Einwendung_Riedl

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Eike Hallitzky
Am Tiergarten 24 a
94127 Neuburg/Inn
08507-922412
Einwendung zum
Raumordnungsverfahren
Bau des
Pumpspeicherwerks Riedl
von Eike Hallitzky, MdL
Fraktionsvorsitzender der Grünen
im Passauer Kreistag
15.01.2011
2
Betriebliche Nutzung und ökologische Aspekte
1.1
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
Förderung Erneuerbarer Energien
Auswirkung der Alternative 5 „Riedler Mulde optimiert“ auf Natur und Umwelt
Speichersee
Stollen und Kavernen
Aus- und Einleitung von Wasser im Stauwurzelbereich Aschach
2 Lokale und regionale Folgen
2.1
2.2
Folgen für die Anwohner
Folgen für Riedl als Naherholungsgebiet
3 Wirtschaftliche Folgen
3.1
3.2
3.3
Wirtschaftlicher Nutzen
Folgen für den Tourismus
Keine finanzielle Beteiligung der Anwohner
4 Kritik an Alternativen-Prüfung
4.1
4.2
4.3
Untersuchte Alternativen
Bewertung durch die DKJ-AG
Naturschutzrechtliche Bedenken (BNatSchG §34)
5 Weiteres
3
1
1.1
Betriebliche Nutzung und ökologische Aspekte
Förderung Erneuerbarer Energien
Die Donaukraftwerk Jochenstein AG begründet ihre Pläne für das
Pumpspeicherkraftwerk mit der Möglichkeit zur Speicherung Erneuerbarer Energien.
Allerdings gab es bereits gegen Ende der 70er Jahre Pläne für ein
Pumpspeicherkraftwerk an gleicher Stelle (als Alternative 3 auch in den aktuellen
ROV-Unterlagen), als Erneuerbare Energien bei Energiekonzernen noch als „additive
Energien“ galten und somit völlig irrelevant waren.
Unstrittig ist, dass der Ausbau von Stromspeicherkapazitäten für die Erreichung des
Ziels einer Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien erforderlich ist. In
diesem Zusammenhang ist allerdings festzustellen, dass die bayerische Landespolitik
keinerlei Anstalten macht, die Forschung an Alternativen der Speicherung (z.B.
Druckluft, Wasserstoff, Nutzung ehemaliger Bergwerke) zu intensivieren.
Neben lokalen Problemen sind jedoch aus energiepolitischer Sicht zwei Dinge
entscheidend:

Ist sichergestellt, dass Riedl vom Betreiber bedarfsorientiert gesteuert wird, also
alleine oder zumindest im Wesentlichen dazu dient, um Spitzen bei erneuerbaren
Energien auszugleichen?
Das ist offensichtlich nicht der Fall. Laut ROV-Unterlagen der DKJ-AG kann der
Energiespeicher Riedl zwar zum Speichern von überschüssigem Strom aus
Erneuerbaren Energien genutzt werden, es besteht aber keine klare Festlegung.
Dies legt den Verdacht nahe, dass mit dem Bau nicht Erneuerbare Energien
gefördert, sondern lediglich billiger Nacht- bzw. Grundlaststrom – vor allem aus
den e.on-eigenen AKWs Isar1 und Isar2 - veredelt werden soll. Dafür spricht nicht
nur die Absicht der RMD maximale Rendite aus dem PSKW Riedl zu
erwirtschaften, sondern auch die mündliche Aussage des Vorstandsvorsitzenden
der RMD Dr. Albrecht Schleich gegenüber dem Einwender, dass das Wasser
nachts hochgepumpt und tags zur Stromerzeugung genutzt werden soll. Diese
Planungen sind aus Sicht des Antragstellers betriebswirtschaftlich völlig o.k. - nur
dann sollte man auch zugeben, dass es e.on nicht um die Förderung erneuerbarer
Energien geht. Vor dem Hintergrund dieses Umstands wären für die Errichtung
u.U. notwendige Enteignungen rechtlich nicht begründbar, weil kein öffentliches
Interesse am Bau des PSKW Riedl besteht.

Ist es Absicht der Politik, e.on Vorgaben hinsichtlich einer vorrangigen Nutzung
des PSKW Riedl zu machen?
Auch dies ist offensichtlich nicht der Fall: Eine Bundestagsanfrage der Grünen
belegt vielmehr das Gegenteil: E.on, seine Tochter RMD und deren Tochter DKJ
sind völlig frei, alleine nach ihrem betriebswirtschaftlichen Kalkül vorzugehen: Es
gibt keinen Vorrang für erneuerbare Energien. Wirtschaftsstaatsekretär Dr.
Heitzer antwortete auf die Bundestagsanfrage der Grünen, ob die deutschen
Pumpspeicherkapazitäten zukünftig vorrangig für die Zwischenspeicherung von
überschüssigem Strom aus Wind und Sonne umgewidmet werden, mit einem
4
glatten „Nein“. Damit würde nach Meinung der Bundesregierung der
"marktgetriebene und betriebswirtschaftlich motivierte Einsatz von
Pumpspeicherkraftwerken außer Kraft gesetzt".
