ANHANG A: Übersicht über die in diesem Arbeitsprogramm

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Arbeitsprogramm
zum spezifischen Programm im Bereich
der Forschung, technologischen
Entwicklung und Demonstration:
„Integration und Stärkung des
Europäischen Forschungsraums“
1
Inhalt
NB :
Dieses Dokument enthält Ausschnitte des Arbeitsprogramms für das
spezifische Programm “Integration und Stärkung des Europäischen
Forschungsraums” des 6. Rahmenprogramms. Nicht alles ist wichtig für
NEST.
Arbeitsprogramm Abschnitt 0 : Allgemeine einführung
(letzte Aktualisierung : März 2003)................................................................... 4
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Allgemeines...................................................................................................................... 4
Gegenstandsbereich des Arbeitsprogramms ................................................................ 5
Bereichsübergreifende Fragen....................................................................................... 5
Einreichung eines Vorschlags ...................................................................................... 10
Bereichsübergreifende Vorschläge.............................................................................. 10
Bewertungskriterien und Fragen dazu ....................................................................... 11
Maßnahmen zur gezielten Unterstützung .................................................................. 12
Arbeitsprogramm Abschnitt 8: Neue und sich abzeichnende
wissenschaftliche und technologische Entwicklungen (NEST)
(letzte Änderung: Dezember 2003) ................................................................ 14
8.2.1
8.2.2
Einleitung, Ziele und Gesamtkonzept ..................................................................... 14
Wissenschaftlich-technischer Inhalt ....................................................................... 15
8.2.2.1
8.2.2.2
8.2.2.3
8.2.2.4
ADVENTURE.......................................................................................................................... 15
INSIGHT .................................................................................................................................. 15
PATHFINDER-Initiativen ....................................................................................................... 16
NEST SUPPORT ..................................................................................................................... 21
8.2.3
8.2.4
Durchführungsmodalitäten ..................................................................................... 22
Kurzinformationen zu den Aufforderungen (ADVENTURE, INSIGHT, NEST
SUPPORT) ................................................................................................................ 24
Kurzinformation zu den Aufforderungen (Pathfinder) ........................................ 26
Information zu den Expertengruppen .................................................................... 27
Bewertungskriterien ................................................................................................. 28
8.2.5
8.2.6
8.2.7
8.2.7.1 Bewertungskriterien für INSIGHT-Projekte: spezielle gezielte Forschungsprojekte ............... 28
8.2.7.2 Bewertungskriterien für ADVENTURE-Projekte: spezielle gezielte Forschungsprojekte ...... 29
8.2.7.3 Bewertungskriterien für Maßnahmen zur gezielten Unterstützung (SSAs),
Koordinierungsmaßnahmen (CAs) und spezielle gezielte Forschungsprojekte für
PATHFINDER-Maßnahmen .................................................................................................... 30
Anhang A:
Übersicht über die in diesem Arbeitsprogramm geplanten
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Einzelheiten sind
dem jeweiligen Teil zu entnehmen)
(letzte Aktualisierung : Dezember 2003) ........................................................ 31
2
Anhang B : (letzte Aktualisierung : Dezember 2002) .................................... 33
Einheitliche Kriterien für die Bewertung der Vorschläge ................................................. 33
Spezielle gezielte Forschungs- oder Innovationsprojekte .................................................. 35
Koordinierungsmaßnahmen................................................................................................. 37
Maßnahmen zur gezielten Unterstützung ........................................................................... 39
Ethische Prüfung der Vorschläge ........................................................................................ 40
Anhang C:
Liste der Ländergruppen, für die die spezifischen Maßnahmen zur
Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen sind
(letzte Aktualisierung : März 2003)................................................................. 43
Anhang D :
Förderung der Zusammenarbeit mit assoziierten Bewerberländern
(letzte Aktualisierung : März 2003)................................................................. 44
3
ARBEITSPROGRAMM ABSCHNITT 0 : ALLGEMEINE
EINFÜHRUNG
(letzte Aktualisierung : März 2003)
1.
Allgemeines
Nach der Verabschiedung des spezifischen Programms im Bereich der
Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration „Integration und
Stärkung des Europäischen Forschungsraums“1 und nach Festlegung der
Regeln für die Beteiligung und die Ergebnisverbreitung2 gemäß dem EGVertrag hat die Kommission mit Unterstützung des Programmausschusses
dieses Arbeitsprogramm beschlossen, das die Ziele und technologischen
Prioritäten und den Zeitplan für die Durchführung des spezifischen
Programms für das erste Jahr der Laufzeit des Programms ausführlicher
beschreibt.
Für die vorrangigen Forschungsbereiche sind die neuen Instrumente
(integrierte Projekte und Exzellenznetze) als allgemeine vorrangige Mittel zur
Erreichung der Ziele anerkannt, welche in der Schaffung einer kritischen
Masse, der Integration der Forschungskapazitäten, der Vereinfachung der
Verwaltung und im europäischen Mehrwert bestehen.
Diese neuen Instrumente werden ab dem Beginn dieses Programms in jedem
Themenbereich und, soweit dies für zweckmäßig erachtet wird, als
vorrangiges Mittel eingesetzt; spezielle gezielte Projekte und
Koordinierungsmaßnahmen kommen jedoch weiterhin zur Anwendung.
Insbesondere wird ein reibungsloser Übergang vom vorangehenden Programm
sichergestellt.
Eine Teilnahme der Gemeinschaft an Programmen, die von verschiedenen
Mitgliedstaaten durchgeführt werden (Artikel 169 EG-Vertrag), ist vorerst nur
im vorrangigen Themenbereich „Biowissenschaften, Genomik und
Biotechnologie im Dienste der Gesundheit“ vorgesehen.
Weitere Informationen zu den Modalitäten der Nutzung der neuen Instrumente
stehen auf Cordis zur Verfügung (http://www.cordis.lu/fp6/instruments.htm).
Forschungstätigkeiten in den Bereichen der „speziellen Maßnahmen auf
einem breiteren Feld der Forschung“ werden vorerst durch spezielle
gezielte Forschungsprojekte, Koordinierungsmaßnahmen und spezielle
Forschungsprojekte für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
durchgeführt.
1
2
ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 1.
ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 23.
4
Im Bereich der „Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen
Forschungsraums“ kommen in erster Linie spezielle gezielte
Forschungsprojekte und Koordinierungsmaßnahmen zur Anwendung.
Maßnahmen zur gezielten Unterstützung, mit den entsprechenden
Ausschreibungsverfahren, und Koordinierungsmaßnahmen können für das
gesamte Programm durchgeführt werden.
Bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms hat sich die Kommission auf
Beratungsgremien und, was die vorrangigen Forschungsbereiche anbelangt,
auf die Ergebnisse einer Aufforderung zur Interessenbekundung gestützt, die
Anfang 2002 veröffentlicht wurde. Weitere Informationen dazu, einschließlich
einer Liste der Mitglieder der Beratungsgremien und der Ergebnisse der
Aufforderung zur Interessenbekundung, stehen auf Cordis zu Verfügung.
2.
Gegenstandsbereich des Arbeitsprogramms
Der Gegenstandsbereich des Arbeitsprogramms entspricht dem, der im
spezifischen Programm definiert ist. In diesem Arbeitsprogramm werden die
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen geplant, deren
Einreichungsfrist im Jahr 2003 liegt, und in vielen Fällen wird auf die
Aufforderungen mit voraussichtlicher Einreichungsfrist im Jahre 2004
hingewiesen. Anhang A enthält eine Übersicht über diese Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen. Einige Themen des spezifischen Programms
werden vorerst nicht behandelt, sie werden bei einer Änderung des
Arbeitsprogramms berücksichtigt.
3.
Bereichsübergreifende Fragen
Einige Fragen sind für alle Teile des Arbeitsprogramms von Belang. Diese
werden im Folgenden behandelt und werden in den einzelnen Teilen
gegebenenfalls näher ausgeführt. Die Arbeiten im Bereich der Statistiken in
diesem Arbeitsprogramm werden in enger Zusammenarbeit mit EUROSTAT
durchgeführt, insbesondere die Teile zu den vorrangigen Themenbereichen
„Technologien für die Informationsgesellschaft“ und „Bürger und Staat in der
Wissensgesellschaft“ wie auch der Teil, bei dem es um die politikorientierte
Forschung geht: „Spezielle Maßnahmen auf einem breiteren Feld der
Forschung“.
a) Dieses Arbeitsprogramm stellt den Bedarf kleiner und mittlerer
Unternehmen (KMU) in den Mittelpunkt. So sind mindestens 15% der für
die vorrangigen Forschungsbereiche vorgesehenen Mittel für KMU
bestimmt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind besondere Maßnahmen wie
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen speziell für KMU im
Zusammenhang mit den neuen Instrumenten, die Verstärkung der
Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten sowie besondere Ausbildungs- und
Einführungsmaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus ist die Beteiligung
von KMU in den Beurteilungskriterien speziell bei den neuen
Instrumenten
berücksichtigt.
Auch
die
Tatsache,
dass
Arbeitsgemeinschaften, denen viele KMU angehören, eine aktive Rolle bei
5
den neuen Instrumenten spielen können, wird zur Erreichung des Zieles
beitragen.
b) Gemäß den geltenden Abkommen können Antragsteller aus assoziierten
Ländern an diesem Programm unter den gleichen Bedingungen und mit
den gleichen Rechten und Pflichten teilnehmen wie Antragsteller aus
Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird in diesem Arbeitsprogramm Wert
auf die Einbeziehung assoziierter Bewerberländer in die Forschungspolitik
der Gemeinschaft und den Europäischen Forschungsraum gelegt. Zur
Förderung und Ermöglichung der Beteiligung von Einrichtungen aus
Bewerberländern an den Tätigkeiten der vorrangigen Themenbereiche
werden ferner Maßnahmen zur gezielten Unterstützung durchgeführt.
Diese
umfassen
Informations-,
Sensibilisierungs- und
Ausbildungstätigkeiten, die Förderung der Kompetenzen des
Bewerberlandes, die Förderung der Teilnahme von Wissenschaftlern aus
diesen Ländern an Konferenzen und die Unterstützung bei der
Ausarbeitung von Vorschlägen, die Schaffung und den Ausbau von
Exzellenznetzen und -zentren, an denen Mitgliedstaaten und
Bewerberländer beteiligt sind, oder von Netzen von Exzellenzentren aus
Bewerberländern und innerhalb von Bewerberländern, Maßnahmen zur
Unterstützung der Teilnahme von KMU aus Bewerberländern, die
Beurteilung der FTE-Systeme und -Politik auf einem bestimmten Gebiet,
das Screening von Forschungseinrichtungen, die auf einem bestimmten
Gebiet tätig sind, und Zukunftsforschung zur Entwicklung politischer
Konzepte und Strukturierung der Forschungssysteme auf einem
bestimmten
Gebiet.
Nähere
Einzelheiten
zu
spezifischen
Unterstützungsmaßnahmen für assoziierte Bewerberländer sind dem
Anhang D zu entnehmen.
c) Die internationale Zusammenarbeit ist ein wichtiger Aspekt des sechsten
Rahmenprogramms. Im Hinblick auf die Schaffung eines weltoffenen
europäischen Forschungsraums wird die internationale Zusammenarbeit
im sechsten Rahmenprogramm in der Hauptsache durch drei Strategien
sichergestellt:
- die Öffnung der Tätigkeiten im Bereich der „Bündelung und
Integration der Forschung der Europäischen Gemeinschaft“ für
Einrichtungen aus Drittstaaten und die Bereitstellung ausreichender
Finanzmittel dafür,
- Maßnahmen zur gezielten Unterstützung der internationalen
Zusammenarbeit und
- internationale Tätigkeiten im Bereich des Kapitels Humanressourcen
des spezifischen Programms für Forschung, technologische
Entwicklung und Demonstration: „Ausgestaltung des Europäischen
Forschungsraums“.
Die ersten beiden Tätigkeiten, die zum spezifischen Programm
„Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ gehören,
werden in diesem Arbeitsprogramm behandelt. Sie sind ferner im Sinne
der zweiten Maßnahme des Artikels 164, die eine Zusammenarbeit mit
Drittstaaten und internationalen Organisationen vorsieht.
6

Öffnung der Tätigkeiten im Bereich der „Bündelung und Integration der
Forschung der Europäischen Gemeinschaft“ für Einrichtungen aus
Drittstaaten
Für die Teilnahme von Forschern, Forschungsteams und Einrichtungen aus
Drittstaaten an Projekten stehen Finanzmittel zur Verfügung, die zu den
sieben vorrangigen Forschungsbereichen und zum Bereich „spezielle
Maßnahmen auf einem breiteren Feld der Forschung“ gehören. Mit den
Tätigkeiten in diesem Bereich werden insbesondere folgende
übergeordneten Ziele verfolgt:
- Ermöglichung des Zugangs zu andernorts auf der Welt vorhandenen
Kenntnissen und Fertigkeiten für europäische Wissenschaftler,
Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus der Europäischen
Union und aus den mit dem Rahmenprogramm assoziierten Ländern
und
- Förderung einer intensiven und kohärenten Beteiligung Europas an
internationalen Forschungsinitiativen, um Wissensfortschritte zu
ermöglichen oder zur Lösung der großen globalen Probleme
beizutragen.
Spezielle Fragen zur internationalen Dimension der sieben vorrangigen
Forschungsbereiche und der speziellen Maßnahmen auf einem breiteren
Feld der Forschung werden in den jeweiligen Kapiteln des
Arbeitsprogramms behandelt.
Teilnehmer aus Drittstaaten3 und von internationalen Organisationen
können sich an sämtlichen Tätigkeiten zu diesem Thema beteiligen, wobei
eine Mindestzahl von Teilnehmern gewährleistet sein muss.
Teilnehmer aus Entwicklungsländern, Mittelmeerländern, Ländern des
westlichen Balkanraums wie auch aus Russland und den Neuen
Unabhängigen Staaten (NUS) (siehe Länderverzeichnis in Anhang C)
können für sämtliche Tätigkeiten in diesem Themenbereich Finanzmittel
erhalten4. Teilnehmer aus anderen Drittstaaten können ebenfalls Zuschüsse
erhalten, wenn dies in dem jeweiligen Arbeitsprogramm vorgesehen ist
oder wenn es zur Durchführung der Forschungstätigkeit von wesentlicher
Bedeutung ist.

Maßnahmen zur
Zusammenarbeit
gezielten
Unterstützung
der
internationalen
Für den Bereich „Maßnahmen zur gezielten Unterstützung der
internationalen Zusammenarbeit“ werden 315 Mio. € zur Verfügung
gestellt. Zur Unterstützung der Außen- und der Entwicklungshilfepolitik
der Gemeinschaft betreffen diese Maßnahmen folgende Gruppen von
3
4
Zur Zeit gibt es keine Zusammenarbeit mit Afghanistan, Irak, Iran, Libyen, Myanmar und
Nordkorea. Das kann sich mit der Außenpolitik der Gemeinschaft ändern. Über etwaige
Änderungen können Sie sich auf Cordis informieren.
Für die Beteiligung aus den ausgewählten Drittstaaten (siehe Anhang C) an den vorrangigen
Forschungsbereichen und speziellen Maßnahmen auf einem breiteren Feld der Forschung wurden
285 Mio. € zur Verfügung gestellt.
7
Drittländern: Entwicklungsländer, Partnerländer im Mittelmeerraum,
Länder des westlichen Balkanraums, Russland und die Neuen
unabhängigen Staaten. Die Tätigkeiten und die Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen für diesen Themenbereich, die ergänzend
zur Möglichkeit der Beteiligung an vorrangigen Forschungsbereichen
durchgeführt werden, sind in Kapitel 10 dieses Arbeitsprogramms
beschrieben. Die Bestimmungen über die Zusammensetzung von
Konsortien sind in diesem Teil enthalten.

