Fall 4: A bittet B, die Bäume im Garten seines Nachbarn N zu fällen, da ihm diese sein Haus verdunkelten. Er verspricht B dafür eine Belohnung in Höhe von 1000 €. Nachdem B die Bäume gefällt hat und die Belohnung einfordert, zeigt A sich irritiert und weiß nicht mehr, wovon B spricht. < zum umgekehrten Fall – A leistet eine Vorauszahlung; während B von Anfang an vor hat, die Bäume nicht zu fällen, s. Rengier BT 1 § 13 Rn 60; hier ohne Bespr> B, der weiß, dass A vor einiger Zeit den Sportwagen des S gestohlen hat, bietet ihm an, den Wagen einen ihm bekannten Hehler zu verkaufen. In Wirklichkeit hat er vor, sich mit dem Wagen auf und davon zu machen. A durchschaut den B, gibt ihm jedoch die Autoschlüssel, da er froh ist, den auffälligen Wagen endlich los zu sein. Strafbarkeit der Beteiligten? Fall 5 (1): Vor einiger Zeit war in der „Sächsischen Zeitung“ zu lesen, dass ein bestimmtes Sofa der Firma „Multipolster“ in Dresden erheblich mehr kostet als dasselbe Sofa von „Multipolster“ in München. Der von der SZ „zur Rede gestellte“ Geschäftsführer von Multipolster Dresden erklärte darauf hin, dass in München der Konkurrenzkampf größer und daher eine andere Preispolitik erforderlich sei. Betrug am Dresdner Kunden? Fall 5 (2): B ist Inhaberin einer Boutique und braucht Platz für die kommende Wintersaison. Vor ihr Geschäft stellt sie daher einen Rollständer mit diversen T-Shirts und Hosen. Außerdem bringt sie ein Schild an, auf dem die Preise mit 39, 95 € für die Shirts und 79, 95 € für die Hosen angegeben und unübersehbar als „Sonderangebot“ ausgewiesen sind S, notorische Schnäppchenjägerin, kann diesem Angebot nicht widerstehen und kauft zwei T-Shirts und eine Hose. Später erfährt sie, dass sie die Waren zum Verkehrswert erworben hat. Strafbarkeit der B? Fall 5 (3): Autohändler A verkauft an P einen Porsche mit der Zusicherung einer Fahrleistung von 14. 000 Kilometern zu einem Preis von 55.000 Euro. Als P wegen eines Defektes die Werkstatt aufsuchen muß, stellt sich – nebenbei – heraus, dass der Wagen bereits mindestens 40.000 Kilometer gefahren sein muß, der bezahlte Kaufpreis aber dem Wert des Wagens entspricht. P sagt, er hätte den Wagen nie gekauft, wenn er gewusst hätte, dass dieser schon so viel gefahren worden sei (vgl. OLG Düsseldorf JZ 1996, 913 sowie BGHSt 16, 220). Strafbarkeit des A? Fall 5 (4): Abwandlung des Kaschmirmantel-Falles: A hat den Kaschmirmantel für besonders günstige 350 Euro gekauft und im Geschäft des V deponiert, um seine weiteren Einkäufe zu erledigen. Als er zurückkehrt, hat der Verkäufer den Mantel gegen einen schlichten Wollmantel ausgetauscht, der allerdings auch 350 € wert ist. A zahlt und geht mit der Tragetasche nach Hause. Strafbarkeit des V? Fall 5 (5) P ist Provisionsvertreter bei der Firma F, die sich darauf spezialisiert hat, spezielle Software für Rechtsanwälte zu entwickeln und zu vertreiben. Als Entgelt für die von ihm vermittelten Vertragsabschlüsse, erhält er von der Firma Provision. Notar N benötigt für sein Notariat eine Software, die auf Grundstücksgeschäfte und Erbangelegenheiten zugeschnitten ist. Er bestellt bei P die Software „Kanzlei 5“, von der P ihm versprochen hatte, dass sie für das Notariat des N geeignet sei. Nachdem N die Rechnung für die gelieferte Ware bezahlt hat, stellt er fest, dass der Schwerpunkt der Inhalte sich mit Verkehrsrecht befasst. Eine solche Software kann N nicht verwenden. Sie ist im übrigen aber ihren Preis wert. P war sich darüber im klaren, dass N „Kanzlei 5“ nicht gebrauchen konnte. Da eine für N brauchbare Ware aber nicht lieferbar war, hatte er sich zu diesem Vorgehen entschlossen. Von seiner Firma ließ P sich dann unter Vorlage des Vertrages die Provision auszahlen. Strafbarkeit des P?