Politikklausur Definition von Demokratie: Übersetzung: Volksherrschaft Politische Ordnung in denen sich die Herrschaft auf dem Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist. Theoretische Grundlagen der Demokratie o Gleichgültigkeit o Volkssouveränität o Freie, geheime und allgemeine Wahlen o Mehrheit o Rechtsstaatsprinzip o Handlungen müssen mit Verfassung und Gesetzen übereinstimmen o Meinungsfreiheit o Gewaltenteilung o Unabhängigkeit der Gericht o Institution des Verfassungsstaats o Vorhandensein einer Opposition Staatsform Demokratische Republik oder demokratisch-parlamentarische Monarchie Regierungssystem bzw. Machtverteilung 1. Unmittelbare (plebiszitäre) Dem. - Macht bleibt beim Volk - Politische Entscheidungen bedürfen der Zustimmung durch ein Plebiszit: Volksentscheid 2. Mittelbare (repräsentative) Dem. - Entscheidungsgewalt liegt in den Händen der Volksvertreter - Volk übt Herrschaft im Staat nur unmittelbar über Abgeordnete aus. 3. Parlamentarische Dem. - Größte macht beim Parlament - ohne Mehrheit beim Parlament keine weitreichenden politischen Entscheidungen - Regierung ist vom Vertrauen des Parlament abhängig. 4. Präsidiale Demokratie - Weitreichende Machtbefugnisse - Regierungschef meist Staatschef; vom Volk gewählt - Im Kernbereich ist der Staatschef auf parlamentarische Unterstützung angewiesen oder muss sich dem Parlament beugen - Scharfe Trennung der Exekutive und Legislative Deutschland ist eine Mittelbare demokratische Republik in der die Entscheidungsgewalt bei vom Volk gewählten Volksvertretern (Abgeordnete) liegen. Pluralismus (Meinungsvielfalt) Vorraussetzungen von Meinungsfreiheit Probleme: Technische Gründe und mangelndes Kapital führen zur Einschränkung der Vielfalt der Meinungen (nicht jeder kann Zeitung oder ähnliches herausgeben) Monopole im Fernseh- und Rundfunkbereich sind schwer zu kontrollieren => Wachsamkeit über Manipulation Keine Zensur führt zum Missbrauch durch Medien (Infos aus Privatleben von Politikern werden kund, haben mit Politik selbst nichts zu tun) Forderungen: Politische Diskussionen müssen öffentlich geschehen Jedermann soll sich an der Bildung der öffentliche Meinung beteiligen können Jedermann muss Chance haben Infos zu verschaffen, um politisches Urteil bilden zu können Regime muss gezwungen werden öffentlich zu arbeiten Öffentlichkeit ist das Instrument, das für alle politische Gewalt Kontrolle ermöglicht Programmvergleich öffentlich-rechtliche contra private Sender Information contra Sensation: Problem für die Meinungsbildung und den Pluralismus Recht auf Meinungsfreiheit ( Art. 5 Grundgesetz) – Informationsbeschaffung durch das Fernsehen Öffentlich-Rechtliche Sender - „langweilige“ Nachrichten Schwerpunkt: Information (pluralistisch) Vorgabe und Kontrolle über das Bundesverfassungsgericht Finanzierung über GEZ-Gebühren und Werbung Private Sender - sensationelle Nachrichten wichtig: Quote > Werbung zur Finanzierung Schwerpunkt: Show, Talk, Unterhaltung Möglichkeiten sich zu Informieren sind gestiegen. Aber: viele Zuschauer (Wähler) werden durch sensationell aufbereitete Sendungen beeinflusst. Volkssouveränität Mehrheitsprinzip Prinzip der Gleichheit Politikverdrossenheit als Problem der Demokratie (Beteiligung des gesamten Volks) Wachsende Jugendarbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern. Enttäuschung der Jugendlichen, die nach den Versprechungen der Politiker nach der Wende anderes erwartet haben (politisches Interesse 1996:50%=>1999:35%) Allgemeines Desinteresse von jüngeren an Politik (Rente interessiert nicht , man hat eh kein Geld) Politiker sprechen nur wenige Themen an die Jugendliche interessieren Sprache der Politiker wird nicht verstanden H.Bachmaier : Der ideale Abgeordnete Politiker als Opfer zu hoher und widersprüchlicher Erwartungen der Bürger H.H.von Arnim: Politikverdrossenheit Ursache für Politikverdrossenheit liegen bei Politikern und Partei - Volk habe nichts zu sagen - Politik packt falsche Themen an und wichtige Themen werden nicht angepackt - Ausbeutung des Staats durch Politiker wegen Eigeninteressen Wahlsystem und Demokratie Mehrheitswahlsystem Wahlsystem bei dem derjenige gewinnt, der die absolute Mehrheit der Stimmen bekommt (mehr als 50%) Nachteile Papierkorbstimmen (kleine Parteien haben keine Chance ins Parlament einzuziehen) Vorteile Klare Parlamentsmehrheiten, da die kleinen Parteien draußen bleiben => keine Koalitionsdiskussion Personenwahl Verhältniswahlsystem Wahlsystem bei dem die Mandate (Posten) im Verhältnis der abgegebenen Stimmen verteilt werden (entsprechend der Wahlliste der einzelnen Parteien). Vorteile Genaues Abbild der Wählerschaft im Parlament (prozentual) => keine Wählerstimmen gehen verloren (Ausnahme: 5% Sperrklausel). Nachteile Parteienzersplittung erschwert das Regieren. Vorraussetzung: keine Prozenthürde Parteiwahllisten (der Wähler entscheidet nicht welchen Kandidat er wählt) Anmerkung: Die Vorteile der Mehrheitswahl entsprechen den Nachteilen der Verhältniswahl; Die Nachteile der Mehrheitswahl entsprechen den Vorteilen der Verhältniswahl In Deutschland wird ein Personalisiertes Verhältniswahlsystem verwendet. (Erst- und Zweitstimme) Diskussion um die Einführung des Mehrheitswahlsystems Otto Hauser In seinem Kommentar „Soll das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden", erschienen in dem Nachrichtenmagazin „Focus", Nr. 6 vom 7.02.1994, S 46, setzt sich der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Otto Hauser mit der Einführung des Mehrheitswahlrechts in Deutschland auseinander. Der Autor vertritt die Position, dass das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden sollte. Der Autor kritisiert, dass das politische System nicht mehr handlungsfähig wäre. Der Autor kritisiert desgleichen, dass die kleinen Koalitionspartner den großen Koalitionspartnern vorgaben diktieren können. Der Autor kritisiert ferner, dass die politische Linie der Koalitionen nicht von den Abgeordneten sondern vom Parteitag bestimmt würde. Als Vorteile des Mehrheitswahlrechts siehe der Autor, dass wie Persönlichkeiten, und keine anonymen Listen wählen würden. Des Weiteren würde der Kontakt zwischen Wähler und direkt gewähltem Abgeordneten enger. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Abgeordneten stärker Verpflichtet wären für ihre politischen Entscheidungen Rechenschaft abzulegen. Der Autor fordert eine Verkleinerung des Bundestags um die Hälfte der Listenmandate, womit das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden würde. Heiner Geissler In seinem Kommentar „Soll das Mehrheitswahlrecht eingeführt werden“, erschienen im dem Wochenmagazin „ Fokus“, Nr.6, vom 07.02.1994, S.46 setzt sich Heiner Geissler , Bundesminister a. D. ,welcher 1990 mit Direktmandant für die CDU in den Bundestag eingezogen ist, mit der Einführung des Mehrheitswahlrechts in Deutschland auseinander. Geissler vertritt die Position, dass in Deutschland das Verhältniswahlsystem beibehalten werden soll. Geissler kritisiert, dass durch die Einführung des Mehrheitswahlrecht zur Folge habe, dass sich die Parteien nur um die hart umkämpften Wahlkreise bemühten, und in den sicheren Wahlkreisen es zu keinem Konkurrenzkampf mehr komme. Geissler kritisiert, dass es so zu einer parteipolitischen Regionalisierung komme. Als Vorteile der Verhältniswahl sieht Geissler, das die einzelne Stimme jedes Bürgers die gleiche Gewichtung habe. Zudem sei ein Vorteil, dass sich die Parteien flächendeckend um das Vertrauen der Wählerschicht bemühen müssten Geissler fordert, dass die Rangfolge der Parteilisten durch die Wähler verändert werden können müssten. Zudem fordert er die Einführung einer Parteiliste um qualifizierten Quereinsteiger ins Parlament zu bringen. Zudem fordert Geissler die Verkleinerung des Bundestages bei gleichzeitiger Senkung der Mandatsträger.