Nachhaltigkeitsrente - liebe-ist-das

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Nachhaltigkeitsrente
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß des Grundsatzes „Liebe ist das Gesetz“ ist ein Wirtschaften im Sinne der
Nachhaltigkeit mit den natürlichen Ressourcen von Nöten. Das gilt auch für die
Ressource: Mensch.
Hier ist es in der BRD jahrelang versäumt worden darauf hin zu arbeiten, dass
auch mit der Ressource Mensch nachhaltig gewirtschaftet wird.
Nun steht in naher Zukunft die Verrentung einer ganzen Generation geburtenstarker
Jahrgänge an. Nur haben es die meisten dieser Jahrgänge nicht geschafft, nachhaltig
zu wirtschaften, d.h., Nachwuchs in der Menge zu zeugen der den Schwund an
Mitbürgern ausgleicht, die durch Krankheit/Unfall und altersbedingt aus dem Leben
geschieden sind. Stattdessen sind weniger Nachkommen gezeugt und aufgezogen
worden. Dafür ist mehr Wert auf Lebensqualität und Lebensgenuß gelegt worden.
Damit den weniger zahlreichen Nachkommen mit der Verrentung dieser
geburtenstarken Jahrgänge keine unerträgliche Last aufgebürdet wird, habe ich dieses
Rentenmodell der Nachhaltigkeit entwickelt.
Nachhaltigkeitsrentenmodell:
Grundwert oder durchschnittliche Rente (100%) entspricht ca. 63% des durchschnittlichen
Einkommens durch Arbeitserwerb der BRD. Dieser Grundwert wird erreicht nach 40
beitragspflichtigen vollen Erwerbsjahren und dabei zwei Kindern 18 Jahre auf der
Steuerkarte. Für Kinder erziehende Personen gilt: Kindererziehungszeiten von
2*6 Jahren, also. 12 Jahren und 28 Jahre ganztägiger (voller) beitragspflichtiger
Erwerbstätigkeit.
Dieser Grundwert unterliegt der Mehrungen und Minderungen:
Mehrungen des Rentenauszahlung:
Minderungen der Rentenauszahlung:
Für jedes weitere Kind(2+) jedes Jahr auf der
Steuerkarte +40% des Sockelwertes für jedes
Jahr auf der Steuerkarte bis höchstens 18
Jahre Dauer.
Für jedes weitere Erwerbstätige Jahr 40+,
eine
Auszahlung von zusätzlich 2,5% des
durchschnittlichen Renteneinkommens( des
Sockelwertes) *(mal) die Anzahl der
zusätzlichen Erwerbsjahre
Für jedes Kind weniger denn zwei auf der
Steuerkarte -40% Kürzung des Sockelwertes
über 18 Jahre Dauer
Bei Kurzarbeit null keine rentenwirksame
Anrechnung, bzw. nur nach dem Grad der
Kurzarbeit. Das gleiche gilt für die
unterschiedlichen
Beschäftigungsverhältnisse:
wie halbtags, dreiviertel tags und ganztags.
Hier ist der Sockelwert zu teilen, also 2,5/2
bzw. 2,5/4*3, bzw. gar nicht(2,5/1= 2,5)
Bei nur einem Kind Erziehung , nur
Anrechnung von 6 Jahren Erziehungszeit und
40% Minderung des Sockelwertes über 18
Jahre Dauer
Für jedes weitere Kind (2+) gibt es die
rentenwirksame Anrechnung von 6 Jahren
Erziehungszeit . Diese Zeit wird von der
mindest. Beschäftigungsdauer von
Erziehenden von 28 Jahren abgezogen.
Der Rentengrundwert: Ist der durchschnittliche Wert des Jahreseinkommens pro Bürger durch
die Anzahl der Bemessungsjahre (hier 40 Jahre) für den Rentenanspruch.
Sockelwert: Ist der Wert von 100%, geteilt durch die Anzahl der Bemessungsjahre,
hier 40 Jahre. Der Sockelwert beträgt also 2,5% Beispiel: Für ein drittes Kind gibst es:
2,5%*6Jahre = 15 % dazu vom durchschnittlichen Renteneinkommen.
