Grosser Rat 114. Sitzung 11. Dezember 2007, 14.00 Uhr Vorsitzender: Heinrich Schöni, Oftringen Protokollführung: Adrian Schmid, Ratssekretär Präsenz: Anwesend 122 Mitglieder (Art. 1473-1478) Abwesend mit Entschuldigung 18 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Andreas Binder, Baden; Kurt Emmenegger, Baden; Yvonne Feri, Wettingen; Sylvia Flückiger-Bäni, Schöftland; Jonas Fricker, Baden; Lieni Füglistaller, Rudolfstetten; Esther Gebhard-Schöni, Möriken-Wildegg; Liliane Hofer, Zofingen; Brigitte Hoffmann, Küttigen; Hans Killer-Hodel, Untersiggenthal; Markus Leimbacher, Villigen; Rudolf Lüscher, Laufenburg; Pia Müller, Wettingen; Bettina Ochsner, Oberlunkhofen; Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten; Alois Spielmann, Aarburg; Ruedi Suter, Seengen; Andreas Villiger-Matter, Sins Behandelte Traktanden Seite 1473 Hans Killer, Untersiggenthal; Rücktritt als Vizepräsident 1 des Grossen Rats 3060 1474 Interpellation Walter Forrer, Oberkulm, vom 28. August 2007 betreffend sachgerechte Information der Bevölkerung über die Luftqualität; Beantwortung und Erledigung 3060 1475 Interpellation der Fraktion der Grünen vom 21. August 2007 betreffend routinemässige und nichtroutinemässige Abgabe von radioaktiven Stoffen durch atomare Anlagen; Beantwortung und Erledigung 3061 1476 Dekret über die Anpassung der kantonalen Dekrete an das Verwaltungsrechtspflegegesetz; Beschlussfassung 3063 1477 "Sunset-Legislation"; Bericht in Umsetzung des Postulats Dr. Daniel Heller, Erlinsbach, vom 14. September 2004; Abschreibung des Postulats Dr. Daniel Heller, Erlinsbach vom 14. September 2004 3064 1478 Gesetz über die Grundbuchabgaben; Gesamtabstimmung 3066 Änderung; 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und 3059 11. Dezember 2007 Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 114. Sitzung der laufenden Legislaturperiode. 1473 Hans Killer, Untersiggenthal; Rücktritt als Vizepräsident 1 des Grossen Rats Vorsitzender: Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, tritt Hans Killer im Grossen Rat als 1. Vizepräsident zurück. Ich lese Ihnen die schriftliche Bestätigung vor: "Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich die mündlich gemachten Äusserungen, dass ich in Anbetracht meiner neuen terminlich anspruchsvollen Funktion als Nationalrat auf das Amt als Vizepräsident des Grossen Rats verzichte und daher nicht als Kandidat zum Ratspräsident für die Wahlen vom 18. März 2008 zur Verfügung stehe. Dieser Entscheid ist mir nicht leicht gefallen, zu gerne hätte ich die Möglichkeiten der Kontaktnahme zur Bevölkerung, die sich durch das Ratspräsidium bieten, wahrgenommen. Mit meinem Entscheid möchte ich die Möglichkeit bieten, möglichst rasch einen neuen Vizepräsidenten zu wählen und damit die Grundlage zu legen, ab März 2008 einen vorbereiteten Präsidenten wählen zu können. Mit freundlichen Grüssen aus dem budget-belasteten Bundesbern." Damit ist dieser Verzicht offiziell. Die SVP-Fraktion hat heute Morgen die Nomination für das 1. Vizepräsidium vorgenommen. Nominiert wurde: Walter Markwalder, Würenlos. Die Wahl werden wir am 8. Januar 2008 durchführen. 1474 Interpellation Walter Forrer, Oberkulm, vom 28. August 2007 betreffend sachgerechte Information der Bevölkerung über die Luftqualität; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1246 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 7. November 2007: Zu Frage 1: Bedingt ja. Eine Verbesserung ist bei einzelnen Schadstoffen feststellbar. Sie als deutlich zu bezeichnen, ist aber zu optimistisch. Nach wie vor besteht Handlungsbedarf bei der Reduktion der Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10) und Ozon (O3). Betrachtet man die langjährigen Immissionsmesswerte der NABEL (Nationales Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe) Messstationen, so ist beim Stickstoffdioxid (NO2) in den Jahren 1991 bis 2002 eine Verbesserung der Luftqualität um rund 20% feststellbar. Ab 2002 stellt man eine Stagnation fest. Vielerorts sind sogar wiederum Zunahmen der Jahresbelastungen zu verzeichnen. Zudem findet die steigende Tendenz der Luftbelastung immer noch auf einem Niveau statt, das sich über dem zulässigen Jahresmittelwert von 30 µg/m3 befindet. Beim Staub wurde bis 1997 der Gesamtstaub gemessen. Ab 1998 wurde der Feinstaub (PM10) gemessen. Die Differenz vom Gesamtstaub zum Feinstaub kann nicht als Verbesserung der Luftqualität betrachtet werden. Im Gegenteil, seit 1998 stagnieren die Feinstaubbelastungen. 3060 Art. 1473-1474 Die Tendenz ist eher steigend. Und auch beim Feinstaub sind die Konzentrationen vielerorts noch deutlich über dem zulässigen Immissionsgrenzwert von 20 µg/m3 (Jahresmittelwert). Beim Ozon (O3) wird der 24-h-Mittelwert von 120 µg/m3, der höchstens einmal pro Jahr überschritten werden darf, durchgehend um mehr als 100 Stunden überschritten. Zu Frage 2: Die Bevölkerung des Kantons Aargau ist sehr gut und richtig über den Stand und die Entwicklung der Luftverunreinigungen auf dem Kantonsgebiet informiert. Der Regierungsrat weist den in der Frage enthaltenen Vorwurf, er informiere nicht richtig entschieden zurück. Er sieht keinen Bedarf, etwas an der Informationspolitik zur Luftbelastung zu ändern. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt betreibt mit den Zentralschweizer Kantonen ein gemeinsames Luftbeobachtungsnetz. Alle Messdaten werden im Internet veröffentlicht. Stündlich können die neuesten Messdaten im Internet unter www.in-luft.ch abgerufen werden. Zusätzlich besteht ein SMS-Dienst, bei dem die aktuelle PM10beziehungsweise Ozonbelastung abgefragt werden kann. Jährlich werden ein detaillierter Messbericht und die Luftqualität in der Zentralschweiz und im Kanton Aargau in einem Flyer veröffentlicht. Zwei Luftbelastungsanzeigen geben die Kurzzeitbelastung an der Autobahn an, die stündlich aktualisiert werden. Bei hohen Luftbelastungen (Ozon und Feinstaub) informiert Radio Argovia regelmässig über die aktuelle Situation. Jährlich erscheinen mehrere Publikationen zum Thema Luft in den Medien und in der Informationsbroschüre UMWELT AARGAU. Zu Frage 3: Der Regierungsrat hat verschiedentlich bei der Beantwortung von Vorstössen den Stellenwert der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) dargelegt (letztmals bei der Beantwortung der [06.21] Interpellation Kurt Rüegger, Rothrist, vom 21. Februar 2006 betreffend Temposchikanen aufgrund der Feinstaub-Hysterie während einer kurzen Inversions-Wetterlage im Kanton Aargau [Frage 7]). Er sieht keinen Grund, hier verstärkt aktiv zu werden. Die schweizerische Gesetzgebung kennt keine Alarmwerte für Luftschadstoffe, weil Alarmwerte den Kriterien des Umweltschutzgesetzes nicht entsprechen würden. Die Grenzwerte sind so festzulegen, dass bei Belastungen unterhalb dieser Grenze noch niemand – auch nicht Kranke, Kinder oder alte Menschen – Schaden nimmt. Die Immissionsgrenzwerte sind also keine Alarmwerte, bei deren Überschreitung eine akute Gefahr für die Gesundheit besteht. Sie sind vielmehr als verbindliche Zielwerte zu verstehen: Sind die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) eingehalten, sind – nach heutigem Stand der Wissenschaft und der Erfahrung – keinerlei negative gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu befürchten. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'340.