Stand: 1.03.2007 - mysgk - Sport

Werbung
1
Stand 25.10.2006
AUSBILDUNGSORDNUNG AN DER SPORT- UND GYMNASTIKSCHULE
KARLSRUHE
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zum staatlich geprüften Sport- und Gymnastiklehrer/lehrerin erstreckt sich über
5 Semester und schließt mit dem staatlichen Examen ab; das Sommersemester dauert vom
1.3. bis 31.8. und das Wintersemester vom 1.9. bis 28.2.
Entscheidend für den Termin des Examensabschlusses ist die Schlusskonferenz, die über die
Ergebnisse der einzelnen Examensteile und das Endergebnis des Examens befindet.
Probezeit
Die ersten 2 Monate der Ausbildung gelten als Probezeit und haben die Funktion, den Lehrern
und Schülern eine Grundlage zur Einschätzung der Leistungs- und Lernfähigkeit und der
Beanspruchung in den einzelnen Ausbildungsbereichen zu geben.
Entsprechend schließt die Probezeit mit einem beratenden Einzelgespräch ab und zeigt die
Möglichkeiten der Schüler auf.
Während der Probezeit ist die Aufhebung des Ausbildungsvertrag zum Ende der Probezeit
möglich; das Schulgeld muss für die zwei Probemonate gezahlt werden. Nach Ablauf der
Probezeit tritt der Ausbildungsvertrag in allen Punkten in Kraft.
Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung ist in 5 Ausbildungssemester unterteilt, in denen einem Fächerverteilungsplan
entsprechend die einzelnen Ausbildungsfächer nach Kursen gestaffelt angeboten werden.
So gehören z.B. zur Ausbildung in Volleyball zwei Kurse, die im 2. Sem. (Volleyball I) und im
3. Semester (Volleyball II) stattfinden und dann mit der Examensteilprüfung für die Praxis
abschließen. Dadurch werden in der fortlaufenden Ausbildung die Praxisfächer schrittweise mit
Examensprüfungen abgeschlossen.
Kursabschlüsse
Anwesenheit, Fehlzeiten
Für alle Ausbildungsfächer besteht generell Anwesenheitspflicht. Unentschuldigte einzelne
Fehlzeiten können beim jeweiligen Fachlehrer entschuldigt werden, sofern nicht ein Attest oder
gleichwertiger Nachweis vorliegt. Kann der Fachlehrer nicht entscheiden, entscheidet die
Schulleitung über die Annerkennung der Gründe bzw. über die Konsequenzen bei nicht zu
rechtfertigenden Fehlstunden. Das Versäumen ganzer Schultage ist grundsätzlich beim
Schulleiter zu begründen.
Konsequenzen bei unentschuldigten Fehlzeiten können Ermahnung, Abmahnung oder
Semesterwiederholung sein.
2
Leistungsnachweise
In Theorie- und Praxisfächern werden zum Kursabschluss Leistungsnachweise gefordert. Die
Inhalte, Wertigkeiten und Formalien der Prüfungen müssen spätestens 2 Wochen vor dem
Prüfungstermin bekanntgegeben werden.
Ein Kurs in Praxisfächern ist erfolgreich abgeschlossen, wenn das Prüfungsergebnis
mindestens 4,0 ist. Bei Nichtbestehen einer Prüfung muss diese wiederholt werden. (s.u.)
In den Fächern Gymnastik und Sporttherapie (Praxis) sind im Unterricht Lehrversuche
abzuhalten, welche in die Kursabschlussnoten wie folgt eingerechnet werden:
Gymnastik
Ergebnisse aus den Lehrversuchen in Semester 2 und von Semester 3 (1. Hälfte) gehen zu
einem Drittel in die Kursabschlussnote von Semester 3 ein.
Ergebnisse aus den Lehrversuchen in Semester 3 (2. Hälfte) und von Semester 4 gehen zu
einem Drittel in die Kursabschlussnote von Semester 4 ein.
Massage
Die Kursnote in Semester 3 und 4 setzen sich jeweils zur Hälfte aus einer Praxisnote und einer
Mitarbeitsnote zusammen. Die Gesamtnote wird aus den Kursnoten Semester 3 und 4 sowie
einer mündlichen Prüfungsnote (Semester 4) ermittelt.
Die Modalitäten für die Prüfungen in den Theoriefächern sind gesondert aufgeführt. (S. 4 f.)
Versäumen von Prüfungen
Festgesetzte Prüfungstermine müssen wahrgenommen werden. Bei Fernbleiben muss
spätestens am dritten Werktag nach Prüfungstermin der Schule ein Attest, welches die
Prüfungsunfähigkeit bescheinigt, vorliegen. Von der Schulleitung kann die Vorlage eines
amtsärztlichen Attestes gefordert werden.
