04_3 - EU Natur

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3.
3.1
Methodischer Ansatz
Untersuchungsdesign und Datengrundlagen
Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben des Bewertungsrahmens, wie sie im
„Leitfaden für die Bewertung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen
Raums im Zeitraum 2000 bis 20061 sowie den „Gemeinsamen Bewertungsfragen mit
Kriterien und Indikatoren“2 niedergelegt sind.
Der Bewertungsprozess gliedert sich in die vier Phasen: Strukturierung, Erhebung,
Analyse und Berichterstattung. Die Halbzeitbewertung soll Aufschluss geben über
die Programmabwicklung, die Ausgangssituation und die ersten Ergebnisse.
Das Untersuchungsdesign ist so angelegt, dass auf die Herausarbeitung der
Wirkungen abgezielt wird, die im Rahmen der Bewertung am Ende des
Programmplanungszeitraums zu erfassen sind. Die unterschiedliche Dimension der
Bewertungsfragen, die Spezifizierungsschwierigkeiten bei den Erfolgskriterien sowie
Programmindikatoren und insbesondere die Verfügbarkeit der Daten und
Informationen bedingen eine unterschiedliche Intensität in der Erfolgsmessung. Um
die Bewertungsfragen vollständig beantworten zu können, wurden die
Informationsquellen kombiniert. Dementsprechend breit angelegt ist der
Bewertungsansatz.
Als Methoden fanden Anwendung:
- Vergleich eines Programmindikators mit einer Zielgröße,
- Mit-Ohne-Vergleich sowie
- Vorher-Nachher-Vergleich.
In die Bewertung sind sowohl direkte als auch indirekte Wirkungen einbezogen
worden, weil das Programm einzelne Ziele über mehrere Maßnahmen realisiert.
Jeder Bewertung liegt eine Zielvorgabe bzw. ein Wert für die Ausgangssituation
zugrunde. Für die Mit-Ohne-Vergleiche sind geeignete, möglichst homogene
Gruppen abgegrenzt worden. Die Grundlage für die Vorher-Nachher-Vergleiche
bilden Monitoringnetze.
Im Ergebnis der Zielanalyse sind anhand der Bewertungsfragen und des EPLR3 die
Ziele abgeleitet worden. Der Beurteilung des Zielerreichungsgrades bzw. des
Erfüllungsgrades der Lenkungsabsicht liegt jeweils ein Bewertungsrahmen
zugrunde. Das Ziel gilt als erfüllt, wenn eine weitgehende Übereinstimmung des
jeweiligen Vorgabewertes mit dem Ergebnis besteht.
Die
Beantwortung
der
im
EU-Dokument
VI/12004/00
vorgegebenen
Bewertungsfragen erfolgte anhand der Programmindikatoren sowie der
gebietsspezifischen Indikatoren des EPLR. Die dem Evaluator zugestandene
Flexibilität bei der Verwendung der Indikatoren ist nur dann in Anspruch genommen
worden, wenn dadurch erst eine sachdienliche Beantwortung der Bewertungsfrage
möglich war. Es wurden alle quantifizierten Ziele des EPLR einer Evaluation
unterzogen und diese mit der ex-ante-Bewertung abgeglichen. Eine Aufnahme
landesspezifischer Bewertungsfragen war nicht erforderlich. Bei einigen
1
2
3
Dokument VI 8865/99-DE Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft 1999; Bewertung,
Leitfaden und
Dokument VI/4351/02-DE Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft, 2002.
Dokument VI/12004/00 endg., Europäische Kommission, Generaldirektion Landwir tschaft, Dezember
2000.
THÜRINGER MINISTERIUM FÜR L ANDWIRTSCHAFT , NATURSCHUTZ UND UMWELT: Entwicklungsplan für den
ländlichen Raum 2000-2006.
27
Programmindikatoren waren Modifizierungen notwendig, um der landesspezifischen
Ausrichtung der Bewertung gerecht zu werden. Ein besonderer Wert ist darauf
gelegt worden, die gemeinsamen Bewertungsfragen transparent zu beantworten,
damit der Bericht für eine Synthese auf Gemeinschaftsebene nutzbar ist. Die
Leitlinien wurden strikt beachtet und die Fragen beantwortet.
Im Rahmen der Zwischenbewertung wurden auch die methodischen
Voraussetzungen für eine mögliche Aktualisierung der Halbzeitbewertung sowie die
ex-post-Bewertung geschaffen und die dazu notwendigen datentechnischen
Vorarbeiten geleistet.
Die Datengrundlage für die Bewertung sowie für die repräsentativen Aussagen
beruht auf zahlreichen, unterschiedlich miteinander verknüpften Datenquellen.
Der vorliegenden Halbzeitbewertung liegen zusätzlich zur verfügbaren Datenbasis
aus dem Geschäftsbereich des TMLNU zahlreiche, speziell auf die Bewertung
ausgerichtete Fallstudien, mehrere Repräsentativanalysen sowie Gebiets- bzw.
Betriebsstudien zugrunde (Übersicht 3.1/01).
Übersicht 3.1/01:
Wirkungsebene
Datenbasis für die Halbzeitbewertung des EPLR Thüringen
Datenquelle
Inhalt
Umwelt
Pflanzenbau
Fallstudie

Schlagkartei (44 Betriebe, 2000/2001)
Gebietsstudie

Wasserqualität (Weidatalsperre, 1992...2002)
Betriebsstudie

Treibhausgase (185 Betriebe)
Dauerversuche


Ackerbauextensivierung (3 Standorte, seit 1995)



Ackerland (102 Feldstücke, 2002)



