Freie Universität Berlin

Werbung
Freie Universität Berlin
Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft
Wintersemester 2005/2006
K-HS Demokratietheorien
Seminarleiter: Prof. Göhler
Partizipatorische Demokratietheorie
Arbeitsgruppe:
Später Habermas:
Dorothea Gädeke, Jenny Kühl, Jeannine Kloor, Esther Motullo, Bruno
Quelennec
Früher Habermas:
Nina Butzke, Hannah Noessselt, Max Luber
Feministische Demokratietheorie:
Esther Seha, Yvonne ???, ???
Gliederung
1. Einleitung
2. Jürgen Habermas
2.1. Leben und Werk
2.2. Der „frühe“ Habermas
2.2. Der „frühe“ Habermas
2.2.1. Vom liberalen Rechtsstaat zum Sozialstaat
2.2.1.1. Der liberale Rechtsstaat
2.2.1.2. Die Verflechtung von Staat und Gesellschaft im Sozialstaat
2.2.1.2. Die Alternative: Autoritäre Demokratie oder Soziale Demokratie
2.2.2. Demokratieverständnis
2.2.2.1. Normativer Demokratiebegriff
2.2.2.2. Empirische Überprüfung
2.2.3. Strukturwandel der Öffentlichkeit
2.2.3.1 Entstehung der Öffentlichkeit
2.2.3.2 Zerfall der Öffentlichkeit
2.2.3.3 Idealisierter Öffentlichkeitsbegriff
2.2.3.4 Widersprüchliche Institutionalisierung
2.3. Der „späte“ Habermas: Drei normative Modelle der Demokratie
2.3.1. Gegenüberstellung republikanisches Modell – liberales Modell
2.3.1.1. Die Rolle des demokratischen Prozesses
2.3.1.2. Das Konzept des Staatsbürgers
2.3.1.3. Die Natur des politischen Prozesses
2.3.1.4. Tabellarischer Vergleich
2.3.2. Das Modell der deliberativen Demokratie
2.3.2.1. Deliberative Politik
2.3.2.2. Das 2-Säulen-Modell deliberativer Demokratie
2.3.2.3. Der normativ aufgeladene Verfahrensbegriff
2.3.2.4. Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft
2.4. Zusammenfassender Vergleich
2.5. Sieben systematischen Fragestellungen im Vergleich
3. Feministische Demokratietheorie
3.1. Einleitung zum Feminismus
3.2. Zu den drei Autorinnen
3.3. Staatsbürgerschaft
3.4. Individuum und Gruppe
3.5. Demokratiekonzept – Repräsentation und Partizipation
3.6. Sieben systematischen Fragestellungen im Vergleich
4. Gemeinsame Verortung in der Demokratietheorie
5.
Literatur
1.Einleitung
Das zentrale Anliegen der partizipatorischen Demokratietheorie ist die politische Beteiligung
aller Bürger. Dabei ist es ihr erklärtes Ziel, die Demokratie auf gesellschaftliche und
wirtschaftliche Sphären auszuweiten. Darüber hinaus betont sie die Wichtigkeit aktiver
Mitwirkung der Bürger sowie die Bedeutung des Diskurses als Mittel zur Beilegung von
Konflikten.
Sowohl die demokratietheoretischen Ansätze des frühen und späten Habermas als auch die
klassische, liberale und postmoderne feministische Demokratietheorie können unter dem
Oberbegriff der partizipatorischen Demokratietheorie zusammengefasst werden, da sowohl
Habermas’ Modell der deliberativen Demokratie als auch die verschiedenen feministischen
Ansätze eine Ausweitung der Partizipation verwirklicht sehen wollen. Beiden
demokratietheoretischen Ansätzen dient die Partizipation als Mittel zur Sicherung des
Gemeinwohls in pluralistischen Gesellschaften, wobei bei den Feministen dem Geschlecht
sowie der Problematik der Unterordnung der Frau zentrale Bedeutung zukommt.
