05.10.2002

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Staatliche Aktivitäten und gesamtwirtschaftliche Entwicklung
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a. Wirkungen einer Steuer auf die Ausbringungsmenge
Abb. 1 Flächen der Konsumenten- und Produzentenrenten
Preis
PP
N (Nachfrage)
A`
A (Angebot)
ts
E1
Konsumentenrenten
P1
PP E0 P0
Produzentenrente
ts
P0
E0
P2
P0 G E0
B
G`
G
Menge
X1
X0
SM
Abb. 2 Flächen der Konsumenten- und Produzentenrentenverluste
Preis
PP
N (Nachfrage)
A`
A (Angebot) Steueraufkommen die von den
ts
E1
P1
ts
Konsumenten getragen wird
= Konsumentenrentenverlußt
P1P0 E0 E1
P0
E0
P2
Steueraufkommen die von den
Produzenten getragen wird
B
= Produzentenrentenverlust
P0P2 B E0
G`
G
Menge
X1
X0
SM
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Staatliche Aktivitäten und gesamtwirtschaftliche Entwicklung
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Abb. 3 Flächen der Steuer und Wohlfahrtsverlust
Preis
PP
N (Nachfrage)
A`
A (Angebot)
ts
E1
Wohlfahrtsverlust
P1
E1 B E0
ts
Steuereinnahmen
P0
P2
E0
P1P2 B E1
B
G`
G
Menge
X1
X0
Erhebung der Steuer führ zum Wohlfahrtsverlust
Steuereinnahmen
Bemessungsgrundlage  Steuersatz
Steuereinnahmen = X1  ts
Fläche P1P2 B E1
Wohlfahrteffekt
Fläche E1 B E0
Konsumentenrente:
Fläche nimmt um den Bereich P1P0 E0 E1 ab
Produzentenrente:
Fläche nimmt um den Bereich P0 P2 B E0 ab
Steuereinnahmen:
Fläche nimmt um den Bereich P1P2 B E1 zu
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Buch Seite 26
Wirkungen einer Stücksteuer im Wettbewerbsfall: Nachfrager/Konsumenten führen die Steuer ab
Preis
PP
A1
N (Nachfrage)
A (Angebot)
PP1
N1
E1
P1
ts
P0
E0
ts
P2
B
G`
G
Menge
X1
X0
SM1
SM
Die Verschiebung der Angebotskurve als Folge der Erhebung einer Stücksteuer kann damit begründet
werden, dass die Anbieter die Steuer an den Staat abführen müssen.
Es lässt sich nun zeigen, dass die gleichen Mengen- und Preiseffekte auftreten, wenn die Steuer von
den Nachfrager/Konsumenten erhoben wird. (Abbildung oben)
P2 = der Gleichgewichtspreis ist nunmehr der Nettopreis. Dieser Erlös steht den Anbieter ohne
Steuerabzug zur Verfügung.
P1 = der Bruttopreis ( einschließlich Steuerabführung) liegt über dem ursprünglichen
Gleichgewichtspreis P0, übersteigt ihn aber um weniger als es der Stücksteuer entspricht.
Nachfrager müssen einen höheren Preis bezahlen, die Gleichgewichtsmenge geht zurück.
E1 = Bruttopreis
B = Nettopreis
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Buch Seite 28 Wirkungen der Stücksteuer im Monopolfall
Preis
Zur Erinnerung:
Bei Monopolstellung ist der
Preis > als der Grenzerlös
PP
GK1
P1
GK
„Reduzierter
Gewinn“
„Gesamt.
gewinn“
P0
GE1
GE0
Gewinnreduktion
ts
PAF
X
X1
X0
Dem Monopolisten gelingt es nicht die Steuer
überzuwälzen.
Analyse einer Stücksteuer.
Die Stücksteuer verschiebt die Grenzerlöskurve
um den Steuersatz nach oben.
Das neue Gewinnmaximum ist mit einem höheren Preis
und einer geringeren Ausbringungsmenge verbunden.
