EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - 2014 Plenarsitzungsdokument 16.3.2011 B7-0197/2011/rev. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B7-0018/2011 und B7-0038/2011 gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien João Ferreira im Namen der GUE/NGL-Fraktion RE\861337DE.doc DE PE459.743v01-00 In Vielfalt geeint DE B7-0197/2011 Entschließung des Europäischen Parlaments zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Mauretanien Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die partnerschaftlichen Fischereiabkommen auf der Verwirklichung wirtschaftlicher und sozialer Ziele in fischereibezogenen Bereichen durch eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technik und auf Bedingungen beruhen sollten, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen gewährleisten, B. in der Überzeugung, dass eine solche Zusammenarbeit auf gegenseitiges Interesse und die Komplementarität der Initiativen und Maßnahmen gestützt sein muss, die, ob nun gemeinsam oder allein durchgeführt, einander ergänzen, und kohärente Politiken gewährleisten muss, C. in der Erwägung, dass der Fischereisektor, einschließlich der damit verbundenen Industriezweige, eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowohl in den Drittländern als auch in den Mitgliedstaaten spielt, D. in der Erwägung, dass der Fischereisektor von großer Bedeutung für die Wirtschaft Mauretaniens ist, 10 % des BIP erwirtschaftet und 35 % bis 50 % der Ausfuhren dieses Landes ausmacht und auch 29 % zu den nationalen Haushaltseinnahmen beiträgt, E. in der Erwägung, dass auf den Fischereisektor in Mauretanien etwa 45 000 unmittelbare und mittelbare Arbeitsplätze entfallen, was 36 % der gesamten Arbeitsplätze des Landes ausmacht, wobei 31 % dieser Arbeitsplätze auf die handwerkliche Fischerei und 12 % auf die industrielle Fischerei entfallen, F. in der Erwägung, dass die EU seit 1987 Fischereiabkommen mit Mauretanien geschlossen hat und dass diese Abkommen seit 1996 durch das Kooperationsabkommen eine beträchtliche Dimension der Zusammenarbeit erreicht haben, einschließlich der ausdrücklichen Ziele im Bereich der Zusammenarbeit für die nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors in Mauretanien, G. in der Erwägung, dass das Fischereiabkommen zwischen der EU und Mauretanien in finanzieller Hinsicht das wichtigste Abkommen aller von der EU unterzeichneten Fischereiabkommen ist, H. in der Erwägung, dass die verschiedenen Förderlinien, die in verschiedenen Fischereiabkommen zwischen der EU und Mauretanien vorgesehen waren, nur äußerst unzulänglich umgesetzt wurden, I. in der Erwägung, dass mit Ausnahme des Hafens von Nouadhibou im Norden des Landes PE459.743v01-00 DE 2/4 RE\861337DE.doc kein einziger Fischereihafen entlang der über 700 km langen Atlantikküste vorhanden ist, J. in der Erwägung, dass Mauretanien angesichts des Entwicklungsrückstands des Fischereisektors in dem Land ein Mehrwert entgeht, der dem Land zugute kommen würde, wenn es selbst seine Fischereiressourcen bewirtschaften würde (einschließlich der Verarbeitungsprozesse und des Verkaufs von Fisch), K. in der Erwägung, dass die Sicherstellung der Entwicklung des Fischereisektors in Mauretanien für das Land eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung mit der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, Autonomie, Souveränität und Unabhängigkeit nach sich ziehen würde, L. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission noch keine Ex-post-Bewertung des Fischereiabkommens mit Mauretanien vorgelegt hat, M. in der Erwägung, dass das Fehlen von Kontroll- und Überwachungsinstrumenten auf See die Dezimierung der Fischereiressourcen und die Verringerung der biologischen Vielfalt zur Folge haben kann, 1. bedauert, dass ein Großteil der Ziele des partnerschaftlichen Fischereiabkommens (FPA) noch nicht umgesetzt wurde; ist der Ansicht, dass die unzureichende Verwirklichung dieser Ziele, insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit, keine nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors in Mauretanien ermöglicht hat; 2. anerkennt, dass die folgenden Förderlinien im Fischereisektor in Mauretanien nicht in zufriedenstellender Weise verwirklicht wurden: die Modernisierung und