Teilnahme und finanzielle Unterstützung von Einrichtungen aus
Drittstaaten im Rahmen der Tätigkeiten „Stärkung der Grundpfeiler des
Europäischen Forschungsraums“
Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern aus Drittländern und
internationalen Organisationen wird in allen Themenbereichen aktiv gefördert.
Das wird den Tätigkeiten in den Themenbereichen zugute kommen. Darüber
hinaus können Einrichtungen aus Drittstaaten und internationale
Organisationen Finanzzuschüsse der Gemeinschaft erhalten. Dazu werden in
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gegebenenfalls geeignete
Themen für die internationale Zusammenarbeit aufgeführt. Dies gilt
insbesondere für die Drittstaaten, mit denen Kooperationsabkommen
geschlossen wurden.
d) Bei der Durchführung der Forschungstätigkeiten dieses Arbeitsprogramms
sind ethische Grundprinzipien und die Entscheidung über das spezifische
Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und
Demonstration: „Integration und Stärkung des Europäischen
Forschungsraums“ zu beachten. Weitere Informationen zu dem
vorgesehenen
Prüfverfahren
sind
den
„Leitlinien
zu
den
Projektbewertungsund
-auswahlverfahren“
zu
entnehmen
(http://www.cordis.lu/fp6/eval-guidelines). Auch in Anhang B zu diesem
Arbeitsprogramm sind Einzelheiten zu Aspekten enthalten, die bei jeder
ethischen Prüfung behandelt werden.
e) Soweit möglich wird in Verbindung mit dem spezifischen Programm für
Forschung,
technologische
Entwicklung
und
Demonstration
„Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums“ die Mobilität der
Forscher gefördert, insbesondere um die Schaffung des Europäischen
Forschungsraums zum Erfolg zu führen.
f) Dieses Arbeitsprogramm versucht, nach Möglichkeiten die Stellung von
Frauen in Wissenschaft und Forschung sowohl hinsichtlich der
Chancengleichheit als auch hinsichtlich der Geschlechtsspezifität der
behandelten Themen zu fördern.
g) Besonders wird auch auf ethische, soziale, rechtliche, ordnungspolitische
und umfassendere kulturelle Aspekte der Forschung, darunter der
sozioökonomischen Forschung, und Innovation geachtet, die durch den
möglichen Einsatz, die Nutzung und die Auswirkungen neu entwickelter
Technologien oder Verfahren und der Szenarios, die in jeder thematischen
8
Priorität vorgesehen sind, bedingt sind. Das wird durch die
sozioökonomischen Forschungstätigkeiten ergänzt, die im Rahmen der
thematischen Priorität „Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft“
durchgeführt werden.
h) Im regelmäßigen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat wird
die Kommission ausführlich über den Fortschritt bei der Durchführung des
spezifischen Programms und insbesondere im Hinblick auf die Erreichung
der Ziele und der Prioritäten berichten.
i) Die Innovationsförderung ist ein bereichsübergreifendes Thema und für
das gesamte FTE-Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft
relevant. Damit soll das Ziel des Vertrages erreicht werden, die
wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Gemeinschaftsindustrie zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern5.
Ein wichtiges Ziel ist in diesem Zusammenhang die Förderung der
Nutzung von Projektergebnissen, die FuE-Komponenten umfassen6.
Hierzu sollten die Konsortien bei ihren Projekten dem
Wissensmanagement und der Innovation hinreichend Aufmerksamkeit
widmen. Diese Themen sind in den Vorschlägen zu behandeln und
werden bei der Bewertung berücksichtigt7.
Vor allem sollten die Teilnehmer in ihren Projekten „innovationsrelevante
Tätigkeiten“ vorsehen, die durch eine EG-Finanzierung unterstützt werden
können. Beispiele hierfür sind Schutz und Management von Wissen und
geistigem Eigentum, die Analyse sozialwissenschaftlicher Faktoren, die
sich auf die Nutzung der Projektergebnisse auswirken, und
Durchführbarkeitsstudien zur Schaffung von Nebenprodukten.
Die Projektteilnehmer werden aufgefordert, regelmäßig über diese
Aspekte zu berichten und vor allem einen Plan zur Nutzung und
Verbreitung des Wissens zu entwickeln und während der gesamten
Projektlaufzeit zu aktualisieren. Dieser Plan muss die bereits
durchgeführten und geplanten innovationsrelevanten Tätigkeiten sowie
deren tatsächliche oder voraussichtliche Auswirkungen beschreiben.
Neben diesen zentralen Tätigkeiten auf Projektebene werden spezifische
Mechanismen den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den
verschiedenen Arbeitsprogrammen hinsichtlich ihres innovativen
Charakters gewährleisten und dafür sorgen, dass die nnovationsrelevanten
Leistungen ordnungsgemäß analysiert und bewertet werden8.
5
6
7
8
EG-Vertrag, Artikel 163 Absatz 1.
Dies wurde vom Rat ion seiner des Rates vom 30.9..2002 über ein spezifisches FTE-Programm
zur "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" bestätigt (Anahng, Punkt 1.1 ABl. L 294/7).
Vgl. Artikel 10 Abstz 1 Buchstabe Europäische) der Teilnahmeregeln (ABl. 355/28).
Vgl. ABl. L 294/50, Abschnitt 2 des Anhangs.
9
4.
Einreichung eines Vorschlags
Bei der Einreichung von Vorschlägen sind die Bestimmungen der
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu beachten9. Zur
Einreichung eines Vorschlags sollte der Antragsteller folgende Unterlagen
konsultieren:

dieses Arbeitsprogramm,

die jeweilige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, und

der jeweilige Leitfaden für Antragsteller.
Diese Unterlagen und zahlreiche andere nützliche Texte, einschließlich der
Beteiligungsregeln und der Vertragsmodalitäten, sind zu finden auf Cordis
(siehe oben).
5.
Bereichsübergreifende Vorschläge
Die Vorschläge sind im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen zu unterbreiten, die für die vorrangigen Forschungsbereiche nach
Themen geordnet sind. Die Kommission wird Vorschläge, die mehr als einen
Themenbereich betreffen, einem Verfahren zuordnen, soweit sie Bereiche
dieses Arbeitsprogramms betreffen.
Das spezifische Programm hat verschiedene thematische Prioritäten. Sie
betreffen eine Vielzahl von Forschungsbereichen. Vorschläge, die
verschiedene Bereiche erfassen, sind zu erwarten. Die Erfüllung des
Kriteriums der Relevanz für die Ziele des spezifischen Programms ist die
Grundvoraussetzung für die weitere Berücksichtigung solcher Vorschläge.
Vorschläge, die nicht in den Bereich des Arbeitsprogramms fallen, werden
nicht akzeptiert.
Bereichsübergreifende Vorschläge können wie folgt kategorisiert werden:

9
Vorschläge mit einem klaren „Schwerpunkt“. Bedingt durch die Natur
der heutigen Forschung sind die meisten Vorschläge in gewissem Maße
multidisziplinär. Diese Vorschläge werden nach den üblichen
Einreichungs- und Bewertungsverfahren behandelt. Vorschläge, die in
erheblichem Maße auch Technologien und Bereiche aus einem anderen
Programmteil betreffen, werden in dem Themenbereich behandelt, auf den
im Vorschlag das Hauptgewicht gelegt wird (also sein „Schwerpunkt“).
Bei Vorschlägen, deren Schwerpunkt nicht offensichtlich ist, wird die
Kommission den Inhalt prüfen und dann entscheiden, im welchem
Vorschläge für Maßnahmen zur gezielten Unterstützung, für die keine spezielle Aufforderung zur
Einreichung von Vorschläge veröffentlicht wird, können der Kommission nur unterbreitet
werden, wenn dies im Arbeitsprogramm vorgesehen ist.
10
Themenbereich er am besten zu behandeln ist. Wird ein Vorschlag einem
anderen Themenbereich zugeordnet als dem, für den er eingereicht wurde,
wird er in diesem neuen Themenbereich behandelt. Wenn jedoch für den
neuen Themenbereich nach der Neuzuordnung gerade keine Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen läuft, wird der Vorschlag mit
Zustimmung des Antragstellers zurückgestellt, bis eine entsprechende
Aufforderung veröffentlicht ist. Allerdings muss eine solche Aufforderung
im Arbeitsprogramm vorgesehen sein. Wird der Vorschlag angenommen,
dann wird er im Themenbereich seines Schwerpunkts behandelt und
finanziert.
6.

Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.
Vorschläge in bestimmten Bereichen haben zwangsläufig in
beträchtlichem Maße Bezug zu verschiedenen Themenbereichen. In
diesem Fall sieht die Kommission gemeinsame Aufforderungen zur
Einreichung
von
Vorschlägen
für
zwei
oder
mehr
Programme/Themenbereiche mit einem gemeinsamen Budget vor. Dieses
Verfahren ist auf klar definierte Bereiche beschränkt, in denen die
bereichsübergreifende Natur der eingegangenen Vorschläge im Voraus
erkennbar ist.

Vorschläge mit horizontaler Dimension. Es handelt sich um Vorschläge,
die für alle Teile des spezifischen Programms von Interesse sind, aber
nicht speziell für einen bestimmten Teil. Sind solche Vorschläge deutlich
innovativ und bahnbrechend, so können sie dem Teil des
Arbeitsprogramms zugeordnet werden, das sich mit der „Planung im
Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf“
befasst, sobald zu diesem Teil Vorschläge eingereicht werden können.
Vorschläge mit horizontaler Dimension, die dieses Kriterium nicht
erfüllen, können gegebenenfalls wie Vorschläge mit einem bestimmten
Schwerpunkt behandelt werden (siehe erster Unterpunkt).
Bewertungskriterien und Fragen dazu
In den „Leitlinien zu den Projektbewertungs- und -auswahlverfahren“ sind die
grundlegenden Verfahren beschrieben, die für alle Programme des sechsten
Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft gelten.
Die Kriterien für dieses Arbeitsprogramm sind in Anhang B aufgeführt.
Etwaige zusätzliche Kriterien sind im einschlägigen Teil dieses
Arbeitsprogramms angegeben. Mindestpunktzahlen für die Bewertung sind für
jede Kriteriengruppe in Anhang B aufgeführt. Sie gelten, soweit nicht anders
festgelegt. Darüber hinaus ist in Anhang B dargelegt, wie folgende Aspekte
berücksichtigt
werden:
Geschlechteraspekte,
ethische
und/oder
Sicherheitsaspekte und Ausbildungsaspekte.
Bevor sie für eine Finanzierung ausgewählt werden, können sämtliche
Vorschläge zu ethischen Fragen und Vorschläge, zu denen bei der
wissenschaftlichen Beurteilung ethische Bedenken festgestellt wurden, durch
einen ethischen Prüfungsausschuss überprüft werden. In den „Leitlinien zu
11
den Projektbewertungs- und -auswahlverfahren“ sind die entsprechenden
Verfahren insgesamt und das Verfahren der ethischen Prüfung ausführlicher
beschrieben.
Darüber hinaus kann in den Arbeitsprogrammen und daher in den
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen je nach Instrument und im
Hinblick auf das spezifische Ziel des Rahmenprogramms genau festgelegt
sein, welche Tätigkeit die Rechtspersonen, die an einer indirekten Aktion
teilnehmen, ausüben dürfen und welche Art von Rechtspersonen teilnehmen
dürfen, es kann eine entsprechende Einschränkung vorgenommen werden.
Das Bewertungsverfahren für die Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen kann in zwei Stufen unterteilt sein. Wenn es sich um ein
zweistufiges Verfahren handelt, ist das in der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen klar angegeben. Weitere Informationen zu diesem Verfahren
ist den „Leitlinien zu den Projektbewertungs- und -auswahlverfahren“ zu
entnehmen.
Die Kommission kann Vorschläge, die aufgrund einer Aufforderung eingehen, zur
Bewertung an externe Sachverständige versenden oder in elektronischer Form
bereitstellen, damit die Sachverständigen die Prüfung zu Hause oder am Arbeitsplatz
vornehmen können.
7.
Maßnahmen zur gezielten Unterstützung
Unterstützungsmaßnahmen haben einen begrenzteren Anwendungsbereich als
die Begleitmaßnahmen der vorherigen Rahmenprogramme. Diese Projekte
sollen die Durchführung der Tätigkeiten des Arbeitsprogramms, die
Auswertung und Verbreitung der Ergebnisse oder die Vorbereitung künftiger
Tätigkeiten aktiv unterstützen und dazu beitragen, dass die Gemeinschaft
ihre strategischen FTE-Ziele erreichen oder definieren kann. Daher wird den
Unterstützungsmaßnahmen mit folgenden Zielen große Bedeutung
beigemessen:



Förderung und Erleichterung der Verbreitung, der Übertragung, Nutzung,
Auswertung und/oder umfassenden Umsetzung der Ergebnisse früherer
Programme und des laufenden Programms (vor allem die StandardVerbreitungs- und Nutzungsaktivitäten der einzelnen Projekte);
Beitrag zu den strategischen Zielen, insbesondere hinsichtlich des
Europäischen Forschungsraums (z. B. Pilotinitiativen zum Thema
Benchmarking, Kartierung, Netzzusammenarbeit, usw.);
Vorbereitung künftiger FTE-Tätigkeiten der Gemeinschaft (z. B. durch
Zukunftsforschung, Sondierungsmaßnahmen, Pilotaktionen usw.).
Diese sind zu unterscheiden von Informations- und Informationsaustauschtätigkeiten, z. B. jährliche Workshops und Konferenzen, die auch ohne
Unterstützung der Kommission stattfinden. Solche Aktivitäten müssen den
strategischen Zielen des Programms dienlich sein (Europäischer
Forschungsraum, bessere Koordinierung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit,
Vorbereitung künftiger Initiativen der Gemeinschaft, usw.).
12
Eine begrenzte Anzahl spezifischer Unterstützungsmaßnahmen kann auch
dann finanziert werden, wenn der Antrag nicht in den Geltungsbereich einer
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fällt, vorausgesetzt, sie
weisen spezifische Merkmale auf und sind für die Ziele und den
wissenschaftlich-technologischen Inhalt des Programms besonders wertvoll.
Derartige Zuschüsse sind für Maßnahmen von europäischer Tragweite zu
beantragen, z.B. für die Unterstützung maßgebender politischer Workshops im
Zusammenhang mit den Tätigkeiten der sich abwechselnden
Unionspräsidentschaft. Die Anträge sind mindestens fünf Monate vor der
Veranstaltung, für die eine Unterstützung beantragt wird, einzureichen. Als
Bewertungskriterien gelten die in diesem Arbeitsprogramm festgelegten
Kriterien für spezifische Unterstützungsmaßnahmen.
13
Arbeitsprogramm Abschnitt 8:
Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische
Entwicklungen (NEST)
(letzte Änderung: Dezember 2003)
8.2.1 Einleitung, Ziele und Gesamtkonzept
Im sechsten Rahmenprogramm wird die Gemeinschaftsforschung schwerpunktsmäßig
in wenige thematische Prioritäten unterteilt. Dabei sind die Finanzmittel hauptsächlich
auf Bereiche konzentriert, in denen von der Forschung mittelfristig ein besonders
großer Nutzen für die Gesellschaft und Wirtschaft in Europa erwartet wird.
Notwendigerweise sind die Forschungsgebiete, die zu den thematischen Prioritäten
gehören, bereits so weit etabliert, dass sich künftige Entwicklungsrichtungen des
wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts recht zuverlässig abzeichnen
lassen.
Möchte sich Europa aber sein höchst dynamisches Forschungspotential erhalten, darf
es nicht nur die kritisch wichtigen Forschungsbereiche von Morgen fördern, sondern
muss auch die vielversprechendsten Möglichkeiten von Übermorgen erkunden.
Wissenschaftliche Fortschritte heben sich durch unerwartete Entwicklungen hervor:
Neue theoretische Erkenntnisse, unvorhergesehene experimentelle Ergebnisse, die
Verfügbarkeit von Instrumenten mit höherer Auflösung, eröffnen neue Wege für die
Wissenschaft und Technologie, indem beispielsweise Methoden zur Lösung
langanstehender
Probleme
geschaffen
oder
neue
vielversprechende
Forschungsrichtungen erschlossen werden.
Gleichzeitig muss sich Europa der möglichen Probleme und Risiken bewusst werden,
die durch neue wissenschaftliche und technologische Erkenntnisse und
Entwicklungen signalisiert werden, und sich mit ihnen befassen.
NEST (= New and Emerging Science and Technology) ermöglicht Aktivitäten, um
vielversprechende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen sowie die
Bedürfnisse in neuen und sich abzeichnenden Bereichen vorwegzunehmen und zu
ergründen.
Unterstützt werden Forschungstätigkeiten, welche einerseits im
Kompetenzbereich der Gemeinschaftsforschung liegen und andererseits entweder
verschiedene thematische Prioritäten gleichzeitig betreffen oder keiner dieser
Prioritäten zugeordnet werden können, insbesondere wenn es sich dabei um betont
interdisziplinäre und/oder multidisziplinäre Forschungstätigkeiten handelt. Die
Forschungstätigkeiten sollten auch unerwartete Entwicklungen größerer Tragweite
berücksichtigen.
NEST unterstützt im Wesentlichen drei Arten von Forschungstätigkeiten, wobei jede
ihr ganz spezifisches Profil hat.
 ADVENTURE: Forschungsprojekte auf sich abzeichnenden Wissensgebieten und
in Technologien der Zukunft, insbesondere in multidisziplinären Bereichen, die in
hohem Maße innovativ sind und hohe (technische) Risiken bergen.
 INSIGHT: Forschungsprojekte zur Bewertung neuer Entdeckungen oder neu
beobachteter Phänomene, wobei die letzteren auf wesentliche Risikopotentiale
oder Probleme für die Gesellschaft hinweisen könnten.
14
 PATHFINDER: Maßnahmen von größerer Tragweite, die sich auf sich
abzeichnende wissenschaftliche und technologische Gebiete konzentrieren und die
in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Kreisen als besonders vielversprechend
und/oder dringlich eingestuft wurden.
Daneben sind NEST SUPPORT-Maßnahmen vorgesehen, die sich auf konzeptionelle
und praktische Fragen der Durchführung von NEST konzentrieren. Sie werden
parallel zu den drei voranstehenden Forschungsmaßnahmen durchgeführt.
Da es sich bei NEST um eine neue Initiative der Gemeinschaftsforschung handelt,
können die besonderen Merkmale dieser Maßnahmen, die Methoden zur
Durchführung und die jeweilige Gewichtsverteilung im Lichte der Fortschritte bei der
Programmdurchführung angepasst werden.
Es ist vorgesehen, dass Teilnehmer aus Drittländern zugelassen sind, sofern deren
Teilnahme angebracht erscheint.
8.2.2
Wissenschaftlich-technischer Inhalt
8.2.2.1 ADVENTURE
ADVENTURE-Projekte sind „visionäre“ Forschungsprojekte, mit denen neuartige
Möglichkeiten für Wissenschaft und Technologie eröffnet und/oder weiterentwickelt
werden sollen, die langfristig von sehr großem Nutzen sein könnten, insbesondere in
neuen interdisziplinären Bereichen. Kennzeichnend für diese Projekte sind ihre
wesentliche Neuheit, ihre ehrgeizigen Zielsetzungen und ihr hohes Wirkungs- und
Nutzenpotential. Unterstützt werden Forschungsarbeiten, die auf große Fortschritte
hinsichtlich Wissen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und/oder technologischen
Möglichkeiten angelegt sind, beispielsweise durch neue Untersuchungs- und
Analysekonzepte, oder die sich unkonventionellen Methoden in der
Weiterentwicklung und Nutzung von Wissen bedienen. Da solche Projekte eher einen
radikalen Arbeitsansatz mit einem hohen Gewinnpotential verfolgen, sind sie auch mit
einem großen Risiko verbunden. Erfolgreiche Projekte sollten weit über die
spezifischen Ergebnisse hinaus Auswirkungen haben, indem beispielsweise neue
Möglichkeiten für wissenschaftliche und technologische Fortschritte aufgezeigt
werden. Für die Forschungsbereiche der ADVENTURE-Maßnahmen gibt es
grundsätzlich keine thematischen Beschränkungen abgesehen von jener, dass die
Projekte entweder verschiedene thematische Prioritäten gleichzeitig betreffen müssen
oder keiner dieser Prioritäten zugeordnet werden können.
8.2.2.2 INSIGHT
INSIGHT-Projekte sollen neue Entdeckungen oder neu beobachtete Phänomene
erkunden und bewerten, die auf sich abzeichnende Risiken oder Probleme von
größerer Tragweite für die Gesellschaft in Europa hinweisen könnten. Sie tragen dazu
bei, wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln und zu konsolidieren, und darauf
bauend geeignete Strategien zu entwickeln, wie den sich abzeichnenden Risiken und
Problemen begegnet werden könnte. . Für die Forschungsbereiche der INSIGHTMaßnahmen gibt es grundsätzlich keine thematischen Beschränkungen abgesehen von
jener, dass die Projekte entweder verschiedene thematische Prioritäten gleichzeitig
betreffen müssen oder keiner dieser Prioritäten zugeordnet werden können.
15
INSIGHT-Projekte können beispielsweise den zuständigen Stellen auf nationaler
Ebene bei der Entwicklung gemeinsamer europäischer Strukturen für die
Untersuchung und die Erkundung der Auswirkungen neuer sich abzeichnender
Risiken helfen und somit zur Lösung dieser Probleme in einem frühen Stadium
beitragen. In diesem Zusammenhang könnten sie bei der Entwicklung neuer
analytischer, methodologischer und technischer Konzepte oder unkonventioneller
Denkansätzen für die Einstufung von Problemen und Risiken sowie für entsprechende
Lösungsansätze dienlich sein, beispielsweise wenn interdisziplinäre und systemische
Fragen auftreten.
8.2.2.3 PATHFINDER-Initiativen
Es handelt sich um gezielte Maßnahmen von größerer Tragweite, die sich auf sich
abzeichnende wissenschaftliche und technologische Entwicklungen konzentrieren,
welche langfristig einen erheblichen Nutzen für Europa bieten könnten. Ihr Ziel ist es,
frühzeitig die Grundlagen für neue Ansätze in der Forschung und deren
Weiterentwicklung in bestimmten strategischen Bereichen zu schaffen und eine
maßgebliche „Hebelwirkung“ für die frühzeitige Entwicklung und Konsolidierung der
europäischen Forschungskapazitäten zu erzielen. Wenn das Zukunftspotenzial dieser
Gebiete nachgewiesen ist, könnten PATHFINDER-Initiativen einer konventionelleren
Finanzierung im Rahmenprogramm vorangehen.
PATHFINDER-Initiativen werden nach und nach in das Arbeitsprogramm integriert.
Für sie werden jährlich Ausschreibungen in Form von spezifischen Aufforderungen
zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Für jede PATHFINDER-Initiative
werden eine oder mehrere solcher Ausschreibungen durchgeführt (d. h. in manchen
Fällen für zwei aufeinanderfolgende Jahre des Rahmenprogramms). Die Themen
werden im Rahmen der Umsetzung des Rahmenprogramms in Zusammenarbeit mit
wissenschaftlichen Kreisen auf der Grundlage ihres besonderen Zukunftspotenzials
festgelegt.
Jede PATHFINDER-Initiative wird aus einer Reihe von STREPs und einer
Koordinierungsmaßnahme
(oder
gegebenenfalls
mehr
als
einer
Koordinierungsmaßnahme) aufgebaut und darauf ausgerichtet sein, einen
umfassenden Kreis der betreffenden Akteure in Europa auf lange Sicht und mit
strategischer Zielsetzung zusammenzubringen. Zu jeder PATHFINDER-Initiative
sowie zu jedem zukünftigen Themenbereich einer neue PATHFINDER-Initiative
können Expertengruppen eingesetzt werden, welche die strategische Ausrichtung
festlegen. Vorschläge für STREPs werden anhand der jeweiligen Bewertungskriterien
einzeln ausgewählt. Daraus wird ein Portfolio von Projekten zusammengestellt,
welche dem Themenbereich einer PATHFINDER-Initiative entsprechen. Die
begleitenden Koordinierungsmaßnahmen können folgende Aktivitäten vorsehen: die
Ausarbeitung von Aktionsplänen, Identifizierung von sich abzeichnenden
Möglichkeiten, die Kartierung der betreffenden Spitzenforschung in der EU, die
Organisation von Fachkonferenzen oder Ausbildungsmaßnahmen.
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für PATHFINDER-Initiativen
2003
Im vorliegenden Arbeitsprogramm sind folgende Themen für PATHFINDERInitiativen vorgesehen.
16
1. Komplexität in der Wissenschaft
Komplexität ist eine bedeutende Herausforderung in vielen Bereichen der
Wissenschaft und Technologie. Sich abzeichnende wissenschaftliche Gebiete wie die
„Systembiologie“ und die „Biokomplexität“ beruhen auf dem Gedanken, dass
Phänomene auf Grundlage von hoch interaktiven Prozessen, die auf verschiedenen
Ebenen operieren, verstanden werden müssen. Auch wird es immer dringlicher, das
Verhalten von hochgradig interagierenden, künstlichen Systemen zu verstehen und
vorherzusagen, beispielsweise in den Bereichen der Kommunikation und des
Verkehrswesen, die in der modernen Welt allgegenwärtig sind. Das gilt auch für auf
menschlicher Interaktion basierende Netze, wie gesellschaftliche, wirtschaftliche und
politische Systeme, in denen die Technologie die Komplexität und das Tempo der
Interaktionen in der Regel erheblich erhöht hat, so dass sie manchmal beinahe
unmittelbar erfolgen,
Um das Verhalten solcher Systeme besser verstehen, kennen und vorhersagen zu
können, sind flexible Methoden für die Untersuchung der Komplexität erforderlich.
Einerseits setzt es eine gründliche Analyse der jeweiligen komplexen Systeme voraus.
Andererseits müssen offensichtlich allgemeine Analysemethoden (beispielsweise auf
der Grundlage moderner mathematischer nichtlinearer Techniken) entwickelt werden,
indem die Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten komplexer Systeme in verschiedenen
Bereichen untersucht werden.
Ziel dieser PATHFINDER-Initiative ist es, die Untersuchung komplexer Systeme in
Europa voranzubringen, indem die interdisziplinäre Erforschung der Komplexität
sowie die Zusammenarbeit zwischen der „Wissenschaft komplexer Systeme“ und
bestimmten wissenschaftlichen Disziplinen, in denen die Komplexität eine
entscheidende Rolle spielt (biologische Systeme, Umwelt, Ökosysteme, usw.) gefördert
werden. Die Initiative wird zum Aufbau neuer, interdisziplinärer Partnerschaften
zwischen Wissenschaftlern auf dem Gebiet komplexer Systeme und Wissenschaftlern
anderer Forschungsgebiete beitragen sowie zur Erweiterung und Verallgemeinerung
erfolgreicher Techniken für die Behandlung der Komplexität von einem Bereich der
Wissenschaft in andere.
Die Forschungsvorhaben sollen konkrete, greifbare Ziele haben und bestimmte
Probleme komplexer Systeme auf der Grundlage möglicherweise allgemein
anwendbarer Konzepte, analytischer Methoden und Techniken behandeln. Sie wird
sich auf verschiedene Themen konzentrieren und gemeinsame Techniken oder
gemeinsame Probleme der Wissenschaft komplexer Systeme entwickeln, in denen die
Forschung auf verschiedenen Anwendungsgebieten zu allgemein anwendbaren
Ergebnissen führen kann. Beispielsweise:

Darstellung komplexer Systeme als Netze. Allmählich setzt sich die
Meinung durch, dass der traditionelle (reduktionistische) Ansatz der
Naturwissenschaften an seine Grenzen stößt und dass komplexe Systeme als
Netze von Akteuren zu verstehen sind, die Netze und gar Netze von Netzen
bilden. Die Bündelung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus verschiedenen
Bereichen
(Gesellschaftsund
Wirtschaftssysteme,
Geosysteme,
Netzwerktechnologien, kognitive Systeme, usw.) könnte für die Entwicklung
einheitlicher Konzepte sehr nützlich sein.
17

Emergenz: Das Auftreten eines ganz neuen und radikal anderen Verhaltens
innerhalb eines komplexen Systems als bei den einzelnen, zu Grunde liegenden
(einfacheren) Komponenten ist eines der wichtigen Aspekte, die komplexe
Systeme interessant und die Analyse schwierig machen. Gemeinsame Ansätze
in verschiedenen Problembereichen würden eine Konsolidierung in diesem
Bereich erleichtern.

Vorhersagbarkeit und Extremereignisse in komplexen Systemen: Die
Frage, wie Extremereignisse in Bereichen wie dem Klimawandel,
Finanzsystemen, Verkehrsströmen, Gesellschaftssystemen usw. zu verstehen
und vorherzusagen sind, ist in der Wissenschaft komplexer Systeme von
allgemeinem Interesse und bedarf dringend einer Antwort. Damit verbundene
Fragen sind die „Robustheit“ solcher komplexen Systeme, ihre
Widerstandskraft gegen Fehler oder Pannen und die erforderlichen
Eigenschaften, um solche Systeme robust zu machen.
Die Partner sollten nachweislich über eingehende Kenntnisse auf
Forschungsgebiet der Komplexität und den jeweiligen Disziplinen verfügen.
dem
An Vorschlägen für (eine) Koordinierungsmaßnahme(n) im Rahmen dieser
PATHFINDER-Initiative sollten die Wissenschaftskreise der EU im Bereich
komplexer Systeme im weiteren Sinne beteiligt sein; sie könnten beispielsweise den
Zugang zu den in diesen Kreisen vorhandenen Daten, die Förderung von
Kurzaufenthalten erfahrener Wissenschaftler und die Unterstützung von
Weiterbildungsmaßnahmen wie Sommerseminaren über die Verwendung von
Techniken der Wissenschaft komplexer Systeme in anderen Forschungsbereichen
vorsehen.
Koordinierung mit FET: Diese PATHFINDER-Initiative wird in enger Abstimmung
mit der proaktiven Initiative zu komplexen Systemen im Aktionsbereich neue und
künftige Technologien (FET) in der thematischen Priorität 2 durchgeführt. Der FETBereich erfasst Aspekte komplexer Systeme im Bereich der modernen Informationsund Kommunikationstechnologien (IST) - daher ist zu beachten, dass STREPVorschläge keine Themen behandeln, die bereits durch FET abgedeckt sind.
2. Synthetische Biologie
In den letzten 50 Jahren hat sich die Molekularbiologie zu einem großen und sehr
erfolgreichen Bereich entwickelt, der die Prozesse des Lebens auf subzellulärer Ebene
aufzeigt und die verschiedenen Komponenten erforscht. Parallel dazu wurden
technische Instrumente für den Eingriff in biologische Prozesse entwickelt, welche
sowohl als Mittel für wissenschaftliche Untersuchungen als auch für die Veränderung
von Organismen dienen.
Die wissenschaftlichen und technologischen Fähigkeiten sind jetzt so weit entwickelt,
dass eine „synthetische Biologie“ denkbar wird - also neuartige maßgeschneiderte
Systeme und Technologien, die sich komplexer biologischer Prozesse bedienen.
Dadurch eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten biologiegestützter Technologien, die
18
eine Beschleunigung der wissenschaftlichen Entdeckungen wie auch der Innovation
versprechen.
Diese Entwicklung ist für die EU von hoher strategischer Bedeutung. Mit dem
Voranschreiten der „Biologierevolution“ muss davon ausgegangen werden, dass sich
ein wahrsten Sinne technischer Arbeitsansatz in der Biologie entwickelt und in der
Industrie und der Wirtschaft auf breiter Front Einzug hält. Europa muss im Vorgriff
auf diese Entwicklungen handeln und die geistigen und materiellen Kapazitäten breit
und vielfältig genug entwickeln, um diese Entwicklungen zu fördern und um einen
Teil des wertvollen geistigen Eigentums in diesem Bereich für Europa zu sichern. Das
ist nicht nur mit Herausforderungen für die Forschung verbunden, sondern auch mit
gesellschaftlichen, ethischen und gesetzlichen Fragen, die zweifellos zu erwarten sind.
Ziel dieser PATHFINDER-Initiative ist es, eine zukunftsweisende interdisziplinäre
Forschung zu unterstützen, um die Grundprinzipien aufzuzeigen sowie Instrumente
und Bausteine für die synthetische Biologie zu entwickeln. Die Forschungsvorhaben
sollen sich auf den Entwurf und die Entwicklung neuer biologiegestützter Systeme
und Prozesse konzentrieren, deren Eigenschaften sich grundlegend von denen
natürlicher Systeme unterscheiden, wobei konkrete Anwendungsmöglichkeiten im
Visier sein sollten. Dies könnte beispielsweise Folgendes umfassen:

Entwicklung, Bau und Demonstration der Schlüsselkomponenten von technischen
Systemen (genetische Regelkreise, Stoffwechselwege, Signalübertragungswege)
auf Basis von biologischen Prozessen und deren Komponenten (funktionelle
Proteine, Metaboliten, usw.).

