1 Stand 25.10.2006 AUSBILDUNGSORDNUNG AN DER SPORT- UND GYMNASTIKSCHULE KARLSRUHE Dauer der Ausbildung Die Ausbildung zum staatlich geprüften Sport- und Gymnastiklehrer/lehrerin erstreckt sich über 5 Semester und schließt mit dem staatlichen Examen ab; das Sommersemester dauert vom 1.3. bis 31.8. und das Wintersemester vom 1.9. bis 28.2. Entscheidend für den Termin des Examensabschlusses ist die Schlusskonferenz, die über die Ergebnisse der einzelnen Examensteile und das Endergebnis des Examens befindet. Probezeit Die ersten 2 Monate der Ausbildung gelten als Probezeit und haben die Funktion, den Lehrern und Schülern eine Grundlage zur Einschätzung der Leistungs- und Lernfähigkeit und der Beanspruchung in den einzelnen Ausbildungsbereichen zu geben. Entsprechend schließt die Probezeit mit einem beratenden Einzelgespräch ab und zeigt die Möglichkeiten der Schüler auf. Während der Probezeit ist die Aufhebung des Ausbildungsvertrag zum Ende der Probezeit möglich; das Schulgeld muss für die zwei Probemonate gezahlt werden. Nach Ablauf der Probezeit tritt der Ausbildungsvertrag in allen Punkten in Kraft. Gliederung der Ausbildung Die Ausbildung ist in 5 Ausbildungssemester unterteilt, in denen einem Fächerverteilungsplan entsprechend die einzelnen Ausbildungsfächer nach Kursen gestaffelt angeboten werden. So gehören z.B. zur Ausbildung in Volleyball zwei Kurse, die im 2. Sem. (Volleyball I) und im 3. Semester (Volleyball II) stattfinden und dann mit der Examensteilprüfung für die Praxis abschließen. Dadurch werden in der fortlaufenden Ausbildung die Praxisfächer schrittweise mit Examensprüfungen abgeschlossen. Kursabschlüsse Anwesenheit, Fehlzeiten Für alle Ausbildungsfächer besteht generell Anwesenheitspflicht. Unentschuldigte einzelne Fehlzeiten können beim jeweiligen Fachlehrer entschuldigt werden, sofern nicht ein Attest oder gleichwertiger Nachweis vorliegt. Kann der Fachlehrer nicht entscheiden, entscheidet die Schulleitung über die Annerkennung der Gründe bzw. über die Konsequenzen bei nicht zu rechtfertigenden Fehlstunden. Das Versäumen ganzer Schultage ist grundsätzlich beim Schulleiter zu begründen. Konsequenzen bei unentschuldigten Fehlzeiten können Ermahnung, Abmahnung oder Semesterwiederholung sein. 2 Leistungsnachweise In Theorie- und Praxisfächern werden zum Kursabschluss Leistungsnachweise gefordert. Die Inhalte, Wertigkeiten und Formalien der Prüfungen müssen spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin bekanntgegeben werden. Ein Kurs in Praxisfächern ist erfolgreich abgeschlossen, wenn das Prüfungsergebnis mindestens 4,0 ist. Bei Nichtbestehen einer Prüfung muss diese wiederholt werden. (s.u.) In den Fächern Gymnastik und Sporttherapie (Praxis) sind im Unterricht Lehrversuche abzuhalten, welche in die Kursabschlussnoten wie folgt eingerechnet werden: Gymnastik Ergebnisse aus den Lehrversuchen in Semester 2 und von Semester 3 (1. Hälfte) gehen zu einem Drittel in die Kursabschlussnote von Semester 3 ein. Ergebnisse aus den Lehrversuchen in Semester 3 (2. Hälfte) und von Semester 4 gehen zu einem Drittel in die Kursabschlussnote von Semester 4 ein. Massage Die Kursnote in Semester 3 und 4 setzen sich jeweils zur Hälfte aus einer Praxisnote und einer Mitarbeitsnote zusammen. Die Gesamtnote wird aus den Kursnoten Semester 3 und 4 sowie einer mündlichen Prüfungsnote (Semester 4) ermittelt. Die Modalitäten für die Prüfungen in den Theoriefächern sind gesondert aufgeführt. (S. 4 f.) Versäumen von Prüfungen Festgesetzte Prüfungstermine müssen wahrgenommen werden. Bei Fernbleiben muss spätestens am dritten Werktag nach Prüfungstermin der Schule ein Attest, welches die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt, vorliegen. Von der Schulleitung kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes gefordert werden. Weist eine