Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung (Kinderleichtathletik-Veranstaltungen sind mit DLV-Vordruck 2.11K anzumelden) Veranstaltender Verein/Verband/Organisation* Datum der Veranstaltung Name, Vorname Veranstaltungsort mit PLZ Veranstaltungsnummer Jahr Straße/Postfach Kreis PLZ/Ort Bezirk Telefon/Telefax Landesverband ____________________________________________________ E-Mail _____________________________ Beginn der Veranstaltung (Uhrzeit) Homepage Titel der Veranstaltung LV-Nr Vereins-Nr. Kat. Lfd.-Nr. ______________________________________________________________________ Anmeldung als: Stadionnahe Veranstaltung (Anmeldung über zuständige Verbandsorganisation, siehe Seite 2) Halle Freiluft Stadion außerhalb Stadion (ausgelegte Stadionwettbewerbe) Stadionferne Veranstaltung (Anmeldung über zuständige Verbandsorganisation, siehe Seite 2) Straße Lauf auf Straße Adventurelauf Charity Lauf Art der Strecke: Art der Veranstaltung: 1* 9* 10* Verein Kreis Bezirk Land National International International International EA *Zutreffendes bitte ankreuzen. Erläuterungen zu den Nummern (Veranstaltungskategorie / Genehmigungsgebühren) siehe Rückseite IAAF Kategorie: 2* 3* Gelände Wandern/ Walking/ Nordic Walking Berglauf Trail/Ultratrail Cross/Waldlauf Sonstige _____________________________________________________ 4* Altersklassen Männer 5* 6* 7* 8* Wettbewerbe (bei den Altersklassen sind die Wettbewerbe bzw. die Streckenlängen aufzuführen) M U23 Senioren Frauen W U23 Seniorinnen MJ U20 MJ U18 WJ U20 WJ U18 MJ U16 MJ U14 WJ U16 WJ U14 _________________ Erstveranstaltung JA Bestenlistenfähiger Lauf Vermessungsprotokoll vom NEIN Teilnehmerzahl der letzten Veranstaltung liegt dem DLV / LV vor. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Veranstalter die Kenntnisnahme der umseitigen Hinweise und verpflichtet sich zur Beachtung der dort angegebenen Auflagen sowie zur Einhaltung der »Internationalen Wettkampfregeln (IWR)«, der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) und der Gebührenordnung (GBO) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV). Er erklärt sich auch damit einverstanden, dass vorgenannte Veranstaltung einschl. der genannten Kontaktdaten in den DLV- und LV-Publikationen sowie Internetseiten www.leichtathletik.de, www.laufen.de und des eigenen LV veröffentlicht wird. Dieses gilt auch für die Ergebnisse zur Erstellung der Deutschen Laufrangliste (unmittelbare Bereitstellung). Ort u. Datum Genehmigungsgebühr bezahlt JA Unterschrift/Stempel Kreis befürwortet/genehmigt* Datum/Unterschrift NEIN Bezirk befürwortet/genehmigt* Datum/Unterschrift LV befürwortet/genehmigt* Datum/Unterschrift DLV genehmigt Datum/Unterschrift LV Anteil € : * Nichtzutreffendes streichen. Verbandsaufsicht ist vom LV oder Bezirk/Kreis mit Anschrift/Telefonnummer einzusetzen: ______________________________________________________________________________________________________________________________ Der DLV behält sich vor, bei Veranstaltungen ab Kategorie 5* (National) eine Verbandsaufsicht zu benennen Hinweise zur Anmeldung Veranstalter Den Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung kann ein Verein LG, eine Verbandsorganisation oder verbandsfremde Organisation stellen (s. § 6.4.3 DLO). Tritt eine verbandsfremde Organisation als Veranstalter auf, so ist diese Veranstaltung über den zuständigen LV beim DLV zu beantragen. (s. § 6.4.3 DLO). Stadionnahe Veranstaltungen (Halle / Freiluft / Stadion / außerhalb Stadion) Die Teilnahme steht ausschließlich Mitgliedern von Leichtathletik-Vereinen (Startpassinhabern/Lizenznehmern) frei. Die Bestimmungen der IWR und DLO und GBO sind verbindlich einzuhalten. Die erzielten Leistungen der Teilnehmer/-innen finden Aufnahme in die Bestenlisten der Verbände und können als Qualifikation