Laufkäfer (36 Feldstücke, 2002)
Repräsentativa
nalyse

Schlagkartei (1.039 Feldstücke, 1997/98...2000/01)
Dauerversuche

Wasserqualität (Extensivweide, 1995...2001)
Flora
Landesmonitori
ngnetz

Vegetation, Standort- und Bestandesmerkmale
(1.039 Feldstücke, 1997/98...2000/01)
Fauna
Fallstudie



Heuschrecken (180 Feldstücke, 2002)
Input
Flora
Fauna
Fallstudie
Fallstudie
Wasserqualität
(Acker-/Grünland in Flussaue, 1998...2002)
Ackerrandstreifen (57 Feldstücke, 1997...2002)
Dauerstilllegung und Zwischenstrukturen
(22 Feldstücke, 2002)
Vögel Offenland (6 Erfassungsräume)
Heckenvögel (8 Heckenabschnitte, 1999...2002)
Grünland
Input
Tagfalter (106 Feldstücke, 2002)
Wiesenbrüter (3 Gebiete, 2000...2002)
Landschaft
Fallstudie

Kohärenz, Differenzierung und Eigenart
(4 Ausschnitte, 2002)
Habitate
Fallstudie

Feucht-/Nassflächenschutz (10 Gebiete, 2002)
28
Wirkungsebene
Datenquelle
Sozioökonomie
Repräsentativanalyse
alle Ebenen
(Inanspruchnahme,
Ökonomie, Ökologie,
Soziales)
Inhalt

Einkommen
(Buchführungsdaten 911 Betriebe, 2000/01)

