EU gegen Nachtflugverbot? Brief an das Europabüro von Martin Schulz und seine Antwort darauf Die von der EU geplante Eingriffsregelung zur möglichen Aufhebung von Nachtflugverboten ist, so ist der Antwort von EU Parlamentspräsident Schulz zu entnehmen, inhaltlich die Aussage nach der es "nachts kälter ist als draußen!“ Sehr geehrter Herr Schulz, ich bin fassungslos, was die EU gegen die Menschen, gegen die Gesundheit der Menschen und gegen die Menschenrechte plant. Die EU will im Sinne der Luftverkehrswirtschaft ein Vetorecht einräumen, wenn Länder ein Nachtflugverbot erlassen haben, das den Profit angeblich minimiert. Dieses Nachtflugverbot existiert aus gutem Grund: es soll den Menschen in der Nähe von Flughäfen wenigstens ein paar Stunden Ruhe und Erholung verschaffen. Es bestreitet heute niemand mehr, dass Fluglärm krank macht. Wenn er nun rund um die Uhr die Anwohner belasten soll, ist das nicht nur eine Qual für die Betroffenen, sondern belastet auch das Gesundheitssystem immens. Die Studien dazu dürften bekannt sein - falls nicht, reiche ich sie gerne nach. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie gewählt wurden, um das Beste für die Menschen zu tun, und danach darf erst der Profit für die Wirtschaft kommen - und jetzt kommen Sie mir nicht mit dem Spruch: Geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut. Nein! Vielen Menschen geht es nicht gut, und JEDER hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit! Das sollte gerade Ihnen als SPD-Mann doch am Herzen liegen. Es ist auch nicht zu verstehen, dass ausgerechnet in SPD-regierten Ländern (Berlin und Brandenburg) Schindluder mit dem Volk getrieben wird - so wird das mit den nächsten Wahlen wohl nichts werden. Es wird höchste Zeit, sich wieder auf die wahren Werte zu besinnen und sich an der Lebenswirklichkeit der Mehrheiten zu orientieren! Mit freundlichen Grüßen Christiane Brauch Berlin-Lichtenrade Sehr geehrter Frau Brauch, bezugnehmend auf die vielen gleich lautenden Anfragen zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission über die Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union KOM(2011)828 möchte ich Ihnen als Mitglied des Europäischen Parlaments Ihnen gerne eine vorläufige Stellungnahme geben. Gerne werde ich Ihrer Bitte nachkommen, in der anstehenden Debatte meinen Einfluss geltend zu machen, damit die Verordnung nicht zum Nachteil der europäischen Bürgerinnen und Bürger ausgestaltet wird. Das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren hat erst begonnen, so dass der Vorschlag bislang noch nicht im zuständigen Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments diskutiert wurde. Dennoch möchte ich bereits jetzt auf die Verordnung und auf Ihr Schreiben detaillierter eingehen. Ihr Entsetzen über den Vorschlag zu der Verordnung kann ich bisher nicht in vollem Maße teilen. Der Verordnungsvorschlag setzt einen rechtlichen Rahmen, der dazu führt, dass Betriebsbeschränkungen nach einem einheitlichen europäischen Verfahren verhängt werden können. Das Ziel dieser Harmonisierung ist es nicht Zielwerte für Lärmpegel festzusetzen, noch wird den konkreten Maßnahmen zur Lärmbekämpfung vorgegriffen, dies bleibt Ermessen der zuständigen nationalen Behörde. Jedoch soll die Methode, um einen von der zuständigen nationalen Behörde bestimmten Zielwert zu erreichen, vereinheitlicht werden. Die Lärmsituation wird weiterhin durch die Richtlinie 2002/49/EG von 2002 bewertet. In dem neuen Vorschlag der EU-Kommission schreibt sie die Konsultation der vom Fluglärm betroffenen Anwohner unter Artikel 5 vor. Die EU-Kommission nimmt sich in Artikel 10 des genannten Vorschlags allerdings das Recht heraus, Betriebsbeschränkungen vor der Anwendung zu überprüfen und möglicherweise zeitweise auszusetzen, nicht aber sie gänzlich aufzuheben. Über diesen Artikel und über den Anhang II (Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter Betriebsbeschränkungen) wird sicherlich im kommenden Gesetzgebungsverfahren kritisch diskutiert werden. So schlägt die Kommission zum Beispiel vor, dass die zuständigen Behörden in die "Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter Betriebsbeschränkungen" die Gesundheit und die Sicherheit der Flughafenanwohner aufnehmen "können". Dazu möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass die Gesundheit und die Sicherheit der Flughafenanwohner als Bewertungskriterium aufgenommen werden "müssen". Mit freundlichen Grüßen Martin Schulz