Biologische Vielfalt post 2010 – Ist die Zukunft noch planbar

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Biologische Vielfalt post 2010 –
Ist die Zukunft noch planbar?
Internationale Fachtagung am 01.07.2010 in Leipzig
Tagungsbericht
Hintergrund
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das Jahr 2010 erstmals zum „Internationalen
Jahr der biologischen Vielfalt“ erklärt. Weltweit fanden in den letzten Monaten Veranstaltungen und
Aktionen statt, die die Bedeutung der biologischen Vielfalt sowie die Folgen ihres Verlustes (auch für
das menschliche Wohlergehen und die wirtschaftliche Entwicklung) stärker in das politische und
öffentliche Bewusstsein gerückt haben. Dennoch ist festzustellen: das Ziel, den Verlust der
biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen (vgl. u.a. Sechstes Umweltaktionsprogramm der
Europäischen Kommission), ist nicht erreicht worden. Immer noch ist die derzeitige Aussterberate
immens hoch. So sind von 47.677 gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, die auf der Roten Liste 2009
der IUCN stehen, 17.291 akut vom Aussterben bedroht – deutlich mehr als ein Drittel (vgl. IUCN,
2010).
Umso wichtiger ist es, bereits heute die wesentlichen Weichenstellungen für die Jahre „post 2010“
vorzunehmen. Insbesondere bei der Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr sowie dem
umweltverträglichen Ausbau Erneuerbarer Energien sind die Anforderungen des Natur- und
Landschaftsschutzes zu formulieren. Die Wiedervernetzung von Lebensräumen ist zudem ein
wichtiger Baustein zur Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität.
Am 01.07.2010 trafen sich rund 100 Experten aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis in Leipzig, um
auf der vom Bundesamt für Naturschutz initiierten Fachtagung „Biologische Vielfalt post 2010 – Ist die
Zukunft noch planbar?“ künftige Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Kontext mit der
Landnutzung und Vorhabensplanungen zu diskutieren.
Anlass für die Veranstaltung war das 15jährige Bestehen der BfN-Außenstelle in Leipzig mit der
Abteilung „Natur und Landschaft in Planungen und Projekten“ am 01.07.2010.
Zwei einführende Vorträge zeigten die aktuellen Herausforderungen an den Naturschutz aus
nationaler und internationaler Sicht auf (Frau Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des BfN sowie Frau
Anja Wittich, Programmkoordinatorin IUCN).
Entsprechend den aktuellen „Brennpunkten“ war die Veranstaltung in drei thematische Blöcke
gegliedert:
Thema A: Reduktion der Flächeninanspruchnahme - ein utopisches Ziel?
Thema B: Wiedervernetzung und Verkehr – wie geht das zusammen?
Thema C: Erneuerbare Energien – naturverträglich machbar?
In den einzelnen Blöcken wurden in Form von Werkstattberichten verschiedene Lösungsansätze
vorgestellt und diskutiert.
In der von Frau Prof. Dr. Jessel moderierten anschließenden Podiumsdiskussion formulierten die
Podiumsteilnehmer Thesen „Zur Zukunft post 2010“. Die abschließende gemeinsame Diskussion von
Podium und Plenum befasste sich mit den Fragen „Landschaftsentwicklung post 2010 –Was ist
erreichbar? Welche Rolle spielt hierbei die Arbeit der BfN-Außenstelle Leipzig?“
2
Einen feierlichen Ausklang erhielt die Tagung durch den Empfang der Tagungsteilnehmer und
Mitarbeiter in der Außenstelle des BfN in der Karl-Liebknecht-Straße in Leipzig.
Einführende Vorträge
Biologische Vielfalt post 2010 – Herausforderungen an den Naturschutz in der Kulturlandschaft
Frau Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Bonn
Prof. Dr. Beate Jessel eröffnete ihren Vortrag mit der These, dass die zukünftigen Herausforderungen
an den Naturschutz in der Kulturlandschaft wesentlich davon abhängen werden, durch welche
Wandelprozesse und Triebkräfte unsere Landschaften in Zukunft beeinflusst werden.
Bereits heute seien die Veränderungen, die erheblichen Einfluss auf unsere Landschaften haben
werden, absehbar. Dies sei vor allem

der
demographische
Internationalisierung
Wandel,
führt,
der
aber
zu
auch
Bevölkerungsrückgang,
Binnenwanderungen
Überalterung,
und
anhaltende
Suburbanisierung induziert,

der Klimawandel mit Tendenzen der Erwärmung und Häufung von Extremereignissen, der
bereits
zu
Anpassungsstrategien
Schutzbestrebungen,
wie
die
von
Landnutzungssystemen
Energiewende
hervorruft,
die
führt
und
ebenfalls
zum
Landschaftswandel beitragen.
In diesem Zusammenhang - so Frau Prof. Dr. Jessel weiter - sei auch die Einflussnahme der
Agrarpolitik auf die Agrarstrukturen zu nennen bzw. der Wandel der Agrarstrukturen selbst mit
zunehmenden Spezialisierung und anhaltender Vergrößerung von Betrieben und Schlägen in der
Landschaft.
Als aktuelle Gefährdungsursachen der biologischen Vielfalt nähmen die Nutzungskomplexe Verkehr
und Energie, Bauliche Maßnahmen und Rohstoffgewinnung sowie Infrastruktur und Raumplanung mit
die höchsten Ränge ein (vgl. Günther et. al., 2005). Studien des Bundesamtes für Naturschutz auf
Landschaftsebene kämen zu ähnlichen Aussagen. Demnach bestünden für die Landschaftsebene drei
wesentliche Gefährdungsursachen:

Flächenhaft wirkende Landschaftsveränderungen wie z. B. die Flächeninanspruchnahme
durch Siedlungen,

Landschaftsveränderungen
in
Folge
der
Durchdringung
von
Landschaften
mit
landschaftsfremden Elementen, wie z. B. standortfremde Aufforstungen, aber auch
Windkraftanlagen oder Verkehrswege,

