Resolution der ALMS zur Einkommenssituation und sozialen

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Resolution der ALMS
(Arbeitsgemeinschaft der Leitenden musikpädagogischer Studiengänge in Deutschland)
zur Einkommenssituation und sozialen Absicherung
von Musikschullehrkräften und Privatmusiklehrkräften
sowie zur musikalischen Bildung in Deutschland
vom 14.9.2015
In den letzten 10 Jahren zeigt sich eine besorgniserregende Entwicklung der Einkommenssituation
und sozialen Absicherung von Musikschullehrkräften und freiberuflichen Musiklehrkräften. Vor
allem Musiklehrende in Teilzeit- und privaten Beschäftigungsverhältnissen geraten zunehmend in
prekäre Einkommenssituationen. Die Folge ist ein Verlust der Attraktivität musikpädagogischer
Berufe, die für eine weitgefächerte und fundierte Musizierpraxis in unserer Gesellschaft sorgen.
Dies gefährdet das Fundament der traditionsreichen und vielfältigen Musikkultur, für die
Deutschland internationale Anerkennung genießt.
Die Sorge über den sinkenden Stellenwert des praktischen Musizierens in der Gesellschaft sowie
um die musikalische Bildung insgesamt veranlasst die ALMS zu der vorliegenden Resolution.
1. Prekäre Einkommensverhältnisse besonders bei Honorarlehrkräften
und Diskrepanz zwischen Qualifikation und Einkommen
Dem hohen Ausbildungs- und Qualifikationsniveau der Absolventinnen und Absolventen
künstlerisch-pädagogischer Studiengänge stehen nicht genügend angemessene Beschäftigungsund Einkommenschancen im Berufsfeld gegenüber. Hervorragend ausgebildete Instrumentalund Gesangslehrkräfte sowie Lehrkräfte der Elementaren Musikpädagogik verdienen vielfach zu
wenig im Vergleich zu ihrem Können, ihrer Leistung und ihrer Verantwortung. Insbesondere im
Bereich der Beschäftigung auf Honorarbasis ist eine weitere Verschärfung der prekären
Einkommensverhältnisse zu konstatieren. Das durchschnittliche Monatseinkommen nicht
weniger Lehrkräfte liegt nach ihrem hochwertigen Studium kaum oberhalb der Armutsgrenze
(eine einschlägige Studie ermittelt ein durchschnittliches Monatsbrutto von 1033 € bei
selbständigen Lehrkräften1).
Angesichts dieser Situation fordert die ALMS die Kommunen, Trägervereine und privaten
Inhaber von Musikschulen dazu auf, für eine Sicherung und Ausweitung kontinuierlicher
Beschäftigungsverhältnisse in unbefristeten musikpädagogischen Anstellungsverhältnissen zu sorgen und diesem Anliegen eine Priorität im Haushalt einzuräumen. Hierbei
ist auch die Angemessenheit der Vergütungshöhe in diesen Beschäftigungsverhältnissen
sicherzustellen.
2. Attraktivitätsverlust von Studium und Beruf
und drohender Niveauverlust
In mehreren Bundesländern wünschen sich die zuständigen Ministerien eine Erhöhung des
Anteils von Studierenden in musikpädagogischen Studiengängen. Die mangelnde
gesellschaftliche und politische Wertschätzung des Berufs der Musikschullehrkraft und der
freiberuflichen Musiklehrkraft senkt jedoch die Attraktivität der entsprechenden Studiengänge
und führt zu einer rückläufigen Bewerberzahl für die künstlerisch-pädagogische Ausbildung.
Hierdurch droht eine Entprofessionalisierung des Unterrichtens von Instrumenten und Gesang
sowie des Bereichs der Elementaren Musikpädagogik, die unweigerlich einen Rückgang des
Niveaus musikpädagogischer Arbeit und musikalischer Bildung mit sich bringt.
Bossen, Anja; redaktionelle Mitarbeit: Jürgen Simon: Einkommenssituation und Arbeitsbedingungen von
Musikschullehrkräften und Privatmusiklehrern. Ergebnisse der Umfrage der Fachgruppe Musik der ver.di von März 2012
bis Mai 2012. ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 2012,
http://musik.verdi.de/musikschulen/umfrage/++co++67318e86-be00-11e2-bd22-525400438ccf, Zugriff: 18. Januar
2015
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Angesichts dieser alarmierenden Situation, die das Berufsbild einer vielseitig gebildeten
Künstler-Pädagogen-Persönlichkeit aushöhlt, fordert die ALMS Landesparlamente und
Landeskabinette dazu auf, eine Ländergesetzgebung auf den Weg zu bringen und umzusetzen,
die in Form von Förderregelungen Landeszuschüsse an bestimmte Mindestvergütungshöhen bzw. an einen definierten Anteil von Anstellungsverhältnissen binden. Nur so kann
eine hohe musikalische Bildungsqualität für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen gewährleistet
werden.
