ACA-Reglerment

Werbung
ACA-Reglement
Ein Zuchtprogramm muss in das generelle Management der Bienenvölker eines Betriebes und
in eine Förderung für die gesamte Imkerschaft eingepasst sein:
- Generelle Ziele
 Erhöhung / Verbesserung der Honigleistung / Varroatoleranz / Sanftmut –
Ruhe / geringe Schwarmneigung
 Steigerung der Produktivität und Senkung der Kosten generell
 Über Königinnenproduktion für die gesamte Imkerschaft und ein gutes
Belegstellenmanagement (ACA-Belegstellen müssen bei Einhaltung der
Regeln öffentlich zugänglich sein) muss der Zuchterfolg der gesamten
Imkerschaft zugänglich gemacht werden
Generelle Aspekte für das Zuchtprogramm


Das bewährte und erfolgreiche, vom Institut für Bienenkunde entwickelte
Zuchtprogramm ist Grundlage für das Zuchtprogramm der ACA. Bei neuen
erfolgversprechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen (dies ist besonders in
der Varroatoleranzzucht zu erwarten) muss das Zuchtprogramm angepasst
werden.
Möglichst viele Imkereien sollen in das Zuchtprogramm eingebunden werden
(Populationsgröße, Prüfung in möglichst vielen verschiedenen Umwelten)
(Muss einer der Wichtigsten Punkte für die Zukunft sein!)
Allgemeine Regeln






Die Leistungsprüfung hat unter den gleichen Bedingungen wie eine
wirtschaftlich ausgerichtete Honigproduktion zu erfolgen
Ein Prüf- oder Zuchtbetrieb muss mindestens 20 Völker in die
Leistungsprüfung einbeziehen = ein wirtschaftliches Interesse muss vorhanden
sein. Ein einzelner Leistungsprüfstand muss mindestens 10 Völker umfassen.
Jedes Jahr müssen in einem Prüfbetrieb mindestens 50% der Prüfvölker mit
einer neuen = jungen Prüfkönigin versehen werden.
Eine Geschwistergruppe muss mindestens 5 und darf maximal 25 Königinnen
umfassen
Mindestens einige Königinnen einer Geschwistergruppe müssen einer
Fremdprüfung unterworfen werden (= Verteilung auf verschiedene Prüfstände;
statistische Korrektur des Standeffektes, Objektivierung der Prüfung). Die in
der Fremdprüfung befindlichen Königinnen bleiben Eigentum des Züchters
und sie können nach Abschluss der Leistungsprüfung zurückgefordert werden.
Die neuen Prüfvölker müssen rechtzeitig vor Beginn der neuen Prüfsaison (=
September) in Form von Kunstschwärmen oder Ablegern so aufgebaut werden,
dass sie einwandfrei überwinterungsfähig sind. Werden Altvölker mit neuen
Prüfköniginnen umgeweiselt, muss die Volkstärke spätestens bis Mitte
September innerhalb eines Prüfstandes auf eine einheitliche Stärke
ausgeglichen werden. Die Vorgabe der Einwinterungsstärke für die neuen
Prüfvölker ist mindestens ein gut besetzter Raum im 10-rahmigen
„Zandermagazin“, da sonst keine gleiche Ausgangssituation bei der
1











Auswinterung gegeben ist. Eine Restentmilbung soll ab Ende Oktober bis Ende
Jänner durchgeführt werden!
Die Prüfvölker eines Prüfstandes sollen Mitte September vor der eigentlichen
Prüfsaison eine möglichst gleiche Ausgangssituation haben
(Einwinterungsstärke, Varroabefall).
Ab Mitte September sollen die Leistungsprüfvölker nicht mehr verstärkt oder
geschröpft werden.
Voraussetzung für die Leistungsprüfung ist auch ein einheitliches
Rähmchenmaß bzw. Beutensystem innerhalb eines Prüfstandes
Es ist in der Regel nur sinnvoll, Völker mit einer Reinzuchtkönigin einer
Leistungsprüfung zu unterziehen. Eine Ausnahme ist für Neueinsteiger
gegeben. Hier sollen auch Völker mit einer standbegatteten Königin geprüft
werden. Aber auch standbegattete Königinnen bekannter mütterlicher
Abstammung soll in die Prüfung einbezogen werden.