Und auch die Bayerische Staatsregierung ist zur Wahrnehmung ihrer eigenen
Verantwortung für die Standortfragen bei Pumpspeicherkraftwerken nicht bereit,
wie sie bei einer Debatte und Beschlussfassung zur Frage des PSKW Riedl im
Bayerischen Landtag in der letzten Plenarsitzung des Jahres 2010 dokumentiert
hat. Sie weigert sich – im Unterschied z.B. zu Baden-Württemberg - überhaupt
auch nur einen Überblick erstellen zu lassen, wo es in Bayern mögliche Standorte
für Pumpspeicherkraftwerke gibt. Das belegt, dass in der Landespolitik ebenso
wie in der Bundespolitik die behauptete Vorrangigkeit der Nutzung von PSKW als
Speicher für überschüssige erneuerbare Energien tatsächlich nicht besteht.
1.2 Auswirkung der Alternative 5 „Riedler Mulde optimiert“ auf Natur und Umwelt
1.2.1 Speichersee
Die für einen Speichersee notwendigen Baumaßnahmen hätten erhebliche
Auswirkungen auf Natur und Umwelt:
 Um das Becken und die notwendige Abdichtung herzustellen, müsste in
erheblichem Umfang das bestehende Gelände abgegraben und umgestaltet
werden. Dies dürfte einen Umfang in der Größenordnung von einer Million m³ und
mehr erreichen und entsprechende Staub-, Abgas- und Lärmemissionen sowie
Erschütterungen nach sich ziehen. Der Teil des Bodenabtrags, der nicht im Zuge
z.B. der Dammschüttung wieder eingebaut werden kann (z.B. die
Oberbodenschicht), muss abtransportiert werden. Hier würden entsprechende
baubedingte Umweltbelastungen durch den Transport und ggf. (falls nicht
entsprechende Deponien genutzt werden) durch die Ablagerung an anderer Stelle
entstehen (möglich ist hier z.B. die Verfüllung von oft feuchten Standorten in der
Kulturlandschaft, wenn entsprechendes Auffüllmaterial kostengünstig zur
Verfügung steht).
Umgekehrt muss Baumaterial in erheblichem Umfang antransportiert werden. Für
eine Bitumenabdichtung z.B. müsste nicht nur das Abdichtungsmaterial selbst,
sondern voraussichtlich auch eine ausreichend standsichere Tragschicht (z.B.
verdichtete Kiessand oder Schotter-Split-Sand-Gemische) in mehreren Dezimetern
Dicke angeliefert und aufgebracht werden. Soweit Material aus dem Stollen
verwendet würde (was prinzipiell vorstellbar ist), würde die Einsparung von
Transportbewegungen durch die Notwendigkeit der Brechung und Aufbereitung
des Materials vor Ort erkauft.
Insbesondere mit den Baubewegungen ist auch eine Gefährdung der in
besonderem Maße wertbestimmenden Reptilien verbunden, da sich diese gerne
auch entlang der Straßenkörper aufhalten bzw. diese überqueren bzw. auch den
Siedlungsraum oberhalb der Leiten als Teillebensraum nutzen.
5
 Mit dem Bau des geplanten Speichersees gehen die vorhandenen Gewässer mit
ihren Feuchtbereichen verloren bzw. müssen verlegt werden. Der Speichersee ist
aufgrund seiner technischen Erfordernisse, insbesondere aufgrund der
notwendigen Abdichtung, kein Ersatz für diese Verluste.
Mit der Verlegung des vorhandenen Fließgewässers verbunden ist eine erhebliche
Veränderung des Grundwasserhaushalts. Die Ableitung des dem Bach
zuströmenden Grundwassers muss anderweitig (ggf. mit technischen Mitteln)
geleistet werden, auch für die Sicherung der Speicherseeabdichtung und des
Stollens ist voraussichtlich die durchgängige und intensive Kontrolle des
Grundwassers Bedingung. Die Grundwasserregulierung kann sich auch in der
weiteren Umgebung um den Speichersee in Form von Grundwasserabsenkungen
oder auch örtlichen Vernässungen deutlich bemerkbar machen.
 Die notwendige Verlegung der Straße nimmt zusätzliche Fläche in Anspruch und
bedeutet weitere Baumaßnahmen incl. entsprechender Geländeumgestaltungen,
Emissionen, Staub- und Lärmbelastungen.
 Vor allem mit der Errichtung eines Querdammes im Talraum, aber auch durch das
temporäre Einpumpen von Flusswasser in den See ergeben sich intensive
Veränderungen des lokalen und voraussichtlich auch regionalen Klimas. Wasser
hat ein von Landmassen deutlich verschiedenes Temperaturverhalten; der Damm
wird zu einem Kaltluftanstau führen und den früher gegebenen Abfluss von
kälterer, feuchterer Luft entlang des Bachtales über die Leiten nach unten
weitgehend verhindern. Dies hätte entsprechende Folgen sowohl nach oben
(Bildung eines Kaltluftsees) wie vor allem auch nach unten für den in die Leiten
eingeschnittenen Dobel.