ärztliche Bescheinigung die Sportunfähigkeit aus, so kann im Gültigkeitszeitraum des Attestes keine praktische Prüfung absolviert werden. Bei unentschuldigtem Versäumen einer Prüfung muss das Semester wiederholt werden (s.u)! Nachprüfungen Nachprüfungen können innerhalb der Prüfungswochen kurzfristig ohne vorherige Ankündigung angesetzt werden. Ansonsten finden die Nachprüfungen in Theorie und Praxis zu Beginn des neuen Semesters in der ersten Schulwoche statt. Bei erneutem Versäumen dieses Termins muss die Prüfung an einem letzten Termin spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn abgelegt werden. Kann dieser Termin erneut nicht wahrgenommen werden, ist die Prüfung erst wieder zum nächsten regulären Prüfungstermin in den Prüfungswochen möglich. Dies kann u.U. zu einer Semesterwiederholung führen (s.u.). Wiederholungsprüfungen Bei Prüfungswiederholungen ist eine schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit gleichzeitiger Bezahlung einer Prüfungsgebühr erforderlich. Die Anmeldung muss spätestens am letzen Tag der Prüfungswochen vorliegen Bei verspäteter Anmeldung erfolgt keine Zulassung zur Prüfung, was eine Semesterwiederholung nach sich ziehen kann (s.u.). Wird eine Praxisprüfung nicht bestanden, muss diese im Laufe des Folgekurses wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen erfolgt keine Zulassung zur Prüfung im laufenden Kurs bzw. zum Examen in diesem Fach, und die Prüfung muss beim nächsten Termin erneut 3 wiederholt werden. Die Prüfungen müssen in der in der Ausbildungsordnung vorgesehen Reihenfolge abgelegt werden. Bevor die Prüfung in Kurs 2 abgelegt werden kann, muss die Kursabschlussprüfung 1 bestanden sein etc., wobei die Prüfungen auch unmittelbar hintereinander stattfinden können. Semesterwiederholung Bei unentschuldigtem Versäumen einer Prüfung, wiederholtem Nichtbestehen einer Prüfung sowie bei Überschreitung des zulässigen Fehlkontingents in einem oder mehreren Fächern muss das Semester wiederholt werden. Die Versetzungskonferenz kann bei begründetem Härteantrag trotz Nichterfüllung der Voraussetzungen über die Versetzung in das nächste Semester entscheiden. Das Fach Gymnastik muss grundsätzlich bestanden werden, um in das nächste Semester versetzt zu werden. Für die Versetzung in das 5. Semester müssen alle bis dahin angebotenen Kurse abgeschlossen sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das 4. Semester wiederholt werden, in dem dann auch alle noch nicht abgeschlossenen Kurse zu beenden sind. Jedes Semester kann nur einmal wiederholt werden. Bei Nichtbestehen eines Wiederholungssemesters kann die Ausbildung nicht mehr fortgesetzt werden. Kann das Semester nicht sofort wiederholt werden, muss ein Urlaubssemester eingelegt werden. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn eine sinnvolle Gruppengröße durch hinzukommende Wiederholer überschritten würde. Die Entscheidung darüber, ob ein Urlaubssemester eingelegt werden muss, trifft die Schulleitung. Zulassung zum staatlichen Examen Zu Beginn des 5. Semesters müssen die Zulassungsvoraussetzungen ( § 5 der staatlichen Prüfungsordnung ) erfüllt sein: - Abschluss der Realschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Abgabe einer schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) Nachweis über außerschulische Hospitationen im Umfang von 10 Unterrichtsstunden Nachweis über ein 4-wöchiges Betriebspraktikum Anmeldung zum Examen mit: a) gültigem DLRG-Schein bronze (während der Ausbildung erworben) b) Bestätigung des Schulleiters über die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung über 5 Semester c) Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr d) Nachweis über Teilnahme an einem Erste Hilfe- Kurs (8 DoppelStunden) während der Ausbildung Die Zulassung zum Examen geschieht unter dem Vorbehalt, dass die Zulassungsarbeit mit mindestens 4,0 bewertet wird, dass alle in der Ausbildung angebotenen Kurse abgeschlossen werden und die Anwesenheiten erfüllt werden. Ist die Anwesenheit in einem oder mehreren Kursen nicht erfüllt, kann das Examen nicht abgeschlossen werden. Sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, muss das 4. Semester wiederholt werden. Das Schulgeld ist durchgehend während der 30 Monate der Ausbildung zu zahlen. 