Arbeitsprogramm zum spezifischen Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ 1 Inhalt NB : Dieses Dokument enthält Ausschnitte des Arbeitsprogramms für das spezifische Programm “Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums” des 6. Rahmenprogramms. Nicht alles ist wichtig für NEST. Arbeitsprogramm Abschnitt 0 : Allgemeine einführung (letzte Aktualisierung : März 2003)................................................................... 4 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Allgemeines...................................................................................................................... 4 Gegenstandsbereich des Arbeitsprogramms ................................................................ 5 Bereichsübergreifende Fragen....................................................................................... 5 Einreichung eines Vorschlags ...................................................................................... 10 Bereichsübergreifende Vorschläge.............................................................................. 10 Bewertungskriterien und Fragen dazu ....................................................................... 11 Maßnahmen zur gezielten Unterstützung .................................................................. 12 Arbeitsprogramm Abschnitt 8: Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen (NEST) (letzte Änderung: Dezember 2003) ................................................................ 14 8.2.1 8.2.2 Einleitung, Ziele und Gesamtkonzept ..................................................................... 14 Wissenschaftlich-technischer Inhalt ....................................................................... 15 8.2.2.1 8.2.2.2 8.2.2.3 8.2.2.4 ADVENTURE.......................................................................................................................... 15 INSIGHT .................................................................................................................................. 15 PATHFINDER-Initiativen ....................................................................................................... 16 NEST SUPPORT ..................................................................................................................... 21 8.2.3 8.2.4 Durchführungsmodalitäten ..................................................................................... 22 Kurzinformationen zu den Aufforderungen (ADVENTURE, INSIGHT, NEST SUPPORT) ................................................................................................................ 24 Kurzinformation zu den Aufforderungen (Pathfinder) ........................................ 26 Information zu den Expertengruppen .................................................................... 27 Bewertungskriterien ................................................................................................. 28 8.2.5 8.2.6 8.2.7 8.2.7.1 Bewertungskriterien für INSIGHT-Projekte: spezielle gezielte Forschungsprojekte ............... 28 8.2.7.2 Bewertungskriterien für ADVENTURE-Projekte: spezielle gezielte Forschungsprojekte ...... 29 8.2.7.3 Bewertungskriterien für Maßnahmen zur gezielten Unterstützung (SSAs), Koordinierungsmaßnahmen (CAs) und spezielle gezielte Forschungsprojekte für PATHFINDER-Maßnahmen .................................................................................................... 30 Anhang A: Übersicht über die in diesem Arbeitsprogramm geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Einzelheiten sind dem jeweiligen Teil zu entnehmen) (letzte Aktualisierung : Dezember 2003) ........................................................ 31 2 Anhang B : (letzte Aktualisierung : Dezember 2002) .................................... 33 Einheitliche Kriterien für die Bewertung der Vorschläge ................................................. 33 Spezielle gezielte Forschungs- oder Innovationsprojekte .................................................. 35 Koordinierungsmaßnahmen................................................................................................. 37 Maßnahmen zur gezielten Unterstützung ........................................................................... 39 Ethische Prüfung der Vorschläge ........................................................................................ 40 Anhang C: Liste der Ländergruppen, für die die spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen sind (letzte Aktualisierung : März 2003)................................................................. 43 Anhang D : Förderung der Zusammenarbeit mit assoziierten Bewerberländern (letzte Aktualisierung : März 2003)................................................................. 44 3 ARBEITSPROGRAMM ABSCHNITT 0 : ALLGEMEINE EINFÜHRUNG (letzte Aktualisierung : März 2003) 1. Allgemeines Nach der Verabschiedung des spezifischen Programms im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“1 und nach Festlegung der Regeln für die Beteiligung und die Ergebnisverbreitung2 gemäß dem EGVertrag hat die Kommission mit Unterstützung des Programmausschusses dieses Arbeitsprogramm beschlossen, das die Ziele und technologischen Prioritäten und den Zeitplan für die Durchführung des spezifischen Programms für das erste Jahr der Laufzeit des Programms ausführlicher beschreibt. Für die vorrangigen Forschungsbereiche sind die neuen Instrumente (integrierte Projekte und Exzellenznetze) als allgemeine vorrangige Mittel zur Erreichung der Ziele anerkannt, welche in der Schaffung einer kritischen Masse, der Integration der Forschungskapazitäten, der Vereinfachung der Verwaltung und im europäischen Mehrwert bestehen. Diese neuen Instrumente werden ab dem Beginn dieses Programms in jedem Themenbereich und, soweit dies für zweckmäßig erachtet wird, als vorrangiges Mittel eingesetzt; spezielle gezielte Projekte und Koordinierungsmaßnahmen kommen jedoch weiterhin zur Anwendung. Insbesondere wird ein reibungsloser Übergang vom vorangehenden Programm sichergestellt. Eine Teilnahme der Gemeinschaft an Programmen, die von verschiedenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden (Artikel 169 EG-Vertrag), ist vorerst nur im vorrangigen Themenbereich „Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit“ vorgesehen. Weitere Informationen zu den Modalitäten der Nutzung der neuen Instrumente stehen auf Cordis zur Verfügung (http://www.cordis.lu/fp6/instruments.htm). Forschungstätigkeiten in den Bereichen der „speziellen Maßnahmen auf einem breiteren Feld der Forschung“ werden vorerst durch spezielle gezielte Forschungsprojekte, Koordinierungsmaßnahmen und spezielle Forschungsprojekte für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durchgeführt. 1 2 ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 1. ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 23. 4 Im Bereich der „Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums“ kommen in erster Linie spezielle gezielte Forschungsprojekte und Koordinierungsmaßnahmen zur Anwendung. Maßnahmen zur gezielten Unterstützung, mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren, und Koordinierungsmaßnahmen können für das gesamte Programm durchgeführt werden. Bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms hat sich die Kommission auf Beratungsgremien und, was die vorrangigen Forschungsbereiche anbelangt, auf die Ergebnisse einer Aufforderung zur Interessenbekundung gestützt, die Anfang 2002 veröffentlicht wurde. Weitere Informationen dazu, einschließlich einer Liste der Mitglieder der Beratungsgremien und der Ergebnisse der Aufforderung zur Interessenbekundung, stehen auf Cordis zu Verfügung. 2. Gegenstandsbereich des Arbeitsprogramms Der Gegenstandsbereich des Arbeitsprogramms entspricht dem, der im spezifischen Programm definiert ist. In diesem Arbeitsprogramm werden die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen geplant, deren Einreichungsfrist im Jahr 2003 liegt, und in vielen Fällen wird auf die Aufforderungen mit voraussichtlicher Einreichungsfrist im Jahre 2004 hingewiesen. Anhang A enthält eine Übersicht über diese Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Einige Themen des spezifischen Programms werden vorerst nicht behandelt, sie werden bei einer Änderung des Arbeitsprogramms berücksichtigt. 3. Bereichsübergreifende Fragen Einige Fragen sind für alle Teile des Arbeitsprogramms von Belang. Diese werden im Folgenden behandelt und werden in den einzelnen Teilen gegebenenfalls näher ausgeführt. Die Arbeiten im Bereich der Statistiken in diesem Arbeitsprogramm werden in enger Zusammenarbeit mit EUROSTAT durchgeführt, insbesondere die Teile zu den vorrangigen Themenbereichen „Technologien für die Informationsgesellschaft“ und „Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft“ wie auch der Teil, bei dem es um die politikorientierte Forschung geht: „Spezielle Maßnahmen auf einem breiteren Feld der Forschung“. a) Dieses Arbeitsprogramm stellt den Bedarf kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in den Mittelpunkt. So sind mindestens 15% der für die vorrangigen Forschungsbereiche vorgesehenen Mittel für KMU bestimmt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind besondere Maßnahmen wie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen speziell für KMU im Zusammenhang mit den neuen Instrumenten, die Verstärkung der Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten sowie besondere Ausbildungs- und Einführungsmaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus ist die Beteiligung von KMU in den Beurteilungskriterien speziell bei den neuen Instrumenten berücksichtigt. Auch die Tatsache, dass Arbeitsgemeinschaften, denen viele KMU angehören, eine aktive Rolle bei 5 den neuen Instrumenten spielen können, wird zur Erreichung des Zieles beitragen. b) Gemäß den geltenden Abkommen können Antragsteller aus assoziierten Ländern an diesem Programm unter den gleichen Bedingungen und mit den gleichen Rechten und Pflichten teilnehmen wie Antragsteller aus Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird in diesem Arbeitsprogramm Wert auf die Einbeziehung assoziierter Bewerberländer in die Forschungspolitik der Gemeinschaft und den Europäischen Forschungsraum gelegt. Zur Förderung und Ermöglichung der Beteiligung von Einrichtungen aus Bewerberländern an den Tätigkeiten der vorrangigen Themenbereiche werden ferner Maßnahmen zur gezielten Unterstützung durchgeführt. Diese umfassen Informations-, Sensibilisierungs- und Ausbildungstätigkeiten, die Förderung der Kompetenzen des Bewerberlandes, die Förderung der Teilnahme von Wissenschaftlern aus diesen Ländern an Konferenzen und die Unterstützung bei der Ausarbeitung von Vorschlägen, die Schaffung und den Ausbau von Exzellenznetzen und -zentren, an denen Mitgliedstaaten und Bewerberländer beteiligt sind, oder von Netzen von Exzellenzentren aus Bewerberländern und innerhalb von Bewerberländern, Maßnahmen zur Unterstützung der Teilnahme von KMU aus Bewerberländern, die Beurteilung der FTE-Systeme und -Politik auf einem bestimmten Gebiet, das Screening von Forschungseinrichtungen, die auf einem bestimmten Gebiet tätig sind, und Zukunftsforschung zur Entwicklung politischer Konzepte und Strukturierung der Forschungssysteme auf einem bestimmten Gebiet. Nähere Einzelheiten zu spezifischen Unterstützungsmaßnahmen für assoziierte Bewerberländer sind dem Anhang D zu entnehmen. c) Die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Aspekt des sechsten Rahmenprogramms. Im Hinblick auf die Schaffung eines weltoffenen europäischen Forschungsraums wird die internationale Zusammenarbeit im sechsten Rahmenprogramm in der Hauptsache durch drei Strategien sichergestellt: - die Öffnung der Tätigkeiten im Bereich der „Bündelung und Integration der Forschung der Europäischen Gemeinschaft“ für Einrichtungen aus Drittstaaten und die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel dafür, - Maßnahmen zur gezielten Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit und - internationale Tätigkeiten im Bereich des Kapitels Humanressourcen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration: „Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums“. Die ersten beiden Tätigkeiten, die zum spezifischen Programm „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ gehören, werden in diesem Arbeitsprogramm behandelt. Sie sind ferner im Sinne der zweiten Maßnahme des Artikels 164, die eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen vorsieht. 6 Öffnung der Tätigkeiten im Bereich der „Bündelung und Integration der Forschung der Europäischen Gemeinschaft“ für Einrichtungen aus Drittstaaten Für die Teilnahme von Forschern, Forschungsteams und Einrichtungen aus Drittstaaten an Projekten stehen Finanzmittel zur Verfügung, die zu den sieben vorrangigen Forschungsbereichen und zum Bereich „spezielle Maßnahmen auf einem breiteren Feld der Forschung“ gehören. Mit den Tätigkeiten in diesem Bereich werden insbesondere folgende übergeordneten Ziele verfolgt: - Ermöglichung des Zugangs zu andernorts auf der Welt vorhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten für europäische Wissenschaftler, Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus der Europäischen Union und aus den mit dem Rahmenprogramm assoziierten Ländern und - Förderung einer intensiven und kohärenten Beteiligung Europas an internationalen Forschungsinitiativen, um Wissensfortschritte zu ermöglichen oder zur Lösung der großen globalen Probleme beizutragen. Spezielle Fragen zur internationalen Dimension der sieben vorrangigen Forschungsbereiche und der speziellen Maßnahmen auf einem breiteren Feld der Forschung werden in den jeweiligen Kapiteln des Arbeitsprogramms behandelt. Teilnehmer aus Drittstaaten3 und von internationalen Organisationen können sich an sämtlichen Tätigkeiten zu diesem Thema beteiligen, wobei eine Mindestzahl von Teilnehmern gewährleistet sein muss. Teilnehmer aus Entwicklungsländern, Mittelmeerländern, Ländern des westlichen Balkanraums wie auch aus Russland und den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) (siehe Länderverzeichnis in Anhang C) können für sämtliche Tätigkeiten in diesem Themenbereich Finanzmittel erhalten4. Teilnehmer aus anderen Drittstaaten können ebenfalls Zuschüsse erhalten, wenn dies in dem jeweiligen Arbeitsprogramm vorgesehen ist oder wenn es zur Durchführung der Forschungstätigkeit von wesentlicher Bedeutung ist. Maßnahmen zur Zusammenarbeit gezielten Unterstützung der internationalen Für den Bereich „Maßnahmen zur gezielten Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit“ werden 315 Mio. € zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung der Außen- und der Entwicklungshilfepolitik der Gemeinschaft betreffen diese Maßnahmen folgende Gruppen von 3 4 Zur Zeit gibt es keine Zusammenarbeit mit Afghanistan, Irak, Iran, Libyen, Myanmar und Nordkorea. Das kann sich mit der Außenpolitik der Gemeinschaft ändern. Über etwaige Änderungen können Sie sich auf Cordis informieren. Für die Beteiligung aus den ausgewählten Drittstaaten (siehe Anhang C) an den vorrangigen Forschungsbereichen und speziellen Maßnahmen auf einem breiteren Feld der Forschung wurden 285 Mio. € zur Verfügung gestellt. 