VPV Vital Fact Sheets 3.MK.C001 07.2010 Nur für de ! h c u a r b e G n internen Leistungsbaustein Unfall Lebenslange monatliche Rente bei Invalidität durch Unfall > Volle Leistung bereits ab einer 50 %igen Invalidität. > Invaliditätsgrad wird anhand der Gliedertaxe ermittelt. Beispiele: 3.MK.C003 07.2010 Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit > eines Armes im Schultergelenk: 70 % > eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks: 60 % > eines Daumens: 20 % > eines Beines bis unterhalb des Knies: 50 % > eines Auges: 50 % Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Unfall Leistungsbeispiel: 25-jährige Frau Eine 25-jährige Frau schließt eine VPV Vital mit 1.000 Euro monatlicher Rente ab und zahlt dafür monatlich einen Beitrag von 20,12 Euro. Diese Frau hat dann einen Autounfall, durch den sich ihr Hüftgelenk versteift. > Der Unfall hat also eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung, eine Invalidität, ausgelöst. > Die VPV zahlt die vereinbarte monatliche Rente: Bis zu ihrem Lebensende ist dies eine Summe von etwa 1.097.232* Euro. 3.MK.C004 07.2010 * Jährliche Erhöhung der Rentenleistung um 1,5 % ab dem zweiten Rentenjahr, durchschnittliche Lebenserwartung laut Statistischem Bundesamt: 83 Jahre Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Organschädigung Lebenslange monatliche Rente bei dauerhafter Beeinträchtigung der Funktion eines wichtigen Organs durch Unfall oder Erkrankung > Die wichtigen Organe sind: Herz, Lunge, Gehirn, Leber oder Nieren > Die Beeinträchtigung wird anhand klar definierter medizinischer Kriterien (wie z.B. Leitlinien zur Messung der Lungenfunktion) ermittelt: Herz: erhebliche Minderung der Pumpleistung des Herzens, beispielsweise durch Herzinfarkt, Herzklappenerkrankungen oder Herzrhythmusstörungen. Lunge: erhebliche Reduzierung der Leistungsfähigkeit der Lungen, beispielsweise durch Asthma, chronische Erkrankungen oder Verletzungen. 3.MK.C005 07.2010 Gehirn: Beeinträchtigung, die zu einer vollständigen Lähmung eines Armes und Beines oder mindestens einer Körperhälfte führt sowie schwerere psychische und geistige Erkrankungen, die insbesondere eine dauerhafte Betreuung, Pflegschaft oder Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung erforderlich machen. Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Organschädigung Lebenslange monatliche Rente bei dauerhafter Beeinträchtigung der Funktion eines wichtigen Organs durch Unfall oder Erkrankung Leber: erhebliche Reduzierung der Funktionsfähigkeit der Leber, beispielsweise durch Auftreten von Bauchwasser und Krampfadern in der Speiseröhre. Nieren: erhebliche Reduzierung der Leistungsfähigkeit der Nieren, beispielsweise durch Erkrankungen, die aufgrund von Immunkrankheiten, Diabetes oder Bluthochdruck entstanden sind. 3.MK.C006 07.2010 >> Werden die Funktionswerte durch eine Transplantation und/oder Dialysebehandlung (bei Nierenerkrankungen) verbessert, wird die Rente weiterhin gezahlt. Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Organschädigung Leistungsbeispiel: 55-jähriger Mann Ein 55-jähriger Mann schließt eine VPV Vital mit 1.000 Euro monatlicher Rente ab und zahlt dafür monatlich einen Beitrag von 79,25 Euro. Dieser Mann erleidet einen Herzinfarkt, der die Pumpleistung seines Herzens dauerhaft verringert (z.B. Verkürzung des Herzens während des Pumpvorganges: Fractional Shortening kleiner gleich 15 %). > Der Herzinfarkt hat also zu einer dauerhafte Leistungsbeeinträchtigung des Herzens geführt. > Die VPV zahlt die vereinbarte monatliche Rente (auch wenn die Funktionswerte durch eine Transplantation verbessert werden): Bis zu seinem Lebensende sind dies insgesamt etwa 360.756* Euro. 3.MK.C007 07.2010 * Jährliche Erhöhung der Rentenleistung um 1,5 % ab dem zweiten Rentenjahr, durchschnittliche Lebenserwartung laut Statistischem Bundesamt: 80 Jahre Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Verlust von Grundfähigkeiten Lebenslange monatliche Rente bei dauerhaftem Verlust von Grundfähigkeiten oder bei dauerhaften Störungen des Stütz- und Bewegungsapparats durch Unfall oder Erkrankung > So genannte Grundfähigkeiten der Kategorie A: Sehen, Hören, Sprechen und sich Orientieren. > Störungen des Stütz- und Bewegungsapparats (so genannte Grundfähigkeiten der Kategorie B) sind insbesondere: - Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule und des Beckens. - Funktionsbeeinträchtigung der oberen Extremitäten (Schultergürtel und Arm). - Funktionsbeeinträchtigung der unteren Extremitäten (Oberschenkel, Unterschenkel und Fuß). 3.MK.C008 07.2010 > Der Verlust bzw. der Grad der Beeinträchtigung wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Bei Überschreiten eines Grenzwertes von 100 Punkten wird die Rente gezahlt. Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Verlust von Grundfähigkeiten Lebenslange monatliche Rente bei dauerhaftem Verlust von Grundfähigkeiten oder bei dauerhaften Störungen des Stütz- und Bewegungsapparats durch Unfall oder Erkrankung Beispiele: > Verlust der Grundfähigkeiten der Kategorie A: Jeweils 100 Punkte, die Rente wird gezahlt. 