Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch das Kreditinstitut

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Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch das Kreditinstitut
Information:
Bei der Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch das Kreditinstitut müssen die
Vorschriften des § 498 BGB beachtet werden.
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
(1) Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den
Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur
kündigen, wenn
1. der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz
oder teilweise und mindestens zehn Prozent, bei einer Laufzeit des
Verbraucherdarlehensvertrages über drei Jahre mit fünf Prozent des Nennbetrags des
Darlehens oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist und
2. der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung
des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung
innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch
über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten.
(2) Kündigt der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag, so vermindert sich die
Restschuld um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten des Darlehens, die bei
staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Immobiliardarlehensverträge.
Für die rückständigen Raten berechnet das Kreditinstitut Verzugszinsen (= 5 Prozentpunkte
über dem sog. Basiszinssatz) für den Zeitraum von der Fälligkeit der jeweiligen Rate bis zum
Wirksamwerden der Kündigung (§ 497 BGB in Verbindung mit § 288, Abs. 1).
Aufgabe
Eine Kundin der Europabank AG ist mit drei aufeinanderfolgenden Raten von je 200,00 Euro für
ihren Ratenkredit in Verzug. Die letzte Rate wurde vor genau vier Monaten geleistet. Daher hat
das Kreditistitut den Kreditvertrag nach erfolglosem Ablauf der zweiwöchigen Erklärungsfrist
gekündigt.
Kreditbetrag
Laufzeit
Zinsen
Bearbeitungsgebühr:
6.000,00 Euro
36 Monate
0,48 % p.m.
2,0 %
Effektivzinssatz
1. Rate:
2. bis 36. Rate:
12,58 % p.a.
156,80 Euro
200,00 Euro
Der aktuelle Basiszinssatz liegt zur Zeit bei 2,50 % p.a.
a) Berechnen Sie die Verzugszinsen auf die ausstehenden drei Raten.
b) Begründen Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Kredits.
Die Restschuld (ohne ausstehende Raten) beträgt bei Wirksamwerden der Kündigung
1.200,00 Euro. Zu diesem Zeitpunkt wären noch sechs Raten zu je 200,00 Euro zu leisten.
c) Ermitteln Sie den Betrag der Zinserstattung mit Hilfe der nachstehenden Formel:
Zinserstattung = RL x (RL + 1) x Z
L x (L + 1)
L: Gesamtlaufzeit in Monaten
RL: Restlaufzeit in Monaten
Z: gesamte Kreditzinsen
d) Ermitteln Sie den Forderungsbetrag des KI unter Berücksichtigung der Verzugszinsen und
der Zinserstattung.
Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch das Kreditinstitut - Lösung
a) Berechnen Sie die Verzugszinsen auf die ausstehenden drei Raten.
Mit einer Rate von 200,00 Euro 90 Tage im Verzug: # 180 (K*t/100)
Mit einer Rate von 200,00 Euro 60 Tage im Verzug: # 120 (K*t/100)
Mit einer Rate von 200,00 Euro 30 Tage im Verzug: # 60 (K*t/100)
gesamt:
# 360
3,75 EUR
2,50 EUR
1,25 EUR
7,50 EUR
Zinssatz für die Ermittlung der Verzugszinsen: Basiszinssatz + 5,0 % = 7,5 %
Zinsdivisor: 360/7,5 = 48
Zinsen = Zinszahl / Zinsdivisor = 360 / 48 = 7,50 Euro
oder
Zinsen = Zinszahl * P
360
= 360 * 7,5 = 7,50 Euro
360
b) Begründen Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Kredits.
Die Kreditnehmerin
 ist mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen vollständig im Verzug (hier
sogar mit drei Raten)
 ist gleichzeitig mit mindestens 10 % des Nettokreditbetrages in Verzug (hier genau 10 %:
600,00 Euro bei einem Nettokredit von 6.000,00 Euro)
 hat eine ihr gesetzte zweiwöchige Erklärungsfrist ungenutzt verstreichen lassen
Die Restschuld (ohne ausstehende Raten) beträgt bei Wirksamwerden der Kündigung 1.200,00
Euro. Zu diesem Zeitpunkt wären noch sechs Raten zu je 200,00 Euro zu leisten.
c) Ermitteln Sie den Betrag der Zinserstattung mit Hilfe der nachstehenden Formel:
Zinserstattung = RL x (RL + 1) x Z
L x (L + 1)
Nettokreditbetrag
+ 0,48 % p.m. Zinsen
+ 2 % Bearb.gebühr
= Gesamtforderung
Zinserstattung = 6 x (6 + 1)
36 x (36+1)
L: Gesamtlaufzeit in Monaten
RL: Restlaufzeit in Monaten
Z: gesamte Kreditzinsen
6.000,00 EUR
1.036,80 EUR
120,00 EUR
7.156,80 EUR
x 1.036,80 = 32,69 Euro
d) Ermitteln Sie den Forderungsbetrag des KI unter Berücksichtigung der Verzugszinsen
und der Zinserstattung.
Restschuld
+ Verzugszinsen
- Zinserstattung
+ ausstehende Raten
= Forderungsbetrag
1.200,00 EUR
7,50 EUR
32,69 EUR
600,00 EUR
1.774,81 EUR
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