DIREKTION KOMMUNIKATION DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUFFORDERUNG ZUR INTERESSENBEKUNDUNG (C.E.I) (2006 – 2009) Standard-Bewerbungsformblatt ALLGEMEINE BEMERKUNGEN: 1. LETZTER TERMIN FÜR DIE ABGABE DER BEWERBUNGEN: Die erstellte Liste bleibt drei Jahre ab dem Datum der Übersendung der Bekanntmachung für ihre Veröffentlichung, d. h. dem 14/11/2006, gültig. Die Bewerbungen können jederzeit während dieses Zeitraums, außer den letzten drei Monaten, eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels). Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt übersandt werden, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungen sind entweder auf dem Postweg per Einschreiben, durch direkte Abgabe oder durch einen privaten Botendienst einzureichen. Bewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht akzeptiert. 2. Bitte beachten Sie, dass der potenzielle Auftragnehmer verpflichtet ist, die Direktion Kommunikation unverzüglich von jeder Änderung seiner administrativen, technischen oder finanziellen Daten zu unterrichten, die zu einer Änderung seiner ursprünglichen Bewerbung führen würde. 3. Das Original dieses Bewerbungsformblattes ist per Einschreiben an folgende Anschrift zu senden: Europäisches Parlament Direktion Kommunikation Referat Veranstaltungen Mr Francis Gutmann Rue Montoyer 75 B-1047 Brüssel Belgien N.B.: Die Bieter können vollständige Unterlagen für einen Bereich, für mehrere Bereiche oder für alle im nachstehenden Abschnitt I aufgeführten Bereiche vorlegen. Allerdings ist für jeden Bereich eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Gibt ein Bieter Bewerbungen für mehrere oder alle Bereiche ab, müssen sich die Bewerbungen in unterschiedlichen Umschlägen befinden mit dem klaren Vermerk, um welchen Bereich es sich handelt. Um zu gewährleisten, dass Ihre Bewerbung vollständig ist, überprüfen Sie bitte, ob sie folgendes enthält: 1. Verwaltungsblatt 2. Alle Unterlagen zu den Ausschlusskriterien und die ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien 3. Alle Unterlagen zu jedem Auswahlkriterium (a) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (c) Nachweis des Standes (d) Marktzugang. Das Dokument ist in zwei Abschnitte unterteilt: Abschnitt I - Beschreibung der unter diese Aufforderung zur Interessenbekundung fallenden Bereiche Abschnitt II - Verwaltungsblatt; Erklärung zu den Ausschlusskriterien; Auswahlkriterien. 2/10 DIREKTION KOMMUNIKATION DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS I. LISTE DER UNTER DIE AUFFORDERUNG ZUR INTERESSENBEKUNDUNG FALLENDEN BEREICHE 3/10 LISTE DER BEREICHE Bereich 1: Konzeption, Durchführung und Berichterstattung über die Kommunikationskampagnen für spezifische Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Europäischen Parlaments1 Bereich 2: Organisation von Ausstellungen innerhalb und außerhalb des Europäischen Parlaments Bereich 3: Konzeptuelle Entwicklung von visuellen Identitäten für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Europäischen Parlaments unter Verwendung des Logos und der grafischen Vorgaben der Institution Bereich 4: Produktion und Vertrieb von auf dem europäischen Markt verfügbaren Werbematerialien mit spezifischer visueller Identität (Tragetaschen, T-Shirts, Kugelschreiber, USB-Schlüssel, Lanyards und sonstiges Material) Bereich 5: Produktion von auf Papier gedrucktem Werbematerial mit spezieller visueller Identität (Poster, Postkarten, Landkarten, Prospekte, Broschüren, Booklets, Flugblätter, Aufkleber, Banner und sonstiges bedrucktes Material) Bereich 6: Produktion von elektronischen Produkten mit spezifischer visueller Identität (Banner, elektronische Unterschriften, Spiele und sonstiges elektronisches Material in den Formaten Video, CD-Rom und DVD) Bereich 7: Produktion von Monumentalwerbung, Szenografie und Animation mit spezieller visueller Identität Bereich 8: Ausarbeitung und Durchführung von Medienprogrammen und begleitender Öffentlichkeitsarbeit des Europäischen Parlaments Bereich 9: Unabhängige qualitative und quantitative Bewertung der von der Direktion Kommunikation des Europäischen Parlaments durchgeführten Tätigkeiten in Form von Studien, Fachberatung, Reflexionsgruppen oder unabhängigen Berichten. Eine Bewerbung für diesen