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agile – Behinderung und Politik
Ausgabe 2-07
Schwerpunkt:
Das Stigma Behinderung
herausgegeben von AGILE Behinderten-Selbsthilfe
Schweiz
agile – Behinderung und Politik 2/07
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Das Stigma ist für viele behinderte Menschen eine Realität ............................................... 3
Schwerpunkt
Das Stigma Behinderung ................................................................................................... 4
von Dr. med. Regine Dietschi Weissert
Mit der Stigmatisierung der psychischen Beschwerden aufhören – ein unentbehrliches
Argument gegen die 5. IV-Revision.................................................................................... 8
Von Dr. Gilles Godinat
Nie werde ich mich über das Unwort "stigmatisiert" definieren. Und trotzdem… ...............10
Von Diana Dillmann
Sozialpolitik
Sozialpolitische Rundschau ..............................................................................................14
Von Ursula Schaffner
Der Schlussspurt gegen die 5. IVG-Revision ....................................................................19
Von Cyril Mizrahi
Pflegefinanzierung – das Warten auf konkrete Lösungen geht weiter ...............................20
Von Simone Leuenberger
Pilotprojekt Assistenzbudget: Letzte Anmeldungen sind möglich ......................................22
Von Simone Leuenberger
Arbeit
Back to work .....................................................................................................................23
Von Ursula Schaffner
Verkehr
Kurzmeldungen.................................................................................................................24
Mitteilungen der Fachstelle Behinderung und öffentlicher Verkehr ....................................25
Bildung
Kennst Du Dein Potenzial? – Erstellen der eigenen Kompetenzenbilanz ..........................25
Gleichstellung – der aktuelle Stand der Umsetzung ..........................................................26
Behindertenszene
Die Basis des politischen Erfolgs ist – die Basis! ..............................................................27
Von Benjamin Adler
Medien
Inklusive Pädagogik ..........................................................................................................30
für Sie gelesen von Bettina Gruber
Impressum ..........................................................................................................................32
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agile – Behinderung und Politik 2/07
Editorial
Das Stigma ist für viele behinderte Menschen eine Realität
Wir können alle Menschen als eine einzige grosse Gruppe betrachten. Dann dominiert die Idee, dass wir alle gleich sind. Oder wir können sagen, jeder Mensch ist individuell und darum einzigartig. Dann sind wir auch wieder alle vereint – in unserer
Einzigartigkeit. Leider hat das soziale Wesen Mensch jedoch die dumme Angewohnheit, Untergruppen zu bilden. Dumm deshalb, weil diese Untergruppen immer nur in
Abgrenzung zu andern existieren können – ohne "die Andern" kann es kein "Wir"
geben –, und weil diese Abgrenzung selten in freundschaftlicher Absicht geschieht.
Im besten Fall geht es nur darum, sich besser zu fühlen als "die Anderen", im
schlechteren Fall nicht nur um Ab-, sondern auch um Ausgrenzung. Das heisst, es
kommen handfeste Nachteile wie verweigerter Zugang zu Ressourcen, politischer
Mitsprache usw. ins Spiel.
Eine Behinderung gilt heute noch lange nicht als wertneutrale Eigenschaft einer Person. Sie ist im Gegenteil ein Stigma, ein soziales Brandmal. Uns Menschen mit Behinderung, zumal einer sichtbaren, steht quasi ins Gesicht geschrieben, dass wir zu
"den Andern" gehören, dass wir von dem abweichen, was die Mehrheit als Norm
festlegt. Die Folgen davon sind gravierend: Gegenüber den Menschen ohne Behinderung sind wir in allen alltäglichen Belangen benachteiligt. Das bedeutet nicht nur,
dass unter uns die Zahl der Erwerbslosen viel grösser ist, dass wir selten bis nie politische oder wirtschaftliche Spitzenpositionen einnehmen, dass ein Teil der Gebäude
für uns nicht zugänglich ist und so weiter und so fort. Es heisst auch, dass wir beim
Überqueren der Strasse, beim Einkaufen oder im Tram oft scheel angeschaut oder
schlicht übersehen, am Postschalter oder bei einem Amtsgang nicht für voll genommen werden oder zumindest das Unbehagen zu spüren bekommen, das unser Gegenüber bei unserem Anblick befällt. Eine psychische Behinderung sieht man zwar
nicht allen Betroffenen auf Anhieb an. Der Vorteil, nicht sofort aufzufallen, wird jedoch durch eine Menge zusätzlicher Nachteile mehr als aufgewogen. Die Unwissenheit darüber und die daraus folgenden Ängste im Umgang mit den betroffenen Mitmenschen ist noch grösser als bei den andern Behinderungsarten. Und selbst unter
den Menschen mit Behinderungen, selber alles Opfer von Stigmatisierung, ist das
Verständnis für psychische Behinderung oftmals klein, gilt eine solche nicht als
Schicksal, sondern als persönliches Versagen, als etwas, das sich mit ein bisschen
gutem Willen beheben liesse.
Deshalb widmen wir in der vorliegenden Ausgabe gleich zwei der drei Beiträge im
Schwerpunkt dem Thema Stigma und psychische Behinderung. Einmal gehen wir es
aus dem Blickwinkel einer Fachperson an, einmal aus der Optik einer betroffenen
Person. Der dritte Beitrag ist als Einstieg und Überblick gedacht: Er beleuchtet einerseits generell, was ein Stigma ist und welche gesellschaftliche Funktion es hat. Andererseits zeichnet er das Spezifische des Stigmas Behinderung nach.
Dr. Therese Stutz Steiger
Präsidentin AGILE
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agile – Behinderung und Politik 2/07
Schwerpunkt
Das Stigma Behinderung
von Dr. med. Regine Dietschi Weissert, Master of Applied Ethics
Der Begriff "Stigma" kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet unter anderem
Brandmal, Schandmal. Es wurde Sklaven eingebrannt – so wie vielerorts Vieh gekennzeichnet wird. Auch Freie konnte es treffen, falls sie sich ein gröberes Vergehen
hatten zuschulden kommen lassen. So waren Sklaven und Übeltäter für jedermann
sofort erkennbar. Im lateinischen Sprachgebrauch kam die Bedeutung "Beschimpfung" hinzu, in der englischen Übersetzung heisst es Makel.
Im Duden wird Stigma als meist negativ bewertetes Merkmal definiert, welches eine
klare Abgrenzung zu andern Individuen und Gruppen ermöglicht. Soziologisch bedeutet Stigma das Vorenthalten der vollständigen sozialen Akzeptanz, d.h. die Zuschreibung abwertender Merkmale an Gruppen und Individuen.
Jeder Minderheiten-Status, d.h. jede Abweichung von der Norm, kann zu Stigmatisierung führen. Insbesondere sind Rasse, Ethnie, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Arbeitslosigkeit oder auch Krankheit und Behinderung zu nennen. Ich selber
muss mich zur Gruppe der Körperbehinderten zählen.
Was ein Stigma ist, unterscheidet sich je nach Zeit, Kultur und Gesellschaft. Früher
galt Rothaarigkeit als negativ besetztes Kennzeichen, heutzutage färben sich in unserem Kulturkreis Frauen die Haare gerne rot. Gleichgeschlechtlichkeit ist in unserer
Gesellschaft besser akzeptiert als in z.B. arabischen Ländern. Bei uns sind die Geschlechter – leider nur vor dem Gesetz – gleichgestellt, es herrscht Religionsfreiheit
usw.
Die gesellschaftliche Funktion des Stigma
Wie bereits erwähnt, dienen Stigmen* der abwertenden Kennzeichnung. Die Stigmatisierung von andersartigen Menschen erfüllt mehrere Funktionen. Jede Gesellschaft
schafft sich Normen, die sie für verbindlich erklärt. Nur so ist eine funktionierende
Gesellschaft denkbar.
So besteht bei uns die Leistungsgesellschaft. Ihre Werte werden auch von Leuten
verinnerlicht, die nicht als Leistungsträger funktionieren können. Es wird davon ausgegangen, dass nur eine Leistung belohnt wird, die durch Anstrengung und Arbeit
erbracht wird. Die Leistungsgesellschaft wird deshalb als gerecht empfunden und
akzeptiert.
Wer die Anforderungen nicht erfüllen kann und Sozialleistungen wie IV, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht, wird gerne als Schmarotzer – d.h. scheininvalid,
arbeitsscheu – hingestellt und ausgegrenzt. Wird ein Fall von Missbrauch bekannt,
werden der Einfachheit halber gleich alle BezügerInnen solcher Leistungen als verdächtig eingestuft. Dies bedeutet eine Vereinfachung und erspart differenziertes
Denken.
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agile – Behinderung und Politik 2/07
Vereinfachung ist eine wichtige Funktion von Stigma und Stigmatisierung. Es werden
ganz unterschiedliche Individuen zu einer vermeintlich einheitlichen Gruppierung erklärt. Menschen mit Behinderungen sind eine sehr inhomogene Gruppe. Psychisch
Kranke haben ganz andere Schwierigkeiten als Körperbehinderte. Gehörlose und
blinde Menschen weisen zwar die Gemeinsamkeit einer Sinnesbehinderung auf, stehen aber vor verschiedenen Problemen und Herausforderungen. Die Liste könnte
problemlos verlängert werden.
Diese Schubladisierung erleichtert die Identitätsfindung. Wir wünschen uns klare
Gruppeneinteilungen, damit wir uns selber und andere positionieren können. Gehören wir zur Mehrheit der "Normalen", bestärkt uns das im angenehmen Vorurteil, einen höheren Stellenwert als die Minderheit der "Abnormalen" zu haben. Die Gruppenzugehörigkeit genügt für dieses überhöhte Selbstwertgefühl, ein/e Gruppenangehörige/r muss dafür keine Leistung erbringen. Ein gutes Beispiel für diesen Effekt ist,
dass Männer vielfach gegenüber Frauen bevorzugt werden, lediglich weil sie Männer
sind.
Eine weitere Funktion haben die Stigmaträger als Sündenbock. Ihnen wird die
Schuld an einer unerfreulichen Situation zugeschoben. So nimmt mit steigender Arbeitslosigkeit in der Regel die Ausländerfeindlichkeit zu. Eine echte Analyse erübrigt
sich, unangenehme Erkenntnisse und Konsequenzen bleiben erspart.
Normen und Stigmen bilden auch eine Orientierungshilfe im Alltag. Sie erleichtern
das Treffen von Entscheidungen; mit ihrer Hilfe können unangenehme Entscheide
vor uns und anderen entschuldigt und moralisch legitimiert werden. Ein striktes Einhalten von Vorschriften kann uns das Nachdenken über richtig und falsch, Gut und
Böse abnehmen. Die Eigenverantwortlichkeit entfällt.
Stigmen können wie gesagt nur entstehen, wenn jemand nicht dem entspricht, was
die Gesellschaft bzw. Mehrheit zur Norm erklärt hat. Sie beruhen meist auf allgemein
akzeptierten Vorurteilen, Urteilen also, die nicht auf Erfahrung beruhen oder eine unzulässige Vereinfachung darstellen (wer kennt das nicht: die Zigeuner stehlen usw.).
Diskriminierung gibt es auch innerhalb einer stigmatisierten Gruppe. Die Tatsache,
Stigmaträger zu sein, schützt nicht davor, pauschale Urteile meist abwertender Art
über andere Mitmenschen zu fällen.
Stigmatisierung führt zu Rückzug und Resignation. Die stigmatisierte Person versucht den Makel zu verbergen. Menschen werden an den Rand der Gesellschaft
gedrängt. Im schlechtesten Fall führt das zu einem Verhalten dieser Randgruppen,
das die gesellschaftliche Abwertung bestätigt.
Das Stigma Behinderung und sein gesellschaftlicher Nutzen
Den Behinderten gibt es nicht. Die Menschen mit Behinderungen sind wie gesagt
eine sehr inhomogene Gruppe, deren einzige Gemeinsamkeit oft nur in der Einschränkung einer oder mehrerer Funktionen besteht. Deshalb kann ich nur Allgemeines dazu sagen. Nicht immer mag sich jede/r Behinderte in diesen Feststellungen
erkennen. Gemeinsam ist uns allen, dass wir der Einfachheit halber in den grossen
Topf "Behinderte" geworfen werden.
