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AWL
ALLGEMEINE
WIRTSCHAFTSLEHRE
1
Grundlagen des Wirtschaftens
Bedürfnisse (= Mangelgefühle, die der Mensch beseitigen will)
Unterscheidung nach Bedürfnisträgern:

1) Individualbedürfnisse
(Urlaub machen, 1 Nahrungsmittel
1 Möbelstück)
2) Kollektivbedürfnisse
(Schule, Gesundheitsvorsorge, Sicherheit, Recht
Strassen, Umweltschutz, Freizeit)
Möglicher Konflikt zwischen Individual- und Kollektivbedürfnissen: Ich möchte arbeiten,
finde aber keine Unterbringungsmöglichkeit für mein Kind. Ich möchte mir kein Auto kaufen,
es gibt in meiner Gegend aber keine Buslinie.
Unterscheidung nach Dringlichkeit:
1) Existenzbedürfnisse

(Essen, Trinken, Schlafen
Kleidung)
2) Kulturbedürfnisse

(Reisen, Unterhaltung
Mobilität)
3) Luxusbedürfnisse
(Schmuck, Jacht)
Nicht klar einordbar: Lesen? Führerschein? Die Einordnung ist abhängig vom sozialen Umfeld und dem
Einkommen des Individuums, sowie dem technologischen Fortschritt und der Wirtschaftlichkeit des Landes.
Unterscheidung nach dem Gegenstand:
1) Materielle Bedürfnisse
(Auto, Seife, Haus)
Bedarf

2) Immaterielle Bedürfnisse
(Liebe, Anerkennung, Geborgenheit, Respekt)
Nachfrage
= Teil der Bedürfnisse, der sich durch das Einkommen (individuell
verschieden) befriedigen lässt.
= Bedürfnisse, die tatsächlich erfüllt werden.
Güter
= Mittel zur Bedürfnisbefriedigung
Einflüsse der Werbung: möchte neue Bedürfnisse wecken, möchte Bedarf und Nachfrage
schaffen. Werbung kann materielle und immaterielle Bedürfnisse miteinander verbinden.
Beispiel: Mensch möchte in seiner Wohnung Ordnung schaffen! Bedürfnis = Ordnung, Sauberkeit; Bedarf = Regale, Ordner, Schreibtisch; Nachfrage/Güter = Kauf eines Ordners
Bedürfnis des Menschen nach politischer Information => Bedarf: Zeitung, Radio, Magazine ...
Bedürfnis nach einer Stadt mit hohem Freizeitwert => individualer Bedarf: ins Kino gehen, Tennis
=> kollektiver Bedarf: Kinos, Freizeitclubs, Discotheken, Kneipen, Theater, etc.
Bedürfnis der Bürger nach Sicherheit im Inneren und nach außen => individualer Bedarf: Selbstverteidigungskurs, Waffen, Schlösser; kollektiver Bedarf: Polizei, Gefängnisse, Militär.
freie Güter

wirtschaftliche Güter
(unbegrenzt vorhanden, ohne Aufwand, kein Preis,
etwa: Luft, Wasser, Sonne, Licht, Wüstensand)
(mit Preis, müssen bewirtschaftet werden, sind
knapp/begrenzt. Absolut knapp: Fabrikprodukte
relativ knapp: Boden)
2
materielle Güter

immaterielle Güter
(Buch = Eigentum, Produkt, lagerfähig)
(Inhalt des Buches, Rechte (Patente, Lizenzen,) Dienstleistungen = keine Produkte, nicht lagerfähig,
auch: Versicherungen, Banken
Materielle/Immaterielle Güter werden zusätzlich unterschieden nach Nutzung und Dauer:

Produktionsgüter: Auto im Unternehmen
Konsumgüter: Auto privat
Dienstleistungen (Haarescheiden)
Rechte (Nutzung eines Patentes)
Verbrauchsgüter (Rohstoffe, Lebensmittel, wird mit dem
Gebrauch vernichtet)
Gebrauchsgüter (Maschinen, Möbel, längerer Zeitraum)
Produktionsgüter (Kredit an ein Unternehmen,
Patentnutzung durch eine Unternehmen)
Konsumgüter (Kredit an eine Privatperson,
Patentnutzung eines Privathaushaltes)
Beziehungen zwischen den Gütern:
Komplementärgüter: (ergänzen sich, etwa: Auto-Benzin, Waschmittel-Waschmaschine)
Substitutionsgüter: (ersetzen sich, etwa: Marmelade statt Nutella, Äpfel statt Birnen)
Indifferente Güter: (ohne Beziehung zueinander, etwa: Benzin und Birnen ;-) )
Homogene Güter

(Mehl 405 = gleichartige Güter,
genormte Schrauben, Glühbirnen)
Superiore Güter
Heterogene Güter
(z.B. Kleinwagen = verschiedenartige Güter
unterschiedliche Marken. Auch: Handelsklasse I +II)

(übergeordnet: z.B. Lachs, Mercedes)
Inferiore Güter
(untergeordnet: VW, Hering)
Das ökonomische Prinzip
- Maximalprinzip: mit gegebenem Mitteleinsatz (fix) einen maximalen Erfolg erzielen!
(z.B.: mit vorgegebenem Stoff möglichst viele Kleider schneiden, => Ergiebigkeit der Mittel)
- Minimalprinzip: einen gegebenen Erfolg (fix) mit einem minimalen Mitteleinsatz erzielen!
(z.B. für den Kauf von Lebensmitteln möglichst wenig Geld ausgeben, => Sparsamkeit)
- Extremprinzip: mit minimalen Mitteln maximalen Erfolg erzielen!
Produktionsfaktoren (bezogen auf die Gesamtwirtschaft eines Landes)
Arbeit (menschliche Tätigkeit)
Boden (Abbau von Rohstoffen, Anbau in der Landwirtschaft und Standort)
ursprünglich
Kapital (Sachkapital, Geldkapital – Wirtschaftliche Tätigkeit;
Zusammenwirken von Arbeit und Boden).
Bildung (Wissen, Know-how – Steigerung der Qualität der Produktion)
abgeleiteter
P.-faktor
Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren (bezogen auf den Leistungsprozess im Betrieb)
Arbeit: ausführende Arbeit

