Thema Direkte Demokratie

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Thema Direkte Demokratie
Auszug aus dem DGB-Flyer zur Landtagswahl:
Bürgerbegehren und –entscheide erweitern und erleichtern
Baden-Württemberg ist durch eine Volksabstimmung am 9. Dezember 1951 entstanden. Heute trägt
das Land in Sachen direkter Demokratie mit dem Saarland die rote Laterne. Wir wollen die
Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mehr in politische Entscheidungen einbeziehen.
Die Landesregierung blockt bisher alle Initiativen ab. Sie muss vor der Landtagswahl eindeutig
erklären, ob und wie sie die viel zu hohen Hürden für Volksabstimmungen in der Landesverfassung
(Art. 59 und 60) senken will. Dann können die Wählerinnen und Wähler sich entscheiden, welchen
Politikstil sie bevorzugen.
• Überfällig ist die Erleichterung von Bürgerentscheiden und Volksabstimmungen, wie sie das vom
DGB unterstützte „Bündnis für mehr Demokratie in Baden-Württemberg“ seit langem fordert.
• Für die Einleitung eines landesweiten Volksbegehrens soll die Unterstützung von fünf Prozent der
Wahlberechtigten (knapp 400.000) genügen. Die Unterschriften müssen frei und in einem Zeitraum
von sechs Monaten gesammelt werden dürfen. Bei der Volksabstimmung selbst sollte es kein
Zustimmungsquorum geben.
• Nötig ist eine Mediation bei Großprojekten schon im Planungsstadium.
Auszug aus dem „SPD-Regierungsprogramm 2011-2016“:
IX. Für ein demokratisches Baden-Württemberg –
Das modernste Land braucht die modernste Demokratie
Wir stehen für eine Gesellschaft, in der jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht hat mitzureden und
mitzuentscheiden, wenn es darum geht, wie wir unsere Zukunft gestalten wollen. Und das nicht nur alle fünf
Jahre. Wählen und Zusehen reicht den Menschen in Baden-Württemberg schon lange nicht mehr aus. Sie
sind längst viel weiter als ihre Regierung – sie wissen, dass Demokratie kein Zuschauersport ist. Die
Menschen hier im Land sind – quer durch alle politischen Lager – für mehr direkte Demokratie. Sie wollen
sich unmittelbar und konkret politisch äußern und betätigen. Nicht um die repräsentative Demokratie zu
ersetzen, sondern um sie zu stärken und zu bereichern. Doch in Baden-Württemberg sind die rechtlichen
und bürokratischen Anforderungen zu hoch. Das werden wir ändern.
1. Im Dialog regieren
Mit Nils Schmid als Ministerpräsidenten werden wir einen neuen politischen Stil in Baden-Württemberg
verwirklichen. Die 100-Dialoge-Tour hat uns gezeigt, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, welche
Lösung für sie die richtige ist. Wir werden auch in der Regierungsverantwortung den Dialog mit den
Menschen im Land fortsetzen. An diesem Anspruch werden wir uns messen lassen.
Die Menschen wollen selbst darüber diskutieren und entscheiden, wie sie in Zukunft leben wollen. Nils
Schmid wird als Ministerpräsident gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern an den richtigen Antworten
auf die wichtigsten Herausforderungen arbeiten. Dazu werden wir die Menschen im Land zu
Zukunftskonventen einladen, auf denen der Ministerpräsident mit den Bürgerinnen und Bürgern über
grundlegende Zukunftsfragen unseres Landes diskutieren wird.
2. Mehr direkte Demokratie wagen
Baden-Württemberg ist stolz auf seine Weltmarktführer. Doch in Sachen direkter Demokratie steht unser
Land im nationalen Vergleich am Tabellenende. Wir sind uns mit den Bürgerinnen und Bürgern in
Baden-Württemberg einig: Das modernste Land braucht auch die modernste Demokratie. Wir werden dafür
sorgen, dass Baden-Württemberg zum Musterland direkter Demokratie wird. Volksinitiative, Volksbegehren
und Volksabstimmung werden künftig ganz selbstverständlich zur demokratischen Kultur in BadenWürttemberg gehören.
Wir werden dafür die Hürden für Volksbegehren und Volksabstimmungen auf ein realistisches Niveau
senken. So werden wir die Zahl der notwendigen Unterschriften von 16,6 auf 5 Prozent der
Stimmberechtigten reduzieren, die Eintragungsfrist von zwei Wochen auf sechs Monate verlängern und
dafür sorgen, dass die Unterschriften auch frei, also etwa auf der Straße gesammelt werden können.