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Menschen mit Behinderungen weichen mehr oder weniger offensichtlich von der
Norm ab und werden als Bedrohung empfunden oder wecken zumindest Unbehagen. Diese unangenehmen Gefühle werden verdrängt. Eine Ablehnung von Behinderten wird in der Regel verneint. Besonders deutlich erkennbare Behinderungen
führen die eigene Vergänglichkeit vor Augen. Behinderte Menschen erinnern immer
an die Möglichkeit, auch selber behindert und diskriminiert zu werden. Sie zeigen,
dass Gesundheit nicht garantiert ist. Das erzeugt Angst, und um diesem Gefühl aus
dem Weg zu gehen, werden Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt.
Gewisse Behinderungen wirken ausserdem – nach dem gängigen Schönheitsideal
beurteilt – wenig ästhetisch. Wie Untersuchungen gezeigt haben, werden schönen
Menschen auch weitere positive Eigenschaften wie z.B. ein sympathisches Wesen
zugeschrieben. Sie finden leichter einen Job. Entsprechend werden weniger vorteilhaft aussehenden Personen eher negative Eigenschaften angelastet. Übergewichtige z.B. werden als disziplinlos und untüchtig empfunden.
Bereits der Bezug einer IV-Rente ist ein Stigma. Bezüger von Sozialleistungen, die
scheinbar in der Leistungsgesellschaft unnütz sind, werden als Belastung für die Gesellschaft empfunden. Dass Behinderung unzweifelhaft ein negatives Kennzeichen
ist, illustriert folgendes Beispiel: Am 30.4.07 meinte ein Anrufer bei "Talk täglich", einer Sendung auf Tele Züri, wo externe Anrufer dem Studiogast Fragen stellen können: Mit den Fotomontagen der Nein-Kampagne zur 5.IVG-Revision, welche die
Bundesräte Blocher, Couchepin und Merz als Behinderte zeigen, würden "diese
Bundesräte zu Behinderten degradiert."
Das Ausmass der Stigmatisierung ist einerseits von der Art, andererseits vom Ausprägungsgrad der Behinderung abhängig. Ist sie rein körperlicher Natur, wird sie von
der Gesellschaft besser akzeptiert als eine psychische Einschränkung, die oft als
überwindbar bzw. persönlich verschuldet angesehen wird. Wenn behinderte Menschen wie die erfolgreichen Schweizer Rollstuhlsportler ein gutes Wettkampfresultat
erbringen, werden sie anerkannt, wahrscheinlich weil sie sich in der Leistungsgesellschaft einen Platz erkämpft haben.
Hat die Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen eine gesellschaftliche
Funktion? Spielt sie eine nützliche Rolle im Gesellschaftsgefüge? Durchaus, auch
wenn dieser Gedanke zuerst abwegig erscheint. Denn die Ansicht, dass alles medizinisch Mögliche unternommen werden muss, um Behinderung und damit "unnötiges" Leid zu vermeiden, ist weit verbreitet. Doch nicht jeder behinderte Mensch leidet. Das ist ein weiteres Vorurteil von Unbehinderten. Selbstverständlich kann Behinderung Leiden verursachen, manchmal in stärkerem Ausmass für die Angehörigen als die Betroffenen selbst. Die Grösse seines Leides kann aber nur der behinderte Mensch selbst beurteilen.
Behindertsein kann eine soziale Rolle sein, ja sogar die hauptsächliche. Behinderte
Menschen, die sich dagegen wehren, auf diese Rolle reduziert zu werden, sind unerwünscht. Sie sollen machtlos sein und bleiben. Es kann ja nur Mächtige geben, wo
auch Machtlose sind. Für die Rolle der Ohnmächtigen eignen sich Behinderte wegen
ihrer Hilfsbedürftigkeit besonders gut.
Es besteht die Übereinstimmung, dass Behinderungen und Menschen mit einer solchen für die Gesellschaft ein finanzieller Schaden sind. Wo allerdings würden die
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Nicht-Behinderten, die für Behinderte arbeiten, ein Auskommen finden, gäbe es
keine Behinderten mehr? Pflegeheime und Firmen zur Herstellung von Hilfsmitteln
und Medikamenten müssten finanzielle Einbussen in Kauf nehmen oder gingen Konkurs. Behinderte Menschen sind zuverlässige Konsumenten von Hilfeleistungen jeglicher Art und damit ein wichtiger ökonomischer Faktor. Sehr viele Berufsgruppen
gibt es nur, weil sie mit Behinderten arbeiten und an ihnen verdienen. Daran ist
nichts Verwerfliches. Auch das bei den IV-Stellen angestellte Personal würde seine
Arbeit verlieren. Die finanziellen Einbussen wären wahrscheinlich grösser als die
Kosten, die der Gesellschaft durch die behinderten Menschen entstehen.
Helfer brauchen hilfsbedürftige Menschen; ohne diese würde es sie nämlich nicht
geben. Die Helfenden entscheiden über Zeitpunkt, Ausmass und Art der Hilfe. Sie
können sie auch völlig verweigern. Alle Menschen mit Behinderungen haben sich
wohl schon in der Situation wiedergefunden, wo ihnen ein – durchaus wohlmeinender – Helfer vorschreiben oder aufzwingen wollte, was das Beste sei. Auch hier gilt,
dass gut gemeint nicht gut sein muss. Die Stellung des Helfers ist immer auch eine
Machtposition. Diese Tatsache sollte nicht unterschätzt werden. Behinderte Menschen werden in aller Regel als Empfänger von Wohltaten gesehen. Im Gegenzug
werden "nur" Wohlverhalten und Dankbarkeit erwartet. Diese vermeintlich geringe
Gegenleistung ist aber nicht immer einfach zu erbringen. Behinderten werden die
Fähigkeit und das Recht auf Selbstbestimmung oft abgesprochen. Sicher ist die Autonomiefähigkeit bei einigen geistigen und psychischen Behinderungen zumindest
zeitweise eingeschränkt. Bei rein körperlichen Behinderungen ist sie es aber genauso wenig wie wenn keine Behinderung vorliegt.
Behinderung wird immer als Defizit verstanden. Menschen mit Einschränkungen sind
nicht im üblichen Sinn voll funktionstüchtig und gelten damit als minderwertig. Dies
erlaubt den Unbehinderten, sich höherwertig zu fühlen. Leider teilen auch behinderte
Menschen oft diese Einschätzung, sind sie doch in der Leistungsgesellschaft sozialisiert worden und haben deren Werte verinnerlicht.
Ein weiterer – wahrscheinlich untergeordneter – Aspekt ist der Neid. Eine Minderheit
der Nichtbehinderten beneidet Behinderte, weil diese unverdienterweise Leistungen
von der Solidargemeinschaft erhalten. Tauschen möchten sie natürlich trotzdem
nicht.
Wie ich bereits erwähnt habe, verändern sich Stigmen im Laufe der Zeit. Behinderung galt und gilt weltweit in allen Gesellschaften und Kulturen als Stigma. An
"Nachwuchs" an Behinderten wird es wohl trotz rasch zunehmender Möglichkeiten
der Behandlung und vorgeburtlicher Diagnostik nie fehlen. Viele Tätigkeiten sind nur
dank Behinderten überhaupt denkbar. Auch andere Vorteile, die Behinderte der Gesellschaft bringen, habe ich beschrieben. Darum bin ich pessimistisch, dass sich in
naher Zukunft etwas wesentlich ändert am "Stigma Behinderung."
* Da die – an sich korrekte – altgriechische Mehrzahl "stigmata" auch für die Wundmale Christi gebraucht wird, benütze ich im Folgenden das deutsche Wort "Stigmen"
als Mehrzahlform.
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agile – Behinderung und Politik 2/07
Quellen:

Wikipedia

socialinfo

Lexikon Sociologicus

Juliane Siegert, Leistungsprinzip und soziale Positionierung behinderter Menschen, Magisterarbeit Uni Halle-Wittenberg 2006
Mit der Stigmatisierung der psychischen Beschwerden aufhören –
ein unentbehrliches Argument gegen die 5. IV-Revision
Von Dr. Gilles Godinat, Psychiater und Psychotherapeut FMH, Mitglied des Vorstandes von Pro Mente Sana Romandie und des Forum Santé Genf
Die aktuelle Kampagne gegen die 5. IV-Revision wird durch die reaktionäre Ideologie
der SVP, welche psychische Leiden als Simulation, Übertreibung oder Missbrauch
qualifiziert, genährt. Misstrauen und diskriminierende Massnahmen der Absonderung
und der sozialen Ausgrenzung, begleitet von allen Formen von Abwertung und Ausschluss, sind zentrale Elemente des sozialen Prozesses der Stigmatisierung der
psychischen Krankheit. Michel Foucault hat in seinem berühmten Werk "Wahnsinn
und Gesellschaft" dazu eine unumgängliche Grundanalyse geliefert.
Früher soziale Emanzipation
Die Zufälligkeiten der Anerkennung und sozialen Toleranz des psychischen Leidens
folgen dem Fluss der sozialen Emanzipation allgemein, zusammen mit dem Kampf
gegen alle Formen des Verzichts auf die Freiheit. In neuerer Zeit scheint nun die
neoliberale Dampfwalze die soziale Bewegung gegen die Stigmatisierung der Patienten mit psychischen Leiden und vor allem gegen das Einsperren in Irrenhäuser –
eine Bewegung, die mit der Freiheitsbewegung von Mai 68 zusammenhängt und bis
zur Schliessung der psychiatrischen Kliniken in Italien geführt hatte – zu überflügeln.
Die Pflege der psychisch kranken Patienten und Patientinnen hat in den letzten Jahren, vor allem mit der Entwicklung von in der Gemeinschaft eingegliederten Strukturen, Fortschritte gemacht. Ein im September 2006 vom europäischen Parlament angenommener Bericht (Rapport John Bowis) zeigt jedoch fünf fundamentale Mängel
auf, die bis heute in diesem Bereich noch bestehen: Man hört sowohl den PatientInnen als auch ihren Angehörigen zu wenig zu, fehlende oder unangemessene Gemeinschaftsdienste, Schwierigkeit der Institutionen zusammenzuarbeiten, mangelnde
Ressourcen und das weitgehende Fehlen einer Politik zugunsten der psychischen
Gesundheit in den Mitgliedstaaten. In der Schweiz sieht es nicht anders aus.
Zur Erinnerung: In Europa hat mindestens eine von vier Personen eine wichtige Episode von schlechter psychischer Gesundheit durchlebt im Laufe ihres Lebens. Mit
58'000 Personen, die sich umbringen, sterben an psychischen Problemen mehr
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Menschen als an AIDS oder an Verkehrsunfällen. Deshalb hat das Europäische
Parlament entschieden, sich für eine Strategie gegen die Stigmatisierung der psychisch Kranken zu engagieren, welche Ausschluss aus der Gesellschaft in allen Bereichen, von der Arbeitswelt bis zur Familie, bedeutet. Durch Sensibilisierungskampagnen sollen die Gesundheitsfachpersonen mobilisiert werden, um Ignoranz und
Ungerechtigkeit in diesem Bereich zu bekämpfen. Eine Unterorganisation der WHO
(Collaborating centre for research and training in mental health) organisiert im Juni
2007 ein internationales Treffen zum Thema "Stigma! Die Diskriminierungen im Bereich der psychischen Gesundheit bekämpfen."
Heute wieder Stigmatisierung
Demgegenüber geht die aktuelle Politik der Regierung und der bürgerlichen Parteien
in der Schweiz mit der 5. IV-Revision genau in die gegenteilige Richtung. Sie streuen
Zweifel und Misstrauen über das wirkliche Vorhandsein von psychischen Störungen,
indem sie diese Leiden leugnen und disqualifizieren und die ganze Last der Sanierung der IV den invaliden Personen aufbürden wollen!
Die Stereotypen über unsere psychischen Probleme sind hartnäckig: Die Vermischung zwischen psychischem Leiden und Faulheit, Nachlässigkeit oder sogar Gewalt gehören zum neoliberalen Diskurs, welcher den persönlichen Verdienst und die
individuelle Leistung hochhält und sozialen Erfolg und materielle Bereicherung als
gerechte Anerkennung eben dieser Leistung ansieht. Alle, die es nicht schaffen,
werden disqualifiziert. Ihnen allein wird die Verantwortung für ihre Schwierigkeiten im
Leben aufgebürdet. Es geht sogar so weit, dass man es heute wieder wagt, den Ursprung psychischer Probleme im Erbgut zu suchen!
