3. 3.1 Methodischer Ansatz Untersuchungsdesign und Datengrundlagen Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben des Bewertungsrahmens, wie sie im „Leitfaden für die Bewertung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2000 bis 20061 sowie den „Gemeinsamen Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren“2 niedergelegt sind. Der Bewertungsprozess gliedert sich in die vier Phasen: Strukturierung, Erhebung, Analyse und Berichterstattung. Die Halbzeitbewertung soll Aufschluss geben über die Programmabwicklung, die Ausgangssituation und die ersten Ergebnisse. Das Untersuchungsdesign ist so angelegt, dass auf die Herausarbeitung der Wirkungen abgezielt wird, die im Rahmen der Bewertung am Ende des Programmplanungszeitraums zu erfassen sind. Die unterschiedliche Dimension der Bewertungsfragen, die Spezifizierungsschwierigkeiten bei den Erfolgskriterien sowie Programmindikatoren und insbesondere die Verfügbarkeit der Daten und Informationen bedingen eine unterschiedliche Intensität in der Erfolgsmessung. Um die Bewertungsfragen vollständig beantworten zu können, wurden die Informationsquellen kombiniert. Dementsprechend breit angelegt ist der Bewertungsansatz. Als Methoden fanden Anwendung: - Vergleich eines Programmindikators mit einer Zielgröße, - Mit-Ohne-Vergleich sowie - Vorher-Nachher-Vergleich. In die Bewertung sind sowohl direkte als auch indirekte Wirkungen einbezogen worden, weil das Programm einzelne Ziele über mehrere Maßnahmen realisiert. Jeder Bewertung liegt eine Zielvorgabe bzw. ein Wert für die Ausgangssituation zugrunde. Für die Mit-Ohne-Vergleiche sind geeignete, möglichst homogene Gruppen abgegrenzt worden. Die Grundlage für die Vorher-Nachher-Vergleiche bilden Monitoringnetze. Im Ergebnis der Zielanalyse sind anhand der Bewertungsfragen und des EPLR3 die Ziele abgeleitet worden. Der Beurteilung des Zielerreichungsgrades bzw. des Erfüllungsgrades der Lenkungsabsicht liegt jeweils ein Bewertungsrahmen zugrunde. Das Ziel gilt als erfüllt, wenn eine weitgehende Übereinstimmung des jeweiligen Vorgabewertes mit dem Ergebnis besteht. Die Beantwortung der im EU-Dokument VI/12004/00 vorgegebenen Bewertungsfragen erfolgte anhand der Programmindikatoren sowie der gebietsspezifischen Indikatoren des EPLR. Die dem Evaluator zugestandene Flexibilität bei der Verwendung der Indikatoren ist nur dann in Anspruch genommen worden, wenn dadurch erst eine sachdienliche Beantwortung der Bewertungsfrage möglich war. Es wurden alle quantifizierten Ziele des EPLR einer Evaluation unterzogen und diese mit der ex-ante-Bewertung abgeglichen. Eine Aufnahme landesspezifischer Bewertungsfragen war nicht erforderlich. Bei einigen 1 2 3 Dokument VI 8865/99-DE Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft 1999; Bewertung, Leitfaden und Dokument VI/4351/02-DE Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft, 2002. Dokument VI/12004/00 endg., Europäische Kommission, Generaldirektion Landwir tschaft, Dezember 2000. THÜRINGER MINISTERIUM FÜR L ANDWIRTSCHAFT , NATURSCHUTZ UND UMWELT: Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2000-2006. 27 Programmindikatoren waren Modifizierungen notwendig, um der landesspezifischen Ausrichtung der Bewertung gerecht zu werden. Ein besonderer Wert ist darauf gelegt worden, die gemeinsamen Bewertungsfragen transparent zu beantworten, damit der Bericht für eine Synthese auf Gemeinschaftsebene nutzbar ist. Die Leitlinien wurden strikt beachtet und die Fragen beantwortet. Im Rahmen der Zwischenbewertung wurden auch die methodischen Voraussetzungen für eine mögliche Aktualisierung der Halbzeitbewertung sowie die ex-post-Bewertung geschaffen und die dazu notwendigen datentechnischen Vorarbeiten geleistet. Die Datengrundlage für die Bewertung sowie für die repräsentativen Aussagen beruht auf zahlreichen, unterschiedlich miteinander verknüpften Datenquellen. Der vorliegenden Halbzeitbewertung liegen zusätzlich zur verfügbaren Datenbasis aus dem Geschäftsbereich des TMLNU zahlreiche, speziell auf die Bewertung ausgerichtete Fallstudien, mehrere Repräsentativanalysen sowie Gebiets- bzw. Betriebsstudien zugrunde (Übersicht 3.1/01). Übersicht 3.1/01: Wirkungsebene Datenbasis für die Halbzeitbewertung des EPLR Thüringen Datenquelle Inhalt Umwelt Pflanzenbau Fallstudie Schlagkartei (44 Betriebe, 2000/2001) Gebietsstudie Wasserqualität (Weidatalsperre, 1992...2002) Betriebsstudie Treibhausgase (185 Betriebe) Dauerversuche Ackerbauextensivierung (3 Standorte, seit 1995) Ackerland (102 Feldstücke, 2002) Laufkäfer (36 Feldstücke, 2002) Repräsentativa nalyse Schlagkartei (1.039 Feldstücke, 1997/98...2000/01) Dauerversuche Wasserqualität (Extensivweide, 1995...2001) Flora Landesmonitori ngnetz Vegetation, Standort- und Bestandesmerkmale (1.039 Feldstücke, 1997/98...2000/01) Fauna Fallstudie Heuschrecken (180 Feldstücke, 2002) Input Flora Fauna Fallstudie Fallstudie Wasserqualität (Acker-/Grünland in Flussaue, 1998...2002) Ackerrandstreifen (57 Feldstücke, 1997...2002) Dauerstilllegung und Zwischenstrukturen (22 Feldstücke, 2002) Vögel Offenland (6 Erfassungsräume) Heckenvögel (8 Heckenabschnitte, 1999...2002) Grünland Input Tagfalter (106 Feldstücke, 2002) Wiesenbrüter (3 Gebiete, 2000...2002) Landschaft Fallstudie Kohärenz, Differenzierung und Eigenart (4 Ausschnitte, 2002) Habitate Fallstudie Feucht-/Nassflächenschutz (10 Gebiete, 2002) 28 Wirkungsebene Datenquelle Sozioökonomie Repräsentativanalyse alle Ebenen (Inanspruchnahme, Ökonomie, Ökologie, Soziales) Inhalt Einkommen (Buchführungsdaten 911 Betriebe, 2000/01) Soziales (148 Betriebe, 3 Gebiete, 2002) Fallstudie Raumwirkungen (4 Verwaltungsgemeinschaften, 2002) Gebietsstudie Vorteilswirkungen (6 Kommunen, 2002) Landesstatistiken Anträge auf Agrarförderung Statistisches Landesamt Analysen Agrarverwaltung Bewilligungsdateien (Ausgleichszulage, -zahlung, KULAP-Beihilfe, Erstaufforstungsprämie) Die Repräsentativität der Bewertung ist durch die Vernetzung geeigneter Informationspools erreicht worden. Um der von der KOM geforderten räumlich und betrieblich differenzierten Analyse zu entsprechen, sind ausschließlich die auf regionaler Ebene verfügbaren Daten verwendet worden. Details hinsichtlich der methodischen Vorgehensweise sind den nachfolgenden Gliederungsabschnitten zu entnehmen. 29 3.2 Benachteiligte Gebiete Kapitel V V.1. In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen: Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten und geringem Produktionspotenzial niederschlagen? V.2. In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen? V.3. In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen? V.4.A. In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen, …durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Belangen des Umweltschutzes in den benachteiligten Gebieten Rechnung trägt? Auf der Grundlage der Empfehlungen des Bewertungsleitfadens wurde die Evaluation der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Daten auf betrieblichen und gebietsspezifischen Vergleichs- und Disaggregationsebenen durchgeführt. Differenziert wird grundsätzlich nach - geförderten und nichtgeförderten Betrieben - benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten - Gebietskategorien (Standort, Rechtsform) im benachteiligten Gebiet. Eine Differenzierung nach geförderten Betrieben im Rahmen der GAK-Fördergrundsätze und dem Thüringischen Landesprogramm (zweite Stufe der Ausgleichszulage) war nicht möglich, so dass die gesamte Ausgleichszulage (Stufe 1 + Stufe 2) der Bewertung zugrunde liegt. In die Untersuchungen wurden ausschließlich Flächen bzw. Betriebe einbezogen, die sich zu 100 % im benachteiligten Gebiet befinden. Das Ergebnis einer Zielanalyse von PLANKL et al. (2003) ist in Abbildung 3.2/01 dargestellt. Dabei sind sowohl die kapitelspezifischen und kapitelübergreifenden Bewertungsfragen als auch der EPLR einbezogen worden. 30 31 KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete Frage V.1. In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen: Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten und geringem Produktionspotenzial niederschlagen? Kriterium V.1-1. Das sich auf Grund der natürlichen Nachteile oder der umweltspezifischen Einschränkungen ergebende Einkommensdefizit wird durch die Ausgleichszulagen bzw. -zahlungen kompensiert. Indikator V.1-1.1. Verhältnis von {Prämie} zu {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} Repräsentativanalyse zur Ermittlung des Einkommens und Bewertung der Einkommenswirkung der Ausgleichszulage Datengrundlage Datenbank Buchführungsergebnisse - Jahresabschlüsse der Test- und Auflagenbuchführung 2000/01 (Betriebe, die in BEVER ausgewertet wurden) - Nur Betriebe, die zu 100 % im benachteiligten bzw. nicht benachteiligten Gebiet liegen - Zuordnung der LVZ für jeden dieser Betriebe nach Kreis- und Gemeindezahlen des Betriebssitzes Grundlage: Gemeindeverzeichnis des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) und Unterlagen der Oberfinanzdirektion Stichprobenumfang - Anzahl ausgewerteter Betriebe (Datenbank Buchführungsergebnisse) Rechtsform Gebiet benachteiligt nicht benachteiligt LVZ - < 23 23-30 > 30 gesamt Haupterwerb 12 53 37 102 130 GbR 7 18 19 44 48 Juristische Person 11 46 25 82 56 gesamt 30 117 81 228 234 erfasste LF (über Datenbank Buchführungsergebnisse) o 39 % benachteiligtes Gebiet o 32 % nicht benachteiligtes Gebiet Datenbank Ausgleichszulage - TLVwA-Datei (Förderfläche, Auszahlungsbetrag, LVZ nach Betrieb; 911 Betriebe) - Nebenerwerbsbetriebe bleiben unberücksichtigt, weil keine Buchführungsdaten vorliegen (1.341 Betriebe) 32 Konventionen - Erwirtschaftetes Einkommen entspricht der Kennzahl „Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand/AK“. Der Anteil Juristischer Personen und Personengesellschaften nimmt mehr als 40 % der Thüringer Testbetriebe ein. Da sich im Gruppenvergleich die Anzahl der Arbeitskräfte je 100 Hektar unterscheiden, kann nur eine Bewertung je AK erfolgen. - Erfassung des Einkommens je AK nach Rechtsform: o Haupterwerbsbetrieb o GbR o Juristische Person - Erfassung des Einkommens je AK nach LVZ-Gruppe: o < 23 o 23-30 o > 30 - Einkommensdefizit = Differenz des verfügbaren Betriebseinkommens außerhalb und im benachteiligten Gebiet (ohne Ausgleichszulage) Mit-Ohne-Vergleich (benachteiligtes/nicht benachteiligtes Gebiet) 33 KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete Frage V.1. In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen: Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten und geringem Produktionspotenzial niederschlagen? Kriterium V.1-1. Das sich auf Grund der natürlichen Nachteile oder der umweltspezifischen Einschränkungen ergebende Einkommensdefizit wird durch die Ausgleichszulagen bzw. -zahlungen kompensiert. Indikator V.1-1.2. Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Ausgleichszahlungen erhalten und in denen die Prämie (a) weniger als 50 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe } (in %) ausmacht (b) zwischen 50 und 90 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} (in %) ausmacht (c) mehr als 90 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} ausmacht (in %) siehe Indikator V.1.-1.1. 34 KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete Frage V.2. In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen? Kriterium V.2-1. Die landwirtschaftlichen Flächen werden weiterhin als solche genutzt. Indikator V.2-1.1. Veränderungen bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) in benachteiligten Gebieten (in Hektar und %) Kalkulationsgrundlagen - Flächenangaben aus Mehrfachanträgen - Ermittlung des Flächenanteiles brachgefallener LF auf der Grundlage der Rückforderungsbescheide der Agrarverwaltung, die aufgrund von Flächendifferenzen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle (GPS-Vermessung) erstellt worden sind - Differenzierung des Indikators in Ackerland, Grünland und sonstige Flächen Methode - Vorher-Nachher-Vergleich in Kombination mit einem Mit-Ohne-Vergleich Konvention Statt der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LNF) wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) als Indikator verwendet, da diese Kennzahl kein Öd- und Unland und auch keine Hofflächen enthält. Die LF liegt näher an der zu untersuchenden Größe, die sich auf die tatsächlich bewirtschaftete Fläche bezieht. 35 KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete Frage V.3. In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen? Kriterium V.3-1. Die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ist für die Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum von entscheidender Bedeutung. Indikator V.3-1.1. Hinweise auf eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die als entscheidender Faktor für die Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum anzusehen ist . Methodenkombination - Befragung einer Stichprobe von landwirtschaftlichen Unternehmen (n = 148) in ausgewählten Kreisen (n = 6) Thüringens (Repräsentativanalyse) - Verknüpfung mit regionalen Daten aus der Statistik (Bevölkerung, Beteiligung am Erwerbsleben, Arbeitsmarktdaten) - Regionale Auswertung der Test- und Auflagenbuchführung - Fallbeispiele auf kommunaler Ebene in den Auswertungsregionen (4 Verwaltungsgemeinschaften) Tabelle V.3-1.1./01: Region Landkreise 1 Gliederung der Auswahl Inanspruchnahme Agrarumweltmaßnahmen benachteiligtes Gebiet Unstrut-Hainich Sömmerda gering nein 2 Saale-Orla-Kreis Saale-Holzland-Kreis mittel ja 3 Schmalkalden-Meiningen Saalfeld-Rudolstadt hoch ja In den ausgewählten repräsentativen Landkreisen Thüringens wurde bei einer Stichprobe landwirtschaftlicher Unternehmen (n = 148) eine Befragung des Betriebsleiters durchgeführt. Für die Analyse und Bewertung erfolgte die Schichtung der Betriebe nach: - Lage im benachteiligten Gebiet, - Beteiligung am KULAP, - Produktionsweise. Tabelle V.3-1.1./02: Umfang und Charakteristik der Stichprobe für Kriterium V.3 -1. Kategorie nicht benachteiligtes Gebiet benachteiligtes Gebiet Anzahl Betriebe 45 85 LF gesamt (ha) 32.203 48.668 575 1.241 Beschäftigte (Personen; 2001) Für die Zuordnung zu einem Gebiet wurden nur Betriebe berücksichtigt, die zu 100 % im benachteiligten bzw. nicht benachteiligten Gebiet liegen. 36 Tabelle V.3-1.1./03: Kategorie Umfang und Charakteristik der Auswahl für die kapitelübergreifenden Fragen 1 und 2 Region 1 Region 2 Region 3 Insgesamt Anzahl Betriebe 48 50 50 148 LF gesamt (ha) 32.658 25.594 41.876 100.128 1.029 2.373 Beschäftigte (Personen; 2001) 585 759 Ebenen der Erfassung von Daten Landkreis: - Bevölkerungsdichte (1991, 2001) - Anteil Frauen an den erwerbsfähigen Personen - Anteil der unter 30-jährigen Personen an den erwerbsfähigen Personen - Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung Landwirtschaftsbetrieb (durch Befragung): - Entwicklung der Beschäftigung (1999, 2001) - Struktur der Beschäftigten (Altersstruktur und Anteil Frauen) - Qualifikation der Beschäftigten - Anzahl Auszubildender - Anteil Beschäftigter in nichtlandwirtschaftlichen Produktionsbereichen der Betriebe Test- und Auflagenbuchführung: - Personalaufwand je vollbeschäftigte Arbeitskraft Bewertung Auf der Grundlage der betrieblichen Angaben werden entsprechend dem Bewertungskonzept der Nachhaltigkeit für landwirtschaftlicher Betriebe der TLL einzelbetriebliche Boniturnoten für die betrieblichen Indikatoren - Beschäftigung - Frauenarbeitsplätze - Arbeitsplätze für Personen jünger 30 Jahre und - Qualifikation ermittelt. Die einzelbetrieblichen Boniturnoten ergeben mittlere Bewertungsnoten der Untersuchungsregionen. In die Bewertung geht die mittlere Bewertungsnote einer Region/eines Gebietes und der Anteil einzelbetrieblicher Bewertungen innerhalb des tolerierbaren Bereiches ein. Diese Bewertung wird ergänzt durch die regionalen Indikatoren - Anzahl Auszubildender je 100 ständig Beschäftigter im Gebiet - Anzahl Betriebe mit Arbeitsplätzen in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen je 100 Betriebe im Gebiet 37 - Anzahl Beschäftigter in nichtlandwirtschaftlichen Produktionsbereichen je 100 ständig Beschäftigter im Gebiet Anzahl Betriebe in Unternehmensverbünden je 100 Betriebe im Gebiet Veränderung des Anteils Frauenarbeitsplätze im Gebiet. Die gemittelten Bewertungen der Untersuchungsregionen dienen als Bewertungsmaßstab. Für die Anpassung landwirtschaftlicher Betriebe an sich ändernde Bedingungen und die Möglichkeit zur Nutzung des technischen Fortschritts bei gleichzeitiger Einhaltung gesellschaftlicher Wertevorstellungen bedarf es Freiräume für betriebliche Entscheidungen. Diese werden durch vorgegebene Toleranzbereiche im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. 38 KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete Frage V.3. In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen? Kriterium V.3-2. Angemessener Lebensstandard für Landwirte Indikator V.3-2.1. Verhältnis von {„Familienbetriebseinkommen“ + nichtlandwirtschaftlichem Einkommen des Betriebsinhabers und/ oder des Ehepartners} zu {dem durchschnittlichen Einkommen von Familien in verwandten Sektoren} Methodenkombination - Repräsentativanalyse in vier Landkreisen innerhalb des benachteiligten Gebietes (Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Kreis SchmalkaldenMeiningen, Kreis Saalfeld-Rudolstadt) - Auswertung von 72 Jahresabschlüssen der Test- und Auflagenbuchführung 2000/01 und Verknüpfung mit Daten aus der Landesstatistik (Arbeitnehmerentgelt) Tabelle V.3-2.1./01: Kriterium Angaben zur Repräsentativanalyse - 2002 ME Gebiet benachteiligt Betriebe LF Grünland Arbeitskräfte Personalaufwand Anzahl ha nicht benachteiligt1) 72 22 98.504 40.621 % LF 27,2 5,4 AK/100 ha LF 2,7 2,4 Anzahl 2.676 €/AK 20.728 963 22.343 1) Kontextinformation Indikatorwahl Der vorgegebene Programmindikator liefert vor dem Hintergrund der agrarstrukturellen Bedingungen in Thüringen keine repräsentative Aussage. Neben den Familienarbeitskräften sind in erheblicher Anzahl auch familienfremde Arbeitskräfte, insbesondere als Arbeitnehmer in Personengesellschaften und Juristischen Personen, Begünstigte der Ausgleichszahlungen. Familienbetriebseinkommen ist auch deshalb kein belastbarer Indikator, weil in der Statistik keine Daten zu Familien landwirtschaftlicher Arbeitnehmer vorliegen. Als gebietsspezifischer Indikator wird deshalb „Personalaufwand je Arbeitskraft“ verwendet. Die Wahl eines verwandten Sektors ist aufgrund stark abweichender sozioökonomischer Verhältnisse nicht zweifelsfrei zu treffen. Bezahlte Beschäftigung zielt auf Teilhabe der in der Landwirtschaft Beschäftigten an der allgemeinen Wohlfahrt der Gesellschaft. Als Vergleich dient deshalb der Landesdurchschnitt, d.h., verglichen wird der Personalaufwand je Arbeitskraft - Landwirt mit den Arbeitsentgelten in Thüringen. Die Aussagekraft dieses Vergleiches ist eingeschränkt, da Arbeitnehmergruppen nur bedingt vergleichbar sind. Neben der Vernachlässigung unterschiedlicher Belastungen mit Steuern und Sozialabgaben werden auch die Besonderheiten der sozialen Sicherung nicht erfasst. 39 KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete Frage V.4.A. In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen, …durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Belangen des Umweltschutzes in den benachteiligten Gebieten Rechnung trägt? Kriterium V.4.A-1. Erhaltung/ Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft Indikator V.4.A-1.1. Anteil der LF, die umweltfreundlich bewirtschaftet wird (in Hektar und in %) (a) davon LF, die für den ökologischen Landbau genutzt wird (in Hektar und %) (b) davon LF, auf der integrierter Pflanzenbau oder integrierter Pflanzenschutz betrieben wird (in Hektar und %) (c) davon LF, die als Weiden mit weniger als 2 GVE/ ha dienen (oder einer spezifischen regionalen Variante hiervon) (in Hektar und %) Kalkulationsgrundlagen 1. Umweltfreundliche Landnutzung gesamt (ha) Summe aus - konventionell bewirtschafteten Ackerflächen mit Stickstoffdüngung (mineralisch + organisch) unter 170 kg N/ha/a (Fallstudie: 8 konventionell wirtschaftende Betriebe, 10.997 ha, 280 Feldstücke; Hochrechnung anhand der Mehrfachanträge) - ökologisch bewirtschafteten Ackerflächen (nur KULAP A1)1) - kontrolliert-integriert bewirtschafteten LF, außer Dauergrünland1) - Dauergrünland abzüglich der Fläche mit einem Tierbesatz > 2 GVE/ha 1) 2. Ökologischer Landbau (LF in ha)1) 3. Integrierter Pflanzenbau (LF in ha)1) 4. Weiden < 2 GVE/ha Summe aus - Dauerweiden und Mähweiden1) - 80 % Streuobstwiesen bzw. sonstige Grünlandflächen (aus Repräsentativanalyse Grünland; hochgerechnet anhand der 1) Mehrfachanträge) abzüglich Weiden > 2 GVE/ha Methode Vorher-Nachher-Vergleich 1 aus Mehrfachanträgen 40 KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete Frage V.4.A. In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen, …durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Belangen des Umweltschutzes in den benachteiligten Gebieten Rechnung trägt? Kriterium V.4.A-1. Erhaltung/Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft Indikator V.4.A-1.2. Anteil der LF, die für den Ackerbau genutzt wird und auf der die ausgebrachte Stickstoffmenge (Wirtschaftsdünger + mineralischer Dünger) weniger als 170 kg/ ha und Jahr beträgt (in Hektar und %) Fallstudie - Auswertung von Ackerschlagkarteien Wirtschaftsweise KULAP Naturraum konventionell ökologisch A1 kontrolliert-integriert A7 Betriebe AF Feldstücke (n) (ha) (n) Buntsandsteinhügelländer 2 4.250 113 Muschelkalkbergländer 3 4.010 86 Vorgebirgslagen 3 2.737 81 Buntsandsteinhügelländer 3 Muschelkalkbergländer 3 Vorgebirgslagen 3 Buntsandsteinhügelländer 3 1.919 194 Muschelkalkbergländer 3 1.930 238 Vorgebirgslagen 3 1.527 110 26 21.411 gesamt 417 4.450 171 71 199 49 1.141 Erfassungsdaten (je Feldstück) - mineralische N-Düngermenge - organische Düngermenge - Ertrag und Fruchtart je Feldstück Berechnungsgrundlagen für die feldstückskonkrete Analyse Ermittlung der anrechenbaren N-Menge aus organischer Düngung - N-Gehalte der organischen Dünger gemäß Richtwerten der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (KERSCHBERGER et al., 2002) - Verluste für Lagerung und Ausbringung gemäß Düngeverordnung (ANONYM, 2003) o Lagerungsverluste Gülle und Jauche 10 % o Lagerungsverluste Festmist 25 % - Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) nach KERSCHBERGER und FRANKE (2001) o Gülle und Jauche 50 % o Stallmist 30 % Untersuchungszeitraum: 2000 und 2001 41 KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete Frage V.4.A. In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen, …durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Belangen des Umweltschutzes in den benachteiligten Gebieten Rechnung trägt? Kriterium V.4.A-1. Erhaltung/ Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft Indikator V.4.A-1.3. Anteil der LF, die für den Ackerbau genutzt wird und auf der die Menge an ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln so bemessen ist, dass spezifische Schwellenwerte berücksichtigt werden (in Hektar und %) Fallstudie - Auswertung von Ackerschlagkarteien Wirtschaftsweise KULAP Naturraum konventionell ökologisch A1 kontrolliert-integriert A7 Betriebe AF Feldstücke (n) (ha) (n) Buntsandsteinhügelländer 2 4.250 113 Muschelkalkbergländer 3 4.010 86 Vorgebirgslagen 3 2.737 81 Buntsandsteinhügelländer 3 Muschelkalkbergländer 3 Vorgebirgslagen 3 Buntsandsteinhügelländer 3 1.919 194 Muschelkalkbergländer 3 1.930 238 Vorgebirgslagen 3 1.527 110 26 21.411 gesamt 417 4.450 171 71 199 49 1.141 Erfassungsdaten (je Feldstück) - Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge - Ertrag und Fruchtart je Feldstück Berechnungsgrundlagen für die feldstückskonkrete Analyse Ermittlung frucht- und ertragsspezifischer Pflanzenschutzmittelkosten - Listenpreise ohne Mehrwertsteuer Untersuchungszeitraum: 2000 und 2001 Auf Programmebene festgelegte Schwelle - fruchtarten- und ertragsspezifische Kostenrichtwerte für Pflanzenschutzmittel Begründung Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes stellen das Leitbild des praktischen Pflanzenschutzes dar. Dieser ist u.a. gekennzeichnet durch eine gezielte und sparsame Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel. Als programmspezifischer Indikator für die Berücksichtigung spezifischer Schwellenwerte bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist ein fruchtartenund ertragsspezifischer Kostenrichtwert (DEGNER, 2002) herangezogen worden. 