3.MK.C009 07.2010 > Verlust der Grundfähigkeiten der Kategorie B: - Hände nicht mehr gebrauchen können: 25 Punkte - nicht mehr heben und tragen können: 25 Punkte - Jacke oder Mantel nicht mehr ohne Hilfestellung anziehen können: 25 Punkte - wenn nicht mehr Auto gefahren werden kann: 30 Punkte Die Rente wird gezahlt, wenn 100 Punkte oder mehr erreicht sind. Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Verlust von Grundfähigkeiten Leistungsbeispiel: 35-jähriger Mann Ein 35-jähriger Mann schließt eine VPV Vital mit 1.000 Euro monatlicher Rente ab und zahlt dafür monatlich einen Beitrag von 27,58 Euro. Er erleidet einen Schlaganfall und ist zunächst halbseitig gelähmt. Nach monatelanger Reha hat er wieder sprechen und auch laufen gelernt, doch einen erheblichen Teil seiner körperlichen Fähigkeiten hat er für immer verloren. > Der Schlaganfall hat also eine dauerhafte Beeinträchtigung der Arm- und Beinfunktionen (obere und untere Extremitäten) ausgelöst. > Die Beeinträchtigungen sind umfangreich, der Grenzwert von 100 Punkten überschritten. Die VPV zahlt die vereinbarte monatliche Rente: Bis zu seinem Lebensende erhält er insgesamt etwa 717.504* Euro. 3.MK.C010 07.2010 * Jährliche Erhöhung der Rentenleistung um 1,5 % ab dem zweiten Rentenjahr, durchschnittliche Lebenserwartung laut Statistischem Bundesamt: 78 Jahre Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Pflegebedürftigkeit Lebenslange monatliche Rente bei Einstufung in eine Pflegestufe aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung > Leistung bereits ab Pflegestufe I. 3.MK.C011 07.2010 >> Pflegestufe I liegt bei erheblicher Pflegebedürftigkeit vor, d.h. wenn im wöchentlichen Tagesdurchschnitt der Zeitaufwand für die Unterstützung des Pflegebedürftigen mindestens 90 Minuten beträgt. Davon müssen durchschnittlich mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege (etwa Körperpflege und Ernährung) entfallen. Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Pflegebedürftigkeit Leistungsbeispiel: 25-jähriger Mann Ein 25-jähriger Mann schließt eine VPV Vital mit 1.000 Euro monatlicher Rente ab und zahlt dafür monatlich einen Beitrag von 23,06 Euro. Dieser Mann stürzt mit seinem Fahrrad und verletzt sich schwer am Kopf. Er ist seitdem auf den Rollstuhl und fremde Hilfe angewiesen. > Der Unfall hat also eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit ausgelöst. > Die VPV zahlt die vereinbarte monatliche Rente: Er erhält bis zu seinem Lebensende etwa 961.125* Euro. Hinweis: In diesem Beispiel sind die Beeinträchtigungen vielfältig, die Leistung könnte nicht nur aufgrund der Pflegebedürftigkeit, sondern auch wegen Invalidität oder Verlust der Grundfähigkeiten erfolgen.Die Leistung der VPV, also die monatliche Rente, wird dennoch nur einmal erbracht. 3.MK.C012 07.2010 * Jährliche Erhöhung der Rentenleistung um 1,5 % ab dem zweiten Rentenjahr, durchschnittliche Lebenserwartung laut Statistischem Bundesamt: 78 Jahre Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Leistungsbaustein Krebs Monatliche Rente bei einer Krebserkrankung > Leistung nicht lebenslang, sondern bis zu fünf Jahre lang. > Die Krebserkrankung muss der international anerkannten Definition entsprechen. > Die Rente wird gezahlt bei einer Krebserkrankung im Stadium/Grad: II: maximal 12 Monate III: maximal 36 Monate IV: maximal 60 Monate Hinweis: 3.MK.C013 07.2010 > Tritt Krebs nochmals, aber ohne Zusammenhang mit der vorherigen Krebserkrankung auf, wird die befristete Rente erneut gezahlt. > Sind bei einer Krebserkrankung zugleich die Leistungsvoraussetzungen der Organrente, der Grundfähigkeitenrente oder der Pflegerente erfüllt, erhält der Kunde die Rente lebenslang. Umfassender Schutz – klar messbare Leistungskriterien Vital Service-Management Umfassende Beratung im Leistungsfall, die nur die VPV bietet! > Der Kunde wird im Leistungsfall bis zu zwei Jahre lang durch einen eigenen Ansprechpartner betreut. > Für den Vital-Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wie funktioniert das Vital Service-Management? 1. Der Kunde meldet sich beim VPV Service-Center (24-Stunden-Service-Telefon) und informiert darüber, dass er die Leistung der VPV Vital in Anspruch nehmen möchte, weil er aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung dauerhaft körperlich beeinträchtig ist bzw. voraussichtlich sein wird. 2. Die VPV meldet dies dem Reha-Dienst des Kooperationspartners Gen Re, einem Marktführer auf dem Gebiet der Rehabilitationsleistungen in Deutschland mit einem landesweiten Netz von über 100 Reha-Spezialisten, Arbeitsmedizinern und Fachärzten. 3.MK.C014 07.2010 3. Ein Reha-Manager der Gen Re nimmt im Namen der VPV Kontakt zum Kunden auf, informiert über das Beratungsspektrum und bespricht mit ihm, was für ihn sinnvoll ist / welche Möglichkeiten es gibt (z.B. entsprechende Fachärzte, Spezialkliniken, Pflegeberatung, Erstberatung bei einer beruflichen Neuorientierung). 4. Der Reha-Manager betreut den Kunden bis zu zwei Jahre lang (telefonisch und/oder Besuch).