Weist eine ärztliche Bescheinigung die Sportunfähigkeit aus, so kann im Gültigkeitszeitraum
des Attestes keine praktische Prüfung absolviert werden.
Bei unentschuldigtem Versäumen einer Prüfung muss das Semester wiederholt werden (s.u)!
Nachprüfungen
Nachprüfungen können innerhalb der Prüfungswochen kurzfristig ohne vorherige Ankündigung
angesetzt werden.
Ansonsten finden die Nachprüfungen in Theorie und Praxis zu Beginn des neuen Semesters in
der ersten Schulwoche statt.
Bei erneutem Versäumen dieses Termins muss die Prüfung an einem letzten Termin
spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn abgelegt werden.
Kann dieser Termin erneut nicht wahrgenommen werden, ist die Prüfung erst wieder zum
nächsten regulären Prüfungstermin in den Prüfungswochen möglich. Dies kann u.U. zu einer
Semesterwiederholung führen (s.u.).
Wiederholungsprüfungen
Bei Prüfungswiederholungen ist eine schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit gleichzeitiger
Bezahlung einer Prüfungsgebühr erforderlich. Die Anmeldung muss spätestens am letzen Tag
der Prüfungswochen vorliegen Bei verspäteter Anmeldung erfolgt keine Zulassung zur Prüfung,
was eine Semesterwiederholung nach sich ziehen kann (s.u.).
Wird eine Praxisprüfung nicht bestanden, muss diese im Laufe des Folgekurses wiederholt
werden. Bei erneutem Nichtbestehen erfolgt keine Zulassung zur Prüfung im laufenden Kurs
bzw. zum Examen in diesem Fach, und die Prüfung muss beim nächsten Termin erneut
3
wiederholt werden. Die Prüfungen müssen in der in der Ausbildungsordnung vorgesehen
Reihenfolge abgelegt werden. Bevor die Prüfung in Kurs 2 abgelegt werden kann, muss die
Kursabschlussprüfung 1 bestanden sein etc., wobei die Prüfungen auch unmittelbar hintereinander stattfinden können.
Semesterwiederholung
Bei unentschuldigtem Versäumen einer Prüfung, wiederholtem Nichtbestehen einer Prüfung
sowie bei Überschreitung des zulässigen Fehlkontingents in einem oder mehreren Fächern
muss das Semester wiederholt werden. Die Versetzungskonferenz kann bei begründetem
Härteantrag trotz Nichterfüllung der Voraussetzungen über die Versetzung in das nächste
Semester entscheiden.
Das Fach Gymnastik muss grundsätzlich bestanden werden, um in das nächste Semester
versetzt zu werden.
Für die Versetzung in das 5. Semester müssen alle bis dahin angebotenen Kurse
abgeschlossen sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das 4. Semester wiederholt
werden, in dem dann auch alle noch nicht abgeschlossenen Kurse zu beenden sind.
Jedes Semester kann nur einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen eines
Wiederholungssemesters kann die Ausbildung nicht mehr fortgesetzt werden.
Kann das Semester nicht sofort wiederholt werden, muss ein Urlaubssemester eingelegt
werden. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn eine sinnvolle Gruppengröße durch
hinzukommende Wiederholer überschritten würde. Die Entscheidung darüber, ob ein
Urlaubssemester eingelegt werden muss, trifft die Schulleitung.
Zulassung zum staatlichen Examen
Zu Beginn des 5. Semesters müssen die Zulassungsvoraussetzungen ( § 5 der staatlichen
Prüfungsordnung ) erfüllt sein:
-
Abschluss der Realschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
Abgabe einer schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit)
Nachweis über außerschulische Hospitationen im Umfang von 10 Unterrichtsstunden
Nachweis über ein 4-wöchiges Betriebspraktikum
Anmeldung zum Examen mit:
a) gültigem DLRG-Schein bronze (während der Ausbildung erworben)
b) Bestätigung des Schulleiters über die regelmäßige Teilnahme an
der Ausbildung über 5 Semester
c) Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr
d) Nachweis über Teilnahme an einem Erste Hilfe- Kurs (8 DoppelStunden) während der Ausbildung
Die Zulassung zum Examen geschieht unter dem Vorbehalt, dass die Zulassungsarbeit mit
mindestens 4,0 bewertet wird, dass alle in der Ausbildung angebotenen Kurse abgeschlossen
werden und die Anwesenheiten erfüllt werden. Ist die Anwesenheit in einem oder mehreren
Kursen nicht erfüllt, kann das Examen nicht abgeschlossen werden.
Sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, muss das 4. Semester wiederholt werden.
Das Schulgeld ist durchgehend während der 30 Monate der Ausbildung zu zahlen.
4
Theorieprüfungen


Theorieprüfungen finden im 2. (Zwischenprüfung) und 4. Semester (Versetzungsprüfung)
statt. (Ausnahme Sportförderunterricht im 3. Semester)
Für eine Zulassung zu diesen Prüfungen muss die Durchschnittsnote aus allen MultipleChoice-Tests eines Faches mindestens 4,0 sein. Ist die Durchschnittsnote schlechter, so
wird kurzfristig in einem erneuten Multiple-Choice-Test der Lernstoff aus allen Kursen diese
Faches abgeprüft. Wird hierbei ein Ergebnis von mindestens 4,0 erreicht, kann an der
Zwischenprüfung
oder
Versetzungsprüfung
teilgenommen
werden.
Ist
das
Prüfungsergebnis nicht ausreichend, so muss das Semester wiederholt werden.
Zwischenprüfung (Semester 2)
Mündliche Prüfungen
Anatomie 12
Methodik 12
Ernährungslehre 1 Physiologie 1 Bewegungslehre 12
Modalitäten:
Die mündlichen Prüfungen dauern jeweils 15 Minuten.
 In jedem Prüfungsfach muss mindestens ein Notendurchschnitt
von 4,0 erreicht werden.
 Ist eine Note schlechter als 4,0, kann die jeweilige Teilprüfung zu
Beginn des Folgesemesters einmal wiederholt werden.
 Bei erneutem Nichtbestehen muss das 2. Semester wiederholt
werden.
Versetzungsprüfung (Semester 4)
Mündliche Prüfungen
Klausuren
Physiologie 2+3
Krankheitslehre 1
Trainingslehre 12
Sportgeschichte 1
Massage 1+2
Methodik 3
Sporttherapie
12
Sportförderunterricht (Schulsonderturnen) (Semester 3)
Modalitäten:
Mündliche Prüfungen:
 In jedem Prüfungsfach muss mindestens ein Notendurchschnitt
von 4,0 erreicht werden.
 Ist eine Note schlechter als 4,0, kann die jeweilige Teilprüfung zu
Beginn des Folgesemesters einmal wiederholt werden.
 Bei erneutem Nichtbestehen muss das 4. Semester wiederholt
werden.
Schriftliche Prüfungen:
 Jede Prüfung muss mit mindestens 4,0 bestanden werden.
 Ist das Ergebnis einer Klausur schlechter als 4,0, erfolgt eine
Prüfungswiederholung zu Beginn des Folgesemesters. Die
Versetzung in das 5. Semester erfolgt dabei unter Vorbehalt.
 Bei erneutem Nichtbestehen muss das 4. Semester bzw. das 3.
Semester wiederholt werden.
5
Multiple-Choice-Tests
Für eine Zulassung zur Zwischenprüfung muss die Durchschnittsnote aus allen MultipleChoice-Tests eines Faches ( Anatomie 1+2, Bewegungslehre 1+2, Methodik 1+2,
Ernährungslehre, Physiologie 1 ) mindestens 4,0 sein.
Ist die Durchschnittsnote schlechter, so wird kurzfristig in einem erneuten Multiple-Choice-Test
(Zulassungs-Test) der Lernstoff aus allen Kursen diese Faches abgeprüft. Wird hierbei ein
Ergebnis von mindestens 4,0 erreicht, kann an der Zwischenprüfung teilgenommen werden. Ist
das Prüfungsergebnis nicht ausreichend, so muss das Semester wiederholt werden.
Für eine Zulassung zur Versetzungsprüfung muss die Durchschnittsnote aus allen MultipleChoice-Tests eines Faches ( Krankheitslehre 1, Methodik 3, Physiologie 2+3, Sportförderunterricht, Sportgeschichte 1, Sporttherapie (Theorie) 1+2, Trainingslehre 1+2 ) mindestens 4,0
sein.
Ist die Durchschnittsnote schlechter, so wird kurzfristig in einem erneuten Multiple-Choice-Test
(Zulassungs-Test) der Lernstoff aus allen Kursen diese Faches abgeprüft. Wird hierbei ein
Ergebnis von mindestens 4,0 erreicht, kann an der Versetzungsprüfung teilgenommen werden.
Ist das Prüfungsergebnis nicht ausreichend, so muss das Semester wiederholt werden.
Durchführung der Multiple-Choice-Tests:




Es werden pro Kurs 2 Tests geschrieben.