(Es ergeben sich Parallelen zur Wirkung bei vollständiger
Konkurrenz)
PAF = Preisabsetzungsfunktion
GE = Grenzerlösfunktion
GK = Grenzkostenfunktion
PP = Prohibitivpreis
ts = Stücksteuer
P = Preis
X = Menge
Mit anderen Worten: Wenn der Monopolist den Preis um den Steuersatz erhöht, dann kommt er nicht
in die maximale Gewinngrenze. Absatzmenge geht enorm zurück.
Der von der Steuer ausgelöste Preisanstieg entsteht, weil bei unverändertem Preis ein Verlust für die
zuletzt produzierte Einheit in Höhe des Stücksteuerbetrags entsteht. (Vertikaler Abstand zwischen GK 1
und GK-Kurve).
Der Verlust wird durch eine Produktionseinschränkung des Monopolisten abgebaut, weil hierdurch
eine Erhöhung des Grenzerlöses und eine Reduktion der Granzkosten entsteht.
Im neuen Gleichgewicht ist er dann eliminiert.
Der Monopolist schränkt sich zwar in der Absatzmenge ein, die Preiserhöhung führt aber zu einer
Erlösverbesserung pro abgesetzte Einheit. Im Vergleich zum vollständigem Wettbewerb steht der
Monopolist besser da.
Mengeneffekt ist um so geringer, je steiler die Grenzerlöskurve verläuft.
Preiseffekt ist um so geringer, je steiler die Grenzkostenkurve verläuft.
Je steiler dei Grenzkostenkurve, desto geringer fällt der Preisanstieg , bei Berücksichtigung der Steuer,
aus.
Fläche der Gewinne = X0 , GE0 , PP
Sowohl für den Wettbewerbsfall als auch für den Monopolfall kann die Analyse einer Stückstuer
unmittelbar auf die einer Stücksubvention übertragen werden.
Die obere Grenzkostenkurve ist dann als Ausgangsfunktion zu wählen.
Die untere Grenzkostenkurve stellt dann die Grenzkostenkurve nach Subventionsberücksichtigung dar.
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b. Die Pigou - Steuer: Ein besonderes Beispiel
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Buch S. 29
P
A1
P1
A0
t
P0
GKe
N
X
X1
X0
Die Pigou-Steuer (Umweltsteuer)
A0 = privaten Grenzkosten (Miete, Pacht, etc.)
GKe = externe Grenzkosten (zusätzliche Mengen verursachen zusätzliche Umweltbelastung)
A1 = soziale Grenzkosten (externe + privaten Kosten) = (GKe + A0)
Externe Grenzkosten
Bei der Produktion eines bestimmten Gutes entstehen externe Kosten, die um so höher sind, je größer
die produzierte Menge ist.
Beispiele:
- Gewässerverschmutzung in der chemischen Industier
- Verunreinigung des Grundwassers durch verstärkte Düngung in der Landwirtschaft.
 Keine optimale Produktionsstruktur
Erhebung der Steuer im Umfang der externer Grenzkosten (GKe ).  A1 - A0
Durch die Steuererhebung kommt es bei normalen elastischen Kurvenverläufen zu einem Rückgang
der Produktion (X1) und einem Anstieg des Güterpreises (P1).
Der Preis steigt geringer als der Steuersatz.
Überwälzung geling nicht in voller Höhe.
Auflagen:
- der Staat kann die Produktionsmenge festlegen, die ein Unternehmen nicht überschreiten darf.
(der Preismechanismus ist damit außer Kraft gesetzt.)
Alternativer Vorschlag:
- Verkauf von Verschmutzungsrechten :
für jede Region wird ein maximaler Schadstoffausstoß festgelegt.
Die Unternehme haben damit die Wahl, entweder die Umweltschädigung zu vermeiden oder einen
Anteil an der Umwelt zu kaufen.