In der Leistungsprüfung muss jede Prüfkönigin eine unverwechselbare
Zuchtbuchnummer = Lebensnummer haben. Die unverwechselbare
Lebensnummer einer Königin setzt sich wie folgt zusammen: 99
Landesverbandscode für ACA) Betriebsnummer z.B. 110, laufende
Zuchtbuchnummer des Züchters mit Jahreszahl z.B. 37 20011 für die 37.
gezüchtete Königin des Jahres 2011. Die Lebensnummer lautet dann 99 110 37
2011
Der Imker eines Prüfstandes muss für jede Königin (Volk) eine Stockkarte
(ACA-Stockkarte oder die Stockkarte im PEXA-Zuchtprogramm) führen. In
diese Stockkarte müssen alle für die Leistungsprüfung relevanten Daten
eingetragen werden.
Allen Prüfköniginnen soll ein Flügel zum Zweck einer unverkennbaren
Markierung gestutzt werden, bes. im Fall des Verlustes des Zeichenplättchens
(Ausnahme spezielle Biobetriebe)
Die Prüfvölker eines Prüfstandes müssen die gesamte Prüfsaison zusammen
bleiben. Werden z.B. bei einer Wanderung die Völker in zwei Gruppen mit
verschiedenen Aufstellungsorten geteilt, sind diese zwei Standorte dann als
jeweils eigene Prüfstände (Mindestgröße an Bienenvölkern beachten) in der
Zuchtwertschätzung zu behandeln.
Die Behandlung der Prüfvölker während einer Prüfsaison soll nach dem Bedarf
des jeweiligen Volkes erfolgen. Wenn in der Betriebsweise nicht unbedingt
erforderlich (z.B. Raps – Robinien-Sortenhonigproduktion; bestimmte
Regionen mit geringer Tracht), soll das Absperrgitter vermieden werden, damit
sich die Prüfvölker frei und ungehindert entwickeln können. Allerdings ist es
wichtig, dass in der Völkerführung kein Volk bevorzugt oder benachteiligt
wird.
Jede Zugabe oder Entnahme von Futter / Honig während der Prüfsaison muss
auf der Stockkarte mengenmäßig notiert werden
Vorbeugender Medikamenteneinsatz (z.B. gegen Nosematose) ist nicht erlaubt.
Medikamenteneinsatz ist grundsätzlich nur in der Varroabehandlung gestattet.
Das schreibt übrigens auch das Tierarzneimittelgesetz vor.
Selektionskriterien
Nur wirtschaftlich wichtige Kriterien werden in der Auslese berücksichtigt.
1. Honigleistung
2
“Honey is money” = Honig ist Geld = die Honigleistung ist das wichtigste
Selektionskriterium
o
-
-
-
Zur Beurteilung der Honigleistung wird der tatsächlich aus dem Prüfvolk
zur Schleuderung entnommene Honig herangezogen. Honigvorräte, die
nicht aus dem Volk entnommen werden können (z.B. Futterkränze),
werden nicht beurteilt.
o Die ACA akzeptiert zur Beurteilung des Merkmales Honigleistung zwei
Methoden:
die bei der Honigernte aus einem Volk entnommenen Honigwaben werden
gezählt, markiert und das Gewicht des entnommenen Honigs sicherheitshalber
geschätzt. Diese Daten werden in die Stockkarte eingetragen. Im Schleuderraum
werden die markierten Waben eines Volkes vor und nach der Schleuderung
gewogen. Die Differenz ist die tatsächliche Menge Honig, die als Leistung in der
Zuchtwertschätzung herangezogen wird. Dies stellt die optimale Methode dar.
Da diese Methode für größere Betriebe mit Außenständen sehr aufwendig (=
nahezu undurchführbar) ist, wird eine zweite Methode akzeptiert: Die vollen
Honigwaben werden aus dem Prüfvolk entnommen, gezählt und gewogen (eine
gute Badezimmerwaage mit externem Discplay reicht). Diese Daten werden in die
Stockkarte eingetragen. Nach der Schleuderung wird das Leergewicht von 50 bis
100 frisch ausgeschleuderten Waben gewogen und daraus ein durchschnittliches
Gewicht einer leeren Wabe errechnet. Dieses „tara-Gewicht“ einer Wabe wird
dann bei jedem Prüfvolk entsprechend der Anzahl der entnommenen Honigwaben
vom brutto-Gewicht dieser Honigwaben abgezogen.
Die Ergebnisse jeder Schleuderung werden jeweils (möglichst mit anderer Farbe)
in die Stockkarte eingetragen
o Die Gesamtleistung eines Prüfvolkes stellt dann am Saisonende die Summe
der Ergebnisse der Einzelschleuderungen dar.