Bereich schließt jede Bewerbung für einen anderen Bereich aus. 1 Für Beispiele und weitere Informationen zu den Kampagnen siehe www.europarl.europa.eu. 4/10 DIREKTION KOMMUNIKATION DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS II. Verwaltungsblatt; Erklärung zu den Ausschlusskriterien; Auswahlkriterien 5/10 Auszufüllendes Formular Verwaltungsangaben Bewerber Bitte diesen Teil sehr sorgfältig ausfüllen. Der Koordinator ist die Kontaktperson des Projekts, der das Ergebnis der Auswahl bekannt gegeben wird. Jeder spätere Schriftverkehr ist an nachstehende Anschrift zu richten: Vollständige Firmenbezeichnung Kurzform der Firma (ggf.) Rechtsform Abteilung/Referat Postanschrift Straße und Hausnummer: PLZ - Gemeinde/Stadt Land Namen und Vorname des Koordinators Herrn/Frau/Dr./Prof./sonstiges ……….. Telefonnummer (+ ) (+ ) Name: Vorname: (einschließlich der Länder- und der Ortsvorwahl) Telefaxnummer (einschließlich der Länder- und der Ortsvorwahl) E-Mail Internet-Adresse @ http:// 6/10 GSM n° (+ ) AUSSCHLUSSKRITERIEN 1. Von der Teilnahme an dieser Aufforderung zur Interessenbekundung ausgeschlossen wird ein potenzieller Auftragnehmer: a) der sich in Konkurs, einem vorgerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation befindet, seine Geschäftstätigkeit endgültig oder vorübergehend einstellen muss oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Bestimmungen vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet; b) der aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen; c) der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Europäischen Parlament nachweislich festgestellt wurde; d) der seiner Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes seiner Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen ist; e) der rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden ist; f) bei dem im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag oder einer Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen festgestellt worden ist. BEIZUBRINGENDE NACHWEISE (i) Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als ausreichenden Nachweis dafür, dass keiner der in den Buchstaben a, b oder e (wie oben angegeben) genannten Fälle auf den Bewerber oder den Bieter zutrifft, einen Strafregisterauszug neueren Datums oder in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als ausreichenden Nachweis dafür, dass der in Buchstabe d (wie oben angegeben) genannte Fall auf den Bewerber oder Bieter nicht zutrifft, eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates kürzlich ausgestellte Bescheinigung. (ii) In dem Fall, dass die in Ziffer i genannte Bescheinigung von dem betreffenden Land nicht ausgestellt wird, sowie in den übrigen vorstehend genannten Ausschlussfällen, kann sie durch eine eidesstattliche oder eine ehrenwörtliche Erklärung ersetzt werden, die der betreffende Bieter vor einer zuständigen 7/10 Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation seines Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt. (siehe entsprechende Erklärung zu den Ausschlusskriterien). Je nach dem Recht des Landes, in dem der Bieter oder Bewerber niedergelassen ist, betreffen die in den Ziffern i) und ii) genannten Urkunden juristische und/oder natürliche Personen. Wenn der Auftraggeber es für erforderlich hält, gilt dies auch für Unternehmensleiter oder Personen, die in Bezug auf den Bewerber oder Bieter über eine Vertretungs-, Entscheidungsoder Kontrollbefugnis verfügen. (iii) Die potenziellen Auftragnehmer müssen die Erklärung zu den Ausschlussgründen und den Fällen eines Interessenkonflikts (siehe Ausschlusserklärung) unterzeichnen und beifügen.1 AUFTRAGSVERGABE Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen wird ein potenzieller Auftragnehmer in folgenden Fällen: (a) wenn er sich in einem Interessenkonflikt befindet; Der potenzielle Auftragnehmer oder der Bieter muss erklären, dass - - bei ihm im Rahmen des Auftrags kein Interessenkonflikt vorliegt, er keine Angebote gleich welcher Art gemacht hat und auch in Zukunft nicht machen wird, mit denen ein Vorteil versprochen, angeboten oder gewährt wird, er weder mittelbar noch unmittelbar als Anreiz oder Entgelt für die Vergabe des Auftrags finanzielle oder andere Vorteile gewährt, erhalten, zu erhalten versucht oder angenommen hat, die – unmittelbar oder mittelbar – als rechtswidriges Verhalten oder Bestechung bzw. Bestechlichkeit anzusehen sind, und dies auch in Zukunft nicht tun wird; (b) wenn er im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt hat. ****************** 1 Es sei darauf hingewiesen, dass die ehrenwörtliche Erklärung nur dann von einer zuständigen Stelle beglaubigt werden muss, wenn die betreffenden Dokumente nicht vom Herkunftsland ausgestellt werden können. 