Nachhaltigkeitsrente Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß des Grundsatzes „Liebe ist das Gesetz“ ist ein Wirtschaften im Sinne der Nachhaltigkeit mit den natürlichen Ressourcen von Nöten. Das gilt auch für die Ressource: Mensch. Hier ist es in der BRD jahrelang versäumt worden darauf hin zu arbeiten, dass auch mit der Ressource Mensch nachhaltig gewirtschaftet wird. Nun steht in naher Zukunft die Verrentung einer ganzen Generation geburtenstarker Jahrgänge an. Nur haben es die meisten dieser Jahrgänge nicht geschafft, nachhaltig zu wirtschaften, d.h., Nachwuchs in der Menge zu zeugen der den Schwund an Mitbürgern ausgleicht, die durch Krankheit/Unfall und altersbedingt aus dem Leben geschieden sind. Stattdessen sind weniger Nachkommen gezeugt und aufgezogen worden. Dafür ist mehr Wert auf Lebensqualität und Lebensgenuß gelegt worden. Damit den weniger zahlreichen Nachkommen mit der Verrentung dieser geburtenstarken Jahrgänge keine unerträgliche Last aufgebürdet wird, habe ich dieses Rentenmodell der Nachhaltigkeit entwickelt. Nachhaltigkeitsrentenmodell: Grundwert oder durchschnittliche Rente (100%) entspricht ca. 63% des durchschnittlichen Einkommens durch Arbeitserwerb der BRD. Dieser Grundwert wird erreicht nach 40 beitragspflichtigen vollen Erwerbsjahren und dabei zwei Kindern 18 Jahre auf der Steuerkarte. Für Kinder erziehende Personen gilt: Kindererziehungszeiten von 2*6 Jahren, also. 12 Jahren und 28 Jahre ganztägiger (voller) beitragspflichtiger Erwerbstätigkeit. Dieser Grundwert unterliegt der Mehrungen und Minderungen: Mehrungen des Rentenauszahlung: Minderungen der Rentenauszahlung: Für jedes weitere Kind(2+) jedes Jahr auf der Steuerkarte +40% des Sockelwertes für jedes Jahr auf der Steuerkarte bis höchstens 18 Jahre Dauer. Für jedes weitere Erwerbstätige Jahr 40+, eine Auszahlung von zusätzlich 2,5% des durchschnittlichen Renteneinkommens( des Sockelwertes) *(mal) die Anzahl der zusätzlichen Erwerbsjahre Für jedes Kind weniger denn zwei auf der Steuerkarte -40% Kürzung des Sockelwertes über 18 Jahre Dauer Bei Kurzarbeit null keine rentenwirksame Anrechnung, bzw. nur nach dem Grad der Kurzarbeit. Das gleiche gilt für die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse: wie halbtags, dreiviertel tags und ganztags. Hier ist der Sockelwert zu teilen, also 2,5/2 bzw. 2,5/4*3, bzw. gar nicht(2,5/1= 2,5) Bei nur einem Kind Erziehung , nur Anrechnung von 6 Jahren Erziehungszeit und 40% Minderung des Sockelwertes über 18 Jahre Dauer Für jedes weitere Kind (2+) gibt es die rentenwirksame Anrechnung von 6 Jahren Erziehungszeit . Diese Zeit wird von der mindest. Beschäftigungsdauer von Erziehenden von 28 Jahren abgezogen. Der Rentengrundwert: Ist der durchschnittliche Wert des Jahreseinkommens pro Bürger durch die Anzahl der Bemessungsjahre (hier 40 Jahre) für den Rentenanspruch. Sockelwert: Ist der Wert von 100%, geteilt durch die Anzahl der Bemessungsjahre, hier 40 Jahre. Der Sockelwert beträgt also 2,5% Beispiel: Für ein drittes Kind gibst es: 2,5%*6Jahre = 15 % dazu vom durchschnittlichen Renteneinkommen. Beispiel 1: Ein Mann hat drei Kinder auf der Steuerkarte über 20 Jahre lang und war 35 Jahre Voll erwerbstätig. Seine Rente beträgt: 40 Jahre nötige Mindesterwerbszeit – 35 Jahre tatsächliche Erwerbszeit= 5 Jahre * den Sockelwert 2,5 = 12,5 % Rentenminderung vom Durchschnittswert; dagegen 3 Kinder volle Zeit auf der Steuerkarte, entspricht 2 nötige +1 zusätzliches Kind = 40% des Sockelwertes- also 1*18 Jahre auf der Steuerkarte =18% mehr Rente wie der Rentendurchschnittswert. 