist mit dem Fahren eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs vertraut, damit seine eigene Sicherheit und die der anderen gewährleistet ist. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den Ablauf der einfachen Überprüfung eines Dienstfahrzeugs • erledigt die Formalitäten in Bezug auf einen Unfall mit einem Dienstfahrzeug • orientiert sich vor Ort mithilfe einer Straßenkarte und/oder eines Stadtplans • erläutert, wann und wie mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug zu fahren ist • übernimmt die Verantwortung, wenn er ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug fährt • erläutert die allgemeinen Grundsätze des Hinterherfahrens und des Verfolgens eines Fahrzeugs, einschließlich des grenzüberschreitenden Verfolgens Inhalt: Einfache Überprüfung eines Dienstfahrzeugs Formalitäten bei einem Unfall Orientierung vor Ort (Lesen von Straßenkarten und Stadtplänen) Regeln in Bezug auf die Benutzung eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs Allgemeine Grundsätze des Hinterherfahrens und des (grenzüberschreitenden) Verfolgens 4. Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate benutzen Der Anwärter macht sich mit der Benutzung der in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate vertraut. Zielsetzungen: Der Anwärter: • kennt die Situationen, in denen Fotos gemacht werden müssen • weiß, was unbedingt fotografiert werden muss • liest die Gebrauchsanweisung jedes Fotoapparats • macht unter allen Umständen scharfe Fotos Inhalt: 5. Fotoapparate Fotos machen Die zu fotografierenden Objekte Die Grundschutzmittel benutzen und Vorbeugungsmaßnahmen anwenden Der Anwärter macht sich mit den in den Polizeidiensten allgemein gebräuchlichen Schutzmitteln vertraut und versteht es, sicher zu handeln. Zielsetzungen: Der Anwärter: • kann die allgemeinen Prinzipien in Bezug auf das Wohlbefinden und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Rolle der Kontaktpersonen formulieren • kennt die in einer Polizeieinheit allgemein vorhandenen Schutzmittel und ihre Anwendung • beschreibt die allgemeinen Prinzipien zur Vermeidung von Unfällen, Verwundungen und Verunreinigungen • nennt die wichtigsten Aspekte der Selbstmordverhütung Inhalt: Wohlbefinden und Sicherheit am Arbeitsplatz Schutzmittel (Schutzausrüstung, Einmal-Handschuhe und Einweg-Overalls, Schutzbrille, Gasmaske, Schutzmaske, kugelsichere Weste usw.) potenzielle Gefahr potenzielle Verunreinigung Selbstmordverhütung MODUL 6: EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN POLIZEIVORGÄNGE 1. Empfangen, betreuen und den angeforderten Beistand leisten Der Anwärter lernt, einem Opfer zu helfen, in angepasster Weise auf dessen Fragen zu antworten und ihm eine schlechte Nachricht taktvoll zu überbringen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erkennt die Bedürfnisse der Opfer • unterscheidet die verschiedenen Kategorien von Opfern • erfasst die wichtigsten Erwartungen eines Opfers in Bezug auf die Information • informiert die Person anhand des Zivilgesetzbuches über ihre bürgerlichen Rechte und Pflichten • führt die verschiedenen Aufgaben aus, die ihm zivilrechtlich obliegen • sorgt für den ersten Empfang eines Opfers (ob in einer Krisensituation oder nicht) • begleitet das Opfer bei der Formulierung seiner Erwartungen • sucht mithilfe des Sozialadressbuchs den Dienst für Opferbeistand oder den Hilfsdienst, der den Bedürfnissen der Person entspricht • überbringt eine schlechte Nachricht und steht der Person, der diese schlechte Nachricht überbracht wurde, bei • leistet bei Unfällen dringende und erste Hilfe Inhalt: Bedürfnisse der Opfer Verschiedene Kategorien von Opfern Erwartungen der Opfer in Bezug auf die Information Bürgerliche Rechte und Pflichten der Personen (Zivilrecht) Erster Empfang und Empfang in Krisensituationen Hilfeleistungsgespräch Verweisungsfunktion Überbringung einer schlechten Nachricht Erste-Hilfe-Grundkurs Die Polizeischule kann die Gelegenheiten schaffen, damit der Anwärter ein zugelassenes (europäisches) Rettungsbrevet erhält. 2. Protokolle, Berichte, gerichtliche Verwaltungsdokumente erstellen Dokumentation und Der Anwärter wird mit der Benutzung der Mittel zur Abfassung und Registrierung von Mitteilungen, Berichten, Verwaltungsdokumenten, gerichtlicher Dokumentation und Protokollen vertraut gemacht und setzt dies während der Ausbildung in die Praxis um. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die Begriffe Mitteilung, Bericht, Verwaltungsdokument, gerichtliche Dokumentation und Protokoll • erläutert die Rechtsgrundlagen für die Abfassung eines Protokolls • erläutert das Zweckmäßigkeitsprinzip bei der Abfassung eines Protokolls • erstellt ein Protokoll unter Berücksichtigung der Formvorschriften und unter Einbeziehung der Hauptrubriken • benutzt die polizeilichen EDV-Programme für die Abfassung der Protokolle und die Reservierung der Nummern im Protokollregister Inhalt: 3. Arten von Unterlagen: Mitteilungen Berichte Verwaltungsdokumente Protokolle Rechtsgrundlagen des Protokolls Zweckmäßigkeit Formvorschriften für das Protokoll Hauptrubriken des Protokolls Polizeiliche EDV-Programme (ein Protokoll abfassen) Die Erklärung einer Person entgegennehmen Durch Vernehmungstechniken hilft der Anwärter einem Bürger, seine Information besser zu strukturieren. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beschreibt den Zweck einer Erklärung • erläutert die Gesetzes- und Verordnungsvorschriften in Bezug auf die Vernehmung • notiert die Erklärung einer Person auf logische und chronologische Weise Inhalt: 4. Zweck Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen Gesetz) Grundtechniken (Logik und Chronologie) (Franchimont- Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am häufigsten vorkommenden Straftaten treffen Der Anwärter macht sich ein Bild von seiner Arbeit vor Ort in Bezug auf die am häufigsten vorkommenden Straftaten und die Entdeckung auf frischer Tat. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den Begriff "Entdeckung auf frischer Tat" im engen Sinn • erläutert den Begriff "öffentlicher Protest" • erläutert die Ortsbesichtigung und die ersten dringenden Maßnahmen • versammelt die Zeugen • erläutert die Sicherung von Spuren und Indizbeweisen • identifiziert Personen und Gegenstände • hält eine Person bis zur Ankunft eines Polizeibeamten fest Inhalt: Entdeckung auf frischer Tat im engen Sinn und öffentlicher Protest Aufgaben eines GPB und eines GPO Ortsbesichtigung/erste dringende Maßnahmen Einrichten eines Sperrbereichs Zeugen: Sammeln Spuren und Indizbeweise: Sicherung Identifizieren: Personen Gegenstände Grundkenntnisse der Beschlagnahme 5. Die Personalien einer Person aufnehmen Der Anwärter lernt die Grundprinzipien, nach denen er einen Bürger auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise identifizieren kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Definitionen und vorgeschriebenen allgemeinen Prinzipien der Kontrolle sowie Artikel 34 des Gesetzes über das Polizeiamt • begründet, wann und warum eine Identitätskontrolle rechtmäßig ist • erläutert die Personenkontrolle in Bezug auf die Echtheit der Dokumente gemäß dem Gesetz über den Personalausweis • spricht eine Person für eine Identitätskontrolle an Inhalt: Definitionen und allgemeine Prinzipien der Kontrolle Rechtmäßiger Grund einer Identitätskontrolle Gesetz über den Personalausweis Identitätskontrolle Echtheit der Dokumente Ansprechen, Kontaktaufnahme 6. Beistand leisten bei der Kontrolle einer oder mehrerer Personen, bei der Durchsuchung einer Person, bei einer Freiheitsentziehung, bei der Identifizierung eines Fahrzeugs, bei der organisierten Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen, bei der Durchsuchung eines Gebäudes, bei der Durchsuchung eines Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugs, bei einer Beschlagnahme, bei besonderen Polizeieinsätzen und einer verwaltungspolizeilichen Tätigkeit Der Anwärter kann Polizeibeamten, Gerichtspolizeioffizieren und befugten Personen auf ihre Bitte hin praktischen Beistand leisten; dieser Beistand kann insbesondere einem Polizeiinspektor geleistet werden, der im Rahmen organisierter oder nicht organisierter Maßnahmen eine gründliche Kontrolle von Personen, Fahrzeugen und Gebäuden durchführt, Beschlagnahmen durchführt, eine freiheitsentziehende Maßnahme und eine Tätigkeit im Rahmen der Verwaltungspolizei ausführt. Zielsetzungen: Der Anwärter: • führt eine Durchsuchung korrekt und auf gesetzmäßige Weise durch • führt die Techniken der Freiheitsentziehung aus, einschließlich des Anlegens von Handschellen • durchsucht ein Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeug nach dem auferlegten Verfahren • kann bei der Ausführung von Kontrollmaßnahmen Beistand leisten • kann Beistand leisten und benutzt Techniken und Schutzmittel, um eine Durchsuchung durchzuführen • stellt Gegenstände sicher • führt an öffentlich zugänglichen Orten gemäß den Anweisungen und unter der Verantwortung eines Verwaltungspolizeioffiziers eine administrative Beschlagnahme von Gegenständen und Tieren durch, die eine Gefahr für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Personen und die Sicherheit der Güter darstellen können • nimmt Demonstranten, Verletzten und Presse gegenüber die angemessene Haltung ein Inhalt: Durchsuchungstechniken Techniken der Freiheitsentziehung (Anlegen von Handschellen) Durchsuchung eines Fahrzeugs Durchsuchungstechniken und Schutzmittel für die Durchsuchung eines Gebäudes Techniken der Beschlagnahme Haltung gegenüber Demonstranten, Verletzten und Presse 7. Immunitäten und Vorrechte Der Anwärter erkennt die Personen, die ein Gerichtsbarkeitsvorrecht oder Immunität genießen, auf der Grundlage ihrer besonderen Identitätsdokumente und weiß, wie man sich bei einem Einsatz gegenüber diesen Personen zu verhalten hat. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Tragweite nationaler Immunitäten • erläutert die Tragweite internationaler Immunitäten • erläutert die Bedeutung des "Gerichtsbarkeitsvorrechts" • erkennt die am häufigsten vorkommenden besonderen Identitätsdokumente in Bezug auf Immunitäten • weiß, wie man sich in Sachen Verkehr und Unfälle zu verhalten hat • weiß, wie man sich bei allgemeinen Zwischenfällen und beim Zugang zu Gebäuden zu verhalten hat Inhalt: nationale Immunitäten und Dokumente: Verhaltensregeln internationale Immunitäten und Dokumente: Verhaltensregeln Gerichtsbarkeitsvorrecht und Dokumente: Verhaltensregeln MODUL 7: 1. UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN Den allgemeinen Umgang mit häufigen Fällen kennen Der Anwärter erfährt, wie häufige Fälle in diesem Modul besprochen werden sollen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beschreibt die zur Untersuchung der häufigen Fälle benutzte Methodik • benutzt die verschiedenen Rechtsquellen für nicht häufige Fälle Inhalt: 2. Methodik und Übersicht über die Verstöße Beschreibung des Falls Beteiligte Akteure und mögliche Aktionspläne Mögliche Aktionen der Polizeidienste Rechtsquellen Verkehrsgefährdende und gesellschaftsstörende Verstöße erkennen und die Zweckmäßigkeit eines Protokolls abschätzen Der Anwärter lernt, die Bürger vor unvorsichtigen Fahrern zu schützen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf die Unsicherheit im Straßenverkehr • ordnet die Problematik der Unsicherheit im Straßenverkehr in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • unterscheidet in den verschiedenen Verkehrssituationen die Bestimmungen der Artikel 1 und 2 des KE vom 1. Dezember 1975 • erläutert die Verkehrspolitik der Behörden und der Polizeidienste • unterscheidet in verschiedenen Verkehrssituationen den jeweiligen Schweregrad der Verstöße • unterscheidet in verschiedenen Verkehrssituationen die gefährlichen und gesellschaftsstörenden Verstöße sowie die verschiedenen Formen der Aggressivität am Steuer • schätzt verschiedene Verkehrssituationen ein und entscheidet, ob ein Eingreifen notwendig ist • regelt zügig und sicher den Verkehr an einer Kreuzung • erstellt im Rahmen einer integrierten Übung mithilfe der Gesetzestexte auf korrekte Weise ein Protokoll, eine Verwarnung, ein vereinfachtes Protokoll und eine sofortige Erhebung Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und daraus hervorgehende Folgen Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975 Verkehrspolitik der Behörden und der Polizeidienste jeweiliger Schweregrad der Verstöße Gefährliche Verstöße und Aggressivität am Steuer Gesellschaftsstörende Verstöße Verkehrsregelung Spezifikationen in Bezug auf: die Vernehmung das Protokoll (Verwarnungsprotokoll (VPk), sofortige Erhebung (SE), vereinfachtes Protokoll) 3. Die Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen durchführen Der Anwärter lernt, ein Fahrzeug und seine Insassen auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise zu kontrollieren, unter Beachtung sowohl der verkehrsmäßigen als auch der gerichtlichen Aspekte. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die allgemeinen Grundsätze der Fahrzeugkontrolle gemäß dem Gesetz über das Polizeiamt • begründet, wann und warum eine Fahrzeugkontrolle rechtmäßig ist • analysiert den Ablauf einer Verkehrskontrolle in gleich welcher Situation • führt eine Verkehrskontrolle eines Verkehrsteilnehmers auf der Grundlage des besonderen Gesetzes über den Führerschein durch • stellt das Aufgebot für die Kontrolle in Teamarbeit auf • identifiziert die verschiedenen Anweisungen zur Verkehrsregelung • durchsucht ein Fahrzeug nach dem auferlegten Verfahren • führt die Verkehrskontrolle der verschiedenen Kategorien von Fahrzeugen auf der Grundlage der besonderen Rechtsvorschriften im Verkehrswesen und der technischen Ausstattung des Fahrzeugs in Sachen Versicherung, Zulassung und technische Kontrolle durch • sammelt und notiert die zur späteren Erstellung eines Protokolls nötigen Angaben in ein Auskunftsbuch Inhalt: 4. Allgemeine Grundsätze, GPA Rechtmäßiger Grund einer Fahrzeugkontrolle Ablauf einer Verkehrskontrolle Kontrolle eines Verkehrsteilnehmers auf der Grundlage des besonderen Gesetzes Führerschein Kontrollaufgebot Anweisungen zur Verkehrsregelung Taktische Durchsuchung eines Fahrzeugs Verkehrskontrolle der verschiedenen Kategorien von Fahrzeugen auf der Grundlage der besonderen Rechtsvorschriften im Verkehrswesen in Sachen Versicherung, Zulassung und technische Kontrolle Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll (Verwarnungsprotokoll (VPk), sofortige Erhebung (SE), vereinfachtes Protokoll) Im Fall von Alkoholvergiftung und/oder Trunkenheit am Steuer eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter kontrolliert die Verkehrsteilnehmer auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise in Bezug auf Alkoholvergiftung. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rechtsvorschriften in Bezug auf Alkoholeinfluss und Trunkenheit am Steuer und skizziert die verschiedenen Verfahren • erläutert, unter welchen Umständen eine Blutabnahme vorgenommen wird, und unterscheidet die Personen, die ihr unterzogen werden dürfen • bedient die Geräte für eine Alkoholkontrolle, trifft entsprechend dem Ergebnis die angemessenen Maßnahmen und erstellt ein Protokoll Inhalt: Rechtsgrundlagen Blutabnahme Test- und Analysemittel Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll 5. Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter steht den Bürgern bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen bei und stellt den Unfall fest. Zielsetzungen: Der Anwärter: • bereitet sich während der Fahrt zum Unfallort vor • meldet jeden Verkehrsunfall in angemessener Weise anhand der ihm zur Verfügung stehenden Mittel • unterscheidet bei jeglichem Verkehrsunfall die vorgefundenen Spuren im Hinblick auf die spätere Untersuchung und sichert wirksam diese Spuren • unterscheidet bei jedem Verkehrsunfall die betroffenen Parteien und hält Neugierige in angemessener Weise von der Unfallstelle fern • beurteilt bei einem Verkehrsunfall die Umstände, die besondere Maßnahmen erforderlich machen, damit die Feststellungen in Sicherheit vorgenommen werden können, und ruft die Personen und Dienste zu Hilfe, die über das geeignete Material verfügen • beurteilt stets, ob die Fahrbahn geräumt werden muss, und kennzeichnet sie vor der Räumung • erfüllt bei einem Verkehrsunfall seine humanitären Pflichten und fordert stets die nötigen Rettungsdienste an • benachrichtigt die Staatsanwaltschaft bei einem Unfall mit Schwerverletzten oder Toten • erkennt, in welchen Fällen eine gütliche Schadensregulierung (RDR) anzuwenden ist, und kann das entsprechende Verfahren ausführen • führt am Ort eines Verkehrsunfalls alle nötigen Feststellungen und Handlungen des ersten und des zweiten Protokollanten durch • erläutert, unter welchen Umständen Fahrerflucht vorliegt und wie darauf angemessen zu reagieren ist • trifft die ersten Maßnahmen bei einem Unfall, in den Tiere verwickelt sind • trifft die ersten Maßnahmen bei einem Unfall, bei dem Wertgegenstände vorhanden sind • kann die Angaben eines Fahrtenschreibers in Verwahrung nehmen • kann sich auf angemessene Weise einem ADR-Fahrzeug nähern und erste Maßnahmen treffen • trifft die ersten Maßnahmen bei verlorener Ladung auf der Fahrbahn • erstellt eine Skizze und eine Fotoakte zur Verdeutlichung der Feststellungen • erstellt für jedes Eingreifen ein Protokoll, in dem die wesentlichen Elemente der Unfallaufnahme enthalten sind • fasst die in Bezug auf den aufgenommenen Verkehrsunfall erforderlichen Anlagen ab Inhalt: 6. Ankunft vor Ort, Ermittlung der ersten Informationen, erste Maßnahmen, Aufteilung der Aufgaben Material zur Absicherung der Unfallstelle Gewährleistung der Sicherheit und des Flusses des Verkehrs an der Unfallstelle Sicherung von Spuren, Feststellung der Schäden Identifizierung der betroffenen Parteien, Zeugen und Neugierigen Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdiensten Räumung der Unfallstelle Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Europäisches Unfallversicherungsdokument Feststellungen Fahrerflucht und Beschreibung des Fahrzeugs Unfall mit Verwicklung von Tieren oder Vorhandensein von Wertgegenständen Fahrtenschreiber ADR Verlorene Ladung auf der Fahrbahn Zusammenstellung einer Fotoakte Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll Im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen eingreifen Der Anwärter kennt die im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen am häufigsten vorkommenden sanktionierbaren Situationen sowie das angemessene Eingreifen und die Verfahren. Zielsetzungen: Der Anwärter: • kennt den Begriff "Störung" • kennt die am häufigsten vorkommenden sanktionierbaren Situationen und die, für die er zuständig ist • erläutert die allgemeine Verfahrensweise für kommunale Verwaltungssanktionen • trifft angemessene Maßnahmen in Sachen Störung Inhalt: Störung kommunale Verwaltungssanktionen MODUL 8: 1. AKTUELLE PHÄNOMENE Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen Der Anwärter lernt die Begriffe und den Rahmen aktueller Phänomene des Lebens in der Gesellschaft mit gerichtlichem oder administrativem Hintergrund sowie die Verhaltensweise der Polizei in Bezug auf diese Phänomene kennen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert mit eigenen Worten das Phänomen und seine Hintergründe • beschreibt mit eigenen Worten die Verhaltensweise der Polizei gegenüber diesem Phänomen Inhalt: Von der Polizeischule zu bestimmen Von der DGS zu bestimmen MODUL 9: 1. KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Dem Anwärter wird die Bedeutung der Pflege seiner allgemeinen körperlichen Kondition bewusst gemacht. Zielsetzungen: Der Anwärter: • wirkt an der Entwicklung eines individuellen Aktionsplans mit, mit dem seine allgemeine körperliche Kondition verbessert werden soll • nimmt aktiv am allgemeinen Training teil Inhalt: 2. Gegenseitige Erwartungen Allgemeine Techniken und Disziplinen Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Der Anwärter baut seine körperliche Kondition aus, um seine Aufträge effizient wahrnehmen zu können. Zielsetzungen: Der Anwärter: • begründet die Notwendigkeit einer guten körperlichen Kondition für die Bewältigung der Berufssituationen, mit denen er bei seinen Aufträgen konfrontiert sein wird • nimmt aktiv an den funktionellen Trainingssitzungen teil Inhalt: Notwendigkeit für die auszuführenden Aufträge Funktionelle Techniken und Disziplinen 3. Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen Der Anwärter lernt, mit seinem Stress umzugehen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die verschiedenen Stresszustände und die damit verbundenen Symptome • unterscheidet die Stadien, die auf ein traumatisches Ereignis folgen können, und identifiziert die hierbei zu kontaktierenden Dienste • wendet die verschiedenen Techniken zur Stressbewältigung an und beherrscht sie Inhalt: Stresszustände Anzeichen: körperlicher Art psychologischer Art verhaltensmäßiger Art Folgen eines traumatischen Ereignisses Techniken zur Stressbewältigung MODUL 10: GEWALTBEHERRSCHUNG 1. In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die polizeilichen Berufspflichten haben Der Anwärter wird für einen verhältnismäßigen Einsatz von polizeilicher Gewalt sensibilisiert. Zielsetzungen: Der Anwärter: • ist davon überzeugt, dass das polizeiliche Auftreten in Gefahrenlagen nicht mit dem übereinstimmt, was in der Fiktion (Kino und Fernsehen) vorgespiegelt wird • formuliert und begründet die verschiedenen Formen polizeilicher Gewalt und ihre Folgen • erläutert die Grundprinzipien des Umgangs mit Gewalt (Rechtsgrundlagen, Zweckmäßigkeit, stufenweise Steigerung, Verhältnismäßigkeit und Deeskalationseffekt) • erläutert die taktischen Prinzipien des Umgangs mit Gewalt (Zweck des Auftrags, Einschätzung, Kontext, Indikatoren, Aktionsplan, Gruppenarbeit, Kommunikation usw.) Inhalt: 2. Grundprinzipien des Umgangs mit Gewalt Taktische Prinzipien des Umgangs mit Gewalt Unterschied zwischen Fiktion und Wirklichkeit Begriffe "Gewalt" und "Zwang" Eine potenzielle Gefahrensituation verbal bewältigen Der Anwärter versucht, eine potenzielle Gefahrensituation zuerst verbal zu klären. Zielsetzungen: Der Anwärter: • benutzt Überredungstechniken, um jemanden in einer potenziellen Gefahrensituation dazu zu bringen, sich auf ein Gespräch einzulassen • verhandelt und vermittelt mit der (den) betroffenen Partei(en) in einer potenziellen Gefahrensituation, um die Spannungen abzubauen Inhalt: Überredungstechniken Verhandlung Vermittlung 3. Die Techniken der Selbstverteidigung beherrschen Der Anwärter versucht, eine Situation Selbstverteidigungstechniken zu beherrschen. mit körperlicher Gewalt durch Zielsetzungen: Der Anwärter: • rechtfertigt den Gebrauch von Techniken der Selbstverteidigung in den verschiedenen Gefahrensituationen • führt die verschiedenen erlernten Techniken der Selbstverteidigung in Gefahrensituationen aus Inhalt: 4. Rechtfertigung des Gebrauchs Grundtechniken der Selbstverteidigung Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen handhaben Der Anwärter lernt, die zur Verfügung gestellten Zwangsmittel wirksam einzusetzen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die Zwangsmittel (Pfefferspray usw.) • trägt, bewahrt, wartet und benutzt die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel gemäß den gesetzlichen Vorschriften • simuliert Gewaltsituationen mit oder ohne Deckungsschutz • bewegt sich mit Zwangsmitteln jederzeit sicher, zielstrebig und schnell im Team fort Inhalt: Arten von Zwangsmitteln (Pfefferspray usw.) Tragen Aufbewahrung Wartung Benutzung Simulationen Fortbewegen im Team 5. Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen, die zur effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen Der Anwärter lernt, sich und andere in den häufigsten Gefahrensituationen zu schützen. Zielsetzungen: Der Anwärter: beobachtet die Gefahrenindikatoren in einer gegebenen Situation analysiert seinen Auftrag und passt seine erste Bewertung den situationsgebundenen Informationen an führt seinen Aktionsplan im Team aus Inhalt: Gefahrenindikatoren Bewertungsschema Aktionsplan MODUL 11: ERST- UND ZWEITSPRACHE 1. Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern Der Anwärter lernt, sich schriftlich und mündlich deutlich auszudrücken. Zielsetzungen: Der Anwärter: • wählt die richtigen Worte und schreibt sie fehlerlos • bildet grammatikalisch korrekte Sätze • setzt einen deutlichen beschreibenden, erzählenden und untermauerten Text auf • drückt sich mündlich deutlich aus Inhalt: 2. Schriftliche Sprachfertigkeit: Grammatik Rechtschreibung Satzbau Wortschatz Stil Beschreibender Text Erzählender Text Untermauerter Text Zusammenfassen Mündliche Sprachfertigkeit: Aussprache Kommunikation Darstellung Zusammenfassen Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg erklären zu können Der Anwärter lernt, den Grundwortschatz und die Grundgrammatik der Zweitsprache zu beherrschen, um eine einfache Unterhaltung mit einem Bürger führen zu können. Zielsetzungen: Der Anwärter: • übersetzt und versteht einfache Wörter der Zweitsprache • bildet einen grammatikalisch einfachen und korrekten Satz in der Zweitsprache • führt eine Unterhaltung in der Zweitsprache in oft vorkommenden typischen Situationen Inhalt: Grundwortschatz Satzbau INTEGRIERTE ÜBUNGEN 1. einfache Unterhaltungen In den häufigsten typischen Situationen im Rahmen einer integrierten Übung eingreifen Der Anwärter erhält die Gelegenheit zu üben, bevor er im Praktikum mit den häufigsten typischen Situationen konfrontiert wird. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beteiligt sich an einem Polizeieinsatz (Kontrollaufgebot) • greift im Rahmen einer integrierten Übung bei einem Verkehrsunfall ein, trifft die Feststellungen und erstellt ein Protokoll, eine Skizze und eine Fotoakte Inhalt: Kontrollaufgebot für einen Polizeieinsatz Feststellungen und Protokoll in Bezug Verkehrsunfall auf einen AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN 1. Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden Der Anwärter übt sich unter der Leitung eines Mentors in den wichtigsten Aufgabenbereichen der polizeilichen Grundfunktion. Zielsetzungen: Der Anwärter nimmt je nach Zuständigkeitsbereich an den Aufgaben in Bezug auf die Aufgabenbereiche der lokalen Polizei teil, insbesondere • "Einsatz im Straßenverkehr" • "Revierarbeit" • "Empfang" Der Anwärter greift je nach seinen Zuständigkeiten gegebenenfalls bei Polizeiaktionen ein und leistet Beistand Inhalt: Einsatz im Straßenverkehr Revierarbeit Empfang Polizeiaktionen [Anlage 3] [Anlage 3 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Datum Grundausbildung Polizeibediensteter - Benotung der täglichen Arbeit Betrifft: Ausbildungszentrum NAME, Vorname Erkennungsnummer Ausbildungslehrgang Gesamtnote Koeffizient Ergebnis Module 1+2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 /100 /100 /100 /100 /100 /100 /100 1 1 3 3 5 6 1 /100 /100 /300 /300 /500 /600 /100 Modul Training /100 2 /200 Modul Gewaltbeherrschung /100 2 /200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 8 /2000 Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des Moduls körperliches und mentales Training /200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls Gewaltbeherrschung /200 Zur Kenntnis genommen am ... Der Anwärter Der Schuldirektor [Anlage 4] [Anlage 4 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Grundausbildung Polizeibediensteter - Endergebnis Datum Betrifft: Ausbildungszentrum Ausbildungslehrgang NAME, Vorname Erkennungsnummer Endbewertung der professionellen Arbeitsweise ungenügend (*) genügend (*) Note Koeffizient gut (*) Ergebnis Erforderliches Minimum Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 8 /2000 /100 2,5 /250 Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des körperl. u. mentalen Trainings /200 /100 1 /100 Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. der Gewaltbeherrschung /200 /100 1 /100 Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung Theorie Fallstudie Insgesamt Mündliche Prüfung Praktische Prüfung Hindernislauf Rollenspiel Insgesamt Gesamtnote /350 /300 175 150 50 % 50 % /550 175 330 50 % 60 % /1000 600 60 % /100 /250 /350 /1000 /100 5,5 Allgemeine Bewertung Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*) Zur Kenntnis genommen am ... Der Anwärter (*) Nichtzutreffendes bitte streichen. Der Schuldirektor [Anlage 5] [Anlage 5 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] KOMPETENZPROFIL FÜR POLIZEIINSPEKTOREN AM ENDE DER GRUNDAUSBILDUNG 1. ALLGEMEINE POLIZEILICHE KOMPETENZEN 1.1 Kenntnisse (Wissen) Die Rolle eines Polizeidienstes in einer demokratischen Gesellschaft verstehen Eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des Gerichtswesens und der Polizei sowie über die Entwicklung der belgischen Polizeidienste geben Den Begriff "Polizeifunktion" erfassen Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes erfassen Die allgemeinen statutarischen Regeln auf Verwaltungs-, Besoldungs-, Gewerkschafts- und Disziplinarebene kennen 1.2 Fertigkeiten (Können) Über eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten verfügen, die notwendig sind, um ein Amt auszuüben, das Kontakte mit der Bevölkerung, mit Kollegen, Vorgesetzten und Behörden in Empfangs-, Zusammenarbeits-, Konflikt- oder Krisensituationen voraussetzt, unter besonderer Berücksichtigung der multikulturellen Dimension Quellen benutzen, die für die Ausübung der Polizeiaufgaben nützlich sind Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg erklären zu können 1.3 Verhaltensweisen (Wollen) Die gewünschten polizeilichen Grundverhaltensweisen besitzen und die Verhaltensweisen erkennen, die disziplinarische oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können: Aktionsbereitschaft, sodass der Polizeiinspektor es wagt und willens ist, zu handeln, Entscheidungen trifft, selbstsicher ist, Eigeninitiative zeigt und Hemmungen vermeidet Emotionale Stabilität, sodass der Polizeiinspektor sich zu beherrschen weiß, emotionale Impulse zügeln kann, in Stresssituationen nicht aggressiv wird und seine emotionale Belastbarkeit erhöht Verantwortungsgefühl, sodass der Polizeiinspektor pflichtbewusst nach moralischen und sozialen Normen handelt, unbestechlich und ehrlich ist, beharrlich bleibt, auch in schweren Situationen, und Selbstdisziplin an den Tag legt Selbstvertrauen, sodass der Polizeiinspektor Selbstachtung hat, sich selbst positiv beurteilt und keinen Minderwertigkeitskomplex hat und sich somit gegen Kritik wehren kann Flexibilität, sodass der Polizeiinspektor bereit ist, seine Meinung zu korrigieren, möglichst offen und objektiv denkt, sich von Vorurteilen lösen kann und seine Anpassungsfähigkeit entwickelt Selbstkritische Einstellung, sodass der Polizeiinspektor bereit ist, über sein eigenes Handeln nachzudenken, sich seines eigenen Handelns bewusst wird und es fortwährend in Frage stellt sowie über eine gute Selbstkenntnis verfügt Umgänglichkeit und Verbundenheit, sodass der Polizeiinspektor sich in gleich welche Gesellschaft begeben und soziale Kontakte aktiv und überzeugend pflegen kann Einfühlungsvermögen, sodass der Polizeiinspektor sich in die Lage der anderen versetzen kann, sich bemüht, sie zu verstehen, und ihre Emotionen teilt Bereitschaft zur Zusammenarbeit, sodass der Polizeiinspektor mit anderen von Gleich zu Gleich zusammenarbeiten kann, Konflikte im Team lösen kann, Mannschaftsgeist besitzt und loyal ist Selbstständigkeit, sodass der Polizeiinspektor bereit ist, seine Kompetenzen fortlaufend und von sich aus auf den neuesten Stand zu bringen und zu verbessern Korrektes und höfliches Verhalten, sodass der Polizeiinspektor jeder Person in jeder Situation mit Takt begegnen kann Hilfsbereitschaft allen Bürgern und Behörden gegenüber, sodass der Polizeiinspektor allgemein Dienstbereitschaft an den Tag legt und den Opfern korrekte Hilfe leistet Demokratische Einstellung, sodass der Polizeiinspektor die individuellen Rechte und Freiheiten aller Bürger achtet, niemanden aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der politischen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen, der sexuellen Veranlagung, der Sprache usw. diskriminiert und seine Aufgaben rechtschaffen erfüllt Kreativität, sodass der Polizeiinspektor eine passende Antwort finden kann, um ein Problem zu lösen 1.4 Potenzial (Werden) Eine gute körperliche und mentale Kondition pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Ein selbstlernendes Verhalten durch fortdauernde Konsultierung verschiedener Informationsquellen annehmen 2. SPEZIFISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN 2.1 Kenntnisse (Wissen) Die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers und ihre Einschränkungen im Rahmen des Lebens in der Gesellschaft erkennen Den rechtlichen Rahmen der spezifischen polizeilichen Aufgaben (Gesetz über das Polizeiamt, Strafgesetzbuch, Strafprozessgesetzbuch, Gesetz über die Untersuchungshaft, Gemeindeerlasse usw.) verstehen 2.2 Fertigkeiten (Können) Opfer empfangen, ihren Fall weiterverfolgen und sie an die angepassten Hilfsdienste oder -zentren verweisen; bei Unfällen erste Hilfe leisten Protokolle, Berichte, gerichtliche Dokumentation und Verwaltungsunterlagen erstellen Vorbeugende Überwachungen und Kontrollen durchführen An Untersuchungen teilnehmen und Ermittlungen durchführen Informationen sammeln, weitergeben und auswerten (Informationszyklus) Eine Vernehmung gemäß dem Franchimont-Gesetz aufnehmen Als Gerichtspolizeibediensteter (GPB) eine vollständige eingewilligte Haussuchung durchführen Sicherheits-, administrative und gerichtliche Durchsuchungen durchführen Stoffe und Gegenstände beschlagnahmen Einer Person administrativ und gerichtlich die Freiheit entziehen können Verstöße erkennen, die häufigsten strafrechtlichen Verstöße, Verkehrsverstöße und Verstöße gegen einige besondere Gesetze feststellen und eingreifen Qualitative Beziehungen zur Bevölkerung im Rahmen der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit aufbauen und die Unsicherheitsfaktoren in einer Polizeizone identifizieren und ausschalten Faktoren mit negativem Einfluss auf die Umwelt mit angemessenen Maßnahmen unterbinden Potenzielle Angriffsziele schützen Bei Katastrophen, Bränden und Bombendrohungen die ersten dringenden Maßnahmen ergreifen Konfliktsituationen geringeren Ausmaßes qualitätsvoll lösen (die Gewalt beherrschen und deeskalieren) 2.3 Potenzial (Werden) Eine problemlösende Haltung einnehmen, um neue und komplexere Situationen zu lösen 3. TECHNISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN 3.1 Fertigkeiten (Können) Maschine schreiben, einen PC bedienen und die polizeilichen Datenverarbeitungssysteme benutzen Sich mühelos und sicher mit einem Dienstfahrzeug fortbewegen können Sein Material für Gewaltbeherrschung gebrauchsbereit halten, um es im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Normen und gemäß der Philosophie der Polizeidienste in Sachen Konfliktbewältigung einzusetzen Polizeitechniken und -einsätze ausführen, die dazu dienen, Großereignisse, Massenansammlungen und Volksaufläufe zu kontrollieren Mit den Funkgeräten umgehen, die in den Polizeidiensten gebräuchlich sind, und die Funkverfahren anwenden [Anlage 6] [Anlage 6 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Grundausbildung Polizeiinspektor Zweiter Teil PROGRAMM MODUL 1: 1. 2. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. mindestens 12 Stunden ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND ALLGEMEINE POLIZEIEINSÄTZE mindestens 40 Stunden Im Rahmen der Verwaltungspolizei die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers kennen und respektieren An polizeilichen Großeinsätzen teilnehmen Die Polizeitechniken und -einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beherrschen MODUL 4: 1. 2. 3. BÜRGERNAHE POLIZEI Den Begriff "externe Orientierung" verstehen Problemlösend arbeiten In "Partnerschaft" arbeiten Über seine Tätigkeiten Rechenschaft ablegen Den Begriff "Empowerment" kennen Die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext verstehen MODUL 3: 1. mindestens 6 Stunden Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes identifizieren, unter Beachtung des institutionellen, gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rahmens, und insbesondere seine Befugnisse als Polizeiinspektor kennen, um sich so gut wie möglich in den Polizeidienst einzugliedern Die allgemeinen Befugnisse der Polizisten im Rahmen internationaler Verträge und grenzüberschreitender Befugnisse kennen MODUL 2: 1. 2. 3. 4. 5. 6. PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER KADER IN DER INTEGRIERTEN POLIZEI EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN POLIZEIVORGÄNGE UND IHRE ENTWICKLUNG mindestens 120 Stunden Protokolle, Berichte, gerichtliche Dokumentation und Verwaltungsdokumente erstellen Eine Person vernehmen Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am häufigsten vorkommenden Straftaten treffen Die Kontrolle einer oder mehrerer Personen durchführen Eine Durchsuchung durchführen Einer Person auf moderate Weise die Freiheit entziehen Eine Haussuchung mit oder ohne Haussuchungsbefehl ausführen Eine Beschlagnahme durchführen Informationen in Bezug auf Sicherheitsprobleme sammeln, verbreiten und auswerten An einer Untersuchung oder an Ermittlungen teilnehmen MODUL 5: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 6. 2. 3. 4. mindestens 14 Stunden AKTUELLE PHÄNOMENE mindestens 8 Stunden Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen MODUL 8: 1. UMGANG MIT SPEZIFISCHEN SITUATIONEN Im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen ergreifen Im Fall von Brand eingreifen und die Feststellungen treffen Im Fall einer Bombendrohung die ersten Maßnahmen ergreifen Ein potenzielles Angriffsziel schützen Im Fall von Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen ergreifen und die Feststellungen treffen Im Fall von Terrorismus eingreifen MODUL 7: 1. mindestens 120 Stunden Im Fall von Straftaten gegen Personen eingreifen und die Feststellungen treffen Bei Sittlichkeitsdelikten eingreifen und die Feststellungen treffen Bei Verschwinden von Personen schnell eingreifen Im Fall von Diskriminierung und Rassismus eingreifen und die Feststellungen treffen Im Fall von Diebstahl und anderen Straftaten gegen Eigentum eingreifen und die Feststellungen treffen In Situationen im Bereich Jugendschutz eingreifen In Situationen mit Geisteskranken eingreifen In Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von Waffen und Munition eingreifen und die Feststellungen treffen Im Fall von Verstoß gegen das Ausländergesetz eingreifen und die Feststellungen treffen In Sachen Drogen und/oder im Fall von Drogenvergiftung am Steuer eingreifen und die Feststellungen treffen Im Fall öffentlicher Trunkenheit eingreifen In Sachen Umwelt eingreifen Infolge einer Anforderung Beistand leisten MODUL 6: 1. 2. 3. 4. 5. UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING mindestens 38 Stunden Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen In Kenntnis seiner Grenzen und seines Potenzials die angepassten Techniken anwenden, um Ertrinkende zu retten MODUL 9: 1. 2. 3. mindestens 78 Stunden In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die polizeilichen Berufspflichten haben Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen handhaben Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen, die zur effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen MODUL 10: 1. 2. GEWALTBEHERRSCHUNG ERST- UND ZWEITSPRACHE mindestens 40 Stunden Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg erklären zu können INTEGRIERTE ÜBUNGEN 1. 2. mindestens 24 Stunden Die Prinzipien und Pfeiler des Community Policing mit einer konkreten Situation vergleichen In den häufigsten typischen Situationen im Rahmen einer integrierten Übung eingreifen AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN 1. mindestens 6 Wochen Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden Module: Praktikum: ABSCHLUSSPRÜFUNG POLIZEIINSPEKTOR insgesamt mindestens 500 Stunden insgesamt mindestens 6 Wochen MODUL 1: PLATZ, POLIZEIDIENSTEN 1. FUNKTION UND ROLLE DER KADER IN DEN Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes identifizieren, unter Beachtung des institutionellen, gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rahmens, und insbesondere seine Befugnisse als Polizeiinspektor kennen, um sich so gut wie möglich in den Polizeidienst einzugliedern Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Aufträgen, die er künftig erfüllen wird, und wird durchdrungen vom Geist, in dem er sie ausführen wird. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt • identifiziert die Tätigkeiten, die der auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizeidienst als Dienst an der Bevölkerung und an den Behörden ausübt • erläutert seine Rolle und seine Befugnisse im Rahmen seiner Funktion innerhalb eines Polizeidienstes • erläutert die Grenzen und die Komplementarität seines Auftrags im Verhältnis zum Auftrag der Hauptinspektoren und Offiziere Inhalt: 2. Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt Dienstangebot der Polizeidienste Rolle und Befugnisse Grenzen und Komplementarität seines Auftrags Die allgemeinen Befugnisse der Polizisten im Rahmen internationaler Verträge und grenzüberschreitender Befugnisse kennen Der Anwärter kennt die internationalen Verträge und kann eine Übersicht über die Befugnisse der in Belgien auftretenden ausländischen Polizisten und der im Ausland auftretenden belgischen Polizisten geben. Zielsetzungen: Der Anwärter: • gibt eine Übersicht über die bestehenden internationalen Verträge • erläutert die Befugnisse der belgischen Polizisten, die grenzüberschreitend auftreten • erläutert die Befugnisse der ausländischen Polizisten, die grenzüberschreitend in Belgien auftreten Inhalt: internationale Verträge in Sachen grenzüberschreitendes Auftreten grenzüberschreitende Befugnisse der belgischen Polizisten grenzüberschreitende Befugnisse der ausländischen Polizisten MODUL 2: 1. BÜRGERNAHE POLIZEI Den Begriff "externe Orientierung" verstehen Der Anwärter erläutert die Orientierung der Polizei an der Bevölkerung und ihren verschiedenen Gemeinschaften. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Positionierung und die Grenzen der Polizei • erläutert die Beziehungen der Polizei zur Bevölkerung • kennt den Unterschied zwischen externer und interner Orientierung • erfasst die Bedeutung der dienstleistungsorientierten Haltung der Polizei • versteht die verschiedenen Arten von Unsicherheitsgefühlen • erfasst die verschiedenen Bedürfnisse und Erwartungen der Gemeinschaften in einem Viertel und die Faktoren, die einen Einfluss darauf haben • kennt die verschiedenen Hilfsmittel, die Klarheit über die Gemeinschaften verschaffen können • bestimmt und erkennt die Bedürfnisse und Erwartungen Inhalt: Positionierung der Polizei Beziehungen der Polizei zur Bevölkerung Aufträge und Grenzen der Polizei Merkmale und Hindernisse der externen Orientierung Dienst von hoher Qualität Arten Gemeinschaften Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung und der Behörden objektive, subjektive und latente Unsicherheitsgefühle Hilfsmittel und Techniken 2. Problemlösend arbeiten Der Anwärter weiß, wie man eine Vorgehensweise je nach Kernproblem lenken kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den Unterschied zwischen reaktiver und proaktiver Arbeit • erfasst die Bedeutung, die Zielsetzungen und die Stärke einer problemorientierten Vorgehensweise • erfasst den Nutzen von Kreativität und Innovation • versteht den Zusammenhang zwischen integralen Sicherheitsplänen und Verwaltungsplänen der Polizei • kennt die verschiedenen Methoden, Techniken, Vorteile und Nachteile der problemlösenden Arbeit • kann in Fallstudien Methoden der problemlösenden Arbeit anwenden Inhalt: 3. reaktive und proaktive Arbeit problemlösende Arbeit Kreativität und Innovation föderaler und/oder (gegebenenfalls) kommunaler integraler Sicherheitsplan; nationaler und zonaler Sicherheitsplan Scanning eines Viertels, Indikatoren Mittel/Methoden zur Visualisierung Aktionsplan Projektarbeit In "Partnerschaft" arbeiten Der Anwärter lernt, wie durch persönliche Kontakte und Zusammenarbeit mit der Bevölkerung zu einem angenehmen und sicheren Lebensumfeld beigetragen werden kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • wird sich bewusst, dass die Polizei nicht allein für Sicherheit und Lebensqualität verantwortlich ist • erläutert die Merkmale und Stärken der Netzwerke • identifiziert die möglichen internen und externen Partner in Sachen Sicherheit und Lebensqualität und ihre Spezifität • versteht die Aspekte der Widerstände gegen Veränderungen • vergleicht die Berufsethik verschiedener externer Partner • beschreibt die Auswirkungen der Zusammenarbeit mit externen Partnern in der vernetzten Vorgehensweise • kennt die bestehenden Methoden für das Verwalten von Partnern • kennt den Umgang mit Verschiedenartigkeit und Minderheitsgruppen Inhalt: Stärken der Zusammenarbeit, Netzwerkarbeit vernetzten Vorgehensweise interne und externe Partner Basispartner Widerstände gegen Veränderungen Netzwerke und ihre Berufsethik Methoden für das Verwalten von Partnern Verschiedenartigkeit und Minderheitsgruppen 4. und Über seine Tätigkeiten Rechenschaft ablegen Der Anwärter erklärt, warum die Rechenschaftslegung der bürgernahen Polizeiarbeit inhärent ist. Zielsetzungen: Der Anwärter: • gibt eine Übersicht über die bestehenden Arten der Rechenschaftslegung auf politischer Ebene und auf Ebene der Ausführung • beschreibt einzelne Methoden der Rechenschaftslegung • erläutert die Rolle der Haltung bei der Rechenschaftslegung Inhalt: Rechenschaft auf politischer Ebene und auf Ebene der Ausführung Mechanismen und Methoden zur Rechenschaftslegung Haltung des Polizeibeamten 5. Den Begriff "Empowerment" kennen Der Anwärter erläutert die Bedeutung des "Empowerment". Zielsetzungen: Der Anwärter: • versteht die Bedeutung des "Empowerment" im Rahmen der bürgernahen Polizeiarbeit • gibt Beispiele von Empowerment innerhalb der Polizei und von Methoden, die hierzu beitragen • gibt Beispiele von Empowerment außerhalb der Polizei und von Methoden, die hierzu beitragen • Empowerment von Minderheitsgruppen • erläutert die Ermessensbefugnis der Polizei, den Anwendungsbereich, die Einschränkungen und die Möglichkeiten Inhalt: 6. Begriff "Empowerment" Empowerment innerhalb der Polizei Empowerment außerhalb der Polizei Empowerment von Minderheitsgruppen Konzertierungsmechanismen Demokratisierung von Polizeidiensten, Verantwortung, Orientierung Ermessensbefugnis Autonomie, Die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext verstehen Der Anwärter beschreibt die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext. Zielsetzungen: Der Anwärter: • versteht, dass bürgernahe Polizeiarbeit ein Aspekt des Bestrebens nach integraler Sicherheit ist • versteht den Referenzrahmen der Entwicklung der Organisation der Polizei • kennt den Begriff "informationsgesteuerte Polizeiarbeit" Inhalt: Bestreben nach integraler Sicherheit Entwicklung der Organisation der Polizei informationsgesteuerte Polizeiarbeit MODUL 3: 1. ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND ALLGEMEINE POLIZEIEINSÄTZE Im Rahmen der Verwaltungspolizei die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers kennen und respektieren Der Anwärter kann die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers sowie ihre Einschränkungen im Rahmen des Lebens in der Gesellschaft einordnen und abgrenzen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die verschiedenen Begriffe der öffentlichen Ordnung und ordnet sie im Rahmen der bürgernahen Polizeiarbeit ein • unterscheidet zwischen den Begriffen öffentliche Versammlung und private Versammlung • kommentiert die Ausübung des Versammlungsrechts • unterscheidet die verschiedenen Arten von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung stören können • vergleicht die föderalen und lokalen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die öffentliche Ordnung • erläutert die Zuständigkeiten eines VPB und eines VPO • erläutert die Philosophie der Bewältigung von Volksaufläufen • erläutert die allgemeine Philosophie der Einsätze der Polizeidienste in Bezug auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung • nimmt Demonstranten, Verletzten und Presse gegenüber die angemessene Haltung ein und beschränkt die Gewaltanwendung auf ein Minimum Inhalt: Begriff "öffentliche Ordnung" im Rahmen der bürgernahen Polizeiarbeit Private/öffentliche Versammlungen Versammlungsrecht und seine Grenzen Arten von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung stören können Föderale und lokale Verantwortlichkeiten Zuständigkeiten eines VPB und eines VPO Philosophie der Bewältigung von Volksaufläufen Philosophie der Einsätze der Polizeidienste im Bereich öffentliche Ordnung Haltung gegenüber Demonstranten, Verletzten und Presse Beschränkung der Gewaltanwendung 2. An polizeilichen Großeinsätzen teilnehmen Der Anwärter nimmt Kenntnis von seinen Möglichkeiten, im Rahmen von polizeilichen Großeinsätzen einzugreifen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rechtsgrundlagen und die Zweckmäßigkeit polizeilicher Großeinsätze • unterscheidet die verschiedenen Arten von polizeilichen Großeinsätzen • erläutert die Aufgaben der Polizeibeamten bei polizeilichen Großeinsätzen • nimmt während einer integrierten Übung an einem polizeilichen Großeinsatz teil Inhalt: 3. Rechtsgrundlagen und Zweckmäßigkeit Großeinsätze Arten von Einsätzen Aufgaben des Polizeibeamten Durchsuchung eines Gebiets polizeilicher Die Polizeitechniken und -einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beherrschen Der Anwärter übt sich in den Polizeitechniken und -einsätzen, die dazu dienen, Massenveranstaltungen, Massenansammlungen und Volksaufläufe zu kontrollieren. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die verschiedenen Arten von Ordnungsdiensten • sieht die vollständige individuelle Ausrüstung für die Ausführung seines Auftrags der Aufrechterhaltung der Ordnung vor • benutzt die individuelle und kollektive Schutzausrüstung • unterscheidet die während eines Ordnungsdienstes eingesetzten besonderen Mittel • beschreibt die Organisation der Sektion und definiert die Funktion jedes Sektionsmitglieds • beschreibt Organisation und Zusammensetzung eines Einsatzpelotons • führt die verschiedenen Sektions- und Pelotonformationen aus • führt die verschiedenen Polizeieinsätze in Bezug auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aus Inhalt: Arten von Ordnungsdiensten Individuelle und kollektive Schutzausrüstungen für die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung Besondere Mittel Zusammenstellung und Einsatz der Polizeieinheiten im Fall von Aufrechterhaltung Drillbewegungen Sektions- und Pelotonformationen Arten von Einsätzen MODUL 4: EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN POLIZEIVORGÄNGE UND IHRE ENTWICKLUNG 1. Protokolle, Berichte, gerichtliche Verwaltungsdokumente erstellen Dokumentation und Der Anwärter wird mit der Benutzung der Mittel zur Abfassung und Registrierung von Mitteilungen, Berichten, Verwaltungsdokumenten, gerichtlicher Dokumentation und Protokollen vertraut gemacht und setzt dies während der restlichen Ausbildung in die Praxis um. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die Begriffe Mitteilung, Bericht, Verwaltungsdokument, gerichtliche Dokumentation und Protokoll (Wiederholung und Verfeinerung) • erläutert die Rechtsgrundlagen für die Abfassung eines Protokolls (Wiederholung und Verfeinerung) • erläutert das Zweckmäßigkeitsprinzip bei der Abfassung eines Protokolls (Wiederholung und Verfeinerung) • erstellt ein Protokoll unter Berücksichtigung der Formvorschriften und unter Einbeziehung der Hauptrubriken (Wiederholung und Verfeinerung) • benutzt die polizeilichen EDV-Programme für die Einsichtnahme von Daten, die Abfassung der Protokolle und die Reservierung der Nummern im Protokollregister (Wiederholung und Verfeinerung) • erstellt mithilfe der polizeilichen EDV-Programme die Fahndungsmeldungen, die Personenbeschreibung und die Bescheinigung über die Anzeigeerstattung • erledigt eine Nachschrift Inhalt: Unterlagen: Mitteilungen Berichte Verwaltungsdokumente Gerichtliche Dokumentation Protokoll Rechtsgrundlagen des Protokolls Zweckmäßigkeit Formvorschriften für das Protokoll Hauptrubriken des Protokolls Polizeiliche EDV-Programme (ein Protokoll einsehen/ abfassen) (Endbenutzer ISLP) Fahndungsmeldungen, Personenbeschreibung und Bescheinigung über die Anzeigeerstattung Nachschrift 2. Eine Person vernehmen Durch Vernehmungstechniken hilft der Anwärter einem Bürger, seine Information besser zu strukturieren. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beschreibt den Zweck einer Vernehmung • unterscheidet die verschiedenen Vernehmungsarten • erläutert die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Vernehmung und geht dabei auf die Auswirkungen des Franchimont-Gesetzes ein (Wiederholung und Verfeinerung) • bereitet eine Vernehmung systematisch vor • führt die Vernehmung einer Person auf logische und chronologische Weise durch Inhalt: Zweck (Wahrheitsfindung) Vernehmungsarten Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen (FranchimontGesetz) Grundtechniken der Vernehmung (Vorbereitung, Vernehmungsstrategie, Logik und Chronologie) 3. Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am häufigsten vorkommenden Straftaten treffen Der Anwärter macht sich ein Bild von seiner Arbeit vor Ort in Bezug auf die am häufigsten vorkommenden Straftaten. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die Aufgaben des Gerichtspolizeibediensteten (GPB) von den Aufgaben des Gerichtspolizeioffiziers (GPO) (unter anderem bei Entdeckung auf frischer Tat/im Fall von Aufforderung) • erläutert die Ortsbesichtigung und die ersten dringenden Maßnahmen (Wiederholung und Verfeinerung) • versammelt und befragt schnell die Zeugen (Wiederholung und Verfeinerung) • erläutert den Schutz und die Sicherung von Spuren und Indizbeweisen (Wiederholung und Verfeinerung) • identifiziert Personen und Gegenstände (Wiederholung und Verfeinerung) • definiert den Begriff Beschlagnahme • unterscheidet zwischen sofortiger Befragung der Nachbarn, strukturierter Befragung der Nachbarn und Befragung der gewöhnlichen Passanten • • erläutert den Ablauf einer Befragung der Nachbarn • erläutert die Feststellungen in Bezug auf die Opfer, den Täter und die Vorgehensweisen • fertigt nach der Ortsbesichtigung eine Skizze an • beurteilt, welche Fotos er machen muss, um die Feststellungen zu stützen, und stellt die Fotoakte zusammen • • Inhalt: 4. Aufgaben eines Gerichtspolizeibediensteten (GPB) und eines Gerichtspolizeioffiziers (GPO) Ortsbesichtigung/erste dringende Maßnahmen Einrichten eines Sperrbereichs Zeugen: Sammeln Befragen Spuren und Indizbeweise: Schützen Sichern Identifizieren: Personen Gegenstände Befragung der Nachbarn: Sofort Strukturiert Passanten Feststellungen: Opfer Täter Vorgehensweise Fotos: Aufnahme Fotoakte Die Kontrolle einer oder mehrerer Personen durchführen Der Anwärter lernt die Grundprinzipien, nach denen er einen Bürger auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise kontrollieren kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Definitionen und vorgeschriebenen allgemeinen Prinzipien der Kontrolle sowie Artikel 34 des Gesetzes über das Polizeiamt (Wiederholung und Verfeinerung) • begründet, wann und warum eine Identitätskontrolle rechtmäßig stattfinden kann (Wiederholung und Verfeinerung) • erläutert die Personenkontrolle in Bezug auf die Echtheit der Dokumente gemäß dem Gesetz über den Personalausweis (Wiederholung und Verfeinerung) • identifiziert die Personen, die Immunität oder ein Vorrecht genießen (Wiederholung und Verfeinerung) • spricht eine Person für eine Identitätskontrolle an (Wiederholung und Verfeinerung) • zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der kontrollierten Person • bewältigt einen verbalen Konflikt als direkt betroffene Partei • führt über Funk eine AND-Kontrolle durch und bringt sie zu Ende • ruft einen AND-Bericht ab und interpretiert das Ergebnis • erstellt einen Identifizierungsbericht und eine Fahndungsabmeldung • bespricht während einer Diskussion die Zweckmäßigkeit und Begründung einer Personenkontrolle, die wiederholte und fortwährende Kontrolle bestimmter Personen und die Zweckmäßigkeit, Beschimpfungen, Beleidigungen, Widerspenstigkeit, Körperverletzungen, Bedrohungen und Bestechungen zu protokollieren, und stellt den Bezug zu den polizeilichen Berufspflichten her Inhalt: 5. Definitionen und allgemeine Prinzipien der Kontrolle Rechtmäßige Gründe einer Identitätskontrolle Gesetz über den Personalausweis Identitätskontrolle Immunitäten Ansprechen, Kontaktaufnahme Echtheit der Dokumente Würde und Persönlichkeit der kontrollierten Person Konfliktbewältigung als direkt betroffene Partei AND-Kontrolle, AND-Berichte Identifizierungsbericht Fahndungsabmeldungen Beschimpfung, Beleidigung, Widerspenstigkeit, Schläge gegen einen Beamten, Bedrohung und Bestechung Eine Durchsuchung durchführen Der Anwärter lernt, warum, wann und wie eine Durchsuchung durchgeführt werden muss. Zielsetzungen: Der Anwärter: • kommentiert Artikel 28 des Gesetzes über das Polizeiamt in Bezug auf die Durchsuchung • unterscheidet zwischen administrativer Durchsuchung, gerichtlicher Durchsuchung, Durchsuchung vor Einschließen in eine Zelle und körperlicher Untersuchung • zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der durchsuchten Person • schützt die durchsuchte Person vor der öffentlichen Neugier • führt eine korrekte und gesetzmäßige Durchsuchung durch (Wiederholung und Verfeinerung) • bespricht die Zweckmäßigkeit und die Gründe einer Personendurchsuchung und die Zweckmäßigkeit, Beschimpfungen, Beleidigungen, Widerspenstigkeit, Körperverletzungen, Bedrohungen und Bestechungen zu protokollieren, und stellt den Bezug zu den polizeilichen Berufspflichten her Inhalt: 6. Gesetz über das Polizeiamt in Bezug auf die Durchsuchung Unterschied zwischen administrativer Durchsuchung, gerichtlicher Durchsuchung, Durchsuchung vor Einschließen in eine Zelle und körperlicher Untersuchung Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der durchsuchten Person Schutz vor der öffentlichen Neugier Durchsuchungstechniken Spezifische Durchsuchungen: Im Gefängnis Bei Sport- und Konzertveranstaltungen Im Rahmen von Zoll und Akzisen Berufsethische Aspekte der Durchsuchung Zweckmäßigkeit, Beschimpfungen, Beleidigungen, Widerspenstigkeit usw. zu protokollieren Einer Person auf moderate Weise die Freiheit entziehen Der Anwärter erlernt die Grundprinzipien, nach denen er einem Bürger auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise die Freiheit entziehen kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • rechtfertigt die Festnahme auf der Grundlage des Gesetzes über die Untersuchungshaft • erläutert die Zuständigkeiten des Gerichtspolizeibediensteten und des Verwaltungspolizeibediensteten im Bereich der Freiheitsentziehung • nennt die gesetzlichen Fristen der Freiheitsentziehung • erläutert den Begriff der missbräuchlichen und willkürlichen Freiheitsentziehung durch einen Beamten • beurteilt je nach Lage und gesetzlichen Richtlinien, welche Personen zu kontaktieren sind • führt die Techniken des Freiheitsentziehung aus, einschließlich des Anlegens von Handschellen (Wiederholung und Verfeinerung) • zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der festgenommenen Person • schützt die Person, der die Freiheit entzogen wird, vor der öffentlichen Neugier • nimmt eine gesetzmäßige gerichtliche Festnahme vor • nimmt eine gesetzmäßige administrative Festnahme vor • nimmt Fingerabdrücke • macht die Fotos bei einer Freiheitsentziehung • füllt das Register der administrativen Festnahmen aus • bewacht die festgenommenen Personen gemäß den Prinzipien der Untersuchungshaft • führt dem Magistraten eine festgenommene Person vor und überführt sie ins Gefängnis • erstellt unter Berücksichtigung seiner Eigenschaft als Gerichtspolizeibediensteter ein Festnahmeprotokoll Inhalt: 7. Gesetz über die Untersuchungshaft Gerichtliche Festnahme Administrative Festnahme Gerichtliche Maßnahmen Gesetzliche Fristen der Freiheitsentziehung Missbräuchliche und willkürliche Freiheitsentziehung Techniken der Freiheitsentziehung (u.a. Anlegen von Handschellen) Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der festgenommenen Person Fingerabdrücke (Umstände, Techniken) Fotos für die gerichtliche Identifizierung Register der administrativen Festnahmen Bewachung der festgenommenen Personen Benachrichtigung der Familie Versorgung Überführung von Gefangenen und Maßnahmen im Fall einer Flucht Spezifikationen eines Festnahmeprotokolls Eine Haussuchung mit oder ohne Haussuchungsbefehl ausführen Der Anwärter nimmt Kenntnis vom Verfahren, das bei der Durchführung einer Haussuchung unter Verantwortung eines GPB oder GPO zu befolgen ist. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rechtsgrundlagen und die Zweckmäßigkeit einer Haussuchung • unterscheidet eine gerichtliche Haussuchung von einer administrativen Haussuchung • erläutert die Rolle der für Haussuchungen zuständigen Behörden • erläutert die Spezifitäten bei der Durchführung einer gerichtlichen Haussuchung unter Verantwortung eines GPB und eines GPO • erläutert die Aufgaben eines VPB und eines VPO bei einer administrativen Haussuchung • bereitet eine eingewilligte Haussuchung vor • führt eine eingewilligte Haussuchung durch • benutzt geeignete Techniken, um in ein Gebäude einzudringen, und lässt sich hierbei von den gesetzlichen Vorschriften und polizeilichen Berufspflichten leiten • erstellt ein Haussuchungsprotokoll Inhalt: 8. Rechtsgrundlagen Begriff "Wohnung" Gerichtliche Haussuchung Administrative Haussuchung Zuständige Behörden Aufgaben des GPB und des GPO Aufgaben des VPB und des VPO Vorbereitung und Ausführung Haussuchung Eindringen in ein Gebäude Haussuchungsprotokoll einer eingewilligten Eine Beschlagnahme durchführen Der Anwärter lernt, warum, wann und wie eine Beschlagnahme durchgeführt werden muss. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rechtsgrundlagen für eine Beschlagnahme • unterscheidet eine Beschlagnahme von einer Sicherstellung • stellt Gegenstände sicher • nimmt Gegenstände in Beschlag und hinterlegt sie bei der Gerichtskanzlei • informiert die Betroffenen, wie sie die beschlagnahmten Gegenstände zurückerhalten können • verfasst ein Beschlagnahmeprotokoll und die damit verbundenen Unterlagen Inhalt: Rechtsgrundlagen Begriffe - Arten von Beschlagnahmen Beschlagnahmetechniken Hinterlegung bei der Gerichtskanzlei Wiedererlangung von beschlagnahmten Gegenständen Protokoll und Unterlagen 9. Informationen in Bezug auf Sicherheitsprobleme sammeln, verbreiten und auswerten Der Anwärter entdeckt, wie er durch Sammeln, Verbreiten und Auswerten von Informationen maximal zum Fortgang einer gerichtlichen Untersuchung beitragen kann. Zielsetzungen: • • Inhalt: Der Anwärter: • erfasst in den verschiedenen Sachgebieten den Bedarf der Polizeidienste und Behörden an Informationen und Auskünften • skizziert den gerichtlichen Informationszyklus • skizziert den administrativen Informationszyklus • unterscheidet die verschiedenen Möglichkeiten des polizeilichen Dokumentationssystems • erläutert, auf welche nationalen und internationalen Unterstützungsdienste er zurückgreifen kann • beurteilt den Inhalt einer Information gemäß den vorgesehenen Kriterien • erstellt im Rahmen einer Untersuchung einen Informationsbericht und ein zusammenfassendes Protokoll • beurteilt, welcher Teil der erhaltenen Information unter das Berufsgeheimnis und/oder den Schutz des Privatlebens fällt • erläutert die allgemeinen Grundsätze über das Arbeiten mit einem Informanten Bedarf der Polizeidienste und Behörden an Informationen und Auskünften Gerichtlicher Informationszyklus Administrativer Informationszyklus Möglichkeiten des polizeilichen Dokumentationssystems Nationale und internationale Unterstützungsdienste Kriterien einer vollständigen Information Informationsbericht und zusammenfassendes Protokoll Konkrete und weiche Information Berufsgeheimnis und Schutz des Privatlebens Informant 10. An einer Untersuchung oder an Ermittlungen teilnehmen Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Gründen und der Weise, wie eine Untersuchung oder Ermittlungen vorgenommen werden. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beschreibt den Zweck von Untersuchungen und Ermittlungen • kommentiert die Rolle der verschiedenen Akteure und die Leitung der Untersuchung • erläutert folgende Begriffe: fakten- und täterorientierte Ermittlungen, Suche nach Diebesgut und Vermögensuntersuchung • unterscheidet Ermittlungen von gerichtlichen Untersuchungen • erläutert den Ablauf einer Untersuchung • gibt eine Übersicht über die Dienste für die Analyse von Spuren und Indizien • erläutert den Begriff Wahlgegenüberstellung • nimmt eine Vernehmung und eine Konfrontation vor • erstellt ein Protokoll über eine kleine Untersuchung • beschreibt die Zusammenstellung einer einfachen Untersuchungsakte Inhalt: Zweck Rolle der verschiedenen Akteure und Leitung der Untersuchung Fakten- und täterorientierte Ermittlungen Suche nach Diebesgut Ermittlung und gerichtliche Untersuchung Ablauf einer Untersuchung Dienste für die Analyse der Spuren und Indizien Konfrontation Wahlgegenüberstellung Zusammenstellung einer einfachen Untersuchungsakte Protokoll MODUL 5: 1. UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN Im Fall von Straftaten gegen Personen eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter identifiziert die Verbrechen und Vergehen gegen Personen und lernt, in diesem Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Verbrechen und Vergehen gegen Personen • ordnet die Verbrechen und Vergehen gegen Personen in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • ordnet die Verbrechen und Vergehen gegen Personen in den Kontext der innerfamiliären Gewalt und der ehelichen Gewalt ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei den im Strafgesetzbuch festgelegten Straftaten gegen Personen und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • erkennt die verschiedenen Verletzungen und Spuren • erläutert, in welchen Fällen er die Familie und die Staatsanwaltschaft benachrichtigen muss • erstellt eine Bescheinigung über die Nicht-Freigabe einer Leiche • betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf Verbrechen und Vergehen gegen Personen die Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Innerfamiliäre und eheliche Gewalt Tatbestandsmerkmale bei Verstößen Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen Arten von Verletzungen und Spuren Benachrichtigung der Familie und der Staatsanwaltschaft Bescheinigung über die Nicht-Freigabe einer Leiche Spezifikationen in Bezug auf: die Opferbetreuung die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll 2. Bei Sittlichkeitsdelikten eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter identifiziert die Verbrechen und Vergehen gegen die Sitte und lernt, in diesem Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Sittlichkeitsdelikte • ordnet Prostitution und Menschenhandel in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • beschreibt die Bedeutung der Überwachung in Bars und Kabaretts • kennt das familiäre Umfeld, in dem Sittlichkeitsdelikte vorkommen können • erläutert die Folgen sexueller Gewalt bei Erwachsenen und Kindern • verweist ein Opfer eines Sittlichkeitsdelikts an ein Hilfszentrum • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei den im Strafgesetzbuch festgelegten Sittlichkeitsdelikten und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • schätzt ein, ob es zweckmäßig ist, einen Sachverständigen (Gerichtsmediziner, Sexualgewalt-Set) einzuschalten, um die Spuren zu sichern und in Beschlag zu nehmen • beurteilt die Zweckmäßigkeit, auf einen Phantombildzeichner zurückzugreifen • versteht die VICLAS-Methode und wendet sie an • betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf Sittlichkeitsdelikte die Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Prostitution Menschenhandel Überwachung in Bars, Kabaretts usw. Familiäres Umfeld Folgen sexueller Gewalt Erwachsene Kinder Verweisungsfunktion Tatbestandsmerkmale bei Verstößen Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen Gerichtsmediziner, Sexualgewalt-Set Phantombild VICLAS (Violent Crime Linkage Analysis System) Spezifikationen in Bezug auf: die Opferbetreuung die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll 3. Bei Verschwinden von Personen schnell eingreifen Der Anwärter lernt, möglichst schnell auf eine Vermisstenanzeige zu reagieren. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf das Verschwinden von Personen • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf die Entführung durch einen Elternteil • erläutert den Unterschied zwischen nicht Besorgnis erregendem und Besorgnis erregendem Verschwinden • führt bei Besorgnis erregendem Verschwinden die der Situation angemessenen dringenden Maßnahmen aus • beschreibt das Eingreifen der Vermisstenzelle und anderer Organisationen (Child Focus) • betreut die Person, die eine Vermisstenanzeige aufgeben möchte • vernimmt die Person, die eine Vermisstenanzeige aufgibt, und erstellt anhand der Angaben aus der Vernehmung eine dringende Suchmeldung in Bezug auf ein Besorgnis erregendes Verschwinden • erläutert den Ablauf einer ersten dringenden Befragung in der Nachbarschaft des Orts des Verschwindens • vernimmt die Zeugen eines Verschwindens und eventuell den Tatverdächtigen • betreut und vernimmt eine wiedergefundene Person • erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll über die ersten Maßnahmen in Bezug auf das Verschwinden einer Person Inhalt: 4. Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Kriterien für die Beurteilung des Besorgnis erregenden Aspekts Aufgaben bei einem Besorgnis erregenden Verschwinden Eingreifen der Vermisstenzelle und anderer Organisationen Betreuung Vernehmung (Checkliste) des Anzeigeerstatters, dringende Suchmeldung Spezifitäten in Bezug auf die Befragung der Nachbarn Vernehmung der Zeugen (Checkliste) Betreuung und Vernehmung einer wiedergefundenen Person Protokoll und Personenbeschreibung Im Fall von Diskriminierung Feststellungen treffen und Rassismus eingreifen und die Der Anwärter identifiziert die Diskriminierung und den Rassismus und lernt, in diesem Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die verschiedenen Ursachen und Vorurteile in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung (aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der politischen und philosophischen Überzeugungen usw.) • erläutert die Notwendigkeit der Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften in einer multikulturellen Gesellschaft • erläutert die Notwendigkeit eines angemessenen Eingreifens gegenüber Personen einer fremden Kultur • erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf Genitalverstümmelungen aus kulturellen Gründen • identifiziert die verschiedenen Einrichtungen und Instanzen, die im Bereich Diskriminierungs- und Rassismusbekämpfung tätig sind • zeigt Verantwortungsbewusstsein bei möglichen rassistischen Handlungen eines Kollegen und erörtert die Situation mit ihm • kommentiert das Gesetz über Rassismus und Xenophobie auf der Grundlage von Themen • betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf Diskriminierung und Rassismus gegenüber Minderheiten die Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll • erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf Zigeuner Inhalt: 5. Ursachen von Rassismus und Diskriminierung, Vorurteile Genitalverstümmelungen Notwendigkeit der Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften Verschiedene Einrichtungen und Instanzen Reaktionen auf rassistische Handlungen Gesetz über Rassismus und Xenophobie Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll Im Fall von Diebstahl und anderen Straftaten gegen Eigentum eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter trägt im Rahmen von Diebstählen und anderen Verbrechen und Vergehen gegen Eigentum so weit wie möglich zur Betreuung der Opfer, zur Ergreifung der Täter und zur Wiedererlangung der gestohlenen Güter bei. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Diebstähle • ordnet die Diebstähle in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei Diebstählen und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • unterscheidet die Vorgehensweisen • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei Betrugshandlung, Untreue, Betrug, Hehlerei usw. • erteilt nützliche Informationen zur Vorbeugung gegen Diebstahl • betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf einen Diebstahl die Opfer, sichert die Spuren, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Tatbestandsmerkmale bei Diebstählen Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen Unterschied einfacher/schwerer Diebstahl Diebstahlarten: besondere Vorgehensweisen Betrugshandlung, Untreue, Betrug, Hehlerei usw. Vorbeugungsmaßnahmen 6. Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll In Situationen im Bereich Jugendschutz eingreifen Der Anwärter wird für den Jugendschutz sensibilisiert und ergreift die ersten angemessenen Maßnahmen in Bezug auf Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf den Jugendschutz • ordnet das Schulversäumnis und das Ausreißen in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen sowie die Philosophie im Bereich Sittenschutz • erläutert die Rechtsgrundlagen in Bezug auf den Jugendschutz • erläutert die Zuständigkeiten der Gerichtshöfe und Gerichte im Bereich Jugendschutz • verweist die Jugendlichen und ihre Eltern an spezialisierte Dienste • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • kennt die Schwerpunkte bei der Erstaufnahme eines Minderjährigen • kann auf das Netzwerk für die Aufnahme und die Vernehmung von Minderjährigen verweisen und darauf zurückgreifen • erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf minderjährige Bettler Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen: Schulversäumnis Ausreißen Rechtsgrundlagen Besondere Gerichtshöfe und Gerichte Spezialisierte Dienste Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen Bettelei Spezifikationen in Bezug auf: die Aufnahme von Minderjährigen die Vernehmung von Minderjährigen das Protokoll 7. In Situationen mit Geisteskranken eingreifen Der Anwärter wird für die Problematik in Bezug auf Geisteskranke sensibilisiert und lernt, in Krisensituationen einzugreifen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Situationen mit Geisteskranken • erläutert die Rechtsgrundlagen in Bezug auf Situationen mit Geisteskranken • erläutert die Rolle der beteiligten Akteure • kontaktiert die spezialisierten Dienste • bewältigt eine Krisensituation mit Geisteskranken • erstellt ein Protokoll in Bezug auf eine Situation mit Geisteskranken Inhalt: 8. Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Rechtsgrundlagen Rolle der beteiligten Akteure (Arzt, Staatsanwaltschaft, psychiatrische Anstalten) Spezialisierte Dienste Krisensituationen Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll In Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von Waffen und Munition eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter lernt, die Bürger vor Personen zu schützen, die im illegalen Besitz von Waffen und/oder Munition sind. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf den Besitz und das Mitführen von Waffen und Munition • ordnet den Waffenhandel in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • definiert den Begriff "Waffe" • erkennt eine Waffe und erläutert das Gesetz, dem sie unterworfen ist • sichert die Waffe, sodass sie weder ihn noch Drittpersonen gefährden kann • stellt eine Waffe und Munition sicher und/oder beschlagnahmt sie • nimmt eine Vernehmung in Bezug auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor • erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll in Bezug auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz Inhalt: 9. Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Rechtsgrundlagen Grundkenntnisse des Waffengesetzes Waffenregister (ZWR)) Sicherheitsmaßnahmen Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Beschlagnahme die Vernehmung das Protokoll (Zentrales Im Fall von Verstoß gegen das Ausländergesetz eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter kontrolliert Ausländer auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise und ergreift die angemessenen Maßnahmen bei Verstößen gegen das Ausländergesetz. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Verstöße gegen das Ausländergesetz • ordnet die Problematik des Menschenhandels, der illegalen Einwanderer und der Flüchtlinge in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • definiert die Grundbegriffe in Bezug auf das Ausländergesetz • erläutert die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern in Belgien • erläutert die wichtigsten Teile der verschiedenen gültigen Reisepässe und Visa • kontrolliert die Kontrollstempel, Reisepässe und Visa • identifiziert die häufig vorkommenden Fälschungen von Dokumenten • weiß das Ausländeramt einzuordnen und nimmt Kontakt mit ihm auf • ergreift Maßnahmen gegen Ausländer, die sich illegal in Belgien aufhalten • nimmt im Rahmen einer integrierten Übung die Vernehmung eines Ausländers vor und erstellt ein Protokoll hierüber Inhalt: 10. Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Menschenhandel Illegale Einwanderer Flüchtlinge Grunddefinitionen Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsbedingungen Arten von Reisepässen, Visa und Kontrollstempeln Kontrolle des Reisepasses und der Daten (Ausländergesetz) Falsche und gefälschte Dokumente Spezialisierte Dienste Maßnahmen Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll In Sachen Drogen und/oder im Fall von Drogenvergiftung am Steuer eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter lernt, einen Drogenkonsumenten vor sich selbst zu schützen und zu verhindern, dass er Drittpersonen Schaden zufügt; er kontrolliert auf eine gesetzliche und menschenwürdige Weise im Fall von Drogenvergiftung am Steuer und trifft die Feststellungen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen • ordnet die Drogenproblematik in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • beschreibt die verschiedenen Drogenarten und Suchtsymptome • beschreibt die Wirkung der verschiedenen Drogenarten auf den menschlichen Körper • erläutert die Drogen- und Suchtproblematik • erläutert, wie ein Drogenabhängiger empfangen wird und wie er über die möglichen Aufnahmezentren zu informieren ist • unterscheidet anhand von Fakten die Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen • erläutert die Drogenpolitik und die Politik der Rechtsverfolgung • führt auf der Suche nach Drogen eine Durchsuchung durch • beurteilt, in welchen Fällen der Drogenspürhund eingesetzt werden kann und weiß, wie er auf ihn zurückgreifen kann • erläutert die Benutzung des Nachweissets • erläutert die Benutzung des Urintests • führt eine Beschlagnahme von Drogen aus • nimmt eine Vernehmung in Bezug auf eine Drogenangelegenheit vor • erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll in Bezug auf Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen Drogen am Steuer: der Anwärter: • beschreibt den Einfluss von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit und auf den Verkehr • beschreibt das Verfahren und nennt, wann und auf wen es anwendbar ist • erkennt die verschiedenen äußeren Anzeichen • gibt eine Übersicht über die Verstöße • beschreibt die Umstände, unter denen das Fahren verboten werden darf und eine Blutabnahme auferlegt werden darf • erläutert, was im Fall einer Verweigerung, sich der standardisierten Testreihe, dem Urintest und/oder der Blutabnahme zu unterziehen, zu tun ist • erläutert, was zu tun ist, wenn der Arzt sich weigert einzugreifen oder verhindert ist • erläutert die Rechte und Pflichten der kontrollierten Person • erläutert, was beim Zusammentreffen verschiedener Verstöße zu tun ist • kann einen Fahrer auf angepasste Weise anhalten • führt die vorgesehenen psychophysischen Tests aus • erläutert die Benutzung der verschiedenen Urintests • identifiziert und erläutert die Fälschungsmöglichkeiten und die Kontaminationsrisiken • beschreibt das Verfahren zur Blutabnahme • erstellt ein Protokoll über Feststellungen des Fahrens unter Einfluss verbotener Mittel Inhalt: Merkmale des Sachverhalts Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Verschiedene Drogenarten, Suchtsymptome Benutzungs-, Verpackungs- und Verbergungsmethoden Phasen des Drogenkonsums Empfang und Weiterverweisung von Drogenkonsumenten Rechtsvorschriften über Drogen Drogenpolitik Rundschreiben und anderes Spezifitäten in Bezug auf die Durchsuchung Drogenspürhund Nachweisset Urintest Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Beschlagnahme und die Vernichtung die Vernehmung das Protokoll Drogen am Steuer: Wirkung der verschiedenen Drogenarten auf den menschlichen Körper Untersuchung der Problematik Drogen und Verkehr Auswirkungen von Arzneimitteln Rechtsgrundlage Verfahren Rechte und Pflichten der kontrollierten Person Kriterien für das Anhalten Standardisierte Testreihe Psychophysische Tests Urintest Fälschen des Urintests Kontaminationsrisiken und Manipulation der Urinprobe Blutabnahme Protokoll 11. Im Fall öffentlicher Trunkenheit eingreifen Der Anwärter schützt eine betrunkene Person gegen sich selbst und verhindert, dass sie Drittpersonen Schaden zufügt. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Problematik der Alkoholsucht und ihrer Behandlung • erläutert die Verstöße gegen das Erlassgesetz zur Unterdrückung der Trunkenheit • erläutert die Verstöße gegen das Gesetz über den Ausschank alkoholischer Getränke und die Patentsteuer • erläutert die Zweckmäßigkeit, gegen eine betrunkene Person einzuschreiten, sie festzunehmen und ein Protokoll aufzusetzen • trifft die Feststellungen im Fall öffentlicher Trunkenheit und überträgt sie in ein Protokoll Inhalt: Problematik der Alkoholsucht und ihre Behandlung Erlassgesetz zur Unterdrückung der Trunkenheit Gesetz über den Ausschank alkoholischer Getränke und die Patentsteuer Spezifikationen in Bezug auf: die Festnahme die Feststellungen das Protokoll 12. In Sachen Umwelt eingreifen Der Anwärter erwirbt die Grundprinzipien, um im Rahmen von Umweltproblemen einzugreifen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Polizeipolitik in Sachen Umwelt • erläutert, an welche Behörden und Dienste der Regionen und Gemeinschaften er sich in Sachen Umwelt wenden kann • trifft die Feststellungen im Fall von Hinterlassung von Hausmüll und illegaler Entsorgung von Abfällen auf öffentlicher Straße und führt eine nachfolgende Untersuchung durch • ergreift die ersten Maßnahmen im Fall von illegalem Abfalltransport • trifft die Feststellungen im Fall von nächtlicher Ruhestörung und störendem Verkehrslärm • trifft die Feststellungen im Fall von Aussetzung, Misshandlung und Vergiftung von Tieren • trifft die Feststellungen im Fall von wilder Plakatierung • unterscheidet vorsätzliche von fahrlässiger Beschädigung • stellt vorsätzliche Beschädigungen fest • erläutert die Verbindung zwischen Umwelt, kommunalen administrativen Sanktionen und Ermessensbefugnis Inhalt: Polizeipolitik in Sachen Umwelt Behörden und Dienste der Regionen und Gemeinschaften Illegale Entsorgung von Müll Abfalltransport Lärmbelästigung - nächtliche Ruhestörung Aussetzung, Misshandlung und Vergiftung von Tieren Wildes Plakatieren Beschädigungen 13. Infolge einer Anforderung Beistand leisten Der Anwärter leistet infolge einer Anforderung unter anderem einem Gerichtsvollzieher Beistand, damit dieser seinen Auftrag erfüllen kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • versteht die Rolle des Gerichtsvollziehers und seine Aufträge • versteht die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Bezug auf den Beistand, den die Polizei unter anderem Gerichtsvollziehern leistet • unterscheidet die Fälle, in denen die Polizei infolge einer Anforderung Beistand leisten kann, und die Fälle, in denen die Begleitung eines Polizisten erforderlich ist • versteht die Form- und Inhaltsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit unter anderem ein Gerichtsvollzieher Polizeibeistand anfordern kann • kann bei Zwischenfällen, auf die unter anderem Gerichtsvollzieher bei der Ausführung ihres Auftrags stoßen, eingreifen, kann sie vor Gewalttaten oder Tätlichkeiten schützen und kann es ihnen ermöglichen, die Schwierigkeiten, die sie an der Erfüllung ihrer Aufträge hindern könnten, zu beseitigen • kennt die Grenzen des Einsatzes der Polizei in diesem Rahmen Inhalt: Der Gerichtsvollzieher und seine Aufträge Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen Fälle von Beistandsleistung und obligatorischer Beistandsleistung Gesetzliche Anforderung Einsatz der Polizei; Aktionen und Grenzen MODUL 6: 1. UMGANG MIT SPEZIFISCHEN SITUATIONEN Im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen ergreifen Der Anwärter lernt, der Bevölkerung im Fall von Katastrophen zu helfen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert Artikel 17 des Gesetzes über das Polizeiamt • erläutert, worin ein provinzialer und kommunaler Katastrophenplan besteht, und ordnet die Aufgaben der Polizeidienste hierin ein • ergreift im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen vor Ort • • Inhalt: Artikel 17 GPA Katastrophenplan: provinzial kommunal Erste Maßnahmen 2. Im Fall von Brand eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter lernt, Personen und/oder Güter aus einem Brand zu retten und im Fall von Brandstiftung maximal zur Festnahme der (des) Täter(s) beizutragen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei einer Brandstiftung und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • ergreift die ersten dringenden Maßnahmen am Brandort • erstellt ein Protokoll in Bezug auf den Brand • nennt die Fälle, in denen andere Dienste (Staatsanwaltschaft usw.) benachrichtigt werden müssen • kann die Grundprinzipien für das Löschen eines entstehenden Brandes erläutern Inhalt: Tatbestandsmerkmale bei einer Brandstiftung Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen Erste Maßnahmen (Rettung von Personen und/oder Gütern) Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll Benachrichtigung anderer Dienste Elementare Löschtechniken 3. Im Fall einer Bombendrohung die ersten Maßnahmen ergreifen Der Anwärter lernt, bei einer Bombendrohung die Bürger und sich selbst zu schützen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den rechtlichen Rahmen und die Philosophie der Polizeieinsätze im Fall einer Bombenmeldung und einer Bombendrohung • greift als Verantwortlicher für eine Aufgabe innerhalb eines Aufgebots am Ort der Bombendrohung ein Inhalt: 4. Rechtlicher Rahmen Unterschied Bombenmeldung/Bombendrohung Analyse einer telefonischen Bombendrohung Erste Maßnahmen Ein potenzielles Angriffsziel schützen Der Anwärter trägt zur Verhinderung eines Anschlags auf ein potenzielles Angriffsziel bei. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die allgemeinen Grundsätze in Bezug auf den Schutz eines potenziellen Angriffsziels • analysiert vorher gründlich die Lage und trifft aufgrund dieser Analyse die richtigen Entscheidungen zur Ausführung des Auftrags • führt im Team den Schutz eines Gebäudes aus • erläutert die Richtlinien für die Begleitung von Geldtransporten • führt im Team die Begleitung eines Geldtransports aus Inhalt: Allgemeine Grundsätze in Bezug auf den Schutz eines potenziellen Angriffsziels Einschätzung des Risikos und des Auftrags Schutz eines Gebäudes im Team Begleitung eines Geldtransports im Team 5. Im Fall von Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen ergreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter lernt, bei einem Selbstmord oder Selbstmordversuch diskret einzugreifen und so schnell wie möglich die zuständigen Dienste zu benachrichtigen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • ergreift bei einem Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen vor Ort • benachrichtigt so schnell wie möglich die zuständigen Behörden und Dienste • stellt einen Selbstmord oder Selbstmordversuch fest • zeichnet eine Skizze, stellt eine Fotoakte zusammen und erstellt ein Protokoll Inhalt: 6. Erste Maßnahmen Zuständige Behörden benachrichtigen Spezifikationen in Bezug auf: die Skizze die Fotoakte das Protokoll Im Fall von Terrorismus eingreifen Der Anwärter hat einen Einblick in die verschiedenen Schwerpunkte in Bezug auf Terrorismus. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die integrierte Vorgehensweise bei Terrorismus und die Rolle der föderalen und lokalen Polizei • kennt die am häufigsten vorkommenden Aspekte des Terrorismus • weiß, welchen Orten, Personen oder Gegenständen er besondere Aufmerksamkeit schenken muss • nennt die geeignetsten Reaktionen bei einem möglichen Terroranschlag • kennt die am häufigsten vorkommenden Ausgangsstoffe und hat Einblick in die Funktionsweise von Schaltern Inhalt: integrierte Vorgehensweise bei Terrorismus bei der belgischen Polizei Aspekte des Terrorismus Reaktionen bei einem Anschlag Ausgangsstoffe und Schalter Arbeitsdokument DGJ/DJP/Terrorismus MODUL 7: 1. AKTUELLE PHÄNOMENE Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen Der Anwärter lernt die Begriffe und den Rahmen aktueller Phänomene des Lebens in der Gesellschaft mit gerichtlichem oder administrativem Hintergrund sowie die Haltung der Polizei in Bezug auf diese Phänomene kennen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert mit eigenen Worten das Phänomen und seine Hintergründe • beschreibt mit eigenen Worten die Verhaltensweise der Polizei Inhalt: Von der Polizeischule zu bestimmen Von der DGS zu bestimmen MODUL 8: 1. KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Dem Anwärter wird die Bedeutung der Pflege seiner allgemeinen körperlichen Kondition bewusst gemacht. Zielsetzungen: Der Anwärter: • übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung erworbenen Kompetenzen • nimmt aktiv am allgemeinen Training teil Inhalt: 2. Allgemeine Techniken und Disziplinen Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Der Anwärter baut seine körperliche Kondition aus, um seine Aufträge effizient wahrnehmen zu können. Zielsetzungen: Der Anwärter: • übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung erworbenen Kompetenzen • nimmt aktiv an den funktionellen Trainingssitzungen teil Inhalt: Funktionelle Techniken und Disziplinen 3. Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen Der Anwärter lernt, mit seinem Stress umzugehen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung erworbenen Kompetenzen • wendet die verschiedenen Techniken zur Stressbewältigung an und beherrscht sie Inhalt: 4. Techniken zur Stressbewältigung In Kenntnis seiner Grenzen und seines Potentials die angepassten Techniken anwenden, um Ertrinkende zu retten Der Anwärter erwirbt die zur Rettung eines Ertrinkenden notwendigen Fertigkeiten. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Grundprinzipien der Rettung von Ertrinkenden • führt je nach Situation die grundlegenden Überlebens- und Rettungstechniken, Techniken in Bezug auf Bergung und Tragen von Ertrinkenden sowie in Bezug auf die eigene Sicherheit aus Inhalt: Grundprinzipien der Rettung von Ertrinkenden Techniken in Bezug auf: Überleben Retten Bergung Tragen von Personen Persönliche Sicherheit Die Polizeischule kann die zur Erlangung eines zugelassenen (europäischen) Rettungsbrevets nötigen Gelegenheiten schaffen. MODUL 9: 1. GEWALTBEHERRSCHUNG In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die polizeilichen Berufspflichten haben Der Anwärter wird für einen verhältnismäßigen Einsatz von polizeilicher Gewalt sensibilisiert. Zielsetzungen: Der Anwärter: • übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung erworbenen Kompetenzen • erläutert die taktischen Prinzipien des Umgangs mit Gewalt (Zweck des Auftrags, Einschätzung, Kontext, Indikatoren, Aktionsplan, Gruppenarbeit, Kommunikation usw.) Inhalt: 2. Taktische Prinzipien des Umgangs mit Gewalt Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen handhaben Der Anwärter lernt, die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel wirksam einzusetzen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die verschiedenen Zwangsmittel (Gummiknüppel, Pfefferspray, Handfeuerwaffen) • trägt, bewahrt, wartet und benutzt die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel gemäß den gesetzlichen Vorschriften • schätzt die möglichen Folgen und Gefahren einer mit seiner Dienstwaffe abgefeuerten Kugel ein • simuliert Gewaltsituationen mit oder ohne Deckungsschutz • bewegt sich mit Zwangsmitteln jederzeit sicher, zielstrebig und schnell im Team fort Inhalt: Arten von Zwangsmitteln (Feuerwaffen, Gummiknüppel, Pfefferspray usw.) Tragen Aufbewahrung Wartung Benutzung Folgen und Gefahren einer abgefeuerten Kugel (Ballistik) Simulationen Fortbewegen im Team 3. Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen, die zur effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen Der Anwärter lernt, sich und andere in den häufigsten Gefahrensituationen zu schützen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung erworbenen Kompetenzen • führt seinen Aktionsplan im Team aus Inhalt: Gefahrenindikatoren Bewertungsschema Aktionsplan Überredungstechniken Verhandlung - Schlichtung Techniken der Selbstverteidigung Simulationen mit oder ohne Zwangsmittel MODUL 10: ERST- UND ZWEITSPRACHE 1. Die schriftliche und mündliche Beherrschung der Erstsprache verbessern Der Anwärter lernt, sich schriftlich und mündlich deutlich auszudrücken. Zielsetzung: Der Anwärter: • übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung erworbenen Kompetenzen Inhalt: 2. schriftliche Sprachfertigkeit Grammatik Rechtschreibung Satzbau Wortschatz Stil Beschreibender Text Erzählender Text Untermauerter Text Zusammenfassen mündliche Sprachfertigkeit Aussprache Kommunikation Darstellung Zusammenfassen Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg erklären zu können Der Anwärter lernt, den Grundwortschatz und die Grundgrammatik der Zweitsprache zu beherrschen, um eine einfache Unterhaltung mit einem Bürger führen zu können. Zielsetzung: Der Anwärter: • übt und verfeinert die im ersten Teil der Ausbildung erworbenen Kompetenzen Inhalt: Grundwortschatz Satzbau Unterhaltungen INTEGRIERTE ÜBUNGEN 1. Die Prinzipien und Pfeiler des Community Policing mit einer konkreten Situation vergleichen Der Anwärter vergleicht die Prinzipien und Pfeiler des Community Policing mit einem konkreten Sicherheitsprojekt. Zielsetzung: Der Anwärter: • nimmt Kenntnis von einem Sicherheitsprojekt und erklärt anhand dieses Projekts die Beziehung zwischen den Prinzipien und den Pfeilern des Community Policing und dem Aufgabenbereich der lokalen Polizei Inhalt: 2. ein Sicherheitsprojekt In den häufigsten typischen Situationen im Rahmen einer integrierten Übung eingreifen Der Anwärter erhält die Gelegenheit zu üben, bevor er im Praktikum mit den häufigsten typischen Situationen konfrontiert wird. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beteiligt sich an einem groß angelegten Polizeieinsatz (Kontrollaufgebot) • führt die verschiedenen Polizeieinsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aus • greift bei integrierten gerichtlichen Übungen ein, trifft die Feststellungen und erstellt ein Protokoll Inhalt: Kontrollaufgebot für einen groß angelegten Polizeieinsatz Polizeieinsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung Feststellungen und Protokoll in Bezug auf eine Straftat AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN 1. Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden Der Anwärter übt sich unter der Leitung eines Mentors in den wichtigsten Aufgabenbereichen der polizeilichen Grundfunktion. Zielsetzungen: Der Anwärter nimmt an den Aufgaben in Bezug auf die Aufgabenbereiche der lokalen Polizei teil, insbesondere: • "Einsatz" • "lokale Projektarbeit" Der Anwärter leistet je nach seinen zukünftigen Zuständigkeiten gegebenenfalls Beistand bei Polizeiaktionen. Inhalt: Revierarbeit Einsatz im Straßenverkehr Einsatz Empfang Lokale Ermittlung/Untersuchung Lokale Projektarbeit Wenn der Anwärter auch in der Praxis die gesetzlichen Bedingungen in Bezug auf die Kontrolle von Drogenvergiftung am Steuer erfüllt hat, kann ihm das entsprechende Brevet ausgestellt werden. [Anlage 7] [Anlage 7 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Datum Grundausbildung Polizeiinspektor - Benotung der täglichen Arbeit Betrifft: Ausbildungszentrum NAME, Vorname Erkennungsnummer Ausbildungslehrgang Gesamtnote Koeffizient Ergebnis Module 1+2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul 7 /100 /100 /100 /100 /100 /100 1 5 5 8 2 1 /100 /500 /500 /800 /200 /100 Modul Training /100 2 /200 Modul Gewaltbeherrschung /100 2 /200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 7 /2200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls körperliches und mentales Training /200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls Gewaltbeherrschung /200 Zur Kenntnis genommen am ... Der Anwärter Der Schuldirektor Anlage 8 […] [Anlage 8 aufgehoben durch Art. 8 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] [Anlage 9] [Anlage 9 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Grundausbildung Polizeiinspektor - Endergebnis Datum Betrifft: Ausbildungszentrum NAME, Vorname Erkennungsnummer Ausbildungslehrgang Endbewertung der professionellen Arbeitsweise ungenügend(*) Note Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 7 genügend(*) Koeffizient gut(*) Ergebnis /2200 /100 2,5 /250 Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des körperl. u. mentalen Trainings /200 /100 1 /100 Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. der Gewaltbeherrschung /200 /100 1 /100 Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung Theorie Fallstudie Insgesamt Mündliche Prüfung Praktische Prüfung Hindernislauf Rollenspiel Insgesamt Gesamtnote /350 /300 175 150 50 % 50 % /550 175 330 50 % 60 % /1000 600 60 % /100 /250 /350 /1000 Allgemeine Bewertung /100 5,5 Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*) Zur Kenntnis genommen am ... Der Anwärter (*) Nichtzutreffendes bitte streichen. Erforderliches Minimum Der Schuldirektor [Anlage 10] [Anlage 10 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] KOMPETENZPROFIL FÜR POLIZEIHAUPTINSPEKTOREN AM ENDE DER GRUNDAUSBILDUNG 1. ALLGEMEINE POLIZEILICHE KOMPETENZEN 1.1 Kenntnisse (Wissen) Die Situationen identifizieren, in denen die Polizei und ihre Partner eine Rolle spielen, und die Einsatzbereiche identifizieren, in denen Letztere eingesetzt werden, um die Probleme, denen ein Polizeihauptinspektor begegnet, im gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rahmen zu lösen. Zur Erreichung dieses Ziels verfügt der Polizeihauptinspektor über: eine Allgemeinbildung, durch die er fähig ist, die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung Belgiens, die Organisation und Funktionsweise der belgischen, europäischen und internationalen Institutionen sowie die gesellschaftlichen Probleme und Phänomene zu verstehen eine gute Kenntnis des Verwaltungs-, Gerichts- und Polizeiwesens, wodurch er fähig ist: die Struktur und die Funktionsweise der verfassungsrechtlichen, administrativen und sozialen Organisation Belgiens zu verstehen und die Zuständigkeiten der verschiedenen Föderal-, Regional-, Gemeinschafts-, Provinz- und Lokalbehörden zu kennen die Struktur und Funktionsweise des belgischen Gerichtswesens zu verstehen und die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden zu kennen die Struktur und die Arbeitsweise des integrierten Polizeidienstes, die Aufträge, die mit deren Ausführung beauftragten Strukturen sowie die zur Ausübung des Polizeiamts vorgesehenen Modalitäten zu beherrschen 1.2 Fertigkeiten (Können) 1.2.1 Die Erwartungen der Bevölkerung und der polizeilichen und nichtpolizeilichen Partner durch einen auf die Suche nach Lösungen für Sicherheitsprobleme ausgerichteten sozialen Ansatz berücksichtigen. Dieser Ansatz setzt jedoch voraus, dass der Polizeihauptinspektor auf seiner Ebene materiell und geographisch über folgende Kompetenzen verfügt: die Erwartungen in Bezug auf die Sicherheit der Bevölkerung und der Polizeiund anderen Behörden sowie deren Auffassung von der Sicherheit verstehen und analysieren die Symptome, Ursachen und Mittel verstehen, die benutzt werden, um den in seinem Zuständigkeitsbereich vorkommenden Erscheinungsformen der Kriminalität vorzubeugen, sie zu bekämpfen und zu bewältigen die Phänomene in Zusammenarbeit mit den internen und externen Partnern problemlösend angehen und lokalisierte Phänomene unter vorrangiger Berücksichtigung des Geistes des Gesetzes, des Dienstes am Bürger und der Mentalitätsveränderungen spezifisch angehen 1.2.2 Besondere Fertigkeiten 1.3 Situationen gut analysieren können In wechselnden und unvorhergesehenen Situationen zurechtkommen Den Umständen angepasste Initiativen ergreifen oder ergreifen lassen Seine professionelle Arbeitsweise selbstkritisch beurteilen; das professionelle Verhalten seiner Mitarbeiter gemäß den Zielsetzungen der Organisation objektiv beurteilen; die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen treffen oder akzeptieren Interesse für die Probleme seiner Mitarbeiter und Gesprächspartner bekunden; Einfühlungsvermögen und Zuhörerqualitäten aufzeigen Eine große emotionale Stabilität und Stressbelastbarkeit aufweisen und sich somit rasch einer wechselnden Arbeitsumgebung anpassen können Ein mit den funktionellen Anforderungen übereinstimmendes Auftreten haben Sich problemlos und klar in Wort und Schrift ausdrücken und sich dabei dem betroffenen Publikum anpassen können Verhaltensweisen (Wollen) Mit System arbeiten (vorsehen, organisieren, leiten oder sich in einen hierarchischen Rahmen integrieren, beurteilen und (sich) anpassen) Für die strenge Anwendung der internen Verfahren sorgen Ordnung, Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit im Blick haben Den Anfragen, ob interner Art - von Untergebenen, Mitarbeitern und Behörden - oder externer Art, die gewünschte Aufmerksamkeit widmen Die Norm beachten, sie in sein Verhalten integrieren, indem er die von der normgebenden Behörde festgelegte Zielsetzung einhält Absprachen und Fristen einhalten Höflichkeit, Takt und Hilfsbereitschaft zeigen Stets von größter Integrität, Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit sein 2. SPEZIFISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN 2.1 Fertigkeiten (Können) 2.1.1 Dadurch, dass der Polizeihauptinspektor ein Team leitet, für das er verantwortlich ist, hat er eine Führungsfunktion und ist er an der Einsatzleitung beteiligt. Hierfür muss er: Zur Entwicklung der Arbeitsweise seiner Mitarbeiter beitragen, die auf eine effiziente Teilnahme an der Verwirklichung des angestrebten Ziels gerichtet ist. Zu diesem Zweck muss er: die Versammlungs-, Kommunikations- und Gesprächstechniken beherrschen, die sowohl seinen Mitarbeitern als auch seinen Vorgesetzten gegenüber zu benutzen sind die Entwicklung der Motivation in seinem Team gewährleisten und eventuell auftauchende Widerstände gegen Veränderungen verringern die Beibehaltung des Niveaus der Kompetenzen seiner Mitarbeiter gewährleisten und gegebenenfalls an der Orientierung der Politik der individuellen Weiterbildung oder der auf Ebene des Teams beziehungsweise der Einheit bestimmten Weiterbildung mitwirken der Hierarchie der Polizeieinheit Vorschläge zur Verbesserung der Organisation seines Dienstes unterbreiten sich mit den modernen Managementund Personalverwaltungstechniken vertraut machen die innerhalb seines Teams auftretenden Konflikte auf konstruktive Weise bewältigen und dabei eine allgemeine Kontrolle und die Einhaltung der geltenden Disziplinarregeln gewährleisten Dafür sorgen, dass sein Team die Strategie der Polizeiaktivitäten innerhalb der Abteilung, der es untersteht, ordnungsgemäß ausführt. In diesem Rahmen muss er: in Bezug auf Projekte, deren Leitung ihm anvertraut ist, die Führung und Betreuung seines Teams gewährleisten können die Faktoren identifizieren können, die sein Team sowohl intern als auch extern umgeben und die für die Durchführung der Aktionen, mit denen es betraut werden kann, wichtig sind im Rahmen der Einsatzleitung die Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter die Mitglieder seines Teams verteilen können die Einsatzleitung der Aktionen auf Ebene des Teams gewährleisten und die Verantwortung für ihre ordnungsgemäße Ausführung übernehmen können Fähig sein, die verschiedenen personellen, materiellen und finanziellen Mittel, die ihm zur Erreichung der angeordneten Ziele zur Verfügung gestellt werden, selbstständig und optimal zu verwalten 2.1.2 Der Polizeihauptinspektor muss aufgrund seiner Eigenschaft als Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des Prokurators des Königs: die Bestimmungen des internationalen und nationalen Rechts, in denen seine gerichtspolizeilichen Befugnisse festgelegt sind, gründlich kennen und die darin vorgesehenen Ausführungsbedingungen strengstens beachten die Aufträge, die ihm oder/und seinen Mitarbeitern formell durch die Gesetzesund Verordnungsbestimmungen sowie durch die Anweisungen der Behörden der Gerichtspolizei zugewiesen sind, ausführen, ausführen lassen und ihre ordnungsgemäße Ausführung überwachen sowie für eine genaue Befolgung der Richtlinien und Anweisungen der Magistraten in Bezug auf die Leitung der gerichtlichen Untersuchung sorgen die gerichtlichen Untersuchungen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, durchführen und die in diesem Rahmen anzuwendenden Verfahren und Techniken beherrschen die Modalitäten der gerichtlichen Einsätze, die ihm übertragen werden, leiten und wählen können oder in die Vorbereitung beziehungsweise den Ablauf gerichtlicher Großeinsätze einbezogen werden, bei denen er für die Durchführung eines Teils die Verantwortung tragen muss 2.1.3 Der Polizeihauptinspektor muss aufgrund der ihm übertragenen verwaltungspolizeilichen Aufträge imstande sein: die Aufträge, die seinen Mitarbeitern formell durch Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zugewiesen sind, und die Anweisungen der Behörden der Verwaltungspolizei im Hinblick auf eine ausgeglichene Anwendung der diesbezüglich beschlossenen Normen auszuführen, von seinen Mitarbeitern ausführen zu lassen und ihre ordnungsgemäße Ausführung zu überwachen bei Einsätzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, von der Leitung einer Sektion bis hin zu den diesbezüglich festgelegten Strategien und Techniken, die ihm übermittelten Richtlinien anzuwenden und die Leitung der Einsätze, mit denen sein Team betraut ist und für deren Koordinierung er verantwortlich ist, zu gewährleisten die Einsätze bei Verkehrskontrollen zu leiten oder auszuführen 3. TECHNISCHE POLIZEILICHE KOMPETENZEN 3.1 Fertigkeiten (Können) Eine körperliche und mentale Kondition besitzen und pflegen, die es ihm ermöglicht, die Gesamtheit seiner Aufträge auszuführen und dabei der körperlichen und intellektuellen Müdigkeit zu widerstehen Die körperlichen Techniken und Fertigkeiten der Gewaltbeherrschung, insbesondere die Selbstverteidigungstechniken, anwenden, wenn es notwendig ist Seinen Stress beherrschen Die den Polizeidiensten zur Verfügung stehenden Mittel, Informatiknetze und Medien benutzen, um die nützlichen Daten einzusehen und zu erfassen Fähig sein, bei einem Unfall erste Hilfe zu leisten Seine Waffe unter strengster Beachtung der geltenden Normen und der Philosophie in Bezug auf den Einsatz von Zwangsmitteln durch die Polizei in einer demokratischen Gesellschaft einsetzen [Anlage 11] [Anlage 11 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Grundausbildung des Personals im mittleren Dienst PROGRAMM MODUL 1: 1. 2. GRUNDKOMPETENZEN DES POLIZEIHAUPTINSPEKTORS mindestens 68 Stunden ERWERB DER GRUNDKOMPETENZEN IM BEREICH MANAGEMENT UND PERSONALMANAGEMENT mindestens 56 Stunden Führen eines Begleitgesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise Führen eines Vorbereitungs- und Bewertungsgesprächs Konfliktbewältigung Stressbewältigung MODUL 5: 1. 2. 3. 4. mindestens 30 Stunden Informatikanwendungen Auswertung von Informationen Entwicklung kommunikativer Fertigkeiten für die Ausübung einer leitenden Funktion Kontrolle eines Protokolls MODUL 4: 1. 2. 3. 4. PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER KADER IN DER INTEGRIERTEN POLIZEI Rolle des Hauptinspektors und bürgernahe Polizeiarbeit Verbindungsfunktion des Hauptinspektors Berufsethik Statut des Hauptinspektors und seine administrative und statutarische Rolle MODUL 3: 1. 2. 3. 4. mindestens 12 Stunden Einordnung des Anwärters in eine Polizeischule Platz und Rolle der Polizeistrukturen 2.1. Ausübung des Polizeiamts 2.2. Konzept der bürgernahen Polizeiarbeit MODUL 2: 1. 2. 3. 4. PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER POLIZEIDIENSTE IN UNSERER GESELLSCHAFT FÜHRUNG EINES TEAMS IN EINER EINSATZLEITENDEN ROLLE mindestens 68 Stunden Aufstellen eines Aktionsplans Teilnahme an der Leitung eines Projekts Einsatzmanagement und Befehlsführung in Krisensituationen Grundregeln der administrativen, finanziellen und logistischen Verwaltung AUSBILDUNGSPRAKTIKUM MANAGEMENT UND LEADERSHIP mindestens 40 Stunden MODUL 6: mindestens 64 Stunden 1. 2. Als Befehlshaber in verwaltungspolizeiliche Angelegenheiten eingreifen Erste Koordinierung bei Katastrophen MODUL 7: 1. 2. 3. 4. mindestens 50 Stunden HÄUFIGE AUFTRÄGE mindestens 192 Stunden SPEZIFISCHE SITUATIONEN mindestens 32 Stunden Anwendung der Bestimmungen des Sozialrechts Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf den Jugendschutz MODUL 11: 1. VERKEHR UND STRASSENVERKEHR Einsatzrahmen in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten Ortsbesichtigung Gerichtliche Untersuchung 3.1. Ausführliche Vernehmung 3.2. Konfrontation 3.3. Haussuchung und Beschlagnahme 3.4. Durchsuchung und gerichtliche Festnahme 3.5. Verwaltung der gerichtlichen Informationen 3.6. Leitung einer gerichtlichen Untersuchung MODUL 10: 1. 2. mindestens 60 Stunden Rolle des Hauptinspektors in Bezug auf den Straßenverkehr Eingreifen in besondere Verkehrssituationen, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen Eingreifen bei schweren Verkehrsunfällen und schwerwiegenden Vorkommnissen, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen Aufstellen und Leiten eines Aufgebots zur Verkehrskontrolle MODUL 9: 1. 2. 3. BESONDERE VERWALTUNGSPOLIZEI Rechtsvorschriften über Ausländer Beistand Leitung bei taktischen Polizeivorgängen kleineren Ausmaßes MODUL 8: 1. 2. 3. AUFRECHTERHALTUNG UND WIEDERHERSTELLUNG DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG AKTUELLE PHÄNOMENE mindestens 8 Stunden Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen MODUL 12: KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING mindestens 36 Stunden MODUL 13: GEWALTBEHERRSCHUNG mindestens 44 Stunden MODUL 14: ZWEITSPRACHE AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN mindestens 30 Stunden mindestens 120 Stunden ABSCHLUSSPRÜFUNG Module Praktikum mindestens 750 Stunden mindestens 4 Wochen MODUL 1: 1. PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER POLIZEIDIENSTE IN UNSERER GESELLSCHAFT Einordnung in eine Polizeischule Der Polizeihauptinspektor-Anwärter ist mit der Ausbildungsumgebung und der Vorgehensweise im Ausbildungsprozess, insbesondere mit der Vorgehensweise im Ausbildungsprozess der Polizeihauptinspektoren in der integrierten Polizei vertraut. Zielsetzungen: Der Anwärter: • lernt die Kollegen und die verschiedenen Partner sowohl in der Polizeischule als auch im Polizeikorps kennen. Er identifiziert die jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten • erläutert die Philosophie und die allgemeinen Merkmale des Ausbildungssystems • kennt den Verlauf der Ausbildung und des Ausbildungspraktikums und beschreibt die Laufbahnmöglichkeiten nach Beendigung der Ausbildung • kennt die gegenseitigen Erwartungen von Studenten und Verantwortlichen der Polizeischule Inhalt: Organigramm, Dienste, Funktionsweise der Ausbildungsstruktur Rolle und Statut der Partner und der Ausbildungsverantwortlichen Zielsetzungen und pädagogische Methoden: duale und situationsgebundene Ausbildung, modulares Konzept Bewertungssystem und Prüfungen Rechte und Pflichten der Studenten (Studienordnung) 2. Rolle und Platz der Polizeistrukturen Der Polizeihauptinspektor-Anwärter ist mit den Grundbegriffen vertraut, die es ihm ermöglichen, die Rolle der verschiedenen Komponenten der Polizei in der Gesellschaft zu erkennen, die allgemeinen Bedingungen und die angemessene Ausübung des Polizeiamts in allen Einzelheiten zu identifizieren und zu verstehen, die verschiedenen Partner und Beteiligten, die Einfluss auf die Ausübung des Polizeiamts nehmen, zu identifizieren, sodass er die Gesamtheit der Grundprinzipien und des allgemeinen oder speziellen polizeilichen Leistungsangebots in eine Vorgehensweise integrieren kann, mit der er, ausgehend von einer Philosophie der bürgernahen Polizeiarbeit, den Bedürfnissen der Gesellschaft nach Sicherheit entgegenkommt. 2.1 Ausübung des Polizeiamts Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert Ursprünge, Struktur, Organisation und Befugnisse des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes • identifiziert die Befugnisse, die von und innerhalb jeder Ebene der Polizei ausgeübt werden • erläutert den allgemeinen Rahmen des Gesetzes über das Polizeiamt • unterscheidet die verschiedenen vom Polizeiamt betroffenen Gerichts- und Verwaltungsbehörden und versteht ihre Arbeitsweise • unterscheidet die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte und versteht ihre Arbeitsweise • unterscheidet die verschiedenen spezialisierten Unterstützungsdienste, die von der Ausübung der Polizei- und Gerichtsfunktion betroffen sind Inhalt: Übersicht über die Geschichte der Polizei und den Ursprung der Reformen: Dutroux-Kommission, Octopus-Abkommen, Gesetz über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst Struktur, Organisation und Befugnisse der integrierten Polizei Unterstützungsdienste der föderalen Polizei Aufträge der Polizeidienste Struktur, Befugnisse und Weisungsbeziehungen der verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden Struktur, Organisation und Zuständigkeiten der Gerichtshöfe und Gerichte Unterstützungsdienste und assoziierte Dienste (Interpol, Europol usw.) 2.2 Konzept der bürgernahen Polizeiarbeit Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Philosophie des Community Policing und der bürgernahen Polizeiarbeit • analysiert und erläutert die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und die sich daraus ergebenden Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf die Polizeiarbeit • versteht den Einfluss der sozialen Erwartungen in Bezug auf die Sicherheit und die Antwort der Polizeistruktur auf diese Erwartungen Inhalt: Philosophie, Komponenten und Merkmale der bürgernahen Polizeiarbeit Erwartungen einer diversifizierten und multikulturellen Bevölkerung Repression und Vorbeugung gegen Kriminalität Föderaler Sicherheitsplan MODUL 2: 1. PLATZ, FUNKTION UND INTEGRIERTEN POLIZEI ROLLE DER KADER IN DER Rolle des Hauptinspektors und bürgernahe Polizeiarbeit Der Polizeihauptinspektor-Anwärter identifiziert die Rolle des Polizeihauptinspektors im Allgemeinen und die Elemente, die es ihm ermöglichen, den Ansatz der bürgernahen Polizeiarbeit in seinen Zuständigkeiten zu berücksichtigen und durch ein Problemlösungskonzept in die Praxis umzusetzen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rolle des Hauptinspektors in der Umsetzung der bürgernahen Polizeiarbeit • identifiziert die spezifischen Sicherheitsbedürfnisse und die diesbezüglichen Umgebungsfaktoren • beschreibt die Funktionsweise der lokalen Demokratie und ihre Auswirkung auf die Polizeifunktion • identifiziert die eventuellen Partner einer strategischen Antwort auf das lokale Sicherheitsbedürfnis • richtet die Polizeiarbeit auf die Erwartungen der Bürger und das Streben nach Qualität aus Inhalt: 2. Rolle des Hauptinspektors Objektives und subjektives Unsicherheitsgefühl, Merkmale und Indikatoren (Kriminalstatistik, Sicherheitsumfrage, lokale Befragungen usw.) Organisation und Zuständigkeiten der lokalen Verwaltungsbehörden in Polizeiangelegenheiten Zonale Sicherheitspläne, Zonenregelung Nachbarschaftskomitees, Nachbarschaftsinformationsnetz Polizeiarbeit, die auf die Erwartungen der Bürger und das Streben nach Qualität ausgerichtet ist Verbindungsfunktion des Hauptinspektors Der Anwärter erkennt die Grenzen des Polizeieinsatzes und identifiziert die Partner, die für die Behandlung von Fällen, die nicht in die Zuständigkeit der Polizei fallen, zuständig sind. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den allgemeinen Rahmen, die Aufträge, die Grenzen des Polizeieinsatzes und die Inanspruchnahme von Partnern zur Übernahme bestimmter Aufgaben • kann Opfer von Straftaten empfangen und weiterverweisen • kann besondere Kategorien von Opfern empfangen und weiterverweisen Inhalt: Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen des Polizeieinsatzes (GPA, Rundschreiben usw.) Rolle des Hauptinspektors bei der Opferbetreuung Partner für den Opferbeistand Besondere Kategorien von Opfern (Sittlichkeit, Kinder usw.) 3. Berufsethik Der Anwärter identifiziert die polizeilichen Einsatz- und Verhaltensschemen entsprechend den polizeilichen Berufspflichten und den Erwartungen der Bevölkerung, wendet sie an und lässt sie anwenden. Zielsetzungen: Der Anwärter: • fügt die Polizeiarbeit in den allgemeinen Rahmen des Schutzes der bürgerlichen Rechte und Freiheiten ein • nimmt die gewünschten polizeilichen Verhaltensweisen ein Inhalt: Internationaler und nationaler normativer Rahmen der Berufspflichten in Bezug auf den Polizeieinsatz (Europäische Menschenrechtskonvention, Verfassung, GPA usw.) Der Kodex der Berufspflichten Die polizeilichen Berufspflichten anwenden und ihre Einhaltung kontrollieren Werte und Normen der polizeilichen Unternehmenskultur Integrität und berufliche Loyalität 4. Statut des Hauptinspektors und seine administrative und statutarische Rolle Der Anwärter ist mit den Bestimmungen in Bezug auf sein künftiges Statut als Hauptinspektor vertraut und eignet sich die Anpassung der statutarischen Bestimmungen und Verfahren an, die entweder auf ihn selbst oder allgemein auf das Polizeipersonal, über das er aufgrund seiner Eigenschaft bestimmte Befugnisse ausübt, anwendbar sind. Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert und versteht die Rechtsstellung und das Verwaltungsstatut des Hauptinspektors im allgemeineren Rahmen der integrierten Polizei • identifiziert die Verantwortlichkeiten des Hauptinspektors in der Anwendung der statutarischen Bestimmungen Inhalt: Gesetzliches und verordnungsrechtliches Statut des Hauptinspektors: Verwaltungsstatut, Besoldungsstatut, Disziplinarstatut und Gewerkschaftsstatut Rolle des Hauptinspektors in Bezug auf die Anwendung der statutarischen Bestimmungen MODUL 3: GRUNDKOMPETENZEN DES HAUPTINSPEKTORS Der Anwärter ist mit den relevanten Grundkompetenzen und -fertigkeiten ausgestattet, um seine Aufgabe als Hauptinspektor zu vereinfachen oder zu unterstützen. 1. Informatikanwendungen Zielsetzungen: Der Anwärter: • benutzt die Informatikanwendungen, die für die Ausübung der Funktion eines Hauptinspektors, für die tägliche Verwaltung eines Dienstes und für die Darstellung von Informationen nützlich sind Inhalt: Computergestützte gerichtliche Unterlagen (POLIS, PIP usw.): Abfrage und Eingabe von Daten Informatikanwendungen zur täglichen Verwaltung eines Dienstes und zur Darstellung von Informationen 2. Auswertung von Informationen Zielsetzungen: Der Anwärter: • sucht polizeiliche und andere Informationen und wertet sie aus Inhalt: Suche nach Informationsquellen und Auswertung dieser Informationsquellen Suche nach Dokumentation Auswertung manueller und automatisierter Dokumentation 3. Entwicklung kommunikativer Fertigkeiten für die Ausübung einer leitenden Funktion Zielsetzungen: Der Anwärter: • macht sich mit den elementaren kommunikativen Fertigkeiten für die Ausübung einer leitenden Funktion vertraut Inhalt: Kommunikationstechniken: aktives Zuhören, Fragen stellen, Feedback geben Organisation, Vorbereitung und Leitung einer Versammlung Grundprinzipien, Vorbereitung und Durchführung einer Präsentation 4. Kontrolle eines Protokolls Zielsetzungen: Der Anwärter: • erörtert eingehend die mit dem Abfassen eines Protokolls verbundenen Elemente ausgehend von der Kontrollfunktion Inhalt Prinzipien und Nutzen der Kontrolle Gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Inhalt und Form des Protokolls Beweiskraft Hauptmerkmale MODUL 4: ERWERB DER GRUNDKOMPETENZEN IM MANAGEMENT UND PERSONALMANAGEMENT BEREICH Der Anwärter ist vorbereitet, um, einmal als Hauptinspektor eingesetzt, das ihm zugewiesene Team wirksam und effizient zu führen. Zu diesem Zweck kann er den Teammitgliedern je nach Fähigkeiten und Erwartungen die verschiedenen Aufgaben sinnvoll zuteilen, seine Mitarbeiter begleiten, um ihr Potenzial und ihre Leistungen zu optimieren und somit die vorgegebenen Ziele zu erreichen, Gespräche zur Arbeitsweise und Bewertungsgespräche führen und unerwartete Konfliktsituationen in seinem Team erkennen und bewältigen. 1. Führen eines Begleitgesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise Zielsetzungen: Der Anwärter: • identifiziert die Kompetenzen und gewünschten Leistungen der Mitarbeiter • analysiert die Motivationsfaktoren • analysiert die Ziele und Grundsätze eines Coachinggesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise und wendet sie an • führt ein Coachinggespräch • führt ein Gespräch zur Arbeitsweise Inhalt: Definition der Kompetenzen und Beurteilung ihrer Ausübung Motivationstheorien: Maslov, Herzberg, McGregor Merkmale und Phasen eines Coachinggesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise Vorbereitung eines Coachinggesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise Spezifitäten der Kommunikation bei den Gesprächen 2. Führen eines Vorbereitungsgesprächs, eines Gesprächs zur Arbeitsweise und eines Bewertungsgesprächs Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert die Ziele und Grundsätze eines Vorbereitungsgesprächs und wendet sie an • analysiert die Ziele und Grundsätze eines Gesprächs zur Arbeitsweise und wendet sie an • analysiert die Ziele und Grundsätze eines Bewertungsgesprächs und wendet sie an • führt ein Vorbereitungsgespräch • führt ein Gespräch zur Arbeitsweise • führt ein Bewertungsgespräch Inhalt: Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Bezug auf die Bewertung der Personalmitglieder Definition, Merkmale und allgemeiner Ablauf eines Vorbereitungsgesprächs, eines Gesprächs zur Arbeitsweise und eines Bewertungsgesprächs Objektivität und Bewertungskriterien: Gefahren und Schwierigkeiten der objektiven Bewertung Vorbereitung und Phasen des Bewertungsgesprächs Rat und Hilfe für die Erstellung eines Aktionsplans 3. Konfliktbewältigung Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert die Modalitäten für die Aufnahme eines neuen Mitarbeiters in das Team im Hinblick auf eine optimale Eingliederung und wendet sie an • identifiziert Art, Ursachen und beeinflussende Faktoren eines Konflikts • führt ein Konfliktlösungsgespräch • erläutert die Strategien zur Konfliktlösung und -vermeidung Inhalt: Merkmale eines erfolgreichen Teams Aufnahme eines neuen Teammitglieds Identifizierung und Analyse eines Konflikts Latente und offene Konflikte Strategien zur Konfliktbekämpfung Konfliktlösende Gespräche und Maßnahmen Konfliktvermeidung 4. zur Stressbewältigung Zielsetzungen: Der Anwärter: • identifiziert die Typologie der Stressfaktoren • unterscheidet die verschiedenen Stresssituationen und damit verbundenen Symptome • greift bei einem Kollegen ein, der Stresssymptome aufweist • erläutert, welche Aktionen zur Stressminderung beitragen, und weiß, welche Dienste sich um gestresste Menschen kümmern • lernt, seine Zeit optimal einzuteilen Inhalt: Typologie des Stresses und der Stressfaktoren Erkennung der körperlichen und psychologischen Signale Beratungsfunktion Stressvermindernde Faktoren und Dienste zur Aufnahme gestresster Menschen Zeitmanagement-Strategien: Zeitdiebe, Technik der Prioritäten und Erstellen eines Zeitplans MODUL 5: FÜHRUNG EINES TEAMS IN EINER EINSATZLEITENDEN ROLLE Der Anwärter ist vorbereitet, um, einmal als Hauptinspektor eingesetzt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten bestimmte Grundsätze im Hinblick auf die Vorbereitung und Ausführung einer angepassten Einsatzleitung anzuwenden. In diesem Sinne kann er gemeinsam mit seinen Mitarbeitern einen Aktionsplan erstellen, um bestimmte kurz- und mittelfristige Ziele zu erreichen, die ihm vorgegebenen Ziele in Projekte umsetzen und diese entweder als Teilnehmer oder als Teamchef verwalten, die Leitung und das Kommando der Gruppe in Notsituationen gewährleisten sowie die logistische, administrative und finanzielle Verwaltung einer Einheit im Rahmen der ihm dafür zuerkannten Autonomie ausüben. 1. Aufstellen eines Aktionsplans Zielsetzungen: Der Anwärter: • identifiziert und analysiert die Einsatzrichtlinien und Umgebungsfaktoren, die für die geplante Aktion wichtig sind • entwickelt gemeinsam mit den Mitarbeitern einen Aktionsplan • stellt den Vorschlag eines Aktionsplans und die erreichten Ergebnisse vor Inhalt: 2. Umgebungsanalyse und Statistiken Entscheidungszyklus auf lokaler Ebene Zonale Sicherheitspläne Ergebnisse der lokalen Untersuchungen Einsatzziele und Verzeichnis der Kapazitäten und Mittel Konkretisierte Aktionen Auswertung der Ergebnisse und der angewandten Methode Vorstellung der Aktionspläne Teilnahme an der Leitung eines Projekts Zielsetzungen: Der Anwärter: • untersucht den Auftrag und analysiert die beeinflussenden Faktoren und Auswirkungen • umschreibt die Situation und identifiziert die Erwartungen • identifiziert die Ursachen und formuliert Verbesserungsvorschläge und -maßnahmen • erläutert, wie ein Projekt weiterverfolgt und ausgewertet werden kann • erläutert, wie Widerstände minimalisiert werden können Inhalt: Art der Problemsituation und der betroffenen Personen und Einheiten Gewünschtes Endprodukt: Zustand/Umgebung und Methodik Ziel des Projekts und entsprechende Zusammenstellung des Projektteams Gründliche Analyse des Problems: Identifizierung der Hauptund Nebenursachen und Formulierung der Lösungsvorschläge Aufstellen eines Aktionsplans Beurteilung der Auswirkungen und des weiteren Verlaufs Widerstandssymptome und beeinflussende Faktoren Techniken des Umgangs mit Widerständen 3. Einsatzmanagement und Befehlsführung in Krisensituationen Zielsetzungen: Der Anwärter: • entwickelt einen flexiblen Führungsstil, der eine wirksame Ausübung der Funktion des Hauptinspektors ermöglicht • erläutert die allgemeinen Grundsätze der Befehlsführung • übt in Krisensituationen die Befehlsgewalt aus Inhalt: Führungstheorien und ihre Anwendung in der Praxis Kommunikative Fertigkeiten und Vorbildfunktion des Leiters Beurteilung der Lage Entscheidungsphase und Einsatzbefehl Briefing Führung und Leitung eines Einsatzes kleineren Ausmaßes Debriefing 4. Grundregeln der administrativen, finanziellen und logistischen Verwaltung Zielsetzungen: Der Anwärter: • beherrscht die Verfahrensregeln und geht mit häufig benutzten Formularen um • wendet die Grundsätze der finanziellen Verwaltung eines Dienstes an • wendet die Grundsätze in Bezug auf das Erstellen von Verzeichnissen an Inhalt: Disziplinarverfahren Kommunikation und Informationsaustausch nach innen und nach außen Interne Sicherheit Administrative Dienstfahrten Berechnung und Verwaltung der Dienst-, Wochenend-, Nacht- und Überstunden Techniken für Bestandsaufnahmen und Erstellung von Verzeichnissen AUSBILDUNGSPRAKTIKUM MANAGEMENT UND LEADERSHIP Das Ausbildungspraktikum Management und Leadership wird organisiert, damit der Anwärter die Möglichkeit erhält, die Rolle des Polizeihauptinspektors und die Ausübung seiner Verantwortlichkeiten in der funktionellen Leitung und in der Einsatzleitung eines Polizeidienstes zu beobachten und zu analysieren. Es geht darum, den Lernprozess zu vollenden: In einer ersten Phase werden die in den Ausbildungsmodulen erlernten Konzepte an der effektiven Anwendung in der Polizeistruktur gemessen. In einer zweiten Phase der Analyse und Reflexion formuliert der Anwärter eigene Vorschläge und nimmt eventuell selbst an deren Umsetzung innerhalb des Dienstes, der den Praktikanten aufnimmt, teil. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erhält vor seinem Praktikum die nötige Dokumentation, um von den Grundsätzen (in punkto Organisation, Arbeitsweise usw.) und der genauen Art der Aktivitäten des Polizeidienstes, in dem er sein Praktikum absolvieren wird, Kenntnis zu nehmen • definiert durch Beobachtung und gewonnene Erfahrung die Rolle des Hauptinspektors im Polizeidienst, in dem er sein Praktikum absolviert, die mit dieser Rolle verbundenen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Einsatzleitung und die Weise, wie sie ausgeführt werden. Vor dem Hintergrund der in den Ausbildungsmodulen erlernten Konzepte analysiert er die Funktionsweise des Dienstes und die dort eventuell entwickelten Projekte • beobachtet im Rahmen des Möglichen und innerhalb der berufsethischen Grenzen ein Gespräch zur Arbeitsweise, ein Bewertungsgespräch, ein Begleitgespräch und ein konfliktlösendes Gespräch. Auf Einladung seines Mentors formuliert er Aktionsvorschläge • beschreibt den Beitrag des Dienstes zu der vom Korps geführten Sicherheitspolitik sowie die in diesem Rahmen entwickelten Aktionspläne und Projekte • untersucht innerhalb des Dienstes, in dem er sein Praktikum absolviert, die administrative, finanzielle und logistische Verwaltung • nimmt Einsicht in die polizeilichen Informatikanwendungen und die informatisierte gerichtliche Dokumentation und füttert sie mit Daten • untersucht die Art und Weise, wie der Hauptinspektor die Protokolle kontrolliert • analysiert Begleitgespräche, Gespräche zur Arbeitsweise und/oder Bewertungsgespräche, wohnt einer Konfliktbewältigung bei • nimmt an der Aufstellung eines Aktionsplans und der Leitung eines Projekts teil • beobachtet das Einsatzmanagement und die Befehlsgewalt in einer Krisensituation Inhalt: Die letzten vier Stunden sind der Organisation eines Debriefings innerhalb der Polizeischule und in Anwesenheit des Praktikumskoordinators vorbehalten, in der die Anwärter sich austauschen und das in der schulischen Ausbildung Erlernte mit den in den verschiedenen Praktikumsstellen gemachten Erfahrungen vergleichen können. MODUL 6: AUFRECHTERHALTUNG UND WIEDERHERSTELLUNG DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG Der Anwärter ist imstande, auf der Grundlage eines breiten Gesellschaftsbilds und einer positiven Konfliktwahrnehmung auf seiner Ebene zur Begleitung von Menschenmassen und zum Schutz von Personen, Gütern und Einrichtungen beizutragen. 1. Als Befehlshaber in verwaltungspolizeiliche Angelegenheiten eingreifen Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten und legt sie richtig aus • regelt auf vernünftige Weise Konfliktsituationen und konfliktträchtige Situationen durch eine angemessene Vorgehensweise sowie durch Kommunikation und Verhandeln • führt die Befehlsgewalt über eine Sektion und wendet die verwaltungspolizeilichen Einsatzverfahren und Techniken mit kleinen konstituierten Einheiten an • analysiert selbstständig einen einfachen Auftrag bzw. ein Problem in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten, setzt die Analyseergebnisse in einen strukturierten einsatzbezogenen Aktionsplan um, bereitet ein Briefing vor und hält sie ab, leitet die Ausführung des Auftrags durch eine kleine, konstituierte Einheit mittlerer Größe (eine bis zwei Sektionen) (Einsätze, die bis auf Pelotonsebene geplant werden) und gewährleistet die einsatzbedingte Verwaltungsarbeit • regelt selbstständig eine Krisensituation in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten und leitet eine sofortige Polizeiaktion auf Ebene einer kleinen, konstituierten Einheit mittlerer Größe (eine bis zwei Sektionen) (Reaktionen auf Zwischenfälle) • kennt den Informationszyklus und benutzt die Verwaltungsdokumentation • analysiert die speziell mit Fußball verbundene Problematik der öffentlichen Ordnung • erläutert die Grundbegriffe der ersten Hilfe in Situationen der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung Inhalt: Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen (spezifischer Referenzrahmen, spezifische Menschenrechte und Grundrechte, Verhältnis zwischen Verwaltungsund Gerichtspolizei, Richtlinien der Gerichtsbehörden, Sicherheitspläne, Vereinbarungsprotokolle, Großereignisse und Volksaufläufe, Konflikte, Community Policing und Verhandlungsmanagement, Befugnisse des Hauptinspektors in Sachen Verwaltungspolizei) Deeskalationsmodell, Einsatzkonzepte und Grundverhalten, Wechselwirkung zwischen Empfangs- und Einsatzfunktion, Aggressionsund Stressbewältigung, einsatzbezogene Kommunikation, Verhandlung und Vermittlung Konventionelle Zeichen, Ausbildungen, Führungsstil, Techniken, Aktionsverfahren, Benutzung der Mittel Unterschied zwischen geplanten Einsätzen und Reaktionen auf Zwischenfälle, Zyklus der Einsatzaktivitäten, Einsatzbewertung der geplanten Einsätze, Einsatzbefehl und andere Befehle, Briefing, Ausführung und Leitung eines Einsatzes, Auswertung und Debriefing, operative Registrierung und Berichterstattung Operative Krisenbewertung als Reaktion auf Zwischenfälle, Krisenplanning und -besprechung, Durchführung und Beurteilung Verwaltungsinformation und -dokumentation, Gesetz über den Schutz des Privatlebens Fußball: gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen, Hooliganphänome, Stewards, Konzept der Infrastruktur der Stadien, Philosophie des Polizeieinsatzes Maßnahmen bei Unfällen infolge der Benutzung von Zwangsmitteln 2. Erste Koordinierung bei Katastrophen Zielsetzungen: Der Anwärter: • kommentiert den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Referenzrahmen und identifiziert die Art der Katastrophe und der auszuführenden Pläne • analysiert die Verfahren im Rahmen der Katastrophenpläne • koordiniert die dringenden Maßnahmen Inhalt: Rechtsgrundlage Brand und Unfall mit schädlichen Stoffen Explosion, Industrieunfall Naturkatastrophen (Überschwemmung usw.) Atomunfall Katastrophenpläne Verhalten bei Katastrophen Sicherheitsbereiche Eingreifende Parteien und ihre Zuständigkeiten Erste Koordinierung MODUL 7: BESONDERE VERWALTUNGSPOLIZEI Der Anwärter ist imstande, auf der Grundlage einer gründlichen Kenntnis der diesbezüglich geltenden Normen in allen Bereichen der besonderen Verwaltungspolizei, in denen der Hauptinspektor eine Rolle spielen kann, effizient einzugreifen. 