leitende Arbeit
3
Betriebsmittel:
Werkstoffe:
Maschinen, Gebäude, Werkzeuge
Rohstoffe (Holz), Hilfsstoffe (Leim), Betriebsstoffe (Strom), Rechte
Mietvertrag) => Tisch (Planung, Leitung und Organisation durch leitende Arbeit)
Substitutionale Produktionsfaktoren 
Limitationale Produktionsfaktoren
(sind beliebig austausch- und ersetzbar, z.B.
manuelles Erfassen d. Preises => Lesestifte)
(stehen in einem festen Verhältnis zueinander,
z.B. Bagger und Baggerführer)
Primärer Hauptsektor (Rohstoffgewinnung, Urerzeugung) – Sekundärer Hauptsektor (Weiterverarbeitung) – Tertiärer Hauptsektor (Handel und Dienstleistungen) – Quartärer Sektor (öffentliche Hand).
(Versicherung = Dienstleistung)
Wirtschaftssubjekte
a) die Haushalte (die Konsumenten)
Oberziel: Nutzenmaximierung. Der Haushalt versucht, dieses Ziel durch Maximierung seines
Einkommens und seiner Freizeit zu erreichen. => Wahlentscheidungen: Verteilung von Arbeitszeit und Freizeit, Aufteilung des Einkommens auf Konsumgüter und Sparen, Verteilung
der verfügbaren Konsumsumme auf die Güter.
b) die Unternehmen (die Produzenten)
Oberziel: Gewinnmaximierung. => Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Marktpräsenz und Marktanteile, Modernisierung.
c) Gemeinwirtschaftliche Unternehmen (Stadtwerke, etc.)
Oberziel: Deckung des Bedarfs der Bevölkerung. => Kostendeckend arbeiten, Kostenminimierung.
d) der Staat
Oberziel: Maximierung des Wohlstands der Bevölkerung durch politische und wirtschaftliche
Entscheidungen, z.B. Sozialpreise für bestimmte Bevölkerungsteile (=gemeinwirtschaftlich).
Allgemein: die Unternehmen versuchen ihre Ziele durch Minimierung ihrer Kosten und Maximierung ihrer Erlöse zu erreichen. Die Ziele der Wirtschaftssubjekte können sich aber ergänzen: strebt ein Unternehmen nach möglichst hoher Rentabilität, handelt es nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip, strebt es aber nach möglichst hoher Produktivität, dann handelt
es sowohl erwerbswirtschaftlich (Gewinnmaximierung) wie auch gemeinwirtschaftlich (bedarfsdeckend).
4
Markt und Preis
Markt = der Ort, wo sich Angebot und Nachfrage treffen
Funktion des Marktes: Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage herbeiführen.
Der Ausgleich erfolgt über den Güterpreis. Die Ausgleichsfunktion wird nicht erfüllt bei:
- Nachfrageüberhang (nur ein Teil der Nachfrage kann befriedigt werden)
- Angebotsüberhang (nur ein Teil des Angebots kann abgesetzt werden)
- Angebotspreis ist festgesetzt (Ärzte, Schornsteinfeger, etc.)
Marktarten (mit und ohne staatliche Einflussnahme)
Unterscheidung nach Art der gehandelten Güter:
Auf Gütermärkten soll der Ausgleich an Konsum- und Produktionsgütern erreicht werden.
Marktteilnehmer sind hier die Endverbraucher/Haushalte und die Unternehmen.
Auf Faktormärkten soll ein Ausgleich der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit, Kapital (und
Bildung) erreicht werden. Märkte sind hier: Arbeitsmarkt – Immobilienmarkt – Kapitalmarkt –
Informationsmarkt (Bildungsmarkt).
Unterscheidung nach Anzahl der Anbieter und Nachfrager
(polypolistisch, oligopolistisch, monopolistisch (z.B. ein Anbieter oder Nachfrager steht vielen oder mehreren Marktteilnehmern gegenüber)
Anbieter:
Nachfrager:
einer
Einer
wenige
viele
Zweiseitiges Monopol
Beschränktes Nachfragemonopol
Nachfragemonopol
(Hersteller für
Polizeiautos)
Bahnwaggons,
(Finanzamt/Formulare für Steuererklärung)
wenige
Beschränktes Angebotsmo- Zweiseitiges Oligopol Nachfrageoligopol
(Flugzeuge, Spezialmaschinen, (wenig Molkereien, viele Landnopol
Sportwagen)
wirte)
viele
Angebotsmonopol
Angebotsoligopol
(Briefmonopol)
(Cola, Fernsehsender, Ölkonzer- (Bäckereien, etc.)
ne)
Polypol
Unterscheidung nach Art der Preisbildung
Vollkommene Märkte zeichnen sich dadurch aus, dass es nur einen einheitlichen Preis geben
kann (Gleichgewichtspreis), bei unvollkommenen Märkten kann es unterschiedliche Preise
für ein bestimmtes Gut geben.
Vollkommener Markt, z.B. Börse: polypolistische Marktteilnehmer - homogene Güter – keine
Präferenzen [zeitl., räuml., persönl.] – Markttransparenz [ich kenne alle Marktbedingungen,
etwa: Preise, Rabatte, Zahlungsbedingungen, Marktteilnehmer, usw.] – sofortiger Reaktion auf
Marktveränderungen.
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist der Markt unvollkommen.
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Unterscheidung nach räumlichen Gesichtspunkten
Regional begrenzt: Weltmarkt, Binnenmarkt, Markt einer Stadt, etc.
Räumlich-zeitlicher Aspekt: Angebot und Nachfrage treffen zu einem bestimmten Zeitpunkt
aufeinander: Börse, Versteigerungen, Auktionen, Großmärkte; Gegenteil: Arbeitsmärkte, Immobilienmärkte, Einzelhandel, etc.
Unterscheidung von Märkten mit direkter staatlicher Einflussnahme
Offene  geschlossene Märkte (beschränkter Zutritt, z.B. Waffen, Alkohol, Medikamente)
Freie  reglementierte Märkte (staatliche Marktbeeinflussung; gelenkte, reglementierte
Märkte um wirtschaftspolit. oder sozialpolit. Ziele zu verwirklichen, z.B. Subventionen, Behindertenquote, etc.).
Anbieter und Nachfragerverhalten
Unterschiedliche Interessen: Anbieter wollen die erzeugten, zu verteilenden Güter absetzen,
Nachfrager möchten ihren Bedarf decken. Realisierung durch möglichst niedrigen Preis. Anbieter wollen möglichst hohen Preis erzielen.
Einflussgrößen des Angebots: Verkaufspreis des angebotenen Gutes, Preise der anderen Güter (sind es z.B. komplementäre/ substitutive Güter), Preise der Produktionsfaktoren, der Gewinnerwartung, Kosten der Produktionsfaktoren, der Stand der Technik, Zielsetzungen des
Anbieters (Ausweitung des Marktanteils, Sicherung des Gewinns) und die Marktsituation
(Konkurrenz, konjunkturelle Lage, Bevölkerungsentwicklung etc.).
Normales Angebotsverhalten: Bei steigenden Preisen wird mehr angeboten und umgekehrt.
Je höher der Preis, desto höher die angebotene Gütermenge. Je niedriger der Preis, desto niedriger die angebotene Menge.
P (Preis)
Angebotsüberhang (=Käufermarkt)
A (Angebotskurve)
Mindestpreis (über dem GG-Preis)
Gleichgewichtspunkt
GG-Preis
N (Nachfragekurve)
Nachfrageüberhang
(=Verkäufermarkt)
(m) Menge
GG-Menge
Am Gleichgewichtspunkt wären Vorstellungen der Anbieter und Nachfrager identisch. Die
Nachfrager mit Erwartungen eines billigeren Einkaufs gehen leer aus, Anbieter mit höheren
Preisvorstellungen kommen nicht zum Zuge. => Markträumung. Die Gleichgewichtsmenge
wird angeboten und auch abgenommen. Der Staat kann einen Mindestpreis festlegen, der über
dem Gleichgewichtspreis liegt, um die Anbieter zu schützen (Gegenteil: Höchstpreis unter
dem GG-Preis, um Nachfrager zu schützen).
Atypisch: Bei steigenden Preisen wird weniger angeboten, z.B. aus Spekulationsgründen halten Eigentümer Verkaufsaufträge zurück, Waffenverkäufe aus ethischen Bedenken.
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Sonderfälle: 1) vollkommen preiselastisches Angebot: trotz steigender Nachfrage wird Preis
nicht erhöht (z.B. bei unausgelasteten Kapazitäten).
2) vollkommen preisunelastisches Angebot: Preise werden erhöht, Produktion nicht (z.B. bei
Unfähigkeit, Kapazität zu erhöhen -> Satelliten in der Raumfahrt).
Einflussgrößen Nachfrage: Preis des nachgefragten Gutes, Preise anderer Güter (z.B. Substitutionsgüter), Einkommen und Vermögen, Bedürfnisstruktur des Haushaltes (Alter, Ausstattung, Geschlecht, Präferenzen Haushaltsgröße, ...), Erwartungen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung (z.B. Benzin vor Preiserhöhung).
Normales Nachfrageverhalten: Bei steigendem Preis sinkt die Nachfrage und umgekehrt. Je
höher der Preis, desto niedriger die nachgefragte Gütermenge, je niedriger der Preis ist, desto
höher die nachgefragte Menge.
P (Preis)
N (Nachfragekurve)
(m) Nachfragemenge
Atypisch: Nachfrager sieht Preis als Qualitätsmerkmal und kauft trotz höherem Preis.
Sonderfälle: vollkommen elastische Nachfrage: Preiserhöhung führt sofort dazu, dass keine
Nachfrage mehr besteht (z.B. Ausweichen auf Substitutionsgüter).
Vollkommen unelastische Nachfrage: feste Menge wird fast zu jedem beliebigen Preis nachgefragt (z.B. bei lebenswichtigen Gütern, Heizöl)
Konsumentenrente: Differenz zwischen dem geplanten Preis und dem tatsächlichen (niedrigeren) Gleichgewichtspreis. Käufer müssen weniger bezahlen als erwartet.
Produzentenrente: Anbieter mit niedrigerer Preiserwartung kann höheren (GG-)Preis erzielen. Differenz zwischen dem tatsächlichen (höheren) Preis und dem geplanten Preis.
P (Preis)
Angebotsüberhang
A (Angebotskurve)
Konsumentenrente
GG-Preis
Produzentenrente
N (Nachfragekurve)
Nachfrageüberhang
(m) Menge
GG-Menge
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Preisbildung
Auf vollkommen polypolistischen Märkten:
1) die Güter sind homogen/gleichartig
2) vollständige Marktübersicht
3) augenblickliches Reagieren der Nachfrager auf Veränderung der Marktsituation
4) keine Präferenzen (sachliche, persönliche, zeitliche, räumliche)
5) freier Zutritt zum Markt für alle Teilnehmer.
Auf vollkommenen Märkten bildet sich ein Gleichgewichtspreis, zu dem der Markt geräumt
wird: angebotene und nachgefragte Menge gleichen sich aus.
Funktion des Gleichgewichtspreises:
Ausgleichsfunktion (Angebot und Nachfrage werden ausgeglichen, Angebote stimmen überein).
Signalfunktion (für Veränderungen der Marktsituation, z.B. erhöhtes Güterangebot, etc.).
Lenkungsfunktion (Anbieter und Nachfrager werden zu den jeweils für sie günstigsten Märkten geführt).
Wettbewerbsfunktion (Anbieter, die ein Gut zum Gleichgewichtspreis nicht anbieten können
oder wollen, müssen aus dem Wettbewerb ausscheiden oder auf andere Märkte ausweichen,
Abnehmer müssen ihren Bedarf zurückstellen oder ausweichen).
Preisbildung auf unvollkommenen Märkten wird durch Präferenzen bestimmt.
Ein Polypolist hat keine große Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung des Marktpreises. Er
besitzt jedoch einen monopolistischen Absatzbereich, in dem er den Preis ändern kann, ohne
eine Reaktion seiner Mitanbieter oder der Kunden befürchten zu müssen. Oberhalb, bzw. unterhalb dieses Spielraums nimmt die Abwanderungs- / Zuwanderungsbereitschaft der Kunden
zu.
Mögliche Strategie: Produktdifferenzierung und Qualitätswettbewerb (um den “monopolitischen Absatzbereich” zu verstärken).
Der Oligopolist kann mit preispolitischen Maßnahmen zwar das Marktgeschehen beeinflussen, doch muss er mit schnellerer Reaktion der Konkurrenz rechnen. Andernfalls droht deutlicher Nachfragerückgang. Folge: verstärkte Beobachtung der Nachfrager- und Konkurrentenreaktionen.
Mögliche Strategien: 1) keine aktive Preispolitik (Parallelverhalten und Orientierung an einem
Preisführer).
2) Kampfverhalten, Preisverdrängungswettbewerb. Kann langfristig zu Monopolstellung führen, beinhaltet aber erhöhtes Risiko, selbst vom Markt gedrängt zu werden.
In der Praxis oft Koalitionsverhalten, Wettbewerb über Service, Qualität und Werbung. Preisgestaltung gemeinschaftlich, durch Absprache oder nach Marktführer.
Der Angebotsmonopolist ist ein konkurrenzloser Alleinanbieter. Er kann die Waren zu der
Menge anbieten, die ihm den höchsten Gewinn verspricht (Großabnehmerpreise, etc). Der
Nachfragemonopolist kann unter den zahlreichen Anbietern seine Preisvorstellung durchsetzen.
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Preisobergrenze: Kaufkraft der Konsumenten, Verhalten der Nachfrager. Gefahr bei zu hohen
Preisen: Markteintritt von Konkurrenten, Ausweichen der Konsumenten auf Substitutionsgüter
oder gänzlicher Verzicht.
Mögliche Strategie: Preisdifferenzierung (Großabnehmer/Einzelkunden).
In unvollkommenen Märkten verwehren häufig Interessengruppen die Realisierung dieser
Preis-Mengen-Festlegung.
P
Änderung der Nachfragekurve:
Die Nachfragekurve verschiebt sich nach rechts (Steigerung), wenn
...
...
...
...
das Einkommen steigt
die Bedarfsstruktur sich zu Gunsten dieses Produktes verändert
die Preise des Substitutionsgutes steigen
die Preise des Komplementärgutes sinken
P´
P
N´
N
m
Bei gleichbleibendem Angebot führt eine Nachfragesteigerung (Rechtsverschiebung der Kurve) zu steigenden
Preisen. Eine Nachfragesenkung würde zu sinkenden Preisen führen (Linksverschiebung).
Die Angebotskurve verschiebt sich nach rechts (steigendes Angebot), wenn
... die Gewinnerwartung steigt
... die Kosten der Produktionsfaktoren sinken
... die Produktivität steigt
Bei gleichbleibender Nachfrage führt dies zu sinkenden Preisen (Rechtsverschiebung der Angebotskurve). Eine
Angebotssenkung würde demnach zu steigenden Preisen führen (Linksverschiebung).
Preiselastizität:
Wie reagiert die Nachfrage auf eine Preisveränderung des Gutes?
Nachfrage in % geteilt durch Preisänderung in %
Elastizitätskoeffizient = 1 proportional; <1 unelastisch ; <1 elastisch
Auslöser = 100%
Reaktion = x %

