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IP/11/386
Brüssel, 31. März 2011
Bericht der Europäischen Kommission verweist auf
Fortschritte bei der Durchsetzung der Grundrechte in
der EU
Die EU-Charta der Grundrechte ist seit über einem Jahr für die EU-Organe
(Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission) bei der
Erarbeitung neuer EU-Rechtsvorschriften, aber auch für die nationalen
Behörden bei der Umsetzung des EU-Rechts verbindlich. In ihrem Bemühen,
die Grundrechte für die EU-Bürger Wirklichkeit werden zu lassen, berichtet
die Europäische Kommission erstmals, wie die Charta angewendet wird. Der
Jahresbericht über die Anwendung der Charta zeigt, dass die Grundrechte in
einer Vielzahl von Politikbereichen – vom Datenschutz bis zum Bereich
Einwanderung und Asyl – von großer Bedeutung sind und die Öffentlichkeit
ein großes Interesse an der Charta hat. Der Bericht macht allerdings auch
deutlich, dass die Charta häufig missverstanden wird. Im Jahre 2010 erhielt
die Kommission mehr als 4 000 Briefe von Bürgern im Zusammenhang mit
den Grundrechten. Rund drei Viertel dieser Briefe betrafen Fälle, auf die das
EU-Recht nicht anwendbar war. Eine jüngste Umfrage des Europäischen
Bürgerbeauftragten ergab, dass 72 % der Europäer sich nicht ausreichend
über die Charta informiert fühlen (EO/11/6). Der heutige Bericht ist ein erster
Schritt, diese Herausforderungen anzunehmen und zu verdeutlichen, auf
welche Bereiche die Charta anwendbar ist. Hierdurch wird der Zugang der
Bürger zum Recht verbessert. Der Bericht zeigt den Bürgern, an wen sie sich
wenden müssen, wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Grundrechte durch
ein EU-Organ oder eine nationale Behörde verletzt wurden. Der Jahresbericht
ist somit Teil der Strategie der Kommission zur wirksamen Umsetzung der
Grundrechte, damit sich die Bürger in der Praxis auf diese Rechte verlassen
können (siehe IP/10/1348).
„Damit die Charta in der Praxis funktioniert, müssen die Menschen ihre Rechte
kennen und wissen, wie sie sie wahrnehmen können, damit ihnen Gerechtigkeit
widerfährt,“ sagte die in der EU-Kommission für das Ressort Justiz zuständige
Vizepräsidentin Viviane Reding. „Die EU ist nicht die Superpolizei für Grundrechte.
Die Charta gilt in erster Linie für die EU-Organe. Die Rechte müssen zuerst von den
nationalen Justizbehörden entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorschriften
der Mitgliedstaaten durchgesetzt werden“. Sie fügte hinzu: „Wenn es allerdings um
die Anwendung des EU-Rechts geht, werde ich keine Verletzung der Grundrechte
tolerieren. Dieser Bericht hilft uns, Fortschritte zu erkennen, damit wir bei Bedarf
Maßnahmen ergreifen und Lehren für die Zukunft ziehen können“.
„Dieser Bericht ist ein wichtiger Meilenstein dafür, dass die EU ihrem Engagement
für Grundrechte nachkommt. Bei der Politikgestaltung und Rechtssetzung der EU
wird er als Richtschnur dienen und macht deutlich, wo – seitens der EU-Organe oder
der Mitgliedstaaten – Handlungsbedarf besteht, damit die Grundrechte aller EUBürger gewahrt werden“, erklärte Morten Kjaerum, der Direktor der EU-Agentur für
Grundrechte.
Die Bürger haben ein großes Interesse an der Durchsetzung der EUGrundrechtecharta und verknüpfen dies mit hohen Erwartungen. Gleichzeitig betrifft
eine große Zahl der eingegangenen Beschwerden Situationen, in denen die Charta
nicht angewendet werden konnte (siehe Anhang). Dies zeigt, dass häufig unklar ist,
welchen Zweck die Charta verfolgt, in welchen Fällen die Charta anzuwenden ist
und welche Rolle die EU spielt.
Der heute vorgelegte Bericht soll daher die Bürger besser informieren, in welchen
Fällen sie sich auf die Charta berufen können. Insbesondere sollen die jeweiligen
Aufgaben der Mitgliedstaaten und ihrer nationalen Systeme zum Schutz der
Grundrechte sowie die Aufgaben der Europäischen Union erläutert werden. Sofern
jemand der Auffassung ist, dass seine Grundrechte verletzt wurden, muss er wissen,
an wen er sich wenden kann, um Zugang zum Recht zu erhalten. Der Bericht bietet
den ersten umfassenden Überblick über die Anwendung der Grundrechte in der EU
nach Einführung des Vertrags von Lissabon, durch den die Charta rechtsverbindlich
wurde. Der Bericht verweist darauf, dass die in der Charta verankerten Rechte
jederzeit von den EU-Organen sorgfältig beachtet werden müssen, während die
Mitgliedstaaten durch die Charta nur in den Fällen gebunden sind, in denen sie die
Maßnahmen und das Recht der EU umsetzen. Die sechs Kapitel des Berichts
entsprechen den sechs Kapiteln der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und
justizielle Rechte (siehe Anhang). Es wird deutlich, wie wichtig die Charta für eine
Vielzahl von Politikbereichen ist, für die die EU verantwortlich ist.