Die Unternehmen entscheiden sich zum Kauf eines Verschmutzungsrechts (Anteile an der Umwelt),
da die Vermeidung der Umweltschäden besonders teuer wären.
Die Wirkungen beider Alternativen stimmt mit der einer Umweltsteuer überein. Beide Möglichkeiten
führen zu einer Erhöhung der Grenzkosten.
Damit zu Produktionseinschränkung und Preiserhöhung.
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c. Wirkungen einer Steuer auf den Umsatz Buch S. 31
P
A1
C
P1
Nwt
A0
P0
P2
E
B
D
Awt
N
X
X1
X0
Wirkungen der Wertsteuer im Wettbewerbsfall
Stellt die Bemessungsgrundlage den Umsatz dar, spricht man von einer Wertsteuer. Sie verschiebt die
Angebotskurve von A0 nach A1.
Im Gegensatz zu der Stücksteuer kommt es nicht zu einer Parallelverschiebung sondern gleichzeitig zu
einer Drehung nach oben.
Nur ein Teil der Steuer kann auf die Nachfrager überwälzt werden. P1 – P0, B, A1
Die Steuer für die Produzenten nimmt die Fläche P0 – P2, D, B ein.
Wegen der entstandenen Rückgang der Menge kommt es zu Wohlfahrtseffekten. Fläche C, D, E
d. Wirkungen einer Steuer auf einzelne Kostenbestandteile
Steuer Input
Besteuerung der Produktionsfaktoren.
Die Wirkung der Steuer auf einzelne Produktionsfaktoren wie bei einer Stücksteuer.
Analyse der Stücksteuer kann auf den Fall bestimmter Kostensteuer übertragen werden.
Denkbare Unterschiede:
-
-
da sich durch die Steuer auf einzelne Kostenbestandteile der Einsatz bestimmter
Produktionsfaktoren verteuert und sich damit der relative Preis der Einsatzfaktoren ändert,
entsteht ein Anreiz den besteuerten Faktor durch andere Einsatzfaktoren auszutauschen.
Ist der Austausch (Substitution) möglich, kann sich das Produktionsverfahren ändern und
somit der Steuer ausgewichen.
möglicherweise wird sich die Steuer nicht auf die gesamte Produktion auswirken.
weil:
- es werden Maschinen mit unterschiedlicher Qualität benutzt
- es bei Überstunden oder intensitätsmäßiger Anpassung eine Veränderung der
Inputstruktur ergibt.
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e. Wirkungen einer Gewinnsteuer
Gewinnsteuer ändert nicht das kurzfristige Gewinnmaximum, wenn von einem Steuersatz von unter
100 % ausgegangen wird.
Ein Gewinnsteuersatz von 50 % halbiert jeweils den Gewinn, der bei einer bestimmten
Ausbringungsmenge besteht.
Die gewinnmaximale Ausbringungsmenge bleibt jedoch unberührt.
Lediglich der verbleibende Gewinn fällt dem Produzenten kleinere aus.
Die optimale Ausbringungsmenge ändert sich, wenn:
die Anbieter eine Zuschlagskalkulation anwenden und die Gewinnsteuer wie eine Kostensteuer
behandeln.
Die Grenzkostenkurve verschiebt sich aus der Sich der Anbieter nach oben.
Der am Markt geforderter Preis erhöht sich.
Die optimale Produktionsmenge eines Mengenanpassers vermindert sich.
-
Kommt es aufgrund einer Gewinnweinschränkung zu keiner Bereitschaft der Produzenten
Lohnzugeständnisse (tariflichen Lohnerhöhungen ) zu tätigen, sind die Grenzkosten nicht
unabhängig von der Gewinnsteuer.
Die Erhebung der Gewinnsteuer führ zu einer Verminderung der Grenzkosten und dadurch
zu einer Erhöhung der gewinnmaximalen Ausbringungsmenge .
Direkte Steuern werden nicht (oder nur zu einem relativ geringen Teil) überwälzt.
Direkte Besteuerung führt zum negativen Effekt auf die Ansatzmenge.
