EUROPÄISCHE KOMMISSION – PRESSEMITTEILUNG Kommission nimmt Konvergenzbericht zur EuroTauglichkeit von acht EU-Mitgliedstaaten an Brüssel, 30. Mai 2012 - Die Europäische Kommission hat heute einen Bericht angenommen, in dem sie die Fortschritte von acht Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechische Republik, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden) bei der Erfüllung der Konvergenzkriterien der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bewertet. Der AEU-Vertrag sieht vor, dass die Kommission alle zwei Jahre einen solchen Bericht erstellt. Die Kriterien für die Einführung des Euro umfassen vier stabilitätsorientierte Vorgaben für die Preisstabilität, die öffentlichen Finanzen, die Wechselkursstabilität und die Konvergenz der langfristigen Zinssätze, die alle dauerhaft erfüllt sein müssen. Zudem schreibt der Vertrag vor, dass andere für die wirtschaftliche Integration und Konvergenz relevante Faktoren - darunter der Zahlungsbilanzsaldo sowie die Finanz- und Produktmarktintegration - bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. Außerdem müssen die nationalen Rechtsvorschriften im monetären Bereich mit dem AEU-Vertrag in Einklang stehen. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass zurzeit keines der bewerteten Länder alle Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt und deren Status als „Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt“ daher unverändert bleiben sollte. Hierzu der für Wirtschaft, Währung und den Euro zuständige Kommissionsvizepräsident Olli Rehn: „Der heute vorgestellte Konvergenzbericht zeigt, dass die bewerteten Mitgliedstaaten der Euro-Einführung näher kommen, wenn auch in unterschiedlichem Tempo. Ich ermutige sie zu einer Politik, die ihnen zu einem hohen Grad an dauerhafter Konvergenz verhilft. Wirtschaftliche Konvergenz gibt Ländern die Möglichkeit, die Vorteile der einheitlichen Währung optimal zu nutzen und sich unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in ruhigerem Fahrwasser zu bewegen. Hieran haben sowohl die künftigen als auch die jetzigen Mitglieder des Euroraums ein ganz klares Interesse.“ Die aktuelle Konvergenzbewertung erfolgt im allgemeinen Kontext der in den letzen beiden Jahren durchgeführten Governance-Reform der WWU. Die wesentlichen Neuerungen in diesem Bereich, darunter der Ausbau des Stabilitäts- und Wachstumspakts und die verschärfte Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte, haben dazu beigetragen, dass der Konvergenzprozess der einzelnen Mitgliedstaaten und dessen Nachhaltigkeit nun strenger bewertet werden. Die Konvergenzkriterien sind: IP/12/553 Inflation Zwei Mitgliedstaaten - nämlich Bulgarien und Schweden - erfüllen das Preisstabilitätskriterium, das anhaltende Preisstabilität und eine Inflationsrate verlangt, die im Zwölfmonatsdurchschnitt um nicht mehr als 1½ Prozentpunkte über der Inflationsrate jener – höchstens drei – EU-Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben (der Referenzwert für die Inflation lag im März 2012 bei 3,1 Prozent). Öffentliche Finanzen Das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand ist erfüllt, wenn gegen das betreffende Land kein Defizitverfahren (nach Artikel 126 Absatz 6) läuft. Von den acht geprüften Ländern erfüllt nur Schweden dieses Kriterium. Wird das Defizitverfahren gegen Bulgarien vom Rat aufgehoben, ist das Kriterium auch dort erfüllt. Alle anderen bewerteten Mitgliedstaaten - Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien - erfüllen das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand nicht. Wechselkursstabilität Das Kriterium der Wechselkursstabilität erfordert laut Vertrag die Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus (WKM) des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne starke Spannungen und insbesondere ohne Abwertung gegenüber dem Euro. Von den acht geprüften Ländern haben Litauen und Lettland im betreffenden Zeitraum am WKM II teilgenommen. Beide Mitgliedstaaten erfüllen das Wechselkurskriterium. Langfristige Zinssätze Von den acht bewerteten Ländern erfüllen nur Rumänien und Ungarn dieses Kriterium nicht, wonach die durchschnittlichen langfristigen Zinssätze nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen Mitgliedstaaten liegen dürfen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität im Jahr vor der Bewertung das beste Ergebnis erzielt haben. In Bulgarien, der Tschechischen Republik, Lettland, Litauen, Polen und Schweden lagen die durchschnittlichen langfristige Zinssätze beim oder unter dem Referenzwert (5,8 Prozent im März 2012). Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften Bei der Prüfung der Rechtsvorschriften wird unter anderem bewertet, inwieweit die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des einzelnen Mitgliedstaats einschließlich der Satzung seiner nationalen Zentralbank mit den Artikeln 130 und 131 AEUV sowie der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank vereinbar sind. Zum Berichtszeitpunkt wurde das entsprechende Kriterium nur von Litauen erfüllt, auch wenn dort in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank noch eine Unzulänglichkeit festzustellen war. 2 Der vollständige Konvergenzbericht ist auf folgender Webseite abrufbar: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/convergence_reports_en.htm Kontakt: : Amadeu Altafaj Tardio (+32 2 295 26 58) Vandna Kalia (+32 2 299 58 24) Audrey Augier (+32 2 297 16 07) 3