Zudem werden wir den „Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens“ zu einer Volksinitiative aufwerten,
sodass 10 000 Unterschriften in Zukunft ausreichen, um den Landtag mit einem Gegenstand der politischen
Willensbildung zu befassen.
Wir nehmen die Bürgerinnen und Bürger ernst. Ohne Entbürokratisierung wird es direkte Demokratie in
Baden-Württemberg auch künftig nur auf dem Papier geben. Neben dem Volksbegehren werden wir auch
den Weg zu Volksabstimmungen über zentrale politische Weichenstellungen öffnen. Auch sie sollen
attraktiver, einfacher und bürgerfreundlicher gemacht werden. Wir werden das bisherige Quorum bei
der Abstimmung über einfache Gesetze abschaffen. Entscheiden wird zukünftig die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen. Dadurch wird das Verfahren beschleunigt, Abstimmungsboykotte werden
verhindert.
Bei verfassungsändernden Gesetzen soll ebenfalls die einfache Mehrheit ausreichen, wenn diese zugleich
auch ein Viertel der Stimmberechtigten umfasst.
Um tatsächlich direkte Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene zu ermöglichen, müssen die in
Baden-Württemberg bestehenden Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Städten und
Gemeinden deutlich gesenkt werden. Künftig soll je nach Gemeindegröße für ein Bürgerbegehren
Unterschriften von 3 Prozent bis 10 Prozent der Gemeindebürgerinnen und -bürger genügen. Bei einem
Bürgerentscheid soll das Quorum bei mindestens 20 Prozent in Gemeinden bis zu 50 000 Einwohnern, bei
mindestens 15 Prozent in Gemeinden bis zu 100 000 Einwohnern und bei mindestens 10 Prozent der
Stimmberechtigten in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern liegen. Auf kommunaler Ebene gilt es,
partizipative Möglichkeiten bürgerschaftlicher Einflussnahme bereits im laufenden Prozess, gerade
von großen Bauvorhaben, zu schaffen.
Wir wollen mehr Demokratie machen und den Menschen in Baden-Württemberg mehr Möglichkeiten
geben, sich zwischen den Wahlen zu beteiligen. Dazu wollen wir auch das älteste Bürgerbeteiligungsrecht,
das Petitionsrecht, weiterentwickeln und zum modernsten Landespetitionsrecht in Deutschland machen.
Wir wollen neben den klassischen Petitionsformen auch Online-Petitionen einführen. Dies ist der erste
Schritt zur Öffentlichen Petition, die wir ebenfalls einrichten werden. Die öffentliche Petition kann von jeder
Bürgerin und jedem Bürger unterstützt werden. Ab einer definierten Unterstützerzahl wird der Landtag diese
Petition nicht nur im Petitionsausschuss, sondern auch in einer öffentlichen Anhörung mit dem Petenten
beraten.
Online-Petitionen, Öffentliche Petitionen und Petentenanhörungen zeigen, wo den Bürgerinnen und
Bürgern der Schuh drückt und lassen ein einzelnes Bürgeranliegen auf dem direkten Weg in Politik
münden. Petitionen sind aufgrund ihrer geringen Formvorschriften ein einfach nutzbares Instrument der
direkten Demokratiebeteiligung.
3. Stuttgart 21 – Die Menschen sollen entscheiden
Die Auseinandersetzung um Stuttgart 21 spaltet unser Land. Wir wollen diese Spaltung überwinden. Dazu
schlagen wir vor, eine verbindliche landesweite Volksabstimmung über die Landesbeteiligung zu Stuttgart
21 und der Neubaustrecke Stuttgart–Ulm durchzuführen.
Schwarz-Gelb hat sich diesem Weg der Vernunft und Versöhnung verweigert und stattdessen versucht, das
Projekt durchzuknüppeln. Doch Wasserwerfer und Schlagstöcke ersetzen keine Argumente. Am 30.
September 2010 hat sich im Stuttgarter Schlosspark offenbart, wie tief der Graben zwischen Volk und
Regierung in Baden-Württemberg heute ist. Wir werden den Bürgerinnen und Bürgern BadenWürttembergs nach der Landtagswahl 2011 neues Vertrauen in unsere Demokratie geben und sie über die
Fortführung oder den Ausstieg aus Stuttgart 21 entscheiden lassen.
