Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Berlin Tel. 030/19240

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Heidt & Schwarzfeld GmbH
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Sicherheitsdatenblätter
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erstellt 04/2003
Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155 EWG
1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
1.
2.
3.
4.
Angaben zum Produkt
Handelsname
Artikelnummer
Hersteller/Lieferant
5.
Auskunftsgebender Bereich
Mittel zum Abbeizen und Reinigen
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10618
Heidt & Schwarzfeld GmbH
Lochhamer Schlag 5, D-82166 Gräfelfing b. München
Tel. +49(0)89-8541977 Fax +49(0)89-855505
Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Berlin Tel. 030/19240
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
Wirkstoff; Abbeizspray auf Basis von Lösemittel, Verdickern und Treibgas. Im besonderen: Dimethylether; Hochentzündliches Gas. Bildet mit Luft
explosionsfähiges Gemisch. Löslich in Wasser. Gas ist schwerer als Luft. Beim Entspannen großer Mengen entstehen kalte, sich am Boden weithin
ausbreitende Nebel. Aceton; Leichtentzündliche Flüssigkeit. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähiges Gemisch. Mit Wasser mischbar. Leicht flüchtig.
Dämpfe schwerer als Luft. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus N-Methyl-2-pyrrolidon; Butylacetat; Entzündliche
Flüssigkeit. Dämpfe können mit Luft beim Erhitzen des Stoffes über seinen Flammpunkt ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Dies ist bereits bei
erhöhter Umgebungstemperatur möglich. Wenig löslich in Wasser. Leichter als Wasser. Flüchtig. Dämpfe viel schwerer als Luft. N-Methyl-2pyrrolidon; Schwer entzündliche Flüssigkeit (Flammpunkt zwischen 55 und 100 Grad C). Dämpfe bilden bei erhöhter Temperatur mit Luft
explosionsfähiges Gemisch. Mit Wasser mischbar. Hygroskopisch. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus.
Cyclohexanon, Entzündliche Flüssigkeit. Dämpfe können mit Luft beim Erhitzen des Stoffes über seinen Flammpunkt ein explosionsfähiges Gemisch
bilden. Wenig löslich in Wasser. Wenig flüchtig. Dämpfe schwerer als Luft. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus
Diethylenglykolmonobutylether; Schwer entzündliche Flüssigkeit (Flammpunkt zwischen 55 und 100 Grad C). Dämpfe bilden bei erhöhter Temperatur
mit Luft explosionsfähiges Gemisch. In Kontakt mit Luft bilden sich Peroxide. Niedere Zündtemperatur. Mit Wasser mischbar. Wenig Hygroskopisch.
Wenig flüchtig. Dämpfe viel schwerer als Luft. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus.
Treibgas; Hochentzündliches Gas. Bildet mit Luft explosionsfähiges Gemisch. Entzündung oder Explosion bei Kontakt mit starken Oxidationsmitteln
möglich. Geht beim Abkühlen in eine farblose Flüssigkeit über. Unlöslich in Wasser. Bei Austritt großer Gasmengen entstehen kalte Nebel, die sich
am Boden weithin ausbreiten
Gefährliche Inhaltstoffe
Symbol
R-Sätze
EINECS
CAS
Anteile in %
Propan
Butan
Dimethylether
Aceton
F+
F+
F+
F, Xi
200-827-9
203-448-7
204-065-8
200-662-2
74-98-6
106-97-8
115-10-6
67-64-1
15-20
10-15
30-45
20-35
Butylacetat
F, Xi
204-658-1
123-86-4
15-30
N-Methyl-2-pyrrolidon
Cyclohexanon
Diethylenglykolmonobutylether
Xi
Xn
Xi
12
12
12
11, 36,
66, 67
10, 66,
67
36, 38
10, 20
36
212-828-1
203-631-1
203-961-6
872-50-4
108-94-1
112-34-5
<5
<5
<5
3. Mögliche Gefahren
Gefahrenbezeichnung :
Besondere Gefahrenhinweise
für Mensch und Umwelt:
Klassifizierungssysteme:
Xi – reizend
F+ - hochentzündlich
Hochentzündlich. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich. Reizt die
Augen und die Haut. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Aerosol nicht einatmen. Berührung mit der Haut vermeiden. Bei
Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Nur in gut gelüfteten Bereichen
verwenden. Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch durch Angaben aus der Fachliteratur ergänzt.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einstufungsrelevant: Propan
AUFNAHMEWEGE
Hauptaufnahmewege :
Der Hauptaufnahmeweg verläuft über den Atemtrakt.
