DSB-Homepage - Deutscher Schaustellerbund eV

Werbung
DSB fordert Planungssicherheit für Schausteller
28.09.2006
Das Zulassungskriterium „bekannt und bewährt“ sowie die Finanzierung im
Schaustellergewerbe bildeten die Schwerpunktthemen einer Podiumsdiskussion, zu der
der Deutsche Schaustellerbund am 27. September 2006 Vertreter aus Politik, Wirtschaft
und Medien in das Münchner Stadtmuseum geladen hatte.
Einer guten Tradition folgend hieß zu Beginn der Veranstaltung die Vizepräsidentin des
Deutschen Tourismusverbandes und Direktorin des Fremdenverkehrsamtes der
Landeshauptstadt München, Dr. Gabriele Weishäupl, die Teilnehmer recht herzlich
willkommen. Die Wiesn-Chefin kritisierte die zunehmenden Werbe- und Marketingaktionen
in den Festzelten („Prosecco in Dosen“). Diese würden dem Image des Oktoberfestes schaden.
Wichtig sei – gemeinsam mit den Schaustellern –, das traditionelle Bild und die kulturelle
Identität der Wiesn zu stärken.
„Platzvergabe per Losentscheid führt zum Ruin.“
Zum Einstieg in die Diskussionsrunde forderte DSB-Präsident Albert Ritter eine Stärkung des
Auswahlkriteriums „bekannt und bewährt“. Ein Schaustellerunternehmen benötige als
Kalkulationsgrundlage Handlungs- und Planungssicherheit. „Der hohe Wettbewerbsdruck und
die immer kürzeren Innovationsintervalle bei der Einführung neuer Geschäfte zwingen die
Schausteller zu hohen fremdfinanzierten Investitionen“, sagte Ritter. Ohne eine verlässliche
Zahl von Standplätzen sei kein Unternehmen in der Lage, die von den Banken geforderte
Finanzierung sicherzustellen. Es müsse den Veranstaltern auch weiterhin unbenommen
bleiben, langjährige, zuverlässige und vertragstreue Bewerber in einem gewissen Maße
bevorzugt vor anderen Bewerbern zuzulassen. Der DSB-Präsident kritisierte, dass die
Platzvergabe immer mehr zu einem Lotteriespiel werde. Denn es gebe immer mehr Fälle, in
denen sich Konkurrenten um Standplätze per Gericht einklagen und etablierte Fahrgeschäfte
vertreiben würden.
Mangels anderer Entscheidungskriterien würden Richter bei Streitfällen zunehmend einen
Losentscheid verordnen, bestätigte Sabine Marek, Volksfestreferentin und Architektin der
Cranger Kirmes in Herne. Auch sie beklagte diese neue Praxis, weil dadurch Veranstaltern der
Gestaltungsspielraum genommen werde. „Bekannt und bewährt“ sei das Prinzip, nach denen
bislang in der Branche die Standplätze oft zugunsten von Traditionsgeschäften vergeben
wurden. Schriftlich sei das aber in der Gewerbeordnung nicht festgehalten, was vermehrt
Klagen vor Gericht zu Folge hätte. „Es kann nicht sein, dass die Schausteller in ihrer Existenz
von richterlichen Entscheidungen abhängig sind“, sagte sie. Dem Losverfahren erteilte Sabine
Marek eine deutliche Absage.
Einwände, so funktioniere nun einmal Marktwirtschaft, ließen Ritter und Marek nicht gelten.
Denn der Beruf des Schaustellers verkomme so zum unkalkulierbaren Glücksspiel. Das zeige
sich vor allem, wenn unter dem Druck der schlechten Zeiten in neue und Umsatz
versprechende Attraktionen investiert werden soll. Ohne Kredit sei das nicht möglich. Den
vergebe die Bank aber nicht, wenn Schausteller keinen fixen Tourneeplan vorlegen könnten.
Die Aussicht auf Platzvergabe per Losentscheid beende meist jede Kreditverhandlung.
„Jedes Volksfest ist einzigartig.“
DSB-Hauptgeschäftsführer Helmut Gels verwies auf die geänderte Wettbewerbssituation der
Schaustellerbranche - bedingt durch Umsatzrückgänge und mehr Angeboten. Mit der
Bewerbersituation seien viele Städte und Gemeinden einfach überfordert. Sie müssten sich
wieder bewusst werden, dass für eine öffentlich-rechtliche Entscheidung bei der Platzvergabe
immer eine Grundlage vorliegen müsse, nach der eine Entscheidung auch nachvollziehbar sei.
