Ihr Vorname und Name Straße Postleitzahl, Ort An die Bundesnetzagentur Stichwort: Netzentwicklungsplan Postfach 8001 53105 Bonn Nur mit E-Mail: [email protected] Ort, Datum Betreff: Strategische Umweltprüfung NEP 2014 – unverbindliche Konsultation Sehr geehrte Damen und Herren, Ich nutze hiermit meine Möglichkeit, meinen Beitrag zu leisten, damit eine saubere Energiewende hin zu einer dezentralen regenerativen Energieversorgung gelingt. Bis zum 15. Mai 2015 läuft Ihre Frist für Ihr rechtlich unverbindliches Konsultationsverfahren des zweiten Entwurfes zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2014. Was bedeutet das für uns Bürgerinnen und Bürger? Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben ihre ersten Entwürfe der Netzentwicklungspläne im April und Mai 2014 zur Konsultation gestellt. Konsultation bedeutet: rechtlich unverbindlich. Das heißt, Sie, als rechtlich Verantwortliche, verstoßen mit einer Strategischen Umweltprüfung NEP 2014 - in der die Öffentlichkeit nur unverbindlich konsultiert wird - gegen geltendes internationales und europäisches Recht. Sie verweigern mir damit die durch geltendes Recht garantierte rechtlich verbindliche Beteiligung an dieser umweltrelevanten und meinungsbildenden Angelegenheit zu einem Zeitpunkt, wenn alle Optionen offen sind. Sie verweigern mir damit den durch geltendes Recht garantierten Zugang zu Gerichten in jedem Verfahrensschritt. Ich behalte mir hiermit alle rechtlichen Schritte vor. Sie wissen, die Investoren nehmen ein hohes Risiko auf sich. Deren Schadensersatzforderungen werden an Sie gerichtet werden. Denn Verstöße gegen geltendes Gesetz in einem Genehmigungsverfahren machen das Projekt zu einem Schwarzbau, das zurückgebaut werden muss. Es wurden im ersten unverbindlichen Konsultationsverfahren ca. 26 000 Stellungnahmen zum NEP von den Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Bürgerinnen und Bürger gaben fachlich und rechtlich fundierte Stellungnahmen ab. Daraufhin wurden die Entwürfe von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) überarbeitet und erneut der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt. Geändert hat sich nichts. Die geltende Rechtslage interessierte weder Sie, die Bundesnetzagentur, noch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).Trotz aller berechtigten Einwände der Bürgerinnen und Bürger gegen die HGÜ-Trasse, wurden lediglich Anfang und Ende der Trasse verlegt. Aus diesem Grund ist es nun für mich notwendig, erneut bis zum 15. Mai 2015 Einspruch gegen Ihre Planungen, die vorrangig dem europäischen Stromhandel dient, zu erheben. Europa ist noch weit von einer einheitlichen, transparenten und vor allem einer sauberen Energiewende hin zu regenerativer Energie entfernt. Im“Paket zur Energieunion” vom 25. Februar 2015 steht in “Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie”: “Wir streben ein integriertes europaweites Energiesystem an, in dem die Energieströme ungehindert über die Grenzen hinweg fließen, das auf Wettbewerb und der bestmöglichen Nutzung der Ressourcen basiert und in dem die Energiemärkte auf EU-Ebene erforderlichenfalls wirksam reguliert werden.” (S.2) “Die Öl-und Gasgewinnung aus nicht konventionellen Quellen (z.B. Schiefergas) in Europa ist eine Option, sofern mit Fragen der öffentlichen Akzeptanz und der Umweltauswirkungen angemessen umgegangen wird”. (S.6) “Ferner sollte die EU dafür sorgen, dass sie ihre technologische Führungsposition im Nuklearbereich halten kann,........”. (S.19f.) Der Atomausstieg Deutschlands ist ein Konsens zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Politik gewesen auf der Basis der Ethikkommission. In Deutschland werden im Jahre 2022 die letzten Atomkraftwerke stillgelegt. Es ist unmoralisch wenn die Bundesregierung nun in den Nachbarstaaten teuren Atomstrom mit einem garantierten Strompreis von 31 Cent die kWh einkauft und durch die geplanten, für eine dezentrale Energiewende völlig überdimensionierten Leitungen schickt, mit denen wir leben müssen und die wir obendrein noch bezahlen sollen. In Ihren Unterlagen zur Strategischen Umweltprüfung Netzentwicklungsplan 2014 finden sich Zahlen, die belegen, dass Sie 3000 MW aus konstanten Quellen in Polen einkaufen wollen. Das ist genau die Leistung des geplanten AKW Lubiatowo. Und 2600 MW aus Tschechien. Das ist genau die Leistung der beiden neu geplanten Reaktoren am Standort Temelin. Bis diese beiden AKW fertig sind, solange verheizen Sie die Lausitz ohne Rücksicht auf die CO2 Belastung des Klimas und ohne Rücksicht auf die Gefühle der Menschen, deren Heimat und deren Häuser, die dort wie in einem Krieg zerstört werden, und die nie mehr dorthin werden zurückkehren können. Sie wissen sehr genau, diese Trassen werden nicht für Windstrom aus dem Norden gebaut, denn 40% Windstromanteil in Norddeutschland sind kein Überschuss. Überschuss beginnt erst bei 100%. Sie wissen sehr genau, dass eine kWh Windstrom aus der Ostsee mit 19,6 Cent subventioniert wird. Die kWh Windstrom vor meiner Haustür dagegen kostet mich nur 8, 9 Cent und nach fünf Jahren nur noch 5,4 Cent. Das ist unschlagbar preisgünstig für mich. Dazu braucht es nur noch intelligente Speicher. Sie unterstützen mit Ihren Netzentwicklungsplanungen lediglich das Konzept der Energieunion Europa und der Konzerne. Das ist unmoralisch und mit dem Atomausstiegsbeschluss Deutschlands nach der Ethikkommission nicht zu vertreten. Ihnen ist bekannt, dass Siemens den nichtnuklearen Teil des geplanten Atomkraftwerks PAKS II zusammen mit Russland ausbauen will, was gegen EU-Sanktionen verstößt. Ihre Netzentwicklungsplanung unterstützt auch hier die Interessen der Konzerne. Ich fordere Sie auf, zuerst in einer korrekten und nach geltendem Recht durchgeführten Strategischen Umweltprüfung Energiekonzept Deutschland zu ermitteln welcher Bedarf an Stromtrassen für eine dezentrale Energiewende hin zu regenerativer Energie besteht und danach die Strategischen Umweltprüfung Netzentwicklungsplan 2014 ebenso korrekt zu wiederholen. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Unterschrift