Atemwege :
Auf Grund erwiesener systemischer Effekte bei hohen Expositionskonzentrationen und in Analogie zu den Homologen ist mit einer gewissen Resorption zu
rechnen, deren Rate jedoch durch die unbedeutende Löslichkeit in Wasser und den hohen Dampfdruck relativ niedrig liegen wird. Quantitative Angaben
sind nicht verfügbar.
Haut :
Stoffspezifische Resorptionsraten sind nicht verfügbar. Grundsätzlich sind jedoch aliphatische normale Kohlenwasserstoffe wegen ihrer äußerst geringen
Wasserlöslichkeit schlecht hautresorbierbar - sowohl als Gas als auch als Flüssigkeit.
Verdauungstrakt :
Auf Grund der physikalisch-chemischen Eigenschaften ist eine versehentliche orale Aufnahme in toxikologisch relevanten Konzentrationen unter realen
Bedingungen nicht möglich.
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noch 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
ERSTE HILFE
Augen :
Bei Erfrierungen durch direkten Kontakt mit aus Druckbehältern austretendem Propangas evtl. getragene Kontaktlinsen (Haftschalen) zunächst belassen.
Sofortige milde Spülung des betroffenen Auges mit Wasser bei Normaltemperatur. Dabei Lider nicht spreizen. Keine Wärmeanwendung. Für ärztliche
Behandlung sorgen.
Haut :
Bei Kälteschäden durch Kontakt mit unterkühltem flüssigem Propan kontaminierte Kleidung aufschneiden und vorsichtig entfernen. Mit der Haut
verbackene Kleidung zunächst belassen. Spülung der kältegeschädigten Bezirke mit warmem (keinesfalls heißem) Wasser. Bewegungsverbot (nicht
reiben!). Steriles Abdecken, Schutz vor weiterem Wärmeverlust. Zwischenzeitlich ist unbedingt ein Notarzt zu benachrichtigen (Gefahr der Infektion der
Wundstellen).
Atmungsorgane :
Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand Mund-zu-Nase-Beatmung, falls nicht durchführbar
Mund-zu-Mund-Beatmung. Atemwege freihalten. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei Herzstillstand (fehlender Herzschlag, Pulslosigkeit) sofort
Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Die Sicherung der vitalen Funktionen (schlagendes Herz und selbständige Atmung) hat Vorrang vor allen
anderen Maßnahmen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Hinweise für den Arzt :
Symptomatik der akuten Vergiftung: Erfrierungen bei direktem Augen- oder Hautkontakt mit unterkühlter Flüssigkeit; inhalativ (sehr hohe Konzentrationen):
Schwindelgefühl, Übelkeit, Stupor, Muskelschwäche, Krämpfe, Narkose, unregelmäßige Atmung, Bewusstlosigkeit, Tod durch Sauerstoffmangel. Hinweise
für die Erste ärztliche Hilfe: Bei ausgedehnten Erfrierungen mit Abfall der Körpertemperatur unverzüglich Wiederaufwärmung des Patienten in einem
Wasserbad von 40-42 Grad C. Über die optimale Therapie lokaler Erfrierungen ohne Kerntemperaturerniedrigung (allmähliche Erwärmung oder Eintauchen
in maximal 40 Grad C warmes Wasser, ggf. mit Schmerzbekämpfung) besteht noch keine einheitliche Auffassung.
Bei drohender Erstickung Frischluft, besser mit Sauerstoff angereicherte Luft zuführen. In schweren Fällen Beatmung, Schocktherapie. Ggf. große
Reanimation in Notfallklinik erforderlich. Eine sorgfältige Überwachung des Kreislaufes ist notwendig. Cave Adrenalin und -derivate, weil das Herz gegen
deren
arrhythmogene Wirkung sensibilisiert ist.
Verschlucken :
Gewerblich nicht relevant.
Bei toxischen Wirkungen durch Vaguserregung (evtl. durch Verunreinigungen) Atropin geben.
