DIREKTION KOMMUNIKATION DES EUROPÄISCHEN

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DIREKTION KOMMUNIKATION DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
AUFFORDERUNG ZUR
INTERESSENBEKUNDUNG (C.E.I)
(2006 – 2009)
Standard-Bewerbungsformblatt
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN:
1. LETZTER TERMIN FÜR DIE ABGABE DER BEWERBUNGEN: Die erstellte
Liste bleibt drei Jahre ab dem Datum der Übersendung der Bekanntmachung für
ihre Veröffentlichung, d. h. dem 14/11/2006, gültig. Die Bewerbungen können
jederzeit während dieses Zeitraums, außer den letzten drei Monaten, eingereicht
werden (es gilt das Datum des Poststempels). Bewerbungen, die nach diesem
Zeitpunkt übersandt werden, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungen sind
entweder auf dem Postweg per Einschreiben, durch direkte Abgabe oder durch
einen privaten Botendienst einzureichen. Bewerbungen, die per Fax oder E-Mail
eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.
2. Bitte beachten Sie, dass der potenzielle Auftragnehmer verpflichtet ist, die
Direktion Kommunikation unverzüglich von jeder Änderung seiner
administrativen, technischen oder finanziellen Daten zu unterrichten, die zu einer
Änderung seiner ursprünglichen Bewerbung führen würde.
3. Das Original dieses Bewerbungsformblattes ist per Einschreiben an folgende
Anschrift zu senden:
Europäisches Parlament
Direktion Kommunikation
Referat Veranstaltungen
Mr Francis Gutmann
Rue Montoyer 75
B-1047 Brüssel
Belgien
N.B.: Die Bieter können vollständige Unterlagen für einen Bereich, für
mehrere Bereiche oder für alle im nachstehenden Abschnitt I aufgeführten
Bereiche vorlegen. Allerdings ist für jeden Bereich eine gesonderte
Bewerbung erforderlich. Gibt ein Bieter Bewerbungen für mehrere oder alle
Bereiche ab, müssen sich die Bewerbungen in unterschiedlichen Umschlägen
befinden mit dem klaren Vermerk, um welchen Bereich es sich handelt.
Um zu gewährleisten, dass Ihre Bewerbung vollständig ist, überprüfen Sie bitte, ob sie
folgendes enthält:
1. Verwaltungsblatt
2. Alle Unterlagen zu den Ausschlusskriterien und die ehrenwörtliche Erklärung
zu den Ausschlusskriterien
3. Alle Unterlagen zu jedem Auswahlkriterium
(a) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(c) Nachweis des Standes
(d) Marktzugang.
Das Dokument ist in zwei Abschnitte unterteilt:
Abschnitt I - Beschreibung der unter diese Aufforderung zur Interessenbekundung
fallenden Bereiche
Abschnitt II - Verwaltungsblatt; Erklärung zu den Ausschlusskriterien;
Auswahlkriterien.
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DIREKTION KOMMUNIKATION DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
I. LISTE DER UNTER DIE AUFFORDERUNG ZUR
INTERESSENBEKUNDUNG FALLENDEN BEREICHE
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LISTE DER BEREICHE
Bereich
1:
Konzeption,
Durchführung und
Berichterstattung über die
Kommunikationskampagnen für spezifische Veranstaltungen im Zusammenhang mit
der Tätigkeit des Europäischen Parlaments1
Bereich 2: Organisation von Ausstellungen innerhalb und außerhalb des Europäischen
Parlaments
Bereich 3: Konzeptuelle Entwicklung von visuellen Identitäten für Veranstaltungen im
Zusammenhang mit der Tätigkeit des Europäischen Parlaments unter Verwendung des
Logos und der grafischen Vorgaben der Institution
Bereich 4: Produktion und Vertrieb von auf dem europäischen Markt verfügbaren
Werbematerialien mit spezifischer visueller Identität (Tragetaschen, T-Shirts,
Kugelschreiber, USB-Schlüssel, Lanyards und sonstiges Material)
Bereich 5: Produktion von auf Papier gedrucktem Werbematerial mit spezieller visueller
Identität (Poster, Postkarten, Landkarten, Prospekte, Broschüren, Booklets, Flugblätter,
Aufkleber, Banner und sonstiges bedrucktes Material)
Bereich 6: Produktion von elektronischen Produkten mit spezifischer visueller Identität
(Banner, elektronische Unterschriften, Spiele und sonstiges elektronisches Material in
den Formaten Video, CD-Rom und DVD)
Bereich 7: Produktion von Monumentalwerbung, Szenografie und Animation mit
spezieller visueller Identität
Bereich 8: Ausarbeitung und Durchführung von Medienprogrammen und begleitender
Öffentlichkeitsarbeit des Europäischen Parlaments
Bereich 9: Unabhängige qualitative und quantitative Bewertung der von der Direktion
Kommunikation des Europäischen Parlaments durchgeführten Tätigkeiten in Form von
Studien, Fachberatung, Reflexionsgruppen oder unabhängigen Berichten. Eine
Bewerbung für diesen Bereich schließt jede Bewerbung für einen anderen Bereich aus.
1 Für Beispiele und weitere Informationen zu den Kampagnen siehe www.europarl.europa.eu.
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II. Verwaltungsblatt; Erklärung zu den Ausschlusskriterien;
Auswahlkriterien
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Auszufüllendes Formular
Verwaltungsangaben
Bewerber
Bitte diesen Teil sehr sorgfältig ausfüllen. Der Koordinator ist die Kontaktperson des
Projekts, der das Ergebnis der Auswahl bekannt gegeben wird. Jeder spätere
Schriftverkehr ist an nachstehende Anschrift zu richten:
Vollständige
Firmenbezeichnung
Kurzform der Firma (ggf.)
Rechtsform
Abteilung/Referat
Postanschrift
Straße und Hausnummer:
PLZ - Gemeinde/Stadt
Land
Namen und Vorname des
Koordinators
Herrn/Frau/Dr./Prof./sonstiges ………..
Telefonnummer
(+
)
(+
)
Name:
Vorname:
(einschließlich der Länder- und
der Ortsvorwahl)
Telefaxnummer
(einschließlich der Länder- und
der Ortsvorwahl)
E-Mail
Internet-Adresse
@
http://
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GSM n° (+
)
AUSSCHLUSSKRITERIEN
1. Von der Teilnahme an dieser Aufforderung zur Interessenbekundung
ausgeschlossen wird ein potenzieller Auftragnehmer:
a) der sich in Konkurs, einem vorgerichtlichen oder gerichtlichen
Vergleichsverfahren oder in Liquidation befindet, seine Geschäftstätigkeit
endgültig oder vorübergehend einstellen muss oder sich aufgrund eines in den
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Bestimmungen vorgesehenen
gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet;
b) der aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist,
welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen;
c) der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen
hat, die vom Europäischen Parlament nachweislich festgestellt wurde;
d) der seiner Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern
oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes seiner
Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der
Auftragserfüllung nicht nachgekommen ist;
e) der rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen
Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der
Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden ist;
f) bei dem im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag oder einer Finanzhilfe
aus dem Gemeinschaftshaushalt eine schwere Vertragsverletzung wegen
Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen festgestellt worden ist.
BEIZUBRINGENDE
NACHWEISE
(i)
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als ausreichenden Nachweis dafür, dass
keiner der in den Buchstaben a, b oder e (wie oben angegeben) genannten
Fälle auf den Bewerber oder den Bieter zutrifft, einen Strafregisterauszug
neueren Datums oder in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige
Bescheinigung einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass diese
Anforderungen erfüllt sind. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als
ausreichenden Nachweis dafür, dass der in Buchstabe d (wie oben angegeben)
genannte Fall auf den Bewerber oder Bieter nicht zutrifft, eine von der
zuständigen Behörde des betreffenden Staates kürzlich ausgestellte
Bescheinigung.
(ii)
In dem Fall, dass die in Ziffer i genannte Bescheinigung von dem betreffenden
Land nicht ausgestellt wird, sowie in den übrigen vorstehend genannten
Ausschlussfällen, kann sie durch eine eidesstattliche oder eine ehrenwörtliche
Erklärung ersetzt werden, die der betreffende Bieter vor einer zuständigen
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Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen
Berufsorganisation seines Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt. (siehe
entsprechende Erklärung zu den Ausschlusskriterien).
Je nach dem Recht des Landes, in dem der Bieter oder Bewerber
niedergelassen ist, betreffen die in den Ziffern i) und ii) genannten Urkunden
juristische und/oder natürliche Personen. Wenn der Auftraggeber es für
erforderlich hält, gilt dies auch für Unternehmensleiter oder Personen, die in
Bezug auf den Bewerber oder Bieter über eine Vertretungs-, Entscheidungsoder Kontrollbefugnis verfügen.
(iii) Die potenziellen Auftragnehmer müssen die Erklärung zu den
Ausschlussgründen und den Fällen eines Interessenkonflikts (siehe
Ausschlusserklärung) unterzeichnen und beifügen.1
AUFTRAGSVERGABE
Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen wird ein potenzieller Auftragnehmer in
folgenden Fällen:
(a) wenn er sich in einem Interessenkonflikt befindet;
Der potenzielle Auftragnehmer oder der Bieter muss erklären, dass
-
-
bei ihm im Rahmen des Auftrags kein Interessenkonflikt vorliegt,
er keine Angebote gleich welcher Art gemacht hat und auch in Zukunft nicht
machen wird, mit denen ein Vorteil versprochen, angeboten oder gewährt
wird,
er weder mittelbar noch unmittelbar als Anreiz oder Entgelt für die Vergabe
des Auftrags finanzielle oder andere Vorteile gewährt, erhalten, zu erhalten
versucht oder angenommen hat, die – unmittelbar oder mittelbar – als
rechtswidriges Verhalten oder Bestechung bzw. Bestechlichkeit anzusehen
sind, und dies auch in Zukunft nicht tun wird;
(b) wenn er im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die
Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen
abgegeben haben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt hat.
******************
1
Es sei darauf hingewiesen, dass die ehrenwörtliche Erklärung nur dann von einer zuständigen Stelle beglaubigt
werden muss, wenn die betreffenden Dokumente nicht vom Herkunftsland ausgestellt werden können.
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ERKLÄRUNG ZU DEN AUSSCHLUSSGRÜNDEN
Der (die) Unterzeichnete: .............................................................................
Name der Person/Firma/Organisation: ................................................
Offizielle Anschrift: ...............................................................................
Nummer der Eintragung: .......................................................................
Mehrwertsteuer-ID-Nr.: ..............................................................
erklärt ehrenwörtlich, dass auf vorstehend genannte Person/Firma/Organisation keiner der
folgenden Ausschlussgründe zutrifft:
(a) sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befindet
oder seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den
einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens
in einer vergleichbaren Lage befindet;
(b) aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche
Zuverlässigkeit infrage stellen;
(c) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, die vom
Europäischen Parlament nachweislich festgestellt wurde;
(d) ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben
nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen
Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen ist;
(e) rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer
anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt
worden ist;
(f)
bei ihr im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag oder einer Finanzhilfe aus dem
Gemeinschaftshaushalt eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer
vertraglichen Verpflichtungen festgestellt worden ist.
Der (die) Unterzeichnete wird davon in Kenntnis gesetzt, dass der Zuschlag für den Auftrag nicht
erteilt werden kann, wenn die vorerwähnte Person/Firma/Organisation im Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens


sich in einem Interessenkonflikt befindet;
im Zuge der Mitteilung der vom öffentlichen Auftraggeber für die Teilnahme an der
Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben oder die verlangten
Auskünfte nicht erteilt hat.
Vollständiger Name: ...............................................
Unterschrift: ...............................................
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Datum: ............................
AUSWAHLKRITERIEN
Die potenziellen Auftragnehmer werden anhand der folgenden Auswahlkriterien
bewertet.
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage
folgender Unterlagen nachzuweisen:

anhand schulischer oder beruflicher Befähigungsnachweise belegte Erfahrung des
Dienstleisters oder des Vertragspartners und der Führungskräfte der Gesellschaft
und
insbesondere
der
Person(en),
die
für
die
Erbringung
der
Dienstleistung/Ausführung der Arbeit verantwortlich ist (sind);
Lebensläufe
müssen vorgelegt werden;

Liste der wichtigsten im Laufe der letzten 3 Jahre durchgeführten Projekte mit
Angabe des Rechnungswertes, des Zeitpunkts sowie der öffentlichen oder privaten
Auftraggeber;
Wirtschaftsteilnehmer belegen die erbrachten Dienste und
Leistungen anhand von Bescheinigungen;

sprachliche Leistungsfähigkeit - Angabe der Sprachen, die der Bewerber beherrscht.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage
einer oder mehrerer der folgenden Unterlagen nachzuweisen:
(a) geeignete Bankerklärungen oder den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung;
(b) Vorlage der Bilanzen oder Bilanzauszüge mindestens der letzten 3 Geschäftsjahre,
falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Wirtschaftsteilnehmer
ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
(c) eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz, die im auftragsrelevanten
Tätigkeitsbereich während eines Zeitraums erwirtschaftet wurden, der die letzten
drei Geschäftsjahre umfassen kann.
3. Nachweis des Standes
Bei dem Bieter muss es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln
(Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister, Mitgliedschaft in einer einschlägigen
Organisation, ausdrückliche Vollmacht, Eintrag in das Mehrwertsteuerregister).
4. Marktzugang
Die Bieter haben den Staat anzugeben, in dem sie ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben, und
die entsprechenden nach ihrem einzelstaatlichen Recht erforderlichen Nachweise
vorzulegen.
*********
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