Reaktion
Auslöser
Beispiel: Preissteigerung um 10%, darauf Mengenveränderung nur 5%, 5:10 = 0,5 [unelastisch]
Die Mengenveränderung reagiert nur schwerfällig auf die Preissteigerung. Bei 10% wäre sie genau proportional.
Kunden kaufen wegen Preisnachlässe im Winterschlussverkauf = elastische Nachfrage
Kunden kaufen unverändert trotz steigender Zigaretten- /Medikamentenpreise = unelastisch/starre Nachfrage
Eigentümer von Aktien/Kunstgegenständen halten Angebot zurück, weil Preissteigerungen erwartet werden =
elastisches Angebot
Wegen fehlender Lagerkapazität müssen Händler ihre Ware mit Preisnachlässen verkaufen = unelastisches Angebot.
In der Zeichnung:
Vollkommene elastische Nachfrage ist eine waagerechte Linie
Vollkommene starre Nachfrage ist eine senkrechte Linie!
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Wirtschaftspolitik
Hauptziele:
Stabilität des
Preisniveaus
Hoher Beschäftigungsstand
Magisches
Viereck
Außenwirtschaftl.
Gleichgewicht
Angemessenes
Wirtschaftswachstum
1) Stabilität des Preisniveaus
Zielvorgabe: Anstieg des Preisniveaus um max. 2% pro Jahr.
2) Hoher Beschäftigungsgrad
Zielvorgabe: Arbeitslosenquote um max. 2%.
3) Angemessenes Wirtschaftswachstum
Zielvorgabe: Anstieg des Sozialproduktes um ca. 4%.
4) Außenwirtschaftl. Gleichgewicht
Zielvorgabe: positiver Außenbeitrag (Export-Import).
Abgeleitete Ziele der Wirtschaftspolitik: 1) gerechte Einkommensverteilung (sozialer Ausgleich zwischen den Marktteilnehmern, z.B. staatliche Sparleistungen, Steuersystem, Sozialleistungen).
2) Umweltschutz (Art. 20a GG) (Umweltpolitik, Beseitigung von Umweltschäden [Gemeinlastprinzip], Schutz der Lebensgrundlagen, Verursacherprinzip, etc.)
Zielkonflikte: Die Ziele im magischen Viereck lassen sich nicht alle gleichzeitig verwirklichen. Folge: Prioritätensetzung, z.B. bei Vollbeschäftigung die Geldwertstabilität festigen, bei
steigender Arbeitslosigkeit und stabilem Preisniveau die Vollbeschäftigung fördern.
Beispiel: Mögliche Auswirkungen der Förderung der Vollbeschäftigung:
1) Die Vollbeschäftigung wird gefördert (z.B. durch Investitionsbeihilfen) => 2) Es werden mehr Güter produziert (Das Wachstum steigt) => 3) Wegen der hohen Beschäftigung steigt die Nachfrage. Dadurch steigt das
Preisniveau => 4) Die Exportchancen verschlechtern sich, hohe Preise wirken abschreckend auf den Export.
Beispiel: Mögliche Auswirkungen der Förderung des Wirtschaftswachstums
1) Durch erhöhte Staatsausgaben wird das Wirtschaftswachstum angekurbelt (z.B. Straßenbau) => 2) Die Nachfrageerhöhung führt zu Preisanstieg => 3) Die Beschäftigung steigt, um die Nachfrage zu befriedigen => 4) Das
Volkseinkommen steigt, die Preise steigen, die Exportchancen verschlechtern sich. Der Außenbeitrag sinkt.
Außenbeitrag: Exporte – Importe
Trotz sehr gutem Außenbeitrag in Deutschland ist die gesamte Leistungsbilanz der Außenwirtschaft negativ:
1) Handelsbilanz (Außenbeitrag, Exporte – Importe)
2) Dienstleistungsbilanz (Touristik, Reisetätigkeit ins Ausland und vom Ausland nach Deutschland)
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3) Erwerbs- und Vermögenseinkommensbilanz (Erträge aus Kapitalanlagen im Ausland, Erwerbseinkommen aus Berufstätigkeit im Ausland und von Ausländern in Deutschland)
4) Übertragungsbilanz (Zahlungen ins Ausland, Entwicklungshilfe, Geldzahlungen von Ausländern an ihre
Familien im Ausland, EU-Ausgleichszahlungen, etc.)
5) Einmalige Vermögensübertragungen (Schenkungen. Erbschaften, Schuldenerlass, Vermögensmitnahmen ins Ausland)
6) Kapitalbewegungen (Kauf von Wertpapieren, Kauf von Grundstücken, Investitionen)
7) Devisenbilanz
Außer der Handelsbilanz weisen alle anderen Positionen in Deutschland ein Zahlungsbilanzdefizit auf.
Geld und Geldwert
Funktion des Geldes:
1. Tauschmittel und gesetzl Zahlungsmittel
2. Wertaufbewahrungsmittel (zeitl. Distanz von Kauf- und Verkaufshandlungen, bei Anstieg
des Preisniveaus: Flucht in Sachmittel, z.B. Gold, Gebäude, Grundstücke)
3. Kreditmittel (Verzinsung, Finanzierung von Investitionen und Verbindlichkeiten)
4. Wertmaßstab und Recheneinheit (Umsätze vergleichen, Vermögenswerte ausdrücken, etc.)
Münzen/Banknoten  Buchgeld (Guthaben auf Konto, Kredit)
Geldersatzmittel = Schecks – Kreditkarten – kurzfristige Forderungen (Sparguthaben mit
Kündigungsfrist 3 Monate, Termingeld 30 Tage, Wechsel 90 Tage)
Zahlungsarten: bar (unmittelbar cash oder mittelbar durch Postanweisung) – halbbar (z.B.
Barein(aus-)zahlung auf ein Konto, Zahlscheine, Zahlungsanweisungen , Barschecks) – bargeldlos (Überweisung [Dauerauftrag, Sammelüberweisung, Lastschrift] , Verrechnungsscheck/-anweisung, Scheckkarten, Kreditkarten, POS (Pinzahl)/POZ-System(Lastschrift)).
Achtung: Postanweisung und Wertbrief (auch Post) sind immer bare Zahlungsmittel!
Zahlschein = Einzahlung in bar (halbbar), Zahlungsanweisung = Auszahlung in bar!
Online abgewickelt werden: EC-Cash-System/POS und POZ-System!
Widerspruchszeit bei Einzugsermächtigung: 6 Wochen!
Ein normaler Scheck ist immer ein Inhaberpapier (und wird nie zum Orderscheck, auch wenn
man die Überbringerklausel streicht), er kann vordatiert werden und trotzdem zur Einlösung
eingereicht werden (aber nur max. 8 Tag nach Ausstellungsdatum, danach Kulanz) und ist
formfrei (nur mit den gesetzl. Bestandteilen: Betrag in Worten und Zahl, Schecknummer, Zahlungsempfänger, Unterschrift, Bankverbindung, „nur zur Verrechnung“). Bei Unstimmigkeiten gilt der Betrag in Worten!
Eine Rechnung gilt als beglichen, sobald der Betrag auf dem Konto des Gläubiges gutgeschrieben worden ist. Die Zahlungspflicht gilt innerhalb der Zahlungsfrist als erfüllt, sobald
der Scheck abgeschickt ist (kommt der Scheck nicht an, haftet der Schuldner).
Wechsel = Kreditmittel (Gewährung eines Zahlungsziels), Zahlungsmittel (mit der Unterschrift wird der Wechsel an Geldes statt weitergegeben) und Sicherungsmittel (gesetzl.
Formvorschriften, Wechselstrenge, Haftungsbestimmungen)
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Tratte
Aussteller
(Wechselnehmer)
Bezogener
Akzept
Wechselschuld = Holschuld => Wechselnehmer (Aussteller) muss am Verfallstag dem Bezogenen den Wechsel an dem Zahlungsort zur Einlösung vorlegen.
Wechsel können zur Bezahlung von Verbindlichkeiten an dritte Personen weitergegeben werden, die aber noch nicht bekannt sind. (Wechsel an eigene Order). Eine dritte Person kann als
Remittent bereits vorab namentlich aufgeführt werden (Wechsel an fremde Order). “Solawechsel” werden nur an die eigene Person ausgestellt (Sicherung für Darlehen).
Wechsel können bis zum Verfallstag aufbewahrt werden, können zur Verpfändung an eine
Bank weitergegeben werden (zur Sicherheit für Darlehen), an eine Bank verkauft werden
(Auszahlung der Wechselsumme, abzüglich Zinsen [Diskont] und Spesen) oder als Zahlungsmittel per Indossament an Dritte weitergegeben werden.
Prolongation = Verlängerung des Zahlungsziels bei Zahlungsschwierigkeiten (Ausstellung
eines neuen Wechsels, Vernichtung/Quittierung des alten Wechsels). Befindet sich der Wechsel bereits im Umlauf, muss der Aussteller dem Bezogenen die Wechselsumme vorstrecken,
damit der Wechsel eingelöst werden kann. Der letzte Wechselnehmer hat das Recht auf Rückgriff (Regress) eines beliebigen Indossanten (Sprungregress im Gegensatz zum Reihenregress). Zuvor muss allerdings notariell beglaubigt werden, dass der Bezogene am Verfalltag
nicht bezahlen konnte (Wechselprotest). Wechselklagen sind schneller als Zivilklagen. Regresskosten = Wechselsumme, Kosten des Protestes, Verzugszinsen, 1/3 % Provision von der
Wechselsumme und sonstige Auslagen.
Zession = Eine Forderung wird an einen Dritten abgetreten (Kreditsicherung)
Factoring = Eine Forderung wird verkauft (zur besseren Liquidität oder bei Zahlungsverzug)
Ausfallbürgschaft = Bürgt nur, wenn Schuldner nicht zahlen kann!
Selbstschuldnerische Bürgschaft = Bürge ist direkt haftbar!
Sicherheitsübereignung = einer Bank wird Kfz-Brief zur Sicherung eines Kredits übergeben.
Hypothekendarlehen = Der Kredit wird durch ein Grundpfandrecht gesichert, der in ein amtliches Register eingetragen wird.
Binnenwert des Geldes (= Kaufkraft des Geldes innerhalb des Landes)
