Heben und Tragen von Lasten

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ARBEIT
Heben und Tragen von Lasten
Rechtliche Grundlagen
Die Richtlinie der Europäischen Union Nr. 90/269/EWG ist durch die Bestimmungen des Abschnitts
VI des Einheitstextes zum Arbeitsschutz (gesetzesvertretende Dekret vom 9. April 2008, Nr. 81)
übernommen worden, die die manuelle Handhabung von Lasten, welche unter anderem eine
Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt, behandeln. Die manuelle Handhabung einer Last
kann insbesondere eine bedeutende Gefährdung der Lendenwirbelsäule darstellen, wenn die Last zu
groß ist (laut technische Normen wie z B. ISO 11228 - Teil 1, 2 und 3). Die Bestimmungen schreiben
vor, dass der Arbeitgeber die manuelle Handhabung mit organisatorischen Maßnahmen und geeigneten
Mitteln einschränkt. Falls sich dies nicht vermeiden lässt, gestaltet der Arbeitgeber den Arbeitsplatz so,
dass die Handhabung möglichst sicher und mit möglichst geringer Gesundheitsgefährdung erfolgt.
Er berücksichtigt außerdem die individuellen Gefährdungsfaktoren der Arbeitnehmer und sorgt dafür,
daß sie der ärztlichen Überwachung bzw. Vorsorge- und wiederkehrenden Untersuchungen unterzogen
werden.
Mechanisierung des Lastentransports
Der Lastentransport soll zur Vermeidung von körperlichen Schäden durch Einsatz von Hubstaplern,
Tansportwagen, Förderbändern, pneumatischen Förderanlagen, Flaschenzügen, Hängebahnen, Kränen,
Hebebühnen und anderen Transporthilfsmitteln soweit als möglich mechanisiert werden.
Körperliche Belastungen
Beim Lastentransport von Hand muß meist die ganze Körpermasse mitbewegt und durch Anspannen
der Muskulatur die aufrechte Haltung gewährleistet werden. Transportarbeiten sind nicht nur beim
Fortbewegen großer Lasten schwere Arbeiten. Auch bei kleineren Lasten ist die Masse der bewegten
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Körperteile meist groß, besonders wenn Lasten gehoben oder über Treppen und Leitern getragen
werden müssen (1).
Hebetätigkeit kann oft als kaum beachtete Nebenarbeit auftreten, beispielsweise wenn das Arbeitsgut
vom Boden auf Tischhöhe gehoben werden muß. Eine solche Nebenarbeit kann eine große, zusätzliche
Belastung bedeuten.
Hohe Belastung bzw. Schwerarbeit ist ein relativer Begriff, weil die individuelle Leistungsfähigkeit
sehr verschieden ist. Eine Arbeit, die von einem jungen, kräftigen Mann leicht bewältigt wird, kann für
einen Mann in schwacher Verfassung, für einen älteren Mann, besonders aber für eine Frau oder für
einen Jugendlichen eine schwere, nicht zumutbare Belastung bedeuten.
Transportarbeiten führen in der Regel auch zu starker statischer Belastung zahlreicher Muskeln, vor
allem in den Armen und am Rumpf. Bei statischer Muskelarbeit, d.h. bei Haltearbeit, werden durch den
Druck des angespannten Muskels der Blutstrom und damit die Sauerstoff- und Energiezufuhr
gedrosselt. Der Abtransport der Stoffwechselprodukte wird erschwert. Die Ermüdung tritt rasch ein.
Die statische Haltearbeit stellt deshalb für den Menschen eine besonders ungünstige Form der
Arbeitsbelastung dar und ist viel anstrengender als Arbeisbewegungen. Die mögliche Arbeitsleistung
wird daher häufig durch die Leistungsgrenze der Muskeln eingeschränkt, die Haltearbeit zu verrichten
haben, vor allem der Rückenmuskulatur. Dagegen wird dynamische Arbeit vielfach von der
Armmuskulatur bewältigt.
