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Politikklausur
Definition von Demokratie:
Übersetzung: Volksherrschaft
Politische Ordnung in denen sich die Herrschaft auf dem Willen des Volkes beruft
und dem Volk rechenschaftspflichtig ist.
Theoretische Grundlagen der Demokratie
o Gleichgültigkeit
o Volkssouveränität
o Freie, geheime und allgemeine Wahlen
o Mehrheit
o Rechtsstaatsprinzip
o Handlungen müssen mit Verfassung und Gesetzen übereinstimmen
o Meinungsfreiheit
o Gewaltenteilung
o Unabhängigkeit der Gericht
o Institution des Verfassungsstaats
o Vorhandensein einer Opposition
Staatsform
Demokratische Republik oder demokratisch-parlamentarische Monarchie
Regierungssystem bzw. Machtverteilung
1. Unmittelbare (plebiszitäre) Dem.
- Macht bleibt beim Volk
- Politische Entscheidungen bedürfen der Zustimmung durch ein Plebiszit:
Volksentscheid
2. Mittelbare (repräsentative) Dem.
- Entscheidungsgewalt liegt in den Händen der Volksvertreter
- Volk übt Herrschaft im Staat nur unmittelbar über Abgeordnete aus.
3. Parlamentarische Dem.
- Größte macht beim Parlament
- ohne Mehrheit beim Parlament keine weitreichenden politischen
Entscheidungen
- Regierung ist vom Vertrauen des Parlament abhängig.
4. Präsidiale Demokratie
- Weitreichende Machtbefugnisse
- Regierungschef meist Staatschef; vom Volk gewählt
- Im Kernbereich ist der Staatschef auf parlamentarische Unterstützung
angewiesen oder muss sich dem Parlament beugen
- Scharfe Trennung der Exekutive und Legislative
Deutschland ist eine Mittelbare demokratische Republik in der die
Entscheidungsgewalt bei vom Volk gewählten Volksvertretern (Abgeordnete) liegen.
Pluralismus (Meinungsvielfalt)
Vorraussetzungen von Meinungsfreiheit
Probleme:
 Technische Gründe und mangelndes Kapital führen zur Einschränkung der
Vielfalt der Meinungen (nicht jeder kann Zeitung oder ähnliches herausgeben)
 Monopole im Fernseh- und Rundfunkbereich sind schwer zu kontrollieren =>
Wachsamkeit über Manipulation
 Keine Zensur führt zum Missbrauch durch Medien (Infos aus Privatleben von
Politikern werden kund, haben mit Politik selbst nichts zu tun)
Forderungen:
 Politische Diskussionen müssen öffentlich geschehen
 Jedermann soll sich an der Bildung der öffentliche Meinung beteiligen können
 Jedermann muss Chance haben Infos zu verschaffen, um politisches Urteil
bilden zu können
 Regime muss gezwungen werden öffentlich zu arbeiten
Öffentlichkeit ist das Instrument, das für alle politische Gewalt Kontrolle ermöglicht
Programmvergleich öffentlich-rechtliche contra private Sender
Information contra Sensation: Problem für die Meinungsbildung und den Pluralismus
Recht auf Meinungsfreiheit ( Art. 5 Grundgesetz) – Informationsbeschaffung durch
das Fernsehen
Öffentlich-Rechtliche Sender
-
„langweilige“ Nachrichten
Schwerpunkt: Information (pluralistisch)
Vorgabe und Kontrolle über das Bundesverfassungsgericht
Finanzierung über GEZ-Gebühren und Werbung
Private Sender
-
sensationelle Nachrichten
wichtig: Quote > Werbung zur Finanzierung
Schwerpunkt: Show, Talk, Unterhaltung
Möglichkeiten sich zu Informieren sind gestiegen.
Aber: viele Zuschauer (Wähler) werden durch sensationell aufbereitete Sendungen
beeinflusst.
Volkssouveränität
Mehrheitsprinzip
Prinzip der Gleichheit
Politikverdrossenheit als Problem der Demokratie (Beteiligung des
gesamten Volks)
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Wachsende Jugendarbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern.
