Heidt & Schwarzfeld GmbH Graffiti-Entferner Sicherheitsdatenblätter Art.Nr. 10618 Seite 1 von 5 erstellt 04/2003 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155 EWG 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1. 2. 3. 4. Angaben zum Produkt Handelsname Artikelnummer Hersteller/Lieferant 5. Auskunftsgebender Bereich Mittel zum Abbeizen und Reinigen Graffiti-Entferner 10618 Heidt & Schwarzfeld GmbH Lochhamer Schlag 5, D-82166 Gräfelfing b. München Tel. +49(0)89-8541977 Fax +49(0)89-855505 Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Berlin Tel. 030/19240 2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Wirkstoff; Abbeizspray auf Basis von Lösemittel, Verdickern und Treibgas. Im besonderen: Dimethylether; Hochentzündliches Gas. Bildet mit Luft explosionsfähiges Gemisch. Löslich in Wasser. Gas ist schwerer als Luft. Beim Entspannen großer Mengen entstehen kalte, sich am Boden weithin ausbreitende Nebel. Aceton; Leichtentzündliche Flüssigkeit. Dämpfe bilden mit Luft explosionsfähiges Gemisch. Mit Wasser mischbar. Leicht flüchtig. Dämpfe schwerer als Luft. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus N-Methyl-2-pyrrolidon; Butylacetat; Entzündliche Flüssigkeit. Dämpfe können mit Luft beim Erhitzen des Stoffes über seinen Flammpunkt ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Dies ist bereits bei erhöhter Umgebungstemperatur möglich. Wenig löslich in Wasser. Leichter als Wasser. Flüchtig. Dämpfe viel schwerer als Luft. N-Methyl-2pyrrolidon; Schwer entzündliche Flüssigkeit (Flammpunkt zwischen 55 und 100 Grad C). Dämpfe bilden bei erhöhter Temperatur mit Luft explosionsfähiges Gemisch. Mit Wasser mischbar. Hygroskopisch. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus. Cyclohexanon, Entzündliche Flüssigkeit. Dämpfe können mit Luft beim Erhitzen des Stoffes über seinen Flammpunkt ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Wenig löslich in Wasser. Wenig flüchtig. Dämpfe schwerer als Luft. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus Diethylenglykolmonobutylether; Schwer entzündliche Flüssigkeit (Flammpunkt zwischen 55 und 100 Grad C). Dämpfe bilden bei erhöhter Temperatur mit Luft explosionsfähiges Gemisch. In Kontakt mit Luft bilden sich Peroxide. Niedere Zündtemperatur. Mit Wasser mischbar. Wenig Hygroskopisch. Wenig flüchtig. Dämpfe viel schwerer als Luft. Von dem Stoff gehen akute oder chronische Gesundheitsgefahren aus. Treibgas; Hochentzündliches Gas. Bildet mit Luft explosionsfähiges Gemisch. Entzündung oder Explosion bei Kontakt mit starken Oxidationsmitteln möglich. Geht beim Abkühlen in eine farblose Flüssigkeit über. Unlöslich in Wasser. Bei Austritt großer Gasmengen entstehen kalte Nebel, die sich am Boden weithin ausbreiten Gefährliche Inhaltstoffe Symbol R-Sätze EINECS CAS Anteile in % Propan Butan Dimethylether Aceton F+ F+ F+ F, Xi 200-827-9 203-448-7 204-065-8 200-662-2 74-98-6 106-97-8 115-10-6 67-64-1 15-20 10-15 30-45 20-35 Butylacetat F, Xi 204-658-1 123-86-4 15-30 N-Methyl-2-pyrrolidon Cyclohexanon Diethylenglykolmonobutylether Xi Xn Xi 12 12 12 11, 36, 66, 67 10, 66, 67 36, 38 10, 20 36 212-828-1 203-631-1 203-961-6 872-50-4 108-94-1 112-34-5 <5 <5 <5 3. Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung : Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Klassifizierungssysteme: Xi – reizend F+ - hochentzündlich Hochentzündlich. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich. Reizt die Augen und die Haut. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Aerosol nicht einatmen. Berührung mit der Haut vermeiden. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch durch Angaben aus der Fachliteratur ergänzt. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Einstufungsrelevant: Propan AUFNAHMEWEGE Hauptaufnahmewege : Der Hauptaufnahmeweg verläuft über den Atemtrakt. Atemwege : Auf Grund erwiesener systemischer Effekte bei hohen Expositionskonzentrationen und in Analogie zu den Homologen ist mit einer gewissen Resorption zu rechnen, deren Rate jedoch durch die unbedeutende Löslichkeit in Wasser und den hohen Dampfdruck relativ niedrig liegen wird. Quantitative Angaben sind nicht verfügbar. Haut : Stoffspezifische Resorptionsraten sind nicht verfügbar. Grundsätzlich sind jedoch aliphatische normale Kohlenwasserstoffe wegen ihrer äußerst geringen Wasserlöslichkeit schlecht hautresorbierbar - sowohl als Gas als auch als Flüssigkeit. Verdauungstrakt : Auf Grund der physikalisch-chemischen Eigenschaften ist eine versehentliche orale Aufnahme in toxikologisch relevanten Konzentrationen unter realen Bedingungen nicht möglich. Heidt & Schwarzfeld GmbH Graffiti-Entferner Sicherheitsdatenblätter Art.Nr. 10618 Seite 2 von 5 erstellt 04/2003 noch 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen ERSTE HILFE Augen : Bei Erfrierungen durch direkten Kontakt mit aus Druckbehältern austretendem Propangas evtl. getragene Kontaktlinsen (Haftschalen) zunächst belassen. Sofortige milde Spülung des betroffenen Auges mit Wasser bei Normaltemperatur. Dabei Lider nicht spreizen. Keine Wärmeanwendung. Für ärztliche Behandlung sorgen. Haut : Bei Kälteschäden durch Kontakt mit unterkühltem flüssigem Propan kontaminierte Kleidung aufschneiden und vorsichtig entfernen. Mit der Haut verbackene Kleidung zunächst belassen. Spülung der kältegeschädigten Bezirke mit warmem (keinesfalls heißem) Wasser. Bewegungsverbot (nicht reiben!). Steriles Abdecken, Schutz vor weiterem Wärmeverlust. Zwischenzeitlich ist unbedingt ein Notarzt zu benachrichtigen (Gefahr der Infektion der Wundstellen). Atmungsorgane : Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand Mund-zu-Nase-Beatmung, falls nicht durchführbar Mund-zu-Mund-Beatmung. Atemwege freihalten. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei Herzstillstand (fehlender Herzschlag, Pulslosigkeit) sofort Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Die Sicherung der vitalen Funktionen (schlagendes Herz und selbständige Atmung) hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Hinweise für den Arzt : Symptomatik der akuten Vergiftung: Erfrierungen bei direktem Augen- oder Hautkontakt mit unterkühlter Flüssigkeit; inhalativ (sehr hohe Konzentrationen): Schwindelgefühl, Übelkeit, Stupor, Muskelschwäche, Krämpfe, Narkose, unregelmäßige Atmung, Bewusstlosigkeit, Tod durch Sauerstoffmangel. Hinweise für die Erste ärztliche Hilfe: Bei ausgedehnten Erfrierungen mit Abfall der Körpertemperatur unverzüglich Wiederaufwärmung des Patienten in einem Wasserbad von 40-42 Grad C. Über die optimale Therapie lokaler Erfrierungen ohne Kerntemperaturerniedrigung (allmähliche Erwärmung oder Eintauchen in maximal 40 Grad C warmes Wasser, ggf. mit Schmerzbekämpfung) besteht noch keine einheitliche Auffassung. Bei drohender Erstickung Frischluft, besser mit Sauerstoff angereicherte Luft zuführen. In schweren Fällen Beatmung, Schocktherapie. Ggf. große Reanimation in Notfallklinik erforderlich. Eine sorgfältige Überwachung des Kreislaufes ist notwendig. Cave Adrenalin und -derivate, weil das Herz gegen deren arrhythmogene Wirkung sensibilisiert ist. Verschlucken : Gewerblich nicht relevant. Bei toxischen Wirkungen durch Vaguserregung (evtl. durch Verunreinigungen) Atropin geben. Empfehlungen : Stoff/Produkt und durchgeführte Maßnahmen dem Arzt angeben. Leber- und Nierenfunktionsproben sowie eine neurologische Nachbeobachtung sind für Spätschadenuntersuchungen in jedem Falle anzuraten. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel Besondere Gefährdung durch den Stoff oder seine Verbrennungsprodukte Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Sonstige Angaben Sand, Löschpulver, CO². Nur Löscher mit Gasdüse einsetzen. Wasser Unverbrannte Kohlenwasserstoffe. Gefahr der Bildung von toxischen Pyrolyseprodukten. Drucksteigung, Berst- und Explosionsgefahr beim Erhitzen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät Bei Flüssigkeitskontakt auf Erfrierungen achten. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezog. Maßnahmen: Alle Zündquellen beseitigen. Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung bzw. eines Atemschutzes vgl. Punkt 8/Atemschutz. Direkten Kontakt vermeiden Umweltschutzmaßnahmen: Darf nicht in das Erdreich, das Grund- und Oberflächenwasser und in die Kanalisation gelangen. Polizei oder Feuerwehr darauf hinweisen. Verfahren zur Reinigung und Aufnahme: Zusätzliche Hinweise: Ausgelaufene Mengen mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur oder Universalbinder) aufnehmen und vorschriftgemäß entsorgen. Kontaminiertes Löschwasser sammeln und ebenfalls entsorgen. Es wird ausdrücklich auf die Punkte 8 (Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung im besonderen) und Punkt 13 (Hinweise zur Entsorgung) hingewiesen. 7. Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen hygienischen Regeln sind zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter trocken und dicht geschlossen halten. Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe- und entlüftung sorgen. Verschütten oder Versprühen in geschlossenen Räumen vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Direkten Kontakt vermeiden und Dämpfe nicht einatmen. Lagerung/Anforderung an Lagerräume und Behälter: Die Lagervorschriften für Druckpackungen der Type DP 1 sind zu beachten (Lagerverordnung Nr. 629/92). Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Vor Erwärmung/Überhitzung schützen. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Bestimmte Verwendung: Zusammenlagerungshinweise: Lagerklasse: Dose vor Gebrauch schütteln. Zu behandelnde Fläche aus ca. 25 cm Entfernung ansprühen und ca. 5-10 Minuten einwirken lassen. Danach Rückstände mit Spachtel oder Schaber entfernen. Falls nötig Vorgang wiederholen. Heidt & Schwarzfeld GmbH Graffiti-Entferner Sicherheitsdatenblätter Art.Nr. 10618 Seite 3 von 5 erstellt 04/2003 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung 8.1 Expositionsgrenzwert, des relevanten Stoffes CAS-NR. BEZEICHNUNG 74-98-6 Propan 106-97-8 Butan 115-10-6 Dimethylether 67-64-1 Aceton 123-86-4 Butylacetat 872-50-4 N-Methyl-2-pyrrolidon 108-94-1 Cyclohexanon 112-34-5 Diethylenglykolmonobutylether LUFTGRENZWERTE AM ARBEITSPLATZ (TRGS 900) 1800 mg/m3 1000 ml/m3 2400 mg/m3 1000 ml/m3 1900 mg/m3 1000 ml/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4 Die mittlere Konzentration soll in keinem 15-Minuten-Zeitraum die 4-fache Grenzwertkonzentration überschreiten . 1200 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 1,5 500 ml/m3 Die mittlere Konzentration soll in keinem 15-Minuten-Zeitraum die 1,5-fache Grenzwertkonzentration überschreiten . 480 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor =1= 100 ml/m3 Die Konzentration soll zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Grenzwertkonzentration. Der Grenzwert schützt vor systemischer Wirkung, die Reizschwelle muss überprüft . werden 80 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4 19 ml/m3 Die mittlere Konzentration soll in keinem 15-Minuten-Zeitraum die 4-fache Grenzwertkonzentration überschreiten. Gefahr der Hautresorption. Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des MAK- und des BAT-Wertes nicht befürchtet zu werden. Geltungsbereich : Dampf 80 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor =1= 20 ml/m3 Die Konzentration soll zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Grenzwertkonzentration. Gefahr der Hautresorption Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des MAK- und des BAT-Wertes nicht befürchtet zu werden. Obwohl die MAK-Kommission den MAK-Wert aufgehoben hat, ist dieser weiterhin gültiger Grenzwert, solange in der TRGS 900 aufgeführt. Arbeitsplatz-Richtgrenzwert der Europäischen Gemeinschaft nach Richtlinie 2000/39/EG (Amtsblatt der EG L 142) Die Umsetzung in nationale Rechtvorschriften TRGS 900 - wird vom AGS geprüft. 