1
Kaufkraft= --------------Preisindex
Steigt das Preisniveau, sinkt die Kaufkraft
Sinkt das Preisniveau, steigt die Kaufkraft
“Warenkorb” = statistische Buchhaltung von 950 Haushalten in Deutschland über ihre Einkäufe, aufgeschlüsselt
nach Art und Menge der Waren und Dienstleistungen. Bewertung nach Durchschnittpreisen.
Beispiel: Die Lebenserhaltungskosten eines Haushaltes (4 Personen) sind vom Januar 1999
bis Januar 2000 von 20000 € auf 25000 € gestiegen (Basisjahr 1999).
a) Berechnung der Preisniveauveränderung
20000 = 100%
25000 = x %
x = 125
=> Anstieg um 25%
12
Preisindex: 1,25 (125/100)
b) Berechnung der Kaufkraftveränderung
K = 100
=
Preisindex
1
*100
=
80%
=>
Kaufkraft gesunken um 20%!
125
100
Nominaleinkommen: Einkommen des Wirtschaftssubjekts in €
Realeinkommen:
Nominaleinkommen unter Berücksichtigung der Preisveränderung
Realeinkommen
Beispiel:
=
Nominaleinkommen
Preisniveau (-index)
Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers stieg von 3600 € auf 3800 €
In gleichem Zeitraum stieg das Preisniveau um 3%.
1) Veränderung des Nominaleinkommens:
In € = 200 €
In % = 5,56%
(200/3600)
2) Veränderung des Realeinkommens:
R=N
in € : R = 3800
=
P
(103)
alt
100
3689,32 €
neu
in %: Kaufkraftgewinn von 89,32 € von 3600 € = 2,48%
Formel:
105,56
= 102,48
(103)
100
Inflation (=stetiges Ansteigen des Preisniveaus, über 3% pro Jahr)
Schleichende Inflation unter 10 % pro Jahr, Hyperinflation über 50%.
Preisniveausteigerungen immer dann, wenn die Nachfrage größer ist als das Angebot.
Nachfrage wird mit Geld ausgeübt.
Ursachen
Auf der Nachfrageseite:
Auf der Angebotsseite:
Nachfrage und Geldmenge sind größer als das Angebot, also:
Konsumenten leihen sich Geld, sparen nicht, konsumieren mehr
Fiscal-Inflation: Statt gibt mehr Geld aus
Exportüberschüsse führen zur “importierten Inflation”, Devisen
werden umgetauscht + Geldmenge steigt, Güter sind aber weg.
Kostendruckinflation: höhere Rohstoffpreise, Kreditkosten, Kostensteuern (Gewerbesteuer, etc.), Lohnkosten, etc.
Gewinndruckinflation: höhere Gewinnaufschläge aufgrund
der Marktmacht, höherer Absatzerwartungen.
13
Probleme der Inflation: Geld verliert seine Wertaufbewahrungsfunktion, Folge: Flucht in
Sachwerte. Benachteiligung der Sparer und Gläubiger, da der reale Wert der Zinszahlungen
sinkt (Vorteil für Schuldner und Eigentümer). Gefahr höherer Haushaltsdefizite und Steuererhöhungen. Anpassung von Renten zeitverzögert, Hilfsleistungen (Sozialhilfe, Wohngeld, etc.)
aber nur bedingt.
Ggs. Deflation = Preisverfall, sinkende Nachfrage wegen schlechter Wirtschaftslage.
Deflation immer dann, wenn Gütermenge und Geldmenge nicht mehr in Einklang stehen wenn
die angebotene Gütermenge zu groß ist oder die Geldmenge sich unverhältnismäßig verringert
hat. Oft verursacht durch negative Zukunftserwartungen.
Ursachen: Importüberschüsse, technische Fortschritte führen zu einer Vergrößerung der Gütermenge. Haushalte sparen, stellen Konsumausgaben ein, Unternehmen investieren nicht.
Geldmenge einschränkende Politik der Zentralbank.
Folge: geringere Nachfrage führt zu höheren Lagerbeständen, Einschränkung der Produktion,
Kurzarbeit, Entlassungen, Lohnsenkungen, Arbeitslosigkeit.
Geringeres Steueraufkommen, Einschränken der Staatsausgaben.
Gegenmaßnahmen: Erhöhung der Geldmenge mit Mitteln der Geldpolitik (z.B. Zinssatzsenkung), Investitionsförderung, Subventionen, steuerliche Anreize, Abbau von Sparprämien.
Abwertung der Währung führt zum Rückgang von Importüberschüssen.
Wirtschaftliche Entwicklung unterliegt ständigen Schwankungen:
Konjunkturzyklus (Zyklusdauer 4-5 Jahre): 1) Aufschwung (Expansion) [steigende Beschäftigung und Investitionen, größere Geldmenge und steigende Zinsen, steigende Güternachfrage und steigendes Einkommen, geringere Arbeitslosigkeit] – 2) Hochkonjunktur
(Boom) [Nachfrage größer als Angebot, höhere Inflation, hohes Lohnniveau, Arbeitskräftemangel, erste Gewinneinbußen durch gestiegene Kosten] – 3) Abschwung (Rezession) [rückläufiges Einkommen, sinkende Nachfrage, Produktion wird gedrosselt, Zunahme der Arbeitslosigkeit] – 4) Tiefstand (Depression) [geringe Investitionstätigkeit, starke abgeschwächte
Nachfrage, hohe Arbeitslosigkeit, unausgelastete Kapazitäten, sinkende Zinsen, Umsatzeinbußen].
Indikatoren für Konjunkturwechsel:
Frühindikatoren :
Gleichlaufende Indikatoren:
Spätindikatoren:
Auftragseingänge, Lagerbestände, Konjunkturelle Entwicklung der Nachbarstaaten, Investitionsausgaben, Zukunftserwartungen der Unternehmen
industrielle Produktion, Kapazitätsauslastungsgrad, Einzelhandelsumsätze,
Sparrate, Konsumausgaben ...
Beschäftigung, Preise, Arbeitslosenzahlen, Tariflöhne, Gewinne
Geldpolitisches Instrumentarium der EZB
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Aufgabe der EZB ist die Geldpolitik und oberstes Ziel ist die Geldwertstabilität (Preisstabilität)! Inflation = zu große Geldmenge im Umlauf. Depression = zu niedrige Geldmenge, Unternehmer/Konsumenten investieren nicht, sparen, halten Geld zurück.
Mindestreservepolitik: Kreditinstitute müssen einen Teil des Kapitals als Reserve bei der
EZB halten. Der Satz kann erhöht oder herabgesetzt werden. Je nach dem, wie hoch der Satz
ist, haben die Banken mehr oder weniger Geld zur Verfügung, das sie als Kredite weitergeben
können (mehr Kredite  billigere Zinsen  mehr Investitionen usw.).
Ständige Faszilitäten: Banken können bei der EZB Kredite ausleihen oder über Nacht ihr
Geld bei der EZB anlegen. Je nach dem, wie hoch der Zinssatz dafür ist, erhöht das oder verringert das den Kreditspielraum der Banken. Der festgelegte Zinssatz ist der Leitzinssatz
(oder: Basiszinssatz)!
Offenmarktgeschäfte: Handel mit Wertpapieren der EZB am „offenen Markt“. Verkauft die
EZB z.B. Wertpapiere, so wird den Geschäftsbanken Liquidität entzogen. Jeder kann hier als
Nachfrager und Anbieter auftreten. Pensionsgeschäfte = Wertpapierverkäufe auf Zeit mit
Rückkaufsanspruch. Definitives Geschäft: endgültiger Verkauf der Wertpapiere.
Kredite gegen Verpfändung von Aktien gelten auch als Offenmarktgeschäft (Pfandkredite)!
Senkung der Zinssätze führt auch hier zur Belebung der Konjunktur.
Achtung: Abschreibungssätze, Steuern usw. = Fiskalpolitik / Zölle und Einfuhrbeschränkungen = Außenwirtschaftspolitik
Wie kommen Banken zum Geld?
Passive Giralgeldschöpfung: Kunde zahlt Geld auf sein Konto. Kassenbestand der Bank wird
erhöht. Bargeld wird in Buchgeld umgewandelt.
Aktive Giralgeldschöpfung: Bank behält eine kleine Kassenreserve (10%), zahlt an die EZB
eine Mindestreserve (z.B. 30%) und verleiht den Rest als Kredit (60%).
Geldschöpfungsmultiplikator: der Kreditnehmer zahlt seine Schulden und der Gläubiger
bringt das Geld wiederum zur Bank. Diese kann das Geld, um die Reservebeträge vermindert,
erneut ausleihen. Dasselbe Geld kann, wenn es immer voll neu verliehen wird, als „Giralgeld“
seinen Wert um das 2,5- bis 5-fache verdoppeln.
Der erweiterte Wirtschaftskreislauf
Transferleistungen
Exporteinnahmen
Ausland
Importausgaben
Löhne, Sachgüter, Dienstleistungen
Produktionsfaktoren, Konsumausgaben
Kredite für
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Haushalte
Ersparnisse
Bankensystem
Sparen des Staates
Unternehmen
Kredite für öffentl.
Investitionen
Steuern, Beiträge
Löhne, Gehälter, soz. Leistungen
Investitionen
Steuern, Abgaben
Staat
Staatsaufträge, Subventionen
Güter- und Geldströme im Wirtschaftskreislauf
Beispiele:
Ein deutscher Tourist zahlt sein Hotel in Österreich (Transferleistung)
Stadtverwaltung zahlt Rechnung für Dachreparatur (Staatsaufträge)
Eine Hausfrau bezahlt an der Kasse des Supermarktes (Konsumausgaben)
Ein Landwirt erhält Prämie für die Stillegung von landwirtschaftl. Nutzungsflächen (Subventionen)
Ein Unternehmen überweist die fällige Körperschaftssteuer (Steuern, Abgaben)
Ein Unternehmen in Bremen erhält die 2.Rate aus einem Geschäft mit einem brasil. Importeur (Exporteinnahmen)
Ein Geschäftsführer überweist seine Einkommenssteuer (Steuern, Beiträge)
Eine Landesregierung überzieht ihr Konto bei der WestLB (Kredite für öffentl. Investitionen)
Bruttoinlandsprodukt