4 Theorieprüfungen Theorieprüfungen finden im 2. (Zwischenprüfung) und 4. Semester (Versetzungsprüfung) statt. (Ausnahme Sportförderunterricht im 3. Semester) Für eine Zulassung zu diesen Prüfungen muss die Durchschnittsnote aus allen MultipleChoice-Tests eines Faches mindestens 4,0 sein. Ist die Durchschnittsnote schlechter, so wird kurzfristig in einem erneuten Multiple-Choice-Test der Lernstoff aus allen Kursen diese Faches abgeprüft. Wird hierbei ein Ergebnis von mindestens 4,0 erreicht, kann an der Zwischenprüfung oder Versetzungsprüfung teilgenommen werden. Ist das Prüfungsergebnis nicht ausreichend, so muss das Semester wiederholt werden. Zwischenprüfung (Semester 2) Mündliche Prüfungen Anatomie 12 Methodik 12 Ernährungslehre 1 Physiologie 1 Bewegungslehre 12 Modalitäten: Die mündlichen Prüfungen dauern jeweils 15 Minuten. In jedem Prüfungsfach muss mindestens ein Notendurchschnitt von 4,0 erreicht werden. Ist eine Note schlechter als 4,0, kann die jeweilige Teilprüfung zu Beginn des Folgesemesters einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen muss das 2. Semester wiederholt werden. Versetzungsprüfung (Semester 4) Mündliche Prüfungen Klausuren Physiologie 2+3 Krankheitslehre 1 Trainingslehre 12 Sportgeschichte 1 Massage 1+2 Methodik 3 Sporttherapie 12 Sportförderunterricht (Schulsonderturnen) (Semester 3) Modalitäten: Mündliche Prüfungen: In jedem Prüfungsfach muss mindestens ein Notendurchschnitt von 4,0 erreicht werden. Ist eine Note schlechter als 4,0, kann die jeweilige Teilprüfung zu Beginn des Folgesemesters einmal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen muss das 4. Semester wiederholt werden. Schriftliche Prüfungen: Jede Prüfung muss mit mindestens 4,0 bestanden werden. Ist das Ergebnis einer Klausur schlechter als 4,0, erfolgt eine Prüfungswiederholung zu Beginn des Folgesemesters. Die Versetzung in das 5. Semester erfolgt dabei unter Vorbehalt. Bei erneutem Nichtbestehen muss das 4. Semester bzw. das 3. Semester wiederholt werden. 5 Multiple-Choice-Tests Für eine Zulassung zur Zwischenprüfung muss die Durchschnittsnote aus allen MultipleChoice-Tests eines Faches ( Anatomie 1+2, Bewegungslehre 1+2, Methodik 1+2, Ernährungslehre, Physiologie 1 ) mindestens 4,0 sein. Ist die Durchschnittsnote schlechter, so wird kurzfristig in einem erneuten Multiple-Choice-Test (Zulassungs-Test) der Lernstoff aus allen Kursen diese Faches abgeprüft. Wird hierbei ein Ergebnis von mindestens 4,0 erreicht, kann an der Zwischenprüfung teilgenommen werden. Ist das Prüfungsergebnis nicht ausreichend, so muss das Semester wiederholt werden. Für eine Zulassung zur Versetzungsprüfung muss die Durchschnittsnote aus allen MultipleChoice-Tests eines Faches ( Krankheitslehre 1, Methodik 3, Physiologie 2+3, Sportförderunterricht, Sportgeschichte 1, Sporttherapie (Theorie) 1+2, Trainingslehre 1+2 ) mindestens 4,0 sein. Ist die Durchschnittsnote schlechter, so wird kurzfristig in einem erneuten Multiple-Choice-Test (Zulassungs-Test) der Lernstoff aus allen Kursen diese Faches abgeprüft. Wird hierbei ein Ergebnis von mindestens 4,0 erreicht, kann an der Versetzungsprüfung teilgenommen werden. Ist das Prüfungsergebnis nicht ausreichend, so muss das Semester wiederholt werden. Durchführung der Multiple-Choice-Tests: Es werden pro Kurs 2 Tests geschrieben. Der Test muss mindestens 1 Woche zuvor angekündigt worden