Die Theorie geht so: In der repräsentativen Demokratie werden die

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POPULISTISCHE DEMOKRATIE
UNAUFLÖSBARER BUNDESTAG UND ABSCHAFFUNG DES BUNDESRATES WÜRDEN HELFEN
Die Theorie geht so: In der repräsentativen Demokratie werden die Herrschenden auf Zeit
gewählt. In dieser Zeit haben sie die politischen Entscheidungsbefugnisse, sind an Weisungen
und Aufträge nicht gebunden und sollen dem Wohle des Volkes dienen. Ist die Zeit der
Herrschaft abgelaufen, sollten sich alle politischen Akteure – Regierung und Opposition –
dem Volke zur Wahl stellen, und das soll dann für eine neue Periode bestimmen, wer im
Lande herrscht.
Die Praxis geht so: In der populistischen Demokratie haben zu Herrschaft Bestimmte nicht die
Kraft zum verantwortungsvollen Handeln, wenn sie sich nicht sicher sind, ob das Volk gerade
hinter ihnen steht. Dann kürzen sie ihre Zeit ab und wenden sich auf Gedeih und Verderb an
die Wähler, um eine Legitimation einzufordern, die ihnen eigentlich aus dem Parlament
zufließen sollte.
In der Theorie hätte Willy Brandt, der 1969 zum Bundeskanzler gewählt worden ist, bis 1973
regieren und seine Ostpolitik festigen können. Dies um so mehr, als Rainer Barzel es am 27.
April 1972 nicht geschafft hatte, Brandt durch das konstruktive Misstrauensvotum im
Bundestag aus dem Amte zu drängen.
In der Praxis stellte Bundeskanzler Brandt im Bundestag am 20. September 1972 die
Vertrauensfrage. Mit einer einkalkulierten Niederlage durch Stimmenthaltung der
Kabinettsmitglieder machte er so den Weg frei für Neuwahlen. Die 1972er Bundestagswahl
wurde zu einem Plebiszit für Willy Brandt und seine Ostpolitik.
In der Theorie war Helmut Kohl 1982 der voll legitimierte Bundeskanzler, nachdem er 1982
anstelle von Helmut Schmidt durch konstruktives Misstrauensvotum vom Bundestag in dieses
Amt gewählt worden war.
In der Praxis jedoch versetzte Kohl durch eine fingierte Niederlage bei einer seiner Wahl auf
dem Fuße folgenden Vertrauensfrage den Bundespräsidenten in die Lage, den Bundestag
aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen. Widerstrebend folgte das Staatsoberhaupt diesem
Verfahren, das auch die um ihre Existenz bangende FDP gar nicht schätzte. Die 1983er Wahl
brachte der neuen schwarz-gelben Koalition die Mehrheit (und den Grünen ihren ersten
Einzug in den Bundestag!). Diese Mehrheit erst hielt Kohl als Legitimation für ausreichend,
um als Regierungschef zu wirken.
In der Theorie hätte Gerhard Schröder bis 2006 weiterregieren können, auch wenn ihm
zuletzt in Düsseldorf und andernorts die Felle davongeschwommen waren. Im Bundestag
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hatte er seine aus 2002 stammende Mehrheit, und der Bundesrat – die „Länderkammer“ - hat
keine Silbe mitzureden bei der Wahl oder Abwahl des Kanzlers.
In der Praxis versetzte die Wahlniederlage seiner SPD Gerhard Schröder Ende Mai 2005
jedoch so in Angst und Schrecken, dass er sich an Brandt und Kohl erinnerte und Neuwahlen
nach fingiertem Vertrauensverlust im Bundestag anstrebte.
Theoretisch soll der Bundesrat Länderinteressen in die Bundespolitik einbringen, so dass es
für eine Bundesregierung keine Katastrophe sein müsste, wenn eine große Mehrheit der
Ministerpräsidenten
aus
der
Konkurrenzpartei
kommt.