Gefährdungen von Landschaften durch den Verlust von charakteristischen Wert
gebenden Elementen wie z. B. Hecken, hier geht es vor allem um den Verlust von
Strukturvielfalt, Charakter und Eigenart.
Betrachte man diese Auflistung, so werde deutlich, dass die Erhaltung der biologischen Vielfalt
unmittelbar mit der zukünftigen Entwicklung und Nutzung der (Kultur-)Landschaften zusammenhinge.
Gemeinsames Ziel des Schutzes der biologischen Vielfalt wie auch der Kulturlandschaft sei eine
3
standortangepasste
Nutzungs-
und
Strukturvielfalt
der
Landschaft,
die
zum
einen
eine
naturraumtypische Vielfalt an Lebensräumen und Habitaten, zum anderen eine - der Eigenart der
Landschaft entsprechende - Vielfalt an Identifikationsmöglichkeiten böte. Dies sei jedoch nicht nur
durch konkrete Schutzstrategien, z. B. zur Erhaltung historischer Kulturlandschaften mit der ihnen
innewohnenden Eigenart und Artenvielfalt, zu entwickeln, sondern es ginge auch darum, aktuelle
Nutzungsansprüche im Sinne einer Kulturlandschaft zu steuern, die so vielfältig ist, dass sie
unterschiedlichsten Ansprüchen gerecht wird. Die Bestrebungen der Raumordnung seien zu
begrüßen, die die von der MKRO verabschiedeten Leitbilder mit dem Zusatz „Ressourcen bewahren –
Kulturlandschaften gestalten“ erweitert haben. Dieses Verständnis von Kulturlandschaft böte die
Chance, Kulturlandschaft nicht nur traditionell zu verstehen, sondern über neue Formen der
Landschaftsgestaltung nachzudenken, die auch der Erhaltung der biologischen Vielfalt dienen. Das
hieße, dass der Naturschutz sich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auch mit den Landschaften
auseinandersetzen müsse, die aktuell von starken Nutzungsänderungen geprägt sind und eine
Position zu diesen entwickeln müsse, um Einfluss auf sie nehmen zu können.
Die Landschaftsebene sei für die Erhaltung sowohl landschaftstypischer Strukturen als auch der
biologischen Vielfalt von besonderer Bedeutung, da auf dieser Ebene zum einen die räumliche
Planung ansetze und zum anderen auch Betroffenheiten im politischen Raum und in der Öffentlichkeit
gut transportiert werden könnten. Entsprechend sei auch die Nationale Strategie zur biologischen
Vielfalt
angelegt.
Sie
verfolge
einen
ganzheitlichen
und
flächendeckenden
Ansatz
auf
Landschaftsebene, binde urbane Landschaften ein und formuliere Ziele und Anforderungen an eine
nachhaltige Nutzung der Landschaften (s. zum Beispiel Kapitel B2 und Kapitel C - Aktionsfelder) mit
Querbezügen zu den verschiedenen Themenfeldern wie Land- und Forstwirtschaft, Erneuerbare
Energien oder der Flächen- und Siedlungspolitik.
Die in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt dargestellten Ziele und Visionen seien nicht
nur "Treiber" der Kulturlandschaftsentwicklung, sondern bildeten auch die Handlungsschwerpunkte
der kommenden Jahre des Bundesamtes für Naturschutz.
Frau Prof. Dr. Jessel führte im Folgenden drei Themen näher aus, die gleichzeitig auch thematisch
vertieft in der Tagung behandelt wurden:
Reduktion der Flächeninanspruchnahme
Während der letzten 60 Jahre hätten die Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland in ihrer
Ausdehnung um mehr als das Doppelte zugenommen. Für die zukünftige Flächen- und
Siedlungspolitik befürworte das Bundesamt für Naturschutz eine Doppelstrategie, die zum einen eine
quantitative Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und die Nutzung innerörtlicher Potenziale im
Sinne von „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ fördere, zum anderen die innerörtlichen
Potenziale von naturnahen Freiräumen in der Stadt als Lebensraum für Pflanzen und Tiere als auch
als Erholungsraum sichere. Diese Strategie der „doppelten Innentwicklung“ fände sich in der
Biodiversitätsstrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie wieder und sei auch in den aktuellen
Stadtentwicklungsbericht eingeflossen.
Wiedervernetzung und Verkehr
4
Innerhalb des Themas Mobilität und Verkehr läge der Schwerpunkt darauf, Belastungen in Natur und
Landschaft weiter zu verringern und deren Belange besser in die Verkehrwegeplanung zu integrieren.
Das vom Bundesamt für Naturschutz fachlich begleitete "Bundesprogramm Wiedervernetzung" sei ein
wesentlicher Baustein für die bessere Berücksichtigung des Naturschutzes in der Verkehrsplanung von der strategischen Ebene bis hin zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen.
Erneuerbare Energien
Die Energiegewinnung sei ein Themenfeld, dem der Naturschutz in Zukunft erhöhte Aufmerksamkeit
widmen müsse. Der grundsätzlich zu begrüßende Ausbau erneuerbarer Energien dürfe die Erhaltung
der biologischen Vielfalt nicht gefährden. Hier würde es eine der wesentlichen Herausforderungen
sein, Naturschutzanforderungen an den Ausbau zu formulieren und als Standards zu verankern.
Erforderlich sei

ein stetiger Zuwachs an Wissen über die Auswirkungen (Beispiel Offshore- Windenergie, PVFreiflächen oder auch Anbau Biomasse),

eine stringente Anwendung und Weiterentwicklung der räumlichen Steuerungsinstrumente, da
die Standortwahl entscheidend sei für den Umfang der Auswirkungen,

die Formulierung und Abstimmung von Naturschutzstandards, die sich sowohl auf
Anlagentechnik, wie auch Methoden (z.B. Bewertung) oder Verfahren beziehen sollten und

die Anpassung des bestehenden Fachrechts an die aktuellen Entwicklungen.
In ihrem Fazit fasste Frau Prof. Dr. Jessel als Antwort auf die Frage "Ist die Zukunft noch gestaltbar
und die biologische Vielfalt zu erhalten?" die Voraussetzungen dafür zusammen:

Der Schutz der Biodiversität müsse auch im Zusammenhang mit anderen raumrelevanten
Prozessen der Zukunft betrachtet werden, die sich weitgehend den planerischen
Steuerungsinstrumentarien entzögen (Klimawandel, Demografischer Wandel, Agrarpolitik).

Es müssten Steuerungsstrategien im Kontext zu den wichtigen Triebkräften der Raumnutzung
entwickelt werden (Siedlung, Verkehr, Energie).

Dynamik und Entwicklung müssten akzeptiert werden. Man sollte weniger auf statischen
Schutz setzen, sondern vor allem Rahmenbedingungen für Entwicklungen setzen.

Der Kulturlandschaftsbegriff sollte als Chance genutzt werden, auch über neue Formen der
Landschaftsgestaltung nachzudenken.

