Seite 1 Verfahrensbeschreibung (zu Art. 26 Abs. 3 Satz 1 BayDSG) Erstmalige Verfahrensbeschreibung Änderung der Verfahrensbeschreibung vom 1. Allgemeine Angaben Bezeichnung des Verfahrens Stand dieser Verfahrensbeschreibung Programm zur Abrechnung von Mehrarbeit: Mehrarbeit.01 Oktober 2013 Dienststelle bzw. Dienststellen, in denen das Verfahren eingesetzt wird (Abteilungen / Sachgebiete) Schule Testhausen 2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Zweck Rechtsgrundlagen - Bayerisches Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen (insbesondere Art. 85 und Art. 113) - Bayerisches Datenschutzgesetz (Art. 15 bis 23) Abrechnung und Ausgabe angeordneter Mehrarbeit 3. Art der gespeicherten Daten Lfd. Nr. 1 2 Bezeichnung der Daten Daten der Lehrkräfte werden aus der bayerischen Lehrerdatei ausgelesen, verarbeitet und gespeichert. Im Einzelnen sind das: Name, Vorname, Lehrerkürzel, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Dienst-/Amtsbezeichnung, Rechtsverhältnis, Lehramt, Dienstherr, Arbeitszeitkonto, Behinderung, Stammschule, Organisationsnummer, VIVA-Nummer, UPZ, Teilzeitgrund, wiss./nicht-wiss. Unterricht, Regelstundenmaß, Anrechnungen, Unterrichtsmehrung/minderung, Entgeltgruppe Daten der Lehrkräfte werden aus dem Vertretungsplanprogramm Untis (Modul U) bzw. VPM (Modul V) bzw. Williver2 (Modul W) ausgelesen, verarbeitet und gespeichert. Im Einzelnen sind das: Name, Vorname, Lehrerkürzel, Freizeitausgleich, angeordnete Mehrarbeit 4. Kreis der Betroffenen Lehrkräfte an der Schule Testhausen 5. Art der regelmäßig zu übermittelnden Daten und deren Empfänger Lfd. Nr. von Abschnitt 3 Empfänger und Aufgabe, zu deren Erfüllung die Daten übermittelt werden Rechtsgrundlage der Übermittlung automatisiertes Abrufverfahren (ja/nein) Anlass der Übermittlung Keine (Ausgabe in Papierform) 6. Regelfristen für die Löschung der Daten oder für die Prüfung der Löschung Jeweils spätestens am Ende des Schuljahres, das dem Schuljahr nachfolgt, in dem die Daten gespeichert wurden 7. Verarbeitungs- und nutzungsberechtigte Personengruppen Schulleitung Seite 2 8. Bei Auftragsdatenverarbeitung: Auftragnehmer Landesamt für Finanzen München (Übermittlung in Papierform) 9. Empfänger vorgesehener Datenübermittlungen in Drittländer Keine