Anwendungen in Bereichen wie der synthetischen Chemie, Herstellung neuer
Materialien,
Energieerzeugung,
Kommunikations- und
Signalübertragungssysteme sowie biologische Wächter.
Projekte sollten so angelegt sein, dass greifbare Ergebnisse erzielt werden können,
beispielsweise die Demonstration der technischen Steuerung von biologischen
Schlüsselprozessen, generische Komponententechnik und Plattformtechnologie (die
auch Technologien umfassen könnte, die ohne lebende Organismen funktionieren)
und generische Instrumente für die Entwicklung und Simulierung synthetischer
biologischer Komponenten. Sie sollten rein technische Methoden mit modernster
Wissenschaft verbinden und Partnerschaften fördern, die Fachkenntnisse in der Zellund Molekularbiologie mit anderen wissenschaftlichen und technischen Disziplinen
kombinieren. In relevanten Fällen sollten auch ethische, soziale und gesetzliche
Aspekte berücksichtigt werden. Forschungsarbeiten mit menschlichen Stammzellen
sind ausgeschlossen.
Vorschläge für (eine) Koordinierungsmaßnahme(n) zur Unterstützung dieser
PATHFINDER-Initiative sollten die Vernetzung europäischer Aktivitäten in den
jeweiligen Bereichen vorsehen und auch Aspekte behandeln wie den Bedarf der
synthetischen Biologie an intellektuellen und materiellen Ressourcen, die
Innovationsperspektiven und -strategien bis zur industriellen Umsetzung,
einschließlich Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums, sowie Studien und
Analysen im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Akzeptanz, einschließlich
ethischer, sicherheitsrelevanter und rechtlicher Aspekte.
19
3. Was macht den Menschen aus
Fortschritte in der Molekularbiologie, der Neurowissenschaft und Genetik haben neue
Perspektiven für die kognitiven Wissenschaften und verwandte Bereiche wie
Linguistik und Anthropologie eröffnet. Die Frage „was unterscheidet den Menschen
von anderen Lebewesen?“, die einst eine rein philosophische Frage war, ist jetzt zu
einem zentralen Thema der Naturwissenschaft geworden. Sie steht im Mittelpunkt der
Bemühungen, das menschliche Gehirn zu verstehen.
Die Antworten könnten weitreichende Auswirkungen haben. Sie könnten
offensichtlich zu wissenschaftlichen Einsichten und zur Unterstützung der
technologischen Entwicklung beitragen, die langfristig der Gesellschaft und
Wirtschaft großen Nutzen bringt. Beispielsweise könnte es möglich sein, auf
künstlicher Intelligenz beruhende leistungsfähigere Lerntechniken zu entwickeln,
wenn die genaue Natur und die Grenzen des begrifflichen Denkens des Menschen
bekannt sind. Genauere Kenntnisse spezieller menschlicher Fähigkeiten zur
Aufnahme und Kodierung von Informationen und Erfahrungen im
Entwicklungsprozess sollten zu besseren Ausbildungsstrategien führen. Ein besseres
Verständnis der Grundlagen menschlicher Motivation, sozialen Verhaltens und der
Zusammenarbeit wird bei der Gestaltung von auf die Bedürfnisse des Menschen
zugeschnittenen sozialen und kulturellen Einrichtungen helfen.
Je mehr wir jedoch darüber lernen, wie und warum wir uns von unseren engsten
Verwandten aus der Welt der Primaten unterscheiden (und somit auch wie sehr wir
ihnen ähneln), dürften auch Spannungen auftreten, da die Gesellschaft sich mit dem
neuen Verständnis des Menschseins im weitesten Sinne auseinandersetzen muss.
Bereits jetzt sind beunruhigende Entwicklungen zu erkennen, wie beispielsweise
Technologien der Zukunft die Attribute durcheinander bringen oder abändern, die wir
als wesentliche Merkmale des Menschen betrachten. Sie müssen unter ethischen und
gesetzlichen Gesichtspunkten eingehend untersucht werden.
Für Europa mit seinen gemeinsamen Werten, der kulturellen Vielfalt und der
ausgeprägten wissenschaftlichen Tradition in vielen relevanten Bereichen ist dieses
Gebiet von grundlegendem Interesse. Seine Chancen stehen gut, zu
wissenschaftlichen Durchbrüchen beizutragen.
Im Hinblick auf dieses Potenzial wird die PATHFINDER-Initiative interdisziplinäre
Forschung fördern, welche die neuesten Erkenntnisse in Bereichen wie Genetik,
Biologie, Neurowissenschaft, Psychologie, Linguistik und Anthropologie zur
Untersuchung der Frage heranziehen “in welcher Hinsicht und warum sind die
kognitiven Fähigkeiten des Menschen einzigartig?”. Dahinter steckt der Gedanke,
dass internationale und interdisziplinäre Kontakte hergestellt werden sollen aus denen
eine breit angelegte europäische Strategie aufgebaut und welche Synergien zwischen
den Erkenntnissen in den verschiedenen Bereichen nutzbar werden lässt.
Projekte sollten daher neue Verbindungen zwischen verschiedenen Disziplinen und
Untersuchungsebenen aufbauen, um bestimmte Fragen zu behandeln, die im
Zusammenhang
mit
der
integrierten
Erforschung
des
menschlichen
Erkenntnisvermögens von großem wissenschaftlichen Interesse sind. Projekte sollten
in einem vergleichenden und evolutionären Ansatz höhere Erkenntnisprozesse
behandeln und sich auf die Frage konzentrieren „inwiefern und warum sind Menschen
anders? Mit anderen Worten: Welche Eigenschaften machen die kognitiven
20
Fähigkeiten des Menschen einmalig, und woher stammen diese Eigenschaften?“
Diese Frage kann von unterschiedlichen Gesichtspunkten her angegangen werden,
beispielsweise:

Individuelle kognitive Entwicklung: Entwicklung des Verhaltens und der
kognitiven Fähigkeiten des Einzelnen unter Berücksichtigung des
Zusammenwirkens externer und angeborener Faktoren.

Kommunikation: Begreifen des ersten Auftretens und der Entwicklung von
Sprache und nicht verbaler Kommunikation (einschließlich der sozialen und
kulturellen Aspekte).

Führungseigenschaften, Entschlussfähigkeit und kooperatives Verhalten:
Eigenschaften, bei denen gegebenenfalls auch bewusste und unbewusste
Verhaltensaspekten zusammenwirken könnten.
Vorschläge für die Koordinierungsmaßnahme(n) im Rahmen dieser PATHFINDERInitiative sollten die interdisziplinäre Vernetzung und Zusammenarbeit fördern und
könnten auch Tätigkeiten wie die Erarbeitung einer strategischen Übersicht über die
europäischen Ressourcen, die Analyse und Bewertung neuer Entwicklungen in
verschiedenen Bereichen und die Ausarbeitung von Aktionsplänen für die europäische
Forschung in Zukunft umfassen.
Vorabprüfung der Vorschläge
PATHFINDER-Vorschläge können bis drei Wochen vor Ablauf der Einreichungsfrist
zu einer Vorabprüfung eingereicht werden. Antragstellern wird dringend empfohlen,
einen Vorentwurf einzureichen, um überprüfen zu lassen, ob der Vorschlag die
Zulässigkeitskriterien erfüllt und in den Bereich der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen fällt.
8.2.2.4 NEST SUPPORT
Eine begrenzte Anzahl von NEST-SUPPORT-Maßnahmen, die auf spezielle
konzeptionelle und praktische Fragen im Zusammenhang mit einem NESTForschungsbereich ausgelegt sind, sollen zur Weiterentwicklung und Nutzung von
NEST-Tätigkeiten beitragen.
Vorschläge für NEST-SUPPORT-Maßnahmen kommen in folgenden Bereichen in
Frage:
1. Förderung der Interaktion mit wissenschaftlichen Kreisen
2. Einbeziehung der wissenschaftlichen Kreise in die Erkundung möglicher
künftiger Forschungsthemen
3. Analyse der methodologischen und technischen Fragen im Zusammenhang mit
dem NEST-Forschungsbereich, darunter Analyse folgender Punkte:
 Praxis der Spitzenwissenschaft und -technologie auf europäischer Ebene und
Vergleich der speziellen soziokulturellen und wirtschaftlichen Faktoren, die
sich auf die Ergebnisse auswirken;
21


die Dynamik des wissenschaftlichen und technologischen Wandels,
verwaltungstechnische Fragen, die speziell mit hohem Risiko behaftete und
interdisziplinäre Forschung betreffen, einschließlich der Aspekte der
gesellschaftlichen Auswirkung und Akzeptanz, ethischer und rechtlicher
Aspekte;
methodologische Grundlage für die Erforschung der systemischen und
gesellschaftlichen Anfälligkeit für wissenschaftsbedingte Gefahren.
Diese Tätigkeiten, die speziell auf NEST ausgelegt sind, werden die Arbeiten in
anderen Teilen des Rahmenprogramms ergänzen (z. B. „Zukunftsforschung“,
„Wissenschaft in der Gesellschaft“).
8.2.3 Durchführungsmodalitäten
Die mit Hilfe der Programmplanung festgelegten Tätigkeiten werden hauptsächlich
auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
durchgeführt. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: spezielle gezielte
Forschungsprojekte (STREPs), Koordinierungsmaßnahmen (CA) und Maßnahmen
zur gezielten Unterstützung (SSAs).
Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für ADVENTURE-,
INSIGHT- und NEST-SUPPORT-Maßnahmen werden speziell auf die jeweilige
Maßnahmenart ausgelegt („bottom up“). PATHFINDER-Initiativen werden auf der
Grundlage spezieller (gezielter) Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
durchgeführt.
Die Maßnahmenarten und Instrumente für die Durchführung sind:
Maßnahmenarten
ADVENTURE
I
n
s
t
r
u
m
e
n
t
s
Gezielte
spezielle
Forschungsprojekte
(STREPs)
Koordinierungsmaßnahmen (CA)
Maßnahmen zur
gezielten
Unterstützung
(SSAs)
INSIGHT
PATHFINDER
NEST
SUPPORT
JA
JA
Zweistufiges
Verfahren
Zweistufiges
Verfahren
JA
JA
JA
JA
JA
-
-
-
JA
-
Für ADVENTURE- und INSIGHT-STREPs ist ein zweistufiges Auswahlverfahren
vorgesehen (erste Stufe: Projektskizzen, zweite Stufe: Vollständige Projektvorschläge). Die Antragsteller, deren Vorschläge die erste Stufe erfolgreich
durchlaufen haben und die hohe Punktzahlen erhalten, werden aufgefordert, für die
zweite Stufe des Auswahlverfahrens einen vollständigen Projektvorschlag
einzureichen. Die Zahl der in der ersten Stufe ausgewählten Vorschläge kann
22
beschränkt werden, um sicherzustellen, dass im Verhältnis zum vorhandenen Budget
nicht zu viele Projekte in der zweiten Stufe abgelehnt werden müssen. In der zweiten
Stufe werden vollständige Vorschläge eingereicht und ausgewertet, dabei kommen
jene mit der höchsten Punktzahl auf eine Auswahlliste der Kommission.
Alle anderen Vorschläge (CAs, SSAs und STREPs für PATHFINDER) sind als
vollständige Vorschläge einzureichen.
Die Bewertung der Vorschläge wird durch externe Gutachter (unabhängige Experten,
die von ihrem Arbeitsort aus mitarbeiten) und/oder Expertengruppen vollzogen,
wobei die Expertengruppen zusammentreten, um die einzelnen Bewertungen der
Gutachter zu konsolidieren.
Im Rahmen von NEST werden gemäß den geltenden Bestimmungen und Verfahren
ebenfalls Expertengruppen hinzugezogen, die insbesondere den Bedarf an
Maßnahmen in spezifischen Forschungsbereichen in Zukunft untersuchen (siehe
Abschnitt 8.2.6). Auch werden Workshops und Konferenzen organisiert, wenn dies
im Sinne der strategischen Ziele von NEST ist.
23
8.2.4 Kurzinformationen zu den Aufforderungen (ADVENTURE, INSIGHT,
NEST SUPPORT)
„Integration
und
Stärkung
des
Europäischen
1.
Spezifisches Programm:
Forschungsraums“
2.
Tätigkeit: „Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und
Technologiebedarf“
3.
Titel der Aufforderung: Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und
technologische Entwicklungen - Daueraufforderung
4.
Kennnummer: FP6-2003-NEST-B
Kennnummern der
einzelnen Teile
FP6-2003-NEST-B-1
FP6-2003-NEST-B-2
FP6-2003-NEST-B-3
FP6-2003-NEST-B-4
Instrument
Einreichungsfrist
STREPs
SSAs, CAs
STREPs
SSAs, CAs
14. April 2004
14. April 2004
15. September 2004
15. September 2004
5.
Tag der Veröffentlichung10: (voraussichtlich) 17. Dezember 2003
6.
Tag, ab dem Vorschläge eingereicht werden können: ab Tag der Veröffentlichung
der Aufforderung; eine Vorabregistrierung der Vorschläge spätestens 3 Wochen vor
Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist wird dringend empfohlen.
7.
Fristen für die Einreichung der Vorschläge: 14. April 2004, 17. 00 Uhr (Ortszeit
Brüssel), 15. September 2004, 17. 00 Uhr (Ortszeit Brüssel)11
8.
Vorläufige Gesamtmittel: 30 Mio. € (sämtliche Instrumente, beide Fristen)
Aufschlüsselung (Mio. €)
Instrument
1. Einreichungsfrist
STREP
14
CA und SSA
1
9.
INSIGHT
ADVENTURE
NEST SUPPORT
11
12
13
Insgesamt
14
1
28
2
Forschungsschwerpunkte und Instrumente12:
Instrumente13
Forschungsschwerpunkt
10
2. Einreichungsfrist
STREPs, CAs
STREPs, CAs
SSAs, CAs
Der für die Veröffentlichung dieser Aufforderung zuständige Generaldirektor kann den
Veröffentlichungstermin um bis zu einem Monat vorverlegen bzw. aufschieben.
Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde, können
die Einreichungsfristen und die Abschlussfrist entsprechend angepasst werden.
Die Vorschläge sind mit nur einem Tätigkeitscode zu versehen (entweder INSIGHT,
ADVENTURE oder NEST SUPPORT), um sicherzustellen, dass sie dem richtigen
Bewertungsverfahren zugeteilt werden. In Zweifelsfällen wird die Kommission die Vorschläge
dem ihrer Meinung nach zutreffendsten Tätigkeitsbereich zuordnen.
STREP = Spezielles gezieltes Forschungsprojekt; CA = Koordinierungsmaßnahme; SSA =
Maßnahme zur gezielten Unterstützung.
24
Mindesteilnehmerzahl14:
10.
Instrument
STREPs und CAs
Maßnahmen zur gezielten
Unterstützung
Mindestanzahl
3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen MS
oder AS, darunter mindestens 2 MS oder ACC.
1 Rechtsperson aus 1 MS oder AS
11.
Teilnahmebeschränkungen: keine
12.
Konsortialvereinbarungen:
Der Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen den Teilnehmer von FTEMaßnahmen ist im Rahmen dieser Aufforderung nicht vorgeschrieben. Den
Teilnehmern wird jedoch dringend empfohlen, eine solche Vereinbarung und ihren
Nutzen in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls eine Vereinbarung zu schließen.
13.





14.