Der Test muss mindestens 1 Woche zuvor angekündigt worden sein.
Die Tests bestehen aus 10 Fragen (hiervon 2 Textergänzungsfragen).
Die Testzeit beträgt 10 Minuten.
Bewertung der Multiple-Choice-Tests:
Zur Ermittlung der Gesamtnote aus den Testen werden die Prozentwerte der einzelnen Teste
addiert und durch die Anzahl der Teste dividiert. Die Note, die diesem Prozentwert entspricht
kann aus der Tabelle entnommen werden:
1,0
97,5
1,25
95
1,5
92,5
1,75
90
2,0
87,5
2,25
85
2,5
82,5
2,75
80
3,0
77,5
3,25
75
3,75
70
4,0
67,5
4,25
65
4,5
62,5
4,75
60
5,0
57,5
5,25
55
5,5
52,5
5,75
50
6,0
47,5
3,5
72,5
Durchführung des Zulassungs-Testes:




Der Test muss 1 Woche zuvor angekündigt worden sein.
Die Tests bestehen aus 20 Fragen (hiervon 4 Textergänzungsfragen).
Die Testzeit beträgt 20 Minuten.
Die Testfragen beziehen sich auf den gesamten Lernstoff aus allen Kursen dieses
Faches.
Die Bewertung erfolgt nach demselben Schema wie bei den übrigen Multiple-Choice-Tests.
6
Prüfungen und Prüfungsmodalitäten in den einzelnen Ausbildungssemestern
SEMESTER I
Gymnastik/Funktionsgymnastik I
2er-Kür (einfache Wertung)/Pflicht (einfache Wertung)  Ergebnis wird zu Ergebnis von Kurs II addiert;
Gesamtergebnis mindestens 4,0
Gymnastik mit Handgerät I
Kursabschlussprüfung mit Handgerät Seil; Ergebnis mindestens 4,0 als Voraussetzung für die Zulassung zum
Examen
Folklore
Kursabschlussprüfung (Gruppentanz); Ergebnis mindestens 4,0
Basketball I
Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0
Gerätturnen I
Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0
Schwimmen I
Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0
Leichtathletik I (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester)
Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich
Theorieprüfungen
Es werden in jedem Theoriefach pro Semester 2 Multiple-Choice-Tests geschrieben. Die Durchschnittsnote aus allen
Tests muss mindestens 4,0 sein. (s.S. 4 f.)
7
SEMESTER II
Gymnastik/Funktionsgymnastik II
Pflicht  Ergebnis wird zu Ergebnis von Kurs I addiert; Gesamtergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen
Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung
Gymnastik mit Handgerät II
Examen => Endnote ergibt zusammen mit den Examensnoten von Gymnastik-Kür und -Pflicht und Jazz die
Gesamtnote im Fach Gymnastik.
Jazz-Dance I
Kursabschlussprüfung (Gruppenjazz); Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich;
bei erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung
Basketball II
Examen  Endnote ergibt zusammen mit den Examensbewertungen in den Fächern Volleyball und Fußball das
Gesamtergebnis des Examenteilgebiets Spiel
Volleyball I
Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0
Fußball I (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester)
Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0
Gerätturnen II
Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0
Leichtathletik I (bei Ausbildungsbeginn im Wintersemester)
Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich
Schwimmen II
Examen  Endnote errechnet sich aus den drei gleichgewichteten Teilbereichen Zeitschwimmen,
Technikschwimmen und Wasserspringen (im 4. bzw. 5. Semester)
Theorieprüfungen
Es werden in jedem Theoriefach pro Semester 2 Multiple-Choice-Tests geschrieben. Die Durchschnittsnote aus allen
Tests muss mindestens 4,0 sein. (s.S. 4 f.)
Zwischenprüfung in Anatomie 1+2 / Erenährungslehre 1 / Physiologie 1 (mündlich)
Zwischenprüfung in Methodik 1+2 / Bewegungslehre 1+2 (mündlich)
(s.S. 4 f.)