 Die gebauten Einrichtungen (Speichersee, verlegter Bach, Verlegung Straße)
bewirken durch die oben genannten bau-, anlagen- und betriebsbedingten
Auswirkungen auf Natur und lokales Klima eine ganz erhebliche Trennwirkung. In
den bestehenden Landschaftszusammenhang, vor allem auch im Bezug auf
Wanderbezüge der Reptilienarten zwischen Leiten und den Lebensräumen auf der
Hochebene würde ein über 25 Hektar großer Fremdkörper implantiert. Dieser
Fremdkörper und die dadurch zu erwartenden und bis ins Donautal reichenden
Kältebarrieren dürften insbesondere für die anspruchsvollen Reptilienarten nicht
überwindbar und auch nicht umwanderbar sein. Dies gilt vor allem auch für die
Äskulapnatter, die genau hier ihren Kernverbreitungsbereich hat.
 Parallel zu den erheblichen ökologisch-funktionalen Beeinträchtigungen wird das
Landschaftsbild intensiv und nachteilig umgestaltet. Die betroffene
Kulturlandschaft wird zwar derzeit in großen Teilen intensiv landwirtschaftlich
genutzt, ist aber dennoch auch maßgeblich durch naturnahe Landschaftselemente
(Waldbestände, Bachlauf, Feuchtflächen, Fischweiher) gegliedert und strukturiert.
In die vorhandene Landschaft würde ein weitgehend technisch genutztes und
entsprechend naturfern ausgestaltetes Bauwerk implantiert. Innerhalb des
Speichersees sind aufgrund der Betriebsweise keine Anpassungsmaßnahmen
(Bepflanzung, naturnahe Uferzonen o.ä.) möglich; auch Maßnahmen im Umfeld
können die Landschaftsbildveränderung bestenfalls teilweise und randlich
kaschieren. Der Speichersee wird insbesondere von einigen Aussichtsstandorten in
6
und bei Gottsdorf als „Beton-Badewanne“ sichtbar sein - bei niedrigem
Wasserstand mit erkennbarem Schlammschleier.
 Erwähnt werden muss, dass für den Fall, dass nährstoffreiches Wasser aus der
Donau über einen längeren Zeitraum (ab mehreren Tagen) im Becken unbewegt
stehen bleibt, eine Sauerstoffzehrung und entsprechende Folgen (Absterben von
Organismen, Faulung) möglich sind. Dies gilt besonders für die wärmeren
Jahreszeiten und für den Fall, dass intensivere Sonneneinstrahlung zu einer
Erwärmung des Wassers führt.
1.2.2 Stollen und Kavernen
Als wichtigste Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zeichnen sich ab:
 Die Auswirkungen des Baubetriebes vor Ort in den Stollen und Kavernen, vor
allem die Erschütterungen durch unterirdische Felsmeisselungen und
Sprengungen. Die Erschütterungen setzen sich im Gestein fort, maßgeblich sind
hier vor allem die an den Siedlungen und an den wichtigen Lebensräumen
ankommenden Erschütterungswellen. Die Frage, wie intensiv die Auswirkungen an
den genannten Orten spürbar und wie intensiv z.B. die vorkommenden Reptilien
hierauf reagieren werden, ist eine der zentralen Fragestellungen (die hier nicht
beantwortet werden kann und die generell wohl nur sehr schwer mit
wissenschaftlicher Gewissheit und Genauigkeit beantwortet werden kann). Es ist
jedoch anzunehmen, dass mindestens für die Arbeiten in der Kaverne erhebliche
Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können.
 Kritisch ist, da hiervon besonders sensible Flächen betroffen wären, auch der
Abtransport von Material. Insbesondere der Zufahrtstunnel zur Kaverne, über den
voraussichtlich der größte Teil des Materials bewegt werden würde, mündet nach
den bisher vorliegenden Bildern in bekannten Kernverbreitungsbereichen der
wichtigen Reptilienarten. Anzunehmen wäre nicht nur eine Vergrämung der Tiere
durch die Erschütterungen, sondern auch eine erhebliche Schwächung der
Populationen durch ein vermehrtes Überfahren von Individuen.
 Mit den Baumaßnahmen untertage können sich erhebliche Änderungen der
Grundwasserbewegungen ergeben (etwa durch die sprengungsbedingte Änderung
von Kluftverläufen und -durchgängigkeiten). Dies würde sich zu den
Grundwasserveränderungen als Folge der Errichtung des Speichersees und der
Verlegung des Bachlaufes auf der Hochebene addieren. Naturschutzfachlich
relevant würde dies vor allem durch die Änderung von Bodenfeuchtegraden, was
wiederum die Qualität der Leiten als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten
beeinflusst. Zu erwarten ist tendenziell eine deutliche Abnahme der
Bodenfeuchtegrade, da das Grundwasser in der Regel gefasst und abgeleitet
werden muss bzw. Sprengungen und Meißelungen eher zu einer Auflockerung des
Gesteinsverbundes und zu durchlässigeren Klüften führen dürften.
 In die gleiche Richtung würde sich die Veränderung des Kleinklimas durch die
Errichtung des Trenndammes für den Speichersee auch auf die Leiten auswirken
(Verschlechterung bzw. Verhinderung des Zuflusses von kälterer / feuchterer Luft
von oben vor allem entlang des Bachdobls über die Leiten nach unten). Auch die
7
Entlüftung der Stollen kann mindestens kleinräumig eine deutliche Wirkung
entfalten, die umso stärker werden würde, je mehr die Ausmündung dieser
Entlüftung wichtige Teilverbreitungsgebiete von Reptilien oder anderen Arten
tangieren würde.