Soziales (148 Betriebe, 3 Gebiete, 2002)
Fallstudie

Raumwirkungen
(4 Verwaltungsgemeinschaften, 2002)
Gebietsstudie

Vorteilswirkungen (6 Kommunen, 2002)
Landesstatistiken


Anträge auf Agrarförderung

Statistisches Landesamt

Analysen Agrarverwaltung
Bewilligungsdateien (Ausgleichszulage, -zahlung,
KULAP-Beihilfe, Erstaufforstungsprämie)
Die Repräsentativität der Bewertung ist durch die Vernetzung geeigneter
Informationspools erreicht worden. Um der von der KOM geforderten räumlich und
betrieblich differenzierten Analyse zu entsprechen, sind ausschließlich die auf
regionaler Ebene verfügbaren Daten verwendet worden.
Details hinsichtlich der methodischen Vorgehensweise sind den nachfolgenden
Gliederungsabschnitten zu entnehmen.
29
3.2
Benachteiligte Gebiete
Kapitel V
V.1.
In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem
beigetragen: Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten
Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten und geringem
Produktionspotenzial niederschlagen?
V.2.
In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften
Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?
V.3.
In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung
einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum
beigetragen?
V.4.A.
In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt
beigetragen,
…durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
die den Belangen des Umweltschutzes in den benachteiligten Gebieten
Rechnung trägt?
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Bewertungsleitfadens wurde die
Evaluation der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten in Abhängigkeit von der
Verfügbarkeit der Daten auf betrieblichen und gebietsspezifischen Vergleichs- und
Disaggregationsebenen durchgeführt.
Differenziert wird grundsätzlich nach
- geförderten und nichtgeförderten Betrieben
- benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten
- Gebietskategorien (Standort, Rechtsform) im benachteiligten Gebiet.
Eine Differenzierung nach geförderten Betrieben im Rahmen der GAK-Fördergrundsätze und dem Thüringischen Landesprogramm (zweite Stufe der
Ausgleichszulage) war nicht möglich, so dass die gesamte Ausgleichszulage (Stufe
1 + Stufe 2) der Bewertung zugrunde liegt.
In die Untersuchungen wurden ausschließlich Flächen bzw. Betriebe einbezogen,
die sich zu 100 % im benachteiligten Gebiet befinden.
Das Ergebnis einer Zielanalyse von PLANKL et al. (2003) ist in Abbildung 3.2/01 dargestellt.
Dabei
sind
sowohl
die
kapitelspezifischen
und
kapitelübergreifenden
Bewertungsfragen als auch der EPLR einbezogen worden.
30
31
KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete
Frage
V.1.
In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen:
Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in
hohen
Produktionskosten
und
geringem
Produktionspotenzial
niederschlagen?
Kriterium V.1-1.
Das sich auf Grund der natürlichen Nachteile oder der umweltspezifischen
Einschränkungen ergebende Einkommensdefizit wird durch die
Ausgleichszulagen bzw. -zahlungen kompensiert.
Indikator V.1-1.1.
Verhältnis von {Prämie} zu {höheren Produktionskosten + Senkung des
Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe}
Repräsentativanalyse zur Ermittlung des Einkommens und Bewertung der
Einkommenswirkung der Ausgleichszulage
Datengrundlage
Datenbank Buchführungsergebnisse
- Jahresabschlüsse der Test- und Auflagenbuchführung 2000/01 (Betriebe, die in
BEVER ausgewertet wurden)
- Nur Betriebe, die zu 100 % im benachteiligten bzw. nicht benachteiligten Gebiet
liegen
- Zuordnung der LVZ für jeden dieser Betriebe nach Kreis- und Gemeindezahlen
des Betriebssitzes
Grundlage: Gemeindeverzeichnis des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) und
Unterlagen der Oberfinanzdirektion
Stichprobenumfang
- Anzahl ausgewerteter Betriebe (Datenbank Buchführungsergebnisse)
Rechtsform
Gebiet
benachteiligt
nicht benachteiligt
LVZ
-
< 23
23-30
> 30
gesamt
Haupterwerb
12
53
37
102
130
GbR
7
18
19
44
48
Juristische Person
11
46
25
82
56
gesamt
30
117
81
228
234
erfasste LF (über Datenbank Buchführungsergebnisse)
o 39 % benachteiligtes Gebiet
o 32 % nicht benachteiligtes Gebiet
Datenbank Ausgleichszulage
- TLVwA-Datei (Förderfläche, Auszahlungsbetrag, LVZ nach Betrieb; 911 Betriebe)
- Nebenerwerbsbetriebe bleiben unberücksichtigt, weil keine Buchführungsdaten
vorliegen (1.341 Betriebe)
32
Konventionen
- Erwirtschaftetes Einkommen entspricht der Kennzahl „Ordentliches Ergebnis +
Personalaufwand/AK“.
Der
Anteil
Juristischer
Personen
und
Personengesellschaften nimmt mehr als 40 % der Thüringer Testbetriebe ein. Da
sich im Gruppenvergleich die Anzahl der Arbeitskräfte je 100 Hektar
unterscheiden, kann nur eine Bewertung je AK erfolgen.
- Erfassung des Einkommens je AK nach Rechtsform:
o Haupterwerbsbetrieb
o GbR
o Juristische Person
- Erfassung des Einkommens je AK nach LVZ-Gruppe:
o < 23
o 23-30
o > 30
-
Einkommensdefizit = Differenz des verfügbaren Betriebseinkommens außerhalb
und im benachteiligten Gebiet (ohne Ausgleichszulage)
Mit-Ohne-Vergleich (benachteiligtes/nicht benachteiligtes Gebiet)
33
KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete
Frage
V.1.
In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen:
Ausgleich für natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in
hohen
Produktionskosten
und
geringem
Produktionspotenzial
niederschlagen?
Kriterium V.1-1.
Das sich auf Grund der natürlichen Nachteile oder der umweltspezifischen
Einschränkungen ergebende Einkommensdefizit wird durch die
Ausgleichszulagen bzw. -zahlungen kompensiert.
Indikator V.1-1.2.
Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Ausgleichszahlungen erhalten
und in denen die Prämie
(a) weniger als 50 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des
Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe } (in %)
ausmacht
(b) zwischen 50 und 90 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des
Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} (in %)
ausmacht
(c) mehr als 90 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts
der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} ausmacht (in %)
siehe Indikator V.1.-1.1.
34
KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete
Frage
V.2.
In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften
Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?
Kriterium V.2-1.
Die landwirtschaftlichen Flächen werden weiterhin als solche genutzt.
Indikator V.2-1.1.
Veränderungen bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) in
benachteiligten Gebieten (in Hektar und %)
Kalkulationsgrundlagen
- Flächenangaben aus Mehrfachanträgen
- Ermittlung des Flächenanteiles brachgefallener LF auf der Grundlage der
Rückforderungsbescheide
der
Agrarverwaltung,
die
aufgrund
von
Flächendifferenzen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle (GPS-Vermessung) erstellt
worden sind
- Differenzierung des Indikators in Ackerland, Grünland und sonstige Flächen
Methode
- Vorher-Nachher-Vergleich in Kombination mit einem Mit-Ohne-Vergleich
Konvention
Statt der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LNF) wird die landwirtschaftlich genutzte
Fläche (LF) als Indikator verwendet, da diese Kennzahl kein Öd- und Unland und
auch keine Hofflächen enthält. Die LF liegt näher an der zu untersuchenden Größe,
die sich auf die tatsächlich bewirtschaftete Fläche bezieht.
35
KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete
Frage
V.3.
In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer
lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen?
Kriterium V.3-1.
Die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ist für die Erhaltung
einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum von
entscheidender Bedeutung.
Indikator V.3-1.1.
Hinweise auf eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die als
entscheidender Faktor für die Erhaltung einer lebensfähigen
Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum anzusehen ist .
Methodenkombination
- Befragung einer Stichprobe von landwirtschaftlichen Unternehmen (n = 148) in
ausgewählten Kreisen (n = 6) Thüringens (Repräsentativanalyse)
- Verknüpfung mit regionalen Daten aus der Statistik (Bevölkerung, Beteiligung am
Erwerbsleben, Arbeitsmarktdaten)
- Regionale Auswertung der Test- und Auflagenbuchführung
- Fallbeispiele auf kommunaler Ebene in den Auswertungsregionen (4
Verwaltungsgemeinschaften)
Tabelle V.3-1.1./01:
Region
Landkreise
1
Gliederung der Auswahl
Inanspruchnahme
Agrarumweltmaßnahmen
benachteiligtes
Gebiet
Unstrut-Hainich
Sömmerda
gering
nein
2
Saale-Orla-Kreis
Saale-Holzland-Kreis
mittel
ja
3
Schmalkalden-Meiningen
Saalfeld-Rudolstadt
hoch
ja
In den ausgewählten repräsentativen Landkreisen Thüringens wurde bei einer
Stichprobe landwirtschaftlicher Unternehmen (n = 148) eine Befragung des
Betriebsleiters durchgeführt. Für die Analyse und Bewertung erfolgte die Schichtung
der Betriebe nach:
- Lage im benachteiligten Gebiet,
- Beteiligung am KULAP,
- Produktionsweise.
Tabelle V.3-1.1./02:
Umfang und Charakteristik der Stichprobe für Kriterium V.3 -1.
Kategorie
nicht benachteiligtes Gebiet
benachteiligtes Gebiet
Anzahl Betriebe
45
85
LF gesamt (ha)
32.203
48.668
575
1.241
Beschäftigte (Personen; 2001)
Für die Zuordnung zu einem Gebiet wurden nur Betriebe berücksichtigt, die zu
100 % im benachteiligten bzw. nicht benachteiligten Gebiet liegen.
36
Tabelle V.3-1.1./03:
Kategorie
Umfang und Charakteristik der Auswahl für die kapitelübergreifenden
Fragen 1 und 2
Region 1
Region 2
Region 3
Insgesamt
Anzahl Betriebe
48
50
50
148
LF gesamt (ha)
32.658
25.594
41.876
100.128
1.029
2.373
Beschäftigte (Personen;
2001)
585
759
Ebenen der Erfassung von Daten
Landkreis:
- Bevölkerungsdichte (1991, 2001)
- Anteil Frauen an den erwerbsfähigen Personen
- Anteil der unter 30-jährigen Personen an den erwerbsfähigen Personen
- Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung
Landwirtschaftsbetrieb (durch Befragung):
- Entwicklung der Beschäftigung (1999, 2001)
- Struktur der Beschäftigten (Altersstruktur und Anteil Frauen)
- Qualifikation der Beschäftigten
- Anzahl Auszubildender
- Anteil Beschäftigter in nichtlandwirtschaftlichen Produktionsbereichen
der Betriebe
Test- und Auflagenbuchführung:
- Personalaufwand je vollbeschäftigte Arbeitskraft
Bewertung
Auf der Grundlage der betrieblichen Angaben werden entsprechend dem
Bewertungskonzept der Nachhaltigkeit für landwirtschaftlicher Betriebe der TLL
einzelbetriebliche Boniturnoten für die betrieblichen Indikatoren
- Beschäftigung
- Frauenarbeitsplätze
- Arbeitsplätze für Personen jünger 30 Jahre und
- Qualifikation
ermittelt.
Die einzelbetrieblichen Boniturnoten ergeben mittlere Bewertungsnoten der
Untersuchungsregionen. In die Bewertung geht die mittlere Bewertungsnote einer
Region/eines Gebietes und der Anteil einzelbetrieblicher Bewertungen innerhalb des
tolerierbaren Bereiches ein.
Diese Bewertung wird ergänzt durch die regionalen Indikatoren
- Anzahl Auszubildender je 100 ständig Beschäftigter im Gebiet
- Anzahl Betriebe mit Arbeitsplätzen in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen je 100
Betriebe im Gebiet
37
-
Anzahl Beschäftigter in nichtlandwirtschaftlichen Produktionsbereichen je 100
ständig Beschäftigter im Gebiet
Anzahl Betriebe in Unternehmensverbünden je 100 Betriebe im Gebiet
Veränderung des Anteils Frauenarbeitsplätze im Gebiet.
Die
gemittelten Bewertungen
der Untersuchungsregionen
dienen als
Bewertungsmaßstab.
Für die Anpassung landwirtschaftlicher Betriebe an sich ändernde Bedingungen und
die Möglichkeit zur Nutzung des technischen Fortschritts bei gleichzeitiger
Einhaltung gesellschaftlicher Wertevorstellungen bedarf es Freiräume für
betriebliche Entscheidungen. Diese werden durch vorgegebene Toleranzbereiche im
Rahmen der Bewertung berücksichtigt.
38
KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete
Frage
V.3.
In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer
lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen?
Kriterium V.3-2.
Angemessener Lebensstandard für Landwirte
Indikator V.3-2.1.
Verhältnis von {„Familienbetriebseinkommen“ + nichtlandwirtschaftlichem
Einkommen des Betriebsinhabers und/ oder des Ehepartners} zu {dem
durchschnittlichen Einkommen von Familien in verwandten Sektoren}
Methodenkombination
- Repräsentativanalyse in vier Landkreisen innerhalb des benachteiligten
Gebietes (Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Kreis SchmalkaldenMeiningen, Kreis Saalfeld-Rudolstadt)