In einem kürzlich veröffentlichten Artikel "Psychische Leiden im Unternehmen – der
Blickwinkel einer Fachperson" bemerkt Professor Wulf Rössler, Verantwortlicher der
Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich und der Klinik für Sozialpsychiatrie und Psychiatrie Zürich West, Folgendes: "Zunächst einmal sind die Türen der Unternehmen
für die meisten von uns (in der Klinik) behandelten PatientInnen definitiv geschlossen: Ungefähr 80 Prozent haben keine Arbeit, und ein guter Teil von ihnen bekommt
eine IV-Rente. Dem steht die Tatsache gegenüber, dass ein grosser Teil der PatientInnen, die wir betreuen, gerne in irgendwelcher Form in die Arbeitswelt eingegliedert
werden möchten." Weiter meint Rössler, dass "in den meisten Fällen das Zuweisen
eines Kranken in eine geschützte Werkstatt in einer Sackgasse mündet. In der Tat,
die meisten betroffenen Personen werden, wenn sie den Weg in den Mikrokosmos
der geschützten Werkstatt gefunden haben, nie mehr in den gewöhnlichen Arbeitsmarkt integriert." Betreffend psychischer Störungen, die man in den Unternehmen
findet, meint der Autor, dass man neben den Abhängigkeitsproblemen – Medikamente, Alkohol – erstaunlich viele Krankheitsbilder findet, die sowohl einen psychischen als auch einen somatischen Grund haben. "Die meisten dieser Krankheiten
sind mit Scham besetzt, weil über ihnen der Schatten der Selbstverantwortung
schwebt… Eine Kategorie hat es in den letzten Jahren geschafft, aus der Stigmatisierung herauszukommen, es handelt sich um das Syndrom Burn-Out."
Diese Realität von psychischen Leiden in den Unternehmen wird von den Befürwortern der IV-Revision völlig verdrängt. Dabei sind gerade diese Leiden eines der wichtigen Elemente für die steigende Anzahl IV-Renten in den letzten Jahren. Glauben,
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dass es eine leichtere Eingliederung in die Arbeitswelt durch Früherfassung gibt,
kommt einem Schwindel gleich, wenn man weiss, dass Stigmatisierung und Entlassung die traurige und grausame Wirklichkeit der Lohnabhängigen ist, welche an ihrem Arbeitsort zusammenbrechen.
Der Kampf gegen die Stigmatisierung besteht einerseits in der Ablehnung des Lockvogels, den diese ungerechte 5. IV-Revision darstellt, anderseits auch in der Etablierung einer Reihe von Massnahmen in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft allgemein.
Verbindliche Massnahmen für die Arbeitgeber sind unumgänglich, wenn man die
Eingliederungsprogramme wirklich umsetzen will. Eine klare Politik gegen die Stigmatisierung psychischer Leiden sollte zudem auf die Beine gestellt werden. Das gehört zu einer primären Präventionspolitik. Auch das Pflegesystem sollte weniger zu
Stigmatisierung Anlass geben. Grosse Spitaleinheiten in der Psychiatrie sollten aufgehoben werden, um kleinen Einheiten, eingegliedert in den allgemeinen Pflegeeinheiten, Platz zu machen. Andere Vorrichtungen wie Präventionsprogramme oder integrierte Pflege verschiedener Pathologien müssen entwickelt werden, zum Beispiel
wenn es sich um gemischte, psychosomatische Störungen handelt.
All das ist ein grosses Programm, um gegen den aktuellen Strom zu schwimmen,
welcher ganz im Gegenteil die medizinischen und sozialen Leistungen reduzieren will
und meint, so die psychischen Störungen vermindern zu können.
Übersetzung: M. Roth-Bernasconi
Nie werde ich mich über das Unwort "stigmatisiert" definieren. Und
trotzdem…
Von Diana Dillmann, Mitglied ATB Genève (Association de personnes atteintes de
Troubles Bipolaires et de Dépression – Vereinigung von Menschen mit bipolaren Störungen und Depressionen) und Autorin des Buchs "Quotidien, mon amour"
Lange ging ich Bekannten auf der Strasse aus dem Weg, um mir die qualvolle Frage
nach meinem Befinden – "Wie geht es, was machst du so?" – zu ersparen. Denn ich
hätte sonst Rechenschaft ablegen müssen über mein Leben, das aus den Fugen
geraten war. Ich war abgestürzt. Der Wahnsinn hatte einen Riss in meiner Maske
hinterlassen. Meine Exzesse endeten regelmässig in einem abgeschlossenen Raum
einer psychiatrischen Klinik. Die Kollegen wandten sich ab. Das Geld ging langsam
aus. Die Arbeitgeber verschlossen die Türen oder kündigten mir während meiner Krisen. Meine Eltern verzweifelten. Ein Kreis der Einsamkeit umschloss mich während
der Rückfälle. Die dunklen Stunden der Lähmung waren durch Scham gefärbt,
durchsetzt von vergeblichen Hoffnungen, dass "alles vorbeigehen wird". Aussichtslose Versuche, die Fassade zu retten.
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Stigmatisiert werden und stigmatisieren
Nie definierte ich mich über dieses Unwort: stigmatisiert. Und dennoch sind die
Wahnvorstellungen, die psychotischen Phasen, die Suizidversuche und Depressionen eine verkannte und besonders stigmatisierte Art von Leiden. Für die meisten
Menschen scheinen sie die Hölle zu bedeuten. Wie heimtückisch die Stigmatisierung
wirkt, zeigt sich in meiner damaligen Unfähigkeit anzuerkennen, dass eine echte
psychische Krankheit im Spiel war, die einen Namen hatte und begleitet werden
konnte. Die schreckliche Angst davor, "so zu enden", rührt sicherlich auch von der
allgemeinen Stigmatisierung der Psychiatrie her. Einer jungen Wissenschaft, die
noch verbessert oder sogar völlig umgestaltet werden kann. Ich verlor auch viel Zeit,
bevor ich die Augen öffnete für die medizinische Literatur, die Pflegeprogramme, die
Suche nach einem geeigneten Therapeuten, ein effizientes Verhältnis zur Medikation, den Zugang zum System der sozialen Sicherheit und zum Netzwerk der Selbsthilfeorganisationen.
Hören Sie zu und sprechen Sie mir diese Namen nach: Königsfelden, Münsterlingen,
Sonnenhalde, Littenheid, Waldau. Würden wir uns nicht am liebsten die Ohren zuhalten und den Kopf abwenden? Was sich da im Hintergrund abzeichnet, ist nicht
sehr attraktiv.
Alle Arten von Behinderungen sind stigmatisiert, und um das "intakte" Ich wird immer
getrauert. Aber wäre ich mit der Situation nicht anders umgegangen, hätte ich die
Wirbelsäule gebrochen oder wäre ich an Brustkrebs erkrankt? Und das Umfeld?
Hätten mich nicht meine Freunden in der Klinik besucht und mich verwöhnt mit Blumen und Schokolade? Mit einem psychischen Leiden jedoch: innere Stille, Funkstille.
Oder fast.
Im Rückblick wird mir endlich klar, dass diese Stigmatisierung Teil meines Bildes von
mir selbst geworden ist. Ganz heimlich. Das Tabu hat sich festgesetzt. Als Produkt
unserer Kultur nahm ich die äusserlichen Klippen ganz selbstverständlich auf mich.
Denn in meinen Augen war ich schuldig, dafür, dass ich mit mir selbst nur schlecht
zurechtgekommen war, Fehler begangen hatte, schlecht oder "nicht normal" war. Ich
fühlte mich oft schlecht und ging anderen häufig aus dem Weg. Fühlte oder fühle,
ging oder gehe? Ich weiche der Konfrontation mit der Diskriminierung aus. Ich wende
mich ab von den erhobenen und drohenden Zeigefingern, die mir meine "Verrücktheit" gehässig und verächtlich zu verstehen geben. Dennoch: Wenn ich ein Café betrete, verstummen die Gespräche etwas. Ich spüre auch die Herablassung oder die
zuckersüssen Blicke. Ich vermeide es, aus dem Haus zu gehen, wenn ich mich nicht
imstande fühle, die Bürde dieser Kleinigkeiten zu tragen.
Der lange Weg aus dem Stigma
In fünfzehn Jahren habe ich alle Facetten des Status einer psychisch "Gestörten"
erlebt. Ich habe mir wieder einen Kreis mir nahe stehender Menschen aufgebaut,
eine Beziehung, leiste Freiwilligenarbeit, engagiere mich, bin künstlerisch tätig. Ich
habe mir allmählich angewöhnt, mich vor direkten Verletzungen zu schützen. Ich
habe mich mit wohlmeinenden Blicken umgeben. Mit Menschen, die ihrer Fragilität
nicht aus dem Weg gehen, die ihre eigenen Schatten annehmen. Menschen, mit denen ein einfaches und vertrauensvolles Verhältnis trotz der Behinderung möglich ist.
Sie kennen meine Abwesenheiten, meine Grenzen im Alltag. In meiner Gegenwart
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vermögen sie es auch, ihre gesellschaftliche Maske abzulegen, ihre eigene Verletzlichkeit preiszugeben, vom Erfolgsdruck aufzuatmen. Die gemeinsam verbrachte Zeit
verfliesst nie im Überdruss des anderen. Authentisch zu sein, ist der einzige Weg,
den ich entwickeln konnte, um weiterzukommen. Mein Wohlbefinden hängt weder
von einem Blick von aussen noch von gesellschaftlichen Vorstellungen ab. Natürlich
ist die Intensität der Kontakte schwierig. Zuweilen weigert sich mein Gegenüber, mit
der leichten Störung, die ich auslöse, umzugehen. Ich verlese, verarbeite. In meiner
Einsamkeit habe ich mir Waffen des Bewusstseins geformt, erfinderische und kreative Ressourcen entwickelt. Beharrlich die inneren Bilder ergründet, um mich mit dieser besonderen Welt vertraut zu machen, der Scham zu entfliehen, mich nicht mehr
gefesselt zu fühlen und wieder Vertrauen in meinen Verstand zu erlangen.
Eines ist merkwürdig: Wenn ich die Behinderung einfach akzeptiere, reagiert auch
die Aussenwelt anders. Kaum Boshaftigkeit, viel Unwissenheit und viele Ängste. Oft
ist der andere selbst durch seine Unkenntnis und sein Schweigen gehemmt. Indem
ich mich öffne, sehe ich Menschen, die sich gerne über die Begriffe Leiden, Normalität usw. austauschen. Nur wenige haben von sich das Gefühl, die "offizielle, normale Norm" zu verkörpern.
Die IV-Revision lässt das "stigmatisierende Untier" von der Leine
In dieser Zeit der öffentlichen Debatte rund um die 5. IV-Revision läuft einem das
"stigmatisierende Untier" öfters über den Weg. Ich krümme mich, wenn ich es in Anzeigen, auf Plakaten und bei Reden entdecke. Meinen Kräften entsprechend "zeige
ich mich", um diesen vielzitierten psychischen Störungen die Dramatik zu nehmen.
Damit wir die unterschwellige Stigmatisierung erkennen. Damit die Andersartigkeit,
Einzigartigkeit und Aneignung des Selbst zu einer Stärke, einem Grund zum Stolz
werden. Damit man die Fähigkeiten und Fertigkeiten anerkennt, die aufgrund der
gelebten Erfahrungen entwickelt wurden.
Epidemiologischen Daten zufolge leidet in der Schweiz eine von zwei Personen irgendwann in ihrem Leben unter einer psychischen Störung. Um die allgemeine
mentale Gesundheit der Schweizerinnen und Schweizer ist es also nicht gerade
glänzend bestellt. Deshalb geht es nun darum, die bestehenden Absicherungen zu
bewahren, die 5. IV-Revision abzulehnen und eine angemessene Finanzierung für
die Invalidenversicherung zur Abstimmung zu bringen. Jede und jeder ist betroffen.
