Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch das Kreditinstitut Information: Bei der Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch das Kreditinstitut müssen die Vorschriften des § 498 BGB beachtet werden. § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen (1) Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn 1. der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens zehn Prozent, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages über drei Jahre mit fünf Prozent des Nennbetrags des Darlehens oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist und 2. der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten. (2) Kündigt der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag, so vermindert sich die Restschuld um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten des Darlehens, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Immobiliardarlehensverträge. Für die rückständigen Raten berechnet das Kreditinstitut Verzugszinsen (= 5 Prozentpunkte über dem sog. Basiszinssatz) für den Zeitraum von der Fälligkeit der jeweiligen Rate bis zum Wirksamwerden der Kündigung (§ 497 BGB in Verbindung mit § 288, Abs. 1). Aufgabe Eine Kundin der Europabank AG ist mit drei aufeinanderfolgenden Raten von je 200,00 Euro für ihren Ratenkredit in Verzug. Die letzte Rate wurde vor genau vier Monaten geleistet. Daher hat das Kreditistitut den Kreditvertrag nach erfolglosem Ablauf der zweiwöchigen Erklärungsfrist gekündigt. Kreditbetrag Laufzeit Zinsen Bearbeitungsgebühr: 6.000,00 Euro 36 Monate 0,48 % p.m. 2,0 % Effektivzinssatz 1. Rate: 2. bis 36. Rate: 12,58 % p.a. 156,80 Euro 200,00 Euro Der aktuelle Basiszinssatz liegt zur Zeit bei 2,50 % p.a. a) Berechnen Sie die Verzugszinsen auf die ausstehenden drei Raten. b) Begründen Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Kredits. Die Restschuld (ohne ausstehende Raten) beträgt bei Wirksamwerden der Kündigung 1.200,00 Euro. Zu diesem Zeitpunkt wären noch sechs Raten zu je 200,00 Euro zu leisten. c) Ermitteln Sie den Betrag der Zinserstattung mit Hilfe der nachstehenden Formel: Zinserstattung = RL x (RL + 1) x Z L x (L + 1) L: Gesamtlaufzeit in Monaten RL: Restlaufzeit in Monaten Z: gesamte Kreditzinsen d) Ermitteln Sie den Forderungsbetrag des KI unter Berücksichtigung der Verzugszinsen und der Zinserstattung. Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch das Kreditinstitut - Lösung a) Berechnen Sie die Verzugszinsen auf die ausstehenden drei Raten. Mit einer Rate von 200,00 Euro 90 Tage im Verzug: # 180 (K*t/100) Mit einer Rate von 200,00 Euro 60 Tage im Verzug: # 120 (K*t/100) Mit einer Rate von 200,00 Euro 30 Tage im Verzug: # 60 (K*t/100) gesamt: # 360 3,75 EUR 2,50 EUR 1,25 EUR 7,50 EUR Zinssatz für die Ermittlung der Verzugszinsen: Basiszinssatz + 5,0 % = 7,5 % Zinsdivisor: 360/7,5 = 48 Zinsen = Zinszahl / Zinsdivisor = 360 / 48 = 7,50 Euro oder Zinsen = Zinszahl * P 360 = 360 * 7,5 = 7,50 Euro 360 b) Begründen Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Kredits. Die Kreditnehmerin ist mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen vollständig im Verzug (hier sogar mit drei Raten) ist gleichzeitig mit mindestens 10 % des Nettokreditbetrages in Verzug (hier genau 10 %: 600,00 Euro bei einem Nettokredit von 6.000,00 Euro) hat eine ihr gesetzte zweiwöchige Erklärungsfrist ungenutzt verstreichen lassen Die Restschuld (ohne ausstehende Raten) beträgt bei Wirksamwerden der Kündigung 1.200,00 Euro. Zu diesem Zeitpunkt wären noch sechs Raten zu je 200,00 Euro zu leisten. c) Ermitteln Sie den Betrag der Zinserstattung mit Hilfe der nachstehenden Formel: Zinserstattung = RL x (RL + 1) x Z L x (L + 1) Nettokreditbetrag + 0,48 % p.m. Zinsen + 2 % Bearb.gebühr = Gesamtforderung Zinserstattung = 6 x (6 + 1) 36 x (36+1) L: Gesamtlaufzeit in Monaten RL: Restlaufzeit in Monaten Z: gesamte Kreditzinsen 6.000,00 EUR 1.036,80 EUR 120,00 EUR 7.156,80 EUR x 1.036,80 = 32,69 Euro d) Ermitteln Sie den Forderungsbetrag des KI unter Berücksichtigung der Verzugszinsen und der Zinserstattung. Restschuld + Verzugszinsen - Zinserstattung + ausstehende Raten = Forderungsbetrag 1.200,00 EUR 7,50 EUR 32,69 EUR 600,00 EUR 1.774,81 EUR