sein. Die Tests bestehen aus 10 Fragen (hiervon 2 Textergänzungsfragen). Die Testzeit beträgt 10 Minuten. Bewertung der Multiple-Choice-Tests: Zur Ermittlung der Gesamtnote aus den Testen werden die Prozentwerte der einzelnen Teste addiert und durch die Anzahl der Teste dividiert. Die Note, die diesem Prozentwert entspricht kann aus der Tabelle entnommen werden: 1,0 97,5 1,25 95 1,5 92,5 1,75 90 2,0 87,5 2,25 85 2,5 82,5 2,75 80 3,0 77,5 3,25 75 3,75 70 4,0 67,5 4,25 65 4,5 62,5 4,75 60 5,0 57,5 5,25 55 5,5 52,5 5,75 50 6,0 47,5 3,5 72,5 Durchführung des Zulassungs-Testes: Der Test muss 1 Woche zuvor angekündigt worden sein. Die Tests bestehen aus 20 Fragen (hiervon 4 Textergänzungsfragen). Die Testzeit beträgt 20 Minuten. Die Testfragen beziehen sich auf den gesamten Lernstoff aus allen Kursen dieses Faches. Die Bewertung erfolgt nach demselben Schema wie bei den übrigen Multiple-Choice-Tests. 6 Prüfungen und Prüfungsmodalitäten in den einzelnen Ausbildungssemestern SEMESTER I Gymnastik/Funktionsgymnastik I 2er-Kür (einfache Wertung)/Pflicht (einfache Wertung) Ergebnis wird zu Ergebnis von Kurs II addiert; Gesamtergebnis mindestens 4,0 Gymnastik mit Handgerät I Kursabschlussprüfung mit Handgerät Seil; Ergebnis mindestens 4,0 als Voraussetzung für die Zulassung zum Examen Folklore Kursabschlussprüfung (Gruppentanz); Ergebnis mindestens 4,0 Basketball I Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0 Gerätturnen I Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0 Schwimmen I Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0 Leichtathletik I (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester) Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich Theorieprüfungen Es werden in jedem Theoriefach pro Semester 2 Multiple-Choice-Tests geschrieben. Die Durchschnittsnote aus allen Tests muss mindestens 4,0 sein. (s.S. 4 f.) 7 SEMESTER II Gymnastik/Funktionsgymnastik II Pflicht Ergebnis wird zu Ergebnis von Kurs I addiert; Gesamtergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung Gymnastik mit Handgerät II Examen => Endnote ergibt zusammen mit den Examensnoten von Gymnastik-Kür und -Pflicht und Jazz die Gesamtnote im Fach Gymnastik. Jazz-Dance I Kursabschlussprüfung (Gruppenjazz); Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung Basketball II Examen Endnote ergibt zusammen mit den Examensbewertungen in den Fächern Volleyball und Fußball das Gesamtergebnis des Examenteilgebiets Spiel Volleyball I Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0 Fußball I (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester) Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0 Gerätturnen II Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0 Leichtathletik I (bei Ausbildungsbeginn im Wintersemester) Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich Schwimmen II Examen Endnote errechnet sich aus den drei gleichgewichteten Teilbereichen Zeitschwimmen, Technikschwimmen und Wasserspringen (im 4. bzw. 5. Semester) Theorieprüfungen Es werden in jedem Theoriefach pro Semester 2 Multiple-Choice-Tests geschrieben. Die Durchschnittsnote aus allen Tests muss mindestens 4,0 sein. (s.S. 4 f.) Zwischenprüfung in Anatomie 1+2 / Erenährungslehre 1 / Physiologie 1 (mündlich) Zwischenprüfung in Methodik 1+2 / Bewegungslehre 1+2 (mündlich) (s.S. 4 f.) 8 SEMESTER III Gymnastik/Funktionsgymnastik III Gymnastik-Kür Ergebnis mindestens 4,0 (bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung Jazz-Dance II Kursabschlussprüfung (Pflicht); Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung Volleyball II Examen Endnote ergibt zusammen mit den Examensbewertungen in den Fächern Basketball und Fußball das Gesamtergebnis des Examenteilgebiets Spiel Fußball I (bei Ausbildungsbeginn im Wintersemester) Kursabschlussprüfung; Ergebnis mindestens 