–. Forrer Walter, FDP, Oberkulm: Es ist für mich nicht verständlich, warum der Regierungsrat in seiner Antwort die Art. 1475 wirklich deutliche Verbesserung unserer Luftqualität derart pessimistisch beurteilt, als ob diese Meldung unerfreulich sei. Die messbar deutliche Verbesserung widerspiegelt die Wirkung der mit hohen Kosten verbundenen Investitionen zur Verminderung des Ausstosses von Luftschadstoffen bei Verkehr, Industrie, Gewerbe und Hausfeuerungen. Offensichtlich beurteilen Bund und andere Kantone bzw. Städte die Entwicklung der Luftbelastung anders, nämlich positiver, z.B. die Stadt Zürich, die sicher mit einer wesentlich höheren Luftbelastung als der Aargau zu kämpfen hat. Unter dem Titel "Luftbilanz der Stadt Zürich" schreibt sie, dass sich die Luftqualität in den vergangenen 15 Jahren deutlich verbessert hat. Dieser Erfolg gehe hauptsächlich auf das Konto der ergriffenen technischen Massnahmen. Bei diesen handelt es sich notabene um die gleichen wie jene, die in der übrigen Schweiz, also auch im Aargau ergriffen wurden. Bewusst verzichte ich darauf, Sie mit Zahlen zu den einzelnen Luftschadstoffen zu langweilen. Bitte konsultieren Sie die Homepage des Bundesamts für Umwelt, welche diese Werte korrekt und wertfrei publiziert. In einem Flyer veröffentlicht der Kanton Aargau zusammen mit den Zentralschweizer Kantonen jährlich detaillierte Messberichte zu den Luftschadstoffen. Bekanntlich ist bei jeder Information entscheidend, was vom Publikum verstanden und nicht was vermittelt wurde. Wenn das Zielpublikum mehrheitlich das Gegenteil des Informationsinhalts glaubt, ist dieser falsch verstanden worden. Deshalb ist es für mich schwer verständlich, warum der Regierungsrat behauptet, die Bevölkerung des Kantons Aargau sei gut und richtig über den Stand der Qualitätsentwicklung unserer Luft informiert, wenn gemäss einer repräsentativen Umfrage rund 70% der Befragten glauben, die Luftqualität habe sich verschlechtert. Aus meiner Sicht ist dies kein Zufall. Die Berichterstattung öffentlicher Stellen über die Luftreinhaltung erwähnt regelmässig nur Grenzwertüberschreitungen, aber kaum erreichte Verbesserungen. Dies ist bedauerlich und schade, wird doch der Bevölkerung damit suggeriert, es seien bisher kaum solche Verbesserungen eingetreten. Zum Schluss nehme ich gerne zur Kenntnis, dass die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung keine Alarmwerte darstellen, bei deren Überschreitung eine akute Gefahr für die Gesundheit besteht. Schön wäre es, wenn der Kanton Aargau dies seiner Bevölkerung schlicht und einfach bekanntmachen könnte. Ich bin mit den regierungsrätlichen Antworten auf meine drei Fragen nicht zufrieden. Vorsitzender: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt. Das Geschäft ist erledigt. 1475 Interpellation der Fraktion der Grünen vom 21. August 2007 betreffend routinemässige und nichtroutinemässige Abgabe von radioaktiven Stoffen durch atomare Anlagen; Beantwortung und Erledigung (vgl. Art. 1210 hievor) Antwort des Regierungsrats vom 7. November 2007: Grundsätzliches: Für die Bewilligung und Überwachung von Kernanlagen ist der Bund allein zuständig (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, HSK, und das 11. Dezember 2007 Bundesamt für Gesundheit, BAG). Diese Stellen wurden deshalb für die Beantwortung der gestellten Fragen einbezogen. Ebenso ein Vertreter der Betreiber (für Frage 9). Für das Verständnis der nachfolgenden Beantwortung sollen hier wichtige Begriffe aus dem Strahlenschutz erläutert werden: Aktivität: Die Anzahl der pro Zeiteinheit zerfallenden Atomkerne (zum Beispiel in einer Sekunde) nennt man die Aktivität einer gegebenen Substanz. Sie wird in (Bq) angegeben; ein Becquerel (1 Bq) bedeutet, dass pro Sekunde ein Zerfall in der Substanz passiert. Dosis: In lebenden Zellen werden durch radioaktive Strahlung (Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung) Atome und Moleküle ionisiert oder angeregt. Dabei wird Energie an die Atome und Moleküle übertragen. Als Folge davon können Bindungen aufgetrennt und das chemische Gefüge verändert werden. Dadurch kann das Funktionieren von Zellen und Organen gestört werden und es können sich gesundheitliche Auswirkungen ergeben. Als Mass für die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos durch Strahlung wurde deshalb sowohl eine Organdosis (massgebend für Akutschäden) als auch eine effektive Dosis (bezüglich Krebs und genetischen Schäden) eingeführt. Ausgangspunkt für die Organ- und für die effektive Dosis ist die Energieabgabe der Strahlung pro Kilogramm Masse, zum Beispiel an Gewebe oder an ein Organ. Die übertragene Energie ist eine rein physikalische Grösse und kann mit Dosimetern gemessen werden. Für die biologische Wirkung ist aber zudem entscheidend, ob sich beim Durchdringen der Strahlung durch das Gewebe die Ionisationen dicht oder locker folgen. Die Ionisationsdichte ist beispielsweise bei Alpha-Strahlung und Neutronen grösser als bei Beta- und Gamma-Strahlung. Dicht ionisierende Strahlung ist biologisch schädlicher als locker ionisierende. Deshalb ist Alpha-Strahlung bei gleicher Energieabgabe schädigender als Beta- oder GammaStrahlung. Man beschreibt diese Unterschiede der Strahlenarten mit einem Zahlenfaktor: Die übertragene Energie wird für jede Strahlenart mit dem ihr zugehörigen Faktor gewichtet (Wichtungsfaktor der Strahlenart). Röntgenund Gammastrahlung werden als Referenzstrahlung genommen. Ihr Wichtungsfaktor wird gleich Eins gesetzt. Für Alpha- und Neutronenstrahlung ist dieser bis 20 Mal grösser. Multipliziert man die Energieabgabe pro Kilogramm an ein Organ mit dem Wichtungsfaktor der einwirkenden Strahlenart, so erhält man den Dosiswert an Gamma-Strahlung, der die gleiche Organschädigung bewirkt wie die Strahlenart, der das Organ wirklich ausgesetzt war. Ein so berechneter Dosiswert berücksichtigt also die dem Gewebe übertragene Energie und die unterschiedliche biologische Wirkung verschiedener Strahlenarten. Die Masseinheit für die Organdosis und für die effektive Dosis ist das Sievert (Sv). Für Gamma- und Beta-Strahlung gilt 1 Sv = 1 Joule/kg. Für andere Strahlenarten wird bei gleicher Energieabgabe der Dosiswert in Sievert um den Wichtungsfaktor der Strahlenart grösser als für GammaStrahlung. Kleine Dosen werden in Millisievert (mSv) angegeben (1 Sv = 1000 mSv). Die durchschnittliche Jahres-Dosis, welcher die Bevölkerung in der Schweiz natürlicherweise beziehungsweise in der Medizin ausgesetzt ist, beträgt ungefähr 4 mSv. 3061 11. Dezember 2007 Permanente Überwachung durch den Bund: Die HSK betreibt das Messnetz zur automatischen Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung der Kernkraftwerke (MADUK). Dieses Netz setzt sich aus vier Teilnetzen im Umkreis von rund sechs Kilometern um die schweizerischen Kernkraftwerke und um das Paul-ScherrerInstitut mit je 12 bis 18 Sonden zusammen. Die Sonden messen mit Geiger-Müller-Zählrohren die Ortsdosisleistung im Bereich des natürlichen Strahlenpegels im Bereich von wenigen 100 nSv/h (1 nSv = 1 Nano-Sievert = 0.000000001 Sv) bis zu 10 Sievert pro Stunde (Sv/h). Die Messwerte werden im Zehn-Minuten-Takt an die HSK übertragen, wo sie automatisch auf Erhöhungen gegenüber dem natürlichen Untergrund geprüft und abgespeichert werden. Bei Überschreitungen der Schwellenwerte führt die HSK in Zusammenarbeit mit der Sektion Umweltradioaktivität (URA) des BAG die notwendigen Abklärungen durch. Die HSK, als Aufsichtsbehörde des Bundes über die nukleare Sicherheit in den schweizerischen Kernanlagen, veröffentlicht jährlich im Frühjahr einen Aufsichtsbericht und einen Strahlenschutzbericht. Darin legt sie unter anderem in umfassenden Tabellen und Grafiken die Abgaben radioaktiver Stoffe aus den Kernanlagen an die Umwelt dar. Diese Berichte sowie weitere Information publiziert die HSK auch im Internet (www.hsk.ch). Das BAG, Sektion Umweltradioaktivität (URA), hat ein ergänzendes Überwachungsprogramm für die ganze Schweiz festgelegt. Es werden Proben (Luft, Wasser, Gras, Erde, Milch, Fleisch, Fisch, usw.) gesammelt und bezüglich Radioaktivität analysiert. Die Resultate werden ebenfalls im Internet publiziert (www.bag.admin.ch/themen/strahlung). Zu Frage 1: Das radioaktiv kontaminierte Kühlwasser aus der Protonen-Beschleunigeranlage enthält 5•1012 Bq (Becquerel) Tritium. Laut den jährlichen Berichten (Aufsichtsbericht, Strahlenschutzbericht) der HSK gibt das PSI im Mittel etwa 5•1010 Bq Tritium, sowie etwa 