Helmut Gels: „Und das ist auch der Kritikpunkt der Gerichte, dass die Städte und Gemeinden
in der Nachüberprüfung in der Vergangenheit nicht in der Lage waren, ihre Entscheidung
ausreichend zu begründen. Ein Großteil der Probleme wäre schon dadurch zu lösen, wenn sich
die Städte und Gemeinden mehr Gedanken über den Grundcharakter ihrer Veranstaltung, ihres
Volksfestes, ihrer Kirmes machen würden. Jedes Volksfest ist einzigartig und die Städte sind
es, die den Rahmen für die Veranstaltungen festlegen. Diese entscheidenden Merkmale, diese
Ermessungsentscheidungen, sind gerichtlich nicht mehr überprüfbar. Das hat das
Bundesverwaltungsgericht eindeutig festgestellt. Auch die Gerichte haben immer wieder
betont, dass sie erst gar nicht in einer Entscheidungsnot wären, wenn sich die Städte und
Gemeinden eine entsprechende Grundform geben würden. Das bedeutet, der
Beurteilungsspielraum der Städte und Gemeinden ist sehr hoch. Doch es erfordert auch, dass
sie sich einen bestimmten Rahmen geben müssen. Und dieser Rahmen muss konsequent
eingehalten werden.“
Schließlich sei die Frage der Marktfreiheit keine Einbahnstraße für die Neubewerber. So wie
einige Gerichte die Auslegung der Marktfreiheit für Neubewerber forderten, stelle sie eine
nicht unerhebliche Einschränkung wiederum für Stammbeschicker dar.
DSB erstellt Handlungsrahmen
Das tägliche Geschäft von Städten und Gemeinden, so Hauptgeschäftsführer Gels, sei es,
Rahmenbedingungen zu setzen, die einer Überprüfbarkeit auch Stand halten. Und hier seien
alle Beteiligten aufgefordert, sich zusammenzusetzen. Der DSB arbeite derzeit gemeinsam mit
dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Deutschen Städtetag und Deutschen Städte- und
Gemeindebund an einem solchen gemeinsamen Handlungsrahmen, der anschließend den
Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden soll.
Basel II ist keine Einbahnstraße
Befürchtungen, dass die Kreditvergabe an Schaustellerbetriebe durch die neuen Richtlinien
nach Basel II erschwert würde, trat Hans Schmid, Pressesprecher des Bayerischen
Sparkassenverbandes entgegen. Im Rahmen der Rating-Einschätzungen gebe es keinerlei
Branchenmalus. Kein Unternehmen werde automatisch einer bestimmten Risikostufe
zugeführt, nur weil es einer bestimmten Branche angehöre. Jedes Unternehmen werde
getrennt und individuell bewertet. „Bei jedem Rating gibt es harte und so genannte weiche
Faktoren. Der Kunde selbst kann durch zeitnahe solide Buchführungsunterlagen, am besten
mithilfe eines Steuerberaters, und durch eine geordnete Kontoführung sehr viel dazu
beitragen, damit eine objektive und sachgerechte Rating-Einstufung zustande kommt“, sagte
Schmid.
Für Vorhaben mit einem stimmigen Geschäftsmodell gebe es auch mit Basel II ausreichend
Finanzierungsvolumina. Was sich gegenüber früher geändert hätte, seien die stärkeren
Preisdifferenzierungen. Die konjunkturbedingten Risiken einer Unternehmung könnten
Banken und Sparkassen jedoch nicht ausgleichen. Auch demografische Änderungen oder
Verschiebungen im Konsumverhalten träfen manche Branchen härter als andere. Hans
Schmid: „Es wäre jedoch falsch, zu behaupten, dass wir uns deshalb dem Kreditgeschäft
verschließen würden.“
Pressekontakt
Christoph Jansen
Pressereferent
E-Mail: [email protected]
Telefon: (030) 590 09 97 83
Telefax: (030) 590 09 97 87
Deutscher Schaustellerbund e.V.
Hauptgeschäftsstelle
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Herunterladen