Ort, Datum Vorgesehene Änderungen in der Gesetzgebung ab dem 01.01.2013 Artikel 9e §4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes XYZ Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, sehr geehrtes Dozententeam, wir sehen es als unsere Pflicht an Sie schon jetzt und frühzeitig über die in Planung befindlichen Änderungen in der Steuergesetzgebung zu informieren. In Kürze zusammengefasst ist eine ab dem 01.01.2013 vorgesehene Änderung der Besteuerung von privat geführten Musikschulen zu erwarten, die uns eine 19 %ige Umsatzsteuerpflicht auferlegt, falls wir Gewinne aus unserer Geschäftstätigkeit nicht wieder als Reinvestition der Einrichtung zuführen. Dies würde bedeuten, als wir als privat geführtes Unternehmen nicht mehr berechtigt wären uns zustehende Gewinne für unsere Leistungen und für unsere Lebenshaltung zu verwenden. Wenn wir dies tun, werden wir sozusagen mit einer Strafsteuer von 19% belegt. D.h. es wird von uns als Ausbildungsbetrieb verlangt, dass wir quasi nach Abzug unserer Kosten alles was übrig bleibt wieder reinvestieren müssen und nichts („Null Euro“) für uns selbst verwenden dürfen! Momentan ist es noch so, dass Verbände, Fachleute und Experten durch entsprechende Aktivitäten sowie durch das Führen von Gerichtsprozessen die Umsatzsteuerbefreiung für private Ausbildungsinstitute herbeigeführt haben. Die Qualifikationen unseres Dozententeams als auch unsere anspruchsvollen Kurskonzepte müssen regelmäßig dem staatlichen Schulamt vorgelegt werden, welches über eine weitere Umsatzsteuerbefreiung entscheidet. Es ist nun vorgesehen, dass einzig und allein das Finanzamt entscheiden, ob die Musikschule gemeinnützig ist oder ob die Einrichtung ab dem 01.01.2013 eine systematische Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Durch diese Gesetzesnovelle werden wir die umsatzsteuerrechtliche Gleichberechtigung mit öffentlich bzw. kommunal geführten Musikschulen verlieren und damit ganz klar ungleich behandelt werden, es wird eine weitere Wettbewerbsverzerrung eintreten, die durch die Subventionen der öffentlichen Hand zu Gunsten der kommunalen Musikschulen bereits besteht. Die Konsequenzen sind momentan nicht absehbar, hätten aber im schlimmsten Falle eine Gebührenerhöhung von 19%, entsprechend dem Mehrwertsteuersatz, zur Folge. Auch für das Dozententeam ergeben sich hierdurch steuerrechtliche Konsequenzen, die je nach Situation im Einzelfalle zu prüfen sind. Dies zielt ganz klar dahin, dass private Bildungseinrichtungen wie wir es sind künftig in der jetzigen Unternehmensform am Markt nicht mehr bestehen können. Wir sind jetzt schon mit dem Gebührenniveau von subventionierten VdM Musikschulen (Verband deutscher Musikschulen) oder kommunal getragenen Musikschulen nicht vergleichbar, da wir unseren Betrieb ohne staatliche Subventionen führen müssen. Diese Einrichtungen sind nicht betroffen und können weiterhin wie bisher mit dem bisherigen Subventionsmodell agieren. Wenn diese Änderung so umgesetzt wird, wird dies der wirtschaftliche Ruin für Hunderte von privat geführten Musikschulen in Deutschland bedeuten. Da öffentliche und kommunale Musikschulen schon heute die Wartelisten kaum bewältigen können, wären, im schlimmsten Falle Tausende von Kindern ohne qualitativ hochwertigen Musikunterricht. Dies wäre ein weiterer Beitrag zum Bildungsnotstand im musisch-kulturellen Bereich, ca. 110.000 Schülerinnen und Schüler in vielen hundert privat geführten Bildungseinrichtungen wären betroffen. WAS KÖNNEN WIR ALS MUSIKSCHULLEITUNG TUN? Nun es ist so, dass dieses neue Steuergesetz momentan dem Bundesrat vorliegt. Ein auf diese Problematik im Umsatzsteuergesetz für private Musik- und Tanzinstitute spezialisierter Rechtsexperte sowie die führenden Fachverbände haben bereits bei den entsprechenden politischen Entscheidungsgremien Widerspruch eingelegt. Seien Sie versichert, dass wir in allen Bundesländern versuchen werden über unsere Verbände auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen, seien Sie ebenso versichert, dass unser Widerspruch in Berlin mit Nachdruck vertreten wird. Der bdpm (Bundesverband deutscher Privatmusikschulen), dem wir angehören, arbeitet in dieser Sache mit anderen wichtigen Branchenverbänden zusammen. Allein der bdpm vertritt die Interessen von über 110.000 Schülerinnen und Schülern privat geführter Musikschulen in Deutschland. Wir selbst müssen als „Musikschule ….“ prüfen, ob wir eine andere Unternehmensform wählen können und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Diese Überlegungen sind mit kompetenten Steuerfachleuten im Gange, Ergebnisse erwarten wir in den nächsten sechs Wochen, da die Materie sehr kompliziert ist und sehr viel Fachkenntnisse zur Bewertung der Situation erforderlich sind. Also: Man kann etwas dagegen tun, man muss sich nicht alles gefallen lassen. WAS KÖNNEN SIE ALS ELTERN TUN? Wir möchten Sie bitten sich mit uns zu solidarisieren und bis zum 14. August eine Petition zu unterstützen. Der Link hierzu ist der Mail untenstehend beigefügt. Wir versuchen bundesweit hierdurch Druck auf die Politik auszuüben und uns hierüber Gehör zu verschaffen. Jede Stimme zählt, wir möchten Sie und Ihre Familie bitten uns hierbei zu unterstützen und damit auch unser jahrelanges Engagement für die Musiksausbildung Ihrer Kinder zu würdigen. Wir haben in der Vergangenheit immer versucht die Beiträge so niedrig als möglich zu halten, um möglichst vielen Kindern die Musikausbildung zu ermöglichen. Aber sicher ist, sollte dieses Gesetz kommen, können wir nicht 19% zusätzliche Abgaben an das Finanzamt ohne Angleichung der Gebühren schultern. Ohne Änderung der Unternehmensform könnten wir uns nicht ohne drastische Maßnahmen weiter wie bisher für Sie und Ihre Kinder engagieren. Aber, es ist noch nicht soweit! Wir werden alle Hebel in Bewegung setzten und versuchen das Gesetz zu verhindern. Bitte helfen Sie uns im Rahmen Ihrer Möglichkeiten mit der Abgabe Ihrer Stimme im Rahmen der Petition. Wir werden Sie über diese wichtige und für uns wie für viele hunderte privat geführter Musikschulen Existenz bedrohende Situation auf dem Laufenden halten. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Solidarität. Stimmen Sie bitte im Rahmen der Petition für qualitätsvollen Musikunterricht, für eine musikalische Zukunft unserer Kinder und Jugend sowie für eine Erhaltung unseres Kulturlandes Deutschland. Mit freundlichen Grüßen, XYZ http://openpetition.de/petition/online/umsatzsteuerpflicht-fuer-musik-tanz-undballettschulen-gefaehrdet-kulturelle-erziehung-ihrer-kinder