5•107 Bq andere radioaktive Stoffe an die Aare ab. Zu Frage 2: Ja, das trifft zu. Die Druckwasserreaktoren der KKW Beznau I und II sowie Gösgen haben je eine Abgabelimite für Tritium von 7•1013 Bq/Jahr. Davon werden pro Anlage jeweils etwa 15 bis 20% ausgeschöpft, das heisst, 1•1013 Bq/Jahr. Insgesamt wurden im Jahr 2006 durch die Anlagen im Kanton Aargau (KKB, KKL, PSI und Zentrales Zwischenlager der Zwilag) ungefähr 2.4•1013 Bq/Jahr abgegeben. Zu Frage 3: Wie bereits eingangs erwähnt, ist für diesen Bereich abschliessend der Bund zuständig. Die Abgabe von Tritium an die Aare führt zu Dosen für Kleinkinder und Erwachsene von weniger als 1 Mikrosievert pro Jahr. Gemäss Artikel 5 und 6 der Strahlenschutzverordnung können diese Abgaben als optimiert und gerechtfertigt und somit auch als unbedenklich betrachtet werden. Zum Vergleich: die „natürliche“ Strahlenbelastung der Bevölkerung beträgt in der Schweiz etwa 4 Millisievert pro Jahr, also 4'000 Mal mehr. Zu Frage 4: Vergleiche Antwort zur Frage 5. Zu Frage 5: Die Mengen und Aktivitäten der Abgaben von radioaktiven Stoffen aus den schweizerischen Kernanlagen 3062 Art. 1475 bilanziert die HSK in ihren jährlichen Aufsichts- und Strahlenschutzberichten, die auch auf der Internetseite der HSK (www.hsk.ch) unter „Infos/Jahresberichte“ verfügbar sind. Im Jahresbericht 2006 sind für das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL), das Kernkraftwerk Beznau (KKB, beide Blöcke zusammen), das Paul-Scherrer-Institut (PSI) und das Zentrale Zwischenlager Würenlingen (ZZL) die folgenden Aktivitäten angegeben: Alle Angaben KKL KKB PSI ZZL in Bq/Jahr 11 12 14 Edelgase in 3.5•10 8.6•10 2.7•10 Abluft Aerosole in 1.0•106 1.1•105 1.9•1010 2.7•105 Abluft Nuklidgemisch 7.5•107 4.3•109 2.2•107 2.8•108 im Abwasser (ohne Tritium) Tritium im 7.0•1011 1.1•1013 3.8•1010 8.5•108 Abwasser Auf eine detaillierte Auflistung der Ergebnisse nach gemessenen Einzelstoffen sowie der übrigen schweizerischen Kernanlagen wird hier verzichtet. Sie kann den genannten Jahresberichten entnommen werden. Zu Frage 6: Nein. Es ist allenfalls auf nationaler Ebene zu prüfen, ob ein zentrales, gesamtschweizerisches Krebsregister aufgebaut werden soll. Ein nationales Register ist gegenüber einem kantonalen Register nicht nur effizienter, sondern aufgrund der einheitlichen Methodik und grösseren Fallzahlen auch effektiver. Eine nationale Überwachung der Krebserkrankungen wäre auch insofern gerechtfertigt, als primär der Bund für die Sicherheit der Kernanlagen zuständig ist. So betreibt er unter anderem das Messnetz MADUK zur gezielten Überwachung einer allfälligen radioaktiven Belastung der Bevölkerung in der Umgebung von Kernanlagen. Das MADUK-Messnetz gibt einen Stand der Dosisleistung an einem bestimmten Zeitpunkt. Andere Messungen welche zum Beispiel die Radioaktivität in Lebensmitteln detektieren, erlauben zusätzliche Aussagen über die Risiken ionisierender Strahlung für die Bevölkerung. Es erfordert breit angelegte Messnetze und -programme, um eine radiologische Lage zu beurteilen. Alle radiologischen Risikofaktoren (Dosisleistung, Radioaktivität in Lebensmittel, usw.) sind mit den Messprogrammen der HSK und des BAG abgedeckt. Die Frage der kantonalen Überwachung von gewissen Krebsarten wird erneut aktuell, wenn Krebsfrüherkennungsprogramme zu Brust- oder Darmkrebs im Aargau erwogen werden. Zu Frage 7: Die unter ungünstigsten Annahmen berechnete Jahresdosis aus den oben aufgeführten Anlagen beträgt laut dem Jahresbericht 2006 der HSK für ein Kleinkind 0.0032 bis0.0056 mSv/Jahr und für eine erwachsene Person 0.0020 bis 0.0053 mSv/Jahr. Sie liegt damit rund einen Faktor 1'000 tiefer als die "natürliche" Exposition. Der Regierungsrat sieht keine Veranlassung aus dieser Belastung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Aargauer Bevölkerung abzuleiten. Zu Frage 8: Nein. Art. 1476 Zu Frage 9: Für die Beantwortung dieser Frage wurden keine Recherchen durch die Verwaltung vorgenommen, sondern das Fachwissen der Betreiberin (NOK) beigezogen. Sie äussert sich dazu wie folgt: Grundsätzlich wird der Verbrauch an Tonnen Uranerz auf die damit produzierte Strommenge umgerechnet. Für die Bestimmung der Werte wurden die Kernkraftwerke Beznau, Leibstadt und Gösgen, an denen der Kanton Aargau indirekt beteiligt ist, berücksichtigt. Die gesamte Stromproduktion der oben genannten Werke im Jahr 2006 betrug 23.5 Terawattstunden. Die genannten Kernkraftwerke verbrauchen pro Jahr durchschnittlich 500 Tonnen Uran. Wie viel Uranerz abgebaut werden muss, um diese Menge Uran zu gewinnen, ist vom Urangehalt des Gesteins am Förderort abhängig. Die Abschätzung basiert auf einem konservativ angenommen Urangehalt von 0.1 %. Dementsprechend beträgt der jährliche Verbrauch an „Uranerz“ etwa 500’000 Tonnen für die drei erwähnten Kernkraftwerke. Also werden pro produzierte kWh rund 0.021 Gramm Uran oder 21 g „Uranerz“ benötigt (Zum Vergleich: Für die gleiche produzierte Menge an Strom braucht es rund 400 g Kohle). Die CO2-Äquivalenten Emissionen für die Urangewinnung, können für die betrachteten Kernkraftwerke mit ca. 1.9 Gramm CO2-Äquivalent pro produzierte kWh abgeschätzt werden, welche vorwiegend auf den Verbrauch von Treibstoff für Maschinen, Stromgeneratoren sowie auf die Erzeugung von Prozesswärme zurück zu führen ist. Ausserdem können die totale CO2-Äquivalenten Emissionen für die Brennstoffherstellung, summiert über alle Verarbeitungsschritte, bis zur Anlieferung im Werk, für die betrachteten Kernkraftwerke mit ca. 8 Gramm CO2Äquivalent pro produzierte kWh abgeschätzt werden (Zum Vergleich: Kohle mit 950 Gramm für die gleiche produzierte Menge an Strom) (Dones R. (2003) Kernenergie. In: Dones, R. (Ed.) et al., Sachbilanzen von Energiesystemen: Grundlagen für den ökologischen Vergleich von Energiesystemen und den Einbezug von Energiesystemen in Ökobilanzen für die Schweiz. Final report ecoinvent 2000 No. 6-VII, Paul Scherrer Institut Villigen, Swiss Centre for Life Cycle Inventories, Dübendorf, CH. Online: www.ecoinvent.ch). Der hauptsächliche Beitrag an der Emission von Radioaktivität bei Uran-„Mills“ (Mills sind Orte der Weiterverarbeitung von uranhaltigem Gestein, bei denen auch die "Schlacke" entsteht) stammt aus dem Zerfall des im Gestein natürlich vorhandenen Radons. Die Einhaltung der in den jeweiligen Betriebsbewilligungen festgelegten Vorschriften und Grenzwerte wird von der Landesbehörde überwacht. Gemäss Studien (Long Term Population Dose Due to Radon (Rn-222) Released from Uranium Mill Tailings, prepared by SENES Consultants Limited, April 1998) beträgt der Beitrag der verbleibenden Schlacke rund 150 Bq/kWh. Für die Menschen relevanter als die Zerfallsrate ist die Dosisleistung. Die zusätzliche Dosisleistung aus einer solchen "Schlackenhalde" für die betroffene Bevölkerung ist weniger als 0.05 % der natürlichen Dosisleistung von typischerweise 4 mSv/Jahr. Es besteht faktisch also keine zusätzliche Belastung für die Bevölkerung aufgrund der Radon-Emissionen aus Schlackenhalden von Uranminen. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 4’231.–. 11. Dezember 2007 Miloni Reto, Grüne, Hausen: Wir Grünen bedanken uns beim Regierungsrat für die interessanten Ausführungen zur Schädlichkeit von Strahlung und zur Gewinnung und Anreicherung von Uran. Allerdings lässt der Regierungsrat unerwähnt, wie die Dosislimiten für Röntgen- und Gammastrahlung festgelegt worden sind. Wenige wissen, dass dies durch eine Korona von Spezis aus dem Dunstkreis der Atomlobby geschehen ist. Neueste Untersuchungen von Krebserkrankungen, insbesondere bei Kindern mit Kinderleukämie, beweisen eine erhöhte Sterblichkeit im Umkreis von Atomanlagen. Die Zeitungen sind mittlerweile voll davon. Allerdings lassen sich diese Schädigungen nicht mit den gemessenen Dosiswerten begründen. Es scheint offensichtlich so, dass neben diesen Werten, die wissenschaftlich erwiesen aber relativ niedrig sind, trotzdem schädigende Effekte vorhanden sind, so dass Kleinorganismen, also auch Kleintiere und Kleinkinder, besonders in Mitleidenschaft gezogen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Mangel an einem kantonalen Krebsregister zu bedauern. Vierzehn Kantone haben ein solches Krebsregister, aber kein Atomkanton hat eins; der grösste Atomkanton sowieso nicht. Es ist auch bedauerlich, dass der Regierungsrat weiterhin kein Problem darin sieht, in diesem Kontext Tritium in die Aare zu verklappen. Er sieht darin kein Problem, wir Grünen schon. Wir sind mit der Beantwortung unserer Interpellation nicht zufrieden. Vorsitzender: Namens der Interpellantin erklärt sich Reto Miloni, Hausen, von der Antwort nicht befriedigt. 