ART UND FUNKTIONSWEISE DER INSTITUTIONEN Allgemeine Informationen zu Gewerkschaften MALTA Arbeitsbeziehungen in Malta fanden durchweg in einem tripartiten Rahmen statt, in der die Sozialpartner in der sozialpolitischen und ökonomischen Entwicklung des Landes eine entscheidende Rolle spielten. In der Zeit von 1978 bis 1992 wurde durch ein formelles Abkommen die Beziehung zwischen der Arbeiterpartei Maltas (Malta Labour Party) und der Allgemeinen Arbeitergewerkschaft (General Workers’ Union) zementiert. Dies wurde wegen der Gefahr der Vereinnahmung stark kritisiert, insbesondere von der CMTU (Confederation of Malta Trade Unions – Gewerkschaftsbund Maltas) und der Nationalpartei (National Party). Im Jahre 1990 wurde der Rat für die ökonomische Entwicklung Maltas von der Regierung eingerichtet, um ein tripartites Forum zu schaffen in dem nationale Themen diskutiert werden können. Das Modell der Sozialpartnerschaft in Malta wurde 2001 durch gezielte Gesetze unterstützt, die zur Institutionalisierung eines Rats für ökonomische und soziale Entwicklung (MCESD – Malta Council for Economic & Social Developmen) führten. Dieser Rat schließt jetzt auch ein Forum für die Zivilgesellschaft mit ein, die hauptsächlich durch NGOs vertreten werden. Der MCESD genießt Beratungsrecht bei Angelegenheiten zu Arbeit und Beschäftigung. Der MCESD wird oft kritisiert, dass er lediglich Fachsimpelei betreibe. Allerdings kann es als positiv erachtet werden, dass die Sozialpartner diese Form des Austausches nutzten. Gewerkschaften sind besonders eifrig dabei den MCESD zu drängen, ein stärkeres Mitspracherecht übernimmt. Dies würde allerdings von der Verfügbarkeit geeigneter leitender Angestellter, von der Einrichtung einer Forschungsabteilung und der genauen Bestimmung des Niveaus und der Rolle staatlicher Vertreter innerhalb der MCESD abhängen. Die Sozialpartner waren sich meist nur „darin einig, dass sie sich nicht einigen“ bezüglich der Themen, die im MCESD diskutiert wurden. Sie haben nur selten mit einer Stimme gesprochen. Dennoch gibt es ein angemessenes Maß an nationalem Konsens zu der Idee, dass Regierungen in modernen Demokratien nicht ohne Beratung regieren können und dass innerhalb des MCESD, die formale Hauptinstitution dafür, diese Beratungen stattfinden sollte. Mit der Eröffnung der formalen Beitrittsgespräche mit der EU im Februar 2000 wurden Gewerkschaften gemeinsam mit Arbeitgeberorganisationen und anderen Gremien als „besondere Interessensgruppen“ benannt, die als Mitglieder an dem Malta-EU Lenkungs- und Aktionskomitee (MEUSAC - Malta-EU Steering & Action Committee) teilnahmen. Dies wurde eine zweite Institution für den sozialen Dialog. Das MEUSAC arbeitete unter dem Vorsitz des Außenministers und prüfte, diskutierte und bestätigte alle offiziellen Positionen, die die EU-Verhandlungen betrafen bevor sie zum Ministerkabinett weitergeleitet wurden. Der MCESD sowie MEUSAC sind bestrebt zivilgesellschaftlichen Organisationen eine formale Rolle bei Beratungen zu geben. Die Gewerkschaftsorganisationen – im besonderen CMTU, GWU und UHM (Union of United Workers) - waren traditionell die Hauptvertreter zivilgesellschaftlicher Angelegenheiten in Malta. Die gestärkte organisatorische Kapazität und öffentliche Stimme anderer Organisationen des Dritten Sektors wird, ohne Zweifel, Gewerkschaften dazu zwingen ihre führende Rolle zu überdenken und nach kooperativen Allianzen zu suchen, wie Verbraucherverbände und Umweltgruppen, die sich immer mehr Gehör verschaffen. Seit über einem halben Jahrhund waren lokale Gewerkschaften Teil bipartiter und tripartiter Beratungsgremien und sie wurden als rechtmäßige Teilnehmer und Diskussionspartner wahrgenommen mit denen man Wirtschaftspolitik diskutierte. Auch heute noch sind sie aktive und legitime Protagonisten des sozialen, ökonomischen und politischen Lebens in Malta, die auf unterschiedlichen Ebenen im Entscheidungsprozess involviert sind: von täglicher Vertretung individueller Mitglieder bei Konflikten bis