- Auswertung von 72 Jahresabschlüssen der Test- und Auflagenbuchführung
2000/01 und Verknüpfung mit Daten aus der Landesstatistik
(Arbeitnehmerentgelt)
Tabelle V.3-2.1./01:
Kriterium
Angaben zur Repräsentativanalyse - 2002
ME
Gebiet
benachteiligt
Betriebe
LF
Grünland
Arbeitskräfte
Personalaufwand
Anzahl
ha
nicht benachteiligt1)
72
22
98.504
40.621
% LF
27,2
5,4
AK/100 ha LF
2,7
2,4
Anzahl
2.676
€/AK
20.728
963
22.343
1) Kontextinformation
Indikatorwahl
Der vorgegebene Programmindikator liefert vor dem Hintergrund der
agrarstrukturellen Bedingungen in Thüringen keine repräsentative Aussage. Neben
den Familienarbeitskräften sind in erheblicher Anzahl auch familienfremde
Arbeitskräfte, insbesondere als Arbeitnehmer in Personengesellschaften und
Juristischen
Personen,
Begünstigte
der
Ausgleichszahlungen.
Familienbetriebseinkommen ist auch deshalb kein belastbarer Indikator, weil in der
Statistik keine Daten zu Familien landwirtschaftlicher Arbeitnehmer vorliegen. Als
gebietsspezifischer Indikator wird deshalb „Personalaufwand je Arbeitskraft“
verwendet.
Die Wahl eines verwandten Sektors ist aufgrund stark abweichender
sozioökonomischer Verhältnisse nicht zweifelsfrei zu treffen. Bezahlte Beschäftigung
zielt auf Teilhabe der in der Landwirtschaft Beschäftigten an der allgemeinen
Wohlfahrt der Gesellschaft. Als Vergleich dient deshalb der Landesdurchschnitt, d.h.,
verglichen wird der Personalaufwand je Arbeitskraft - Landwirt mit den
Arbeitsentgelten in Thüringen. Die Aussagekraft dieses Vergleiches ist
eingeschränkt, da Arbeitnehmergruppen nur bedingt vergleichbar sind. Neben der
Vernachlässigung unterschiedlicher Belastungen mit Steuern und Sozialabgaben
werden auch die Besonderheiten der sozialen Sicherung nicht erfasst.
39
KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete
Frage
V.4.A.
In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen,
…durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
die den Belangen des Umweltschutzes in den benachteiligten Gebieten
Rechnung trägt?
Kriterium V.4.A-1.
Erhaltung/ Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft
Indikator V.4.A-1.1.
Anteil der LF, die umweltfreundlich bewirtschaftet wird (in Hektar und in %)
(a) davon LF, die für den ökologischen Landbau genutzt wird (in Hektar
und %)
(b) davon LF, auf der integrierter Pflanzenbau oder integrierter
Pflanzenschutz betrieben wird (in Hektar und %)
(c) davon LF, die als Weiden mit weniger als 2 GVE/ ha dienen (oder einer
spezifischen regionalen Variante hiervon) (in Hektar und %)
Kalkulationsgrundlagen
1. Umweltfreundliche Landnutzung gesamt (ha)
Summe aus
- konventionell bewirtschafteten Ackerflächen mit Stickstoffdüngung
(mineralisch + organisch) unter 170 kg N/ha/a (Fallstudie: 8 konventionell
wirtschaftende Betriebe, 10.997 ha, 280 Feldstücke; Hochrechnung anhand
der Mehrfachanträge)
- ökologisch bewirtschafteten Ackerflächen (nur KULAP A1)1)
- kontrolliert-integriert bewirtschafteten LF, außer Dauergrünland1)
- Dauergrünland abzüglich der Fläche mit einem Tierbesatz > 2 GVE/ha 1)
2. Ökologischer Landbau (LF in ha)1)
3. Integrierter Pflanzenbau (LF in ha)1)
4. Weiden < 2 GVE/ha
Summe aus
- Dauerweiden und Mähweiden1)
- 80
%
Streuobstwiesen
bzw.
sonstige
Grünlandflächen
(aus
Repräsentativanalyse
Grünland;
hochgerechnet
anhand
der
1)
Mehrfachanträge) abzüglich Weiden > 2 GVE/ha
Methode
Vorher-Nachher-Vergleich
1
aus Mehrfachanträgen
40
KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete
Frage
V.4.A.
In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen,
…durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
die den Belangen des Umweltschutzes in den benachteiligten Gebieten
Rechnung trägt?
Kriterium V.4.A-1.
Erhaltung/Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft
Indikator V.4.A-1.2.
Anteil der LF, die für den Ackerbau genutzt wird und auf der die
ausgebrachte Stickstoffmenge (Wirtschaftsdünger + mineralischer Dünger)
weniger als 170 kg/ ha und Jahr beträgt (in Hektar und %)
Fallstudie - Auswertung von Ackerschlagkarteien
Wirtschaftsweise
KULAP Naturraum
konventionell
ökologisch
A1
kontrolliert-integriert
A7
Betriebe
AF
Feldstücke
(n)
(ha)
(n)
Buntsandsteinhügelländer
2
4.250
113
Muschelkalkbergländer
3
4.010
86
Vorgebirgslagen
3
2.737
81
Buntsandsteinhügelländer
3
Muschelkalkbergländer
3
Vorgebirgslagen
3
Buntsandsteinhügelländer
3
1.919
194
Muschelkalkbergländer
3
1.930
238
Vorgebirgslagen
3
1.527
110
26
21.411
gesamt
417
4.450
171
71
199
49
1.141
Erfassungsdaten (je Feldstück)
- mineralische N-Düngermenge
- organische Düngermenge
- Ertrag und Fruchtart je Feldstück
Berechnungsgrundlagen für die feldstückskonkrete Analyse
Ermittlung der anrechenbaren N-Menge aus organischer Düngung
- N-Gehalte der organischen Dünger gemäß Richtwerten der Thüringer
Landesanstalt für Landwirtschaft (KERSCHBERGER et al., 2002)
- Verluste für Lagerung und Ausbringung gemäß Düngeverordnung (ANONYM, 2003)
o Lagerungsverluste Gülle und Jauche 10 %
o Lagerungsverluste Festmist
25 %
- Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) nach KERSCHBERGER und FRANKE (2001)
o Gülle und Jauche
50 %
o Stallmist
30 %
Untersuchungszeitraum: 2000 und 2001
41
KAPITEL V - Benachteiligte Gebiete
Frage
V.4.A.
In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen,
…durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
die den Belangen des Umweltschutzes in den benachteiligten Gebieten
Rechnung trägt?
Kriterium V.4.A-1.
Erhaltung/ Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft
Indikator V.4.A-1.3.
Anteil der LF, die für den Ackerbau genutzt wird und auf der die Menge an
ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln so bemessen ist, dass spezifische
Schwellenwerte berücksichtigt werden (in Hektar und %)
Fallstudie - Auswertung von Ackerschlagkarteien
Wirtschaftsweise
KULAP Naturraum
konventionell
ökologisch
A1
kontrolliert-integriert
A7
Betriebe
AF
Feldstücke
(n)
(ha)
(n)
Buntsandsteinhügelländer
2
4.250
113
Muschelkalkbergländer
3
4.010
86
Vorgebirgslagen
3
2.737
81
Buntsandsteinhügelländer
3
Muschelkalkbergländer
3
Vorgebirgslagen
3
Buntsandsteinhügelländer
3
1.919
194
Muschelkalkbergländer
3
1.930
238
Vorgebirgslagen
3
1.527
110
26
21.411
gesamt