42 3.3 Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Kapitel V V.1. In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen: Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen? V.4.B. In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen, … durch Verbesserung der Anwendung und Einhaltung von umweltspezifischen Einschränkungen, die durch gemeinschaftliche Umweltrechtsvorschriften geregelt sind? 43 KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Frage V.1. In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen: Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen? Kriterium V.1-1. Das sich auf Grund der natürlichen Nachteile oder der umweltspezifischen Einschränkungen ergebende Einkommensdefizit wird durch die Ausgleichszulagen bzw. -zahlungen kompensiert. Indikator V.1-1.1. Verhältnis von {Prämie} zu {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} Modellrechnung Einkommensausgleich Datengrundlage - Fläche, differenziert nach Lebensraumtyp: o Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH - Richtlinie) in Thüringen, ThürStAnz Nr. 20/2000, Seite1143 -1206 o Bewilligungsdatei NATURA 2000, 2000/01, 2001/02 - Ausgleichszahlung: o Bewilligungsdatei NATURA 2000, 2000/01, 2001/02 Konventionen für die Modellrechnung - Die Flächenangaben der Lebensraumtypen sind der Übersicht „FFH-Gebiete der abschließenden Meldung für Thüringen, Stand Januar 2000“ im ThürStAnz Nr. 20/2000, S. 1143-1206 entnommen. - Anhand der Beschreibung der Grünlandflächen in den Standarddatensätzen des FFH Thüringen, die keine Lebensraumtypen darstellen, erfolgt die Zuordnung zu Extensivgrünland bzw. wertvollen Grünlandtypen. - Die Ausgleichszahlungen erfolgen für Einzelflächen; komplette Betriebe sind nicht betroffen, so dass ein nach Lebensraumtypen differenzierter und auf Einzelflächen bezogener Einkommensverlust zugrunde gelegt wird. - Der Einkommensverlust ist aus dem im EPLR (Kapitel 9, Tabelle 41) ausgewiesenen Betrag zur Deckung des bewirtschaftungsbedingten, maßnahmekonkreten Verlustes der Grünlandextensivierung abzuleiten, indem fallkonkret die gewährte KULAP-Beihilfe in Abzug gebracht wird. Der Differenzbetrag stellt den relevanten Einkommensverlust für die Lebensraumtypen dar, welche den jeweiligen KULAP-Maßnahmen zuordenbar sind. - Der Flächenanteil „Grünland ohne KULAP-Beihilfe“ entstammt der Bewilligungsdatei NATURA 2000. Für die FFH-gemäße Grünlandbewirtschaftung auf diesen Flächen ist der Einkommensverlust bei Bewirtschaftung außerhalb und innerhalb von Naturschutzgebieten vom Evaluator kalkuliert worden. - Das Verhältnis von Prämie zu Einkommensdefizit in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen ergibt sich für die einzelnen Grünlandtypen aus der Differenz des bewirtschaftungsbedingten Verlustes und den Ausgleichszahlungen. 44 KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Frage V.1. In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen: Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen? Kriterium V.1-1. Das sich auf Grund der natürlichen Nachteile oder der umweltspezifischen Einschränkungen ergebende Einkommensdefizit wird durch die Ausgleichszulagen bzw. –zahlungen kompensiert. Indikator V.1-1.2. Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Ausgleichszahlungen erhalten und in denen die Prämie (a) weniger als 50 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe } (in %) ausmacht (b) zwischen 50 und 90 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} (in %) ausmacht (c) mehr als 90 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} ausmacht (in %) Modellrechnung Einkommensverlustausgleich Datengrundlage analog Indikator V.1-1.1. Konventionen für die Modellrechnung analog Indikator V.1.-1.1. Modifizierung des Programmindikators Die Betriebsstruktur in Thüringen hat zur Folge, dass meistens nur einzelne Flächen des Betriebes betroffen sind. Außerdem bewirtschaften einzelne Betriebe Flächen in mehreren Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (unterschiedlicher Einkommensverlust). Die Relevanz für die Betriebe ist oft gering, so dass keine gesicherten Auswirkungen für den jeweiligen Betrieb quantifizierbar sind. Der Anteil begünstigter Betriebe ist deshalb kein objektiver Bewertungsindikator. Für Thüringen wird der Programmindikator modifiziert nach der Art des Gebietes (Grünlandtyp) und das Ergebnis als Flächenanteil mitgeteilt. Ergebnis Flächenanteile mit unterschiedlichem Verlustausgleich auf der Grundlage der verschiedenen Grünlandtypen und deren Verhältnis von Prämie zu Einkommensdefizit. 45 KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Frage V.4.B. In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen, …durch Verbesserung der Anwendung und Einhaltung von umweltspezifischen Einschränkungen, die durch gemeinschaftliche Umweltrechtsvorschriften geregelt sind? Kriterium V.4.B-1. Verbesserte Anwendung und Einhaltung bestimmter umweltspezifischer Einschränkungen, die die landwirtschaftliche Nutzung begrenzen Indikator V.4.B-1.1. Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) (innerhalb der Region, die im Rahmen des Programms gefördert wird), für die umweltspezifische Einschränkungen gelten, die die Landwirte berechtigen, Ausgleichszahlungen zu beziehen (in Hektar und %) Datengrundlage - Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH - Richtlinie) in Thüringen, ThürStAnz Nr. 20/2000, Seite1143 -1206 Konvention Eine Untergliederung des Programmindikators nach der Art der Einschränkung wird als nicht zweckmäßig erachtet, weil sich auf allen Flächen die Biotopverhältnisse nicht verschlechtern dürfen. 46 KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Frage V.4.B. In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen, …durch Verbesserung der Anwendung und Einhaltung von umweltspezifischen Einschränkungen, die durch gemeinschaftliche Umweltrechtsvorschriften geregelt sind? Kriterium V.4.B-1. Verbesserte Anwendung und Einhaltung bestimmter umweltspezifischer Einschränkungen, die die landwirtschaftliche Nutzung begrenzen Indikator V.4.B-1.2. Anteil der zuschussfähigen landwirtschaftlichen Betriebe, die Zahlungen zum Ausgleich für umweltspezifische Einschränkungen beziehen (Anzahl und %) Datengrundlage - Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) ThürStAnz Nr. 20/2000, Seite1143 -1206 - Bewilligungsdatei NATURA 2000 TLVwA (Stand: April 2003) in Thüringen Modifizierung des Programmindikators Für die Gebietskulisse liegen noch keine sicheren Angaben zur Anzahl ausgleichsfähiger Landwirtschaftsbetriebe vor. Die Anzahl dieser Betriebe ist nicht konstant, weil ständig Wechsel der Flächennutzer stattfinden. Für eine Identifizierung der potentiell ausgleichsfähigen Betriebe wäre ein jährlich durchzuführender Abgleich der Anträge auf Agrarförderung (Flächennachweis) mit der Förderkulisse der Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen erforderlich. Eine derartige Erfassung kann erst zur aktualisierten Halbzeitbewertung erfolgen. Als modifizierte Größe wird die Anzahl ausgleichsfähiger Betriebe, die einen Antrag gestellt haben, verwendet. Als gebietsspezifische Zusatzinformation wird das Verhältnis von ausgleichsfähiger LF (Grünland) zur bewilligten Fläche mitgeteilt. 47 KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Frage V.4.B. In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen, …durch Verbesserung der Anwendung und Einhaltung von umweltspezifischen Einschränkungen, die durch gemeinschaftliche Umweltrechtsvorschriften geregelt sind? Kriterium V.4.B-1. Verbesserte Anwendung und Einhaltung bestimmter umweltspezifischer Einschränkungen, die die landwirtschaftliche Nutzung begrenzen Indikator V.4.B-1.3. Verhältnis von {begünstigten landwirtschaftlichen Betrieben in %, gegen die auf Grund der Nichteinhaltung dieser Einschränkungen Sanktionen verhängt wurden} zu {landwirtschaftlichen Betrieben in %, die keine Zahlungen beantragt haben und gegen die auf Grund der Nichteinhaltung Sanktionen verhängt wurden} Datengrundlage Prüfergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen der zuständigen Staatlichen Umweltämter, ergänzt durch Prüfergebnisse der Landwirtschaftsämter (Einhaltung der Guten Fachlichen Praxis und GPS-Vermessung) in Amtshilfe sowie gegebenenfalls Informationen der Oberen Naturschutzbehörde im TLVwA (für NATURA 2000Gebiete, die als Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind) und der Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte (für die übrigen NATURA 2000-Gebiete) bezüglich deren Kontrollen der Einhaltung der Schutzgebietsvorschriften Modifizierung des Programmindikators Das Verhältnis kann für Thüringen nicht ermittelt werden. Der erwartete Vergleich ist für den noch sehr kurzen Verpflichtungszeitraum nicht aussagefähig und erfordert eine aufwendige Analyse, die der ex-post-Bewertung dienen sollte. Als modifizierter Indikator wird das Verhältnis der Anzahl Sanktionen zur Anzahl Begünstigter verwendet. Dabei handelt es sich um Sanktionen aufgrund von festgestellten Ordnungswidrigkeiten, die zur Verschlechterung des Lebensraumes führen, d.h. Verstöße gegen die Sanktionsrichtlinie darstellen. 48 3.4 Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Kapitel VI.1.A. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität? VI.1.B. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers? VI.1.C. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen? VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? VI.2.B. In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)? VI.2.C. In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt ( genetische Vielfalt) auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung des Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten? VI.3. In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten oder geschützt worden? 49 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1.A. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität? Kriterium VI.1.A-1. Verringerung der Bodenerosion Indikator VI.1.A-1.1. Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz vor Bodenerosion oder zur Verringerung der Bodenerosion unterliegen (Anzahl und Hektar) (a) davon Flächen, auf denen die (hauptsächlich) durch Wasser/ Wind/ Bodenbearbeitung verursachte Bodenerosion verringert wurde (in %) (b) davon Flächen, auf denen die Bodenerosion durch die Bodennutzung (Weiden, sonstige Dauerkulturen…) (in %), Landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethoden (Minimalbodenbearbeitung, spezifische Bewässerungsmethoden, Konturnutzung, Bodenbedeckung mit Pflanzen …) (in %), Hindernisse bzw. Umleitungen (Terrassen, lineare Elemente) (in %), die Besatzdichte des Weideviehs (in %) verringert wurde. (c) davon Flächen, auf denen Fördermaßnahmen angewendet werden, die hauptsächlich/ ausschließlich zur Bekämpfung der Bodenerosion dienen (in %) Vorbemerkung Thüringen bietet keine speziellen Maßnahmen zum Erosionsschutz an. Bei den Maßnahmen B4 (Umwandlung von Ackerland in Grünland), C2 (Dauerstilllegung), C61 (Heckenpflege) sowie C7 (Schaffung von Zwischenstrukturen) stellt der Erosionsschutz aber jeweils ein Teilziel dar. Weitere Maßnahmen fördern Wirtschaftsweisen, die unter anderem auch dem Erosionsschutz dienen. Die Förderung von Grünlandflächen und Dauerkulturen mit erosionsschutzwirksamer Bodenbedeckung sowie das generelle Umbruchverbot von Dauergrünland erfüllen zusätzliche Schutzwirkungen, die nicht bewertet werden. Betrachtungen zur Verringerung der Bodenerosion in Folge der Reduzierung der Besatzdichte des Weideviehs sind ohne Relevanz für Thüringen. Datengrundlage - Bewilligungsdatei KULAP - Fallstudie „Auswertung von Ackerschlagkarteien“ 50 Ermittlung des Flächenumfanges Indikator Kategorie KULAP-Maßnahme Gesamt Reduzierung der Bodenerosion B4, C2, C61, C7, (A1: 66,1%, A7: 80,0 %) - anteilig a) Verringerung Wassererosion Erhöhung der Bodenbedeckung B4, C2, C7, (A1: 66,1%, A7: 80,0 %) - anteilig Bodennutzung Nutzungsartenänderung, Dauerstilllegung B4, C2 Hindernisse Verkürzen erosionswirksamer Hanglängen durch Schaffung von Zwischenstrukturen und Pflege von Hecken C61, C7 b) Reduktion durch: Bewirtschaftungsverfahren Winterbegrünung im Ackerbau (überwinternde Hauptfrüchte, Zwischenfrüchte, mehrjähriges Feldfutter) (A1: 66,1%, A7: 80,0 %) – anteilig Direktsaatverfahren im Ackerbau A7: 17,8 % - anteilig c) gezielte Förderung Erosionsschutz im Ackerbau B4, C2, C 61, C7, Ermittlung der potentiell erosionsgefährdeten Ackerfläche - Erosionsgefährdung auf Ackerflächen besteht ab einem mit Hilfe der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (SCHWERTMANN et al., 1987) kalkulierten jährlichen Bodenabtrag von mehr als 3 t/ha. - Die Abschätzung der betroffenen Fläche erfolgte auf Ebene der Landkreise durch kartographischen Abgleich der mittelmaßstäbigen landwirtschaftlichen Standortkartierung (SCHMIDT, 1975) mit der Erosionsübersichtskarte Thüringens (W ERNER, 1997). Ermittlung der gegebenenfalls förderfähigen Fläche - kalkuliert unter Zugrundelegung der prognostizierten Inanspruchnahme des KULAP bis 2006. 51 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1.A. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität? Kriterium VI.1.A-2. Die Verunreinigung des Bodens durch chemische Stoffe wurde verhindert oder verringert. Indikator VI.1.A-2.1. Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz vor Bodenverunreinigung unterliegen (Anzahl und Hektar) (a) davon Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln verringert wurden (in %) (b) davon Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an Pflanzennährstoffen/ Wirtschaftsdünger verringert wurden (in %) (c) davon Flächen, auf denen Fördermaßnahmen angewendet werden, die hauptsächlich/ ausschließlich zur Bekämpfung der Bodenverunreinigung dienen (in %) Vorbemerkung Der Schutz vor Bodenverseuchung wird bewirkt durch die im KULAP vorgegebene Beschränkung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Ausbringungsverbote für Klärschlamm und ähnliche Stoffe. Für eine spezielle Fördermaßnahme zur Sanierung von Kontaminations- und Verdachtsflächen besteht in Thüringen kein Handlungsbedarf (ANONYM, 1999). Die mit der Verpflichtung verbundene Unterlassung der Ausbringung von Abwasser, Fäkalien, Klärschlamm und ähnlichen Stoffen im Sinne des §1 Nr. 2a des Düngemittelgesetzes für die geförderten Flächen der Maßnahmen A1 und C1 bis C9 dient der Vorbeugung einer Gefährdung der Bodenqualität durch Verunreinigung mit chemischen Stoffen. Gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.4.1992 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bundesgesetzblatt Teil 1, S. 918934, 1992 und der Neufassung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Klärschlammverordnung vom 5.5.1993 (ThürStAnz. Nr. 20/1993, S. 775 ff.) darf auf Grünland sowie im Obstbau kein Klärschlamm ausgebracht werden. Damit besteht gemäß dem Fachrecht ein generelles Verbot der Klärschlammausbringung für die Maßnahmen kontrolliert-integrierter Obstbau (A4) und Grünland (B1-B4). Datengrundlage - KULAP-Bewilligungsdatei 52 Ermittlung des Flächenumfangs Indikator KULAP-Maßnahme Gesamtfläche zur Verhinderung oder A1, A4, A7, B1, B22, B232, B3, B4, C1 - C7 Verringerung der chemischen Verunreinigung von Böden a) Ausbringung Pflanzenschutzmittel - Verringerung A4, A7 (B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51)anteilig1) - Verzicht A1, C1, C2, C3, C4, C52, C6, C7, B43, B44, (B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51)-anteilig2) b) Einsatz chemischer Düngemittel - Verringerung A1, A4, A7, B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51 - Verzicht C1, C2, C3, C4, C52, C6, C7, B43, B44 Verzicht auf den Einsatz von Abwasser, Fäkalien, A1, C1, C2, C3, C4, C5, C6, C7 Klärschlamm, u.ä. 1) Flächenanteil der Ausnahmeregelung zur Ampferbekämpfung (etwa 2.400 ha) 2) Flächenanteil ohne Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zur Ampferbekämpfung 53 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1 A. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität? Kriterium VI.1.A-3. Durch den Schutz des Bodens haben sich weitere Vorteile für die landwirtschaftlichen Betriebe oder die Gesellschaft ergeben. Indikator VI.1.A-3.1. Indirekte Auswirkungen in- und außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs, die von vertraglichen Vereinbarungen unterliegenden landwirtschaftlichen Flächen herrühren, (Beschreibung) Es werden keine speziellen methodischen Grundlagen genutzt für die Beantwortung des Indikators. 54 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1.B. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers? Kriterium VI.1.B-1. Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, die Wasser potenziell verunreinigen Indikator VI.1.B-1.1. Flächen, die Vereinbarungen zur Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel unterliegen (in Hektar) (a) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger mineralische Düngemittel ausgebracht wurden (in %) (b) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Wirtschaftsdünger ausgebracht oder auf denen die Besatzdichte verringert wurde (in %) (c) davon Flächen, auf denen landwirtschaftliche Kulturpflanzen angebaut und/ oder Fruchtfolgen eingehalten wurden, die mit geringerem Mitteleinsatz bzw. geringerem Stickstoffüberschuss (im Falle des Einsatzes von Düngemitteln) einhergehen (in %) (d) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden (in %) Datengrundlage - Bewilligungsdatei KULAP - Anträge auf Agrarförderung Ermittlung des Flächenumfanges Kategorie KULAP-Maßnahme Flächen mit verringertem Produktionsmitteleinsatz, gesamt alle KULAP-Maßnahmen, außer C8 a) Einsatz von chemischen Düngemitteln - Verringerung A1, A4, A7, B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51 - Verzicht C1-C4, C52, C6, C7, C9, B233, B43, B44 b) Ausbringung Wirtschaftsdünger - Verringerung1) A1, A4, A7, B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51 - Verzicht C1-C4, C52, C6, C7, C9, B233, B43, B44 c) extensive Fruchtarten/-folgen (für Thüringen (A1, A7)-anteilig relevante Arten: Dinkel, Hafer, Sonnenblumen, Kombination Fruchtartenanteil (aus Anträge auf Öllein, Körnersenf, Phacelia) Agrarförderung und Inanspruchnahme bei A1/A7) d) Ausbringung von Pflanzenschutzmittel 1) 2) 3) - Verringerung A4, A7, (B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51)-anteilig2) - Verzicht A1, C1-C4, C52, C6, C7, C9, B233, B43, B44 (B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51)-anteilig3) einschließlich Verringerung der Besatzdichte (Konvention: Begrenzung des Viehbesatzes führt a priori zur Verringerung des Einsatzes von Wirtschaftsdüngern im Vergleich zu konventionell wirtschaftenden Betrieben) Flächenanteil der Ausnahmeregelung zur Ampferbekämpfung Flächenanteil ohne Pflanzenschutzbehandlung 55 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1.B. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers? Kriterium VI.1.B-1. Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, die Wasser potenziell verunreinigen Indikator VI.1.B-1.2. Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro Hektar auf Grund vertraglicher Vereinbarungen (in %) Fallstudie - Auswertung von Ackerschlagkarteien (KULAP A1/A7) Wirtschaftsweise KULAP konventionell ökologisch kontrolliert-integriert A1 A7 Naturraum Betriebe (n) AF (ha) Feldstücke (n) Buntsandsteinhügelländer 4 5.353 245 Muschelkalkbergländer 6 7.403 422 Vorgebirgslagen 3 2.737 110 Ackerhügelland 3 7.417 262 Buntsandsteinhügelländer 3 255 Muschelkalkbergländer 3 2.153 Vorgebirgslagen 3 153 49 Ackerhügelland 3 706 77 Buntsandsteinhügelländer 5 3.783 251 Muschelkalkbergländer 5 2.152 228 Vorgebirgslagen 3 1.496 81 Ackerhügelland 3 2.544 80 44 36.152 gesamt Erfassungsdaten je Feldstück für Fruchtarten Winterweizen, Winterraps: - mineralische N-Düngermenge - organische Düngermenge - Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge - Behandlungshäufigkeit 71 199 2.075 Wintergerste, Berechnungsgrundlagen für feldstückskonkrete Analyse: Für jeden Betrieb wurden unter Berücksichtigung aller Feldstücke die mittleren N-Düngermengen, Pflanzenschutzmittelkosten und Behandlungshäufigkeiten zu den Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste und Winterraps ermittelt. 56 Ermittlung der anrechenbaren N-Menge aus organischer Düngung - N-Gehalte der organischen Dünger gemäß Richtwerten der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (KERSCHBERGER et al., 2002) - Verluste für Lagerung und Ausbringung gemäß Düngerverordnung (ANONYM, 2003) o Lagerungsverluste Gülle und Jauche 10 % o Lagerungsverluste Festmist 25 % - Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) nach KERSCHBERGER und FRANKE (2001) o Gülle und Jauche 50 % o Stallmist 30 % Ermittlung der Pflanzenschutzmittelkosten an Hand von Listenpreisen ohne Mehrwertsteuer Ermittlung der Pflanzenschutzintensität (Stellvertreter-Indikator für Reduzierung des Pflanzenschutzeinsatzes) wie folgt: a) Summe der Behandlungshäufigkeit von Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden, Molluskiziden und Wachstumsreglern, differenziert nach konventionellem und kontrolliert-integriertem Anbau b) Summe der Mittelkosten analog c) Verringerung Behandlungshäufigkeiten und Mittelkosten gegenüber konventionellem Anbau (%) und Bildung des Mittelwertes aus beiden Kriterien Untersuchungszeitraum: Bewertung: 2000 und 2001 Mit-Ohne-Vergleich Fallstudie - Auswertung von Betriebsheften (KULAP A4) Vorbemerkung: Ein Vergleich des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der N-Düngung zu Obst, Feldgemüse sowie Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen zwischen kontrolliert-integrierter und konventioneller Wirtschaftsweise ist nicht möglich, da im Jahr 2001 mehr als 84 % der Thüringer Anbaufläche dieser Fruchtarten kontrolliert-integriert bewirtschaftet wurden. Die verbleibenden Flächenanteile entfallen auf den ökologischen Landbau und kleinere, nicht für den Vergleich geeignete, konventionell wirtschaftende Betriebe. 57 N-Düngung A4 - Betriebszweig Fruchtart Betriebe (n) Obst Apfel, Sauerkirsche, Pflaume 5 Feldgemüse Kopfkohl, Blumenkohl, Zwiebel, Einlegegurke 6 Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen Kamille, Pfefferminze 2 Erfassungsdaten: pflanzenverfügbare, mineralische und organische N-Mengen Untersuchungszeitraum: 1991/92 und 2000/01 (1991/92 konventionell, 2000/01 kontrolliert-integriert) Bewertung: Mit-Ohne-Vergleich Pflanzenschutz A4 - Betriebszweig Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen Fruchtart Betriebe (n) 1996 2001 Pfefferminze 2 2 Kamille 4 6 Erfassungsdaten: - Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge - Behandlungshäufigkeit Berechnungsgrundlagen: - Ermittlung der Pflanzenschutzmittelkosten an Hand von Listenpreisen ohne Mehrwertsteuer - Ermittlung der Pflanzenschutzintensität (StellvertreterIndikator für Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes); Ermittlung wie in der vorgenannten Fallstudie analog KULAP A1/A7-Ackerbau Untersuchungszeitraum: 1996 und 2001 (in allen Untersuchungsjahren wurde kontrolliert-integriert gewirtschaftet) Bewertung: Entwicklung Anmerkung: Für den kontrolliert-integrierten Obst- und Feldgemüsebau kann kein Vorher-Nachher-Vergleich angestellt werden, da hier die Verschärfung der Bedingungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln infolge der Zulassungssituation (Indikationszulassung) zu starken Veränderungen im Pflanzenschutzmanagement geführt hat. Der vorgegebene Einsatz von Mitteln mit geringerer Toxizität und Breitenwirkung ist meist mit höheren Kosten und Behandlungshäufigkeiten verbunden. 58 Repräsentativanalyse - Landesmonitoring Grünland Verringerung des anrechenbaren Stickstoffeinsatzes auf Grünland (Mittel 2000 bis 2002) Wirtschaftsweise KULAP N-Menge (kg/ha) Referenzsituation (kg/ha) ökologisch A1 43 1801) Grünlandextensivierung B1 86 1801) Extensive Weidenutzung B22 41 1801) Extensive Wiese, Streuobstwiese B3, C51 29 1801) Ackerlandumwandlung in GL B41, B42 39 1801) Schafweiden B232 26 502) 1) 70 dt TM/ha Ertrag, 180 kg N/ha optimale N-Menge 2) 30 dt TM/ha Ertrag, 50 kg N/ha optimale N-Menge Pflanzenschutzintensität auf Grünland: KULAP-Fläche minus Fläche Ausnahmeregelung zur Ampferbekämpfung (B1, B22, B3, B41, B42) Referenzsituation für Grünland: Unkrautregulierung mit Pflanzenschutzmitteln 15 % Flächenanteil bei konventioneller Wirtschaftsweise 59 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1.B. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers? Kriterium VI.1.B-1. Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, die Wasser potenziell verunreinigen Indikator VI.1.B-1.3. Stickstoffbilanz (kg/ha/Jahr) ACKERBAU Datengrundlage - Dauerversuch Ackerbauextensivierung Standorte: Standort Bad Salzungen Burkersdorf Dornburg Landschaft Südwest-Thüringen Thür. Schiefergebirge Randlage des Thür. Beckens Bodenform Bergsalm-Braunerde Berglehm-Braunerde Löß-GriserdeParabraunerde Lehmiger Sand Sandiger Lehm Lehm Substrat Ackerzahl Langjähriger Niederschlag (mm) 32 36 58 586 642 578 Fruchtfolge: 1995 - Winterweizen 1996 - Sommergerste 1997 - Kleegras bzw. Erbsen 1998 - Winterweizen 1999 - Sommergerste 2000 - Erbsen 2001 - Winterweizen 2002 - Triticale Prüfglieder: 1 - konventionelle Bewirtschaftung 2 - kontrolliert-integrierter Ackerbau 3 - ökologischer Landbau Düngung: Prüfglied N kg/ha/Jahr 1 146 2 117 3 79 60 Auswertung: - N-Saldo für Fruchtart Winterweizen im Mittel der Fruchtfolge (anrechenbare N-Menge aus Düngung und Leguminosenvorfrucht) GRÜNLAND Datengrundlage - Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland und KULAP-Dauerversuche Kalkulationsgrundlagen: - N-Zufuhr aus Mineral- und Wirtschaftsdünger sowie symbiontischer N-Fixierung (je 1% Ertragsanteil Leguminosen sind eine N-Fixierung von 4 kg N/ha unterstellt) aus Repräsentativanalyse - N-Abfuhr (Ertrag x N-Gehalt in der Pflanze) aus KULAP-Dauerversuchen Konventionen: 1) N-Saldo ergibt sich aus der Zufuhr organischer und mineralischer Düngung zuzüglich symbiontische N-Bindung abzüglich Entzug mit pflanzlichen Ernteprodukten 2) N-Zugang durch Deposition und Asymbionten und der N-Abgang durch Denitrifikation bleiben bilanzmäßig unberücksichtigt, weil sie einzelflächenbezogen/einzelbetrieblich nicht zu erfassen sind. 61 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1.B. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers? Kriterium VI.1.B-2. Die Transportwege, auf denen chemische Stoffe (vom Oberboden landwirtschaftlicher Flächen oder dem Wurzelraum) in die Grundwasserschichten gelangen, sind ausgeschaltet worden (Auswaschungen, Oberflächenabflüsse, Erosion) Indikator VI.1.B-2.1. Flächen, auf denen Fördermaßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Verringerung des Eintrags von Schadstoffen (durch Oberflächenabflüsse, Auswaschungen oder Erosion) in Grundwasserschichten führen (in Hektar) (a) davon Flächen, die eine bestimmte Bodenbedeckung hatten oder auf denen bestimmte Kulturpflanzen angebaut wurden (in %) (b) davon Flächen, auf denen Oberflächenabflüsse durch andere Mittel als den Anbau bestimmter Kulturpflanzen vermieden wurden (Ackerrandstreifen, Hecken, Konturnutzung, Schlaggröße) (in %) Datengrundlage - Fallstudie Auswertung von Ackerschlagkarteien - Bewilligungsdatei KULAP - Anträge auf Agrarförderung Konventionen - gefährdete Zonen: niederschlagsreiche Verwitterungsstandorte der Vor- und Mittelgebirgslagen mit hoher potentieller Auswaschungsgefahr, die als Ackerland genutzt werden; Flächen liegen innerhalb der Kulisse für benachteiligte Gebiete Ermittlung des Flächenumfanges Kategorie Verringerung des Eintrags Grundwasserschichten gesamt KULAP-Maßnahme von Schadstoffen a) Flächen mit Bodenbedeckung - Winterbegrünung im Ackerbau (überwinternde früchte, Zwischenfrüchte, mehrjähriges Feldfutter) Haupt- [(A1: 68,6 %, A7: 76,5 %)-anteilig]1) b) Vermeidung von Oberflächenabflüssen - Ackerrandstreifen, Dauerstilllegung, Zwischenstrukturen 1) innerhalb des benachteiligten Gebietes 62 in [A1, A7, C1, C2, C7]1) [C1, C2, C7]1) KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1.B. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers? Kriterium VI.1.B-3. Verbesserte Qualität des Oberflächen- und/ oder des Grundwassers Indikator VI.1.B-3.1. Konzentration des (betreffenden) Schadstoffes in dem Wasser, das von Flächen abfließt, die einer vertraglichen Vereinbarung unterliegen = der Anteil des Oberflächenwassers/ des Grundwassers, in dem die Konzentration des betreffenden Schadstoffes einen bestimmten Schwellenwert überschreitet (mg, µg, usw. pro Liter) Datengrundlage 1. Weidegroßversuch im Thüringer Schiefergebirge Standort: Landschaft Hohes Schiefergebirge Bodenform Braunerde aus pleistozäner Fließerde über Schieferschutt Substrat sandig-lehmiger Schluff Langj. Niederschlag (mm) 842 Langj. Temperatur (°C) 5,9 Bewirtschaftung: - extensive Mähstandweide - 1,26 RGV/ha Weidefläche Erfassungsdaten: - Wasserentnahme aus fließender Welle im Unterhangbereich des Weidegebietes, wöchentliche Probenahme - Analysen wöchentlich: NO3, NH4 - Analysen monatlich: Pt, o-PO4, K, SO4 Untersuchungszeitraum: 1995 - 2001 2. Standortvergleich Grünland/Ackerland auf Flußauenstandort Standort: Landschaft Thüringer Becken Bodenform Vega-Gley Substrat Schluffiger Ton Langj. Niederschlag (mm) 500 Langj. Temperatur (°C) 8,2 63 Bewirtschaftung: - Ackerland: 159 kg/ha Mineral-N-Düngung, 70 dt/ha Kornertrag (Winterweizen) - Grünland: extensive Beweidung mit 1,0 RGV/ha, 20 kg N/ha Mineraldüngung Erfassungsdaten: - Wasserentnahme mit Langsonde (Unterdruck) aus Bodentiefe von 50 cm (Sickerwasser) - Analysen wöchentlich: NO3, P Berechnungsgrundlage: - Sickerwassermenge mittels Wassertransportmodell HYDRUS - Berechnung des N-Austrages aus NO3-Konzentration im Sickerwasser und der mittleren jährlichen Wasserabflussmenge (93 mm) - Berechnung der Austauschrate des Bodenwassers (32 %) = Quotient aus Sickerwassermenge (mm) und Feldkapazität im offenen Wurzelraum (mm) x 100 Untersuchungszeitraum: - Grünland: 1998 - 2002 - Ackerland: 2001 - 2002 64 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1.B. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers? Kriterium VI.1.B-4. Durch den Gewässerschutz haben sich weitere Vorteile landwirtschaftlichen Betriebe oder die Gesellschaft ergeben. für die Indikator VI.1.B-4.1. Indirekte Auswirkungen in- und außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs, die von vertraglichen Vereinbarungen unterliegenden landwirtschaftlichen Flächen herrühren (Beschreibung) Fallstudie Wassermonitoring Untersuchungsgebiet: unmittelbarer Einzugsbereich (Wasserschutzgebiet) der Weida-Talsperre (Ostthüringer Schiefergebirge) Untersuchungsfläche: 116 ha; Wasserschutzzone II und III Untersuchungszeitraum: 1992 bis 2002 Methodik: monatliche Wasserprobe-Entnahme aus der Talsperre und Untersuchung auf den Nitratgehalt wöchentliche Probenahme von Sickerwasser (auf landwirtschaftlichen Flächen im Wasserschutzgebiet) und Untersuchung auf Nitratgehalt Erfassungsdaten: N-Düngung, pflanzlicher Stickstoffentzug (Ertrag) NO3 im Sickerwasser Sickerwassermenge 65 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.1.C. In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden … und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen? Kriterium VI.1.C-1. Die Nutzung (Entnahme) von Wasser zum Zwecke der Bewässerung ist verringert bzw. eine Erhöhung der hierfür eingesetzten Wassermengen ist vermieden worden. Indikator VI.1.C-1.1. Flächen, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nicht bewässert wurden (in Hektar) (a) davon Flächen, die auf Grund der direkten Begrenzung des Bewässerungslands nicht bewässert wurden (in %) (b) davon Flächen, die auf Grund geänderter Fruchtfolgen/ Vegetation bzw. Anbaumethoden nicht bewässert wurden (in %) Indikator VI.1.C-1.2. Flächen (Hektar), die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen in geringerem Umfang bewässert wurden (Verbrauch/ Hektar) (a) davon Flächen, die auf Grund der direkten Begrenzung der Bewässerungsrate in geringerem Umfang bewässert wurden (in %) (b) davon Flächen, die auf Grund geänderter Fruchtfolgen/ Vegetation bzw. Anbaumethoden (außer Bewässerung) in geringerem Umfang bewässert wurden (in %) (c) davon Flächen, die auf Grund verbesserter Bewässerungsmethoden in geringerem Umfang bewässert werden (in %) Indikator VI.1.C-1.3. Verringerung der Wassermenge, die zur Bewässerung eingesetzt wurde auf Grund vertraglicher Vereinbarungen( m3 Wasser/ pro Hektar) Indikator VI.1.C-1.4. Wirkungsgrad der Bewässerung bei den wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturpflanzen durch vertragliche Vereinbarungen beeinflusst, d.h. Menge an pflanzlichem Erzeugnis pro Wassereinheit (Tonne/m 3 ) Kriterium VI.1.C-2. Schutz von Wasserressourcen, was deren Menge betrifft Indikator VI.1.C-2.1. Entwicklung der Wasserspiegel des Oberflächen- und des Grundwassers (Beschreibung und/ oder Indikator, der auf Programmebene zu definieren ist) Kriterium VI.1.C-3. Durch den Schutz von Wasserressourcen haben sich weitere Vorteile (für die landwirtschaftlichen Betrieben, den ländlichen Raum, die Umwelt oder für sonstige Wirtschaftssektoren) ergeben. Indikator VI.1.C-3.1. Globale Auswirkungen, die sich auf Grund des Schutzes der Wasserspiegel des Oberflächen- und des Grundwassers ergeben haben (Beschreibung) In Thüringen sind etwa 15.000 ha Beregnungsfläche erschlossen, wovon etwa 5.000 ha jährlich beregnet werden. Dabei handelt es sich überwiegend um beregnungswürdige Kulturen, wie Feldgemüse sowie Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, deren lohnender Anbau unter Thüringer Niederschlagsverhältnissen auf Zusatzwassergaben angewiesen ist. Gegenwärtig wird für diesen relativ geringen Beregnungsflächenumfang Wasser in ausreichender Menge bereitgestellt. Für eine Verringerung der Beregnungswassermenge besteht in Thüringen kein Handlungsbedarf. 66 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? Kriterium VI.2.A-1. Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der Erhöhung) des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und Fauna ist erreicht worden. Indikator VI.2.A-1.1. Flächen, auf denen Fördermaßnahmen zur Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel durchgeführt wurden (in Hektar) (a) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden (in %) (b) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Düngemittel ausgebracht wurden (in %) (c) davon Flächen, auf denen spezifische Produktionsmittel während der kritischen Zeiträume des Jahres nicht eingesetzt wurden (in %) Datengrundlage - Bewilligungsdatei KULAP - Analyse Bewilligungsbescheide für Anträge auf ausnahmsweise Herbizideinsatz zu Rumex obtusifolius/crispus auf Grünland - Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland Ermittlung des Flächenumfanges Indikator KULAP-Maßnahme Fläche mit verringertem Produktionsmitteleinsatz gesamt A1, A4, A7, B1, B2, B3, B4 a) - - b) - Pflanzenschutzmitteleinsatz Ackerbau o reduziert (kontrolliert-integriert) A4, A7 o ohne (ökologischer Landbau) A1-AL, A1-DK, A1-FH Pflanzenschutzmitteleinsatz Grünland o reduziert (B1 bis B42)-anteilig (Ausnahmeregelung zur Ampferbekämpfung) o ohne A1-GL, (B1 bis (Gesamtfläche Ausnahmeregelung Ampferbekämpfung) Düngemitteleinsatz Ackerbau (Stickstoffdünger organisch + mineralisch) o - c) - B42)-anteilig abzüglich zur reduziert A1-AL, A1-DK, A1-FH, A4, A7 Düngemitteleinsatz Grünland (Stickstoffdünger organisch + mineralisch) o reduziert (A1-GL, B1, B2, B3, B4)-anteilig o ohne (A1-GL, B1, B2, B3, B4)-anteilig Verzicht auf Einsatz spezifischer Produktionsmittel während bestimmter Zeiträume fruchtartenspezifische und zeitliche Einschränkungen des Einsatzes von Herbiziden, Insektiziden, Nematiziden, Fungiziden, Graminiziden und Wachstumsregulatoren (Tabelle Anhang-01) 67 A7 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? Kriterium VI.2.A-1. Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der Erhöhung) des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und Fauna ist erreicht worden. Indikator VI.2.A-1.2. Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro Hektar auf Grund vertraglicher Vereinbarungen (in %) Fallstudie - Auswertung von Ackerschlagkarteien (KULAP A1/A7) Wirtschaftsweise KULAP konventionell ökologisch kontrolliert-integriert A1 A7 Naturraum Betriebe (n) AF (ha) Feldstücke (n) Buntsandsteinhügelländer 4 5.353 245 Muschelkalkbergländer 6 7.403 422 Vorgebirgslagen 3 2.737 110 Ackerhügelland 3 7.417 262 Buntsandsteinhügelländer 3 255 Muschelkalkbergländer 3 2.153 Vorgebirgslagen 3 153 49 Ackerhügelland 3 706 77 Buntsandsteinhügelländer 5 3.783 251 Muschelkalkbergländer 5 2.152 228 Vorgebirgslagen 3 1.496 81 Ackerhügelland 3 2.544 80 44 36.152 gesamt Erfassungsdaten je Feldstück für Fruchtarten Winterweizen, Winterraps: - mineralische N-Düngermenge - organische Düngermenge - Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge - Behandlungshäufigkeit 71 199 2.075 Wintergerste, Berechnungsgrundlagen für feldstückskonkrete Analyse: Für jeden Betrieb wurden unter Berücksichtigung aller Feldstücke die mittleren N-Düngermengen, Pflanzenschutzmittelkosten und Behandlungshäufigkeiten zu den Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste und Winterraps ermittelt. 68 Ermittlung der anrechenbaren N-Menge aus organischer Düngung - N-Gehalte der organischen Dünger gemäß Richtwerten der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (KERSCHBERGER et al., 2002) - Verluste für Lagerung und Ausbringung gemäß Düngerverordnung (ANONYM, 2003) o Lagerungsverluste Gülle und Jauche 10 % o Lagerungsverluste Festmist 25 % - Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) nach KERSCHBERGER und FRANKE (2001) o Gülle und Jauche 50 % o Stallmist 30 % Ermittlung der Pflanzenschutzmittelkosten an Hand von Listenpreisen ohne Mehrwertsteuer Ermittlung der Pflanzenschutzmitteleinsatzes (Stellvertreter-Indikator für Reduzierung des Pflanzenschutzeinsatzes) wie folgt: a) Summe der Behandlungshäufigkeit von Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden, Molluskiziden und Wachstumsreglern, differenziert nach konventionellem und kontrolliert-integriertem Anbau b) Summe der Mittelkosten analog c) Verringerung Behandlungshäufigkeiten und Mittelkosten gegenüber konventionellem Anbau (%) und Bildung des Mittelwertes aus beiden Kriterien Untersuchungszeitraum: Bewertung: 2000 und 2001 Mit-Ohne-Vergleich (Vergleich von Betrieben mit unterschiedlicher Wirtschaftsweise innerhalb des benachteiligten bzw. außerhalb des benachteiligten Gebietes) Fallstudie - Auswertung von Betriebsheften (KULAP A4) Vorbemerkung: Ein Vergleich des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der N-Düngung zu Obst, Feldgemüse sowie Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen zwischen kontrolliert-integrierter und konventioneller Wirtschaftsweise ist nicht möglich, da im Jahr 2001 mehr als 84 % der Thüringer Anbaufläche dieser Fruchtarten kontrolliertintegriert bewirtschaftet wurden. Die verbleibenden Flächenanteile entfallen auf den ökologischen Landbau und kleinere, nicht für den Vergleich geeignete, konventionell wirtschaftende Betriebe. 69 N-Düngung A4 - Betriebszweig Fruchtart Betriebe (n) Obst Apfel, Sauerkirsche, Pflaume 5 Feldgemüse Kopfkohl, Blumenkohl, Zwiebel, Einlegegurke 6 Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen Kamille, Pfefferminze 2 Erfassungsdaten: pflanzenverfügbare, mineralische und organische N-Mengen Untersuchungszeitraum: 1991/92 und 2000/01 (1991/92 konventionell, 2000/01 kontrolliert-integriert) Bewertung: Mit-Ohne-Vergleich Pflanzenschutz A4 - Betriebszweig Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen Fruchtart Betriebe (n) 1996 2001 Pfefferminze 2 2 Kamille 4 6 Erfassungsdaten: - Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge - Behandlungshäufigkeit Berechnungsgrundlagen: - Ermittlung der Pflanzenschutzmittelkosten an Hand von Listenpreisen ohne Mehrwertsteuer - Ermittlung der Pflanzenschutzintensität (StellvertreterIndikator für Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes); Ermittlung wie in der vorgenannten Fallstudie analog KULAP A1/A7-Ackerbau Untersuchungszeitraum: 1996 und 2001 (in allen Untersuchungsjahren wurde kontrolliert-integriert gewirtschaftet) Bewertung: Entwicklung Anmerkung: Für den kontrolliert-integrierten Obst- und Feldgemüsebau kann kein Vorher-Nachher-Vergleich angestellt werden, da hier die Verschärfung der Bedingungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln infolge der Zulassungssituation (Indikationszulassung) zu starken Veränderungen im Pflanzenschutzmanagement geführt hat. Der vorgegebene Einsatz von Mitteln mit geringerer Toxizität und Breitenwirkung ist meist mit höheren Kosten und Behandlungshäufigkeiten verbunden. 70 Repräsentativanalyse - Landesmonitoring Grünland Verringerung des anrechenbaren Stickstoffeinsatzes auf Grünland (Mittel 2000 bis 2002) Wirtschaftsweise KULAP N-Menge (kg/ha) Referenzsituation (kg/ha) ökologisch A1 43 1801) Grünlandextensivierung B1 86 1801) Extensive Weidenutzung B22 41 1801) Extensive Wiese, Streuobstwiese B3, C51 29 1801) Ackerlandumwandlung in GL B41, B42 39 1801) Schafweiden B232 26 502) 1) 70 dt TM/ha Ertrag, 180 kg N/ha optimale N-Menge 2) 30 dt TM/ha Ertrag, 50 kg N/ha optimale N-Menge Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Grünland: KULAP-Fläche minus Fläche Ausnahmeregelung Ampferbekämpfung (A1-GL, B1, B22, B3, B41, B42) Referenzsituation für Grünland: Unkrautregulierung mit Pflanzenschutzmitteln bei konventioneller Wirtschaftsweise = 15 % Flächenanteil (Konvention) 71 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? Kriterium VI.2.A-1. Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der Erhöhung) des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und Fauna ist erreicht worden. Indikator VI.2.A-1.3. Hinweise auf einen positiven Fördermaßnahmen zur Verringerung Produktionsmittel auf bestimmten (Beschreibung, und - sofern praktisch Häufigkeit der Arten) Zusammenhang zwischen den des Einsatzes landwirtschaftlicher Flächen und der Artenvielfalt durchführbar - eine Schätzung der 1. Ackerlandextensivierung und Artenvielfalt 1.1. Fallstudien auf Ackerland 1.1.1. Segetalflora (A1, A7) Untersuchungsflächen: 102 Feldstücke (33 x A7, 34 x A1, 35 x konventionell) verteilt auf 4 Naturräume Untersuchungszeitraum: 2002 Methodik: halbquantitative Erfassung auf Gesamtfläche sowie Vegetationsaufnahme auf Flächenausschnitt (400 m², mind. 50 m von Feldrand entfernt) Erfassungsdaten: Arten, Deckungsgrad (BRAUN-BLANQUET), Wuchshöhe Bewertung: Flächenwert = (Lichtwerte aller Arten + Magerkeitswerte1) aller Arten)/2 1) Magerkeitswert = umgekehrt proportional zum Stickstoffzeigerwert nach ELLENBERG et.al. (1992) Dieser Wert berücksichtigt Artenzahlen, sowie Trophie- und Lichtansprüche der einzelnen Arten. Dabei wird davon ausgegangen, dass naturschutzfachlich wertgebende Arten der Segetalflora hohe Lichtansprüche haben und Standorte geringer Trophie besiedeln. Andererseits sind auch artenreiche Segetalgesellschaften mesotropher Standorte von naturschutzfachlicher Bedeutung und werden ebenfalls angemessen berücksichtigt 1.1.2. Wildkräuter (C2, C7) Untersuchungsflächen: 22 Feldstücke C2 und 9 Feldstücke C7 im Ackerhügelland Untersuchungszeitraum: 2002 Methodik: halbquantitative Erfassung auf Gesamtfläche sowie Vegetationsaufnahme auf Flächenausschnitt (25 m²) Erfassungsdaten: Arten, Deckungsgrad (BRAUN-BLANQUET), Wuchshöhe Bewertung: Biodiversität - Wildkräuter 72 1.1.3. Segetalflora (C11, C12) Untersuchungsflächen: Untersuchungsjahr Anzahl Flächen KULAP C11 KULAP C12 1997 4 18 1998 4 10 2002 4 17 gesamt 12 45 Untersuchungszeitraum: Methodik: Erfassungsdaten: Bewertung: 1997 - 2002 mindestens 2 Begehungen/Jahr, Festlegung eines definierten Ackerrandes auf einer Mindestlänge von 100 m Arten; zusätzlich bei Rote-Liste-Arten: Individuenzahlen Flächenwert Segetalflora 1.2. Laufkäfer Untersuchungsflächen: Wirtschaftsweise Naturraum Anzahl Feldstücke (n) Muschelkalkbergländer 4 Ackerhügelland 4 Muschelkalkbergländer 4 Ackerhügelland 4 Muschelkalkbergländer 4 Ackerhügelland 4 C2 Ackerhügelland 3 Vergleichsfläche (konventionell) Ackerhügelland 3 C7 Ackerhügelland 3 Vergleichsfläche (konventionell) Ackerhügelland 3 ökologisch (KULAP - A1) kontrolliert-integriert (KULAP - A7) Vergleichsfläche (konventionell) gesamt 36 Untersuchungszeitraum: 2002 Methodik: je 5 Bodenfallen/Untersuchungsfläche (Wechsel im 2- bis 4-wöchigen Rhythmus) Erfassungsdaten: Arten, Arten- und Individuenzahlen Bewertung: Für jede Untersuchungsfläche wurde an Hand nachfolgender Parameter eine Gesamtpunktzahl errechnet, an Hand derer die Ausprägung der Laufkäferzönose eingestuft werden kann. 73 Tabelle VI.2.A-1.3./01: Bewertungsmatrix „Laufkäfer“ Parameter Anzahl Punkte Arten bis 10 1 (angepasst an Fangzeiten und standörtliche bis 15 2 Gegebenheiten) bis 20 3 > 20 4 Individuen bis 100 1 (absolut, angepasst an Fangzeiten und bis 200 2 standörtliche Gegebenheiten) bis 300 3 > 300 4 bis 1 1 bis 2 2 bis 3 3 >3 4 scheinbar ausgeglichen 1 Rote-Liste-Arten Dominanzstruktur ("Normalverteilung", alle Dominanzklassen) Zusatzpunkte: - neben dem für landwirtschaftliche Nutzflächen typischen Artenspektrum weitere faunistisch bedeutsame Arten vorhanden 1 - andere Prädatoren in auffälliger Anzahl im Bodenfallenmaterial vorhanden 1 1.3. Vögel des Offenlandes Untersuchungsflächen: Wirtschaftsweise Anzahl Feldstücke Ackerfläche (ha) Vergleichsfläche (konventionell) 2 37 ökologisch (KULAP - A1) 3 33 kontrolliert-integriert (KULAP - A7) 3 76 gesamt 8 146 Die Untersuchungsflächen liegen im Naturraum „Thüringer Rhön". Sie sind in Erfassungsräume eingebettet, die gemäß dem jeweiligen Anbauverfahren bewirtschaftet werden und 150 bis 300 ha Gesamtackerfläche umfassen. Untersuchungszeitraum: Erfassungsdaten: Bewertungsmethode: 5 Erfassungstermine im Sommer 2002 Erfassung von Bodenbrütern und Halmbrütern auf der Fläche, Brutvögeln in Randstrukturen der Fläche und Nahrungsgästen Mit-Ohne-Vergleich 74 Tabelle VI.2.A-1.3./02: Bewertungsmatrix „Vögel des Offenlandes“ Parameter Artenzahl (mit Flächenbezug) Individuenzahl (Revierpaare, Boden- und Halmbrüter) Rote-Liste-Arten Maß Punkte < 10 10 - 20 > 20 - 30 > 30 <3 3-6 >6-9 >9 <2 2-4 >4-6 >6 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1.4. Heckenvögel Untersuchungsflächen: - 8 Hecken bzw. -abschnitte: o Arten- und strukturarme Heckenabschnitte: mittelalte, 1-3reihige Baum-/ Strauchhecken, z.T. einreihige Pappelpflanzungen, fehlende Strauchschicht bzw. stark lückig o Arten- und strukturreiche Heckenabschnitte: mittelalte, 2-3reihige Baum-/ Strauchhecken, geschlossene Strauchschicht, stufiger Aufbau Untersuchungszeitraum: 1999 - 2002 Erfassungsdaten: Arten-, Individuenzahl, Nachweisart (z.B. singendes Männchen, Nest) Methode: 5 Begehungen/Jahr, audio-visuelle Erfassung Bewertungsmethode: Vergleich untersuchter Hecken bzw. -abschnitte mit vierreihiger gehölzarten- und strukturreicher Hecke Tabelle VI.2.A-1.3./03: Bewertungsmatrix „Heckenvögel“ Parameter Artenzahl gesamt Individuenzahl gesamt (Anzahl/0,5 km) Individuenzahl - Brutvögel (Anzahl/0,5 km) Rote-Liste-Arten Thüringen Maß Punkte < 10 10 - 25 > 25 - 50 > 50 < 20 20 - 40 > 40 - 60 > 60 < 10 10 - 20 > 20 - 40 > 40 <2 2-3 >3-4 >4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 75 2. Grünlandextensivierung und Artenvielfalt 2.0. Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland Beschreibung des Dauerbeobachtungsnetzes Zum Grünland ist aufgrund der sehr hohen Akzeptanz aller Maßnahmen bereits 1997 ein Netz von Dauerbeobachtungsflächen für ein Monitoring auf Praxisflächen etabliert worden. Dieses Netz umfasste 1.911 Feldstücke mit einer Gesamtfläche von 11.978 ha und diente einer Repräsentativanalyse für die Evaluierung des KULAP Thüringen (ANONYM, 1999). In der Fortführung dieses Beobachtungsnetzes erfolgte eine Anpassung an die Maßnahmen des KULAP 2000 und eine kapazitätsbedingte anteilige Reduzierung der Anzahl Untersuchungsflächen auf 1.039 Feldstücke mit einer Gesamtfläche von 5.703,88 ha (Tabelle VI.2.A-1.3./04). Tabelle VI.2.A-1.3./04: Charakterisierung des Dauerbeobachtungsnetzes KULAP 2000 Wirtschaftsweise ökologisch KULAP Feldstücke für Direktvergleich neue Flächen 1997/98 zu 2000/01 ab 2000 Anzahl Fläche Anzahl Fläche n ha n ha A1-GL 12 105,86 765,57 extensiv Grünlandextensivierung B1 110 2 3,55 extensive Weidenutzung B22 346 Schafweiden B232 51 B233 6 281,37 31 59,30 71,28 2 28,47 44 218,92 2.209,57 extensive Wiese B3 Ackerlandumwandlung in GL B41 44 100,23 B42 20 27,49 B431) - - B441) - - 6 8,71 Extensivweiden Trockenstandorte C311 34 201,92 C312 48 390,46 C313 16 85,53 Bergweiden C32 80 436,39 Feuchtgrünland C33 45 81,33 Wiesenbrütergebiet C341) 1 1,37 13 12,22 164 322,67 Spätschnittwiesen Trockenstandorte C41 10 81,16 Bergwiesen C42 30 163,06 Feuchtwiesen C43 43 138,52 Wiesenbrütergebiete C44 15 127,62 30 103,98 Streuobstwiesen C51 C52 gesamt 875 1) keine bzw. (noch) sehr geringe Inanspruchnahme der Maßnahme 76 5.381,21 Die Auswahl der Feldstücke und Betriebe erfolgte in den Landwirtschaftsämtern unter angemessener Berücksichtigung der einzelnen Betriebstypen, Wirtschaftsweisen und der gebietsspezifischen Standortverhältnisse. Dadurch entstand ein über den gesamten Freistaat Thüringen repräsentativ verteiltes Netz von Dauerbeobachtungsflächen (Abbildung VI.2.A-1.3/01). Die Untersuchungsfläche nimmt 3,74 % der im Wirtschaftsjahr 1999/2000 bewilligten Grünlandflächen ein. Das Netz erstreckt sich über 310 Betriebe, welche 77.675 ha Grünland bewirtschaften und damit 45 % der Thüringer Grünland repräsentieren. Abbildung VI.2.A-1.3./01: Landesmonitoringnetz Grünland Thüringen für das KULAP 2000 (Darstellung: Gemeinden mit Dauerbeobachtungsflächen) Erhebung der Einzelflächendaten a) Standort- und Bewirtschaftungsdaten Erfassung der feldstückskonkreten Standort- und Bewirtschaftungsdaten sowie Angaben zur Betriebsstruktur vor Ort im Landwirtschaftsbetrieb mit einem Erfassungsbogen auf Grundlage einer Erfassungsvorschrift. - Standortdaten: Schutzstatus des Feldstücks, Wasserverhältnisse, Dränung geologische Herkunft, Bodenart, Bodennährstoffgehalte1, Hangneigung, Exposition, Geländestruktur 1 Bei Fehlen aktueller Untersuchungsergebnisse: Bodenprobenahme im Herbst 77 b) - Bewirtschaftungsdaten: organische/mineralische Düngung, Pflegemaßnahmen, Bestandesverbesserungsmaßnahmen, Nutzungsform, Spätschnittgutverwertung, Weideverfahren, Nutzungsfolge, Anzahl Weidetiere Floristische Daten Während der Hauptvegetationszeit von Mai bis Juli wurden feldstückskonkrete Vegetationsaufnahmen wie folgt durchgeführt: - Erstellen einer kompletten Artenliste (Gräser, Kräuter, Leguminosearten) für die auf der gesamten Fläche vorherrschenden Pflanzengemeinschaft. Abweichungen in der Bestandeszusammensetzung auf einzelnen Arealen wurden gesondert aufgenommen. - Schätzung des Anteiles einer jeden Art an der gesamten oberirdischen Trockenmasse - Beurteilung der Bestandesdichte und Bewirtschaftung - Aufzeichnung von Besonderheiten und Abweichungen auf Teilflächen - Ermittlung des Verbuschungsgrades 2.1. Floristische Artenvielfalt 2.1.1. Pflanzengesellschaften des Wirtschaftsgrünlandes 2.1.1.1. Anzahl und Flächenanteil der Grünlandgesellschaften Auf der Grundlage von 1.039 Vegetationsaufnahmen im zweiten Durchgang der Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland sind im Ergebnis entsprechender pflanzensoziologischer Tabellenarbeit die Vegetationseinheiten bzw. Grünlandgesellschaften ermittelt worden. Dabei erfolgte die Sortierung zunächst nach maximaler floristischer Ähnlichkeit. Die Ausscheidung der einzelnen Pflanzengesellschaften wurde nach dem Kenn-/Trennartenprinzip vorgenommen (DIERSCHKE, 1994). Der Benennung von Grünlandgesellschaften liegen folgende Standardwerke zugrunde (SCHUBERT et.al., 1995; SCHUBERT, 2001; POTT, 1992 und OBERDORFER, 1993). 