Indirekte Steuern (z.B. Verbrauchersteuer) können überwälzt werden. Die jeweilige Marktsituation
entscheidet darüber wie viel von der Steuerlast des Steuerzahlers überwälzt wird.
GK
GK
P0
P0
T
T
GE
X
DE
X
X0
X0
Gewinnsteuer im Wettbewerbsfall
Gewinnsteuer im Monopolfall
Preis
GK + Zuschlag + Gewinnsteuer
GK + Zuschlag
P0
p
N
Menge
X1
X0
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3. Wirkungen auf die privaten Investitionen
1. der Liquiditätseffekt
die Liquidität eines Unternehmens wird durch Steuer dadurch beeinflusst, dass diese zum
Zeitpunkt der Zahlung einen Liquiditätsverlust darstellen.
Der Verlust kann reduziert oder sogar kompensiert werden wenn:
- die Steuer überwälzt werden kann
- eine Reduktion der Gewinnausschüttung erfolgt
- fremde Mittel aufgenommen werden
Die Wahrscheinlichkeit der Überwälzung ist um so höher, je:
- allgemeiner und gleichmäßiger die Steuer ist
- unelastischer die Nachfrage ist
Wann gelingt die Überwälzung am leichtesten?
- bei Gütern des täglichen Bedarfs
- bei allgemeiner Verbrauchersteuer
Wann gelingt die Überwälzung nicht so leicht?
- bei speziellen Verbrauchsteuer
- bei personenbezogenen Einkommens- und Vermögenssteuer
- bei Luxusgütern
2. der Rentabilitätseffekt
Sofern Steuern nicht im vollen Umfang überwälzt werden können, vermindern sie die
Rentabilität einer Investition.
Damit geht gleichzeitig ein negativer Anreizeffekt („disincentive“) einher, finanzielle Mittel in
Realkapital zu lenken.
Disincentives
Disincentives, durch wirtschafts- oder finanzpolitische (insbes. steuerliche)
Maßnahmen bewirkte Verringerung der (ökonomischen) Leistungsbereitschaft, die sich
für die privaten Haushalte meist in einer Senkung des Arbeitsangebots und für die
Unternehmen meist in einer Reduzierung der Investitionen äußert. Angenommene D.
der Einkommensteuer könnten durch eine Tarifsenkung beseitigt werden und so zu
neuem wirtschaftlichen Wachstum führen (Grenzen der Besteuerung). - Gegensatz:
Incentives
Wann wird der Rentabilitätseffekt bedeutend?
- in der Finanzwissenschaft
- insbesondere bei Einkommen- und Gewinnsteuer
- sowie im umgekehrten Fall von Steuern (Subventionen- bei Investitionsprämien)
- bei der Verbrauchsteuer (größere Überwälzbarkeit)
3. der Auslastungsgradeffekt
Wenn durch die Steuererhebung die gleichgewichtige Menge an einem Markt abnimmt, ist
davon auszugehen, dass bei den Produzenten des besteuerten Gutes eine Verminderung des
Auslastungsgrades erfolgt.
Dies hat in der Regel eine reduzierende Wirkung auf die Investition.
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4. Gesamtwirtschaftliche Wirkungen auf Produktion und Beschäftigung
a. Die Idee der antizyklische Fiskalpolitik
S. 36
Finanzpolitik im Dienste des Stabilisierungsziels
Direkte Ausgaben
CSt, ISt
Indirekte Ausgaben
Transfers
Subventionen
Einnahmen
Steuern
Entlastung des privaten Haushaltes
Unternehmen
Y
Konjunkturverlauf mit staatlicher Aktivität
Zeit
Konjunkturverlauf ohne staatliche Aktivität
Y
-Ausgaben vermindern (- )
- Private steuerliche Belastung
auferlegen (+)
Ist mit Schwankungen verbunden
- Steuerbelastung vermindern (-)
- das verfügbare Einkommen
muss steigen. ( + )
Zeit
Y
Budgetsaldo
+
0
Zeit
-
Zeit
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b. Wirkungen der Fiskalpolitik
S. 37
Modellrahmen zur Untersuchung der Wirkungen finanzpolitischer Maßnahmen :
- keynesianische Multiplikatormodell:
Hierbei wird zunächst von Einflüssen des Geld- und Kapitalmarkts abgesehen, so dass die
Höhe des Zinssatzes nicht explizit in die Betrachtung eingeht.