417
4.450
171
71
199
49
1.141
Erfassungsdaten (je Feldstück)
- Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge
- Ertrag und Fruchtart je Feldstück
Berechnungsgrundlagen für die feldstückskonkrete Analyse
Ermittlung frucht- und ertragsspezifischer Pflanzenschutzmittelkosten
- Listenpreise ohne Mehrwertsteuer
Untersuchungszeitraum: 2000 und 2001
Auf Programmebene festgelegte Schwelle
- fruchtarten- und ertragsspezifische Kostenrichtwerte für Pflanzenschutzmittel
Begründung
Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes stellen das Leitbild des
praktischen Pflanzenschutzes dar. Dieser ist u.a. gekennzeichnet durch eine gezielte
und
sparsame
Anwendung
chemischer
Pflanzenschutzmittel.
Als
programmspezifischer
Indikator
für
die
Berücksichtigung
spezifischer
Schwellenwerte bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist ein fruchtartenund ertragsspezifischer Kostenrichtwert (DEGNER, 2002) herangezogen worden.
42
3.3
Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Kapitel V
V.1.
In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem
beigetragen: Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die in
Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen?
V.4.B.
In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt
beigetragen, … durch Verbesserung der Anwendung und Einhaltung
von umweltspezifischen Einschränkungen, die durch gemeinschaftliche
Umweltrechtsvorschriften geregelt sind?
43
KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Frage
V.1.
In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen:
Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die in Gebieten mit
umweltspezifischen Einschränkungen entstehen?
Kriterium V.1-1.
Das sich auf Grund der natürlichen Nachteile oder der umweltspezifischen
Einschränkungen ergebende Einkommensdefizit wird durch die
Ausgleichszulagen bzw. -zahlungen kompensiert.
Indikator V.1-1.1.
Verhältnis von {Prämie} zu {höheren Produktionskosten + Senkung des
Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe}
Modellrechnung Einkommensausgleich
Datengrundlage
- Fläche, differenziert nach Lebensraumtyp:
o Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH - Richtlinie) in Thüringen,
ThürStAnz Nr. 20/2000, Seite1143 -1206
o Bewilligungsdatei NATURA 2000, 2000/01, 2001/02
- Ausgleichszahlung:
o Bewilligungsdatei NATURA 2000, 2000/01, 2001/02
Konventionen für die Modellrechnung
- Die Flächenangaben der Lebensraumtypen sind der Übersicht „FFH-Gebiete der
abschließenden Meldung für Thüringen, Stand Januar 2000“ im ThürStAnz Nr.
20/2000, S. 1143-1206 entnommen.
- Anhand der Beschreibung der Grünlandflächen in den Standarddatensätzen des
FFH Thüringen, die keine Lebensraumtypen darstellen, erfolgt die Zuordnung zu
Extensivgrünland bzw. wertvollen Grünlandtypen.
- Die Ausgleichszahlungen erfolgen für Einzelflächen; komplette Betriebe sind
nicht betroffen, so dass ein nach Lebensraumtypen differenzierter und auf
Einzelflächen bezogener Einkommensverlust zugrunde gelegt wird.
- Der Einkommensverlust ist aus dem im EPLR (Kapitel 9, Tabelle 41)
ausgewiesenen Betrag zur Deckung des bewirtschaftungsbedingten,
maßnahmekonkreten Verlustes der Grünlandextensivierung abzuleiten, indem
fallkonkret die gewährte KULAP-Beihilfe in Abzug gebracht wird. Der
Differenzbetrag
stellt
den
relevanten
Einkommensverlust
für
die
Lebensraumtypen dar, welche den jeweiligen KULAP-Maßnahmen zuordenbar
sind.
- Der Flächenanteil „Grünland ohne KULAP-Beihilfe“ entstammt der
Bewilligungsdatei NATURA 2000.
Für die FFH-gemäße Grünlandbewirtschaftung auf diesen Flächen ist der
Einkommensverlust bei Bewirtschaftung außerhalb und innerhalb von
Naturschutzgebieten vom Evaluator kalkuliert worden.
- Das Verhältnis von Prämie zu Einkommensdefizit in Gebieten mit
umweltspezifischen Einschränkungen ergibt sich für die einzelnen Grünlandtypen
aus der Differenz des bewirtschaftungsbedingten Verlustes und den
Ausgleichszahlungen.
44
KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Frage
V.1.
In welchem Umfang hat die Beihilferegelung zu Folgendem beigetragen:
Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die in Gebieten mit
umweltspezifischen Einschränkungen entstehen?
Kriterium V.1-1.
Das sich auf Grund der natürlichen Nachteile oder der umweltspezifischen
Einschränkungen ergebende Einkommensdefizit wird durch die
Ausgleichszulagen bzw. –zahlungen kompensiert.
Indikator V.1-1.2.
Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Ausgleichszahlungen erhalten
und in denen die Prämie
(a) weniger als 50 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des
Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe } (in %)
ausmacht
(b) zwischen 50 und 90 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des
Werts der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} (in %)
ausmacht
(c) mehr als 90 % der {höheren Produktionskosten + Senkung des Werts
der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe} ausmacht (in %)
Modellrechnung Einkommensverlustausgleich
Datengrundlage
analog Indikator V.1-1.1.
Konventionen für die Modellrechnung
analog Indikator V.1.-1.1.
Modifizierung des Programmindikators
Die Betriebsstruktur in Thüringen hat zur Folge, dass meistens nur einzelne Flächen
des Betriebes betroffen sind. Außerdem bewirtschaften einzelne Betriebe Flächen in
mehreren Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (unterschiedlicher
Einkommensverlust). Die Relevanz für die Betriebe ist oft gering, so dass keine
gesicherten Auswirkungen für den jeweiligen Betrieb quantifizierbar sind. Der Anteil
begünstigter Betriebe ist deshalb kein objektiver Bewertungsindikator.
Für Thüringen wird der Programmindikator modifiziert nach der Art des Gebietes
(Grünlandtyp) und das Ergebnis als Flächenanteil mitgeteilt.
Ergebnis
Flächenanteile mit unterschiedlichem Verlustausgleich auf der Grundlage der
verschiedenen Grünlandtypen und deren Verhältnis von Prämie zu
Einkommensdefizit.
45
KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Frage
V.4.B.
In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen,
…durch
Verbesserung
der
Anwendung
und
Einhaltung
von
umweltspezifischen Einschränkungen, die durch gemeinschaftliche
Umweltrechtsvorschriften geregelt sind?