Enttäuschung der Jugendlichen, die nach den Versprechungen der Politiker
nach der Wende anderes erwartet haben (politisches Interesse
1996:50%=>1999:35%)
Allgemeines Desinteresse von jüngeren an Politik (Rente interessiert nicht ,
man hat eh kein Geld)
Politiker sprechen nur wenige Themen an die Jugendliche interessieren
Sprache der Politiker wird nicht verstanden
H.Bachmaier : Der ideale Abgeordnete
 Politiker als Opfer zu hoher und widersprüchlicher Erwartungen der Bürger
H.H.von Arnim: Politikverdrossenheit
 Ursache für Politikverdrossenheit liegen bei Politikern und Partei
- Volk habe nichts zu sagen
- Politik packt falsche Themen an und wichtige Themen werden nicht
angepackt
- Ausbeutung des Staats durch Politiker wegen Eigeninteressen
Wahlsystem und Demokratie
Mehrheitswahlsystem
Wahlsystem bei dem derjenige gewinnt, der die absolute Mehrheit der Stimmen
bekommt (mehr als 50%)
Nachteile
 Papierkorbstimmen (kleine Parteien haben keine Chance ins Parlament
einzuziehen)
Vorteile
 Klare Parlamentsmehrheiten, da die kleinen Parteien draußen bleiben => keine
Koalitionsdiskussion
 Personenwahl
Verhältniswahlsystem
Wahlsystem bei dem die Mandate (Posten) im Verhältnis der abgegebenen Stimmen
verteilt werden (entsprechend der Wahlliste der einzelnen Parteien).
Vorteile
 Genaues Abbild der Wählerschaft im Parlament (prozentual) => keine
Wählerstimmen gehen verloren (Ausnahme: 5% Sperrklausel).
Nachteile
 Parteienzersplittung erschwert das Regieren.
 Vorraussetzung: keine Prozenthürde
 Parteiwahllisten (der Wähler entscheidet nicht welchen Kandidat er wählt)
Anmerkung: Die Vorteile der Mehrheitswahl entsprechen den Nachteilen der
Verhältniswahl;
Die Nachteile der Mehrheitswahl entsprechen den Vorteilen der Verhältniswahl
In Deutschland wird ein Personalisiertes Verhältniswahlsystem verwendet. (Erst- und
Zweitstimme)
Diskussion um die Einführung des Mehrheitswahlsystems
Otto Hauser
In seinem Kommentar „Soll das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden", erschienen
in dem Nachrichtenmagazin „Focus", Nr. 6 vom 7.02.1994, S 46, setzt sich der direkt
gewählte Bundestagsabgeordnete Otto Hauser mit der Einführung des
Mehrheitswahlrechts in Deutschland auseinander.
Der Autor vertritt die Position, dass das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden sollte.
Der Autor kritisiert, dass das politische System nicht mehr handlungsfähig wäre.
Der Autor kritisiert desgleichen, dass die kleinen Koalitionspartner den großen
Koalitionspartnern vorgaben diktieren können.
Der Autor kritisiert ferner, dass die politische Linie der Koalitionen nicht von den
Abgeordneten sondern vom Parteitag bestimmt würde.
Als Vorteile des Mehrheitswahlrechts siehe der Autor, dass wie Persönlichkeiten, und
keine anonymen Listen wählen würden. Des Weiteren würde der Kontakt zwischen
Wähler und direkt gewähltem Abgeordneten enger.
Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Abgeordneten stärker Verpflichtet wären für ihre
politischen Entscheidungen Rechenschaft abzulegen.
Der Autor fordert eine Verkleinerung des Bundestags um die Hälfte der
Listenmandate, womit das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden würde.
Heiner Geissler
In seinem Kommentar „Soll das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden“, erschienen
im dem Wochenmagazin „ Fokus“, Nr.6, vom 07.02.1994, S.46 setzt sich Heiner
Geissler , Bundesminister a. D. ,welcher 1990 mit Direktmandant für die CDU in den
Bundestag eingezogen ist, mit der Einführung des Mehrheitswahlrechts in
Deutschland auseinander.
Geissler vertritt die Position, dass in Deutschland das Verhältniswahlsystem
beibehalten werden soll.
Geissler kritisiert, dass durch die Einführung des Mehrheitswahlrecht zur Folge habe,
dass sich die Parteien nur um die hart umkämpften Wahlkreise bemühten, und in den
sicheren Wahlkreisen es zu keinem Konkurrenzkampf mehr komme. Geissler
kritisiert, dass es so zu einer parteipolitischen Regionalisierung komme.
Als Vorteile der Verhältniswahl sieht Geissler, das die einzelne Stimme jedes Bürgers
die gleiche Gewichtung habe. Zudem sei ein Vorteil, dass sich die Parteien
flächendeckend um das Vertrauen der Wählerschicht bemühen müssten
Geissler fordert, dass die Rangfolge der Parteilisten durch die Wähler verändert
werden können müssten. Zudem fordert er die Einführung einer Parteiliste um
qualifizierten Quereinsteiger ins Parlament zu bringen. Zudem fordert Geissler die
Verkleinerung des Bundestages bei gleichzeitiger Senkung der Mandatsträger.
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