Länderinteressen
sind
Länderinteressen: Bremen will den Hafen sichern, NRW die Steinkohle, Brandenburg braucht
Industrie und Rheinland-Pfalz hält viel von der Förderung des Weinanbaus. Ob in den
Landeshauptstädten „Rot“ oder „Schwarz“ führt – daran ändert sich nichts.
Praktisch
aber
ist
der
Bundesrat
zum
Laufsteg
bundespolitisch
ambitionierter
Ministerpräsidenten geworden, die – um in ihren eigenen Parteien zu imponieren –
parteipolitisch ausgerichtet handeln. Das hat Lafontaine so getan gegen die Regierung Kohl,
und das tun Koch-Wulf-Müller-Stoiber gegen die Regierung Schröder.
In der Theorie muss der Bundespräsident Horst Köhler nicht dem Kanzler folgen, sollte dieser
tatsächlich eine Vertrauensfrage im Bundestag verlieren und ihn
anschließend um die
Auflösung des Bundestages bitten.
In der Praxis wird Köhler Schröder folgen, denn nicht nur der Kanzler - auch die CDU, die
CSU und die FDP – jene Parteien, die Köhler in der Bundesversammlung gewählt haben,
wollen vorgezogene Neuwahlen, denn die Wechselstimmung ist da.
In der Theorie ist nicht nur der Kanzler, sondern sind vor allem die Bundestagsabgeordneten
2002 für vier Jahre gewählt worden und haben daher einen Anspruch auf diese Wahlperiode
in voller Länge.
In der Praxis jedoch werden die Abgeordneten sich höchstens verhalten gegen Neuwahlen
wehren, denn die gesamte öffentliche Meinung will Neuwahlen. Da hilft es auch nichts, wenn
jetzt manch einer nachrechnet, welch gesellschaftlicher und materieller Verlust ihn durch die
verkürzte Wahlperiode erwartet.
In der Theorie bereiten sich die politischen Parteien auf Wahlen vor, wenn die
Entscheidungen über Wahlen und deren Termin gefallen sind.
In der Praxis haben die großen Parteien bereits vorab Kanzler- und die kleinen
Spitzenkandidaten. Der ist bei den Grünen „eingebettet“, bei der FDP schon jetzt unbeliebt,
und eine sich neu formierende Linke hat zwei davon, die jeweils ihrer verlorenen Zukunft
hinterlaufen.
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In der Theorie kann sich ein Spitzenkandidat erst etablieren, wenn die „Basis“ der normalen
Kandidaten steht, denn von denen soll er ja die „Spitze“ sein. Innerparteiliche Demokratie soll
eigentlich von unten nach oben gehen.
In der Praxis sind die bekannten Spitzenkandidaten nichts als virtuelle Medienerscheinungen,
denn sie sind von keiner gesetz- oder satzungskonformen Versammlung nominiert, sondern
von jeweiligen Oligarchien ausgerufen worden. Innerparteiliche Demokratie geht eben von
oben nach unten.
In der Theorie bestimmen die Wähler am Wahltag, wer die Mehrheit im Bundestag haben und
regieren soll. Dann soll der Bundespräsident einen Kandidaten für das Amt des
Bundeskanzlers vorschlagen, der von mehr als 50 % der Abgeordneten gewählt werden muss,
um dem Bundespräsidenten seine Ministerliste zur Ernennung vorschlagen zu können.
In der Praxis haben die Umfrageinstitute und die Medien schon entschieden, dass Angela
Merkel im Herbst Bundeskanzlerin wird, und Frau Merkel berät bereits mit Herrn Stoiber und
Herrn Westerwelle (sicherheitshalber auch mit ihm) darüber, wer in der neuen Regierung
welches Amt übernehmen soll.