4,0 Gerätturnen III Examen Leichtathletik II (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester) Examen Innerschulische Hospitationen (SGK, KiGa, KiSSC oder HWK) 10 Unterrichtstunden in 3 verschiedenen Praxisfächern (Nachweis muss bis zu Beginn der Prüfungswochen am Semesterende erbracht werden, ansonsten Wiederholung von Semester III) Betriebspraktikum Das Betriebspraktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von 4 Wochen und findet teilweise in den Ferien statt. Die Schüler/innen können die Praktikumsstätte selbst auswählen, müssen dies aber von der Schulleitung genehmigen lassen. In Frage kommen dafür Betriebe und Einrichtungen aus den Bereichen Fitness-Sport, Gesundheitssport, Freizeitsport oder Rehabilitation. (Nachweis muss bis zu Beginn des 5. Semesters erbracht werden, ansonsten Wiederholung von Semester IV) Theorieprüfungen Es werden in jedem Theoriefach pro Semester 2 Multiple-Choice-Tests geschrieben. Die Durchschnittsnote aus allen Tests muss mindestens 4,0 sein. (s.S. 4 f.) Versetzungsprüfung in Sportförderunterricht (Klausur) (s.S. 4 f.) 9 SEMESTER IV Gymnastik/Funktionsgymnastik IV Pflicht (einfache Wertung)/Kür (einfache Wertung) Ggesamtergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung Jazz-Dance III Jazz-Kür; Ergebnis mindestens 4,0; bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich; bei erneutem Nichtbestehen Semesterwiederholung Massage I Praktische Prüfung (einfache Wertung)/schriftliche Prüfung (einfache Wertung) Gesamtergebnis mindestens 4,0 Fußball II (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester) Examen Endnote ergibt zusammen mit den Examensbewertungen in den Fächern Basketball und Volleyball das Gesamtergebnis des Examenteilgebiets Spiel Leichtathletik II (bei Ausbildungsbeginn im Wintersemester) Examen Wasserspringen (bei Ausbildungsbeginn im Sommersemester) Examen Ergebnis wird mit der Examensbewertung in Schwimmen verrechnet (siehe Semester II) Innerschulisches Praktikum Lehrprobe (Wertung einfach) Benotung ergibt zusammen mit dem Ergebnis der außerschulischen Lehrprobe (Wertung dreifach) die Endnote des Examenteilgebiets Lehrfähigkeit Gesamtergebnis mindestens 4,0 Außerschulische Hospitationen 10 Unterrichtstunden (Nachweis muss bis zu Beginn des 5. Semesters erbracht werden, ansonsten Wiederholung von Semester IV) Theorieprüfungen Es werden in jedem Theoriefach pro Semester 2 Multiple-Choice-Tests geschrieben. Die Durchschnittsnote aus allen Tests muss mindestens 4,0 sein. (s.S. 4 f.) Versetzungsprüfung in Methodik 3 (Klausur), Trainingslehre 1+2 (Klausur), Krankheitslehre 1 (Klausur) Versetzungsprüfung in Physiologie2+3 / Sporttherapie 1+2 (mündlich), Sportgeschichte 1 (mündlich), Massage 1+2 (mündlich) (s.S. 4 f.) 10 SEMESTER V Zulassungsarbeit Abgabetermin 2. Märzwoche (Sommersemester) bzw. 2. Septemberwoche (Wintersemester) Ergebnis mind. 4,0 Schriftliche Prüfung Juni (Sommersemester) bzw. Dezember (Wintersemester) Ergebnis mindestens 4,0 Mündliche Prüfung Sportbiologie (Anatomie/Physiologie), Methodik/Didaktik, Sportgeschichte (jeweils einfache Wertung) Gesamtergebnis mindestens 4,4 Wahlpflichtfach therapeutisch/pflegerischer Bereich (Sportförderunterricht, Sporttherapie, Krankheitslehre, Massage) sporttheoretischer Bereich (Trainingslehre, Bewegungslehre, Wettkampfkunde) Ergebnis mindestens 4,0 Gymnastik V Gymnastik-Pflicht + Kür Jazz IV Gruppenkür Außerschulisches Praktikum Lehrprobe (Wertung dreifach) Benotung ergibt zusammen mit dem Ergebnis der innerschulischen Lehrprobe (einfache Wertung) die Endnote des Examenteilgebiets Lehrfähigkeit Gesamtergebnis mindestens 4,0 Fußball II (bei Ausbildungsbeginn im Wintersemester) Examen Endnote ergibt zusammen mit den Examensbewertungen in den Fächern Basketball und Volleyball das Gesamtergebnis des Examenteilgebiets Spiel