 Vor allem im Bezug auf das Schutzgut Tierarten und hier vor allem auch im Bezug
auf die Reptilien wäre die Trennwirkung des Vorhabens entscheidend. Eine
Trennwirkung ist als Summierungswirkung der zuvor genannten Auswirkungen zu
erwarten. Durch Erschütterungen Untertage durch Abbau und Übertage durch
Transporte, durch direkte Verluste in Form des Überfahrens von Tieren, durch die
Änderung des Grund- und Bodenwasserhaushaltes sowie des Kleinklimas ist zu
erwarten, dass sich in der Bauphase im Verlauf der Stollen und der Kavernen und
ebenso in der Betriebsphase ein trennender Streifen aufbaut, der zwar nicht
vollkommen unüberwindbar sein dürfte, der jedoch zu einer deutlich verstärkten
Verinselung der Teilpopulationen beitragen würde.
1.2.3 Aus- und Einleitung von Wasser im Stauwurzelbereich Aschach
Auch wenn extreme Niedrigwasser selten sind (in Zukunft aber voraussichtlich
aufgrund des Klimawandels häufiger werden), so müssen gerade diese Zustände in
der Bewertung der Auswirkungen besonders in Betracht gezogen werden, weil
gerade dann für viele Arten „Flaschenhals-Situationen“ vorliegen, die u.U. über das
Weiterbestehen der örtlichen Populationen entscheiden. Bei Niedrigwasser in der
Donau ist die Situation z.B. hinsichtlich der Strömungsverhältnisse, der
Lebensraumgröße (Volumen der fließenden Welle) und vor allem dem Temperaturund Stoffhaushalt (Sauerstoffgehalte) ohnehin angespannt, so dass gerade dann eine
für sich gesehen relativ geringe weitere Verschlechterung das Aus für Individuen oder
(Teil-)Populationen bedeuten kann. Auch auf die Reproduktion von Fischarten kann
die Entnahme bzw. die Einleitung im geplanten Umfang eine deutliche Auswirkung
haben.
Aus den verfügbaren Pegeldaten kann für Abflüsse unter Mittelwasser abgeschätzt
werden, dass eine Änderung des Abflusses um 80 – 100 m³/s einer
Wasserstandsänderung
zwischen
7
bis
13
cm
entspricht.
Diese
Wasserspiegeländerung ist im obersten Bereich der Stauhaltung Aschach am größten
und klingt nach unten aus; betroffen ist damit jedoch ausgerechnet der relativ
gesehen naturnächste und wertvollste Bereich, in dem noch hohe
Fließgeschwindigkeiten, günstige Substrateigenschaften und auch natürliche
Schwankungen auftreten. Wesentlich im Vergleich der natürlichen und der
künstlichen Wasserspiegelschwankungen ist die zu natürlichen Bewegungen deutlich
unterschiedliche Geschwindigkeit des Anstieges bzw. des Abfalles der Wasserspiegel.
Die schnellen Wasserspiegelwechsel würden sich in der Regel zu den bereits
bestehenden schnellen Wasserspiegelwechseln hinzuaddieren, die aufgrund des
Intervallbetriebs des Kraftwerkes Jochenstein und der Innkraftwerke bereits heute
sichtbar sind. Da die Flusskraftwerke auf die ökonomischen Anreize des
Strommarktes hinsichtlich Drosselung und Verstärkung des Abflusses prinzipiell
gleichartig reagieren wie ein Pumpspeicherkraftwerk (vgl. hierzu auch Kap. V.3), ist
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kaum von einer gegenläufigen Bewegung, d.h. einem gegenseitigen Ausgleich der
kurzfristigen Schwankung auszugehen.
Die kurzfristigen Schwankungen belasten bereits heute die Lebensgemeinschaften
und die Organismen in der Donau, diese Belastungen würden sich in der Zukunft
sowohl im Ausmaß wie auch in der Qualität (Steilheit der Anstiegs- und Abfallflanken)
noch ganz erheblich verschärfen. Aus den oben dargestellten Ansprüchen gerade
Fischlaiche und der Jungfische (in der Regel Nutzung der obersten Dezimeter von
flach überströmten Uferbereichen über einen langen Zeitraum der Jungfischphase!)
wird deutlich, dass kurzfristige Wasserspiegelschwankungen massiven Einfluss auf die
Reproduktion (und damit den langfristigen Bestand) gerade der strömungsliebenden,
für diesen Donauabschnitt wertbestimmenden Fischarten nehmen würden.
Wie oben im Bezug auf den Speichersee dargestellt, kann sich die Wasserqualität in
ungünstigen Situationen durch einen längeren Aufenthalt im Speicherbecken
nachteilig verändern. Vor allem kann sich die Temperatur deutlich erhöhen und der
Sauerstoffgehalt massiv verringern. Dies wäre besonders in Niedrigwasserzeiten bei
einer Rückleitung auch für die Wasserqualität der Donau nicht ohne Bedeutung. Die
negativen Folgen der hohen und plötzlichen Wasserspiegelschwankungen können so
in ungünstigen Fällen noch durch die plötzliche Einleitung von belastetem,
erwärmtem und/oder sauerstoffverarmten Wasser weiter verschärft werden.