8-Stunden Mittelwert: 40,8 mg/m3 (10 ppm) Kurzzeitgrenzwert : 81,6 mg/m3 (20 ppm) Quelle : 05345 100 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor =1= Die Konzentration soll zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Grenzwertkonzentration. . Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des MAK- und des BAT-Wertes nicht befürchtet zu werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition Arbeitsraum - Ausstattung/Belüftung : Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen. Da Dämpfe/Gase schwerer als Luft sind, ist auch für entsprechende Lüftung im Bodenbereich zu sorgen. Einrichtungen zum Erkennen und Melden von Gasgefahren müssen vorhanden sein. Diese müssen selbsttätig wirken, wenn Dichtheit der Anlagen und regelmäßige Kontrollen während des Betriebes nicht gewährleistet sind. Türen in gasdichten Trennwänden müssen selbstschließend oder sicherheitstechnisch verriegelt sein. Schächte und Kanäle müssen gegen das Eindringen des Gases geschützt sein. Apparaturen : Nur geschlossene Apparaturen verwenden. Anlagenteile mit Gasen dürfen nur so angewärmt werden, dass der zulässige Betriebsdruck nicht überschritten wird und keine gefährlichen Reaktionen ausgelöst werden. Während des Anwärmens sind Druck und Temperatur zu überwachen. Kann durch Wärmeeinwirkung ein gefährlicher Druck entstehen, so sind geeignete Sicherheitseinrichtungen vorzusehen. Ist das Austreten des Stoffes nicht zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Abluft nur über geeignete Abscheider ins Freie führen. Emissionsgrenzwerte beachten. Apparate und Öfen nicht in heißem Zustand öffnen. Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Leitungen müssen von ungefährdeter Stelle aus absperrbar sein. Atemschutz Bei sachgemäßen Umgang nicht erforderlich. In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung, Luftgrenzwertüberschreitung) ist das Tragen von Atemschutz erforderlich. Tragezeitbegrenzungen beachten. In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung) ist das Tragen von Atemschutz erforderlich. Tragezeitbegrenzungen beachten. Atemschutzgerät: Isoliergerät Keine Filtergeräte verwenden. Vgl. auch BG Chemie A 008 „Persönliche Schutzausrüstung“. Handschutz Bei sachgemäßen Umgang nicht erforderlich Handschuhmaterial: Gegen Erfrierungen können durch sich schnell entspannendes Gas Lederhandschuhe verwendet werden, ist aber bei sachgemäßen Umgang nicht erforderlich. Augenschutz Es sollte ausreichender Augenschutz getragen werden. Körperschutz Flammhemmende, antistatische Schutzkleidung verwenden, bei sachgemäßem Umgang nicht erforderlich. Da die gesetzlichen Grenzwerte unterschiedlich sind, ist bei den zuständigen Behörden, hierfür nachzufragen. Heidt & Schwarzfeld GmbH Graffiti-Entferner Sicherheitsdatenblätter Art.Nr. 10618 Seite 4 von 5 erstellt 04/2003 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Aggregatszustand: flüssig, gasförmig (Aerosoldose) Farbe . farblos Geruch: charakteristisch Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit Siedepunkt/ Siedebereich (°C): Flammpunkt (°C): Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Explosionsgefahr: n.v. n.v. n.v. gegeben Explosionsgrenzen: untere obere (Vol %) (Vol %) Brandfördernde Eigenschaften: Dampfdruck (bar/20°C) Relative Dichte(g/cm3): Löslichkeit Wasserlöslichkeit: Fettlöslichkeit: Verteilungskoeffizient: n-Oktanol/ Wasser: Viskosität (mm²/s 20° C): PH Verdampfungsgeschwindigkeit: 0,6 n.v. gegeben 3,5 0,77 bei 20°C nicht gegeben bei 20°C n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Zu vermeidende Stoffe: = GEFÄHRLICHES REAKTIONSVERHALTEN Thermische Zersetzung: Butyldiglykol zersetzt sich in der Hitze. Cyclohexanon kann in der Wärme heftig zu harzartigen Stoffen kondensieren, wobei Wasser frei wird. Cyclohexanon zersetzt sich in der Hitze. N-Methylpyrrolidon zersetzt sich in der Hitze Aceton zersetzt sich in der Hitze. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Gefährliche, chemische Reaktionen: beißende und reizende Dämpfe, Wasserstoff, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Nitrose, Keten, Cyan Wasserstoff und andere reizende Dämpfe und Gase. Stark exotherme Reaktion, Hitzeentwicklung mit: Oxidationsmitteln, Aluminium starken Säuren, Nitrose, Gase Alkalihydroxid, Alkalihydroxiden; Brom; Bromoform (+ Spuren Alkali); Isopren (selten); Natrium; Schwefeldichlorid Explosionsgefahr mit: Wasserstoffperoxid -> Peroxide; Polykondensation; Salpetersäuren Mineralsäuren Bromtrifluorid; Difluordioxid; Nitrosylchlorid (+ Katalysator); Dämpfe bilden in der Hitze mit Luft ein explosibles Gemisch, (mit Cyclohexanondampf, Butylacetatdämpfe, Acetondampf) 11. Angaben zur Toxikologie Einstufungsrelevant: Propan Hauptwirkungsweisen : akut: Erfrierungen bei Hautkontakt mit der unterkühlten Flüssigkeit, narkotisierende Wirkung hoher Inhalationskonzentrationen, Tod durch Ersticken bei Sauerstoffverdrängung chronisch: Wirkungen auf die Schleimhäute und auf die Herzfunktion Akute Toxizität : Eine leichte Reizung der Augenbindehaut erfolgt nur bei hohen Gaskonzentrationen. Direkter Augen- oder Hautkontakt mit verflüssigtem Propan (C3-P) kann Erfrierungen mit Verfärbung der betroffenen Areale auslösen. Eine atemtraktirritative Wirkung hat das Gas nur in sehr hohen Konzentrationen. Die kurzzeitige Inhalation von 10000 ppm rief beim Menschen keine Symptome hervor. 100000 ppm hatten nach einigen min. leichte Schwindelerscheinungen zur Folge. Eine narkotisierende Wirkung, die bei noch höheren Konzentrationen einsetzt, geht einher mit Übelkeit, Schwindel, Stumpfsinnigkeit, Muskelschwäche, evtl. Erregung und Krämpfen, unregelmäßiger Atmung und Bewusstlosigkeit. Infolge der sehr leichten Verdampfbarkeit der entspannten Flüssigkeit kann durch Verdrängung des Luftsauerstoffes - besonders in engen Räumen Lebensgefahr durch Ersticken eintreten. Veränderungen der Herzfunktion mit der Folge hämodynamischer Störungen (Hypotonie durch Verringerung der myokardialen Kontraktilität, Sensibilisierung der adrenalininduduzierten Arrhythmie) wurden im Tierexperiment (Hund) ab 33000 ppm nachgewiesen. Obwohl diesbezügliche Erfahrungsberichte am Menschen nicht vorliegen, können in Analogie zu anderen Paraffinen Herzfunktionsveränderungen, vor allem durch Sensibilisierung, nicht ausgeschlossen werden. Chronische Toxizität : Bei wiederholter Exposition gegenüber Propangas wurden folgende Symptome beschrieben: Trockener Husten, Trockenheit im Hals, gastrointestinale Beschwerden, Herzfunktionsveränderungen (Sinustachykardie, Extrasystolie u.a. aus dem EKG ersichtliche Veränderungen). Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität : Reproduktionstoxizität: Es sind keine Angaben verfügbar. Mutagenität: Es sind keine Angaben verfügbar. Kanzerogenität: Es sind keine Angaben verfügbar. Stoffwechsel und Ausscheidung : Stoffspezifische Angaben liegen nicht vor. Eine Metabolisierung in der Leber dürfte jedoch nur in geringem Ausmaß ablaufen. Der Hauptteil der aufgenommenen Verbindung wird über die Lunge abgeatmet. Heidt & Schwarzfeld GmbH Graffiti-Entferner Sicherheitsdatenblätter Art.Nr. 10618 Seite 5 von 5 erstellt 04/2003 12. Angaben zur Ökologie Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit) Ökotoxische Wirkung: Allgemeine Hinweise: Derzeit sind keine Daten des Gemisches hinsichtlich der Persistenz und Abbaubarkeit vorhanden. WGK 1 schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, Gewässer, Abwasser und in den Boden gelangen lassen. Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor. Das Treibgas Propan und Butan heizt den Treibhauseffekt (GPW-global warming potential) an. Andere Daten über das Gemisch, hinsichtlich des Ozonabbaupotential, photochemisches Ozonbildungspotentials sind nicht vorhanden. 