Empfehlungen :
Stoff/Produkt und durchgeführte Maßnahmen dem Arzt angeben. Leber- und Nierenfunktionsproben sowie eine neurologische Nachbeobachtung sind für
Spätschadenuntersuchungen in jedem Falle anzuraten.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel
Ungeeignete Löschmittel
Besondere Gefährdung durch den Stoff oder seine
Verbrennungsprodukte
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Sonstige Angaben
Sand, Löschpulver, CO². Nur Löscher mit Gasdüse einsetzen.
Wasser
Unverbrannte Kohlenwasserstoffe. Gefahr der Bildung von toxischen
Pyrolyseprodukten. Drucksteigung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
Bei Flüssigkeitskontakt auf Erfrierungen achten.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezog. Maßnahmen:
Alle Zündquellen beseitigen. Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung bzw. eines Atemschutzes vgl. Punkt
8/Atemschutz. Direkten Kontakt vermeiden
Umweltschutzmaßnahmen:
Darf nicht in das Erdreich, das Grund- und Oberflächenwasser und in die Kanalisation gelangen. Polizei oder
Feuerwehr darauf hinweisen.
Verfahren zur Reinigung und
Aufnahme:
Zusätzliche Hinweise:
Ausgelaufene Mengen mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur oder Universalbinder) aufnehmen und
vorschriftgemäß entsorgen. Kontaminiertes Löschwasser sammeln und ebenfalls entsorgen.
Es wird ausdrücklich auf die Punkte 8 (Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung im besonderen) und
Punkt 13 (Hinweise zur Entsorgung) hingewiesen.
7. Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen hygienischen Regeln sind zu beachten. Darf nicht in die Hände von
Kindern gelangen. Behälter trocken und dicht geschlossen halten. Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe- und entlüftung
sorgen. Verschütten oder Versprühen in geschlossenen Räumen vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen
verwenden. Direkten Kontakt vermeiden und Dämpfe nicht einatmen.
Lagerung/Anforderung an
Lagerräume und Behälter:
Die Lagervorschriften für Druckpackungen der Type DP 1 sind zu beachten (Lagerverordnung Nr. 629/92). Nicht
zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Vor Erwärmung/Überhitzung schützen. Behälter dicht geschlossen halten.
Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Bestimmte Verwendung:
Zusammenlagerungshinweise:
Lagerklasse:
Dose vor Gebrauch schütteln. Zu behandelnde Fläche aus ca. 25 cm Entfernung ansprühen und ca. 5-10 Minuten
einwirken lassen. Danach Rückstände mit Spachtel oder Schaber entfernen. Falls nötig Vorgang wiederholen.
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8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwert, des relevanten Stoffes
CAS-NR.
BEZEICHNUNG
74-98-6
Propan
106-97-8
Butan
115-10-6
Dimethylether
67-64-1
Aceton
123-86-4
Butylacetat
872-50-4
N-Methyl-2-pyrrolidon
108-94-1
Cyclohexanon
112-34-5
Diethylenglykolmonobutylether
LUFTGRENZWERTE AM ARBEITSPLATZ (TRGS 900)
1800 mg/m3
1000 ml/m3
2400 mg/m3
1000 ml/m3
1900 mg/m3
1000 ml/m3
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4
Die mittlere Konzentration soll in keinem 15-Minuten-Zeitraum die 4-fache
Grenzwertkonzentration überschreiten
.
1200 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 1,5
500 ml/m3 Die mittlere Konzentration soll in keinem 15-Minuten-Zeitraum die 1,5-fache
Grenzwertkonzentration überschreiten
.
480 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor =1=
100 ml/m3 Die Konzentration soll zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Grenzwertkonzentration.
Der Grenzwert schützt vor systemischer Wirkung, die Reizschwelle muss überprüft
. werden
80 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4
19 ml/m3 Die mittlere Konzentration soll in keinem 15-Minuten-Zeitraum die 4-fache
Grenzwertkonzentration überschreiten. Gefahr der Hautresorption. Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des MAK- und des BAT-Wertes nicht
befürchtet zu werden. Geltungsbereich : Dampf
80 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor =1=
20 ml/m3 Die Konzentration soll zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Grenzwertkonzentration.
Gefahr der Hautresorption Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
MAK- und des BAT-Wertes nicht befürchtet zu werden. Obwohl die MAK-Kommission
den MAK-Wert aufgehoben hat, ist dieser weiterhin gültiger Grenzwert, solange in der
TRGS 900 aufgeführt.