Die SPD Baden-Württemberg hat seit Jahren eine – intensiv diskutierte – Beschlusslage für Stuttgart 21
und die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm. In unserer Partei gibt es unterschiedliche Meinungen zu diesem
Thema – als Volkspartei spiegeln wir auch in dieser Frage die Gesellschaft wider. Gerade deshalb kommt
uns die Aufgabe zu, Brücken zu bauen. Denn kein Bauvorhaben, kein Infrastrukturprojekt ist es wert, dass
unsere Gesellschaft ihren inneren Zusammenhalt verliert. Damit dies gelingt, müssen alle Argumente für
und wider sowie die Kosten offen gelegt werden. Die Schlichtungsgespräche waren ein wichtiger erster
Schritt. Ohne eine landesweite Volksabstimmung bleibt der Grundkonflikt jedoch ungelöst.
Für uns ist klar: Das Votum der Bürgerinnen und Bürger ist bindend. Wir als Partei, aber auch Gegnerinnen
und Gegner wie Befürworterinnen und Befürworter im ganzen Land werden dies respektieren. Bis zur
Durchführung eines Volksentscheids und der Vorlage sämtlicher Ergebnisse des Stresstests sehen wir in
einem Baustopp und einer Aussetzung der Vergabe durch die Deutsche Bahn die logische Konsequenz.
Wir haben dazugelernt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in den entscheidenden Phasen an der Planung
von Großprojekten teilhaben. In einer SPD-geführten Landesregierung werden wir Baden-Württemberg
zum Vorreiter bürgernaher Planung und neuer Beteiligungswege machen.
Auszug aus dem Landtagswahlprogramm der Grünen:
5 Bürgerrechte, Demokratie , Justiz
Leitidee: Mehr direkte Demokratie wagen
Die Stärkung der direkten Demokratie und der bürgerlichen Mitwirkungsrechte auf allen staatlichen
Ebenen ist ein wesentlicher Bestandteil einer attraktiven und lebendigen Demokratie und ein Mittel
gegen Staats-, Politik- und Parteienverdrossenheit.
Auf allen Ebenen, insbesondere im Rahmen von „Stuttgart 21“, wird zurzeit deutlich, dass die
Menschen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten fordern. Schon die geringfügige Erleichterung kommunaler
Bürgerbegehren, die 2005 beschlossen wurde, hat in Baden-Württemberg zu einem deutlichen
Anstieg entsprechender Initiativen geführt.
Nach wie vor scheitern jedoch viele Bürgerbegehren an bürokratischen Hürden. Auf Kreisebene sind
Bürgerbegehren immer noch nicht möglich. Volksbegehren Die Stärkung der direkten Demokratie und
der bürgerlichen Mitwirkungsrechte auf allen staatlichen Ebenen ist ein wesentlicher Bestandteil einer
attraktiven und lebendigen Demokratie und ein Mittel gegen Staats-, Politik- und
Parteienverdrossenheit.
Auf allen Ebenen, insbesondere im Rahmen von „Stuttgart 21“, wird zurzeit deutlich, dass die
Menschen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten fordern. Schon die geringfügige Erleichterung kommunaler
Bürgerbegehren, die 2005 beschlossen wurde, hat in Baden-Württemberg zu einem deutlichen
Anstieg entsprechender Initiativen geführt.
Nach wie vor scheitern jedoch viele Bürgerbegehren an bürokratischen Hürden. Auf Kreisebene sind
Bürgerbegehren immer noch nicht möglich. Volksbegehren auf Landesebene sind zwar seit 1974
verfassungsrechtlich möglich, wurden jedoch mit so hohen Hürden versehen, dass es bisher keine
einzige Initiative gab.
Wir wollen die Möglichkeiten direkter Demokratie in den Kommunen stärken, indem wir den bislang
geltenden Ausschlusskatalog abschaffen, insbesondere Bürgerbegehren zu Fragen der kommunalen
Bauleitplanung ermöglichen sowie Fristen und Quoren an das bayerische Vorbild anpassen. Wir
wollen Bürgerbegehren und -entscheide auf Landkreisebene. Volksbegehren und Volksentscheide auf
Landesebene wollen wir erleichtern. Dabei geht es uns insbesondere um eine Verlängerung der
Fristen, die Möglichkeit, Unterschriften auch außerhalb von Rathäusern sammeln zu können, das
Quorum beim Volksbegehren abzusenken und nach bayerischem Vorbild bei der Abstimmung ganz
abzuschaffen. Zusätzlich soll die Möglichkeit der Volksinitiative geschaffen werden, um den Landtag
zur Beschäftigung mit politischen Anliegen aus der Bürgerschaft zu verpflichten. Wir wollen dafür
sorgen, dass eine Volksinitiative und ein Volksentscheid zu „Stuttgart 21“ möglich werden. Die
Mehrheit muss entscheiden!