Bau Funktion und Schäden der Wirbelsäule
Die Wirbelsäule setzt sich aus 24 knöchernen Wirbelkörpern zusammen, zwischen denen knorpelige,
halbelastische Bandscheiben liegen, die der Wirbelsäule große Beweglichkeit und Elastizität geben.
Ein zentraler, gallertartiger, elastischer Kern, der von einem derben, mehrschichtigen Faserring
umgeben ist, dämpft die Wirkung von Stößen. Er gleicht auftretende Druck- und Zugbeanspruchungen
aus. Die knöchernen Wirbel und knorpeligen Bandscheiben sind unter Einschluß der Wirbelgelenke
durch zahlreiche, kräftige Muskeln und sehnenartige Bänder zu einer Funktionseinheit, dem
Bewegungssegment, zusammengefaßt.
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Die Wirbelsäule des Menschen ist für aufrechte Haltung geschaffen. Sie ist für das Lastenheben mit
stark vorgeneigtem Oberkörper nur begrenzt geeignet, weil die Krafthebelarme – die Dornfortsätze –
nur sehr kurz sind (Abb.). Beim Beugen des Rumpfes erfolgt die Biegung häufig im unteren Teil der
Wirbelsäule, dem Lendenabschnitt. Das Gewicht des vorgebeugten Oberkörpers verursacht den
Lendenbandscheiben schon erhebliche Spannungen. 95 % aller Bandscheibenschäden entfallen daher
auf die drei untersten Lendenbandscheiben.
Durch Übung können nur die Muskeln der Wirbelsäule gestärkt werden. Die Anpassungsfähigkeit der
knorpeligen Bandscheiben ist relativ gering. Bei ungünstigen Beanspruchungen, wie beim
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Lastenheben, können die in ihrer Elastizität und Festigkeit reduzierten Bandscheiben reißen. Der
Gallertkern kann dabei gegen das Rückenmark oder gegen seitlich austretende Nerven gequetscht
werden (Abb.). Unmittelbare Folgen sind Kreuzschmerzen. Bandscheibenleiden können entstehen.
Technik des Lastenhebens
Geübte Gewichtheber und Schwertransportarbeiter heben mit starken Bein- und Gesäßmuskeln bei steil
aufgerichtetem, gestrecktem Oberkörper aus der Hocke. Sie gehen mit leicht gespreizten Beinen in eine
ausbalancierte Hockstellung, die Last nahe am Körper. Vor dem Anheben wird der Rücken gerade
gestellt. Die Wirbelsäule befindet sich in statische günstiger, gestreckter Haltung. Das Neigen und
Aufrichten des Oberkörpers erfolgt durch Spannen der Gesäßmuskeln in den Hüftgelenken. Die
Wirbelsäule ist durch Anspannen der Rücken- und Bauchmuskeln allseitig abgesteift (Abb. A). Beim
Heben werden zuerst die Beine gestreckt (B), anschließend wird der Oberkörper aufgerichtet (C).
Die Bandscheibenbelastung ist beim Heben mit geradem Rücken wegen der günstigeren
Hebelarmverhältnisse 20 % geringer als beim Heben mit gekrümmtem Rücken (Abb.).
Die wichtigsten Regeln für das Anheben von Lasten:
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Ausgangsstellung: mit gespreizten Beinen und gestrecktem, geradem Rücken in der Hocke die
Last aufnehmen.
Vor dem Anheben der Last prüfen, ob sie frei annehmbar ist.
Eine Last nie ruckartig anheben oder auffangen.
Gefährliche Hohlkreuzhaltung vermeiden (Abb. H).
Gefährliches Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Bewegen der Last vermeiden (Abb.
V).
Unhandliche oder größere Lasten nur mit Hilfe anderer Personen aufnehmen.
Absetzen oder Abwerfen von Lasten
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Die Last gleichmäßig absetzen.
Keinesfalls eine Last kurz vor dem Aufsetzen plötzlich abfangen.
Die Last – wie beim Aufnehmen – mit gestrecktem Rücken in der Höcker absetzen.