Das reale Bruttoinlandsprodukt umfasst alle in einem Jahr erbrachten preisbereinigten Leistungen innerhalb der Staatsgrenzen. Es besteht aus dem Inlandseinkommen der Inländer und
dem der Ausländer zu Preisen des Basisjahres. So ist es Indikator für internationale Wachstumsvergleiche, macht aber keine Aussagen zum Wohlstand des einzelnen Bürgers im jeweiligen Lande. Schwarzarbeit, Hausfrauen-, Rentner- und Freizeitarbeiten, usw. gehen nicht in das
BIP ein.
Wirtschaftsrecht
1) Gesetze
2) Gewohnheitsrecht: langjähriges praktisches Handeln (freiwilliges Zahlen eines 13.Gehaltes)
+ Handelsbrauch: Erstes Rollgeld und Verladekosten zahlt der Verkäufer.
3) Ständige Rechtsprechung der Gerichte
Alle drei Faktoren zusammen machen das Recht aus (= objektives Recht!), nach dem von Gerichten
geurteilt wird.
Im Unterschied: Subjektives Recht = individuelle Ausgestaltung der Interessen und Ansprüche (Vermietung, Verwaltung, Mahnverfahren, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz bei Mängelrüge, etc.)
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Rechtssubjekte
Natürl. Personen => alle Menschen, unabhängig von Alter, geistiger und körperlicher Leistungsfähigkeit. Rechtsfähigkeit mit Geburt und Tod. Keine Tiere (dürfen z.B. nicht erben)!!
Juristische Personen => keine natürlichen Rechtssubjekte, können aber unter bestimmten Auflagen
wie eine natürliche Person zu Trägern von Rechten und Pflichten werden (AGs, GmbHs, Vereine,
etc.).
Privatrecht: AG, eV, eG, Stiftungen < - > Öffentliches Recht: Fernsehen,. Krankenkassen, Stiftungen
Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen beginnt und endet durch Eintrag/Gründung/Auflösung, bzw.
dem Beschluss der zuständigen Behörde. Rechtsverhandlungen mit Hilfe natürlicher Personen, z.B.:
Rechte: Eigentum, Zahlungsanspruch, Kündigung. Pflichten: Zahlungspflicht, Schadenersatz, Prüfung
der Ware, etc.
Geschäftsunfähig: Minderjährige unter 7 Jahren - Geistig dauernd Gestörte
( Geschäfte, auch wenn vom Taschengeld bezahlt, sind nichtig).
Eltern, Vormund, Betreuer handeln für sie. Botenfunktion (z.B. Zeitungskauf) ja!
Beschränkt geschäftsfähig: 7-18 Jahre.
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig.
Ausnahmen: Taschengeldparagraph / Schenkungen / vorher bescheinigtes Arbeitsverhältnis / minderjährige Selbstständige im Rahmen des Geschäftes.
( Geschäfte oberhalb des Taschengeldbereiches bedürfen der Zustimmung der Eltern, sind „schwebend unwirksam“ – Achtung: gegen den Willen der Eltern wären sie sofort nichtig/unwirksam!). Eltern
müssen dem Ausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag zustimmen, jedoch der Kündigung nicht!! Auch
Wechsel des Arbeitsgebers (gleiche Branche/Tätigkeit) ohne Zustimmung erlaubt.
Innerhalb des Arbeitsverhältnisses ist der Jugendliche im Rahmen der Arbeitsgeschäfte voll geschäftsfähig.
Unbeschränkt geschäftsfähig: 1) natürliche Personen ab 18 Jahre und auch 2) juristische Personen.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften an ein Mindestmaß von Urteilsvermögen und Entscheidungsfähigkeit geknüpft.
Geschäftsfähigkeit
Minderjährige: Haus kaufen: nein!
Rechtsfähigkeit
Haus erben: ja!
Gegenstand von Rechtsgeschäften:
Sachen: bewegliche - unbewegliche (Grundstücke/Schiffe)
Rechte: vertretbare (Gattungsstücke, bestimmbar nach Zahl, Gewicht, Maß) - nicht vertretbar (Stücksachen, Einzelstücke, nicht wiederbeschaffbar)
Eigentum
(rechtliche Gewalt)
<->
Besitz
(tatsächliche Herrschaft)
Eigentumsübergang: Vertrag/Übergabe/Abtretung/Aufgabe von Eigentum. Auch durch gutgläubigen
Dritten (Juwelier).
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Unbewegliche Sachen erfordern notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag!
Absolute Rechte
(gegen jedermann: körperl. Unversehrtheit,
Verbot des Betretens des Grundstückes)
<->
Individuelle Rechte
(zwischen bestimmten Personen
Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz)
Herbeiführen von Rechtsgeschäften
Durch Willenserklärung:
Einseitige Rechtsgeschäfte (durch eine Willenserklärung zustande gekommen):
1) durch empfangsbedürftige Willenserklärung (Kündigung; Mahnung, Mängelrüge, Ausschlagung einer
Erbschaft) [mit Einschreiben?]
2) durch eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung (Testament)
Zweiseitige Rechtsgeschäfte (durch zwei Willenserklärungen):
1) Einseitig verpflichtend (Schenkung) [nur ein Vertragspartner mit Leistungspflichten]
2) Zweiseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft (Kaufvertrag, Dienstvertrag, Pachtvertrag, etc.).
Willenserklärungen zur Herbeiführung von Rechtsgeschäften sind im Allgemeinen an keine besondere Form gebunden: mündlich, schriftlich, schlüssiges (konkludentes)Verhalten (Versteigerung, etc.)
Gesetzliche Schriftform: Kündigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, Abschluss eines Ausbildungsvertrags, Mietvertrages, Abschluss eines Kreditvertrages, Kaufvertrag mit Ratenzahlung, Bürgschaft für
Tochter (unter Kaufleuten reicht mdl. Bürgschaft)
Öffentliche Beglaubigung: (der Unterschrift durch Notar): Eintrag in ein öffentliches Register, z.B. Ausschlagung einer Erbschaft; Testament mit Schreibmaschine, Eintragung einer Hypothek ins Grundbuch.
Notarielle Beurkundung: Grundstückserwerb, Eintrag einer Kapitalgesellschaft ins Handelsregister.
Sonst: Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes!!
Achtung: Arbeitsvertrag ist grundsätzlich formlos, Autokauf auch, Mietung einer Ferienwohnung für 4 Wochen,
Angebot für Grundstückskauf.
Die Eigentumsübertagung bei beweglichen Dingen erfolgt in der Regel durch Einigung und Übergabe!
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften:
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Abgabe der Willenerklärung durch einen Geschäftsunfähigen.
Im Zustande der Bewusstlosigkeit oder der vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit.
Ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei beschränkt Geschäftsfähigen.
Verstoß gegen eine gesetzliche vorgeschriebene oder vereinbarte Form (Testament, Grundstück; Kreditvertrag, Mitvertrag, Arbeits-Ausbildungsvertrag).
Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (Arzneimittel).
Sittenwidrigkeit (Wucherzinsen, früher: Prostitution).
Scheingeschäft (falsche Angabe von Grundstückspreisen).
Scherzgeschäfte.
Ausnutzung einer Notlage
Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes unter bestimmten Umständen:
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Erklärungs-Irrtum (falscher Kaufpreis, Verschreiben, Versprechen) Inhaltsirrtum (Original/Kopie).
Unrichtige Übermittlung (falsche elektronische Erfassung).
Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung.
Widerrechtliche Drohung, erzwungene Unterschrift
(unverzüglich nach Feststellung des Irrtums, binnen eines Jahres nach Kenntnis der Täuschung, bzw. Wegfall der
Zwangslage). Verjährungsfrist: 30 Jahre.
Vertragsarten
1. Willenserklärung (= Antrag) + 2. Willenserklärung (= Annahme) -> Vertrag (=Übereinstimmung)
Antrag (Angebot): Art, Güte und Beschaffenheit der Ware, Preis pro Einheit, Lieferungsbedingungen, Zahlungsbedingungen. Annahme (Bestellung) oder Ablehnung.
Rechte/Pflichten: Übergabe der Ware, Eigentumsübertrag <-> Abnahme der Ware, Bezahlung
Warenprüfung, Rechnungsprüfung.
Unbestellt gelieferte Ware an Kunden mit Geschäftsbeziehungen ist gültiger Antrag. Stillschweigen des Kunden
gilt dann als Annahme.
Jede Änderung der Bedingungen oder verspätete Antragsannahme stellen wiederum neuen Antrag dar.
Arten des Kaufvertrages:
Nach der Ware
 Stückkauf
 Gattungskauf
 Kauf auf Probe (für bestimmte Zeit, danach: Rückgabe oder Kauf)
 Kauf nach Probe (Probe, Muster, Prüfung der Eigenschaft der Ware)
 Kauf zur Probe (kleinere Menge, bei neuen Produkten)
 Spezifikationskauf (Warenart und Menge, später Spezifizierungen: Farbe. Größe, etc.)
 Ramschkauf (Verkauf einer gesamten Warenmenge, meist pauschal)
Achtung: Kauf „nach Probe“ sichert ausdrücklich eine zugesicherte Eigenschaft zu. Einwandfreie Ersatzlieferung
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei fehlerhafter Lieferung.
Nach den Vertragsarten, -partnern (-> nach Zweck des Vertrages)
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

