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EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG
Kommission nimmt Konvergenzbericht zur EuroTauglichkeit von acht EU-Mitgliedstaaten an
Brüssel, 30. Mai 2012 - Die Europäische Kommission hat heute einen Bericht
angenommen, in dem sie die Fortschritte von acht Mitgliedstaaten (Bulgarien,
Tschechische Republik, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und
Schweden) bei der Erfüllung der Konvergenzkriterien der Wirtschafts- und
Währungsunion (WWU) bewertet. Der AEU-Vertrag sieht vor, dass die
Kommission alle zwei Jahre einen solchen Bericht erstellt. Die Kriterien für die
Einführung des Euro umfassen vier stabilitätsorientierte Vorgaben für die
Preisstabilität, die öffentlichen Finanzen, die Wechselkursstabilität und die
Konvergenz der langfristigen Zinssätze, die alle dauerhaft erfüllt sein müssen.
Zudem schreibt der Vertrag vor, dass andere für die wirtschaftliche Integration und
Konvergenz relevante Faktoren - darunter der Zahlungsbilanzsaldo sowie die
Finanz- und Produktmarktintegration - bei der Bewertung zu berücksichtigen sind.
Außerdem müssen die nationalen Rechtsvorschriften im monetären Bereich mit
dem AEU-Vertrag in Einklang stehen.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass zurzeit keines der bewerteten Länder alle
Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt und deren Status als
„Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt“ daher unverändert bleiben
sollte.
Hierzu der für Wirtschaft, Währung und den Euro zuständige
Kommissionsvizepräsident Olli Rehn: „Der heute vorgestellte Konvergenzbericht
zeigt, dass die bewerteten Mitgliedstaaten der Euro-Einführung näher kommen,
wenn auch in unterschiedlichem Tempo. Ich ermutige sie zu einer Politik, die ihnen
zu einem hohen Grad an dauerhafter Konvergenz verhilft. Wirtschaftliche
Konvergenz gibt Ländern die Möglichkeit, die Vorteile der einheitlichen Währung
optimal zu nutzen und sich unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
in ruhigerem Fahrwasser zu bewegen. Hieran haben sowohl die künftigen als auch
die jetzigen Mitglieder des Euroraums ein ganz klares Interesse.“
Die aktuelle Konvergenzbewertung erfolgt im allgemeinen Kontext der in den letzen
beiden Jahren durchgeführten Governance-Reform der WWU. Die wesentlichen
Neuerungen in diesem Bereich, darunter der Ausbau des Stabilitäts- und
Wachstumspakts und die verschärfte Überwachung makroökonomischer
Ungleichgewichte, haben dazu beigetragen, dass der Konvergenzprozess der
einzelnen Mitgliedstaaten und dessen Nachhaltigkeit nun strenger bewertet
werden.
Die Konvergenzkriterien sind:
IP/12/553
Inflation
Zwei Mitgliedstaaten - nämlich Bulgarien und Schweden - erfüllen das
Preisstabilitätskriterium, das anhaltende Preisstabilität und eine Inflationsrate
verlangt, die im Zwölfmonatsdurchschnitt um nicht mehr als 1½ Prozentpunkte
über der Inflationsrate jener – höchstens drei – EU-Mitgliedstaaten liegt, die auf
dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben (der Referenzwert
für die Inflation lag im März 2012 bei 3,1 Prozent).
Öffentliche Finanzen
Das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand ist erfüllt, wenn gegen das
betreffende Land kein Defizitverfahren (nach Artikel 126 Absatz 6) läuft. Von den
acht geprüften Ländern erfüllt nur Schweden dieses Kriterium. Wird das
Defizitverfahren gegen Bulgarien vom Rat aufgehoben, ist das Kriterium auch dort
erfüllt. Alle anderen bewerteten Mitgliedstaaten - Tschechische Republik, Ungarn,
Lettland, Litauen, Polen und Rumänien - erfüllen das Kriterium der Finanzlage der
öffentlichen Hand nicht.
Wechselkursstabilität
Das Kriterium der Wechselkursstabilität erfordert laut Vertrag die Einhaltung der
normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus (WKM) des Europäischen
Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne starke Spannungen und
insbesondere ohne Abwertung gegenüber dem Euro. Von den acht geprüften
Ländern haben Litauen und Lettland im betreffenden Zeitraum am WKM II
teilgenommen. Beide Mitgliedstaaten erfüllen das Wechselkurskriterium.
Langfristige Zinssätze
Von den acht bewerteten Ländern erfüllen nur Rumänien und Ungarn dieses
Kriterium nicht, wonach die durchschnittlichen langfristigen Zinssätze nicht mehr als
2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen Mitgliedstaaten liegen
dürfen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität im Jahr vor der Bewertung das beste
Ergebnis erzielt haben. In Bulgarien, der Tschechischen Republik, Lettland,
Litauen, Polen und Schweden lagen die durchschnittlichen langfristige Zinssätze
beim oder unter dem Referenzwert (5,8 Prozent im März 2012).
Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften
Bei der Prüfung der Rechtsvorschriften wird unter anderem bewertet, inwieweit die
innerstaatlichen Rechtsvorschriften des einzelnen Mitgliedstaats einschließlich der
Satzung seiner nationalen Zentralbank mit den Artikeln 130 und 131 AEUV sowie
der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der
Europäischen Zentralbank vereinbar sind. Zum Berichtszeitpunkt wurde das
entsprechende Kriterium nur von Litauen erfüllt, auch wenn dort in Bezug auf die
Unabhängigkeit der Zentralbank noch eine Unzulänglichkeit festzustellen war.
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Der vollständige Konvergenzbericht ist auf folgender Webseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/convergence_reports_en.htm
Kontakt: :
Amadeu Altafaj Tardio (+32 2 295 26 58)
Vandna Kalia (+32 2 299 58 24)
Audrey Augier (+32 2 297 16 07)
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