13. Hinweise zur Entsorgung Produkt (Empfehlung): Abfallschlüsselnummer: Verpackung (Empfehlung): Vorschriftsmäßige Beseitigung durch Verbrennung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage. Die örtlichen behördlichen Vorschriften sind zu beachten. Abfallschlüsselnummern gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind herkunftsbezogen definiert. Da dieses Produkt in mehreren Bereichen Anwendung findet, kann vom Hersteller keine Abfallschlüsselnummer vorgegeben werden. Die Abfallschlüsselnummer ist in Absprache mit Ihrem Entsorger oder der zuständigen Behörde zu ermitteln (Produkt 200122) Druckdosen sind Einwegbehälter und müssen wie der Stoff entsorgt werden. Für Druckdosen die Restmengen enthalten, ist eine Spezialbehandlung erforderlich. 14. Transportvorschriften Landtransport: ADR Klasse 2 Gase Verpackungsgruppe Technische Bezeichnung: -- Kemler-Zahl: -- UN-Nummer: 1950 Gefahrenzettel: 2.1 Druckgaspackungen Seeschifftransport IMDG/GGVSee Klasse Klasse 2.1 AEROSOLS Verpackungsgruppe II Richtiger technischer Name: EMS-Nummer: 2-13 UN-Nummer: 1950 Marine pollutant: JA Label: 2.1 AEROSOLS 15. Vorschriften Kennzeichnung nach EG-Richtlinien: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig nach Richtlinien der Kommission Nationale Vorschriften: GefStoffV (Oktober 1993) Gefahrsymbol: Xn – gesundheitsschädlich Gefahrenhinweise: R 12 R 18 R 36/38 R 66 R 67 Hochentzündlich Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich Reizt die Augen und die Haut Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Sicherheitsratschläge: S2 S 23 S 24 S 26 S 51 S 60 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Aerosol nicht einatmen Berührung mit der Haut vermeiden Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. F+ - Hochentzündlich Klassifizierung nach VbF: Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung) schwach wassergefährdend Relevante Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnung: ZH 1/701 (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten) ZH 1/703 (Regeln für den Einsatz für Augen- und Gesichtsschutz) ZH 1/706 (Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen) 16. Sonstige Angaben und Vorschriften Organisatorische Schutzmaßnahmen (vgl. TRGS 555) Unterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen anhand der Betriebsanweisung (TRGS 555) mit Unterschrift erforderlich. Die Unterweisungen müssen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Für den Brandfall ist ein Alarmplan aufzustellen. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Quelle :05345 TRGS 900: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte -; Ausgabe Oktober 2000 BArbBl. 10/2000 S. 34-63; zuletzt geändert BArbBl. 10/2002 TRGS 200 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen Ausgabe März 2002; BArbBl. 3/2002 S. 53-64 TRGS 201 Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang Ausgabe Juli 2002; BArbBl. 7-8/2002 S. 140-142 TRGS 400 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Anforderungen Ausgabe März 1998; BArbBl. 3/1998 S. 53-56; mit Änderungen und Ergänzungen BArbBl. 3/1999 S. 62 TRGS 500 Schutzmaßnahmen: Mindeststandards Ausgabe März 1998; BArbBl. 3/1998 S. 57-59 TRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV Ausgabe Dezember 1997; BArbBl. 12/1997 S. 49-58 UBA-Nummer: 12670052 Das Sicherheitsdatenblatt entspricht der Richtlinie der Kommission (93/112/EG). Die Angaben dieses Datenblattes stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen unser Produkt im Hinblick auf etwaige Sicherheitserfordernisse beschreiben. Sie stellen jedoch keine Gewährleistung oder Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne dar. Gesetzliche Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu beachten. Für Druck oder Schreibfehler und Fehler durch Vervielfältigung, selbst wenn diese sinnentstellend sind, wird keine Gewährleistung übernommen.