15.
14
15
16


Bewertungsverfahren:
Die Bewertung der Vorschläge wird durch externe Gutachter, die von ihrem
Arbeitsort aus mitarbeiten, und einer Sachverständigengruppe, die in Brüssel
zusammentritt, gemeinsam vorgenommen.
Vorschläge für STREPs werden in zwei Stufen bewertet:
- Zunächst wird eine Projektskizze mit den nötigen Verwaltungsangaben und einer
wissenschaftlich-technischen Beschreibung von maximal 5 Seiten eingereicht, in
dem die wichtigsten Ziele, die Methodik und die Gründe für die vorgeschlagenen
Tätigkeiten dargelegt sind. Der wissenschaftlich-technische Teil (Teil B) der
Vorschlagsskizzen werden anhand einer begrenzten Anzahl von
Bewertungskriterien anonym begutachtet.
- Die Antragsteller, deren Vorschlagsskizzen die erste Stufe erfolgreich durchlaufen
haben, werden aufgefordert, einen vollständigen Vorschlag15 einzureichen.
Vollständige Vorschläge werden anhand aller vorhandenen Kriterien in einem
nicht anonymen Verfahren begutachtet.
Für Vorschläge für CAs und SSAs ist ein einstufiges Verfahren vorgesehen. Dazu
sind vollständige Vorschläge einzureichen. Sie werden in einem nicht anonymen
Verfahren begutachtet.
Die Antragsteller werden durch einen Bewertungskurzbericht, in dem die
Einzelbewertungen der Experten und die Bewertung der Sachverständigengruppe
genau wiedergegeben sind, über die Ergebnisse der Bewertung informiert.
Einreichungsfristen: 14. April 2004 um 17 .00 Uhr (Ortszeit Brüssel), 15. September
2004, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel)16.
Bewertungskriterien:
Für STREPs siehe Kriterien und Mindestpunktzahlen für INSIGHT und
ADVENTURE-Maßnahmen in Abschnitt 8.2.7 dieses Arbeitsprogramms.
SSAs werden anhand der Kriterien in Anhang B des Arbeitsprogramms bewertet.
CAs werden anhand der Kriterien in Anhang B des Arbeitsprogramms bewertet.
Vorläufige Bewertungs- und Auswahlfristen:
Bewertungsergebnisse: 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Frist,
Vertragsunterzeichnung: etwa sieben Monate nach Ablauf der Schlussfrist/Frist für
die Einreichung vollständiger STREP-Vorschläge bzw. CA/SSA-Vorschläge.
MS = Mitgliedstaaten der EU; AS (einschl. ACC) = Assoziierte Staaten; ACC = Assoziierte
Bewerberländer.
Die Frist für die Einreichung eines vollständigen Vorschlags wird von der Kommission im
Aufforderungsschreiben zur Einreichung eines vollständigen STREP-Vorschlags bekannt
gegeben. Die Kommission plant, den Antragstellern bis zur Einreichungsfrist etwa 2 bis 3
Monate Zeit zu geben.
Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde, können
die Einreichungsfristen entsprechend angepasst werden.
25
8.2.5 Kurzinformation zu den Aufforderungen (Pathfinder)
„Integration
und
Stärkung
den
künftigen
des
Europäischen
1.
Spezifisches Programm:
Forschungsraums“
2.
Tätigkeit: „Planung im
Technologiebedarf“
3.
Titel der Aufforderung: Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und
technologische Entwicklungen - Pathfinder
4.
Kennnummer: FP6-2003-NEST-Path
5.
Tag der Veröffentlichung17: (voraussichtlich) 17. Dezember 2003
6.
Tag, ab dem Vorschläge eingereicht werden können: ab Tag der Veröffentlichung
der Aufforderung; ein Vorabprüfungsdienst wird angeboten. Die Einreichung von
Vorschlagsvorentwürfen spätestens 3 Wochen vor Ablauf der Frist wird dringend
empfohlen.
7.
Einreichungsfrist: 14. April 2004, 17. 00 Uhr (Ortszeit Brüssel)18
8.
Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 35 Mio. €
Vorgriff
auf
10.
17
18
19
20
21
und
Mio. €
30
5
Instrument
STREP
CAs
9.
Wissenschafts-
Forschungsschwerpunkte und Instrumente19
Vorschläge werden zu folgenden Themen, aufgeführt mit Kurztiteln, erbeten. Die
vollständigen Titel und die Definition der Themen sind dem technischen Teil dieses
Arbeitsprogramms zu entnehmen. Die Bewertung der Vorschläge erfolgt anhand der
vollständigen Definitionen der Themen, wie sie in dem Arbeitsprogramm angegeben
sind. Für jedes Thema ist das dazugehörige Instrument angegeben.
Thema Nr.
Kurztitel
Instrumente20
NEST-2003-Path-1
NEST-2003-Path-2
NEST-2003-Path-3
Komplexe Systeme
Synthetische Biologie
Was macht den Menschen aus
STREPs, CAs
STREPs, CAs
STREPs, CAs
Mindesteilnehmerzahl21:
Instrument
Mindestanzahl
STREPs und CAs
3 unabhängige Rechtspersonen aus 3
verschiedenen MS oder AS, darunter
mindestens 2 MS oder ACC.
Der für die Veröffentlichung dieser Aufforderung zuständige Generaldirektor kann den
Veröffentlichungstermin um bis zu einem Monat vorverlegen bzw. aufschieben.
Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde, kann die
Frist entsprechend angepasst werden.
Die Vorschläge sind mit nur einem Tätigkeitscode zu versehen (PATH 1, PATH 2, PATH 3),
um sicherzustellen, dass sie dem richtigen Bewertungsverfahren zugeteilt werden. In
Zweifelsfällen wird die Kommission die Vorschläge dem ihrer Meinung nach zutreffendsten
Tätigkeitsbereich zuordnen.
STREP = Spezielles gezieltes Forschungsprojekt; CA = Koordinierungsmaßnahme.
MS = Mitgliedstaaten der EU; AS (einschl. ACC) = Assoziierte Staaten; ACC = Assoziierte
Bewerberländer.
26
11.
Teilnahmebeschränkungen: keine
12.
Konsortialvereinbarungen: Der Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen
den Teilnehmer von FTE-Maßnahmen ist im Rahmen dieser Aufforderung nicht
vorgeschrieben. Den Teilnehmern wird jedoch dringend empfohlen, eine solche
Vereinbarung und ihren Nutzen in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls eine
Vereinbarung zu schließen.
13.
Bewertungsverfahren:
14.

Die Bewertung wird durch externe Gutachter, die von ihrem Arbeitsort aus
mitarbeiten, und einer Sachverständigengruppe, die in Brüssel zusammentritt,
gemeinsam vorgenommen.

Die Antragsteller werden durch einen Bewertungskurzbericht, in dem die
Einzelbewertungen der Experten und die Bewertung der Sachverständigengruppe
genau wiedergegeben sind, über die Ergebnisse der Bewertung informiert.

Es sind vollständige Vorschläge einzureichen. Vollständige Vorschläge werden in
einem nicht anonymen Verfahren bewertet.
Bewertungskriterien:
Die Vorschläge werden anhand der Kriterien in Anhang B des Arbeitsprogramms
bewertet.
15.
Vorläufige Bewertungs- und Auswahlfristen:

Ergebnisse der Vorschlagsbewertung: 3 Monate nach Ablauf der Frist.

Vertragsunterzeichnung: Voraussichtlich werden die ersten Verträge für diese
Aufforderung sieben Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist in Kraft treten.
8.2.6 Information zu den Expertengruppen
Im Rahmen dieses Arbeitsprogramms können Expertengruppen zu Themen von
laufenden PATHFINDER-Initiativen eingesetzt werden (Komplexität in der
Wissenschaft; synthetische Biologie; Was macht den Menschen aus). Sie können
auch zur Bewertung von Forschungsschwerpunkten herangezogen werden, die für
künftige PATHFINDER-Initiativen in Frage kommen. Vorstellbar wären folgende
Themen „Messen des Unmöglichen“ (die Herausforderung, über das derzeit Mögliche
hinauszugehen und Mengen mit einer bisher unmöglich erreichbaren Auflösung zu
messen und im Hinblick auf künftige Erfordernissen,
vielschichtige und
interdisziplinäre Messtechnik in sich abzeichnenden neuen Wissenschaftsbereichen zu
entwickeln, einschließlich für „weiche“ Eigenschaften); und die interdisziplinäre
strategische Bewertung von Forschungsbereichen für künftige NEST-Maßnahmen.
Weitere Expertengruppen können gemäß den geltenden Vorschriften und Verfahren
während der Durchführung des Programms eingesetzt werden.
27
8.2.7
Bewertungskriterien
8.2.7.1 Bewertungskriterien
Forschungsprojekte
für
INSIGHT-Projekte:
spezielle
gezielte
1.
Relevanz für die Ziele des Programms
Entspricht das vorgeschlagene Projekt dem Konzept von INSIGHT-Projekten?
 Betrifft es eine Neuentdeckung oder ein neu beobachtetes Phänomen, die bzw. das mit
ernsten Problemen oder Risiken für die europäische Gesellschaft verbunden sein könnte?
 Bestehen erhebliche wissenschaftliche Unsicherheiten, die geklärt oder beseitigt werden
müssen? Besteht auf europäischer Ebene ein Bedarf an dem Projekt hinsichtlich der
wissenschaftlichen Erkenntnisse?
 Betrifft es mehrere vorrangige Forschungsbereiche oder kann es keinem genau zugeordnet
werden?
2.
Wissenschaftliche und technologische Qualität
 Hat das Projekt klar definierte und präzise Ziele?
 Bringen sie einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem jetzigen Stand der Wissenschaft
(und verschieben sie gegebenenfalls vorhandene Grenzen)?
 Ist die Methodik überzeugend, insbesondere wenn sich das Projekt mit komplexen oder
interdisziplinären Fragen befasst und/oder das konventionelle Denken in Frage stellt und
ganz neue und unkonventionelle Konzepte einbringt,?
Nur Projektskizzen
 Ist der vorgeschlagene wissenschaftliche Ansatz plausibel?
Nur vollständige Projekte
 Ist das vorgeschlagene wissenschaftliche Konzept gut durchdacht und im Hinblick auf die
Projektziele geeignet?
3.
Mögliche Auswirkungen
 Werden die Ergebnisse des Projekts, wenn es ausgewählt wird, bei strategischen
Entscheidungen eine große Rolle spielen?
 Werden im Projekt Unsicherheiten und/oder Kenntnislücken angemessen behandelt, so dass
zuverlässige Strategien entwickelt werden können?
 Kann die Wirkung der vorgeschlagenen Tätigkeit am besten auf europäischer Ebene erzielt
werden?
Nur vollständige Projekte
 Kann mit den Nutzungs- und/oder Verbreitungsplänen eine optimale Verwertung der
Projektergebnisse gewährleistet werden?
4.
Eignung des Konsortiums
Nur vollständige Projekte



Bilden die Teilnehmer zusammen ein hochkarätiges Konsortium?
Sind die Teilnehmer für die ihnen zugewiesenen Aufgaben qualifiziert und zur
Durchführung entschlossen?
Ergänzen sich die Teilnehmer?
5.
Qualität des Projektmanagements
Nur vollständige Projekte
 Ist das Projektmanagement nachweislich von hoher Qualität?
 Eignet es sich und reicht es dazu aus, den Entscheidungsträgern und/oder anderen Beteiligten
die nötige Orientierungshilfe zu geben?
 Ist der Verbreitungsplan angemessen, ausgewogen und wirksam?
6.
Mobilisierung von Ressourcen
Nur Projektskizzen
 Die Fachgutachter werden sich dazu äußern, ob die beantragten Mittel im Hinblick auf die
Projektziele angemessen erscheinen, sie werden jedoch keine genaue Bewertung vornehmen.
Nur vollständige Projekte
 Sind die vorgesehenen Ressourcen (Personal, Ausrüstung, Finanzmittel usw.) notwendig und
hinreichend für den Erfolg?
 Sind diese Ressourcen überzeugend in ein kohärentes Projekt eingebunden?
 Ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen?
28
Mindestpunktzahlen
Kriterium
Vorschlagsskizzen
1
2
3
4
5
6
4
4
3
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
Vollständige
Vorschläge
4
4
3
3
3
3
8.2.7.2 Bewertungskriterien für ADVENTURE-Projekte: spezielle gezielte
Forschungsprojekte
1. Relevanz für die Ziele des Programms
Entspricht das vorgeschlagene Projekt dem Konzept von ADVENTURE-Projekten?
 Eröffnet es neue oder sich abzeichnende Bereiche der Wissenschaft und Technologie, ist es
sehr innovativ, hat es greifbare, ehrgeizige und hochgesteckte Ziele, ist es ein Projekt mit
bedeutenden Auswirkungen/großem Risiko?
 Betrifft die geplante Forschung mehrere vorrangige Forschungsbereiche oder kann es keinem
genau zugeordnet werden?
2.





3.



4.



5.



6.

Wissenschaftliche und technologische Qualität
Sind die Ziele greifbar und hochgesteckt im Sinne einer klar definierten wissenschaftlichen
Errungenschaft oder grundlegender Technologie und sind sie sehr ehrgeizig?
Bringen sie einen deutlichen Fortschritt gegenüber der derzeitigen Situation?
Sieht die Forschung erhebliche und klar erkennbare innovative Elemente vor? Ist sie sehr
innovativ?
Nur Projektskizzen
Ist der vorgeschlagene wissenschaftliche/technologische Ansatz plausibel?
Nur vollständige Projekte
Ist der vorgeschlagene wissenschaftliche Ansatz gut durchdacht und wissenschaftlich fundiert?
Ist er im Hinblick auf die Projektziele geeignet?
Mögliche Auswirkungen
Wird das Projekt, wenn es ausgewählt werden sollte, erhebliche Auswirkungen auf die
wissenschaftliche oder technologische Kapazität Europas in Bereichen haben, die
möglicherweise von langfristiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung sind?
Ist der mögliche Nutzen angesichts der Höhe des Risikos des Projekts groß genug?
Kann die Wirkung am besten auf europäischer Ebene erzielt werden?
Eignung des Konsortiums
Nur vollständige Projekte
Bilden die Teilnehmer zusammen ein hochkarätiges Konsortium? Sind die wichtigsten
wissenschaftlichen Mitarbeiter für die Aufgabe hinreichend qualifiziert?
Sind im Konsortium die notwendigen Fachkenntnisse vorhanden? Sind die Teilnehmer für die
ihnen zugewiesenen Aufgaben qualifiziert? Sind sie zur Projektdurchführung entschlossen?
Ergänzen sich die Teilnehmer?
Ergänzen sich die Teilnehmer?
Qualität des Projektmanagements
Nur vollständige Projekte
Ist das Projektmanagement nachweislich von hoher Qualität?
Wurden ausreichende Vorkehrungen für die Behandlung der interdisziplinären Aspekte und der
wichtigen Risikofaktoren getroffen?
Ist ein angemessener Plan für die Verwaltung der Kenntnisse (z.B. Verbreitung, Nutzung,
geistiges Eigentum) und ggf. zur Förderung der Innovation vorhanden?
Mobilisierung von Ressourcen
Nur Projektskizzen
Die Fachgutachter werden sich dazu äußern, ob die beantragten Mittel im Hinblick auf die
Projektziele angemessen erscheinen, sie werden jedoch keine genaue Bewertung vornehmen.
29