Wenn man die Augen noch länger verschliesst und den einseitigen Diskursen über
Simulanten beipflichtet, geht die Stigmatisierung weiter und man entscheidet sich für
ein wackeliges Gesellschaftsprojekt. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben
Werte der Grosszügigkeit geschaffen, von denen ich profitieren, dank denen ich eine
gewisse Würde wahren konnte. Ich bin weder auf der Strasse gelandet noch straffällig geworden. Mir wurde genügend Zeit gewährt, um zu verstehen, wie meine Krankheit funktioniert, und mich im Alltag einzurichten. Die Abstände zwischen den Rückfällen zu vergrössern. Diese Erfahrung kritisch zu betrachten. Dank unserem System
der gesellschaftlichen Solidarität konnte ich lebendig bleiben. Der Ausgang der bevorstehenden Abstimmung wird von der minorisierten Bevölkerung mit grosser Anspannung erwartet. Wir hängen an einem Faden, bereit, auf eine Revision einzuschwenken, welche die Selbstverantwortung der Menschen mit psychischer Behinderung noch drückender machen wird. Entgegen allen Versprechungen und guten Ab12
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sichten ziehen es die Arbeitgeber in der Regel vor, die wenigen verfügbaren Stellen
an Normale, Nichtbehinderte, Rentable zu vergeben. Einen Arbeitsplatz für einen
psychisch fragilen Mitarbeiter entsprechend anzupassen, erfordert eine Offenheit, die
selten ist. Ich erlebe das tagtäglich.
Dank diesem Referendum konnten die schwächsten Stimmen Gestalt annehmen, die
verschiedenen Verletzlichkeiten sich rund um gemeinsame Räume finden. Die
meisten der grossen, gut organisierten Behindertenverbände haben die Gelegenheit
ergriffen, um unseren noch sehr wenig beachteten Stimmen Gehör zu verschaffen.
Die Zukunft einer Gesellschaft steht auf dem Spiel. Die Gesellschaft, in Bewegung,
abwechslungsreich, multikulturell, diversifiziert sich. Dabei wird sie ihre Minoritäten
mit sich nehmen oder ausschliessen. Die Entscheidung liegt bei uns.
Übersetzung: S. Alpiger
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Sozialpolitik
Sozialpolitische Rundschau
Von Ursula Schaffner
Jeweils im Frühling werden im Bundesblatt die Berichte der Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Parlamentskammern veröffentlicht (GPK-N und GPK-S). Sie
geben eine Übersicht über die Bundespolitik des vergangenen Jahres und ihre Umsetzung in den Bundesämtern. Aus dem Kapitel Sozialversicherungen der diesjährigen GPK-Berichte möchte ich hier zwei Punkte herausgreifen:
Seit dem Inkrafttreten des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts am 1.
Januar 2003 ist der Bundesrat verpflichtet, den GPK über den Vollzug der Sozialversicherungen Bericht zu erstatten. Die GPK hatten letztes Jahr bemängelt, dass diese
Berichte erst mit einem Jahr Verspätung herauskommen und die statistischen Angaben wenig aktuell seien. Der Bundesrat hat daraufhin vorgeschlagen, die Berichterstattung einfach aufzuheben. Damit ist die GPK-N nicht einverstanden. Sie hat festgehalten, dass es im immer komplexer werdenden Sozialversicherungsbereich an
einem systematischen Gesamtüberblick fehle. Deshalb sei nicht die Berichterstattung
aufzuheben, sondern müsse eine geeignete Form gefunden werden, um aktuelle
Daten zu bündeln, Querbezüge zwischen den einzelnen Versicherungszweigen herzustellen und sich vermehrt auf strategische Fragen auszurichten.
Weiter sei erwähnt, dass die GPK-S vom Bundesrat Angaben darüber verlangt, wie
sich die Entwicklung in der IV auf die berufliche Vorsorge (BVG) auswirkt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) war allerdings im letzten Jahr noch nicht in
der Lage zu formulieren, wie der Regelungsbedarf und die zunehmenden invaliditätsbedingten Kosten im Bereich BVG untersucht werden sollten. Die GPK-S erwartet deshalb vom BSV im Rahmen einer Nachkontrolle konkrete Ergebnisse.
Invalidenversicherung
Das noch bis zum 17. Juni 2007 wichtigste Thema im Bereich IV bleibt die Abstimmung über die 5. Revision (vgl. dazu den separaten Artikel in dieser Ausgabe). Es ist
erfreulich, dass die Medien dank dem Referendum vermehrt über die konkrete Arbeit
der IV-Stellen sowie Beispiele gelungener Integration behinderter Menschen und engagierter Patrons berichten. Der Vollzug des Invalidenversicherungsgesetzes wird
somit sichtbarer und hoffentlich vermehrt zu einem auch positiv besetzten Thema.
Mitte März sind die statistischen Angaben zu den Rentenentwicklungen im Jahr 2006
veröffentlicht worden. Im Vergleich zu 2005 wurden 16 Prozent weniger neue IVRenten zugesprochen, im Vergleich zum Spitzenjahr 2003 sogar 30 Prozent weniger.
Erstmals hat sich der Gesamtbestand der RentnerInnen stabilisiert, das heisst, etwa
gleich viele Personen haben 2006 neu eine IV-Rente bezogen wie Personen aus der
IV ausschieden, sei es, weil sie das AHV-Alter erreichten (2/3 der IV-Abgänge) oder
aus anderen Gründen keine IV-Rente mehr bezogen. Generell haben die Neuanmeldungen für Leistungsbezüge bei der IV 2006 abgenommen. Das BSV führt diese
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agile – Behinderung und Politik 2/07
Entwicklung vorab auf eine verstärkte Sensibilisierung aller Akteure und auf die zunehmende Wirkung der 4. IVG-Revision zurück. Sowohl das BSV wie auch etliche
IV-Stellenleitende bestreiten, dass die Entscheidpraxis verschärft worden sei. Im Widerspruch dazu stehen die Erfahrungen der Beratungsstellen der Rechtsdienste der
Behindertenorganisationen. Sie erleben eine starke Zunahme von Anfragen wegen
strengeren Verfügungen der IV-Stellen.
Das BSV behauptet zudem munter, dass es trotz vermehrten ablehnenden Rentenentscheiden keine Kostenverlagerung zur Sozialhilfe gebe. Belegen kann das Bundesamt diese Behauptung jedoch nicht, denn entsprechende Untersuchungen laufen
erst an.
Keine IV-Zusatzfinanzierung
Die Unterfinanzierung der IV bleibt trotz der gesunkenen Zahl der neuen IV-RentnerInnen auch weiterhin ein akutes Problem. Dies umso mehr, als es der Nationalrat in
der Frühjahrssession verpasst hat, ein Zusatzfinanzierungsmodell zu verabschieden.
Taktische Spiele waren offensichtlich wichtiger als Sachpolitik, und dies, obwohl die
Zinsschuld der IV im letzten Jahr um fast 99 Millionen Franken zugenommen hat auf
ein Total von 221 Millionen. Das Defizit der IV betrug Ende 2006 insgesamt 9,33 Milliarden Franken.
Der Ball liegt nun beim Ständerat. Dieser will offenbar wieder bei Adam und Eva anfangen. Jedenfalls hat die für die Vorberatungen zuständige Kommission bekannt
gegeben, sie wolle "neue" Modelle zur Zusatzfinanzierung entwickeln und diskutieren. Trotz der dauernden Beschwörung, der AHV-Fonds werde in wenigen Jahren
wegen der Plünderung durch die IV zahlungsunfähig sein, haben die vorab bürgerlichen Politiker offenbar kein wirkliches Interesse daran, eine Lösung für das Problem
zu finden.
AHV
Das Revisionstempo bei der AHV kann offenbar aufgrund neuer Faktoren gesenkt
werden. So werden die in den kommenden Jahren in der Schweiz erwarteten zusätzlichen ausländischen Arbeitskräfte die AHV entlasten (neueste Berechnungen des
Bundesamtes für Statistik zur Migration). Dank den sieben Milliarden Franken, die
aus dem Verkauf von überschüssigem Nationalbankengold erzielt werden und die
seit März dieses Jahres in den AHV-Fonds fliessen, können die Zusatzkosten, die
aufs Konto der steigenden Lebenserwartung gehen, noch etwas länger als bisher
angenommen bezahlt werden. Auch die Mehreinnahmen aufgrund der zurzeit florierenden Wirtschaft haben die AHV-Revisionshektik etwas verlangsamt. Es ist erst
zwei Jahre her, da wollte Bundesrat Couchepin angesichts der damals als katastrophal eingeschätzten Finanzierungsprobleme kurzerhand bei der 11. AHV-Revision
das Ritual des Vernehmlassungsverfahrens durch eine mündliche Anhörung ersetzen. Heute können wir offenbar wieder ruhiger schlafen und müssen nicht mehr befürchten, dass die erste Säule unserer Altersvorsorge sozusagen über Nacht einstürzt.
Da die finanziellen Perspektiven der AHV im Moment eher positiv bewertet zu werden scheinen, wird der Nationalrat eine Neuauflage der 11. AHV-Revision deshalb
kaum vor den Wahlen im Herbst diskutieren. Danach kann wieder alles ganz anders
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agile – Behinderung und Politik 2/07
aussehen. Die Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit von Zahlen und dementsprechend
der Bedarf an Reformen im Bereich der AHV sind jedenfalls mit Vorsicht zu geniessen.
Allenfalls könnte ja das AHV-Alter erhöht werden, wie dies der deutsche Bundestag
im März beschlossen hat. Der Protest der Gewerkschaften gegen ein Rentenalter 67
war erfolglos. Ein Trost bleibt unseren nördlichen Nachbarn, wird doch über lange
Zeitabschnitte geplant. Die Erhöhung des Rentenalters soll ab 2012 erfolgen und erst
2029 abgeschlossen sein. Bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein hinunter fliessen und werden noch manche Minister ihre Sitze wechseln.
Berufliche Eingliederung
Eine neue Studie räumt auf mit Vorurteilen gegenüber Langzeitarbeitslosen (Arbeitsmarktbeobachtung Ostschweiz, Aargau und Zug). Man dürfe nicht von einer
festen Grösse von Langzeitarbeitslosen ausgehen. Wenn sich die Konjunkturlage
verbessere, erhöhten sich die Chancen der Betroffenen, wieder eine Arbeitsstelle zu
finden. Langzeitarbeitslose seien auch nicht a priori hoffnungslose Fälle, würden
doch 40 bis 50 Prozent von ihnen früher oder später wieder eine Arbeit finden. Das
Vorurteil, Langzeitarbeitslosigkeit sei ausschliesslich ein Problem von älteren Menschen, wird mit der Studie ebenfalls widerlegt; die Altersgruppe der 55- bis 65-Jährigen ist nämlich prozentual eher untervertreten. Wenn Personen diesen Alters aber
einmal arbeitslos sind, haben sie sehr grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden.
Weiter wird dargelegt, dass die Kantone ein grosses Interesse daran haben, Langzeitarbeitslose möglichst bald wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Nach drei
Monaten sinke die Chance, wieder arbeiten zu können, und somit steige das Risiko,
bei der Sozialhilfe zu landen. Die an der Studie beteiligten Kantone möchten deshalb
auf den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) Eingliederungs- und Früherkennungsspezialisten einsetzen sowie Vorurteile bei den Arbeitgebern abbauen – und
letztere vermehrt in die Pflicht nehmen. So sollen Arbeitgeber mit einem noch zu
entwickelnden Test alle fünf Jahre die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Angestellten überprüfen, allfällig Defizite erheben und diese zu beheben helfen. Die Arbeitsvermittler
der öffentlichen Hand müssten zudem früher als bisher eingeschaltet werden. Da die
RAV für diese zusätzlichen Aufgaben selber über zu wenig Ressourcen verfügen,
möchten sie in Zukunft vermehrt mit privaten Stellenvermittlern zusammenarbeiten.
Bis es soweit ist, müssen allerdings noch einige Hürden des Datenschutzes überwunden werden.
BVG
Bei den Pensionskassen spürt man den Rückgang der IV-NeurentnerInnen noch
nicht. Der Rückgang wird sich dort erst in zwei bis drei Jahren bemerkbar machen.
Sollte der Trend zu weniger NeurentnerInnen bei der IV anhalten, könnten in einigen
Jahren die Risikobeiträge der zweiten Säule, die der Finanzierung der IV-Renten der
Pensionskasse dienen, gesenkt werden. Heute betragen sie zwischen 2,5 und 4
Lohnprozenten und werden je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden
bezahlt.
