Die Organe der Stiftung - Alfried Krupp von Bohlen und Halbach

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Alfried Krupp
von Bohlen
und Halbach-Stiftung
Stipendienprogramm
„Museumskuratoren
für Fotografie“
Richtlinien
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Informationen zum Programm
Die Alfried Krupp von Bohlen und HalbachStiftung vergibt in Zusammenarbeit mit dem
Kupferstich-Kabinett, Staatliche
Kunstsammlungen Dresden, dem Fotomuseum
München und der Fotografischen Sammlung im
Museum Folkwang, Essen, Stipendien für künftige
Museumskuratoren auf dem Gebiet der Fotografie.
Im Verlauf des Stipendienprogramms „Museumskuratoren für Fotografie“ werden die Stipendiaten
die Möglichkeit haben, für jeweils sechs Monate
an den drei genannten Museen eine
museumsspezifische Ausbildung zu erhalten und
mindestens an einem Ausstellungsprojekt zur Fotografie (einschließlich einer Publikation in Form
eines Katalogaufsatzes) mitzuarbeiten. Zudem
werden an allen drei Ausbildungsorten
Möglichkeiten angeboten, das museale und wissenschaftliche Umfeld des Bereichs Fotografie
kennenzulernen. Darüber hinaus ist die
Teilnahme an einer fachspezifischen
Themenveranstaltung zu besonderen Fragen der
Fotografie in Essen geplant.
Die Stiftung möchte mit diesem Programm dazu
beitragen, der Ausbildung von Museumskuratoren
in Deutschland neue Impulse zu geben. Sie möchte
insbesondere den Kuratorennachwuchs auf dem
Gebiet der Fotografie nachhaltig fördern und
unterstützen.
Höhe und Dauer des Stipendiums
Das Stipendium ist mit 22.500,-- € dotiert. Es
wird alle zwei Jahre für die Dauer von 1 ½
Jahren vergeben. Das Stipendium beginnt im Mai
eines Jahres. Die Stipendiaten werden jeweils
sechs Monate in der fotografischen Abteilung des
Kupferstichkabinetts, Staatliche Kunstsammlungen
Dresden, im Fotomuseum München und in der
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Fotografischen Sammlung im Museum Folkwang,
Essen, tätig sein.
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Antragsvoraussetzungen
a) Die Kandidaten müssen über einen
wissenschaftlichen Hochschulabschluß an einer
deutschen Universität verfügen (Magister Artium
oder Promotion), vorzugsweise in einem kunstoder kulturwissenschaftlichen Fach.
b) Die Kandidaten sollten nicht älter als 35 Jahre
sein.
c) Die Kandidaten sollten die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen oder mindestens seit
drei Jahren in der Bundesrepublik
Deutschland wohnen.
Antragsunterlagen
a) Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
b) Darstellung des speziellen Interesses im Bereich
Fotografie und Museumsarbeit in deutscher und
englischer Sprache (ca. zwei Seiten)
c) Tabellarischer Lebenslauf
d) Ein Exemplar der Magisterarbeit oder
Dissertation sowie eine Zusammenfassung in
deutscher und englischer Sprache (maximal
zwei Seiten)
e) Liste von Veröffentlichungen zur Fotografie
f) Soweit möglich Kopien beziehungsweise
Sonderdrucke der beiden wichtigsten
Veröffentlichungen
g) Kopien von Hochschulzeugnissen und Urkunden
über die Verleihung akademischer Grade
h)Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers
oder eines wissenschaftlichen Betreuers
Dem Antrag müssen sechs Kopien des ausgefüllten
Bewerbungsformulars und der Anlagen beigefügt
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sein (Magisterarbeit oder Dissertation nur ein
Exemplar).
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Termine
Das Stipendium wird seit 1999 alle zwei Jahre
jeweils im Oktober ausgeschrieben. Einsendeschluß
für Anträge ist der 10. Januar des Folgejahres.
Arbeitsbeginn der Stipendiaten ist Mai. Das
Auswahlgremium tagt in der Regel vier Wochen
nach Ablauf der Einsendefrist. Die Entscheidung
des Auswahlgremiums ist nicht anfechtbar.
Ablehnungen werden nicht begründet.
Antragstellung
Bitte verwenden Sie das Antragsformular. Es ist als
Datei unter www.krupp-stiftung.de hinterlegt oder
kann direkt bei der Krupp-Stiftung angefordert
werden.
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-7Information zur Stiftung
Die gemeinnützige Alfried Krupp von Bohlen und
Halbach-Stiftung ist das Vermächtnis von Dr.-Ing.
E.h. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, dem
letzten persönlichen Inhaber der Firma Fried.
Krupp. Testamentarisch legte er fest, „die Firma
über eine Stiftung, die Ausdruck der dem
Gemeinwohl verpflichteten Tradition des Hauses
Krupp sein soll, in eine Kapitalgesellschaft
umzuwandeln“. Mit seinem Tode am 30. Juli
1967 ging sein gesamtes Vermögen auf die von
ihm errichtete Stiftung über. Dies wurde möglich
durch den Erbverzicht seines einzigen Sohnes,
Arndt von Bohlen und Halbach.
Die Alfried Krupp von Bohlen und HalbachStiftung ist als Aktionärin maßgeblich an der
Thyssen Krupp AG beteiligt. Seit der Aufnahme
ihrer Tätigkeit im Jahre 1968 hat die Stiftung in
den Satzungsbereichen Wissenschaft in Forschung
und Lehre, Erziehungs- und Bildungswesen, Gesundheitswesen, Sport und Kultur insgesamt mehr
als 420 Mio. € für Fördervorhaben im In- und
Ausland aufgewendet.
Die Stiftung ist bestrebt, durch die Förderung in
diesen Satzungsbereichen im Sinne des
Gemeinwohls neue Entwicklungen anzuregen
sowie zu Kreativität und Engagement zu ermutigen. Sie fördert vornehmlich in selbstinitiierten
Schwerpunkten.
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Die Organe der Stiftung
Kuratorium:
Prof. Dr. h.c. mult. Berthold
Beitz,
Vorsitzender und
geschäftsführendes Mitglied
Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h.
Dr.-Ing. E.h. D. sc. (hon.) Hans
Leussink, Bundesminister a. D.,
Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Diethard Bergers
Wolfgang Clement,
Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit
Dr. Gerhard Cromme
Prof. Dr. Reimar Lüst
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul
Mikat,
Staatsminister a. D.
Dr. h.c. Friedel Neuber
Drs. h.c. Karl Otto Pöhl,
Präsident der Deutschen
Bundesbank i. R.
Prof. Dr. Manfred T. Reetz
Dr. Kersten von Schenck
Vorstand:
Prof. Dr. h.c. mult. Berthold Beitz
Vorsitzender des Vorstandes
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Dr. Thomas Kempf,
Stellvertretendes Mitglied des
Vorstandes
Dr. Ralf Nentwig,
Stellvertretendes Mitglied des
Vorstandes
Anschrift:
Alfried Krupp von Bohlen
und Halbach-Stiftung
Hügel 15, 45133 Essen
Tel.: 02 01 / 1 88-48 05
Fax: 02 01 / 41 25 87
Internet: www.krupp-stiftung.de
2003
November
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