Veranstaltungsverlauf:

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PH Ludwigsburg, Fakultät 3
Seminar: Projekt X2 – Selbstvertrauen stärken – Ausbildungsreife verbessern
P. Jauch/W. Bleher
Ausbildungsreife
Unsere Recherchen zum Begriff
„Ausbildungsreife“ haben zu folgenden
Erkenntnissen geführt:
 Der Begriff „Ausbildungsreife“ ist auch unter
Fachleuten ein heißes Eisen. (vgl. Ergebnisse des BIBBExpertenmonitors unter http://www.bibb.de/de/print/21840.htm)
 In der Öffentlichkeit versteht nahezu jeder
etwas anderes darunter. Fachleute sind sich
darüber einig, dass
„unter Ausbildungsreife allein diejenigen
Fähigkeiten und Arbeitstugenden zu zählen
sind, die für alle Ausbildungsberufe wichtig
sind – gleich, ob es sich um eine besonders
anspruchsvolle oder um eine weniger
anspruchsvolle Ausbildung handelt.“ (a.a.O. s. 2)
Das heißt, jemand kann durchaus
ausbildungsreif sein, auch wenn er/sie für
einen bestimmten Beruf nicht geeignet ist.
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 Das heißt weiter, dass darunter nur solche
Fähigkeiten und Tugenden subsumiert werden
können, welche schon zu Beginn einer
Ausbildung vorhanden sein müssen.
Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erst während
einer Lehre erworben werden sollen und im
Ausbildungsplan als Lernziele aufgeführt
werden, gehören nicht mehr dazu.
Konkret sind dies:
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 Es handelt sich also um eine Kombination von
Kenntnissen, Fähigkeiten, Einstellungen und
Sekundärtugenden, die den erfolgreichen
Abschluss einer Ausbildung erwarten lassen.
Entsprechendes findet sich in der Definition
des Arbeitskreises Hauptschule:
„Wir denken uns „Ausbildungsreife“ als
Kombination von Kenntnissen, Fähigkeiten,
Motivationen, Wertorientierungen und
Einstellungen, die zur dauerhaften
Inangriffnahme und zur erfolgreichen
Bewältigung der in einer Berufsausbildung
(hier: innerhalb des dualen Systems)
auftretenden Lern-, Leistungs- und
Verhaltensanforderungen erforderlich ist.
Ausbildungsreife erweist sich im Erwerb
fachtheoretischer, sozialer und methodischer
Kompetenzen, aber auch in der erfolgreichen
Gestaltung des persönlichen
Lebensumfeldes.“
(Arbeitskreis Hauptschule: Perspektiven der Hauptschulbildung.
Tagungsbericht Romrod 1995)
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 Ausbildungsreife ist gegenüber der
Ausbildungsfähigkeit ein dynamischer Begriff,
denn Ausbildungsfähigkeit beschreibt einen
Status Quo (vgl. GEW: Dokumentation der Fachtagung „Geprüft und
für zu schwach befunden?! – Sind Jugendliche trotz vieler neuer Kompetenzen
nicht ausbildungsfähig?“, 11. und 12.2.2005 in Berlin-Lichtenberg, S. 46)
Aus der Sicht der Bundesagentur für Arbeit
(BA) ist der Begriff der Ausbildungsreife dem
Begriff Ausbildungsfähigkeit vorzuziehen, weil
Ausbildungsreife auch Reifungs-, Lern- und
soziale Anpassungsprozesse einbezieht und auf
die Entwicklungsfähigkeit Jugendlicher
abhebt. (a.a.O. S. 46)
Doch:
Kann eine Fähigkeit (z.B. sinnentnehmendes
Lesen von Texten) nicht nachträglich erworben
werden, wenn sie zu einem bestimmten
Zeitpunkt (noch) nicht vorhanden ist?
Das heißt, ist nicht auch die
Ausbildungsfähigkeit ein dynamischer Begriff?
 Ausbildungsreife wird laut BA wie folgt
definiert:
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Die Ausbildungsreife-Merkmale decken sich
weitgehend mit den Ergebnissen des
„Expertenmonitoring“, allerdings kommen
 die Physische und psychische Belastbarkeit
und
 die Bewältigung eines 8-Stundentages
hinzu.