Habermas’ Modell der deliberativen Politik hebt hervor, dass Meinungs- und
Willensbildungsprozesse, die Ursprung konkreter Entscheidungen sind, so konzipiert werden
müssen, dass alle Beteiligten gleichberechtigt ihre Argumente und Gründe einbringen können
und somit ein vernünftiges Ergebnis erzeugt werden kann. Die Entwicklung vom frühen zum
späten Habermas wird dabei in der Beschränkung der Partizipationsforderung auf die
Lebenswelt deutlich.
Die feministische demokratietheoretische Debatte zeichnet sich durch starke Heterogenität
aus, hat jedoch nicht den Anspruch eine vollständig neue Demokratietheorie zu etablieren.
Allen feministischen Ansätzen ist die Kritik am dualistischen Modell geschlechtlicher
Differenzen gemein, da es trotz der rechtlichen Gleichstellung dazu geführt habe, Frauen
weitestgehend vom öffentlichen Bereich der Politik auszuschließen. Das Modell der
Gruppenrepräsentation von Young (klassisch), Phillips Rekurs auf die liberale Vorstellung
universaler Gleichheit sowie der liberalen Repräsentativdemokratie (liberal) und Chantal
Mouffes Konzept der radikalen Demokratie (postmodern), stellen jeweils unterschiedliche
Wege vor, um eine größere Repräsentation der Frauen zu erreichen.
2.Jürgen Habermas
2.1. Leben und Werk
Jürgen Habermas wird 1929 in Düsseldorf geboren und wächst in einem durch Anpassung an
die politischen Verhältnisse geprägten Elternhaus auf. Die Einsicht in den nationalsozialistischen Zivilisationsbruch und die Befürchtung, dass ein echter Bruch im politischen
Denken des Nachkriegsdeutschlands nicht stattgefunden habe, beeinflussen sein Werk.
Sein Studium der Deutschen Literatur, der Ökonomie, der Psychologie sowie der Philosophie
in Göttingen, Zürich und Bonn beendet Habermas 1954. Er beginnt sich u.a. mit Marx,
Lukács, Bloch Horkheimer, Marcuse und Adorno zu beschäftigen, und wendet sich der Frage
zu, wie und wieweit in einer politischen Lage wissenschaftlich geklärt werden kann, was
zugleich praktisch notwendig und objektiv möglich ist. Dazu versucht er einen
Vernunftbegriff zu begründen, der sich nicht auf das Moment technisch-instrumenteller
Rationalität beschränkt, sondern eine Bewertung der Zwecke selbst erlaubt.
Ab 1956 arbeitet er als Assistent von Adorno am Institut für Sozialforschung in Frankfurt
a.M. Im Vorwort zu seiner Studie über das demokratische Bewusstsein Frankfurter Studenten
(Student und Politik, 1961) entwickelt er erste demokratietheoretische Motive, v.a. zum
Zusammenhang von Demokratie und Rechtsstaat und zum normativen Begriff demokratischer
Selbstbestimmung. In seiner Habilitationsschrift (Strukturwandel der Öffentlichkeit, 1962)
zeichnet er ein pessimistisches Bild der bundesdeutschen Öffentlichkeit, die seinem
normativen Begriff von Öffentlichkeit, in der interessenfrei, vernunftgeleitet und fair
argumentiert wird, nicht entspräche.1 Unmittelbar nach Beendigung seiner Habilitation wird
Habermas Professor für Philosophie in Heidelberg, 1964 übernimmt er die Nachfolge von
Horkheimer in Frankfurt a. M. Nachdem er sich zunächst auf Seiten der Studierenden für eine
Hochschul- und Gesellschaftsreform engagiert - sein öffentliches Engagement betreibt er
seinem Selbstverständnis nach als Intellektueller und Bürger, nicht als Wissenschaftler wechselt er nach Konflikten mit der Studentenschaft 1971 zum Max-Planck-Institut zur
Erforschung der Lebensbedingungen in der wissenschaftlich-technischen Welt in Starnberg,
das er gemeinsam mit Carl Friedrich von Weizsäcker leitet. Erst 1983 kehrt er an die
Universität Frankfurt zurück, wo er bis zu seiner Emeritierung 1994 Philosophie lehrt.