Zweiseitiger Handelskauf (beides Kaufleute)
Einseitiger Handelskauf (nur für einen Vertragspartner ist es ein Handelsgeschäft, Pkw-Kauf)
Bürgerlicher Kauf (nur zu privaten Zwecken)
Nach dem Zahlungszeitpunkt



Vor der Lieferung (Teilzahlung vorab, Vorkasse)
Bei Lieferung (Zug um Zug)
Nach der Lieferung (Ratenkauf, auf Ziel)
Nach der Lieferzeit:


Sofortkauf (Tageskauf, nach Abschluss des Vertrages)
Terminkauf (innerhalb vereinbarter Frist)
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
Kauf auf Abruf (Käufer kann innerhalb einer angemessenen Frist Zeitpunkt der Lieferung selbst bestimmen)
Kaufvertrag in Privatautonomie grundsätzlich frei aushandelbar - > Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Vertragsarten


Dienstvertrag (Verpflichtung zu bestimmten Tätigkeiten, Diensten. Nicht Arbeitserfolg steht im Mittelpunkt, sondern die Tätigkeit als solche - Arztbesuch, Arbeitsvertrag)
Werkvertrag (Verpflichtung des Beauftragten nicht nur eine bestimmte Tätigkeit auszuführen, sondern
auch einen bestimmten Erfolg, ein Werk zu garantieren, z.B. Reparatur, Renovierung, etc)

Werklieferungsvertrag (Verpflichtung, ein Werk zu erstellen, aber unter Beschaffung der erforderlichen
Mittel, Schneiderei, Hausbau + Grundstück, Laborarbeiten)

Mietvertrag (Überlassung einer Sache zum Gebrauch auf Zeit, im Gegenzug Mietpreis)

Leihvertrag (Unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch)

Pachtvertrag (Überlassung einer Sache zum Gebrauch auf Zeit, inklusive des in der Pachtzeit erwirtschafteten Ertrags, Gegenzug: Pachtzins)

Darlehensvertrag (Überlassung einer Sache/Geld zum Gebrauch, Rückerstattung in gleicher Menge, Güte
und Art, z.B. Leihen von Eiern, Mehl, etc.)

Versicherungsvertrag (Ersatz von [Sach- Personen-Vermögens-] Schäden im Schadensfall, im Gegenzug
Prämien- Beitragszahlungen)

Kontovertrag (Entgeltliche oder unentgeltliche Geschäftsbesorgungen eines Kreditinstituts)
Achtung: Anmietung einer Lagerhalle ist immer Mietvertrag (kein Pachtvertrag!)
Arbeitsverträge
Vertragsfreiheit wird eingeschränkt durch Gesetze (HGB, BGB), evtl. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich formlos. (!)
Individualvertrag  Tarifvertrag (kollektives Arbeitsrecht), z.B. Manteltarifverträge, Lohnund Gehaltstarifvertrag, Vermögenswirksame Leistungen - Tarifvertrag, VorruhestandsTarifvertrag – Sonderzahlungstarifvertrag (Weihnachtsgeld).
Betriebsvereinbarungen (schriftl. = kollektives Arbeitsrecht, Betriebsrat  Arbeitgeber)
beziehen sich auf besondere Bedürfnisse des Betriebes, z.B. Alkohol, Rauchen, Berufskleidung, Urlaubsregelung, Gleitzeit.
Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag: Wahrung von Geschäftsgeheimnissen,
Wettbewerbsverbot, Dienstleistungspflicht, Weisungsbefolgungspflicht, Schmiergeld- und
Geschenkannahmeverbot, Treuepflicht.
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Rechte: Vergütung, Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, bei Feiertagen, etc., Urlaub, Arbeitsschutz, Gleichbehandlung, betriebl. Datenschutz, Zeugnis (einfach, auf Verlangen: qualifiziert) und „Recht auf Beschäftigung“ (zumutbare Tätigkeiten).
Gesellschaften und Unternehmungen
Bei allen Firmierungen muss die Rechtsform erkennbar sein (KG, OHG, e. K. etc), ansonsten
können es Personen-, Sach-, Fantasie- oder gemischte Namen sein. Der Name eines stillen
Teilhabers, eines Kommanditisten oder eines Gesellschafters einer GmbH ohne Geschäftsbefugnis erscheint im Firmennamen nicht!
Achtung: bei der Gewinnverteilung auf die Gründung der Gesellschaft, bzw. das Eintrittsdatum der Gesellschafter achten!
Einzelunternehmungen
Die Firma eines Einzelunternehmens muss die Bezeichnung e.Kfm, e.K., e.Kfr. etc. enthalten,
Die Unternehmung muss eine Firma führen. Entscheidungen können allein getroffen werden,
alleiniger Gewinnanspruch, Vollhaftung. Der Eintrag ins Handelsregister hat konstitutive
Wirkung (auch bei „Kannkaufleuten“, z.B. Forst-Betriebe, die sich eintragen lassen).
Istkaufmann (mit eigenem Geschäftsbetrieb)  Kannkaufmann (Kleingewerbetreibende,
land- u. forstwirtschaftl. Betriebe – Eintragswahlrecht: bei Nichteintrag ins Handelsregister
BGB-Gesellschaft)  Formkaufmann (alle Kapitalgesellschaften müssen wegen ihrer Rechtsform im Handelsregister eingetragen sein ohne Rücksicht auf Gegenstand des Unternehmens,
auch Banken).
Gesellschaften
Unvollständige Gesellschaften
 Stille Gesellschaften (stiller Gesellschafter beteiligt sich an einem Handelsgewerbe
mit Vermögenseinlage, nur Recht zur Kontrolle der Bilanz, Verlustbeteiligung in Einlagenhöhe)

BGB-Gesellschaften (Gründung formlos, zwei oder mehr Personen, geleistete Beiträge
sind Gesamtvermögen. Geschäftsführung nur mit Zustimmung aller, alle sind gleichberechtigt, Gewinn und Verlust für alle gleich, Einzelgeschäftsführungsbefugnis an einen
Gesellschafter oder Dritten möglich. Beispiele: Lottogemeinschaften, Fahrgemeinschaften, Arztpraxen, Anwaltspraxen, Bankenkonsortien etc.)
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Vollständige Gesellschaften
Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH&Co. OHG)

OHG (mindestens 2 Gesellschafter nötig – Gründung formlos, Schriftform üblich –
Beginn mit dem Vertrag, nach außen jedoch erst mit Handelsregistereintrag (deklaratorisch) jeder ist allein zur Geschäftsführung berechtigt (Einzelvertretungsmacht) und
auch gesetzlich verpflichtet (!), bei außergewöhnlichen Rechtsgeschäften nur mit Zustimmung aller, jeder darf 4% seines Kapitalanteils entnehmen, ebenso 4% Gewinnanteil (= Verzinsung - Rest nach Köpfen), Verlust nach Köpfen, Haftung unbeschränkt
(Privatvermögen), unmittelbar (jeder kann verklagt werden) und solidarisch (alle haften für die gesamten Schulden).

KG (2 Gründer: Vollhafter = Komplementär, Teilhafter= Kommanditist - Beginn mit
dem Vertrag, nach außen aber erst durch Handelsregistereintrag (deklaratorisch) –
formlos, jedoch Schriftform üblich - Komplementäre haben dieselben Rechte und
Pflichten wie in der OHG (in Einzelvertretung), die Teilhaber sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen – sie haben Recht zur Kontrolle der Bilanzen und Widerspruchsrecht bei über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden Handlungen
– Gewinnanteil 4% der Einlage (=“Verzinsung“), Rest in „angemessenem Verhältnis“,
Gewinne werden ausgezahlt – Haftung der Teilhaber mit der im Handelsregister eingetragenen Betrag / Pflichteinlage kann höher sein - Verlust wird „angemessen“ verteilt
– Ende der Gesellschaft durch Beschluss, Zeitablauf, gerichtl. Entscheidung, Insolvenzverfahren. Bei Tod eines Gesellschafters tritt sein Erbe die Nachfolge an.