1476 Dekret über die Anpassung der kantonalen Dekrete an das Verwaltungsrechtspflegegesetz; Beschlussfassung (Vorlage des Regierungsrats vom 12. September 2007) Schoch Adrian, SVP, Fislisbach, Präsident der Kommission für Justiz JUS: Zufolge der Totalrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 9. Juli 1968 sind Anpassungen in den kantonalen Dekreten nötig. Diese Vorlage zeigt den Anpassungsbedarf der kantonalen Dekrete an die genannte Revision des VRPG auf. Anzupassen sind 13 kantonale Dekrete hauptsächlich in Bezug auf Instanzenzug, Rechtsmittelfrist und/oder Verweisungen auf das VRPG. Auf das Inkrafttreten des neuen VRPG hin sind die Dekrete, die nicht der Konzeption des neuen VRPG entsprechen, anzupassen. Im Dekret wurden in erster Linie die Fristenanpassungen vorgenommen. Im Weiteren wurden die korrekten Bezeichnungen der Departemente übernommen, die durch Namensänderungen entstanden sind. Eintreten in der Kommission war nicht bestritten, die Kommission trat stillschweigend auf die Vorlage ein. In der Detailberatung gab es keine Wortmeldungen. Dem Antrag gemäss Botschaft vom 12. September 2007 stimmt die Kommission für Justiz mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Eintreten Stillschweigend treten die Fraktionen der Grünen, FDP, SP, CVP und EVP auf die Vorlage ein. 3063 11. Dezember 2007 Sommerhalder Martin, SVP, Schmiedrued: Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zum Dekret über die Anpassung der kantonalen Dekrete an das Verwaltungsrechtspflegegesetz. Die SVP tritt auf das Geschäft ein und stimmt den Dekretsanpassungen mehrheitlich zu. Wir danken dem Regierungsrat und der vorberatenden Kommission für die gute Arbeit. Alles andere hat der Präsident bereits gesagt. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Wir sind auf das Geschäft eingetreten. Detailberatung Titel, Ingress, I., Ziffern 1 – 13, II., III., IV. Zustimmung Abstimmung: Der Antrag wird mit 107 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Beschluss: Der Entwurf für das Dekret über die Anpassung der kantonalen Dekrete an das Verwaltungsrechtspflegegesetz wird zum Beschluss erhoben. 1477 "Sunset-Legislation"; Bericht in Umsetzung des Postulats Dr. Daniel Heller, Erlinsbach, vom 14. September 2004; Abschreibung des Postulats Dr. Daniel Heller, Erlinsbach vom 14. September 2004 (Vorlage des Regierungsrats vom 19. September 2007) Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Allgemeine Bemerkungen: Der Regierungsrat legt uns mit diesem Geschäft einen Antrag auf Abschreibung eines überwiesenen Postulats vor, etwas, das normalerweise früher mit dem Rechenschaftsbericht erledigt wurde und heute mit dem Jahresbericht erledigt werden kann. Die Umsetzung des Postulats betreffend "Sunset Legislation" von Daniel Heller besteht aber eben in der Überprüfung der gesamten Systematischen Sammlung des Aargauer Rechts (SAR). Das Resultat der Überprüfung wird uns mit der Botschaft dargelegt. Die Botschaft des Regierungsrats zeichnet sich aus durch Pragmatik und Sachlichkeit. Dementsprechend konnten die Resultate von der Kommission auch pragmatisch beurteilt werden. Inhaltlich und nachdem er die 640 Erlasse mit rund 12’000 Paragrafen des aargauischen Rechts hat überprüfen lassen, kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass der "Sunset Legislation" ein interessantes dynamisches Moment innewohnt, dass sie aber dennoch nicht prinzipiell, sondern nur dort einzusetzen ist, wo dies "zweck- und sachgerecht" ist. Ferner garantiere die Befristung eines Erlasses allein seine Qualität noch nicht. Diese müsse auf allen Stufen auch mit Wirkungsanalysen und –kontrollen der Erlasse überprüft werden. Oberstes Prinzip ist aber auch bei der "Sunset Legislation" die Rechtssicherheit. Aus dieser ergibt sich eine klare Begrenzung ihrer Anwendung. Anhand von sechs Lebenssachverhalten – ein Begriff aus der Rechtsprechung – 3064 Art. 1477 wird in der Botschaft gezeigt, wie und nach welchen Kriterien eine solche Überprüfung von Erlassen vor sich gehen kann, die eventuell zeitlich begrenzt werden könnten. Grundsätzlich wird heute im Rahmen der Vorbereitung des Normkonzepts für neue Erlasse verlangt, dass die Begrenzung derselben a priori geprüft wird. In der Botschaft werden im Übrigen auch die weiteren vom Postulanten gestellten Fragen beantwortet. Bei der Beratung hat die Kommission Allgemeine Verwaltung AVW das Geschäft am 6. November 2007 angeschaut. Als Auskunftspersonen waren die Herren Dr. Peter Grünenfelder, Staatsschreiber, und Dr. Marcel Bolz, Chef Rechtsdienst des Regierungsrats, anwesend. Die Kommission beriet aufgrund der Botschaft, ohne weitere Unterlagen. Eintreten: In der Eintretensdiskussion wurde die Kommission vom Chef Rechtsdienst unter anderem darüber informiert, dass die Evaluation der "Sunset Legislation" unter anderem auch aufgrund der Erfahrungen gemacht wurde, die die deutschen Bundesländer Hessen und Bayern mit diesem Instrument bereits gemacht haben. In der Kommission unbestritten war, dass jede Staatshandlung, also auch die Legiferierung, immer wieder der Überprüfung bedarf. Ebenso unbestritten war, dass die "Sunset Legislation" als Grundprinzip dafür nicht geeignet ist. Ein Kommissionsmitglied formulierte die mögliche Konsequenz daraus sehr treffend, ich zitiere: "Damit würde eine politische Aufgabe im Prinzip in das Gesetzgebungsverfahren verpflanzt; das wäre ein Trugschluss. Die "Sunset Legislation" ist nur eines der möglichen Instrumente für die Durchführung einer Aufgabenüberprüfung. Eine prinzipielle Einführung einer "Sunset Legislation", sozusagen zusätzlich zur ordentlichen Aufgabenüberprüfung, würde über das Ziel hinausschiessen." Das Mittel der Sunset Legislation wurde als eines der weniger geeigneten Mittel zur Überprüfung von Erlassen beurteilt. Allgemein überwog die Gewichtung der Rechtssicherheit als wichtigster Grundsatz des Staats. In der Beratung wurde klar, in welcher Weise die Legiferierung im Kanton gestaltet wird, ich zitiere den Chef des Rechtsdiensts: "Die Überprüfung der Ziele ist Gegenstand der Regeln für die Rechtssetzung. Die Verwaltung muss bei der Erarbeitung von neuen Erlassen die sogenannte Evaluationsklausel berücksichtigen. Konkret muss sich die Verwaltung über die Ziele eines neuen Gesetzes im Klaren sein. Zudem muss sie, angepasst an den jeweiligen Lebenssachverhalt, über die Erreichung der beabsichtigten Ziele Bericht erstatten. Dieses Gebot für neue Erlasse besteht als Dienstanweisung des Regierungsrats an die Verwaltung. Im Rahmen des verwaltungsinternen Mitberichtverfahrens achten wir darauf, dass die Evaluationsklausel tatsächlich vorliegt. Es gilt aber zu beachten, dass eine echte Evaluation sehr aufwendig ist." Eintreten war nicht bestritten. Die Kommission trat stillschweigend auf das Geschäft ein. Eintreten Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der Grünen, der CVP, der SVP und der EVP auf die Vorlage ein. Soldati Emanuele, SP, Staufen: Im Namen der SP-Fraktion können wir dem Antrag des Regierungsrats ebenfalls folgen. Das Prinzip der generellen Befristung von Erlassen zielt aus unserer Sicht in eine falsche