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Europäisches Parlament
2014-2019
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
2015/0809(CNS)
5.11.2015
*
ENTWURF EINES BERICHTS
über den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die
Zustimmung zum Abschluss durch das Europäische Polizeiamt (Europol) eines
Abkommens über die strategische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von
schwerer Kriminalität und Terrorismus zwischen den Vereinigten Arabischen
Emiraten und Europol
(COM10510/2015 – C8-0275/2015 – 2015/0809(CNS))
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Alessandra Mussolini
PR\1077479DE.doc
DE
PE571.489v01-00
In Vielfalt geeint
DE
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Erklärung der benutzten Zeichen
*
***
***I
***II
***III
Anhörungsverfahren
Zustimmungsverfahren
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung)
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung)
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung)
(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Entwurf eines Rechtsakts
vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)
Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Rechtsakts
Änderungsanträge des Parlaments in Spaltenform
Streichungen werden durch Fett- und Kursivdruck in der linken Spalte
gekennzeichnet. Textänderungen werden durch Fett- und Kursivdruck in
beiden Spalten gekennzeichnet. Neuer Text wird durch Fett- und
Kursivdruck in der rechten Spalte gekennzeichnet.
Aus der ersten und der zweiten Zeile des Kopftextes zu jedem der
Änderungsanträge ist der betroffene Abschnitt des zu prüfenden Entwurfs
eines Rechtsakts ersichtlich. Wenn sich ein Änderungsantrag auf einen
bestehenden Rechtsakt bezieht, der durch den Entwurf eines Rechtsakts
geändert werden soll, umfasst der Kopftext auch eine dritte und eine vierte
Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene
Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden.
Änderungsanträge des Parlaments in Form eines konsolidierten Textes
Neue Textteile sind durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Auf
Textteile, die entfallen, wird mit dem Symbol ▌hingewiesen oder diese
Textteile erscheinen durchgestrichen. Textänderungen werden
gekennzeichnet, indem der neue Text in Fett- und Kursivdruck steht und der
bisherige Text gelöscht oder durchgestrichen wird.
Rein technische Änderungen, die von den Dienststellen im Hinblick auf die
Erstellung des endgültigen Textes vorgenommen werden, werden allerdings
nicht gekennzeichnet.
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS ......................................................................................................................... 5
BEGRÜNDUNG ........................................................................................................................ 7
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Zustimmung zum
Abschluss durch das Europäische Polizeiamt (Europol) eines Abkommens über die
strategische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und
Terrorismus zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Europol
(COM10510/2015 – C8-0275/2015 – 2015/0809(CNS))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (10510/2015),
–
gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch
den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls (Nr. 36)
über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde
(C8-0275/2015),
–
unter Hinweis auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur
Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)1, insbesondere auf Artikel 23
Absatz 2,
–
unter Hinweis auf den Beschluss 2009/934/JI des Rates vom 30. November 2009 zur
Festlegung der Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Beziehungen von
Europol zu anderen Stellen einschließlich des Austauschs von personenbezogenen
Daten und Verschlusssachen2, insbesondere auf die Artikel 5 und 6,
–
unter Hinweis auf den Beschluss 2009/935/JI des Rates vom 30. November 2009 zur
Festlegung der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol
Abkommen schließt3,
–
gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
–
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und
Inneres (A8-0000/2015),
1.
billigt den Entwurf des Rates;
2.
fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament
gebilligten Text abzuweichen;
3.
fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament
gebilligten Text entscheidend zu ändern;
1
ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.
ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 6.
3
ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 12.
2
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4.
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der
Kommission sowie Europol zu übermitteln.
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BEGRÜNDUNG
Gemäß Artikel 23 Absatz 2 des derzeit gültigen Europol-Beschlusses des Rates
(Beschluss 2009/371/JI) muss der Abschluss internationaler Kooperationsabkommen mit
Drittstaaten oder internationalen Organisationen nach Anhörung des Europäischen Parlaments
vom Rat gebilligt werden. Diese Abkommen können sich auf den Austausch operativer,
strategischer, technischer oder vertraulicher Informationen erstrecken. Die Abkommen über
die operative Zusammenarbeit umfassen außerdem den Austausch personenbezogener Daten.
Dieser Vorschlag betrifft die Billigung eines Abkommens über die strategische
Zusammenarbeit zwischen Europol und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ein solches
strategisches Abkommen schließt den Austausch personenbezogener Daten aus. Der
Datenschutz ist folglich in diesem Fall nicht von Belang. Die ausgetauschten Informationen
können Spezialkenntnisse, allgemeine Lageberichte, Ergebnisse strategischer Analysen,
Informationen über strafrechtliche Ermittlungsverfahren und über Methoden zur Prävention
von Straftaten, die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung von
Beratung und Unterstützung in einzelnen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren umfassen.
Eine wirksame Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten scheint für
Europol eindeutig angezeigt. Europol zufolge gewinnen die Vereinigten Arabischen Emirate
bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens immer mehr an Bedeutung, da das Land
zunehmend zur Drehscheibe der Wirtschafts- und Finanzkriminalität wird. Erlöse aus
Straftaten wie beispielsweise dem Mehrwertsteuerbetrug, dem Karussellbetrug und der
Geldwäsche wurden in den Vereinigten Arabischen Emiraten wieder in den Geldkreislauf
eingebracht. Außerdem haben Drahtzieher der mit diesen Betrügereien befassten kriminellen
Organisationen in dem Land Zuflucht gesucht.
Die Berichterstatterin unterstützt den Abschluss dieses Abkommens über die strategische
Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, da mit ihm ein Beitrag zur
Bekämpfung von Finanzbetrug geleistet, diese Bekämpfung gestärkt und die internationale
Zusammenarbeit im Bereich der Finanzermittlungen und anderer einschlägiger Strafsachen
ausgeweitet wird.
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DE
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