In der Theorie hat Deutschland eine gute, durch die Erfahrungen von Weimar und dem
Nationalsozialismus geprägte Verfassung: parlamentarisch und repräsentativ. Nach den
ständigen Regierungs- und Parlamentswechseln in Weimar wollte man eine stabile Regierung
und ein starkes Parlament. Parlamentsauflösungen sollten die Ausnahme sein. Entscheidungen
sollten nach sachkundigem Diskurs der auf Zeit Gewählten getroffen werden: Nach dem
plebiszitären Anwandlungen der Nazis misstraute man der direkten Demokratie. Die Macht
sollte zugleich gut austariert sein zwischen dem Bund und den Regionen: Dafür wurde der
Bundesrat geschaffen als ein Rat der Landesminister, die an der Politikgestaltung
verantwortlich mitwirken sollten.
In der Praxis hat Deutschland 2005 eine populistische Verfassung: personalisiert und
mediatisiert. Die schnell wechselnden Stimmungen des Publikums machen heute jene zu
Politikstars, die sie morgen wieder fallen lassen. Joschka Fischer hat das gerade erlebt. Politik
wird populistisch betrieben: Wenn eine Reform nicht sofort anschlägt, werden die Politiker
ausgewechselt, und die heutige Opposition wird möglicherweise ernten können, was die
heutige Regierung gesät hat. Schließlich spielt sich die Herrschaft nicht zwischen den
Verfassungsorganen wie Bundestag und –rat ab, sondern sie liegt bei den Oligarchien der
Parteien. Wenn die hüben die Mehrheit haben, drüben aber noch nicht, blockieren sie eben,
bis im Staate nichts mehr geht und bis ihnen auch drüben die Mehrheit zufällt.
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Was ist zu tun? Soll man die Theorie der Praxis anpassen? Das hieße, den Politikerberuf nur
Medienbegabten zugänglich zu machen, die Mitglieder in den Parteien abzuschaffen und nur
die dortigen Managements entscheiden zu lassen, das Land durch Plebiszite zu regieren. Das
aber hieße auch, dass sich nichts bewegte und das Land international weiter abfiele. Während
andere sich anstrengen würden, sicherte man sich hierzulande mehr und mehr ab, und die
Gesellschaft der Egoisten würde das Gemeinwesen zugrunde richten.
Besser ist es, an der Theorie einiges zu ändern, damit auch die Praxis sich ändert. Ein Schritt
wäre, die vorzeitige Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten – jenes von
Brandt, Kohl und wahrscheinlich auch Schröder genutzte Schlupfloch aus der rein
repräsentativen Demokratie - in der Verfassung zu streichen. Dann würde jeweils nach vier
Jahren abgerechnet, nicht später, aber auch nicht früher. Ein anderer Schritt wäre, den
Bundesrat abzuschaffen. Es kann kein Gegenparlament geben. Die Ministerpräsidenten der
Länder haben ihre Aufgaben in Düsseldorf, München, Dresden, Hannover und Wiesbaden. In
Berlin sind andere dran, und denen sollen sie nicht ins Handwerk fuschen.
Im Parlamentarischen Rat wurde bei der Diskussion unserer Verfassung erwogen, ob man den
Bundesrat oder den Senat nach amerikanischem Vorbild will. Die Zeit ist gekommen,
einzugestehen, dass das Unikum Bundesrat – jenes aus Ministern zusammengesetzte
Quasiparlament – sich nicht bewährt hat: Er ist ein Vetospieler. An seine Stelle sollte ein vom
Volke gewählter Senat mit zwei Senatoren pro Bundesland treten. Er müsste von demjenigen
geleitet werden, der die Richtlinien der Politik bestimmt: dem Bundeskanzler. Bei
Stimmengleich sollte er entscheiden.
Die Unauflösbarkeit des Bundestages vor Ende der Wahlperiode und damit seine Stärkung,
verbunden mit der Abschaffung des Bundesrates und einer weiteren Aufwertung des
Bundeskanzlers:
Diese
Reform
würde
Deutschland
helfen.
So
würde
der
Verfassungsanspruch sich prägend auf die Verfassungswirklichkeit auswirken. Die Praxis
würde wieder der Theorie folgen – zum Wohle des Ganzen.
Jürgen Dittberner
(Der Autor ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Potsdam. 8.6.05)
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