Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

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Antrag auf Genehmigung einer Stadion-Veranstaltung
(Kinderleichtathletik-Veranstaltungen sind mit DLV-Vordruck 2.11K anzumelden)
Veranstaltender Verein/Verband/Organisation*
Datum der Veranstaltung
Name, Vorname
Veranstaltungsort mit PLZ
Veranstaltungsnummer
Jahr
Straße/Postfach
Kreis
PLZ/Ort
Bezirk
Telefon/Telefax
Landesverband
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E-Mail
_____________________________
Beginn der Veranstaltung (Uhrzeit)
Homepage
Titel der Veranstaltung
LV-Nr
Vereins-Nr.
Kat.
Lfd.-Nr.
______________________________________________________________________
Anmeldung als:
Stadionnahe Veranstaltung (Anmeldung über zuständige Verbandsorganisation, siehe Seite 2)
Halle
Freiluft Stadion
außerhalb Stadion (ausgelegte Stadionwettbewerbe)
Anmeldungen für Läufe (Straßenläufe, Volksläufe, Cross/Waldläufe sowie Walking/NordicWalking) müssen über das Formular
„Lauf-Anmeldung“ getätigt werden (blv-sport.de > Laufsport > Anmeldung einer Laufveranstaltung).
9*
10*
Verein
Kreis
Bezirk
Land
National
International
International
International
EA
*Zutreffendes bitte ankreuzen. Erläuterungen zu den Nummern (Veranstaltungskategorie / Genehmigungsgebühren) siehe Rückseite
IAAF
Kategorie:
1*
2*
3*
4*
Altersklassen
Männer
5*
6*
7*
8*
Wettbewerbe (bei den Altersklassen sind die Wettbewerbe bzw. die Streckenlängen aufzuführen)
M U23
Senioren
Frauen
W U23
Seniorinnen
MJ U20
MJ U18
WJ U20
WJ U18
MJ U16
MJ U14
WJ U16
WJ U14
_________________
Erstveranstaltung
JA
NEIN
Bestenlistenfähiger Lauf
Vermessungsprotokoll vom
Teilnehmerzahl der letzten Veranstaltung
liegt dem DLV / LV vor.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Veranstalter die Kenntnisnahme der umseitigen Hinweise und verpflichtet sich zur Beachtung der dort
angegebenen Auflagen sowie zur Einhaltung der »Internationalen Wettkampfregeln (IWR)«, der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO)
und der Gebührenordnung (GBO) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV). Er erklärt sich auch damit einverstanden, dass vorgenannte Veranstaltung einschl. der genannten Kontaktdaten in den DLV- und LV-Publikationen sowie Internetseiten www.leichtathletik.de,
www.laufen.de und des eigenen LV veröffentlicht wird. Dieses gilt auch für die Ergebnisse zur Erstellung der Deutschen Laufrangliste (unmittelbare Bereitstellung).
Ort u. Datum
Genehmigungsgebühr bezahlt
JA
NEIN
Lastschrift
(liegt vor) oder
Formular
Unterschrift/Stempel
Kreis befürwortet/genehmigt*
Datum/Unterschrift
Bezirk befürwortet/genehmigt*
Datum/Unterschrift
LV befürwortet/genehmigt*
Datum/Unterschrift
DLV genehmigt
Datum/Unterschrift
LV Anteil € :
Bitte beachten: Bei Lastschrift fallen 0,30€ Einzugsgebühren an.
An [email protected] mailen; Veranstaltungs-Gebühr von 25 € überweisen auf Sparda-Bank München, DE36 70090500 0000 888206,
BIC: GENODEF1S04
Verbandsaufsicht ist vom LV oder Bezirk/Kreis mit Anschrift/Telefonnummer einzusetzen:
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Der DLV behält sich vor, bei Veranstaltungen ab Kategorie 5* (National) eine Verbandsaufsicht zu benennen
Hinweise zur Anmeldung
Veranstalter
 Den Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung kann ein Verein LG, eine Verbandsorganisation oder verbandsfremde Organisation stellen (s. § 6.4.3 DLO).
 Tritt eine verbandsfremde Organisation als Veranstalter auf, so ist diese Veranstaltung über den zuständigen LV beim DLV zu beantragen. (s. § 6.4.3 DLO).
Stadionnahe Veranstaltungen (Halle / Freiluft / Stadion / außerhalb Stadion)
 Die Teilnahme steht ausschließlich Mitgliedern von Leichtathletik-Vereinen (Startpassinhabern/Lizenznehmern) frei.
 Die Bestimmungen der IWR und DLO und GBO sind verbindlich einzuhalten.
 Die erzielten Leistungen der Teilnehmer/-innen finden Aufnahme in die Bestenlisten der Verbände und können als Qualifikation für
die Meisterschaften anerkannt werden.
