Verfahrensbeschreibung

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Verfahrensbeschreibung
(zu Art. 26 Abs. 3 Satz 1 BayDSG)
 Erstmalige Verfahrensbeschreibung  Änderung der Verfahrensbeschreibung vom
1. Allgemeine Angaben
Bezeichnung des Verfahrens
Stand dieser Verfahrensbeschreibung
Programm zur Abrechnung von Mehrarbeit: Mehrarbeit.01
Oktober 2013
Dienststelle bzw. Dienststellen, in denen das Verfahren eingesetzt wird (Abteilungen / Sachgebiete)
Schule Testhausen
2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
Zweck
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen (insbesondere
Art. 85 und Art. 113)
- Bayerisches Datenschutzgesetz (Art. 15
bis 23)
Abrechnung und Ausgabe angeordneter Mehrarbeit
3. Art der gespeicherten Daten
Lfd. Nr.
1
2
Bezeichnung der Daten
Daten der Lehrkräfte werden aus der bayerischen Lehrerdatei ausgelesen, verarbeitet und
gespeichert. Im Einzelnen sind das:
Name, Vorname, Lehrerkürzel, Staatsangehörigkeit, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum,
Dienst-/Amtsbezeichnung,
Rechtsverhältnis,
Lehramt,
Dienstherr,
Arbeitszeitkonto,
Behinderung, Stammschule, Organisationsnummer, VIVA-Nummer, UPZ, Teilzeitgrund,
wiss./nicht-wiss.
Unterricht,
Regelstundenmaß,
Anrechnungen,
Unterrichtsmehrung/minderung, Entgeltgruppe
Daten der Lehrkräfte werden aus dem Vertretungsplanprogramm Untis (Modul U) bzw. VPM
(Modul V) bzw. Williver2 (Modul W) ausgelesen, verarbeitet und gespeichert. Im Einzelnen sind
das: Name, Vorname, Lehrerkürzel, Freizeitausgleich, angeordnete Mehrarbeit
4. Kreis der Betroffenen
Lehrkräfte an der Schule Testhausen
5. Art der regelmäßig zu übermittelnden Daten und deren Empfänger
Lfd. Nr.
von
Abschnitt
3
Empfänger und Aufgabe, zu deren
Erfüllung die Daten übermittelt
werden
Rechtsgrundlage der
Übermittlung
automatisiertes
Abrufverfahren
(ja/nein)
Anlass der Übermittlung
Keine (Ausgabe in Papierform)
6. Regelfristen für die Löschung der Daten oder für die Prüfung der Löschung
Jeweils spätestens am Ende des Schuljahres, das dem Schuljahr nachfolgt, in dem die Daten gespeichert
wurden
7. Verarbeitungs- und nutzungsberechtigte Personengruppen
Schulleitung
Seite 2
8. Bei Auftragsdatenverarbeitung: Auftragnehmer
Landesamt für Finanzen München (Übermittlung in Papierform)
9. Empfänger vorgesehener Datenübermittlungen in Drittländer
Keine
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