7 Drittländern: Entwicklungsländer, Partnerländer im Mittelmeerraum, Länder des westlichen Balkanraums, Russland und die Neuen unabhängigen Staaten. Die Tätigkeiten und die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für diesen Themenbereich, die ergänzend zur Möglichkeit der Beteiligung an vorrangigen Forschungsbereichen durchgeführt werden, sind in Kapitel 10 dieses Arbeitsprogramms beschrieben. Die Bestimmungen über die Zusammensetzung von Konsortien sind in diesem Teil enthalten. Teilnahme und finanzielle Unterstützung von Einrichtungen aus Drittstaaten im Rahmen der Tätigkeiten „Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums“ Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern aus Drittländern und internationalen Organisationen wird in allen Themenbereichen aktiv gefördert. Das wird den Tätigkeiten in den Themenbereichen zugute kommen. Darüber hinaus können Einrichtungen aus Drittstaaten und internationale Organisationen Finanzzuschüsse der Gemeinschaft erhalten. Dazu werden in Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gegebenenfalls geeignete Themen für die internationale Zusammenarbeit aufgeführt. Dies gilt insbesondere für die Drittstaaten, mit denen Kooperationsabkommen geschlossen wurden. d) Bei der Durchführung der Forschungstätigkeiten dieses Arbeitsprogramms sind ethische Grundprinzipien und die Entscheidung über das spezifische Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ zu beachten. Weitere Informationen zu dem vorgesehenen Prüfverfahren sind den „Leitlinien zu den Projektbewertungsund -auswahlverfahren“ zu entnehmen (http://www.cordis.lu/fp6/eval-guidelines). Auch in Anhang B zu diesem Arbeitsprogramm sind Einzelheiten zu Aspekten enthalten, die bei jeder ethischen Prüfung behandelt werden. e) Soweit möglich wird in Verbindung mit dem spezifischen Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums“ die Mobilität der Forscher gefördert, insbesondere um die Schaffung des Europäischen Forschungsraums zum Erfolg zu führen. f) Dieses Arbeitsprogramm versucht, nach Möglichkeiten die Stellung von Frauen in Wissenschaft und Forschung sowohl hinsichtlich der Chancengleichheit als auch hinsichtlich der Geschlechtsspezifität der behandelten Themen zu fördern. g) Besonders wird auch auf ethische, soziale, rechtliche, ordnungspolitische und umfassendere kulturelle Aspekte der Forschung, darunter der sozioökonomischen Forschung, und Innovation geachtet, die durch den möglichen Einsatz, die Nutzung und die Auswirkungen neu entwickelter Technologien oder Verfahren und der Szenarios, die in jeder thematischen 8 Priorität vorgesehen sind, bedingt sind. Das wird durch die sozioökonomischen Forschungstätigkeiten ergänzt, die im Rahmen der thematischen Priorität „Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft“ durchgeführt werden. h) Im regelmäßigen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat wird die Kommission ausführlich über den Fortschritt bei der Durchführung des spezifischen Programms und insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der Ziele und der Prioritäten berichten. i) Die Innovationsförderung ist ein bereichsübergreifendes Thema und für das gesamte FTE-Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft relevant. Damit soll das Ziel des Vertrages erreicht werden, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Gemeinschaftsindustrie zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern5. Ein wichtiges Ziel ist in diesem Zusammenhang die Förderung der Nutzung von Projektergebnissen, die FuE-Komponenten umfassen6. Hierzu sollten die Konsortien bei ihren Projekten dem Wissensmanagement und der Innovation hinreichend Aufmerksamkeit widmen. Diese Themen sind in den Vorschlägen zu behandeln und werden bei der Bewertung berücksichtigt7. Vor allem sollten die Teilnehmer in ihren Projekten „innovationsrelevante Tätigkeiten“ vorsehen, die durch eine EG-Finanzierung unterstützt werden können. Beispiele hierfür sind Schutz und Management von Wissen und geistigem Eigentum, die Analyse sozialwissenschaftlicher Faktoren, die sich auf die Nutzung der Projektergebnisse auswirken, und Durchführbarkeitsstudien zur Schaffung von Nebenprodukten. Die Projektteilnehmer werden aufgefordert, regelmäßig über diese Aspekte zu berichten und vor allem einen Plan zur Nutzung und Verbreitung des Wissens zu entwickeln und während der gesamten Projektlaufzeit zu aktualisieren. Dieser Plan muss die bereits durchgeführten und geplanten innovationsrelevanten Tätigkeiten sowie deren tatsächliche oder voraussichtliche Auswirkungen beschreiben. Neben diesen zentralen Tätigkeiten auf Projektebene werden spezifische Mechanismen den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Arbeitsprogrammen hinsichtlich ihres innovativen Charakters gewährleisten und dafür sorgen, dass die nnovationsrelevanten Leistungen ordnungsgemäß analysiert und bewertet werden8. 5 6 7 8 EG-Vertrag, Artikel 163 Absatz 1. Dies wurde vom Rat ion seiner des Rates vom 30.9..2002 über ein spezifisches FTE-Programm zur "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" bestätigt (Anahng, Punkt 1.1 ABl. L 294/7). Vgl. Artikel 10 Abstz 1 Buchstabe Europäische) der Teilnahmeregeln (ABl. 355/28). Vgl. ABl. L 294/50, Abschnitt 2 des Anhangs. 9 4. Einreichung eines Vorschlags Bei der Einreichung von Vorschlägen sind die Bestimmungen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu beachten9. Zur Einreichung eines Vorschlags sollte der Antragsteller folgende Unterlagen konsultieren: dieses Arbeitsprogramm, die jeweilige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, und der jeweilige Leitfaden für Antragsteller. Diese Unterlagen und zahlreiche andere nützliche Texte, einschließlich der Beteiligungsregeln und der Vertragsmodalitäten, sind zu finden auf Cordis (siehe oben). 5. Bereichsübergreifende Vorschläge Die Vorschläge sind im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu unterbreiten, die für die vorrangigen Forschungsbereiche nach Themen geordnet sind. Die Kommission wird Vorschläge, die mehr als einen Themenbereich betreffen, einem Verfahren zuordnen, soweit sie Bereiche dieses Arbeitsprogramms betreffen. Das spezifische Programm hat verschiedene thematische Prioritäten. Sie betreffen eine Vielzahl von Forschungsbereichen. Vorschläge, die verschiedene Bereiche erfassen, sind zu erwarten. Die Erfüllung des Kriteriums der Relevanz für die Ziele des spezifischen Programms ist die Grundvoraussetzung für die weitere Berücksichtigung solcher Vorschläge. Vorschläge, die nicht in den Bereich des Arbeitsprogramms fallen, werden nicht akzeptiert. Bereichsübergreifende Vorschläge können wie folgt kategorisiert werden: 9 Vorschläge mit einem klaren „Schwerpunkt“. Bedingt durch die Natur der heutigen Forschung sind die meisten Vorschläge in gewissem Maße multidisziplinär. Diese Vorschläge werden nach den üblichen Einreichungs- und Bewertungsverfahren behandelt. Vorschläge, die in erheblichem Maße auch Technologien und Bereiche aus einem anderen Programmteil betreffen, werden in dem Themenbereich behandelt, auf den im Vorschlag das Hauptgewicht gelegt wird (also sein „Schwerpunkt“). Bei Vorschlägen, deren Schwerpunkt nicht offensichtlich ist, wird die Kommission den Inhalt prüfen und dann entscheiden, im welchem Vorschläge für Maßnahmen zur gezielten Unterstützung, für die keine spezielle Aufforderung zur Einreichung von Vorschläge veröffentlicht wird, können der Kommission nur unterbreitet werden, wenn dies im Arbeitsprogramm vorgesehen ist. 10 Themenbereich er am besten zu behandeln ist. Wird ein Vorschlag einem anderen Themenbereich zugeordnet als dem, für den er eingereicht wurde, wird er in diesem neuen Themenbereich behandelt. Wenn jedoch für den neuen Themenbereich nach der Neuzuordnung gerade keine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen läuft, wird der Vorschlag mit Zustimmung des Antragstellers zurückgestellt, bis eine entsprechende Aufforderung veröffentlicht ist. Allerdings muss eine solche Aufforderung im Arbeitsprogramm vorgesehen sein. Wird der Vorschlag angenommen, dann wird er im Themenbereich seines Schwerpunkts behandelt und finanziert. 6. Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Vorschläge in bestimmten Bereichen haben zwangsläufig in beträchtlichem Maße Bezug zu verschiedenen Themenbereichen. In diesem Fall sieht die Kommission gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für zwei oder mehr Programme/Themenbereiche mit einem gemeinsamen Budget vor. Dieses Verfahren ist auf klar definierte Bereiche beschränkt, in denen die bereichsübergreifende Natur der eingegangenen Vorschläge im Voraus erkennbar ist. Vorschläge mit horizontaler Dimension. Es handelt sich um Vorschläge, die für alle Teile des spezifischen Programms von Interesse sind, aber nicht speziell für einen bestimmten Teil. Sind solche Vorschläge deutlich innovativ und bahnbrechend, so können sie dem Teil des Arbeitsprogramms zugeordnet werden, das sich mit der „Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf“ befasst, sobald zu diesem Teil Vorschläge eingereicht werden können. Vorschläge mit horizontaler Dimension, die dieses Kriterium nicht erfüllen, können gegebenenfalls wie Vorschläge mit einem bestimmten Schwerpunkt behandelt werden (siehe erster Unterpunkt). Bewertungskriterien und Fragen dazu In den „Leitlinien zu den Projektbewertungs- und -auswahlverfahren“ sind die grundlegenden Verfahren beschrieben, die für alle Programme des sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft gelten. Die Kriterien für dieses Arbeitsprogramm sind in Anhang B aufgeführt. Etwaige zusätzliche Kriterien sind im einschlägigen Teil dieses Arbeitsprogramms angegeben. Mindestpunktzahlen für die Bewertung sind für jede Kriteriengruppe in Anhang B aufgeführt. Sie gelten, soweit nicht anders festgelegt. Darüber hinaus ist in Anhang B dargelegt, wie folgende Aspekte berücksichtigt werden: Geschlechteraspekte, ethische und/oder Sicherheitsaspekte und Ausbildungsaspekte. Bevor sie für eine Finanzierung ausgewählt werden, können sämtliche Vorschläge zu ethischen Fragen und Vorschläge, zu denen bei der wissenschaftlichen Beurteilung ethische Bedenken festgestellt wurden, durch einen ethischen Prüfungsausschuss überprüft werden. In den „Leitlinien zu 11 den Projektbewertungs- und -auswahlverfahren“ sind die entsprechenden Verfahren insgesamt und das Verfahren der ethischen Prüfung ausführlicher beschrieben. Darüber hinaus kann in den Arbeitsprogrammen und daher in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen je nach Instrument und im Hinblick auf das spezifische Ziel des Rahmenprogramms genau festgelegt sein, welche Tätigkeit die Rechtspersonen, die an einer indirekten Aktion teilnehmen, ausüben dürfen und welche Art von Rechtspersonen teilnehmen dürfen, es kann eine entsprechende Einschränkung vorgenommen werden. Das Bewertungsverfahren für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen kann in zwei Stufen unterteilt sein. Wenn es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt, ist das in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen klar angegeben. Weitere Informationen zu diesem Verfahren ist den „Leitlinien zu den Projektbewertungs- und -auswahlverfahren“ zu entnehmen. Die Kommission kann Vorschläge, die aufgrund einer Aufforderung eingehen, zur Bewertung an externe Sachverständige versenden oder in elektronischer Form bereitstellen, damit die Sachverständigen die Prüfung zu Hause oder am Arbeitsplatz vornehmen können. 7. Maßnahmen zur gezielten Unterstützung Unterstützungsmaßnahmen haben einen begrenzteren Anwendungsbereich als die Begleitmaßnahmen der vorherigen Rahmenprogramme. Diese Projekte sollen die Durchführung der Tätigkeiten des Arbeitsprogramms, die Auswertung und Verbreitung der Ergebnisse oder die Vorbereitung künftiger Tätigkeiten aktiv unterstützen und dazu beitragen, dass die Gemeinschaft ihre strategischen FTE-Ziele erreichen oder definieren kann. Daher wird den Unterstützungsmaßnahmen mit folgenden Zielen große Bedeutung beigemessen: Förderung und Erleichterung der Verbreitung, der Übertragung, Nutzung, Auswertung und/oder umfassenden Umsetzung der Ergebnisse früherer Programme und des laufenden Programms (vor allem die StandardVerbreitungs- und Nutzungsaktivitäten der einzelnen Projekte); Beitrag zu den strategischen Zielen, insbesondere hinsichtlich des Europäischen Forschungsraums (z. B. Pilotinitiativen zum Thema Benchmarking, Kartierung, Netzzusammenarbeit, usw.); Vorbereitung künftiger FTE-Tätigkeiten der Gemeinschaft (z. B. durch Zukunftsforschung, Sondierungsmaßnahmen, Pilotaktionen usw.). Diese sind zu unterscheiden von Informations- und Informationsaustauschtätigkeiten, z. B. jährliche Workshops und Konferenzen, die auch ohne Unterstützung der Kommission stattfinden. Solche Aktivitäten müssen den strategischen Zielen des Programms dienlich sein (Europäischer Forschungsraum, bessere Koordinierung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Vorbereitung künftiger Initiativen der Gemeinschaft, usw.). 12 Eine begrenzte Anzahl spezifischer Unterstützungsmaßnahmen kann auch dann finanziert werden, wenn der Antrag nicht in den Geltungsbereich einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fällt, vorausgesetzt, sie weisen spezifische Merkmale auf und sind für die Ziele und den wissenschaftlich-technologischen Inhalt des Programms besonders wertvoll. Derartige Zuschüsse sind für Maßnahmen von europäischer Tragweite zu beantragen, z.B. für die Unterstützung maßgebender politischer Workshops im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der sich abwechselnden Unionspräsidentschaft. Die Anträge sind mindestens fünf Monate vor der Veranstaltung, für die eine Unterstützung beantragt wird, einzureichen. Als Bewertungskriterien gelten die in diesem Arbeitsprogramm festgelegten Kriterien für spezifische Unterstützungsmaßnahmen. 