AUSARBEITUNG ÜBER FINANZDERIVATE III. Rechte und Pflichten des Anlegers a) Rechte und Pflichten des Anlegers beim Eingehen verschiedener Positionen Durch den Kauf oder Verkauf von Optionen am Terminmarkt nehmen die Kontraktpartner jeweils eine Position ein. Positionen können entweder „long“ oder „short“ sein. Die Klärung dieser Begriffe folgt im Teil IV Strategien. Long-Position Short-Position Kauft ein Anleger eine Option, nimmt er eine Long-Position ein. Ein Anleger hat somit beim Kauf eines Call eine Long-CallPosition, beim Kauf eines Put eine LongPut-Position Verkauft (schreibt) ein Anleger eine Option nimmt er eine Short-Call bzw. Short-Put-Position ein. Optionspositionen können durch Glattstellung «neutralisiert» werden. Das heißt, eine ShortPosition von 5 SMI-Calls Juni 7.100 kann durch den Kauf von 5 SMI-Calls Juni 7.100 glattgestellt werden. Die Verpflichtungen aus der ursprünglichen Short-Position sind damit erloschen. Genauso kann eine Long-Position von 5 SMI-Puts Mai 7.150 durch den Verkauf von 5 SMI-Puts Mai 7.150 glattgestellt werden. (SMI = Swiss Market Index) Kaufoption Call Verkaufsoption Put Käufer eines Call Verkäufer eines Call Käufer eines Put Verkäufer eines Put Long-Call Short-Call Long-Put Short-Put Hat das Recht, nicht aber die Verpflichtung, den Basiswert zu dem im Voraus festgelegten Ausübungspreis zu kaufen. Hat die Verpflichtung, den Basiswert zu dem im Voraus festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen, falls der Call ausgeübt wird. Hat das Recht, nicht aber die Verpflichtung, den Basiswert zu dem im Voraus festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen. Hat die Verpflichtung, den Basiswert zu dem im Voraus festgelegten Ausübungspreis zu kaufen, falls der Put ausgeübt wird Diese 4 verschiedenen Positionen werden im Teil IV „Strategien mit Optionen“ nun ausführlich mit Beispielen besprochen. Ziel ist es, die verschiedenen Beweggründe eines Anlegers aufzuzeigen, die ihn dazu bewegen, die jeweilige Position am Terminmarkt einzunehmen. 5