2.1.1.2. Standortangepasste Grünlandgesellschaften Datengrundlage - Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland Herleitung des Flächenanteiles standortangepasster Grünlandgesellschaften: Kategorie Grünlandgesellschaft-Nr. (Landesmonitoring) standortangepasste Grünlandgesellschaften 1-16, 20-36, 41-60, 62, 63, 66-68 sonstige Grünlandtypen Ansaatgrünland; 37, 38, 61 Mähweide, artenarm; 39, 39b, 40 Queckenrasen; 18, 19 nitrophile Saumgesellschaften; 47 78 2.1.1.3. Grünlandgesellschaften und KULAP-Maßnahme Datengrundlage - Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland Herleitung des Flächenanteiles maßnahmekonformer Grünlandgesellschaften: Kategorie Grünlandgesellschaft-Nr. (Landesmonitoring) B1 15, 16, 20, 22-26, 28, 29, 34-36, 41-43, 47 B22 5, 20, 22-25, 34, 35, 36, 41-47 B232 3, 5, 22, 23, 24, 41, 42, 44, 47 B233 5, 6, 7, 25 B3 7, 15, 16, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 35, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47 C31 1-8 C32 21, 23, 24, 57, 32, 33, 34, 36, 44, 47 C33 14, 15, 16, 43, 48, 49 C41 6, 7, 8, 26, 41, 42 C42 12, 15, 16, 20, 21, 26, 27, 29, 30, 31, 57, 52, 34, 35, 43, 45, C43 10, 68, 11, 12, 15, 56, 16, 67, 28, 52 2.1.2. Erhaltungszustand des Grünlandes Als gebietsspezifische Indikatoren für den Erhaltungszustand der Grünlandvegetation werden die - Pflanzenbestandszusammensetzung - Habitatstruktur - Beeinträchtigung herangezogen. Die Bewertung erfolgt als direkter Flächenvergleich (1. und 2. Aufnahmedurchgang). Dabei wird in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden KULAP-Maßnahme ermittelt, ob und in welchem Umfang sich die Pflanzenbestände bezüglich der drei Indikatoren im Untersuchungszeitraum verändert haben. Die jeweiligen Veränderungen werden indikatorspezifisch bewertet und abschließend zu einem Gesamtwert zusammengefasst. Pflanzenbestandszusammensetzung Die Bewertung der Pflanzenbestandszusammensetzung erfolgt im direkten Flächenvergleich mittels einer naturschutzfachlichen Wertzahl, dem Grünlandwert (G-Wert). Die methodischen Grundlagen wurden durch VON BRACKEL und LIEPELT (1998) erarbeitet. JÄGER (2003) hat den methodischen Ansatz anhand eines umfangreichen Datenmaterials validiert und eine Modifizierung vorgenommen. Methode - Auflistung der naturschutzfachlich wertgebenden Arten des Grünlandes in Thüringen 79 - Zuordnung von Zeigerwerten (zwischen 1-gering/schwach und 5-hoch/stark) für 80 - - o Magerkeit (m-Zahl): Zahl ist N-Zeigerwert nach ELLENBERG et.al. (1992) umgekehrt proportional; Magerkeitszahl 1 entspricht N-Zahl 5 o Gesellschaftsbindung (t-Zahl): Einstufung nach pflanzensoziologischer Literatur und Expertenwissen o Seltenheit (r-Zahl): - zurückgehende Arten ohne Rote-Liste-Status und RL 3: r=3 - RL 0, RL 1, RL 2 und potentiell gefährdete Arten: g=5 (m und t werden nicht gewertet) - alle nicht in der Roten Liste stehenden Arten: r=0 Ableitung des Grünlandwertes (gewichtet; nach Ertragsanteil) o g-Wert einer Art: g=(m+2t+r)/4 o Wichtungfaktor für Bewertung des Bestandes: Ertragsanteil (%) Wichtungsfaktor r 1 + 1,5 1-2 1,8 3-5 2,1 6-9 2,4 >10 2,7 o G-Wert des Pflanzenbestandes einer Fläche: G=g1xFaktor...gnxFaktor Ermittlung der Nettowirkung Im direkten Flächenvergleich (Vorher-Nachher) bilden die Veränderungen der GWerte die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Nettowirkung. Diese resultiert aus der Differenz der Anzahl Flächen mit Zunahme des G-Wertes minus Anzahl Flächen mit Abnahme des G-Wertes (%) einer Stichprobe (z.B. aller untersuchten Flächen einer KULAP-Maßnahme) Habitatstruktur Die Wirtschaftsweise beeinflusst maßgeblich die Habitatqualität für Tiere. Dieser Einfluss lässt sich erfassen, während die tatsächliche Präsenz zahlreicher Tierarten von vielen bewirtschaftungsunabhängigen Faktoren abhängt. Die Habitatstruktur wird aus der vertikalen und horizontalen Struktur eines Bestandes abgeleitet. Für die vertikale Struktur (Schichtung) erfolgt die Berechnung eines Index. Zu dessen Ermittlung werden die Arten des Grünlandes je nach Wuchstyp einer der Kategorien Obergräser/-kräuter, Mittelgräser/-kräuter und Untergräser/-kräuter zugeordnet. Die prozentualen Anteile an Arten der Ober-, Mittel- und Unterschicht der Bestände leiten sich aus den Ertragsanteilen der betreffenden Arten ab. Der Schichtungsindex wird wie folgt berechnet: Schichtungsindex = (Mittelwert der beiden Schichten mit den geringsten Anteilen) x3 81 Beispielrechnung für den Schichtungsindex: Parameter ME Oberschicht Ertragsanteil % 33 50 80 100 Mittelschicht Ertragsanteil % 33 50 10 0 Unterschicht Ertragsanteil % 33 0 10 0 - 100 75 30 0 Schichtungsindex Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Der Schichtungsindex erreicht Werte zwischen 0 und 100. Hohe Werte stehen für Bestände mit starker Differenzierung der vertikalen Schichtung, niedrige Werte kennzeichnen Bestände mit Tendenz zur Einschichtigkeit. Dabei kann es sich bei gut bewerteten Beständen sowohl um solche mit mosaikartiger Struktur handeln, als auch um Bestände mit lückiger Oberschicht, die die Herausbildung einer ausgeprägten Mittel- und Unterschicht zulässt. Für die Bewertung wird unterstellt, dass Veränderungen von mehr als 10 Punkten des Ausgangswertes nicht mehr im Bereich der natürlichen Abundanzschwankungen einzelner Arten liegen, sondern auf die Wirkung der Wirtschaftsweise zurückzuführen sind. Die horizontale Struktur der Bestände wird im wesentlichen durch die Wuchsform der darin vorkommenden Pflanzenarten (z.B. Horstpflanzen, Rosetten, Halbrosettenpflanzen, kriechende und kletternde Pflanzen) und deren Verteilung geprägt. Ein besonders hoher Einfluss geht dabei von den Kräutern aus, deren Ertragsanteil daher in dieser Untersuchung als Maß für die Horizontalstruktur der Bestände herangetragen wird. Als Optimum wird ein Kräuterertragsanteil zwischen 40 und 60 % angesehen, entsprechend der Zusammensetzung der meisten naturschutzfachlich wertvollen Pflanzengesellschaften wie magere Flachlandwiesen, mesophile Bergwiesen und Kalkmagerrasen. Abweichungen vom Optimalbereich werden je nach Ausmaß als suboptimal eingestuft (Tabelle VI.2.A-1.3./05). Tabelle VI.2.A-1.3./05: Bewertung der Kräuterertragsanteile als Maß für die horizontale Bestandesstruktur Wertklasse Ertragsanteil (%) Bewertung 1 40 - 60 optimal 2 20 - 40 bzw. 60 - 70 suboptimal 3 < 20 bzw. > 70 schlecht Als Veränderung im direkten Flächenvergleich wird gewertet, wenn eine Veränderung des Ertragsanteils der Kräuterfraktion die Umgruppierung in eine benachbarte Wertklasse bedingt. Die Veränderungen in der vertikalen Schichtung (> 10 Punkte Zu-/Abnahme der Einzelfläche) wie auch die der horizontalen Schichtung (Wechsel der Kräuterfraktion der einzelnen Fläche in benachbarte Wertklasse) bilden die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Nettowirkung. Die Nettowirkungen aus den Veränderungen der vertikalen und horizontalen Struktur werden zum Mittelwert für die Habitatstrukturveränderung zusammengefasst. 82 Beeinträchtigung Verschiedene Arten bzw. -gruppen gelten bei Überschreitung bestimmter Ertragsanteile als Zeiger für Störungen des Erhaltungszustandes einer Pflanzengemeinschaft (Narbenschäden, Eutrophierung, Unter- oder Übernutzung). Dieser Arten wurden zu Indikatorgruppen zusammengestellt und Schwellenwerte für eine deutliche sowie für eine nicht mehr tolerierbare Beeinträchtigung des Pflanzenbestandes definiert (Tabelle VI.2.A-1.3./06). Tabelle VI.2.A-1.3./06: Indikatorgruppen und Schwellenwerte für Erhaltungszustandes von Grünland Gruppe Taraxacum officinale (Gemeiner Löwenzahn) wissenschaftlicher Name Taraxacum officinale die Beeinträchtigung Beeinträchtigung intolerable ab x % EA 1) Beeinträchtigung ab x % EA 1) 20 40 Rumex obtusifolius Urtica dioica, Rumex obtusifolius, (Stumpfblättriger Ampfer) Rumex crispus, Arctium spec. 10 20 Agropyron repens (Quecke) Agropyron repens, Artemisia vulgaris, Tanacetum vulgare 20 40 Meum athamathicum (Bärwurz) Meum athamanticum, Poa chaixii 20 50 Polygonum bistorta (Schlangenknöterich) Polygonum bistorta, Petasites hybridus, Filipendula ulmaria 20 40 Holcus mollis/ lanatus (Weiches/ Wolliges Honigggras) Holcus mollis, Holcus lanatus, Bromus hordeaceus, Bromus sterilis 15 30 Geranium sanguineum (Blut-Storchschnabel) Geranium sanguineum, Origanum vulgare, Clinopodium vulgare, Polygonatum odoratum, Verbascum spp. 10 50 Brachypodium pinnatum (Fiederzwenke) Brachypodium pinnatum 20 40 Plantago major (Breitwegerich) Plantago major, Capsella bursapastoris, Stellaria media, Poa annua, Chamomilla suaveolens, Tripleurospermum maritimum, Polygonum aviculare, Urtica urens, Ranunculus repens, Chenopodium album, Chenopodium polyspermum, Convolvulus arvensis, Fumaria officinalis, Lamium purpureum 10 20 Deschampsia caespitosa Deschampsia caespitosa (Rasenschmiele) 15 40 Anthriscus sylvestris (Wiesenkerbel) 20 40 Anthriscus sylvestris, Heracleum sphondylium, Chaerophyllum hirsutum, Chaerophyllum aureum, Aegopodium podagraria 1) Summe der Arten einer Gruppe 83 des Im direkten Flächenvergleich (Vorher-Nachher) wurde ermittelt, inwieweit eine Überschreitung der Schwellenwerte erfolgt ist. Die Veränderungen, d.h. Zu- oder Abnahme von Beeinträchtigungen, in jeder einzelnen Vegetationsaufnahme bilden die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Nettowirkung. Diese ergibt sich aus der Differenz der Anzahl Flächen mit Zunahme der Beeinträchtigung minus Anzahl Flächen mit Abnahme der Beeinträchtigung (%) einer Stichprobe (z.B. aller untersuchten Flächen einer KULAP-Maßnahme). Die Bewertung der Nettowirkung erfolgt für alle drei Indikatoren des Erhaltungszustandes (Pflanzenbestandszusammensetzung, Habitatstruktur, Beeinträchtigung) nach einer Bewertungsmatrix (Tabelle VI.2.A-1.3./07). Tabelle VI.2.A-1.3./07: Bewertungsmatrix für Indikatoren des Erhaltungszustandes von Grünland (Pflanzenbestandzusammensetzung, Habitatstruktur, Beeinträchtigung) Nettowirkung (%)1) Pflanzenbestand/ Habitatstruktur Punkte Erfüllung der Lenkungsabsicht Beeinträchtigung Zunahme > 20 Abnahme 4 sehr gut Zunahme > 10 - 20 Abnahme 3 gut Zunahme > 0 - 10 Abnahme 2 mittel Abnahme 0 - 10 Zunahme 1 eingeschränkt Abnahme > 10 Zunahme 0 unzureichend 1) Flächenanzahl mit Zunahme (%) minus Flächenanzahl mit Abnahme (%) 2.1.3. Artenvielfalt der Grünlandvegetation Als Indikator für die Arten Vielfalt des Extensivgrünlandes in Thüringen wird die Anzahl besonders wertvoller grünlandtypischer Arten nach der Artenliste des gWertes verwendet. 2.1.4. Vorkommen gefährdeter Grünlandpflanzenarten (Rote-Liste-Arten Thüringen) Modifizierung des EPLR-Zieles Das EPLR-Ziel (Kap.6), das Vorkommen gefährdeter Grünland-Pflanzenarten auf 15 % der Flächen mit Verpflichtungen nach KULAP-B und auf 35 % der Flächen mit Verpflichtungen nach KULAP-C zu erhalten beruht auf dem erreichten Stand des Vorgängerprogrammes (1997/98). Als gefährdete Arten wurden seinerzeit die Gefährdungskategorien 0, 1, 2, 3 sowie § (nach § 20 a, Abs. 5, BNatschG bzw. § 18 ThürNatG besonders geschützt) der Rote-Liste-Arten Thüringen 1993 (WESTHUS und ZÜNDORF, 1993) verwendet. Für die Halbzeitbewertung wird ein direkter Flächenvergleich 1997/98 zu 2000/01 vorgenommen, der auf einer Stichprobe von 1.039 anstelle ehemals 1.911 Untersuchungsflächen basiert. Außerdem blieben die nur mit § bezeichneten Arten unberücksichtigt und die Bewertung erfolgte anhand der aktuellen Rote-Liste-Arten Thüringen (FRITZLAR und W ESTHUS, 2001) in der einzelne Arten ihren Schutzstatus verloren haben. Daraus resultiert im direkten Flächenvergleich eine deutliche Verringerung des Flächenanteiles mit RLT gegenüber den der Zielvorgabe zugrunde 84 liegenden Ergebnissen der Evaluierung des KULAP in Thüringen (ANONYM, 1999). Die sich aus diesen veränderten Berechnungsgrundlagen ergebenden Flächenanteile werden als Ausgangssituation deklariert. Als modifizierte Zielvorgabe wird die Erhaltung bzw. Erhöhung dieses Ausgangsflächenanteiles betrachtet. Datengrundlage Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland (875 Dauerbeobachtungsflächen für direkten Vergleich 1997/98 zu 2000/01) 2.1.5. Verbuschung Datengrundlage Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland (875 Dauerbeobachtungsflächen für direkten Vergleich 1997/98 zu 2000/01) Schätzung des Flächenanteils mit Gehölzen auf jeder Dauerbeobachtungsfläche Schätzrahmen: Verbuschung Beschreibung ohne beginnend einzelne Büsche, bis 5% verbuschte Fläche fortschreitend einzelne Büsche, 5-10 % verbuschte Fläche mittel zahlreiche Büsche/Gehölzgruppen nesterweise, 10-30 % Fläche) stark zahlreiche Nester, hochwüchsige Büsche, 30-80 % Fläche flächendeckend über 80 % der Fläche 2.2. Faunistische Ausstattung des Extensivgrünlandes 2.2.1. Heuschrecken (B1, B2, B3, C31, C32, C33, C41, C42, C43) Untersuchungsflächen: a) 154 Feldstücke b) 26 Feldstücke (je 7 für C31, C32, C42 und 5 für C43) Untersuchungszeitraum: a) 2002 b) 1997, 1998, 2002 Methodik: halbquantitative Erfassung auf der Gesamthöhe (visuell, akustisch) während 2-maliger Begehung der Fläche Erfassungsdaten: Zielarten1 Bewertung: Für jede Untersuchungsfläche wurde ein HeuschreckenWert errechnet, an Hand dessen die Ausprägung der Heuschreckenzönose eingestuft wird Heuschreckenwert (H) = Zielarten mit weniger speziellen Habitatansprüchen + 2 Zielarten mit speziellen Habitatansprüchen 1 Einteilung in 13 anspruchslose und 29 anspruchsvolle Spezies (Tabelle Anhang-02) 85 Zur Bewertung der Flächen unterschiedlicher Standorte wird zusätzlich eine Boniturnote vergeben: Naturschutzfachliche Bedeutung der Fläche Boniturnote Mager- und Trockenstandorte Berg- und Feuchtgrünland sehr hoch 5 H > 10 H>8 hoch 4 8 < H < 10 6<H<8 durchschnittlich 3 4<H<8 4<H<6 gering 2 2<H<4 2<H<4 sehr gering 1 H<2 H<2 Bei Vorliegen mehrjähriger Versuchsergebnisse erfolgt ein Vorher-NachherVergleich. 2.2.2. Schmetterlinge (C31, C32, C33, C41, C42, C43) Untersuchungsflächen: 106 Feldstücke Untersuchungszeitraum: 2002 Methodik: Käscherfänge entlang eines Transektes (200 m) und qualitative Aufnahme auf der gesamten Fläche; 5 Begehungen Erfassungsdaten: Arten- und Individuenzahl Auswertung: Berechnung des Schmetterlings-Wertes (S-Wert) je Aufnahmefläche unter Zugrundelegung von Zielarten1 und Klassifizierung der Flächen nach ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung Schmetterlingswert (S) = anpassungsfähige Arten + 2anspruchsvolle Zielarten Bewertungsmatrix: Naturschutzfachliche Boniturnote Bedeutung der Fläche Mager- und Trockenstandorte Berg- und basisch sauer Feuchtgrünland sehr hoch 5 S > 18 S>8 S > 10 hoch 4 13 < S < 18 6<S<8 7 < S < 10 durchschnittlich 3 8 < S < 13 4<S<6 4<S<7 gering 2 4<S<8 2<S<4 2<S<4 sehr gering 1 S<4 S<2 S<2 1 Tabelle Anhang-03 86 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? Kriterium VI.2.A-2. Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen [landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Viehhaltung), Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen während der entscheidenden Zeiträume, Größe der Schläge], die für die Flora und Fauna von Vorteil sind, sind erhalten oder wiedereingeführt worden. Indikator VI.2.A-2.1. Flächen mit umweltfreundlichen Anbaumustern landwirtschaftlicher Kulturpflanzen [Kulturarten (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Viehhaltung), Kombinationen von Kulturpflanzen und Größe einheitlich bestellter Schläge], die auf Grund von Fördermaßnahmen erhalten/ wiedereingeführt wurden (in Hektar) Datengrundlage - Bewilligungsdatei KULAP - Anträge auf Agrarförderung Ermittlung des Flächenumfanges (LF ohne spezifische biotische Schutzfunktion) Indikator Kategorie KULAP-Maßnahme umweltfreundliche Anbauformen landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Pflanzenbau ökologisch, davon Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Mais, Feldfutter, Stilllegung ohne Nawaro, Hackfrüchte, Dauerkulturen, Feldgemüse, HDG, Sonstige A1 Pflanzenbau kontrolliert-integriert, davon Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Mais, Feldfutter, Stilllegung ohne Nawaro A7 Hopfen, Obst-/Weinbau, Feldgemüse, HDG, Sonstige A4/A7 Grünland ökologisch A1-GL Grünland extensiv, davon Weiden/Mähweiden Schafweiden Wiesen B1, B22 B232 B3 Ackerlandumwandlung in Grünland B41, B42 Die ermittelten Flächenanteile repräsentieren alle relevanten, geförderten Flächen, unabhängig von der gegebenen bzw. sich entwickelnden naturschutzfachlichen Wertigkeit (Habitatqualität). 87 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? Kriterium VI.2.A-2. Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen [landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Viehhaltung), Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen während der entscheidenden Zeiträume, Größe der Schläge], die für die Flora und Fauna von Vorteil sind, sind erhalten oder wiedereingeführt worden. Indikator VI.2.A-2.2. Flächen, die auf Grund von Fördermaßnahmen während der kritischen Zeiträume mit einer umweltfreundlichen Vegetation/ mit umweltfreundlichen Ernterückständen bedeckt waren (in Hektar) Datengrundlage - Bewilligungsdatei KULAP - Fallstudie „Auswertung Ackerschlagkarteien“ - Repräsentativanalyse Landesmonitoringnetz Grünland Ermittlung des Flächenumfanges (LF ohne spezifische biotische Schutzfunktion) Indikator Kategorie KULAP-Maßnahme Vegetation/Bedeckung Winterbegrünung im Ackerbau (A1: 66,1 %, A7: 80,0 %)-anteilig während kritischer (überwinternde Hauptfrüchte, Zeiträume Zwischenfrüchte, mehrjähriges Feldfutter, Beibehaltung der Stoppelfelder Schaffung neuer Flora/Fauna Lebensräume ganzjährige Begrünung Dauerkulturen (Obstbau) späte Heumahd für B41, B42, B43, B44 von A4-anteilig B3-anteilig 88 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? Kriterium VI.2.A-2. Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen [landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Viehhaltung), Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen während der entscheidenden Zeiträume, Größe der Schläge], die für die Flora und Fauna von Vorteil sind, sind erhalten oder wiedereingeführt worden. Indikator VI.2.A-2.3. Hinweise (gegliedert nach Hauptnutzungsart der landwirtschaftlichen Flächen) auf einen positiven Zusammenhang zwischen dem Anbau von Kulturpflanzen oder der Bodenbedeckung auf landwirtschaftlichen Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen, und der Auswirkungen auf die Artenvielfalt (Beschreibung, und - sofern praktisch durchführbar – Schätzung der Anzahl der Nester/ Gelege (von Vögeln) und der Würfe (von Säugetieren usw.) oder der Häufigkeit der Arten (bzw. der Beobachtungshäufigkeit) Die Ergebnisse dieses Indikators werden aus den Ergebnissen des Indikators VI.2.A.-1.3. abgeleitet und basieren somit auf gleicher Datengrundlage. 89 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? Kriterium VI.2.A-3. Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die Erhaltung schutzbedürftiger Arten ausgerichtet worden. Indikator VI.2.A-3.1. Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen, die insbesondere auf Arten oder Gruppen wild lebender Tiere ausgerichtet sind (in Hektar und Angabe der Tierarten) (a) davon Flächen, auf denen weit verbreitete Arten vorkommen (in %) (b) davon Flächen, auf denen besondere Arten vorkommen (in %) (c) davon Flächen, auf denen im Rückgang befindliche Arten vorkommen (in %) (d) davon Flächen, auf denen Arten vorkommen, deren Populationen stabil sind oder zunehmen (in %) (e) davon Flächen, in denen Bodenorganismen vorkommen (in %) (f) davon Flächen, auf denen Arten vorkommen, die in internationalen Listen mit bedrohten Arten aufgeführt sind (in %) Fallstudie Wiesenbrüter Untersuchungsflächen: 111 Wiesenbrütergebiete Untersuchungszeitraum: 2000 Methodik: 3 Begehungen je Gebiet auf festgelegter Route, akustische und visuelle Erfassung Erfassungsdaten: Erfassung der ausgewählten Zielarten: Kiebitz, Bekassine, Brachvogel, Wachtelkönig, Grauammer, Weißstorch, Wiesenpieper, Schafstelze, Braunkehlchen Auswertung: - Zuordnung der Zielarten zu den Kategorien des Indikators deutscher Name wissenschaftlicher Indikator Name (a) (b) (c) (f) weit verbreitet besondere Art geförderte Art1) internat. Schutz2) Großer Brachvogel Numenius arquata x x Wachtelkönig Crex crex x x Bekassine Gallinago gallinago x x Kiebitz Vanellus vanellus x x Grauammer Miliavia calandra x x Schafstelze Moticalla flava x x Braunkehlchen Saxicola rubetra x x Wiesenpieper Anthus pratensis x x Weißstorch Ciconia ciconia x x 1) 2) gemäß RLT gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie 90 x x - Von den aufgeführten Vogelarten gelten Großer Brachvogel, Wachtelkönig, Bekassine, Kiebitz und Grauammer als besonders bedeutsame Indikatoren für intakte Wiesenbrütergebiete. Die Habitatansprüche der übrigen Vogelarten Schafstelze, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Weißstorch sind dagegen breiter angelegt, weswegen sie zur Kategorie a), „weit verbreitete Arten“ gezählt werden. Ermittlung des Flächenanteils je Kategorie anhand der Ergebnisse des Wiesenbrütermonitorings (2000) 91 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.A. In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen? Kriterium VI.2.A-3. Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die Erhaltung schutzbedürftiger Arten ausgerichtet worden. Indikator VI.2.A-3.2. Entwicklung der Populationen spezifischer Arten auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen (vgl. Indikator 3.1) (sofern praktisch durchführbar, Schätzung der Größe der Populationen) oder sonstige Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen den Fördermaßnahmen und der Häufigkeit dieser spezifischen Arten (Beschreibung) Fallstudie Wiesenbrütermonitoring Untersuchungsgebiete: 3 Wiesenbrütergebiete (Rohrwiesen bei Seehausen, Haßleber und Alperstedter Ried, Werra-Aue) Untersuchungsfläche: 604 ha (C44-Flächen) Untersuchungszeitraum: 2000 und 2002 Methodik: 3 Begehungen je Gebiet auf festgelegter Route, akustische und visuelle Erfassung Erfassungsdaten: Erfassung ausgewählter Zielarten und Brutpaare: Kiebitz, Bekassine, Brachvogel, Wachtelkönig, Grauammer, Weißstorch, Wiesenpieper, Schafstelze, Braunkehlchen 92 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.B. Kriterium VI.2.B-1. Indikator VI.2.B-1.1. In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden, …durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)? Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind, sind auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten worden. Auf landwirtschaftlichen Flächen vorhandene Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind und durch Fördermaßnahmen geschützt werden (Anzahl der Standorte/ Vereinbarungen; Gesamtzahl er Hektar, durchschnittliche Größe) (a) davon Habitate, die sich auf Grund einer spezifischen Bodennutzung oder herkömmlicher Anbaumethoden gebildet haben (in %) (b) davon Habitate, die sich auf Grund der Verhinderung von Überwucherung der Flächen (Ausbreitung von Gebüsch usw.) oder auf Grund der Aufgabe der Flächen gebildet haben (in %) (c) davon Habitate in Gebieten, die unter Natura 2000 fallen (in %) (d) davon Habitate, die insbesondere von spezifischen Arten oder Gruppen von Arten genutzt werden (in %) (e) davon Habitate, die auf der maßgeblichen geographischen Ebene als seltene Habitate einzustufen sind (in %) Datengrundlage - KULAP-Bewilligungsdatei - Landesmonitoringnetz Grünland - FFH-Bewilligungsdatei Ermittlung des Flächenumfanges Habitat KULAP-Maßnahme gesamt C1, C5, C9, (B233, C3, C4, A1-GL, B1, B22, B232, B233, B3)-anteilig a) Habitate, aus spezifischer Nutzung (besonders wertvolle Habitate) hervorgegangen - Ackerrandstreifen C1 - Schafhutungen/Magerweiden auf Trockenstandorten (C312, C313, B233)-anteilig1) - Extensivweiden auf Trockenstandorten, Feuchtgrünland und Wiesenbrütergebiete - Spätschnittwiesen auf Trockenstandorten, Berg-, (C4, B43, B44)-anteilig1) Feuchtgrünland und Wiesenbrütergebiete im Überflutungsbereich der Flüsse - Streuobstwiesen - Extensive Teiche und Ufersäume - besonders wertvolle Extensivgrünland1) Berg-, (C311, C32, C33, C34)-anteilig1) C5 C9 Grünlandgesellschaften 93 auf (A1-GL, B1, B22, B232, B3)-anteilig1) Habitat KULAP-Maßnahme b) Habitate erhalten durch Verhinderung von Verbuschung bzw. Flächenaufgabe (besonders wertvolle Habitate) - Extensivweiden (C3, B233)-anteilig1) - Spätschnittwiesen C4-anteilig1) - Streuobstwiesen C5 - besonders wertvolle Extensivgrünland1) Grünlandgesellschaften auf (A1-GL, B1, B22, B232, B3)-anteilig1) c) Habitate in NATURA 2000-Gebieten - FFH-Lebensraumtypen Grünlandtypen und weitere wertvolle (A1-GL, B1, B22, B232, B233, B3, B4, C3, C4, C5)-anteilig1) d) Habitate spezifischer Arten1) - besonders wertvolle Grünlandgesellschaften mit RLT (A1-GL, B1 bis B4, C3, C4, C5)- - spezifische Rote-Liste-Biotoptypen Thüringen anteilig1) e) seltene Habitate - spezifische Rote-Liste-Biotoptypen Thüringen (A1-GL, B1 bis B4, C3, C4, C5)anteilig1) 1) Tabelle Anhang-04 94 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.B. In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden, …durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)? Kriterium VI.2.B-2. Ökologische Infrastrukturen, einschließlich Ackerrandstreifen (Hecken…) oder nicht bewirtschaftete Schläge landwirtschaftlicher Flächen, denen eine Habitatfunktion zukommt, sind geschützt oder verbessert worden. Indikator VI.2.B-2.1. Geförderte ökologische Infrastrukturen mit Habitatfunktion oder geförderte, nicht bewirtschaftete Schläge auf Flächen, die mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stehen (in Hektar und/ oder Kilometer und/oder Anzahl der Standorte/ der Vereinbarungen) (a) davon Infrastrukturen/Flächen, die lineare Merkmale aufweisen (Hecken, Mauern usw.) (in %, in Kilometern) (b) davon Infrastrukturen/ Flächen, die nicht bebaute Schläge oder Bereiche (d.h. aus ökologischen Gründen stillgelegte Schläge/ Bereiche, sonstige nicht bewirtschaftete Schläge/Bereiche usw.) oder teilweise nicht bewirtschaftete Schläge/Bereiche (Ackerrandstreifen, auf denen Unkräuter nicht bekämpft und/oder keine Düngemittel ausgebracht werden) aufweisen (in %) (c) davon Infrastrukturen/Flächen, die isolierte Merkmale (Baumgruppen usw.) aufweisen (Anzahl) (d) davon Infrastrukturen/Flächen, mit denen bestehende, für die Natur sehr wichtig Habitate verbessert werden, indem ihrer Zersplitterung entgegengewirkt wird (in %) Datengrundlage - KULAP-Bewilligungsdatei Ermittlung des Flächenumfanges: Umweltinfrastrukturart KULAP-Maßnahme Infrastrukturen und Bracheflächen gesamt C1, C2, C61, C64, C7 a) linienförmige Strukturen (Hecken, Ackerrandstreifen, Zwischenstrukturen) C1, C61, C7 b) nicht bewirtschaftete Flächen C2, C7, C61, C64 c) Flächen mit punktförmigen Strukturen nicht vorhanden/nachgewiesen d) Biotopverbundflächen C2, C61, C64, C7, 95 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.B. In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden, …durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)? Kriterium VI.2.B-3. Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet werden) oder aquatische Habitate sind vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen oder Sedimenteintrag der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen geschützt worden. Indikator VI.2.B-3.1. Flächen, auf denen geförderte Anbaumethoden oder -praktiken angewendet werden, die Auswaschungen, Oberflächenabflüsse oder Einträge von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln/Erosionsmaterial in angrenzende wertvolle Feuchtgebieten oder aquatische Habitate verringern/ unterbinden (in Hektar) (a) davon Flächen, auf denen Methoden zur Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel angewendet werden (in %) (b) davon Flächen, auf denen Oberflächenabflüssen und/oder Erosion vorgebeugt wird (in %) (c) davon Flächen, auf denen die Auswaschungen verringert werden (in %) Datengrundlage - Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland - Bewilligungsdatei KULAP Kalkulation des Flächenumfanges Konventionen: - An ausgewiesene Flächen mit Feucht-/Nasswiesengesellschaften im Ergebnis der Repräsentativanalyse Grünland grenzen mit höchster Wahrscheinlichkeit wertvolle aquatische Habitate an (eindeutige Lagebeziehung). - Weitere, an geförderte Ackerland-/Grünlandflächen angrenzende wertvolle aquatische Habitate sind ohne eine äußerst aufwendige Repräsentativanalyse einschließlich einer GIS-Anwendung nicht quantifizierbar. - Modifizierung des Programmindikators: Der vorgegebene Indikator wird auf die von Flächen mit Feucht-/Nasswiesengesellschaften ausgehende Schutzwirkung eingeschränkt. 1. Ermittlung des Flächenanteils Feucht-/Nasswiesengesellschaften in der Repräsentativanalyse (Nr. 10-16, 31, 49, 50, 52, 55, 56, 68, differenziert nach KULAP- Maßnahmen; vgl. Tabelle Anhang-05 Kalkulation des Indikators auf Landesebene anhand der Bewilligungsdatei KULAP 2. Flächenanteil der Teilindikatoren a) Flächenanteil1 KULAP-Maßnahmen ohne Düngung und Pflanzenschutz b) Flächenanteil1 KULAP-Maßnahmen mit ganzjähriger Bodenbedeckung c) Flächenanteil1 KULAP-Maßnahmen ohne Düngung und Pflanzenschutz sowie mit ganzjähriger Bedeckung 1 Flächen mit Feucht- und Nasswiesengesellschaften 96 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.B. In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden, …durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)? Kriterium VI.2.B-3. Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet werden) oder aquatische Habitate sind vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen oder Sedimenteintrag der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen geschützt worden. Indikator VI.2.B-3.2. Angrenzende wertvolle Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die auf Grund von Fördermaßnahmen geschützt werden (in Hektar) (a) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die vor Eutrophierung und/oder Sedimenteinträgen geschützt werden (in %) (b) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die vor dem Eintrag toxischer Stoffe geschützt werden (%) (c) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die unter Natura 2000 fallen (d) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die insbesondere für spezifische Arten oder Artengruppen von Nutzen sind (in %) (e) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die auf der maßgeblichen geographischen Ebene als seltene Habitate einzustufen sind (in %) Datengrundlage 1. Fallstudie Feuchtgebietsschutz Untersuchungsgebiet: 7 Feuchtgebiete in Flussauen (Ulster, Werra, Nesse, Unstrut, Apfelstädt) und 1 Feuchtgebiet in einer Bachaue (Grimmelbach), 1.951 ha (überwiegend innerhalb der FFH-Gebietskulisse liegend) Untersuchungszeitraum: 2002 Erfassungsmethode: Kartierung der aktuellen Nutzungsart flurstückskonkret mit Bezug auf Inanspruchnahme von KULAP-Maßnahmen und Ermittlung des Flächenanteils von Gewässern und Feuchtgebieten außerhalb der LF 2. Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland Ermittlung des Flächenanteils Feucht-/Nasswiesengesellschaften differenziert nach KULAP-Maßnahmen (Nr. 10-16, 31, 49, 50, 52, 55, 56, 68 - siehe Tabelle Anhang-05) 3. Bewilligungsdatei KULAP 97 Kalkulation des Flächenumfangs 1. Geschützte angrenzende wertvolle Feuchtgebiete oder aquatische Habitate gesamt o Landesmonitoring: Fläche Feucht-/Nasswiesengesellschaften, die angrenzen an Feuchtgebiete oder aquatische Habitate außerhalb der LF; Kalkulation auf Landesebene anhand des Flächenanteils je KULAP-Maßnahme 11.264 ha o Fallstudie: Flächenanteil aquatischer Habitate außerhalb LF am Umfang Feucht-/Nasswiesengesellschaften im Untersuchungsgebiet 41 % o Fläche aquatischer Habitate, die an geförderte LF angrenzt 11.264 ha x 41 v.H. = 4.618 ha 2. Flächenanteil der Teilindikatoren a) Flächenanteil KULAP-Maßnahmen ohne Düngung und ohne Pflanzenschutzmaßnahmen b) Flächenanteil KULAP-Maßnahmen ohne Düngung und ohne Pflanzenschutzmaßnahmen c) Flächenanteil außerhalb LF in 7 FFH-Gebieten (Fallstudie) d) Flächenanteil c) + Flächenanteil Wiesenbrütergebiet außerhalb LF (Repräsentativanalyse) abzüglich Wiesenbrüterfläche aus c) e) auf Landesebene nicht quantifizierbar; aufwendige Fallstudie erforderlich 98 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.2.C. In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt ( genetische Vielfalt) auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert worden, …durch Sicherung des Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten? Kriterium VI.2.C-1. Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/ Arten ist gesichert worden. Indikator VI.2.C-1.1. Tiere/ Pflanzen, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen gehalten/angebaut werden (Anzahl der Einzeltiere bzw. der Hektar, aufgegliedert nach Rasse/Sorte) (a) davon Tiere/Pflanzen, die in Listen der Gemeinschaft oder in internationalen Listen aufgeführt sind: World Watch List der FAO, International Undertaking on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (internationales Vorhaben betreffend die pflanzengenetischen Ressourcen für Nahrungsmittel und die Landwirtschaft) (in Vorbereitung) (b) davon Tiere/ Pflanzen, die im Rahmen von Bewirtschaftungssystemen erhalten werden, in denen sie traditionellerweise vorkommen (in %) Vorbemerkung Thüringen fördert die Zucht von Aussterben bedrohter einheimischer Nutztierrassen (KULAP-C8), die im Rahmen von Bewirtschaftungssystemen erhalten werden, in denen sie traditionell vorkommen. Teilindikator a) ist somit für Thüringen nicht relevant. Datengrundlage - Erfassung der im jeweiligen Zuchtbuch (alle Bundesländer und Nutztierrassen) eingetragenen Tierzahl durch die Zuchtleiter Fleischrind, Pferd, Schwein, Schafe/Ziegen der Thüringer Zuchtverbände. - „Nationales Fachprogramm tiergenetische Ressourcen 2003“ Für Thüringen werden folgende Nutztierrassen ausgewiesen: Rotvieh, Zuchtrichtung Höhenvieh, Rhönschaf, Leineschaf ursprünglicher Typ, Thüringer Wald Ziege, Schweres Warmblut, Sächsisch-Thüringisches Kaltblut und Deutsches Sattelschwein. Grundlage für die Bewertung - Als tierartenunabhängige Bewertungsgröße wird die Kennziffer „Effektive Populationsgröße“ (Ne) verwendet Ne - = (4 x Anzahl männlich) x Anzahl weiblich Anzahl männlich + weiblich Gefährdungskategorien der effektiven Populationsgröße (Ne) 99 effektive Populationsgröße Gefährdungskategorie - Ne < 200 Erhaltungspopulation (ERH) Stark gefährdete Population, für die baldmöglichst ein Lebenderhaltungsprogramm begonnen werden soll. 200 < Ne = 1.000 Beobachtungspopulation (BEO) Gefährdete Population, in der ein Kryokonservierungsprogramm durchgeführt werden sollte. Ne > 1.000 Nicht gefährdete Population (NG), in der gleichwohl die effektive Populationsgröße routinemäßig zu berechnen und zu dokumentieren ist. Die förderfähigen Nutztierrassen und die Kriterien zur Festlegung des Schwellenwertes, ab dem eine Landrasse als von der Aufgabe der Nutzung bedroht gilt, sind in Tabelle im Anhang I der VO (EG) Nr. 1750/1999 (Artikel 14) aufgeführt: Förderfähige Nutztierrassen Schwellenwert, ab dem eine Landrasse als vom Aussterben bedroht gilt (Zahl der weiblichen Zuchttiere)1) Rinder 5.000 Schafe 10.000 Ziegen 10.000 Equiden 1) 3.300 Schweine 15.000 Geflügel 25.000 Zahl der reinrassigen weiblichen Zuchttiere der gleichen Rasse, die in ein durch den Mitgliedsstaat anerkanntes Verzeichnis (Herd-/ Stutbuch oder Zuchtbuch) eingetragen sind, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechnet, 100 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.3. In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten oder geschützt worden? Kriterium VI.3-1. Die mit den Sinnen wahrzunehmende/ kognitive( visuell usw.) – Kohärenz der landwirtschaftlichen Flächen mit den natürlichen/ biologischen Merkmalen eines Gebiets ist erhalten oder verstärkt worden. Indikator VI.3-1.1. Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen und die zur Kohärenz mit den natürlichen/ biologischen Merkmalen des betreffenden Gebiets beitragen (Anzahl der Standorte und der Hektar) (a) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Bodennutzungsmustern erreicht wird, die wiederum durch Fördermaßnahmen beeinflusst worden sind (sofern es von Bedeutung ist, Angabe der Nutzungsart, z. B. Grünland usw. …) (in %) (b) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Umgebungsmerkmalen wie etwa die Flora und Fauna oder Habitate erreicht wird, die direkt/ indirekt das Ergebnis von Fördermaßnahmen sind (in %) (c) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der Erhaltung von Landschaftsformen wie etwa Reliefs oder Konturen erreicht wird (in %) (d) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der Erhaltung der Wasserspiegel und der Konturen von Wasserkörpern (Dämme, Bewässerungsbeschränkungen usw.) erreicht wird, wobei deren Erhaltung wiederum auf Fördermaßnahmen zurückzuführen ist (in %) Datengrundlage - Bewilligungsdatei KULAP - Repräsentativanalyse Landesmonitoringnetz Grünland - Fallstudie Segetalflora im Ackerbau Ermittlung des Flächenumfanges Indikator Kategorie KULAP-Maßnahme gesamt Ackerbau extensiv A1, A4, A7, C1 Grünland extensiv A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4, C5 Dauerstilllegung / Zwischenstrukturen C2, C7 Pflege von LF C61, C64 Ackerbau extensiv A1, A4, A7, C1 a) Boden- nutzungsform Grünland extensiv b) Umweltmerkmale A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4, C5 Ackerrandstreifen C1 Dauerstilllegung / Zwischenstrukturen C2, C7 Mager- / Trockenstandorte C31, C41 Bergweiden / -wiesen C32, C42 Feuchtweiden / -wiesen C33, C43 Wiesenbrüterflächen C34, C44, B43, B44 Streuobstwiesen C5 Hecken und Schutzpflanzungen C6.1 gebietstypische Grünlandtypen auf Extensivgrünland1) (A1-GL, B1, B22, B232, B3, B41, B42)anteilig gebietstypische Segetalflora auf extensiven Ackerflächen (Flächenwert < 140) (A1, A7)-anteilig 101 Indikator Kategorie KULAP-Maßnahme c) Landschafts- linienförmige Konturen auf Ackerland formen - Ackerrandstreifen C1 - Hecken und Schutzpflanzungen C6.1 - Zwischenstrukturen C7 kleinflächige Strukturen auf Ackerland - d) Wasserspiegel 1) Dauerstilllegung C2 Streuobstwiesen C5 Relief Extensivgrünland (A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)anteilig - Steilhänge (> 23 % HN) - Tal - Mulde - Schlucht - Kuppe - Terrassen - Blöcke an der Oberfläche - lockerer Gehölzbestand (bis 5 %) Pflegeflächen (Dämme) an Wasserspeichern C6.4 Auflistung der Grünlandgesellschaften in Tabelle Anhang-04 102 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.3. In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten oder geschützt worden? Kriterium VI.3-2. Die wahrzunehmende/ kognitive (visuell usw.) –Differenzierung (Homogenität/Vielfalt) der landwirtschaftlichen Flächen ist erhalten oder verbessert worden. Indikator VI.3-2.1. Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen und die zu der mit den Sinnen (insbesondere visuell) wahrzunehmenden kognitiven - Unterschiedlichkeit (Homogenität/Vielfalt) der Landschaft beitragen (Anzahl der Standorte und der Hektar/der Kilometer) (a) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der visuellen Vielfalt erreicht wird, die durch Bodennutzungsmuster/Muster der angebauten Kulturpflanzen geschaffen wird, welche wiederum durch Fördermaßnahmen beeinflusst worden sind (Umfang, räumliche Anordnung einschließlich Höhe, Farbe) (in %) (b) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Umgebungsmerkmalen wie die Flora und Fauna oder Habitate erreicht wird, die direkt/ indirekt das Ergebnis von Fördermaßnahmen sind (%) (c) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Merkmalen (Hecken, Gräben, Wege) erreicht wird, die von Menschenhand geschaffen bzw. angelegt und durch Fördermaßnahmen ermöglicht/ erhalten werden oder auf denen dies auf Grund der geförderten Bewirtschaftung der Vegetation erreicht wird, da diese die Unterschiedlichkeit der Landschaft (Homogenität/Vielfalt ) wahrnehmbar macht (in %) Datengrundlage - Bewilligungsdatei KULAP - Repräsentativanalyse Landesmonitoringnetz Grünland - Fallstudie Segetalflora im Ackerbau - Anträge auf Agrarförderung (Nutzungsnachweis) Ermittlung des Flächenumfanges Indikator Kategorie KULAP-Maßnahme gesamt Ackerbau extensiv (A1, A7)-anteilig, A4, C1 Grünland extensiv (A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)anteilig, C5 Dauerstilllegung / Zwischenstrukturen C2, C7 Dämme und Uferränder, Hecken C61, C64 Fruchtarten mit geringem Anbauanteil (A1, A7)-anteilig a) visuelle Vielfalt in Thüringen (<10 % AF) - Hackfrüchte - Hülsenfrüchte - Ölfrüchte (ohne Raps) - Feldfutter - Silomais - sonstige Feldfrüchte Feldgemüse und Dauerkulturen A4 Ackerrandstreifen C1 103 Indikator Kategorie KULAP-Maßnahme Grünlandtypen mit ausgeprägtem Blühaspekt auf (A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)- Extensivgrünland1) anteilig Streuobstwiesen b) Umweltmerkmale C5 artenreiche Segetalflora auf (A1, A7)-anteilig extensivem Ackerland (Flächenwert > 140) Ackerrandstreifen C1 Dauerstilllegung/Zwischenstrukturen C2, C7 wertvolle, artenreiche Grünlandtypen (A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)mit spezifischer Habitatfunktion1) anteilig Hecken und Schutzpflanzungen C61 Streuobstwiesen C5 Hecken und Schutzpflanzungen C61 gene Land- Streuobstwiesen C5 schafts- Dämme und Uferränder C64 elemente Terrassenlandschaften Extensivgrünland c) anthropo- 1) auf (A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)anteilig Auflistung der Grünlandgesellschaften in Tabelle Anhang-04 104 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.3. In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten oder geschützt worden? Kriterium VI.3-3. Die kulturelle Eigenart der landwirtschaftlichen Flächen ist erhalten bzw. verbessert worden. Indikator VI.3-3.1. Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen und die zur Erhaltung/Verbesserung der kulturellen/ historischen Merkmale eines Gebiets beitragen (Anzahl der Standorte/ Gegenstände und der Hektar/Kilometer) (a) davon Flächen, auf denen dies durch das Vorhandensein herkömmlicher Kulturpflanzen oder herkömmlicher Haustiere erreicht wird, wobei das Vorhandensein dieser Pflanzen und Tiere auf Fördermaßnahmen zurückzuführen ist (in %) (b) davon Flächen, auf denen dies durch lineare, von Menschenhand geschaffene Merkmale oder Gegenstände (Hecken, Gräben, Wege) erreicht wird, die auf Grund von Fördermaßnahmen wieder angelegt / erhalten worden sind (in %) (c) davon Flächen, auf denen dies durch punktförmige/ freistehende, von Menschenhand geschaffene Merkmale erreicht wird, die auf Grund von Fördermaßnahmen wieder angelegt/ erhalten worden sind (z.B. das Vorhandensein von Baumgruppen oder die Möglichkeit, kulturelle Merkmale wahrnehmen zu können, da die Vegetation bewirtschaftet wird (in %) (d) davon Flächen, auf denen dies durch die Schaffung von Gelegenheiten erreicht wird, herkömmliche landwirtschaftliche Tätigkeiten zu beobachten bzw. zu erfahren (Herdenhaltung, Wandertierhaltung, Heumachen usw.), die auf Grund von Fördermaßnahmen wieder eingeführt/ erhalten worden sind (in %) Datengrundlage - Bewilligungsdatei KULAP - Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland - Fallstudie Ackerschlagkartei-Auswertung - Anträge auf Agrarförderung (Nutzungsnachweis) Ermittlung des Flächenumfanges Indikator Kategorie KULAP-Maßnahme gesamt Ackerbau extensiv A4, (A1, A7)-anteilig, Grünland extensiv (A1-GL, B1, B3, B41, B42)-anteilig, B22, B232, B43, B44, C3, C4, C5 Hecken C61 a) traditionelle Obstbaugebiete, Landnutzungs- Hopfenanlagen, formen Feldgemüsebau Weinberge, A4, A1-anteilig HDG, Anbau alter Fruchtarten: Dinkel, Durum, Körnersenf, Öllein, Esparsette, Runkelrübe, Tabak, Färberwaid, Nutzhanf (A1, A7)-anteilig Düngung mit Festmist (A1, A7)-anteilig gebietstypische Grünlandgesellschaften (auf historische Nutzungsweisen zurückzuführen) auf (A1-GL, B1, B3)-anteilig 105 Indikator Kategorie KULAP-Maßnahme Extensivgrünland1) extensive Rinderweiden, B22, C311, C32, C33, C34 einschließlich vom Aussterben bedrohte Rassen Hüteschafhaltung, einschließlich B232, C312, C313 Ziegen und vom Aussterben bedrohte Rassen Wiederherstellung von Grünland in B43, B44 Wiesenbrütergebieten und Überschwemmungsflächen Heuwerbungsflächen (typische) C4 Streuobstwiesen C5 b) linienförmige, anthropogene Landschaftselemente Hecken C61 c) punktuelle, anthropogene Landschaftselemente Extensivgrünland mit Baumgruppen, Gehölzinseln und/oder Solitär(Hute-)bäumen (A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)anteilig d) traditionelle Tätigkeiten extensive Rinderweiden (A1-GL, B1)-anteilig, B22, C311, C32, C33, C34 Hüteschafhaltung B232, C312, C313 Heuwerbung auf Spätschnittwiesen C4, B3-anteilig 1) Auflistung der Grünlandgesellschaften in Tabelle Anhang-04 106 KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen Frage VI.3. In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten oder geschützt worden? Kriterium VI.3-4. Durch den Schutz/die Verbesserung der Landschaftsstrukturen und -funktionen, die in Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Flächen stehen, ergeben sich Vorteile/Werte für die Gesellschaft (landschaftliche Werte) Indikator VI.3-4.1. Hinweise auf Vorteile/Werte für die Gesellschaft, die das Ergebnis geschützter/verbesserter Landschaftsstrukturen und -funktionen sind (Beschreibung) Datengrundlage Fallstudie - Gebietsanalyse zu Vorteilswirkungen des Kulturlandschaftserhaltes Untersuchungsgebiet: Hochlagen des Thüringer Waldes (Altenfeld, Frauenwald, Gießübel, Neustadt a.R., Oberweißbach und Schönbrunn) Untersuchungszeitraum: 2002 Methode: Befragung Betroffener in einem strukturschwachen Gebiet - Befragungsstichprobe a. 10 Landwirte b. 6 Gemeindeverwaltungen (kommunale Verantwortungsträger) c. 24 Hotels, Gaststätten (Betreiber) d. 83 Bewohner der Gemeinden e. 57 Urlauber - Befragungsinhalte: a. Akteure des Kulturlandschaftserhaltes b. Zustand der Landschaft c. Ortsbild d. Wohnqualität-, Erholungswert, Attraktivität der Kommune und des Gebietes e. Angebote der Landwirte (regionale Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen) f. Produktqualität, Verbraucherschutz g. Auswirkungen auf Infrastruktur (Kultur, Tourismus, Handwerk, Handel) 107 3.5 Erstaufforstung Kapitel VIII.1.A. In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert worden, … insbesondere durch die Beeinflussung der Bodennutzung sowie die Beeinflussung der Struktur und der Qualität des Holzvorrats (lebender Bäume)? VIII.2.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, … durch Erhaltung und Unterstützung der produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und unterstützt wurden? VIII.2.B. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, … durch Erhaltung und Ausbau bzw. Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen? VIII.2.C. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, … durch Erhaltung und zweckdienliche Verbesserung der Schutzfunktionen der Waldbewirtschaftung? VIII.3.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen, … durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer biologische Vielfalt? VIII.3.B. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen, … durch Erhaltung ihrer Gesundheit und Vitalität? Für die Bewertung wurden die Förderanträge ausgewertet und Zuwendungsempfänger sowie Bewilligungsbehörden befragt. Datenquelle Beschreibung Landesdaten (Förderanträge, Statistik) standardisierte Datenbank Befragung von Zuwendungsempfängern standardisierter Fragebogen - Erstaufforstung 24 Zuwendungsempfänger (56 ha) - Kulturpflege 24 Zuwendungsempfänger (94 ha) Die Auswahl der befragten Zuwendungsempfänger flächengewichteten Zufallsprinzip. 108 erfolgte nach dem KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.1.A. In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert worden, … insbesondere durch die Beeinflussung der Bodennutzung sowie die Beeinflussung der Struktur und der Qualität des Holzvorrats (lebender Bäume)? Kriterium VIII.1.A-1. Erweiterung der Waldflächen auf Flächen, die zuvor landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Zwecken dienten Indikator VIII.1.A-1.1. Gebiete mit geförderten Anpflanzungen (in Hektar) Datengrundlage Förderanträge 2000 bis 2002 differenzierte Auswertung nach Baumartengruppen 109 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.1.A. In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert worden, … insbesondere durch die Beeinflussung der Bodennutzung sowie die Beeinflussung der Struktur und der Qualität des Holzvorrats (lebender Bäume)? Kriterium VIII.1.A-2. Erwartete Zunahme des Holzvorrats (lebender Bäume) auf Grund der Anpflanzung neuer und der Verbesserung bestehender Holzflächen Indikator VIII.1.A-2.1. Auf Grund der Beihilfe erwartete jährliche Zunahme des Holzvorrats (lebender Bäume) (m3 /Hektar/Jahr) (a) davon Zunahme des Holzvorrats (lebender Bäume) in Neuanpflanzungen (in % und Hektar) (b) davon Zunahme des Holzvorrats (lebender Bäume) auf Grund von Verbesserungen auf bestehenden Holzflächen (in % und Hektar) Datengrundlage Ertragstafeln SCHOBER (1987), mäßige Durchforstung – Buche, modellhaft Laubholz WIEDEMANN (1936/42), mäßige Durchforstung – Fichte, modellhaft Nadelholz Methode Ermittlung der Holzzunahme über den Altersdurchschnittszuwachs des verbleibenden Bestandes. Die durchschnittlichen Zuwachsschätzungen lassen den unterschiedlichen Zuwachsverlauf je nach Bestandesalter unberücksichtigt: in jungen Altersklassen, deren Volumenzuwachs noch vor der Kulmination liegt, dürfte der reale Zuwachs noch höher liegen. 110 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.1.A. In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert worden, … insbesondere durch die Beeinflussung der Bodennutzung sowie die Beeinflussung der Struktur und der Qualität des Holzvorrats (lebender Bäume)? Kriterium VIII.1.A-3. Erwartete Verbesserung der Qualität (Sortiment, Durchmesser…) und der Struktur des Holzvorrats (lebender Bäume) auf Grund der Verbesserung der forstlichen Ressourcen Indikator VIII.1.A-3.1. Entwicklung der Strukturen/ Qualitätsparameter (Beschreibung, z.B. u.a. Hartholz/Weichholz, Durchmesserentwicklung, Krümmungen, Astknoten…) Der Indikator ist auf Landesebene nicht zu bewerten und für die Evaluation des EPLR ohne Relevanz. Begründung Zahlenmäßige Aussagen zur Beschreibung der Qualitätsparameter (Durchmesser, Krümmungen, Astknoten etc.) können nicht getroffen werden. Gezielte Erhebungsmaßnahmen zu dieser Frage finden im Kulturstadium nicht statt und sind aus forstlicher Sicht zu diesem Zeitpunkt für die perspektivische Entwicklung des Bestandes auch nicht aussagekräftig. Die qualitative Ausformung des Bestandes ist erst bei einsetzendem Dichtschluss der Kulturen (Dickungsstadium = Überschirmung der Flächen) und anschließender Pflegephase von Interesse und unterliegt hier der forstlichen Steuerung. 