2. Varroa Toleranz (VT)
Die Selektion auf VT ist ein sehr wichtiges Zuchtziel, das sich allerdings nicht direkt
in Geld ausdrücken lässt. Varroatolerante Bienen garantieren rückstandsfreie
Bienenprodukte (Produktsicherheit) und sie reduzieren die Behandlungskosten.
Varroatolerante Bienen sind besonders wichtig für Anfänger und die Kleinimkerei und
damit für die Garantie einer flächendeckenden Bestäubung von Nutz- und
Wildpflanzen.
Eine möglichst breite, auch internationale Zusammenarbeit (= große Population)
ist wegen der niedrigen Heritabilität in der VT noch wichtiger als in der Selektion auf
andere Merkmale.
Grundsätze und Methoden der Selektion auf Varroatoleranz
- Eine gleiche Varroa-Startpopulation zu Beginn der Prüfsaison ist durch eine
sorgsame Varroa-Behandlung der neuen Prüfvölker im Spätsommer und Herbst
anzustreben (= vor Beginn der neuen Prüfsaison).
- Nachdem durch fluvalinat-resistente Milben verschiedene andere
Behandlungsmittel zu verschiedenen Terminen eingesetzt werden müssen, sind die
Daten für eine brauchbare Zuchtwertschätzung anhand des Behandlungsabfalles
nicht mehr verwendbar. Aufgrund von wissenschaftlichen Analysen war es
notwendig, neue Beurteilungsmethoden für das Merkmal VT zu wählen, wobei
3
grundsätzlich gilt, dass alle Behandlungen und Beurteilungen innerhalb einer
Prüfgruppe (= eines Prüfstandes) unbedingt zum gleichen Zeitpunkt mit dem
gleichen Mittel erfolgen müssen:
o Im Sommer bis Herbst müssen die neu aufgebauten Prüfvölker sorgsam
gegen die Varroamilbe behandelt werden, um einen sehr niedrigen, für alle
Völker annähernd gleich hohen Varroa-Ausgangsbefall zu erreichen.
o Während der Prüfsaison dürfen keine medikamentösen Behandlungen
gegen die Varroamilbe durchgeführt werden. Auch die
Drohnenbrutentnahme sollte bei den Prüfvölker vermieden werden. Wenn
dies im Rahmen der Betriebsweise aber unbedingt notwenig sein sollte,
muss darauf geachtet werden, dass jedem Prüfvolk die annähernd gleiche
Menge Drohnenbrut entnommen wird. (Vermerk der entnommenen Anzahl
von Baurähmchen in der Stockkarte!)
o Ab der Weidenblüte wird eine Gitterwindel in die Prüfvölker
eingelegt, um über mindestens 14 Tage, besser 21 Tage den natürlichen
Varroaabfall zu sammeln und dann auszählen. Wöchentliches
Auszählen erleichtert die Arbeit, denn es ist die Anzahl der Varroa
gering und es gibt noch wenig „Mist“ auf der Windel, daher kann die
Varroa leicht und schnell gezählt werden =„Ausgangsbefall“ der
Varroaentwicklung für die anlaufende Saison! Die Anzahl der Milben
und Tage werden in die Standliste eingetragen.
o In der ersten oder zweiten Julidekade (1. bis 20 Juli) werden aus dem
Honigraum mindestens 30 Gramm Bienen (= ein mit Bienen gefüllter
100 ml Plastikbecher, z.B. Harnbecher) genommen, gewogen
(Nettogewicht der Bienen!), in die Gefriertruhe zum Abtöten und
Lagern gegeben. Von diesen Bienen wird die Varroa mit
Spülmittellösung (mindestens 2 Stunden im Becher aufschwemmen
und gut schütteln und dann lösen sich die Milben von den Bienen) von
den Bienen „herausgewaschen“ mit einem „Kübelsieb“ (HonigDoppelsieb) und die Milben (die auf dem Feinsieb zurückbleiben)
gezählt und dann werden die Anzahl Varroa und die Gramm Bienen
als Merkmalsbeurteilung in die Standliste eingetragen.
o Das Abtöten der Bienen und Auswaschen der Milben kann auch
umgangen werden: in der ersten oder zweiten Julidekade wird aus
dem Honigraum / obere Einheit eine größere Anzahl Bienen (~200 g)
in einen Plastrikbecher mit Gitterboden geschüttelt, gewogen
(Nettogewicht der Bienen!) und kräftig mit Staubzucker bestäubt.
Nach einigen Minuten (5 Minuten) wird der Becher mit dem Gitter
nach unten auf eine Schale mit etwas Wasser gestellt. Die Milben fallen
durch das Gitter in das Wasser und können so leicht gezählt werden.