Arbeitsplatz-Richtgrenzwert der Europäischen Gemeinschaft nach Richtlinie
2000/39/EG (Amtsblatt der EG L 142) Die Umsetzung in nationale Rechtvorschriften TRGS 900 - wird vom AGS geprüft.
8-Stunden Mittelwert:
40,8 mg/m3 (10 ppm)
Kurzzeitgrenzwert :
81,6 mg/m3 (20 ppm)
Quelle : 05345
100 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor =1=
Die Konzentration soll zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Grenzwertkonzentration.
. Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung
des MAK- und des BAT-Wertes nicht befürchtet zu werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Arbeitsraum - Ausstattung/Belüftung :
Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Da Dämpfe/Gase schwerer als Luft sind, ist auch für entsprechende Lüftung im Bodenbereich
zu sorgen. Einrichtungen zum Erkennen und Melden von Gasgefahren müssen vorhanden sein. Diese müssen selbsttätig wirken, wenn Dichtheit der
Anlagen und regelmäßige Kontrollen während des Betriebes nicht gewährleistet sind. Türen in gasdichten Trennwänden müssen selbstschließend oder
sicherheitstechnisch verriegelt sein. Schächte und Kanäle müssen gegen das Eindringen des Gases geschützt sein.
Apparaturen :
Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Anlagenteile mit Gasen dürfen nur so angewärmt werden, dass der zulässige Betriebsdruck nicht überschritten
wird und keine gefährlichen Reaktionen ausgelöst werden. Während des Anwärmens sind Druck und Temperatur zu überwachen. Kann durch
Wärmeeinwirkung ein gefährlicher Druck entstehen, so sind geeignete Sicherheitseinrichtungen vorzusehen. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu
verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Abluft nur über geeignete Abscheider ins Freie führen. Emissionsgrenzwerte beachten.
Apparate und Öfen nicht in heißem Zustand öffnen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Leitungen müssen von ungefährdeter Stelle
aus absperrbar sein.
Atemschutz
Bei sachgemäßen Umgang nicht erforderlich.
In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung, Luftgrenzwertüberschreitung) ist das Tragen von Atemschutz erforderlich.
Tragezeitbegrenzungen beachten. In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung) ist das Tragen von Atemschutz erforderlich.
Tragezeitbegrenzungen beachten. Atemschutzgerät: Isoliergerät Keine Filtergeräte verwenden.
Vgl. auch BG Chemie A 008 „Persönliche Schutzausrüstung“.
Handschutz
Bei sachgemäßen Umgang nicht erforderlich
Handschuhmaterial:
Gegen Erfrierungen können durch sich schnell entspannendes Gas Lederhandschuhe verwendet werden, ist aber bei sachgemäßen Umgang nicht
erforderlich.
Augenschutz
Es sollte ausreichender Augenschutz getragen werden.
Körperschutz
Flammhemmende, antistatische Schutzkleidung verwenden, bei sachgemäßem Umgang nicht erforderlich.
Da die gesetzlichen Grenzwerte unterschiedlich sind, ist bei den zuständigen Behörden, hierfür nachzufragen.
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9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aggregatszustand:
flüssig, gasförmig (Aerosoldose)
Farbe .
farblos
Geruch:
charakteristisch
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Siedepunkt/ Siedebereich (°C):
Flammpunkt (°C):
Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Explosionsgefahr:
n.v.
n.v.
n.v.
gegeben
Explosionsgrenzen:
untere
obere
(Vol %)
(Vol %)
Brandfördernde Eigenschaften:
Dampfdruck (bar/20°C)
Relative Dichte(g/cm3):
Löslichkeit
Wasserlöslichkeit:
Fettlöslichkeit:
Verteilungskoeffizient: n-Oktanol/ Wasser:
Viskosität (mm²/s 20° C):
PH
Verdampfungsgeschwindigkeit:
0,6
n.v.
gegeben
3,5
0,77 bei 20°C
nicht gegeben bei 20°C
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
10. Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen: Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht
gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Zu vermeidende Stoffe:
= GEFÄHRLICHES REAKTIONSVERHALTEN
Thermische Zersetzung:
Butyldiglykol zersetzt sich in der Hitze.
Cyclohexanon kann in der Wärme heftig zu harzartigen Stoffen kondensieren, wobei Wasser frei wird.
Cyclohexanon zersetzt sich in der Hitze.