Nur vollständige Projekte
Sind die vorgesehenen Ressourcen (Personal, Ausrüstung, Finanzmittel usw.) notwendig und
hinreichend für den Erfolg?
Sind diese Ressourcen überzeugend in ein kohärentes Projekt eingebunden?
Ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen?
Mindestpunktzahlen
Kriterium
Vorschlagsskizzen
1
2
3
4
5
6
4
4
3
nicht zutreffend
nicht zutreffend
nicht zutreffend
Vollständige
Vorschläge
4
4
3
3
3
3
8.2.7.3 Bewertungskriterien für Maßnahmen zur gezielten Unterstützung
(SSAs), Koordinierungsmaßnahmen (CAs) und spezielle gezielte
Forschungsprojekte für PATHFINDER-Maßnahmen
Sämtliche SSAs und CAs werden zusammen mit den STREPs für PATHFINDERMaßnahmen anhand der Kriterien in Anhang B des Arbeitsprogramms bewertet.
30
ANHANG A
ANHANG A: Übersicht über die in diesem Arbeitsprogramm geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
(Einzelheiten sind dem jeweiligen Teil zu entnehmen) (letzte Aktualisierung : Dezember 2003)
1. Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienst der Gesundheit
2. Technologien für die Informationsgesellschaft
3. Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionelle Werkstoffe und
neue Produktionsverfahren und -anlagen
4. Luft- und Raumfahrt
5. Lebensmittelqualität und -sicherheit
6. Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme
7. Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft
8. Unterstützung der Politiken und Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und
Technologiebedarf
(i) FP6-2002-Lifescihealth - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 25.03.2003; Mittel: 513 Mio. €.
(ii) FP6-2003-Lifescihealth-I - Veröffentlichung 15.07.2003; Frist: 13.11.2003; Mittel: 411 Mio. €.
(iii) FP6-2003-Lifescihealth-II - Veröffentlichung 15.07.2003; Frist: 15.04.2004; Mittel: 4 Mio. €.
(iv) FP6-2003-Lifescihealth-3 - Veröffentlichung Mitte November; Frist: 24.03.2004; Mittel: 12 Mio. €.
(i) FP6-2002-IST-1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 24.04.2003; Mittel: 1070 Mio. €.
(ii) FP6-2002-IST-C-Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 31.12.2004; Mittel: 60 Mio. €.
(iii) FP6-2002-IST-NMP-1 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 24.04.2003; Mittel: 60 Mio. €.
(iv) FP6-2002-IST - Veröffentlichung 17.06.2003; Frist: 15.10.2003; Mittel: 525 Mio. €.
(i) FP6-2002-NMP-1- Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 6.03.2003 und 10.04.2003; Mittel: 400 Mio. €.
(ii) FP6-2002-IST-NMP-1-(gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 24.04.2003; Mittel: 60 Mio. €.
(iii) FP6-NMP-2- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 10.04.2003; Mittel: 40 Mio. €.
(iv) FP6-2003-NMP-NI-3- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 02.03.2004; Mittel: 245 Mio. €.
(v) FP6-2003-NMP-TI-3- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 12.05.2004; Mittel: 105 Mio. €.
(vi) FP6-2003-NMP-SME-3- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 02.03.2004; Mittel: 80 Mio. €.
(vii) FP6-2002-STEEL-3(gemeinsam) - Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 17.03.2004; Mittel: 25 Mio. €. (davon 20 Mio. € aus dem
RP6, der Rest aus dem Forschungsfonds für Kohle und Stahl).
(i) FP6-Aero-1- - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 20.03.2003; Mittel: 240 Mio. €.
(ii) FP6-Aero-2- - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 20. März 2003 und 23. September 2003; Mittel: 7 Mio. €.
(iii) FP6-2002-TREN-1 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 18.03.2003, 20.03.2003 und 15.04.2003; Mittel: 140 Mio. €.
(iv) FP6-2003-TREN-2 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17/06/2003; Frist 17.12.2003; Mittel: 175 Mio. €.
(v) FP6-2002-Space 1 - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 20/3/2004; Mittel: 60 Mio. €.
(vi) FP6-2003-Aero-1 - Veröffentlichung 13.12.2003; Fristen: 31/3/2004; Mittel: 300 Mio. €.
(vii) FP6-2003-Aero-2 - Veröffentlichung 13.12.2003; Fristen: 31/3/2004 und 28/9/2004; Mittel: 7 Mio. €.
(viii) FP6-2003-Space-1- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 31/3/2004; Mittel: 60 Mio. €.
(i) FP6-2002-Food-1 - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 15.04.2003; Mittel: 167 Mio. €.
(ii) FP6-2003-Food-2A & B - Veröffentlichung 12.11.2003; Fristen 12.02.2004 und 29.09.2004; Mittel: 197 Mio. €.
a) Nachhaltige Energiesysteme:
(i) FP6-2002-TREN-1 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 18.03.2003, 20.03.2003 und 15.04.2003; Mittel: 140 Mio. €.
(ii) FP6-2002-Energy 1 -Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 18.03.2003; Mittel: 198 Mio. €.
(iii) FP6-2003-TREN-2 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.06.2003; Frist: 17.12.2003; Mittel: 175 Mio. €.
(iv) FP6-2003-Energy -2 -Veröffentlichung 4.10.2003; Frist: 17.12.2003; Mittel: 3 Mio. €.
b) Nachhaltiger Land- und Seeverkehr:
(i) FP6-2002-TREN-1 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen 18.03.2003, 20.03.2003 und 15.04.2003; Mittel: 140 Mio. €.
(ii) FP6-2003-TREN-2 (gemeinsam) - Veröffentlichung 17.06.2003; Frist: 17.12.2003; Mittel: 175 Mio. €.
(iii) FP6-2002-Transport 1 - Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 15.04.2003; Mittel: 170 Mio. €.
(iv) FP6-2002-Transport 2 - Veröffentlichung 17.12.2002; Fristen: 3. April 2003 und 23. September 2003; Mittel: 5 Mio. €.
(v) FP6-2003-Transport 3 - Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 6/4/2004; Mittel: 150 Mio. €.
(vi) FP6-2003-Transport2- Veröffentlichung 13/12/2003; Frist: 6/4/2004 & 22/9/2004; Mittel: 5 Mio. €.
c) Globale Veränderungen und Ökosysteme:
(i) FP6-2002-Global 1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 8.4.2003; Mittel: 170 Mio. €.
(ii) FP6-2003-Global 1 -Veröffentlichung 3.07.2003; Fristen: 9. Oktober 2003 und 17. Februar 2004; Mittel: 180 Mio. €.
(i) FP6-2002-Citizens 1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 15.04.2003; Mittel: 20 Mio. €.
(ii) FP6-2002-Citizens 2 -Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 15.04.2003; Mittel: 33 Mio. €.
(iii) FP6-2002-Citizens 3 -Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 10.12.2003; Mittel: 48 Mio. €.
a) Politikorientierte Forschung:
(i) FP6-2002-SSP1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 13.03.2003; Mittel: 149,1 Mio. €.
(ii) FP6-2003-SSP-SARS 1 -Veröffentlichung 3.7.2003; Frist: 30.09.2003; Mittel: 9 Mio. €.
(iii) FP6-2003-SSP3 - Veröffentlichung 4.10.2003; Frist: 5.01.2004; Mittel: 83,1 Mio. €.
b) Neue und sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Probleme und Möglichkeiten:
(i) FP6-2003-NEST-A - Veröffentlichung 26.02.2003; Frist: 22.10.2003; Mittel: 28 Mio. €.
(ii) FP6-2004-NEST-B1, B2, B3, B4 -Veröffentlichung 15.11.2003; Fristen: 14.4.2003 und 15.9.2004; Mittel: 30 Mio. €.
(iii) FP6-2004-NEST-Path - Veröffentlichung 15.11.2003; Frist: 14.4.2003; Mittel: 35 Mio. €.
31
ANHANG A
9. Horizontale Forschungstätigkeiten mit Beteiligung von KMU
10. Maßnahmen zur gezielten Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit
11. Unterstützung für die Koordinierung der Tätigkeiten
12. Unterstützung der kohärenten Entwicklung der Politik
D. Förderung der Zusammenarbeit mit assoziierten Bewerberländern
(i) FP6-2002-SME1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 27.11.2003; Mittel: 155 Mio. €.
(ii) FP6-2002-SME 2 -Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 6.03.2003; Mittel: 40 Mio. €.
(iii) FP6-2003-SME 1 -Veröffentlichung 3.12.2003; Frist: 21.10.2004; Mittel: 75 Mio. €.
(iv) FP6-2003-SME 2 -Veröffentlichung 3.12.2003; Frist: 8.04.2004; Mittel: 43 Mio. €.
(i) FP6-2002-INCO DEV 1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 11.09.2003; Mittel: 50 Mio. €.
(ii) FP6-2002-INCO MPC 1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 7.05.2003; Mittel: 25 Mio. €.
(iii) FP6-2002-INCO WBC1- Veröffentlichung 17.12.2002; Frist: 7.05.2003; Mittel: 13,5 Mio. €.
(iv) FP6-2002-INCO DEV/SSA 1 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel: 1 Mio. € für 2003,
1,9 Mio. € für 2004.
(v) FP6-2002-INCO MPC/SSA 2 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel: 0,6 Mio. € für 2003,
0,9 Mio. € für 2004.
(vi) FP6-2002-INCO WBC/SSA3 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel: 0,6 Mio. € für
2003, 0,9 Mio. € für 2004.
(vii) FP6-2002-INCO-Russia+NIS/SSA-4 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel: 0,6 Mio. €
für 2003, 0,9 Mio. € für 2004.
(viii) FP6-2002-INCO-COMultilatRTD/SSA 5 - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 6.03.2006; Mittel:
0,6 Mio. € für 2003, 1,5 Mio. € für 2004.
(ix) FP6-2003-INCO-DEV-2 - Veröffentlichung 17.12.2003; Frist: 10.9.2004; Mittel: 36,2 Mio. €.
(x) FP6-2003-INCO-MPC-2 - Veröffentlichung 17.12.2003; Frist: 10.9.2004; Mittel: 27,1 Mio. €.
(xi) FP6-2003-INCO-Russia+NIS-1 - Veröffentlichung 17.12.2003; Frist: 27.4.2004; Mittel: 14 Mio. €.
(i) FP6-2002-ERA-NET/1/CA-SSA - Veröffentlichung 17.12.2002; Daueraufforderung; Schlussfrist: 4.10.2005; Mittel: 35 Mio. € für
2003, 60 Mio. € für 2004.
Nicht vorgesehen im aktuellen Arbeitsprogramm.
(i) FP6-2003-ACC-SSA-General - Veröffentlichung 26.03.2003; Frist: 26.06.2003; Mittel: 9 Mio. €.
(ii) FP6-2003-ACC-SSA-NMP; FP6-2003-ACC-SSA-Aero-Space; FP6-2003-ACC-SSA-Food; FP6-2003-ACC-SSA-Energy;
(iii) FP6-2003-ACC-SSA-Transport - Veröffentlichung 26.03.2003; Frist: 26.06.2003; Mittel: bis zu 4 Mio. €.
32
Anhang B
Anhang B :
(letzte Aktualisierung : Dezember 2002)
Einheitliche Kriterien für die Bewertung der Vorschläge
Für sämtliche Programme des Sechsten Rahmenprogramms gelten eine Reihe von
Bewertungskriterien, die in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Regeln für die Beteiligung (Artikel 10) festgehalten sind. Es sind:
a) „wissenschaftliche und technologische Qualität sowie Innovationsgrad,
b) Fähigkeit, eine indirekte Maßnahme erfolgreich durchzuführen und ihre effiziente
Verwaltung zu gewährleisten, beurteilt anhand der Ressourcen und der
Kompetenz, einschließlich der von den Teilnehmern vorgesehenen
organisatorischen Modalitäten;
c) Relevanz für die Ziele des spezifischen Programms;
d) Europäischer Mehrwert, kritische Masse mobilisierter Ressourcen und Beitrag zur
Gemeinschaftspolitik;
e) Qualität des Plans zur Nutzung und Verbreitung der Kenntnisse, potenzielle
Auswirkung auf Innovation sowie klare Pläne für die Verwaltung des geistigen
Eigentums.“
Bei der Anwendung von Buchstabe d) werden außerdem folgende Kriterien
einbezogen:
a) „bei Exzellenznetzen der Umfang und die Intensität der vorgesehenen
Integrationsanstrengungen und die Fähigkeit des Netzes, Spitzenleistungen über
den Kreis seiner Mitglieder hinaus zu fördern, sowie die Aussichten auf eine
nachhaltige Integration ihrer Forschungskapazitäten und Ressourcen über die
Dauer des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft hinaus;
b) bei den integrierten Projekten die Ambition der Ziele und der Umfang der
eingesetzten Mittel, durch die ein erheblicher Beitrag zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit oder zur Lösung gesellschaftlicher Probleme geleistet
werden kann;
c) bei den integrierten Infrastrukturinitiativen die Aussichten auf eine Fortdauer der
Initiative über die Dauer des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft hinaus.“
Wie in den Beteiligungsregeln dargelegt, ist in den Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen je nach Art der verwendeten Instrumente oder nach den Zielen der
FTE-Tätigkeit angegeben, wie die vorstehend genannten Kriterien von der
Kommission angewendet werden.
In diesem Anhang soll dargelegt werden, wie diese Kriterien angewendet werden
sollen. Da das sechste Rahmenprogramm verschiedene Arten von Instrumenten
vorsieht, wird jedes Kriterium jeweils anders umgesetzt, was die bei der Bewertung
der Vorschläge zu berücksichtigenden Fragen anbelangt. Die Checklisten in den
folgenden Seiten sollen bei der Bewertung anhand dieser Kriterien für jede
Instrumentenart durchgehend verwendet werden können.
Soweit nicht in den einschlägigen Teilen dieses Arbeitsprogramms anders angegeben,
erhalten die nachstehend aufgeführten Hauptpunkte (also die nummerierten
33
Anhang B
Überschriften) bei der Bewertung die gleiche Gewichtung. Angegeben ist zum einen
die jeweilige Mindestpunktzahl für jeden Hauptpunkt und zum anderen die
Gesamtpunktzahl, die für jedes Instrument mindestens zu erreichen ist. Vorschläge,
die diese Mindestpunktzahlen nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt. Wenn
andere Mindestpunktzahlen gelten, sind diese im einschlägigen Teil dieses
Arbeitsprogramms angegeben.
Neben den nachstehenden Checklisten und den speziellen Kriterien oder Auslegungen
der Kriterien, die für eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
erforderlich sind, werden bei der Bewertung sämtlicher Vorschläge zu gegebener Zeit
auch folgende Fragen behandelt:

Beinhaltet das Thema des Vorschlags geschlechtsspezifische Fragen? Wenn ja,
wurden sie angemessen berücksichtigt?

Haben die Antragsteller mögliche Ethik- und/oder Sicherheitsaspekte bei den
Zielen, der Methodik und den möglichen Auswirkungen der Ergebnisse der
vorgeschlagenen Forschung ermittelt? Wenn ja, wurden sie bei der Ausarbeitung
des Vorschlags in angemessener Weise berücksichtigt?
Bei der Bewertung sämtlicher Vorschläge wird eine ethische Vorprüfung
vorgenommen. Nach der Bewertung der Vorschläge, deren Finanzierung
empfohlen wurde und die bestimmte problematische Fragen behandeln, oder wenn
dies nach der ethischen Vorprüfung empfohlen wird, wird eine eingehende
ethische Prüfung vorgenommen. Dazu können vom Antragsteller zusätzliche
Auskünfte zu ethischen Aspekten angefordert werden, die für die ethische Prüfung
wichtig sind. (Weitere Informationen zu den anzuwendenden Kriterien sind dem
Abschnitt „Ethische Prüfung der Vorschläge“ zu entnehmen).
Gegebenenfalls werden bei der Bewertung zusätzlich auch folgende Fragen
behandelt:

Inwiefern geht aus dem Vorschlag hervor, dass eine Bereitschaft zur
Einbeziehung von Handlungsträgern außerhalb der Forschungskreise sowie der
breiten Öffentlichkeit zur Förderung des Bekanntheitsgrades der vorgeschlagenen
Arbeiten, zur Verbreitung entsprechender Kenntnisse und zur Erforschung der
gesellschaftlichen Auswirkungen im weiteren Sinne vorhanden ist?

Sind die Synergien mit dem Bildungswesen auf allen Ebenen klar dargestellt
worden?