Anfang Mai hat die Sozialkommission des Ständerates befunden, das vom Bundesrat vorgeschlagene Tempo zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes für Neu16
agile – Behinderung und Politik 2/07
renten sei zu forsch (zum Vorschlag des Bundesrats vgl. agile 3/2006). Sie schlägt
vor, mit der Senkung erst 2009 statt 2008 zu beginnen und den Satz von 6,4 Prozent
2014 zu erreichen, nicht bereits 2011.
Um einiges weiter gehen die Reformvorschläge des Verbands Schweizerischer Pensionskassen Asip. Dieser möchte einen grossen Teil der bisherigen Gesetzes- und
Verordnungsregeln ganz abschaffen, um den Handlungsspielraum der Stiftungsräte
der Pensionskassen wieder zu vergrössern. Insbesondere will Asip den Mindestzinssatz und den gesetzlich festgelegten Umwandlungssatz für die Rentenberechnungen
abschaffen. Dafür sollen in Zukunft sowohl die bisherigen als auch die NeurentnerInnen an den erwirtschafteten Überschüssen der Pensionskassen beteiligt werden. Es
würde demnach keine Sicherheit mehr gegeben, welche Rente man im Alter zu erwarten hat. Nach den Berechnungen der Asip wären die künftigen Minimalrenten der
zweiten Säule kaum mehr halb so hoch wie bisher erwartet. Die bereits pensionierten
RentenbezügerInnen müssten zudem bei schlechter Ertragslage der Pensionskassen Sanierungsbeiträge an diese bezahlen. Gleichzeitig mit der Abschaffung der bisherigen Sicherheiten für die Versicherten sollen die Regeln für die Vermögensverwaltung liberalisiert werden. Im Verständnis der Asip heisst das, die Stiftungsräte
würden eine viel grössere Verantwortung übernehmen. – Wer’s glaubt, zahlt einen
zusätzlichen Taler!
KVG
In den vergangenen drei Monaten wurde im Bereich Krankenversicherung viel diskutiert, jedoch wenig beschlossen.
Anfang Februar wurde bekannt, dass rund 150 000 Personen ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen können und deshalb seit dem 1. Januar 2006, als eine entsprechende Gesetzesrevision in Kraft getreten ist, keinen Versicherungsschutz mehr
haben. Die kantonalen Gesundheitsdirektoren verlangten deshalb nach einer raschen Lösung, die für alle Kantone verbindlich sein soll. Rasche Lösungen sind jedoch nur auf Verordnungsebene zu haben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
hat deshalb vorgeschlagen, dass die Kantone eine Garantie für ausstehende Prämien übernehmen sollen – auf Verordnungsebene. Die neue Regelung würde allerdings dem KVG zuwiderlaufen. Die Krankenkassen ihrerseits wären mit dem BAGVorschlag einverstanden, die Kantone lehnen sie ab. Letztere befürchten, die Krankenkassen würden im Streitfall die Widersprüche zwischen Gesetz und Verordnung
zu ihren Gunsten ausnützen. Die für die Vorberatung zuständige Kommission des
Nationalrates hat ihrerseits die Lösungsfindung an den Bundesrat delegiert.
Anfang März wurde die Initiative zur Einführung einer Einheitskrankenkasse deutlich
abgelehnt (71,2 Prozent Nein zu 28,8 Ja). Danach wurde über Modelle des Ausgleichs von sogenannten guten und schlechten Risiken zwischen den Krankenkassen debattiert. Bundesrat Couchepins Vorschlag, einen sogenannten Hochrisikopool
einzurichten, kam schlecht an. Couchepins Modell sah vor, dass alle chronisch Kranken und solche mit teuren Krankheiten in einem Pool versichert würden, der seinerseits von allen Krankenkassen zu finanzieren wäre.
Die Spitalfinanzierung war im Nationalrat ein Thema. Die grosse Kammer nahm gegen die Stimmen der Sozialdemokraten eine Vorlage an, welche den PatientInnen
die freie Spitalwahl ohne Zusatzversicherung in der ganzen Schweiz ermöglichen
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agile – Behinderung und Politik 2/07
soll. Gleichzeitig sollen öffentliche und private Spitäler gleichgestellt werden, was für
mehr Wettbewerb sorgen soll. Wer die Kosten für diese sogenannte Marktöffnung
tragen soll, bleibt unklar. Die Kantone haben sich dezidiert gegen die Vorlage geäussert, weil sie Überkapazitäten und höhere Kosten zu ihren Lasten befürchten. Die
Sozialkommission des Ständerates hat diese Befürchtungen aufgenommen und
schlägt seinem Plenum vor, dass der Wohnsitzkanton bei einer ausserkantonalen
Spitalbehandlung nur jene Kosten zu vergüten hat, die vor Ort bezahlt werden
müssten.
Aufgrund des gesetzeswidrigen Umgangs der Krankenkasse CSS mit heiklen medizinischen Daten wurde der Datenschutz für Patienten allgemein diskutiert. Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür verlangt nicht nur von der CSS, sondern
von allen Krankenkassen, dass sie die Verarbeitung von und den Zugriff auf Patientendaten regelmässig von externen Fachleuten prüfen lassen und nötigenfalls Anpassungen bei den Abläufen vornehmen.
Ein Beispiel aus der Praxis der Ombudsstelle der Privatversicherer und der Suva
verdeutlicht, zu welchen Konsequenzen der unsorgfältige Umgang mit Gesundheitsdaten führen kann: Ein Mitarbeiter einer Taggeldversicherung füllte zusammen mit
einer Angestellten im Beisein des Arbeitgebers den Gesundheitsfragebogen aus.
"Dadurch erhielt der Arbeitgeber Kenntnis vom Gesundheitszustand der Frau. Als der
Versicherer in der Folge nicht bereit war, die Frau ohne Vorbehalt in die KollektivVersicherung aufzunehmen, teilte der Arbeitgeber der Frau mit, sie stelle ein zu hohes Risiko für ihn dar, worauf das Arbeitsverhältnis 'im gegenseitigen Einvernehmen'
aufgelöst wurde." (34. Jahresbericht des Ombudsmannes der Privatversicherungen
und der Suva, S. 10).
Und schliesslich noch ein Wort zur Interessenvertretung: Dass die Krankenkassen
bei allen möglichen Reformen im Gesundheitswesen ihre Interessen durchzusetzen
vermögen, hat nicht zuletzt mit ihrer starken Vertretung im Parlament zu tun. Nicht
weniger als 18 ParlamentarierInnen haben in irgendeiner Form ein Krankenkassenmandat. Gar fünf von 13 Mitgliedern der Sozialkommission des Ständerates, welche
die Weichen für die ständerätliche Gesundheitspolitik stellt, sind Krankenkassenvertreter.
Vermischtes
Sozialhilfe
Die Stadtzürcher Sozialhilfe mit ihrer Vorsteherin Monika Stocker stand in der Berichtsperiode stark unter Beschuss. Man wirft dem Amt vor, es gäbe massenhaft
missbräuchlichen Sozialhilfebezug. Gemäss Monika Stocker musste das Amt in ca.
vier Prozent der rund 13'000 Fälle intervenieren, das heisst Geld verweigern, zurückfordern oder Strafanzeige wegen Verdachts auf Missbrauch einreichen. Inzwischen sucht die Stadt für einen Pilotversuch Sozialdetektive.
Als Folge der seit längerer Zeit andauernden Hetze gegen die Sozialhilfe und ihre
EmpfängerInnen hat der Zürcher Kantonsrat, die kantonale Legislative, das Sozialhilfegesetz verschärft. Die Debatten verliefen sehr ähnlich wie jene im eidgenössischen Parlament, als es um die 5. IVG-Revision ging: Von kollektiven Verdächtigungen und populistischen Verschärfungen war bei der ablehnenden Linken die Rede;
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agile – Behinderung und Politik 2/07
von endlich Ordnung schaffen (SVP), den Missbrauch bekämpfen (CVP) und das
Vertrauen der Bürger in die Sozialhilfe wieder stärken (FDP) auf der andern Seite.
Gewichtung von medizinischen Einschätzungen
Die Ombudsstelle der Privatversicherungen und der Suva kann sich in ihrem Jahresbericht 2006 im Falle einiger Unfallversicherer des Eindrucks nicht erwehren, dass
diese bei der Beurteilung von Fällen die medizinische Einschätzung des Vertrauensarztes stärker gewichten als diejenige des behandelnden Arztes. Zwischen den Zeilen der Stellungnahmen der Unfallversicherer zu ihrer Leistungspflicht könne die
Ombudsstelle gar herauslesen, „dass man dem behandelnden Arzt aufgrund des
Vertrauensverhältnisses zum Patienten weniger Objektivität bei der Beurteilung zutraue.“ (a.a.O. S. 16).
Überhaupt ist der erwähnte Jahresbericht der Ombudsstelle sehr lesenswert, gibt er
doch auf eine sehr sachliche Art und Weise Einblicke in Problemkreise von verschiedenen Sozialversicherungszweigen, die sonst wenig bekannt werden
(www.versicherungsombudsman.ch).
Quellen (berücksichtigt bis 7. Mai 2007): NZZ, Tagesanzeiger, Der Bund, Le temps,
Medienmitteilungen der Bundesämter für Sozialversicherungen und Statistik. Diverse
Jahresberichte. Bundesblatt.
Der Schlussspurt gegen die 5. IVG-Revision
Von Cyril Mizrahi
Eine letzte Anstrengung ist mehr denn je nötig und nützlich, wenn wir die 5. IV-Revision am 17. Juni bodigen oder zumindest ein gutes Resultat erreichen wollen. Anfang Mai zeigte eine von der SRG in Auftrag gegebene Umfrage, dass das Spiel viel
offener aussieht, als es gewissen Politikern lieb ist (42 Prozent Ja-Stimmen und 30
Prozent Nein-Stimmen). In der Tat waren die Ja- und Nein-Stimmen im Tessin und in
der Romandie ausgeglichen, während viele StimmbürgerInnen ihre Meinung noch
nicht gebildet oder sich noch nicht entschieden hatten, stimmen zu gehen.
Trotz der viel grösseren Mittel, die unseren Gegnern zur Verfügung stehen, haben
wir es geschafft, unsere Botschaft der Bevölkerung zu vermitteln. Dies vor allem über
redaktionelle Beiträge in den Medien, die schliesslich gemerkt haben, dass das Projekt eine Täuschung und einseitig ist. Die von den Gewerkschaften lancierte provokative Kampagne, wohlgemerkt mit dem Einverständnis der nationalen Koordination
konzipiert, hat sich letztlich als positiv erwiesen. Eine Behinderung kann jeden treffen, und es ist nicht ehrverletzend, sich vorzustellen, dass auch ein Bundesrat von
einer Behinderung betroffen sein könnte. Wie es gewisse Medien aufgezeigt haben,
ist Provokation das Mittel der Armen, weil sie ein grosses Echo mit wenig Mitteln erlaubt.
19
agile – Behinderung und Politik 2/07
Die Kampagne hat ohne Zweifel auch ermöglicht, gewisse Lügen zu entlarven. Zunächst einmal über die Missbräuche, die weniger als 0,4 Prozent des IV Budgets
ausmachen – bei den übrigen Versicherungen rechnet man mit 5 bis 10 Prozent. Im
weiteren, dass die Befürworter der Revision behaupten, die Schweiz sei vorbildlich
bei der Eingliederung. Gleichzeitig behaupten sie aber auch, dass die Revision es
endlich erlauben würde, das Prinzip Eingliederung vor Rente umzusetzen.
Trotzdem: Mit nur 0,8 Prozent behinderter Menschen, die in den Arbeitsmarkt eingegliedert sind – wohlgemerkt bei einem Anteil von 15 Prozent behinderter Menschen
an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter – ist es eigentlich klar, dass ohne neue
Massnahmen, die die Arbeitnehmer in die Pflicht nehmen, kein Schritt Richtung vermehrter Eingliederung der Behinderten gemacht werden kann. Da kann das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) noch lange das Gegenteil behaupten! Übrigens
ist es eigenartig, wie die Bundesverwaltung, die ja auch kein Vorzeigemodell in diesem Bereich ist, sich auf eine neuartige und fragwürdige Weise in die Abstimmungskampagne einmischt. Der Direktor des BSV geht sogar so weit, dass er sein Bild für
Inserate der Kampagne der Befürworter zur Verfügung stellt.