13 Arbeitsprogramm Abschnitt 8: Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen (NEST) (letzte Änderung: Dezember 2003) 8.2.1 Einleitung, Ziele und Gesamtkonzept Im sechsten Rahmenprogramm wird die Gemeinschaftsforschung schwerpunktsmäßig in wenige thematische Prioritäten unterteilt. Dabei sind die Finanzmittel hauptsächlich auf Bereiche konzentriert, in denen von der Forschung mittelfristig ein besonders großer Nutzen für die Gesellschaft und Wirtschaft in Europa erwartet wird. Notwendigerweise sind die Forschungsgebiete, die zu den thematischen Prioritäten gehören, bereits so weit etabliert, dass sich künftige Entwicklungsrichtungen des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts recht zuverlässig abzeichnen lassen. Möchte sich Europa aber sein höchst dynamisches Forschungspotential erhalten, darf es nicht nur die kritisch wichtigen Forschungsbereiche von Morgen fördern, sondern muss auch die vielversprechendsten Möglichkeiten von Übermorgen erkunden. Wissenschaftliche Fortschritte heben sich durch unerwartete Entwicklungen hervor: Neue theoretische Erkenntnisse, unvorhergesehene experimentelle Ergebnisse, die Verfügbarkeit von Instrumenten mit höherer Auflösung, eröffnen neue Wege für die Wissenschaft und Technologie, indem beispielsweise Methoden zur Lösung langanstehender Probleme geschaffen oder neue vielversprechende Forschungsrichtungen erschlossen werden. Gleichzeitig muss sich Europa der möglichen Probleme und Risiken bewusst werden, die durch neue wissenschaftliche und technologische Erkenntnisse und Entwicklungen signalisiert werden, und sich mit ihnen befassen. NEST (= New and Emerging Science and Technology) ermöglicht Aktivitäten, um vielversprechende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen sowie die Bedürfnisse in neuen und sich abzeichnenden Bereichen vorwegzunehmen und zu ergründen. Unterstützt werden Forschungstätigkeiten, welche einerseits im Kompetenzbereich der Gemeinschaftsforschung liegen und andererseits entweder verschiedene thematische Prioritäten gleichzeitig betreffen oder keiner dieser Prioritäten zugeordnet werden können, insbesondere wenn es sich dabei um betont interdisziplinäre und/oder multidisziplinäre Forschungstätigkeiten handelt. Die Forschungstätigkeiten sollten auch unerwartete Entwicklungen größerer Tragweite berücksichtigen. NEST unterstützt im Wesentlichen drei Arten von Forschungstätigkeiten, wobei jede ihr ganz spezifisches Profil hat. ADVENTURE: Forschungsprojekte auf sich abzeichnenden Wissensgebieten und in Technologien der Zukunft, insbesondere in multidisziplinären Bereichen, die in hohem Maße innovativ sind und hohe (technische) Risiken bergen. INSIGHT: Forschungsprojekte zur Bewertung neuer Entdeckungen oder neu beobachteter Phänomene, wobei die letzteren auf wesentliche Risikopotentiale oder Probleme für die Gesellschaft hinweisen könnten. 14 PATHFINDER: Maßnahmen von größerer Tragweite, die sich auf sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Gebiete konzentrieren und die in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Kreisen als besonders vielversprechend und/oder dringlich eingestuft wurden. Daneben sind NEST SUPPORT-Maßnahmen vorgesehen, die sich auf konzeptionelle und praktische Fragen der Durchführung von NEST konzentrieren. Sie werden parallel zu den drei voranstehenden Forschungsmaßnahmen durchgeführt. Da es sich bei NEST um eine neue Initiative der Gemeinschaftsforschung handelt, können die besonderen Merkmale dieser Maßnahmen, die Methoden zur Durchführung und die jeweilige Gewichtsverteilung im Lichte der Fortschritte bei der Programmdurchführung angepasst werden. Es ist vorgesehen, dass Teilnehmer aus Drittländern zugelassen sind, sofern deren Teilnahme angebracht erscheint. 8.2.2 Wissenschaftlich-technischer Inhalt 8.2.2.1 ADVENTURE ADVENTURE-Projekte sind „visionäre“ Forschungsprojekte, mit denen neuartige Möglichkeiten für Wissenschaft und Technologie eröffnet und/oder weiterentwickelt werden sollen, die langfristig von sehr großem Nutzen sein könnten, insbesondere in neuen interdisziplinären Bereichen. Kennzeichnend für diese Projekte sind ihre wesentliche Neuheit, ihre ehrgeizigen Zielsetzungen und ihr hohes Wirkungs- und Nutzenpotential. Unterstützt werden Forschungsarbeiten, die auf große Fortschritte hinsichtlich Wissen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und/oder technologischen Möglichkeiten angelegt sind, beispielsweise durch neue Untersuchungs- und Analysekonzepte, oder die sich unkonventionellen Methoden in der Weiterentwicklung und Nutzung von Wissen bedienen. Da solche Projekte eher einen radikalen Arbeitsansatz mit einem hohen Gewinnpotential verfolgen, sind sie auch mit einem großen Risiko verbunden. Erfolgreiche Projekte sollten weit über die spezifischen Ergebnisse hinaus Auswirkungen haben, indem beispielsweise neue Möglichkeiten für wissenschaftliche und technologische Fortschritte aufgezeigt werden. Für die Forschungsbereiche der ADVENTURE-Maßnahmen gibt es grundsätzlich keine thematischen Beschränkungen abgesehen von jener, dass die Projekte entweder verschiedene thematische Prioritäten gleichzeitig betreffen müssen oder keiner dieser Prioritäten zugeordnet werden können. 8.2.2.2 INSIGHT INSIGHT-Projekte sollen neue Entdeckungen oder neu beobachtete Phänomene erkunden und bewerten, die auf sich abzeichnende Risiken oder Probleme von größerer Tragweite für die Gesellschaft in Europa hinweisen könnten. Sie tragen dazu bei, wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln und zu konsolidieren, und darauf bauend geeignete Strategien zu entwickeln, wie den sich abzeichnenden Risiken und Problemen begegnet werden könnte. . Für die Forschungsbereiche der INSIGHTMaßnahmen gibt es grundsätzlich keine thematischen Beschränkungen abgesehen von jener, dass die Projekte entweder verschiedene thematische Prioritäten gleichzeitig betreffen müssen oder keiner dieser Prioritäten zugeordnet werden können. 15 INSIGHT-Projekte können beispielsweise den zuständigen Stellen auf nationaler Ebene bei der Entwicklung gemeinsamer europäischer Strukturen für die Untersuchung und die Erkundung der Auswirkungen neuer sich abzeichnender Risiken helfen und somit zur Lösung dieser Probleme in einem frühen Stadium beitragen. In diesem Zusammenhang könnten sie bei der Entwicklung neuer analytischer, methodologischer und technischer Konzepte oder unkonventioneller Denkansätzen für die Einstufung von Problemen und Risiken sowie für entsprechende Lösungsansätze dienlich sein, beispielsweise wenn interdisziplinäre und systemische Fragen auftreten. 8.2.2.3 PATHFINDER-Initiativen Es handelt sich um gezielte Maßnahmen von größerer Tragweite, die sich auf sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen konzentrieren, welche langfristig einen erheblichen Nutzen für Europa bieten könnten. Ihr Ziel ist es, frühzeitig die Grundlagen für neue Ansätze in der Forschung und deren Weiterentwicklung in bestimmten strategischen Bereichen zu schaffen und eine maßgebliche „Hebelwirkung“ für die frühzeitige Entwicklung und Konsolidierung der europäischen Forschungskapazitäten zu erzielen. Wenn das Zukunftspotenzial dieser Gebiete nachgewiesen ist, könnten PATHFINDER-Initiativen einer konventionelleren Finanzierung im Rahmenprogramm vorangehen. PATHFINDER-Initiativen werden nach und nach in das Arbeitsprogramm integriert. Für sie werden jährlich Ausschreibungen in Form von spezifischen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Für jede PATHFINDER-Initiative werden eine oder mehrere solcher Ausschreibungen durchgeführt (d. h. in manchen Fällen für zwei aufeinanderfolgende Jahre des Rahmenprogramms). Die Themen werden im Rahmen der Umsetzung des Rahmenprogramms in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Kreisen auf der Grundlage ihres besonderen Zukunftspotenzials festgelegt. Jede PATHFINDER-Initiative wird aus einer Reihe von STREPs und einer Koordinierungsmaßnahme (oder gegebenenfalls mehr als einer Koordinierungsmaßnahme) aufgebaut und darauf ausgerichtet sein, einen umfassenden Kreis der betreffenden Akteure in Europa auf lange Sicht und mit strategischer Zielsetzung zusammenzubringen. Zu jeder PATHFINDER-Initiative sowie zu jedem zukünftigen Themenbereich einer neue PATHFINDER-Initiative können Expertengruppen eingesetzt werden, welche die strategische Ausrichtung festlegen. Vorschläge für STREPs werden anhand der jeweiligen Bewertungskriterien einzeln ausgewählt. Daraus wird ein Portfolio von Projekten zusammengestellt, welche dem Themenbereich einer PATHFINDER-Initiative entsprechen. Die begleitenden Koordinierungsmaßnahmen können folgende Aktivitäten vorsehen: die Ausarbeitung von Aktionsplänen, Identifizierung von sich abzeichnenden Möglichkeiten, die Kartierung der betreffenden Spitzenforschung in der EU, die Organisation von Fachkonferenzen oder Ausbildungsmaßnahmen. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für PATHFINDER-Initiativen 2003 Im vorliegenden Arbeitsprogramm sind folgende Themen für PATHFINDERInitiativen vorgesehen. 16 1. Komplexität in der Wissenschaft Komplexität ist eine bedeutende Herausforderung in vielen Bereichen der Wissenschaft und Technologie. Sich abzeichnende wissenschaftliche Gebiete wie die „Systembiologie“ und die „Biokomplexität“ beruhen auf dem Gedanken, dass Phänomene auf Grundlage von hoch interaktiven Prozessen, die auf verschiedenen Ebenen operieren, verstanden werden müssen. Auch wird es immer dringlicher, das Verhalten von hochgradig interagierenden, künstlichen Systemen zu verstehen und vorherzusagen, beispielsweise in den Bereichen der Kommunikation und des Verkehrswesen, die in der modernen Welt allgegenwärtig sind. Das gilt auch für auf menschlicher Interaktion basierende Netze, wie gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Systeme, in denen die Technologie die Komplexität und das Tempo der Interaktionen in der Regel erheblich erhöht hat, so dass sie manchmal beinahe unmittelbar erfolgen, Um das Verhalten solcher Systeme besser verstehen, kennen und vorhersagen zu können, sind flexible Methoden für die Untersuchung der Komplexität erforderlich. Einerseits setzt es eine gründliche Analyse der jeweiligen komplexen Systeme voraus. Andererseits müssen offensichtlich allgemeine Analysemethoden (beispielsweise auf der Grundlage moderner mathematischer nichtlinearer Techniken) entwickelt werden, indem die Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten komplexer Systeme in verschiedenen Bereichen untersucht werden. Ziel dieser PATHFINDER-Initiative ist es, die Untersuchung komplexer Systeme in Europa voranzubringen, indem die interdisziplinäre Erforschung der Komplexität sowie die Zusammenarbeit zwischen der „Wissenschaft komplexer Systeme“ und bestimmten wissenschaftlichen Disziplinen, in denen die Komplexität eine entscheidende Rolle spielt (biologische Systeme, Umwelt, Ökosysteme, usw.) gefördert werden. Die Initiative wird zum Aufbau neuer, interdisziplinärer Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern auf dem Gebiet komplexer Systeme und Wissenschaftlern anderer Forschungsgebiete beitragen sowie zur Erweiterung und Verallgemeinerung erfolgreicher Techniken für die Behandlung der Komplexität von einem Bereich der Wissenschaft in andere. Die Forschungsvorhaben sollen konkrete, greifbare Ziele haben und bestimmte Probleme komplexer Systeme auf der Grundlage möglicherweise allgemein anwendbarer Konzepte, analytischer Methoden und Techniken behandeln. Sie wird sich auf verschiedene Themen konzentrieren und gemeinsame Techniken oder gemeinsame Probleme der Wissenschaft komplexer Systeme entwickeln, in denen die Forschung auf verschiedenen Anwendungsgebieten zu allgemein anwendbaren Ergebnissen führen kann. Beispielsweise: Darstellung komplexer Systeme als Netze. Allmählich setzt sich die Meinung durch, dass der traditionelle (reduktionistische) Ansatz der Naturwissenschaften an seine Grenzen stößt und dass komplexe Systeme als Netze von Akteuren zu verstehen sind, die Netze und gar Netze von Netzen bilden. Die Bündelung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus verschiedenen Bereichen (Gesellschaftsund Wirtschaftssysteme, Geosysteme, Netzwerktechnologien, kognitive Systeme, usw.) könnte für die Entwicklung einheitlicher Konzepte sehr nützlich sein. 17 Emergenz: Das Auftreten eines ganz neuen und radikal anderen Verhaltens innerhalb eines komplexen Systems als bei den einzelnen, zu Grunde liegenden (einfacheren) Komponenten ist eines der wichtigen Aspekte, die komplexe Systeme interessant und die Analyse schwierig machen. Gemeinsame Ansätze in verschiedenen Problembereichen würden eine Konsolidierung in diesem Bereich erleichtern. Vorhersagbarkeit und Extremereignisse in komplexen Systemen: Die Frage, wie Extremereignisse in Bereichen wie dem Klimawandel, Finanzsystemen, Verkehrsströmen, Gesellschaftssystemen usw. zu verstehen und vorherzusagen sind, ist in der Wissenschaft komplexer Systeme von allgemeinem Interesse und bedarf dringend einer Antwort. Damit verbundene Fragen sind die „Robustheit“ solcher komplexen Systeme, ihre Widerstandskraft gegen Fehler oder Pannen und die erforderlichen Eigenschaften, um solche Systeme robust zu machen. Die Partner sollten nachweislich über eingehende Kenntnisse auf Forschungsgebiet der Komplexität und den jeweiligen Disziplinen verfügen. dem An Vorschlägen für (eine) Koordinierungsmaßnahme(n) im Rahmen dieser PATHFINDER-Initiative sollten die Wissenschaftskreise der EU im Bereich komplexer Systeme im weiteren Sinne beteiligt sein; sie könnten beispielsweise den Zugang zu den in diesen Kreisen vorhandenen Daten, die Förderung von Kurzaufenthalten erfahrener Wissenschaftler und die Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen wie Sommerseminaren über die Verwendung von Techniken der Wissenschaft komplexer Systeme in anderen Forschungsbereichen vorsehen. Koordinierung mit FET: Diese PATHFINDER-Initiative wird in enger Abstimmung mit der proaktiven Initiative zu komplexen Systemen im Aktionsbereich neue und künftige Technologien (FET) in der thematischen Priorität 2 durchgeführt. Der FETBereich erfasst Aspekte komplexer Systeme im Bereich der modernen Informationsund Kommunikationstechnologien (IST) - daher ist zu beachten, dass STREPVorschläge keine Themen behandeln, die bereits durch FET abgedeckt sind. 2. Synthetische Biologie In