Die Bienen werden dann wieder zurück ins Volk gegeben.
3. Sanftmut und Wabensitz
Sanftmut und Wabensitz werden nach dem international üblichen 4-Punktesystem
beurteilt:
- 4 Punkte = sehr sanft / sehr ruhig auf der Wabe, kein Schutz und kein Rauch
notwendig zur Vermeidung von Stichen
- 3 Punkte = sanft / ruhig auf der Wabe, kein Schutz und nur ein wenig Rauch
notwendig, keine Stiche
4
-
-
2 Punkte = schon aggressiv / Bienen laufen auf der Wabe, viel Rauch und Schutz
(Schleier, Handschuhe) notwendig, um Stiche zu vermeiden und um noch
ungehindert arbeiten zu können
1 Punkt = sehr aggressiv / Bienen laufen von der Wabe oder aus dem geöffneten
Stock, ein Arbeiten ohne viel Rauch, Gesichtsschutz und Handschuhen ist nicht
möglich, Stiche gibt es auch in größerer Entfernung vom Bienenstand
Sanftmut und Wabensitz müssen bei jeder Stocköffnung- möglichst 4 – 5mal in der
Saison – beurteilt werden. Die Beurteilung soll sehr kritisch auch unter Ausnutzung
von „Zwischenpunkten“ (z.B. 1,5; 2,5; 3,5) durchgeführt werden. Am Ende der
Saison wird aus den Einzelaufzeichnungen ein Durchschnitt errechnet und in die
Standliste eingetragen.
4. Schwarneigung
Auch die Schwarmneigung eines Prüfvolkes wird nach diesem 4-Punktesystem
beurteilt, allerdings erst am Ende der Prüfsaison aufgrund der Aufzeichnungen in der
Stockkarte:
- 4 Punkte = das Volk hat die ganze Saison über keinerlei Schwarmtendenz gezeigt
(keine Weiselzellen angesetzt)
- 3 Punkte = bestiftete und offene Weiselzellen wurden bei einer Routinedurchsicht
gefunden. Nach der notwendigen Erweiterung (zusätzliche Einheiten) und dem
Ausbrechen der Weiselzellen werden nachher keine Weiselzellen mehr angesetzt
- 2 Punkte = das Schwärmen konnte nur durch erhebliche Eingriffe verhindert
werden (z.B. Zwischenableger u.a.)
- 1 Punkt = das Prüfvolk hat geschwärmt
Typische Weiselzellen für eine stille Umweiselung gelten nicht als Schwarmzellen.
5. Volkstärke
Neben der Volkstärke zu Beginn der Löwenzahnblüte (Volkstärke Trachtbeginn)
werden die Prüfer gebeten, auch die Einwinterungsstärke (ungefähr Ende September)
und die Auswinterungsstärke (bei der ersten Frühjahrskontrolle) in Form der Anzahl
belagerter Waben festzustellen. Ebenso auf freiwilliger Basis werden die Prüfer
gebeten, die Anzahl der Brutwaben zu Beginn der Löwenzahnblüte zu erheben. Sinn
der Erhebung der in der gegenwärtigen Zuchtwertschätzung nicht berücksichtigten
Daten ist, Information für weitere wissenschaftliche Auswertungen zu sammeln, um
später die Möglichkeit zu haben, die Genauigkeit der Merkmalsbeurteilung zu
verbessern.
6. Rassenmerkmale
- da sich die Zuchtarbeit der ACA entsprechend der Statuten auf die Rasse Carnica
konzentriert, ist eine Kontrolle der Rassenzugehörigkeit notwendig
- von jeder für die Nachzucht eingesetzten Königin müssen Cubitlindex, die
Panzerfarbe und bei Königinnen im Grenzbereich auch Filzbindenbreite und
Haarlänge beurteilt werden
7. Zuchtwertschätzung
- die Zuchtwertschätzung muss mit den jeweils besten zur Verfügung stehenden
Methoden durchgeführt werden
- derzeit wird der Zuchtwert vom Team Prof. Dr. Bienefeld (Länderinstitut
Hohenneuendorf) nach dem BLUP – Tiermodell geschätzt. Diese Methode wurde
5
vom Bieneninstitut Hohenneuendorf in Zusammenarbeit mit der Universität Berlin
entwickelt.
8. Formularwesen der ACA
Die Datenerhebung muss in der Leistungsprüfung nach einheitlichen Richtlinien erfolgen
und zu festgesetzten Terminen abgeschlossen sein. Innerhalb aller Zuchtverbände müssen
die gleichen Formulare zur Datenerhebung verwendet werden bzw. die
Leistungsprüfmerkmale nach einheitlichen Methoden beurteilt werden, um zu
vergleichbaren und wirklichen aussagekräftigen Daten zu kommen.