außenwirtschaftlichen Transaktionen lassen wir ebenfalls außen vor. (X –M)
Ausgang der Betrachtung ist die Kreislaufgleichung, nach der das Volkseinkommen der
Summe aus privaten Konsumausgaben, privaten Investitionsausgaben und den staatlichen
Ausgaben für Güter entspricht. Y = Cpr. + Ipr + CSt
-
zwei Annahmen werden zunächst getroffen und später aufgehoben:
1. Die Investitionen sind exogen ["außen entstehend"] vorgegeben und
2. die Steuern stellen einen autonomen Betrag dar, sind also nicht von einer anderen Größe im
Modell abhängig.
Yv
C
Yv = Y – T + Tr.
Yv = C
+
S
Ca + c Yv
Sa + s Yv
Ergo :
Ca + Sa + (c + s) Yv = Y – T + Tr. ?
Ca = – Sa
Yv = verfügbares Einkommen
T = Steuer
Tr. = Transfers
Ca = einkommensunabhängiger Konsum
c Yv = einkommensabhängiger Konsum
Sa = einkommensunabhängiges Ersparnis
s Yv = einkommensunabhängiges Ersparnis
G = Staatsausgaben am Gütermarkt
(=staatliche Realausgaben)
c = marginale Konsumquote
s = marginale Sparquote
c+s=1
Y=C + I + G
Ca + c Y
Einkommenskreislaufgleichung
CSt + ISt
Yv
Y = Ca + c  (Y – T + Tr.) + I + G
Y = Ca + c  Y - c  T + c  Tr + I + G
(– T + Tr)
Ca = 200
c = 0,9
Tr. = 300
T = 150
I = 500
G = 1.000
1 – c = 0,1
Y – c Y = Ca + c  (Tr – T) + I + G
(1 – c ) Y = Ca + c  (Tr – T) + I + G
Ca + c  (Tr – T) + I + G
z.B. 200 + 0,9  (300 – 150 ) + 500 + 1.000
Y=
= 18.350
(1 – c )
0,1
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oder :
1
c
1
 Ca +
Y=
1–c
 (Tr. – T ) +
1–c
 ( I + G)
1–c
z.B
Y = 10  (200 + 500 + 1.000) + 9  (300 – 150)
Y = 17.000 + 1.350
Y = 18.350
1
 (Ca + I + G) +
Y=
1–c
c
 (Tr. – T )
1–c
1
3
2
Ohne Staat:
1
 (Ca + I)
Y=
1–c
Y = 10  ( 200 + 500)
Y = 7.000
1
G (Erhöhung der staatlichen Ausgaben am Gütermarkt)
1
Y =
 G
1–c
Realausgabenmultiplikator
Y = 5  150
Y = 750
c = 0,8
G = 150
Der Staat kauft mehr Güter damit löst er einen expansiven Impuls aus
G  Y   Yv   C
Multiplikatoreffekt
c
–
= marginale Konsumquote der
(1 – c )
Staatlichen Ausgaben
expansiver Impuls
2
Y = –
T (Effekt einer Steuererhöhung)
c = 0,8
T = 150
c
 T
1–c
Y = – 4  150
Y = – 600
T > 0  Yv   C  Y 
Multiplikatoreffekt
c
–
= marginale Konsumquote der Steuer
(1 – c )
Impuls zu Einsparen
Steuersenkung führt wiederum zum Konjunkturaufschwung
T   Yv   C  Y 
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Interessant ist die Wirkung einer betragsgleichen Änderung der Steuereinnahmen und der staatlichen
Realausgaben.