Während seiner Zeit in Starnberg erarbeitet Habermas die Theorie des kommunikativen
Handelns, die 1981 erscheint, und vielfach als sein Hauptwerk betrachtet wird. In ihm legt er
die philosophischen, gesellschafts- und demokratietheoretischen Grundlagen einer
eigenständigen Kritischen Theorie. Zugleich manifestiert sich mit diesem Werk ein Wandel
seiner Theorie, der als universalpragmatische Wende bezeichnet wird und die Einteilung
seines Werkes in einen „frühen“ und einen „späten“ Habermas begründet: In der
Universalpragmatik, die die Bedingungen der Möglichkeit sprachlicher Verständigung
überhaupt erfasst, d.h. in den vorraussetzungsvollen Bedingungen idealer Kommunikation2,
glaubt Habermas das Fundament eines hinreichenden Vernunftbegriffs gefunden zu haben.3
Diese handlungstheoretische Überlegung sucht er gesellschaftstheoretisch anschlussfähig zu
machen, indem er die Entfaltung der kommunikativen Vernunft als elementaren Bestandteil
gesellschaftlicher Entwicklung begreift. Während der frühe Habermas das Prinzip der
diskursiven Entscheidungsfindung jedoch in jeglichen gesellschaftlichen Prozessen
angewandt sehen will, beschränkt der späte Habermas dessen Geltung auf bestimmte Bereiche
(die Lebenswelt) und akzeptiert die notwendigerweise zweckrationale Eigenlogik der
administrativen und ökonomischen Systeme. Zugleich wandelt sich Habermas zunehmend
von einem skeptischen Kritiker der westdeutschen Nachkriegsdemokratie hin zu einem
optimistischen Kritiker des etablierten demokratischen Rechtsstaates. Neben den
Anpassungen seiner Theorie führt er selbst dies auch auf positive Veränderungen der
politischen Kultur der Bundesrepublik zurück. Dies drückt sich u.a. in seiner Schrift Faktizität
und Geltung (1992) aus, in der er sich ausführlich mit dem demokratischen Rechtsstaat und
seinen Voraussetzungen auseinandersetzt.
Habermas gilt als gegenwärtig wichtigster Vertreter der 2. Generation der Kritischen
Theorie der Frankfurter Schule, einer Denkrichtung in der Sozialwissenschaft, die auf
Horkheimer (1895-1973) und Adorno (1903-1969) zurückgeht und deren Beginn mit der
Antrittsvorlesung Horkheimers am Institut für Sozialforschung in Frankfurt 1930 anzusetzen
ist (daher die Bezeichnung Frankfurter Schule). Sie vertrat in der Weimarer Republik, der
amerikanischen Emigration und der jungen Bundesrepublik eine Gesellschafts- und
Kulturkritik, die aus einer eigenständigen Mischung westlichem Marxismus, Psychoanalyse,
Philosophie, Ökonomie und empirischer Sozialwissenschaft bestand und stellte den Anspruch
1
Da Adorno sich weigerte, seine Habilitationsschrift anzunehmen, habilitierte sich Habermas bei Abendroth. Mit Abendroht
teilt er die Zweifel an der Vereinbarkeit von Demokratie und Kapitalismus, und dem Gedanken, dass sich die liberale
Demokratie zur sozialen wandeln müsse.
2 Näheres zur Universalpragmatik siehe unter 4. Gemeinsame Verortung in der Demokratietheorie.
3 Vgl. Strecker, David / Schaal, Gary S.: Die politische Theorie der Deliberation: Jürgen Habermas. In: Brodocz, Andre /
Schaal, Gary S. (Hrsg.): Die politischen Theorien der Gegenwart. Band II, Opladen 2001, S. 93f.
- anders als die dem wissenschaftlichen Objektivitätsideal verpflichtete traditionelle
Gesellschaftstheorie - ihr normatives Telos (die herrschaftsfreie Gesellschaft) explizit offen
zu legen.4 Habermas steht neben der Tatsache, dass er selbst länger am Frankfurter Institut für
Sozialforschung wirkte, v.a. hinsichtlich seiner Zielsetzungen in dieser Tradition. Von der
geschichtsphilosophischen Grundannahme der gesellschaftlichen Arbeit als Grundfaktor
gesellschaftlicher Reproduktion, die für die 1. Generation dieser Schule (der neben
Horkheimer und Adorno v.a. Marcuse zuzurechnen ist) bestimmend war, löst er sich jedoch.