Naturschutz sollte auch als Kulturaufgabe betrachtet werden.
5
IUCNs Ziele für den Schutz der biologischen Vielfalt
Frau Anja Wittich, Programmkoordinatorin im Büro der International Union for Conservation of Nature
(IUCN) in Tbilisi (Georgien).
Frau Anja Wittich stellte zu Beginn ihres Vortrags die Organisation der IUCN vor. Mitglieder der IUCN
sind 80 Staaten, 115 Regierungsorganisationen und 850 Nicht-Regierungsorganisationen. Die Arbeit
von IUCN wird durch ein wissenschaftliches Netzwerk von 11.000 Experten unterstützt, die in 6
thematischen Kommissionen organisiert sind. Seit 1999 hat die IUCN einen Beobachterstatus bei der
Generalversammlung der Vereinten Nationen inne.
Im Weiteren führte sie das Biodiversitätsziel für 2010 aus, welches im Internationalen Jahr der
biologischen Vielfalt 2010 aktueller ist denn je, und gab einen Überblick über die durchgeführten bzw.
geplanten internationalen Verhandlungen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt (CBD).
International betrachtet, stehen die Vereinbarung der Biodiversitätsziele nach 2010, der Strategische
Plan der CBD sowie die Verpflichtung der Nationalstaaten zur Berichterstattung im Vordergrund des
Handelns. Auch in Europa würde eine (europa-interne) Strategie zum Biodiversitätsschutz nach 2010,
abgestimmt auf den CBD-Prozess, entwickelt. Ein wesentlicher Unterschied zum internationalen
Prozess, sei deren rechtliche Bindung für die EU-Mitgliedsstaaten.
Die Notwendigkeit des Handelns unterstrich Anja Wittich mit einigen Zahlen: Betrachtet man den
Status der Arten, so sind laut IUCNs Roter Liste der bedrohten Arten 38% der 50.000 untersuchten
Arten bedroht. Die jährlichen Kosten für den Verlust der Biodiversität werden zwischen 1,35 und 3,1
Billionen Dollar geschätzt.
Als grundsätzlich positiv bewertete Anja Wittich die IUCN-Initiative "Countdown 2010". Die
Initiative "Countdown 2010" sollte das europäische Ziel, den Verlust an Biodiversität bis zum Jahr
2010 zu stoppen, in den Fokus der Öffentlichkeit rücken und damit beitragen, die Erreichung des Ziels
kontinuierlich zu überprüfen. Mehr als 1.000 Partner verpflichteten sich, sich aktiv für die Erreichung
des Zieles einzusetzen. Die Initiative solle "post 2010" fortgeführt werden. Zumindest auf lokaler
Ebene waren laut Frau Wittich Fortschritte erkennbar, wenn auch global das Ziel 2010 nicht erreicht
werden wird.
Ausführlich stellte Frau Wittich die Biodiversitätsziele für 2020 aus Sicht der IUCN vor. Der zukünftige
Strategische Plan zur CBD solle klar, kurz und maßnahmenorientiert sein, Visionen für 2050
enthalten, jedoch auch kurzfristige Ziele (2015, 2020) sowie Indikatoren zur Bewertung des
Fortschritts umfassen. Die Biodiversitätsziele für 2020 sollen laut IUCN
•
alle drei übergeordneten CBD Ziele umfassen,
•
Biodiversitätsschutz, Armutsbekämpfung und die Milleniumsziele verknüpfen,
•
die biologische Vielfalt sektorübergreifend betrachten,
•
den Bedarf zusätzlicher finanzieller Mittel überzeugend erklären und
•
auf die nationale Ebene anpassbar sein.
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IUCN habe eine Vision für 2050: In einer Welt zu leben, in der die biologische Vielfalt bewahrt und
wiederhergestellt wird, um die Erde widerstandsfähig zu erhalten und um wesentlich zu nachhaltiger
Entwicklung und zum Wohlsein aller und allem beizutragen. Wichtig sei es dafür, die notwendigen
Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um den weiteren Verlust der Artenvielfalt zu verhindern.
Um Vision und das übergeordnete Ziel realisieren zu können, bedürfe es Zielvorgaben. Anja Wittich
stellte einige Kernpunkte von IUCNs empfohlenen Zielvorgaben für 2020 vor:

Jeder ist sich des Wertes der biologischen Vielfalt bewusst.

Biodiversität ist als Wert in Nationale Berichte, Strategien, Planungsprozesse und –vorgänge
zu integrieren sowie durch ökonomische Anreize zu unterstützen.

Aktuelle wissenschaftliche Informationen und Technologien zur Biodiversität sind zu
verbessern und zu verbreiten.

Besonders schützenswerte Gebiete (Key biodiversity areas) auf Land, und auf See sind zu
schützen und die weltweite Fläche der Schutzgebiete soll mindestens 15% betragen.