12, 5% Minderung stehen 18 % Mehrung der Durchschnittsrente gegenüber, unterm Strich: 5,5 % Rentenmehrung gegenüber dem Durchschnitt. Beispiel 2: Ein Mann hat 1 Kind , für das er Unterhalt bezahlt hat 18 Jahre lang und er war 42 Jahre lang erwerbstätig. ½ Kind für 18 Jahre ist 2*40%- 20% = 60 % Minderung über 18 Jahre * 2,5% Sockelwert =27% Minderung von der Durchschnittsrente. Dagegen 42 Jahre erwerbstätig=>40 Jahre Soll + 2 Jahre mehr= 2* 2,5% = 5% Mehrung der Durchschnittsrente: Bei Bewilligung der Rente stehen gegenüber: 5% Mehrung und 27% Minderung ; macht unterm Strich 22% Minderung der Durchschnittsrente. Es gelten für Patchworkfamilien oder wie auch immer genannte Lebensgemeischaften und für nur Unterhalt zahlende Väter, mit einem halben Kind auf der Steuerkarte, die halben Beträge . Beispiel 3: Eine alleinerziehende Mutter zweier Kinder hat diese Kinder aufgezogen, dabei vier Jahre halbtags gearbeitet und sie war 26 Jahre voll erwerbstätig. Sie hatte 2*1/2 Kind auf der Steuerkarte, also insgesamt ein Kind über den Zeitraum von 20Jahren. Sie erhält: 2 Kindererziehungszeiten à 6 Jahren= 12 Jahre und 26 Jahre volle Erwerbstätigkeit angerechnet +4*1/2 Prozentzahl à 20% = 2 Ganze .Sie erhält schon jetzt die durchschnittliche Rente ausgezahlt. Zudem hatte sie noch ein Kind über 20 Jahre auf der Steuerkarte und erhält hierfür 40% des Sockelwertes von 2,5 =Faktor 1, mal Höchstanrechnungsdauer18 Jahre = 18 % des durchschnittlichen Rentenwertes. Diese Frau erhält bei Inanspruchnahme der Rente 118% der durchschnittlichen Rente ausgezahlt. Beispiel 4: Eine verheiratete Mutter von 4 Kindern lebt mit ihrem Ehemann zusammen. Er hat die Kinder auf der Steuerkarte. Sie erzieht die Kinder 22 Jahre und ist danach 18 Jahre 3/4 tage erwerbstätig. Vor Geburt der Kinder war sie 5 Jahre erwerbstätig. Sie erhält: 4*6 Jahre Kindererziehungszeit =24 Jahre: Grundwert 40 Jahre erf. Erwerbszeit -24 Jahre = 16 Jahre Restdauer der erforderlichen Erwerbstätigkeit . 16 Jahre-5 Jahre volle Erwerbszeit = 11 Jahre restliche erforderliche Erwerbszeit. 18 Jahre zu ¾ tage= 18 Jahre*3/4 =13,5 volle Erwerbsjahre. 13,5 Jahre -11Jahre noch erforderliche Erwerbsjahre = 2,5 . Dieser Wert 2,5* (mal)dem Sockelwert 2,5= 6,25 % mehr Rente wie der Durchschnitt. Diese Frau erhält ab ihrem Renteneintrittsalter 106,25 % der durchschnittlichen Rente von 100%. Diesem Rentenmodell der Nachhaltigkeit liegt ein Erwerbsleben von 40 Jahren der Vollzeitbeschäftigung zugrunde. Und einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren .Diese Zahl ist auch zu erreichen, wer früher denn 25 Jahre in das Erwerbsleben eintritt, und mehrere Jahre der Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit hat. Wer studiert und im Erwerbsleben in gehobener Position arbeitet und demgemäß viel Geld verdient, kann sich zudem privat Renten versichern.