1. Rechtsvorschriften über Ausländer Zielsetzungen: Der Anwärter: • versteht das soziale Umfeld, den rechtlichen Rahmen und den Einsatzrahmen • unterscheidet die verschiedenen Rechtsstellungen der Ausländer • identifiziert die Rolle und den Beitrag des Ausländeramts in diesem Bereich • kontrolliert von Ausländern vorgelegte Dokumente • trifft Maßnahmen gegenüber illegalen Ausländern • berichtet über die getroffenen Maßnahmen Inhalt: Problematik der Einwanderung und des Menschenhandels Ausländergesetz Rassismus und Xenophobie Grundbegriffe über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung sowie Revision eines Beschlusses Besondere Rechtsstellung (Minderjährige usw.) Ausländeramt: Organisation, Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten Belgische Identitätsdokumente Aufenthaltserlaubnis Schengen-Visum Gültigkeitskontrolle: falsche und gefälschte Dokumente Die zehn häufigsten Problemfälle Bei Verstößen gegen Ausländerbestimmungen zu treffende Maßnahmen Abfassen von Faxen, Protokollen und Verwaltungsberichten 2. Beistand Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rahmen des Beistands • analysiert die verschiedenen Einsatzarten und wendet sie an Inhalt: Gesetz über das Polizeiamt und besondere Gesetze Ausführungsmodalitäten und Grenzen des Polizeieinsatzes Antrag von ministeriellen Amtsträgern (Gerichtsvollzieher usw.) 3. Leitung bei taktischen Polizeivorgängen kleineren Ausmaßes Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert die Richtlinien in Bezug auf die Überführung von Häftlingen • erläutert die Verfahren in Bezug auf die Begleitung von Geldtransporten • leitet einen Einsatz und eine Fahndung in einem Gebäude • leitet einen Einsatz und eine Fahndung in einer unbebauten Zone • leitet ein kleines Aufgebot zum Schutz potenzieller Angriffsziele • führt bei Bombendrohung die erste Koordinierung durch • führt mit mehreren Teams eine Verfolgung und einen Aufgriff durch • koordiniert bei Alarmmeldungen mehrere Teams • trifft bei Meldung eines Raubüberfalls oder eines bewaffneten Raubs die ersten Koordinierungsmaßnahmen (Geiselnahme, Fort Chabrol usw.) Inhalt: Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen Überführung von Häftlingen: allgemeine und besondere Techniken in Bezug auf die Personen und die Transportmittel Bewachung und Überführung in Gerichtshöfe und Gerichte Begleitung von Geldtransporten: taktische Vorgänge und Verhalten bei Zwischenfällen Allgemeine Einsatz- und Fahndungstechniken Vorbereitung und Koordinierung der verschiedenen Teams Verhalten bei Zwischenfällen Einsatz mit Polizisten in Zivil Suche nach Leichen, Gegenständen und Spuren Suche nach ungefährlichen und gefährlich eingestuften Personen Erstellen eines Fahndungsprotokolls Schutz potenzieller Angriffsziele: Definition, Arten und Schutztechniken Vorbereitung und Durchführung eines Schutzes und Koordinierung der Teams Bombendrohung: Definition, Identifizierung und Beurteilung der Bedrohung Im Fall einer Bombendrohung zu treffende Maßnahmen Entdeckung eines verdächtigen Gegenstands und Identifizierungsmittel Explosion eines Gegenstands Verfolgung und Aufgriff: allgemeine Prinzipien (Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Sicherheit) Verfolgung eines (un)verdächtigen Fahrzeugs (Beurteilung, Verfolgung, mobiles Abfangen und Kontrolle) Straßensperre (rechtlicher Rahmen, Vorrichtungen, individuelle Aufgaben) Eingreifen im Fall eines Polizeialarms (Prinzipien und Verfahren, Aktionen und Aufgaben) Alarm: Definition und Koordinierung der Einsatzteams Fortbewegungstechniken je nach Bedrohung Verhalten bei einem Zwischenfall Erstellen eines Protokolls Raubüberfall und bewaffneter Raub: Definition und Merkmale, Einsatzregeln, Verhalten bei Zwischenfällen und Erstellen eines Protokolls MODUL 8: VERKEHR UND STRASSENVERKEHR Der Anwärter ist imstande, auf Basis einer gründlichen Kenntnis der Verkehrsumwelt die Verkehrsproblematik zu bewältigen, an der Festlegung der Verkehrspolitik teilzunehmen, bei schweren Verkehrsunfällen und anderen schwerwiegenden Vorkommnissen, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen, einzugreifen und dabei die Aktivitäten der verschiedenen eingreifenden Parteien zu koordinieren sowie die Leitung einer groß angelegten Verkehrskontrolle zu gewährleisten. 1. Rolle des Hauptinspektors in Bezug auf den Straßenverkehr Zielsetzungen Der Anwärter: • identifiziert und analysiert die wichtigsten Faktoren, die den Verkehr beeinflussen • analysiert die Kontrollfunktion des Hauptinspektors im Bereich Verkehr Inhalt 2. Phänomenanalyse Der Mensch im Straßenverkehr Fahrzeuge und Wegeinfrastruktur Schwerwiegende Verstöße Technische Kontrolle Fahrtenschreiber ADR-Vorschriften Pflichtversicherung Koordinierte Gesetze (Führerschein, Alkohol und Drogen am Steuer usw.) Eingreifen in besondere Verkehrssituationen, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen Zielsetzungen Der Anwärter: • identifiziert die bestimmenden Faktoren für die Ausarbeitung einer Verkehrspolitik • analysiert die Grundprinzipien der Beschilderungspläne • erläutert die Rolle der im Bereich Verkehr und Straßenverwaltung tätigen technischen Dienste • erläutert die Art und Weise des Eingreifens bei besonderen Ereignissen auf öffentlicher Straße, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen, und wendet sie an Inhalt 3. Verkehrssicherheit Information der Verkehrsteilnehmer Beschilderungskonzept Verschiedene Kategorien von Straßenarbeiten Beratungsfunktion Sportwettbewerbe auf öffentlicher Straße Fahrradtourismus Kulturelle Veranstaltungen Eingreifen bei schweren Verkehrsunfällen und Vorkommnissen, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen schwerwiegenden Zielsetzungen Der Anwärter: • richtet einen Sicherheitsbereich und eine Verkehrsumleitungsregelung ein • identifiziert und koordiniert die verschiedenen eingreifenden Parteien • identifiziert und analysiert ein Verkehrssicherheitsproblem und unterbreitet Vorschläge zur Anpassung der Wegeinfrastruktur Inhalt 4. Sicherheitsbereich Verkehrsumleitung Interne Kontakte in Bezug auf die Verkehrspolizei Externe Kontakte (Zivilschutz, Feuerwehr, medizinische Notdienste, belgische Armee usw.) Definition eines Verkehrssicherheitsproblems Analyse der Wegeinfrastruktur und mögliche Anpassungen Aufstellen und Leiten eines Aufgebots zur Verkehrskontrolle Zielsetzungen Der Anwärter: • kontrolliert ein verdächtiges Fahrzeug, gegebenenfalls mit gefährlichen Personen an Bord • leitet ein Großaufgebot zur Verkehrskontrolle Inhalt Einsatztaktik Schutzverfahren Koordinierung der Teams Verkehrskontrolle: Vorbereitung, Briefing, Durchführung und Leitung, Beurteilung und Debriefing von Übungen unter realen Bedingungen MODUL 9: 1. HÄUFIGE AUFTRÄGE Einsatzrahmen in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten Dem Anwärter ist der rechtliche, technische und ethische Rahmen gelehrt worden, innerhalb dessen der Hauptinspektor seine Befugnisse als Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des Prokurators des Königs, ausüben wird. Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert den Einsatzrahmen in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten Inhalt: Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen (Strafgesetzbuch, Strafprozessgesetzbuch, GPA, FranchimontGesetz) Gerichtsbehörden: ihre Zuständigkeiten und Richtlinien Sicherheitspläne Philosophie des Polizeieinsatzes in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten und diesbezügliche Berufspflichten Gerichtspolizeiliche Befugnisse des Hauptinspektors 2. Ortsbesichtigung Der Anwärter ist imstande, eine komplexe Ortsbesichtigung, die darauf ausgerichtet ist, den Tatort maximal auszuwerten und die hinterlassenen Spuren und Beweise zu sichern, sicher durchzuführen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert den rechtlichen Rahmen der Ortsbesichtigung • verwaltet die ursprüngliche Information und wertet sie aus • identifiziert die mit einer Ortsbesichtigung verbundenen Risikofaktoren • koordiniert, organisiert und kontrolliert die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen • analysiert die Richtlinien in Bezug auf die Opferhilfe und wendet sie an • sucht, identifiziert und sichert die vom Täter hinterlassenen Spuren und Beweise • führt die ersten Feststellungen und Untersuchungshandlungen aus eigener Initiative oder auf Antrag des Magistraten durch, koordiniert und leitet sie • koordiniert und kontrolliert den Empfang der Zeugen • identifiziert die Tatbestandsmerkmale bei bestimmten Kategorien von Straftaten • beherrscht die Modalitäten der Zusammenarbeit mit den spezialisierten polizeilichen oder nicht polizeilichen Diensten und die Möglichkeiten zur Benutzung besonderer Mittel und wendet sie an • fasst ein ausführliches Feststellungsprotokoll ab Inhalt: Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Rahmen (GPA, Strafgesetzbuch, Strafprozessgesetzbuch) Definition und Ziel einer Ortsbesichtigung sowie Befugnisse bei einer Ortsbesichtigung Analyse der eingehenden Informationen, Beurteilung der Zweckmäßigkeit eines Einsatzes vor Ort Beurteilung der Mittel und Weiterleitung der Informationen Gefahrenindikatoren und Beurteilung der Lage Einsatz der (internen und externen) Mittel und Koordination der Durchführung Sicherheitsbereich Kontrolle der Aktivitäten der Teams vor Ort Humanitäre Pflicht und Hilfeleistungspflicht Psychologische Unterstützung und Weiterverweisung an spezialisierte Dienste Technische und wissenschaftliche Polizei (Gerichtsmedizin, Fingerabdrücke, Flecken, Haare, DNA, Ballistikkenntnisse) Information der Behörden Ermittlung der Tatbestandsmerkmale, der Beweise und der Elemente, die zur Identifizierung des Täters führen können Plan und Fotoakte Spuren und Tatbestandsmerkmale bei verdächtigen Todesfällen, Verdacht auf Brandstiftung, bei Straftaten im Zusammenhang mit Drogen, Diebstählen, Sittlichkeitsdelikten, Betrug und Überfall Befragung der Nachbarn und Befragung von Passanten, Nachbarschaftsuntersuchung, Ermittlung des Täterweges, Auswertung und Mitteilung der erhaltenen Angaben Partner: LIKK, Experten, Unterstützung durch die Hundestaffel, Zivilschutz, Labore der Gerichtspolizei, Zoll, Sozialinspektion, DVI, Luftunterstützung Feststellungsprotokoll 3. Gerichtliche Untersuchung Der Anwärter besitzt die Fertigkeiten, die es ihm ermöglichen, eine gerichtliche Untersuchung durchzuführen und dabei alle Handlungen auszuüben, die sich aus seiner Eigenschaft als Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des Prokurators des Königs, ergeben. 3.1 Ausführliche Vernehmung Der Anwärter ist imstande, eine ausführliche nicht suggestive Vernehmung durchzuführen, um die Tatbestandsmerkmale und Umstände der Straftat zu bestimmen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den rechtlichen Rahmen und die gesetzlichen Einschränkungen in Bezug auf die Vernehmung • bereitet eine Vernehmung je nach Vernehmungsart und Merkmalen der zu vernehmenden Personen materiell vor und organisiert sie • empfängt die zu vernehmende Person • wendet eine Vernehmungsstrategie an, um ein zuverlässiges, glaubwürdiges und hochwertiges Ergebnis zu erzielen • beherrscht die den Merkmalen der zu vernehmenden Person angepassten Vernehmungstechniken • passt die Vernehmung der Situation an, in der sich die Opfer befinden, und verweist die Opfer an Betreuungsstrukturen weiter • erkennt und analysiert die besonderen Merkmale des Zeugen und der Zeugenaussage • vernimmt einen widerspenstigen Zeugen • bereitet eine Vernehmung materiell vor und vernimmt einen Verdächtigen oder einen Zeugen • ist sich der begrenzten Beweiskraft von Geständnissen bei der Wahrheitsfindung bewusst • wendet besondere Vernehmungsmethoden an • erstellt ein Protokoll über eine komplexere Vernehmung Inhalt: Rechtlicher Rahmen und Gesetz über die Untersuchungshaft Immunitäten, Gerichtsbarkeitsvorrechte und Berufsgeheimnis Angewandte Soziologie und Psychologie in Bezug auf den Empfang Materielle Organisation: Räumlichkeit, Absonderung von Personen, Rückgriff auf Dolmetscher, Audiound Videoaufzeichnung von sexuell missbrauchten Kindern, Bewältigung zeitgleicher Vernehmungen Allgemeine und den Opfern, Zeugen und Verdächtigen angepasste besondere Vernehmungstechniken: Ablauf, Zweck und Konfrontation mit materiellen Beweisen Berufspflichten bei der Vernehmung, respektvolle Behandlung der zu vernehmenden Person und Kontrolle der verbalen Gewalt Vernehmung von Opfern: spezifische Verordnungsbestimmungen, Opferhilfe, Hilfsdienste, sekundäre Viktimisierung Zeugenaussage: Gültigkeit und Glaubwürdigkeit, Psychologie und Typologie des Zeugen; der widerspenstige Zeuge: anwendbare Gesetzesbestimmungen und Vorführungsbefehl Vernehmung eines Verdächtigen: besondere Sicherheitsmaßnahmen (Durchsuchung, Verminderung des Fluchtrisikos usw.), Vielfalt der Täter und Komplizen, Faktoren, die die Vernehmung des Verdächtigen beeinflussen Geständnis: Grenzen der Wahrheitsfindung, Typologie und Begriff des ausführlichen Geständnisses Besondere Techniken: Wahlgegenüberstellung, Phantombild, Hypnose, Lügendetektor, Zeugenaufruf über die Medien Vernehmungsprotokoll 3.2 Konfrontation Zielsetzungen: Der Anwärter: • bereitet eine Konfrontation materiell vor und organisiert sie • organisiert eine Konfrontation mit einem Zeugen • erstellt ein Konfrontationsprotokoll Inhalt: Organisatorische Vorkehrungen und eventuelle Sicherheitsmaßnahmen Erkennung von physischem und psychologischem Druck Anonymität der Zeugen Täter, Mittäter, Komplizen und Opfer Erkennung und Nutzung von Widersprüchen Konfrontationsprotokoll 3.3 Haussuchung und Beschlagnahme Der Anwärter ist imstande, eine Haussuchung oder eine Beschlagnahme durchzuführen, um materielle Beweise über das Begehen einer Straftat zusammenzutragen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zur Regelung der Haussuchung und der Modalitäten des Polizeieinsatzes • bereitet eine Haussuchung vor und führt sie durch, für die auf den eventuellen technischen Beistand spezialisierter Dienste oder auf besondere technische Hilfsmittel zurückgegriffen wird • kontrolliert den Verlauf einer Untersuchung mit Verbindungen zu anderen Straftaten, Personen oder Orten • führt eine Beschlagnahme durch • erstellt ein Haussuchungs- bzw. Beschlagnahmeprotokoll Inhalt: 3.4 Rechtlicher Rahmen (Strafprozessgesetzbuch, Zivilgesetzbuch) Befugnisse und Begriffe in Bezug auf Wohnung und Hilferuf Tragweite eines Haussuchungsbefehls Durchführung einer Haussuchung: Berufsgeheimnis, Sicherheitsmaßnahmen, Vorgehensweise Hilfe von Dritten im Rahmen einer Haussuchung (Laboratorien, Sozialinspektion, Unterstützung durch die Hundestaffel, ESI, POSA, Feuerwehr, Rotes Kreuz usw.) Haussuchung mit Zeugen Grenzen des Haussuchungsbefehls und Verhalten bei Aufdeckung einer neuen Straftat, die nicht vom Haussuchungsbefehl betroffen ist Zweck und Typologie der Beschlagnahme Beschlagnahmeverfahren (Hinterlegung bei der Gerichtskanzlei, Formulare usw.) Haussuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll Durchsuchung und gerichtliche Festnahme Der Anwärter ist imstande, eine Person zu durchsuchen und sie gerichtlich festzunehmen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rahmen einer Durchsuchung und einer gerichtlichen Festnahme • unterscheidet die Durchsuchungsarten und ihren Zweck • bereitet eine gerichtliche Festnahme vor und führt sie durch • erstellt ein Festnahmeprotokoll Inhalt: Rechtlicher Rahmen (GPA, Strafprozessgesetzbuch, Franchimont-Gesetz, Gesetz über die Untersuchungshaft) Zweck und Berufspflichten bei der Durchsuchung, Achtung vor der durchsuchten Person, zweckdienliche Gewaltbewältigung und -beherrschung Willkürliche Festnahme Durchsuchungsarten Körperliche Untersuchung Freiheitsentziehung und Festnahme Durchsuchungs- und Festnahmetechniken Gewaltbeherrschung Festnahmeprotokoll 3.5 Verwaltung der gerichtlichen Informationen Zielsetzungen: Der Anwärter: • tauscht Informationen aus und arbeitet mit anderen Polizeidiensten und Gerichtsinstanzen zusammen • sieht manuelle und informatisierte gerichtliche Informationen und Unterlagen ein und wertet sie aus • erläutert die Grundbegriffe des Berufsgeheimnisses und die Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz des Privatlebens • erläutert die Möglichkeiten der besonderen Fahndungs- und Untersuchungstechniken Inhalt: Inländische Rechtshilfeersuchen Modalitäten der praktischen Ausführung der Rechtshilfeersuchen ausländischer Gerichtsbehörden Zentrale Dienste (Europol, Interpol, Schengener Informationssystem (SIS), Vermisstenzelle, allgemeine nationale Datenbank AND usw.) AND-Bekanntmachung POLIS, Projekt zur Informatisierung der Polizei (PIP), Informations- und Fahndungsregister (IFR) Direktion für Fahrzeugzulassungen Umgang mit Dateien und Gesetz über den Schutz des Privatlebens Beziehungen mit der Presse Rundschreiben in Bezug auf besondere Fahndungstechniken Gesetz in Bezug auf das Abhören von Telefongesprächen Proaktivität 3.6 Leitung einer gerichtlichen Untersuchung Zielsetzungen: Der Anwärter: • verwaltet eine gerichtliche Hauptakte, einschließlich der Aufgabenverteilung und der Zentralisierung der Ergebnisse • erläutert die Beziehungen mit außenstehenden eingreifenden Parteien • leitet eine Rekonstruktion • erstellt ein Protokoll und ein zusammenfassendes Protokoll Inhalt: Franchimont-Gesetz Praktische und logistische Organisation der Untersuchung, administrative und gerichtliche Verwaltung (Aufgabenverteilung usw.) Auf den Täter bzw. die Tat und ihre Folgen ausgerichtete Untersuchung Multidisziplinäre Untersuchung und Beziehungen mit Experten Rekonstruktion: rechtliche Grundlage, Gegenstand und Definition, Vorbereitung und Organisation, Einsatzbefehl und Briefing, Koordinierung, Erstellung eines Rekonstruktionsprotokolls Grundbegriffe der einsatzbezogenen Kriminalanalyse Zusammenfassendes Protokoll MODUL 10: SPEZIFISCHE SITUATIONEN Der Anwärter ist mit den besonderen gerichtlichen Einsatzbereichen des Hauptinspektors in seiner Eigenschaft als Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des Prokurators des Königs, vertraut. 1. Anwendung der Bestimmungen des Sozialrechts Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert die Grundbegriffe des Sozialrechts und des diesbezüglichen gesetzlichen Referenzrahmens • rechtfertigt das Eingreifen der Polizeidienste im Rahmen des Sozialrechts • zählt die anderen im Bereich des Sozialrechts tätigen Dienste und Instanzen auf und erläutert die Zusammenarbeitsmöglichkeiten • erstellt ein Protokoll in Bezug auf Schwarzarbeit Inhalt: Definition von Schwarzarbeit, illegaler Arbeit, Sozialbetrug und Wandergewerbe Grundbegriffe des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts Juristische Begriffe in Bezug auf (ausländische) Arbeitnehmer, Selbstständige, Arbeitslose, Arbeitskarte und -erlaubnis, Berufskarte, Sozialdokumente Vorschriften über die Beschäftigung belgischer und ausländischer Arbeitskräfte Vorschriften über die Ausübung selbstständiger Tätigkeiten durch Belgier und Ausländer Spezifische Straftaten in bestimmten Branchen (Bau-, Hotel-, Gartenbaugewerbe usw.) Allgemeine und besondere diesbezügliche polizeiliche Befugnisse Sozialinspektionsdienste (Ministerium der Beschäftigung und der Arbeit, Soziale Angelegenheiten, Wirtschaftsangelegenheiten, Finanzen, Mittelstand; Landesamt für soziale Sicherheit und Landesamt für Arbeitsbeschaffung) Spezialisierte Dienste (regionale Inspektionsdienste, Zelle Menschenhandel usw.) Arbeitsauditorat Protokoll in Bezug auf soziale Rechtsvorschriften 2. Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf den Jugendschutz Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rechtsvorschriften in Bezug auf Kinder- und Jugendschutz sowie die Zuständigkeiten der Gemeinschaften • ordnet die Zuständigkeiten des Jugendgerichts und der Sozialschutzorgane ein und erläutert sie • skizziert das Gerichtsverfahren unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen • führt eine Vernehmung durch und erstellt ein Protokoll in Bezug auf das Jugendschutzgesetz Inhalt: Rechtsgrundlage (Gesetz vom 8. April 1965) und Dekretsgrundlage Besondere Gesetze und Artikel des Strafgesetzbuches in Bezug auf sittlichen Schutz, Schulpflicht, Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke, Schulversäumnisse, Kindesmisshandlungen, Kinder ohne Aufsicht, Ausreißen Jugendgericht und Aufgaben des Jugendrichters Organe des sozialen Jugendschutzes Gerichtsverfahren Maßnahmen gegen Minderjährige Hilfe für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren Eingreifen der Polizeidienste Inhaftierungsbedingungen Vernehmung eines Minderjährigen (als Opfer oder Täter) Protokoll in Bezug auf das Jugendschutzgesetz MODUL 11: 1. AKTUELLE PHÄNOMENE Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen Der Anwärter lernt die Begriffe und den Rahmen aktueller Phänomene des Lebens in der Gesellschaft mit gerichtlichem oder administrativem Hintergrund sowie die Verhaltensweise der Polizei in Bezug auf diese Phänomene kennen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert mit eigenen Worten das Phänomen und seine Hintergründe • beschreibt mit eigenen Worten die Verhaltensweise der Polizei Inhalt: Von der Polizeischule zu bestimmen Von der DGS zu bestimmen MODUL 12: KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING Der Anwärter kann seine körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen Aufgaben optimal ausführen zu können. Zielsetzungen: Der Anwärter: • pflegt die allgemeine körperliche Kondition • pflegt die funktionelle körperliche Kondition Inhalt: Gegenseitige Erwartungen Mindestnormen Allgemeine Techniken und Disziplinen Funktionelle Techniken und Disziplinen MODUL 13: GEWALTBEHERRSCHUNG Der Anwärter kann als Leiter mehrerer Teams angemessen eingreifen und die häufigsten Gefahrensituationen, in denen die Anwendung von Gewalt oder Zwang erforderlich ist, unter Einhaltung der berufsethischen Prinzipien bewältigen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • legt auf Führungsebene Gesetzes-, Verordnungs- und berufsethische Bestimmungen in Bezug auf Gewalt- und Zwangsanwendungen aus und hat Einsicht in Gefahrensituationen • analysiert eine Gefahrensituation selbstständig und setzt sie als Leiter vor Ort in einen Aktionsplan um, der dazu beiträgt, sie mit einem oder mehreren Teams zu bewältigen • entschärft als Leiter eine potenzielle Gewaltsituation auf vernünftige Weise und lässt sie durch eine Grundaufstellung der Einsatzkräfte sowie durch Kommunikation und Verhandeln entschärfen • entschärft eine Gefahrensituation auf vernünftige Weise, indem er Überwältigungstechniken anwendet und anwenden lässt • setzt auf Führungsebene die vorhandenen Mittel zur Bewältigung einer Gefahrensituation auf sichere, progressive und vernünftige Weise ein • bewältigt als Leiter vor Ort die häufigsten Gefahrensituationen mit einem oder mehreren Teams durch eine konfliktentschärfende Vorgehensweise Inhalt: Gesetzes-, Verordnungs- und berufsethische Texte, Erläuterung der vier typischen Gefahrensituationen, Verantwortlichkeiten des Leiters vor Ort Als Leiter vor Ort: Information, Analyse und Beurteilung von Gefahrensituationen, Aktionsplan Stressbewältigung, Eindämmung von Aggressivität, Überredungstechniken, konfliktentschärfende Techniken, Vermittlung und Verhandlung Andere Überwältigungstechniken, Selbstverteidigungstechniken, Anweisungen und Aufforderungen Vorhandene Mittel (Feuerwaffen, Gummiknüppel, Pfefferspray usw.), Einsatz der Mittel, Fortbewegung mit den Mitteln Gefahrenindikatoren, Bewertungsschema und Briefing, Aktionsplan, Beurteilung und Berichterstattung bei Einsätzen und Suchaktionen mit mehreren Teams in einem Gebäude (Eingreifen bei Alarmmeldung usw.), bei Verfolgung und Aufgriff gefährlicher Personen mit mehreren Teams in einer unbebauten Zone, bei Verfolgung und Einsatz mit mehreren Teams, beim Treffen der ersten Koordinierungsmaßnahmen bei Meldung eines Raubüberfalls oder bewaffneten Raubs Eingreifen im Bereich öffentliche Ordnung (Sektionsebene) MODUL 14: ZWEITSPRACHE Der Anwärter verfügt über die Grundkenntnisse, die zur Beherrschung des polizeilichen Wortschatzes der zweiten Landessprache bei der Ausübung der Funktion des Hauptinspektors nötig sind. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beherrscht den polizeilichen und beruflichen Wortschatz der Zweitsprache • versteht berufliche Texte, die in der Zweitsprache verfasst sind Inhalt: Wiederholung der Grundkenntnisse der Zweitsprache Polizeilicher und beruflicher Sprachgebrauch AUSBILDUNGSPRAKTIKUM EINSATZSITUATIONEN Mit dem hier vorgesehenen Ausbildungspraktikum in Bezug auf Einsatzsituationen werden die allgemeinen Zielsetzungen des Praktikums in Bezug auf Management und Leadership, d.h. Beobachtung, Analyse und praktische Umsetzung der während der Ausbildungslehrgänge erlernten Konzepte, weitgehend fortgeführt. Die Zielsetzungen des ersten Praktikums überschneiden sich also mit den Zielsetzungen des Praktikums Einsatzsituationen. Die meisten dieser Zielsetzungen können nämlich in die Zuständigkeitsbereiche des Hauptinspektors, sowohl in Bezug auf die Gerichtspolizei als auch in Bezug auf die Verwaltungspolizei, übertragen werden. Diesen allgemeinen Zielsetzungen wird während des Praktikums Einsatzsituationen eine spezifische Zielsetzung hinzugefügt. Hierbei geht es darum, den Anwärter schrittweise zu einer völlig selbstständigen Ausführung aller Aufträge eines Polizeihauptinspektors zu führen. Das Ausbildungsverfahren geht also von einer Beobachtung und Analyse der Sachverhalte zu einer Beteiligung an ihrer Regelung unter Begleitung eines Mentors über, um schließlich unter Begleitung und Kontrolle des Mentors zu einer selbstständigen Abwicklung der Einsatzsituationen zu gelangen, die ja die Schwerpunkttätigkeiten des Praktikums Einsatzsituationen bilden. Die Selbstständigkeit, von der die Rede ist, betrifft alle Faktoren, die bei der Auftragsausführung eine Rolle spielen, die Vorbereitung der Aktivitäten, die Verwaltung des zur Verfügung gestellten Personals und der zur Verfügung gestellten Mittel, die Befehlsführung, den Einsatz des Aufgebots sowie die gesamte Kommunikation und die Information, die zur Ausführung des Auftrags nötig ist. Die Entwicklung zur Selbstständigkeit hängt weitgehend davon ab, ob die Situationen, in denen der Anwärter allmählich die gewünschte Selbständigkeit erlangen soll, sich tatsächlich ergeben. Obwohl zu wünschen ist, dass die Anwärter bestimmte Schwerpunkttätigkeiten im Rahmen der konkreten Zielsetzungen durchführen, ist es nicht sicher, dass es während des Praktikums tatsächlich dazu kommt. Zielsetzungen: Der Anwärter: • definiert durch Beobachtung und gewonnene Erfahrung die Rolle der Polizeihauptinspektoren, die mit dieser Rolle verbundenen Verantwortlichkeiten und die Durchführung ihrer Aufgaben im Bereich Verkehr • analysiert ein wichtiges Sicherheitsproblem im Bereich Verkehr und formuliert Lösungsvorschläge • in Bezug auf Schwerpunkttätigkeiten im Bereich Verkehr: schreitet in leitender Funktion bei einem Ereignis oder in eine Situation ein, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen, und gewährleistet den Verkehrsfluss schreitet in leitender Funktion bei einem schweren Verkehrsunfall ein führt mit seinem Team eine Verkehrskontrolle durch und leitet sie • analysiert die Richtlinien der lokalen Verwaltungsbehörden und die lokale Verwaltungsdokumentation • • • • • • • • in Bezug auf Schwerpunkttätigkeiten in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten: befehligt die verwaltungspolizeilichen Einsatzverfahren und Techniken innerhalb einer Sektion analysiert eine verwaltungspolizeiliche Problemstellung, setzt sie in einen Aktionsplan um und leitet dessen Ausführung durch eine Sektion und die damit verbundene operative Verwaltungsarbeit gewährleistet mit seiner Sektion im Rahmen einer Reaktion auf einen Zwischenfall die Regelung der Krisensituation leistet bei Unfällen die erforderliche erste Hilfe analysiert die Bestimmungen in Bezug auf die Katastrophenpläne, die auf den Dienst, in dem er sein Praktikum absolviert, anwendbar sind nimmt an besonderen verwaltungspolizeilichen Aufträgen teil, die vom Hauptinspektor ausgeführt werden, und analysiert seine diesbezügliche Rolle in Bezug auf Schwerpunkttätigkeiten im Bereich der besonderen Verwaltungspolizei: gewährleistet und kontrolliert die ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Rechtsstellung von Ausländern und vergewissert sich der Zusammenarbeit mit den betroffenen Instanzen leistet Beistand leitet das Einsatzteam bei der Durchführung der Polizeivorgänge in Bezug auf die Überführung von Häftlingen, die Begleitung von Geldtransporten, die Suchaktionen, den Schutz und die Reaktion im Fall einer Bombendrohung oder eines Alarmzustands nimmt an gerichtspolizeilichen Aufträgen teil, die vom Hauptinspektor ausgeführt werden, und analysiert seine diesbezügliche Rolle beobachtet und analysiert die Verwaltung der gerichtlichen Dokumentation auf Ebene des Dienstes, in dem er sein Praktikum absolviert, und auf Ebene des Polizeikorps in Bezug auf gerichtspolizeiliche Schwerpunkttätigkeiten: leitet eine Ortsbesichtigung nimmt eine ausführliche Vernehmung vor, kontrolliert und orientiert eine Untersuchung je nach erlangten Erkenntnissen organisiert eine Konfrontation leitet eine Haussuchung und nimmt daran teil führt eine Durchsuchung und eine Festnahme durch führt eine Haussuchung durch nimmt an besonderen gerichtspolizeilichen Aufträgen teil, die vom Hauptinspektor ausgeführt werden, und analysiert seine diesbezügliche Rolle • • in Bezug auf besondere gerichtspolizeiliche Schwerpunkttätigkeiten: gewährleistet und kontrolliert die ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf den Jugendschutz und vergewissert sich der Zusammenarbeit mit den betroffenen Instanzen gewährleistet und kontrolliert die ordnungsgemäße Anwendung der sozialen Rechtsvorschriften und vergewissert sich der Zusammenarbeit mit den betroffenen Instanzen pflegt seine körperliche Kondition und wendet die Verfahren zur Konfliktdeeskalation und zur Zwangs- und Gewaltanwendung in den während des Praktikums vorkommenden Situationen an Inhalt: Die letzten acht Stunden sind vorbehalten, um den Anwärtern im Rahmen einer abschließenden Versammlung in der Polizeischule in Anwesenheit der Ausbilder, des Praktikumskoordinators und der Mentoren die Möglichkeit zu geben, die während der Praktika gemachten Erfahrungen, insbesondere in ihren Beziehungen mit den internen Polizeidiensten und mit externen Partnern, miteinander auszutauschen. [Anlage 12] [Anlage 12 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Datum Grundausbildung Hauptinspektor - Benotung der täglichen Arbeit Betrifft: Ausbildungszentrum NAME, Vorname Erkennungsnummer Ausbildungslehrgang Gesamtnote Koeffizient Ergebnis Module 1+2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 Modul 9 Modul 10 Modul 11 /100 /100 /100 /100 /100 /100 /100 /100 /100 /100 3 4 3 4 3 3 3 10 2 1 /300 /400 /300 /400 /300 /300 /300 1000 /200 /100 Modul Training /100 2 /200 Modul Gewaltbeherrschung /100 2 /200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 11 /3600 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls körperliches und mentales Training /200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls Gewaltbeherrschung /200 Zur Kenntnis genommen am ... Der Anwärter Der Schuldirektor Anlage 13 […] [Anlage 13 aufgehoben durch Art. 8 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] [Anlage 14] [Anlage 14 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Datum Grundausbildung Hauptinspektor - Endergebnis Betrifft: Ausbildungszentrum NAME, Vorname Erkennungsnummer Endbewertung der professionellen Arbeitsweise Managementfähigkeiten Ausbildungslehrgang ungenügend (*) genügend (*) gut (*) ungenügend (*) genügend (*) gut (*) Note Koeffizient Ergebnis Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 11 /3600 /100 2,5 /250 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des körperlichen und mentalen Trainings /200 /100 1 /100 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Gewaltbeherrschung /200 /100 1 /100 Erforderliches Minimum Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung Theorie Fallstudie Insgesamt /350 /300 Mündliche Prüfung Praktische Prüfung Hindernislauf Rollenspiel Insgesamt Gesamtnote der Abschlussprüfung 175 150 50 % 50 % /550 175 330 50 % 60 % /1000 600 60 % /100 /250 /350 /1000 /100 5,5 Allgemeine Bewertungsnote Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*) Zur Kenntnis genommen am ... Der Anwärter (*) Nichtzutreffendes bitte streichen. Der Schuldirektor [Anlage 15] [Anlage 15 ersetzt durch Art. 1 des M.E. vom 12. August 2010 (B.S. vom 24. August 2010)] KOMPETENZPROFIL FÜR POLIZEIKOMMISSARE AM ENDE DER GRUNDAUSBILDUNG 1. Kenntnisse (Wissen) Der Kommissar-Anwärter: • kennt die Pfeiler der Excellence in der Polizeiarbeit, • hat einen guten Einblick in die Problemlösungstechniken, • einen guten Einblick in die situative Führung, • einen guten Einblick in die Arbeitszeitorganisation, • kennt, versteht und interpretiert den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Referenzrahmen der Polizei, sowohl auf nationaler als auf internationaler Ebene, • hat einen guten Einblick in die polizeiinternen oder -externen Mittel und kann diese bei der Arbeit umsetzen, jedoch stets mit dem Grundsatz der Sparsamkeit vor Augen, • versteht eine gewisse Anzahl von Kompetenzen, sodass er unter Begleitung eines Vorgesetzten zur Lösung komplexerer verwaltungs- und gerichtspolizeilicher Probleme (Gesamteinsatz, gerichtliche Untersuchung, Noteinsatzplanung, Krisensituation...) beitragen kann, • hat einen klaren Einblick in die Informationsverwaltung innerhalb der Polizeidienste und in die Philosophie der "informationsgesteuerten Polizeiarbeit" und kann diese seinen Mitarbeitern vermitteln. 2. Fertigkeiten (Können) Der Kommissar-Anwärter: • schenkt beim Umgang mit jedem Problem den menschlichen Werten und Freiheiten, den Werten eines demokratischen Rechtsstaats, der polizeilichen Berufsethik und den polizeilichen Berufspflichten ausreichend Aufmerksamkeit, • kann die Pfeiler der Excellence in der Polizeiarbeit anhand von Beispielen und Anwendungen in seinem Umfeld erläutern und veranschaulichen, • kann den Befehlsempfängern die Prioritäten und Schwerpunkte seines eigenen Sicherheitsplans begreiflich machen, • kann die Problemlösungstechniken anwenden, • kann Berechnungen der Kapazität anstellen, • kann die budgetären Aspekte (im weiteren Sinne) der Aktionspläne und der Einsätze berechnen/abschätzen, • kann ein begrenztes Team coachen, • kann das Bewertungssystem anwenden, mit besonderem Augenmerk auf die Mitarbeitergespräche, • besitzt die angemessenen Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit Personen und in Bezug auf die Darstellung der eigenen Aufgaben, • kann für ein lokales Problem durchschnittlicher Komplexität (Belästigungen, Verkehr, störendes Problem, Ereignis, gerichtliche Untersuchung, Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung, ...): * die gegenwärtige Situation beschreiben, dokumentieren und einschätzen, * das Problem in Bezug auf das äußere Umfeld (Partner) und den eigenen Sicherheitsplan situieren (sich hierbei auf die Strategie, die Politik, die Prioritäten und die Schwerpunkte berufend), * notfalls Alternativen vorschlagen, mit besonderem Augenmerk auf den Grad der Autonomie sowie die einzusetzende Kapazität und die einzusetzenden Mittel, * diese Alternativen schriftlich und bündig vorschlagen, * die gewählte Lösung in einem Aktionsplan ausarbeiten, * diesbezüglich einen Einsatzbefehl vorbereiten, • kann die vom Personal vorbereiteten Basisdokumente (Protokolle, administrative Berichte, Informationsberichte, ...) auswerten und verbessern, • kann die Basisdokumente selber erstellen und gegebenenfalls die nötigen Zusammenhänge herstellen. 3. Verhaltensweisen (Wollen) Der Kommissar-Anwärter: • hat Verantwortungsgefühl, • ist für den Dienst verfügbar, • verfügt über berufliche Sorgfalt, • zeigt und ergreift Initiative, • zeigt Kreativität, • ist selbstständig, • hält die Menschenrechte und die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten ein, • handelt nach dem Kodex der Berufspflichten. 4. Potenzial (Werden) Der Kommissar-Anwärter: • zeigt Willen zur Verbesserung - Beharrlichkeit, • verfügt über Wandlungsfähigkeit - Anpassungsfähigkeit, • entwickelt einen Führungsstil, der ihn/sie dazu befähigt, seine/ihre Funktion als Kommissar(in) auf effiziente Weise auszuüben, • hält sich über die Entwicklung in der Polizeilandschaft auf dem Laufenden. [Anlage 16] [Anlage 16 ersetzt durch Art. 1 des M.E. vom 12. August 2010 (B.S. vom 24. August 2010)] Grundausbildung Polizeikommissar PROGRAMM MODUL 1: EINORDNUNG IN DIE NATIONALE OFFIZIERSSCHULE mindestens 4 Stunden Sich in die nationale Offiziersschule einordnen MODUL 2: MITARBEITERMANAGEMENT UND MANAGEMENT DER MITTEL mindestens 100 Stunden Innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei die Grundsätze der Personalverwaltung, der administrativen, logistischen und finanziellen Verwaltung kennen, verstehen und anwenden 1. 2. MODUL 3: Mitarbeitermanagement Management der Mittel ANGEWANDTES MANAGEMENT mindestens 50 Stunden Die Problemlösungstechniken und -methoden im Rahmen von SicherheitsFunktionsproblemen kennen, verstehen und anwenden 1. 2. 3. 4. MODUL 4: und Management und Organisation von Projekten Kommunikation Managementmethoden und -techniken Praktische Anwendung innerhalb der Polizei ALLGEMEINER REFERENZRAHMEN ZUR AUSFÜHRUNG DER AUFTRÄGE UND BEFUGNISSE DES POLIZEIKOMMISSARS IN VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN mindestens 60 Stunden 1. Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen 1.1 Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen hinsichtlich der Grundkompetenzen 1.2 Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen hinsichtlich der Kompetenzen zur Unterstützung der Politik 2. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen 2.1 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich der Grundkompetenzen 2.2 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich der Kompetenzen zur Unterstützung der Politik 3. MODUL 5: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. MODUL 6: 1. 2. 3. 4. 5. 6. MODUL 7: 1. Philosophischer Referenzrahmen 3.1 und 3.2 Philosophischer Referenzrahmen hinsichtlich der Grundkompetenzen 3.3 Philosophischer Referenzrahmen hinsichtlich der Kompetenzen zur Unterstützung der Politik OPERATIVE POLIZEILICHE GRUNDKOMPETENZEN EINES POLIZEIKOMMISSARS IN VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN mindestens 144 Stunden Ausführung der Polizeiaufträge Ausübung der Polizeibefugnisse Leitung und Coaching der Mitarbeiter bei der täglichen Polizeiarbeit Ausführung der Grundaufgaben eines VPO im Bereitschaftsdienst Geplante oder unvorhergesehene Einsätze kleineren Ausmaßes Verantwortlichkeiten eines VPO im Fall einer Katastrophe Rollenspiel VERWALTUNGSUNTERSTÜTZENDE POLIZEILICHE KOMPETENZEN EINES POLIZEIKOMMISSARS IN VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN mindestens 110 Stunden Information und Dokumentation Unterstützung der Politik Beratung der Hierarchie und der Behörden Großeinsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung Verkehrspolitik Notfallplanung und Management von Notsituationen ALLGEMEINER REFERENZRAHMEN ZUR AUSFÜHRUNG DER AUFTRÄGE UND BEFUGNISSE DES POLIZEIKOMMISSARS IN GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN mindestens 100 Stunden Gesetzesund Verordnungsbestimmungen in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten auf nationaler und internationaler Ebene 2. Gesetzlicher Referenzrahmen 2.1 Strafrecht 2.2 Strafprozessrecht 2.3 Besondere Gesetze 2.4 Protokolle 3. Philosophischer Referenzrahmen (Excellence in der Polizeiarbeit) in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten MODUL 8: OPERATIVE POLIZEILICHE GRUNDKOMPETENZEN EINES POLIZEIKOMMISSARS IN GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN mindestens 134 Stunden 1. Informationsverwaltung 1.1 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich der Informationsverwaltung 1.2 Funktionsweise des Informationszyklus in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten 1.3 Funktionsweise und Möglichkeiten der AND 2. Elementare Polizeivorgänge 2.1 Mittel 2.2 Klassische Untersuchungstechniken 3. Gerichtliche Operationen MODUL 9: VERWALTUNGSUNTERSTÜTZENDE POLIZEILICHE KOMPETENZEN EINES POLIZEIKOMMISSARS IN GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN mindestens 70 Stunden 1. Besondere Untersuchungstechniken 1.1 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen 1.2 Praktische Anwendungen der besonderen Untersuchungsmethoden 2. Globale gerichtliche Operationen MODUL 10: BÜRGERNAHE POLIZEI mindestens 110 Stunden 1. Die Polizei in Belgien 2. Der Beitrag der Polizei zum Umgang mit der Sicherheitsproblematik 2.1 Gesellschaftliche Sicherheit 2.2 Sicherheitskette 2.3 Sicherheitspläne 2.4 Verwaltungszyklus 2.5 Aktionspläne 3. Managementkonzepte und ihre Anwendung 3.1 Grundkonzepte 3.2 Effizientes Management 3.3 Excellence in der Polizeiarbeit 3.4 EFQM 3.5 Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit 3.6 Informationsgesteuerte Polizeiarbeit 3.7 Prozessmanagement MODUL 11: AKTUELLE PHÄNOMENE mindestens 8 Stunden Haltungen und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen MODUL 12: 1. 2. 3. MODUL 13: 1. 2. KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING mindestens 60 Stunden Bei sich und anderen eine geistige und körperliche Belastbarkeit entwickeln Eine gute allgemeine körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen Aufgaben korrekt ausführen zu können Eine gute funktionelle körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen Aufgaben korrekt ausführen zu können GEWALTBEHERRSCHUNG mindestens 90 Stunden Eine Gefahrensituation auf vernünftige Weise durch Anwendung von Überwältigungstechniken entschärfen Als Polizeichef-Koordinator eine gewaltträchtige Situation auf vernünftige Weise durch eine angepasste Grundaufstellung der Kräfte sowie durch Kommunikation und Verhandeln entschärfen beziehungsweise entschärfen lassen 3. 4. 5. MODUL 14: Auf Führungsebene die zur Bewältigung einer Gefahrensituation vorhandenen Mittel auf sichere, progressive und vernünftige Weise einsetzen Einsatztechniken und -taktiken Praktische Übungen ZWEITSPRACHE mindestens 60 Stunden Bei der Ausübung des Amts eines Kommissars den polizeilichen Grundwortschatz in der Zweitsprache benutzen können PRAKTIKUM TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG IN VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN mindestens 60 Stunden Sich mit den Aufgaben des Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in der täglichen Arbeit eines lokalen Polizeidienstes und eines dekonzentrierten föderalen Polizeidienstes vertraut machen PRAKTIKUM TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN IN mindestens 60 Stunden Sich mit den Aufgaben eines Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in der täglichen Arbeit eines lokalen Polizeidienstes und eines dekonzentrierten föderalen Polizeidienstes vertraut machen AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN mindestens 120 Stunden Sich mit den Aufgaben eines Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Angelegenheiten vertraut machen und sich in die tägliche Arbeit einer lokalen Polizeieinheit einbinden Module Praktika ABSCHLUSSPRÜFUNG POLIZEIKOMMISSAR mindestens 1100 Stunden mindestens 240 Stunden MODUL 1: EINORDNUNG (min. 4 Stunden) IN DIE NATIONALE OFFIZIERSSCHULE Sich in die nationale Offiziersschule einordnen Zielsetzung: • Der Kommissar-Anwärter macht Bekanntschaft mit der Schule Inhalt: Studienführer Schulordnung Bewertung Lehrmethoden: Vorlesung MODUL 2: MITARBEITERMANAGEMENT UND MANAGEMENT DER MITTEL (min. 100 Stunden) Innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei die Grundsätze der Personalverwaltung, der administrativen, logistischen und finanziellen Verwaltung kennen, verstehen und anwenden, wie zum Beispiel: Die HRM-Grundsätze Die statutarischen Bestimmungen Führungsstil und Führungsqualitäten Die Grundsätze der administrativen, logistischen und finanziellen Verwaltung Die Verfahren in Bezug auf das Wohlbefinden bei der Arbeit Bemerkung: Die oben erwähnten Zielsetzungen werden integriert in: Modul 2.1 - Mitarbeitermanagement Modul 2.2 - Management der Mittel Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die HRMGrundsätze und in die mit der Führung verbundenen Fertigkeiten und Verhaltensweisen, die es einem leitenden Polizeibeamten ermöglichen, die Politik der Polizeibehörden konkret und erfolgreich umzusetzen • Der Kommissar-Anwärter kennt die für die tägliche Arbeit des Dienstes unmittelbar relevanten statutarischen Bestimmungen • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in eine Anzahl besonderer Schwerpunkte in Bezug auf das Mitarbeitermanagement • Der Kommissar-Anwärter kennt die Grundprinzipien in Bezug auf die administrative, logistische und finanzielle Verwaltung einer Einheit oder eines Dienstes und das Management der Mittel 2.1 Mitarbeitermanagement Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die verschiedenen Komponenten einer optimalen Personalverwaltung und in die Anwendung der HRM-Grundsätze in diesem Zusammenhang. Er kann diese Komponenten und Grundsätze in den Organisationsbereich "Führung" und "Mitarbeitermanagement" im Rahmen des EFQM-Modells Belgische Polizei einordnen (Modul 2.1.1) • Der Kommissar-Anwärter begreift die Implementierung der HRM-Grundsätze innerhalb eines Polizeidienstes und kann die Politik der Polizeibehörden konkret und erfolgreich im HRMBereich umsetzen (Modul 2.1.1) • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die mit der Führung verbundenen Fertigkeiten und Verhaltensweisen, die ein leitender Polizeibeamter aufweisen muss, um die Politik der Polizeibehörden konkret und erfolgreich umzusetzen. (Modul 2.1.2). Diese Fertigkeiten und Verhaltensweisen werden in den Organisationsbereich "Führung" und "Mitarbeitermanagement" im Rahmen des EFQM-Modells Belgische Polizei integriert (Modul 2.1.2) • Der Kommissar-Anwärter entwickelt die in Sachen Führung und Motivation notwendigen Fertigkeiten, mit besonderem Augenmerk auf das Coaching der Mitarbeiter (Modul 2.1.2) • Der Kommissar-Anwärter kennt die für die tägliche Arbeit des Dienstes unmittelbar relevanten aktuellen statutarischen Bestimmungen, insbesondere diejenigen, die die Organisation der Arbeitszeit betreffen (Modul 2.1.3.1), und kann sie anwenden • Der Kommissar-Anwärter kennt die für die tägliche Arbeit des Dienstes unmittelbar relevanten Verfahren, unter anderem in Bezug auf Mobilität, Beförderung, Disziplin, ... (Modul 2.1.3.2) • Der Kommissar-Anwärter kann die Statuten und Verfahren in den Organisationsbereich "Führung" und "Mitarbeitermanagement" im Rahmen des EFQM-Modells belgische Polizei einordnen (Modul 2.1.3) • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in eine gewisse Anzahl besonderer Schwerpunkte in Bezug auf das Mitarbeitermanagement • Der Kommissar-Anwärter ist fähig, Gesprächstechniken im Rahmen des Verfahrens zur Bewertung des Personals der Polizeidienste anzuwenden (Modul 2.1.4.1) • Der Kommissar-Anwärter kann sowohl hinsichtlich der Verhaltensweisen als auch hinsichtlich der einzuleitenden Verfahren angemessen auf diverse interne soziale Phänomene reagieren (Modul 2.1.4.2) • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die verschiedenen Konzepte in Bezug auf das Wohlbefinden bei der Arbeit und ist fähig, sie im Hinblick auf die optimale Verwaltung seines Dienstes anzuwenden (Modul 2.1.4.3) • Der Kommissar-Anwärter begreift die Ursachen und Folgen der Abwesenheiten wegen Krankheit und ist fähig, sie bei der Personalverwaltung seines Dienstes mitzuberücksichtigen (Modul 2.1.4.4) Inhalt: Mitarbeitermanagement HRM-Grundsätze - Pfeiler - Modelle, Verfahren, Funktionen und Kompetenzen - Anwendung bei der Polizei Führung und Rolle des Führers - Definition und Entwicklung des Konzepts - Wagemutige Führung - Führung versus Management - Die Rolle und die Fertigkeiten des Führers - Polizeiliches Führungsmodell: situative Führung - Spezifische Anwendung: Coaching - Besondere Schwerpunkte * Führung und Motivation * Führung und Bewertung * Führung und Kommunikation * Führung und Berufspflichten Statutarische Bestimmungen - Aktuelle statutarische Bestimmungen - Verschiedene Verfahren in Bezug auf Personalverwaltung Besondere Schwerpunkte - Bewertung des Personals - Interne soziale Phänomene - Wohlbefinden bei der Arbeit - Absentismus die Lehrmethoden: Referate Lehrgespräche Arbeitsgruppen 2.2 Management der Mittel Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kennt die innerhalb der lokalen Polizei geltenden verschiedenen administrativen, logistischen und finanziellen Verfahren hinsichtlich des Coachings von Mitarbeitern bei ihren täglichen Aufgaben und Aufträgen (Modul 2.2.1 und 2.2.2) • Der Kommissar-Anwärter verfasst im Rahmen einer Analyse der Bedürfnisse eine Argumentation, in der die operativen Ziele eines Aktionsplans mit den administrativen, logistischen und finanziellen Aspekten in Zusammenhang gebracht werden, wobei der geltende gesetzliche und verordnungsrechtliche Rahmen berücksichtigt wird (Modul 2.2.2) • Der Kommissar-Anwärter kennt die innerhalb der föderalen Polizei geltenden verschiedenen administrativen, logistischen und finanziellen Verfahren hinsichtlich des Coachings von Mitarbeitern bei ihren täglichen Aufgaben und Aufträgen (Modul 2.2.3) Inhalt: Innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, in Bezug auf die administrative, logistische und finanzielle Verwaltung: Rechtlicher Rahmen und Richtlinien Definitionen Verwaltungsziele innerhalb der Polizei Rolle und die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure in Bezug auf die administrative, logistische und finanzielle Verwaltung Mechanismen der Haushaltsführung und der Finanzverwaltung innerhalb der Polizei Grundsätze der logistischen Verwaltung (Übertragungen, Infrastruktur, Fahrzeuge, Mobiliar, Uniform, Verbrauchsgüter, Waffen) Grundsätze und Möglichkeiten der Lenkung Administrative Verwaltung Praktische Übungen Lehrmethoden: Referate Lehrgespräche Arbeitsgruppen MODUL 3: ANGEWANDTES MANAGEMENT (min. 50 Stunden) Unter direkter Aufsicht oder Coaching eines Vorgesetzten, auf Führungsebene, Problemlösungsmethoden und -techniken im Rahmen von Funktions- und Sicherheitsproblemen kennen, verstehen und anwenden Integrierte Übungen zur Entdeckung von Problemen, Bestimmung von Prioritäten und Formulierung von Zielen. Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kennt eine Anzahl Lehrmethoden und Techniken, die angewandt werden können um: - Sicherheits- und Funktionsprobleme aufzuspüren, zu analysieren, zu selektieren und zu behandeln, - intern und extern effizient zu kommunizieren, - die Interaktion und die Weiterleitung von Informationen zu erleichtern, und kann diese Lehrmethoden und Techniken in einem konkreten Fall anwenden. 3.1 Management und Organisation von Projekten Zielsetzung: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Herangehensweise bei Projektmanagement und dessen Anwendung als Methode zur Organisation von Polizeiaktivitäten, um die Ziele der Organisation zu verwirklichen Inhalt: Management und Organisation von Projekten Projektorientiert denken und arbeiten Warum und wann ein Projekt Die eigentliche Organisation eines Projekts Struktur eines Projekts - Projektkonzeption (Definition, Analyse, Konzept und Beschreibung) - Implementierung des Projekts Nebenaspekte eines Projekts Management eines Projekts: Planung und Steuerung Fallstricke Lehrmethoden: Referate Lehrgespräche Arbeitsgruppen Externe Erkundung 3.2 Kommunikation Zielsetzungen: • Als zukünftige Führungskraft weist der KommissarAnwärter die zur guten internen und externen Kommunikation (insbesondere mit den Medien) notwendigen Fertigkeiten und Grundhaltungen auf, um die Ziele der Organisation zu verwirklichen (Modul 3.2.1) • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Versammlungstechniken und wendet sie mit Hilfe von angemessenen Kommunikationstechniken an. Er kann verschiedene Arten von Versammlungen vorbereiten, organisieren und leiten (Modul 3.2.2) • Der Kommissar-Anwärter beherrscht die Gesprächstechniken und ist fähig, die angemessenen Kommunikationskanäle anzuwenden. Er kennt und berücksichtigt die Randbedingungen für ein effizientes Gespräch (Modul 3.2.3) • Der Kommissar-Anwärter begreift die Grundtechniken für einen Vortrag und eine Rede. Er wendet diese Techniken unter Berücksichtigung der Grundsätze der Kommunikation an (Modul 3.2.4) • Der Kommissar-Anwärter begreift die Grundsätze der Gruppenarbeit/Teamarbeit und entwickelt die Grundfertigkeiten in diesem Bereich. Er integriert Teamarbeit in das Mitarbeitermanagement, um die Ziele der Organisation auf effiziente Weise zu erreichen (Modul 3.2.5) Inhalt: Kommunikation Grundfertigkeiten Kommunikation - Aktives Zuhören und Einfühlungsvermögen - Fragen stellen - Nichtsprachliche Kommunikation - Assertivität Versammlungstechniken Gesprächstechniken Vortragstechniken und Rede In Gruppen arbeiten - Die Eigenschaften eines leistungsfähigen Teams - Die Phasen der Entwicklung eines Teams - Teamcoaching Lehrmethoden: Referate Lehrgespräche Arbeitsgruppen Externe Erkundung 3.3 Managementmethoden und -techniken Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kennt die Problemlösungsmethoden und -techniken und begreift die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten innerhalb der Polizei im Hinblick auf eine integrale und integrierte Vorgehensweise hinsichtlich der Sicherheits- und Funktionsprobleme Inhalt: Managementmethoden und -techniken Haupttechniken und -instrumente - Brainstorming - SWOT-Analyse - SMART-Analyse - Kritische Erfolgsfaktoren - Auswahlkriterien Zusätzliche Techniken (in Bezug auf Analyse, Divergenz und Konvergenz) Übungen - in Bezug auf Problemlösungstechniken - in Bezug auf die Umsetzung der Stufenpläne bei der Wahl der Prioritäten und bei der Ausarbeitung einer Vorgehensweise hinsichtlich der Sicherheits- und Funktionsprobleme - in Bezug auf die Formulierung von Zielsetzungen (SMART) - in Bezug auf die Erstellung von Aktionsplänen, detaillierter Verlauf, Messplan Lehrmethoden: Referate Lehrgespräche Arbeitsgruppen Externe Erkundung 3.4 Praktische Anwendungen innerhalb der Polizei Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Grundkonzepte hinsichtlich der Berechnung und Verwaltung der Kapazität und kann sie anwenden (Modul 3.4.1) • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die mit der Organisation der polizeilichen Aktivitäten verbundenen Planungstechniken und kann sie anwenden (Modul 3.4.2) Inhalt: Praktische Anwendungen innerhalb der Polizei Übungen in Bezug auf die Bestimmung und Berechnung der Kapazität - Planung, Einsatz und Schätzung der Kapazität - Grundbegriffe - Übersichtstabelle - Normen für die Mindestdienstleistungen zugunsten der Bevölkerung - Rückgewinnung von Kapazität - Übungen Übungen in Bezug auf Planungstechniken - Meilensteinplan - PERT - GANTT - Übungen Übungen in Bezug auf Prozessanalyse Lehrmethoden: Referate Lehrgespräche Arbeitsgruppen Externe Erkundung MODUL 4: ALLGEMEINER REFERENZRAHMEN ZUR AUSFÜHRUNG DER AUFTRÄGE UND BEFUGNISSE DES POLIZEIKOMMISSARS IN VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 60 Stunden) Den internationalen und nationalen Referenzrahmen, wie in folgenden Beispielen, kennen, verstehen und auslegen: den ethischen und berufsethischen Referenzrahmen in Bezug auf den Schutz der Grundrechte und -freiheiten, den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Referenzrahmen und die Beziehungen mit den zuständigen Behörden und anderen privaten und öffentlichen Akteuren den philosophischen Referenzrahmen in Bezug auf die Anwendung der Excellence in der Polizeiarbeit auf die Verwaltungspolizei, das Verhandlungsmanagement des öffentlichen Raums und die Deeskalation, ... Einleitung - Programm Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter macht Bekanntschaft mit den internen Lehrbeauftragten • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in das Programm und die pädagogische Vorgehensweise in Bezug auf Teil I und Teil II und begreift den Kompetenzkatalog der Tests • Der Kommissar-Anwärter trifft Absprachen für eine optimale Zusammenarbeit während der Grundausbildung und setzt sich ein, um seine Erfolgsaussichten zu optimieren Inhalt: Bekanntschaft machen Programm (Teil I und Teil II) Globale pädagogische Vorgehensweise Tests - Prüfungen Praktika - Beobachtungen vor Ort Unterrichtsmaterial für das Selbststudium Absichtserklärung Lehrmethoden: Kontaktunterricht (Vorlesung) Selbststudium (technische Aspekte) 4.1 Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen 4.1.1 Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen Grundkompetenzen hinsichtlich der Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die allgemeinen Standards in Sachen Menschenrechte und Grundrechte, kann diese mit den Polizeiaufgaben im Bereich Verwaltungspolizei und öffentliche Ordnung in Zusammenhang bringen • Der Kommissar-Anwärter verinnerlicht die Grenzen seiner Polizeibefugnisse, insbesondere diejenigen, die die gesetzliche Anwendung der unbedingt notwendigen Gewalt und des unbedingt notwendigen Zwangs betreffen • Der Kommissar-Anwärter kennt die Rolle und Verantwortung der Polizeichefs Inhalt: Internationale Normen und Standards AEMR, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, EKMR, Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter, ... Verhaltenskodex für Beamte, Grundprinzipien der Anwendung von Gewalt, ... Nationale Normen und Standards Koordinierte Verfassung, Grundrechte und Freiheiten (Freiheit der Person, Recht auf Achtung des Privatlebens, ...) Berufspflichten Lehrmethoden: Kontaktunterricht: Vorlesung Thematische Gruppendiskussionen Anwendung innerhalb der belgischen Polizeidienste 4.1.2 Ethischer und berufsethischer Referenzrahmen hinsichtlich der Kompetenzen zur Unterstützung der Politik Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die spezifischen Standards in Sachen Meinungs- und Versammlungsfreiheit und kann hiermit umgehen, um ein demokratisches Gleichgewicht zwischen der Ausübung der individuellen Rechte und Freiheiten und dem Allgemeinwohl, der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit anzustreben • Der Kommissar-Anwärter kennt im Bereich öffentliche Ordnung die Rolle der Polizei in unserem demokratischen Rechtsstaat Inhalt: Internationale Normen und Standards Guidelines for freedom of Assembly Security handbook Nationale Normen und Standards Koordinierte Verfassung, Grundrechte und Freiheiten (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, ...) Berufspflichten Lehrmethoden: Vorlesung Thematische Gruppendiskussionen 4.2 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen 4.2.1 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich der Grundkompetenzen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die Begriffe "Verwaltungspolizei", "öffentliche Ordnung" und "Störung" und kann diese in unseren demokratischen Rechtsstaat einordnen • Der Kommissar-Anwärter kennt die Aufträge und Befugnisse eines Verwaltungspolizeioffiziers, die Rolle eines Offiziers und die Grenzen seiner Befugnisse Inhalt: Der Begriff "öffentliche Ordnung" Die Komponenten der öffentlichen Ordnung Der Begriff "Störung" (siehe Themenpaket "Störung") Kriterien für die Unterscheidung Verwaltungspolizei Gerichtspolizei, materielle öffentliche Ordnung moralische öffentliche Ordnung Objektivität und Subjektivität der Polizei Die Beziehung zwischen allgemeiner Verwaltungspolizei und besonderer Verwaltungspolizei Internationalisierung des Konzepts der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit Öffentliche Ordnung und Schutz der verfassungsmäßigen Freiheiten, ... Die Polizeiaufträge, -befugnisse, -maßnahmen Die (allgemeinen und besonderen) verwaltungspolizeilichen Aufträge Die Polizei als "starker Arm" Die verwaltungspolizeilichen Befugnisse (Polizeibediensteter, VPB, VPO), ... Lehrmethoden: Kontaktunterricht: Vorlesung Praktischer Fall zur Verankerung der Theorie Thematische Analyse und Gruppendiskussionen 4.2.2 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich der Kompetenzen zur Unterstützung der Politik Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die Verantwortlichkeiten der verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure im Bereich öffentliche Ordnung, Sicherheit und Störungen • Der Kommissar-Anwärter kennt die Zuständigkeiten der Behörden und den rechtlichen Wert der Polizeimaßnahmen und die Kontrolle des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die zuständigen Instanzen • Der Kommissar-Anwärter kennt die wichtigsten ministeriellen Richtlinien in Bezug auf die Ausführung der verwaltungspolizeilichen Aufgaben und der Aufgaben in Bezug auf die öffentliche Ordnung Inhalt: Öffentliche und private Akteure Zuständige Behörden auf verschiedenen Verwaltungsebenen (Zuständigkeiten und Beziehung zu den Polizeidiensten) Konzertierung, Harmonisierungs-, Integrierungs- und Koordinierungsorgane und -mechanismen Die Akteure, die der öffentlichen Behörde angehören Die Polizeidienste auf lokaler und föderaler Ebene (Grundprinzipien für die Arbeitsweise der Polizei, Aufträge, Aufgabenverteilung, integrierte Arbeitsweise, ...) Die spezifischen Inspektionsdienste und ihre Zuständigkeiten Die privaten Akteure und ihre Verantwortlichkeiten Die private und spezifische Sicherheit Internationale Organe und Organisationen, ... Die Polizeiaufträge, -befugnisse und -maßnahmen Die polizeilichen Ausführungsund Anordnungsbefugnisse der lokalen Behörden und Verwaltungen (NGG, Provinzialgesetz, ...) Rechtswirkung und Abgrenzung einer Polizeimaßnahme Bewehrtes Verwaltungsrecht und Rechtsvorschriften in Sachen kommunale Verwaltungssanktionen Die Kontrolle des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Die Gewalt über die Polizeidienste: Befehle, Anweisungen, Polizeiverordnungen, Richtlinien, ... Die Kontrolle über die Polizeidienste, Ausschuss P, AIG Die wichtigsten ministeriellen Richtlinien (MFO, OOP, ...) und COL, ... Lehrmethoden: Vorlesung Thematische Gruppendiskussionen Analyse von praktischen Fällen und Entscheide des Staatsrates Stellungnahmen zu Polizeierlassen und Polizeiverordnungen abfassen 4.3 Philosophischer Referenzrahmen 4.3.1 und 4.3.2 Philosophischer Referenzrahmen hinsichtlich der Grundkompetenzen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die Wichtigkeit der Wahrnehmung und kann den Einfluss der theoretischen Modelle und Axiome auf das Gruppenverhalten mit der Kontrolle von Volksaufläufen durch die Behörde und die Polizei in Zusammenhang bringen • Der Kommissar-Anwärter ist fähig, auf Basis der "gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit" das Verhandlungsmanagement in eine pluralistische und demokratische Gesellschaft einzuordnen Inhalt: Verhandlungsmanagement des öffentlichen Raums: Die Wichtigkeit der Wahrnehmung für die Interaktion Theoretische Modelle zum Massenverhalten und wichtige Axiome Öffentliche Ordnung und Menschenrechte: Dilemmas und Widersprüchlichkeit Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit als Alternative zu "Law and Order" Die gesellschaftlichen Probleme und der öffentliche Raum als Ort der Konfrontation zwischen privaten und öffentlichen Interessen Diversität und Pluralität, multikulturelle öffentliche Ordnung Die Notwendigkeit eines Verhandlungsmanagements des öffentlichen Raums und die schrittweise Institutionalisierung dieses Konzepts Lehrmethoden: Seminar mit Workshops 4.3.3 Philosophischer Referenzrahmen Unterstützung der Politik hinsichtlich der Kompetenzen zur Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kann die Konzepte der Excellence in der Polizeiarbeit in Sachen Verwaltungspolizei und der öffentlichen Ordnung situieren • Der Kommissar-Anwärter kann über Volksaufläufe und Konflikte als dynamische Bestandteile unserer Gesellschaft reflektieren und hat Einsicht in die großen Trends der öffentlichen Ordnung • Der Kommissar-Anwärter begreift die Entwicklung eines spezifischen polizeilichen Stils und eines strategischen Konzepts und ihre Auswirkung auf die Eskalation und Deeskalation von Konflikten Inhalt: Die Excellence in der Polizeiarbeit in der öffentlichen Ordnung Die Excellence in der Polizeiarbeit in Sachen öffentliche Ordnung und der Beitrag zur gesellschaftlichen Sicherheit Das normative Polizeimodell gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit und die öffentliche Ordnung Die informationsgesteuerte Polizeiarbeit und die öffentliche Ordnung Das Verhandlungsmanagement des öffentlichen Raums Maßgebende Trends: neue Spaltungen und Herausforderungen, Entwicklung der Reaktionsfähigkeit, neue Perspektiven, Internationalisierung, Einfluss der Technologie, Privatisierung und geteilte Verantwortung, repressive Befugnis der Behörden, "Crowd Management", Zahlenanalyse, Expertise aus anderen Ländern, ... Deeskalation und operative Konzepte Der Polizeistil in einem erweiterten institutionellen und politischen Kontext Der Polizeistil und die Eskalation oder Deeskalation von Gewalt Die maßgeblichen Kontexte, die einen Einfluss auf die Risikoanalyse haben Lehrmethoden: Seminar mit Workshops MODUL 5: OPERATIVE POLIZEILICHE POLIZEIKOMMISSARS IN ANGELEGENHEITEN (min. 144 Stunden) GRUNDKOMPETENZEN EINES VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN Selbstständig auf Führungsebene: 1. Verwaltungspolizeiliche Aufträge ausführen, konkrete Polizeimaßnahmen treffen, elementare operative Methoden, Aktionsverfahren und Techniken anwenden, 2. die Polizeibefugnisse eines Verwaltungspolizeioffiziers ausüben und ihre rechtmäßige und korrekte Ausführung durch die Mitarbeiter kontrollieren, 3. die Mitarbeiter bei ihrer täglichen Polizeiarbeit leiten und coachen, 4. die Grundaufgaben eines VPO im Bereitschaftsdienst ausführen, 5. geplante oder unvorhergesehene Aufträge, Ereignisse und Einsätze kleineren Ausmaßes im Bereich öffentliche Ordnung und Verkehr planen, diesbezüglich Briefings abhalten, leiten, koordinieren und auswerten, 6. im Fall von Katastrophen, Unglücksfällen, Schäden die (krisengebundenen) Verantwortlichkeiten eines VPO im Rahmen einer multidisziplinären Vorgehensweise wahrnehmen. Bemerkung: In Modul 5.7 (Simulationsübung) kommen sowohl Modul 4 als auch Modul 5 anhand eines integrierten Tests zur Anwendung. 5.1 Ausführung der Polizeiaufträge Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kennt die operativen Vereinbarungen und die operativen Methoden und kann sie anwenden • Der Kommissar-Anwärter kann die präventiven und reaktiven Aktionsverfahren auf flexible und sinnvolle Weise anwenden, um Sicherheitsrisiken vorzubeugen, sie zu reduzieren oder zu kontrollieren Inhalt: Einsatzverfahren und Techniken Operative Vereinbarungen Operativitäts- und Bereitschaftsstufen Präventive Aktionsverfahren und Anwendungen Reaktive Aktionsverfahren und Anwendungen Spezifische taktische Szenarien Spezifische Techniken Lehrmethoden: Kontaktunterricht: Vorlesung Anwendungen im Saal Fernunterricht: Übungsbuch und Debriefing 5.2 Ausübung der Polizeibefugnisse Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die Rolle und die Verantwortlichkeiten eines VPO bei administrativen Festnahmen und Durchsuchungen • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in den allgemeinen Kontext der verschiedenen Evakuierungsarten und begreift die Rolle eines VPO bei einer unvorhergesehenen Evakuierung Inhalt: Konkrete Anwendung der Polizeibefugnisse und Verantwortlichkeiten eines VPO bei: Administrativen Festnahmen (Modul 5.2.1) Der Schwerpunkt wird auf die absolute Notwendigkeit, auf die Rechte der festgenommenen Person, auf die Modalitäten und auf die Verantwortlichkeiten des VPO gelegt Evakuierungen: (Modul 5.2.2) Problematiken in Zusammenhang mit Asylanträgen, Hausbesetzungen, Betriebsbesetzungen, Bombendrohungen, ... Der Schwerpunkt wird insbesondere auf die Ebene des VPO und weniger auf großangelegte Evakuierungen der Stufe "Gold Commander" gelegt Siehe profilgebundene Themen und Beobachtungen vor Ort Lehrmethoden: Kurze Vorlesung mit Schwerpunkt auf einen praxisbezogenen Umgang mit den Themen 5.3 Leitung und Coaching der Mitarbeiter bei der täglichen Polizeiarbeit Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter analysiert die öffentliche Ordnung betreffende Probleme kleineren Ausmaßes und erarbeitet hierfür eine geeignete Lösung • Der Kommissar-Anwärter erarbeitet einen strukturierten Einsatzbefehl und hält eine Einsatzbesprechung ab. Er leitet eine koordinierte Aktion und erteilt Einsatzrichtlinien Inhalt: Konkrete Anwendung der Einsatzleitung im Bereich: Analyse-, Struktur- und Aktivitätenmodell Arten von Einsatzbefehlen Organisierung einer Einsatzbesprechung Arbeitsweise einer Kommandozelle Lehrmethoden: Kontaktunterricht: Beobachtungen vor Ort 5.4 Ausführung der Grundaufgaben eines VPO im Bereitschaftsdienst Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter stellt die Grundprobleme dem gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Referenzrahmen gegenüber. Als VPO im Bereitschaftsdienst trifft er diesen Grundproblemen angepasste legale Entscheidungen. Er gibt seinen Mitarbeitern klare Einsatzrichtlinien Inhalt: Grundaufgaben des VPO Verantwortlichkeiten Bewältigung der Grundprobleme Siehe profilgebundenes Thema - Praktischer Fall VPO im Bereitschaftsdienst: Benachrichtigungsszenario, Gegenüberstellung der Grundprobleme mit dem gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Referenzrahmen, Erteilung von Richtlinien und Kontrolle der Mitarbeiter, Trunkenheit, Drogen, Besorgnis erregendes Verschwinden, ... Lehrmethoden: Kontaktunterricht: Beobachtungen vor Ort 5.5 Geplante oder unvorhergesehene Einsätze kleineren Ausmaßes Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter bereitet geplante Einsätze mit konstituierten oder nicht konstituierten Einheiten bis zur Stufe Pl und A/Esk vor • Der Kommissar-Anwärter führt unvorhergesehene Einsätze mit konstituierten oder nicht konstituierten Einheiten bis zur Stufe Pl aus Inhalt: Vorbereitung geplanter Einsätze Reaktion auf Ereignisse und Vorfälle Arbeitsweise einer Kommandostruktur Lehrmethoden: Praktische Vorgehensweise: Übungen im Saal Anschließend Übungen vor Ort (Warm-up) Anschließend Auswertung vor Ort (FTX) Simulationsübungen (Rollenspiele) Stufe Pl und A/Esk 5.6 Verantwortlichkeiten eines VPO im Fall einer Katastrophe Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kennt die multidisziplinäre Vorgehensweise bei der Notfallplanung und trifft als VPO und als erste Person vor Ort die am besten geeigneten Entscheidungen in Absprache mit den anderen Disziplinen • Der Kommissar-Anwärter trifft geeignete Maßnahmen bei Bombendrohung Inhalt: Erste Reaktionen als VPO am Katastrophenort Benachrichtigungsschema und Verbindungslinien Beratung vor Ort Einrichten eines Sperrbereichs Reaktionen bei Bombendrohung Lehrmethoden: Kontaktunterricht: TTX im Saal 5.7 Rollenspiel Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter verinnerlicht die in Modul 5 vermittelten Konzepte und wendet sie an Inhalt: Modul 5 Lehrmethoden: Rollenspiel MODUL 6: VERWALTUNGSUNTERSTÜTZENDE POLIZEILICHE KOMPETENZEN EINES POLIZEIKOMMISSARS IN VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 110 Stunden) Unter direkter Aufsicht oder Coaching eines Vorgesetzten auf Führungsebene: 1. Daten, Informationen und Dokumentation, die eine praktische Relevanz für die Ausführung der Verwaltungspolizeilichen Aufträge aufweisen, im Rahmen der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften sammeln und verarbeiten, 2. die Verwaltung und die integrierte Arbeitsweise unterstützen, 3. die Hierarchie und die Behörden hinsichtlich der gesetzlichen und operativen Aspekte beraten, 4. im Rahmen von Großeinsätzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bestimmte Aspekte vorbereiten und bestimmte Aufträge verwalten, 5. zur Entwicklung der Verkehrspolitik beitragen, 6. zur Entwicklung der Notfallplanung beitragen und zur globalen Koordinierung im Fall von Katastrophen, Unglücksfällen und Schäden im Rahmen einer multidisziplinären Vorgehensweise beitragen. 6.1 Informationen und Dokumentation Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kennt die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Sachen Verwaltung der verwaltungspolizeilichen Informationen und begreift das polizeispezifische Konzept der informationsgesteuerten Polizeiarbeit • Der Kommissar-Anwärter begreift den Unterschied zwischen strategischen, operativen und taktischen Informationen und arbeitet ein Programm für die Informationssuche und andere Informationsdokumente aus Inhalt: Schutz der Grundrechte Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen Die informationsgesteuerte Polizeiarbeit (zielbestimmend, pro- und reaktiv, einen Mehrwert bietend, den Austausch gewährleistend und zielgerichtet) Informationsstrukturen, -systeme, -verfahren und -mittel Strategische, operative und taktische Informationen Beziehung zwischen Verwaltungsinformationen und gerichtlichen Informationen ... Lehrmethoden: Vorlesung Übungen im Saal 6.2 Unterstützung der Politik (transversal) Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter trägt zur Entwicklung der Prioritäten, Sicherheitspläne, Aktionspläne, Projekte, ... bei Inhalt: Zur Entwicklung der Prioritäten, Sicherheitspläne, Aktionspläne, Projekte, ... beitragen Siehe Managementkursus mit verwaltungspolizeispezifischen Themen: öffentliche Ordnung, Störung, Verkehr Siehe Praktika und Debriefing der Praktika Siehe selbstständige Arbeiten Lehrmethoden: Praktische Anwendung: Beobachtung - Praktikum mit aktiver Teilnahme Selbstständige Arbeit 6.3 Beratung der Hierarchie und der Behörden Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter berät die Behörden und die Hierarchie hinsichtlich spezifischer sozialer Probleme, die den Umgang mit Störungen betreffen • Der Kommissar-Anwärter berät die Behörden, die Hierarchie, die Partner hinsichtlich der zu treffenden (Polizei) Maßnahmen und der operativen Maßnahmen zur Bewältigung von Ereignissen Inhalt: Verhandlung Ausgehandelte Maßnahmen, Maßnahmen zur Minderung von Risiken, Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Risiken, ... Störungen Schließung von Niederlassungen Lehrmethoden: Studienbezogene Besichtigungen: Beobachtung Reflexion Theorie Gesamtüberblick Kontaktunterricht: Vorlesung Fallstudie im Saal 6.4 Großeinsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter führt einen Teil der globalen Risikoanalyse für die Bewältigung von Großereignissen hinsichtlich der öffentlichen Ordnung durch • Der Kommissar-Anwärter begreift die Vorgehensweise bei Freizeitveranstaltungen, Radrennen, Fußball Inhalt: Koordinierung von Großaufgeboten (A/Esk) Risikoanalyse Freizeitveranstaltungen Radrennen Fußballproblematik Konfliktträchtige Ereignisse Eingreifen in Gefängnissen Verkehrsproblematik bei Ereignissen, Verkehrsunfällen Theorie + Übung im Prüfungsstil Thementag 1: Freizeitveranstaltungen Thementag 2: Radrennen Thementag 3: Fußball Studienbezogene Besichtigung in Frankreich Beobachtungen vor Ort und Debriefing Die Anwärter müssen außerhalb der Unterrichtsstunden sechs verschiedene Ereignisse auf strukturierte Weise beobachten und einen Bericht darüber abfassen Lehrmethoden: Thementage: Theoretische Aspekte Praktische Fallstudie Studienbezogene Besichtigung: Frankreich 6.5 Verkehrspolitik Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter liefert einen Beitrag zur Entwicklung der Verkehrspolitik und zur Entwicklung der Sicherheits- und Aktionspläne • Der Kommissar-Anwärter kennt die Maßnahmen, die in Sachen Verkehr und Mobilität bei einem Ereignis zu treffen sind • Der Kommissar-Anwärter begreift, auf welche Weise bei einem schweren Verkehrsunfall reagiert werden muss und wie die Koordinierung ablaufen muss Inhalt: Verkehr und Lebensqualität Verkehrspolitik und Prioritäten Sicherheits- und Aktionspläne Mobilität bei Ereignissen Reaktion auf Großereignisse und Koordinierung Lehrmethoden: TTX im Saal (FTX: eventuell) 6.6 Notfallplanung und Management von Notsituationen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kennt die multidisziplinäre Vorgehensweise bei der Notfallplanung und trifft als VPO und als erste Person vor Ort die am besten geeigneten Entscheidungen in Absprache mit den anderen Disziplinen • Der Kommissar-Anwärter kennt die Struktur der besonderen und allgemeinen Noteinsatzpläne • Der Kommissar-Anwärter begreift, wie die Aufgebote und Koordinationsstrukturen bei Katastrophen auszubauen sind Inhalt: Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen Spezifische Beleuchtung der verschiedenen Disziplinen: multidisziplinäre Vorgehensweise Die Risikoanalyse und die Erstellung von Notfallplänen Erste Reaktionen eines VPO als Erster vor Ort Benachrichtigungsschemen und Verbindungslinien Beratung vor Ort Einrichtung von Sperrbereichen Koordinierung und Kommandostrukturen ... Lehrmethoden: Vorlesung TTX im Saal (FTX) vor Ort MODUL 7: ALLGEMEINER REFERENZRAHMEN ZUR AUSFÜHRUNG DER AUFTRÄGE UND BEFUGNISSE DES POLIZEIKOMMISSARS IN GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 100 Stunden) 1. Die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten auf nationaler und internationaler Ebene kennen, begreifen und auslegen, 2. die wichtigsten Bestimmungen des Strafrechts, der besondere Gesetze und das Strafprozessrecht kennen, begreifen und auslegen und die Konformität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Mitarbeitern ausgefertigten Protokolle kontrollieren können, 3. der philosophische Referenzrahmen in Bezug auf die Anwendung des Konzepts der Excellence in der Polizeiarbeit in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten. 7.1 Nationale und internationale Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift den nationalen und internationalen Referenzrahmen in Bezug auf die gerichtspolizeiliche Arbeitsweise • Der Kommissar-Anwärter kennt den internationalen normativen Rahmen in Bezug auf die gerichtspolizeiliche Arbeitsweise • Der Kommissar-Anwärter begreift die Rolle der verschiedenen Einrichtungen, die bei der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit eine Rolle spielen • Der Kommissar-Anwärter begreift die Aufgaben und Zuständigkeiten der Einrichtungen, denen im Bereich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle zukommt Inhalt: GIP, GPA (gerichtspolizeiliche Aspekte) Rundschreiben Vereinte Nationen Interpol Europäische Einrichtungen und ihre (Europarat, Europäische Union) Schengen Organisationen mit Schlüsselrolle: SIS Entscheidungen SIRENE INTERPOL EUROPOL Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Gruppendiskussion 7.2 Gesetzlicher Referenzrahmen 7.2.1 Strafrecht Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kommentiert die wichtigsten Straftaten aus Buch II des Strafgesetzbuchs • Der Kommissar-Anwärter begreift die Straftatbestandsmerkmale bei diesen Straftaten, die etwaigen Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründe, die mildernden Umstände, die erschwerenden Umstände, den Grad der Beteiligung • Der Kommissar-Anwärter kann eine Straftat qualifizieren • Der Kommissar-Anwärter kann die Konformität, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Protokolle der Polizeibeamten in Bezug auf das Strafrecht kontrollieren Inhalt: Belgisches Strafgesetzbuch (Buch II: Straftaten und ihre Bestrafung im Besonderen) Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Fallstudien 7.2.2 Strafprozessrecht Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter unterscheidet die grundlegenden Rechtsbegriffe in Sachen Strafprozessrecht, insbesondere in Bezug auf die Ausübung der gerichtspolizeilichen Aufgaben • Der Kommissar-Anwärter kann die Regeln des Strafprozessrechts im Stadium der Ermittlung und der gerichtlichen Untersuchung anwenden • Der Kommissar-Anwärter kann die Konformität der Protokolle mit den Regeln des Strafverfahrens kontrollieren Inhalt: Belgisches Strafprozessgesetzbuch Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Fallstudien 7.2.3 Besondere Gesetze Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kommentiert die wichtigsten besonderen Gesetze und die damit Verbundenen Straftaten • Der Kommissar-Anwärter begreift die Straftatbestandsmerkmale bei diesen Straftaten • Der Kommissar-Anwärter kann Straftaten qualifizieren • Der Kommissar-Anwärter kennt die jeweiligen Befugnisse der Gerichtspolizeibediensteten und -offiziere im Rahmen der Ermittlung der Verstöße gegen besondere Gesetze • Der Kommissar-Anwärter kann die Konformität, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Protokolle der Polizeibeamten in Bezug auf das Strafrecht kontrollieren Inhalt: Besondere Rechtsvorschriften: Ausländer, Jugendschutz, Drogen, Waffen, ... Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Fallstudien 7.2.4 Protokolle Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kommentiert die verschiedenen Arten von Protokollen sowie ihre Form, ihren Inhalt und ihre Tragweite Inhalt: Gesetzlicher Referenzrahmen Arten von Protokollen Beweiskraft Hauptmerkmale (Form und Inhalt) Anlagen Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Übungen 7.3 Philosophischer Referenzrahmen (Excellence gerichtspolizeilichen Angelegenheiten in der Polizeiarbeit) in Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die Umsetzung des philosophischen Referenzrahmens (Excellence in der Polizeiarbeit) auf gerichtspolizeilicher Ebene Inhalt: Gerichtspolizeiliche Vorgehensweise auf der Grundlage des Konzepts der Excellence in der Polizeiarbeit Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Gruppendiskussion MODUL 8: OPERATIVE POLIZEILICHE GRUNDKOMPETENZEN EINES POLIZEIKOMMISSARS IN GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 134 Stunden) Selbstständig auf Führungsebene: 1. den Informationszyklus handhaben und die Einsatzdokumentation im Rahmen der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften verwalten, benutzen und verwerten, 2. die elementaren Polizeivorgänge in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten unter Anwendung der klassischen Untersuchungstechniken verstehen und ausführen (lassen). In den oben beschriebenen Fällen die nötigen Protokolle, die gerichtlichen Berichte, die gerichtliche Dokumentation und Verwaltungsdokumentation erstellen können und/oder erstellen lassen, 3. die Analyse eines Auftrags oder Problems durchschnittlicher Komplexität und mittleren Ausmaßes in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten durchführen, die Ergebnisse dieser Analyse in einen Einsatzbefehl umsetzen und die Ausführung durch eine mittelgroße Mitarbeitergruppe leiten; eine gerichtliche Untersuchung bestimmter Größenordnung initiieren und leiten. 8.1 Informationsverwaltung 8.1.1 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen hinsichtlich der Informationsverwaltung Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter ist sich der Auswirkung der Menschenrechte, der Verfassung Belgiens und des Gesetzes über den Schutz des Privatlebens auf die polizeiliche Informationsverwaltung bewusst und er ist fähig, diese Rechte bei der Verwaltung gerichtlicher Informationen zu berücksichtigen • Der Kommissar-Anwärter begreift die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Grundlagen für die Informationsverwaltung in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten Inhalt: Charta der Vereinten Nationen (10.12.1948) - (Art. 3 und Art. 12) Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (04.11.1950) - (Art. 8) Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (24.10.1995) Verfassung Belgiens (Art. 22) Strafprozessgesetzbuch (Art. 28quinquies § 3 und Art. 57 § 3) Gesetz über das Polizeiamt (05.08.1992) - (Art. 15, Art. 35, Art. 44/1 bis 44/11) Gesetz über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten (08.12.1992) Gesetz über den Jugendschutz (08.04.1965) - (Art. 80) COL 1/2001 über Mitteilungen an Informations- und Sicherheitsdienste COL 6/2004 über den Schutz gefährdeter Persönlichkeiten, Staatsbeamter und Privatpersonen Ministerielles Rundschreiben über die Beziehungen zwischen Polizeidiensten und Presse (10.10.1995) COL 7/99 über die Weiterleitung von Informationen an die Presse Ministerielle Richtlinie über die Verbreitung gerichtlicher Fahndungsmeldungen über die Medien und das Internet (01.07.2005) MFO3 und MFO6 Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche 8.1.2 Funktionsweise des Informationszyklus in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter ordnet den Informationszyklus als Technik in der Verwaltung operativer Informationen ein und kann diesen Zyklus in der gerichtspolizeilichen Praxis anwenden Inhalt: Die Leitung der Ermittlungsbemühungen Die Ermittlung der Informationen Die Verarbeitung der Informationen Die Verwertung der Auskünfte Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Übung zur Erstellung eines Ermittlungsprogramms 8.1.3 Funktionsweise und Möglichkeiten der AND Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die Funktionsweise und die Möglichkeiten der AND in Zusammenhang mit den Vorschriften der Richtlinie MFO3 im gerichtlichen Bereich Inhalt: AND - Struktur und Einheiten Speisung Verarbeitung Fahndungsmeldungen Anwendungen Praktische Vorführung Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Vorführung praktischer Anwendungen Praktische Übungen 8.2 Elementare Polizeivorgänge 8.2.1 Mittel Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kennt die polizeiinternen und -externen Mittel, die bei einer Ermittlung angewandt werden können • Der Kommissar-Anwärter kann ihre Möglichkeiten und Grenzen einschätzen und weiß, wie sie einzusetzen sind Inhalt (nicht erschöpfend): Die Direktionen DGJ, DAFA, DACH, CGSU, DVI, CCU, berittene Einheiten, LIKK, Zivilschutz, Minenräumdienst der Streitkräfte, ... Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche 8.2.2 Klassische Untersuchungstechniken Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die klassischen Untersuchungstechniken im Rahmen von Ermittlungen • Der Kommissar-Anwärter kann die klassischen Untersuchungstechniken im Rahmen von Ermittlungen unter Beachtung des Legalitätsprinzips, des Subsidiaritätsprinzips, des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Machbarkeitsprinzips anwenden Inhalt: Verteilung der Aufgaben lokale - föderale Polizei Beweisführung in Strafsachen Etappen einer Ermittlung: Kenntnisnahme einer Straftat Dringende Maßnahmen Erster Einsatz am Tatort Die eigentliche Ortsbesichtigung Die taktische Ermittlung Klassische Techniken: Die Haussuchung Die Beschlagnahme (Sonderfälle wie die Sicherstellung von DNA-Spuren) Einsatz in einem ICT Kontext Die Vernehmung (Sonderfälle: zum Beispiel Vernehmung anonymer Zeugen, Schutz gefährdeter Zeugen, Vernehmung mit Hilfe audiovisueller Mittel, Polygraph, SCAN-Methode, Konfrontation, Wiedererkennung, ...) Die Festnahme Die Rekonstruktion Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Übungen im Saal Übungen vor Ort (Exodus/Furnica I) 8.3 Gerichtliche Operationen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kann einen Auftrag oder ein Problem durchschnittlicher Komplexität auf strukturierte Weise angehen • Der Kommissar-Anwärter kann eine einsatzbezogene Analyse des Auftrags oder des Problems zwecks Ausarbeitung von Lösungen ausführen • Der Kommissar-Anwärter kann diese Lösungen in einen Einsatzbefehl umsetzen • Der Kommissar-Anwärter kann diesen Befehl an seine Mitarbeiter weiterleiten • Der Kommissar-Anwärter kann die Operation leiten • Der Kommissar-Anwärter kann eine Ermittlung bestimmten Ausmaßes unter Anwendung der klassischen Polizeitechniken leiten Inhalt: Zyklus der Einsatzaktivitäten Aktionsverfahren und Ausführungsmodalitäten Einsatzbezogene Analyse Einsatzablauf Briefing Ausführung eines Einsatzes Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche Geleitete Übung Übungen im Saal Übungen vor Ort (Exodus/Furnica I) Bemerkung: Exodus I ist eine Übung langer Dauer vor Ort (vier oder fünf Tage). Ziel ist es, die verschiedenen gerichtspolizeilichen Aspekte sowie die Management- und verwaltungspolizeilichen Aspekte auf interaktive Weise anzuwenden. In einem sehr realistischen Rahmen wird den Anwärtern ein aktiverer Lernprozess geboten, der in hohem Maße zur Entwicklung der der Polizei angemessenen Verhaltensweisen beiträgt. Mit der Exodus-Übung werden folgende Ziele verfolgt: • Der Kommissar-Anwärter lernt, in Stresssituationen zu arbeiten • Der Kommissar-Anwärter lernt, in einem Team zu arbeiten • Der Kommissar-Anwärter lernt, auf die Lösung von Problemen hinzuarbeiten • Der Kommissar-Anwärter lernt, im gerichtspolizeilichen Arbeitsumfeld zu arbeiten • Der Kommissar-Anwärter wendet im Rahmen einer Ermittlung die klassischen Untersuchungstechniken an • Der Kommissar-Anwärter lernt die besonderen Mittel kennen, auf die ein Polizist bei Ermittlungen zurückgreifen kann • Der Kommissar-Anwärter lernt den Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Polizeibehörden • Der Kommissar-Anwärter stärkt seine körperliche und geistige Belastbarkeit MODUL 9: VERWALTUNGSUNTERSTÜTZENDE POLIZEILICHE KOMPETENZEN EINES POLIZEIKOMMISSARS IN GERICHTSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 70 Stunden) Unter direkter Aufsicht oder Coaching eines Vorgesetzten, auf Führungsebene: 1. die besonderen Untersuchungsmethoden, besonderen Ermittlungsmethoden und Untersuchungstechniken bei gerichtlichen Untersuchungen im Rahmen der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen und der Richtlinien der Gerichtsbehörden verstehen, 2. zur Leitung der Organisation im Hinblick auf die Lösung eines gerichtspolizeilichen Gesamtproblems bestimmten Ausmaßes und bestimmter Komplexität beitragen, wobei die Aspekte frühzeitige Reaktion, taktische Untersuchung, gerichtliche Operation, Beurteilung und Rechenschaftslegung berücksichtigt werden. 