Veräußerungsgeschäfte und Steuererstattungen

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Info zu Fall 2
Verrechnung von negativen Kapitalerträgen
(ohne Verluste aus Aktiengeschäften)
Negative Kapitalerträge können mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden und mindern den
steuerpflichtigen Ertrag. Zu den negativen Kapitalerträgen gehören
 Veräußerungsverluste beim Verkauf von Finanzinstrumenten (z. B. Aktien, Investmentfondsanteile,
Zertifikate, Optionen), wenn die Wertpapiere nach dem 31.12.2008 bzw. Zertifikate nach dem
15.03.2007 erworben wurden,
 gezahlte Stückzinsen beim Kauf einer Anleihe und
 gezahlte Zwischengewinne beim Erwerb von Investmentfondsanteilen.
Negative Kapitalerträge begründen einen Steuererstattungsanspruch, der auf drei unterschiedlichen
Wegen geltend gemacht werden kann:
1. rückwirkende Steuererstattung durch die Bank innerhalb eines Kalenderjahres
2. Wiederaufleben des Freistellungsauftrages oder Einstellung des Verlustes in ein
Verlustverrechnungskonto, wenn keine sofortige Steuerverrechnung möglich ist
3. Ausstellung einer Verlustbescheinigung durch die Bank und Geltendmachung des Verlustes in der
Einkommensteuererklärung
Fallbeispiel 1: Steuererstattung durch die Bank
Claudia Kraus, ledig, konfessionslos, hat bei der Westbank AG zu Beginn des Jahres einen
Freistellungsauftrag über 801,00 EUR erteilt. Sie erzielte im Laufe des Jahres folgende Kapitalerträge:
Summe der
abgeführten Steuern
Kapitalerträge
10.03.20..: Zinsgutschrift
- 25 % KESt von 1.299,00 EUR
(2.100,00 - 801,00)
- 5,5 % SolZ von 324,75 EUR
Gutschrift
2.100,00 EUR
-324,75 EUR
-17,86 EUR
1.757,39 EUR
324,75 EUR KESt
17,86 EUR SolZ
25.07.20..: Verkauf von 100 Zertifikaten (nach dem 15.03.2007 erworben) zum
Kurs von 60,00 EUR. Provision 1 %. Der Kaufaufwand einschl. Kosten betrug
beim Erwerb 5.250,00 EUR.
Verkaufsabrechnung
Kurswert
- 1 % Provision
Erlös nach Kosten
- 25 % KESt von 690,000 EUR
(5.940,00 - 5.250,00)
- 5,5 % SolZ von 172,50 EUR
Gutschrift
6.000,00 EUR
-60,00 EUR
5.940,00 EUR
-172,50 EUR
-9,48 EUR
5.758,02 EUR
497,25 EUR (324,75 + 172,50) KESt
27,34 EUR (17,86 + 9,48) SolZ
07.10.20..: Rückgabe von 200 Investmentfondsanteilen an die Fonds-gesellschaft;
Rücknahmepreis 38,50 EUR; Erwerb im Jahr 2009 zu 42,50 EUR
Der Veräußerungsverlust von 800,00 EUR (200 * 4,00) ist ein negativer
Kapitalertrag, den die Bank mit den positiven Kapitalerträgen im gleichen Jahr
verrechnet. Der Kunde erhält eine Steuererstattung.
Veräußerungserlös (200 * 38,50 EUR)
+ 25 % KESt-Erstattung von 800,00 EUR
+ 5,5 % SolZ-Erstattung von 200,00 EUR
Gutschrift
7.700,00 EUR
200,00 EUR
11,00 EUR
7.911,00 EUR
297,25 EUR (497,25 - 200) KESt
16,34 EUR (27,35 - 11,00) SolZ
Negative Kapitalerträge, die nicht sofort mit positiven Kapitalerträgen des laufenden Jahres verrechnet
werden können, erhöhen wieder den Freistellungsauftrag oder werden in Verlustverrechnungstöpfen
erfasst und mit späteren positiven Kapitalerträgen verrechnet. Ein am Jahresende verbliebener Bestand auf
den Verlustverrechnungskonten wird von dem Kreditinstitut automatisch auf das nächste Jahr vorgetragen.
