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Ihr Vorname und Name
Straße
Postleitzahl, Ort
An die
Bundesnetzagentur
Stichwort: Netzentwicklungsplan
Postfach 8001
53105 Bonn
Nur mit E-Mail: [email protected]
Ort, Datum
Betreff: Strategische Umweltprüfung NEP 2014 – unverbindliche Konsultation
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich nutze hiermit meine Möglichkeit, meinen Beitrag zu leisten, damit eine saubere
Energiewende hin zu einer dezentralen regenerativen Energieversorgung gelingt. Bis zum
15. Mai 2015 läuft Ihre Frist für Ihr rechtlich unverbindliches Konsultationsverfahren des
zweiten Entwurfes zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2014. Was bedeutet das für uns
Bürgerinnen und Bürger?
Die
Übertragungsnetzbetreiber
(ÜNB)
haben
ihre
ersten
Entwürfe
der
Netzentwicklungspläne im April und Mai 2014 zur Konsultation gestellt. Konsultation
bedeutet: rechtlich unverbindlich. Das heißt, Sie, als rechtlich Verantwortliche, verstoßen
mit einer Strategischen Umweltprüfung NEP 2014 - in der die Öffentlichkeit nur
unverbindlich konsultiert wird - gegen geltendes internationales und europäisches Recht. Sie
verweigern mir damit die durch geltendes Recht garantierte rechtlich verbindliche
Beteiligung an dieser umweltrelevanten und meinungsbildenden Angelegenheit zu einem
Zeitpunkt, wenn alle Optionen offen sind. Sie verweigern mir damit den durch geltendes
Recht garantierten Zugang zu Gerichten in jedem Verfahrensschritt. Ich behalte mir hiermit
alle rechtlichen Schritte vor. Sie wissen, die Investoren nehmen ein hohes Risiko auf sich.
Deren Schadensersatzforderungen werden an Sie gerichtet werden. Denn Verstöße gegen
geltendes Gesetz in einem Genehmigungsverfahren machen das Projekt zu einem
Schwarzbau, das zurückgebaut werden muss.
Es wurden im ersten unverbindlichen Konsultationsverfahren ca. 26 000 Stellungnahmen
zum NEP von den Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Bürgerinnen und Bürger gaben
fachlich und rechtlich fundierte Stellungnahmen ab. Daraufhin wurden die Entwürfe von
den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) überarbeitet und erneut der Bundesnetzagentur zur
Prüfung vorgelegt. Geändert hat sich nichts. Die geltende Rechtslage interessierte weder Sie,
die Bundesnetzagentur, noch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).Trotz aller berechtigten
Einwände der Bürgerinnen und Bürger gegen die HGÜ-Trasse, wurden lediglich Anfang und
Ende der Trasse verlegt. Aus diesem Grund ist es nun für mich notwendig, erneut bis zum 15.
Mai 2015 Einspruch gegen Ihre Planungen, die vorrangig dem europäischen Stromhandel
dient, zu erheben. Europa ist noch weit von einer einheitlichen, transparenten und vor
allem einer sauberen Energiewende hin zu regenerativer Energie entfernt.
Im“Paket zur Energieunion” vom 25. Februar 2015 steht in “Rahmenstrategie für eine
krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie”:
 “Wir streben ein integriertes europaweites Energiesystem an, in dem die
Energieströme ungehindert über die Grenzen hinweg fließen, das auf Wettbewerb
und der bestmöglichen Nutzung der Ressourcen basiert und in dem die
Energiemärkte auf EU-Ebene erforderlichenfalls wirksam reguliert werden.” (S.2)
 “Die Öl-und Gasgewinnung aus nicht konventionellen Quellen (z.B. Schiefergas) in
Europa ist eine Option, sofern mit Fragen der öffentlichen Akzeptanz und der
Umweltauswirkungen angemessen umgegangen wird”. (S.6)
 “Ferner sollte die EU dafür sorgen, dass sie ihre technologische Führungsposition im
Nuklearbereich halten kann,........”. (S.19f.)
Der Atomausstieg Deutschlands ist ein Konsens zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der
Politik gewesen auf der Basis der Ethikkommission. In Deutschland werden im Jahre 2022 die
letzten Atomkraftwerke stillgelegt. Es ist unmoralisch wenn die Bundesregierung nun in den
Nachbarstaaten teuren Atomstrom mit einem garantierten Strompreis von 31 Cent die kWh
einkauft und durch die geplanten, für eine dezentrale Energiewende völlig
überdimensionierten Leitungen schickt, mit denen wir leben müssen und die wir obendrein
noch bezahlen sollen.
In Ihren Unterlagen zur Strategischen Umweltprüfung Netzentwicklungsplan 2014 finden
sich Zahlen, die belegen, dass Sie 3000 MW aus konstanten Quellen in Polen einkaufen
wollen. Das ist genau die Leistung des geplanten AKW Lubiatowo. Und 2600 MW aus
Tschechien. Das ist genau die Leistung der beiden neu geplanten Reaktoren am Standort
Temelin. Bis diese beiden AKW fertig sind, solange verheizen Sie die Lausitz ohne Rücksicht
auf die CO2 Belastung des Klimas und ohne Rücksicht auf die Gefühle der Menschen, deren
Heimat und deren Häuser, die dort wie in einem Krieg zerstört werden, und die nie mehr
dorthin werden zurückkehren können. Sie wissen sehr genau, diese Trassen werden nicht für
Windstrom aus dem Norden gebaut, denn 40% Windstromanteil in Norddeutschland sind
kein Überschuss. Überschuss beginnt erst bei 100%. Sie wissen sehr genau, dass eine kWh
Windstrom aus der Ostsee mit 19,6 Cent subventioniert wird. Die kWh Windstrom vor
meiner Haustür dagegen kostet mich nur 8, 9 Cent und nach fünf Jahren nur noch 5,4 Cent.
Das ist unschlagbar preisgünstig für mich. Dazu braucht es nur noch intelligente Speicher.
Sie unterstützen mit Ihren Netzentwicklungsplanungen lediglich das Konzept der
Energieunion Europa und der Konzerne. Das ist unmoralisch und mit dem
Atomausstiegsbeschluss Deutschlands nach der Ethikkommission nicht zu vertreten. Ihnen
ist bekannt, dass Siemens den nichtnuklearen Teil des geplanten Atomkraftwerks PAKS II
zusammen mit Russland ausbauen will, was gegen EU-Sanktionen verstößt. Ihre
Netzentwicklungsplanung unterstützt auch hier die Interessen der Konzerne.
Ich fordere Sie auf, zuerst in einer korrekten und nach geltendem Recht durchgeführten
Strategischen Umweltprüfung Energiekonzept Deutschland zu ermitteln welcher Bedarf an
Stromtrassen für eine dezentrale Energiewende hin zu regenerativer Energie besteht und
danach die Strategischen Umweltprüfung Netzentwicklungsplan 2014 ebenso korrekt zu
wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Unterschrift
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