Kooperationsvereinbarung

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Kooperationsvereinbarung
zwischen den Fraktionen der SPD, der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
im Rat der Stadt Moers
für die Ratsperiode 2004 – 2009
1. Wesen der Kooperationsvereinbarung, Konsultationsverfahren
1.1.
Diese Kooperationsvereinbarung bekundet den Willen der Fraktionen, alle
wesentlichen kommunalpolitischen Entscheidungen im Rat der Stadt Moers
gemeinsam zu treffen.
1.2.
Unbeschadet, der im Folgenden getroffenen Regelungen, wird ein Konsultationsverfahren vereinbart, das darauf ausgerichtet ist, etwaige Konfliktpunkte zwischen den Fraktionen rechtzeitig zu identifizieren und aufzulösen.
1.3.
Ist erkennbar, dass es über einen Sachverhalt Auffassungsunterschiede
gibt, sind die Fraktionen gehalten, diese umgehend einander mitzuteilen.
1.4.
Den Fraktionsvorständen obliegt es, gemeinsam geeignete Lösungsmöglichkeiten (in Form gemeinsamer Anträge) zu erarbeiten und den Fraktionen zu unterbreiten.
2. Verabschiedung der Haushalte; finanzwirtschaftliche Stabilität
2.1.
Die Fraktionen bekennen sich zu dem zwingenden Ziel, die finanzwirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Stadt Moers wieder herzustellen.
Die jährlichen Haushalte werden gemeinsam verabschiedet.
2.2.
Die Fraktionen vereinbaren, die Beratung des Haushaltes nach dem Konzept des „Bürger/innen-Haushaltes“ transparenter zu gestalten.
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2.3.
Die Strategie der Haushaltskonsolidierung orientiert sich an folgenden
Leitgedanken:
 Es wird angestrebt, die so genannten freiwilligen städtischen Leistungen aufrecht zu erhalten. Über Quantität und Qualität der Angebote
sind Zielvereinbarungen zu treffen.
 Die Fraktionen vereinbaren, den Prozess der Verwaltungsmodernisierung zu forcieren. Grundlage ist das Konzept des „public-management“
(Kommunales Management; KGSt-Konzept, 2000).
In diese Strategie ist der Rat mit einzubeziehen. Sie schließt Aspekte
der interkommunalen Zusammenarbeit und Dezentralisierung kommunaler Angebote im Stadtgebiet mit ein.
Der eingeleitete Strukturveränderungsprozess im Kulturbereich wird
gemeinsam begleitet und umgesetzt.
 Die personalwirtschaftlichen Konsequenzen der Umstrukturierung werden sozialverträglich umgesetzt. Auf die zwischen der Verwaltung und
der Personalvertretung bestehende Dienstvereinbarung wird verwiesen.
 Sofern erwogen wird, bisher unmittelbar durch die Stadt wahrgenommene Aufgaben auf Dritte zu übertragen (Privatisierung), gilt der
Grundsatz „Optimieren vor Privatisieren“.
3. Stadtentwicklung und demographischer Wandel
3.1.
Die Fraktionen vereinbaren, ein Projekt „Stadtentwicklung und demographischer Wandel“ zu initiieren. Dabei sollen unter verschiedenen Szenarien
Handlungsalternativen untersucht werden, die darauf ausgerichtet sind, die
Vitalität der Stadt Moers als Mittelzentrum zu gewährleisten.
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3.2.
In diesem Kontext, ist dem Aspekt der Nachhaltigkeit bei allen Entscheidungen in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Die Fraktionen vereinbaren, den Prozess der „Agenda 21“ in neuer Qualität zu unterstützen und
voran zu treiben.
3.3.
Die Fraktionen sind sich darin einig, dass

der Ausbau der Offenen Ganztagsschule forciert wird und

die Betreuungsangebote (auch für unter 3 Jährige) bedarfsgerecht ausgebaut werden müssen.
4. Konstituierung der Ausschüsse
4.1.
Die Fraktionen vereinbaren, die Aspekte des Umweltschutzes dadurch
aufzuwerten, dass ein
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt
gebildet wird. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die Beteiligung von
Vertreter/innen der Umweltverbände auf kommunalverfassungsrechtlich zulässige Weise gewährleistet werden kann.
4.2.
Im Übrigen werden die Aufgaben des Bauausschusses mit denen des
Grundstücksausschusses gebündelt, so dass ein
Bau- und Grundstücksausschuss
gebildet wird.
4.3.
Beide Ausschüsse (4.1. und 4.2.) sollen aus 19 Mitgliedern bestehen.
4.4.
Die Anzahl der Mitglieder des Werksausschuss wird auf Wunsch der FDP
auf 11 erhöht.
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4.5.
Die SPD-Fraktion tritt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren 3. Zugriff
auf einen Ausschussvorsitz ab. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird
bei den Ausschussvorsitzen der Zugriff auf den Kulturausschuss oder den
Ausschuss für Bürgeranträge eingeräumt.
4.6.
Sollten Bündnis 90/Die Grünen den Vorsitz im Kulturausschuss oder im
Ausschuss für Bürgeranträge stellen, tritt die SPD-Fraktion ihr einen Sitz
im Kulturausschuss oder den Ausschuss für Bürgeranträge ab.
4.7.
Die SPD-Fraktion tritt der FDP-Fraktion den Zugriff auf den Rechnungsprüfungsausschuss ab.
4.8.
Die SPD-Fraktion tritt der FDP-Fraktion einen Sitz im Aufsichtsrat der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH ab.
4.9.
Der FDP-Fraktion wird der Zugriff auf den stellvertretenden Vorsitz im
Schulausschuss zugestanden.
5. Personalentscheidungen, Wahl von Wahlbeamten
5.1.
Bei den Personalentscheidungen verbleibt es bei den in der Hauptsatzung
festgelegten Regelungen.
5.2.
Die Zahl der Wahlbeamten bleibt in der Wahlperiode 2004 – 2009 auf
höchstens 4 begrenzt.
5.3.
Die Fraktionen vereinbaren, bei der 2006 anstehenden Wahlentscheidung
(Ablauf der Wahlzeit eines Wahlbeamten) auf eine Stellenausschreibung zu
verzichten und den Wahlbeamten gemeinsam wiederzuwählen.
5.4.
Scheidet ein Wahlbeamter im Laufe der Ratsperiode 2004 – 2009 aus, verständigen sich die Fraktionen darauf, eine/n qualifizierte/n Bewerber/in vorzuschlagen.
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6. Protokollerklärung
Bei den Sondierungsgesprächen wurde vereinbart, folgende Themen als „Protokollerklärung“ zu fixieren:
6.1.
Es wird geprüft, wie sich die Regelungen der Parkraumbewirtschaftung
ausgewirkt haben; entsprechend der Ergebnisse sind Korrekturen zu veranlassen.
6.2.
Das Projekt „Motorworld“ wird nicht realisiert.
6.3.
Die Fraktionen sind sich darüber einig, die getroffenen Entscheidungen zur
Musikschule zeitnah gemeinsam zu korrigieren.
6.4.
Eine Entscheidung, die die Arbeit im Peschkenhaus (gestützt auf das deutliche bürgerschaftliche Engagement) sichert, wird zeitnah herbeigeführt.
6.5.
Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen worden.
Moers, den 5. November 2004
Karl-Heinz Reimann
SPD-Fraktionsvorsitzender
Maren Schmidt
Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/Die Grünen
Otto Laakmann
FDP-Fraktionsvorsitzender
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