den letzten 50 Jahren hat sich die Molekularbiologie zu einem großen und sehr erfolgreichen Bereich entwickelt, der die Prozesse des Lebens auf subzellulärer Ebene aufzeigt und die verschiedenen Komponenten erforscht. Parallel dazu wurden technische Instrumente für den Eingriff in biologische Prozesse entwickelt, welche sowohl als Mittel für wissenschaftliche Untersuchungen als auch für die Veränderung von Organismen dienen. Die wissenschaftlichen und technologischen Fähigkeiten sind jetzt so weit entwickelt, dass eine „synthetische Biologie“ denkbar wird - also neuartige maßgeschneiderte Systeme und Technologien, die sich komplexer biologischer Prozesse bedienen. Dadurch eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten biologiegestützter Technologien, die 18 eine Beschleunigung der wissenschaftlichen Entdeckungen wie auch der Innovation versprechen. Diese Entwicklung ist für die EU von hoher strategischer Bedeutung. Mit dem Voranschreiten der „Biologierevolution“ muss davon ausgegangen werden, dass sich ein wahrsten Sinne technischer Arbeitsansatz in der Biologie entwickelt und in der Industrie und der Wirtschaft auf breiter Front Einzug hält. Europa muss im Vorgriff auf diese Entwicklungen handeln und die geistigen und materiellen Kapazitäten breit und vielfältig genug entwickeln, um diese Entwicklungen zu fördern und um einen Teil des wertvollen geistigen Eigentums in diesem Bereich für Europa zu sichern. Das ist nicht nur mit Herausforderungen für die Forschung verbunden, sondern auch mit gesellschaftlichen, ethischen und gesetzlichen Fragen, die zweifellos zu erwarten sind. Ziel dieser PATHFINDER-Initiative ist es, eine zukunftsweisende interdisziplinäre Forschung zu unterstützen, um die Grundprinzipien aufzuzeigen sowie Instrumente und Bausteine für die synthetische Biologie zu entwickeln. Die Forschungsvorhaben sollen sich auf den Entwurf und die Entwicklung neuer biologiegestützter Systeme und Prozesse konzentrieren, deren Eigenschaften sich grundlegend von denen natürlicher Systeme unterscheiden, wobei konkrete Anwendungsmöglichkeiten im Visier sein sollten. Dies könnte beispielsweise Folgendes umfassen: Entwicklung, Bau und Demonstration der Schlüsselkomponenten von technischen Systemen (genetische Regelkreise, Stoffwechselwege, Signalübertragungswege) auf Basis von biologischen Prozessen und deren Komponenten (funktionelle Proteine, Metaboliten, usw.). Anwendungen in Bereichen wie der synthetischen Chemie, Herstellung neuer Materialien, Energieerzeugung, Kommunikations- und Signalübertragungssysteme sowie biologische Wächter. Projekte sollten so angelegt sein, dass greifbare Ergebnisse erzielt werden können, beispielsweise die Demonstration der technischen Steuerung von biologischen Schlüsselprozessen, generische Komponententechnik und Plattformtechnologie (die auch Technologien umfassen könnte, die ohne lebende Organismen funktionieren) und generische Instrumente für die Entwicklung und Simulierung synthetischer biologischer Komponenten. Sie sollten rein technische Methoden mit modernster Wissenschaft verbinden und Partnerschaften fördern, die Fachkenntnisse in der Zellund Molekularbiologie mit anderen wissenschaftlichen und technischen Disziplinen kombinieren. In relevanten Fällen sollten auch ethische, soziale und gesetzliche Aspekte berücksichtigt werden. Forschungsarbeiten mit menschlichen Stammzellen sind ausgeschlossen. Vorschläge für (eine) Koordinierungsmaßnahme(n) zur Unterstützung dieser PATHFINDER-Initiative sollten die Vernetzung europäischer Aktivitäten in den jeweiligen Bereichen vorsehen und auch Aspekte behandeln wie den Bedarf der synthetischen Biologie an intellektuellen und materiellen Ressourcen, die Innovationsperspektiven und -strategien bis zur industriellen Umsetzung, einschließlich Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums, sowie Studien und Analysen im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Akzeptanz, einschließlich ethischer, sicherheitsrelevanter und rechtlicher Aspekte. 19 3. Was macht den Menschen aus Fortschritte in der Molekularbiologie, der Neurowissenschaft und Genetik haben neue Perspektiven für die kognitiven Wissenschaften und verwandte Bereiche wie Linguistik und Anthropologie eröffnet. Die Frage „was unterscheidet den Menschen von anderen Lebewesen?“, die einst eine rein philosophische Frage war, ist jetzt zu einem zentralen Thema der Naturwissenschaft geworden. Sie steht im Mittelpunkt der Bemühungen, das menschliche Gehirn zu verstehen. Die Antworten könnten weitreichende Auswirkungen haben. Sie könnten offensichtlich zu wissenschaftlichen Einsichten und zur Unterstützung der technologischen Entwicklung beitragen, die langfristig der Gesellschaft und Wirtschaft großen Nutzen bringt. Beispielsweise könnte es möglich sein, auf künstlicher Intelligenz beruhende leistungsfähigere Lerntechniken zu entwickeln, wenn die genaue Natur und die Grenzen des begrifflichen Denkens des Menschen bekannt sind. Genauere Kenntnisse spezieller menschlicher Fähigkeiten zur Aufnahme und Kodierung von Informationen und Erfahrungen im Entwicklungsprozess sollten zu besseren Ausbildungsstrategien führen. Ein besseres Verständnis der Grundlagen menschlicher Motivation, sozialen Verhaltens und der Zusammenarbeit wird bei der Gestaltung von auf die Bedürfnisse des Menschen zugeschnittenen sozialen und kulturellen Einrichtungen helfen. Je mehr wir jedoch darüber lernen, wie und warum wir uns von unseren engsten Verwandten aus der Welt der Primaten unterscheiden (und somit auch wie sehr wir ihnen ähneln), dürften auch Spannungen auftreten, da die Gesellschaft sich mit dem neuen Verständnis des Menschseins im weitesten Sinne auseinandersetzen muss. Bereits jetzt sind beunruhigende Entwicklungen zu erkennen, wie beispielsweise Technologien der Zukunft die Attribute durcheinander bringen oder abändern, die wir als wesentliche Merkmale des Menschen betrachten. Sie müssen unter ethischen und gesetzlichen Gesichtspunkten eingehend untersucht werden. Für Europa mit seinen gemeinsamen Werten, der kulturellen Vielfalt und der ausgeprägten wissenschaftlichen Tradition in vielen relevanten Bereichen ist dieses Gebiet von grundlegendem Interesse. Seine Chancen stehen gut, zu wissenschaftlichen Durchbrüchen beizutragen. Im Hinblick auf dieses Potenzial wird die PATHFINDER-Initiative interdisziplinäre Forschung fördern, welche die neuesten Erkenntnisse in Bereichen wie Genetik, Biologie, Neurowissenschaft, Psychologie, Linguistik und Anthropologie zur Untersuchung der Frage heranziehen “in welcher Hinsicht und warum sind die kognitiven Fähigkeiten des Menschen einzigartig?”. Dahinter steckt der Gedanke, dass internationale und interdisziplinäre Kontakte hergestellt werden sollen aus denen eine breit angelegte europäische Strategie aufgebaut und welche Synergien zwischen den Erkenntnissen in den verschiedenen Bereichen nutzbar werden lässt. Projekte sollten daher neue Verbindungen zwischen verschiedenen Disziplinen und Untersuchungsebenen aufbauen, um bestimmte Fragen zu behandeln, die im Zusammenhang mit der integrierten Erforschung des menschlichen Erkenntnisvermögens von großem wissenschaftlichen Interesse sind. Projekte sollten in einem vergleichenden und evolutionären Ansatz höhere Erkenntnisprozesse behandeln und sich auf die Frage konzentrieren „inwiefern und warum sind Menschen anders? Mit anderen Worten: Welche Eigenschaften machen die kognitiven 20 Fähigkeiten des Menschen einmalig, und woher stammen diese Eigenschaften?“ Diese Frage kann von unterschiedlichen Gesichtspunkten her angegangen werden, beispielsweise: Individuelle kognitive Entwicklung: Entwicklung des Verhaltens und der kognitiven Fähigkeiten des Einzelnen unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens externer und angeborener Faktoren. Kommunikation: Begreifen des ersten Auftretens und der Entwicklung von Sprache und nicht verbaler Kommunikation (einschließlich der sozialen und kulturellen Aspekte). Führungseigenschaften, Entschlussfähigkeit und kooperatives Verhalten: Eigenschaften, bei denen gegebenenfalls auch bewusste und unbewusste Verhaltensaspekten zusammenwirken könnten. Vorschläge für die Koordinierungsmaßnahme(n) im Rahmen dieser PATHFINDERInitiative sollten die interdisziplinäre Vernetzung und Zusammenarbeit fördern und könnten auch Tätigkeiten wie die Erarbeitung einer strategischen Übersicht über die europäischen Ressourcen, die Analyse und Bewertung neuer Entwicklungen in verschiedenen Bereichen und die Ausarbeitung von Aktionsplänen für die europäische Forschung in Zukunft umfassen. Vorabprüfung der Vorschläge PATHFINDER-Vorschläge können bis drei Wochen vor Ablauf der Einreichungsfrist zu einer Vorabprüfung eingereicht werden. Antragstellern wird dringend empfohlen, einen Vorentwurf einzureichen, um überprüfen zu lassen, ob der Vorschlag die Zulässigkeitskriterien erfüllt und in den Bereich der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fällt. 8.2.2.4 NEST SUPPORT Eine begrenzte Anzahl von NEST-SUPPORT-Maßnahmen, die auf spezielle konzeptionelle und praktische Fragen im Zusammenhang mit einem NESTForschungsbereich ausgelegt sind, sollen zur Weiterentwicklung und Nutzung von NEST-Tätigkeiten beitragen. Vorschläge für NEST-SUPPORT-Maßnahmen kommen in folgenden Bereichen in Frage: 1. Förderung der Interaktion mit wissenschaftlichen Kreisen 2. Einbeziehung der wissenschaftlichen Kreise in die Erkundung möglicher künftiger Forschungsthemen 3. Analyse der methodologischen und technischen Fragen im Zusammenhang mit dem NEST-Forschungsbereich, darunter Analyse folgender Punkte: Praxis der Spitzenwissenschaft und -technologie auf europäischer Ebene und Vergleich der speziellen soziokulturellen und wirtschaftlichen Faktoren, die sich auf die Ergebnisse auswirken; 21 die Dynamik des wissenschaftlichen und technologischen Wandels, verwaltungstechnische Fragen, die speziell mit hohem Risiko behaftete und interdisziplinäre Forschung betreffen, einschließlich der Aspekte der gesellschaftlichen Auswirkung und Akzeptanz, ethischer und rechtlicher Aspekte; methodologische Grundlage für die Erforschung der systemischen und gesellschaftlichen Anfälligkeit für wissenschaftsbedingte Gefahren. Diese Tätigkeiten, die speziell auf NEST ausgelegt sind, werden die Arbeiten in anderen Teilen des Rahmenprogramms ergänzen (z. B. „Zukunftsforschung“, „Wissenschaft in der Gesellschaft“). 8.2.3 Durchführungsmodalitäten Die mit Hilfe der Programmplanung festgelegten Tätigkeiten werden hauptsächlich auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: spezielle gezielte Forschungsprojekte (STREPs), Koordinierungsmaßnahmen (CA) und Maßnahmen zur gezielten Unterstützung (SSAs). Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für ADVENTURE-, INSIGHT- und NEST-SUPPORT-Maßnahmen werden speziell auf die jeweilige Maßnahmenart ausgelegt („bottom up“). PATHFINDER-Initiativen werden auf der Grundlage spezieller (gezielter) Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Die Maßnahmenarten und Instrumente für die Durchführung sind: Maßnahmenarten ADVENTURE I n s t r u m e n t s Gezielte spezielle Forschungsprojekte (STREPs) Koordinierungsmaßnahmen (CA) Maßnahmen zur gezielten Unterstützung (SSAs) INSIGHT PATHFINDER NEST SUPPORT JA JA Zweistufiges Verfahren Zweistufiges Verfahren JA JA JA JA JA - - - JA - Für ADVENTURE- und INSIGHT-STREPs ist ein zweistufiges Auswahlverfahren vorgesehen (erste Stufe: Projektskizzen, zweite Stufe: Vollständige Projektvorschläge). Die Antragsteller, deren Vorschläge die erste Stufe erfolgreich durchlaufen haben und die hohe Punktzahlen erhalten, werden aufgefordert, für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens einen vollständigen Projektvorschlag einzureichen. Die Zahl der in der ersten Stufe ausgewählten Vorschläge kann 22 beschränkt werden, um sicherzustellen, dass im Verhältnis zum vorhandenen Budget nicht zu viele Projekte in der zweiten Stufe abgelehnt werden müssen. In der zweiten Stufe werden vollständige Vorschläge eingereicht und ausgewertet, dabei kommen jene mit der höchsten Punktzahl auf eine Auswahlliste der Kommission. Alle anderen Vorschläge (CAs, SSAs und STREPs für PATHFINDER) sind als vollständige Vorschläge einzureichen. Die Bewertung der Vorschläge wird durch externe Gutachter (unabhängige Experten, die von ihrem Arbeitsort aus mitarbeiten) und/oder Expertengruppen vollzogen, wobei die Expertengruppen zusammentreten, um die einzelnen Bewertungen der Gutachter zu konsolidieren. Im Rahmen von NEST werden gemäß den geltenden Bestimmungen und Verfahren ebenfalls Expertengruppen hinzugezogen, die insbesondere den Bedarf an Maßnahmen in spezifischen Forschungsbereichen in Zukunft untersuchen (siehe Abschnitt 8.2.6). Auch werden Workshops und Konferenzen organisiert, wenn dies im Sinne der strategischen Ziele von NEST ist. 23 8.2.4 Kurzinformationen zu den Aufforderungen (ADVENTURE, INSIGHT, NEST SUPPORT) „Integration und Stärkung des Europäischen 1. Spezifisches Programm: Forschungsraums“ 2. Tätigkeit: „Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf“ 3. Titel der Aufforderung: Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen - Daueraufforderung 4. Kennnummer: FP6-2003-NEST-B Kennnummern der einzelnen Teile FP6-2003-NEST-B-1 FP6-2003-NEST-B-2 FP6-2003-NEST-B-3 FP6-2003-NEST-B-4 Instrument Einreichungsfrist STREPs SSAs, CAs STREPs SSAs, CAs 14. April 2004 14. April 2004 15. September 2004 15. September 2004 5. Tag der Veröffentlichung10: (voraussichtlich) 17. Dezember 2003 6. Tag, ab dem Vorschläge eingereicht werden können: ab Tag der Veröffentlichung der Aufforderung; eine Vorabregistrierung der Vorschläge spätestens 3 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist wird dringend empfohlen. 7. Fristen für die Einreichung der Vorschläge: 14. April 2004, 17. 00 Uhr (Ortszeit Brüssel), 15. September 2004, 17. 00 Uhr (Ortszeit Brüssel)11 8. Vorläufige Gesamtmittel: 30 Mio. € (sämtliche Instrumente, beide Fristen) Aufschlüsselung (Mio. €) Instrument 1. Einreichungsfrist STREP 14 CA und SSA 1 9. INSIGHT ADVENTURE NEST SUPPORT 11 12 13 Insgesamt 14 1 28 2 Forschungsschwerpunkte und Instrumente12: Instrumente13 Forschungsschwerpunkt 10 2. Einreichungsfrist STREPs, CAs STREPs, CAs SSAs, CAs Der für die Veröffentlichung dieser Aufforderung zuständige Generaldirektor kann den Veröffentlichungstermin um bis zu einem Monat vorverlegen bzw. aufschieben. Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde, können die Einreichungsfristen und die Abschlussfrist entsprechend angepasst werden. Die Vorschläge sind mit nur einem Tätigkeitscode zu versehen (entweder INSIGHT, ADVENTURE oder NEST SUPPORT), um sicherzustellen, dass sie dem richtigen Bewertungsverfahren zugeteilt werden. In Zweifelsfällen wird die Kommission die Vorschläge dem ihrer Meinung nach zutreffendsten Tätigkeitsbereich zuordnen. STREP = Spezielles gezieltes Forschungsprojekt; CA = Koordinierungsmaßnahme; SSA = Maßnahme zur gezielten Unterstützung. 24 Mindesteilnehmerzahl14: 10. Instrument STREPs und CAs Maßnahmen zur gezielten Unterstützung Mindestanzahl 3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen MS oder AS, darunter mindestens 2 MS oder ACC. 1 Rechtsperson aus 1 MS oder AS 11. Teilnahmebeschränkungen: keine 12. Konsortialvereinbarungen: Der Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen den Teilnehmer von FTEMaßnahmen ist im Rahmen dieser Aufforderung nicht vorgeschrieben. Den Teilnehmern wird jedoch dringend empfohlen, eine solche Vereinbarung und ihren Nutzen in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls eine Vereinbarung zu schließen. 13. 14. 15. 14 15 16 Bewertungsverfahren: Die Bewertung der Vorschläge wird durch externe Gutachter, die von ihrem Arbeitsort aus mitarbeiten, und einer Sachverständigengruppe, die in Brüssel zusammentritt, gemeinsam vorgenommen. Vorschläge für STREPs werden in zwei Stufen bewertet: - Zunächst wird eine Projektskizze mit den nötigen Verwaltungsangaben und einer wissenschaftlich-technischen Beschreibung von maximal 5 Seiten eingereicht, in dem die wichtigsten Ziele, die Methodik und die Gründe für die vorgeschlagenen Tätigkeiten dargelegt sind. Der wissenschaftlich-technische Teil (Teil B) der Vorschlagsskizzen werden anhand einer begrenzten Anzahl von Bewertungskriterien anonym begutachtet. - Die Antragsteller, deren Vorschlagsskizzen die erste Stufe erfolgreich durchlaufen haben, werden aufgefordert, einen vollständigen Vorschlag15 einzureichen. Vollständige Vorschläge werden anhand aller vorhandenen Kriterien in einem nicht anonymen Verfahren begutachtet. Für Vorschläge für CAs und SSAs ist ein einstufiges Verfahren vorgesehen. Dazu sind vollständige Vorschläge einzureichen. Sie werden in einem nicht anonymen Verfahren begutachtet. Die Antragsteller werden durch einen Bewertungskurzbericht, in dem die Einzelbewertungen der Experten und die Bewertung der Sachverständigengruppe genau wiedergegeben sind, über die Ergebnisse der Bewertung informiert. Einreichungsfristen: 14. April 2004 um 17 .00 Uhr (Ortszeit Brüssel), 15. September 2004, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel)16. Bewertungskriterien: Für STREPs siehe Kriterien und Mindestpunktzahlen für INSIGHT und ADVENTURE-Maßnahmen in Abschnitt 8.2.7 dieses Arbeitsprogramms. SSAs werden anhand der Kriterien in Anhang B des Arbeitsprogramms bewertet. CAs werden anhand der Kriterien in Anhang B des Arbeitsprogramms bewertet. Vorläufige Bewertungs- und Auswahlfristen: Bewertungsergebnisse: 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Frist, Vertragsunterzeichnung: etwa sieben Monate nach Ablauf der Schlussfrist/Frist für die Einreichung vollständiger STREP-Vorschläge bzw. CA/SSA-Vorschläge. MS = Mitgliedstaaten der EU; AS (einschl. ACC) = Assoziierte Staaten; ACC = Assoziierte Bewerberländer. Die Frist für die Einreichung eines vollständigen Vorschlags wird von der Kommission im Aufforderungsschreiben zur Einreichung eines vollständigen STREP-Vorschlags bekannt gegeben. Die Kommission plant, den Antragstellern bis zur Einreichungsfrist etwa 2 bis 3 Monate Zeit zu geben. Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde, können die Einreichungsfristen entsprechend angepasst werden. 25 8.2.5 Kurzinformation zu den Aufforderungen (Pathfinder) „Integration und Stärkung den künftigen des Europäischen 1. Spezifisches Programm: Forschungsraums“ 2. Tätigkeit: „Planung im Technologiebedarf“ 3. Titel der Aufforderung: Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen - Pathfinder 4. Kennnummer: FP6-2003-NEST-Path 5. Tag der Veröffentlichung17: (voraussichtlich) 17. Dezember 2003 6. Tag, ab dem Vorschläge eingereicht werden können: ab Tag der Veröffentlichung der Aufforderung; ein Vorabprüfungsdienst wird angeboten. Die Einreichung von Vorschlagsvorentwürfen spätestens 3 Wochen vor Ablauf der Frist wird dringend empfohlen. 7. Einreichungsfrist: 14. April 2004, 17. 00 Uhr (Ortszeit Brüssel)18 8. Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 35 Mio. € Vorgriff auf 10. 17 18 19 20 21 und Mio. € 30 5 Instrument STREP CAs 9. Wissenschafts- Forschungsschwerpunkte und Instrumente19 Vorschläge werden zu folgenden Themen, aufgeführt mit Kurztiteln, erbeten. Die vollständigen Titel und die Definition der Themen sind dem technischen Teil dieses Arbeitsprogramms zu entnehmen. Die Bewertung der Vorschläge erfolgt anhand der vollständigen Definitionen der Themen, wie sie in dem Arbeitsprogramm angegeben sind. Für jedes Thema ist das dazugehörige Instrument angegeben. Thema Nr. Kurztitel Instrumente20 NEST-2003-Path-1 NEST-2003-Path-2 NEST-2003-Path-3 Komplexe Systeme Synthetische Biologie Was macht den Menschen aus STREPs, CAs STREPs, CAs STREPs, CAs Mindesteilnehmerzahl21: Instrument Mindestanzahl STREPs und CAs 3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen MS oder AS, darunter mindestens 2 MS oder ACC. Der für die Veröffentlichung dieser Aufforderung zuständige Generaldirektor kann den Veröffentlichungstermin um bis zu einem Monat vorverlegen bzw. aufschieben. Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde, kann die Frist entsprechend angepasst werden. Die Vorschläge sind mit nur einem Tätigkeitscode zu versehen (PATH 1, PATH 2, PATH 3), um sicherzustellen, dass sie dem richtigen Bewertungsverfahren zugeteilt werden. In Zweifelsfällen wird die Kommission die Vorschläge dem ihrer Meinung nach zutreffendsten Tätigkeitsbereich zuordnen. STREP = Spezielles gezieltes Forschungsprojekt; CA = Koordinierungsmaßnahme. MS = Mitgliedstaaten der EU; AS (einschl. ACC) = Assoziierte Staaten; ACC = Assoziierte Bewerberländer. 26 11. Teilnahmebeschränkungen: keine 12. Konsortialvereinbarungen: Der Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen den Teilnehmer von FTE-Maßnahmen ist im Rahmen dieser Aufforderung nicht vorgeschrieben. Den Teilnehmern wird jedoch dringend empfohlen, eine solche Vereinbarung und ihren Nutzen in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls eine Vereinbarung zu schließen. 13. Bewertungsverfahren: 14. Die Bewertung wird durch externe Gutachter, die von ihrem Arbeitsort aus mitarbeiten, und einer Sachverständigengruppe, die in Brüssel zusammentritt, gemeinsam vorgenommen. Die Antragsteller werden durch einen Bewertungskurzbericht, in dem die Einzelbewertungen der Experten und die Bewertung der Sachverständigengruppe genau wiedergegeben sind, über die Ergebnisse der Bewertung informiert. Es sind vollständige Vorschläge einzureichen. Vollständige Vorschläge werden in einem nicht anonymen Verfahren bewertet. Bewertungskriterien: Die Vorschläge werden anhand der Kriterien in Anhang B des Arbeitsprogramms bewertet. 15. Vorläufige Bewertungs- und Auswahlfristen: Ergebnisse der Vorschlagsbewertung: 3 Monate nach Ablauf der Frist. Vertragsunterzeichnung: Voraussichtlich werden die ersten Verträge für diese Aufforderung sieben Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist in Kraft treten. 8.2.6 Information zu den Expertengruppen Im Rahmen dieses Arbeitsprogramms können Expertengruppen zu Themen von laufenden PATHFINDER-Initiativen eingesetzt werden (Komplexität in der Wissenschaft; synthetische Biologie; Was macht den Menschen aus). Sie können auch zur Bewertung von Forschungsschwerpunkten herangezogen werden, die für künftige PATHFINDER-Initiativen in Frage kommen. Vorstellbar wären folgende Themen „Messen des Unmöglichen“ (die Herausforderung, über das derzeit Mögliche hinauszugehen und Mengen mit einer bisher unmöglich erreichbaren Auflösung zu messen und im Hinblick auf künftige Erfordernissen, vielschichtige und interdisziplinäre Messtechnik in sich abzeichnenden neuen Wissenschaftsbereichen zu entwickeln, einschließlich für „weiche“ Eigenschaften); und die interdisziplinäre strategische Bewertung von Forschungsbereichen für künftige NEST-Maßnahmen. Weitere Expertengruppen können gemäß den geltenden Vorschriften und Verfahren während der Durchführung des Programms eingesetzt werden. 27 8.2.7 Bewertungskriterien 8.2.7.1 Bewertungskriterien Forschungsprojekte für INSIGHT-Projekte: spezielle gezielte 1. Relevanz für die Ziele des Programms Entspricht das vorgeschlagene Projekt dem Konzept von INSIGHT-Projekten? Betrifft es eine Neuentdeckung oder ein neu beobachtetes Phänomen, die bzw. das mit ernsten Problemen oder Risiken für die europäische Gesellschaft verbunden sein könnte? Bestehen erhebliche wissenschaftliche Unsicherheiten, die geklärt oder beseitigt werden müssen? Besteht auf europäischer Ebene ein Bedarf an dem Projekt hinsichtlich der wissenschaftlichen Erkenntnisse? Betrifft es mehrere vorrangige Forschungsbereiche oder kann es keinem genau zugeordnet werden? 2. Wissenschaftliche und technologische Qualität Hat das Projekt klar definierte und präzise Ziele? Bringen sie einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem jetzigen Stand der Wissenschaft (und verschieben sie gegebenenfalls vorhandene Grenzen)? Ist die Methodik überzeugend, insbesondere wenn sich das Projekt mit komplexen oder interdisziplinären Fragen befasst und/oder das konventionelle Denken in Frage stellt und ganz neue und unkonventionelle Konzepte einbringt,? Nur Projektskizzen Ist der vorgeschlagene wissenschaftliche Ansatz plausibel? Nur vollständige Projekte Ist das vorgeschlagene wissenschaftliche Konzept gut durchdacht und im Hinblick auf die Projektziele geeignet? 3. Mögliche Auswirkungen Werden die Ergebnisse des Projekts, wenn es ausgewählt wird, bei strategischen Entscheidungen eine große Rolle spielen? Werden im Projekt Unsicherheiten und/oder Kenntnislücken angemessen behandelt, so dass zuverlässige Strategien entwickelt werden können? Kann die Wirkung der vorgeschlagenen Tätigkeit am besten auf europäischer Ebene erzielt werden? Nur vollständige Projekte Kann mit den Nutzungs- und/oder Verbreitungsplänen eine optimale Verwertung der Projektergebnisse gewährleistet werden? 4. Eignung des Konsortiums Nur vollständige Projekte Bilden die Teilnehmer zusammen ein hochkarätiges Konsortium? Sind die Teilnehmer für die ihnen zugewiesenen Aufgaben qualifiziert und zur Durchführung entschlossen? Ergänzen sich die Teilnehmer? 5. Qualität des Projektmanagements Nur vollständige Projekte Ist das Projektmanagement nachweislich von hoher Qualität? Eignet es sich und reicht es dazu aus, den Entscheidungsträgern und/oder anderen Beteiligten die nötige Orientierungshilfe zu geben? Ist der Verbreitungsplan angemessen, ausgewogen und wirksam? 6. Mobilisierung von Ressourcen Nur Projektskizzen Die Fachgutachter werden sich dazu äußern, ob die beantragten Mittel im Hinblick auf die Projektziele angemessen erscheinen, sie werden jedoch keine genaue Bewertung vornehmen. Nur vollständige Projekte Sind die vorgesehenen Ressourcen (Personal, Ausrüstung, Finanzmittel usw.) notwendig und hinreichend für den Erfolg? Sind diese Ressourcen überzeugend in ein kohärentes Projekt eingebunden? Ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen? 28 Mindestpunktzahlen Kriterium Vorschlagsskizzen 1 2 3 4 5 6 4 4 3 nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend Vollständige Vorschläge 4 4 3 3 3 3 8.2.7.2 Bewertungskriterien für ADVENTURE-Projekte: spezielle gezielte Forschungsprojekte 1. Relevanz für die Ziele des Programms Entspricht das vorgeschlagene Projekt dem Konzept von ADVENTURE-Projekten? Eröffnet es neue oder sich abzeichnende Bereiche der Wissenschaft und Technologie, ist es sehr innovativ, hat es greifbare, ehrgeizige und hochgesteckte Ziele, ist es ein Projekt mit bedeutenden Auswirkungen/großem Risiko? Betrifft die geplante Forschung mehrere vorrangige Forschungsbereiche oder kann es keinem genau zugeordnet werden? 2. 3. 4. 5. 6. Wissenschaftliche und technologische Qualität Sind die Ziele greifbar und hochgesteckt im Sinne einer klar definierten wissenschaftlichen Errungenschaft oder grundlegender Technologie und sind sie sehr ehrgeizig? Bringen sie einen deutlichen Fortschritt gegenüber der derzeitigen Situation? Sieht die Forschung erhebliche und klar erkennbare innovative Elemente vor? Ist sie sehr innovativ? Nur Projektskizzen Ist der vorgeschlagene wissenschaftliche/technologische Ansatz plausibel? Nur vollständige Projekte Ist der vorgeschlagene wissenschaftliche Ansatz gut durchdacht und wissenschaftlich fundiert? Ist er im Hinblick auf die Projektziele geeignet? Mögliche Auswirkungen Wird das Projekt, wenn es ausgewählt werden sollte, erhebliche Auswirkungen auf die wissenschaftliche oder technologische Kapazität Europas in Bereichen haben, die möglicherweise von langfristiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung sind? Ist der mögliche Nutzen angesichts der Höhe des Risikos des Projekts groß genug? Kann die Wirkung am besten auf europäischer Ebene erzielt werden? Eignung des Konsortiums Nur vollständige Projekte Bilden die Teilnehmer zusammen ein hochkarätiges Konsortium? Sind die wichtigsten wissenschaftlichen Mitarbeiter für die Aufgabe hinreichend qualifiziert? Sind im Konsortium die notwendigen Fachkenntnisse vorhanden? Sind die Teilnehmer für die ihnen zugewiesenen Aufgaben qualifiziert? Sind sie zur Projektdurchführung entschlossen? Ergänzen sich die Teilnehmer? Ergänzen sich die Teilnehmer? Qualität des Projektmanagements Nur vollständige Projekte Ist das Projektmanagement nachweislich von hoher Qualität? Wurden ausreichende Vorkehrungen für die Behandlung der interdisziplinären Aspekte und der wichtigen Risikofaktoren getroffen? Ist ein angemessener Plan für die Verwaltung der Kenntnisse (z.B. Verbreitung, Nutzung, geistiges Eigentum) und ggf. zur Förderung der Innovation vorhanden? Mobilisierung von Ressourcen Nur Projektskizzen Die Fachgutachter werden sich dazu äußern, ob die beantragten Mittel im Hinblick auf die Projektziele angemessen erscheinen, sie werden jedoch keine genaue Bewertung vornehmen. 29 Nur vollständige Projekte Sind die vorgesehenen Ressourcen (Personal, Ausrüstung, Finanzmittel usw.) notwendig und hinreichend für den Erfolg? Sind diese Ressourcen überzeugend in ein kohärentes Projekt eingebunden? Ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen? Mindestpunktzahlen Kriterium Vorschlagsskizzen 1 2 3 4 5 6 4 4 3 nicht zutreffend nicht zutreffend nicht zutreffend Vollständige Vorschläge 4 4 3 3 3 3 8.2.7.3 Bewertungskriterien für Maßnahmen zur gezielten Unterstützung (SSAs), Koordinierungsmaßnahmen (CAs) und spezielle gezielte Forschungsprojekte für PATHFINDER-Maßnahmen Sämtliche SSAs und CAs werden zusammen mit den STREPs für PATHFINDERMaßnahmen anhand der Kriterien in Anhang B des Arbeitsprogramms bewertet. 30 ANHANG A ANHANG A: Übersicht über die in diesem Arbeitsprogramm geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Einzelheiten sind dem jeweiligen Teil zu entnehmen) (letzte Aktualisierung : Dezember 2003) 1. Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienst der Gesundheit 2. Technologien für die Informationsgesellschaft 3. Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionelle Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen 4. Luft- und Raumfahrt 5. Lebensmittelqualität und -sicherheit 6. Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme 7. Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft 8. Unterstützung der Politiken und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf (i) FP6-2002-Lifescihealth - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 25.03.2003; Mittel: 513 Mio. €. (ii) FP6-2003-Lifescihealth-I - Veröffentlichung 15.07.2003; Frist: 13.11.2003; Mittel: 411 Mio. €. (iii) FP6-2003-Lifescihealth-II - Veröffentlichung 15.07.2003; Frist: 15.04.2004; Mittel: 4 Mio. €. (iv) FP6-2003-Lifescihealth-3 - Veröffentlichung Mitte November; Frist: 24.03.2004; Mittel: 12 Mio. €. (i) FP6-2002-IST-1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 24.04.2003; Mittel: 1070 Mio. €. (ii) FP6-2002-IST-C-Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 31.12.2004; Mittel: 60 Mio. €. (iii) FP6-2002-IST-NMP-1 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 24.04.2003; Mittel: 60 Mio. €. (iv) FP6-2002-IST - Veröffentlichung 17.06.2003; Frist: 15.10.2003; Mittel: 525 Mio. €. (i) FP6-2002-NMP-1- Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 6.03.2003 und 10.04.2003; Mittel: 400 Mio. €. (ii) FP6-2002-IST-NMP-1-(gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 24.04.2003; Mittel: 60 Mio. €. (iii) FP6-NMP-2- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 10.04.2003; Mittel: 40 Mio. €. (iv) FP6-2003-NMP-NI-3- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 02.03.2004; Mittel: 245 Mio. €. (v) FP6-2003-NMP-TI-3- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 12.05.2004; Mittel: 105 Mio. €. (vi) FP6-2003-NMP-SME-3- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 02.03.2004; Mittel: 80 Mio. €. (vii) FP6-2002-STEEL-3(gemeinsam) - Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 17.03.2004; Mittel: 25 Mio. €. (davon 20 Mio. € aus dem RP6, der Rest aus dem Forschungsfonds für Kohle und Stahl). (i) FP6-Aero-1- - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 20.03.2003; Mittel: 240 Mio. €. (ii) FP6-Aero-2- - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 20. März 2003 und 23. September 2003; Mittel: 7 Mio. €. (iii) FP6-2002-TREN-1 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 18.03.2003, 20.03.2003 und 15.04.2003; Mittel: 140 Mio. €. (iv) FP6-2003-TREN-2 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17/06/2003; Frist 17.12.2003; Mittel: 175 Mio. €. (v) FP6-2002-Space 1 - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 20/3/2004; Mittel: 60 Mio. €. (vi) FP6-2003-Aero-1 - Veröffentlichung 13.12.2003; Fristen: 31/3/2004; Mittel: 300 Mio. €. (vii) FP6-2003-Aero-2 - Veröffentlichung 13.12.2003; Fristen: 31/3/2004 und 28/9/2004; Mittel: 7 Mio. €. (viii) FP6-2003-Space-1- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 31/3/2004; Mittel: 60 Mio. €. (i) FP6-2002-Food-1 - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 15.04.2003; Mittel: 167 Mio. €. (ii) FP6-2003-Food-2A & B - Veröffentlichung 12.11.2003; Fristen 12.02.2004 und 29.09.2004; Mittel: 197 Mio. €. a) Nachhaltige Energiesysteme: (i) FP6-2002-TREN-1 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 18.03.2003, 20.03.2003 und 15.04.2003; Mittel: 140 Mio. €. (ii) FP6-2002-Energy 1 -Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 18.03.2003; Mittel: 198 Mio. €. (iii) FP6-2003-TREN-2 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.06.2003; Frist: 17.12.2003; Mittel: 175 Mio. €. (iv) FP6-2003-Energy -2 -Veröffentlichung 4.10.2003; Frist: 17.12.2003; Mittel: 3 Mio. €. b) Nachhaltiger Land- und Seeverkehr: (i) FP6-2002-TREN-1 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 18.03.2003, 20.03.2003 und 15.04.2003; Mittel: 140 Mio. €. (ii) FP6-2003-TREN-2 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.06.2003; Frist: 17.12.2003; Mittel: 175 Mio. €. (iii) FP6-2002-Transport 1 - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 15.04.2003; Mittel: 170 Mio. €. (iv) FP6-2002-Transport 2 - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen: 3. April 2003 und 23. September 2003; Mittel: 5 Mio. €. (v) FP6-2003-Transport 3 - Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 6/4/2004; Mittel: 150 Mio. €. (vi) FP6-2003-Transport2- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 6/4/2004 & 22/9/2004; Mittel: 5 Mio. €. c) Globale Veränderungen und Ökosysteme: (i) FP6-2002-Global 1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 8.4.2003; Mittel: 170 Mio. €. (ii) FP6-2003-Global 1 -Veröffentlichung 3.07.2003; Fristen: 9. Oktober 2003 und 17. Februar 2004; Mittel: 180 Mio. €. (i) FP6-2002-Citizens 1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 15.04.2003; Mittel: 20 Mio. €. (ii) FP6-2002-Citizens 2 -Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 15.04.2003; Mittel: 33 Mio. €. (iii) FP6-2002-Citizens 3 -Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 10.12.2003; Mittel: 48 Mio. €. a) Politikorientierte Forschung: (i) FP6-2002-SSP1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 13.03.2003; Mittel: 149,1 Mio. €. (ii) FP6-2003-SSP-SARS 1 -Veröffentlichung 3.7.2003; Frist: 30.09.2003; Mittel: 9 Mio. €. (iii) FP6-2003-SSP3 - Veröffentlichung 4.10.2003; Frist: 5.01.2004; Mittel: 83,1 Mio. €. b) Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Probleme und Möglichkeiten: (i) FP6-2003-NEST-A - Veröffentlichung 26.02.2003; Frist: 22.10.2003; Mittel: 28 Mio. €. (ii) FP6-2004-NEST-B1, B2, B3, B4 -Veröffentlichung 15.11.2003; Fristen: 14.4.2003 und 15.9.2004; Mittel: 30 Mio. €. (iii) FP6-2004-NEST-Path - Veröffentlichung 15.11.2003; Frist: 14.4.2003; Mittel: 35 Mio. €. 31 ANHANG A 9. Horizontale Forschungstätigkeiten mit Beteiligung von KMU 10. Maßnahmen zur gezielten Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit 11. Unterstützung für die Koordinierung der Tätigkeiten 12. Unterstützung der kohärenten Entwicklung der Politik D. Förderung der Zusammenarbeit mit assoziierten Bewerberländern (i) FP6-2002-SME1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 27.11.2003; Mittel: 155 Mio. €. (ii) FP6-2002-SME 2 -Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 6.03.2003; Mittel: 40 Mio. €. (iii) FP6-2003-SME 1 -Veröffentlichung 3.12.2003; Frist: 21.10.2004; Mittel: 75 Mio. €. (iv) FP6-2003-SME 2 -Veröffentlichung 3.12.2003; Frist: 8.04.2004; Mittel: 43 Mio. €. (i) FP6-2002-INCO DEV 1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 11.09.2003; Mittel: 50 Mio. €. (ii) FP6-2002-INCO MPC 1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 7.05.2003; Mittel: 25 Mio. €. (iii) FP6-2002-INCO WBC1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 7.05.2003; Mittel: 13,5 Mio. €. (iv) FP6-2002-INCO DEV/SSA 1 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel: 1 Mio. € für 2003, 1,9 Mio. € für 2004. (v) FP6-2002-INCO MPC/SSA 2 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel: 0,6 Mio. € für 2003, 0,9 Mio. € für 2004. (vi) FP6-2002-INCO WBC/SSA3 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel: 0,6 Mio. € für 2003, 0,9 Mio. € für 2004. (vii) FP6-2002-INCO-Russia+NIS/SSA-4 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel: 0,6 Mio. € für 2003, 0,9 Mio. € für 2004. (viii) FP6-2002-INCO-COMultilatRTD/SSA 5 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel: 0,6 Mio. € für 2003, 1,5 Mio. € für 2004. (ix) FP6-2003-INCO-DEV-2 - Veröffentlichung 17.12.2003; Frist: 10.9.2004; Mittel: 36,2 Mio. €. (x) FP6-2003-INCO-MPC-2 - Veröffentlichung 17.12.2003; Frist: 10.9.2004; Mittel: 27,1 Mio. €. (xi) FP6-2003-INCO-Russia+NIS-1 - Veröffentlichung 17.12.2003; Frist: 27.4.2004; Mittel: 14 Mio. €. (i) FP6-2002-ERA-NET/1/CA-SSA - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 4.10.2005; Mittel: 35 Mio. € für 2003, 60 Mio. € für 2004. Nicht vorgesehen im aktuellen Arbeitsprogramm. (i) FP6-2003-ACC-SSA-General - Veröffentlichung 26.03.2003; Frist: 26.06.2003; Mittel: 9 Mio. €. (ii) FP6-2003-ACC-SSA-NMP; FP6-2003-ACC-SSA-Aero-Space; FP6-2003-ACC-SSA-Food; FP6-2003-ACC-SSA-Energy; (iii) FP6-2003-ACC-SSA-Transport - Veröffentlichung 26.03.2003; Frist: 26.06.2003; Mittel: bis zu 4 Mio. €. 32 Anhang B Anhang B : (letzte Aktualisierung : Dezember 2002) Einheitliche Kriterien für die Bewertung der Vorschläge Für sämtliche Programme des Sechsten Rahmenprogramms gelten eine Reihe von Bewertungskriterien, die in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung (Artikel 10) festgehalten sind. Es sind: a) „wissenschaftliche und technologische Qualität sowie Innovationsgrad, b) Fähigkeit, eine indirekte Maßnahme erfolgreich durchzuführen und ihre effiziente Verwaltung zu gewährleisten, beurteilt anhand der Ressourcen und der Kompetenz, einschließlich der von den Teilnehmern vorgesehenen organisatorischen Modalitäten; c) Relevanz für die Ziele des spezifischen Programms; d) Europäischer Mehrwert, kritische Masse mobilisierter Ressourcen und Beitrag zur Gemeinschaftspolitik; e) Qualität des Plans zur Nutzung und Verbreitung der Kenntnisse, potenzielle Auswirkung auf Innovation sowie klare Pläne für die Verwaltung des geistigen Eigentums.“ Bei der Anwendung von Buchstabe d) werden außerdem folgende Kriterien einbezogen: a) „bei Exzellenznetzen der Umfang und die Intensität der vorgesehenen Integrationsanstrengungen und die Fähigkeit des Netzes, Spitzenleistungen über den Kreis seiner Mitglieder hinaus zu fördern, sowie die Aussichten auf eine nachhaltige Integration ihrer Forschungskapazitäten und Ressourcen über die Dauer des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft hinaus; b) bei den integrierten Projekten die Ambition der Ziele und der Umfang der eingesetzten Mittel, durch die ein erheblicher Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit oder zur Lösung gesellschaftlicher Probleme geleistet werden kann; c) bei den integrierten Infrastrukturinitiativen die Aussichten auf eine Fortdauer der Initiative über die Dauer des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft hinaus.“ Wie in den Beteiligungsregeln dargelegt, ist in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen je nach Art der verwendeten Instrumente oder nach den Zielen der FTE-Tätigkeit angegeben, wie die vorstehend genannten Kriterien von der Kommission angewendet werden. In diesem Anhang soll dargelegt werden, wie diese Kriterien angewendet werden sollen. Da das sechste Rahmenprogramm verschiedene Arten von Instrumenten vorsieht, wird jedes Kriterium jeweils anders umgesetzt, was die bei der Bewertung der Vorschläge zu berücksichtigenden Fragen anbelangt. Die Checklisten in den folgenden Seiten sollen bei der Bewertung anhand dieser Kriterien für jede Instrumentenart durchgehend verwendet werden können. Soweit nicht in den einschlägigen Teilen dieses Arbeitsprogramms anders angegeben, erhalten die nachstehend aufgeführten Hauptpunkte (also die nummerierten 33 Anhang B Überschriften) bei der Bewertung die gleiche Gewichtung. Angegeben ist zum einen die jeweilige Mindestpunktzahl für jeden Hauptpunkt und zum anderen die Gesamtpunktzahl, die für jedes Instrument mindestens zu erreichen ist. Vorschläge, die diese Mindestpunktzahlen nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt. Wenn andere Mindestpunktzahlen gelten, sind diese im einschlägigen Teil dieses Arbeitsprogramms angegeben. Neben den nachstehenden Checklisten und den speziellen Kriterien oder Auslegungen der Kriterien, die für eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erforderlich sind, werden bei der Bewertung sämtlicher Vorschläge zu gegebener Zeit auch folgende Fragen behandelt: Beinhaltet das Thema des Vorschlags geschlechtsspezifische Fragen? Wenn ja, wurden sie angemessen berücksichtigt? Haben die Antragsteller mögliche Ethik- und/oder Sicherheitsaspekte bei den Zielen, der Methodik und den möglichen Auswirkungen der Ergebnisse der vorgeschlagenen Forschung ermittelt? Wenn ja, wurden sie bei der Ausarbeitung des Vorschlags in angemessener Weise berücksichtigt? Bei der Bewertung sämtlicher Vorschläge wird eine ethische Vorprüfung vorgenommen. Nach der Bewertung der Vorschläge, deren Finanzierung empfohlen wurde und die bestimmte problematische Fragen behandeln, oder wenn dies nach der ethischen Vorprüfung empfohlen wird, wird eine eingehende ethische Prüfung vorgenommen. Dazu können vom Antragsteller zusätzliche Auskünfte zu ethischen Aspekten angefordert werden, die für die ethische Prüfung wichtig sind. (Weitere Informationen zu den anzuwendenden Kriterien sind dem Abschnitt „Ethische Prüfung der Vorschläge“ zu entnehmen). Gegebenenfalls werden bei der Bewertung zusätzlich auch folgende Fragen behandelt: Inwiefern geht aus dem Vorschlag hervor, dass eine Bereitschaft zur Einbeziehung von Handlungsträgern außerhalb der Forschungskreise sowie der breiten Öffentlichkeit zur Förderung des Bekanntheitsgrades der vorgeschlagenen Arbeiten, zur Verbreitung entsprechender Kenntnisse und zur Erforschung der gesellschaftlichen Auswirkungen im weiteren Sinne vorhanden ist? Sind die Synergien mit dem Bildungswesen auf allen Ebenen klar dargestellt worden? Ist die gegebenenfalls im Vorschlag vorgesehene Beteiligung von Drittstaaten angemessen begründet und ist diese Beteiligung in die Tätigkeiten integriert? 34 Anhang B Spezielle gezielte Forschungs- oder Innovationsprojekte Die folgenden Fragen sollen als Grundlage für die einheitliche Bewertung von Vorschlägen für (1) spezielle gezielte Forschungsprojekte oder (2) spezielle gezielte Innovationsprojekte dienen. 1. Relevanz (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern sind im vorgeschlagenen Projekt die Ziele des Arbeitsprogramms berücksichtigt? 