Noch etwas Wichtiges kann man aus der Meinungsumfrage der SRG herauslesen:
Es gibt ein grosses Potenzial von Nein-Stimmenden bei den Jungen, den Frauen und
den Personen, die links wählen. Um sie zu überzeugen, ist das Argument der Gefährdung der Leistungen und der Grundrechte der Menschen mit Behinderungen das
wichtigste.
Um die vielen BürgerInnen, die noch nicht gestimmt haben, zu überzeugen, engagiert sich AGILE weiterhin mit ganzer Kraft innerhalb der nationalen Koordination –
die sich immer mehr erweitert hat: Krebsliga und schweizerische Aidshilfe sind neu
dazu gekommen. AGILE ruft alle behinderten Menschen und ihre Angehörigen auf,
dasselbe zu tun, zum Beispiel mit Leserbriefen, mit dem Verteilen der Kampagnenzeitung in ihrem Haus oder an ihre Bekannte. Nur Kämpfe, die tatsächlich geführt
werden, führen zum Sieg!
Übersetzung: M. Roth-Bernasconi
Pflegefinanzierung – das Warten auf konkrete Lösungen geht weiter
Von Simone Leuenberger
Seit zehn Jahren herrschen Notstand und Rechtsunsicherheit im Bereich der Pflegefinanzierung. Laut Krankenversicherungsgesetz sollten die Krankenkassen die Pflegekosten vollumfänglich übernehmen. Diese haben sich aber anfänglich geweigert,
weil die Pflegeheime die Pflegekosten nicht ausweisen konnten. Der Bundesrat hat
deshalb Rahmentarife eingeführt. Diese gelten nun noch bis Ende 2008. Ab dann
werden die Krankenkassen aber nicht etwa alle Pflegekosten übernehmen. Die Dis20
agile – Behinderung und Politik 2/07
kussionen, die das Parlament seit gut zwei Jahren rund um die Neuordnung der
Pflegefinanzierung führt, zeigen dies klar: Der Ständerat hat im vergangenen Herbst
beschlossen, dass die Pflegebedürftigen vermehrt zur Kasse gebeten werden sollen
(ausführlicher dazu agile 4/2006). Nun hat die Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Beratungen aufgenommen.
Marginale Verbesserungen
Das heisse Eisen der Neuordnung der Pflegefinanzierung, nämlich die Aufteilung der
Kosten auf Krankenkasse, Pflegebedürftige und die öffentliche Hand, hat die SGK-N
noch nicht angepackt. Man wartet auf zusätzliche Unterlagen. Ein Entscheid soll an
der nächsten Sitzung Ende Mai (nach Redaktionsschluss) fallen.
Marginale Verbesserungen im Vergleich zum Ständerat hat die SGK-N jedoch schon
beschlossen: So sollen nicht nur Pflegeheime und ambulante Tagesstrukturen, sondern auch ambulante Nachtstrukturen über die Krankenkasse (teil-)finanziert werden
können. Dies ist vor allem für die Entlastung pflegender Angehöriger wichtig. Zudem
kann Akut- und Übergangspflege auch ambulant oder im Pflegeheim durchgeführt
werden. Die Leistungen werden allerdings von den Krankenversicherern pauschal
vergütet.
Auch im Bereich der Ergänzungsleistungen gibt es einige Verbesserungen. Der
Vermögensfreibetrag soll für Alleinstehende von 25'000 auf 37'500 Franken und für
Ehepaare von 40'000 auf 60'000 Franken erhöht werden. Eine Sonderregelung gibt
es für diejenigen Ehepaare, bei denen der eine Partner im Heim, der anderen jedoch
in der eigenen Liegenschaft lebt: Die Vermögensfreigrenze soll hier auf 300'000
Franken erhöht werden. Diese Erhöhung ist grundsätzlich zu begrüssen. Schade ist
nur, dass der höhere Freibetrag an die Bedingung geknüpft ist, dass einer der Ehepartner im Heim lebt. Leben beide zuhause, ist der Vermögensfreibetrag auf 112'500
Franken begrenzt. Unter Umständen fährt man also wieder einmal besser, wenn der
Ehepartner im Heim anstatt zuhause gepflegt wird. Dabei hört man auch ausserhalb
der Behindertenszene immer wieder Stimmen, die Wahlfreiheit zwischen ambulanten
und stationären Angeboten fordern.
Kommt das Referendum?
Derweil halten die IG-Pflegefinanzierung und andere unvermindert an ihrer Forderung fest, der Anteil der selbstgetragenen Pflegekosten sei auf 20 Prozent zu beschränken. Falls der Nationalrat nicht darauf eingeht, besteht also durchaus die
Möglichkeit, dass das Referendum ergriffen wird.
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agile – Behinderung und Politik 2/07
Pilotprojekt Assistenzbudget: Letzte Anmeldungen sind möglich
Von Simone Leuenberger
Das Pilotprojekt Assistenzbudget tritt schon bald in eine neue Phase: Nur noch bis
Ende Juni können sich Teilnehmende bei ihren IV-Stellen für eine Projektteilnahme
anmelden und so ein selbstbestimmtes Leben mit persönlicher Assistenz testen. Die
Projektteilnehmenden erhalten anstatt der Hilflosenentschädigung ein Assistenzbudget. Mit diesem können sie die Hilfe, die sie bis jetzt von Spitex, Heimen oder Freiwilligen erhalten haben, einkaufen und z.B. persönliche AssistentInnen anstellen und
entlöhnen.
Der typische Projektteilnehmer wohnt im Wallis
Ende April nahmen 206 Personen am Pilotversuch teil. Die Projektteilnehmenden
aus den drei Pilotkantonen Basel Stadt, St. Gallen und Wallis verteilen sich in etwa
gleich auf die vier Gruppen psychische, geistige, Sinnes-, und Körperbehinderung,
wie das bei der Gesamtheit der BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HE) in
diesen Kantonen der Fall ist. Personen mit einer HE schweren Grades sind über-,
Personen mit einer leichten HE untervertreten. Der typische Projektteilnehmer ist erwachsen, wohnte bereits vor Projektbeginn in einer Privatwohnung im Wallis, ist körperbehindert und bezieht eine Hilflosenentschädigung schweren Grades. Alle anderen Schattierungen von Teilnehmenden sind aber auch vorhanden, so dass bis zum
Anmeldeschluss Ende Juni die Anzahl teilnehmender Personen genügend gross sein
sollte für die Evaluation.
SAssiS, die Stiftung Assistenz Schweiz, hat im Rahmen der Projektdurchführung
umfangreiche Informations- und Mobilisierungsmassnahmen durchgeführt. Es wurden z.B. alle 17- bis 21-jährigen Jugendlichen aus den Pilotkantonen noch einmal
gezielt auf den Pilotversuch aufmerksam gemacht. Sonderschulen, Heime und
Werkstätten wurden kontaktiert und Medienarbeit geleistet (Zeitungs- und Radioberichte sowie ein Werbespot und ein Dokumentarfilm im Interviewstil mit Projektteilnehmenden sind unter www.fassis.net abrufbar). Das Echo blieb eher gering. Mittlerweilen scheint aber die Skepsis der Institutionen und Organisationen im Behindertenbereich gegenüber dem Pilotprojekt einem allgemeinen Interesse gewichen zu
sein.
Vom Projekt zur definitiven Einführung
Dieser Umstand ist nicht unwichtig, soll doch das Projekt möglichst lückenlos in die
ordentliche Gesetzgebung überführt werden. Dazu braucht es eine möglichst breite
Unterstützung. Im Moment laufen auf verschiedenen Ebenen Gespräche und Vorstösse mit dem Ziel, die Möglichkeit eines Lebens mit persönlicher Assistenz definitiv
einzuführen. Im Kanton Bern sind beispielsweise zwei Motionen eingereicht worden
– von Brigitte Bolli, FDP, und Simon Ryser, SP –, die eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung und damit persönliche Assistenz als
Wahlmöglichkeit neben einer institutionellen Betreuung fordern.
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agile – Behinderung und Politik 2/07
Wir sind noch lange nicht am Ziel, aber dem Ziel näher als auch schon. Das Pilotprojekt läuft sicher noch bis Ende 2009. Es kann vom Bundesrat um weitere vier
Jahre verlängert werden.
Blick über die Grenzen
Während der verbleibenden Zeit werden die wissenschaftlichen Auswertungen weitergeführt. Die Entscheidungsträger sollen gut dokumentiert sein, bevor sie über eine
definitive Einführung beraten. Deshalb wurden zwei neue Studien in Auftrag gegeben. Die eine befasst sich mit den subjekt- und objektorientierten Leistungen, die in
den Pilotkantonen bereits vor dem Pilotversuch bezogen werden konnten. Die andere Studie lässt den Blick ins Ausland schweifen. Assistenzmodelle in Deutschland,
Österreich, England, Schweden und den Niederlanden werden mit dem Pilotversuch
Assistenzbudget verglichen. Die Resultate erwartet man Ende August 2007.
Sie werden auf der Homepage des Bundesamtes für Sozialversicherungen veröffentlicht (http://www.bsv.admin.ch/themen/iv/00023/00372/index.html?lang=de). Dort
wird man auch die Schlussberichte derjenigen wissenschaftlichen Auswertungen finden, die im Juni abgeschlossen werden.
Arbeit
Back to work
Von Ursula Schaffner
In agile 1/07 haben wir über die nicht ganz einfache Zusammenarbeit mit den IVStellen im Vorfeld des Abstimmungskampfes über die 5. IV-Revision berichtet. Inzwischen beobachten wir, dass die Kampagne – dank der Abstimmung – fast ohne unser Zutun weiter läuft. Endlich informieren nämlich sowohl das BSV wie auch einzelne IV-Stellen aktiver über die Arbeit, die in der Invalidenversicherung geleistet wird.
Wir meinen, dass unsere Kampagne „Back to work“, welche die Arbeitgeber gezielt
über die Dienstleistungen der IV und privater Organisationen informiert, trotzdem
weiterhin nötig ist. Wir machen uns nicht erst seit dem Abstimmungskampf für die
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung stark, sondern bereits seit Jahren; sie wird im übrigen auch nach der Abstimmung vom 17. Juni zentral auf unserer
Agenda stehen.
Erfolgreich in Lausanne
Das Ambiente im Hotel Alpha-Palmiers war gediegen, die Rednerliste vielfältig und
die gut fünfzig Plätze im Saal waren alle besetzt. Dies sind drei wichtige Angaben zur
Vorabendveranstaltung, die am 8. Mai 2007 in Lausanne stattfand. Schirmherrin war
die Chambre vaudoise de commerce et de l’industrie, initiiert hatte die Veranstaltung
AGILE. Gérald Metroz, selbständiger Unternehmer im Rollstuhl, nannte gleich zu
Beginn mit viel Humor wichtige Themen, um die es bei der beruflichen Integration
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agile – Behinderung und Politik 2/07
von Menschen mit Behinderung geht: Die Gesellschaft schuldet diesen Menschen
nichts, am allerwenigsten Wohltätigkeit. Sie haben Kompetenzen anzubieten und
nicht Behinderungen.
Danach stellten je ein Vertreter von IPT Waadt (Stiftung Intégraton pour tous) und
der IV-Stelle des Kantons Waadt den anwesenden Arbeitgebern ihre Dienstleistungen vor. In der nächsten Runde kamen Arbeitgeber wie auch einige ihrer behinderten
Mitarbeitenden zu Wort. Es war eindrücklich mitzuerleben, wie die Betroffenen die
ungewohnte Situation meisterten, vor einem grossen Publikum zu sprechen – und
wie ihre Vorgesetzten sie dabei unterstützten. Eine Person mochte ganz einfach vor
so vielen Menschen nicht sprechen. Jemand anderes liess das Mikrofon in einer
ersten Runde an sich vorbeiziehen, um beim zweiten Anlauf dann zunächst schlicht
zu sagen, dass er ein wenig verlegen sei, fünfzig Augenpaare auf sich gerichtet zu
sehen; danach war der Druck gewichen und der einseitig gehörlose Mann gab ein
klares Statement ab. Die Frau mit einem Burnout, die nach einem nicht einfachen
Wiedereingliederungsweg eine feste Arbeitsstelle hat, machte deutlich, dass sie ein
Mensch wie jeder andere ist. Ihre Vorgesetzte erklärte zudem eindrücklich, dass
Menschen mit einer Behinderung oft viel motivierter am Arbeitsplatz erscheinen als
die Gesunden und erst noch leistungswilliger seien.