Folgende einheitliche Formulare müssen von den Prüfern / Züchtern verwendet werden:
-
-
-
-
Zuchtbuchformular: hier sind Lebensnummer, Abstammung, Verwendung und
alle anderen Daten der jeweiligen Königin einzutragen
Belegstellenbuch: auf jeder ACA-Belegstelle muss ein Belegstellenbuch geführt
werden. Darin muss der aufführende Züchter, die Anzahl der aufgeführten
Königinnen, Aufführungstag, Art und Umfang der Kontrolle der Drohnenfreiheit,
das Begattungsergebnis u.a. eingetragen werden.
Stockkarte: Sie ist das wichtigste Formular! In die Stockkarte werden alle Daten
der Prüfkönigin, der Name des Prüfstandes und die Nummer der Beute
eingetragen. Jeder Eingriff in das Volk wird entsprechend den Vorgaben im
Formular in die Stockkarte eingetragen. Am Ende der Prüfsaison werden die Daten
aus der Stockkarte in die Standliste übertragen. Die Führung einer Stockkarte ist
für jedes Prüfvolk verpflichtende Notwendigkeit.
Standliste: in dieser Liste sind die Daten aller Prüfvölker eines Prüfstandes
eingetragen. Am Saisonende werden hier auch alle Ergebnisse der
Leistungsprüfung (Merkmalsbeurteilung) aus der Stockkarte eingetragen. Die
fertig ausgefüllte Standliste dient dann zur Eingabe der Daten in die
Zuchtdatenbank (www.beebreed.eu) für die Aufbereitung zur Zuchtwertschätzung.
Schleuderliste: beim Wiegen der Honigleistung während der Schleuderung soll
die sogenannte Schleuderliste verwendet werden. Hier werden von jedem Prüfvolk
die Anzahl der geschleuderten Waben, deren Gewicht vor und nach der
Schleuderung eingetragen (siehe Beurteilung des Merkmales Honigleistung).
Die Formulare sind einzuhalten, damit einerseits alle notwendigen Daten erhoben werden
und andererseits keine unnötigen, störenden Dinge unnötige Arbeit verursachen.
Wenn möglich, soll die EDV-Form dieser Formulare verwendet werden. Dies gilt
besonders für die „Standliste“, denn die hier eingetragenen Daten werden in die
Datenbank eingeben und für die Zuchtwertschätzung verwendet. Für die Dateneingabe ist
für jeden Züchter / Prüferein individuelles Passwort notwendig. Dieses Passwort kann bei
dem zuständigen Administrator angefordert werden.
9. Zuchtplanung:
- die in www.beebreed.eu angebotene Möglichkeit einer Zuchtplanung (Errechnung
des Inzuchtkoeffizienten und Schätzung des zu erwartenden Zuchtwertes der
Nachkommen einer ins Auge gefassten Anpaarung) soll unbedingt für die
Zuchtarbeit der jeweils kommenden Saison genutzt werden.
- von der Zentrale der ACA können jedem Züchter bzw. besonders den
Belegstellenleitern Vorschläge bezüglich der Nachzuchtnotwendigkeit für neue
Leistungsprüfgruppen bzw. Drohnenlinien gemacht werden.
- diese Vorschläge sind allerdings nicht bindend
6
-
ein Züchter soll aber auf keinem Fall Zuchtmütter mit negativen Zuchtwerten,
besonders mit Gesamtzuchtwert kleiner 100 für die Nachzucht verwenden
die Beschickung der ACA-Belegstellen wird im Einvernehmen mit den
Landesbeauftragten bzw. den Zuchtgruppen / Belegstellenleitern
gesamtösterreichisch koordiniert
10. Betriebskontrolle / Belegstellen
- die Betriebe der neu hinzukommenden Mitglieder werden obligatorisch geprüft =
besser gesagt beraten
- zusammen mit dieser Betriebskontrolle sollen jährlich in Summe 15 % aller
Betriebe inklusive Belegstellen kontrolliert werden
- diese Betriebskontrollen müssen nach einem vorgegebenen Formular ablaufen,
sollen aber den Charakter einer freundschaftlichen Beratung haben.
Bei neuen, erfolgversprechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen muss die Methode
der Auslese unverzüglich angepasst / verbessert werden! Hier ist aber unbedingt auf die
internationale Entwicklung bzw. Empfehlung zu achten.
7
Herunterladen