111 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.1.B. In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert worden, … insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazitäten dieser Ressourcen zur Speicherung von Kohlenstoff? Kriterium VIII.1.B-1. Zusätzliche Anreicherung von Kohlenstoff im Holzvorrat (lebender Bäume) auf neuen und bestehenden Waldflächen Indikator VIII.1.B-1.1. Auf Grund der Beihilfe erzielte durchschnittliche jährliche Nettospeicherung von Kohlenstoff im Zeitraum von 2000 bis 2012 (in Millionen Tonnen/Jahr) Datengrundlage - Förderanträge - Ertragstafeln Tabelle VIII.1.B-1.1./01: Kiefer Fichte Verwendete Ertragstafeln W IEDEMANN W IEDEMANN Buche Eiche SCHOBER JÜTTNER 1) Ertragsklasse 1943 1936 / 42 1967 1955 1. EKL1) mäßige Df. 2) in: SCHOBER 1975 1. EKL1) mäßige Df. 2) in: SCHOBER 1975 1. EKL1) mäßige Df. 2) in: SCHOBER 1975 1. EKL1) Df. 2) in: SCHOBER 1975 starke 2) Durchforstung Berechnungsgrundlage Für die Berechung der gebundenen Kohlenstoffmengen sind folgende Eingangsgrößen erforderlich: Baumart, Alter, Flächenanteil. Die Derbholzvorräte und deren Entwicklung (Zuwächse) werden über Ertragstafeln und eine standardisierte Wachstumsfunktion hergeleitet. Dabei müssen Bonität, Bestandesbehandlung und Ertragsniveau vorgegeben werden. Die Kohlenstoffvorräte konnten mit Hilfe von Expansions- und Konversionsfaktoren (KE-Faktoren) in Abhängigkeit vom Alter und Baumart bestimmt werden. Die KEFaktoren wurden in Thüringen auf Einzelbaumbasis ermittelt (W IRTH et al. 2003). Sie sind in Tabelle VIII.1.B-1.1./02 zusammengestellt. Tabelle VIII.1.B-1.1./02: Expansionsfaktoren nach Wirth et al. 2003 Alter (Jahre) Fi Fi+ Fi m Fi- Ki Ei Bu 0 - 20 0,75 0,71 0,75 0,80 0,86 1,12 1,11 21 - 40 0,33 0,28 0,33 0,42 0,33 0,44 0,54 41 - 60 0,32 0,28 0,31 0,38 0,31 0,40 0,49 61 - 80 0,32 0,27 0,31 0,38 0,30 0,39 0,46 81 - 100 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,43 101 - 120 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,42 121 - 140 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,40 141 - 160 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,39 161 - 180 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,38 >180 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,38 Baumartengruppe (Ki=Kiefer, Fi=Fichte, Bu=Buche, Ei=Eiche) 112 Mit dieser Methode können ausschließlich die Kohlenstoffvorräte der Dendromasse (Holzvorrat) berechnet werden. Der Boden und die Streuauflage bleiben dabei unberücksichtigt. In einem ersten Schritt wird die Entwicklung der Derbholzmasse in Abhängigkeit vom Alter für einen fiktiven Bestand hergeleitet. Dabei muss auf Ertragstafeldaten bei vorgegebener Bonität und Bestandesbehandlung zurückgegriffen werden. Die Derbholzvorräte werden mit Hilfe von KE-Faktoren in Abhängigkeit von Baumart und Alter in Kohlenstoffvorräte und anschließend in Kohlendioxidäquivalente umgerechnet. Die KE-Faktoren verknüpfen mehrer Rechenschritte miteinander. Dazu gehören die Berechnung der Trockenmasse sowie das Einrechnen von Kohlenstoffgehalt und Holzdichte in verschiedenen Baumkompartimenten (Holz, Zweige, Blätter). Zum Teil können zeitliche Veränderungen bei den Eingangsgrößen berücksichtigt werden (z.B. die Veränderung der Holzdichte mit zunehmenden Alter). Als Ergebnis wurde für jede Hauptbaumart ein fiktiver Datensatz berechnet. Dieser stellt die Entwicklung der Kohlenstoffvorräte in Abhängigkeit vom Bestandesalter dar. Da Ertragstafeln in der Regel frühestens im Alter 20 beginnen, müssen für jüngere Bestände (Erstaufforstungen) die fehlenden Daten extrapoliert werden. Die Extrapolation der Daten erfolgt mit Hilfe einer standardisierten Wachstumsfunktion (Richard Chapman Gleichung). Diese wird für die Datensätze der verschiedenen Baumarten parametrisiert. Abschließend können die (mit der parametrisierten Wachstumsfunktion) gebundenen Kohlenstoff- (bzw. Kohlendioxidmengen) für die Aufforstungsflächen in Thüringen berechnet werden (Tabelle VIII.1.B-1.1./03). Tabelle VIII.1.B-1.1./03: 1) Ki Durchschnittlich in der Dendromasse gespeicherte Kohlenstoffmengen pro Jahr und Hektar Anteil 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Ø % t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a 1 0,13 0,35 0,55 0,73 0,90 1,06 1,21 1,35 1,48 1,60 1,71 1,82 1,92 1,14 Fi 9 0,00 0,02 0,05 0,10 0,18 0,28 0,39 0,52 0,66 0,82 0,99 1,16 1,34 0,50 Bu 32 0,00 0,00 0,01 0,01 0,03 0,05 0,08 0,11 0,16 0,21 0,26 0,33 0,40 0,13 Ei 58 0,34 0,66 0,88 1,06 1,21 1,35 1,47 1,58 1,68 1,77 1,86 1,94 2,01 1,37 0,20 0,39 0,52 0,64 0,74 0,83 0,92 1,01 1,10 1,18 1,27 1,35 1,43 0,89 Ø 1) Baumartengruppe (Ki=Kiefer, Fi=Fichte, Bu=Buche, Ei=Eiche) Die jährliche Nettospeicherung von Kohlendioxid beträgt bei der bisherigen Aufforstungsfläche von 266,6 ha im Betrachtungszeitraum durchschnittlich 871,8 t/a. Ermittlung der CO2-Nettospeicherung in der Dendromasse: Kohlenstoffanteil in der Dendromasse x Faktor 3,67 113 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.1.B. In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder verbessert worden, … insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazitäten dieser Ressourcen zur Speicherung von Kohlenstoff? Kriterium VIII.1.B-1. Zusätzliche Anreicherung von Kohlenstoff im Holzvorrat (lebender Bäume) auf neuen und bestehenden Waldflächen Indikator VIII.1.B-1.2. Auf Grund der Beihilfe erwartete Entwicklung der durchschnittlichen jährlichen Nettospeicherung von Kohlenstoff nach 2012 (in Millionen Tonnen/ Jahr) Vorbemerkung Für die Entwicklung nach 2012 wird eine durchschnittliche Rotationsperiode von 100 Jahren und eine ertragstafelmäßige Behandlung der Bestände angenommen. Dies bedeutet, dass die Kohlenstoffmengen, die mit der Holznutzung entzogen werden, von dem Bestandesvorräten abgezogen werden. Somit bleiben die positiven Effekte der Holzverwendung als Substitut für fossile Brennstoffe oder als langlebige Baustoffe unberücksichtigt. Datengrundlage - Förderanträge - Ertragstafeln Tabelle VIII.1.B-1.2./01: Kiefer Fichte Verwendete Ertragstafeln W IEDEMANN W IEDEMANN Buche Eiche SCHOBER JÜTTNER 1) Ertragsklasse 1943 1936 / 42 1967 1955 1. EKL1) mäßige Df. 2) in: SCHOBER 1975 1. EKL1) mäßige Df. 2) in: SCHOBER 1975 1. EKL1) mäßige Df. 2) in: SCHOBER 1975 1. EKL1) Df. 2) in: SCHOBER 1975 starke 2) Durchforstung Berechnungsgrundlage Für die Berechung der gebundenen Kohlenstoffmengen sind folgende Eingangsgrößen erforderlich: Baumart, Alter, Flächenanteil. Die Derbholzvorräte und deren Entwicklung (Zuwächse) werden über Ertragstafeln und eine standardisierte Wachstumsfunktion hergeleitet. Dabei müssen Bonität, Bestandesbehandlung und Ertragsniveau vorgegeben werden. Die Kohlenstoffvorräte konnten mit Hilfe von Expansions- und Konversionsfaktoren (KE-Faktoren) in Abhängigkeit vom Alter und Baumart bestimmt werden. Die KEFaktoren wurden in Thüringen auf Einzelbaumbasis ermittelt (W IRTH et al. 2003). Sie sind in Tabelle VIII.1.B-1.2./02 zusammengestellt. Tabelle VIII.1.B-1.2./02: Expansionsfaktoren nach Wirth et al. 2003 Alter (Jahre) Fi Fi+ Fi m Fi- Ki Ei Bu 0 - 20 0,75 0,71 0,75 0,80 0,86 1,12 1,11 21 - 40 0,33 0,28 0,33 0,42 0,33 0,44 0,54 41 - 60 0,32 0,28 0,31 0,38 0,31 0,40 0,49 61 - 80 0,32 0,27 0,31 0,38 0,30 0,39 0,46 114 Alter (Jahre) Fi Fi+ Fi m Fi- Ki Ei Bu 81 - 100 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,43 101 - 120 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,42 121 - 140 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,40 141 - 160 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,39 161 - 180 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,38 >180 0,32 0,27 0,31 0,38 0,29 0,38 0,38 Baumartengruppe (Ki=Kiefer, Fi=Fichte, Bu=Buche, Ei=Eiche) Mit dieser Methode können ausschließlich die Kohlenstoffvorräte der Dendromasse (Holzvorrat) berechnet werden. Der Boden und die Streuauflage bleiben dabei unberücksichtigt. In einem ersten Schritt wird die Entwicklung der Derbholzmasse in Abhängigkeit vom Alter für einen fiktiven Bestand hergeleitet. Dabei muss auf Ertragstafeldaten bei vorgegebener Bonität und Bestandesbehandlung zurückgegriffen werden. Die Derbholzvorräte werden mit Hilfe von KE-Faktoren in Abhängigkeit von Baumart und Alter in Kohlenstoffvorräte und anschließend in Kohlendioxidäquivalente umgerechnet. Die KE-Faktoren verknüpfen mehrer Rechenschritte miteinander. Dazu gehören die Berechnung der Trockenmasse sowie das Einrechnen von Kohlenstoffgehalt und Holzdichte in verschiedenen Baumkompartimenten (Holz, Zweige, Blätter). Zum Teil können zeitliche Veränderungen bei den Eingangsgrößen berücksichtigt werden (z.B. die Veränderung der Holzdichte mit zunehmenden Alter). Als Ergebnis wurde für jede Hauptbaumart ein fiktiver Datensatz berechnet. Dieser stellt die Entwicklung der Kohlenstoffvorräte in Abhängigkeit vom Bestandesalter dar. Da Ertragstafeln in der Regel frühestens im Alter 20 beginnen, müssen für jüngere Bestände (Erstaufforstungen) die fehlenden Daten extrapoliert werden. Die Extrapolation der Daten erfolgt mit Hilfe einer standardisierten Wachstumsfunktion (Richard Chapman Gleichung). Diese wird für die Datensätze der verschiedenen Baumarten parametrisiert. Abschließend können die (mit der parametrisierten Wachstumsfunktion) gebundenen Kohlenstoff- (bzw. Kohlendioxidmengen) für die Aufforstungsflächen in Thüringen berechnet werden (Tabelle VIII.1.B-1.2./03). Tabelle VIII.1.B-1.2./03: 1) In der Dendromasse gespeicherte Kohlenstoffmengen pro Hektar und Jahrzehnt für eine durchschnittliche Rotationsperiode von 100 Jahren bei ertragstafelmäßiger Bestandesbehandlung An- 2000 - 2010 - 2020 - 2030 - 2040 2050 - 2060 - 2070 - 2080 - 2090 - 2000 - teil 2010 2020 2030 2040 2050 2060 2070 2080 2090 2100 2100 % t/ha t/ha t/ha t/ha t/ha t/ha t/ha t/ha t/ha t/ha t/ha Ki 1 9,37 21,15 26,85 28,87 28,75 27,36 25,29 22,90 20,44 18,04 229,15 Fi 9 3,02 18,01 34,40 44,02 46,43 43,89 38,74 32,68 26,72 21,38 309,29 Bu 32 0,65 6,34 17,40 29,73 40,08 47,01 50,39 50,75 48,88 45,55 336,78 Ei 58 11,99 21,60 26,28 28,84 30,12 30,56 30,41 29,86 29,02 27,99 267,01 Ø 100 7,53 16,39 24,17 30,49 34,76 36,99 37,50 36,73 35,08 32,91 292,76 1) Baumartengruppe (Ki=Kiefer, Fi=Fichte, Bu=Buche, Ei=Eiche) Die durchschnittliche Nettospeicherung, bezogen auf eine Umtriebszeit von 100 Jahren, beträgt 2.913,35 t Kohlendioxid/Jahr. 115 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, …durch Erhaltung und Unterstützung der produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und unterstützt wurden? Kriterium VIII.2.A-1. Rationellere Herstellung von Holzprodukten (bzw. rationellere Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Indikator VIII.2.A-1.1. Auf Grund der Beihilfe erzielte kurz-/ mittelfristige Änderungen der jährlichen Kosten für den Waldbau, die Ernte, den Transport/ das Sammeln und die Lagerung (EUR/m 3) Die Beantwortung des Indikators ist im Betrachtungszeitraum nicht relevant. Begründung: Förderung der Erstaufforstung führt mittel- bzw. kurzfristig nicht zu einer rationelleren Erzeugung von Holzprodukten und Dienstleistungen. Frühestens ab der zweiten Altersstufe (20 bis 40 Jahre) werden verwertbare Sortimente in Derbholzdimensionen anfallen. Die aktuelle Durchschnittsflächengröße der Erstaufforstungen von 0,88 ha und deren Splitterlage lässt hier auch zukünftig kein messbares Ergebnis erwarten. 116 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, …durch Erhaltung und Unterstützung der produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und unterstützt wurden? Kriterium VIII.2.A-1. Rationellere Herstellung von Holzprodukten (bzw. rationellere Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen) Indikator VIII.2.A-1.2. Anteil der Betriebe, die auf Grund der Beihilfe in Verbindung zu Waldbesitzerverbänden oder ähnlichen Vereinigungen getreten sind (in %) Datengrundlage - schriftliche Befragung von 48 Zuwendungsempfängern 117 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, …durch Erhaltung und Unterstützung der produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und unterstützt wurden? Kriterium VIII.2.A-2. Verbesserte Absatzmöglichkeiten für Holzprodukte Indikator VIII.2.A-2.1. Zusätzliche, geförderte Absatzmöglichkeiten, insbesondere für Produkte in geringen Mengen/ von schlechter Qualität (m 3) Im Rahmen der Erstaufforstungsförderung erfolgt keine weitergehende Förderung der ersten Verarbeitungs- und Vermarktungsstufe. Die Frage ist für den Freistaat Thüringen somit nicht von Relevanz. 118 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.B. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, … durch Erhaltung und Ausbau bzw. Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen? Kriterium VIII.2.B-1. Zunahme der Aktivitäten/ Beschäftigungsmöglichkeiten in den Betrieben Indikator VIII.2.B-1.1. Tätigkeiten der Betriebe, angefangen von {eigener Durchführung der geförderten Anpflanzungen/ Meliorationsarbeiten} bis hin zu {kurz- und mittelfristig in den Betrieben anfallenden Arbeiten auf Grund der Fördermaßnahmen } (Stunden/Hektar/Jahr) (a) davon Tätigkeiten, die in Zeiträume fallen, in denen die landwirtschaftlichen Tätigkeiten in gemischten landund forstwirtschaftlichen Betrieben unterhalb der Auslastungsgrenze bleiben (Stunden/ Betrieb/ Jahr + Anzahl der betreffenden Betriebe) (b) davon Tätigkeiten, die in den Betrieben zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze geführt haben (vollzeitäquivalente Arbeitsplätze [VE] / Jahr) Datengrundlage - Förderanträge - Befragung von 48 Zuwendungsempfängern Berechnungsgrundlage Herleitung der relativen Arbeitszeit- und Kostenanteile an Hand der Verfahrens- und Leistungsdaten der „Modellkalkulation für Leistungen, Zeitbedarf und Kosten von Maßnahmen zur Bestandesbegründung und Pflege“ (ANONYM, 2002). Modifizierung des Programmindikators Für jede Fläche ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Deshalb erfolgt die Beantwortung von (b) mit Bezug auf die Fläche und nicht auf den Betrieb. 119 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.B. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, … durch Erhaltung und Ausbau bzw. Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen? Kriterium VIII.2.B-2. Zunahme der Tätigkeiten in ländlichen Gemeinden auf Grund primärer oder sekundärer Produktion in Betrieben oder auf Grund erster Verarbeitungsund Vermarktungsstufen Indikator VIII.2.B-2.1. Volumen des kurz-/mittelfristig zur Verfügung stehenden Angebots an forstlichen Grunderzeugnissen für lokale, kleinere Verarbeitungsbetriebe (m3/Jahr) Die Beantwortung des Indikators ist grundsätzlich für die Erstaufforstung in Thüringen nicht relevant. Kurz- und mittelfristig sind aus den Erstaufforstungen der Jahre 2000 bis 2002 keine forstlichen Grunderzeugnisse für Verarbeitungsbetriebe zu realisieren. Forstliche Grunderzeugnisse werden frühestens ab der zweiten Altersklasse (20 bis 40 Jahre) der Erstaufforstungsbestände dem Markt zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass die dann anfallenden Schwachholzsortimente (Industrieholz, Energieholz) in der Regel auch nur bei entsprechendem Mengenaufkommen für größere Verarbeitungseinheiten wirtschaftlich von Interesse sind. Kleinere, lokale Verarbeitungseinheiten (Säger) benötigen in der Regel hochwertigere, stärkere Sortimente. 120 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.B. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, … durch Erhaltung und Ausbau bzw. Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen? Kriterium VIII.2.B-2. Zunahme der Tätigkeiten in ländlichen Gemeinden auf Grund primärer oder sekundärer Produktion in Betrieben oder auf Grund erster Verarbeitungsund Vermarktungsstufen Indikator VIII.2.B-2.2. Kurz-/ mittelfristig geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Betriebe (Holzrücken, erste Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen sowie weitere lokale, kleinere Verarbeitung und Vermarktungstätigkeiten), die direkt oder indirekt von den Fördermaßnahmen abhängig sind (vollzeitäquivalente Arbeitsplätze [VE] / Jahr) Datengrundlage - Förderanträge - Befragung von 48 Zuwendungsempfängern Berechnungsgrundlage Herleitung der relativen Arbeitszeit- und Kostenanteile an Hand der Verfahrens- und Leistungsdaten der „Modellkalkulation für Leistungen, Zeitbedarf und Kosten von Maßnahmen zur Bestandesbegründung und Pflege“ (ANONYM, 2002). Tabelle VIII.2.B-2.2./01: Arbeitszeitbedarf für die Maßnahme Erstaufforstung 2000...2002 Maßnahmeart Kulturart Aufforstung Gesamt Zeit Eigenleistung ha Std. Std. 13.684,0 7.252,52 131,9 Fläche ha Fremdleistung Std. Fläche ha Laubbaumkultur 248,8 Nadelbaumkultur 10,4 572,0 303,16 5,5 268,8 4,9 7,4 407,0 215,71 3,9 191,3 3,5 Mischkultur Kulturpflege Fläche Laubbaumkultur 699,4 17.485,0 15.211,95 608,5 6.431,5 116,9 2.273,1 90,9 Nadelbaumkultur 3,6 90,0 78,3 3,1 11,7 0,5 Mischkultur 3,9 97,5 84,825 3,4 12,7 0,5 973,5 32335,5 23.146,5 756,3 9.189,0 217,2 Der Gesamtaufwand ist aus der Modellkalkulation abgeleitet und die Differenzierung in Eigen- und Fremdleistung erfolgte auf der Grundlage der Befragungsergebnisse. 121 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.B. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, … durch Erhaltung und Ausbau bzw. Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen? Kriterium VIII.2.B-3. Steigerung der Anziehungskraft, die die betreffenden Gebiete auf die örtliche Bevölkerung oder auf Touristen im ländlichen Raum haben Indikator VIII.2.B-3.1. Zusätzliche attraktive/ wertvolle Gebiete oder Standorte, die auf Grund der Beihilfe geschaffen wurden [Beschreibung, die die Konzepte der perzeptiven/kognitiven Kohärenz, der Unterschiedlichkeit (Homogenität/ Vielfalt) und der kulturellen Eigenart berücksichtigt und die Angaben zu der Anzahl der betreffenden Hektar enthält (vgl. Frage VI.3.)] Beschreibung; eine fundierte Bewertung auf der Grundlage einer Fallstudie muss der ex-post Bewertung vorbehalten bleiben. 122 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.B. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, … durch Erhaltung und Ausbau bzw. Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen? Kriterium VIII.2.B-4. Erhaltung oder Steigerung der Einkommen in ländlichen Gebieten Indikator VIII.2.B-4.1. Einkommen, die auf Grund der geförderten Tätigkeiten kurz-/mittelfristig erzielt wurden (EUR/Jahr, Anzahl der Begünstigten) (a) davon Einkommen, die in den Betrieben zusätzlich und dauerhaft erwirtschaftet wurden (in % und Hektar) (b) davon Einkommen, die auf Grund von Folgeaktivitäten oder geförderter nichtlandwirtschaftlicher / nichtforstlicher Tätigkeiten erzielt wurden (in %) Die Beantwortung des Indikators ist für die Erstaufforstung nicht relevant. Die Zuwendungen beziehen sich ausschließlich auf Aktionen in der Fläche (Pflanzung und Pflege), so dass kurz- und mittelfristig keine einkommensspezifischen Sekundärwirkungen zu erwarten sind. 123 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.B. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, … durch Erhaltung und Ausbau bzw. Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen? Kriterium VIII.2.B-4. Erhaltung oder Steigerung der Einkommen in ländlichen Gebieten Indikator VIII.2.B-4.2. Verhältnis von {Prämie für Einkommensverluste} zu {Nettoeinkommen aus vorhergehender Bodennutzung} (d. h. vorhergehender Deckungsbeitrag) Konventionen/Unterstellungen 1) Durch die gewährten investiven Zuschüsse werden die Kosten Erstaufforstung und Kulturpflege gedeckt. 2) Der Aufforstungsprämie wird direkt gegenüber gestellt: bei Landwirten dem entgangenen Deckungsbeitrag (3 Ertragsstufen) bei Nichtlandwirten der entgangenen Pacht (nach Bodenbonität) für Daten-/Berechnungsgrundlage - Erstaufforstungsprämie: Richtlinie des TMLNU (1998) - Nettoeinkommen aus vorhergehender Bodennutzung für Erwerbstyp Landwirt Ackerland: Deckungsbeitrag I (Saldo aus Leistung und variablen Kosten) Auf Grundlage betriebswirtschaftlicher Kalkulationen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft wird ein standort-/ertragsabhängiger Deckungsbeitrag zugrunde gelegt: Ertragsniveau Deckungsbeitrag1) (€/ha) hoch 727 mittel 625 niedrig 538 1) Deckungsbeitrag einer repräsentativen Fruchtfolge Grünland: Aufforstung von Grünland bewirkt, dass das bisher erzeugte Futter vom Ackerland bereitgestellt werden muss. Dem Landwirt entgeht dabei der DB I der Ackernutzung im Verhältnis des Grundfutterertrages von Grünland und Acker. Ertragsniveau TM-Ertrag (dt/ha) Verhältnis Deckungsbei- Grünland Ackerland (Koeffizient) trag1) (€/ha) hoch 60 95 0,65 473 mittel 45 80 0,56 350 niedrig 35 60 0,58 312 1) DB-Grünland = ertragsabhängiger DB-Ackerland x Koeffizient - Nettoeinkommen Nichtlandwirt. aus vorhergehender 124 Bodennutzung für Erwerbstyp Auf Grundlage von Buchführungsdaten der Jahre 2001 und 2002 (Angaben der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft) werden Pachtpreise in Abhängigkeit von der Bodenbonität zugrunde gelegt. Ertragsmesszahl Pacht1) (€/ha) < 30 67 > 30 - 50 125 > 50 181 1) gültig für Grünland und Ackerland - Differenzierung der Flächenanteile nach vorheriger Nutzungsform, Standortbonität und Erwerbstyp basiert auf dem Auszug aus der Bewilligungsdatei Erstaufforstungsprämie 2000 bis 2002 (Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei) 125 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.C. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, …durch Erhaltung und zweckdienliche Verbesserung der Schutzfunktionen der Waldbewirtschaftung? Kriterium VIII.2.C-1. Durchführung zweckdienlicher Schutzmaßnahmen Indikator VIII.2.C-1.1. Gebiete, die im Hinblick auf Schutzfunktionen angepflanzt/bewirtschaftet wurden (in Hektar) Der Indikator ist noch nicht quantifizierbar. Eine entsprechende Untersuchung muss der folgenden Bewertung vorbehalten bleiben. 126 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.2.C. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen, …durch Erhaltung und zweckdienliche Verbesserung der Schutzfunktionen der Waldbewirtschaftung? Kriterium VIII.2.C-2. Schutz von Flächen, die keine sozioökonomischer Interessen Holzflächen sind, und Wahrung Indikator VIII.2.C-2.1. Ressourcen/ Wirtschaftsgüter, deren Schutz auf Grund von Fördermaßnahmen im Sektor Forstwirtschaft verbessert wurde (in Hektar): (a) davon Ressourcen/ Wirtschaftsgüter in Form von landwirtschaftlichen Flächen (in %) (b) davon Ressourcen/ Wirtschaftsgüter in Form von Gewässer (in %) (c) davon Ressourcen/ Wirtschaftsgüter in Form von Dörfern und Fremdenverkehrseinrichtungen (in %, plus Art und Umfang der Interessen – z.B. ausgedrückt als Einwohnerzahl, Anzahl der Übernachtungsbetten usw.) Der Indikator kann nur für die Kategorien a) und b) quantifiziert werden. Dabei handelt es sich um die direkten Schutzwirkungen auf der geförderten Fläche. Unterstellung: Aufforstung von Ackerland stellt eine deutliche Verbesserung des abiotischen Ressourcenschutzes dar (Erosion, Nährstoff-/Pflanzenbehandlungsmitteleintrag). Kategorie c) ist noch nicht quantifizierbar. Eine entsprechende Analyse wurde aufgrund des sehr geringen Anwendungsumfanges als nicht sachdienlich erachtet. 127 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.3.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen, …durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer biologische Vielfalt? Kriterium VIII.3.A-1. Erhaltung/ Verbesserung der genetischen Vielfalt und/ oder der Artenvielfalt durch den Anbau einheimischer Baumarten oder Baumartenmischungen im Rahmen der Fördermaßnahmen Indikator VIII.3.A-1.1. Flächen, die mit einheimischen Baumarten angepflanzt bzw. durch diese regeneriert/ verbessert wurden (in Hektar) (a) davon Flächen mit Baumartenmischungen (in Hektar) (b) davon Flächen, die vor Ort zur Erhaltung genetischer Ressourcen dienen (in Hektar) Datengrundlage - Förderanträge 128 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.3.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen, …durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer biologische Vielfalt? Kriterium VIII.3.A-2. Schutz/Verbesserung der Habitatvielfalt durch die Erhaltung repräsentativer, seltener oder empfindlicher forstlicher Ökosysteme/ Habitate, die von spezifischen, geförderten forstlichen Strukturen oder waldbaulichen Praktiken abhängig sind Indikator VIII.3.A-2.1. Erhaltung/Verbesserung kritischer Standorte auf Grund der Beihilfe (in Hektar) (a) davon Standorte, die unter Gebiete fallen, die im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesen wurden oder mit Natura 2000 in Zusammenhang stehen (in Hektar) (b) davon Standorte, die vor Naturkatastrophen geschützt bzw. nach Beschädigung hierdurch wieder aufgebaut wurden (in Hektar) Datengrundlage - Förderanträge - Befragung von 48 Antragstellern 129 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.3.