Auszug aus dem Koalitionsvertrag:
Der Wechsel beginnt.
Baden-Württemberg in guter Verfassung
Wir wollen eine Gesellschaft, in der jede Bürgerin und jeder Burger die Möglichkeit und das Recht
hat, auf allen Ebenen an Entscheidungen mitzuwirken. Politik auf Augenhöhe mit den Bürgern soll
das Markenzeichen unserer Regierung und ein wirksames Instrument für eine attraktive und lebendige
Demokratie werden. Diese neue Form des Regierens soll auch der in den vergangenen Jahren
zugenommenen Staats-, Politik- und Parteienverdrossenheit entgegenwirken. Die Menschen
mochten sich starker einbringen als alle paar Jahre bei Wahlen. Wir ziehen auch aus dem Konflikt
um „Stuttgart 21“ Lehren. Wir werden alle Formen der Burgerbeteiligung ausbauen und damit die
Zivilgesellschaft starken.
Die Freiheit der Bürgerinnen und Burger zu schützen und ihre Gleichheit unabhängig von Herkunft,
Geschlecht oder Religion zu gewährleisten, sind für uns unverzichtbare Grundorientierungen allen
staatlichen Handelns.
Mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie machen
Demokratie kann nur gelingen, wenn sich die Bürgerinnen und Burger aktiv in das gesellschaftliche
und politische Leben auf allen Ebenen einbringen können. Neben der kommunalen Ebene gehören
auch die Gestaltungsmöglichkeiten auf Landesebene unverzichtbar dazu. Wir werden die
repräsentative parlamentarische Demokratie in stärkerem Maße durch Elemente der direkten
Demokratie ergänzen und den Bürgerinnen und Bürgern neue Angebote unterbreiten.
Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Volksinitiative auf Landesebene schaffen:
Mit der Unterstutzung von mindestens 10.000 Bürgerinnen und Bürgern soll dem Landtag aufgetragen
werden können, sich mit einem „Gegenstand der politischen Willensbildung“ zu befassen. Im
Weiteren sollen die Hurden beim Volksbegehren deutlich abgebaut werden. Wir werden das
Unterschriftenquorum absenken, die Eintragungsfrist verlängern und die Sammlung von Unterschriften
auch außerhalb von Rathäusern zulassen. Bei Volksabstimmungen über die Änderung von Gesetzen
soll das Zustimmungsquorum entfallen und bei der Änderung der Landesverfassung soll es abgesenkt
werden.
Ergänzend wollen wir das Petitionsrecht weiterentwickeln und neben den klassischen Petitionsformen
die Online-Petition bürgerfreundlich ausgestalten.
Die Stärkung der Mitwirkung und Teilhabe der Menschen soll ein Wesensmerkmal der neuen
politischen Kultur in Baden-Württemberg werden. Diesem Anspruch müssen auch die Ministerien der
Landesverwaltung Rechnung tragen.
Eine neue Planungs- und Beteiligungskultur schaffen
Eine moderne Demokratie bleibt nicht bei plebiszitären Ergänzungen stehen, sondern verlangt
neue Wege der Beteiligung und des Dialogs. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Burger bei
bedeutsamen Infrastrukturvorhaben frühzeitig einbezogen werden, ohne dadurch
Entscheidungsprozesse zu verlangsamen. Ziel ist es, den Ausgleich zwischen den verschiedenen
Interessen anzustreben und die Umsetzung, Ausgestaltung und Akzeptanz der Projekte positiv zu
beeinflussen.
Wir wollen die Burgerbeteiligung in allen relevanten Bereichen fest verankern und dafür einen neuen
regulatorischen und institutionellen Rahmen schaffen. Dabei werden wir zusammen mit den
Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und Planungsbehörden die Beteiligungsformen
kontinuierlich weiter entwickeln. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen schon heute Raum für
eine intensivere Mitwirkung der Öffentlichkeit. Diesen wollen wir nutzen, um in einem ersten Schritt
einen Leitfaden für eine neue Planungs- und Beteiligungskultur zu erarbeiten. Dieser soll Grundsatze
enthalten und Methoden vorschlagen, die dem Anspruch der Bürgerinnen und Burger auf Information
und Mitgestaltung gerecht werden. Öffentliche Träger sollen sich diesen Leitfaden zu Eigen machen.
Ziel ist es, dass auch private Vorhabenträger diesen Weg gehen.
Zusätzlich werden wir prüfen, wie darüber hinaus das Landes- und Bundesrecht geändert werden
muss, damit erweiterte Beteiligungsverfahren im Planungsrecht ihren festen Platz finden.
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