Derartige zusätzliche Einleitungen können bei ohnehin angespannter Situation, d.h.
bei Abfluss von bereits erwärmtem, sauerstoffarmem Wasser in der Donau in
Niedrigwasserphasen verheerend wirken.
Zusätzlich werden insbesondere bei Pumpvorgängen Verluste von Larven,
Jungfischen, kleineren Fischen und anderen Organismen durch das Ansaugen
auftreten.
Angemerkt sei an dieser Stelle im Bezug auf die geplanten Flussverbesserungen, dass
eine vorteilhafte Umgestaltung des Ufers und die Errichtung einer Fischwanderhilfe
selbstverständlich auch völlig getrennt von einem Pumpspeicherprojekt errichtet
werden kann. Aufgrund der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und als „TeilWiedergutmachung“ für die massiven Verschlechterungen der Flussmorphologie und
-ökologie durch die bestehenden Donau-Wasserkraftwerke bzw. zugunsten der
Durchgängigkeit sind entsprechende Verbesserungsmaßnahmen ohnehin in jedem
Fall geboten.
Das Fehlen eines unteren Speichersees und der damit verbundene Schwellbetrieb
durch Ansaugen und Ablassen dürfte die geschützte Fischfauna in der Donau in
einem sehr massiven Ausmaß zerstören. Dies sehen auch die Gutachter der
Betreibergesellschaft so, die von einer Verödung dieses Areals sprechen.
Ein ökologisch tragfähiges Konzept zum Ausgleich gibt es nicht:
 Ein Unterbecken ist – einzigartig in Deutschland - nicht vorgesehen.
 Ein Ausgleich mit Besatzmaßnahmen kann nur als vorübergehende Maßnahme
akzeptiert werden, nicht aber – wie hier vorgeschlagen als dauerhafter Ersatz für
das Verschwinden von Laichplätzen in einem zerstörten Ökosystem.
9
 Ein finanzieller Ausgleich ist unmoralisch und unzulässig, weil der ökologische
Wert eines FFH-Schutzgebietes nicht für die finanziellen Interessen eines Konzerns
„verkauft“ werden darf.
Dieses Fehlen eines ökologischen Ausgleichskonzeptes für die massiven Eingriffe in
das FFH-Schutzgebiet Donau verbietet eine raumordnerisch positive Würdigung des
Antrags.
2
2.1.
Lokale und regionale Folgen
Folgen für die Anwohner
Neben Belangen des Natur- und Artenschutzes würde das geplante
Pumpspeicherkraftwerk ganz entscheidend auch die unmittelbaren Anwohner in den
Ortschaften Gottsdorf, Riedl, Riedlerhof und Jochenstein sowie – etwas entfernter –
Haitzendorf, Leitenmühle und Ramesberg betreffen.
Bedeutsam für die Anwohner wären unter anderem:
 eine intensive Beeinträchtigung während der Bauphase durch Lärm,
Staubemissionen, Erschütterungen u.ä. sowohl im Bereich des Speichersees als
auch im Bereich des Auslauf-/Einlaufbauwerkes sowie im Bereich der in der
Bauphase genutzten Ausgänge des Stollenbauwerkes; Zudem müssen
Erschütterungen durch Sprengungen während der Bauphase des
Stollenbauwerkes befürchtet werden; Gerade vor dem Hintergrund der
besonderen Ruhe, durch die sich der betroffene Raum auszeichnet, werden diese
Lärmbelastungen besonders auffällig negativ empfunden;
 die intensive Umgestaltung der Landschaft in ihrem äußeren Erscheinungsbild insbes. durch die Neuschaffung eines künstlichen Speichersees der als umzäunte
Beton-Badewanne wahrzunehmen ist; weitere ästhetische Wertminderungen
durch den Verlust des bisher vorhandenen Talgrundes mit Bachlauf und
naturnahem Feuchtgehölz, durch die intensive Veränderung der Blickbeziehungen
als Folge der Neuerrichtung von Dammbauwerken bis zu etwa 20 m Höhe und von
Abgrabungen am Donauufer und durch das Ein- und Auslaufbauwerk;
 die nötigen Anpassungen der Infrastruktur (Verlegung von Straßen- und
Wegeverbindungen und des bisher vorhandenen Gewässerlaufes im Talgrund im
Bereich des Speichersees);
 eine mögliche Gefährdung durch eine Veränderung der Grundwasserspiegellagen
(Vernässungen bei Undichtigkeit der Speicherseeabdichtung oder bei Ausfall von
Entwässerungseinrichtungen; Veränderung der Vorflutverhältnisse für das
Grundwasser durch die Verlegung des Bachlaufes)
 die Entstehung eines Risikos für einen Dammbruch mit der Gefahr einer
Überschwemmung insbesondere für das unterhalb der Staumauer gelegene Dorf
Riedl; Gefahr eines Überlaufens des Speicherbeckens bei Betriebsfehlern.
10
2.2 Folgen für Riedl als Erholungsgebiet
Durch die geplanten Eingriffe in die Landschaft und das Relief der Riedler Mulde wird
der Wert des Raumes Riedl-Gottsdorf als Naherholungsgebiet stark beschränkt.