Beim anschliessenden Apéro wurden Erfahrungen und Visitenkarten ausgetauscht.
Mehrmals war zu hören, dass die meisten Arbeitgeber tatsächlich nach wie vor sehr
wenig über die Dienstleistungen der IV und privater Organisationen wie etwa IPT
wüssten und was zu unternehmen sei, wenn man im Betrieb feststelle, dass jemand
gesundheitliche Schwierigkeiten habe. Solche Informations- und Sensibilisierungsanlässe seien deshalb sehr willkommen und wichtig.
Ebenso sieht man die Lage im Kanton Jura. Hier hat AGILE soeben Kontakte geknüpft und eine Veranstaltung wird in den kommenden Monaten wahrscheinlich
Form annehmen.
Verkehr
Kurzmeldungen
Das Ringen um die Zugänglichkeit der neuen Billetautomaten geht weiter
BA/ Diverse Verkehrsunternehmen sind daran, neue Billetautomaten zu beschaffen.
Dass diese für die Menschen mit Behinderungen wirklich zugänglich werden, ist
keine Selbstverständlichkeit. Obwohl unsere Seite – vertreten durch die Fachstelle
Behinderung und öffentlicher Verkehr, die Fachstelle Egalité Handicap sowie einzelne betroffene ExpertInnen – mehrfach dargelegt hat, welche Anforderungen diese
Automaten erfüllen müssen, sträuben sich die Unternehmen noch immer, alle aus
Sicht der Behindertengerechtigkeit notwendigen Auflagen zu erfüllen. So haben die
SBB und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) zwar mittlerweile akzeptiert, ihre neuen
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agile – Behinderung und Politik 2/07
Automaten mit einer Sprechverbindung auszurüsten. Aber gegen die Möglichkeit,
dass Tickets zusätzlich via Telefon bestellt werden können, wehrt sich wenigstens
der ZVV noch immer. Die Tarifverbünde Nordwestschweiz und Bern-Solothurn, die
zusammen mit weiteren Transportunternehmen auf einen anderes Automatenmodell
setzen, akzeptieren diese Telefonlösung. Dafür weigern Sie sich – zumindest vorderhand –, ihren Automaten mit der geforderten Sprachausgabe auszurüsten. Aber
nur so wird dieser Automatentyp, der auf dem Vier-Quadranten-Modus aufbaut (die
vier am häufigsten bestellten Tickets werden in den Ecken des Touch screen angezeigt), für Sehbehinderte wirklich brauchbar.
Fazit: Der öffentliche Verkehr ist vielleicht der Bereich, in dem die Barrieren für Menschen mit Behinderungen am schnellsten fallen – das Behinderten-Gleichstellungsgesetz sieht hier schliesslich auch fixe Anpassungsfristen vor, was in den anderen
Bereichen leider nicht der Fall ist. Doch ganz von selber, ohne dass wir dafür kämpfen, geht es auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs nicht.
Mitteilungen der Fachstelle Behinderung und öffentlicher Verkehr
Die Fachstelle Behinderung und öffentlicher Verkehr (BöV) gibt vierteljährlich ihre
Nachrichten heraus. Sie berichtet darin über die neusten Entwicklungen im Bereich
behindertengerechter öffentlicher Verkehr. Die BöV-Nachrichten 2/2007 erscheinen
demnächst.
Bildung
Kennst Du Dein Potenzial? – Erstellen der eigenen Kompetenzenbilanz
Wir erforschen unsere Stärken und Fähigkeiten, um unsere persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten besser zu nutzen und unser Selbstbewusstsein zu stärken. Es
zählt dabei nicht nur das, was wir in Schule und Berufsausbildung gelernt haben. Wir
machen uns auch die Fähigkeiten bewusst, die wir durch das Leben mit der Behinderung und durch Familien- und Freiwilligenarbeit erworben haben. Im Kurs setzen wir
uns realistische und realisierbare Ziele und schauen, was es braucht, um sie umzusetzen.
Datum/Ort: 21.08., 11.09., 02.10., 23.10., 06.11., 20.11.2007, in Olten
Leitung: Franziska Inderbitzin, dipl. Erwachsenenbildnerin AEB
Organisation: AGILE
Detailprogramm
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agile – Behinderung und Politik 2/07
Gleichstellung – der aktuelle Stand der Umsetzung
Seit Januar 2004 ist das neue Gleichstellungsgesetz in Kraft. Die Juristinnen von
Egalité Handicap haben erste Erfahrungen mit der Gerichtspraxis gesammelt. In diesem Seminar erfahren wir, wie wir die Gleichstellung konkret durchsetzen können,
wann wir das auf Grund der Bundesverfassung, des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes oder auf Grund eines andern, mittlerweile angepassten Gesetzes tun können.
Datum/ Ort: 31. Oktober 2007, Olten
Leitung: Dr. iur. C. Hess-Klein und Fürsprecherin G. Blatter, Egalité Handicap,
Fachstelle der DOK
Organisation: AGILE und Egalité Handicap, Fachstelle der DOK
Detailprogramm
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Behindertenszene
Die Basis des politischen Erfolgs ist – die Basis!
Von Benjamin Adler
Die Menschen mit Behinderungen in der Schweiz sind gut organisiert. Sie verfügen
über professionelle Verbände – einige darunter sind durchaus mitglieder- und finanzstark – sowie ein gemeinsames Dach: AGILE. Trotzdem haben sie zurzeit grosse
Mühe, ihre politischen Interessen durchzusetzen. Zuerst ging die Volksinitiative
"Gleiche Rechte für Behinderte" wider Erwarten deutlich verloren, dann die Referendumsabstimmung gegen die NFA, und zuletzt hat das Parlament eine IV-Revision
verabschiedet, die den Interessen der Menschen mit Behinderungen in den wesentlichen Punkten diametral zuwider läuft.
Das hat nicht nur mit der Stärke der Gegner und äusseren, nicht oder nur schwer
beeinflussbaren Bedingungen zu tun, sondern sehr viel auch mit den Menschen mit
Behinderungen selber. Auf der Profiebene, wo eigens dafür qualifiziertes Personal
angestellt ist, klappt die Interessenvertretung soweit gut. Diesen Profis fehlt aber oft
das Fundament. Das heisst eine Basis, welche die Überzeugungen teilt, sich mitverantwortlich fühlt und, wenn nötig, mobilisiert werden kann für Unterschriftensammlungen, Leserbriefe, Urnengänge, Überzeugungsarbeit im persönlichen Umfeld usw.
Denn Politik und Öffentlichkeit müssen spüren, dass Zehn- oder gar Hunderttausende hinter einem Anliegen stehen. Dann können sie gar nicht anders, als dieses
ernstzunehmen.
Mobilisieren als Thema der diesjährigen Delegiertenversammlung
Unter dem Dach von AGILE sind über die Mitgliedorganisationen gut 60'000 behinderte Menschen vertreten. Nimmt man deren Umfeld hinzu, ergibt sich im Minimum
ein Potenzial von weit über 100'000 Menschen, die Druck erzeugen können – indem
sie ihre Meinung kund tun, sei es auch nur an der Urne. Noch eindrücklicher wird die
Rechnung, wenn man sich überlegt, wie viele Menschen mit Behinderungen insgesamt in der Schweiz leben: rund 700'000. Gelingt es, nur einen Teil davon samt
Umfeld zu mobilisieren, wird man spätestens bei jeder Abstimmung zu einer ernstzunehmenden Kraft.
Doch mobilisieren ist ein kein einfaches Geschäft. Die Einsicht, dass man es – stärker als bisher – tun muss, genügt nicht. Man muss auch wissen, wie es geht. Dieses
Wissen zu vermitteln, machte sich der sozialpolitische Teil der diesjährigen Delegiertenversammlung von AGILE zur Aufgabe. Und zwar anhand erfolgreicher Beispiele
einerseits aus unserem eigenen Bereich, andererseits von ausserhalb des Behindertenwesens. Titel der Veranstaltung: "Die Basis des politischen Erfolgs ist – die
Basis!"
Besser die Miliz als die Profis
Den Reigen der Referate eröffneten Cyril Mizrahi, Secrétaire romand von AGILE,
und Hervé Richoz, Präsident der Walliser Sektion des Schweizerischen Blinden- und
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Sehbehindertenverbandes. Sie berichteten, wie Mobilisierung im Falle von sog. Basisorganisationen – deren Mitglieder sind die einzelnen behinderten Menschen, nicht
andere Organisationen – funktionieren kann. Zentral sei, dass nicht die bezahlten
Mitarbeitenden, sondern die Sektionspräsidenten und andere aktive Milizvertreter auf
die zu mobilisierenden Mitglieder zugingen (mit "Miliz" werden alle ehrenamtlich Tätigen eines Verbands bezeichnet). Den Milizvertretern werde als "Gleichen" mehr Vertrauen entgegengebracht, ausserdem würden sie die Mitglieder und deren Sprache
besser kennen. Aber auch für die Vertreter der Miliz sei es wichtig, so Richoz und
Mizrahi weiter, die Komplexität von politischen Geschäften und Gesetzesvorlagen zu
reduzieren und sich auf zwei, drei Kernaussagen zu beschränken. Soviel könne sich
das durchschnittliche Mitglied gut merken, und damit "bewaffnet" sei es in der Lage,
sich in Diskussionen einzuschalten, Leserbriefe zu schreiben oder das Umfeld zu
überzeugen. Überhaupt müsse man es den Mitgliedern in allen Belangen möglichst
einfach machen: So sei es zum Beispiel wichtig, bei einer Unterschriftensammlung
Bogen zu verwenden, die nicht in einen Briefumschlag gesteckt werden müssen und
die zusätzlich vorfrankiert sind. Unterschreiben, in den Briefkasten stecken, fertig.
Mehr dürfe es nicht zu tun geben. Einen weiteren Erfolgsfaktor sahen Mizrahi und
Richoz darin, wirklich alle zur Verfügung stehenden Kanäle zur Informationsverbreitung zu nutzen. Also nicht nur die Mitgliederzeitung, die Website, die Delegiertenversammlung usw., sondern auch die Freizeitveranstaltungen. Man könne dort jeweils
kurz über die laufenden politischen Arbeiten der Organisation informieren. Ein weiterer wichtiger Kanal seien die Medien: Oft führe eine gute Medienberichterstattung,
gerade in der Lokalpresse, dazu, dass sich die eigenen Mitglieder für eine bestimmte
Sache zu interessieren und engagieren begännen. Wichtig sei es auch bei Medien,
sich auf einige wichtige Botschaften zu beschränken und diese mit guten Beispielen
zu illustrieren.
Die besondere Situation vieler Dachverbände
Barbara Marti, Zentralsekretärin von AGILE, wies zu Beginn ihres Referats auf eine
Besonderheit hin, mit der viele Dachorganisationen, darunter auch AGILE, konfrontiert sind, wenn sie mobilisieren: Bei ihnen sind nicht die einzelnen Personen Mitglied, sondern nur die Verbände. Will das Dach mobilisieren, ist es darauf angewiesen, dass die Mitgliederorganisationen, genauer deren Geschäftsstellen, die Informationen an die eigentliche Basis weitervermitteln. Das Dach ist aber auch darauf
angewiesen, dass es wichtige Informationen von seinen Mitgliedern erhält. Denn nur
wenn es die Bedürfnisse und Anliegen seiner Mitglieder wirklich kennt, ist das Dach
in der Lage, diese zu koordinieren und zu vertreten. Die wichtigste Voraussetzung
dafür, dass die Information in beide Richtungen wirklich fliesst, sei das gegenseitige
Vertrauen von Dachverband und Mitgliedorganisationen, so Barbara Marti. Zu diesem Vertrauen gehöre, dass die Mitglieder, insbesondere die grossen, das Dach gewähren lassen, d.h. ihm in gewissen Geschäften die Themenführerschaft überlassen
und es dabei nach Kräften unterstützen, finanziell und ideell. Als gelungenes Beispiel
führte Marti die Demonstration zur Gleichstellung von 1998 auf dem Bundesplatz in
Bern an, an der über 8'000 Personen teilnahmen. Das Büro von AGILE sei unbestritten die Zentrale der Veranstaltung und damit auch die Informationsdrehscheibe gewesen, und an den Kosten hätten sich viele andere Organisationen mit grosser
Selbstverständlichkeit beteiligt.