Im Hinblick auf den Einsatz von Ganzkörper-Scannern an Flughäfen verwies die
Kommission auf die Notwendigkeit, dass Grundrechte wie die Menschenwürde, die
Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Datenschutz gewahrt werden
müssen. Im Bereich Grenzschutz hat die Kommission neue Vorschriften
vorgeschlagen, um die Überwachung der Seegrenzen effektiver zu gestalten und
gleichzeitig die Achtung der Grundrechte von auf See aufgegriffenen Migranten zu
gewährleisten. Ferner hat die Kommission Änderungen zur Stärkung von Frontex,
der EU-Grenzschutzagentur, vorgeschlagen (siehe IP/10/184). Der Vorschlag sieht
vor, dass alle Grenzschutzbeamten zum Thema Grundrechte geschult sein müssen
und Zwischenfälle bei Einsätzen, auch im Zusammenhang mit den Grundrechten,
den nationalen Behörden zu melden sind und weiterverfolgt werden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union spielt ebenfalls eine wichtige Rolle für die
Beachtung der Charta. Im Hinblick auf den Datenschutz hat das Gericht am
9. November 2010 die EU-Bestimmungen zur Veröffentlichung von Informationen
über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes für ungültig erklärt. In einem richtungsweisenden Urteil entschied
der Gerichtshof am 1. März, dass unterschiedliche Versicherungsprämien für
Männer und Frauen eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen
und nicht mit der Charta vereinbar sind (MEMO/11/123). Die Mitgliedstaaten dürfen
von diesem wichtigen Grundsatz in ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften nicht
abweichen.
Im Jahre 2010 hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um das Recht aller EUBürger zu gewährleisten, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu
bewegen und aufzuhalten und nicht diskriminiert zu werden. Zur Sicherstellung
dieser Rechte hat die Kommission nach den Ereignissen im Sommer 2010, die die
Ausweisung von den Roma angehörenden EU-Bürgern aus Frankreich umfassten,
sofort reagiert (SPEECH/10/428 und MEMO/10/502). Die Kommission hat sorgfältig
geprüft, ob bei den entsprechenden Vorgängen die EU-Anforderungen in vollem
Umfang eingehalten wurden. Aufgrund des Eingreifens der Kommission ändern jetzt
Frankreich und andere Mitgliedstaaten ihre Bestimmungen, um sie mit den EUVorschriften zur Freizügigkeit vollständig in Einklang zu bringen.
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Hintergrund
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta
der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich.
Im Oktober 2010 verabschiedete die Kommission eine Strategie zur Gewährleistung
einer wirksamen Umsetzung der Charta. Sie hat eine „Grundrechts-Checkliste“
entwickelt, um die Abschätzung der Folgen ihrer Rechtsetzungsvorschläge für die
Grundrechte zu verbessern (siehe Anhang). Die Kommission hat sich ebenfalls
verpflichtet, die Bürger zu informieren, wann sie in Grundrechtsangelegenheiten tätig
werden kann, und einen Jahresbericht über die Anwendung der Charta zur
Überwachung der Fortschritte zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung dieses
Berichts wird vom Europäischen Parlament bereits seit langem gefordert.
Weitere Informationen
Der Jahresbericht der Kommission über die Anwendung der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union ist verfügbar unter:
http://ec.europa.eu/justice/news/intro/news_intro_en.htm
Homepage von Vizepräsidentin Viviane Reding, die in der EU-Kommission für das
Ressort Justiz zuständig ist:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
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ANNEX
1. Overview of letters and questions to the Commission on fundamental rights
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2. Share of letters according to topic
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3. The Commission's “Fundamental Rights "Check List"
1. Which fundamental rights are affected?
2. Are the rights in question absolute rights (which may not be subject to
limitations, examples being human dignity and the ban on torture)?
3. What is the impact of the various policy options under consideration on
fundamental rights? Is the impact beneficial (promotion of fundamental
rights) or negative (limitation of fundamental rights)?
4. Do the options have both a beneficial and a negative impact, depending on
the fundamental rights concerned (for example, a negative impact on
freedom of expression and beneficial one on intellectual property)?
5. Would any limitation of fundamental rights be formulated in a clear and
predictable manner?
6. Would any limitation of fundamental rights:
- be necessary to achieve an objective of general interest or to protect the
rights and freedoms of others (which)?
- be proportionate to the desired aim?
- preserve the essence of the fundamental rights concerned?
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4. Explaining when the Charter applies and when it does not
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