Für ihn ist nicht die Bearbeitung der Natur, sondern die sprachliche Intersubjektivität sozialen
Handelns die fundamentale Bedingung gesellschaftlicher Entwicklung. Den Pessimismus der
Dialektik der Aufklärung, in der Horkheimer und Adorno die These eines internen
Zusammenhangs zwischen Sprache / Aufklärung und sozialer Vermachtung vertreten, löst er
zudem auf, indem er in der Kommunikationsfunktion der Sprache Potentiale und Maßstäbe
gesellschaftlicher Befreiung identifiziert. Mit der Ablösung der Sphäre der Rationalität des
kommunikativen Handelns von den zweckrational organisierten Sphären der Verwaltung und
Ökonomie vollzieht er endgültig die Begründung einer 2. Generation der Kritischen Theorie
der Frankfurter Schule.5
2.2. Der frühe Habermas
In der von ihm verfassten Einleitung in die Studie Student und Politik, bleibt er zum einen der
geschichtsphilosophischen Tradition der Kritischen Theorie treu und skizziert
sozialgeschichtlich die Entwicklung des liberalen Rechtstaates. Zum anderen folgt er auch der
Maxime der Kritischen Theorie, dass Kritik immer immanente Kritik sein sollte. Demnach
misst er die liberale Demokratie an ihren proklamierten Idealen und ihre Institutionen an
ihrem objektiven Sinn. Habermas entwickelt so seinen Demokratiebegriff, als deren Kern er
gesellschaftliche Teilhabe und Mitbestimmung sieht. Zudem erhält er die Chance einer
empirischen Überprüfung seiner Demokratievorstellungen.
2.2.1. Vom Liberalen Rechtsstaates zum Sozialstaat
2.2.1.2 Der liberale Rechtsstaat
Der demokratische Rechtsstaat geht für Habermas auf die französische Revolution zurück.
Diese betrachtet er im Kern als eine Revolution des Bürgertums, welches sich gegen die
willkürlichen Eingriffe der absoluten Monarchie zur Wehr setzte, insbesondere gegen solche,
die Eigentum und die Planbarkeit wirtschaftlichen Handels betrafen. Es kämpfte nicht nur für
die Bindung der exekutiven Gewalt an generelle Normen sondern auch für die Beteiligung der
Volksvertretung an der legislativen Gewalt. Die Trennung der Judikative vom Einfluss der
Exekutive garantiert schließlich die Wirksamkeit und Verlässlichkeit der selbstgesetzten
Normen.
Die „liberale Verfassung [ist] durchsichtig auf die Interessenlage des Bürgertums bezogen,“6
sie setzt eine Gesellschaft voraus, in der alle Bürger über ausreichende materielle Mittel
verfügen, um von ihren Freiheiten Gebrauch machen zu können. Die reale Basis des liberalen
4
Siehe dazu: Horkheimer, Max: Traditionelle und kritische Theorie (1937). In: ders.: Traditionelle und Kritische Theorie.
Fünf Aufsätze. Hrsg. von Gunzelin Schmidt Noerr und Alfred Schmidt. Frankfurt 1992.
5 Vgl. Honneth, Axel: Marxismus. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band I, Politische Theorien, München
1995, .S. 610f.
6
Student und Politik, S.20
Staates war niemals eine Ordnung konkurrierender Bürger mit gleichen Chancen, sondern
eine stabile, wenn nicht durch feudale Privilegien, so doch durch Besitz und Bildung
gesicherte Rangordnung7. Die politische Willensbildung bleibt somit faktisch der Oberschicht
vorbehalten. Daraus ergibt sicher der den liberalen Rechtsstaat eigentümlich Widerspruch: In
dem Selbstverständnis des Bürgertums repräsentiert es nicht nur die Gesamtgesellschaft, es
sieht sich als mit dieser identisch. So wird zwar „die Idee der Demokratie proklamiert und in
gewisser Weise auch institutionalisiert, faktisch wird [..] eine Minoritätendemokratie
betrieben8“. Habermas betont derweil, dass die einzige Legitimationsgrundlage der
Demokratie ist, dass die Staatsgewalt von dem freien und ausdrücklichen Konsens aller
BürgerInnen getragen wird9.