Stossrichtung. Gerade in der Wirtschaftspolitik muss die Rechtssicherheit im Art. 1477 Vordergrund stehen. Ohne Stabilität und soziale Sicherheit können wir keine guten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen. Übergangslösungen können befristet werden. Das wird bereits so gemacht. Überholte Erlasse können durch den Grossen Rat jederzeit angepasst werden. Der Punkt der Rechtssicherheit ist in der Botschaft nur am Rand behandelt worden. Unseres Erachtens hätten diese Aspekte es durchaus verdient, ausführlicher behandelt zu werden. Dieser Mangel ist zumindest teilweise in der AVWBeratung behoben worden. Zusammenfassend: Die Aufgaben im Kanton können nur erfüllt werden, wenn sie eine gesetzliche Grundlage haben. Die Gesetzgebung ist also die Basis für die Aufgabenerfüllung. Der Regierungsrat und das Parlament sind für die laufende Aufgabenüberprüfung im Parlament zuständig. Zudem haben wir die Möglichkeit, Erlasse zu befristen, wenn dies nicht oder nur ungenügend erfolgt, haben wir - und ich betone wir - unsere Aufgaben nicht gemacht und sollten uns selber an der Nase nehmen. Eine prinzipielle Einführung einer Sunset-Legislation zusätzlich zur ordentlichen Aufgabenüberprüfung würde über das Ziel hinausschiessen. Wir stimmen der Abschreibung des Postulats Heller zu. Dr. Heller Daniel, FDP, Erlinsbach: Wenn die Sonne untergeht wird es dunkel. Aber nicht jede Dunkelheit bewirkt auch Umnachtung, insbesondere nicht im Bereich der Gesetzgebung. Dort kann gar das Gegenteil der Fall sein. Geht eine überflüssige Regelung wie das Licht der Sonne am Ende des Tags unter, können wirtschaftliche Freiheit und gesellschaftlicher Fortschritt erblühen. Die Aufgabe des modernen Staats ist über 200 Jahre permanent gewachsen. Das drückt sich in drei Bereichen aus: erstens im Wachstum des personellen und materiellen Aufwands beim Staatsapparat, zweitens im Wachstum des volkswirtschaftlichen Konsumanteils des Staats in Form von steigenden Staats- und Fiskalquoten und drittens im entsprechenden Wachstum der Regelungsdichte auf allen Ebenen des Staats in Bund, Kantonen, Gemeinden und in allen Bereichen des Lebens. Der Begriff "Sunset Legislation" geht auf den "Federal Agency Sunset Review Act" von 1998 zurück. Dieser Erlass hat US-Gesetze auf Bundesebene erstmals mit einem Verfalldatum versehen. Bei Erreichen dieses Verfalldatums muss das jeweilige Gesetz ausdrücklich verlängert werden. Tat der Gesetzgeber nichts, so trat das Gesetz automatisch ausser Kraft. Mir ist klar, dass sich die angelsächsische, speziell die oft punktuell interventionistische USamerikanische, Gesetzgebung nicht einfach auf unsere zumeist flächendeckende Gesetzgebung übertragen werden kann. Mir ist auch klar, dass Rechtssicherheit und auch die Konstanz der Probleme, mit denen der Staat in Erfüllung seiner Aufgaben konfrontiert ist, den Befristungsmöglichkeiten Grenzen setzt. Ich danke dem Regierungsrat für seinen systematischen Bericht, der Verwaltung insbesondere dem regierungsrätlichen Rechtsdienst und auch der Kommission Allgemeine Verwaltung - für Ihre Arbeit. Mit den Ergebnissen bin ich grosso modo zufrieden. Das Potenzial der Befristung wurde systematisch erhoben. Einige Befristungsmassnahmen - sie sind aufgelistet - können auch konkret umgesetzt werden. Bedeutsamer ist, dass man periodisch automatisch unsere Erlasse auf ihre Aktualität und Zweckmässigkeit überprüft und sicher am wichtigsten 11. Dezember 2007 ist die ergänzte regierungsrätliche Richtlinie zur Rechtsetzung. Sie stipuliert die Prüfung einer Befristung von Gesetzen, Dekreten, Verordnungen und vor allem von finanzwirksamen Beschlüssen als Prinzip. Die Verankerung von Verfalldaten in Rechtserlassen sollte vor allem eine Umkehr der Beweislast für die Weiterführung von Aufgaben und Leistungen des Staats oder von einschränkenden Regulierungen bewirken. Die Beweislast verschiebt sich nämlich zu demjenigen, welcher die Aufgabe weiterhin erfüllen möchte, die Einschränkung weiterhin aufrecht erhalten möchte oder die Subvention weiterhin ausrichten möchten. In dieser Umkehr der Beweislast liegt das Bestechende und das staats- und ordnungspolitisch Bedeutsame der Massnahme. Nicht die Abschaffung überflüssiger Regelungen soll der Rechtfertigung und der gesetzgeberischen Zustimmung bedürfen, rechtfertigungspflichtig ist der Beibehalt oder der Fortbestand von Vorschriften. Ich bin mit dem Bericht und den Massnahmen, wie sie beantragt sind, einverstanden. Schweizer Annalise, parteilos, Zufikon: Ich habe diese Vorlage sehr intensiv studiert. Ich finde, es ist wirklich wichtig, dass man sich bewusst macht, warum ein Gesetz sinnvoll und warum es eben nicht sinnvoll ist. Daniel Heller, bezüglich Deiner Aussage in Bezug auf den Gesamtindex der Steuerbelastung oder auf das Problem der Staatsquote des Kantons Aargau möchte ich Dich an die Seite 29 mit den Finanzkennzahlen erinnern: Die Gesamtindex der Steuerbelastung ist im Kanton Aargau seit 1990 von 100,7 % auf 90,2 im Jahr 2006 gesunken. Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich mache es sehr kurz, obwohl ich ein 10-seitiges Referat vorbereitet habe. Es ist alles gesagt und geschrieben. Ich danke Ihnen. Kerr Rüesch Katharina, SP, Aarau, Präsidentin der Kommission für Allgemeine Verwaltung AVW: Abstimmung: Die Kommission AVW genehmigte den Antrag auf Seite 8 der Botschaft einstimmig mit 13 zu 0 Stimmen, bei 13 anwesenden Kommissionsmitgliedern. Ich danke den Herren Staatsschreiber Dr. Grünenfelder und Dr. Bolz für ihre sachkundigen und interessanten Auskünfte. Zum Schluss kann ich nicht umhin, eine persönliche Bemerkung anzubringen. Ich kann eigentlich nicht verstehen, warum man für diesen ordnungspolitischen Begriff der Sunset Legislation das Wort "Sunset" gewählt hat. Obwohl Daniel Heller es vorher versucht hat herzuleiten. Warum kann ich das nicht verstehen? Der Sonnenuntergang ist seit 180 Jahren ironisch besetzt, und das fällt einem jedes Mal ein, mindestens mir, wenn man das Wort liest. Die literarische Referenz findet sich in einem Gedicht von Heinrich Heine aus dem "Buch der Lieder" von 1827, also genau vor 180 Jahren veröffentlicht, das der Autor als Rache an einer seiner zahlreichen Geliebten geschrieben hat. Das Gedicht geht so: "Das Fräulein stand am Meere / Und seufzte lang und bang, / Es rührte sie so sehre / Der Sonnenuntergang. / Mein Fräulein! Sein Sie munter, / Das ist ein altes Stück; / Hier vorne geht sie unter / Und kehrt von hinten zurück." Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Wir sind auf das Geschäft eingetreten. Detailberatung 3065 11. Dezember 2007 Keine Wortmeldungen Art. 1478 zweiten Lesung darzulegen. Eintreten auf die Vorlage war nicht bestritten. Abstimmung: Eintreten Der Antrag gemäss Botschaft wird mit 112 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Vorsitzender: Stillschweigend tritt die Fraktion der EVP auf die Vorlage ein. Beschluss: Das (04.246) Postulat Dr. Daniel Heller, Erlinsbach, vom 14. September 2004 betreffend Überprüfung der kantonalen Regulierungsdichte und allfälligen Übergang zum Prinzip der "Sunset-Legislation" (Prinzip der Befristung von Erlassen) im Kanton Aargau wird abgeschrieben. 