8
SEMESTER III
Gymnastik/Funktionsgymnastik III
Gymnastik-Kür  Ergebnis mindestens 4,0 (bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem
Nichtbestehen Semesterwiederholung
Jazz-Dance II
Kursabschlussprüfung (Pflicht); Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich; bei
erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung
Volleyball II
Examen  Endnote ergibt zusammen mit den Examensbewertungen in den Fächern Basketball und Fußball das
Gesamtergebnis des Examenteilgebiets Spiel
Fußball I (bei Ausbildungsbeginn im Wintersemester)
Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0
Gerätturnen III
Examen
Leichtathletik II (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester)
Examen
Innerschulische Hospitationen (SGK, KiGa, KiSSC oder HWK)
10 Unterrichtstunden in 3 verschiedenen Praxisfächern (Nachweis muss bis zu Beginn der Prüfungswochen am
Semesterende erbracht werden, ansonsten Wiederholung von Semester III)
Betriebspraktikum
Das Betriebspraktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von 4 Wochen und findet teilweise in den Ferien statt. Die
Schüler/innen können die Praktikumsstätte selbst auswählen, müssen dies aber von der Schulleitung genehmigen
lassen. In Frage kommen dafür Betriebe und Einrichtungen aus den Bereichen Fitness-Sport, Gesundheitssport,
Freizeitsport oder Rehabilitation.
(Nachweis muss bis zu Beginn des 5. Semesters erbracht werden, ansonsten Wiederholung von Semester IV)
Theorieprüfungen
Es werden in jedem Theoriefach pro Semester 2 Multiple-Choice-Tests geschrieben. Die Durchschnittsnote aus allen
Tests muss mindestens 4,0 sein. (s.S. 4 f.)
Versetzungsprüfung in Sportförderunterricht (Klausur)
(s.S. 4 f.)
9
SEMESTER IV
Gymnastik/Funktionsgymnastik IV
Pflicht (einfache Wertung)/Kür (einfache Wertung) Ggesamtergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen
Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung
Jazz-Dance III
Jazz-Kür; Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem Nichtbestehen
Semesterwiederholung
Massage I
Praktische Prüfung (einfache Wertung)/schriftliche Prüfung (einfache Wertung)  Gesamtergebnis mindestens 4,0
Fußball II (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester)
Examen  Endnote ergibt zusammen mit den Examensbewertungen in den Fächern Basketball und Volleyball das
Gesamtergebnis des Examenteilgebiets Spiel
Leichtathletik II (bei Ausbildungsbeginn im Wintersemester)
Examen
Wasserspringen (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester)
Examen  Ergebnis wird mit der Examensbewertung in Schwimmen verrechnet (siehe Semester II)
Innerschulisches Praktikum
Lehrprobe (Wertung einfach)  Benotung ergibt zusammen mit dem Ergebnis der außerschulischen Lehrprobe
(Wertung dreifach) die Endnote des Examenteilgebiets Lehrfähigkeit  Gesamtergebnis mindestens 4,0
Außerschulische Hospitationen
10 Unterrichtstunden (Nachweis muss bis zu Beginn des 5. Semesters erbracht werden, ansonsten Wiederholung von
Semester IV)
Theorieprüfungen
Es werden in jedem Theoriefach pro Semester 2 Multiple-Choice-Tests geschrieben. Die Durchschnittsnote aus allen
Tests muss mindestens 4,0 sein. (s.S. 4 f.)
Versetzungsprüfung in Methodik 3 (Klausur), Trainingslehre 1+2 (Klausur), Krankheitslehre 1 (Klausur)
Versetzungsprüfung in Physiologie2+3 / Sporttherapie 1+2 (mündlich), Sportgeschichte 1 (mündlich),
Massage 1+2 (mündlich)
(s.S. 4 f.)
10
SEMESTER V
Zulassungsarbeit
Abgabetermin 2. Märzwoche (Sommersemester) bzw. 2. Septemberwoche (Wintersemester)  Ergebnis mind. 4,0
Schriftliche Prüfung
Juni (Sommersemester) bzw. Dezember (Wintersemester)  Ergebnis mindestens 4,0
Mündliche Prüfung
Sportbiologie (Anatomie/Physiologie), Methodik/Didaktik, Sportgeschichte (jeweils einfache Wertung)
 Gesamtergebnis mindestens 4,4
Wahlpflichtfach
therapeutisch/pflegerischer Bereich (Sportförderunterricht, Sporttherapie, Krankheitslehre, Massage)
sporttheoretischer Bereich (Trainingslehre, Bewegungslehre, Wettkampfkunde)
 Ergebnis mindestens 4,0
Gymnastik V
Gymnastik-Pflicht + Kür
Jazz IV
Gruppenkür
Außerschulisches Praktikum
Lehrprobe (Wertung dreifach)  Benotung ergibt zusammen mit dem Ergebnis der innerschulischen Lehrprobe
(einfache Wertung) die Endnote des Examenteilgebiets Lehrfähigkeit  Gesamtergebnis mindestens 4,0
Fußball II (bei Ausbildungsbeginn im Wintersemester)
Examen  Endnote ergibt zusammen mit den Examensbewertungen in den Fächern Basketball und Volleyball das
Gesamtergebnis des Examenteilgebiets Spiel
Herunterladen