Während zur Zeit der Entstehung des liberalen Rechtstaats der Staat und die bürgerliche
Gesellschaft als relativ abgetrennte Sphären nebeneinander existieren, greift der Staat vor
allem nach dem ersten Weltkrieg zunehmend in das System der Güterherstellung und
Verteilung ein. Der Staat wandelt sich zum Sozialstaat. Damit einher gehen nicht nur
Veränderungen in der Machtbalance des institutionellen Arrangements, sondern auch eine
zunehmende Verflechtung von Staat und Gesellschaft.
2.2.1.2. Die Verflechtung von Staat und Gesellschaft im Sozialstaat
Die Veränderungen betreffen vor allem die Rolle der Verwaltung, der Parteien und der Verbände.
Durch den Wandel des liberalen Rechtsstaates zum Sozialstaat erlangt die Verwaltung
zunehmende Kompetenzen, da sie mit weitreichenden Eingriffen in die Eigentumsordnung
und in das System der Güterherstellung und Verteilung beauftragt wird. Aus diesem
Kompetenzzuwachs erwächst de facto auch ein größerer Entscheidungsspielraum. Gegenüber
dem Parlament, entwickelt sie durch die ständige Bearbeitung ihres Zuständigkeitsbereiches
einen kaum einzuholenden Informationsvorsprung. Zwar hat das Parlament juristisch das
Gesetzgebungsmonopol, faktisch entstehen die Gesetze jedoch im Zusammenspiel von
Verwaltung und Parteien.10 Selbst gegenüber der Regierung, der politischen Spitze der
Verwaltung, kann sie unter dem Mantel sachrationaler Anpassung politische Programmatik
durch Verwaltungshandeln ersetzen.
Die Verwaltung greift zwar in großem Maße in den privaten Lebensbereich der BürgerInnen
ein, das Verhältnis des/der BürgerIn zur Verwaltung bleibt jedoch in großem Maße
unpolitisch. Die BürgerInnen werden in die Rolle von KonsumentInnen gedrängt, statt aktiv
Entscheidungen beeinflussen zu können. Auch die Institutionen der Selbstverwaltung
(Bsp.!!!) können sich gegen die sozialstaatliche Verwaltung kaum mehr durchsetzen, da sie
zum einen finanziell und zum andern durch übergeordnete Planungen in ihrer Autonomie
eingeschränkt sind.
Die BürgerInnen können sich gegenüber der Verwaltung nur behaupten, indem sie sich in
einen Verband, ein Gruppenkollektiv, eingliedern. Solange der liberale Rechtsstaat noch von
der Gesellschaft getrennt war, bedurften die partikularen Interessen, welche die Verbände
vertreten, des Staates nur als Garanten der freien Konkurrenz. Dass sich der Staat aber vom
Ordnungsgaranten zum Leistungsträger entwickelt hat, wird eine Übersetzung der Interessen
7
vgl. Student und Politik, S.
ebd. S.
9
ebd.
10
Erklärung!!!
8
in die Sphäre des Staates notwendig, ohne dass die Verbände offiziell politischen Charakter
annehmen können. Sie haben dabei Funktionen des Staates übernommen und darüber hinaus
auch direkten Einfluss auf die öffentliche Meinung. Habermas kritisiert an dieser Praxis
fehlende demokratische Legitimation und Kontrollmöglichkeiten.
Einen fundamentalen Wandel haben auch die Parteien vollzogen. Sie haben sich von
Honoratiorenparteien über die Klassen- hin zur Massenintegrationspartei gewandelt. Dies
ging einher mit der Zulassung breiter Schichten zu den Parlamentswahlen. Die Parteien haben
sich umorganisiert. Den lokalen Komitees wurde ein zentral gelenkter Apparat, welcher mit
Berufspolitikern besetzt ist, gegenübergestellt. Zudem haben sie sich der
verfassungsrechtlichen Institutionen bemächtigt und somit die Gewaltenteilung untergraben.
