Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 2015/0809(CNS) 5.11.2015 * ENTWURF EINES BERICHTS über den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Zustimmung zum Abschluss durch das Europäische Polizeiamt (Europol) eines Abkommens über die strategische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Europol (COM10510/2015 – C8-0275/2015 – 2015/0809(CNS)) Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Berichterstatterin: Alessandra Mussolini PR\1077479DE.doc DE PE571.489v01-00 In Vielfalt geeint DE PR_CNS_LegAct_app Erklärung der benutzten Zeichen * *** ***I ***II ***III Anhörungsverfahren Zustimmungsverfahren Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung) Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung) Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung) (Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Entwurf eines Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.) Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Rechtsakts Änderungsanträge des Parlaments in Spaltenform Streichungen werden durch Fett- und Kursivdruck in der linken Spalte gekennzeichnet. Textänderungen werden durch Fett- und Kursivdruck in beiden Spalten gekennzeichnet. Neuer Text wird durch Fett- und Kursivdruck in der rechten Spalte gekennzeichnet. Aus der ersten und der zweiten Zeile des Kopftextes zu jedem der Änderungsanträge ist der betroffene Abschnitt des zu prüfenden Entwurfs eines Rechtsakts ersichtlich. Wenn sich ein Änderungsantrag auf einen bestehenden Rechtsakt bezieht, der durch den Entwurf eines Rechtsakts geändert werden soll, umfasst der Kopftext auch eine dritte und eine vierte Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden. Änderungsanträge des Parlaments in Form eines konsolidierten Textes Neue Textteile sind durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Auf Textteile, die entfallen, wird mit dem Symbol ▌hingewiesen oder diese Textteile erscheinen durchgestrichen. Textänderungen werden gekennzeichnet, indem der neue Text in Fett- und Kursivdruck steht und der bisherige Text gelöscht oder durchgestrichen wird. Rein technische Änderungen, die von den Dienststellen im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes vorgenommen werden, werden allerdings nicht gekennzeichnet. PE571.489v01-00 DE 2/7 PR\1077479DE.doc INHALT Seite ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ......................................................................................................................... 5 BEGRÜNDUNG ........................................................................................................................ 7 PR\1077479DE.doc 3/7 PE571.489v01-00 DE PE571.489v01-00 DE 4/7 PR\1077479DE.doc ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über die Zustimmung zum Abschluss durch das Europäische Polizeiamt (Europol) eines Abkommens über die strategische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Europol (COM10510/2015 – C8-0275/2015 – 2015/0809(CNS)) (Anhörung) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (10510/2015), – gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0275/2015), – unter Hinweis auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)1, insbesondere auf Artikel 23 Absatz 2, – unter Hinweis auf den Beschluss 2009/934/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Beziehungen von Europol zu anderen Stellen einschließlich des Austauschs von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen2, insbesondere auf die Artikel 5 und 6, – unter Hinweis auf den Beschluss 2009/935/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt3, – gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung, – unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0000/2015), 1. billigt den Entwurf des Rates; 2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; 3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern; 1 ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37. ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 6. 3 ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 12. 2 PR\1077479DE.doc 5/7 PE571.489v01-00 DE 4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie Europol zu übermitteln. PE571.489v01-00 DE 6/7 PR\1077479DE.doc BEGRÜNDUNG Gemäß Artikel 23 Absatz 2 des derzeit gültigen Europol-Beschlusses des Rates (Beschluss 2009/371/JI) muss der Abschluss internationaler Kooperationsabkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen nach Anhörung des Europäischen Parlaments vom Rat gebilligt werden. Diese Abkommen können sich auf den Austausch operativer, strategischer, technischer oder vertraulicher Informationen erstrecken. Die Abkommen über die operative Zusammenarbeit umfassen außerdem den Austausch personenbezogener Daten. Dieser Vorschlag betrifft die Billigung eines Abkommens über die strategische Zusammenarbeit zwischen Europol und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ein solches strategisches Abkommen schließt den Austausch personenbezogener Daten aus. Der Datenschutz ist folglich in diesem Fall nicht von Belang. Die ausgetauschten Informationen können Spezialkenntnisse, allgemeine Lageberichte, Ergebnisse strategischer Analysen, Informationen über strafrechtliche Ermittlungsverfahren und über Methoden zur Prävention von Straftaten, die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung von Beratung und Unterstützung in einzelnen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren umfassen. Eine wirksame Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten scheint für Europol eindeutig angezeigt. Europol zufolge gewinnen die Vereinigten Arabischen Emirate bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens immer mehr an Bedeutung, da das Land zunehmend zur Drehscheibe der Wirtschafts- und Finanzkriminalität wird. Erlöse aus Straftaten wie beispielsweise dem Mehrwertsteuerbetrug, dem Karussellbetrug und der Geldwäsche wurden in den Vereinigten Arabischen Emiraten wieder in den Geldkreislauf eingebracht. Außerdem haben Drahtzieher der mit diesen Betrügereien befassten kriminellen Organisationen in dem Land Zuflucht gesucht. Die Berichterstatterin unterstützt den Abschluss dieses Abkommens über die strategische Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, da mit ihm ein Beitrag zur Bekämpfung von Finanzbetrug geleistet, diese Bekämpfung gestärkt und die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Finanzermittlungen und anderer einschlägiger Strafsachen ausgeweitet wird. PR\1077479DE.doc 7/7 PE571.489v01-00 DE