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen, …durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer biologische Vielfalt? Kriterium VIII.3.A-2. Schutz/Verbesserung der Habitatvielfalt durch die repräsentativer, seltener oder empfindlicher Ökosysteme/Habitate, die von spezifischen, geförderten Strukturen oder waldbaulichen Praktiken abhängig sind Erhaltung forstlicher forstlichen Indikator VIII.3.A-2.2. Entwicklung im Hinblick auf den Schutz empfindlicher, nicht gewerblich genutzter Arten/Sorten der Flora und Fauna auf Flächen, auf denen Fördermaßnahmen durchgeführt wurden (d.h. nicht zu Handelszwecken dienende Holzprodukte) (Beschreibung, z.B. Anzahl der betreffenden Arten/ Sorten und nach Möglichkeit Angaben zu möglichen Veränderungen der Häufigkeit der wichtigsten Arten) Für die Beantwortung des Indikators liegen in Thüringen noch keine gebiets-/standortspezifischen Untersuchungen vor, so dass nur allgemein gültige Hinweise mitgeteilt werden können. 130 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.3.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen, …durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer biologische Vielfalt? Kriterium VIII.3.A-3. Schutz/ Verbesserung der Habitatvielfalt durch die vorteilhafte Wechselwirkung zwischen den geförderten Gebieten und der umgebenden Landschaft/ des umgebenden ländlichen Raums Indikator VIII.3.A-3.1. Angepflanzte Flächen in Gebieten mit geringem oder fehlendem Baumbestand (in Hektar) (a) davon angepflanzte Flächen in Gebieten, die im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesen wurden oder mit Natura 2000 in Zusammenhang stehen (in Hektar) (b) davon angepflanzte Flächen, die Korridore zwischen isoliert gelegenen, gefährdeten Habitaten bilden (in Hektar) Konvention - Gebiete mit geringem Baumbestand: < 10 % Bewaldungsanteil an der Gemeindefläche Datengrundlage - Förderanträge - Landesstatistik 131 KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.3.A. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen, …durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer biologische Vielfalt? Kriterium VIII.3.A-3. Schutz/Verbesserung der Habitatvielfalt durch die vorteilhafte Wechselwirkung zwischen den geförderten Gebieten und der umgebenden Landschaft/des umgebenden ländlichen Raums Indikator VIII.3.A-3.2. Geschaffene „Ökotone“ (Waldränder…), die für die Wildflora und –fauna von großer Bedeutung sind (in Kilometer) Datengrundlage - Förderanträge - Befragung von 24 Antragstellern Kalkulationsgrundlagen Befragung: Auf 56 ha Fläche war mit der Erstaufforstung Waldrandgestaltung auf etwa 8 km Länge verbunden. Charakteristik bisher bewilligter Flächen 2000...2002: - 266,6 ha, 304 Förderfälle 0,88 ha mittlere Aufforstungsfläche (376 m Umfang/Fläche bzw. 114 km/304 Förderfälle) Hochrechnung des Befragungsergebnisses auf die Gesamtförderfläche 132 eine KAPITEL VIII - Erstaufforstung Frage VIII.3.B. In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen, …durch Erhaltung ihrer Gesundheit und Vitalität? Kriterium VIII.3.B-1. Geringere Beschädigung des Bodens und des Holzvorrats (lebender Bäume) durch waldbauliche Tätigkeiten oder Holzernte Indikator VIII.3.B-1.1. Volumen des Holzvorrats (lebender Bäume), das auf Grund geförderter Ausrüstung oder Infrastrukturen in geringerem Umfang beschädigt wurde als dies sonst der Fall gewesen wäre (in m³/Jahr) Kriterium VIII.3.B-2. Verhinderung von Kalamitäten (insbesondere von Schädlingen und Krankheiten) durch zweckdienliche forstliche Strukturen und waldbauliche Praktiken Indikator VIII.3.B-2.1. Flächen, auf denen verbesserte forstliche Strukturen geschaffen oder verbesserte waldbauliche Praktiken eingeführt wurden, die für die Vermeidung von Katastrophen wichtig sind (in Hektar) Kriterium VIII.3.B-3. Schutz/Wiederherstellung des durch Naturkatastrophen geschädigten Produktionspotenzials Indikator VIII.3.B-3.1. Flächen, die vor Schäden durch Naturkatastrophen (einschließlich Waldbrände) geschützt oder auf denen solche Schäden behoben wurden (in Hektar) Frage ist nicht relevant für Erstaufforstung, da er sich auf die Stärkung der ökologischen Funktionen bereits bestehender Wälder bezieht. 133 3.6 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Q1. In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die ländlichen Bevölkerungszahlen zu stabilisieren? Q2. In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Beschäftigungslage sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch außerhalb derselben zu sichern? Q3. In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das Einkommensniveau der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern? Q4. In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land-/ forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert? Q5. In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen? Q6. In welchem Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur Maximierung der beabsichtigten Auswirkungen des Programms beigetragen? 134 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q1. In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die ländlichen Bevölkerungszahlen zu stabilisieren? Kriterium Q1-1. Das Altersprofil der begünstigten Bevölkerung trägt dazu bei, eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten/zu fördern. Indikator Q1-1.1. Anteil der Personen, die in geförderten land-/forstwirtschaftlichen Betrieben tätig sind und folgendes Alter haben: (a) < 30 Jahre (in %); (b) 30- 39 Jahre (in %); (c) > 40 Jahre (in %) Methodenkombination/Datengrundlage - Gebietsauswahl mit Relevanz zum EPLR (6 Thüringer Landkreise) - Repräsentativanalyse landwirtschaftlicher Betriebe in den Kreisen (n=148) - Fallstudie in Verwaltungsgemeinschaften (4 Verwaltungsgemeinschaften) - Erhebung von Kontextinformationen (Bevölkerungsstatistik, Wanderungsbewegung, Wirtschaftsentwicklung; Quelle: TLS) Legende Verwaltungsgemeinschaften Betriebssitz Gebiet 1 Gebiet 2 Gebiet 3 Gebiet benachteiligt nicht benachteiligt Kreisgrenze Abbildung Q1-1.1/01.: Regionale Verteilung der Untersuchungsgebiete und -standorte 135 Gebietsauswahl Die Auswahl umfasst Landkreise Thüringens mit einer Bevölkerungsdichte unter 150 Einwohner/km². Ge- Landkreis biet LF Gebiet benachteiligt (% LF)1) (Tha) AgrarumErstGesamtrelemit weltmaßnahmen aufvanz des umweltspezifischen forstung EPLR Einschränkungen (% LF) (% LF) auf LF (% LF) 1 UnstrutHainich Sömmerda 130,1 3,5 2,1 11,0 gering 2 Saale-OrlaKreis SaaleHolzland-Kreis 91,3 75,5 2,8 25,6 mittel bis hoch 3 Schmalkalden- 78,9 Meiningen Saalfeld Rudolstadt 90,0 4,5 61,7 hoch 1) bewilligte Fläche Repräsentativanalyse landwirtschaftlicher Betriebe Charakteristik der Stichprobe Parameter ME Gebiet 1 Gebiet 2 Gebiet 3 Anzahl Betriebe n 48 50 50 Beschäftigte n 585 759 1.029 LF ha 32.658 25.594 41.876 Ackerland ha 31.075 17.751 20.716 Grünland ha 1.532 7.876 21.135 FFH-Gebiete ha 244 1.006 3.090 Rinder n 9.527 19.513 36.551 dav. Milchkühe n 3.427 7.023 9.266 n 313 1.064 4.369 Schweine n 7.933 11.714 14.575 Schafe/Ziegen n 6.260 11.311 17.580 Mutterkühe 136 Indikatoren Beschäftigung - Veränderung der Beschäftigung 2001 zu 1999 in % und Bewertung entsprechend dem Nachhaltigkeitskonzept mit einer Boniturnote von 1 bis 12 1) - bewertet die Veränderung der Beschäftigung rechtsformspezifisch im Vergleich zur allgemeinen Entwicklung in der Landwirtschaft Thüringens. Ein überdurchschnittlich hoher Arbeitskräftebesatz wirkt korrigierend Frauenarbeitsplätze - ermittelt den Anteil der Frauen an den ständig Beschäftigten des Betriebes in % und bewertet ihn mit einer Boniturnote von 1 bis 121) Anteil Personen jünger 30 Jahre - erfasst den Anteil ständig Beschäftigter, die jünger als 30 Jahre sind und bewertet diesen mit einer Boniturnote zwischen 1 und 121) Qualifikation - bewertet den Anteil ausgebildeter Fachkräfte an den ständig Beschäftigten, den Anteil höher qualifizierter Beschäftigter mit entsprechender Tätigkeit mit einer Boniturnote zwischen 1 und 121. Ein Mindestanteil Beschäftigter mit landwirtschaftlicher Ausbildung wird gefordert. Kontextindikatoren Anzahl Auszubildender je 100 Beschäftigte - erfasst die Ausbildungsaktivitäten der landwirtschaftlichen Betriebe eines Gebietes Wirtschaftliche Situation - bewertet die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen entsprechend der Einschätzung des Betriebsleiters nach Punkteskala: 1 Punkt = sehr schlecht 2 Punkte = schlecht 3 Punkte = mittel 4 Punkte = gut 5 Punkte = sehr gut - gibt die mittlere Bewertung der Betriebe einer Region wider Betriebe Lebensfähigkeit - gibt an, wie viel Betriebsleiter die Lebensfähigkeit der Region als gesichert oder nicht gesichert einschätzen (%) 1 - anzustrebendes Optimum = Boniturnote 1 - Toleranzbereich bis Boniturnote 6 - Boniturnote 7 - 12 = nicht mehr sozialverträgliche Entwicklung 137 Lebensqualität - bewertet verschiedene Aspekte der Lebensbedingungen nach einer Punkteskala. Berücksichtigt wurden 6 Aspekte: o Wohnbedingungen o Verkehrsanbindung o Gesundheitsversorgung o Zugang Bildung o Kultur- und Freizeit o Beschäftigungsmöglichkeiten - Einschätzung nach Punkteskala (analog „Wirtschaftliche Situation“) - dargestellt wird die von landwirtschaftlichen Betrieben eingeschätzte Lebensqualität (6 Aspekte) als mittlere Punktezahl je Betrieb einer Region Altersstruktur der ständig Beschäftigten - Anteil (%) Beschäftigter unter 30 Jahre - Anteil (%) Beschäftigter 30 bis unter 40 Jahre - Anteil (%) Beschäftigter ab 40 Jahre und älter Anteil Betriebe mit Abwanderungsproblemen - gibt an, wieviel Betriebe (%) bereits Probleme mit der Abwanderung von Fachkräften hatten und/oder derzeit haben Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen - Anteil (%) Betriebsleiter, die die Frage mit „ja“ beantworten: „Trägt Ihr Betrieb zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Region direkt oder indirekt bei?“ Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen - Anteil (%) der Betriebsleiter, die auf die Frage mit „ja“ antworten: „Trägt Ihr Betrieb direkt oder indirekt zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region bei?“ Kontextinformationen zu den Regionen Quelle: Thüringer Regionalstatistik, TLS (Statistische Jahrbücher) - Struktur der erwerbsfähigen Personen o Anteil (%) Frauen o Anteil (%) Personen jünger 30 Jahre o Anteil (%) Personen 30 bis 40 Jahre o Anteil (%) Personen älter 40 Jahre - Bevölkerungsentwicklung - Saldo Zu- und Fortzüge je 1000 Einwohner - Anteil der Erwerbsfähigen an der Bevölkerung - Arbeitslose 138 Modifizierung des Programmindikators Das Ergebnis lässt sich noch nicht durchgängig als „vollzeitäquivalente Beschäftigungsmöglichkeiten“ darstellen. Derartige spezifische Angaben zur Beschäftigung in begünstigten Betrieben/Gebieten sind nur mittels Repräsentativanalyse zu erfassen. Deshalb wird in der Halbzeitbewertung auf „beschäftigte Personen“ Bezug genommen. Herleitung der Ergebnisse für den Programmindikator Zuordnung der Landkreise zum jeweils relevanten Untersuchungsgebiet der Repräsentativanalyse auf der Grundlage der durchschnittlichen LVZ des Kreises: o Gebiet 1 LVZ > 45 o Gebiet 2 LVZ 26 - 45 o Gebiet 3 LVZ < 25 Bezugsdaten für Thüringen aus Landesstatistik (TLS); Jahresdurchschnitt 2000 Erwerbstätige Land- und Forstwirtschaft Kalkulation der Wirkung „Beschäftigungsmöglichkeiten“ auf Landesebene unter Verwendung von Relevanzkoeffizienten (Mittel aus gebietsspezifischen Flächenanteilen „Benachteiligtes Gebiet“ und „KULAP-Inanspruchnahme“) o Gebiet 1 0,07 o Gebiet 2 0,50 o Gebiet 3 0,80 Ergebnisse der Teilindikatoren sind aus der Repräsentativanalyse übertragen worden. Bewertung Vergleich der Indikatoren für Regionen mit unterschiedlicher Relevanz des EPLR 139 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q1. In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die ländlichen Bevölkerungszahlen zu stabilisieren? Kriterium Q1-2. Das geschlechterspezifische Profil der begünstigten Bevölkerung trägt dazu bei, eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten/ zu fördern. Indikator Q1-2.1. Verhältnis von {weiblichen} zu {männlichen} begünstigten Personen Kriterium Q1-3. Die Abwanderung der Bevölkerung aus dem ländlichen Raum wurde verringert. Indikator Q1-3.1. Hinweise auf den positive Einfluss, den das Programm auf die Abwanderung der Bevölkerung aus dem ländlichen Raum hat (Beschreibung, einschließlich Änderungen der Abwanderungsrate der landwirtschaftlichen Bevölkerung und der sonstigen ländlichen Bevölkerung) Kriterium Q2-1. In den land-/ forstwirtschaftlichen Betrieben wurden Beschäftigungsmöglichkeiten als direkte oder indirekte Auswirkungen des Programms erhalten oder geschaffen. Indikator Q2-1.1. Beschäftigungsmöglichkeiten, die auf land-/ forstwirtschaftlichen Betrieben erhalten/ geschaffen wurden, die direkt/ indirekt gefördert wurden (vollzeitäquivalente Beschäftigungsmöglichkeiten [VE]) (a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Betriebsinhaber (in %) (b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichtfamilienmitglieder (in %) (c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %) (d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die Vollzeitstellen betreffen (in %) (e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten in Erwerbszweigen, die nicht der Produktion von land-/ forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen dienen (in %) (f) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich indirekt als Resultat von Angebotseffekten (supplier effects) ergeben haben (in %) siehe Indikator Q1-1.1. Modifizierung von Programmindikatoren Zur Abwanderung der in der Landwirtschaft Tätigen existieren in der Statistik keine speziellen Angaben. Stellvertretend wird aus Kontextinformationen der Landwirtschaftsbetriebe (Repräsentativanalyse) der gebietsspezifische Programmindikator „Betriebe mit Abwanderungsproblemen“ verwendet (Querschnittsfrage 1). Querschnittindikator 2-1.1. Beschäftigungsmöglichkeiten 2-1.1.a): Der Indikator ist auf Landesebene derzeit nicht quantifizierbar, weil die letzte Erhebung des TLS zur Agrarstruktur keine entsprechende Information bietet (1999). Eine gezielte Auswertung der aktuellen Erhebung zur Agrarstruktur (2003) kann zur Beantwortung beitragen. Ansonsten ist eine Repräsentativanalyse im Rahmen der aktualisierten Halbzeitbewertung erforderlich. Als modifizierter Programmindikator wird deshalb „Beschäftigungsmöglichkeiten für Betriebsinhaber in Einzelunternehmen“ verwendet. 140 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q2. In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Beschäftigungslage sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch außerhalb derselben zu sichern? Kriterium Q2-2. Beschäftigungsmöglichkeiten in Unternehmen im ländlichen Raum (die keine landwirtschaftlichen Betriebe sind) oder in Sektoren, die mit der Landwirtschaft in Zusammenhang stehen, wurden als direkte oder indirekte Auswirkungen des Programms erhalten oder geschaffen. Indikator Q2-2.1. Beschäftigungsmöglichkeiten, die Unternehmen (außer landwirtschaftlichen Betrieben) zugute kommen, wurden direkt oder indirekt auf Grund des Programms erhalten oder geschaffen (VE) (a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen (jünger als 30 Jahre) (c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Landwirte, die ihren Betrieb im Nebenerwerb bewirtschaften und einer Mehrfachtätigkeit nachgehen (d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich indirekt als Resultat von Angebotseffekten (supplier effect) und Multiplikatorwirkungen ergeben haben Modifizierung des Querschnittsindikators Dieser Indikator ist auf Grund seiner Komplexität auf Landesebene nicht quantifizierbar, weil vor allem die indirekt induzierten Wirkungen infolge der wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Bereichen nicht messbar sind. Für die Halbzeitbewertung wird deshalb als modifizierter Querschnittsindikator „Potential nichtlandwirtschaftlicher Beschäftigungsmöglichkeiten in Unternehmensverbünden der Landwirtschaft und des Gewerbes“ auf Landesebene herangezogen. Quantifizierung des modifizierten Querschnittsindikators - Ermittlung der Kennzahl „nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze je 100 landwirtschaftliche Arbeitsplätze im Unternehmensverbund“ anhand von 4 Fallbeispielen (Fallstudie auf kommunaler Ebene) für die 3 Untersuchungsgebiete der Repräsentativanalyse - Kennzahl “nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze/100 landwirtschaftlicher Arbeitsplätze“ je Untersuchungsgebiet auf Grundlage o.g. Kennzahl sowie der Gesamtzahl landwirtschaftlicher Arbeitsplätze in den Unternehmensverbünden und aller Betriebe des Unternehmensgebietes - Quantifizierung auf Landesebene auf der Grundlage der kalkulierten landwirtschaftlichen Beschäftigungsmöglichkeiten 141 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q3. In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das Einkommensniveau der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern? Kriterium Q3-1. Das Einkommen der landwirtschaftlichen Bevölkerung wurde als direkte oder indirekte Auswirkung des Programms erhalten oder verbessert. Indikator Q3-1.1. Einkommen der auf direkte/ indirekte Weise begünstigten landwirtschaftlichen Bevölkerung (EUR/ Person, Anzahl der betreffenden Personen) (a) davon Einkommen, das „Familienbetriebseinkommen“ ist (in %) (b) davon Einkommen, das von Nicht –Familienarbeitskräfte der landwirtschaftlichen Betriebe erwirtschaftet wurde (in %) (c) davon Einkommen, das durch die Mehrfachtätigkeit der Nebenerwerbslandwirte oder durch Erwerbstätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschaftet wurde, jedoch nicht der Produktion von landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen zuzuordnen ist (in %) (d) davon Einkommen, das indirekt das Resultat von Angebotseffekten (supplier effects) ist (in %) Vorbemerkung Der Indikator, der auf die Einkommensstruktur (Familieneinkommen, Einkommen von Nicht-Familien-AK und Nebenerwerbseinkommen) abstellt, steht unter den strukturellen Bedingungen der Thüringer Landwirtschaft in engem Zusammenhang mit der Rechtsform der Landwirtschaftsbetriebe. Modifizierung des Querschnittsindikators - Anzahl der betreffenden Personen nicht quantifizierbar aufgrund fehlender Datengrundlage - Betriebliches Einkommen entspricht der Kennzahl „Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand/AK“ (verfügbares Betriebseinkommen), weil der Anteil Juristischer Personen und Personengesellschaften mehr als 40% der Thüringer Testbetriebe einnimmt. - (a) Unterindikator nur für Einzelunternehmen bewertbar; aus Gründen der einheitlichen Beurteilung aller Rechtsformen nicht sinnvoll. - (b) Aus Buchführungsunterlagen nicht ableitbar. - (c) Einkommen aus Mehrfachtätigkeit der Nebenerwerbslandwirte aus Buchführungsunterlagen nicht ableitbar. Einkommen aus nichtlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben wird aus den Buchführungsunterlagen abgeleitet. - (d) Unterindikator aus Buchführungsunterlagen nicht ableitbar und für EPLR Thüringen nicht relevant. Datengrundlage - Buchführungsunterlagen - Zahlungen des EPLR Ausgleichszulage für das benachteiligte Gebiet KULAP 142 - Ausgleichszahlungen für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Prämie für Erstaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen Stichprobe: 253 Betriebe (27 % der LF Thüringens repräsentierend) 3 Betriebsgruppen: rechtsformenübergreifend, nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung, innerhalb dieser sind Betriebe mit keinem, geringem, mittlerem, hohem und sehr hohem Anteil von EPLR-Zahlungen am Unternehmensertrag zusammengefasst worden. 143 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q3. In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das Einkommensniveau der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern? Kriterium Q3-2. Das Einkommen der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung wurde als direkte oder indirekte Auswirkung des Programms erhalten oder verbessert. Indikator Q3-2.1. Einkommen der auf direkte/indirekte Weise begünstigten nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung (EUR/ Person, Anzahl der betreffenden Personen) (a) davon Einkommen, das im Sektor ländlicher Fremdenverkehr erwirtschaftet wurde (in %) (b) davon Einkommen, das mit lokalen Handwerkstätigkeiten/ Produkten erwirtschaftet wurde (in %) (c) davon Einkommen, das indirekt das Resultat von angebotsseitigen Auswirkungen und von Multiplikatorwirkungen ist (in %) Vorbemerkung Die Datenlage der Thüringer Landesstatistik lässt es nicht zu, die potentiellen Zusammenhänge nachzuweisen und entsprechend des vorgegebenen Indikators quantitativ zu belegen. 144 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q4. In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land/forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert? Kriterium Q4-1. Die Produktivität wurde auf Grund des Programms verbessert und/oder die Kosten wurden auf Grund des Programms in den wichtigsten Produktionsketten gesenkt. Indikator Q4-1.1. Verhältnis von {Umsatzerlösen} Produktionsketten (filières) zu {Kosten} auf den wichtigsten Vorbemerkungen Das Ziel besteht darin, die Einflüsse von Ausgleichszulage und Beihilfen für Agrarumweltmaßnahmen auf die Erzeugermärkte von landwirtschaftlichen Produkten pflanzlicher und tierischer Herkunft zu bewerten. Die Wirkung weiterer, die Marktposition direkt verbessernder Programme, z.B. Operationelles Programm des EAGFL/A, bleibt hier unberücksichtigt. Eine Überlagerung einzelner Programmwirkungen ist dadurch nicht auszuschließen. Die Erfassung von Einzelwirkungen bedarf eines spezifischen, derzeit noch nicht zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahrens. Die Programme sind nicht auf eine direkte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition ausgerichtet. Synergie-Effekte können nur sehr schwer nachgewiesen werden. Datengrundlage Expertenbefragungen in Betrieben mit Inanspruchnahme betriebszweigbezogener bzw. gesamtbetrieblicher Agrarumweltmaßnahmen. Methode Stichprobe: je 5 befragte Betriebsleiter in A1-, A7-, B1- bzw. B22-Betrieben Schwerpunkte der Befragung: Kriterium Indikatoren Zielbefragung 1. Produktivitäts- und Kostenentwicklung Verhältnis von Umsatzerlösen zu Kosten Einbeziehung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 2. Marktpositionsentwicklung Änderung der Wertschöpfung je Produkteinheit Qualitätsentwicklung Marktpositionsentwicklung Qualitätsaspekt Nieschen- oder Standardprodukt Homogenität der erzeugten Qualitäten auf allen Stufen 3. Umsatz und Preisentwicklung Änderung des jährl. Brutto- Entwicklung der Bruttoverkäufe umsatzes, Preisentwicklung je auch bei verarbeiteten landw. Einheit standardisierter Erzeugnissen Erzeugnisse Trendabschätzungen und verbale Aussagen der betrieblichen Kompetenzträger bilden die Basis der Befragungsergebnisse. 145 Auf statistisch übliche Auswertungsverfahren in der Zuordnung der Wirkungen eines Förderprogramms auf festgelegte Kriterien kann in Folge der Überschneidung des Fördermitteleinsatzes eines Betriebes nicht zurückgegriffen werden. Modifizierung des Querschnittsindikators Das Verhältnis von Umsatz zu Kosten auf den wichtigsten geförderten Stufen der Erzeugung war mittels Expertenbefragung nicht zu quantifizieren und muss einer Repräsentativanalyse im Rahmen der aktualisierten Halbzeitbewertung vorbehalten bleiben. Alternativ erfolgt eine Beschreibung der Ausgangssituation und eine Trendaussage zur Umsatz- und Kostenentwicklung im Zeitraum 1999 bis 2002 auf der Grundlage einer Expertenbefragung. Die Datengrundlage aus Jahresabschlüssen von Betrieben, die nur ein Produkt umsetzen, ist für eine Repräsentativanalyse nicht ausreichend. 146 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q4. In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land/forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert? Kriterium Q4-2. Die Marktposition (Qualität usw.) der wichtigsten Produktionsketten (filières) wurde auf Grund des Programms verbessert. Indikator Q4-2.1. Änderungen bei der Wertschöpfung /forstwirtschaftlichen Grunderzeugnisse Produktionsketten (filières) (in %) pro in Einheit den der landwichtigsten Der Indikator ist nicht quantifizierbar, so dass nur auf eine indikative Tendenzaussage aus der Expertenbefragung zurückgegriffen werden kann. 147 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q4. In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land-/ forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert? Kriterium Q4-2. Die Marktposition (Qualität usw.) der wichtigsten Produktionsketten (filières) wurde auf Grund des Programms verbessert. Indikator Q4-2.2. Anteil der landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse, deren Qualität auf Grund des Programms auf jeder Stufe der geförderten Produktionsketten (filières) verbessert wurde (in %) Der Indikator ist auf Landesebene nicht quantifizierbar und für die Bewertung des EPLR ohne Relevanz. 148 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q4. In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land-/ forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert? Kriterium Q4-2. Die Marktposition (Qualität usw.) der wichtigsten Produktionsketten (filières) wurde auf Grund des Programms verbessert. Indikator Q4-2.3. Hinweise auf eine verbesserte Marktposition (Beschreibung) Die Hinweise auf eine Beeinflussung der Marktposition erfolgen anhand der Expertenbefragungen. 