Auch gegenüber dem Parlament haben sie sich verselbstständigt und das Parlament zu einer
Stätte gemacht, an der sich „weisungsgebundene Parteimitglieder treffen um bereits getroffen
Entscheidungen registrieren zu lassen“11. Die Verselbständigung der Parteien gegenüber dem
Parlament ist zugleich eine gegenüber den BürgerInnen. Dies sieht Habermas besonders
kritisch. Statt dem Willen des Volkes abzubilden, sollen sie an der Willensbildung mitwirken.
Sie sind damit nicht mehr Sprachrohr des Volkes, um seine Entscheidungen ins Politische zu
Übertragen, sonder Instrumente der Willensbildung und dabei in der Hand derjenigen, die den
Parteiapparat beherrschen.12
Durch diese Entwicklungen wird die Beteiligung der StaatsbürgerInnen „neutralisiert“.
Entscheidungen finden im vorparlamentarischen Raum (Verbände und Parteien) oder im
Vorraum der Verwaltung statt und entziehen sich so der Kontrolle und Mitwirkung der
BürgerInnen.
2.2.2. Die Alternative: autoritäre Demokratie oder soziale Demokratie
Der frühe Habermas sieht den demokratischen Rechtsstaat vor der historischen Alternative
sich entweder zu einer sozialen Demokratie weiterzuentwickeln oder aber in mehr oder wenig
offener Form autoritären Charakter anzunehmen. Die Verfassung des liberalen Rechtsstaats
hält zwar formal an der Trennung von Staat und Gesellschaft fest, die Verwischung und
Überlagerung der Gewaltenteilung durch den Korporatismus und den Parteienstaat hebt diese
Trennung aber faktisch auf. Dadurch verlieren die verfassungsrechtlichen Institutionen an
Substanz und obrigkeitsstaatlicher Autorität. Letztere ist ein Erbe der feudalen Monarchien,
welches das Bürgertum sich zu Nutze machte, um seine privilegierte Stellung im liberalen
Rechtsstaates gegen radikal-demokratische Bestrebungen zu behaupten.
Problematisch ist in dem Prozess schwindender staatlicher Autorität, dass die Lücke nicht
durch sachrationale Autorität13 gefüllt wird. Stattdessen kommt es zu scheinrationalen
Interessentenkompromissen, die ein labiles und pluralistisches Interessengleichgewicht
11
Student und Politik, S. 29
Student und Politik, S. 31: „Öffentlichkeit ’gibt’ es nicht mehr, sie wird hergestell.t“ Dies geschieht mit dem
Mittel der Propaganda. „Die plebiszitär-demokratische Identität des Willens der jeweiligen Parteienmehrheit in
Regierung und Parlament mit dem Willen des Volkes ist in Wahrheit eine fiktive Identifizierung; sie hängt
wesentlich auch davon ab, wer über die Zwangs- und Erziehungsmittel verfügt, den Willen des Volkes
manipulativ oder demonstrativ zu bilden“
13
Habermas grenzt den Begriff rationaler oder auch sachrationaler Autorität von dem der personellen Autorität
ab. Letztere ist immer von Partialinteressen geleitet und enthält ein Moment irrationaler Herrschaft. Rationale
Autorität entsteht für ihn, wenn mündige und einsichtige Bürger die Belange ihres gesellschaftlichen Lebens
selbst in die Hand nehmen. Hier deutet sich, wenn auch noch wage, bereits sein später ausgearbeiteter Gedanke
von Deliberation und kommunikativer Vernunft an.
12
hervorbringen. Die Gefahr dabei besteht darin, dass es einer Gruppe gelingen kann, dieses
Gleichgewicht zu durchbrechen, und sich wohlmöglich Zugriff auf den Staatsapparat zu
verschaffen. Es könnte so passieren, dass, angesichts der nur mehr formellen Gewaltenteilung,
eine totalitäre Machtergreifung nicht verhindert werden kann.