Das Humanvermögen und die finanziellen Ressourcen zur Umsetzung der CBD werden
verzehnfacht - 0,3% des BIP fließen zusätzlich zur offiziellen Entwicklungshilfe in nationalen
Biodiversitätsschutz.
Abschließend gab Frau Wittich noch einen Überblick über Pläne zum Aufbau des IUCN
Kooperationszentrums Kaukasus, welches ab 2011 an Stelle des Programmbüros für den
Südkaukasus tritt.
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Thema A: Reduktion der Flächeninanspruchnahme – ein utopisches Ziel?
Innen doppelt entwickeln – der Naturschutz geht mit
Torsten Wilke, Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Leipzig, Leiter des Fachgebiets II 4.1
(Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich).
Die anhaltende Flächeninanspruchnahme insbesondere für Siedlungs- und Verkehrsflächen ist eine
der wesentlichen Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt. Durch eine gezielte
Innenentwicklung kann die Neuausweisung und damit der Verlust von unversiegelten Böden bzw.
nicht baulich genutzten Flächen im Außenbereich reduziert werden. Innenentwicklung und
Nachverdichtungen im Bestand werden seitens des Naturschutzes durch den neu eingeführten Absatz
5 im § 1 BNatSchG ausdrücklich unterstützt, um die verschiedenen ökologischen Funktionen von
Böden und unbebauter Landschaft für Mensch und die Biodiversität langfristig zu erhalten. Bei der
Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Innenentwicklung sind jedoch auch die wichtigen
Funktionen, die Grün- und Freiraumstrukturen in Siedlungen beispielsweise als Rückzugsraum für
gefährdete Tier- und Pflanzenarten oder als Erholungsraum für den Menschen übernehmen, nicht zu
vergessen.
Die Umsetzung eines Leitbildes einer "doppelten Innenentwicklung" sichert beide Aspekte: sowohl die
bauliche Verdichtung im Bestand als auch die Erhaltung und Entwicklung von städtischer Natur und
Landschaft.
Torsten Wilke erläuterte diesen Ansatz auf eine eher ungewöhnliche, aber sehr anschauliche Art und
Weise. Inspiriert durch das Buch "Die Karte meiner Träume" (Reif Larsen, 2009) erzählte Torsten
Wilke "Die Geschichte über die Erfahrungen und Erkenntnisse zweier Schulfreunde aus der Stadt".
Tina wohnt im Zentrum der Stadt, Bruno in einem Haus im neuen Baugebiet am Stadtrand. Im
Vergleich
erkennen
sie
die
unterschiedlichen
Qualitäten
des
jeweiligen
Wohnumfeldes
(innerstädtisches Grün, Außenbereich), aber auch die damit verbundenen Probleme (lange
Anfahrtswege, Bau neuer Erschließungsstraßen). Am Beispiel des vom BfN geförderten Erprobungsund Entwicklungsvorhaben (E+E) "Ökologische Stadterneuerung durch Anlage Urbaner Waldflächen
auf innerstädtischen Flächen im Nutzungswandel – ein Beitrag zur Stadtentwicklung" in der Stadt
Leipzig lernen sie die vier Arten von Natur in Städten (nach Kowarik 1995, 2005) und die Funktionen
von Natur in der Stadt kennen. Vom Thema fasziniert, ermitteln sie schließlich durch eigene
Recherchen und Überlegungen, inwieweit Natur in der Stadt zur Lebensqualität beitragen kann und
welche Einflussgrößen die Biodiversität in einer Stadt ausmachen (u. a. Durchgrünungsgrad,
Vernetzung,
Verbund;
vgl.
Werner
und
Zahner,
2009).
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30 ha 2020 – ein Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
Peter Fritsch, Bundesumweltministerium, Referat Umwelt und Technik, Ökologische Sanierung und
Entwicklung in den neuen Ländern
Ohne Umschweife bejahte Herr Fritsch in seinem Vortrag die Fragestellung, vorausgesetzt, die Politik
halte an ihren eigenen Zielsetzungen fest. Zunächst erläuterte er die Graphik des Anstiegs der
Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Tag (Flächenverbrauch) im brandneuen Indikatorenbericht 2010
(Seite 14) des Statistischen Bundesamtes und stellte sie der bisherigen Form im Indikatorenbericht
2008 (Seite 12) gegenüber. Dabei räumte er mit „landläufigen“ Missverständnissen auf, etwa der
fälschlichen Gleichsetzung von Flächenverbrauch und Versiegelung, die tatsächlich nur auf knapp der
Hälfte der in Anspruch genommenen Flächen erfolge. Auch dürfe die im Indikatorenbericht 2010
differenziertere Darstellung des Flächenverbrauchs nicht zu dem irrigen Schluss führen, die Statistik
unterschiede neuerdings in „gute“ und „böse“ Nutzungsarten der Fläche. So wie Siedlungsflächen im
engeren Sinne unversiegelte Freiflächen beinhalten, würden umgekehrt Erholungsflächen auch
versiegelte Flächen beinhalten. Anderslautender Behauptungen zum Trotz würden landwirtschaftliche
Ausgleichsflächen gar nicht in der vorliegenden Flächenverbrauchsstatistik aufscheinen, da sich durch
Bewirtschaftungsrestriktionen an ihrem eigentlichen Charakter als Landwirtschaftsfläche – also weder
Siedlungs- noch Verkehrsfläche - nichts ändere.
In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte Herr Fritsch die Betrachtung über Sinn und Zweck von
Indikatoren. Er erinnerte an das „Umweltbarometer“ der seinerzeitigen Umweltministerin Angela
Merkel in den späten 90er Jahren, mit dem in der damaligen Agenda 21- und Nachhaltigkeitsdebatte
die Umweltentwicklung in Deutschland habe für jedermann/frau verständlich charakterisiert werden
sollen. Die Idee – im Managementwesen gang und gäbe – eine nachvollziehbare (Miss)Erfolgskontrolle politischer Zielsetzungen auf der Zeitachse zu installieren, habe mit einem Set von 21
Indikatoren für unterschiedliche Politikbereiche, also nicht nur den Umweltbereich, 2002 Eingang in
die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie gefunden. Indikator Nr. 4 betreffe mit dem sog. 30-ha-Ziel das
Thema Flächenverbrauch. Der „Charme“ sei gerade die „Holzschnittartigkeit“, mit der die Indikatoren
formuliert seien, die ihre leichte Nachprüfbarkeit ausmachten. Bezogen auf den Flächenindikator
bedeute sie flappsig übersetzt: “Mensch, mach´ Dich in der Landschaft nicht weiter so breit wie
bisher!“, angesichts einer abnehmenden Bevölkerung in unserem Land eine naheliegende sinnvolle
Zielsetzung. Mit Bezug auf laufende Debatten über eine Modifikation von Indikatoren erteilte Herr
Fritsch z.B. den Versuchen einer „Verschneidung“ quantitativer Aussagen mit qualitativen Elementen
eine klare Absage. Davon zu unterscheiden sei die Form der stets erforderlichen Operationalisierung
politischer Zielsetzungen z. B. in Visionen und Aktionsfelder, wie sie in der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt anzutreffen sei. Dadurch, dass diese Strategie in der Flächenthematik den
identischen Indikator wie die Nachhaltigkeitsstrategie zur Zielbeschreibung gewählt habe, müsse auf
dem praktischen Weg zur Zielerreichung die Kohärenz beider Strategien im Auge behalten werden.
Herr Fritsch mahnte zur Wachsamkeit, bei wechselnden politischen Konstellationen der Neigung der
Politik nachzugeben, durch vorgeblich differenziertere Betrachtungsweise die einstmals angestrebte
(Miss-)Erfolgskontrolle tatsächlich zu verunmöglichen. Indikatoren im laufenden Prozess durch
Modifikationen „qualitativ aufladen“ zu wollen, sei ein ebenso beliebtes wie scheinheiliges Ansinnen.
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Anders zu beurteilen sei die Fortentwicklung von Indikatoren nach Ablauf ihres Bezugszeitraums.
Auch spräche nichts gegen die „Verschärfung“ von Indikatoren, wenn sie in derselben „Währung“
erfolge. Ein angestrebtes politisches Ziel etwa zwei Jahre eher erreichen zu wollen, also ehrgeiziger
zu sein als die Vorgängerregierung, entspricht der Indikatorenlogik und wäre zur Erfolgskontrolle
tauglich. Dasselbe würde für die alte Forderung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige
Entwicklung beim Deutschen Bundestag gelten, statt des 30-ha-Ziels gar ein Null-ha-Ziel anzustreben.
Zum Schluss seiner Ausführungen informierte Herr Fritsch wiederum mit Blick auf das fortbestehende
30-ha-Ziel der alten wie der neuen Bundesregierung über einen Passus im Umweltkapitel des
Koalitionsvertrags der Regierungsparteien, nämlich einen Modellversuch zu initiieren, in dem
Kommunen auf freiwilliger Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung erproben
sollen. Diese Absprache trage der Überzeugung auch der maßgeblichen Fachleute der einschlägigen
Arbeitsgruppe
der
Umweltministerkonferenz
Rechnung,
die
die
Einführung
handelbarer
Flächenausweisungsrechte von ihrer Konzeption her als ein sicheres Mittel zur Erreichung des 30-haZiels erachtete. Das Bundesumweltministerium habe sich der Fragestellung angenommen und das
Umweltbundesamt zur Vorbereitung des Modellversuchs zunächst um ein vorgeschaltetes
Forschungsvorhaben gebeten, das zur Klärung einer Vielzahl offener Fragen beitragen und
insbesondere auch die Kritiker eines solchen Ansatzes einbeziehen soll.
Indikatorenbericht 2010
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroe
ffentlichungen/UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/Indikatorenbericht2010,property=file.pdf
Indikatorenbericht 2008
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroe
ffentlichungen/UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/Indikatorenbericht2008,property=file.pdf
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nachhaltigkeit_strategie.pdf
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/biolog_vielfalt_strategie_nov07.pdf
Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz
http://www.labo-deutschland.de/documents/UMK-Bericht_98a.pdf
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Thema B: Wiedervernetzung und Verkehr - wie geht das zusammen?
Fachliche Grundlagen für die Wiedervernetzung in Deutschland
Priv.-Doz. Dr. Heinrich Reck, Institut für Natur- und Ressourcenschutz, Abteilung Landschaftsökologie,
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Marita Böttcher, Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Leipzig, Fachgebiet Eingriffsregelung,
Verkehrswegeplanung (FG II 4.2)
Herr Dr. Reck schilderte im Vortrag vorab die bio-ökologischen Grundlagen und die fachlichen Gründe
für eine Wiedervernetzung. So seien Verinselung (z.B. die Ausdünnung und Verkleinerung von
Habitaten) und Lebensraumzerschneidung (u. a. durch verkehrs- und siedlungsbedingte Barrieren)
wesentliche Ursachen für die Gefährdung von Populationen und schließlich der biologischen Vielfalt.
Ausreichende Mobilität von Arten ist für deren Überlebensfähigkeit unerlässlich und Wiedervernetzung
ist die Voraussetzung, um die biologische Vielfalt zukunftsfähig zu sichern.
In diesem Zusammenhang stellte Dr. Heinrich Reck ff. Thesen auf:

Das Zusammenwirken von Lebensraumsystemen ist bislang zu wenig in Schutz-,
Vermeidungs- und Kompensationskonzepten berücksichtigt. Dies betrifft auch die Sicherung
der
Mobilität
von
Tieren
und
Pflanzen
sowie
die
raum-zeitliche
Dynamik
von
Lebensgemeinschaften und die Bedeutung von „positiver“ Störung (vgl. Conell 1978, IDH).

Wiedervernetzung ist eine Voraussetzung für die notwendige Schwerpunktverlagerung/
-ergänzung vom konservierenden zum entwickelnden Naturschutz.

Wiedervernetzung bzw. Lebensraumkorridore oder Lebensraumnetze sind darüber hinaus
auch wesentliche Voraussetzungen um notwendige Synergien sowie eine nachhaltige
Funktionsfähigkeit bei Vermeidung, Kompensation und Entwicklung zu erzielen.
Eine planvolle Wiedervernetzung ist kostenorientiert und flächeneffektiv. Dabei muss jedoch sorgfältig
auf den Schutz der gesamten biologischen Vielfalt einschließlich der ökologischen Funktionen zur
Selbstorganisation von Umweltheterogenität geachtet werden. Maßnahmen für Pfotengänger sind z.B.
nicht automatisch auch für Huftiere geeignet, und Maßnahmen, die für größere Säuger genügen,
erfüllen oft nicht die Ansprüche von Kleintieren, die den überwiegenden Teil der von Fragmentierung
betroffenen Arten umfassen. Es klingt paradox, aber oft sind die Ansprüche von Kleintieren an
Lebensraumkorridore größer als die der Megafauna.
Frau Marita Böttcher stellte im Anschluss Vorhaben und Lösungsangebote des Bundesamtes für
Naturschutz zur Wiedervernetzung vor. Bereits 1993 wurde von der MKRO (Ministerkonferenz für
Raumordnung) die Idee zum Aufbau eines „ökologischen Verbundsystems“ aufgegriffen (vgl. MKRO,
1993). In den folgenden Jahren wurde die Idee überregionaler Wiedervernetzung über aufeinander
aufbauende Konzepte, Initiativen und Programme (z.B. 2004: „Lebensraumkorridore für Mensch und
Natur“ von DJV/BfN; 2006: Karte der Lebensraumnetzwerke des BfN, u. a.) planerisch konkretisiert
und für die konkrete Anwendung z. B. in Straßenbauvorhaben des Bundes aufbereitet. Dabei wurde
bei der Erarbeitung besonderer Wert auf die integrative Planung für Repräsentanten aller
schutzbedürftigen, von Zerschneidung betroffenen Arten und entsprechender Lebensprozesse gelegt.
Die Integration von Kompensationsmaßnahmen in Lebensraumkorridore und die Umfeldgestaltung
11
bzw. Hinterlandanbindung von Querungshilfen sind aktuelle Themenschwerpunkte. Zukünftig neue
Forschungsfelder sind: vor allem das Ausmaß und die Bedeutung zerschneidungsbedingter Mortalität
sowie die ökosystemare Bedeutung von Mobilität und die notwendige Bandbreite raum- zeitlicher
Lebensraumdynamik für Arten und Populationen.
12
Bundesprogramm Wiedervernetzung – eine gemeinsame Aufgabe von Naturschutz und
Verkehr
Alfred
Walter,
Bundesumweltministerium,
Referat
„Nachhaltige
SiedlungsInfrastrukturentwicklung, Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft“
und
Das deutsche Straßennetz gehört zu den dichtesten in Europa. Entsprechend stark ist die
Zerschneidung der Lebensräume wildlebender Tiere und die Bedrohung der biologischen Vielfalt.
Damit verbunden ist ein vergleichsweise hohes Unfallrisiko durch Wildwechsel. Das im
Koalitionsvertrag vereinbarte „Bundesprogramm Wiedervernetzung“, das derzeit gemeinsam von
Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium entwickelt wird, trägt diesem Sachverhalt
Rechnung. Das Bundesprogramm Wiedervernetzung ist eine Grundlage für den Bau von
Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren.
Herr Alfred Walter berichtete aus der laufenden Arbeit und schilderte die derzeit günstigen
Begleitumstände für ein derart umfassendes und wegweisendes Projekt. So sei laut Alfred Walter die
Ausgangslage für das Projekt optimal, da es gute Daten gäbe, eindeutige Ziele, funktionierende
Arbeitsstrukturen sowie engagierte und strategisch wichtige Partner von Seiten des Naturschutzes
(BUND, NABU) und auch von der „Nutzerseite“ (Deutscher Jagdverband (DJV), ADAC). Eine gute
Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit würde unterstützend wirken. Die wissenschaftliche Grundlage des
Bundesprogramms werden die in 2009 abgeschlossenen Forschungsarbeiten des Bundesamtes für
Naturschutz zu den wichtigsten Lebensraumkorridoren Deutschlands sein.
Die Maßnahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung werden sowohl bei Neubauvorhaben als
auch im Bestand des deutschen Fernstraßennetzes greifen. Bei Neubauvorhaben wird es ein
Vermeidungsgebot für die Zerschneidung von Lebensräumen geben, so Alfred Walter. Sollten sich
Zerschneidungen als unvermeidlich heraus stellen, sind an den wichtigsten Abschnitten der
Lebensraumkorridore Querungshilfen vorzusehen. Im Fernstraßenbestand werden Querungshilfen
dort entstehen, wo aus bundesweiter Sicht die wichtigsten Wiedervernetzungspunkte liegen.
Laut Alfred Walter werden im Rahmen des Konjunkturpakets II in 17 Maßnahmen rund 69 Millionen
Euro investiert. Das Bundesprogramm Wiedervernetzung fließt auch in die Verkehrswegeplanung ein,
so müssen bei der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplanes beispielsweise die
Lebensraumkorridore in die Strategische Umweltprüfung einbezogen werden. Auch das „Hinterland“
soll an die Querungshilfen angebunden werden, etwa durch die gezielte Nutzung von Maßnahmen
über Ökokonten und die Einbindung in die Artenschutz- und Biotopverbundkonzepte der Länder. Die
planerische Absicherung soll in Landschaftsplänen und landschaftspflegerischen Begleitplänen jedoch
auch auf überregionaler Ebene erfolgen.
13
Thema C: Erneuerbare Energien – naturverträglich machbar?
Naturschutzstandards zu Erneuerbaren Energien
Kathrin Ammermann, Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Leipzig, Fachgebietsleiterin des
Fachgebiets „Erneuerbare Energien, Berg- und Bodenabbau“
In ihrem Vortrag schilderte Frau Kathrin Ammermann eingangs das - nicht immer konfliktfreie Verhältnis zwischen Klimaschutz, Naturschutz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. Für den
Erhalt der biologischen Vielfalt sei ein wirksamer Klimaschutz notwendig, die biologische Vielfalt umfassend verstanden - trüge ihrerseits maßgeblich zum Klimaschutz bei. Während der Ausbau
Erneuerbarer
Energien als ein Beitrag zum
Klimaschutz vorangetrieben werde, sei das
Wechselverhältnis zwischen dem Ausbau Erneuerbarer Energien und dem Erhalt der biologischen
Vielfalt weniger klar. Naturschutzstandards für Erneuerbare Energien seien die Grundlage, den
Ausbau Erneuerbarer Energien naturverträglich zu steuern.
Das grundlegende Ziel beim naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energieträger Biomasse,
Wind- und Wasserenergie sowie Solarenergie sei die Vermeidung und Minimierung negativer
Auswirkungen auf den Naturhaushalt. Daraus ergäben sich zwei wesentliche Handlungsfelder.