Beispiel 1: Ein Mann hat drei Kinder auf der Steuerkarte über 20 Jahre lang und war 35 Jahre
Voll erwerbstätig. Seine Rente beträgt: 40 Jahre nötige Mindesterwerbszeit – 35 Jahre
tatsächliche Erwerbszeit= 5 Jahre * den Sockelwert 2,5 = 12,5 % Rentenminderung vom
Durchschnittswert; dagegen 3 Kinder volle Zeit auf der Steuerkarte, entspricht 2 nötige
+1 zusätzliches Kind = 40% des Sockelwertes- also 1*18 Jahre auf der Steuerkarte =18%
mehr Rente wie der Rentendurchschnittswert. 12, 5% Minderung stehen 18 % Mehrung der
Durchschnittsrente gegenüber, unterm Strich: 5,5 % Rentenmehrung gegenüber dem
Durchschnitt.
Beispiel 2: Ein Mann hat 1 Kind , für das er Unterhalt bezahlt hat 18 Jahre lang und er
war 42 Jahre lang erwerbstätig. ½ Kind für 18 Jahre ist 2*40%- 20% = 60 % Minderung
über 18 Jahre * 2,5% Sockelwert =27% Minderung von der Durchschnittsrente.
Dagegen 42 Jahre erwerbstätig=>40 Jahre Soll + 2 Jahre mehr= 2* 2,5% = 5% Mehrung
der Durchschnittsrente: Bei Bewilligung der Rente stehen gegenüber: 5% Mehrung und 27%
Minderung ; macht unterm Strich 22% Minderung der Durchschnittsrente.
Es gelten für Patchworkfamilien oder wie auch immer genannte Lebensgemeischaften
und für nur Unterhalt zahlende Väter, mit einem halben Kind auf der Steuerkarte, die
halben Beträge .
Beispiel 3: Eine alleinerziehende Mutter zweier Kinder hat diese Kinder aufgezogen, dabei
vier Jahre halbtags gearbeitet und sie war 26 Jahre voll erwerbstätig. Sie hatte 2*1/2 Kind
auf der Steuerkarte, also insgesamt ein Kind über den Zeitraum von 20Jahren. Sie erhält:
2 Kindererziehungszeiten à 6 Jahren= 12 Jahre und 26 Jahre volle Erwerbstätigkeit
angerechnet +4*1/2 Prozentzahl à 20% = 2 Ganze .Sie erhält schon jetzt die durchschnittliche
Rente ausgezahlt. Zudem hatte sie noch ein Kind über 20 Jahre auf der Steuerkarte und erhält
hierfür 40% des Sockelwertes von 2,5 =Faktor 1, mal Höchstanrechnungsdauer18 Jahre =
18 % des durchschnittlichen Rentenwertes. Diese Frau erhält bei Inanspruchnahme der Rente
118% der durchschnittlichen Rente ausgezahlt.
Beispiel 4: Eine verheiratete Mutter von 4 Kindern lebt mit ihrem Ehemann zusammen. Er hat
die Kinder auf der Steuerkarte. Sie erzieht die Kinder 22 Jahre und ist danach 18 Jahre
3/4 tage erwerbstätig. Vor Geburt der Kinder war sie 5 Jahre erwerbstätig. Sie erhält: 4*6
Jahre Kindererziehungszeit =24 Jahre: Grundwert 40 Jahre erf. Erwerbszeit -24 Jahre = 16
Jahre Restdauer der erforderlichen Erwerbstätigkeit . 16 Jahre-5 Jahre volle Erwerbszeit
= 11 Jahre restliche erforderliche Erwerbszeit. 18 Jahre zu ¾ tage= 18 Jahre*3/4 =13,5 volle
Erwerbsjahre. 13,5 Jahre -11Jahre noch erforderliche Erwerbsjahre = 2,5 . Dieser
Wert 2,5* (mal)dem Sockelwert 2,5= 6,25 % mehr Rente wie der Durchschnitt. Diese Frau
erhält
ab ihrem Renteneintrittsalter 106,25 % der durchschnittlichen Rente von 100%.
Diesem Rentenmodell der Nachhaltigkeit liegt ein Erwerbsleben von 40 Jahren der
Vollzeitbeschäftigung zugrunde. Und einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren .Diese Zahl ist
auch zu erreichen, wer früher denn 25 Jahre in das Erwerbsleben eintritt, und mehrere Jahre
der Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit hat. Wer studiert und im Erwerbsleben in gehobener
Position arbeitet und demgemäß viel Geld verdient, kann sich zudem privat Renten versichern.
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