Während der liberale Rechtsstaat den BürgerInnen vor allem negativ bestimmte Grundrechte
zusichert muss der Sozialstaat auch positiv bestimmte Teilhaberechte garantieren. Geschieht
dies nicht, wird er seiner geänderten sozialen Basis nicht gerecht und verharrt im Widerspruch
zu sich selbst. Aus der rechtstaatlich bestimmten Gleichheit der BürgerInnen und dem
Sozialstaatsgebot konstruiert Habermas den Hebel um die liberale Demokratie zu einer
sozialen Demokratie weiter entwickeln zu können. Die Selbstbestimmung des Volkes bedarf
gleicher Chancen politischer Mitbestimmung. Dafür ist es insbesondere notwendig, alle
gesellschaftlich relevante Macht unter politische Kontrolle zu stellen. Habermas denkt dabei
vor allem an das private Kapitaleigentum, welches unter den Bedingungen der nicht mehr von
dem Staat getrennten Gesellschaft geradezu gezwungen ist, in die Sphäre des Staates zu
intervenieren, ohne dabei politischer Kontrolle zu unterliegen.
2.2.3. Demokratieverständnis
2.2.3.1. Ein normativer Demokratiebegriff
Habermas kritisiert ökonomische und liberale Ansätze, welche Demokratie nur als Methode
zur Einrichtung politischer Herrschaft und Steuerung begreifen, und/oder sich mit der
Herstellung eines stabilen Gleichgewichts gesellschaftlicher Kräfte begnügen. Durch die
Formalisierung der Demokratie als ein Set von Spielregeln wird die politische Beteiligung
vom realen gesellschaftlichen Prozess abgelöst. Wird diese letztlich losgelöst von dem
betrachtet, an dem man Teil hat, also von der konkreten Situation, wird sie zum Fetisch14 und
verliert ihren normativen und historischen Bezug. Teilhabe lässt sich hingegen nur richtig
beurteilen, wenn man sie an der konkreten Situation in der sie gedeiht - oder eben nicht
gedeiht - misst.
Habermas wirft diesen Ansätzen zudem vor, dass bei ihnen die Grundideen der Demokratie
von Volkssouveränität und Rechtsstaatlichkeit in Vergessenheit geraten. Stattdessen leitet
Habermas seinen Beteiligungsbegriff von genau diesen Grundsätzen erst ab.
Im Sinne von Volkssouveränität soll Demokratie als Mittel und Prozess gesehen werden, der
Menschheit ihre Selbstfreisetzung und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Nur wenn dies
erreicht ist, wird politische Beteiligung auch Selbstbestimmung sein. Demokratie verwirklicht
sich daher nicht unter beliebigen gesellschaftlichen Vorraussetzungen, „sondern erst in einer
Gesellschaft mündiger Menschen, sie ist diese freie Gesellschaft selbst“. 15 Es wichtig zu
verstehen, dass für Habermas zu diesem Zeitpunkt politische Beteiligung ein Mittel der
14
Fetisch, der: Glauben an übernatürliche Eigenschaften bestimmter auserwählter oder ungewöhnlicher
Gegenstände unbelebter Art und deren Verehrung (de.wikipedia.org/wiki/fetischismus)
15
Student und Politik 1954, S. 15
Selbstfreisetzung und Selbstbestimmung sind in Habermas Sicht nur zu erreichen, wenn sich die liberale
Demokratie zur sozialen Demokratie weiterentwickelt. Diese Anspüche sind auch vor seiner zu dieser Zeit noch
sehr weitreichende Kapitalismuskritik zu sehen.
Transformation der Gesellschaft hin zur sozialen Demokratie ist und nicht Rechtfertigung für
die Aufrechterhaltung des bestehenden Systems sein kann.