für die Meisterschaften anerkannt werden. Anmelde- und Genehmigungsgebühr siehe unten. Stadionferne Veranstaltungen (ehemals Straßenlauf, DLV-Volkslauf / Wandern, Walking, Nordic Walking, Cross, Berglauf, Trail) Die Teilnahme steht jedem frei, unabhängig ob er Mitglied in einem Leichtathletik-Verein ist oder nicht. Die Verpflichtung, keine Athleten teilnehmen zu lassen, die suspendiert oder denen die Zulassung entzogen ist. Die Bestimmungen der IWR und DLO und GBO sind verbindlich einzuhalten. Die Streckenlängen müssen nicht den Meisterschaftsstrecken nach DLO entsprechen. Anmelde- und Genehmigungsgebühr siehe unten. Bestenlistenfähiger Lauf Es muss ein gültiges und genehmigtes Protokoll zur Straßenstreckenvermessung vorliegen. Die Streckenlängen müssen den Wettbewerben nach DLO § 7.2/7.3 entsprechen. Die erzielten Leistungen der Teilnehmer/-innen von Vereinsmitgliedern mit Startrecht finden Aufnahme in die Bestenlisten der Verbände und können als Qualifikation für die Meisterschaften anerkannt werden. Hinweise zur Genehmigung Eine Veranstaltung wird nur genehmigt, wenn die Anmeldung fristgerecht bei der genehmigenden Verbandsorganisation vorliegt, der Vordruck vollständig und gut leserlich ausgefüllt ist dem LV die Ergebnisse / der Bericht der vorhergehenden Veranstaltung vorliegen, sich der Veranstalter / Ausrichter zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen (IWR/DLO) verpflichtet. Hinweise zu den Genehmigungsgebühren (§ 11 DLO i.V. mit § 1 Nr. 1.3 GBO): Stadionnahe Veranstaltungen Zu 1* - 4* § 6 Nr.6.1.1 - 6.1.4 § 6 Nr.6.3.1 + 6.3.2 Kreis-, Bezirks-, Landes- und Regionalmeisterschaften - Rechnung stellt die genehmigende Verbandsorganisation – (Anmeldung gem. Festlegung der genehmigenden Verbandsorganisation) Vereins- bis landesoffene Veranstaltungen - Rechnung stellt die genehmigende Verbandsorganisation – (Anmeldung gem. Festlegung der genehmigenden Verbandsorganisation) Nationale Einladungssportfeste u. Nationale Veranstaltungen - Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung bis 6 Wochen vor VA) Internationale Veranstaltungen - Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung bis 1. Oktober des Vorjahres) Internationale Einladungssportfeste bis zu drei Wettbewerbe u. Gehen (GP) - Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung bis 1. Oktober des Vorjahres) Zu 5* § 6 Nr.6. 2.1 + 6.3.3 Zu 6* § 6 Nr. 6.3.4 Zu 7* § 6 Nr. 6.2.2 +6.2.4 Zu 8* § 6 Nr.6. 2.3 Internationale Einladungssportfeste ab vier Wettbewerbe oder GM-Status - Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung bis 1. Oktober des Vorjahres) Zu 9* § 6 Nr.6.2.5 + 6.2.6 Internationale Einladungssportfeste mit Genehmigung der EA - Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung lt. EA Festlegung, derzeit bis 01.09. des Vorjahres) Zu 10* § 6 Nr. 6.2.8 bis 6.2.11 Internationale Einladungssportfeste mit Genehmigung der IAAF - Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung lt. IAAF Festlegung) Stadionferne Veranstaltungen § 6 Nr. 6.1.1 -6.1.4, Nr. 6.2.7 + Nr. 6.3.5 (Gebühr Pro Finisher, bei Staffeln zählt nur ein Finisher) - Rechnung stellt der LV Bei verspäteter, nicht erfolgter oder fehlerhafter Beantragung der Veranstaltungsgenehmigung können ab 01.01.2013 gemäß § 1 der GBO Zuschläge zusätzlich zur Genehmigungsgebühr erhoben werden. Hinweise zur Ergebnismeldung: Nach DLO (Anhang 2, Abs. 6.7., 6.7.1, 6.7.2) verpflichtet sich der Veranstalter (Ausrichter) das Ergebnisprotokoll nebst dem Veranstaltungsbericht innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende zu veröffentlichen und in dem vom DLV vorgegebenen Verfahren zu übermitteln. Zur Veröffentlichung auf www.leichtathletik.de ist eine Ergebnisliste (betrifft Veranstaltungen der Kategorie 5* und höher) an den DLV zu senden (mailto: [email protected]).