Y =
1
c
 G –
1–c
 T
wenn : G  dann : 
Y
1–c
dagegen wenn :
Y = 5  150 – 4  150
Y = 750 – 600
Y = 150
T
dann: 
Y
Steigen Steuereinnahmen und Realausgaben des Staates im gleichen Umfang, kommt es im
öffentlichen Haushalt zu einer Budgeterhöhung.
T = G = B (150 = 150 = 150)
1
B = Budgeterhöhung
c
Y =
 B –
1–c
 B
1–c
1–c
Y =
 B
1–c
Haavelmo - Theorem
1 – 0,8
Y =
 150
1 – 0,8
Y = 1  150
Y = 150
Tr Erhöhung der Transferzahlungen
3
Tr = 150
c
Y =
c = 0,8
 Tr
1–c
Y = 4  150
Y = 600
Tr > 0  Yv   C
 Y
Multiplikatoreffekt
Impuls zum Konsum
Erhöhung der Transferzahlungen  führt zu einer Einkommenserhöhung , die jedoch geringer
ausfällt als bei einer Erhöhung der Realausgaben  um den gleichen Betrag.
Tr < G
600 < 750
Der Grund hierfür liegt darin, dass bei höheren Transfers eine Nachfrageerhöhung nur nach Maßgabe
der marginalen Konsumquote entsteh.
c
marginale Konsumquote der Transfers
(1 – c )
bereits in der ersten Runde entstehen Absickerverluste.
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Ein Teil der Staatsausgaben führt zu einer Erhöhung der Ersparnis und gelangt somit erst gar nicht in
Form höherer Nachfrage an den Gütermarkt.
Geht es folglich um die Beeinflussung von:
Einkommen,
Produktion und
Beschäftigung,
ist eine Erhöhung der staatlichen Realausgaben (G) einer Erhöhung der staatlichen Transfers
(Tr) vorzuziehen.
Die Annahme, dass die Steuern exogen sind ist nun aufgehoben. [exogen = "außen entstehend"]
Realistischer ist die Annahme:
dass die Gesamteinnahmen des Staates eine Funktion der Nationaleinkommensentwicklung ist.
T=tY
t = durchschnittlicher Steuersatz
Wenn :
Yv
Y = Ca + c  Yv + I + G
Yv = Y + Tr - T
Y = Ca + c  (Y + Tr - T) + I + G
dann :
Y = Ca + c  [Y – (t  Y) + Tr.] + I + G
T
Ca = 200
c = 0,8
Tr. = 300
T = 150
I = 500
G = 1.000
1 – c = 0,2
t = 0,2
Yv
Y = Ca + c  [(1 – t )  Y + Tr] + I + G
T
Y = Ca + c  [(1 – t)  Y] + c  Tr + I + G
1Y - c  [(1-t)  Y] = Ca + c  Tr + I + G
Ca + I + G + (c  Tr)
Y=
1 – c  (1-t)
200 + 500 + 1.000 + (0,8  300)
Y=
1 – 0,8  (1 – 0,2 )
1.940
Y=
1 – 0,8  0,8
1.940
Y=
1 – 0,64
1.940
Y=
= 5.389
0,36
Ca
Y=
1 – c  (1-t)
I
+
1 – c  (1-t)
c  Tr
G
+
1 – c  (1-t)
+
1 – c  (1-t)
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oder :
1
Y=
1 – c  (1-t)
 ( Ca + I + G) +
c
 Tr =
1 – c  (1-t)
Multiplikator bei dem die Steuer berücksichtigt ist
1
0,8
 ( 200 + 500 + 1.000) +
Y=
1 – 0,8  (1 – 0,2 )
 300
1 – c  (1-t)
1
0,8
 ( 200 + 500 + 1.000) +
Y=
0,36
 300
0,36
Y = 2,78  ( 200 + 500 + 1.000) + 2,22  300
Y = 4.722 + 667
Y = 5.389
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