Kriterium V.4.B-1.
Verbesserte Anwendung und Einhaltung bestimmter umweltspezifischer
Einschränkungen, die die landwirtschaftliche Nutzung begrenzen
Indikator V.4.B-1.1.
Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) (innerhalb der Region,
die im Rahmen des Programms gefördert wird), für die umweltspezifische
Einschränkungen
gelten,
die
die
Landwirte
berechtigen,
Ausgleichszahlungen zu beziehen (in Hektar und %)
Datengrundlage
- Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH - Richtlinie) in Thüringen, ThürStAnz
Nr. 20/2000, Seite1143 -1206
Konvention
Eine Untergliederung des Programmindikators nach der Art der Einschränkung wird
als nicht zweckmäßig erachtet, weil sich auf allen Flächen die Biotopverhältnisse
nicht verschlechtern dürfen.
46
KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Frage
V.4.B.
In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen,
…durch
Verbesserung
der
Anwendung
und
Einhaltung
von
umweltspezifischen Einschränkungen, die durch gemeinschaftliche
Umweltrechtsvorschriften geregelt sind?
Kriterium V.4.B-1.
Verbesserte Anwendung und Einhaltung bestimmter umweltspezifischer
Einschränkungen, die die landwirtschaftliche Nutzung begrenzen
Indikator V.4.B-1.2.
Anteil der zuschussfähigen landwirtschaftlichen Betriebe, die Zahlungen
zum Ausgleich für umweltspezifische Einschränkungen beziehen (Anzahl
und %)
Datengrundlage
- Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)
ThürStAnz Nr. 20/2000, Seite1143 -1206
- Bewilligungsdatei NATURA 2000 TLVwA (Stand: April 2003)
in
Thüringen
Modifizierung des Programmindikators
Für die Gebietskulisse liegen noch keine sicheren Angaben zur Anzahl
ausgleichsfähiger Landwirtschaftsbetriebe vor. Die Anzahl dieser Betriebe ist nicht
konstant, weil ständig Wechsel der Flächennutzer stattfinden.
Für eine Identifizierung der potentiell ausgleichsfähigen Betriebe wäre ein jährlich
durchzuführender Abgleich der Anträge auf Agrarförderung (Flächennachweis) mit
der Förderkulisse der Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen erforderlich.
Eine derartige Erfassung kann erst zur aktualisierten Halbzeitbewertung erfolgen.
Als modifizierte Größe wird die Anzahl ausgleichsfähiger Betriebe, die einen Antrag
gestellt haben, verwendet. Als gebietsspezifische Zusatzinformation wird das
Verhältnis von ausgleichsfähiger LF (Grünland) zur bewilligten Fläche mitgeteilt.
47
KAPITEL V - Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Frage
V.4.B.
In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der Umwelt beigetragen,
…durch
Verbesserung
der
Anwendung
und
Einhaltung
von
umweltspezifischen Einschränkungen, die durch gemeinschaftliche
Umweltrechtsvorschriften geregelt sind?
Kriterium V.4.B-1.
Verbesserte Anwendung und Einhaltung bestimmter umweltspezifischer
Einschränkungen, die die landwirtschaftliche Nutzung begrenzen
Indikator V.4.B-1.3.
Verhältnis von {begünstigten landwirtschaftlichen Betrieben in %, gegen die
auf Grund der Nichteinhaltung dieser Einschränkungen Sanktionen
verhängt wurden} zu {landwirtschaftlichen Betrieben in %, die keine
Zahlungen beantragt haben und gegen die auf Grund der Nichteinhaltung
Sanktionen verhängt wurden}
Datengrundlage
Prüfergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen der zuständigen Staatlichen Umweltämter,
ergänzt durch Prüfergebnisse der Landwirtschaftsämter (Einhaltung der Guten
Fachlichen Praxis und GPS-Vermessung) in Amtshilfe sowie gegebenenfalls
Informationen der Oberen Naturschutzbehörde im TLVwA (für NATURA 2000Gebiete, die als Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen
sind) und der Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte (für die
übrigen NATURA 2000-Gebiete) bezüglich deren Kontrollen der Einhaltung der
Schutzgebietsvorschriften
Modifizierung des Programmindikators
Das Verhältnis kann für Thüringen nicht ermittelt werden. Der erwartete Vergleich ist
für den noch sehr kurzen Verpflichtungszeitraum nicht aussagefähig und erfordert
eine aufwendige Analyse, die der ex-post-Bewertung dienen sollte.
Als modifizierter Indikator wird das Verhältnis der Anzahl Sanktionen zur Anzahl
Begünstigter verwendet. Dabei handelt es sich um Sanktionen aufgrund von
festgestellten Ordnungswidrigkeiten, die zur Verschlechterung des Lebensraumes
führen, d.h. Verstöße gegen die Sanktionsrichtlinie darstellen.
48
3.4
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Kapitel
VI.1.A.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf
die Bodenqualität?
VI.1.B.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf
die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?
VI.1.C.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt
(oder verbessert) worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf
den Umfang der Wasserressourcen?
VI.2.A.
In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden
… durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen
Flächen?
VI.2.B.
In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der
Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden,
… durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf
landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der
Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw.
aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen
(Habitatvielfalt)?
VI.2.C.
In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt ( genetische Vielfalt) auf
Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert worden,
… durch Sicherung des Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder
Pflanzensorten?
VI.3.
In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen
Landschaften erhalten oder geschützt worden?
49
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1.A.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
…und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die
Bodenqualität?
Kriterium VI.1.A-1.
Verringerung der Bodenerosion
Indikator VI.1.A-1.1.
Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz vor
Bodenerosion oder zur Verringerung der Bodenerosion unterliegen (Anzahl
und Hektar)
(a) davon Flächen, auf denen die (hauptsächlich) durch Wasser/ Wind/
Bodenbearbeitung verursachte Bodenerosion verringert wurde (in %)
(b) davon Flächen, auf denen die Bodenerosion durch