9.1 Besondere Untersuchungsverfahren 9.1.1 Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die Anwendung (Bedingungen, Möglichkeiten, Grenzen) der besonderen Untersuchungsmethoden, besonderen Ermittlungsmethoden und Untersuchungstechniken bei gerichtlichen Untersuchungen und unterscheidet hierbei die Rolle der verschiedenen Akteure • Der Kommissar-Anwärter begreift das Verfahren zur Einleitung, Ausführung, Überwachung und zum Abschluss der besonderen Ermittlungs- und Untersuchungsmethoden • Der Kommissar-Anwärter begreift die Anwendung (Bedingungen, Möglichkeiten, Grenzen) der Identifizierung, der Aufspürung und des Auffangens von Privatgesprächen im Rahmen der Untersuchung • Der Kommissar-Anwärter begreift die Funktionsweise der proaktiven Ermittlung • Der Kommissar-Anwärter kennt die Geldmittel, die bei der Polizei eingesetzt werden Inhalt: Gesetz über besondere Ermittlungsmethoden und einige andere Untersuchungsmethoden (06.01.2003) Königlicher Erlass über die polizeilichen Untersuchungsmethoden (09.04.2003) "Berichtigungsgesetz" (27.12.2005) COL 13/2006 Polizeiliche Anweisungen (DGJ/DJO 2006) Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (21.03.1991) (Art. 43bis und Art. 114 § 8 in Bezug auf böswillige Anrufe und Art. 411) Gesetz über den Schutz des Privatlebens vor Abhören, Kenntnisnahme und Aufzeichnung von Privatgesprächen und privaten Fernmeldeverbindungen (30.06.1994) Art. 28bis des Strafprozessgesetzbuches in Bezug auf proaktive Ermittlung COL 4/2000 Geldmittel Lehrmethoden: Vorlesung, Lehrgespräche 9.1.2 Praktische Anwendungen der besonderen Untersuchungsmethoden Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die praktische Anwendung der besonderen Untersuchungsmethoden • Der Kommissar-Anwärter kommentiert die Anwendung der Observation und den Einsatz von Informanten in der Praxis Inhalt: Schlüsselfiguren der Magistratur und der Polizei Zu beachtende Grundsätze Die drei Akten Arbeitsmappe "Polizei" Vertrauliche Akte Strafakte Praktische Organisation des Einsatzes von Informanten Lehrmethoden: Vergleich zwischen Theorie und Praxis mittels Fallstudien Praktische Übungen 9.2 Globale gerichtliche Operationen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter ist fähig, mit den Kompetenzen, die er während der Ausbildung erlangt hat, und unter Aufsicht eines Vorgesetzten Lösungen für die verschiedenen Komponenten eines Gesamtproblems vorzuschlagen, insbesondere in Bezug auf: - Frühzeitige Reaktion - Feststellungen - Taktische Untersuchung - Gerichtliche Operation - Beurteilung - Rechenschaftslegung Inhalt: Gesetz über besondere Ermittlungsmethoden und einige andere Untersuchungsmethoden (06.01.2003) Königlicher Erlass über die polizeilichen Untersuchungstechniken (09.04.2003) "Berichtigungsgesetz" (27.12.2005) COL 13/2006 Polizeiliche Anweisungen (DG/DJO 2006) Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (21.03.1991) - (Art. 43bis und Art. 114 § 8 in Bezug auf böswillige Anrufe und Art. 411) Gesetz über den Schutz des Privatlebens vor Abhören, Kenntnisnahme und Aufzeichnung von Privatgesprächen und privaten Fernmeldeverbindungen (30.06.1994) Art. 28bis des Strafprozessgesetzbuches in Bezug auf proaktive Ermittlung COL 4/2000 Geldmittel Schlüsselfiguren der Magistratur und der Polizei Zu beachtende Grundsätze Die drei Akten Arbeitsmappe "Polizei" Vertrauliche Akte Strafakte Praktische Organisation des Einsatzes von Informanten Lehrmethoden: Übungen im Saal Übungen vor Ort (Exodus II) Bemerkung: Für niederländischsprachige Kommissar-Anwärter trägt die gerichtliche Übung vor Ort den Namen "Furnica". MODUL 10: BÜRGERNAHE POLIZEI (min. 110 Stunden) Den Zusammenhang zwischen der Sicherheitsproblematik, dem Sicherheitsmanagement und der Arbeitsweise der Polizeidienste begreifen. Das Konzept der Excellence in der Polizeiarbeit, der Entwicklung der Organisation und der informationsgesteuerten Polizeiarbeit begreifen und es sich zu eigen machen. 1. Die Polizei und die Menschenrechte in einer demokratischen Gesellschaft, 2. Die Sicherheitsproblematik, 3. Berufsethik und Berufspflichten, 4. Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, Entwicklung der Organisation und informationsgesteuerte Polizeiarbeit: konzeptueller Rahmen und Auswirkung auf die Arbeitsweise der Polizei. Bemerkung: Die oben erwähnten Zielsetzungen werden in folgenden Modulen auf integrierte Weise behandelt. Modul 10.1 - Die Polizei in Belgien Modul 10.2 - Der Beitrag der Polizei zum Umgang mit der Sicherheitsproblematik Modul 10.3 - Managementkonzepte und ihre Anwendung 10.1 Die Polizei in Belgien Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Organisation und die Struktur des Belgischen Staates (Modul 10.1.1.1) • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in den rechtlichen Rahmen Belgiens und in die Rolle bestimmter spezifischer Organe. Er hat Einblick in die Tragweite der Anwendung der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Grundrechte und -freiheiten des Menschen (Modul 10.1.1.2) • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Rolle und den Platz der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat, insbesondere in die Art und Weise, wie die Polizei die Rechte und Freiheiten achtet und gewährleistet (Modul 10.1.1) • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in den sozialpolitischen und multikulturellen Kontext, in dem die Polizei tätig ist. Er begreift die Rolle und die Verantwortlichkeiten der Polizei und der Polizeibehörden in diesem Kontext (Modul 10.1.2.1) • Der Kommissar-Anwärter begreift den Einfluss der Entwicklung des politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Kontextes auf die Sicherheitsproblematik und die Arbeitsweise der Polizei im Rahmen des nationalen polizeilichen Sicherheitslagebildes (Modul 10.1.2.2) • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Tragweite und den Mehrwert von Berufspflichten für eine Berufsgruppe im Allgemeinen und für die Polizei im Besonderen (Modul 10.1.3) • Der Kommissar-Anwärter kennt und hat Einblick in die Kontrollmechanismen und die Rolle der Organe, die die auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizei kontrollieren, namentlich der Generalinspektion und des Ausschusses P (Modul 10.1.4) Inhalt: Der belgische und internationale Kontext des belgischen demokratischen Rechtsstaats Die Struktur des belgischen Staates - der Aufbau des Föderalstaates - die Gemeinschaften, die Regionen, die Provinzen, die Gemeinden und ihre jeweiligen Zuständigkeiten Der rechtliche Rahmen - die Hierarchie der Gesetze, die Bindungen und Verpflichtungen innerhalb der EU, die Gewalten in Belgien, die Rolle der Verwaltungsgerichte Rechte und Freiheiten des Menschen Vorträge mit Bezug auf die Vorschriften, mit denen der Polizist am häufigsten bei der täglichen Arbeit konfrontiert wird Politische, kulturelle, ökonomische, soziale und kriminelle Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft und ihren Einfluss auf die Sicherheitsproblematik Die multikulturelle Gesellschaft Besondere Schwerpunkte für die Polizei Rolle und Verantwortlichkeiten der Polizeibehörden und der Polizei Berufsethik und Berufspflichten der Polizeidienste Berufspflichten als Instrument der Betriebskultur Der Kodex der Berufspflichten Berufspflichten in der Praxis Kontrolle und Aufsicht über die Polizei Interne und externe Kontrollmechanismen Interne und externe Kontrollorgane Für die AIG und den Ausschuss P: - Positionierung in der derzeitigen polizeilichen Struktur - Allgemeine Organisation - Rechtlicher Rahmen - Aufträge, Zuständigkeiten, Rolle - Untersuchungsmittel - Beziehungen zu Kunden/Partnern, sowohl intern als auch extern - Insbesondere: der allgemeine Auditauftrag und die Aufträge des Dienstes für Individuelle Ermittlungen Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen 10.2 Der Beitrag der Polizei zum Umgang mit der Sicherheitsproblematik Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Sicherheitsprobleme, die geführte Sicherheitspolitik, die Rolle der Polizei und der betroffenen Partner, die Vorgehensweise der Polizei und die eingesetzten Mittel 10.2.1 Gesellschaftliche Sicherheit Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die mit der gesellschaftlichen Sicherheit verbundenen Aspekte als vierten Grundbegriff der Excellence in der Polizeiarbeit Inhalt: Die gesellschaftliche Sicherheit Entwicklung - die fünf Pfeiler Objektive und subjektive Unsicherheit Kriminalität, Verkehr, öffentliche Ordnung und Störung Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen Fallstudie 10.2.2 Sicherheitskette Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die belgische Sicherheitskette. Er kann die wichtigsten Akteure sowie ihre Rolle und ihre Zuständigkeiten darin situieren Inhalt: Übersicht über die Akteure der Sicherheitskette (Rolle, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten) Partner: die anderen Partner in Zusammenhang mit den Sicherheitsphänomenen Rolle/Beitrag: die Polizei sowie ihre Rolle und ihre Möglichkeiten in diesem Gefüge situieren Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen Fallstudien 10.2.3 Sicherheitspläne Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in den Zusammenhang zwischen den verschiedenen Sicherheitsplänen, die auf verschiedenen Verantwortungsebenen zur Umsetzung der globalen Politik der Föderalbehörde hinsichtlich der integralen und integrierten Sicherheit entwickelt werden Inhalt: Die Sicherheitspläne Rahmenmitteilung integrale Sicherheit Nationaler Sicherheitsplan Lokaler Sicherheitsplan Zonaler Sicherheitsplan Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen Fallstudie 10.2.4 Verwaltungszyklus Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Art und Weise, wie die Sicherheitsprobleme angegangen werden, und in die Methodik, die hierbei angewendet wird Inhalt: Die vier Phasen des Zyklus der Polizeipolitik Vorbereitung der Politik (Stufenplan einbegriffen) Bestimmung der Politik Ausführung der Politik Auswertung der Politik Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen Fallstudie 10.2.5 Aktionspläne Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Art und Weise, wie ein Aktionsplan aufgestellt wird, und in die Schwerpunkte, die in dieser Hinsicht relevant sind Inhalt: Aktionspläne Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen Fallstudie 10.3 Managementkonzepte und ihre Anwendung Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in eine von den Grundbegriffen gesellschaftliche Sicherheit, gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit, informationsgesteuerte Polizeiarbeit und optimale Verwaltung getragene Excellence in der Polizeiarbeit 10.3.1 Grundkonzepte Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die dem Organisationsbereich "Strategie und Politik" innewohnenden Grundkonzepte: Auftrag, Leitbild, Werte • Der Kommissar-Anwärter begreift, wie die Strategie und die Politik in den Sicherheitsplänen, Projekten, Aktionsplänen und Polizeiaufgaben zum Ausdruck kommen Inhalt: Grundkonzepte Auftrag, Leitbild und Werte Allgemeine Organisationsstrukturen Strategie gemeinschaftsorientierte Organisation Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen 10.3.2 Effizientes Management Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in das Funktionsmodell der Polizeiorganisation und die damit verbundenen Grundkonzepte • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die wichtigsten Grundprinzipien, die einer "qualitätsorientierten" Politik innerhalb einer Organisation zugrunde liegen. Er begreift die übergreifende Tragweite dieser Vorgehensweise innerhalb der Polizeiorganisation Inhalt: Effizientes Management Income - Input - Proces - Output - Outcome Effektivität und Effizienz Der Begriff Qualitätssicherung - Definition - Allgemeine Grundsätze - Integrale Qualität - Anwendungen Kostenbewusstsein Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen 10.3.3 Excellence in der Polizeiarbeit Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die Leitlinien der Philosophie der Excellence in der Polizeiarbeit auf Basis der Grundbegriffe, auf denen sie aufgebaut ist Inhalt: Excellence in der Polizeiarbeit (Übersicht) Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen 10.3.4 EFQM Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter kennt und begreift die fünf Organisationsbereiche und die fünf Ergebnisbereiche des EFQMModells belgische Polizei • Der Kommissar-Anwärter begreift die Wichtigkeit einer systematischen Anwendung des PDCA-Zyklus • Der Kommissar-Anwärter begreift die fünf aufeinander folgenden Phasen der Entwicklung einer Organisation • Der Kommissar-Anwärter begreift das EFQM-Modell belgische Polizei als Grundbegriff der Excellence in der Polizeiarbeit Inhalt: EFQM Übersicht PDCA Anwendung innerhalb der Polizei Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen 10.3.5 Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit als normatives Polizeimodell. Er wendet das Modell auf die sieben Grundfunktionen an und hat Einblick in die gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit als ersten Grundbegriff der Excellence in der Polizeiarbeit Inhalt: Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit: Die Gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit Gründliche Analyse und praktische Anwendung der fünf Pfeiler: - Externe Orientierung - Problemlösendes Vorgehen - Partnerschaft - Verantwortung wahrnehmen - Empowerment Anwendung der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit in den sieben Grundfunktionen - Empfang - Einsatz - Opferbeistand - Lokale Ermittlung und lokale Untersuchung - Öffentliche Ordnung - Verkehr - Besonders zu vertiefender Punkt: Revierarbeit Die gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit in anderen Bereichen der (föderalen und lokalen) Polizeiarbeit Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen 10.3.6 Informationsgesteuerte Polizeiarbeit Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in die fünf Merkmale der informationsgesteuerten Polizeiarbeit als Arbeitsmethode und als zweiter Grundbegriff der Excellence in der Polizeiarbeit. Er ist fähig, den jeweiligen Bezug mit der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit herzustellen (Modul 10.3.6.1) • Der Kommissar-Anwärter begreift die verschiedenen Informationsquellen und Grundsätze der Informationsverwaltung innerhalb der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei (Modul 10.3.6.2) Inhalt: Informationsgesteuerte Polizeiarbeit Die informationsgesteuerte Polizeiarbeit Die fünf Grundkomponenten Die Informationsquellen Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen 10.3.7 Prozessmanagement Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter begreift die Wichtigkeit eines prozessorientierten Vorgehens zur ständigen Verbesserung der Organisation Inhalt: Prozessmanagement Lehrmethoden: Vorträge Lehrgespräche Arbeitsgruppen MODUL 11: AKTUELLE PHÄNOMENE (min. 8 Stunden) 1. Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen. Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter hat Einblick in eine Reihe aktueller Phänomene, die für die Arbeit der Polizeidienste bedeutsam sein können • Der Kommissar-Anwärter wendet die erworbenen Kenntnisse auf die ihm unterbreiteten aktuellen Phänomene an Inhalt: Von der DSEO zu bestimmen Lehrmethoden: Vorträge Diskussion MODUL 12: KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING (min. 60 Stunden) 12.1 Bei sich und anderen eine geistige und körperliche Belastbarkeit entwickeln Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter unterscheidet bei sich und bei anderen zwischen den verschiedenen Stresssituationen und den damit einhergehenden Symptomen • Der Kommissar-Anwärter trifft Maßnahmen, mit denen sich der Stress bei ihm selbst und bei anderen verringern lässt • Der Kommissar-Anwärter erläutert die Notwendigkeit einer hohen mentalen und körperlichen Belastbarkeit Inhalt: Anzeichen von Stresssituationen Stressverringernde Maßnahmen Mentale und körperliche Belastbarkeit 12.2 Eine gute allgemeine körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen Aufgaben korrekt ausführen zu können Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter beteiligt sich an der Ausarbeitung eines individuellen Aktionsplans, um seine allgemeine körperliche Kondition und die seiner Mitarbeiter zu verbessern • Der Kommissar-Anwärter beteiligt sich aktiv am allgemeinen Training Inhalt: Gegenseitige Erwartungen Mindestnormen (Cooper-Test) Allgemeine Techniken und Disziplinen 12.3 Eine gute funktionelle körperliche Kondition pflegen, um die polizeilichen Aufgaben korrekt ausführen zu können Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter beteiligt sich aktiv am funktionellen Training • Der Kommissar-Anwärter pflegt seine mentale und körperliche Belastbarkeit und unterstützt seine Mitarbeiter auf diesem Gebiet Inhalt: Funktionelle Techniken und Disziplinen Mentale und körperliche Belastbarkeit MODUL 13: GEWALTBEHERRSCHUNG (min. 90 Stunden) 13.1 Eine Gefahrensituation auf vernünftige Weise durch Überwältigungstechniken entschärfen (Selbstverteidigung) Anwendung von Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter wendet die verschiedenen Selbstverteidigungstechniken in den verschiedenen Gefahrensituationen an und lässt sie anwenden • Der Kommissar-Anwärter erteilt Personen, die die Gefahrensituation verursachen, direktive Anweisungen und Aufforderungen • Der Kommissar-Anwärter wendet die verschiedenen Überwältigungstechniken in den verschiedenen Gefahrensituationen an und lässt sie anwenden Inhalt: Selbstverteidigungstechniken Andere Überwältigungstechniken Erteilen direktiver Anweisungen und Aufforderungen 13.2 Als Polizeichef-Koordinator eine gewaltträchtige Situation auf vernünftige Weise durch eine angepasste Grundaufstellung der Kräfte sowie durch Kommunikation und Verhandeln entschärfen und entschärfen lassen (Kommunikation) Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter benutzt Stressbewältigungs-, Aggressionseindämmungs-, Überredungsund Verhandlungstechniken, um eine gewaltträchtige Situation zu entschärfen • Der Kommissar-Anwärter benutzt konfliktentschärfende Techniken und lässt sie benutzen, um die Gefahr einer gewaltträchtigen Situation abzubauen Inhalt: Stressbewältigung, Aggressionseindämmung Überredungstechniken Konfliktentschärfende Techniken Vermittlung und Kommunikation 13.3 Auf Führungsebene die zur Bewältigung einer Gefahrensituation vorhandenen Mittel auf sichere, progressive und vernünftige Weise einsetzen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter bestimmt je nach Umständen, welche Mittel zur Bewältigung einer Gefahrensituation eingesetzt werden können • Der Kommissar-Anwärter setzt die verschiedenen Mittel zur Bewältigung einer Gefahrensituation auf sichere, progressive und vernünftige Weise ein und lässt sie einsetzen • Der Kommissar-Anwärter bewegt sich als PolizeichefKoordinator im Team oder mit mehreren Teams mit Zwangsmitteln fort, um unter allen Umständen eine Gefahrensituation sicher und wirksam zu bewältigen Inhalt: Arten von Zwangsmitteln (Feuerwaffen, ...) Einsatz der Zwangsmittel Fortbewegen mit Zwangsmitteln 13.4 Einsatztechniken und -taktiken (TTI) 13.4.1 Auf Führungsebene Gesetzes-, Verordnungs- und berufsethische Bestimmungen in Bezug auf Gewalt- und Zwangsanwendungen auslegen und Einsicht in Gefahrensituationen haben Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter erläutert den gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und berufsethischen Referenzrahmen in Bezug auf Gewalt- und Zwangsanwendungen • Der Kommissar-Anwärter erläutert Gefahrensituationen • Der Kommissar-Anwärter legt die Verantwortung des Polizeichefs bei der Bewältigung von Gefahrensituationen dar Inhalt: Gesetzes-, Verordnungs- und berufsethische Texte Übersicht über vier typische Gefahrensituationen Verantwortlichkeit des Polizeichefs 13.4.2 Eine Gefahrensituation selbstständig analysieren und als Polizeichef-Koordinator in einen Aktionsplan umsetzen, der dazu beiträgt, sie mit einem oder mehreren Teams zu bewältigen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter benutzt die verfügbare Information in Bezug auf die Gefahrensituation • Der Kommissar-Anwärter analysiert und bewertet die Gefahrensituation als Polizeichef-Koordinator • Der Kommissar-Anwärter erstellt einen Aktionsplan, um die Gefahrensituation zu koordinieren Inhalt: Information Analyse und Bewertung von Gefahrensituationen Aktionsplan als Polizeichef-Koordinator 13.4.3 Als Polizeichef-Koordinator die häufigsten Gefahrensituationen mit einem oder mehreren Teams durch eine konfliktentschärfende Vorgehensweise bewältigen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter erkennt die Gefahrenindikatoren in einer gegebenen Situation • Der Kommissar-Anwärter nimmt je nach Situation eine einsatzbezogene Bewertung vor und teilt als PolizeichefKoordinator seine Entscheidung mit • Der Kommissar-Anwärter führt seinen Aktionsplan als Polizeichef-Koordinator mit einem oder mehreren Teams durch • Der Kommissar-Anwärter beurteilt den Einsatz und legt diesbezüglich Rechenschaft ab • Der Kommissar-Anwärter gewährleistet den ersten Empfang von Opfern (sowohl Polizisten als auch Dritte) einer traumatisierenden Erfahrung mit Anwendung von Zwang und/oder Gewalt und verweist sie an andere Dienste weiter Inhalt: Gefahrenindikatoren Bewertungsschema und Briefing Aktionsplan Beurteilen, Rechenschaft ablegen Erster Empfang und Weiterverweisung von Opfern einer traumatisierenden Erfahrung mit Anwendung von Zwang und/oder Gewalt Lehrmethoden: Praktische Übungen 13.5 Praktische Übungen Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter verinnerlicht die verschiedenen Aspekte der Gewaltbeherrschung Inhalt: Praktische Übungen MODUL 14: ZWEITSPRACHE (min. 60 Stunden) Bei der Ausübung des Amts eines Kommissars den polizeilichen Grundwortschatz in zwei Landessprachen benutzen können. Zielsetzungen: • Der Kommissar-Anwärter beherrscht den polizeilichen Grundwortschatz in der Zweitsprache • Der Kommissar-Anwärter versteht einfache berufsbezogene Texte, die in der Zweitsprache verfasst sind • Der Kommissar-Anwärter kann einfache Richtlinien und Befehle in der Zweitsprache erteilen Inhalt: Wiederholung der Grundbegriffe der Zweitsprache Polizeisprache Wiederholung einiger bereits auf Französisch erteilter Kurse durch niederländischsprachige Ausbilder Lehrmethoden: Praktische Übungen PRAKTIKUM TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG IN VERWALTUNGSPOLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 60 Stunden) Sich mit den Aufgaben des Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in der täglichen Arbeit eines lokalen Polizeidienstes und eines dekonzentrierten föderalen Polizeidienstes vertraut machen. Auf lokaler Ebene: - Sobald das Praktikum beginnt, kontaktiert der Kommissar-Anwärter den VPO des lokalen Polizeikorps, der in Bereitschaft ist, um ihn bei einem seiner Aufträge begleiten zu können. - Der Kommissar-Anwärter analysiert das Funktionsprofil dieses Verantwortlichen in Bezug auf den Inhalt der Aufgaben und stellt diese Aufgaben dem rechtlichen Rahmen gegenüber. - Der Kommissar-Anwärter konsultiert die Argos-Anwendung und beschreibt die verschiedenen Etappen des Informationsaustauschs. - Der Anwärter analysiert eine Akte im Rahmen des Fußballgesetzes und stellt diese Akte den geltenden Rechtsvorschriften gegenüber. - Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die im Polizikorps vorhandenen verwaltungspolizeilichen Informationen und identifiziert für jede dieser Informationen die Rechtsgrundlage für ihre Verarbeitung. - Der Anwärter ergründet die Art und Weise, wie eine Zelle der Polizei im Hinblick auf die vorgeschriebenen Verfahren und die Verantwortlichkeiten des VPO benutzt wird. - Der Anwärter untersucht eine Akte in Bezug auf Störungen, die zu einem Schließungsbefehl seitens der Gemeindebehörden geführt haben und beschreibt die Rolle des VPO in dieser Akte. Auf föderaler Ebene: - Der Kommissar-Anwärter führt ein Gespräch mit einem VerwaltungspolizeidirektorKoordinator und analysiert das Funktionsprofil dieses Verantwortlichen in Bezug auf den Inhalt der Aufgaben, insbesondere in Bezug auf die Bewältigung überlokaler Ereignisse. Er stellt jedes Mal einen Bezug zum rechtlichen Referenzrahmen her. - Der Anwärter erstellt ein globales Schema in Bezug auf die Informationsverwaltung, Planung, Vorbereitung und Weiterverfolgung von Ereignissen. - Er verschafft sich einen Überblick über die verschiedenen Akteure auf lokaler und überlokaler Ebene sowie über die föderalen und lokalen Behörden und die Veranstalter von Ereignissen. Er vermerkt die jeweiligen Rollen mit Bezug auf den rechtlichen Rahmen. - Er beschreibt die Ausbildung in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten auf Ebene des Bezirks, die Arbeit des Einsatzkorps und die Verwaltung der logistischen Mittel. PRAKTIKUM TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG POLIZEILICHEN ANGELEGENHEITEN (min. 60 Stunden) IN GERICHTS- Sich mit den Aufgaben eines Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in der täglichen Arbeit eines lokalen Polizeidienstes und eines dekonzentrierten föderalen Polizeidienstes vertraut machen. Auf lokaler Ebene: - Der Kommissar-Anwärter kontaktiert den Dienstleiter eines lokalen Ermittlungsdienstes und analysiert die Arbeitsweise dieses Dienstes. - Der Anwärter analysiert die verschiedenen Funktionen innerhalb dieses Dienstes und stellt für jede Funktion den Bezug zum rechtlichen Referenzrahmen her. - Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die in diesem Dienst vorhandenen gerichtlichen Informationen und identifiziert für jede dieser Informationen die Rechtsgrundlage für ihre Verarbeitung. - Der Anwärter analysiert den zonalen Sicherheitsplan und beschreibt den Beitrag des lokalen Ermittlungsdienstes. - Der Anwärter erläutert die Wichtigkeit der strategischen Analyse auf Ebene des Korps. - Der Anwärter untersucht die Art und Weise, wie die Bearbeitung der Akten und die Kontrolle der redaktionellen Qualität innerhalb des Korps organisiert werden und die Art und Weise, wie Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen werden. - Der Anwärter wohnt einem Briefing im Rahmen einer gerichtlichen Operation bei, verfolgt die Aktion innerhalb der Kommandozelle und wohnt dem Debriefing bei. Auf föderaler Ebene: - Der Kommissar-Anwärter führt ein Gespräch mit einem Gerichtspolizeidirektor, um Informationen hinsichtlich der Struktur und der Arbeitsweise der FGP zu erhalten. - Der Anwärter beschreibt die Aufgaben eines IKB und erwähnt hierbei die Rechtsgrundlagen für dessen Aufträge. - Der Anwärter konsultiert die verschiedenen Informationskanäle, beteiligt sich aktiv an der Erfassung der Informationen und legt dar, worin der Mehrwert der eingegebenen Informationen besteht. - Der Anwärter beschreibt die Kontrolle der Qualität der erfassten Informationen. - Der Anwärter beobachtet die Arbeit eines KIZ und verfolgt einen Arbeitsablauf ab dem Eingang des Anrufs in der Einsatzzentrale bis zum Ende des Auftrags des vor Ort entsandten Einsatzteams. - Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die verschiedenen Akteure auf lokaler und überlokaler Ebene und über die lokalen und föderalen Behörden im gerichtlichen Bereich. Er vermerkt die jeweiligen Rollen mit Bezug auf den rechtlichen Rahmen. - Er beschreibt die Aufgaben und die Instrumente eines Kriminalanalytikers im Bereich operative Analyse. - Innerhalb der FGP untersucht der Anwärter spezifische gerichtspolizeiliche Akten. Er wohnt hinsichtlich dieser Akten dem Briefing, Debriefing und der Konzertierungsversammlung bei und erstellt einen Bericht. AUSBILDUNGSPRAKTIKUM IN EINSATZSITUATIONEN (min. 120 Stunden) Sich mit den Aufgaben eines Verantwortlichen für die Planung eines Gesamteinsatzes in verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Angelegenheiten vertraut machen und sich in die tägliche Arbeit einer lokalen Polizeieinheit einbinden. Einleitende Mitteilung 1. Der Kommissar-Anwärter führt während seines Praktikums (unter Kontrolle des Mentors oder eines vom Mentor gewählten Offiziers) alle täglichen Aufträge eines Polizeioffiziers in einer Polizeizone aus. 2. Der Kommissar-Anwärter kann sich bei seiner Arbeit immer auf den Rückhalt seines Mentors berufen. 3. Der Kommissar-Anwärter muss in allen Bereichen fähig sein, den rechtlichen Rahmen zu bestimmen, zu analysieren und anzuwenden. 4. Zur Erreichung der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Zielsetzungen wendet der Anwärter die Instrumente an, die er in den Kursen Management/Excellence in der Polizeiarbeit erworben hat, und nimmt er die Verhaltensweisen an, die er sich dabei angeeignet hat. 5. Der Anwärter verwirklicht mindestens zehn der nachstehend erwähnten Ziele, davon mindestens drei in jedem "Bereich" (Verwaltungspolizei, Gerichtspolizei, Excellence/Management). Zielsetzungen des Praktikums Verwaltungspolizei 1. Die Verantwortlichkeiten eines Offiziers der lokalen Polizei im Rahmen einer FIPA ausüben 2. Einen Einsatz bewältigen, der nicht auf Ebene eines Offiziers der lokalen Polizei geplant ist 3. Während einer Kundgebung oder eines Fußballspiels entweder die Funktion eines Verantwortlichen für den Ordnungsdienst, eines Pelotonskommandanten oder eines Beigeordneten des Pelotonskommandanten einnehmen 4. Eine zonale Verkehrskontrolle organisieren 5. Ein in einem Gerichtsgebäude stattfindendes Ereignis (Assisenhof, Ratskammer, Überführung eines Strafgefangenen, ...) koordinieren und absichern 6. Bei einem Streik in einem Gefängnis die Rolle eines Polizeioffiziers ausüben 7. Den VPO im Bereitschaftsdienst bei seinen Aufträgen, insbesondere bei einem Abruf, begleiten und am Entscheidungsprozess (Festnahmen, Evakuierungen, ...) teilnehmen 8. Eine thematische oder präventive Operation (zum Beispiel Phone Shops, Night Shops, Baugewerbe, Menschenhandel, ...) in Absprache mit einem Partner (Wirtschaftsangelegenheiten, Sozialinspektion, Zoll, ...) bewältigen 9. Eine lokale präventive Operation (verschiedene Anordnungen, Umwelt, Störungen, Tags, Schulabsentismus, ...) im Rahmen des zonalen Sicherheitsplans oder auf Verlangen der lokalen Behörden bewältigen 10. Den verwaltungspolizeilichen Teil bei großangelegten gerichtlichen Operationen (Rekonstruktionen, Haussuchungen, ...) übernehmen 11. Ein FTX organisieren Gerichtspolizei 1. Zwanzig Protokolle mit Bezug auf mindestens fünf verschiedene Qualifizierungen untersuchen, in diesem Rahmen die Verbindungen AND, die Erstellung der DOS, der Personenbeschreibungen, die Abnahme von Fingerabdrücken, die Aufnahme von Fotos, ... berücksichtigen und die Rückmeldung zu den Sachbearbeitern / zum Teamchef ausführen 2. Das tägliche Briefing des Einsatzdienstes auf der Grundlage der Informationen, über die er in den verschiedenen Aufgabenbereichen verfügt, machen 3. Eine Phänomenanalyse (zum Beispiel: Serie von Brandstiftungen, Diebstähle in Fahrzeugen, Diebstähle von Weihnachtsdekorationen, Kupferdiebstähle, Grabschändungen, ...) im Hinblick auf die Vorbereitung einer externen Kommunikation (Ortsteilversammlung, Pressebericht, ...) durchführen 4. Vorbereitung und Koordinierung • einer Haussuchung, • einer Ortsbesichtigung, • einer Beschlagnahme, • eines Line-Up, • einer Festnahme und Vorführung, • einer Aktion gegen Diebstahl, • eines Auftrags im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens, • ... 5. Multidisziplinäre Kontrollen (Night Shops, Restaurants, Gasthöfe, Tierhandlungen, ...) in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern vorbereiten und koordinieren 6. Die Folgemaßnahmen zu fünf Akten im Rahmen von Bewährungsauflagen kontrollieren und seinen Feststellungen entsprechend Folge leisten Excellence in der Polizeiarbeit / Management 1. Eine Informationssitzung zu einem neuen Gesetzestext, einem Königlichen Erlass, einem Rundschreiben, ... (vom Mentor genehmigtes Thema) organisieren und leiten 2. Den Personalbestand über einen bestimmten Zeitraum planen 3. Zur Suche nach einer Lösung bei einem Konflikt zwischen Personen oder Diensten beitragen 4. Mindestens ein Coachinggespräch mit einem Mitarbeiter der Polizeizone vorbereiten, führen und auswerten 5. Während mindestens eines Tages die tägliche Koordinierung vorbereiten, zuweisen und weiterverfolgen 6. Die interne Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Teilen der Organisation beschreiben, analysieren und eventuell Verbesserungsvorschläge machen 7. Eine kritische Analyse der Vorbereitung, der Ziele und des Entscheidungsprozesses von mindestens zwei Konzertierungsversammlungen auf Führungsebene machen 8. Beschreiben, wie die Bestimmung der Prioritäten im zonalen Sicherheitsplan zustande kommt 9. Beschreiben, wie ein (laufendes oder neues) Projekt zustande kommt 10. Beschreiben, wie die Polizeizone auf nicht geplante Aktivitäten reagiert, und diesbezüglich Vorschläge machen 11. Im Rahmen eines konkreten Problems begrenzten Ausmaßes eine in einem sehr kurzen Zeitraum (eine Woche) realisierbare Vorgehensweise vorschlagen und die Ausführung vorbereiten, koordinieren und auswerten 12. Eine dienstliche Mitteilung über ein vom Mentor vorgegebenes Thema erstellen 13. Beschreiben, wie einer der Pfeiler der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit in der Arbeitsweise der Polizeizone zum Ausdruck kommt MODULE PRAKTIKA mindestens 1100 Stunden mindestens 240 Stunden [Anlage 17] [Anlage 17 ersetzt durch Art. 1 des M.E. vom 12. August 2010 (B.S. vom 24. August 2010)] Grundausbildung Polizeikommissar - Benotung der täglichen Arbeit Betrifft: Nationale Offiziersschule NAME, Vorname Erkennungsnummer Datum Ausbildungslehrgang Gesamtnote Koeffizient Module 1+2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 Module 9 Modul 10 + 11 /95 /55 /90 /160 /120 /115 /150 /65 /150 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Modul körperliches und mentales Training /100 1 Modul Gewaltbeherrschung /100 1 Ergebnis Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 11 /1000 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. Modul körperliches und mentales Training /100 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. Modul Gewaltbeherrschung /100 Zur Kenntnis genommen am Der Kommissar-Anwärter Der Schuldirektor Anlage 18 […] [Anlage 18 aufgehoben durch Art. 8 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] [Anlage 19] [Anlage 19 ersetzt durch Art. 1 des M.E. vom 12. August 2010 (B.S. vom 24. August 2010)] Grundausbildung Polizeikommissar - Endergebnis Betrifft : Nationale Offiziersschule NAME, Vorname Erkennungsnummer Datum Ausbildungslehrgang Endbewertung für die professionnelle Arbeitsweise ungenügend befriedigend gut Managementfähigkeiten ungenügend befriedigend gut Note Koeffizient Ergebnis Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 11 / 1000 / 100 2.5 / 250 Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des körperl. u. mentalen Trainings / 100 / 100 1 / 100 Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. der Gewaltbeherrschung / 100 / 100 1 / 100 Erforderliches Minimum Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung Theorie / 175 Fallstudie / 175 Insgesamt / 350 175 50 % / 300 150 50 % 175 50 % / 550 330 60 % / 1000 500 50 % Mündliche Prüfung Praktische Prüfung Hindernislauf / 100 Rollenspiel / 250 Insgesamt / 350 Gesamtnote der Abschlussplrüfung / 1000 / 100 5,5 Allgemeine Bewertung Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*) Zur Kenntnis genommen am Der Kommissar-Anwärter (*) Nichtzutreffendes bitte streichen Der Schuldirektor [Anlage 20] [Anlage 20 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Vorbereitende Ausbildung des Kaders des Personals im mittleren Dienst und des Offizierskaders PROGRAMM MODUL 1: 1. 2. 3. 2. 3. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER KADER IN DER INTEGRIERTEN POLIZEI mindestens 30 Stunden TECHNISCHE GRUNDKOMPETENZEN mindestens 12 Stunden Einen PC bedienen Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Funkgeräte benutzen Sich mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug mühelos und sicher fortbewegen Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate benutzen Die Grundschutzmittel benutzen und Vorbeugungsmaßnahmen anwenden MODUL 5: 1. 2. 3. 4. mindestens 20 Stunden Sich an die gewünschten polizeilichen Berufspflichten halten und die Verhaltensweisen erkennen, die disziplinäre oder strafrechtliche Folgen haben können Die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Regeln kennen Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes identifizieren, unter Beachtung des institutionellen, gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rahmens, und insbesondere seine Befugnisse kennen, um sich so gut wie möglich in den Polizeidienst einzugliedern Die allgemeinen Befugnisse der Polizisten im Rahmen internationaler Verträge und grenzüberschreitender Befugnisse kennen MODUL 4: 1. 2. 3. 4. 5. PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER POLIZEI IN UNSERER GESELLSCHAFT Die Struktur des belgischen Rechtsstaates und darin die Rolle eines Polizeidienstes verstehen Die Entwicklung der belgischen Polizeidienste verstehen Anhand der belgischen Gesetze eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des Gerichtswesens und der Polizei geben MODUL 3: 1. mindestens 6 Stunden Sich in eine Polizeischule einordnen Seine Zeit einteilen Eine effiziente Lern- und Arbeitsmethode entwickeln MODUL 2: 1. PLATZ UND ROLLE DES ANWÄRTERS IN EINER POLIZEISCHULE EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN POLIZEIVORGÄNGE mindestens 146 Stunden Opfer empfangen, betreuen und ihnen den angeforderten Beistand leisten Protokolle, Berichte, gerichtliche Dokumentation und Verwaltungsunterlagen erstellen Eine Person vernehmen Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am häufigsten vorkommenden Straftaten treffen Die Kontrolle einer oder mehrerer Personen durchführen Eine Durchsuchung durchführen Einer Person auf moderate Weise die Freiheit entziehen Eine Haussuchung mit oder ohne Haussuchungsbefehl ausführen Eine Beschlagnahme durchführen Informationen in Bezug auf Sicherheitsprobleme sammeln, verbreiten und auswerten An einer Untersuchung oder an Ermittlungen teilnehmen MODUL 6: 1. 2. 3. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. BÜRGERNAHE POLIZEI mindestens 32 Stunden Die Arbeit einer lokalen Demokratie kennen Die Prinzipien der bürgernahen Polizei beherrschen Den Begriff "externe Orientierung" verstehen Problemlösend arbeiten In "Partnerschaft" arbeiten Über seine Tätigkeiten Rechenschaft ablegen Den Begriff "Empowerment" kennen Die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext verstehen Eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten entwickeln, die nötig sind, um mit jemandem Kontakt aufzunehmen und zu kommunizieren und bei einer Streitigkeit einzugreifen MODUL 8: 1. 2. mindestens 38 Stunden Im Rahmen der Verwaltungspolizei die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers kennen und respektieren An polizeilichen Großeinsätzen teilnehmen Die Polizeitechniken und -einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beherrschen MODUL 7: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND ALLGEMEINE POLIZEIEINSÄTZE UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN mindestens 146 Stunden Den allgemeinen Umgang mit häufigen Fällen kennen Verkehrsgefährdende und gesellschaftsstörende Verstöße erkennen und die Zweckmäßigkeit eines Protokolls abschätzen Die Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen durchführen Im Fall von Alkoholvergiftung und/oder Trunkenheit am Steuer eingreifen und die Feststellungen treffen Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen eingreifen und die Feststellungen treffen Im Fall von Straftaten gegen Personen eingreifen und die Feststellungen treffen Bei Sittlichkeitsdelikten eingreifen und die Feststellungen treffen Bei Verschwinden von Personen schnell eingreifen Im Fall von Diskriminierung und Rassismus eingreifen und die Feststellungen treffen Im Fall von Diebstahl und anderen Straftaten gegen Eigentum eingreifen und die Feststellungen treffen In Situationen im Bereich Jugendschutz eingreifen In Situationen mit Geisteskranken eingreifen In Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von Waffen und Munition eingreifen und die Feststellungen treffen Im Fall von Verstoß gegen das Ausländergesetz eingreifen und die Feststellungen treffen In Sachen Drogen und/oder im Fall von Drogenvergiftung am Steuer eingreifen und die Feststellungen treffen Im Fall öffentlicher Trunkenheit eingreifen In Sachen Umwelt eingreifen Im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen eingreifen Infolge einer Anforderung Beistand leisten Vorrechte und Immunitäten MODUL 9: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 2. 3. 2. 3. 4. 5. KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING GEWALTBEHERRSCHUNG ZWEITSPRACHE 2. mindestens 48 Stunden mindestens 24 Stunden Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg erklären zu können AUSBILDUNGSPRAKTIKUM (ANWÄRTER KOMMISSAR) 1. mindestens 32 Stunden In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die polizeilichen Berufspflichten haben Eine potenzielle Gefahrensituation verbal bewältigen Die Techniken der Selbstverteidigung beherrschen Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen handhaben Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen, die zur effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen MODUL 13: 1. mindestens 8 Stunden Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen MODUL 12: 1. AKTUELLE PHÄNOMENE Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen MODUL 11: 1. mindestens 8 Stunden Im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen ergreifen Im Fall von Brand eingreifen und die Feststellungen treffen Im Fall einer Bombendrohung die ersten Maßnahmen ergreifen Ein potenzielles Angriffsziel schützen Im Fall von Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen ergreifen und die Feststellungen treffen Im Fall von Terrorismus eingreifen MODUL 10: 1. UMGANG MIT SPEZIFISCHEN SITUATIONEN mindestens 2 Wochen Unter der Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen elementaren Polizeivorgänge im Polizeialltag beobachten und anwenden Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden AUSBILDUNGSPRAKTIKUM (ANWÄRTER KOMMISSAR) 1. 2. mindestens 4 Monate Unter der Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen elementaren Polizeivorgänge im Polizeialltag beobachten und anwenden Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden MODULE INSGESAMT ABSCHLUSSPRÜFUNG mindestens 550 Stunden MODUL 1: PLATZ POLIZEISCHULE 1. UND ROLLE DES ANWÄRTERS IN EINER Sich in eine Polizeischule einordnen Der Anwärter macht sich mit seinem neuen Umfeld, der Arbeitsweise der Schule und dem Lehrkörper vertraut. Zielsetzungen: Der Anwärter: • stellt sich vor und macht Bekanntschaft mit seinen Klassenkollegen • tauscht mit den Ausbildern und Praxisausbildern die gegenseitigen Erwartungen aus • identifiziert seine Ausbildungsverantwortlichen • erläutert den Ablauf, die Ziele und das Profil der Grundausbildung • erläutert die Philosophie des Ausbildungssystems und skizziert die Möglichkeiten, die sich ihm am Ende der Grundausbildung bieten • beschreibt die Struktur der Polizeischule • ordnet die verschiedenen Dienste der Polizeischule ein und erklärt ihre Arbeitsweise und die Betreuungsmöglichkeiten • hält die Studienordnung und die Schulordnung der Polizeischule ein und benutzt die spezifischen Unterlagen der Schule • ist sich bewusst, dass er sich für seine Handlungen rechtfertigen muss Inhalt: Bekanntschaft mit: Klassenkollegen Ausbildern und Praxisausbildern Ausbildungsverantwortlichen Programm und Ziele der Ausbildung Philosophie des Ausbildungssystems und Organisation der Ausbildungen in der Polizeistruktur Arbeitsweise und Struktur der Polizeischule Rechte und Pflichten als Student Rechenschaft ablegen, sich verantworten 2. Seine Zeit einteilen Der Anwärter erfasst die Bedeutung der Arbeitsplanung. Zielsetzungen: Der Anwärter: • wird sich durch die Analyse seines täglichen Arbeitsablaufs der Notwendigkeit eines eigenen funktionellen Zeitmanagements bewusst • erfasst die Zeitdiebe und klassifiziert sie in interne und externe Zeitdiebe • erfasst die verschiedenen Aufgaben nach ihrer Wichtigkeit und ordnet sie nach den Fristen, die ihm zu ihrer Erfüllung gegeben sind Inhalt: 3. Selbstkenntnis im Zusammenhang mit Zeitmanagement Interne und externe Zeitdiebe Technik der Prioritäten Eine effiziente Lern- und Arbeitsmethode entwickeln Der Anwärter macht sich mit den Lernmethoden und -mitteln vertraut, die es ihm ermöglichen, die Grundkompetenzen eines Polizeibeamten unter den besten Bedingungen zu erwerben und zu entwickeln. Zielsetzungen: Der Anwärter: • analysiert die Zielsetzungen des Programms Polizeischule • fasst seine Unterrichtsunterlagen entsprechend Zielsetzungen zusammen • lernt auf strukturierte Weise • plant seine Lernzeiten • beschreibt die Schritte, die zu unternehmen sind, um individuelle pädagogische Betreuung zu erhalten • zieht verschiedene Quellen für Recherchen heran analysiert die erhaltene Dokumentation der den eine und Inhalt: Analyse der Zielsetzungen Erstellung von Zusammenfassungen Lernmethoden Arbeitsplanung Suche nach Dokumentation und ihre Analyse Betreuung in den Polizeischulen Der Anwärter kann während der Ausbildung vom pädagogischen Büro individuell betreut werden. MODUL 2: PLATZ, FUNKTION UND ROLLE DER POLIZEI IN UNSERER GESELLSCHAFT 1. Die Struktur des belgischen Rechtsstaates und darin die Rolle eines Polizeidienstes verstehen Der Anwärter erkennt den Platz und die Rolle eines Polizeidienstes in einer demokratischen Gesellschaft sowie die Entwicklung der Aufträge der Polizei in diesem Rahmen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erfasst den belgischen Staat als eine Gemeinschaft mit soziologischen, politischen, demographischen und sozialen Merkmalen • skizziert die Struktur des belgischen Staates und unterscheidet die Zuständigkeiten jeder Machtebene • weiß die rechtsprechende Gewalt in die verschiedenen Ebenen des belgischen Staates einzuordnen • weiß die gesetzgebende Gewalt in die verschiedenen Ebenen des belgischen Staates einzuordnen • weiß die ausführende Gewalt in die verschiedenen Ebenen des belgischen Staates einzuordnen • erläutert die Rolle der Verwaltungsgerichte • weiß das Polizeisystem in das gerichtliche und administrative System sowie in die Struktur des belgischen Staates einzuordnen • erläutert kurz die Begriffe Sicherheit und Unsicherheit • erläutert die Rolle der Polizei in der Gesellschaft • erläutert die Rechte und Freiheiten der Bürger gemäß der Verfassung und dem internationalen Recht • erläutert die Prinzipien der polizeilichen Grundfunktion und der spezialisierten Polizeifunktion und verdeutlicht die Verbindung zwischen beiden • erläutert die Rolle und den Platz der Polizei in einer multikulturellen Gesellschaft • skizziert die Entwicklung des Platzes des Täters und des Opfers • erläutert die Bedeutung seiner Rolle in der Sicherheitsproblematik und identifiziert die Aufgaben des Polizeibediensteten und des Polizeiinspektors auf dieser Ebene • erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt Inhalt: Belgien als Gemeinschaft: Soziologische Merkmale Politische Merkmale Demographische Merkmale Sozioökonomische Merkmale Organisation: Föderalstaat Gemeinschaften Regionen Provinzen Gemeinden Rechtsprechende, gesetzgebende und ausführende Gewalt Verwaltungsgerichte Platz des Polizeisystems im Gerichtssystem und in der belgischen Staatsstruktur Sicherheit und Unsicherheit (Ursachen, Phänomene) Rechte und Freiheiten der Bürger gemäß der Verfassung Rolle der Polizei in der Gesellschaft Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt Polizeiliche Grundfunktion und spezialisierte Polizeifunktion Rolle und Platz der Polizei in einer multikulturellen Gesellschaft Platz von Täter und Opfer (Franchimont-Gesetz, OOP 15 usw.) Öffentliche Ruhe, Sicherheit und Gesundheit 2. Die Entwicklung der belgischen Polizeidienste verstehen Der Anwärter verschafft sich einen Überblick über die Entwicklung der Polizeidienste in Belgien, um Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes zu verstehen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • skizziert auf einer Zeitleiste die Entwicklung der Polizeidienste in Belgien • erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst • skizziert Struktur und Organisation des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes Inhalt: Geschichte: Gemeindepolizei Gendarmerie Gerichtspolizei Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst Struktur und Organisation des integrierten Polizeidienstes 3. Anhand der belgischen Gesetze eine Übersicht über den Aufbau der Verwaltung, des Gerichtswesens und der Polizei geben Der Anwärter versteht die allgemeinen Rechtsgrundsätze und verschafft sich einen allgemeinen Überblick über die Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie über die anderen Akteure, die Tätigkeiten in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Justiz ausüben. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die allgemeinen Rechtsgrundsätze • erläutert die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts und des öffentlichen Rechts • erläutert die Klassifizierung der Straftaten und der Strafen • unterscheidet die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte und ihre Zuständigkeiten • erläutert den Ablauf der Strafverfolgungen und der Zivilklagen • identifiziert die Aufgaben der Verwaltungs- und der Gerichtspolizei • identifiziert die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und erläutert ihre Zuständigkeiten • skizziert die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens • unterscheidet die Elemente, die in Strafangelegenheiten die Entscheidungen des Richters beeinflussen • identifiziert die Tätigkeiten, die der auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizeidienst als Dienst an der Bevölkerung und an den Behörden ausübt • beschreibt die Zuständigkeiten der föderalen Unterstützungsdienste • beschreibt die Zuständigkeiten der Kontrolldienste • beschreibt die Rolle und die Zuständigkeiten der anderen Dienste, die auf Ebene der Sicherheit eingreifen (Nachbarschaftskomitees, Türsteher, Stadtwächter, Parkplatzwächter, Wachdienste und Privatdetektive usw.) Inhalt: Einführung in das allgemeine Recht Allgemeine Grundsätze des Verwaltungs- und des öffentlichen Rechts Klassifizierung der Straftaten und der Strafen Die verschiedenen Gerichtshöfe und Gerichte Ablauf der Strafverfolgungen und Zivilklagen Aufgaben der Verwaltungs- und der Gerichtspolizei Die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden Die verschiedenen Phasen des Strafverfahrens Elemente, die in Strafangelegenheiten die Argumentation des Richters beeinflussen Dienstangebot der Polizeidienste Die föderalen Unterstützungsdienste Die Kontrolldienste Die anderen Dienste, die auf Ebene der Sicherheit tätig sind MODUL 3: PLATZ, FUNKTION INTEGRIERTEN POLIZEI 1. UND ROLLE DER KADER IN DER Sich an die gewünschten polizeilichen Berufspflichten halten und die Verhaltensweisen erkennen, die disziplinäre oder strafrechtliche Folgen haben können Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Einstellungen und Werten, von denen er sich bei seiner Arbeit leiten lassen muss. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die polizeiliche Berufsethik und die Auswirkung, die sie auf das Verhalten der Polizei haben muss • erläutert die Elemente der polizeilichen Berufspflichten, wie in den Artikeln 123 bis 131 des Gesetzes über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst beschrieben • erkennt normabweichende Verhaltensweisen und geht damit um • beweist die Wichtigkeit der Werte der integrierten Polizei, insbesondere die Begriffe Integrität, Verfügbarkeit, Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und pluralistische Haltung in der Polizeiarbeit • unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegen Güter, die von Personen verübt werden, die ein öffentliches Amt ausüben, und bespricht die Umstände, unter denen die Anwendung des Gesetzes ändert • unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegen Güter, die sowohl von Personen, die ein öffentliches Amt ausüben, als auch von Privatpersonen verübt werden, und bespricht die Umstände, unter denen die Anwendung des Gesetzes ändert • ist sich der Auswirkung seiner Ermessensbefugnis bewusst Inhalt: Polizeiliche Berufsethik Polizeiliche Berufspflichten - Kodex der Berufspflichten Normabweichende Verhaltensweisen Die Werte der integrierten Polizei; die Begriffe Integrität, Verfügbarkeit, Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und pluralistische Haltung Titel IV und V des Strafgesetzbuches Ermessensbefugnis 2. Die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Regeln kennen Der Anwärter wird über die auf ihn anwendbaren statutarischen und administrativen Verfahren informiert. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beschreibt die statutarischen Regeln, die auf Anwärter und Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste Anwendung finden • beschreibt das Konzept und die allgemeine Philosophie des Disziplinarsystems und erläutert den Zusammenhang mit den polizeilichen Berufspflichten • erläutert die Verwaltungs- und Disziplinarverfahren und ihre jeweiligen Ausführungsmodalitäten • erstellt eine Verteidigungsschrift mit Argumenten, die sich auf die vorgefundene Situation beziehen • unterscheidet zwischen Gehalt, Zulagen und Entschädigungen • reagiert auf die vorgeschlagene Bewertung in angemessener Weise und ergreift die erforderlichen Initiativen • identifiziert die verschiedenen Gewerkschaftsorganisationen • identifiziert die verschiedenen beruflichen Unvereinbarkeiten, wie in den Artikeln 132 bis 135 des Gesetzes über den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst beschrieben • kann die allgemeinen Grundsätze und Verfahren in Bezug auf das Wohlbefinden und die Sicherheit bei der Arbeit sowie die Rolle der Kontaktpersonen formulieren • kennt die am häufigsten benutzen Formulare und angewandten Verfahren in Bezug auf Verwaltung und Logistik (F/L-Formulare usw.) Inhalt: Verwaltungsstatut Besoldungsstatut Gewerkschaftsstatut Disziplinarstatut Berufliche Unvereinbarkeiten Wohlbefinden/Sicherheit am Arbeitsplatz Verwaltung und Logistik (F/L-Formulare usw.) Gewerkschaftliche Informationen: Die Polizeischule wird pro zugelassene Gewerkschaftsorganisation der Polizei auf deren Antrag hin einen Zeitpunkt vorsehen, in dem diese sich den Anwärtern vorstellen kann. 3. Die Aufträge des auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes identifizieren, unter Beachtung des institutionellen, gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Rahmens, und insbesondere seine Befugnisse kennen, um sich so gut wie möglich in den Polizeidienst einzugliedern Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Aufträgen, die er künftig erfüllen wird, und wird durchdrungen vom Geist, in dem er sie ausführen wird. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt • identifiziert die Tätigkeiten, die der auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizeidienst als Dienst an der Bevölkerung und an den Behörden ausübt • erläutert seine Rolle und seine Befugnisse im Rahmen seiner Funktion innerhalb eines Polizeidienstes • erläutert die Grenzen und die Komplementarität seines Auftrags im Verhältnis zum Auftrag der verschiedenen Kader Inhalt: 4. Philosophie und Leitlinien des Gesetzes über das Polizeiamt Dienstangebot der Polizeidienste Rolle und Zuständigkeiten Grenzen und Komplementarität seines Auftrags Die allgemeinen Befugnisse der Polizisten im Rahmen internationaler Verträge und grenzüberschreitender Befugnisse kennen Der Anwärter kennt die internationalen Verträge und kann eine Übersicht über die Befugnisse der in Belgien auftretenden ausländischen Polizisten und der im Ausland auftretenden belgischen Polizisten geben. Zielsetzungen: Der Anwärter: • gibt eine Übersicht über die bestehenden internationalen Verträge • erläutert die Befugnisse der belgischen Polizisten, die grenzüberschreitend auftreten • erläutert die Befugnisse der ausländischen Polizisten, die grenzüberschreitend in Belgien auftreten Inhalt: internationale Verträge in Sachen grenzüberschreitendes Auftreten grenzüberschreitende Befugnisse der belgischen Polizisten grenzüberschreitende Befugnisse der ausländischen Polizisten MODUL 4: TECHNISCHE GRUNDKOMPETENZEN 1. Einen PC bedienen Der Anwärter ist mit der im Polizeidienst gebräuchlichen Basissoftware vertraut. Zielsetzungen: Der Anwärter: • benutzt die AZERTY-Tastatur • benutzt das Programm der Basissoftware, das gebräuchlich ist, um eine einfache Unterlage zu erstellen Inhalt: Maschine schreiben Programme der Basissoftware, die im Polizeidienst gebräuchlich sind 2. Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Funkgeräte bedienen Der Anwärter kann sich mit den Funkmitteln verständigen und die Daten des ASTRIDSystems verwerten. Zielsetzungen: Der Anwärter: • nennt die Unterschiede zwischen den Netzwerken • erläutert, was TETRA bedeutet • nennt die zu benutzenden Begriffe und kennt das Funkverfahren • geht mit den Funkgeräten um und verständigt sich anhand dieser Geräte gemäß dem Funkverfahren • beschreibt die Begriffe und Verfahren des ASTRIDSystems und erläutert die Funktionalitäten • benutzt die verschiedenen DATA-Anwendungen im Bereich der Kommunikation • benutzt die Kommunikationsmittel während einer integrierten Übung Inhalt: Netzwerke TETRA Funkverfahren Funkgeräte Das ASTRID-Endbenutzer-System DATA-Anwendungen 3. Sich mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug mühelos und sicher fortbewegen Der Anwärter ist mit dem Fahren eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs vertraut, damit seine eigene Sicherheit und die der anderen gewährleistet ist. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den Ablauf der einfachen Überprüfung eines Dienstfahrzeugs • erledigt die Formalitäten in Bezug auf einen Unfall mit einem Dienstfahrzeug • orientiert sich vor Ort mithilfe einer Straßenkarte und/oder eines Stadtplans • erläutert, wann und wie mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug zu fahren ist • übernimmt die Verantwortung, wenn er ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug fährt • erläutert die allgemeinen Grundsätze des Hinterherfahrens und des Verfolgens eines Fahrzeugs, einschließlich des grenzüberschreitenden Verfolgens Inhalt: Einfache Überprüfung eines Dienstfahrzeugs Formalitäten bei einem Unfall Orientierung vor Ort (Lesen von Straßenkarten und Stadtplänen) Regeln in Bezug auf die Benutzung eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs Allgemeine Grundsätze des Hinterherfahrens und des (grenzüberschreitenden)Verfolgens 4. Die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate benutzen Der Anwärter macht sich mit der Benutzung der in den Polizeidiensten gebräuchlichen Fotoapparate vertraut. Zielsetzungen: Der Anwärter: • kennt die Situationen, in denen Fotos gemacht werden müssen • weiß, was unbedingt fotografiert werden muss • liest die Gebrauchsanweisung jedes Fotoapparats • macht unter allen Umständen scharfe Fotos Inhalt: Fotoapparate Fotos machen Die zu fotografierenden Objekte 5. Die Grundschutzmittel benutzen und Vorbeugungsmaßnahmen anwenden Der Anwärter macht sich mit den in den Polizeidiensten allgemein gebräuchlichen Schutzmitteln vertraut und versteht es, sicher zu handeln. Zielsetzungen: Der Anwärter: • kann die allgemeinen Prinzipien und Verfahren in Bezug auf das Wohlbefinden und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Rolle der Kontaktpersonen formulieren • kennt die in einer Polizeieinheit allgemein vorhandenen Schutzmittel und ihre Anwendung • beschreibt die allgemeinen Prinzipien zur Vermeidung von Unfällen, Verwundungen und Verunreinigungen • nennt die wichtigsten Aspekte der Selbstmordverhütung Inhalt: Wohlbefinden und Sicherheit am Arbeitsplatz Schutzmittel (Schutzausrüstung, Einmal-Handschuhe und Einweg-Overalls, Schutzbrille, Gasmaske, Schutzmaske, kugelsichere Weste usw.) potenzielle Gefahr potenzielle Verunreinigung Selbstmordverhütung MODUL 5: EINFÜHRUNG IN DIE ELEMENTAREN POLIZEIVORGÄNGE 1. Opfer empfangen, betreuen und ihnen den angeforderten Beistand leisten Der Anwärter lernt, einem Opfer zu helfen, in angepasster Weise auf dessen Fragen zu antworten und ihm eine schlechte Nachricht taktvoll zu überbringen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erkennt die Bedürfnisse der Opfer • unterscheidet die verschiedenen Kategorien von Opfern • erfasst die wichtigsten Erwartungen eines Opfers in Bezug auf die Information • informiert die Person anhand des Zivilgesetzbuches über ihre bürgerlichen Rechte und Pflichten • führt die verschiedenen Aufgaben aus, die ihm zivilrechtlich obliegen • sorgt für den ersten Empfang eines Opfers (ob in einer Krisensituation oder nicht) • begleitet das Opfer bei der Formulierung seiner Erwartungen • sucht mithilfe des Sozialadressbuchs den Dienst für Opferbeistand oder den Hilfsdienst, der den Bedürfnissen der Person entspricht • überbringt eine schlechte Nachricht und steht der Person, der diese schlechte Nachricht überbracht wurde, bei • leistet bei Unfällen erste Hilfe Inhalt: Bedürfnisse der Opfer Verschiedene Kategorien von Opfern Erwartungen der Opfer in Bezug auf die Information Bürgerliche Rechte und Pflichten der Personen (Zivilrecht) Erster Empfang und Empfang in Krisensituationen Hilfeleistungsgespräch Verweisungsfunktion Überbringung einer schlechten Nachricht Erste-Hilfe-Grundkurs Die Polizeischule kann die nötigen Gelegenheiten schaffen, damit der Anwärter ein zugelassenes (europäisches) Rettungsbrevet erhält. 2. Protokolle, Berichte, gerichtliche Verwaltungsdokumente erstellen Dokumentation und Der Anwärter wird mit der Benutzung der Mittel zur Abfassung und Registrierung von Mitteilungen, Berichten, Verwaltungsdokumenten, gerichtlicher Dokumentation und Protokollen vertraut gemacht und setzt dies während der Ausbildung in die Praxis um. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die Begriffe Mitteilung, Bericht, Verwaltungsdokument, gerichtliche Dokumentation und Protokoll • erläutert die Rechtsgrundlagen für die Abfassung eines Protokolls • erläutert das Zweckmäßigkeitsprinzip bei der Abfassung eines Protokolls • erstellt ein Protokoll unter Berücksichtigung der Formvorschriften und unter Einbeziehung der Hauptrubriken • benutzt die polizeilichen EDV-Programme für die Einsichtnahme in Daten, die Abfassung der Protokolle und die Reservierung der Nummern im Protokollregister • erstellt mithilfe der polizeilichen EDV-Programme die Fahndungsmeldungen, die Personenbeschreibung und die Bescheinigung über die Anzeigeerstattung • erledigt eine Nachschrift Inhalt: Unterlagen: Mitteilungen Berichte Verwaltungsdokumente Gerichtliche Dokumentation Protokolle Rechtsgrundlagen des Protokolls Zweckmäßigkeit Formvorschriften für das Protokoll Hauptrubriken des Protokolls Polizeiliche EDV-Programme (ein Protokoll einsehen/ abfassen) (Endbenutzer ISLP) Fahndungsmeldungen, Personenbeschreibung und Bescheinigung über die Anzeigeerstattung Nachschrift 3. Eine Person vernehmen Durch Vernehmungstechniken hilft der Anwärter einem Bürger, seine Information besser zu strukturieren. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beschreibt den Zweck einer Vernehmung • unterscheidet die verschiedenen Vernehmungsarten • erläutert die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug auf die Vernehmung und geht dabei auf die Auswirkungen des Franchimont-Gesetzes ein • bereitet eine Vernehmung systematisch vor • führt die Vernehmung einer Person auf logische und chronologische Weise durch Inhalt 4. Zweck (Wahrheitsfindung) Vernehmungsarten Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen (FranchimontGesetz) Grundtechniken der Vernehmung (Vorbereitung, Vernehmungsstrategie, Logik und Chronologie) Erste dringende Maßnahmen ergreifen und Feststellungen in Bezug auf die am häufigsten vorkommenden Straftaten treffen Der Anwärter macht sich ein Bild von seiner Arbeit vor Ort in Bezug auf die am häufigsten vorkommenden Straftaten. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die Aufgaben des Gerichtspolizeibediensteten (GPB) von den Aufgaben des Gerichtspolizeioffiziers (GPO) (unter anderem bei Entdeckung auf frischer Tat/im Fall von Aufforderung) • erläutert die Ortsbesichtigung und die ersten dringenden Maßnahmen • versammelt und befragt schnell die Zeugen • erläutert den Schutz und die Sicherung von Spuren und Indizbeweisen • identifiziert Personen und Gegenstände • definiert den Begriff Beschlagnahme • unterscheidet zwischen sofortiger Befragung der Nachbarn, strukturierter Befragung der Nachbarn und Befragung der gewöhnlichen Passanten • erläutert den Ablauf einer Befragung der Nachbarn • erläutert die Feststellungen in Bezug auf die Opfer, den Täter und die Vorgehensweisen • fertigt nach der Ortsbesichtigung eine Skizze an • beurteilt, welche Fotos er machen muss, um die Feststellungen zu stützen, und stellt die Fotoakte zusammen Inhalt: Aufgaben eines Gerichtspolizeibediensteten (GPB) und eines Gerichtspolizeioffiziers (GPO) Ortsbesichtigung/erste dringende Maßnahmen Einrichten eines Sperrbereichs Zeugen: Sammeln Vernehmen Spuren und Indizbeweise: Schützen Aufnehmen Identifizieren: Personen Gegenstände Befragung der Nachbarn: Sofort Strukturiert Passanten Feststellungen Opfer Täter Vorgehensweise Skizze Fotos: Aufnahme Fotoakte 5. Die Kontrolle einer oder mehrerer Personen durchführen Der Anwärter lernt die Grundprinzipien, nach denen er einen Bürger auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise kontrollieren kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Definitionen und vorgeschriebenen allgemeinen Prinzipien der Kontrolle sowie Artikel 34 des Gesetzes über das Polizeiamt • begründet, wann und warum eine Identitätskontrolle rechtmäßig ist • erläutert die Personenkontrolle in Bezug auf die Echtheit der Dokumente gemäß dem Gesetz über den Personalausweis • identifiziert die Personen, die Immunität genießen • spricht eine Person für eine Identitätskontrolle an • zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der kontrollierten Person • bewältigt einen verbalen Konflikt als direkt betroffene Partei • führt über Funk einen Fahndungsabgleich durch und bringt ihn zu Ende • ruft das Zentrale Fahndungsregister ab und interpretiert das Ergebnis • erstellt einen Identifizierungsbericht und eine Fahndungsabmeldung • bespricht während einer Diskussion die Zweckmäßigkeit und Begründung einer Personenkontrolle, die wiederholte und fortwährende Kontrolle bestimmter Personen und die Zweckmäßigkeit, Beschimpfungen, Beleidigungen, Widerspenstigkeiten, Körperverletzungen, Bedrohungen und Bestechungen zu protokollieren, und stellt den Bezug zu den polizeilichen Berufspflichten her Inhalt: Definitionen und allgemeine Prinzipien der Kontrolle Rechtmäßiger Grund einer Identitätskontrolle Gesetz über den Personalausweis Immunitäten Identitätskontrolle Ansprechen/Kontaktaufnahme Echtheit der Dokumente Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der kontrollierten Person Konfliktbewältigung als direkt betroffene Partei AND-Kontrolle, AND-Berichte Identifizierungsbericht Fahndungsabmeldungen Beschimpfung, Beleidigung, Widerspenstigkeit, Schläge gegen einen Beamten, Bedrohung und Bestechung 6. Eine Durchsuchung durchführen Der Anwärter lernt, warum, wann und wie eine Durchsuchung durchgeführt werden muss. Zielsetzungen: Der Anwärter: • kommentiert Artikel 28 des Gesetzes über das Polizeiamt in Bezug auf die Durchsuchung • unterscheidet zwischen administrativer Durchsuchung, gerichtlicher Durchsuchung, Durchsuchung vor Einschließen in eine Zelle und körperlicher Untersuchung • zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der durchsuchten Person • schützt die durchsuchte Person vor der öffentlichen Neugier • führt eine korrekte und gesetzmäßige Durchsuchung durch • bespricht die Zweckmäßigkeit und die Gründe einer Personendurchsuchung und die Zweckmäßigkeit, Beschimpfungen, Beleidigungen, Widerspenstigkeit, Körperverletzungen, Bedrohungen und Bestechungen zu protokollieren, und stellt den Bezug zu den polizeilichen Berufspflichten her Inhalt: Gesetz über das Polizeiamt in Bezug auf die Durchsuchung Unterschied zwischen administrativer Durchsuchung, gerichtlicher Durchsuchung, Durchsuchung vor Einschließen in eine Zelle und körperlicher Untersuchung Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der durchsuchten Person Schutz vor der öffentlichen Neugier Durchsuchungstechniken Spezifische Durchsuchungen: Im Gefängnis Bei Sport- und Konzertveranstaltungen Im Rahmen von Zoll und Akzisen Berufsethische Aspekte der Durchsuchung Zweckmäßigkeit, Beschimpfungen, Beleidigungen, Widerspenstigkeit usw. zu protokollieren 7. Einer Person auf moderate Weise die Freiheit entziehen Der Anwärter erlernt die Grundprinzipien, nach denen er einem Bürger auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise die Freiheit entziehen kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • rechtfertigt die Festnahme auf der Grundlage des Gesetzes über die Untersuchungshaft • erläutert die Zuständigkeiten des Gerichtspolizeibediensteten und des Verwaltungspolizeibediensteten im Bereich der Freiheitsentziehung • nennt die gesetzlichen Fristen der Freiheitsentziehung • erläutert den Begriff der missbräuchlichen und willkürlichen Freiheitsentziehung durch einen Beamten • beurteilt je nach Lage und gesetzlichen Richtlinien, welche Personen zu kontaktieren sind • führt die Techniken der Freiheitsentziehung aus, einschließlich des Anlegens von Handschellen (Wiederholung und Verfeinerung) • zeigt Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der festgenommenen Person • schützt die Person, der die Freiheit entzogen wird, vor der öffentlichen Neugier • nimmt eine gesetzmäßige gerichtliche Festnahme vor • nimmt eine gesetzmäßige administrative Festnahme vor • nimmt Fingerabdrücke • macht die Fotos bei einer Freiheitsentziehung • füllt das Register der administrativen Festnahmen aus • bewacht die festgenommenen Personen gemäß den Prinzipien der Untersuchungshaft • führt dem Magistraten eine festgenommene Person vor und überführt sie ins Gefängnis • erstellt unter Berücksichtigung seiner Eigenschaft als Gerichtspolizeibediensteter ein Festnahmeprotokoll Inhalt: 8. Gesetz über die Untersuchungshaft Gerichtliche Festnahme Administrative Festnahme Gerichtliche Maßnahmen Gesetzliche Fristen der Freiheitsentziehung Missbräuchliche und willkürliche Freiheitsentziehung Techniken der Freiheitsentziehung (u.a. Anlegen von Handschellen) Achtung vor der Würde und Persönlichkeit der festgenommenen Person Fingerabdrücke (Umstände, Techniken) Fotos für die gerichtliche Identifizierung Register der administrativen Festnahmen Bewachung der festgenommenen Personen Benachrichtigung der Familie - Versorgung Überführung von Gefangenen und Maßnahmen im Fall einer Flucht Spezifikationen eines Festnahmeprotokolls Eine Haussuchung mit oder ohne Haussuchungsbefehl ausführen Der Anwärter nimmt Kenntnis vom Verfahren, das bei der Durchführung einer Haussuchung unter Verantwortung eines GPB oder GPO zu befolgen ist. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rechtsgrundlagen und die Zweckmäßigkeit einer Haussuchung • unterscheidet eine gerichtliche Haussuchung von einer administrativen Haussuchung • erläutert die Rolle der für Haussuchungen zuständigen Behörden • erläutert die Spezifitäten bei der Durchführung einer gerichtlichen Haussuchung unter Verantwortung eines GPB und eines GPO • erläutert die Aufgaben eines VPB und eines VPO bei einer administrativen Haussuchung • bereitet eine eingewilligte Haussuchung vor • führt eine eingewilligte Haussuchung durch • benutzt geeignete Techniken, um in ein Gebäude einzudringen, und lässt sich hierbei von den gesetzlichen Vorschriften und polizeilichen Berufspflichten leiten • erstellt ein Haussuchungsprotokoll Inhalt: Rechtsgrundlagen Begriff "Wohnung" Gerichtliche Haussuchung Administrative Haussuchung Zuständige Behörden Aufgaben des GPB und des GPO Aufgaben des VPB und des VPO Vorbereitung und Ausführung Haussuchung Eindringen in ein Gebäude Haussuchungsprotokoll einer eingewilligten 9. Eine Beschlagnahme durchführen Der Anwärter lernt, warum, wann und wie eine Beschlagnahme durchgeführt werden muss. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rechtsgrundlagen für eine Beschlagnahme • unterscheidet eine Beschlagnahme von einer Sicherstellung • stellt Gegenstände sicher • nimmt Gegenstände in Beschlag und hinterlegt sie bei der Gerichtskanzlei • informiert die Betroffenen, wie sie die beschlagnahmten Gegenstände zurückerhalten können • verfasst ein Beschlagnahmeprotokoll und die damit verbundenen Unterlagen Inhalt: 10. Rechtsgrundlagen Begriffe - Arten von Beschlagnahmen Beschlagnahmetechniken Hinterlegung bei der Gerichtskanzlei Wiedererlangung von beschlagnahmten Gegenständen Protokoll und Unterlagen Informationen in Bezug auf Sicherheitsprobleme sammeln, verbreiten und auswerten Der Anwärter entdeckt, wie er durch Sammeln, Verbreiten und Auswerten von Informationen maximal zum Fortgang einer gerichtlichen Untersuchung beitragen kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erfasst in den verschiedenen Sachgebieten den Bedarf der Polizeidienste und Behörden an Informationen und Auskünften • skizziert den gerichtlichen Informationszyklus • skizziert den administrativen Informationszyklus • unterscheidet die verschiedenen Möglichkeiten des polizeilichen Dokumentationssystems • erläutert, auf welche nationalen und internationalen Unterstützungsdienste er zurückgreifen kann • beurteilt den Inhalt einer Information gemäß den vorgesehenen Kriterien • erstellt im Rahmen einer Untersuchung einen Informationsbericht und ein zusammenfassendes Protokoll • beurteilt, welcher Teil der erhaltenen Information unter das Berufsgeheimnis und/oder den Schutz des Privatlebens fällt • erläutert die allgemeinen Grundsätze über das Arbeiten mit einem Informanten Inhalt: 11. Bedarf der Polizeidienste und Behörden an Informationen und Auskünften Gerichtlicher Informationszyklus Administrativer Informationszyklus Möglichkeiten des polizeilichen Dokumentationssystems Nationale und internationale Unterstützungsdienste Kriterien einer vollständigen Information Informationsbericht und zusammenfassendes Protokoll Konkrete und weiche Information Berufsgeheimnis und Schutz des Privatlebens Informant An einer Untersuchung oder an Ermittlungen teilnehmen Der Anwärter nimmt Kenntnis von den Gründen und der Weise, wie eine Untersuchung oder Ermittlungen vorgenommen werden. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beschreibt den Zweck von Untersuchung und Ermittlungen • kommentiert die Rolle der verschiedenen Akteure und die Leitung der Untersuchung • erläutert folgende Begriffe: fakten- und täterorientierte Ermittlungen, Suche nach Diebesgut und Vermögensuntersuchung • unterscheidet Ermittlungen von gerichtlichen Untersuchungen • erläutert den Ablauf einer Untersuchung • gibt eine Übersicht über die Dienste für die Analyse von Spuren und Beweisen • erläutert den Begriff Wahlgegenüberstellung • nimmt eine Vernehmung und eine Konfrontation vor • erstellt ein Protokoll über eine kleine Untersuchung • beschreibt die Zusammenstellung einer einfachen Untersuchungsakte Inhalt: Zweck Rolle der verschiedenen Akteure und Leitung der Untersuchung Fakten- und täterorientierte Ermittlungen Suche nach Diebesgut Ermittlung und gerichtliche Untersuchung Ablauf einer Untersuchung Dienste für die Analyse der Spuren und Indizien Konfrontation Wahlgegenüberstellung Zusammenstellung einer einfachen Untersuchungsakte Protokoll MODUL 6: ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND ALLGEMEINE POLIZEIEINSÄTZE 1. Im Rahmen der Verwaltungspolizei die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers kennen und respektieren Der Anwärter kann die Grundrechte und -freiheiten des Bürgers sowie ihre Einschränkungen im Rahmen des Lebens in der Gesellschaft einordnen und abgrenzen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die verschiedenen Begriffe der öffentlichen Ordnung und ordnet sie im Rahmen der bürgernahen Polizeiarbeit ein • unterscheidet zwischen den Begriffen öffentliche Versammlung und private Versammlung • kommentiert die Ausübung des Versammlungsrechts • unterscheidet die verschiedenen Arten von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung stören können • vergleicht die föderalen und lokalen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die öffentliche Ordnung • erläutert die Zuständigkeiten eines VPB und eines VPO • erläutert die Philosophie der Bewältigung von Volksaufläufen • erläutert die allgemeine Philosophie der Einsätze der Polizeidienste in Bezug auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung • nimmt Demonstranten, Verletzten und Presse gegenüber die angemessene Haltung ein und beschränkt die Gewaltanwendung auf ein Minimum Inhalt: Begriff "öffentliche Ordnung" im Rahmen der bürgernahen Polizeiarbeit Private/öffentliche Versammlungen Versammlungsrecht und seine Grenzen Arten von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung stören können Föderale und lokale Verantwortlichkeiten Zuständigkeiten eines VPB und eines VPO Philosophie der Bewältigung von Volksaufläufen Philosophie der Einsätze der Polizeidienste im Bereich öffentliche Ordnung Haltung gegenüber Demonstranten, Verletzten und Presse Beschränkung der Gewaltanwendung 2. An polizeilichen Großeinsätzen teilnehmen Der Anwärter nimmt Kenntnis von seinen Möglichkeiten, im Rahmen von polizeilichen Großeinsätzen einzugreifen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rechtsgrundlagen und die Zweckmäßigkeit polizeilicher Großeinsätze • unterscheidet die verschiedenen Arten von polizeilichen Großeinsätzen • erläutert die Aufgaben der Polizeibeamten bei polizeilichen Großeinsätzen • nimmt während einer integrierten Übung an einem polizeilichen Großeinsatz teil Inhalt: 3. Rechtsgrundlagen und Zweckmäßigkeit Großeinsätze Arten von Einsätzen Aufgaben des Polizeibeamten Durchsuchung eines Gebiets polizeilicher Die Polizeitechniken und -einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beherrschen Der Anwärter übt sich in den Polizeitechniken und -einsätzen, die dazu dienen, Massenveranstaltungen, Massenansammlungen und Volksaufläufe zu kontrollieren. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die verschiedenen Arten von Ordnungsdiensten • sieht die vollständige individuelle Ausrüstung für die Ausführung seines Auftrags der Aufrechterhaltung der Ordnung vor • benutzt die individuelle und kollektive Schutzausrüstung • unterscheidet die während eines Ordnungsdienstes eingesetzten besonderen Mittel • beschreibt die Organisation der Sektion und definiert die Funktion jedes Sektionsmitglieds • beschreibt Organisation und Zusammensetzung eines Einsatzpelotons • führt die verschiedenen Sektions- und Pelotonformationen aus • führt die verschiedenen Polizeieinsätze in Bezug auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aus Inhalt: Arten von Ordnungsdiensten Individuelle und kollektive Schutzausrüstungen für die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung Besondere Mittel Zusammenstellung und Einsatz der Polizeieinheiten im Fall von Aufrechterhaltung Drillbewegungen Sektions- und Pelotonformationen Arten von Einsätzen MODUL 7: BÜRGERNAHE POLIZEI 1. Die Arbeit einer lokalen Demokratie kennen Der Anwärter entdeckt den Rahmen, in dem lokal gearbeitet wird. Zielsetzung: Der Anwärter: • erläutert die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Behörden einer lokalen Demokratie • erläutert die Verantwortlichkeiten der anderen Partner in einer lokalen Demokratie Inhalt: Zuständigkeiten des Bürgermeisters, des Bürgermeisterund Schöffenkollegiums, der Schöffen, des Polizeirats usw. 2. Die Prinzipien der bürgernahen Polizei beherrschen Der Anwärter eignet sich alle Elemente an, die es ihm erlauben, eine gute Beziehung zur Bevölkerung aufzubauen, und erkennt ihre Auswirkung auf die Polizeiarbeit. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den Kontext der Entstehung der bürgernahen Polizei • erläutert die Philosophie, die Komponenten und die Prinzipien der gemeinschaftsorientierten Polizeifunktion • erläutert die Ursachen objektiver und subjektiver Unsicherheitsgefühle der Bevölkerung • ordnet seine Handlungen in den Rahmen eines Sicherheitsplans ein • erläutert die Aufgabenbereiche der lokalen Polizei Inhalt: Gemeinschaftsorientierte Polizeifunktion (Philosophie und Komponenten - Basistexte) Objektive und subjektive Unsicherheitsgefühle Ein zonaler Sicherheitsplan Aufgabenbereiche der lokalen Polizei 3. Den Begriff "externe Orientierung" verstehen Der Anwärter erläutert die Orientierung der Polizei an der Bevölkerung und ihren verschiedenen Gemeinschaften. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Positionierung und die Grenzen der Polizei • erläutert die Beziehungen der Polizei zur Bevölkerung • kennt den Unterschied zwischen externer und interner Orientierung • erfasst die Bedeutung der dienstleistungsorientierten Haltung der Polizei • versteht die verschiedenen Arten von Unsicherheitsgefühlen • erfasst die verschiedenen Bedürfnisse und Erwartungen der Gemeinschaften in einem Viertel und die Faktoren, die einen Einfluss darauf haben • kennt die verschiedenen Hilfsmittel, die Klarheit über die Gemeinschaften verschaffen können • bestimmt und erkennt die Bedürfnisse und Erwartungen Inhalt: 4. Positionierung der Polizei Beziehungen der Polizei zur Bevölkerung Aufträge und Grenzen der Polizei Merkmale und Hindernisse der externen Orientierung Dienst von hoher Qualität Arten Gemeinschaften Bedürfnisse und Erwartungen der Bevölkerung und der Behörden objektive, subjektive und latente Unsicherheitsgefühle Hilfsmittel und Techniken Problemlösend arbeiten Der Anwärter weiß, wie man eine Vorgehensweise je nach Kernproblem lenken kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den Unterschied zwischen reaktiver und proaktiver Arbeit • erfasst die Bedeutung, die Zielsetzungen und die Stärke einer problemorientierten Vorgehensweise • erfasst den Nutzen von Kreativität und Innovation • versteht den Zusammenhang zwischen integralen Sicherheitsplänen und Verwaltungsplänen der Polizei • kennt die verschiedenen Methoden, Techniken, Vorteile und Nachteile der problemlösenden Arbeit • kann in Fallstudien Methoden der problemlösenden Arbeit anwenden Inhalt: 5. reaktive und proaktive Arbeit problemlösende Arbeit Kreativität und Innovation föderaler und/oder (gegebenenfalls) kommunaler integraler Sicherheitsplan; nationaler und zonaler Sicherheitsplan Scanning eines Viertels, Indikatoren Mittel/Methoden zur Visualisierung Aktionsplan Projektarbeit In "Partnerschaft" arbeiten Der Anwärter lernt, wie durch persönliche Kontakte und Zusammenarbeit mit der Bevölkerung zu einem angenehmen und sicheren Lebensumfeld beigetragen werden kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • wird sich bewusst, dass die Polizei nicht allein für Sicherheit und Lebensqualität verantwortlich ist • erläutert die Merkmale und Stärken der Netzwerke • identifiziert die möglichen internen und externen Partner in Sachen Sicherheit und Lebensqualität und ihre Spezifität • versteht die Aspekte der Widerstände gegen Veränderungen • vergleicht die Berufsethik verschiedener externer Partner • beschreibt die Auswirkungen der Zusammenarbeit mit externen Partnern in der vernetzten Vorgehensweise • kennt die bestehenden Methoden für das Verwalten von Partnern • kennt den Umgang mit Verschiedenartigkeit und Minderheitsgruppen Inhalt: Stärken der Zusammenarbeit, Netzwerkarbeit vernetzten Vorgehensweise interne und externe Partner Basispartner Widerstände gegen Veränderungen Netzwerke und ihre Berufsethik Methoden für das Verwalten von Partnern Verschiedenartigkeit und Minderheitsgruppen und 6. Über seine Tätigkeiten Rechenschaft ablegen Der Anwärter erklärt, warum die Rechenschaftslegung der bürgernahen Polizeiarbeit inhärent ist. Zielsetzungen: Der Anwärter: • gibt eine Übersicht über die bestehenden Arten der Rechenschaftslegung auf politischer Ebene und auf Ebene der Ausführung • beschreibt einzelne Methoden der Rechenschaftslegung • erläutert die Rolle der Haltung bei der Rechenschaftslegung Inhalt: Rechenschaft auf politischer Ebene und auf Ebene der Ausführung Mechanismen und Methoden zur Rechenschaftslegung Haltung des Polizeibeamten 7. Den Begriff "Empowerment" kennen Der Anwärter erläutert die Bedeutung des "Empowerment". Zielsetzungen: Der Anwärter: • versteht die Bedeutung des "Empowerment" im Rahmen der bürgernahen Polizeiarbeit • gibt Beispiele von Empowerment innerhalb der Polizei und der Methoden, die hierzu beitragen • gibt Beispiele von Empowerment außerhalb der Polizei und von Methoden, die hierzu beitragen • Empowerment von Minderheitsgruppen • erläutert die Ermessensbefugnis der Polizei, den Anwendungsbereich, die Einschränkungen und die Möglichkeiten Inhalt: Begriff "Empowerment" Empowerment innerhalb der Polizei Empowerment außerhalb der Polizei Empowerment von Minderheitsgruppen Konzertierungsmechanismen Demokratisierung von Polizeidiensten, Verantwortung, Orientierung Ermessensbefugnis Autonomie, 8. Die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext verstehen Der Anwärter beschreibt die bürgernahe Polizei in einem breiteren Kontext. Zielsetzungen: Der Anwärter: • versteht, dass bürgernahe Polizeiarbeit ein Aspekt des Bestrebens nach integraler Sicherheit ist • versteht den Referenzrahmen der Entwicklung der Organisation der Polizei • kennt den Begriff "informationsgesteuerte Polizeiarbeit" Inhalt: 9. Bestreben nach integraler Sicherheit Entwicklung der Organisation der Polizei informationsgesteuerte Polizeiarbeit Eine Anzahl sozialer Grundfertigkeiten entwickeln, die nötig sind, um mit jemandem Kontakt aufzunehmen, zu kommunizieren und bei einer Streitigkeit einzugreifen Der Anwärter lernt, sich kundenorientiert einzustellen, und verfügt über die zur Ausübung seiner Aufgaben nötigen Kommunikationsfähigkeiten. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Grundkomponenten des Kommunikationsschemas • wendet in seinen beruflichen Tätigkeiten die Grundsätze des aktiven Zuhörens an • ist in seinen beruflichen Kontakten selbstsicher und einfühlsam • äußert sich einer Person gegenüber mit angemessenen Argumenten • nimmt Kontakt mit der Öffentlichkeit auf und spricht in der Öffentlichkeit • führt ein Telefongespräch und notiert die Mitteilung • nimmt die angemessenen Haltungen und Verhaltensweisen beim Empfang einer Person in seinem Büro an • ist von den Vorzügen einer guten Kommunikation und Zusammenarbeit in einem Team überzeugt • deutet korrekt die kulturellen Einflüsse bei der Kommunikation mit Personen aus anderen Kulturen und ethnischen Gruppen • kann auf angemessene Weise bei der Lösung einer Streitigkeit helfen, indem er: mit den Parteien entschlossen in ruhiger und aufbauender Weise Kontakt aufnimmt, um sie zu einem Dialog zu bewegen je nach erhaltener Information die geeignetste Vermittlungsmethode benutzt Inhalt: Grundprinzipien der Kommunikation Aktives Zuhören Selbstsicherheit und Einfühlungsvermögen Nein-Verkauf Argumentieren Der Empfang im Allgemeinen: im Büro am Telefon Kommunikation und Zusammenarbeit im Team Kontakt mit der Bevölkerung und Sprechen in der Öffentlichkeit Kultureigene Einflüsse bei der Kommunikation Gesprächsbereitschaft Überredungstechniken Vermittlungsgespräch MODUL 8: UMGANG MIT HÄUFIGEN FÄLLEN 1. Den allgemeinen Umgang mit häufigen Fällen kennen Der Anwärter erfährt, wie häufige Fälle in diesem Modul besprochen werden sollen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • beschreibt die zur Untersuchung der häufigen Fälle benutzte Methodik • benutzt die verschiedenen Rechtsquellen für nicht häufige Fälle Inhalt: 2. Methodik und Übersicht über die Verstöße Beschreibung des Falls Beteiligte Akteure und mögliche Aktionspläne Mögliche Aktionen der Polizeidienste Rechtsquellen Verkehrsgefährdende und gesellschaftsstörende Verstöße erkennen und die Zweckmäßigkeit eines Protokolls abschätzen Der Anwärter lernt, die Bürger vor unvorsichtigen Fahrern zu schützen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf die Unsicherheit im Straßenverkehr • ordnet die Problematik der Unsicherheit im Straßenverkehr in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • unterscheidet in den verschiedenen Verkehrssituationen die Bestimmungen der Artikel 1 und 2 des KE vom 1. Dezember 1975 • erläutert die Verkehrspolitik der Behörden und der Polizei • unterscheidet in verschiedenen Verkehrssituationen den jeweiligen Schweregrad der Verstöße • unterscheidet in verschiedenen Verkehrssituationen die gefährlichen und gesellschaftsstörende Verstöße sowie die verschiedenen Formen der Aggressivität am Steuer • schätzt verschiedene Verkehrssituationen ein und entscheidet, ob ein Eingreifen notwendig ist • regelt zügig und sicher den Verkehr an einer Kreuzung • erstellt im Rahmen einer integrierten Übung mithilfe der Gesetzestexte auf korrekte Weise ein Protokoll, eine Verwarnung, ein vereinfachtes Protokoll und eine sofortige Erhebung Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und daraus hervorgehende Folgen Königlicher Erlass vom 1. Dezember 1975 Verkehrspolitik der Behörden und der Polizeidienste jeweiliger Schweregrad der Verstöße Gefährliche Verstöße und Aggressivität am Steuer Gesellschaftsstörende Verstöße Verkehrsregelung Spezifikationen in Bezug auf: die Vernehmung das Protokoll (Verwarnungsprotokoll (VPk), sofortige Erhebung (SE), vereinfachtes Protokoll) 3. Die Kontrolle eines Fahrzeugs und seiner Insassen durchführen Der Anwärter lernt, ein Fahrzeug und seine Insassen auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise zu kontrollieren, unter Beachtung sowohl der verkehrsmäßigen als auch der gerichtlichen Aspekte. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die allgemeinen Grundsätze der Fahrzeugkontrollele gemäß dem Gesetz über das Polizeiamt • begründet, wann und warum eine Fahrzeugkontrolle rechtmäßig ist • analysiert den Ablauf einer Verkehrskontrolle in gleich welcher Situation • führt eine Verkehrskontrolle eines Verkehrsteilnehmers auf der Grundlage des besonderen Gesetzes über den Führerschein durch • stellt das Aufgebot für die Kontrolle in Teamarbeit auf • identifiziert die verschiedenen Anweisungen zur Verkehrsregelung • durchsucht ein Fahrzeug nach dem auferlegten Verfahren • führt die Verkehrskontrolle der verschiedenen Kategorien von Fahrzeugen auf der Grundlage der besonderen Rechtsvorschriften im Verkehrswesen und der technischen Ausstattung des Fahrzeugs in Sachen Versicherung, Zulassung und technische Kontrolle durch • sammelt und notiert die zur späteren Erstellung eines Protokolls nötigen Angaben in ein Auskunftsbuch Inhalt: 4. Allgemeine Grundsätze, GPA Rechtmäßiger Grund einer Fahrzeugkontrolle Ablauf einer Verkehrskontrolle Kontrolle eines Verkehrsteilnehmers auf der Grundlage des besonderen Gesetzes Führerschein Kontrollaufgebot Anweisungen zur Verkehrsregelung Taktische Durchsuchung eines Fahrzeugs Verkehrskontrolle der verschiedenen Kategorien von Fahrzeugen auf der Grundlage der besonderen Rechtsvorschriften im Verkehrswesen in Sachen Versicherung, Zulassung und technische Kontrolle Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll (Verwarnungsprotokoll (VPk), sofortige Erhebung (SE), vereinfachtes Protokoll) Im Fall von Alkoholvergiftung und/oder Trunkenheit am Steuer eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter kontrolliert die Verkehrsteilnehmer auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise in Bezug auf Alkoholvergiftung. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Rechtsvorschriften in Bezug auf Alkoholeinfluss und Trunkenheit am Steuer und skizziert die verschiedenen Verfahren • erläutert, unter welchen Umständen eine Blutabnahme vorgenommen wird, und unterscheidet die Personen, die ihr unterzogen werden dürfen • bedient die Geräte für eine Alkoholkontrolle, trifft entsprechend dem Ergebnis die angemessenen Maßnahmen und erstellt ein Protokoll Inhalt: Rechtsgrundlagen Blutabnahme Test- und Analysemittel Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll 5. Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter steht den Bürgern und einem Polizisten bei einem Verkehrsunfall mit Sachschäden und/oder Körperverletzungen bei und stellt den Unfall fest. Zielsetzungen: Der Anwärter: • bereitet sich während der Fahrt zum Unfallort vor • meldet jeden Verkehrsunfall in angemessener Weise anhand der ihm zur Verfügung stehenden Mittel • unterscheidet bei jeglichem Verkehrsunfall die vorgefundenen Spuren im Hinblick auf die spätere Untersuchung und sichert wirksam diese Spuren • unterscheidet bei jedem Verkehrsunfall die betroffenen Parteien und hält Neugierige in angemessener Weise von der Unfallstelle fern • beurteilt bei einem Verkehrsunfall die Umstände, die besondere Maßnahmen erforderlich machen, damit die Feststellungen in Sicherheit vorgenommen werden können, und ruft die Personen und Dienste zu Hilfe, die über das geeignete Material verfügen • beurteilt stets, ob die Fahrbahn geräumt werden muss, und kennzeichnet sie vor der Räumung • erfüllt bei einem Verkehrsunfall seine humanitären Pflichten und fordert stets die nötigen Rettungsdienste an • benachrichtigt die Staatsanwaltschaft bei einem Unfall mit Verletzten • erkennt, in welchen Fällen eine gütliche Schadensregulierung (RDR) anzuwenden ist, und kann das entsprechende Verfahren ausführen • führt am Ort eines Verkehrsunfalls alle nötigen Feststellungen und Handlungen des ersten und des zweiten Protokollanten durch • erläutert, unter welchen Umständen Fahrerflucht vorliegt und wie darauf angemessen zu reagieren ist • trifft die ersten Maßnahmen bei einem Unfall, in den Tiere verwickelt sind • trifft die ersten Maßnahmen bei einem Unfall, bei dem Wertgegenstände vorhanden sind • kann die Angaben eines Fahrtenschreibers in Verwahrung nehmen • kann sich auf angemessene Weise einem ADR-Fahrzeug nähern und erste Maßnahmen treffen • trifft die ersten Maßnahmen bei verlorener Ladung auf der Fahrbahn • erstellt eine Skizze und eine Fotoakte zur Verdeutlichung der Feststellungen • erstellt für jedes Eingreifen ein Protokoll, in dem die wesentlichen Elemente der Unfallaufnahme enthalten sind • fasst die in Bezug auf den aufgenommenen Verkehrsunfall erforderlichen Anlagen ab Inhalt: 6. Ankunft vor Ort, Ermittlung der ersten Informationen, erste Maßnahmen, Aufteilung der Aufgaben Material zur Absicherung der Unfallstelle Gewährleistung der Sicherheit und des Flusses des Verkehrs an der Unfallstelle Sicherung von Spuren, Feststellung der Schäden Identifizierung der betroffenen Parteien, Zeugen und Neugierigen Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdiensten Räumung der Unfallstelle Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Europäisches Unfallversicherungsdokument Feststellungen Fahrerflucht und Beschreibung des Fahrzeugs Unfall mit Verwicklung von Tieren oder Vorhandensein von Wertgegenständen Fahrtenschreiber ADR Verlorene Ladung auf der Fahrbahn Zusammenstellung einer Fotoakte Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll Im Fall von Straftaten gegen Personen eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter identifiziert die Verbrechen und Vergehen gegen Personen und lernt, in diesem Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Verbrechen und Vergehen gegen Personen • ordnet die Verbrechen und Vergehen gegen Personen in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • ordnet die Verbrechen und Vergehen gegen Personen in den Kontext der innerfamiliären Gewalt und der ehelichen Gewalt ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei den im Strafgesetzbuch festgelegten Straftaten gegen Personen und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • erkennt die verschiedenen Verletzungen und Spuren • erläutert, in welchen Fällen er die Familie und die Staatsanwaltschaft benachrichtigen muss • erstellt eine Bescheinigung über die Nicht-Freigabe einer Leiche • betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf Verbrechen und Vergehen gegen Personen die Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Innerfamiliäre und eheliche Gewalt Tatbestandsmerkmale bei Verstößen Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen Arten von Verletzungen und Spuren Benachrichtigung der Familie und der Staatsanwaltschaft Bescheinigung über die Nicht-Freigabe einer Leiche Spezifikationen in Bezug auf: die Opferbetreuung die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll 7. Bei Sittlichkeitsdelikten eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter identifiziert die Verbrechen und Vergehen gegen die Sitte und lernt, in diesem Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Sittlichkeitsdelikte • ordnet Prostitution und Menschenhandel in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • beschreibt die Bedeutung der Überwachung in Bars, Kabaretts usw. • kennt das familiäre Umfeld, in dem Sittlichkeitsdelikte vorkommen können • erläutert die Folgen sexueller Gewalt bei Erwachsenen und Kindern • verweist ein Opfer eines Sittlichkeitsdelikts an ein Hilfszentrum • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei den im Strafgesetzbuch festgelegten Sittlichkeitsdelikten und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • schätzt ein, ob es zweckmäßig ist, einen Sachverständigen (Gerichtsmediziner, Sexualgewalt-Set) einzuschalten, um die Spuren zu sichern und in Beschlag zu nehmen • beurteilt die Zweckmäßigkeit, auf einen Phantombildzeichner zurückzugreifen • versteht die VICLAS-Methode und wendet sie an • betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf Sittlichkeitsdelikte die Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Prostitution Menschenhandel Überwachung in Bars, Kabaretts usw. Familiäres Umfeld Folgen sexueller Gewalt Erwachsene Kinder Verweisungsfunktion Tatbestandsmerkmale bei Verstößen Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen Gerichtsmediziner, Sexualgewalt-Set Phantombild VICLAS (Violent Crime Linkage Analysis System) Spezifikationen in Bezug auf: die Opferbetreuung die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll 8. Bei Verschwinden von Personen schnell eingreifen Der Anwärter lernt, möglichst schnell auf eine Vermisstenanzeige zu reagieren. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf das Verschwinden von Personen • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf die Entführung durch einen Elternteil • erläutert den Unterschied zwischen nicht Besorgnis erregendem und Besorgnis erregendem Verschwinden • führt bei Besorgnis erregendem Verschwinden die der Situation angemessenen dringenden Maßnahmen aus • beschreibt das Eingreifen der Vermisstenzelle und anderer Organisationen (Child Focus) • betreut die Person, die eine Vermisstenanzeige aufgeben möchte • vernimmt die Person, die eine Vermisstenanzeige aufgibt, und erstellt anhand der Angaben aus der Vernehmung eine dringende Suchmeldung in Bezug auf ein Besorgnis erregendes Verschwinden • erläutert den Ablauf einer ersten dringenden Befragung in der Nachbarschaft des Orts des Verschwindens • vernimmt die Zeugen eines Verschwindens und eventuell den Tatverdächtigen • betreut und vernimmt eine wiedergefundene Person • erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll über die ersten Maßnahmen in Bezug auf das Verschwinden einer Person Inhalt: 9. Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Kriterien für die Beurteilung des Besorgnis erregenden Aspekts Aufgaben bei einem Besorgnis erregenden Verschwinden Eingreifen der Vermisstenzelle und anderer Organisationen Betreuung Vernehmung (Checkliste) des Anzeigeerstatters, dringende Suchmeldung Spezifitäten in Bezug auf die Befragung der Nachbarn Vernehmung der Zeugen (Checkliste) Betreuung und Vernehmung einer wiedergefundenen Person Protokoll und Personenbeschreibung Im Fall von Diskriminierung Feststellungen treffen und Rassismus eingreifen und die Der Anwärter identifiziert die Diskriminierung und den Rassismus und lernt, in diesem Rahmen einzugreifen und die Feststellungen zu treffen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die verschiedenen Ursachen und Vorurteile in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung (aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der politischen und philosophischen Überzeugungen usw.) • erläutert die Notwendigkeit der Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften in einer multikulturellen Gesellschaft • erläutert die Notwendigkeit eines angemessenen Eingreifens gegenüber Personen einer fremden Kultur • erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf Genitalverstümmelungen aus kulturellen oder religiösen Gründen • identifiziert die verschiedenen Einrichtungen und Instanzen, die im Bereich Diskriminierungs- und Rassismusbekämpfung tätig sind • zeigt Verantwortungsbewusstsein bei möglichen rassistischen Handlungen eines Kollegen und erörtert die Situation mit ihm • kommentiert das Gesetz über Rassismus und Xenophobie auf der Grundlage von Themen • betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf Diskriminierung und Rassismus gegenüber Minderheiten die Opfer, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll • erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf Zigeuner Inhalt: 10. Ursachen von Rassismus und Diskriminierung, Vorurteile Genitalverstümmelungen Notwendigkeit der Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften Verschiedene Einrichtungen und Instanzen Reaktionen auf rassistische Handlungen Gesetz über Rassismus und Xenophobie Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll Im Fall von Diebstahl und anderen Straftaten gegen Eigentum eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter trägt im Rahmen von Diebstählen und anderen Verbrechen und Straftaten gegen Eigentum so weit wie möglich zur Betreuung der Opfer, zur Ergreifung der Täter und zur Wiedererlangung der gestohlenen Güter bei. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Diebstähle • ordnet die Diebstähle in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei Diebstählen und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • unterscheidet die Vorgehensweisen • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei Betrugshandlung, Untreue, Betrug, Hehlerei usw. • erteilt nützliche Informationen zur Vorbeugung gegen Diebstahl • betreut im Rahmen einer integrierten Übung in Bezug auf einen Diebstahl die Opfer, sichert die Spuren, trifft die Feststellungen, nimmt die Vernehmungen vor und erstellt ein Protokoll Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Tatbestandsmerkmale bei Diebstählen Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen Unterschied einfacher/schwerer Diebstahl Diebstahlarten: besondere Vorgehensweisen Betrugshandlung, Untreue, Betrug, Hehlerei usw. Vorbeugungsmaßnahmen Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll 11. In Situationen im Bereich Jugendschutz eingreifen Der Anwärter wird für den Jugendschutz sensibilisiert und ergreift die ersten angemessenen Maßnahmen in Bezug auf Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf den Jugendschutz • ordnet das Schulversäumnis und das Ausreißen in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen sowie die Philosophie im Bereich Sittenschutz • erläutert die Rechtsgrundlagen in Bezug auf den Jugendschutz • erläutert die Zuständigkeiten der Gerichtshöfe und Gerichte im Bereich Jugendschutz • verweist die Jugendlichen und ihre Eltern an spezialisierte Dienste • unterscheidet anhand von Fakten die Tatbestandsmerkmale bei Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • kennt die Schwerpunkte bei der Erstaufnahme eines Minderjährigen • kann auf das Netzwerk für die Aufnahme und die Vernehmung von Minderjährigen verweisen und darauf zurückgreifen • erläutert die Prinzipien des Eingreifens in Bezug auf minderjährige Bettler Inhalt: 12. Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen: Schulversäumnis Ausreißen Rechtsgrundlagen Besondere Gerichtshöfe und Gerichte Spezialisierte Dienste Straftaten gegenüber oder von Minderjährigen Bettelei Spezifikationen in Bezug auf: die Aufnahme von Minderjährigen die Vernehmung von Minderjährigen das Protokoll In Situationen mit Geisteskranken eingreifen Der Anwärter wird für die Problematik in Bezug auf Geisteskranke sensibilisiert und lernt, in Krisensituationen einzugreifen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Situationen mit Geisteskranken • erläutert die Rechtsgrundlagen in Bezug auf Situationen mit Geisteskranken • erläutert die Rolle der beteiligten Akteure • kontaktiert die spezialisierten Dienste • bewältigt eine Krisensituation mit Geisteskranken • erstellt ein Protokoll in Bezug auf eine Situation mit Geisteskranken Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Rechtsgrundlagen Rolle der beteiligten Akteure (Arzt, Staatsanwaltschaft, psychiatrische Anstalten) Spezialisierte Dienste Krisensituationen Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll 13. In Bezug auf den Besitz oder das Mitführen von Waffen und Munition eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter lernt, die Bürger vor Personen zu schützen, die im illegalen Besitz von Waffen und/oder Munition sind. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf den Besitz und das Mitführen von Waffen und Munition • ordnet den Waffenhandel in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • definiert den Begriff "Waffe" • erkennt eine Waffe und erläutert das Gesetz, dem sie unterworfen ist • sichert die Waffe, sodass sie weder ihn noch Drittpersonen gefährden kann • stellt eine Waffe und Munition sicher und/oder beschlagnahmt sie • nimmt eine Vernehmung in Bezug auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor • erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll in Bezug auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Rechtsgrundlagen Grundkenntnisse des Waffengesetzes Waffenregister (ZWR)) Sicherheitsmaßnahmen Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Beschlagnahme die Vernehmung das Protokoll (Zentrales 14. Im Fall von Verstoß gegen das Ausländergesetz eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter kontrolliert Ausländer auf gesetzmäßige und menschenwürdige Weise und ergreift die angemessenen Maßnahmen bei Verstößen gegen das Ausländergesetz. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Verstöße gegen das Ausländergesetz • ordnet die Problematik des Menschenhandels, der illegalen Einwanderer und der Flüchtlinge in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • definiert die Grundbegriffe in Bezug auf das Ausländergesetz • erläutert die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern in Belgien • erläutert die wichtigsten Teile der verschiedenen gültigen Reisepässe und Visa • kontrolliert die Kontrollstempel, Reisepässe und Visa • identifiziert die am häufigsten vorkommenden Fälschungen von Dokumenten • weiß das Ausländeramt einzuordnen und nimmt Kontakt mit ihm auf • ergreift Maßnahmen gegen Ausländer, die sich illegal in Belgien aufhalten • nimmt im Rahmen einer integrierten Übung die Vernehmung eines Ausländers vor und erstellt ein Protokoll hierüber Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Menschenhandel Illegale Einwanderer Flüchtlinge Grunddefinitionen Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsbedingungen Arten von Reisepässen, Visa und Kontrollstempeln Kontrolle des Reisepasses und der Daten (Ausländergesetz) Falsche und gefälschte Dokumente Spezialisierte Dienste Maßnahmen Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Vernehmung das Protokoll 15. In Sachen Drogen und/oder im Fall von Drogenvergiftung am Steuer eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter lernt, einen Drogenkonsumenten vor sich selbst zu schützen und zu verhindern, dass er Drittpersonen Schaden zufügt; er kontrolliert auf eine gesetzliche und menschenwürdige Weise im Fall von Drogenvergiftung am Steuer und trifft die Feststellungen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • charakterisiert den Sachverhalt und die Fakten in Bezug auf Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen • ordnet die Drogenproblematik in das sozioökonomische Umfeld ein und erläutert die daraus hervorgehenden Folgen • beschreibt die verschiedenen Drogenarten und Suchtsymptome • beschreibt die Wirkung der verschiedenen Drogenarten auf den menschlichen Körper • erläutert die Drogen- und Suchtproblematik • erläutert, wie ein Drogenabhängiger empfangen wird und wie er über die möglichen Aufnahmezentren zu informieren ist • unterscheidet anhand von Fakten die Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen • erläutert die Drogenpolitik und die Politik der Rechtsverfolgung • führt auf der Suche nach Drogen eine Durchsuchung durch • beurteilt, in welchen Fällen der Drogenspürhund eingesetzt werden kann und weiß, wie er auf ihn zurückgreifen kann • erläutert die Benutzung des Nachweistests • erläutert die Benutzung des Urintests • führt eine Beschlagnahme von Drogen aus • nimmt eine Vernehmung in Bezug auf eine Drogenangelegenheit vor • erstellt im Rahmen einer integrierten Übung ein Protokoll in Bezug auf Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Drogen Drogen am Steuer: der Anwärter: • beschreibt den Einfluss von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit und auf den Verkehr • beschreibt das Verfahren und nennt, wann und auf wen es anwendbar ist • erkennt die verschiedenen äußeren Anzeichen • gibt eine Übersicht über die Verstöße • beschreibt die Umstände, unter denen das Fahren verboten werden darf und eine Blutabnahme auferlegt werden darf • erläutert, was im Fall einer Verweigerung, sich der standardisierten Testreihe, dem Urintest und/oder der Blutabnahme zu unterziehen, zu tun ist • erläutert, was zu tun ist, wenn der Arzt sich weigert, einzugreifen oder verhindert ist • erläutert die Rechte und Pflichten der kontrollierten Person • erläutert, was beim Zusammentreffen verschiedener Verstöße zu tun ist • führt die vorgesehenen psychophysischen Tests aus • erläutert die Benutzung der verschiedenen Urintests • identifiziert und erläutert die Fälschungsmöglichkeiten und die Kontaminationsrisiken • beschreibt das Verfahren zur Blutabnahme • erstellt ein Protokoll über Feststellungen des Fahrens unter Einfluss verbotener Mittel Inhalt: Merkmale des Sachverhalts und der Fakten Sozioökonomisches Umfeld und Folgen Verschiedene Drogenarten, Suchtsymptome Benutzungs-, Verpackungs- und Verbergungsmethoden Phasen des Drogenkonsums Empfang und Weiterverweisung von Drogenkonsumenten Rechtsvorschriften über Drogen Drogenpolitik Rundschreiben und anderes Spezifitäten in Bezug auf die Durchsuchung Drogenspürhund Nachweistest Urintest Spezifikationen in Bezug auf: die Feststellungen die Beschlagnahme und die Vernichtung die Vernehmung das Protokoll Drogen am Steuer: Wirkung der verschiedenen Drogenarten auf den menschlichen Körper Untersuchung der Problematik Drogen und Verkehr Auswirkungen von Arzneimitteln Rechtsgrundlage Verfahren Rechte und Pflichten der kontrollierten Person Kriterien für das Anhalten Standardisierte Testreihe Psychophysische Tests Urintest Fälschen des Urintests Kontaminationsrisiken und Manipulation der Urinprobe Blutabnahme Protokoll 16. Im Fall öffentlicher Trunkenheit eingreifen Der Anwärter schützt eine betrunkene Person gegen sich selbst und verhindert, dass sie Drittpersonen Schaden zufügt. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Problematik der Alkoholsucht und ihrer Behandlung • erläutert die Verstöße gegen das Erlassgesetz zur Unterdrückung der Trunkenheit • erläutert die Verstöße gegen das Gesetz über den Ausschank alkoholischer Getränke und die Patentsteuer • erläutert die Zweckmäßigkeit, gegen eine betrunkene Person einzuschreiten, sie festzunehmen und ein Protokoll aufzusetzen • trifft die Feststellungen im Fall öffentlicher Trunkenheit und überträgt sie in ein Protokoll Inhalt: Problematik der Alkoholsucht und ihre Behandlung Erlassgesetz zur Unterdrückung der Trunkenheit Gesetz über den Ausschank alkoholischer Getränke und die Patentsteuer Spezifikationen in Bezug auf: die Festnahme die Feststellungen das Protokoll 17. In Sachen Umwelt eingreifen Der Anwärter erwirbt die Grundprinzipien, um im Rahmen von Umweltproblemen einzugreifen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Polizeipolitik in Sachen Umwelt • erläutert, an welche Behörden und Dienste der Regionen und Gemeinschaften er sich in Sachen Umwelt wenden kann • trifft die Feststellungen im Fall von Hinterlassung von Hausmüll und illegaler Entsorgung von Abfällen auf öffentlicher Straße und führt eine nachfolgende Untersuchung durch • ergreift die ersten Maßnahmen im Fall von illegalem Abfalltransport • trifft die Feststellungen im Fall von nächtlicher Ruhestörung und störendem Verkehrslärm • trifft die Feststellungen im Fall von Aussetzung, Misshandlung und Vergiftung von Tieren • trifft die Feststellungen im Fall von wilder Plakatierung • unterscheidet vorsätzliche von fahrlässiger Beschädigung • stellt vorsätzliche Beschädigungen fest • erläutert die Verbindung zwischen Umwelt, kommunalen administrativen Sanktionen und Ermessensbefugnis Inhalt: Polizeipolitik in Sachen Umwelt Behörden und Dienste der Regionen und Gemeinschaften Illegale Entsorgung von Müll Abfalltransport Lärmbelästigung - nächtliche Ruhestörung Aussetzung, Misshandlung und Vergiftung von Tieren Wildes Plakatieren Beschädigungen 18. Im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen eingreifen Der Anwärter kennt die im Rahmen kommunaler Verwaltungssanktionen am häufigsten vorkommenden sanktionierbaren Situationen sowie das angemessene Eingreifen und die Verfahren. Zielsetzungen: Der Anwärter: • kennt den Begriff "Störung" • kennt die am häufigsten vorkommenden sanktionierbaren Situationen und die, für die er zuständig ist • erläutert die allgemeine Verfahrensweise für kommunale Verwaltungssanktionen • trifft angemessene Maßnahmen in Sachen "Störung" Inhalt: Störung kommunale Verwaltungssanktionen 19. Infolge einer Anforderung Beistand leisten Der Anwärter leistet infolge einer Anforderung unter anderem einem Gerichtsvollzieher Beistand, damit dieser seinen Auftrag erfüllen kann. Zielsetzungen: Der Anwärter: • versteht die Rolle des Gerichtsvollziehers und seine Aufträge • versteht die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Bezug auf den Beistand, den die Polizei unter anderem Gerichtsvollziehern leistet • unterscheidet die Fälle, in denen die Polizei infolge einer Anforderung Beistand leisten kann, und die Fälle, in denen die Begleitung eines Polizisten erforderlich ist • versteht die Form- und Inhaltsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit unter anderem ein Gerichtsvollzieher Polizeibeistand anfordern kann • kann bei Zwischenfällen, auf die unter anderem Gerichtsvollzieher bei der Ausführung ihres Auftrags stoßen, eingreifen, kann sie vor Gewalttaten oder Tätlichkeiten schützen und kann es ihnen ermöglichen, die Schwierigkeiten, die sie an der Erfüllung ihrer Aufträge hindern könnten, zu beseitigen • kennt die Grenzen des Einsatzes der Polizei in diesem Rahmen Inhalt: 20. Der Gerichtsvollzieher und seine Aufträge Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen Fälle von Beistandsleistung und obligatorischer Beistandsleistung Gesetzliche Anforderung Einsatz der Polizei; Aktionen und Grenzen Immunitäten und Vorrechte Der Anwärter erkennt die Personen, die ein Gerichtsbarkeitsvorrecht oder Immunität genießen, auf der Grundlage ihrer besonderen Identitätsdokumente und weiß, wie man sich bei einem Einsatz gegenüber diesen Personen zu verhalten hat. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die Tragweite nationaler Immunitäten • erläutert die Tragweite internationaler Immunitäten • erläutert die Bedeutung des "Gerichtsbarkeitsvorrechts" • erkennt die am häufigsten vorkommenden besonderen Identitätsdokumente in Bezug auf Immunitäten • weiß, wie man sich in Sachen Verkehr und Unfälle zu verhalten hat • weiß, wie man sich bei allgemeinen Zwischenfällen und beim Zugang zu Gebäuden zu verhalten hat Inhalt: nationale Immunitäten und Dokumente: Verhaltensregeln internationale Immunitäten und Dokumente: Verhaltensregeln Gerichtsbarkeitsvorrecht und Dokumente: Verhaltensregeln MODUL 9: UMGANG MIT SPEZIFISCHEN SITUATIONEN 1. Im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen ergreifen Der Anwärter lernt, der Bevölkerung im Fall von Katastrophen zu helfen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert Artikel 17 des Gesetzes über das Polizeiamt • erläutert, worin ein provinzialer und kommunaler Katastrophenplan besteht, und ordnet die Aufgaben der Polizeidienste hierin ein • ergreift im Fall von Katastrophen die ersten Maßnahmen vor Ort Inhalt: 2. Artikel 17 GPA Katastrophenplan: provinzial kommunal Erste Maßnahmen Im Fall von Brand eingreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter lernt, Personen und/oder Güter aus einem Brand zu retten und im Fall von Brandstiftung maximal zur Festnahme der (des) Täter(s) beizutragen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die Tatbestandsmerkmale bei einer Brandstiftung und kommentiert die Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen • ergreift die ersten dringenden Maßnahmen am Brandort • erstellt ein Protokoll in Bezug auf den Brand • nennt die Fälle, in denen andere Dienste (Staatsanwaltschaft usw.) benachrichtigt werden müssen • kann die Grundprinzipien für das Löschen eines entstehenden Brandes erläutern Inhalt: Tatbestandsmerkmale bei einer Brandstiftung Umstände, die zu einer Änderung der Anwendung des Gesetzes führen Erste Maßnahmen (Rettung von Personen und/oder Gütern) Spezifikationen in Bezug auf das Protokoll Benachrichtigung anderer Dienste Elementare Löschtechniken 3. Im Fall einer Bombendrohung die ersten Maßnahmen ergreifen Der Anwärter lernt, bei einer Bombendrohung die Bürger und sich selbst zu schützen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert den rechtlichen Rahmen und die Philosophie der Polizeieinsätze im Fall einer Bombenmeldung und einer Bombendrohung • greift als Verantwortlicher für eine Aufgabe innerhalb eines Aufgebots am Ort der Bombendrohung ein Inhalt: 4. Rechtlicher Rahmen Unterschied Bombenmeldung/Bombendrohung Analyse einer telefonischen Bombendrohung Erste Maßnahmen Ein potenzielles Angriffsziel schützen Der Anwärter trägt zur Verhinderung eines Anschlags auf ein potenzielles Angriffsziel bei. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die allgemeinen Grundsätze in Bezug auf den Schutz eines potenziellen Angriffsziels • analysiert vorher gründlich die Lage und trifft aufgrund dieser Analyse die richtigen Entscheidungen zur Ausführung des Auftrags • führt im Team den Schutz eines Gebäudes aus • erläutert die Richtlinien für die Begleitung von Geldtransporten • führt im Team die Begleitung eines Geldtransports aus Inhalt: Allgemeine Grundsätze in Bezug auf den Schutz eines potenziellen Angriffsziels Einschätzung des Risikos und des Auftrags Schutz eines Gebäudes im Team Begleitung eines Geldtransports im Team 5. Im Fall von Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen ergreifen und die Feststellungen treffen Der Anwärter lernt, bei einem Selbstmord oder Selbstmordversuch diskret einzugreifen und so schnell wie möglich die zuständigen Dienste zu benachrichtigen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • ergreift bei einem Selbstmord oder Selbstmordversuch die ersten Maßnahmen vor Ort • benachrichtigt so schnell wie möglich die zuständigen Behörden und Dienste • stellt einen Selbstmord oder Selbstmordversuch fest • zeichnet eine Skizze, stellt eine Fotoakte zusammen und erstellt ein Protokoll Inhalt: 6. Erste Maßnahmen Zuständige Behörden benachrichtigen Spezifikationen in Bezug auf: die Skizze die Fotoakte das Protokoll Im Fall von Terrorismus eingreifen Der Anwärter hat einen Einblick in die verschiedenen Schwerpunkte in Bezug auf Terrorismus. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert die integrierte Vorgehensweise bei Terrorismus und die Rolle der föderalen und lokalen Polizei • kennt die am häufigsten vorkommenden Aspekte des Terrorismus • weiß, welchen Orten, Personen oder Gegenständen er besondere Aufmerksamkeit schenken muss • nennt die geeignetsten Reaktionen bei einem möglichen Terroranschlag • kennt die am häufigsten vorkommenden Ausgangsstoffe und hat Einblick in die Funktionsweise von Schaltern Inhalt: integrierte Vorgehensweise bei Terrorismus bei der belgischen Polizei Aspekte des Terrorismus Reaktionen bei einem Anschlag Ausgangsstoffe und Schalter Arbeitsdokument DGJ/DJP/Terrorismus MODUL 10: AKTUELLE PHÄNOMENE 1. Haltung und Reaktionen im Rahmen von Phänomenen gesellschaftlicher, gerichtlicher oder administrativer Art verstehen Der Anwärter lernt die Begriffe und den Rahmen aktueller Phänomene des Lebens in der Gesellschaft mit gerichtlichem und administrativem Hintergrund sowie die Haltung der Polizei in Bezug auf diese Phänomene kennen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • erläutert mit eigenen Worten das Phänomen und seine Hintergründe • beschreibt mit eigenen Worten die Verhaltensweise der Polizei gegenüber diesem Phänomen Inhalt: Von der Polizeischule zu bestimmen Von der DGS zu bestimmen MODUL 11: KÖRPERLICHES UND MENTALES TRAINING 1. Eine gute allgemeine körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Dem Anwärter wird die Bedeutung der Pflege seiner allgemeinen körperlichen Kondition bewusst gemacht. Zielsetzungen: Der Anwärter: • wirkt an der Entwicklung eines individuellen Aktionsplans mit, mit dem seine allgemeine körperliche Kondition verbessert werden soll • nimmt aktiv am allgemeinen Training teil Inhalt: 2. Gegenseitige Erwartungen Allgemeine Techniken und Disziplinen Eine gute funktionelle körperliche Kondition entwickeln und pflegen, um die Polizeiaufgaben effizient wahrnehmen zu können Der Anwärter baut seine körperliche Kondition aus, um seine Aufträge effizient wahrnehmen zu können. Zielsetzungen: Der Anwärter: • begründet die Notwendigkeit einer guten körperlichen Kondition für die Bewältigung der Berufssituationen, mit denen er bei seinen Aufträgen konfrontiert sein wird • nimmt aktiv an den funktionellen Trainingssitzungen teil Inhalt: 3. Notwendigkeit für den Beruf Funktionelle Techniken und Disziplinen Techniken anwenden, um gegen negativen Stress anzukämpfen Der Anwärter lernt, mit seinem Stress umzugehen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die verschiedenen Stresszustände und die damit verbundenen Symptome • unterscheidet die Stadien, die auf ein traumatisches Ereignis folgen können, und identifiziert die hierbei zu kontaktierenden Dienste • wendet die verschiedenen Techniken zur Stressbewältigung an und beherrscht sie Inhalt: Stresszustände Anzeichen: körperlicher Art psychologischer Art verhaltensmäßiger Art Folgen eines traumatischen Ereignisses Techniken zur Stressbewältigung MODUL 12: GEWALTBEHERRSCHUNG 1. In Bezug auf den Gebrauch von Gewalt eine klare Übersicht über die polizeilichen Berufspflichten haben Der Anwärter wird für einen verhältnismäßigen Einsatz von polizeilicher Gewalt sensibilisiert. Zielsetzungen: Der Anwärter: • ist davon überzeugt, dass das polizeiliche Auftreten in Gefahrenlagen nicht mit dem übereinstimmt, was in der Fiktion (Kino und Fernsehen) vorgespiegelt wird • formuliert und begründet die verschiedenen Formen polizeilicher Gewalt und ihre Folgen • erläutert die Grundprinzipien der Gewaltbeherrschung (Rechtsgrundlagen, Zweckmäßigkeit, stufenweise Steigerung, Verhältnismäßigkeit und Deeskalationseffekt) • erläutert die taktischen Prinzipien des Umgangs mit Gewalt (Zweck des Auftrags, Einschätzung, Kontext, Indikatoren, Aktionsplan, Gruppenarbeit, Kommunikation usw.) Inhalt: 2. Grundprinzipien der Gewaltbeherrschung Taktische Prinzipien der Gewaltbeherrschung Unterschied zwischen Fiktion und Wirklichkeit Begriffe "Gewalt" und "Zwang" Eine potenzielle Gefahrensituation verbal bewältigen Der Anwärter versucht, eine potenzielle Gefahrensituation zuerst verbal zu klären. Zielsetzungen: Der Anwärter: • benutzt Überredungstechniken, um jemanden in einer potenziellen Gefahrensituation dazu zu bringen, sich auf ein Gespräch einzulassen • verhandelt und vermittelt mit der (den) betroffenen Partei(en) in einer potenziellen Gefahrensituation, um die Spannungen abzubauen Inhalt: Überredungstechniken Verhandlung Vermittlung 3. Die Grundtechniken der Selbstverteidigung beherrschen Der Anwärter versucht, eine Situation Selbstverteidigungstechniken zu beherrschen. mit körperlicher Gewalt durch Zielsetzungen: Der Anwärter: • rechtfertigt den Gebrauch von Techniken der Selbstverteidigung in den verschiedenen Gefahrensituationen • führt die verschiedenen erlernten Grundtechniken der Selbstverteidigung in Gefahrensituationen aus Inhalt: 4. Rechtfertigung des Gebrauchs Grundtechniken der Selbstverteidigung Die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel sicher, genau und angemessen handhaben Der Anwärter lernt, die zur Verfügung gestellten Zwangsmittel wirksam einzusetzen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • unterscheidet die Zwangsmittel (Gummiknüppel, Pfefferspray, Handfeuerwaffen usw.) • trägt, bewahrt, wartet und benutzt die ihm zur Verfügung gestellten Zwangsmittel gemäß den gesetzlichen Vorschriften • schätzt die möglichen Folgen und Gefahren einer mit seiner Dienstwaffe abgefeuerten Kugel ein • simuliert Gewaltsituationen mit oder ohne Deckungsschutz • bewegt sich mit Zwangsmitteln jederzeit sicher, zielstrebig und schnell im Team fort Inhalt: Arten von Zwangsmitteln (Feuerwaffen, Gummiknüppel, Pfefferspray usw.) Tragen Aufbewahrung Wartung Benutzung Simulationen Folgen und Gefahren einer abgefeuerten Kugel (Ballistik) Fortbewegen im Team 5. Die häufigsten Gefahrensituationen einschätzen und die Entscheidungen treffen, die zur effizienten Beherrschung dieser Situationen beitragen Der Anwärter lernt, sich und andere in den häufigsten Gefahrensituationen zu schützen. Zielsetzungen: Der Anwärter: beobachtet die Gefahrenindikatoren in einer gegebenen Situation analysiert seinen Auftrag und passt seine erste Bewertung den situationsgebundenen Informationen an führt seinen Aktionsplan im Team aus Inhalt: Gefahrenindikatoren Bewertungsschema Aktionsplan MODUL 13: ZWEITSPRACHE 1. Die elementaren Grundregeln der Zweitsprache beherrschen, um einer Person den Weg erklären zu können Der Anwärter lernt, den Grundwortschatz und die Grundgrammatik der Zweitsprache zu beherrschen, um eine einfache Unterhaltung mit einem Bürger führen zu können. Zielsetzungen: Der Anwärter: • übersetzt und versteht einfache Wörter der Zweitsprache • bildet einen grammatikalisch einfachen und korrekten Satz in der Zweitsprache • führt eine Unterhaltung in der Zweitsprache in oft vorkommenden typischen Situationen Inhalt: Grundwortschatz Satzbau Einfache Unterhaltungen PRAKTIKUM TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG 1. Unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen elementaren Polizeivorgänge im Polizeialltag beobachten und anwenden Der Anwärter arbeitet im Team mit seinem Mentor, der ihm dabei hilft, die bis dahin erworbenen Verhaltensweisen, Fertigkeiten und Kenntnisse im Polizeialltag zu beobachten und in die Praxis umzusetzen. Zielsetzungen: Der Anwärter: • besucht ein Gerichtsgebäude, einen Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator und einen Gerichtspolizeidirektor • benutzt die in den Polizeidiensten gebräuchlichen Funkgeräte • bewegt sich zügig und sicher mit einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug fort • beobachtet die Betreuung von Opfern • nimmt Kontakt mit einem Polizeiassistenten, einem Sozialassistenten und einem Assistenten der Staatsanwaltschaft auf • nimmt Einsicht in die Protokolle seiner Praktikumseinheit • benutzt die polizeilichen Datenverarbeitungsprogramme, um Informationen einzusehen • führt die Vernehmung einer Person durch • kontrolliert und durchsucht eine Person und ein Fahrzeug • durchsucht ein Gebäude mit oder ohne Haussuchungsbefehl Inhalt: Besuch eines Gerichtsgebäudes, eines DirCo und eines DirJu Funkgeräte Vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug Opferbetreuung Polizeiassistent, Sozialassistent und Assistent der Staatsanwaltschaft Protokoll Polizeiliche Datenverarbeitungsprogramme Vernehmung Kontrolle und Durchsuchung einer Person Kontrolle und Durchsuchung eines Fahrzeugs Durchsuchung eines Gebäudes 2. Im Team und unter Leitung eines Mentors die in der Polizeischule erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen im Polizeialltag anwenden Der Anwärter übt sich unter der Leitung eines Mentors in den wichtigsten Aufgabenbereichen der polizeilichen Grundfunktion. Zielsetzungen: Der Anwärter: • nimmt an allen Aufgaben in Bezug auf die verschiedenen Funktionen einer Polizeizone teil Inhalt: Revierarbeit Einsatz Straßenverkehr Empfang Lokale Ermittlung/Untersuchung/Nachschriften Lokale Projektarbeit [Anlage 21] [Anlage 21 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Datum Vorbereitende Ausbildung des Kaders des Personals im mittleren Dienst – des Offizierskaders (*) Benotung der täglichen Arbeit Betrifft: Ausbildungszentrum NAME, Vorname Erkennungsnummer Ausbildungslehrgang Gesamtnote Koeffizient Ergebnis Module 1 + 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 Modul 9 Modul 10 /100 /100 /100 /100 /100 /100 /100 /100 /100 4 2 1 8 3 3 8 2 1 /400 /200 /100 /800 /300 /300 /800 /200 /100 Modul Training /100 2 /200 Modul Gewaltbeherrschung /100 2 /200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 10 /3200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls körperliches und mentales Training /200 Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. des Moduls Gewaltbeherrschung /200 Zur Kenntnis genommen am ... Der Anwärter Der Schuldirektor [Anlage 22] [Anlage 22 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] Datum Vorbereitende Ausbildung des Kaders des Personals im mittleren Dienst – des Offizierskaders (*) – Endergebnis Betrifft: Ausbildungszentrum NAME, Vorname Erkennungsnummer Endbewertung der professionellen Arbeitsweise Ausbildungslehrgang ungenügend (*) genügend (*) Note Koeffizient gut (*) Ergebnis Erforderliches Minimum Endnote für die tägliche Arbeit bzgl. der Module 1 bis 10 /3200 /100 2,5 /250 Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. des körperl. u. mentalen Trainings /200 /100 1 /100 Endnote für die tägl. Arbeit bzgl. der Gewaltbeherrschung /200 /100 1 /100 Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung Theorie Fallstudie Insgesamt Mündliche Prüfung Praktische Prüfung Hindernislauf Rollenspiel Insgesamt Gesamtnote /350 /300 175 150 50 % 50 % /550 175 330 50 % 60 % /1000 600 60 % /100 /250 /350 /1000 /100 5,5 Allgemeine Bewertung Der Anwärter hat die Grundausbildung bestanden - nicht bestanden (*) Zur Kenntnis genommen am ... Der Anwärter (*) Nichtzutreffendes bitte streichen. Der Schuldirektor [Anlage 23] [Anlage 23 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] PRIVAT Blatt über die Arbeitsweise Datum Betrifft: Ausbildungszentrum NAME, Vorname Erkennungsnummer Ausbildungslehrgang Grund: 1. Persönlichkeitsmerkmale 1 Ehrlichkeit- Integrität 2 Diskretion 3 Objektivität - Unparteilichkeit - Urteilsvermögen - geistige Offenheit 4 Meinungsbildung und -äußerung - Assertivität - Charakterfestigkeit 5 Fähigkeit, ein positives Arbeitsklima zu fördern 6 Kundenorientierung (extern und intern) 7 Sinn für Maß - überlegte und gemäßigte Anwendung der anvertrauten Befugnisse 8 Selbstbeherrschung - Kaltblütigkeit - Stressbewältigung 9 Ordnung - Methode - Pünktlichkeit - Einhaltung der Fristen 10 Loyalität - korrekte Ausführung der Richtlinien 11 Erziehung - Höflichkeit - Kontaktfreude - Takt 12 Äußeres Erscheinungsbild Eventuelle Bemerkungen - Begründung 2. Berufliche Fähigkeiten 13 Berufliche Kenntnisse 14 Technisches Können 15 Körperliche Einsatzfähigkeit 16 Schriftliche Sprachfertigkeit: Deutlichkeit - Genauigkeit - Sinn für größere Zusammenhänge 17 Mündliche Sprachfertigkeit: Deutlichkeit - Genauigkeit Eventuelle Bemerkungen - Begründung 3. Leistungen 18 Verantwortungsgefühl 19 Verfügbarkeit für den Dienst 20 Menge der geleisteten nützlichen Arbeit - Niveau der Tatkraft und Aktivität 21 Qualität der geleisteten Dienste - berufliche Sorgfalt 22 Initiative - Kreativität 23 Selbstständigkeit Eventuelle Bemerkungen - Begründung PRIVAT 4. Potenzial 34 Wille zur Verbesserung - Beharrlichkeit 35 Wandlungsfähigkeit - Anpassungsfähigkeit 36 Fortschrittspotenzial 37 Fähigkeit, komplexere Aufgaben zu übernehmen Eventuelle Bemerkungen - Begründung 5. Managementfähigkeiten 24 Organisationstalent 25 Weitsicht - Vision 26 Fähigkeit, zu leiten und zu kontrollieren 27 Fähigkeit, die Arbeitsweise des Dienstes zu verbessern 28 Art und Weise, Rechenschaft abzulegen - Offenheit 29 Fähigkeit, seine Mitarbeiter zu motivieren 30 Fähigkeit, Aufgaben zu delegieren 31 Fähigkeit, auszubilden und seine Kenntnisse weiterzugeben 32 Fähigkeit, mit seinen Mitarbeitern Ziele festzulegen 33 Stichhaltigkeit bei der Bewertung seiner Mitarbeiter Eventuelle Bemerkungen - Begründung PRIVAT PRIVAT Selbstbewertung Erstellt am … Unterschriften: Der Anwärter Der Bewerter Feststellungen Seitens: NAME FUNKTION Zur Kenntnis genommen am … Unterschriften: Der Anwärter Der Bewerter Gemeinsam abgesprochene durchzuführende Maßnahmen Genehmigt am … Unterschriften: Der Anwärter PRIVAT Der Bewerter [Anlage 24] [Anlage 24 ersetzt durch Art. 7 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] PRIVAT Professionelle Arbeitsweise Betrifft: Ausbildungszentrum: Name, Vorname: Erkennungsnummer: Grund der Bewertung: Ausbildungslehrgang: 1. Persönlichkeitsmerkmale 1 Ehrlichkeit - Integrität 2 Diskretion 3 Objektivität - Unparteilichkeit - Urteilsvermögen - geistige Offenheit 4 Meinungsbildung und -äußerung - Assertivität - Charakterfestigkeit 5 Fähigkeit, ein positives Arbeitsklima zu fördern 6 Kundenorientierung (extern und intern) 7 Sinn für Maß - überlegte und gemäßigte Anwendung der anvertrauten Befugnisse 8 Selbstbeherrschung - Kaltblütigkeit - Stressbewältigung 9 Ordnung - Methode - Pünktlichkeit - Einhaltung der Fristen 10 Loyalität - korrekte Ausführung der Richtlinien 11 Erziehung - Höflichkeit - Kontaktfreude - Takt 12 Äußeres Erscheinungsbild TEILBEWERTUNG ungenügend genügend gut 2. Berufliche Fähigkeiten 13 Berufliche Kenntnisse 14 Technisches Können 15 Körperliche Einsatzfähigkeit 16 Schriftliche Sprachfertigkeit: Deutlichkeit - Genauigkeit - Sinn für größere Zusammenhänge 17 Mündliche Sprachfertigkeit: Deutlichkeit - Genauigkeit TEILBEWERTUNG ungenügend genügend gut 3. Leistungen 18 19 20 21 22 23 Verantwortungsgefühl Verfügbarkeit für den Dienst Menge der geleisteten nützlichen Arbeit - Niveau der Tatkraft und Aktivität Qualität der geleisteten Dienste - berufliche Sorgfalt Initiative - Kreativität Selbstständigkeit TEILBEWERTUNG ungenügend genügend gut 4. Potenzial 34 35 36 37 Wille zur Verbesserung - Beharrlichkeit Wandlungsfähigkeit - Anpassungsfähigkeit Fortschrittspotenzial Fähigkeit, komplexere Aufgaben zu übernehmen TEILBEWERTUNG ungenügend genügend gut 5. Managementfähigkeiten 24 Organisationstalent 25 Weitsicht - Vision 26 Fähigkeit, zu leiten und zu kontrollieren 27 Fähigkeit, die Arbeitsweise des Dienstes zu verbessern 28 Art und Weise, Rechenschaft abzulegen - Offenheit 29 Fähigkeit, seine Mitarbeiter zu motivieren 30 Fähigkeit, Aufgaben zu delegieren 31 Fähigkeit, auszubilden und seine Kenntnisse weiterzugeben 32 Fähigkeit, mit seinen Mitarbeitern Ziele festzulegen 33 Stichhaltigkeit bei der Bewertung seiner Mitarbeiter TEILBEWERTUNG ungenügend genügend gut GLOBALE BEWERTUNG ungenügend genügend gut PRIVAT Datum: Datum: PRIVAT Erster Bewerter Eventuelle ergänzende Kommentare - siehe Anlage (*) Zur Kenntnis genommen am … Einverstanden (*) Nicht einverstanden, Verteidigungsschrift folgt (*) Unterschriften: Der Anwärter Zweiter Bewerter Erster Bewerter Eventuelle ergänzende Kommentare - siehe Anlage (*) Zur Kenntnis genommen am … Unterschriften: Der Anwärter PRIVAT (*) Nichtzutreffendes bitte streichen Zweiter Bewerter [Anlage 25] [Anlage 25 eingefügt durch Art. 9 des M.E. vom 17. Dezember 2008 (B.S. vom 29. Januar 2009)] MUSTER FÜR DEN BERICHT ÜBER DIE PÄDAGOGISCHE BETREUUNG I. BERICHT ÜBER DIE PÄDAGOGISCHE BETREUUNG NAME UND VORNAME DES ANWÄRTERS: ..................................................................................................... II. NAME UND VORNAME DES VERFASSERS: ..................................................................................................... III.1. DARLEGUNG DES SACHVERHALTS .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. III.2. EVENTUELL GETROFFENE MASSNAHMEN .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. III.3. EVENTUELLE VORSCHLÄGE DES SCHULDIREKTORS .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. UNTERSCHRIFT UND EIGENSCHAFT DES VERFASSERS DATUM DER ABFASSUNG IV.1. DATUM DER EVENTUELLEN ANHÖRUNG DES ANWÄRTERS DURCH DEN SCHULDIREKTOR: IV.2. ZUSAMMENFASSUNG DER ANHÖRUNG DES ANWÄRTERS .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. V. ENTSCHEIDUNG DES SCHULDIREKTORS .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................. VI ABLAGE IN DER SCHULAKTE AM .................................................................................................................... VII. UNTERSCHRIFT DES SCHULDIREKTORS VIII. UNTERSCHRIFT DES ANWÄRTERS ZUR "KENNTNISNAHME AM …"