149 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q4. In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land-/ forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert? Kriterium Q4-3. Bei den in den wichtigsten Produktionsketten (filières) erzielten Umsatzerlösen und Preisen wurde auf Grund des Programms eine positive Entwicklung herbeigeführt. Indikator Q4-3.1. Änderungen beim jährlichen Bruttoumsatz in den wichtigsten geförderten Produktionsketten (filières) (%) Indikator Q4-3.2. Entwicklung der Preise pro Einheit der standardisierten Erzeugnisse in den wichtigsten geförderten Produktionsketten (filières) (%) Der Indikator ist auf Landesebene nicht zu bewerten und für die Evaluation des EPLR ohne Relevanz. 150 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q5. In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen? Kriterium Q5-1. Durch die Kombination von Fördermaßnahmen (innerhalb der einzelnen Kapitel und unter diesen), deren Schwerpunkt die Erzeugung/ Entwicklung und/oder die Umwelt war/en, konnten positive Umweltwirkungen herbeigeführt werden. Indikator Q5-1.1. Anteil der Fördermaßnahmen, die völlig/ überwiegend den Schutz oder die Verbesserung der Umwelt zum Ziel haben (in % der Programmkosten, in % der Projekte) Vorbemerkung Bei sämtlichen Agrarumweltmaßnahmen können positive Umwelteffekte nachgewiesen werden. Hauptursachen dafür liegen in dem reduzierten Produktionsmitteleinsatz, der Art der Bodenbedeckung und der Durchführung spezieller Wirtschaftsweisen. Alle Maßnahmen beinhalten eine Reduzierung oder den Verzicht der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel, was zu positiven Umweltwirkungen führt. Darüber hinaus verfolgt ein Großteil der Maßnahmen spezielle naturschutzfachliche Zielstellungen. Auch die Förderung der Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen (NATURA 2000) zielt direkt auf die Erhaltung von Lebensraumtypen ab. Fördermaßnahmen des KULAP, die den Schutz oder die Verbesserung der Umwelt zum Ziel haben: Wirtschaftsweise ökologischer Landbau kontrolliert-integrierter Ackerbau Extensivgrünland Ackerrandstreifen Dauerstilllegung Extensivweiden Spätschnittwiesen Streuobstwiesen Hecken- und Windschutzpflanzungen Flächen an Wasserspeichern Zwischenstrukturen Teichlandschaftspflege Umwandlung Acker- in Grünland KULAP Boden- und Gewässerschutz A1 A7 B1, B2, B3 B41, B42 C1 C2 C3 C4 C5 C61 x x x C64 C7 C9 B43/44 x x x x x 151 Arten- und Landschaftssc Biotopschutz hutz x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Datengrundlage - Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland (1.039 Dauerbeobachtungsflächen, 2000/01) - Fallstudie „Vögel des Offenlandes“ (8 Gebietsausschnitte in der Thüringer Rhön, 2002) - Fallstudie „Heckenvögel“ (8 Hecken bzw. -abschnitte im Thüringer Ackerhügelland, 1999 - 2002) - Fallstudie „Laufkäfer“ (36 Feldstücke in der Thüringer Rhön und im Thüringer Ackerhügelland, 2002) - Repräsentativanalyse „Segetalflora“ (102 Flächen in 4 Naturräumen, 2002) - Fallstudie „Ackerrandstreifen“ (57 Flächen, vorwiegend Muschelkalkbergland und Buntsandsteinhügelländer, 1997 - 2002) - Fallstudie „Dauerstilllegung und Zwischenstrukturen“ (31 Flächen im Ackerhügelund Muschelkalkbergland, 2002) - Fallstudie „Heuschrecken“ (180 Flächen, 2002) - Fallstudie „Schmetterlinge“ (106 Flächen, 2002) - Fallstudie „Wiesenbrüter-Monitoring“ (3 Gebiete 2000/02) - Fallstudie „Landschaftsbild“ (4 Landschaftsausschnitte, 2002) - Fallstudie „Schlagkartenauswertung“ (44 Betriebe, 2.075 Feldstücke, 2000 und 2001) Methode Die Umweltwirkungen werden in den Abschnitten VI.1.A-1. bis VI.3-3. dargestellt. 152 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q5. In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen? Kriterium Q5-1. Durch die Kombination von Fördermaßnahmen (innerhalb der einzelnen Kapitel und unter diesen), deren Schwerpunkt die Erzeugung/ Entwicklung und/ oder die Umwelt war/en, konnten positive Umweltwirkungen herbeigeführt werden. Indikator Q5-1.2. Anteil der Fördermaßnahmen mit solchen Produktions- und Entwicklungsaspekten als Schwerpunkte, die positive Nebenergebnisse für die Umwelt hervorgebracht haben (in % der Programmkosten, in % der Projekte) (a) davon Fördermaßnahmen, die dies auf Grund umweltfreundlicherer Technologie bewirken (in %) (b) davon Fördermaßnahmen, die dies auf Grund verbesserter landwirtschaftlicher Praktiken oder durch Änderungen/Verbesserungen der Bodennutzungsmuster bewirken (einschließlich Standorte/ Konzentration von Vieh) (in %) Fördermaßnahmen mit positiven Nebenwirkungen für die Umwelt: Fördermaßnahme Umweltwirkung Erstaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen - CO2-Bindung im Holzvorrat Ressourcenschutz Landschaft Baumartenvielfalt Habitatvielfalt Ausgleichszahlungen benachteiligte Gebiete Pflanzenschutzmitteleinsatz nach spezifischen Schwellenwerten (V.4.A-1.3.) Umweltfreundliche Landnutzung (V.4.A-1.1.) Düngung < 170 kg/N/ha/a (V.4.A-1.2.) für - 153 (VIII.1.B-1.) (VIII.2.C-2.) (VIII.3.A-1.) (VIII.3.A-2.) Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q5. In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen? Kriterium Q5-1. Durch die Kombination von Fördermaßnahmen (innerhalb der einzelnen Kapitel und unter diesen), deren Schwerpunkt die Erzeugung/ Entwicklung und/oder die Umwelt war/en, konnten positive Umweltwirkungen herbeigeführt werden. Indikator Q5-1.3. Anteil der Fördermaßnahmen, die negative Umweltwirkungen hervorgebracht haben (in % der Programmkosten, in % der Projekte) (a) davon Fördermaßnahmen während der Gründungs-/ Investitions-/ Bauphase (in %) (b) davon Fördermaßnahmen während der Betriebsphase (in %) Datengrundlage - Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland (1.039 Dauerbeobachtungsflächen, 2000/01) - Repräsentativanalyse „Segetalflora“ (102 Flächen in 4 Naturräumen, 2002) - Fallstudie „Schlagkartenauswertung“ (44 Betriebe, 2.075 Feldstücke, 2000 und 2001) Es wurden keine negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt festgestellt. 154 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q5. In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen? Kriterium Q5-2. Die Muster der Bodennutzung (einschließlich der Standorte/ Konzentration von Viehbeständen) wurden erhalten oder haben sich in einer umweltfreundlichen Weise entwickelt. Indikator Q5-2.1. Anteil der Flächen innerhalb eines Gebiets, die in den Anwendungsbereich des Programms fallen und auf denen im Rahmen des Programms vorteilhafte Änderungen der Bodennutzung herbeigeführt (oder negative Änderungen vermieden) wurden (in %) (a) davon Flächen, die Dauerkulturen betreffen (Grünland, Obstflächen, Holzflächen …) (in %) (b) davon Flächen, die den Ackerbau betreffen (ökologischer Landbau, Fruchtfolgen) (in %) (c) davon Fläche, die nicht bewirtschaftet werden oder fast naturbelassen sind (in %) Vorbemerkung Im Anwendungsbereich des EPLR lassen sich aufgrund der Fördermaßnahmen folgende Gebiete räumlich abgrenzen: (1) Thüringen: Agrarumweltmaßnahmen (2) NATURA 2000-Gebiet: Ausgleichszahlung (3) Benachteiligtes Gebiet: Ausgleichszulage Datengrundlage - Bewilligungsdateien Ermittlung des Flächenumfanges Indikator Kategorie Fläche mit vorteilhafter Bodennutzung im Gebiet gesamt Flächen im benachteiligten Gebiet und Agrarumweltmaßnahmen (KULAP) sowie Erstaufforstungsflächen außerhalb dieses Gebietes a) Dauerkulturen Flächen im benachteiligtem Gebiet mit Dauerkulturen Erstaufforstung Agrarumweltmaßnahmen außerhalb des benachteiligten Gebietes: - Extensivgrünland (B1 - B4, C3 - C5) - Dauerstilllegung/Zwischenstrukturen (C2, C7) - Obst-, Wein- und Hopfen (A1, A4) - Teichlandschaftspflege (C9) b) Ackerbau Agrarumweltmaßnahmen - ökologisch und kontrolliert-integrierter Anbau (A1, A4, A7) - Ackerrandstreifen (C1) Ackerflächen im benachteiligtem Gebiet c) nicht bewirtschaftete Flächen Agrarumweltmaßnahmen - Dauerstilllegung (C2) - Zwischenstrukturen (C7) - Hecken- und Schutzpflanzungen (C61) - Flächen an Wasserspeichern (C64) 155 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q5. In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen? Kriterium Q5-3. Die nicht nachhaltige fortgesetzte Nutzung bzw. Verschmutzung der natürlichen Ressourcen wurde unterbunden oder minimiert. Indikator Q5-3.1. Anteil der Wasserressourcen, denen auf Grund des Programms geringere Mengen entnommen (oder höhere Mengen zugeführt) wurden (in %) (a) davon Wasserressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher (oder forstwirtschaftlicher) Grunderzeugnisse zu tun haben (in %) siehe Indikator VI.1.C-1.1. 156 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q5. In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen? Kriterium Q5-3. Die nicht nachhaltige fortgesetzte Nutzung bzw. Verschmutzung der natürlichen Ressourcen wurde unterbunden oder minimiert. Indikator Q5-3.2. Anteil der Wasserressourcen, die auf Grund des Programms weniger verschmutzt wurden oder deren Verschmutzungsgrad zumindest stabilisiert werden konnte (in %) (a) davon Wasserressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher (oder forstwirtschaftlicher) Grunderzeugnisse zu tun haben (in %) Vorbemerkung Für die Beantwortung dieses Indikators werden die Flächen herangezogen, auf denen förderbedingt weniger bzw. keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Das betrifft im Rahmen des EPLR Thüringen die Programme KULAP, Ausgleichszahlungen für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen sowie Erstaufforstung. Als Indikator wird die potentielle Grundwasserneubildung verwendet. Datengrundlage - Karte der potentiellen Grundwasserneubildung Thüringens aus GEOFEM 1 (TLUG) - Karte der Nutzungs- und Biotoptypenkartierung Thüringens (TLUG, 1995) - Karte der Gemeindegrenzen (TLUG, 2002) - Anträge auf Agrarförderung Vorgehensweise - GIS-gestützter Verschnitt der Karten und Berechnung der jährlichen potentiellen Grundwasserneubildung in mm/ha auf Gemeindeebene (gewogenes Flächenmittel) - Berechnung der LF (gefördert/nicht gefördert) in den Gemeinden als Mittelwert von den beiden unterschiedlichen Datenquellen (Anträge auf Agrarförderung, Nutzungs- und Biotoptypenkartierung) - Berechnung der potentiellen Menge Grundwasser in t (1mm/qm = 10 t/ha) für jede Gemeinde Thüringens - Berechnung der potentiellen Menge Grundwasser in t auf dem geförderten Flächenanteil jeder Gemeinde Thüringens 1 Computerprogramm nach GABRIEL et.al.(1989): Das Grundwasser - Einfluß der landwirtschaftlichen Produktion. Hrsg.: Wasserwirtschaftsdirektion Saale/Werra, Forschungsbereich Erfurt. 157 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q5. In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen? Kriterium Q5-3. Die nicht nachhaltige fortgesetzte Nutzung bzw. Verschmutzung der natürlichen Ressourcen wurde unterbunden oder minimiert. Indikator Q5-3.3. Entwicklung der jährlichen Mengen an Emissionen von Treibhausgasen (Tonnen von Kohlendioxidäquivalenten), die auf das Programm zurückzuführen sind (ungefähre Schätzungen) (a) davon Emissionen in Form von Kohlendioxid (in %) (b) davon Emissionen in Form von Stickoxiden (in %) (c) davon Emissionen in Form von Methan (in %) Vorbemerkung Zur Beantwortung dieses Querschnittsindikators werden nur die Auswirkungen des KULAP-Programms quantifiziert, da hier im Gegensatz zu benachteiligten und FFHGebieten konkrete, inputreduzierte Bewirtschaftungsvorgaben bestehen. Datengrundlage - Repräsentativanalyse Landesmonitoring Dauerbeobachtungsflächen, 2000/01) - Betriebsanalysen von 5 KUL-Betrieben - Nährstoffvergleiche von 185 Betrieben in Thüringen Grünland (1.039 Berechnungsgrundlage Die Berechnung für das Grünland berücksichtigt nur Treibhausgase (THG)Emissionen, die direkt als Folge der Flächenbewirtschaftung entstehen. Auf dem Ackerland sind die Maßnahmen A1 und A7 nicht flächen- sondern betriebsbezogen, so dass hierfür die Emissionen der Betriebsbewirtschaftung die Berechnungsgrundlage bilden. Bewertet werden somit Emissionen durch - CO2 [direkte Emissionen durch Treibstoffverbrauch und indirekte Emissionen durch Synthesevorleistungen - N-Mineraldünger und Sonstiges (PSM, P, K, Ca, Futtermittel-, Saatgutzukauf)] - N2O (N aus Mineraldünger-, Org. N, symbiontische N-Bindung, Ernterückstände) - CH4 (ruminal und Wirtschaftsdünger) Ausgewiesen werden sowohl der mengenmäßige Anteil der einzelnen THG als auch die gesamte THG-Emission, ausgedrückt in CO2-Äquivalenten. Zur Umrechnung dienen die GWP1-Faktoren der IPCC2 (1995): CO2 = 1; CH4 = 21; N2O = 310. Richtwerte: 1 kg min. N = 39 MJ * 56 g CO2/MJ = 2,2 kg CO2- Äquivalent 1 kg N (min., org., symbiontisch, Ernterückstände) * 0,016 = 16 g N2O * 310 = 5 kg CO2-Äquivalent 1 ha Weide = 30 kg N/ha (symbiont. N-Bindung) * 0,016 = 0,48 kg N2O * 310 = 150 kg CO2- Äquivalent 1 GV Weide ~ 110 kg N-Ausscheidung*0,6 = 66 kg N*0,016 =1,05 kg N2O * 310 = 330 kg CO2- Äquiva. 1 GV Weide ~ 120 kg CH4 * 21 = 2500 kg CO2-Äquivalent 1 l Diesel = 3,4 kg CO2- Äquivalent 1 kg Diesel = 4,0 kg CO2- Äquivalent 1 2 Global Warning Potential Intergovernmental Panel on Climate Change 158 Von folgenden Prämissen wurde ausgegangen: Ackerland Wirtschaftsweise KULAP GV/ha Mineral-N Organ. N Symbiont. N Nges. Diesel (kg/ha) Ökologisch1) A1 0,52 - 35 35 70 100 kontrolliert-integriert A7 0,65 55 46 24 125 85 kontrolliert-integriert A4 0,52 55 46 24 125 85 Ackerrandstreifen C1 - - - 11 11 - Dauerstilllegung C2 - - - 24 24 - Dämme, Uferränder, Hecken C6 - - - 30 30 - Zwischenstrukturen C7 - - - 24 24 - - 0,52 132 34 11 177 90 konventionell 1) gilt für Ackerland und Grünland Grünland Wirtschaftsweise KULAP Besatz Weidetage Weideanteil GV-Weidetg. Mineral-N (GV/ha) (d/a) (%) (GV/ha*a) (kg/ha) Grünlandextensivierung B1 0,76 166 40 0,14 26 Extensive Weidenutzung, B22, C51 Streuobstwiesen 1,22 135 80 0,36 25 Schafweiden B232 0,24 147 100 0,10 15 Ackerlandumwandlung B41/B42 1,26 133 40 0,18 28 B43/B44 1,26 133 40 0,18 - Streuobstwiesen C52 1,12 180 20 0,11 - konventionell - 1,20 166 40 0,55 80 Extensive Wiese B3 - - - - 18 Magerwiesen C4 - - - - - konventionell - - - - - 80 Magerweiden Rinder C33, C34 1,12 180 20 0,11 - Magerweiden Schafe C312, C313 0,24 155 80 0,08 - konventionell - 1,20 166 40 0,55 - 159 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q5. In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beigetragen? Kriterium Q5-4. Die Landschaften des ländlichen Raums wurden erhalten oder verbessert. Indikator Q5-4.1. Anteil der Flächen innerhalb eines Gebiets, die in den Anwendungsbereich des Programms fallen und auf denen im Rahmen des Programms vorteilhafte Änderungen der Landschaften herbeigeführt (oder negative Änderungen vermieden) wurden (in %) (a) davon Flächen, die jeweils wie folgt zu klassifizieren sind: - Kohärenz der Landschaft (in %); - Unterschiedlichkeit der Landschaft (Homogenität/ Vielfalt) (in %) - kulturelle Eigenart (in %) (b) davon Flächen, die Dauerkulturen betreffen (Grünland, Obstbaumflächen, Holzflächen…) (in %) Vorbemerkung - Positive Wirkungen der Agrarumweltmaßnahmen werden in den Abschnitten VI.3-1.1., VI.3-2.1., VI.3-3.1. und VI.3-4.1. beschrieben, die der Erstaufforstung im Abschnitt VIII.2.B-3.1. - Unter der Zielstellung „Erhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung“ tragen auch alle geförderten Flächen im benachteiligtem Gebiet zur Vermeidung negativer Veränderungen bei, weil die landwirtschaftliche Nutzung aufrechterhalten wurde. Datengrundlage - Bewilligungsdateien - Fallstudie „Schlagkartenauswertung“ (44 Betriebe, 2.075 Feldstücke, 2000 und 2001) Ermittlung des Flächenumfanges Indikator Kategorie geförderte Fläche mit vorteilhaften Änderungen bzw. Vermeidung von negativen Änderungen der Landschaften davon a) Flächen mit Beitrag zur o Kohärenz benachteiligtes Gebiet Agrarumweltmaßnahmen (KULAP) Erstaufforstungsflächen o Unterschiedlichkeit o kulturelle Eigenart davon b) Dauerkulturen und und Ackerbau extensiv, Grünland extensiv, Dauerstilllegung/Zwischenstrukturen, Pflege von LF (siehe VI.3-1.1.) siehe VI.3-2.1. zuzüglich geförderte Flächen im benachteiligtem Gebiet mit Fruchtarten unter 10 % Anbauanteil an der AF siehe VI.3-3.1. zuzüglich geförderte Ackerflächen im benachteiligtem Gebiet mit Festmistdüngung - Teich-Landschaftspflege (C9) - Extensivgrünland (B1 - B4, C3 - C5) - Dauerstilllegung/Zwischenstrukturen (C2, C7) - Obst-, Wein und Hopfen (A4, A1)-anteilig - geförderte Flächen mit Dauerkulturen im benachteiligtem Gebiet - Erstaufforstung 160 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q6. In welchem Maximierung beigetragen? Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur der beabsichtigten Auswirkungen des Programms Kriterium Q6-1. Die Fördermaßnahmen sind aufeinander abgestimmt worden und ergänzen einander, damit durch das Zusammenspiel und die Wechselwirkung der verschiedenen Facetten der Probleme oder Möglichkeiten, die die Entwicklung des ländlichen Raums mit sich bringt, Synergieeffekte entstehen. Indikator Q6-1.1. Häufigkeit des Vorkommens von Gruppen/ Kombinationen von Maßnahmen/ Projekten innerhalb einzelner Kapitel/ kapitelübergreifender Natur, deren Schwerpunkte die Probleme und Möglichkeiten sind, die sich im Hinblick auf die Entwicklung des ländlichen Raums ergeben, und zwar (I) auf verschiedenen Ebenen der land-/ forstwirtschaftlichen Produktionsketten (filières); (II) bei den verschiedenen Aspekten bestimmter Engpässe und/ oder (III) in Bezug auf die gemeinsame Schaffung einer kritischen Masse (in %) Vorbemerkung Der EPLR enthält keine Maßnahme zur Förderung eines Marktproduktes aus landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen, so dass diesbezügliche Synergieeffekte nicht quantifiziert werden können. Aus verschiedenen Maßnahmekombinationen ergeben sich jedoch positive Umweltwirkungen. Datengrundlage - EPLR Thüringen Konventionen - Synergie-Effekte werden nur für ökologische Wirkungen bewertet. - Synergie-Effekte ergeben sich beim EPLR nur aus Kombination der Primärproduktion-Ebenen Einzelfläche und Gesamtbetrieb bzw. Betriebszweig. Herleitung der Ergebnisse Unterindikator (I) (II) Engpaß Maßnahmenkombination - KULAP-Maßnahmen bzw. Untermaßnahmen (spezielle Wirtschaftsweise, betriebszweig-, bzw. einzelflächenbezogen) und Ausgleichszulage im benachteiligten Gebiet (Gesamtbetrieb) / FFH Ausgleichszahlung bzw. - KULAP- betriebszweig- bzw. betriebsbezogen und KULAP-Einzelflächenmaßnahmen bzw. Untermaßnahmen KULAP-Maßnahmekombination auf Betriebsebene - Erhaltung der auf Schafbeweidung angewiesenen Biotope/Habitate - Erhaltung der Feuchtwiesen - Erhaltung der auf Mahd angewiesenen Bergwiesen KULAP-Maßnahmenkombinationen auf Betriebsebene (III) Schaffung einer - Aufrechterhaltung der flächendeckenden Pflege der wertvollen Mager- und kritischen Masse Trockenstandorte - Aufrechterhaltung der Pflege der wertvollen Bergwiesen - Sicherung der Nutzung vorhandenen Feuchtgrünlandes - Sicherung der Nutzung der Wiesenbrütergebiete 161 Unterindikator Maßnahmenkombination - Erhaltung der wertvollen Streuobstwiesen - Entwicklung von Flächen mit wertvoller Segetalflora Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q6. In welchem Maximierung beigetragen? Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur der beabsichtigten Auswirkungen des Programms Kriterium Q6-2. Das Programm wurde insbesondere durch diejenigen (landwirtschaftlichen Betriebe, Unternehmen, Vereinigungen...) in Anspruch genommen, die den größten Bedarf an der Entwicklung des ländlichen Raums in dem Gebiet haben, das in den Anwendungsbereich des Programms fällt, und/ oder die das größte Potenzial hierfür mit sich bringen (natürliche oder juristische Personen, die bedürftig/ fähig sind oder die tragfähige Projekte ins Leben gerufen haben …), und zwar auf Grund einer Kombination von Durchführungsbestimmungen wie etwa (I) Publizität der Fördermöglichkeiten, (II) Kriterien der Zuschussfähigkeit, (III) Differenzierung der Prämien und/ oder (IV) Verfahren/ Kriterien zur Auswahl von Projekten sowie (V) das Vermeiden unnötiger Verzögerungen auf Grund des bürokratischen Verwaltungsaufwands und unnötiger Kosten hierfür zu Lasten der Begünstigten. Indikator Q6-2.1. Wichtige Typen der direkten Begünstigten und der Marktteilnehmer (z.B. landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen, Verbände, Netze; Eigentümer/ Inhaber, Verarbeiter/ Vermarkter; Ackerbau/ Grünlandwirtschaft; kleine/ große juristische Betriebe), die an dem Programm teilgenommen haben (Typologie) Vorbemerkungen Die Programme des Kapitel V werden nicht in die Auswertung einbezogen. In den benachteiligten Gebieten sind die möglichen Produktionsverfahren standortabhängig und infolge der Gebietsabgrenzung nach besonderen standörtlichen Bedingungen wird indirekt die Teilnahme der verschiedenen Betriebstypen bestimmt. Die Betriebsstruktur in Thüringen hat zur Folge, dass in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen meistens nur einzelne Flächen der Betriebe betroffen sind. Diese Einzelflächen sind für die Produktionsstruktur und damit für den Betriebstyp nicht ausschlaggebend. Datengrundlage - Anträge auf Agrarförderung - Repräsentativanalyse (148 Betriebe in 6 Landkreisen); siehe auch Indikator V.3-1.1. Herleitung der Ergebnisse Zur Erfassung der wichtigsten, direkt Begünstigten erfolgt die Aggregierung verschiedener Betriebstypen zu Betriebstyp-Gruppen (Tabelle Q.6-2.1./01). Tabelle Q.6-2.1./01: Aggregierung von Betriebstypen zu Betriebstyp-Gruppen Betriebstyp-Gruppe Inhalt Spezialbetrieb – Marktfrucht MIN, MEX Verbundbetrieb1) MF, MV, FM, FV Spezialbetrieb – Milchvieh FMI Spezialbetrieb – Mutterkuh MUK 162 Spezialbetrieb – Schaf Dauerkulturbetrieb SHA DM, DF, DOB, MD, FD 1) mit unterschiedlichen Anteilen der Zweige Marktfrucht bzw. Futterbau Die Zusammenhänge zwischen Inanspruchnahme der Maßnahmen und den Durchführungsmechanismen werden anhand einer Repräsentativanalyse in 148 landwirtschaftlichen Betrieben in 6 Landkreisen Thüringens abgeleitet. Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q6. In welchem Maximierung beigetragen? Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur der beabsichtigten Auswirkungen des Programms Kriterium Q6-2. Das Programm wurde insbesondere durch diejenigen (landwirtschaftlichen Betriebe, Unternehmen, Vereinigungen...) in Anspruch genommen, die den größten Bedarf an der Entwicklung des ländlichen Raums in dem Gebiet haben, das in den Anwendungsbereich des Programms fällt, und/ oder die das größte Potenzial hierfür mit sich bringen (natürliche oder juristische Personen, die bedürftig/ fähig sind oder die tragfähige Projekte ins Leben gerufen haben …), und zwar auf Grund einer Kombination von Durchführungsbestimmungen wie etwa (I) Publizität der Fördermöglichkeiten, (II) Kriterien der Zuschussfähigkeit, (III) Differenzierung der Prämien und/ oder (IV) Verfahren/ Kriterien zur Auswahl von Projekten sowie (V) das Vermeiden unnötiger Verzögerungen auf Grund des bürokratischen Verwaltungsaufwands und unnötiger Kosten hierfür zu Lasten der Begünstigten. Indikator Q6-2.2. Hinweise darauf, dass den direkten Begünstigten/ Marktteilnehmern unnötige Verzögerungen oder Kosten erspart geblieben sind bzw. das Entstehen solcher Verzögerungen oder Kosten unterbunden wurde (Beschreibung) Datengrundlage - EPLR Thüringen - KULAP 2000 - Förderrichtlinie des Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Thüringer Staatsanzeiger 26/2003, Seite 1203 ff. 163 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q6. In welchem Maximierung beigetragen? Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur der beabsichtigten Auswirkungen des Programms Kriterium Q6-3. Die Hebelwirkungen sind durch eine Kombination der Kriterien für die Zuschussfähigkeit, der Prämiendifferenzierung oder durch Verfahren/Kriterien für die Auswahl von Projekten maximiert worden. Indikator Q6-3.1. Hebelsatz = Verhältnis von {Gesamtausgaben der direkten Begünstigten für Fördermaßnahmen} zu {Kofinanzierung der öffentlichen Hand} Die Beantwortung des Indikators wird als nicht sachdienlich erachtet, weil die im EPLR Thüringen enthaltenen Programme ausschließlich Beihilfen / Zuschüsse für standortbezogene Benachteiligung oder entgangenen Nutzen gewähren. Das Hebelsatz als Verhältnis von Gesamtausgaben der direkt Begünstigten für Fördermaßnahmen zur Kofinanzierung der öffentlichen Hand ist deshalb nicht quantifizierbar. 164 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q6. In welchem Maximierung beigetragen? Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur der beabsichtigten Auswirkungen des Programms Kriterium Q6-4. Überflüssige Auswirkungen sind durch die Kombination der Kriterien für die Zuschussfähigkeit, die Prämiendifferenzierung oder durch die Verfahren/ Kriterien für die Auswahl von Projekten vermieden worden. Indikator Q6-4.1. Hinweise auf Mitnahmeeffekte (Beschreibung und annäherungsweise Quantifizierung) Vorbemerkung Als Kriterium zur Beurteilung eventueller Mitnahmeeffekte werden die Zuschussfähigkeit, Beihilfedifferenzierung und die Auswahl der Maßnahmen herangezogen. 165 Kapitelübergreifende Bewertungsfragen Frage Q6. In welchem Maximierung beigetragen? Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur der beabsichtigten Auswirkungen des Programms Kriterium Q6-5. Vorteilhafte indirekte Auswirkungen (insbesondere auf der Angebotsseite) sind maximiert worden. Indikator Q6-5.1. Hinweise auf Maßnahmen/Projekte, die zu Auswirkungen geführt haben (Beschreibung) Datengrundlage - Fallstudie in 4 Verwaltungsgemeinschaften - Repräsentativanalyse in 148 landwirtschaftlichen Betrieben - Statistisches Jahrbuch 1999 166 vorteilhaften indirekten