 Anmelde- und Genehmigungsgebühr siehe unten.
Stadionferne Veranstaltungen (ehemals Straßenlauf, DLV-Volkslauf / Wandern, Walking, Nordic Walking, Cross, Berglauf, Trail)





Die Teilnahme steht jedem frei, unabhängig ob er Mitglied in einem Leichtathletik-Verein ist oder nicht.
Die Verpflichtung, keine Athleten teilnehmen zu lassen, die suspendiert oder denen die Zulassung entzogen ist.
Die Bestimmungen der IWR und DLO und GBO sind verbindlich einzuhalten.
Die Streckenlängen müssen nicht den Meisterschaftsstrecken nach DLO entsprechen.
Anmelde- und Genehmigungsgebühr siehe unten.
Bestenlistenfähiger Lauf
 Es muss ein gültiges und genehmigtes Protokoll zur Straßenstreckenvermessung vorliegen.
 Die Streckenlängen müssen den Wettbewerben nach DLO § 7.2/7.3 entsprechen.
 Die erzielten Leistungen der Teilnehmer/-innen von Vereinsmitgliedern mit Startrecht finden Aufnahme in die Bestenlisten der
Verbände und können als Qualifikation für die Meisterschaften anerkannt werden.
Hinweise zur Genehmigung
Eine Veranstaltung wird nur genehmigt, wenn
 die Anmeldung fristgerecht bei der genehmigenden Verbandsorganisation vorliegt,
 der Vordruck vollständig und gut leserlich ausgefüllt ist
 dem LV die Ergebnisse / der Bericht der vorhergehenden Veranstaltung vorliegen,
 sich der Veranstalter / Ausrichter zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen (IWR/DLO) verpflichtet.
Hinweise zu den Genehmigungsgebühren (§ 11 DLO i.V. mit § 1 Nr. 1.3 GBO):
Stadionnahe Veranstaltungen
Zu 1* - 4* § 6 Nr.6.1.1 - 6.1.4
§ 6 Nr.6.3.1 + 6.3.2
Kreis-, Bezirks-, Landes- und Regionalmeisterschaften
- Rechnung stellt die genehmigende Verbandsorganisation – (Anmeldung gem. Festlegung der
genehmigenden Verbandsorganisation)
Vereins- bis landesoffene Veranstaltungen
- Rechnung stellt die genehmigende Verbandsorganisation – (Anmeldung gem. Festlegung der
genehmigenden Verbandsorganisation)
Nationale Einladungssportfeste u. Nationale Veranstaltungen
- Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung bis 6 Wochen vor VA)
Internationale Veranstaltungen
- Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung bis 1. Oktober des Vorjahres)
Internationale Einladungssportfeste bis zu drei Wettbewerbe u. Gehen (GP)
- Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung bis 1. Oktober des Vorjahres)
Zu 5*
§ 6 Nr.6. 2.1 + 6.3.3
Zu 6*
§ 6 Nr. 6.3.4
Zu 7*
§ 6 Nr. 6.2.2 +6.2.4
Zu 8*
§ 6 Nr.6. 2.3
Internationale Einladungssportfeste ab vier Wettbewerbe oder GM-Status
- Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung bis 1. Oktober des Vorjahres)
Zu 9*
§ 6 Nr.6.2.5 + 6.2.6
Internationale Einladungssportfeste mit Genehmigung der EA
- Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung lt. EA Festlegung, derzeit bis 01.09. des Vorjahres)
Zu 10*
§ 6 Nr. 6.2.8 bis 6.2.11
Internationale Einladungssportfeste mit Genehmigung der IAAF
- Rechnung stellt der DLV – (Anmeldung lt. IAAF Festlegung)
Stadionferne Veranstaltungen
§ 6 Nr. 6.1.1 -6.1.4, Nr. 6.2.7 + Nr. 6.3.5 (Gebühr Pro Finisher, bei Staffeln zählt nur ein Finisher)
- Rechnung stellt der LV
Bei verspäteter, nicht erfolgter oder fehlerhafter Beantragung der Veranstaltungsgenehmigung können ab 01.01.2013 gemäß § 1 der
GBO Zuschläge zusätzlich zur Genehmigungsgebühr erhoben werden.
Hinweise zur Ergebnismeldung:
Nach DLO (Anhang 2, Abs. 6.7., 6.7.1, 6.7.2) verpflichtet sich der Veranstalter (Ausrichter) das Ergebnisprotokoll nebst dem Veranstaltungsbericht innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende zu veröffentlichen und in dem vom DLV vorgegebenen Verfahren zu
übermitteln. Zur Veröffentlichung auf www.leichtathletik.de ist eine Ergebnisliste (betrifft Veranstaltungen der Kategorie 5* und höher) an den DLV zu senden (mailto: [email protected]).
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