Erwerb von Kenntnissen über die Auswirkungen Erneuerbarer Energieträger: Die Nutzung der
Energieträger sei in der Regel mit Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaftsbild verbunden.
Um diese erkennen und quantifizieren zu können, bedürfe es weitreichender Kenntnisse über
deren Auswirkungen, insbesondere auch angesichts rascher Technologieentwicklung.

Standortwahl: Die Standortwahl sei maßgeblich für das Ausmaß der Auswirkungen, insofern
sollte der Naturschutz wesentlich und frühzeitig steuernd bei der Standortwahl von
Erneuerbaren Energieträgern mitwirken.
Für die Wahl des Standortes müssten verschiedene Aspekte einfließen:

der
landschaftliche
Zusammenhang
(d.h.
die
Arten-
und
Biotopausstattung,
die
Standorteigenschaften und das Landschaftsbild) und

die jeweilige Form der Gewinnung und Nutzung des jeweiligen Energieträgers und Umfang
bzw. das Ausmaß des geplanten Vorhabens.
Zur Steuerung der Standortwahl seien räumliche Steuerungsinstrumente notwendig, da sonst - so
betonte Kathrin Ammermann - lediglich noch ein Reagieren des Naturschutzes auf einen Antrag auf
den Ausbau und die Nutzung Erneuerbarer Energieträger möglich sei, der keine standörtlichen
Alternativen mehr möglich mache.
Inwiefern eine räumliche Steuerung von Erneuerbaren Energieträgern erfolgen kann, zeigte Kathrin
Ammermann am Beispiel "Windenergie an Land". Hier hätten viele Regionen in ihren Regionalplänen
oder
Teilregionalplänen bereits
Eignungsgebiete
für Windkraftnutzung festgelegt,
die
eine
Ausschlusswirkung an anderer Stelle entfalten. Auch für die ausschließliche wirtschaftliche Zone
14
(AWZ) Deutschlands in der Nord- und in der Ostsee wurde eine Raumordnung durchgeführt. Es sind
hierin Vorranggebiete für Windenergie dargestellt, allerdings fehlte jedoch die Ausschlusswirkung an
anderer Stelle (ausgenommen Schutzgebiete), eine Begrenzung der Anträge auf Eignungsgebiete in
der AWZ sei daher derzeit nicht möglich.
Kathrin Ammermann zog daraus die Schlussfolgerung, dass derzeit die Raumordnung für den Ausbau
Erneuerbarer Energieträger (abgesehen von der Windkraftnutzung an Land) nur bedingt geeignet sei,
räumliche Steuerungswirkung zu entfalten.
Wirksam seien dagegen finanzielle Instrumente. Vergütungsvoraussetzungen nach dem Erneuerbaren
Energie Gesetz (EEG) entfalten auch eine räumlich steuernde Wirkung. So ist z.B. seit Ende 2004
eine Vergütung von Offshore - Windkraftstrom, der in Schutzgebieten erzeugt wird, nicht mehr
möglich. Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen sind nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; auf
bereits versiegelten Flächen; auf Konversionsflächen und auf Grundflächen, die vormals Ackerflächen
waren
(bis
zur
EEG-Novelle
2010),
vergütungsfähig.
Auch
für
Wasserkraftanlagen
sind
Vergütungsvoraussetzungen mit räumlicher Steuerungswirkung festgelegt (u. a. nur an bereits
bestehender Staustufe). Der im EEG verankerte Landschaftspflegebonus, der einen Anreiz bietet, aus
der Landschaftspflege gewonnen Materialien zur Stromerzeugung zu nutzen, unterstützt ebenfalls
eine wünschenswerte Steuerung aus naturschutzfachlicher Sicht, auch wenn die räumliche Steuerung
eher indirekt stattfindet.
Schwierig sei hingegen die räumliche Steuerung bei der Erzeugung von Biomasse, da diese kaum
trennbar mit der landwirtschaftlichen Nutzung an sich verknüpft ist. Es bestünden im deutschen Recht
Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe mit flächenbezogenen
Ansätzen, allerdings jedoch mit einem starken Schwerpunkt auf den Import von Biomasse.
Als zusammenfassendes Fazit stellte Kathrin Ammermann fest, dass - angesichts der ehrgeizigen
Ausbauziele - mit weiterhin raschen technischen Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren
Energien zu rechnen sei. Auch die Menge und die Größe der Anlagen würden voraussichtlich
zunehmen.
Für den Naturschutz stelle sich die Herausforderung, Naturschutzstandards auf verschiedenen
Ebenen zu entwickeln (etwa die Ermittlung von Belastungsgrenzen für bestimmte Arten und
Artengruppen), um den Ausbau der Erneuerbaren Energieträger nachhaltig und naturverträglich
gestalten zu können. Begleitet werden müsse dieser Prozess mit verstärkter Kommunikation, auch um
zukünftig die Akzeptanz zu sichern. Auf den verschiedenen Ebenen müssten sowohl planerische,
ordnungsrechtliche,
finanzielle
und
informelle
Instrumente
genutzt
werden,
um
Standards
umzusetzen.
15
Naturschutzstandards zu Erneuerbaren Energien (2. Teilvortrag)
Dr. Wolfgang Peters, Büro Bosch & Partner GmbH, Berlin
Wenn auch aus Sicht des Klimaschutzes gefördert, treten bei der Nutzung Erneuerbarer Energien
häufig Konflikte mit den Zielen des Naturschutzes auf. Um den Ausbau Erneuerbarer Energien weiter
voranzutreiben,
gleichzeitig
aber
naturverträglich
zu
gestalten,
sind
Standards
für
deren
naturverträglichen Ausbau nötig.
Basierend auf dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
geförderten und vom Bundesamt für Naturschutz fachlich betreuten Projekt „Naturschutzstandards
Erneuerbarer Energien“ erläuterte Dr. Wolfgang Peters die Probleme mit der Einführung von
Standards. Innerhalb des Naturschutzes existiert bereits eine Vielzahl von Standards, wobei sich
darunter auch Begrifflichkeiten wie Normen, Leitlinien und andere fassen ließen. Sie speisten sich aus
unterschiedlichen Quellen
(u.
a. Wissenschaft, Verwaltungen, Gremien)
und
hätten eine
unterschiedliche Verbindlichkeit. Die Einzigartigkeit von Natur stünde einer Standardisierung oft
entgegen, so dass - laut Dr. Peters - eine Standardsetzung sich immer zwischen dem Ziel der
Rationalisierung einerseits und einer möglichst hohen Einzelfallgerechtigkeit andererseits bewege. Im
ff. führte Dr. Peters aus, welche Anforderungen an die Nutzung Erneuerbarer Energien aus Sicht des
Naturschutzes bestünden. Das grundsätzliche Ziel von Naturschutzstandards für Erneuerbare
Energien sei die Minimierung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Anforderungen gäbe es an
die Energienutzung selber (materielle Standards) und an die Methoden und Verfahren, nach denen im
konkreten Fall über die Gestaltung der Nutzung entschieden werden solle (prozedurale Standards).
Entscheidend sei die Frage der Verbindlichkeit. Wolle man zielgerichtet naturschutzfachliche
Standards an die Nutzung Erneuerbarer Energien formulieren, so bedürfe es zunächst einer
detaillierten Analyse der Auswirkungen von Erneuerbaren Energien auf Natur und Landschaft, der
möglichen Konflikte sowie der wesentlichen Einflussfaktoren auf die Konfliktintensität, betonte Dr.
Peters. Zur Umsetzung müssten Standards sowohl auf das ökologische Wirkungsgefüge als auch auf
die relevanten Planungs- und Entscheidungsprozesse ausrichtet sein, nach denen über die konkrete
Gestaltung der Nutzungen entschieden würde.
Abschließend berichtete Dr. Peters aus dem o. g. Projekt heraus u. a. über die internetgestützte
Datenbank zu Naturschutzkonflikten und Standards im Zusammenhang mit der Nutzung Erneuerbaren
Energien und erläuterte diese am Beispiel der möglichen Auswirkungen von Kurzumtriebsplantagen.
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Abschlussdiskussion
An die Vorträge innerhalb der drei thematischen Blöcke schloss sich eine Podiumsdiskussion an.
Die Podiumsteilnehmer waren:

Dr. Alfred Herberg: Bundesamt für Naturschutz, Leiter des FB II (Schutz, Entwicklung und
nachhaltige Nutzung von Natur und Landschaft)

Gisela Kallenbach: Mitglied des Sächsisches Landtags, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Prof. Dr. Catrin Schmidt: Technische Universität Dresden, Institut für Landschaftsarchitektur,
Lehr- und Forschungsgebiet Landschaftsplanung

Dr. Daniela Thrän: Leiterin des Bereiches Bioenergiesysteme am Institut für Energetik und
Umwelt gGmbH, Leipzig

Elke Werner: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Referat 57,
Eingriffsregelung, Landschaftsplanung, Erholungsvorsorge; als Vertreterin der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft
Naturschutz,
Landschaftspflege
und
Erholung.
Ausschuss
Eingriffsregelung, Landschaftsplanung

Arnd Winkelbrandt: Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) e.V.

Anja Wittich: IUCN (International Union for Conservation of Nature), Projektkoordinatorin Büro
Tbilisi, Südkaukasus
Die Moderation übernahm Frau Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz.
Das Podium diskutierte anhand von Leitfragen die Themen:

Landschaftsentwicklung post 2010 – Was ist erreichbar?

Welche Rolle spielt die Arbeit der BfN-Außenstelle Leipzig?
Ergebnisse der Podiumsdiskussion, basierend auf den Leitfragen
1) In welcher Rolle sehen die Podiumsteilnehmer das BfN in Zukunft?

Wesentliche Aufgabenfelder wäre die Erarbeitung des Bundeslandschaftsprogramms,
Modellvorhaben in der Landschaftsplanung und die vom BfN forcierte Unterzeichnung der
Europäischen Landschaftskonvention

Eine strukturelle Schwächung der öffentlichen Stellen ist absehbar (Kürzungen im Haushalt,
an Personalstellen), dies betrifft auch den Naturschutz. Die langfristig planerische Vorsorge
wird schwieriger, da Entscheidungen über Einzelvorhaben zunehmen. Das BfN sollte
"Leitplanken", d.h. methodische und verfahrenstechnische Hilfestellungen für verschiedene
Themen/Einzelverfahren an die Länder geben.

Durch Überlagerung der verschiedenen europäischen Ansätze zum Artenschutz tritt der
ökosystemare Ansatz der Eingriffsregelung zurück (Reduzierung auf Arten). Nötig ist eine
Operationalisierung eines gesamt-naturschutzfachlichen Ansatzes. Statt der Ebene der
17
Einzelvorhaben muss die "Landschaftsebene" beachtet werden. Damit kann der Naturschutz
sein negatives Image als "Erbsenzähler" in der Genehmigung von Einzelvorhaben abstreifen.
Und: Auch die Unteren Naturschutzbehörden vor Ort brauchen Entscheidungshilfen!

Das Reagieren auf gesellschaftliche Herausforderungen (Offshore-Anlagen, Erneuerbare
Energien, biologische Vielfalt) ist eine Herausforderung für den Naturschutz, aus dem sich
auch Chancen ergeben können. Trotz beschränkter Ressourcen sollte das BfN Hilfs- und
Lösungsansätze für die politische Situation anbieten und Perspektiven entwickeln.

"Wir wissen viel, aber wir tun zu wenig": konzertierte Allianzen, auch mit dem BfN, sind in der
Politik wichtig.
2) Worauf sollte der Schwerpunkt gelegt werden: Modellvorhaben oder Strategien?

Bundesweite Modellvorhaben und Übersichten im Bereich Landschaftsplanung sind
notwendig, um Handlungsschwerpunkte zu finden. Impuls gebend wäre das Zusammentragen
von Modellansätzen.

Es müssen nicht immer Modellvorhaben sein! Ziel führend wäre ein Bundesprogramm
„Biologische Vielfalt". Denkbar sind auch Wettbewerbe unter Regionen zu bestimmten
Themen. Wesentlich ist das Anstoßen von Prozessen und die daraus möglichen Wirkungen
(Schneeballprinzip).

E+E-Vorhaben sind grundsätzlich sinnvoll, u. a., weil der Interessent das Vorhaben
mitfinanzieren muss und damit ein stärkeres Interesse an den Ergebnissen und der
Mitwirkung hat. E+E-Vorhaben haben einen hohen praktischen Nutzen, eine Stärkung dieses
Topfes wäre wünschenswert.