GmbH & Co. KG (Vollhafter = GmbH, in ihrer Haftung beschränkt – kann personengleich sein (Kommanditisten sind auch zugleich die Gesellschafter der GmbH), oder
nicht personengleich sein).
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

GmbH (1 Person reicht zur Gründung – Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen
Beurkundung – Mit Eintrag ins Handelsregister B juristische Person (konstitutiv), vorher haften alle persönlich & solidarisch – Gewinn wird nach Geschäftsanteil verteilt,
kann aber auch zur Eigenkapitalbildung verwendet werden – für Verlust haftet die
GmbH nur mit Gesellschaftsvermögen - Gesellschafter haben Mitverwaltungsrecht,
kann aber auf einen oder mehrer Geschäftsführer übertragen werden – jeder hat Recht
auf Auskunft und Einsicht in Bücher – Stammkapital mind. 25000 € (gezeichnete
Kapital), muss bei Gründung zur Hälfte vorhanden sein (jeder muss mind. ein Viertel
seiner Stammeinlage einbringen (mind. 100 €, immer teilbar durch 50€)) – über wesentliche Punkte (Gewinnverwendung, Geschäftsführer, Entlastung, Prokura) entscheidet die Gesellschafterversammlung (pro 50 € eine Stimme), weitere wichtige Organe:
Geschäftsführer (Leitung, Vertretungsmacht) und Aufsichtsrat (bei über 500 Mitarbeitern, je nach Größe der GmbH) – Ende durch Auflösung, Insolvenz - Ausstieg
durch Verkauf des GmbH-Anteils mit notarieller Beurkundung.
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
AG (1 Person reicht zur Gründung – Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beurkundung
– Gründung durch Übernahme aller Aktien – Eintrag ins Handelsregister B (konstitutiv) – Grundkapital mind. 50000 € - mit dem Erwerb einer Aktie wir man Mitglied –
jeder Aktionär hat Stimm- und Auskunftsrecht auf der Hauptversammlung, Anspruch
auf neue Aktien bei Kapitalerhöhung, am Bilanzgewinn (Dividende) und an Liquidationserlösen – er zahlt dafür den Nennbetrag der Aktie + einen Aufpreis (Agio) – wichtige Organe der AG: Vorstand (Leitung der AG) - Aufsichtsrat (Bestellung und
Überwachung des Vorstandes) – Hauptversammlung (Entlastung von Vorstand und
Aufsichtsrat, Wahl des Aufsichtsrates, Entscheidung über Verwendung des Bilanzgewinns, lebenswichtige Fragen, wie z.B. Fusion, Kapitalerhöhung, etc.)
Andere Gesellschaften: Genossenschaft (eG)
(7 Personen zur Gründung – Satzung in Schriftform – mit Eintragung ins Genossenschaftsregister ist die Genossenschaft juristische Person und zugleich Formkaufmann (konstitutiv) –
Geschäftsanteil wird im Statut festgelegt (mind. 1/10 sofort, danach vom Gewinn zugeschrieben), Geschäftsguthaben ist der eingezahlte Betrag - Haftsumme im Statut festgelegt – Recht
auf Anteil am Bilanzgewinn und Liquidationserlösen, sowie Nutzung der Einrichtung der Genossenschaft – wichtige Organe: Vorstand (Leitung, mind. 2 Genossen, Gesamtvertretungsbefugnis) – Aufsichtsrat (Überwachung, mind. 3 Genossen) – Generalversammlung (beschließendes Organ, beruft Aufsichtsrat, evtl auch Vorstand, Abstimmung nach Köpfen (!), Ausstieg
durch Kündigung und Auszahlung des Geschäftsguthabens).
Genossenschaften haben die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder zum
Ziel mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Selbsthilfe durch gegenseitige Förderung,
nicht Gewinnerzielung.
Betriebsverfassungsgesetz von 1952 (für AGs/GmbHs mit über 500 und bis zu 2000 Mitarbeitern)
Drittelparität: 2/3 der Aufsichtsratmitglieder werden von den Anteilseignern, 1/3 von den Arbeitnehmern des Unternehmens gestellt. Anzahl der Aufsichtsratmitglieder ist abhängig von
der Höhe des Grundkapitals. Mitbestimmungsorgan ist der Betriebs-, bzw Aufsichtsrat (siehe
unten).
Montanmitbestimmungsgesetz von 1951 (für Bergbau, metallverarbeitende Industrie)
Mit mehr als 1000 Mitarbeitern: Volle Parität: Aufsichtrat wird zu gleichen Teilen mit Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer besetzt. Neutrales Mitglied entscheidet in Pattsituationen. Einziges Gesetz, bei dem die Anteilseigner nicht in der Überzahl sind! Dem Aufsichtsrat
gehört ein Arbeitsdirektor an, der nicht gegen die Mehrheit der Arbeitnehmer bestellt oder
abberufen werden kann.
Mitbestimmungsgesetz von 1976 (für AGs/GmbHs mit mehr als 2000 Mitarbeitern)
Eingeschränkte Parität: Der Aufsichtrat wird zu gleichen Teilen von Anteilseignern und Arbeitnehmern bestellt, in bei Stimmengleichheit entscheidet der von den Anteilseignern bestimmte Vorsitzende. Mitbestimmungsorgan ist hier der Aufsichtsrat. Aufsichtsratssitze verteilen sich nach Arbeitern, Angestellten und leitenden Angestellten.
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Betriebsrat: in Unternehmen mit über 5 Arbeitnehmern (Betriebsverfassungsgesetz von
1972). Wahlberechtigt ist jeder Arbeitnehmer ab 18. Rechte: Information und Beratung
(wirtschaftliche Belange) bei Maßnahmen der Personalplanung, Rationalisierung, Organisation der Arbeitsabläufe, Einschränkung/Stilllegung des Betriebes oder Teile davon.
Widerspruchsrecht (personelle Belange) bei Kündigung, Einstellung und Versetzung von
Mitarbeitern.
Zustimmung (soziale Belange) bei Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitszeitregelungen (auch:
Einführung von Arbeitszeiterfassungsgeräten), Urlaubsplänen, Ausschreibungen von Arbeitsplätzen im Betrieb, Berufsbildungsmaßnahmen im Betrieb, etc.
Prokurist (Prokura = Handlungsvollmacht: Einzel- + Gesamtprokura [allein oder gemeinschaftliche Vertretung der Gesellschaft] – Filialprokura [nur auf Filiale bezogen] – gemischte
Prokura [nur zusammen mit Geschäftsführer]).
Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften
und Rechtshandlungen, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt.
Ausnahmen:
 Verkauf des Geschäfts
 Verkauf von Grundstücken (auch nicht Hypotheken auf Grundstücke)
 Insolvenz anmelden
 Prokuraerteilung an andere
 Eintragungen ins Handelsregister
 Unterschreiben von Bilanzen oder Steuererklärungen
 Leisten eines Eides für den Unternehmer/Inhaber der Unternehmung
Eine weitere Beschränkung der Vollmacht gegenüber Außenstehenden ist nicht möglich, im
Innenverhältnis aber zulässig. Gewährung der Prokura durch den Inhaber mit ausdrücklicher
Erteilung im Innenverhältnis und nach außen durch Kenntnisnahme Dritter oder mit Handelsregistereintrag (deklaratorisch). Zeichnung „ppa.“ (= per procura). Prokura erlischt durch Widerruf, Kündigung oder Insolvenz/Aufgabe des Geschäfts.
Achtung: der Prokurist darf Grundstücke kaufen, aber nicht verkaufen! Er darf die Unternehmung vor Gericht vertreten und Wechsel ausstellen.
Prokura ist im Innenverhältnis gültig, auch wenn noch nicht im Handelsregister eingetragen!
Handlungsvollmacht bezieht sich auf alle gewöhnlichen Tätigkeiten in einem Handelsgewerbe (=Generalvollmacht, anders: Arthandlungsvollmacht für bestimmte Arten von Geschäften, Spezialhandlungsvollmacht nur für ein einzelnes Geschäft (Anmieten eines Lagerraums, Scheckeinlösung, etc.]).
Erlaubt: Einstellung und Kündigung eines Sachbearbeiters, Vertrag mit Handelsvertreter, Warengeschäfte, Überweisung von Zins- und Tilgungsraten für eine Hypothek, Einzelvollmacht
erteilen an anderen Mitarbeiter.
Nur mit Befugnis: Wechsel ausschreiben, Prozess führen, Darlehensaufnahme, Hypothek.
Handlungsvollmacht erteilen auch Nichtkaufleute, sonst der Geschäftsinhaber oder der Prokurist (kein Handelsregistereintrag), Zeichnung mit i. A. (im Auftrag) oder i. V. (in Vollmacht).
Handlungsvollmacht kann auch stillschweigend erteilt werden!
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Unternehmenshierarchie
Ausführende Stelle (Lager/Produktion)  Stabsstelle (keine Weisungsbefugnis)  Revisionsstelle (Prüfungsstelle)  Instanz (Übergeordnete Stelle)
Kooperationsformen von Unternehmen
Kooperation ( = Zusammenarbeit)
Gemeinsame Forschungsarbeiten (z.B. internat. Raumstation ISS), Absatzaktivitäten (gemeinsame Gütesiegel, Gemeinschaftswerbung), Nutzung von Räumlichkeiten (shop in shop), Einkaufsgenossenschaften (Edeka e.G., REWE), freiwillige Einkaufsketten (Spar, Vivo, A&O)
und Einkaufsverbände (Bundesverband Deutscher Einkaufsverbände - BEV).
Konzentrationsformen

Kartell (teilweise wirtschaftliche Aufgabe der Selbstständigkeit, Beibehaltung der
rechtlichen Selbstständigkeit). Verboten: Preiskartell – Gebietskartell (Aufteilung von
Verkaufsräumen) – Importkartell – Exportkartell. Anmeldepflichtig: Konditionenkartell (Rabatte, Garantien etc.) – Spezialisierungskartell (Anteil an einem Gesamtsortiment) – Mittelstandskartell (Förderung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen). Genehmigungspflichtig: Rationalisierungskartelle (technische, betriebswirtschaftliche, organisatorische Zusammenarbeit) – Strukturkrisenkartelle (planmäßige Anpassung an die Nachfrageentwicklung) – Ministerkartelle (zum
Gemeinwohl, zum Nutzen der Gesamtwirtschaft) .
Achtung: Syndikate stellen gemeinsame Einkaufs- und Verkaufseinrichtungen dar
(gilt auch als genehmigungspflichtiges Kartell)

Konzern (Aufgabe der wirtschaftlichen Selbstständigkeit, Beibehaltung der rechtlichen Selbstständigkeit). Gleichgeordnet: 2 Unternehmungen haben gegenseitige Kapitalbeteiligung. Untergeordnet: Mutter-/Tochterunternehmen (Opel/GM). Holding:
Dachgesellschaft produziert nicht, sondern verwaltet nur die einzelnen Unternehmen.