hin zur Entwicklung makroökonomischer Strategien. Der CMTU und der GWU sind auch Gründungsmitglieder und Direktoren des seit 1981 bestehenden Zentrums für Entwicklung der Arbeitnehmerpartizipation (Workers’ Participation Development Centre), ein Institut für Beschäftigungsstudien (labour studies) an der Universität von Malta. Arbeitnehmervertretungsgremium Rechtliche Grundlagen Es gibt außer den Gewerkschaften KEINE weiteren Arbeitnehmervertretungsorgane. Allerdings sind sie nicht formell oder rechtlich ermächtigt oder berechtigt an Informations- und Beratungsgesprächen zwischen Arbeitnehmern und Geschäftsleitung teilzunehmen. Ihre Kompetenzen konzentrieren sich lediglich auf die Verhandlung von Kollektivverträgen. Das System der industriellen Beziehungen in Malta basiert hauptsächlich auf dem britischen Modell, siehe auch unter Großbritannien. Verfassung von 1974, das bestimmte Arbeitnehmerrechte regelt; Gesetz zu Beschäftigung und industriellen Beziehungen (Employment and Industrial Relations Act - E&IRA) von 2002, das minimale Beschäftigungsbedingungen auferlegt und u.a. den acquis communautaire der EU, das Verhandlungsrecht, das Assoziierungsrecht und das Recht der Konfliktlösung bei industriellen Konflikte beinhaltet; Die Kommission des öffentlichen Dienstes (Public Service Commission), die einige Aspekte öffentlicher Angestellter regelt, vor allem durch interne Rundschreiben (“Estacode”); Zahlreiche Kollektivverträge (~290), hauptsächlich im öffentlichen Sektor (100%) und in geringerem Maße im privaten Sektor (70%). Kriterien für die Einsetzung Nur die Gewerkschaften sind Arbeitnehmervertretungsorgane. Betriebs- oder konzernübergreifende Strukturen Zusammensetzung Schutz Es gibt keinen gesetzlichen Schutz. Das neue Gesetz sieht ein Amt vor, das sog. “Registrar of Trade Unions” (Gewerkschaftsregister), das als offizielles Register alle Gewerkschaftsurkunden aufbewahrt. Dieses Gesetz regelt ebenfalls die Immunität von Gewerkschaften im Falle von Prozessen. Wahlen Das malteser System industrieller Beziehungen basiert auf dem britischen Muster. Siehe Großbritannien Wer schlägt die Kandidaten vor? Siehe Großbritannien. Wahlmodus Kleinbetriebe (5-50 Beschäftigte) Mandatsdauer Übergangsmandat in Falle von Restrukturierung Funktionsweise Beteiligung des Managements Häufigkeit der Sitzungen Information des Personals Mittel Dauer der Freistellung Ausbildung Sachverständige/Experten Rolle Zuständigkeiten Unterrichtung Gewerkschaftliche Belange gehen über „Brot und Butter“-Vorderrungen hinaus und schließen deshalb Themen wie Sicherheit am Arbeitsplatz, berufliche Ausbildung, sozialen Wohnungsbau, faire Steuerpolitik, Umweltschutz und allgemeine soziale Rechte mit ein. Anhörung Mitbestimmung Verhandlung Die Lohnverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sind stark dezentralisiert. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Kollektivverträge auf Betriebsebene verhandelt werden. Entscheidungsfindung Da die Lohnverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern stark dezentralisiert sind, werden die Kollektivverträge mehrheitlich auf Betriebsebene abgeschlossen. Notwendigkeit einer Einigung Das am häufigsten angewandte Verfahren, und auch im Weißbuch des Arbeitsrechts enthalten, ist die Kollektivvereinbarung. Kollektivverträge sind eine besondere Art von Abkommen, die zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmern geschlossen werden. Sie setzten, normalerweise nach Verhandlungen, bestimmte Arbeitsbedingungen fest, die für eine bestimmte Zeit gültig sind (in der Regel 3 Jahre). Diese Bedingungen betreffen normalerweise alle Vollzeitbeschäftigte eines Unternehmens, unter Ausschluss des leitenden Personals. Kollektivverträge beziehen sich immer mehr auf berufsbezogene Gruppen von Arbeitnehmern innerhalb der Unternehmen. Dadurch kommt es zu der Situation, dass Arbeitgeber gezwungen sind mehrere Kollektivverträge zu verhandeln, d.h. einzelne Verträge für Beschäftigtenkategorien oder gruppe. Vetorecht