Die Forschung ist wichtig, aber wichtiger ist die Integration des Naturschutzes und seiner
Erkenntnisse in den (politischen) Alltag.
3) Ist die strategische Steuerungsebene zukünftig wichtiger als Einzelvorhaben?

Wesentlich ist die Akzeptanz, der Naturschutz darf nicht auf den Artenschutz reduziert
werden.

Das BfN sollte für viele Themen Lösungsstrategien entwickeln, sie dürfen jedoch nicht
abstrakt sein, sondern sollten auch konkrete Anwendungsbezüge haben.

Insbesondere im Bereich Erneuerbare Energien reicht das bisherige Instrumentarium zur
Steuerung der Verfahren nicht aus. Eine Erweiterung des Instrumentariums ist nötig, auch für
die Investitions- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft.

Zu beachten ist auch, dass die Akteure sich ändern werden: statt den Landwirten wird der
Naturschutz zukünftig mit den Energieversorgern umgehen müssen.
Plenumdiskussion
Mit der Frage „Landschaftsentwicklung 2010 - Wo soll es hingehen, welche Steuerungsmöglichkeiten
gibt es?“ wurde das Plenum in die Diskussion mit einbezogen.
18
Diskussionsbeiträge und -ergebnisse:

Die Gerichte verengen Naturschutz auf den Artenschutz, da dieser gerichtsfest ist, nicht der
Naturschutz selbst verengt sich.

Die Gerichte fürchten den Naturschutz! Hier gibt es eine andere Außen- als Innensicht.
Naturschutz wird, u. a. wegen der europäischen Verfahren aufgrund von Defiziten in der
Umsetzung von EU-Gesetzen, zunehmend ernster genommen von anderen Fachbehörden.

Naturschutz ist in der Außensicht ein Verhinderer und unbeliebt. Forderungen des
Naturschutzes stoßen auf wenig Gegenliebe. Andererseits wird der Naturschutz gern
vorgeschoben, um auch aus anderen Gründen Vorhaben zu verhindern.

Planungen und Leitfäden (z.B. zu FFH) finden zum Teil vor Gericht Gehör und werden für die
Abwägung genutzt.

Die fehlende Planung ist nicht nur ein Problem des Naturschutzes, siehe z.B. die
Bauleitplanung. Geplant wird nur dort, wo Druck ist. Planung ist wichtig für die Frage der
Nachhaltigkeit. Andere Fachdisziplinen beschäftigen sich bereits mit Fragestellungen der
Demografie: hier sollte auch die Landschaftsplanung sich positionieren.

Zunehmende Stimmung in der Praxis ist, dass Planung zwar nicht "in" ist, aber mehr
Bedeutung gewinnen muss. Zum Beispiel findet Photovoltaik in der (Regional-)Planung nicht
statt, die Planung reagiert zu langsam.

Durch parlamentarische Prozesse ist Planung viel zu langsam und schwerfällig. Besser wären
vielleicht Fachkonzepte mit Planungsprozessen. Hier könnte man schneller auf aktuelle
Fragen reagieren.

Auf die Frage: Landschaftsplanung oder Konzepte? Wir brauchen beides. Aus der mittelfristig
angelegten Planung heraus können Fachkonzepte entwickelt werden. Es gibt darüber hinaus
viele gute Leitfäden in den Ländern, das BfN hat die Übersicht. Eventuell ist ein Wettbewerb
"Leitfäden der Länder" möglich.

Das BfN reagiert auf Fragen, sollte aber auch mehr vorausschauend reagieren.

Nötig ist eine informelle Planung. Die Öffentlichkeit hat ein zunehmendes Interesse an
Erneuerbaren Energien, gerade für die Vorhaben, für die ein B-Plan nötig ist. Hier herrscht
große Unsicherheit in den Gemeinden.

Planung und Steuerung müssen Hand in Hand gehen. Für die Umsetzung der Planungen
braucht es Instrumentarien.

Andere Ressorts erwarten Entscheidungen und Unterstützung vom Naturschutz. Es müssen
Grundlagen geschaffen werden, um Entscheidungshilfen leisten zu können.
19
Abstract
The United Nations General Assembly has declared the year 2010 as an “International year for biological diversity“. In the last months all over the world numerous activities has been taken place to show
the importance of biological diversity and the impact of its loss. Although it must be ascertained: the
aim to stop the loss of biological diversity until 2010 has not been achieved. The extinction of species
is still proceeding.
Therefore it´s necessary to set the future direction for the time after the year 2010. The demands of
nature conservation and landscape planning should be integrated exceedingly in strategies and policies e.g. of settlement development, renewable energies and land use for settlement and traffic as
causes for the loss of biological diversity.
In Leipzig more than 100 experts discussed strategies for the future to sustain the biological diversity.
Occasion for the conference – organized by the Federal Agency for Nature Conservation (BfN) - was
its branch office´s jubilee. The branch office is responsible for “nature and landscape in plans and
projects” and began its work in Leipzig on 1st of July in 1995.
At the beginning Prof. Dr. Beate Jessel, president of the Federal Agency for Nature Conservation
(BfN), and Anja Wittich, programme coordinator of the IUCN, demonstrated the national and international challenges nature conservation has to deal with. According to the current key problems the conference dealt with three main topics:
A: reduction of land use – an utopistic aim?
B: habitat networks and traffic – how does it suit?
C: renewable energies – ecologically compatible?
In topic A, Torsten Wilke, BfN, explained the strategie and idea of a “double inner city development“.
To reduce land use in the outskirts as a basic principle the inner cities should be developped. But by
developping the inner cities the values of inner city green (for climate, recreation, biological diversity)
must also be considered. Peter Fritsch, Federal Environment Ministry (BMU), refered about the aim of
the federal government to reduce land use to 30 ha a day until the year 2030.
Habitat networks were the topic B. Dr. Heinrich Reck, Christian-Albrechts-University of Kiel and Marita
Böttcher, BfN, explicated the subject-specific principles and the concepts the Federal Agency for Nature Conservation (BfN) has developped. Alfred Walter, Federal Environment Ministry (BMU), reported
on the programm “habiat network” of the federal government which wants to reconnect ecological
routes by crossing highways and main infrastructure areas by green bridges.
In topic C Kathrin Ammermann, BfN, and Dr. Wolfgang Peters, Bosch & Partner, discussed about the
need of ecological standards for the expansion of renewable energies because their negative impacts
(intensification of land use, loss of biological diversity).
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The experts agreed about: nature conservation could be successful if its demands will be integrated
early and extensive in these fields. Also the project executing organisations are requested to consider
biological diversity in their projects and approvals. In addition to single approvals the demands of biological diversity have to find their way into strategies, concepts and plans to find a frame for foresighted landscape development in future.
Following Prof. Dr. Jessel moderated the panel discussion. Panel and audience discussed about
„Landscape development 2010“ and „role of the branch office in Leipzig”. Based on the mentioned
topics and demands of biological diversity the branch office in Leipzig will have to deal with ambitious
and exciting responsibilities in future.
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