Ist die gegebenenfalls im Vorschlag vorgesehene Beteiligung von Drittstaaten
angemessen begründet und ist diese Beteiligung in die Tätigkeiten integriert?
34
Anhang B
Spezielle gezielte Forschungs- oder Innovationsprojekte
Die folgenden Fragen sollen als Grundlage für die einheitliche Bewertung von
Vorschlägen für (1) spezielle gezielte Forschungsprojekte oder (2) spezielle gezielte
Innovationsprojekte dienen.
1. Relevanz (Mindestpunktzahl 3 von 5)

Inwiefern sind im vorgeschlagenen Projekt die Ziele des Arbeitsprogramms
berücksichtigt?
2. Wissenschaftliche und technologische Qualität (Mindestpunktzahl 4 von 5)
Inwiefern
 hat das Projekt klar definierte und präzise Ziele?
 stellen die Ziele einen deutlichen Fortschritt gegenüber der derzeitigen
Situation dar?
 eignet sich das vorgeschlagene W&T-Konzept zur Erreichung der Ziele des
Projekts in Forschung und Innovation?
3. Auswirkungspotenzial (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 wird das vorgeschlagene Projekt voraussichtlich die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit oder die Lösung gesellschaftlicher Probleme bewirken?
 geht aus dem Vorschlag hervor, dass durch die Durchführung der Arbeit auf
europäischer Ebene ein deutlicher Mehrwert erzielt werden kann und dass die auf
nationaler Ebene und von europäischen Initiativen (z. B. Eureka) durchgeführten
Forschungstätigkeiten berücksichtigt werden.
 kann mit den Nutzungs- und/oder Verbreitungsplänen eine optimale Nutzung
der Projektergebnisse sichergestellt werden?
4. Eignung des Konsortiums (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 bilden die Teilnehmer zusammen ein hochkarätiges Konsortium?
 sind die Teilnehmer für die ihnen zugewiesenen Aufgaben qualifiziert und zur
Durchführung entschlossen?
 ergänzen sich die Teilnehmer?
 wurden die Möglichkeiten der Einbeziehung von KMU angemessen
berücksichtigt?
35
Anhang B
5. Managementqualität (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 ist das Projektmanagement nachweislich von hoher Qualität?
 ist ein angemessener Plan für die Verwaltung der Kenntnisse, des geistigen
Eigentums und für andere Tätigkeiten im Bereich der Innovation vorhanden?
6. Mobilisierung von Ressourcen (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 sieht das Projekt die für den Erfolg wichtigen Ressourcen (Humanressourcen,
Ausrüstung, Finanzmittel usw.) vor?
 sind die Ressourcen überzeugend in ein kohärentes Projekt eingebunden?
 ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen?
Mindestens zu erreichende Gesamtpunktzahl 21 von 30.
36
Anhang B
Koordinierungsmaßnahmen
Die folgenden Fragen sollen als Grundlage für die einheitliche Bewertung von
Vorschlägen für Koordinierungsmaßnahmen dienen.
1. Relevanz (Mindestpunktzahl 3 von 5)

Inwiefern sind im vorgeschlagenen Projekt die Ziele des Arbeitsprogramms
berücksichtigt?
2. Qualität der Koordinierung (Mindestpunktzahl 4 von 5)
Inwiefern
 sind die zu koordinierenden Forschungsmaßnahmen/-programme nachweislich
von hoher Qualität?
 kann mit den vorgeschlagenen Koordinierungsmechanismen gewährleistet
werden, dass die Ziele der Maßnahme erreicht werden?
3. Auswirkungspotenzial (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 geht aus dem Vorschlag hervor, dass durch die Durchführung der Arbeit auf
europäischer Ebene ein deutlicher Mehrwert erzielt werden kann und dass die auf
nationaler Ebene und von europäischen Initiativen (z. B. Eureka) durchgeführten
Forschungstätigkeiten berücksichtigt werden.
 hätte eine Unterstützung durch die Gemeinschaft tatsächliche Auswirkungen auf
die Maßnahme und deren Tragweite, Ziele und Ergebnisse?
 mobilisiert das Projekt eine kritische Masse an Ressourcen in Europa?
 kann mit den Nutzungs- und/oder Verbreitungsplänen eine optimale Nutzung
der Projektergebnisse sichergestellt werden, und wenn möglich nicht nur durch
die Teilnehmer des Projekts?
4. Eignung des Konsortiums (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 bilden die Teilnehmer zusammen ein hochkarätiges Konsortium?
 sind die Teilnehmer für die ihnen zugewiesenen Aufgaben qualifiziert?
 bündelt das Projekt die komplementären Fachkenntnisse der Teilnehmer, um
eine Mehrwert gegenüber den Programmen der einzelnen Teilnehmer zu erzielen?
37
Anhang B
5. Managementqualität (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 ist das Projektmanagement nachweislich von hoher Qualität?
 ist ein angemessener Plan für die Verwaltung der Kenntnisse, des geistigen
Eigentums und für andere Tätigkeiten im Bereich der Innovation vorhanden?
6. Mobilisierung von Ressourcen (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 sind im Projekt die für den Erfolg wichtigen Ressourcen (Humanressourcen,
Ausrüstung, Finanzmittel usw.) vorgesehen?
 sind die Ressourcen überzeugend in ein kohärentes Projekt eingebunden?
 ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen?
Mindestens zu erreichende Gesamtpunktzahl 21 von 30.
38
Anhang B
Maßnahmen zur gezielten Unterstützung
Die folgenden Fragen gelten in allen Teilen des RP6 für die Bewertung von
Vorschlägen für Maßnahmen zur gezielten Unterstützung.
1. Relevanz (Mindestpunktzahl 4 von 5)
Inwiefern
 behandelt der Vorschlag die wichtigsten Fragen, die im Arbeitsprogramm/in der
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, den spezifischen Programmen
oder dem Europäischen Forschungsraum zu definieren sind.
2. Qualität der Maßnahme (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 sind die vorgeschlagenen Ziele gerechtfertigt und gewährleistet die Qualität des
vorgeschlagenen Konzepts, der Methodik und des Arbeitsplans die Erreichung der
Ziele?
 bringt/bringen der/die Antragsteller hohe Kompetenzen hinsichtlich seiner/ihrer
beruflichen Qualifikationen und/oder seiner Erfahrungen mit?
 sind die vorgeschlagenen Tätigkeiten innovativ und originell (falls zutreffend)?
3. Auswirkungspotenzial (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 kann die Wirkung der vorgeschlagenen Arbeit nur auf europäischer Ebene erzielt
werden?
 hätte eine Unterstützung durch die Gemeinschaft erhebliche Auswirkungen auf
die Maßnahme und deren Tragweite, Ziele und Ergebnisse?
 kann mit den Nutzungs- und/oder Verbreitungsplänen eine optimale Nutzung
der Projektergebnisse sichergestellt werden, und wenn möglich nicht nur durch
die Teilnehmer des Projekts?
4. Managementqualität (Mindestpunktzahl 3 von 5)

Inwiefern gewährleisten die Managementstrukturen die erforderlichen beruflichen
Qualifikationen, Erfahrungen, nachweisliche Kompetenz und Fähigkeit zur
Erbringung der Leistung?
5. Mobilisierung von Ressourcen (Mindestpunktzahl 3 von 5)
Inwiefern
 sind im Projekt die für den Erfolg wichtigen Ressourcen (Humanressourcen,
Ausrüstung, Finanzmittel usw.) vorgesehen?
 ist der Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt angemessen?
Mindestens zu erreichende Gesamtpunktzahl 17.5 von 25.
39
Anhang B
Ethische Prüfung der Vorschläge
Gemäß Artikel 3 des Rahmenprogramms und Artikel 10 der Beteiligungsregeln wird
bei der Vorschlagsbewertung auch eine Vorprüfung der im Vorschlag enthaltenen
ethischen Aspekte vorgenommen. Eine eingehende ethische Prüfung der Vorschläge,
die problematische ethische Fragen aufwerfen, kann nach der Bewertung und vor der
endgültigen Auswahlentscheidung der Kommission durchgeführt werden. Zu diesem
Zweck kann ein Prüfungsausschuss für ethische Fragen einberufen werden.
Der Ausschuss bewertet folgende Aspekte:






inwiefern sich die Antragsteller der ethischen Dimension der von ihnen
vorgeschlagenen Forschung bewusst sind,
ob die Forscher die ethischen Anforderungen des 6. Rahmenprogramms beachten.
Dazu wurde eine Erklärung zum Bericht über die Ratstagung vom 30.09.2002
abgegeben; diese ist am Ende dieses Kapitels wiedergegeben.
ob die Antragsteller die Gesetze, Rechtsvorschriften und/oder Leitlinien beachtet
haben, die im Land/in den Ländern, wo die Forschung durchgeführt wird, gelten,
ob die einschlägigen internationalen Übereinkommen und Erklärungen beachtet
wurden22,
ob die einschlägigen Richtlinien der Gemeinschaft beachtet wurden,
ob sich der Antragsteller um die Genehmigung/befürwortende Stellungnahme der
zuständigen örtlichen Ethikausschüsse bemüht.
Bei Forschung mit Menschen prüft der Ausschuss insbesondere:




die Informationen, die die Teilnehmer erhalten (gesunde Freiwillige,
Gewebespender, Patienten, usw.),
die Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmer
(einschließlich der genetischen Daten) und der Privatsphäre,
die Auswahlkriterien und die Auswahlmethode,
die Betreuung der Teilnehmer.
Für Forschung unter Verwendung isolierter humaner embryonaler Stammzellen in
Zellkulturen oder Zellbanken und von fetalem Gewebe und Zellen (für die
Beschränkungen gelten, die nachstehender Erklärung zum Ratsprotokoll zu
entnehmen sind) prüft der Ausschuss insbesondere:
22
EU-Charta der Grundrechte, unterzeichnet in Nizza am 7. Dezember 2000,
Konvention über Menschenrechte und Biomedizin - Oviedo, 4.4.1997 – Europarat
and das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von Menschen (1998),
Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte - UNESCO - 11.
November 1997
Erklärung von Helsinki (neueste Fassung) - World Medical Association
Konvention über die Rechte des Kindes - Vereinte Nationen - 20. November 1989
Tierschutzprotokoll von Amsterdam
40
Anhang B




ob die Antragsteller die Gesetze, Rechtsvorschriften und/oder Verhaltenskodizes
beachtet haben, die im Land/in den Ländern, wo die Forschung mit humanen
embryonalen Stammzellen in Zellkulturen durchgeführt wird, gelten; welche
Verfahren für die Erteilung einer Zustimmung nach Inkenntnissetzung vorgesehen
sind,
die Herkunft des humanen embryonalen und fetalen Gewebes/der Zellen,
die Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten (einschließlich der genetischen
Daten) und der Privatsphäre,
gegebenenfalls die Art der finanziellen Anreize.
Bei Forschung mit Tieren prüft der Ausschuss insbesondere:

ob die Antragsteller den „Drei R“-Ansatz – Replacement (Ersatz), Reduction
(Verringerung) und Refinement (Verfeinerung) anwenden, insbesondere:
 werden Tierversuche, wo immer möglich, durch Alternativen ersetzt?
 Wird das Leiden von Tieren vermieden oder auf ein Minimum beschränkt?
 Ist der Tierschutz gewährleistet und werden die Grundsätze der biologischen
Vielfalt beachtet?
Zum Thema der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen (siehe oben)
gaben der Rat und die Kommission folgende Erklärung zum Protokoll der Ratssitzung
vom 30. September 2002 ab:
„Der Rat und die Kommission stimmen darin überein, dass detaillierte
Durchführungsvorschriften betreffend die Verwendung humaner Embryos und
humaner embryonaler Stammzellen, die unter dem 6. Rahmenprogramm finanziert
werden können, bis zum 31. Dezember 2003 festgelegt werden. Die Kommission
erklärt, dass während dieser Zeit und bis zur Festlegung der detaillierten
Durchführungsvorschriften sie die Finanzierung Forschungstätigkeiten nicht
vorschlagen wird, ausgenommen die Untersuchung von in Banken bestehenden oder
in Kulturen isolierten humanen embryonalen Stammzellen. Die Kommission wird die
wissenschaftlichen Fortschritte und Bedürfnisse sowie die Entwicklung der
internationalen und nationalen Gesetzgebung, Vorschriften und ethischen Regeln
betreffend dieses Thema genau beobachten, auch unter Einbeziehung der
Stellungnahmen der Europäischen Gruppe von Beratern betreffend die ethischen
Implikationen der Biotechnologie (1991-1997) und der Stellungnahmen der
Europäischen Gruppe betreffend Ethik in der Wissenschaft und neuen Technologien
(seit 1998), und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis September 2003
berichten.
Der Rat erklärt, dass es seine Absicht ist, dieses Thema auf einer Tagung im
September 2003 zu diskutieren.
Im Rahmen der Überprüfung jedes künftigen dem Rat vorzulegenden Vorschlages in
Anwendung von Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG erinnert die Kommission an
ihre Erklärung betreffend Artikel 5 des Beschlusses 1999/468/EG, nach der die
Kommission es im Bemühen um eine ausgewogene Lösung vermeiden wird, sich
einem im Rat vorherrschenden Standpunkt zur Ablehnung der Zweckmäßigkeit einer
Durchführungsmaßnahme entgegenzustellen (siehe ABl. C 203 vom 17.7.1999, S. 1).
41
Anhang B
Der Rat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, dem im Rahmen des
spezifischen Forschungsprogramms "Integration und Stärkung des Europäischen
Forschungsraums" eingesetzten Programmausschuss nach Artikel 6 Absatz 3 erster
Gedankenstrich Verfahrensmodalitäten für Forschungstätigkeiten an menschlichen
Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen vorzulegen.
Ferner nimmt der Rat die Absicht der Kommission zur Kenntnis, dass die
Kommission beabsichtigt, dem Rat und dem Parlament im Frühjahr 2003 einen
Bericht über die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen vorzulegen, der
als Grundlage der Erörterungen im Rahmen eines interinstitutionellen Seminars über
Bioethik dienen wird.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Seminars wird die Kommission nach
Artikel 166 Absatz 4 des Vertrages einen Vorschlag für die Festlegung weiterer
Leitlinien in Bezug auf die Grundsätze, die bei der Beschlussfassung über die
Gemeinschaftsmittel für Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit menschlichen
Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen zum Tragen kommen, vorlegen.
Der Rat und die Kommission werden mit Unterstützung des Europäischen Parlaments
alles tun, um die Rechtssetzungsverfahren baldmöglichst, spätestens aber im
Dezember 2003 abzuschließen.
Der Rat und die Kommission gehen davon aus, dass oben genannte Seminar
entsprechend dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zu einem europaweiten
und gut strukturierten Diskussionprozess über die ethischen Fragen im
Zusammenhang mit der modernen Biotechnologie, insbesondere in Bezug auf humane
embryonale Stammzellen, beitragen wird, um das Verständnis der Öffentlichkeit zu
fördern.
Der Rat und die Kommission stellen fest, dass die ethische Akzeptanz verschiedener
Forschungsgebiete mit den unterschiedlichen Situationen der Mitgliedstaaten im
Zusammenhang steht und gemäß dem Subsidiaritätsprinzip dem einzelstaatenlichen
Recht unterliegt. Ferner stellt die Komission fest, dass die Forschung an menschlichen
Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen in mehreren, aber nicht in allen
Mitgliedstaaten freigegeben ist.
42
Annex C
Anhang C:
Liste der Ländergruppen, für die die spezifischen Maßnahmen zur
Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen sind
(letzte Aktualisierung : März 2003)
ENTWICKLUNGSLÄNDER
(AKP, ASIEN,
LATEINAMERIKA)





Togo
Uganda
Sambia
Simbabwe










Laos (Demokr.
Volksrep.)
Malaysia
Malediven
Mongolei
Nepal
Pakistan
Philippinen
Singapur
Sri Lanka
Thailand
Vietnam






Republik
Moldau
Russland**
Tadschikistan
Turkmenistan
Ukraine
Usbekistan
KARIBIK

Antigua und
- AKP
Barbuda
AFRIKA

Bahamas

Angola
LÄNDER DES

Barbados

Benin
WESTLICHEN

Belize*

Botsuana
BALKANRAUMS

Kuba*

Burkina Faso

Albanien

Dominica

Burundi

Bosnien und

Dominikan.

Kamerun
Herzegowina
- LATEINRep.

Kap Verde

Kroatien
AMERIKA

Grenada

Zentral
Argentinien

ehemalige

Guyana*
afrikanische

Bolivien
jugoslawische

Haiti
Republik

Brasilien
Republik

Jamaika

Tschad

Chile
Mazedonien

St. Kitts und

Komoren

Kolumbien

Serbien und
Nevis

Kongo

Costa Rica
Montenegro(2)

St. Lucia
(Republik)

Ecuador
*Zum Zweck der Teilnahme

St. Vincent

Kongo

El Salvador
an „spezifischen

und
die
(Demokr. Rep.)