2. Wissenschaftliche und technologische Qualität (Mindestpunktzahl 4 von 5) Inwiefern hat das Projekt klar definierte und präzise Ziele? stellen die Ziele einen deutlichen Fortschritt gegenüber der derzeitigen Situation dar? eignet sich das vorgeschlagene W&T-Konzept zur Erreichung der Ziele des Projekts in Forschung und Innovation? 3. Auswirkungspotenzial (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern wird das vorgeschlagene Projekt voraussichtlich die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit oder die Lösung gesellschaftlicher Probleme bewirken? geht aus dem Vorschlag hervor, dass durch die Durchführung der Arbeit auf europäischer Ebene ein deutlicher Mehrwert erzielt werden kann und dass die auf nationaler Ebene und von europäischen Initiativen (z. B. Eureka) durchgeführten Forschungstätigkeiten berücksichtigt werden. kann mit den Nutzungs- und/oder Verbreitungsplänen eine optimale Nutzung der Projektergebnisse sichergestellt werden? 4. Eignung des Konsortiums (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern bilden die Teilnehmer zusammen ein hochkarätiges Konsortium? sind die Teilnehmer für die ihnen zugewiesenen Aufgaben qualifiziert und zur Durchführung entschlossen? ergänzen sich die Teilnehmer? wurden die Möglichkeiten der Einbeziehung von KMU angemessen berücksichtigt? 35 Anhang B 5. Managementqualität (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern ist das Projektmanagement nachweislich von hoher Qualität? ist ein angemessener Plan für die Verwaltung der Kenntnisse, des geistigen Eigentums und für andere Tätigkeiten im Bereich der Innovation vorhanden? 6. Mobilisierung von Ressourcen (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern sieht das Projekt die für den Erfolg wichtigen Ressourcen (Humanressourcen, Ausrüstung, Finanzmittel usw.) vor? sind die Ressourcen überzeugend in ein kohärentes Projekt eingebunden? ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen? Mindestens zu erreichende Gesamtpunktzahl 21 von 30. 36 Anhang B Koordinierungsmaßnahmen Die folgenden Fragen sollen als Grundlage für die einheitliche Bewertung von Vorschlägen für Koordinierungsmaßnahmen dienen. 1. Relevanz (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern sind im vorgeschlagenen Projekt die Ziele des Arbeitsprogramms berücksichtigt? 2. Qualität der Koordinierung (Mindestpunktzahl 4 von 5) Inwiefern sind die zu koordinierenden Forschungsmaßnahmen/-programme nachweislich von hoher Qualität? kann mit den vorgeschlagenen Koordinierungsmechanismen gewährleistet werden, dass die Ziele der Maßnahme erreicht werden? 3. Auswirkungspotenzial (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern geht aus dem Vorschlag hervor, dass durch die Durchführung der Arbeit auf europäischer Ebene ein deutlicher Mehrwert erzielt werden kann und dass die auf nationaler Ebene und von europäischen Initiativen (z. B. Eureka) durchgeführten Forschungstätigkeiten berücksichtigt werden. hätte eine Unterstützung durch die Gemeinschaft tatsächliche Auswirkungen auf die Maßnahme und deren Tragweite, Ziele und Ergebnisse? mobilisiert das Projekt eine kritische Masse an Ressourcen in Europa? kann mit den Nutzungs- und/oder Verbreitungsplänen eine optimale Nutzung der Projektergebnisse sichergestellt werden, und wenn möglich nicht nur durch die Teilnehmer des Projekts? 4. Eignung des Konsortiums (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern bilden die Teilnehmer zusammen ein hochkarätiges Konsortium? sind die Teilnehmer für die ihnen zugewiesenen Aufgaben qualifiziert? bündelt das Projekt die komplementären Fachkenntnisse der Teilnehmer, um eine Mehrwert gegenüber den Programmen der einzelnen Teilnehmer zu erzielen? 37 Anhang B 5. Managementqualität (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern ist das Projektmanagement nachweislich von hoher Qualität? ist ein angemessener Plan für die Verwaltung der Kenntnisse, des geistigen Eigentums und für andere Tätigkeiten im Bereich der Innovation vorhanden? 6. Mobilisierung von Ressourcen (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern sind im Projekt die für den Erfolg wichtigen Ressourcen (Humanressourcen, Ausrüstung, Finanzmittel usw.) vorgesehen? sind die Ressourcen überzeugend in ein kohärentes Projekt eingebunden? ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen? Mindestens zu erreichende Gesamtpunktzahl 21 von 30. 38 Anhang B Maßnahmen zur gezielten Unterstützung Die folgenden Fragen gelten in allen Teilen des RP6 für die Bewertung von Vorschlägen für Maßnahmen zur gezielten Unterstützung. 1. Relevanz (Mindestpunktzahl 4 von 5) Inwiefern behandelt der Vorschlag die wichtigsten Fragen, die im Arbeitsprogramm/in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, den spezifischen Programmen oder dem Europäischen Forschungsraum zu definieren sind. 2. Qualität der Maßnahme (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern sind die vorgeschlagenen Ziele gerechtfertigt und gewährleistet die Qualität des vorgeschlagenen Konzepts, der Methodik und des Arbeitsplans die Erreichung der Ziele? bringt/bringen der/die Antragsteller hohe Kompetenzen hinsichtlich seiner/ihrer beruflichen Qualifikationen und/oder seiner Erfahrungen mit? sind die vorgeschlagenen Tätigkeiten innovativ und originell (falls zutreffend)? 3. Auswirkungspotenzial (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern kann die Wirkung der vorgeschlagenen Arbeit nur auf europäischer Ebene erzielt werden? hätte eine Unterstützung durch die Gemeinschaft erhebliche Auswirkungen auf die Maßnahme und deren Tragweite, Ziele und Ergebnisse? kann mit den Nutzungs- und/oder Verbreitungsplänen eine optimale Nutzung der Projektergebnisse sichergestellt werden, und wenn möglich nicht nur durch die Teilnehmer des Projekts? 4. Managementqualität (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern gewährleisten die Managementstrukturen die erforderlichen beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen, nachweisliche Kompetenz und Fähigkeit zur Erbringung der Leistung? 5. Mobilisierung von Ressourcen (Mindestpunktzahl 3 von 5) Inwiefern sind im Projekt die für den Erfolg wichtigen Ressourcen (Humanressourcen, Ausrüstung, Finanzmittel usw.) vorgesehen? ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen? Mindestens zu erreichende Gesamtpunktzahl 17.5 von 25. 39 Anhang B Ethische Prüfung der Vorschläge Gemäß Artikel 3 des Rahmenprogramms und Artikel 10 der Beteiligungsregeln wird bei der Vorschlagsbewertung auch eine Vorprüfung der im Vorschlag enthaltenen ethischen Aspekte vorgenommen. Eine eingehende ethische Prüfung der Vorschläge, die problematische ethische Fragen aufwerfen, kann nach der Bewertung und vor der endgültigen Auswahlentscheidung der Kommission durchgeführt werden. Zu diesem Zweck kann ein Prüfungsausschuss für ethische Fragen einberufen werden. Der Ausschuss bewertet folgende Aspekte: inwiefern sich die Antragsteller der ethischen Dimension der von ihnen vorgeschlagenen Forschung bewusst sind, ob die Forscher die ethischen Anforderungen des 6. Rahmenprogramms beachten. Dazu wurde eine Erklärung zum Bericht über die Ratstagung vom 30.09.2002 abgegeben; diese ist am Ende dieses Kapitels wiedergegeben. ob die Antragsteller die Gesetze, Rechtsvorschriften und/oder Leitlinien beachtet haben, die im Land/in den Ländern, wo die Forschung durchgeführt wird, gelten, ob die einschlägigen internationalen Übereinkommen und Erklärungen beachtet wurden22, ob die einschlägigen Richtlinien der Gemeinschaft beachtet wurden, ob sich der Antragsteller um die Genehmigung/befürwortende Stellungnahme der zuständigen örtlichen Ethikausschüsse bemüht. Bei Forschung mit Menschen prüft der Ausschuss insbesondere: die Informationen, die die Teilnehmer erhalten (gesunde Freiwillige, Gewebespender, Patienten, usw.), die Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmer (einschließlich der genetischen Daten) und der Privatsphäre, die Auswahlkriterien und die Auswahlmethode, die Betreuung der Teilnehmer. Für Forschung unter Verwendung isolierter humaner embryonaler Stammzellen in Zellkulturen oder Zellbanken und von fetalem Gewebe und Zellen (für die Beschränkungen gelten, die nachstehender Erklärung zum Ratsprotokoll zu entnehmen sind) prüft der Ausschuss insbesondere: 22 EU-Charta der Grundrechte, unterzeichnet in Nizza am 7. Dezember 2000, Konvention über Menschenrechte und Biomedizin - Oviedo, 4.4.1997 – Europarat and das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von Menschen (1998), Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte - UNESCO - 11. November 1997 Erklärung von Helsinki (neueste Fassung) - World Medical Association Konvention über die Rechte des Kindes - Vereinte Nationen - 20. November 1989 Tierschutzprotokoll von Amsterdam 40 Anhang B ob die Antragsteller die Gesetze, Rechtsvorschriften und/oder Verhaltenskodizes beachtet haben, die im Land/in den Ländern, wo die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in Zellkulturen durchgeführt wird, gelten; welche Verfahren für die Erteilung einer Zustimmung nach Inkenntnissetzung vorgesehen sind, die Herkunft des humanen embryonalen und fetalen Gewebes/der Zellen, die Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten (einschließlich der genetischen Daten) und der Privatsphäre, gegebenenfalls die Art der finanziellen Anreize. Bei Forschung mit Tieren prüft der Ausschuss insbesondere: ob die Antragsteller den „Drei R“-Ansatz – Replacement (Ersatz), Reduction (Verringerung) und Refinement (Verfeinerung) anwenden, insbesondere: werden Tierversuche, wo immer möglich, durch Alternativen ersetzt? Wird das Leiden von Tieren vermieden oder auf ein Minimum beschränkt? Ist der Tierschutz gewährleistet und werden die Grundsätze der biologischen Vielfalt beachtet? Zum Thema der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen (siehe oben) gaben der Rat und die Kommission folgende Erklärung zum Protokoll der Ratssitzung vom 30. September 2002 ab: „Der Rat und die Kommission stimmen darin überein, dass detaillierte Durchführungsvorschriften betreffend die Verwendung humaner Embryos und humaner embryonaler Stammzellen, die unter dem 6. Rahmenprogramm finanziert werden können, bis zum 31. Dezember 2003 festgelegt werden. Die Kommission erklärt, dass während dieser Zeit und bis zur Festlegung der detaillierten Durchführungsvorschriften sie die Finanzierung Forschungstätigkeiten nicht vorschlagen wird, ausgenommen die Untersuchung von in Banken bestehenden oder in Kulturen isolierten humanen embryonalen Stammzellen. Die Kommission wird die wissenschaftlichen Fortschritte und Bedürfnisse sowie die Entwicklung der internationalen und nationalen Gesetzgebung, Vorschriften und ethischen Regeln betreffend dieses Thema genau beobachten, auch unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Europäischen Gruppe von Beratern betreffend die ethischen Implikationen der Biotechnologie (1991-1997) und der Stellungnahmen der Europäischen Gruppe betreffend Ethik in der Wissenschaft und neuen Technologien (seit 1998), und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis September 2003 berichten. Der Rat erklärt, dass es seine Absicht ist, dieses Thema auf einer Tagung im September 2003 zu diskutieren. Im Rahmen der Überprüfung jedes künftigen dem Rat vorzulegenden Vorschlages in Anwendung von Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG erinnert die Kommission an ihre Erklärung betreffend Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG, nach der die Kommission es im Bemühen um eine ausgewogene Lösung vermeiden wird, sich einem im Rat vorherrschenden Standpunkt zur Ablehnung der Zweckmäßigkeit einer Durchführungsmaßnahme entgegenzustellen (siehe ABl. C 203 vom 17.7.1999, S. 1). 41 Anhang B Der Rat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, dem im Rahmen des spezifischen Forschungsprogramms "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" eingesetzten Programmausschuss nach Artikel 6 Absatz 3 erster Gedankenstrich Verfahrensmodalitäten für Forschungstätigkeiten an menschlichen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen vorzulegen. Ferner nimmt der Rat die Absicht der Kommission zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, dem Rat und dem Parlament im Frühjahr 2003 einen Bericht über die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen vorzulegen, der als Grundlage der Erörterungen im Rahmen eines interinstitutionellen Seminars über Bioethik dienen wird. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Seminars wird die Kommission nach Artikel 166 Absatz 4 des Vertrages einen Vorschlag für die Festlegung weiterer Leitlinien in Bezug auf die Grundsätze, die bei der Beschlussfassung über die Gemeinschaftsmittel für Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit menschlichen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen zum Tragen kommen, vorlegen. Der Rat und die Kommission werden mit Unterstützung des Europäischen Parlaments alles tun, um die Rechtssetzungsverfahren baldmöglichst, spätestens aber im Dezember 2003 abzuschließen. Der Rat und die Kommission gehen davon aus, dass oben genannte Seminar entsprechend dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zu einem europaweiten und gut strukturierten Diskussionprozess über die ethischen Fragen im Zusammenhang mit der modernen Biotechnologie, insbesondere in Bezug auf humane embryonale Stammzellen, beitragen wird, um das Verständnis der Öffentlichkeit zu fördern. Der Rat und die Kommission stellen fest, dass die ethische Akzeptanz verschiedener Forschungsgebiete mit den unterschiedlichen Situationen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang steht und gemäß dem Subsidiaritätsprinzip dem einzelstaatenlichen Recht unterliegt. Ferner stellt die Komission fest, dass die Forschung an menschlichen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen in mehreren, aber nicht in allen Mitgliedstaaten freigegeben ist. 42 Annex C Anhang C: Liste der Ländergruppen, für die die spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen sind (letzte Aktualisierung : März 2003) ENTWICKLUNGSLÄNDER (AKP, ASIEN, LATEINAMERIKA) Togo Uganda Sambia Simbabwe Laos (Demokr. Volksrep.) Malaysia Malediven Mongolei Nepal Pakistan Philippinen Singapur Sri Lanka Thailand Vietnam Republik Moldau Russland** Tadschikistan Turkmenistan Ukraine Usbekistan KARIBIK Antigua und - AKP Barbuda AFRIKA Bahamas Angola LÄNDER DES Barbados Benin WESTLICHEN Belize* Botsuana BALKANRAUMS Kuba* Burkina Faso Albanien Dominica Burundi Bosnien und Dominikan. Kamerun Herzegowina - LATEINRep. Kap Verde Kroatien AMERIKA Grenada Zentral Argentinien ehemalige Guyana* afrikanische Bolivien jugoslawische Haiti Republik Brasilien Republik Jamaika Tschad Chile Mazedonien St. Kitts und Komoren Kolumbien Serbien und Nevis Kongo Costa Rica Montenegro(2) St. Lucia (Republik) Ecuador *Zum Zweck der Teilnahme St. Vincent Kongo El Salvador an „spezifischen und die (Demokr. Rep.) Guatemala Maßnahmen zur Grenadinen Elfenbeinküste Honduras Unterstützung der Suriname* Dschibuti Mexiko internationalen Trinidad und Äquatorial Nicaragua Zusammenarbeit“ können Tobago diese Länder sowohl zur guinea Panama AKP als auch zur Region Eritrea Paraguay PAZIFIK Lateinamerika gerechnet Äthiopien Peru Cook-Inseln werden. Gabun Uruguay Osttimor** Gambia Venezuela **Zum Zweck der Fidschi Ghana Teilnahme an „spezifischen Kiribati PARTNERLÄNDER Maßnahmen zur Guinea Marshallinseln IM MITTELMEERUnterstützung der Guinea-Bissau Mikronesien RAUM(1) internationalen Kenia (die Föderierten Zusammenarbeit“ können Algerien Lesotho Staaten von) diese Länder sowohl zur Ägypten Liberia Nauru AKP als auch zur Region Jordanien Madagaskar Niue Asien gerechnet werden. Libanon Malawi Palau Marokko ***Zum Zweck der Mali Papua Arabische Rep. Teilnahme an „spezifischen Mauretanien Neuguinea** Maßnahmen zur Syrien Mauritius Salomonen Unterstützung der Tunesien Mosambik Tonga internationalen Westjordanland Namibia Tuvalu Zusammenarbeit“ können und Niger China, Indien und Russland Vanuatu Gazastreifen Nigeria für sich als Region Westsamoa betrachtet werden; in diesem Ruanda RUSSLAND UND Fall müssen allerdings - ASIEN Sao Tomé und ANDERE NEUE mindestens 3 verschiedene Bangladesch Principe UNABHÄNGIGE Partner aus verschiedenen Bhutan Senegal STAATEN Provinzen oder Staaten Brunei Seychellen Armenien innerhalb von China, Indien Darussalam Sierra Leone und Russland teilnehmen. Aserbaidschan Kambodscha Somalia Belarus China*** Südafrika Georgien Indien*** Sudan Kasachstan Indonesien Swasiland Kirgisistan Tansania 1 Zu den Partnerländern im Mittelmeerraum zählen 12 Länder, die am Barcelona-Prozess beteiligt sind: Algerien, Zypern, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Arabische Republik Syrien, Tunesien, Türkei, Westjordanland und Gazastreifen. Zypern, Malta, die Türkei und Israel sind inzwischen jedoch mit dem RP6 assoziiert. 2 Einschließlich Kosovo nach der Definition der Entschließung des UN-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999. 43 Annex D Anhang D : Förderung der Zusammenarbeit mit assoziierten Bewerberländern (letzte Aktualisierung : März 2003) Im Rahmen dieses Anhangs werden Maßnahmen zur gezielten Unterstützung durchgeführt, mit denen die Teilnahme von Organisationen aus assoziierten Bewerberländern an Maßnahmen der vorrangigen Themenbereiche gefördert und erleichtert werden soll. Dazu gehören Maßnahmen folgender Art: Informations-, Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen; Förderung der Kompetenzen von assoziierten Bewerberländern; Unterstützung von Wissenschaftlern dieser Länder bei der Teilnahme an Konferenzen und der Vorbereitung von Vorschlägen; Einrichtung und Stärkung von Netzen hochwertiger Forschungszentren zwischen Mitgliedstaaten und assoziierten Bewerberländern sowie zwischen assoziierten Bewerberländern untereinander und innerhalb solcher Länder; Maßnahmen zur Unterstützung einer besseren Beteiligung von KMU in assoziierten Bewerberländern; Bewertung von FTE-Systemen und von Maßnahmen der FTE-Politik in bestimmten Bereichen; Begutachtung von Forschungseinrichtungen, die in bestimmten Bereichen tätig sind; Zukunftsforschung zur Festlegung der Forschungspolitik und Organisation von Forschungssystemen in bestimmten Bereichen. Zwei Arten von Aufforderungen sind im Rahmen dieser Initiative vorgesehen: eine allgemeine Aufforderung für alle vorrangigen Themenbereiche (Aufforderung 1) und spezifische Aufforderungen für jeweils einen vorrangigen Themenbereich (Aufforderungen 2 bis …). Wichtiger Hinweis: Die im Rahmen dieser Initiative vorgesehenen Aufforderungen ersetzen keine Aufforderungen, die in anderen Teilen dieses Arbeitsprogramms bereits erfolgt oder vorgesehen sind. D. 1 Allgemeine Aufforderung Die allgemeine Aufforderung bezweckt die Auswahl einer oder mehrerer Stellen (öffentliche Forschungseinrichtung, öffentliche Stelle für Forschungsmanagement usw.) in jedem assoziierten Bewerberland mit folgenden Aufgaben: – Vernetzung der einzelstaatlichen Kontaktpersonen In jedem Land sind verschiedene Netze zur Verteilung von Informationen über das 6. Rahmenprogramm vorhanden: einzelstaatliche Kontaktpersonen (für jede Programmmaßnahme), Verbindungsleute (in Forschungszentren), Ausschussmitglieder usw. Ziel ist es, ein virtuelles Netz dieser Personen zu schaffen und die Verteilung von Informationen sowohl in den assoziierten Bewerberländern als auch in den Mitgliedstaaten zu verbessern. 44 Annex D Die Maßnahme würde auch die Organisation von Sitzungen zum Austausch vorbildlicher Praktiken sowie die Unterstützung von Wissenschaftlern bei der Vorbereitung von Vorschlägen umfassen. – Durchführung von Einzelmaßnahmen für KMU Zur Erleichterung der Teilnahme von KMU in vorrangigen Themenbereichen des 6. Rahmenprogramms sollen die ausgewählten Stellen folgende Maßnahmen durchführen: Unterstützung von KMU bei der Ermittlung vorrangiger Themenbereiche und Instrumente, die für ihren jeweiligen Forschungsbedarf am belangreichsten sind Beratung in Fragen der Verwaltungsverfahren und Verträge (z. B. Rolle und Zuständigkeiten von Teilnehmern an Konsortien, Kosten, Rechte und Pflichten von Vertragspartnern usw.) Unterstützung von KMU bei der Suche nach Partnern Technische Unterstützung bei der Vorbereitung von Vorschlägen, insbesondere von KMU, die bereit sind, integrierte Projekte oder Exzellenznetze zu koordinieren oder bei diesen eine aktive Rolle zu übernehmen Beratung von KMU bei der Gründung von KMU-Gruppierungen, die bei EU-Vorschlägen als Partner tätig werden wollen Der Beitrag der Gemeinschaft wird von der Zahl der förderfähigen Vorschläge abhängen, die von den KMU des jeweiligen Landes eingereicht werden, und wird 5000 € je förderfähigem KMU-Vorschlag nicht überschreiten. – Vernetzung hochwertiger Forschungszentren Die ausgewählte öffentliche Stelle wird hochwertige Forschungszentren vernetzen und die Funktion dieser Netze in einem wissenschaftlichen Bereich, der die vorrangigen Themenbereiche betrifft, unterstützen. Das Netz verfolgt folgende Ziele: Mobilisierung der personellen und materiellen Ressourcen, die in einem gegebenen Bereich in den assoziierten Bewerberländern vorhanden sind Verteilung wissenschaftlicher Informationen sowie von Forschungsergebnissen Wesentliche Erleichterung der Kommunikation zwischen Zentren mit ähnlichen wissenschaftlichen Interessen Zu diesem Zweck wird Folgendes finanziert: Treffen mit Wissenschaftlern, die in bestimmten vorrangigen Themenbereichen des 6. Forschungsrahmenprogramms tätig sind, zur möglichen Koordinierung ihre Aktivitäten sowie auch zum Austausch von Ergebnissen und von Personen (Besuche und Forschungsaufenthalte in Partnereinrichtungen). 45 Annex D – Organisation von Informationsveranstaltungen Umfasst die Organisation jährlicher Informationsveranstaltungen zur Darlegung der Arbeitsprogramme des 6. Rahmenprogramms und des Inhalts der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. D. 2 Spezifische Aufforderung Diese Aufforderung bezweckt die Finanzierung spezifischer Maßnahmen in den folgenden vorrangigen Themenbereichen: Nanotechnologien und Nanowissenschaften, wissensbasierte multifunktionelle Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen Luft- und Raumfahrt Lebensmittelqualität und -sicherheit Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme: Nachhaltige Energiesysteme Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme: Nachhaltiger Land- und Seeverkehr Für die vorranigen Themenbereiche „Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit“ und „Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme: Globale Veränderungen und Ökosysteme“ werden besondere Maßnahmen später in diesem Jahr durchgeführt. Einzelheiten zu den Maßnahmen in den Bereichen „Technologien für die Informationsgesellschaft“ und „Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft“ sind den Kapiteln 2 und 7 dieses Arbeitsprogramms zu entnehmen. Die Aufforderung betrifft Folgendes: Organisation von Konferenzen in den assoziierten Bewerberländern mit Wissenschaftlern sowohl aus assoziierten Bewerberländern als auch aus Mitgliedstaaten Organisation von Austauschveranstaltungen und Seminaren, auf denen Wissenschaftler der assoziierten Bewerberländer mit anderen Wissenschaftlern desselben Sektors aus anderen assoziierten Bewerberländern und Mitgliedstaaten zusammenkommen können, um sich insbesondere an Vorschlägen für integrierte Projekte und Exzellenznetze zu beteiligen Bewertung - Bewertung der Politik in einem bestimmten Forschungsbereich sowie Durchführung von Studien, die auf die Bestimmung von Kriterien für die Festlegung der Forschungspolitik in dem betreffenden Bereich gerichtet sind - unabhängige Bewertungen in einzelnen Sektoren 46 Annex D Einrichtung einer Datenbank mit detaillierten Angaben zu Wissenschaftlern und Forschungsorganisationen in den Bewerberländern zur Erleichterung der Suche nach Partnern bei der Gründung von Konsortien 47 Annex D DATENBLATT ZUR AUFFORDERUNG 1 1) Spezifisches Programm: Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums 2) Vorrangiger Themenbereich/Gebiet: Alle vorrangigen Themenbereiche 3) Titel der Aufforderung: Maßnahmen zur gezielten Unterstützung (SSA) der assoziierten Bewerberländer 4) Kennung der Aufforderung: FP6-2003-ACC-SSA-General 5) Datum der Veröffentlichung23: 26. März 2003 6) Frist für die Einreichung der Vorschläge24: 26. Juni 2003, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel) 7) Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 9.000.000 € 8) Bereich & Instrumente: Bereich Instrumente Siehe Anhang D.1 des Arbeitsprogram ms Maßnahme zur gezielten Unterstützung 9) Mindestteilnehmerzahl25: Instrument Mindestanzahl Maßnahme zur gezielten Unterstützung 1 Rechtsperson 10) Teilnahmebeschränkung: Keine 11) Konsortialvereinbarung: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen, die sich aus dieser Aufforderung ergeben, müssen keine Konsortialvereinbarung abschließen. 23 24 25 Der für die Veröffentlichung dieser Aufforderung zuständige Generaldirektor kann den Veröffentlichungstermin um bis zu einem Monat vorverlegen bzw. aufschieben. Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde (siehe Fußnote 1), wird (werden) die Einreichungsfrist(en) in der veröffentlichten Aufforderung entsprechend angepasst. MS= Mitgliedstaaten der EU; AS (einschließlich ACC) = Assoziierte Staaten; ACC : Assoziierte Bewerberländer - Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern. 48 Annex D 12) Bewertungsverfahren: Die Bewertung erfolgt in einem einstufigen Verfahren. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet. 13) Bewertungskriterien: Die für die einzelnen Instrumente geltenden Kriterien sind Anhang B des Arbeitsprogramms zu entnehmen (einschl. ihrer jeweiligen Gewichtung, Mindestpunktzahl und der mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl). 14) Vorläufige Bewertung und Auswahlfristen: Bewertungsergebnisse: 2 Monate nach der unter Punkt 6 genannten Frist Vertragsunterzeichnung : 6 Monate nach der unter Punkt 6 genannten Frist 49 Annex D DATENBLATT ZUR AUFFORDERUNG 2 1) Spezifisches Programm: Forschungsraums Integration und Stärkung des Europäischen 2) Vorrangiger Themenbereich/Gebiet: Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionelle Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen Luft- und Raumfahrt Lebensmittelqualität und -sicherheit Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme (i) Nachhaltige Energiesysteme (ii) Nachhaltiger Land- und Seeverkehr 3) Titel der Aufforderung: spezielle gezielte Maßnahmen zur Unterstützung (SSA) der assoziierten Bewerberländer 4) Kennungen der Aufforderung: - - Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionelle Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen (FP6-2003-ACCSSA-NMP) Luft- und Raumfahrt (FP6-2003-ACC-SSA-Aero-Space) Lebensmittelqualität und -sicherheit (FP6-2003-ACC-SSA-Food) Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme: Nachhaltige Energiesysteme (FP6-2003-ACC-SSA-Energy) Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme: Nachhaltiger Land- und Seeverkehr (FP6-2003-ACC-SSA-Transport) 5) Datum der Veröffentlichung1: 26. März 2003 6) Frist für die Einreichung der Vorschläge2: 26. Juni 2003, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel) 7) Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: bis zu 4.000.000 €, dabei bis zu 1.000.000 € pro vorrangiger Themenbereich 8) Bereich & Instrumente: 1 2 Bereich Instrumente siehe Abschnitt D.2 des Arbeitsprogram ms Maßnahme zur gezielten Unterstützung Der für die Veröffentlichung dieser Aufforderung zuständige Generaldirektor kann den Veröffentlichungstermin um bis zu einem Monat vorverlegen bzw. aufschieben. Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde (siehe Fußnote 1), wird (werden) die Einreichungsfrist(en) in der veröffentlichten Aufforderung entsprechend angepasst. 50 Annex D 9) Mindestteilnehmerzahl3: Instrument Mindestanzahl Maßnahme zur gezielten Unterstützung 1 Rechtsperson 10) Teilnahmebeschränkung: Keine 11) Konsortialvereinbarung: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen, die sich aus dieser Aufforderung ergeben, müssen keine Konsortialvereinbarung abschließen. 12) Bewertungsverfahren: Die Bewertung erfolgt in einem einstufigen Verfahren. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet. 13) Bewertungskriterien: Die für die einzelnen Instrumente geltenden Kriterien sind Anhang B des Arbeitsprogramms zu entnehmen (einschl. ihrer jeweiligen Gewichtung, Mindestpunktzahl und der mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl). 14) Vorläufige Bewertung und Auswahlfristen: Bewertungsergebnisse: 2 Monate nach der unter Punkt 6 genannten Frist Vertragsunterzeichnung : 6 Monate nach der unter Punkt 6 genannten Frist 3 MS= Mitgliedstaaten der EU; AS (einschließlich ACC) = Assoziierte Staaten; ACC : Assoziierte Bewerberländer - Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern. 51