Rechtsstaatlichkeit umfasst für Habermas nicht nur die negativ definierten liberalen
Grundrechte, sondern darüber hinaus auch positive Grundrechte, die sich als Teilhaberechte
darstellen.16 Vor dem Hintergrund einer strukturell gewandelten Sphäre der Öffentlichkeit
können darüber hinaus die Grundrechte, die einst einem bürgerlichen Publikum von
Privatleuten ihre politischen Funktionen sicherten, überhaupt nur sinnvoll verwirklicht
werden, wenn sie positiv als Garantie der politischen Beteiligung interpretiert werden.
Habermas entwickelt in Folge drei Kriterien zur politischen Beteiligung, die das
demokratische Potential zur Entwicklung von einer liberalen zu einer sozialen Demokratie
konkretisieren sollen.
Demokratisch ist Beteiligung dann, wenn sie auf die Transformation der liberalen zur
sozialen, von der formellen zur materiellen Demokratie wirkt, wenn sie also die politische
Entscheidung im Sinne der Verwirklichung einer freien Gesellschaft beeinflussen kann.
Soziologisch wird Beteiligung vor allem als materielle Teilhabe am gesellschaftlichen
Wohlstand, an Bildung, Arbeit und an politischer Mitbestimmung definiert. Die materiellen
und geistigen Produktivkräfte werden dann im Interesse der Bedürfnisbefriedigung aller
Individuen verwendet, und nicht nur in partikularem Interesse. Politisch bestimmt sich das
Maß der Beteiligung danach, inwieweit eine Gesellschaft eine politische Gesellschaft wird.
Der Charakter von Herrschaft wird sich dann ändern und auf rationale Autorität
zurückgeführt. Nur unter der Bedingung dass „mündige Bürger unter einer politisch
fungierenden Öffentlichkeit durch einsichtige Delegation ihres Willens und Kontrolle seiner
Ausführung die Einrichtung ihres gesellschaftlichen Lebens selber in die Hand nehmen, wird
personelle Autorität in rationale Autorität überführbar“17.
Hier deutet sich der Gedanke öffentlicher Deliberation und kommunikativer Vernunft bereits
an, welchen er im Strukturwandel der Öffentlichkeit weiter ausarbeitet.
2.2.3.2. Empirische Überprüfung
Die bürgerliche Gesellschaft und auch die frühe Bundesrepublik kann diesen Ansprüchen an
Demokratie nicht gerecht werden, denn „sie steht in dem Widerspruch, dass sich in dem
Verhalten der Menschen, wo sie glauben [...] nur ihrem Willen zu folgen, hinterrücks der
Zwang der Verhältnisse durchsetzt; aber auch schon die Ahnung der Möglichkeit, dieses
Zwanges ledig zu sein. Der Widerspruch Produkt der Umstände zu sein und doch selber
Produzent dieser Umstände sein zu wollen und zu können, steckt in der politischen
Beteiligung der Staatsbürger von Anbeginn, heute indes entfaltet er sich in ganzer Schärfe.“18
Für den frühen Habermas gibt es keinen Zweifel an der Enge des Spielraumes, in dem sich die
politische Beteiligung der DurchschnittsbürgerInnen bewegt. Im wesentlichen beschränkt sich
diese auf die Wahl eines zunehmend bedeutungslosen Parlamentes. Nicht einmal seinen
Willen kann sich der/die BürgerIn frei bilden, da hieran die Parteien „mitwirken“. Auch
Presse und Rundfunk sieht er in der Hand der Parteien, Verbände oder privater Interessen, so
dass sich die BürgerInnen auch kaum eine objektive Meinung bilden können. Die Meinung
Student und Politik, S. 36: „Teilhabe als Recht und Anspruch meint einen leistenden, zuteilenden,
verteilenden, teilenden Staat, der den einzelnen nicht seiner gesellschaftlichen Situation überlässt, sondern ihm
durch Gewährungen zur Hilfe kommt“
17
Student und Politik, S. 16.
18
Ebd., S. 51.
16
bleibt ohnehin folgenlos, da sie in der politischen Welt der Interessenverbände so gut wie
bedeutungslos scheint. Einzig die in Massenorganisationen und in Parteien organisierten
BürgerInnen und die Eliten in Verwaltung und Wirtschaft haben die Möglichkeit politische
Entscheidungen zu beeinflussen.
Herunterladen