Während der Bauphase (mindestens 4,5 Jahre) wird die Gegend wesentlich durch die
Baumaßnahmen geprägt sein. Hohe Aufkommen von LKW, Lärm durch Maschinen,
Sprengungen und großflächige Abtragung bzw. Aufschüttung des Bodens mindern in
großem Ausmaß die Erholungsfunktion des ländlich geprägten Gebiets – in diesem
Zeitraum werden sowohl Naherholung als auch Tourismus völlig zum Erliegen
kommen.
Auch während der Betriebsphase ist eine massive Beeinträchtigung zu erwarten. Die
24 ha große Speicheroberfläche verringert die optische Attraktivität der Region sogar
soweit, dass das Gebiet als hochgradig inhomogen wahrgenommen wird. Der
Speichersee wird als störender Fremdkörper (auch von Weitem) zu sehen sein.
Die Errichtung des Pumpspeicherkraftwerks Riedl wird dazu führen, dass das Gebiet
an Naherholungswert erheblich verliert. Vermutlich noch stärker werden aber
Feriengäste - in der Bauphase ohnehin, aber aufgrund der dauerhaft wirksamen
negativen Effekte auch langfristig – in der bisher von ruhesuchenden Touristen
besonders aufgesuchten Region eines „sanften Tourismus“ ausbleiben.
3
Wirtschaftliche Folgen
3.1 Wirtschaftlicher Nutzen
Für die Errichtung des Pumpspeicherkraftwerks Riedl prognostiziert die DKJ-AG
Investitionskosten von rund 441 Mio. €. Zieht man allerdings die Importe und die
überregional wirksam werdenden Investitionen ab, kommen lediglich 3,4 % der
gesamten Investitionssumme dem Landkreis Passau zugute (15 Mio Euro).
Das Gutachten des ifo Instituts prognostiziert Steuermehreinnahmen für die
Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 112 Mio. € während der Errichtungsphase.
Alleine 30,53% sollen als unmittelbare Einsparungen von Arbeitslosengeld
resultieren. Das ist eine bizarre Milchmädchenrechnung, die unterstellt, dass die auf
der Baustelle tätigen Arbeitnehmer in ihrer großen Mehrheit zuvor Bezieher von
Arbeitslosengeld mit einer maximalen Bezugsdauer gewesen sind. Das ist – auch
unabhängig von Verdrängungseffekten, die die Gesamtinvestition auf andere
Investitionen ausübt - volkswirtschaftlich völlig unsinnig. Es zeigt aber exemplarisch,
wie unverfroren das ifo-Institut angeblich positive wirtschaftliche Wirkungen schön
herbeizurechnen versucht.
Auch zum Ausweis des – ohnehin sehr niedrigen Effektes auf die Staatseinnahmen in
der Betriebsphase (ab 2019) wird der größte Anteil (37%) der geschätzten 2,4 Mio. €
jährlich dadurch herbeigerechnet, dass unterstellt wird, die Beschäftigten seien zuvor
alle arbeitslos gewesen und würden alternativ zu dieser Tätigkeit grundsätzlich
Bezieher von Arbeitslosengeld sein – So eine Zahlenspielerei ist schlicht Nonsens.
11
Zudem hat weder die DKW Jochenstein noch deren Mutter RMD bisher verbindliche
Aussagen über das für die Marktgemeinde Untergriesbach zu erwartende
Gewerbesteueraufkommen gemacht. Anders als bei Windkraftanlagen gibt es bei
PSKW keine verbindliche Regelung, die der Standortgemeinde Untergriesbach einen
Zugriff auf einen relevanten Anteil des Gewerbesteueraufkommens sichern würde.
Daher ist zu befürchten, dass für die Marktgemeinde Untergriesbach
Gewerbesteuereinnahmen gar nicht oder nur in geringem Umfang anfallen, obwohl
die Gemeinde und ihre Bürger die wesentlichen Lasten zu tragen hat. Dies gilt umso
mehr, als es sich beim Projekt Pumpspeicherkraftwerk Riedl um ein Joint-Venture der
RMD und der oberösterreichischen Verbund AG handelt.
3.2
Folgen für den Tourismus
Durch die geplanten Baumaßnahmen, die nach aktuellem Planungsstand mindestens
4,5 Jahre andauern sollen, wird die Attraktivität der Region für den Tourismus massiv
gemindert. Das Abtragen von bis zu einer Million m3 Boden, aber auch der Baulärm,
werden Gäste fern halten. Wanderwege werden zumindest für die Bauphase
weitgehend verwaist bleiben.
Auch in der Betriebsphase ist von einer Beeinträchtigung der Tourismus-Branche
auszugehen, da sich eine riesige Asphaltwanne mit der Größe von über 24 ha (die
zusätzlich noch durch einen hohen Schutzzaun umrandet ist) von der umgebenden
Kulturlandschaft negativ abhebt.
Die Behauptung des IFO-Gutachten, dass mit dem Entstehen eines Techniktourismus
zu rechnen sei, ist eine weitere der bizarren Behauptungen dieser sogenannten
„Experten“. Das geplante Pumpspeicherkraftwerk ist „low tech“ - weder eine
technische Meisterleistung noch würde es ein beeindruckendes Bauwerk darstellen.