N-Methylpyrrolidon zersetzt sich in der Hitze
Aceton zersetzt sich in der Hitze.
Gefährliche
Zersetzungsprodukte:
Gefährliche, chemische
Reaktionen:
beißende und reizende Dämpfe, Wasserstoff, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Nitrose, Keten, Cyan
Wasserstoff und andere reizende Dämpfe und Gase.
Stark exotherme Reaktion, Hitzeentwicklung mit:
Oxidationsmitteln, Aluminium starken Säuren, Nitrose, Gase Alkalihydroxid, Alkalihydroxiden; Brom; Bromoform (+
Spuren Alkali); Isopren (selten); Natrium; Schwefeldichlorid
Explosionsgefahr mit:
Wasserstoffperoxid -> Peroxide; Polykondensation; Salpetersäuren Mineralsäuren
Bromtrifluorid; Difluordioxid; Nitrosylchlorid (+ Katalysator);
Dämpfe bilden in der Hitze mit Luft ein explosibles Gemisch,
(mit Cyclohexanondampf, Butylacetatdämpfe, Acetondampf)
11. Angaben zur Toxikologie
Einstufungsrelevant: Propan
Hauptwirkungsweisen :
akut: Erfrierungen bei Hautkontakt mit der unterkühlten Flüssigkeit, narkotisierende Wirkung hoher Inhalationskonzentrationen, Tod durch Ersticken bei
Sauerstoffverdrängung
chronisch: Wirkungen auf die Schleimhäute und auf die Herzfunktion
Akute Toxizität :
Eine leichte Reizung der Augenbindehaut erfolgt nur bei hohen Gaskonzentrationen. Direkter Augen- oder Hautkontakt mit verflüssigtem Propan (C3-P) kann
Erfrierungen mit Verfärbung der betroffenen Areale auslösen. Eine atemtraktirritative Wirkung hat das Gas nur in sehr hohen Konzentrationen.
Die kurzzeitige Inhalation von 10000 ppm rief beim Menschen keine Symptome hervor. 100000 ppm hatten nach einigen min. leichte
Schwindelerscheinungen zur Folge. Eine narkotisierende Wirkung, die bei noch höheren Konzentrationen einsetzt, geht einher mit Übelkeit, Schwindel,
Stumpfsinnigkeit, Muskelschwäche, evtl. Erregung und Krämpfen, unregelmäßiger Atmung und Bewusstlosigkeit.
Infolge der sehr leichten Verdampfbarkeit der entspannten Flüssigkeit kann durch Verdrängung des Luftsauerstoffes - besonders in engen Räumen Lebensgefahr durch Ersticken eintreten. Veränderungen der Herzfunktion mit der Folge hämodynamischer Störungen (Hypotonie durch Verringerung der
myokardialen Kontraktilität, Sensibilisierung der adrenalininduduzierten Arrhythmie) wurden im Tierexperiment (Hund) ab 33000 ppm nachgewiesen. Obwohl
diesbezügliche Erfahrungsberichte am Menschen nicht vorliegen, können in Analogie zu anderen Paraffinen Herzfunktionsveränderungen, vor allem durch
Sensibilisierung, nicht ausgeschlossen werden.
Chronische Toxizität :
Bei wiederholter Exposition gegenüber Propangas wurden folgende Symptome beschrieben: Trockener Husten, Trockenheit im Hals, gastrointestinale
Beschwerden, Herzfunktionsveränderungen (Sinustachykardie, Extrasystolie u.a. aus dem EKG ersichtliche Veränderungen).
Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität :
Reproduktionstoxizität:
Es sind keine Angaben verfügbar.
Mutagenität:
Es sind keine Angaben verfügbar.
Kanzerogenität:
Es sind keine Angaben verfügbar.
Stoffwechsel und Ausscheidung :
Stoffspezifische Angaben liegen nicht vor. Eine Metabolisierung in der Leber dürfte jedoch nur in geringem Ausmaß ablaufen. Der Hauptteil der
aufgenommenen Verbindung wird über die Lunge abgeatmet.
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12. Angaben zur Ökologie
Angaben zur Elimination
(Persistenz und Abbaubarkeit)
Ökotoxische Wirkung:
Allgemeine Hinweise:
Derzeit sind keine Daten des Gemisches hinsichtlich der Persistenz und Abbaubarkeit vorhanden.