Der Kunde kann aber auf Antrag von seiner Bank eine Verlustbescheinigung verlangen, mit der er die
negativen Kapitalerträge im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen
kann. Die Antragstellung muss bis zum 15.12. des Jahres erfolgen. Vorteilhaft ist dies zum Beispiel, wenn
ein Kunde Verluste und Gewinn bei verschiedenen Banken erzielt hat und diese in seiner Steuererklärung
verrechnen möchte. Wenn das Kreditinstitut eine Verlustbescheinigung für die
Einkommensteuererklärung ausstellt, verfällt der Verlustverrechnungstopf und wird nicht auf das nächste
Jahr übertragen.
Reihenfolge der Verlustverrechnung
Die Verrechnung von Verlusten mit dem Bestand auf dem Verlustverrechnungskonto hat Vorrang vor
der Belastung des Freistellungsauftrages.
Fallbeispiel 2: Verlustverrechnungskonto und Belastung des Freistellungsauftrages
Das Verlustverrechnungskonto von Simon Reuter weist einen Bestand von 1.200,00 EUR auf. Er besitzt
einen nicht ausgenutzten Freistellungsauftrag von 801,00 EUR.
Simon Reuter erzielt nun einen Kapitalertrag von 1.500,00 EUR
1. Schritt:
Verrechnung mit dem Verlustverrechnungskonto
Das Verlustverrechnungskonto weist keinen Bestand mehr auf.
2. Schritt:
Verrechnung mit dem Freistellungsauftrag
neues Freistellungsvolumen: 801,00 EUR – 300,00 EUR = 501,00 EUR
Wenn ein Anleger Verluste erleidet, nachdem der Freistellungsauftrag durch frühere Kapitalerträge
vermindert wurde, führt dies zu einem Wiederaufleben des Freistellungsauftrages bis zur Höhe des
erteilten Freistellungsvolumens. Erst nach der „Auffüllung“ des FSA werden Verluste in das
Verlustverrechnungskonto eingestellt.
Fallbeispiel 3: Wiederaufleben des Freistellungsauftrages
Lara Kaufholz hat einen Freistellungsauftrag über 600,00 EUR erteilt. Das Verlustverrechnungskonto
weist keinen Bestand auf. Sie erzielt folgende Kapitalerträge bzw. Verluste:
15.05.20..
Veräußerungsgewinn bei Zertifikaten 400,00 EUR
Das Freistellungsvolumen sinkt um 400,00 EUR auf 200,00 EUR. Es fallen keine
Steuer an.
24.08.20..
Zinsen aus Anleihen 150,00 EUR
Das Freistellungsvolumen sinkt auf 50,00 EUR. Es fallen keine Steuer an.
09.11.20..
Veräußerungsverlust bei Optionen 900,00 EUR
Die am 15.05. und am 24.08. erfolgte Belastung des Freistellungsvolumens um 400,00
EUR bzw. 150,00 EUR wird rückgängig gemacht. Der FSA lebt wieder bis zur
ursprünglich erteilten Höhe von 600,00 EUR auf.
50,00 + 400,00 + 150,00 = 600,00 EUR
Der restliche Verlust von 350,00 EUR (900,00 – 400,00 – 150,00) wird in den
allgemeinen Verlustverrechnungstopf eingestellt.
Das Freistellungsvolumen von 600,00 EUR verfällt am Jahresende, während der Bestand auf dem
Verlustverrechnungstopf von 350,00 EUR auf das nächste Jahr übertragen wird. Diese Berechnungsart
führt im Ergebnis dazu, dass bei einem negativen Jahreskapitalertrag der Anleger nicht vom SparerPauschbetrag profitiert.
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