8/10 ERKLÄRUNG ZU DEN AUSSCHLUSSGRÜNDEN Der (die) Unterzeichnete: ............................................................................. Name der Person/Firma/Organisation: ................................................ Offizielle Anschrift: ............................................................................... Nummer der Eintragung: ....................................................................... Mehrwertsteuer-ID-Nr.: .............................................................. erklärt ehrenwörtlich, dass auf vorstehend genannte Person/Firma/Organisation keiner der folgenden Ausschlussgründe zutrifft: (a) sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befindet oder seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet; (b) aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen; (c) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, die vom Europäischen Parlament nachweislich festgestellt wurde; (d) ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen ist; (e) rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden ist; (f) bei ihr im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag oder einer Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen festgestellt worden ist. Der (die) Unterzeichnete wird davon in Kenntnis gesetzt, dass der Zuschlag für den Auftrag nicht erteilt werden kann, wenn die vorerwähnte Person/Firma/Organisation im Zeitpunkt des Vergabeverfahrens sich in einem Interessenkonflikt befindet; im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt hat. Vollständiger Name: ............................................... Unterschrift: ............................................... 9/10 Datum: ............................ AUSWAHLKRITERIEN Die potenziellen Auftragnehmer werden anhand der folgenden Auswahlkriterien bewertet. 1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen nachzuweisen: anhand schulischer oder beruflicher Befähigungsnachweise belegte Erfahrung des Dienstleisters oder des Vertragspartners und der Führungskräfte der Gesellschaft und insbesondere der Person(en), die für die Erbringung der Dienstleistung/Ausführung der Arbeit verantwortlich ist (sind); Lebensläufe müssen vorgelegt werden; Liste der wichtigsten im Laufe der letzten 3 Jahre durchgeführten Projekte mit Angabe des Rechnungswertes, des Zeitpunkts sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber; Wirtschaftsteilnehmer belegen die erbrachten Dienste und Leistungen anhand von Bescheinigungen; sprachliche Leistungsfähigkeit - Angabe der Sprachen, die der Bewerber beherrscht. 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bewerber hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer oder mehrerer der folgenden Unterlagen nachzuweisen: (a) geeignete Bankerklärungen oder den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; (b) Vorlage der Bilanzen oder Bilanzauszüge mindestens der letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Wirtschaftsteilnehmer ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; (c) eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz, die im auftragsrelevanten Tätigkeitsbereich während eines Zeitraums erwirtschaftet wurden, der die letzten drei Geschäftsjahre umfassen kann. 3. Nachweis des Standes Bei dem Bieter muss es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln (Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister, Mitgliedschaft in einer einschlägigen Organisation, ausdrückliche Vollmacht, Eintrag in das Mehrwertsteuerregister). 4. Marktzugang Die Bieter haben den Staat anzugeben, in dem sie ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben, und die entsprechenden nach ihrem einzelstaatlichen Recht erforderlichen Nachweise vorzulegen. ********* 10/10