3. Diskrepanz zwischen Nachfrage und Angebot von Instrumental-/Vokalunterricht
aufgrund begrenzter Musikschul-Etats
Der Bedarf an fundiertem Musikunterricht mit Instrument und Stimme sowie im Bereich der
Elementaren Musikpädagogik mit verschiedenen Altersgruppen ist ungebrochen groß.2
Wartelisten und steigende Nachfragen an öffentlichen Musikschulen erfordern bedarfsgerechte
Personalkapazitäten. Die Begrenzung des Etats der jeweiligen Musikschule hat zur Folge, dass
Wartelisten nicht abgebaut und Nachfragen nur unzureichend bedient werden können.
Die ALMS fordert die Landesparlamente und Landeskabinette dazu auf, eine stärkere
Verantwortungspartnerschaft zwischen Ländern und Kommunen einzugehen und eine
höhere Mitfinanzierung durch die Länder in die Wege zu leiten und umzusetzen. Öffentliche
Musikschulen übernehmen auch Aufgaben der Berufsvorbereitung, die in den
Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.
4. Mangelnde Qualitätssicherung bei Kooperationen
mit öffentlichen Bildungsinstitutionen
Die Qualität von musikalischen Bildungsangeboten in Kooperationen mit öffentlichen
Bildungsinstitutionen – insbesondere mit Kindertageseinrichtungen und allgemein bildenden
Schulen – unterliegt derzeit keiner staatlichen Kontrolle. Sie kann aber nicht allein ins Ermessen
der Leitungen öffentlicher Bildungseinrichtungen gestellt werden. Nur ausgebildete
Musikpädagoginnen und Musikpädagogen können eine Qualität sicherstellen, die dem
staatlichen Bildungsauftrag entspricht.
Die ALMS fordert die Träger öffentlicher Bildungseinrichtungen dazu auf, für die
musikpädagogische Arbeit an öffentlichen Bildungseinrichtungen nur Personal mit
musikpädagogischen Studium zuzulassen, dieses Personal als Teil des jeweiligen Kollegiums
mit vergleichbarem Status zu beschäftigen sowie für Angebote, die Bestandteil
schulischen Pflichtunterrichts sind, Lernziele festzulegen und entsprechende Kontrollen
vorzusehen.
5. Fehlendes Gesamtkonzept musikalischer Bildung
In der musikalischen Bildungslandschaft agieren derzeit Akteure aus verschiedenen Bereichen
(Orchestermusikerinnen und -musiker, freie Musikerinnen und Musiker, Schulmusikerinnen
und -musiker, Instrumental- und Vokalpädagoginnen und -pädagogen u. a.) mit je verschiedenen
Voraussetzungen, Methoden und Zielen nebeneinander, ohne dass eine integrierende
Gesamtkonzeption verfolgt würde. Eher scheinen Beliebigkeit und Zufälligkeit zu regieren.
Angesichts dieser Situation fordert die ALMS Bildungspolitikerinnen und -politiker aller
Ebenen dazu auf, sich gemeinsam mit Expertinnen und Experten darüber zu verständigen,
wie eine öffentlich geförderte musikalische Bildung gestaltet werden soll und welche
Ziele mit welchen Maßnahmen erreicht werden sollen. Dabei ist festzulegen, welche Akteure
Verband deutscher Musikschulen, der Bundesgeschäftsführer (Hrsg.): VdM-Jahresbericht 2013.
Themenschwerpunkte und statistische Daten. Bonn: VdM 2014, S. 210; Deutsches Musikinformationszentrum:
Schülerzahl und Altersverteilung an Musikschulen im VdM, http://www.miz.org/intern/uploads/statistik5.pdf,
Zugriff: 10.9. 2015
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welchen staatlichen Bildungsauftrag haben sollen. Darüber hinaus bedarf es einer wirksamen
Qualitätssicherung und Bestimmungen zum Schutz des Namens „Musikschule“.
Dresden, den 14.9.2015
Prof. Dr. Wolfgang Lessing
Sprecher der ALMS
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