WGK 1 schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, Gewässer, Abwasser und in den Boden gelangen
lassen. Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
Das Treibgas Propan und Butan heizt den Treibhauseffekt (GPW-global warming potential) an. Andere Daten über das
Gemisch, hinsichtlich des Ozonabbaupotential, photochemisches Ozonbildungspotentials sind nicht vorhanden.
13. Hinweise zur Entsorgung
Produkt (Empfehlung):
Abfallschlüsselnummer:
Verpackung (Empfehlung):
Vorschriftsmäßige Beseitigung durch Verbrennung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage. Die örtlichen
behördlichen Vorschriften sind zu beachten.
Abfallschlüsselnummern gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind herkunftsbezogen definiert. Da dieses Produkt
in mehreren Bereichen Anwendung findet, kann vom Hersteller keine Abfallschlüsselnummer vorgegeben werden. Die
Abfallschlüsselnummer ist in Absprache mit Ihrem Entsorger oder der zuständigen Behörde zu ermitteln (Produkt
200122)
Druckdosen sind Einwegbehälter und müssen wie der Stoff entsorgt werden. Für Druckdosen die Restmengen
enthalten, ist eine Spezialbehandlung erforderlich.
14. Transportvorschriften
Landtransport: ADR
Klasse
2 Gase Verpackungsgruppe
Technische Bezeichnung:
--
Kemler-Zahl:
--
UN-Nummer:
1950
Gefahrenzettel: 2.1
Druckgaspackungen
Seeschifftransport IMDG/GGVSee Klasse
Klasse 2.1 AEROSOLS
Verpackungsgruppe II
Richtiger technischer Name:
EMS-Nummer: 2-13
UN-Nummer: 1950
Marine pollutant: JA
Label: 2.1
AEROSOLS
15. Vorschriften
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig nach Richtlinien der Kommission
Nationale Vorschriften:
GefStoffV (Oktober 1993)
Gefahrsymbol:
Xn – gesundheitsschädlich
Gefahrenhinweise:
R 12
R 18
R 36/38
R 66
R 67
Hochentzündlich
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich
Reizt die Augen und die Haut
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Sicherheitsratschläge:
S2
S 23
S 24
S 26
S 51
S 60
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
Aerosol nicht einatmen
Berührung mit der Haut vermeiden
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
F+ - Hochentzündlich
Klassifizierung nach VbF:
Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 (Selbsteinstufung) schwach wassergefährdend
Relevante Vorschriften,
Beschränkungen und Verbotsverordnung:
ZH 1/701
(Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten)
ZH 1/703
(Regeln für den Einsatz für Augen- und Gesichtsschutz)
ZH 1/706
(Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen)
16. Sonstige Angaben und Vorschriften
Organisatorische Schutzmaßnahmen (vgl. TRGS 555)
Unterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen anhand der Betriebsanweisung (TRGS 555) mit Unterschrift erforderlich. Die Unterweisungen
müssen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Für den Brandfall ist ein Alarmplan aufzustellen.
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beachten.
Quelle :05345
TRGS 900: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte -; Ausgabe Oktober 2000
BArbBl. 10/2000 S. 34-63; zuletzt geändert BArbBl. 10/2002
TRGS 200
Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
Ausgabe März 2002; BArbBl. 3/2002 S. 53-64
TRGS 201
Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang
Ausgabe Juli 2002; BArbBl. 7-8/2002 S. 140-142
TRGS 400
Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Anforderungen
Ausgabe März 1998; BArbBl. 3/1998 S. 53-56; mit Änderungen
und Ergänzungen BArbBl. 3/1999 S. 62
TRGS 500
Schutzmaßnahmen: Mindeststandards
Ausgabe März 1998; BArbBl. 3/1998 S. 57-59
TRGS 555
Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV
Ausgabe Dezember 1997; BArbBl. 12/1997 S. 49-58
UBA-Nummer:
12670052
Das Sicherheitsdatenblatt entspricht der Richtlinie der Kommission (93/112/EG).
Die Angaben dieses Datenblattes stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen unser Produkt im Hinblick auf etwaige
Sicherheitserfordernisse beschreiben. Sie stellen jedoch keine Gewährleistung oder Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne dar. Gesetzliche
Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu beachten. Für Druck oder Schreibfehler und Fehler durch Vervielfältigung, selbst wenn diese sinnentstellend sind,
wird keine Gewährleistung übernommen.
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