1478 Gesetz über die Grundbuchabgaben; Änderung; 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung (Vorlage des Regierungsrats vom 24. Oktober 2007 samt den abweichenden Anträgen der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) vom 19. November 2007) Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben: Die Kommission VWA hat am 19. November 2007 die vorliegende Botschaft mit dem Departementsvorsteher, Herrn Regierungsrat Wernli, sowie den Herren Aufderblatten und Rusterholz beraten. Da die bisherige Abgabe für die grundbuchamtliche Behandlung von Unternehmensumstrukturierungen zu hoch ist, muss sie aufgrund des eidgenössischen Fusionsgesetzes erheblich reduziert werden. Die Kommission VWA begrüsste die vom Regierungsrat entsprechend beantragte Anpassung. Eine Mehrheit der Kommission bedauerte jedoch, dass im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über die Grundbuchabgaben vom Regierungsrat keine über die Anpassung an das Bundesrecht hinaus gehenden Änderungen vorgeschlagen wurden. Zur Stärkung der Standortattraktivität des Kantons Aargau beschloss sie deshalb über den Antrag des Regierungsrats hinaus weitergehende Entlastungen. So soll bei Handänderungen an Grundstücken die Abgabe von 5 auf 4‰ der Kauf- oder Übernahmesumme gesenkt werden. Des Weiteren legte sie für die Eintragung von Grundpfändern in Bezug auf vertragliche Grundpfandrechte eine Abgabe von 1,5‰ der jeweiligen Pfandsumme fest. Der bisherige Ansatz liegt bei 2‰. Auch mit den von der Kommission beschlossenen Änderungen erzielen die Grundbuchämter immer noch massive Überschüsse, die in die Staatskasse fliessen. Die gesamten Entlastungen für den Grundeigentümer können bei einer Annahme der Kommissionsanträge mit rund 8,5 Mio. Franken pro Jahr beziffert werden. In der Kommission wurde auch diskutiert, die Anträge zu den §§ 8 und 23 nur als Prüfungsanträge zu stellen. Da die Auswirkungen der beiden Anträge aber abschätzbar sind, wurde einem solchen Vorgehen nicht zugestimmt. Die Frage, was unter den Begriff "Umstrukturierungen von Unternehmen" fällt, wurde in der Kommission aufgeworfen. Für die Praxis ist es wichtig, dass dieser Begriff breit definiert ist und dass es eine Entscheidungsinstanz gibt. Der Regierungsrat hat sich in der Kommission bereit erklärt, den diesbezüglichen Sachverhalt im Rahmen der Botschaft zur 3066 Liechti-Wagner Alice, CVP, Wölflinswil: Das eidgenössische Fusionsgesetz verbietet den Kantonen, bei Unternehmensumstrukturierungen Handänderungssteuern zu verlangen. Der Aargau darf somit keine Gemengsteuern mehr verlangen, sondern nur kostendeckende Gebühren. Darum ist diese Gesetzesanpassung gefordert bzw. die Gebühr in einem Dekret festzulegen. Der Regierungsrat wird dies auf die zweite Lesung vorlegen. Die Festlegung der Gebühren soll transparent und in allen Regionen des Aargaus gleich gehandhabt werden. Zurzeit stehen Einnahmeausfälle von 200’000 Franken zur Diskussion, zu Einnahmen von 45 Mio. Franken. Das ist absolut verkraftbar. Wir erwarten im Gegenzug zur Einführung des GRUNAG nämlich nochmals eine Reduktion der Aufwendungen. Das muss, wie von Herrn Regierungsrat Wernli bereits versprochen, zu jenem Zeitpunkt genau überprüft werden. Die CVP unterstützt daher die Aufhebung des § 22 und damit das Kostendeckungsprinzip. In den nächsten Jahren werden viele Betriebe umstrukturieren müssen. Insbesondere bei vielen KMU stehen Nachfolgeregelungen an, die meist noch nicht eingefädelt sind und entsprechende Umstrukturierungen nach sich ziehen werden. Hier gilt es zu unterstützen. Im Kantonsvergleich verlangt der Aargau für Handänderungen von Grundstücken und für Eintragungen von Grundpfänden in Bezug auf vertragliche Grundpfandrechte relativ tiefe Ansätze. Trotzdem kann eine Senkung ins Auge gefasst werden. Vor einigen Jahren wurden die Gebühren bei schlechter Finanzlage des Kantons angehoben. Dies ist heute nicht mehr gerechtfertigt. Die CVP hat die Sachlage diskutiert und dankt für das Nachliefern der entsprechenden Berechnungen. Aufgrund der Analysen der Situation gemäss den Anträgen in der Kommission sind wir der Ansicht, die Senkung der Gebühren bereits in der ersten Lesung vertreten und die Senkung der Einnahmen von 6 bzw. 2,5 Mio. Franken verkraften zu können. Egli Dieter, SP, Windisch: Die SP-Fraktion tritt auf die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision ein, die eine Anpassung an das eidgenössische Fusionsgesetz von 2004 darstellt. Das eidgenössische Gesetz schreibt den Kantonen vor, bei Unternehmensumstrukturierungen keine Handänderungssteuer für Grundstücke, sondern nur noch kostendeckende Gebühren zu erheben. Aufgrund dieser Anpassungen ist für uns Eintreten unbestritten. Die Streichung des § 22 aus dem Gesetz über die Grundbuchabgaben und die Überführung der Gebührenregelungen in das Dekret über die Grundbuchgebühren macht unseres Erachtens Sinn. Insbesondere begrüssen wir, dass eine sorgfältige Abklärung bei allen Grundbuchämtern erfolgte. Im Sinn des Äquivalenzprinzips wurde ein Durchschnitt der erhobenen Daten ermittelt und diese Gebühr soll künftig kantonal Anwendung finden sowie kostendeckend anfallen. Die geschätzten Mindereinnahmen von jährlich 200’000 Franken Art. 1478 entsprechen 0,4% der Grundbuchabgaben von 45 Mio. Franken und erscheinen uns ebenfalls vertretbar. Ich nehme die Detailberatung vorweg. Wir stehen den Änderungen von § 8 Abs. 1 und von § 23 lit. a sicher ablehnend gegenüber, solange wir dazu nicht eine Strategie des Regierungsrats vorgelegt bekommen. Die Anträge der Kommission kommen einer weiteren Steuersenkung gleich, da daraus Einnahmenausfälle von ca. 8,5 Mio. Franken entstehen. Ohne die regierungsrätliche Strategie erfahren zu haben, sind wir von der SP-Fraktion nicht bereit zusätzlich zu den Ausfällen, die die Steuergesetzrevision und die Senkung des Staatssteuerfusses bewirken, weitere Mindereinnahmen zu akzeptieren. Insbesondere sind wir nicht bereit, auf diese beiden Anträge einzugehen, weil sie kurzfristig gestellt worden sind und man keine Zeit hatte, auf die Thematik einzugehen. In dieser Situation hat der Regierungsrat aus unserer Sicht richtig reagiert, indem er bereit ist, diese beiden Anträge als Prüfungsanträge entgegenzunehmen. Das ist das richtige Vorgehen. Wir sind nicht bereit, auf diese Zwängerei und diese Anträge, die unvorbereitet in der Kommission gestellt worden sind, einzugehen. Wir sind inhaltlich nicht damit einverstanden und können das Vorgehen nicht tolerieren. Falls die beiden Anträge angenommen würden, würde die SP-Fraktion grossmehrheitlich gegen diese Revision stimmen. In diesem Sinne bitte ich Sie, Vorsicht walten zu lassen. Wir sind in der 1. Beratung dieser Revision. Für uns ist es richtig, diese Anträge als Prüfungsanträge entgegenzunehmen und sich Zeit bis zur 2. Beratung zu lassen, um alle nötigen Informationen einzuholen, die Situation zu diskutieren und vom Regierungsrat eine Strategie zu erfahren, wie mit diesen Gebühren umgegangen werden soll, speziell im Hinblick auf die Einführung von GRUNAG. Dazu wird der Herr Regierungsrat sicher noch etwas sagen. Wir sind für Eintreten, werden uns aber die Voten der Detailberatung ganz genau anhören und allenfalls die Teilrevision ablehnen. Hochuli Susanne, Grüne, Reitnau: Die zu beratenden Vorlage ist unbestritten, da das kantonale Recht an das eidgenössische Fusionsgesetz angepasst werden muss. Die Grünen treten darauf ein. Ebenfalls unterstützen die Grünen die in der Kommission gestellten Anträge, bei Handänderungen an Grundstücken die Abgabe um 1‰ auf 4‰ der Kauf- oder Übernahmesumme zu senken, sowie die Abgaben für die vertraglichen Grundpfandrechte um 0.5‰ auf 1.5‰ zu senken. Wir gehen davon aus, dass es nicht nötig ist, die beiden Anträge als Prüfungsanträge für die zweite Beratung zu überweisen. Der Ertragsausfall von ca. 8,5 Mio. Franken ist bekannt. Ebenfalls bekannt ist die Meinung, dass Gebühren nur kostendeckend sein und nicht Einnahmen für den Staat generieren sollten. Falls überraschend neue Erkenntnisse aufgetaucht sein sollten, bitten wir den Regierungsrat sie hier und jetzt auf den Tisch zu legen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Moll-Reutercrona Andrea, FDP, Sins: Die FDP-Fraktion tritt auf die Teilrevision des Gesetzes über die Grundbuchabgaben ein. Wir sehen ein, dass mit der Einführung des eidgenössischen Fusionsgesetzes den Kantonen verboten wird, für grundbuchliche Unternehmensumstrukturierungen Handänderungssteuern zu verlangen. Ebenso ist die Erhebung von Gemengsteuern nicht mehr erlaubt. 