EU gegen Nachtflugverbot BriefSchulz10.-12.11.12 - NA

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EU gegen Nachtflugverbot?
Brief an das Europabüro von Martin Schulz und seine Antwort darauf
Die von der EU geplante Eingriffsregelung zur möglichen Aufhebung von
Nachtflugverboten ist, so ist der Antwort von EU Parlamentspräsident Schulz zu
entnehmen, inhaltlich die Aussage nach der es "nachts kälter ist als draußen!“
Sehr geehrter Herr Schulz,
ich bin fassungslos, was die EU gegen die Menschen, gegen die Gesundheit der Menschen
und gegen die Menschenrechte plant.
Die EU will im Sinne der Luftverkehrswirtschaft ein Vetorecht einräumen, wenn Länder ein
Nachtflugverbot erlassen haben, das den Profit angeblich minimiert. Dieses Nachtflugverbot
existiert aus gutem Grund: es soll den Menschen in der Nähe von Flughäfen wenigstens ein
paar Stunden Ruhe und Erholung verschaffen. Es bestreitet heute niemand mehr, dass
Fluglärm krank macht. Wenn er nun rund um die Uhr die Anwohner belasten soll, ist das
nicht nur eine Qual für die Betroffenen, sondern belastet auch das Gesundheitssystem
immens. Die Studien dazu dürften bekannt sein - falls nicht, reiche ich sie gerne nach.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie gewählt wurden, um das Beste für die Menschen zu
tun, und danach darf erst der Profit für die Wirtschaft kommen - und jetzt kommen Sie mir
nicht mit dem Spruch: Geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut. Nein! Vielen
Menschen geht es nicht gut, und JEDER hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit!
Das sollte gerade Ihnen als SPD-Mann doch am Herzen liegen. Es ist auch nicht zu verstehen,
dass ausgerechnet in SPD-regierten Ländern (Berlin und Brandenburg) Schindluder mit dem
Volk getrieben wird - so wird das mit den nächsten Wahlen wohl nichts werden.
Es wird höchste Zeit, sich wieder auf die wahren Werte zu besinnen und sich an der
Lebenswirklichkeit der Mehrheiten zu orientieren!
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Brauch
Berlin-Lichtenrade
Sehr geehrter Frau Brauch,
bezugnehmend auf die vielen gleich lautenden Anfragen zu dem Vorschlag der Europäischen
Kommission über die Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf
Flughäfen der Union KOM(2011)828 möchte ich Ihnen als Mitglied des Europäischen
Parlaments Ihnen gerne eine vorläufige Stellungnahme geben.
Gerne werde ich Ihrer Bitte nachkommen, in der anstehenden Debatte meinen Einfluss
geltend zu machen, damit die Verordnung nicht zum Nachteil der europäischen Bürgerinnen
und Bürger ausgestaltet wird.
Das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren hat erst begonnen, so dass der Vorschlag bislang
noch nicht im zuständigen Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen
Parlaments diskutiert wurde. Dennoch möchte ich bereits jetzt auf die Verordnung und auf Ihr
Schreiben detaillierter eingehen.
Ihr Entsetzen über den Vorschlag zu der Verordnung kann ich bisher nicht in vollem Maße
teilen. Der Verordnungsvorschlag setzt einen rechtlichen Rahmen, der dazu führt, dass
Betriebsbeschränkungen nach einem einheitlichen europäischen Verfahren verhängt werden
können. Das Ziel dieser Harmonisierung ist es nicht Zielwerte für Lärmpegel festzusetzen,
noch wird den konkreten Maßnahmen zur Lärmbekämpfung vorgegriffen, dies bleibt
Ermessen der zuständigen nationalen Behörde. Jedoch soll die Methode, um einen von der
zuständigen nationalen Behörde bestimmten Zielwert zu erreichen, vereinheitlicht werden.
Die Lärmsituation wird weiterhin durch die Richtlinie 2002/49/EG von 2002 bewertet.
In dem neuen Vorschlag der EU-Kommission schreibt sie die Konsultation der vom Fluglärm
betroffenen Anwohner unter Artikel 5 vor. Die EU-Kommission nimmt sich in Artikel 10 des
genannten Vorschlags allerdings das Recht heraus, Betriebsbeschränkungen vor der
Anwendung zu überprüfen und möglicherweise zeitweise auszusetzen, nicht aber sie gänzlich
aufzuheben. Über diesen Artikel und über den Anhang II (Bewertung der Kosteneffizienz
lärmbedingter Betriebsbeschränkungen) wird sicherlich im kommenden
Gesetzgebungsverfahren kritisch diskutiert werden. So schlägt die Kommission zum Beispiel
vor, dass die zuständigen Behörden in die "Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter
Betriebsbeschränkungen" die Gesundheit und die Sicherheit der Flughafenanwohner
aufnehmen "können". Dazu möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich dafür einsetzen werde,
dass die Gesundheit und die Sicherheit der Flughafenanwohner als Bewertungskriterium
aufgenommen werden "müssen".
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schulz
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