Arbeitsgemeinschaft der Leitenden musikpädagogischer Studiengänge in der Bundesrepublik Deutschland 23. Juni 2014 Stellungnahme der ALMS zur Versicherungspflicht bei der KSK für Zahlungen an Lehrkräfte aus dem Bereich der Elementaren Musikpädagogik Vergleichbar mit den zukünftigen Lehrkräften eines Instrumentes oder des Gesangs absolvieren Studierende der Elementaren Musikpädagogik (EMP) an deutschen Hochschulen und Konservatorien stets ein künstlerisch-pädagogisches Studium. Das Bestehen einer künstlerischen Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums. In aller Regel wird außerdem auch ein instrumentales oder vokales Fach studiert, für das auch eine Lehrbefähigung erworben wird. Dementsprechend ist auch die Elementare Musikpädagogik ebenso wie die Instrumental- und Vokalpädagogik musikalisch-künstlerisch geprägt. Musikalische Fähigkeiten und Fertigkeiten werden im Laufe der Kurse weiter ausdifferenziert, Kreativität im Umgang mit Klängen und Bewegung wird angeregt, Lieder und Tänze werden erarbeitet. Dass die Elementare Musikpraxis dabei auch der Persönlichkeit der Teilnehmenden zugute kommt, tut dieser künstlerischen Prägung keinen Abbruch; vielmehr liegt gerade in der künstlerischen Dimension, im Umsetzen vielfältiger Eindrücke und innerer Impulse in persönlichen Ausdruck ein Potenzial für die Entwicklung und Bildung. Wo im Dienste allgemeinpädagogischer Ziele Elementare Musikpraxis angeboten wird, bleibt diese dennoch ein aktiver, künstlerisch angelegter Umgang mit Musik. Kooperieren Fachkräfte aus Tageseinrichtungen für Kinder mit Musikpädagoginnen und Musikpädagogen, so ist die Rolle der letzteren gerade in der künstlerischen Dimension begründet, die gegenüber den Fachkräften der Einrichtungen ihr spezielles Profil ausmacht. Dies gilt ebenso für Projekte in Grundschulen. Hier wie dort stehen altersgemäße musikalische Entwicklungsanregungen im Zentrum der Arbeit von Musikpädagoginnen und Musikpädagogen. Vor diesem Hintergrund müsste nach Auffassung der ALMS für eine selbstständige Unterrichtstätigkeit im Bereich der Elementaren Musikpraxis grundsätzlich eine Sozialversicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse bestehen. Schließlich sichert dies die Gleichbehandlung von Lehrkräften der Elementaren Musikpraxis mit Instrumental- und Gesangslehrkräften, gleicht bei dieser Gruppe eine soziale Benachteiligung aus und ermöglicht eine selbständige Tätigkeit, wie sie vor dem Hintergrund der prekären Stellensituation allerorten dringend benötigt wird. Daher appelliert die ALMS an die Künstlersozialkasse, unabhängig vom Alter der Zielgruppen Lehrtätigkeiten entsprechend ausgewiesener Fachkräfte im Bereich der Elementaren Musikpädagogik grundsätzlich als sozialversicherungspflichtig anzusehen. für die ALMS: P r o f . D r . M i c h a e l D a r t s c h, Sprecher