Zum Vermeiden von Fingerquetschungen Absetzunterlagen unter die Last legen.
Tragen von Lasten
Die Muskelarbeit zur Aufrechterhaltung des belasteten Körpers und die Belastung der Bandscheiben
sind bei gleicher Last umso geringer, je mehr der Körper gestreckt ist. In aufrechter Haltung kann der
Mensch günstig angeordnete Lasten ohne Schädigung über relativ lange Strecken tragen. Verglichen
mit dem Tragen mittels eines Tragjoches benötigt das Tragen mit seitlich herabhängenden Armen eine
Mehrenergie von 10 % das Tragen auf dem Rücken 20 %, auf der Hüfte 40% und vor dem Bauch rd.
70 % mehr Energie. Der ungleiche Energiebedarf ist durch verschiedene Lage des Schwerpunktes der
Last und unterschiedliche statische Haltearbeit bedingt. Die Belastung der Wirbelsäule ist am
geringsten, wenn der Schwerpunkt der Last möglichst nahe an der Achse der Wirbelsäule liegt.
Die wichtigsten Regeln für das Tragen von Lasten:
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Aufrechte Haltung beim Tragen.
Symmetrische Körperbelastung (Abb. S).
Abstützen der Last mit dem Skelett.
Herannehmen der Last an den Körper – keine gespreizten oder angewinkelten Arme.
Die Last nicht vor dem Körper, sondern auf den Schultern oder auf dem Rücken tragen.
Zeitliche Begrenzung des Haltens der Last – mehrmals zwischenabsetzen.
Freie Sicht auf den Transportweg – Last nicht vor dem Gesicht tragen!
Sind für große oder sperrige Lasten mehrere Träger erforderlich, ist zusätzlich auf die gegenseitige
Abstimmung der Arbeiten der verschiedenen Träger zu achten:
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Beim Transport einer Last durch mehrere Träger muß ein Träger Leitung und Kommando
übernehmen.
Die Last ist auf Kommando gleichzeitig anzuheben oder abzusetzen.
Alle Träger sollen sich ihrer Körpergröße entsprechend ordnen.
Wenn die Last abgeworfen werden soll, müssen alle Träger die Last auf derselben Schulter
tragen.
Es sind soviel Träger einzusetzen, daß bei Ausfall eines Trägers die übrigen nicht erheblich
überlastet werden.
Die Träger dürfen sich nicht gegenseitig behindern.
Begrenzung der Lasten
Lasten beim Handtransport müssen beschränkt werden. Hierbei ist die persönliche Leistungsfähigkeit
der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Die Abmessungen und Massen von Traglasten sind unter Berücksichtigung folgender, wesentlicher
Einflußfaktoren festzulegen:
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Lebensalter Hubhöhe
Geschlecht Hubzeit
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körperliche Verfassung Transportweg
statische oder dynamische Belastung Häufigkeit
Hilfsmittel und Vorsorgemassnahmen
Für unhandliche Traglasten sollen Hilfmittel – Traggestelle, Traggurte, Haken – und persönliche
Schutzausrüstungen – Schulterpolster, Handschuhe, Handleder – zur Verfügung gestellt und benutzt
werden (Abb.).
Weitere persönliche Schutzausrüstungen ergänzen die Sicherheit beim Transport:
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Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen,
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Schutzbrillen, Schutzkleidung und erforderlichenfalls Atemschutz beim Transport oder
Abfüllen von Behältern mit gefährlichen Flüssigkeiten oder Stäuben.
Glasbehälter mit Säuren oder Laugen sollten in Eimern transportiert werden.
Wege, Rampen und Stufen, über die Lasten bewegt werden, müssen trittsicher und ohne Hindernisse
sein, erforderlichenfalls müssen sie gut beleuchtet sein. Rutschsicherheit ist durch rauhe Böden oder im
Winter durch Streuen zu gewährleisten.
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Bayerischen Landesamtes für Arbeitsschutz,
Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik.
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