Entwicklung der kleinen handwerklichen Küstenfischerei und der mit der Fischerei verbundenen Wirtschaftszweige, der Ausbau der Hafeninfrastrukturen und die Verbesserung der Bedingungen für das Anlanden der Fänge, die Entwicklung von Aquakulturprojekten, die Verbesserung der Kontrolle und Überwachung des Schiffsverkehrs; 3. hält eine umfassende und erschöpfende Bewertung der Gründe für die unzulängliche Verwirklichung der ausdrücklichen Ziele des FPA, insbesondere in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit und die verschiedenen Förderlinien für den Fischereisektor in Mauretanien, für notwendig; betont, dass diese Bewertung die mauretanischen Behörden mit einbeziehen muss; 4. befürwortet die Unterstützung der EU für den möglichst raschen Bau von angemessenen Anlagen für das Anlanden der Fänge an den Küsten Zentralmauretaniens und im Süden des Landes, so dass der in den mauretanischen Gewässern gefangene Fisch in mauretanischen Häfen und nicht außerhalb des Landes angelandet wird, wie es derzeit häufig der Fall ist; 5. vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung des Fischereisektors in Mauretanien (einschließlich des Anlandens und der Prozesse der Verarbeitung und Vermarktung) über die Stimulierung der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes hinaus bedeutenden Nutzen auch hinsichtlich der Qualität und Sicherheit der Lebensmittelversorgung mit sich bringen kann, so dass der Verzehr von Fisch zu erschwinglichen Preisen seitens der Bevölkerung RE\861337DE.doc 3/4 PE459.743v01-00 DE gefördert wird; 6. weist darauf hin, dass sich die FPA im Allgemeinen oft auf einen Transfer von Mitteln an Drittländer im Austausch gegen das Recht auf Nutzung ihrer Fischereiressourcen beschränkten, wobei das FPA mit Mauretanien auch als Beispiel dafür angeführt werden kann; macht auf die Tatsache aufmerksam, dass diese restriktive Sicht der FPA deren Geist und ausdrücklichen Zielen widerspricht; 7. betont, dass die FPA mittelfristig die nachhaltige Bewirtschaftung der eigenen Ressourcen durch das Drittland sowohl für den internen Verbrauch als auch für die Ausfuhr fördern müssen, so dass diesem der dadurch entstehende Reichtum, der im Land bleibt, zugute kommt; 8. vertritt die Ansicht, dass die Nutzung der Ressourcen eines Drittlandes durch ausländische Reeder, einschließlich der aus der EU, sich auf die Ressourcen beschränken muss, die die Bevölkerung des entsprechenden Landes nicht selbst nutzt; 9. macht auf die zwingende Notwendigkeit aufmerksam, mittel- und langfristig die Erhaltung der Meeresökosysteme zu sichern; befürwortet eine wesentliche Verstärkung der Zusammenarbeit mit Mauretanien auch in diesem Bereich; 10. befürwortet die Entwicklung und Anwendung angemessener Indikatoren, die eine Überwachung der Verwirklichung der Ziele der FPA während deren Laufzeit ermöglichen; betont, dass diese Überwachung effektive Korrekturverfahren notwendig macht, die mit dem Drittland immer dann abzustimmen sind, wenn ein Abweichen von den Zielen festgestellt wird; 11. fordert die Europäische Kommission auf, unverzüglich die Ex-post-Bewertung des FPA zwischen der EU und Mauretanien sowie auch der übrigen FPA vorzulegen; 12. ist der Ansicht, dass vor dem Abschluss der Fischereiabkommen zwischen der EU und Drittländern eine umfassende Debatte geführt werden muss, die eine tatsächliche Beteiligung der Bevölkerung und der sozialen Organisationen der verschiedenen Länder unter Einbindung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments ermöglicht, so dass der demokratische und transparente Charakter der Verhandlungen im Rahmen der Arbeitsweise der Institutionen jedes Landes gewährleistet ist; 13. betont das Recht der Länder, der Entwicklung ihres Fischereisektors und ihres Marktes Vorrang einzuräumen, indem sie die eingeführten Waren besteuern, Mindestqualitätsanforderungen und technische Kriterien vorschreiben und Dumping bekämpfen; 14. befürwortet die Schaffung fairer und gerechterer Wirtschaftsbeziehungen, die den Kampf gegen die tiefgreifende Ungerechtigkeit und die sozialen Ungleichheiten, gegen Hunger, Krankheit und Armut, unterstützen; 15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung von Mauretanien zu übermitteln. PE459.743v01-00 DE 4/4 RE\861337DE.doc