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Dass man auch als Dachverband ohne Einzelmitglieder die Basis regelmässig, nicht
nur in Ausnahmefällen, gut mobilisieren kann, legte die Pressesprecherin des
Schweizerischen Bauernverbands, Sandra Helfenstein, in ihrem Referat dar. Allerdings, dies machte ihr Referat ebenfalls deutlich, braucht es dazu mehr Ressourcen,
als beispielsweise AGILE zurzeit zur Verfügung stehen. Beide Dachverbände vertreten via ihre Mitglieder je rund 60'000 Einzelpersonen. Beim Bauernverband sind
gemäss Helfenstein nicht weniger als 15 Mitarbeitende alleine für den Bereich Interessenvertretung angestellt, bei AGILE sind es deren drei, die erst noch nur einen
Teil ihrer Arbeitszeit in die Interessenvertretung investieren können. Mit diesen personellen Ressourcen ist es dem Bauernverband einerseits möglich, an allen Jahresversammlungen sowie den weiteren wichtigen Anlässen der Mitgliedverbände mit
Kadermitarbeitern präsent zu sein und über die laufenden Tätigkeiten der Zentrale zu
informieren. Andererseits kann er seinen Mitgliedern Verbandsstrukturen anbieten,
von denen AGILE nur träumen kann: Die Geschäftsführer der Mitglieder und das Kader des Dachs treffen sich vierteljährlich zu Konferenzen; diese ermöglichen einen
regelmässigen politischen Meinungsaustausch, allfällige Differenzen unter den Mitgliedern lassen sich von Angesicht zu Angesicht ausjassen. Der Vorstand des
Schweizerischen Bauernverbands trifft sich einmal im Monat (die Kadenz bei AGILE
ist knapp halb so hoch), und in den fünf zentralen Themenbereichen gibt es jeweils
eine eigene Fachkommission. Nicht zuletzt ermöglichen es die grossen personellen
Ressourcen dem Dach, regelmässig gemeinsame Projekte mit den Mitgliedverbänden durchzuführen.
Wie die Gewerkschaft Unia ihre Basis mobilisiert, stellte der ehemalige AGILE-Mitarbeiter Renat Beck vor, heute in der Vertragsdokumentation dieser Gewerkschaft tätig. Die Basis der Unia sind eigentlich alle Angestellten der Branchen, welche die
Gewerkschaft abdeckt. Im engeren Sinn sind es die effektiven Mitglieder, zurzeit
rund 200'000 Personen. Um die gesamte Basis zu erreichen, stellt die Unia auf sog.
Vertrauensleute ab. Das sind Ehrenamtliche, die in ihrem Betrieb aktiv die Unia vertreten. Sei es, indem sie z.B. Mitglieder für die Betriebskommission suchen oder
selbst darin Einsitz nehmen, sei es, indem sie denjenigen Teil der Belegschaft, der
nicht gewerkschaftlich organisiert ist, zur Teilnahme an Gewerkschaftsaktionen zu
motivieren versuchen. Renat Beck betonte, dass sich der Erfolg einer Mobilisierungsaktion nicht alleine an der Anzahl teilnehmender Personen messen lasse. Auch
eine Aktion mit eher weniger Teilnehmenden könne erfolgreich sein, wenn sie dafür
umso origineller und die Beteiligten umso aktiver seien. Den Erfolg einer erfolgten
Aktion ehrlich zu evaluieren, sei notwendig, wolle man einen Lerneffekt erzielen und
nicht immer wieder die gleichen Fehler begehen. Bei dieser Evaluation seien alle
einzubeziehen, die Entscheidungsgremien und die gewöhnlichen Teilnehmer.
Die Lehren für AGILE
Aus dem, was an der Veranstaltung referiert und diskutiert wurde, lassen sich einige
Lehren ziehen, wie AGILE in Zukunft erfolgreicher mobilisieren kann. Die erste betrifft die Zusammenarbeit von Dachverband und Mitgliedern: Dass die BehindertenSelbsthilfe ein Dach hat, entspricht nicht einfach einer liebgewonnenen Tradition. Die
Selbsthilfe braucht weiterhin ein Dach. Neben den spezifischen Anliegen einzelner
Behinderungsarten gibt es eine Vielzahl von Interessen, die allen Menschen mit Behinderungen gemeinsam ist. Wenn alle Verbände einzeln vorgehen bei der Vertre29
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tung dieser sog. behinderungsübergreifenden Interessen, gehen grosse Synergien
verloren, und die Gefahr ist gross, dass letztlich nichts erreicht wird. Es braucht mit
andern Worten eine Instanz, welche diese Interessen koordiniert und dann auch vertritt. Damit die behinderungsübergreifende Interessenvertretung erfolgreich ist,
braucht sie wie jede erfolgreiche Interessenvertretung den Support durch eine aktive
Basis. Hier nun sind die Mitgliederverbände gefragt, da AGILE die einzelnen Menschen mit Behinderung nur via diese erreichen kann. Sie müssen die Informationen
vom und zum Dach fliessen lassen und überhaupt bereit sein, das Dach seine Rolle
spielen, d.h. in gewissen Bereichen die Führung übernehmen zu lassen.
Noch erfolgreicher könnte AGILE die Basis mobilisieren, und das ist die zweite
Lehre, wenn über den Rahmen des heute Bestehenden hinausgegangen werden
könnte. Wenn die AGILE-Gremien beispielsweise häufiger tagen könnten oder sogar
neue eingeführt würden. Wenn die Angestellten und Vorstandsmitglieder von AGILE
in der Lage wären, noch häufiger an den Veranstaltungen der Mitglieder teilzunehmen. Oder wenn das Dach und seine Mitglieder regelmässig gemeinsame Projekte
durchführten. Oder, und das ist vermutlich ein allzu frommer Wunsch, wenn die Verbände AGILE die Adressen seiner Mitglieder zugänglich machen würden und AGILE
fortan ganz direkt an die Basis gelangen könnte. Damit auch nur einzelne dieser
Ausbauschritte erfolgen können, braucht es nicht nur das Vertrauen der Mitglieder in
die Arbeit ihres Daches. Die Mitglieder müssten dem Dach ausserdem die entsprechenden zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Medien
Inklusive Pädagogik
für Sie gelesen von Bettina Gruber
Als Weiterführung und Vertiefung des Schwerpunktthemas integrative Schulung und
Ausbildung der letzten beiden Ausgaben dieser Zeitschrift, besonders agile 4/2006,
empfiehlt sich die vorliegende Textsammlung zur inklusiven Pädagogik. Auf fast 350
Seiten erwartet Sie eine geballte Ladung an Reflexion und Information rund ums
Thema. Dass sich das Buch vor allem auf österreichische Verhältnisse bezieht, mögen wir vielleicht etwas bedauern – spannend wären Informationen aus der Schweizer Bildungslandschaft allemal –, dem Erkenntnisgewinn tut es allerdings keinen Abbruch.
Mit Inklusion wird ein pädagogisches Konzept umschrieben, das sich gänzlich von
jenem der Trennung in Norm- und Sonderpädagogik unterscheidet, indem es nicht
vom zu therapierenden Defekt ausgeht, sondern vom Menschen als Einheit. Als Voraussetzung für erfolgreiche Schulung wird nicht die Homogenität der SchülerInnengruppe postuliert, zu deren Herstellung logischerweise eine Normschule und eine
Vielzahl von Sonderangeboten nötig sind, sondern die Heterogenität wird als positi30
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ver Wert begriffen, als Anreiz zu vielfältiger Interaktion. Bestimmendes Moment ist
somit nicht die Selektion, sondern die Kooperation. Der Lehrstoff besteht dabei nicht
aus Inhalten, die je nach Schultyp in vorgegebener Form begriffen werden müssen,
sondern aus Angeboten, aus denen sich jedes Kind die seinem Können entsprechenden Elemente herausgreift und verarbeitet, bzw. die Gruppe sich gegenseitig
unterstützt und anregt. Soweit etwas verkürzt einige zentrale Elemente einer inklusiven Pädagogik (wie sie im Artikel von Bintinger/Eichelberger/Wilhelm in einer übersichtlichen Tabelle ab Seite 31 beschrieben sind).
In rund 25 einzelnen Beiträgen wird das Thema Inklusion auf vielfältige Weise beleuchtet. Die historische Einbettung fehlt ebenso wenig wie die Vorstellung einzelner
Bildungskonzepte. Die Entwicklung von Bildungsgesetzen und Verordnungen und die
sich aus ihnen ergebenden Möglichkeiten für die Schulgestaltung werden ebenso
beleuchtet wie die Fragwürdigkeit aktueller und mögliche alternative Bewertungssysteme. Die praktische Erfahrung mit inklusiver Pädagogik aus LehrerInnensicht
wird ebenso behandelt wie die angestrebten und schon umgesetzten Schritte in der
LehrerInnenausbildung, weg von der Spezialisierung zu Volksschul- und SonderschullehrerInnen hin zu LehrerInnen für alle, wobei auf die diesbezüglichen europäischen Programme Bezug genommen wird.
Folgendes wäre noch anzufügen: Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn sich die
einzelnen Autoren in der Definition ihrer Begriffe uneinig sind. Integration und Inklusion werden bisweilen synonym gebraucht. Andere wiederum sehen zwischen den
beiden Begriffen eine klare Differenz bzw. betrachten die Inklusion als Zielpunkt einer
Schule für alle, während die Integration eher bedeute, dass Schüler mit Förderbedarf
in eine heutige Volksschulklasse "hineingesetzt" werden. Im Zusammenhang wird
aber jeweils verständlich, aufgrund welcher Argumentation zu welcher Terminologie
gegriffen wird.
Die Lektüre des vorliegenden Buches weckte in mir als Mutter zweier Primarschülerinnen ein Wechselbad der Gefühle. Bei einigen Ausführungen dachte ich: Das wäre
toll, aber es klingt zu utopisch, um wahr zu werden. Konkrete Beispiele zeigten dann
aber wieder auf, dass eine Realisierung durchaus möglich ist. Und bei anderen vorgeschlagenen Elementen konnte ich zu meiner Freude feststellen: Das wird in unserer Dorfschule ja schon gemacht.
Zum Schluss möchte ich noch Georg Feuser, einen der Vordenker der "allgemeinen
(integrativen) Pädagogik", zu Wort kommen lassen, der in einem Epilog einen kritischen Ausblick zur Zukunft von Integration wagt. Er meint: "Sie wird dorthin des Weges gehen, wohin Sie als Lehrerinnen und Lehrer als Forscher oder Forscherin ihre
Schritte lenken."
Ja, ja, schulische Integration muss gedacht und getan werden. Und auch hier ist, wie
so oft, der Weg schon das (halbe) Ziel.
Die Angaben zum Buch: Aus der Reihe "Pädagogische Reihe", Rainer Grubich u. a.,
Inklusive Pädagogik. Beiträge zu einem anderen Verständnis von Integration, Edition
Innsalz, 2005. ISBN: 3-900050-50-3, Preis: CHF 24.-
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Impressum
agile – Behinderung und Politik (mit regelmässiger Beilage – in elektronischer Form –
der "BÖV Nachrichten")
Herausgeberin:
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz
Effingerstrasse 55, 3008 Bern
Tel. 031/390 39 39, Fax 031/390 39 35
Email: [email protected]
Redaktion:
Benjamin Adler, Redaktionsverantwortlicher deutsche Ausgabe
Cyril Mizrahi, Redaktionsverantwortlicher französische Ausgabe
Bettina Gruber Haberditz
Simone Leuenberger
Ursula Schaffner
Lektorat:
Bettina Gruber Haberditz (deutsche Ausgabe)
Céline Latscha (französische Ausgabe)
Neben der deutschsprachigen besteht auch eine französischsprachige Ausgabe von
„agile“. Ihre Inhalte sind weitgehend identisch – Übersetzungen werden als solche
gekennzeichnet.
Die Übernahme (mit Quellenangabe) von „agile“-Texten ist nicht nur gestattet, sondern erwünscht!
Anregungen, Anfragen, Bemerkungen usw. bitte an: [email protected]
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