11. Dezember 2007 Die FDP begrüsst die dadurch entstandene Harmonisierung sowie die Senkung der Abgaben. Dies sehen wir als Beitrag zur Wirtschaftsförderung. Wir gehen davon aus, dass mit den Einführungen des elektronischen Grundbuchs GRUNAG die Abgaben noch einmal massiv reduziert werden können. Wir von der FDP werden dies verfolgen und den Herrn Regierungsrat bezüglich seiner Antworten beim Wort nehmen, welche er in den Kommissionsberatungen auf meine diesbezügliche Frage dem Zusammenhang zwischen den Abgaben und GRUNAG gab. Die Anträge der SVP zu § 8 Abs. 1 und § 23 lit. a werden wir unterstützen. 1996 wurde die Handänderung an Grundstücken von 3,5 auf 4‰ und 1999 von 4 auf ‰ erhöht. Die Abgabe für die Eintragung von Grundpfändern wurde vor nicht allzu langer Zeit von 1,5 auf 2‰ angehoben. Die Grundbuchämter haben nun um ein Vielfaches grössere Einnahmen als Ausgaben. Die vorgeschlagene Senkung der Handänderungsgebühren an Grundstücken von 5 auf 4‰ und die Gebühren für die Eintragung von Grundpfändern von 2 auf 1,5‰ unterstützt die FDP-Fraktion einstimmig. Sie wird als weiteres Puzzleteil für einen attraktiven Wirtschaftsund Wohnstandort Kanton Aargau beitragen. Die FDPFraktion tritt einstimmig auf die Vorlage ein und unterstützt die Anträge. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun. Hürzeler Alex, SVP, Oeschgen: Auch die SVP-Fraktion tritt ohne Vorbehalte auf die uns vorgelegte Teilrevision über die Grundbuchabgaben ein. Aufgrund der Tatsache, dass die Führung des Grundbuchs seit Jahren jährliche Nettoerträge von über 30 Mio. Franken in die Staatskasse abwirft, ist es für die SVP-Fraktion völlig unbestritten und logisch, dass unabhängig vom eidgenössischen Fusionsgesetz eine Reduktion der Grundbuchabgaben ohnehin längst angebracht ist. Es erstaunt allerdings nun, dass der Regierungsrat nur das absolute Minimum einer Anpassung vorschlägt, also lediglich, was vom Fusionsgesetz zwingend vorgegeben wird. Die SVP hat deshalb in der vorberatenden Kommission weitergehende Anträge gestellt, welchen mehrheitlich zugestimmt wurde und welche die SVP-Fraktion auch hier im Plenum vorbehaltlos unterstützen wird. Dass der Regierungsrat diesen beiden beantragten und aus unserer Sicht massvollen Abgabereduktionen in den §§ 8 und 23 nicht zustimmen kann, diese aber prüfen will, erstaunt uns nochmals. Die Mindererträge von ca. 8,5 Mio. Franken sind ja bereits bekannt und ausgewiesen. Werte SP und werter Herr Innendirektor, was wollen Sie denn noch prüfen? Es geht nicht um Motion oder Postulat, sondern es geht um eine Gesetzesrevision in erster Beratung. Sollten dem Regierungsrat auf die zweite Lesung völlig neue Aspekte und/oder Zahlen vorliegen, dann könnten diese wie üblich dannzumal wieder eingebracht werden. Nein, werter Regierungsrat, bekennen Sie Farbe! Es gilt nur Ja oder Nein auch für den Regierungsrat. Das Parlament hat Anrecht zu erfahren, ob der Regierungsrat in erster Beratung grundsätzlich zustimmt oder nicht. Mit einem Prüfungsantrag bliebe dies offen. Wenn der Regierungsrat bzw. eines seiner Mitglieder sich im Zusammenhang mit der Wachstumsinitiative ganz kürzlich wie folgt zitieren lässt: "Das Zielpublikum von Zuzügern sollen insbesondere Personen sein, welche sich langfristig im Kanton Aargau niederlassen und in Grundeigentum investieren wollen", ja dann müsste der Regierungsrat diesen Kommissionanträgen doch zustimmen können! Oder etwa doch nicht? Ich frage deshalb nochmals: Was will denn noch geprüft werden? Das 3067 11. Dezember 2007 Parlament wird hoffentlich eine klarere Haltung abgeben und zusammen mit der SVP-Fraktion den ausgewogenen Anträgen der Kommission zustimmen. Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich danke Ihnen, dass Sie auf die Vorlage eintreten. Die Anpassung gemäss der eidgenössischen Vorgabe ist völlig unbestritten. Deshalb gehe ich darauf auch nicht mehr näher ein, sondern nur noch auf die Frage der Senkung der Sätze in Bezug auf Handänderungen usw. Die Frage ist berechtigt: Soll man jetzt in der ersten Lesung diese Senkung vornehmen, Ja oder Nein? Der Regierungsrat kommt aus drei Gründen dazu, dass diese Frage näher zu prüfen ist. Für eine Senkung des Promillesatzes gemäss Antrag der Kommission sprechen nach heutigem Kenntnisstand standortpolitische Faktoren, also die Wirtschaftsförderung. Das ist richtig. Gegen eine mögliche Senkung gemäss Antrag sprechen nach heutigem Kenntnisstand folgende Gründe: 1. Der interkantonale Vergleich, den wir in der Zwischenzeit präziser vornehmen konnten, zeigt an, dass sich kein dringender standortpolitischer Handlungsbedarf ergibt. Nur gerade die Kantone Zürich und Zug weisen geringfügig tiefere Ansätze auf. Alle andern umliegenden Kantone haben höhere Ansätze als der Kanton Aargau. Die Frage der Anpassung der Promillesätze ist deshalb vertieft und umfassend wirtschaftspolitisch zu prüfen, mit dem Blick auf das ganze wirtschaftspolitische weitere Gedeihen. Die beantragten Änderungen, das ist mehrfach gesagt worden, hätten einen geschätzten Ertragsausfall von ca. 8,5 Mio. Franken zur Folge. Ob das angesichts der bereits erfolgten standortpolitischen Massnahmen - ich spreche auch vom Steuergesetz - sinnvoll und angesichts der kantonalen Aufgaben verkraftbar ist, ist auch im finanzpolitischen Gesamtkontext und unter Einbezug der zu erfüllenden Kantonsaufgaben zu überprüfen. Deshalb sind wir durchaus bereit, das genauer anzuschauen. Für eine Überprüfung im Gesamtüberblick spricht auch die im Zusammenhang unabhängigen Abgaben eingereichte Interpellation von Erwin Berger vom 13. November 2007. 2. Wenn wir eine Gesetzesrevision in Angriff nehmen, ist bekanntlich jeweils eine Vernehmlassung durchzuführen. Wir haben in der Vernehmlassung die Anpassung an die eidgenössische Gesetzgebung vorgeschlagen. Das war auch unbestritten. Die hier nun eingebrachten, von der Kommission beantragten Punkte waren nicht Gegenstand der Anhörung und deshalb konnten diese Punkte auch nicht in die Vernehmlassung einbezogen werden. Deshalb ist jetzt die Frage zur Vernehmlassung zu stellen: Wird denn eine Vernehmlassung ernsthaft wahrgenommen - Ja oder Nein? Ich denke, dass dies zumindest auch auf die zweite Lesung hin zu berücksichtigen ist. 3. Bei einer Teilrevision ist jeweils auch das Prinzip der Einheit der Materie zu berücksichtigen. Die Anpassungen an das Fusionsgesetz ist der eine Punkt. Dies hat aber mit Handänderungssenkung gar nichts tun. Es sind zwei unterschiedliche Bereiche. Nun packt man beides in einer Teilrevision zusammen und deshalb ist dieses Prinzip der Einheit der Materie zumindest vom Gesetzgeber geritzt, weil bei allen obligatorischen und fakultativen Volksabstimmungen die Einheit der Materie zu berücksichtigen ist. Ich gebe zu, das wird nicht immer sauber eingehalten - auch seitens des Regierungsrats. Aber zumindest ist auch diese Frage vertiefter anzuschauen. 3068 Art. 1478 Aus diesen drei Gründen, meine Damen und Herren, kommt der Regierungsrat zur Überzeugung, dass man das jetzt nicht in einem Schnellschussverfahren bereits in der ersten Lesung verabschieden soll, sondern dass diese Punkte seriös überprüft werden müssen und dementsprechend im Hinblick auf die zweite Lesung dargestellt werden. Dann kann auch der Zusammenhang mit GRUNAG nochmals einbezogen werden und allenfalls kommen wir dann zu einer differenzierten Lösung gegenüber dem jetzigen Antrag der Kommission. Haeny Urs, FDP, Oberwil-Lieli: Herr Regierungsrat, ich anerkenne alle Ihre Argumente. Von mir aus können Sie diese Prüfung noch durchführen und wir sind Ihnen auch dankbar, wenn Sie in der 2. Lesung mit einer Vorlage kommen, die noch tiefere Sätze hat. Aber bitte stimmen Sie jetzt zu. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Wir sind auf das Geschäft eingetreten. Detailberatung Titel und I. Zustimmung § 8 Abs.1 Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben VWA: Die Abgabe bei Handänderungen an Grundstücken wurde aus fiskalischen Gründen im Jahre 1996 von 3,5 auf 4‰ und im 1999 von 4 auf 5‰ erhöht. Die bisherigen Einnahmen bei Handänderungen betragen rund 30 Mio. Franken. Zugunsten der Standortattraktivität beschloss die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Senkung, dies auch deshalb, weil umliegende Kantone die entsprechenden Abgaben in den letzten Jahren ebenfalls reduziert haben. Die Reduktion auf 4‰ ergibt einen Ertragsausfall von 6 Mio. Franken. Die entsprechenden Angaben lagen der Kommission vor. Die Angaben wurden geliefert, damit die Kommission fundiert dokumentiert war und sich nachher auch entsprechend zu den Anträgen äussern und abstimmen konnte. Regierungsrat Kurt Wernli, parteilos: Ich habe lediglich eine kleine Korrektur zur Aussage des Kommissionspräsidenten, der gesagt hat, dass die umliegenden Kantone die Sätze gesenkt hätten. Das stimmt nur bedingt für den Kanton Zug. Ich habe es bereits bei meinem Eintretensvotum gesagt, nur Zürich und Zug haben tiefere Sätze als der Kanton Aargau. Es sind bescheiden tiefere Sätze. So hat der Kanton Zürich bei der Handänderung 0,25% und Zug 0,4% und wir haben 0,5%. Zug war der einzige Kanton der seinen Satz gesenkt hat. Die übrigen Kantone haben höhere Sätze als der Kanton Aargau bspw. Bern 1,8%, Luzern 1,7%, Basel-Land 2,5% und Basel-Stadt 3,1%. Sie sehen, da besteht wirklich ein Unterschied und wir stehen bei den Sätzen immer noch dritter Stelle. Nach Zürich und Zug kommt der Aargau mit einem Satz von 0,5%. Ich wollte diese Zahlen doch noch bekräftigt wissen. Schweizer Annalise, parteilos, Zufikon: Zur ganzheitliche Art. 1478 11. Dezember 2007 Betrachtungsweise in Bezug auf die Finanzen: Zürich und Zug haben einen tieferen Satz. Darf ich Sie darauf hinweisen, dass Zürich einen Finanzkraftindex von 147, Zug von 224 und Aargau von 108 hat. Also bitte vergleichen Sie, bevor Sie immer wieder senken, senken, senken. Vorsitzender: Der Regierungsrat hält an seinem ursprünglichen Antrag fest, respektive er wäre bereit, den Antrag der Kommission als Prüfungsantrag entgegenzunehmen. Abstimmung: Die Fassung der Kommission obsiegt mit 98 gegen 23 Stimmen. Titel nach § 21, § 22 Zustimmung zur Aufhebung § 23 lit. a Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt: Die Abgabe für die Eintragung von Grundpfändern in Bezug auf vertragliche Grundpfandrechte wurde ebenfalls im Jahre 1996 von 1,5 auf 2‰ angehoben. Die bisherigen Einnahmen bei den Grundpfandrechten betragen rund 10 Mio. Franken. Durch die Reduktion auf 1,5‰ ergibt sich ein Ertragsausfall von 2,5 Mio. Franken. Der Kommissionsantrag wurde mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Vorsitzender: Der Regierungsrat hält an seinem ursprünglichen Antrag fest, respektive er wäre bereit, den Antrag der Kommission als Prüfungsantrag entgegenzunehmen. Abstimmung: Die Fassung der Kommission obsiegt mit 96 gegen 25 Stimmen. II., III., IV. Zustimmung Knecht Hansjörg, SVP, Leibstadt, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben: Dem Antrag wurde mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Gesamtabstimmung: Der Entwurf für die Änderung des Gesetzes über die Grundbuchabgaben wird, wie aus den Beratungen hervorgegangen, in 1. Beratung mit 97 gegen 24 Stimmen zum Beschluss erhoben. Name Abbt-Mock Vorname Alexandra Christina Ackermann Adrian Agustoni Roland Alder Rolf Amacher Dzung Ruth Wohnort Islisberg Abstimmung Ja Kaisten Magden Brugg AG Wettingen Ja Nein Ja Nein AndermattBürgler BachmannSteiner Bader Biland Benker-Rohr Berger Bhend Bialek Biffiger Binder Breitschmid Brunner Bryner Astrid Lengnau Nein Regula Magden Ja Sybille Doris Erwin Martin Roland Gregor Andreas Manfred Andreas Peter Nein Nein Ja Ja Ja Ja Abwesend Ja Ja Nein BrünisholzKämpfer Burgener Brogli Burgherr-Leu Burkart Böni Bühler Lothar Tägerig Möhlin Boswil Oftringen Buchs AG Berikon Baden Bremgarten Oberentfelden MörikenWildegg Zofingen Gipf-Oberfrick Wiliberg Baden Möhlin Stein Nein Ja Ja Ja Ja Beinwil (Freiamt) Nussbaumen Baden Tegerfelden Zofingen Seon Seon Ja Bütler Elisabeth Thomas Thierry Fredy Hans Ulrich Lukas Chopard-Acklin Max Deppeler-Lang Dubach Dössegger DösseggerHeuberger Egli Eliassen Vecko Emmenegger Favre-Bitter Feri FischerTaeschler Flury Flückiger-Bäni Forrer Frei Fricker Fricker Friker-Kaspar Frunz Fuchs-Holliger Furer Füglistaller Gautschy Gebhard-Schöni Giezendanner Glarner Groux Guignard Haeny Haller Heller Walter Manfred Hans Irène Dieter Eva Nein b. Nein Ja Nein Ja Ja Windisch Nussbaumen b.Baden Kurt Baden Bernadette Wallbach Yvonne Wettingen Doris Seengen Nein Ja Oliver Sylvia Walter Cécile Jonas Roger Vreni Eugen Udo Pascal Lieni Renate Esther Ja Abwesend Ja Nein Abwesend Ja Ja Ja Ja Ja Abwesend Ja Abwesend Lenzburg Schöftland Oberkulm Gebenstorf Baden Oberhof Oberentfelden Obersiggenthal Oberentfelden Staufen Rudolfstetten Gontenschwil MörikenWildegg Benjamin Rothrist Andreas Oberwil-Lieli Rosmarie Berikon Marcel Aarau Urs Oberwil-Lieli Christine Reinach Daniel Erlinsbach Abwesend Ja Abwesend Ja Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja 3069 11. Dezember 2007 Hochuli Hochuli Hofer Hoffmann Hollinger Hunn HuonderAschwanden Härri Hürzeler Hürzeler Jean-Richard Jost Kerr Rüesch Keusch Killer-Hodel Klöti Knecht Kohler LehmannWälchli Leimbacher Leitch-Frey Lepori-Scherrer Leuenberger Leuenberger Liechti-Wagner Läng Lüpold Lüscher Lüscher Markwalder MattenbergerSchmitter Meier Doka Mettler Miloni MollReutercrona Morach Moser Müller Müller-Killer NadlerDebrunner Nebel Nussbaumer Marty Ochsner Plüss-Mathys Rhiner Richner 3070 Art. 1478 Heinrich Susanne Liliane Brigitte Franz Jörg Trudi Aarau Reitnau Zofingen Küttigen Brugg Riniken Egliswil Ja Ja Abwesend Abwesend Ja Ja Ja Max Alex Bernhard Peter Rudolf Katharina Linus Hans Rainer Ernst Hansjörg Ueli Regina Birrwil Oeschgen Schöftland Aarau Villmergen Aarau Villmergen Untersiggenthal Auenstein Ja Ja Nein Nein Ja Nein Ja Abwesend Ja Leibstadt Baden Reitnau Ja Ja Ja Markus Thomas Theres Beat Urs Alice Max Villigen Wohlen Berikon Schöftland Widen Wölflinswil Nussbaumen b.Baden Thomas MörikenWildegg Brunette Magden Rudolf Laufenburg Walter Würenlos Marianna Birr Abwesend Nein Ja Ja Ja Ja Ja Nicole Hansruedi Reto Andrea Baden Dürrenäsch Hausen AG Fenkrieden Ja Ja Ja Ja Annerose Ernst Pia Erika Kathrin Obersiggenthal Würenlos Wettingen Lengnau Lenzburg Ja Ja Abwesend Ja Nein Franz MarieLouise Bettina Richard Robert Sämi Bad Zurzach Ja Obersiggenthal Nein Ja Ja Abwesend Ja Ja Roth Rüegger RüetschiHartmann Schibli Schmid-Schmid Schoch Scholl Scholl SchreiberRebmann Schuhmacher Schweizer Schöni Senn Soldati Sommerhalder Barbara Kurt Beat Erlinsbach Rothrist Suhr Nein Ja Ja Erika Heidi Adrian Bernhard Herbert H. Patricia Wohlenschwil Muri Fislisbach Möhlin Zofingen Wegenstetten Ja Nein Ja Ja Ja Abwesend Peter Annalise Heinrich Andreas Emanuele Martin Ja Nein Ja Ja Nein Ja Spielmann Stierli-Popp Alois Walter Wettingen Zufikon Oftringen Würenlingen Staufen SchmiedruedWalde Aarburg FischbachGöslikon Muri Wettingen Muri Windisch Seengen Bergdietikon Unterentfelden Sins Killwangen Rheinfelden Kleindöttingen Kleindöttingen Würenlos Spreitenbach Küttigen Rothrist Aarau Baden Aarau Strengelbach LeuggernGippingen Untersiggenthal Abwesend Ja Ja Abwesend Ja Ja Ja Ja Abwesend Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Strebel Herbert Studer Lilian Stöckli-Ammann Milly StüssiJürg Lauterburg Suter Ruedi Ungricht Gusti Unternährer Beat Villiger-Matter Andreas Voser Peter Vulliamy Daniel Vögeli Erich Vögtli Theo Wanner Maja Weber Guido Wehrli-Löffel Peter Wernli Bernhard Wertli Otto Wiederkehr Kurt Wittwer Hansjörg Wullschleger Stephan Wyss Kurt Zollinger-Keller Ursula Abwesend Ja Ja Ja Ja Ja Ja Vorsitzender: Ich schliesse hiermit die Sitzung. Wir treffen uns am 8. Januar wieder. (Schluss der Sitzung um 15:06 Uhr) Oberlunkhofen Abwesend Lupfig Ja Zofingen Ja Auenstein Ja ___________________________________________________