Anmerkung:
Diese Merkmale sind kritisch, denn
 die physische Belastbarkeit ist nicht für jeden
Ausbildungsberuf gleichermaßen erforderlich.
 Aussagen über die Bewältigung eines 8Stundentages lassen sich erst dann machen,
wenn die Jugendlichen diese Situation
erproben und einüben konnten.
 behinderte Menschen werden durch diese
Kriterien weitgehend ausgeschlossen!!!
Hinzu kommt, dass Eignungsaussagen bei der
Berufswahl immer in die Zukunft gerichtet sind
und damit lediglich eine Prognose über die
künftige Leistungshöhe, den Berufserfolg und die
berufliche Zufriedenheit sind. Sie sind damit
zwangsläufig mit Unsicherheiten behaftet.
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 Das Thema „Ausbildungsreife“ gerät immer
dann ins Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn
 Ausbildungsplätze knapp sind und
 die Zahl der unversorgten Jugendlichen mit
Ausbildungsplätzen hoch ist.
 In Phasen des Bewerbermangels ist
Ausbildungsreife kein Thema.
(vgl. Karen Schober: „Ausbildungsreife“ – Zur Diskussion um ein schwieriges
Konstrukt – Erfahrungen der Bundesagentur für Arbeit
In: BIBB (Hrsg.): Der Ausbildungsmarkt und seine Einflussfaktoren. Ergebnisse
des Expertenworkshops vom 1. und 2. Juli 2004 in Bonn, S. 105-113 sowie
KAUSA (Hrsg.): Fachtagung „Fit für die Ausbildung – Können, was Zukunft hat,
31.8-1.9.2004 in Düsseldorf, Workshop 1, S. 89-104)
Entsprechend den Ausführungen der GEW wird
die Ausbildungsfähigkeit als eine „auf einen
konkreten Zeitpunkt bezogene Einschätzung der
Wahrscheinlichkeit, ob ein Jugendlicher den
Anforderungen einer Berufsausbildung gewachsen
ist“ definiert (Momentaufnahme).
„Ausbildungsfähigkeit wird sinnvoller weise in
Bezug auf unterschiedliche Ausbildungsniveaus
definiert, z.B. Helfer-/Werkerberufe, anerkannte
Ausbildungsberufe, Studium („Studierfähigkeit“).“
(a.a.O. S. 106)
Ausbildungsreife hingegen „ist ein
entwicklungspsychologischer Begriff und bezieht
sich auf einen „Reifungsprozess“. Er beinhaltet
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eine Aussage
Entwicklung.“
über den erreichten Stand der
(a.a.O. S. 106)
Traditionelle Definition von Ausbildungs-/
Berufsreife
„Berufsreife bezeichnet den Stand der
körperlichen, intellektuellen und
charakterlichen
bzw. seelischen Reife, welche den jungen
Menschen sowohl die Erlernung eines
auf einer täglichen Lehre aufgebauten Berufs
als auch die Eingliederung in das
Erwerbsleben
ermöglicht, ohne daß die weitere physische
und psychische Entwicklung durch die
Berufstätigkeit negativ beeinflußt wird.“
(Scharmann; Rutenfranz/Uhlig 1961)
Hier wird deutlich auf die Gefahr der
Überforderung und möglichen Beeinträchtigung
des Jugendlichen durch eine Tätigkeit in einem
Betrieb abgehoben.
Dieser entwicklungspsychologische Aspekt der
Angemessenheit/Überforderungsgefahr für den
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Jugendlichen fehlt in der Regel in neueren
Definitionen.
Moderne Definition von Ausbildungs-/
Berufsreife
Diese Elemente bzw. Basiskompetenzen von
Berufsreife weichen deutlich von Ergebnissen
des BIBB-Expertenmonitors ab.
Außerdem fällt auf, dass Karen Schober in
ihrem Beitrag die Begriffe Ausbildungsreife und
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Berufsreife synonym verwendet, während der
Arbeitskreis Hauptschule hier klar
differenziert.
 Arbeitsdefinition: Arbeitskreis Hauptschule
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