Trust (Fusion: Aufgabe der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit). Verschmelzung zweier Unternehmen zu einem neuen oder Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes (Walmart/Hill). Genehmigungspflichtig beim Bundeskartellamt.

Andere Formen: Interessengemeinschaft (z.B. Konsortium: zeitlich begrenzte Zusammenarbeit, z.B. Bankenkonsortium zur gemeinsamen Ausgabe von Aktien, Forschungskonsortium (Airbus). Keine Über- oder Unterordnung wie beim Konzern.
Vertikale Zusammenschlüsse: Unternehmen vor- und nachgelagerter Wirtschaftsstufen (Sägewerk, Möbelwerk,
Möbelgroßhandlung)
Horizontale Zusammenschlüsse: Unternehmen derselben Branche/Stufe (Volksbank / Sparkasse)
Anorganische/diagonale Zusammenschlüsse: ohne Beziehung zueinander (Versicherung, Baustoffhandlung).
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Einkünfte

Gewinneinkünfte: Gewinne aus Land- / Forstwirtschaft – aus Gewerbebetrieb (OHG,
etc) – selbstständiger Arbeit. Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = GuV.

Überschusseinkünfte: aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt, Lohn), aus Kapitalvermögen (Zins, Dividende) – Miete, Pacht – Sonstige Einkünfte (Unterhalt, Spekulation, Tantiemen, Leibrenten) Einnahmen minus Werbungskosten = Überschuss oder
Verlust. => Nur hier können Werbungskosten anfallen!!
 Steuerfreie Einnahmen
Mutterschaftsgeld – Arbeitslosengeld
Steuererklärung
 Werbungskosten
Fahrten zur Arbeitsstätte – Gewerkschaftsbeiträge – Fachbücher für Beruf und Weiterbildung – Fachzeitschriften - Fortbildungsseminare – Berufskleidung – Beiträge zu Berufsverbänden, Umzugskosten wegen Arbeitswechsel, häusliches Arbeitszimmer, aber auch:
Telefongebühren, Bürokosten, Bankspesen bei Kapitalvermögen oder AfA, Schuldzinsen,
öffentliche Abgaben bei Vermietung und Verpachtung.
 Sonderaufwendungen (als Vorsorgeaufwendung = alle Arten von Versicherungen)
Voll absetzbar: Kirchensteuer – Steuerberater – Renten/dauernde Lasten
Beschränkt absetzbar: Beiträge zur privaten und gesetzl. Krankenversicherung – Lebensversicherung – Bausparbeiträge (!) - Spenden an politische Parteien – Ausgaben für Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, Fernstudium, etc. – private Unfallversicherung – private Haftpflicht – Aufwendungen für eigene Berufsausbildung
 Außergewöhnliche Belastungen (durch Krankheit, Behinderung, Berufsausbildung)
= Unterstützung eines bedürftigen Familienangehörigen - Unterhaltsaufwendungen –
Haushaltshilfe – Beerdingungskosten – Krankheitskosten - Kurkosten - Kinderbetreuung
 gar nicht absetzbar
Geburtstagsfeier mit Arbeitskollegen im Betrieb – Taschengeld für Kinder – Zeitschriftenabonnement – Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, die vom Arbeitgeber erstattet werden.
Verträge und Regelungen
 Lohn- und Gehaltstarifvertrag (kurzfristig angelegt)
räumlicher Geltungsbereich (auch bei Manteltarifvertrag) – Höhe der Ausbildungsvergütung –
Entgelt nach Beendigung der Ausbildung – Eingruppierung nach Berufsjahren – Lohnsätze für
die verschiedenen Lohn- und Gehaltsgruppen
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 Manteltarifvertrag (4 – 5 Jahre)
räumlicher Geltungsbereich – tariflicher Urlaubsanspruch – Beschreibung der Tarifgruppen –
Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit – Feiertags- und Sonntagsarbeit – Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall – Eingruppierung von Angestellten je nach Tätigkeitsbeschreibung
 Arbeitsvertrag
Überstunden ohne Bezahlung bei außertariflichem Angestellten
 Betriebsvereinbarung
Einführung der Gleitzeit, Kernarbeitszeit, täglichen Arbeitspausen, 25. Monatsgehalt, betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter, Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit (nicht: Festlegung!), Anfang und Ende der Betriebsferien.
Achtung: gar nicht geregelt: Arbeitgeberdarlehen für Mitarbeiter
Gesetze und Verordnungen (besonders für Azubis)
 Betriebsverfassungsgesetz ([1972] – Räte, Ausschüsse, Vertretungen)
Interessenvertretung der Auszubildenden, in Betrieben mit mehr als 5 Auszubildenden
kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden.
In Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.
 Berufsbildungsgesetz (Inhalt, Beginn und Ende der Berufsausbildung)
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund (auch: Ausbildungsnachweise), Probezeit bei Auszubildenden mind. 1 Monat und max. 3.

Jugendarbeitsschutzgesetz (Arbeitszeiten, Berufsschulbesuch, bezahlter Urlaub, Beschäftigungsverbote, etc.)
Bei mehr als 5 Unterrichtsstunden in der Berufsschule braucht der Auszubildende nicht im
Betrieb weiterzuarbeiten, keine Beschäftigung zwischen 20.00 und 6.00 h; Freistellung für
Prüfungen und am Werktag davor, Recht auf Freistellung für den Berufsschulunterricht.
Das Arbeitszeitgesetz regelt dagegen die Höchstarbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten, etc. für
alle Arbeitnehmer, auch z.B. Mindesturlaubsanspruch für außertarifliche Mitarbeiter (Ergänzungen im Manteltarifvertrag für jeweilige Branchen). Etwa: mindestens 15 Sonntage
im Jahr müssen für einen Arbeitnehmer beschäftigungsfrei sein.
 Prüfungsordnung zum Kaufmann/Kauffrau
Verpflichtung zu Ausbildungsnachweisen
 Kündigungsschutzgesetz
Kündigung eines Auszubildendenvertreters erst nach 1 Jahr nach Ablauf der Amtszeit.
Leistungen diverser Träger

Gesetzliche Krankenkasse
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Krankengymnastik bei angeborenem Rückenleiden – Krankengeld nach 6 Wochen (60%
netto) – Mutterschaftsgeld – Krebsvorsorge
 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (LVA/BfA)
Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nach einem Freizeitunfall – Erwerbsunfähigkeitsrente bei Herzleiden – Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
 Arbeitsamt (=Bundesanstalt für Arbeit)
Kurzarbeitergeld – Arbeitslosengeld – Berufsberatung – Zuschüsse zur beruflichen Ausund Fortbildung – Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages bei Arbeitslosigkeit
 Berufsgenossenschaft
Rente bei Verletzung auf Weg zur Arbeit oder während der Arbeit – Umschulung nach Berufsunfähigkeit wg. Arbeitsunfall – Kontrolle der betrieblichen Unfallvorschriften – Kostenübernahme für Berufshilfe nach Arbeitsunfall - Unfallrente
 Pflegekasse
Ständige häusliche ambulante Behandlung eines 80-Jährigen
 Andere Träger
Fahrzeugschaden auf dem Weg zur Arbeit (kein Unfall) – Zahlung von Krankenhaustagegeld (Extraversicherung von Selbstständigen gegen Verdienstausfall) - Urlaubsgeld
Achtung: Betriebsunterbrechungsversicherung, Firmenrechtsschutz, Kreditversicherung und
Haftpflichtversicherungen sind Vermögensversicherungen!
Kündigungsschutz
Gesetzl. Regelung: 4 Wochen zum Monatsende, auf Verlangen qualifiziertes Zeugnis.
In der Probezeit: 2 Wochen!
Bei Schwangeren: gesamte Schwangerschaft und 4 Monate Schutzfrist nach der Entbindung,
Mutterschutzgesetz muss im Betrieb ausgelegt werden, bei mehr als 3 beschäftigten Frauen.
Innen- und Außenfinanzierung
Nach Kapitalherkunft: Innen- oder Außenfinanzierung
Je nach dem Kapitalgeber: Eigen- oder Fremdfinanzierung
Kreditaufnahme – Darlehensaufnahme – Schuldwechsel (Bezogener) - Zieleinkauf – Käufer
leisten Anzahlungen (!)
= Außen- und Fremdfinanzierung
Freiwillige Rücklagen – Besitzwechsel (=Aussteller/Wechselnehmer) – Komplementär verzichtet auf Entnahme des Gewinnanteils – Abschreibungsgegenwerte in erzielten Umsatzerlösen
= Innen- und Eigenfinanzierung
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Achtung:
Gesellschafter erhöht Kapitalanteil, Aufnahme eines neuen Gesellschafters, Erhöhung der Privateinlage, Ausgabe neuer Aktien (=evtl. auch: „Beteiligungsfinanzierung“):
= Außen- + Eigenfinanzierung
Bewertung von Anlagevermögen in der Bilanz:
= Innen- + Eigenfinanzierung
Fremdfinanzierung: Kredite/Darlehen/Hypotheken/Rückstellungen
Offene Selbstfinanzierung: Gewinn und Rücklagen
Außenfinanzierung: Alle außer Gewinnrücklagen und Rückstellungen!
Nettoinvestition: Neuanschaffung
Ersatz- / Reinvestition: Reparatur
Rationalisierungsinvestition: Einsparungen
Datenschutz  Datensicherung
Bundesdatenschutzgesetz (unberechtigte Übertragung, Weitergabe, Missbrauch)
Falsche Daten werden auf Einspruch eines Kunden gelöscht – ein Mitarbeiter verlangt Auskunft über seine Daten – Passwörter an die Personaldatei
Datensicherung (Verlust, Beschädigung und unerlaubter Zugriff)
Stündliches Überspielen von Magnetplatte auf Magnetband – Notstromaggregat – Generationenprinzip bei der Datenspeicherung – Backup-Technik – Ausweise mit Zugangsberechtigung
– technische Prüfbitkontrolle – Sicherheitskopien – Plausibilitätskontrolle – EAN-Codes mit
Prüfziffern
Datenschutz + Datensicherung
Sicherheitszonen im Betrieb mit Zugangskontrollen
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