Guatemala
Maßnahmen zur
Grenadinen

Elfenbeinküste

Honduras
Unterstützung der

Suriname*

Dschibuti

Mexiko
internationalen

Trinidad und

Äquatorial
Nicaragua
Zusammenarbeit“ können
Tobago
diese Länder sowohl zur
guinea

Panama
AKP als auch zur Region

Eritrea

Paraguay
PAZIFIK
Lateinamerika gerechnet

Äthiopien

Peru

Cook-Inseln
werden.

Gabun

Uruguay

Osttimor**

Gambia

Venezuela
**Zum Zweck der

Fidschi

Ghana
Teilnahme an „spezifischen

Kiribati
PARTNERLÄNDER
Maßnahmen zur

Guinea

Marshallinseln
IM MITTELMEERUnterstützung der

Guinea-Bissau

Mikronesien
RAUM(1)
internationalen

Kenia
(die Föderierten
Zusammenarbeit“ können

Algerien

Lesotho
Staaten von)
diese Länder sowohl zur

Ägypten

Liberia

Nauru
AKP als auch zur Region

Jordanien

Madagaskar

Niue
Asien gerechnet werden.

Libanon

Malawi

Palau

Marokko
***Zum Zweck der

Mali

Papua
Arabische
Rep.
Teilnahme an „spezifischen

Mauretanien
Neuguinea**
Maßnahmen zur
Syrien

Mauritius

Salomonen
Unterstützung der

Tunesien

Mosambik

Tonga
internationalen

Westjordanland

Namibia

Tuvalu
Zusammenarbeit“ können
und

Niger
China, Indien und Russland

Vanuatu
Gazastreifen

Nigeria
für sich als Region

Westsamoa
betrachtet werden; in diesem

Ruanda
RUSSLAND UND
Fall müssen allerdings
- ASIEN

Sao Tomé und
ANDERE NEUE
mindestens 3 verschiedene

Bangladesch
Principe
UNABHÄNGIGE
Partner aus verschiedenen

Bhutan

Senegal
STAATEN
Provinzen oder Staaten

Brunei

Seychellen

Armenien
innerhalb von China, Indien
Darussalam

Sierra Leone
und Russland teilnehmen.

Aserbaidschan

Kambodscha

Somalia

Belarus

China***

Südafrika

Georgien

Indien***

Sudan

Kasachstan

Indonesien

Swasiland

Kirgisistan

Tansania
1
Zu den Partnerländern im Mittelmeerraum zählen 12 Länder, die am Barcelona-Prozess beteiligt sind:
Algerien, Zypern, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Arabische Republik Syrien,
Tunesien, Türkei, Westjordanland und Gazastreifen. Zypern, Malta, die Türkei und Israel sind inzwischen
jedoch mit dem RP6 assoziiert.
2
Einschließlich Kosovo nach der Definition der Entschließung des UN-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999.
43
Annex D
Anhang D :
Förderung der Zusammenarbeit mit assoziierten Bewerberländern
(letzte Aktualisierung : März 2003)
Im Rahmen dieses Anhangs werden Maßnahmen zur gezielten Unterstützung
durchgeführt, mit denen die Teilnahme von Organisationen aus assoziierten
Bewerberländern an Maßnahmen der vorrangigen Themenbereiche gefördert und
erleichtert werden soll. Dazu gehören Maßnahmen folgender Art: Informations-,
Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen; Förderung der Kompetenzen von
assoziierten Bewerberländern; Unterstützung von Wissenschaftlern dieser Länder bei
der Teilnahme an Konferenzen und der Vorbereitung von Vorschlägen; Einrichtung
und Stärkung von Netzen hochwertiger Forschungszentren zwischen Mitgliedstaaten
und assoziierten Bewerberländern sowie zwischen assoziierten Bewerberländern
untereinander und innerhalb solcher Länder; Maßnahmen zur Unterstützung einer
besseren Beteiligung von KMU in assoziierten Bewerberländern; Bewertung von
FTE-Systemen und von Maßnahmen der FTE-Politik in bestimmten Bereichen;
Begutachtung von Forschungseinrichtungen, die in bestimmten Bereichen tätig sind;
Zukunftsforschung zur Festlegung der Forschungspolitik und Organisation von
Forschungssystemen in bestimmten Bereichen.
Zwei Arten von Aufforderungen sind im Rahmen dieser Initiative vorgesehen: eine
allgemeine Aufforderung für alle vorrangigen Themenbereiche (Aufforderung 1) und
spezifische Aufforderungen für jeweils einen vorrangigen Themenbereich
(Aufforderungen 2 bis …).
Wichtiger Hinweis: Die im Rahmen dieser Initiative vorgesehenen Aufforderungen
ersetzen keine Aufforderungen, die in anderen Teilen dieses Arbeitsprogramms
bereits erfolgt oder vorgesehen sind.
D. 1 Allgemeine Aufforderung
Die allgemeine Aufforderung bezweckt die Auswahl einer oder mehrerer Stellen
(öffentliche Forschungseinrichtung, öffentliche Stelle für Forschungsmanagement
usw.) in jedem assoziierten Bewerberland mit folgenden Aufgaben:
– Vernetzung der einzelstaatlichen Kontaktpersonen
In jedem Land sind verschiedene Netze zur Verteilung von Informationen über das
6. Rahmenprogramm vorhanden: einzelstaatliche Kontaktpersonen (für jede
Programmmaßnahme),
Verbindungsleute
(in
Forschungszentren),
Ausschussmitglieder usw.
Ziel ist es, ein virtuelles Netz dieser Personen zu schaffen und die Verteilung von
Informationen sowohl in den assoziierten Bewerberländern als auch in den
Mitgliedstaaten zu verbessern.
44
Annex D
Die Maßnahme würde auch die Organisation von Sitzungen zum Austausch
vorbildlicher Praktiken sowie die Unterstützung von Wissenschaftlern bei der
Vorbereitung von Vorschlägen umfassen.
– Durchführung von Einzelmaßnahmen für KMU
Zur Erleichterung der Teilnahme von KMU in vorrangigen Themenbereichen des
6. Rahmenprogramms sollen die ausgewählten Stellen folgende Maßnahmen
durchführen:

Unterstützung von KMU bei der Ermittlung vorrangiger Themenbereiche und
Instrumente, die für ihren jeweiligen Forschungsbedarf am belangreichsten sind

Beratung in Fragen der Verwaltungsverfahren und Verträge (z. B. Rolle und
Zuständigkeiten von Teilnehmern an Konsortien, Kosten, Rechte und Pflichten
von Vertragspartnern usw.)

Unterstützung von KMU bei der Suche nach Partnern

Technische Unterstützung bei der Vorbereitung von Vorschlägen, insbesondere
von KMU, die bereit sind, integrierte Projekte oder Exzellenznetze zu
koordinieren oder bei diesen eine aktive Rolle zu übernehmen

Beratung von KMU bei der Gründung von KMU-Gruppierungen, die bei
EU-Vorschlägen als Partner tätig werden wollen
Der Beitrag der Gemeinschaft wird von der Zahl der förderfähigen Vorschläge
abhängen, die von den KMU des jeweiligen Landes eingereicht werden, und wird
5000 € je förderfähigem KMU-Vorschlag nicht überschreiten.
– Vernetzung hochwertiger Forschungszentren
Die ausgewählte öffentliche Stelle wird hochwertige Forschungszentren vernetzen
und die Funktion dieser Netze in einem wissenschaftlichen Bereich, der die
vorrangigen Themenbereiche betrifft, unterstützen.
Das Netz verfolgt folgende Ziele:



Mobilisierung der personellen und materiellen Ressourcen, die in einem
gegebenen Bereich in den assoziierten Bewerberländern vorhanden sind
Verteilung wissenschaftlicher Informationen sowie von Forschungsergebnissen
Wesentliche Erleichterung der Kommunikation zwischen Zentren mit ähnlichen
wissenschaftlichen Interessen
Zu diesem Zweck wird Folgendes finanziert: Treffen mit Wissenschaftlern, die in
bestimmten vorrangigen Themenbereichen des 6. Forschungsrahmenprogramms tätig
sind, zur möglichen Koordinierung ihre Aktivitäten sowie auch zum Austausch von
Ergebnissen und von Personen (Besuche und Forschungsaufenthalte in
Partnereinrichtungen).
45
Annex D
– Organisation von Informationsveranstaltungen
Umfasst die Organisation jährlicher Informationsveranstaltungen zur Darlegung der
Arbeitsprogramme des 6. Rahmenprogramms und des Inhalts der Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen.
D. 2 Spezifische Aufforderung
Diese Aufforderung bezweckt die Finanzierung spezifischer Maßnahmen in den
folgenden vorrangigen Themenbereichen:





Nanotechnologien und Nanowissenschaften, wissensbasierte
multifunktionelle Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen
Luft- und Raumfahrt
Lebensmittelqualität und -sicherheit
Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme:
Nachhaltige Energiesysteme
Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme:
Nachhaltiger Land- und Seeverkehr
Für die vorranigen Themenbereiche „Biowissenschaften, Genomik und
Biotechnologie im Dienste der Gesundheit“ und „Nachhaltige Entwicklung, globale
Veränderungen und Ökosysteme: Globale Veränderungen und Ökosysteme“ werden
besondere Maßnahmen später in diesem Jahr durchgeführt. Einzelheiten zu den
Maßnahmen in den Bereichen „Technologien für die Informationsgesellschaft“ und
„Bürger und modernes Regieren in der Wissensgesellschaft“ sind den Kapiteln 2 und
7 dieses Arbeitsprogramms zu entnehmen.
Die Aufforderung betrifft Folgendes:

Organisation von Konferenzen in den assoziierten Bewerberländern mit
Wissenschaftlern sowohl aus assoziierten Bewerberländern als auch aus
Mitgliedstaaten

Organisation von Austauschveranstaltungen und Seminaren, auf denen
Wissenschaftler der assoziierten Bewerberländer mit anderen Wissenschaftlern
desselben Sektors aus anderen assoziierten Bewerberländern und Mitgliedstaaten
zusammenkommen können, um sich insbesondere an Vorschlägen für integrierte
Projekte und Exzellenznetze zu beteiligen

Bewertung
-
Bewertung der Politik in einem bestimmten Forschungsbereich sowie
Durchführung von Studien, die auf die Bestimmung von Kriterien für die
Festlegung der Forschungspolitik in dem betreffenden Bereich gerichtet sind
-
unabhängige Bewertungen in einzelnen Sektoren
46
Annex D

Einrichtung einer Datenbank mit detaillierten Angaben zu Wissenschaftlern und
Forschungsorganisationen in den Bewerberländern zur Erleichterung der Suche
nach Partnern bei der Gründung von Konsortien
47
Annex D
DATENBLATT ZUR AUFFORDERUNG 1
1) Spezifisches Programm: Integration und Stärkung des Europäischen
Forschungsraums
2) Vorrangiger Themenbereich/Gebiet: Alle vorrangigen Themenbereiche
3) Titel der Aufforderung: Maßnahmen zur gezielten Unterstützung (SSA) der
assoziierten Bewerberländer
4) Kennung der Aufforderung: FP6-2003-ACC-SSA-General
5) Datum der Veröffentlichung23: 26. März 2003
6) Frist für die Einreichung der Vorschläge24: 26. Juni 2003, 17.00 Uhr (Ortszeit
Brüssel)
7) Gesamte vorläufige Mittelzuweisung:
9.000.000 €
8) Bereich & Instrumente:
Bereich
Instrumente
Siehe Anhang
D.1 des
Arbeitsprogram
ms
Maßnahme zur
gezielten
Unterstützung
9) Mindestteilnehmerzahl25:
Instrument
Mindestanzahl
Maßnahme zur
gezielten
Unterstützung
1 Rechtsperson
10) Teilnahmebeschränkung: Keine
11) Konsortialvereinbarung: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen, die sich aus dieser
Aufforderung ergeben, müssen keine Konsortialvereinbarung abschließen.
23
24
25
Der für die Veröffentlichung dieser Aufforderung zuständige Generaldirektor kann den
Veröffentlichungstermin um bis zu einem Monat vorverlegen bzw. aufschieben.
Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde (siehe
Fußnote 1), wird (werden) die Einreichungsfrist(en) in der veröffentlichten Aufforderung
entsprechend angepasst.
MS= Mitgliedstaaten der EU; AS (einschließlich ACC) = Assoziierte Staaten; ACC : Assoziierte
Bewerberländer - Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
48
Annex D
12) Bewertungsverfahren:

Die Bewertung erfolgt in einem einstufigen Verfahren.

Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.
13) Bewertungskriterien: Die für die einzelnen Instrumente geltenden Kriterien sind
Anhang B des Arbeitsprogramms zu entnehmen (einschl. ihrer jeweiligen
Gewichtung, Mindestpunktzahl und der mindestens zu erreichenden
Gesamtpunktzahl).
14) Vorläufige Bewertung und Auswahlfristen:

Bewertungsergebnisse: 2 Monate nach der unter Punkt 6 genannten Frist

Vertragsunterzeichnung : 6 Monate nach der unter Punkt 6 genannten Frist
49
Annex D
DATENBLATT ZUR AUFFORDERUNG 2
1) Spezifisches Programm:
Forschungsraums
Integration
und
Stärkung
des
Europäischen
2) Vorrangiger Themenbereich/Gebiet:




Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionelle
Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen
Luft- und Raumfahrt
Lebensmittelqualität und -sicherheit
Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme
(i) Nachhaltige Energiesysteme
(ii) Nachhaltiger Land- und Seeverkehr
3) Titel der Aufforderung: spezielle gezielte Maßnahmen zur Unterstützung (SSA)
der assoziierten Bewerberländer
4) Kennungen der Aufforderung:
-
-
Nanotechnologien und -wissenschaften, wissensbasierte multifunktionelle
Werkstoffe und neue Produktionsverfahren und -anlagen (FP6-2003-ACCSSA-NMP)
Luft- und Raumfahrt (FP6-2003-ACC-SSA-Aero-Space)
Lebensmittelqualität und -sicherheit (FP6-2003-ACC-SSA-Food)
Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme:
Nachhaltige Energiesysteme (FP6-2003-ACC-SSA-Energy)
Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme:
Nachhaltiger Land- und Seeverkehr (FP6-2003-ACC-SSA-Transport)
5) Datum der Veröffentlichung1: 26. März 2003
6) Frist für die Einreichung der Vorschläge2: 26. Juni 2003, 17.00 Uhr (Ortszeit
Brüssel)
7) Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: bis zu 4.000.000 €, dabei bis zu
1.000.000 € pro vorrangiger Themenbereich
8) Bereich & Instrumente:
1
2
Bereich
Instrumente
siehe Abschnitt
D.2 des
Arbeitsprogram
ms
Maßnahme zur
gezielten
Unterstützung
Der für die Veröffentlichung dieser Aufforderung zuständige Generaldirektor kann den
Veröffentlichungstermin um bis zu einem Monat vorverlegen bzw. aufschieben.
Falls der geplante Termin für die Veröffentlichung vorverlegt oder verschoben wurde (siehe
Fußnote 1), wird (werden) die Einreichungsfrist(en) in der veröffentlichten Aufforderung
entsprechend angepasst.
50
Annex D
9) Mindestteilnehmerzahl3:
Instrument
Mindestanzahl
Maßnahme zur
gezielten
Unterstützung
1 Rechtsperson
10) Teilnahmebeschränkung: Keine
11) Konsortialvereinbarung: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen, die sich aus dieser
Aufforderung ergeben, müssen keine Konsortialvereinbarung abschließen.
12) Bewertungsverfahren:

Die Bewertung erfolgt in einem einstufigen Verfahren.

Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.
13) Bewertungskriterien: Die für die einzelnen Instrumente geltenden Kriterien sind
Anhang B des Arbeitsprogramms zu entnehmen (einschl. ihrer jeweiligen
Gewichtung, Mindestpunktzahl und der mindestens zu erreichenden
Gesamtpunktzahl).
14) Vorläufige Bewertung und Auswahlfristen:

Bewertungsergebnisse: 2 Monate nach der unter Punkt 6 genannten Frist

Vertragsunterzeichnung : 6 Monate nach der unter Punkt 6 genannten Frist
3
MS= Mitgliedstaaten der EU; AS (einschließlich ACC) = Assoziierte Staaten; ACC : Assoziierte
Bewerberländer - Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
51
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