Von der Einmaligkeit der Hochgebirgs-Speicherseen im österreichischen Kaprun
darauf zu schließen, dass auch andere PSKW touristisches Potential hätten, ist
sachlich offensichtlich unsinnig und lässt sich auch durch bestehende PSKW in keiner
Weise empirisch belegen.
Fazit: Es sind keine Mehreinnahmen durch Techniktourismus zu erwarten, wohl aber
erhebliche Mindereinnahmen durch ausbleibende „sanfte Touristen“.
3.3
Keine finanzielle Beteiligung der Anwohner
Eine Ausgleichsmaßnahme für verlorene Einnahmen durch Tourismus, den Verlust
landwirtschaftlicher Flächen oder den Verlust des wertzuschätzenden Guts der
lokalen Erholungsfunktion könnte eine finanzielle Beteiligung der Anwohner sein.
Eine Beteiligung hätte eine Minderung des örtlichen Widerstands zur Folge und wäre
ein Zeichen von gutem Willen und der Bereitschaft modern an die Planung
heranzugehen.
In einem persönlichen Gespräch mit RMD-Chef Dr. Schleich hatte ich deshalb die
Möglichkeit eine Zustiftung der regionalen Bevölkerung in Höhe von z.B. 10% der
Gesamtinvestitionssumme vorgeschlagen. Damit wäre auch sichergestellt, dass
12
relevante finanzielle Vorteile in der Region verbleiben
Vorstandsvorsitzende der RMD hat das kategorisch abgelehnt.
würden.
Der
Moderne Planung findet heutzutage im Einklang mit und nicht unter Ausschluss der
Bevölkerung statt. Das gilt sowohl hinsichtlich der Möglichkeit zur finanziellen wie zur
planerischen Partizipation und Kooperation. Beides verweigert der Projekträger.
4
4.1
Kritik an Alternativenprüfung
Untersuchte Alternativen
Die DKJ-AG bringt formal fünf Alternativen in das Raumordnungsverfahren ein. Drei
davon sehen das Speicherbecken in der Riedler Mulde vor (Alternativen 3-5) und die
restlichen zwei Varianten befänden sich auf Anhöhen des gegenüberliegenden Ufers
(Alternativen 1 + 2).
Es hat den Anschein, dass diese Alternativen lediglich aus Alibi-Gründen eingereicht
wurden. Allein die Tatsache, dass die von der DKJ-AG nicht bevorzugten Alternativen
zusammen lediglich in einem 73 Seiten umfassenden Dokument behandelt werden
(wohingegen die Alternative 5 „Riedler Mulde optimiert“ in insgesamt über 1000
Seiten ausgeführt wird), zeigt dass es sich hierbei um niemals ernsthaft erwogene
Alternativen handelt. Hinzu kommt, dass die Alternative 4 bereits in den Unterlagen
aufgrund örtlicher Gegebenheiten als nicht realisierbar erkannt wird (Untersuchte
Alternativen S. 19). Auch die Einbringung der Alternative 3 „Projekt 1977“, die aus
einer Zeit stammt in der sowohl der Umweltschutz als auch das Planungsverständnis
sich noch nahezu auf mittelalterlichem Niveau befanden, kann lediglich als taktisches
Kalkül verstanden werden. So fällt es der DKJ-AG scheinbar einfach, sich als moderate
Umweltschützerin darzustellen, indem sie diese vollkommen überdimensionierte und
übertrieben technokratische Variante in ihrer Wertung auf den letzten Platz stellt.
Die Varianten auf Österreichischem Staatsgebiet werden besonders hart mit der
„Wirtschaftlichkeits-Keule“ abgewehrt.
4.2
Bewertung durch die DKJ-AG
Im Kapitel „Untersuchte Alternativen“ der ROV-Unterlagen der DKJ-AG findet eine
Wertung der einzelnen Alternativen auf einer Skala von 2+ bis 2-, bezüglich
verschiedener Gesichtspunkte, statt. Durchgeführt wurde diese Wertung nicht durch
externe Gutachter, sondern durch Mitarbeiter von der DKJ-AG bzw. der Verbund AG,
was eine subjektive Färbung aufgrund eigener Interessen vermuten lässt. So erklären
sich auch die mehrfachen Wertungen von z.B. maximaler Dammhöhe oder dem
minimalen Abstand der Dammkrone zu umliegenden Gebäuden, die sich positiv auf
die von DKJ präferierte Alternative 5 auswirken. Desweiteren ist die verwendete
Bewertungsskala als hochgradig ungeeignet zu beurteilen. Die Bewertungsschritte
liegen sehr nah beieinander, was in Kombination mit der Anzahl der Schritte (fünf an
der Zahl) zu einer Deckelung positiver und negativer Beurteilungen führt.
Hinter dem Großteil der unter „Technisch-Wirtschaftliche Vergleichskriterien“
aufgelisteten Aspekte versteckt sich bei genauerer Betrachtung lediglich ein Aspekt:
13
Die relevanten Mehr- bzw. Minderkosten in Mio. Euro zur Einreichalternative
[ebenfalls aufgelistet – A. d. Verf.]. Dadurch werden die Vergleichskriterien „Länge
Triebwasserweg + Zufahrtsstollen“, „Abzulösende Objekte“, „Rodungsflächen“ und
„Geschätzte Bauzeit“ obsolet. Es liegt auch der Verdacht nahe, dass die DKJ-AG (bzw.
deren Mutterkonzerne) bereits Grundstücke am Riedler Standort besitzen, was den
finanziellen Neuaufwand verringern würde. Wenn diese Grundstücke nicht
überteuert erstanden wurden, dann wären sie verlustfrei veräußerbar, so dass das
Kapital an anderer Stelle gleichwertig investierbar wäre.
Bei der Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Natur fallen offensichtlich viele
Aspekte unter den Tisch. Zu nennen wären hier die Auswirkungen der Alternativen 35 durch die Verlegung/Veränderung des Bachlaufs. Dadurch kommt es zu
Änderungen im Bereich des Grundwassers und des lokalen Kleinklimas. Zu kritisieren
ist auch die Bewertung der Auswirkungen der Riedler Varianten auf
Umweltschutzgebiete. Sie werden häufig mit einem „?“ beurteilt (Untersuchte
Alternativen S. 41), obwohl gerade bei den Anlagenteilen Kraftkaverne, Stollen und
Tunnel mit einem massiven Eingriff in den Lebensraum von Äskulapnatter,
Smaragdeidechse und weiteren bedrohten Arten (zumindest in der Bauphase) zu
rechnen ist.
4.3
Naturschutzrechtlich Bedenken (BNatSchG §34)
Gemäß §34 Absatz 3 BNatSchG dürfen massive Eingriffe in ein FFH-Gebiet, wie sie
durch das geplante Pumpspeicherkraftwerkes Riedl nach den bekannten Planungen
unstrittig gegeben wären, nur dann zugelassen oder durchgeführt werden, wenn
zwei Bedingungen zugleich erfüllt ist: Sie müssen aus zwingenden Gründen des
überwiegend öffentlichen Interesses notwendig sein und zumutbare Alternativen
dürfen nicht gegeben sein.
Öffentliches Interesse? Ohne einen Speichervorrang für Stromüberschüsse aus
Erneuerbaren Energien ist ein überwiegendes öffentliches Interesse nicht gegeben,
sondern lediglich ein wirtschaftliches Interesse der DKJ-AG vorhanden. Alleine schon
deshalb kann das ROV m.E. zu keinem Ergebnis kommen, das den Intentionen des
Antragstellers entspricht.
Alternativenprüfung? Wie weiter oben dargestellt, erfolgte die Alternativenprüfung
lediglich formal aber nicht ernsthaft inhaltlich (Alibiprüfung). Besonders gravierend
fällt hierbei ins Gewicht, dass die Alternativen die Vorgabe des
Bundesnaturschutzgesetzes, dass an derer Stelle nach Alternativen gesucht wird
unterbleibt. Dadurch das alle Alternativen in unmittelbarer Nähe des
Donaukraftwerks Jochenstein liegen und keine weiträumige Alternativenprüfung
stattfindet, haben sie zudem alle dasselbe unausgleichbare Manko: kein Unterbecken
und damit gleiche massive Eingriffe in das FFH Gebiet Donau. Dabei schützt die
Tatsache, dass der Bau selber, das FFH-Gebiet Donau nur berührt, nicht aber in ihm
selbst erfolgt, die Betreiber in keiner Weise, da es bei der Frage der FFHVerträglichkeit um die Auswirkungen geht.
In der Summe würde durch die Realisierung der eingereichten Planungen gegen das
Verschlechterungsverbot verstoßen, das in allen FFH-Gebieten gilt. Eine FFH-
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Verträglichkeitsprüfung unterbleibt. Tatsächliche Alternativen werden nicht
geprüft. Die FFH-Richtlinie und ihre Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz
schließen daher eine positive raumordnerische Würdigung der eingereichten
Planungen aus.
5 Weiteres
Im bisherigen Planungsprozess fehlt es zudem an Transparenz. Zu Fragen nach
Alternativstandorten, nach möglichen Bauvarianten sowie nach alternativen
Speichertechnologien ist eine breite öffentliche Debatte nötig, in der das Für und
Wider nach fachlichen Kriterien und unter besonderer Berücksichtigung von Fragen
des Natur- und Landschaftsschutzes für die Öffentlichkeit nachvollziehbar abgewogen
wird.
Akzeptanz für ein derartig groß dimensioniertes Projekt wie das Pumpspeicherwerk
Riedl kann es vor Ort nur dann geben, wenn Betroffene frühzeitig einbezogen und
Entscheidungsprozesse transparenter gestaltet werden. Nur so kann der bei
derartigen Verfahren eingefahrene und sehr kostspielige ‚Dreiklang’ aus
Raumordungs-, Planfeststellungs- und Gerichtsverfahren durchbrochen werden.
Wenn das ROV jetzt formal „durchgezogen“ wird, kostet dies nicht nur viel Geld
sondern es hinterlässt bei der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Frust und
Enttäuschung. Das sollte auch eine Lehre von Stuttgart 21 sein.
Ich plädiere daher dafür, das ROV abzubrechen, zumindest aber zu unterbrechen und
stattdessen einen Runden Tisch einzurichten. Unter der Leitung einer Mediators
müssen alle Fakten, Versprechungen und Vorbehalte auf den Runden Tisch, damit
aus Riedl kein Riedl 21 wird.
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