die Bodennutzung (Weiden, sonstige Dauerkulturen…) (in %),

Landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethoden
(Minimalbodenbearbeitung, spezifische Bewässerungsmethoden,
Konturnutzung, Bodenbedeckung mit Pflanzen …) (in %),
Hindernisse bzw. Umleitungen (Terrassen, lineare Elemente)
(in %),

die Besatzdichte des Weideviehs (in %)
verringert wurde.
(c) davon Flächen, auf denen Fördermaßnahmen angewendet werden, die
hauptsächlich/ ausschließlich zur Bekämpfung der Bodenerosion
dienen (in %)
Vorbemerkung
Thüringen bietet keine speziellen Maßnahmen zum Erosionsschutz an.
Bei den Maßnahmen B4 (Umwandlung von Ackerland in Grünland), C2
(Dauerstilllegung),
C61
(Heckenpflege)
sowie
C7
(Schaffung
von
Zwischenstrukturen) stellt der Erosionsschutz aber jeweils ein Teilziel dar. Weitere
Maßnahmen fördern Wirtschaftsweisen, die unter anderem auch dem
Erosionsschutz dienen.
Die Förderung von Grünlandflächen und Dauerkulturen mit erosionsschutzwirksamer
Bodenbedeckung sowie das generelle Umbruchverbot von Dauergrünland erfüllen
zusätzliche Schutzwirkungen, die nicht bewertet werden. Betrachtungen zur
Verringerung der Bodenerosion in Folge der Reduzierung der Besatzdichte des
Weideviehs sind ohne Relevanz für Thüringen.
Datengrundlage
- Bewilligungsdatei KULAP
- Fallstudie „Auswertung von Ackerschlagkarteien“
50
Ermittlung des Flächenumfanges
Indikator
Kategorie
KULAP-Maßnahme
Gesamt
Reduzierung der Bodenerosion
B4, C2, C61, C7,
(A1: 66,1%, A7: 80,0 %) - anteilig
a) Verringerung Wassererosion
Erhöhung der Bodenbedeckung
B4, C2, C7, (A1: 66,1%,
A7: 80,0 %) - anteilig
Bodennutzung
Nutzungsartenänderung,
Dauerstilllegung
B4, C2
Hindernisse
Verkürzen erosionswirksamer
Hanglängen durch Schaffung
von Zwischenstrukturen und
Pflege von Hecken
C61, C7
b) Reduktion durch:
Bewirtschaftungsverfahren Winterbegrünung im Ackerbau
(überwinternde Hauptfrüchte,
Zwischenfrüchte, mehrjähriges
Feldfutter)
(A1: 66,1%, A7: 80,0 %) – anteilig
Direktsaatverfahren im Ackerbau A7: 17,8 % - anteilig
c) gezielte Förderung
Erosionsschutz im Ackerbau
B4, C2, C 61, C7,
Ermittlung der potentiell erosionsgefährdeten Ackerfläche
- Erosionsgefährdung auf Ackerflächen besteht ab einem mit Hilfe der Allgemeinen
Bodenabtragsgleichung (SCHWERTMANN et al., 1987)
kalkulierten jährlichen
Bodenabtrag von mehr als 3 t/ha.
- Die Abschätzung der betroffenen Fläche erfolgte auf Ebene der Landkreise durch
kartographischen
Abgleich
der
mittelmaßstäbigen
landwirtschaftlichen
Standortkartierung (SCHMIDT, 1975) mit der Erosionsübersichtskarte Thüringens
(W ERNER, 1997).
Ermittlung der gegebenenfalls förderfähigen Fläche
- kalkuliert unter Zugrundelegung der prognostizierten Inanspruchnahme des
KULAP bis 2006.
51
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1.A.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
…und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die
Bodenqualität?
Kriterium VI.1.A-2.
Die Verunreinigung des Bodens durch chemische Stoffe wurde verhindert
oder verringert.
Indikator VI.1.A-2.1.
Landwirtschaftliche Flächen, die Vereinbarungen zum Schutz vor
Bodenverunreinigung unterliegen (Anzahl und Hektar)
(a) davon Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an
Pflanzenschutzmitteln verringert wurden (in %)
(b) davon Flächen, auf denen die ausgebrachten Mengen an
Pflanzennährstoffen/ Wirtschaftsdünger verringert wurden (in %)
(c) davon Flächen, auf denen Fördermaßnahmen angewendet werden, die
hauptsächlich/
ausschließlich
zur
Bekämpfung
der
Bodenverunreinigung dienen (in %)
Vorbemerkung
Der Schutz vor Bodenverseuchung wird bewirkt durch die im KULAP vorgegebene
Beschränkung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie
Ausbringungsverbote für Klärschlamm und ähnliche Stoffe.
Für eine spezielle Fördermaßnahme zur Sanierung von Kontaminations- und
Verdachtsflächen besteht in Thüringen kein Handlungsbedarf (ANONYM, 1999).
Die mit der Verpflichtung verbundene Unterlassung der Ausbringung von Abwasser,
Fäkalien, Klärschlamm und ähnlichen Stoffen im Sinne des §1 Nr. 2a des
Düngemittelgesetzes für die geförderten Flächen der Maßnahmen A1 und C1 bis C9
dient der Vorbeugung einer Gefährdung der Bodenqualität durch Verunreinigung mit
chemischen Stoffen.
Gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.4.1992 des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bundesgesetzblatt Teil 1, S. 918934, 1992 und der Neufassung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der
Klärschlammverordnung vom 5.5.1993 (ThürStAnz. Nr. 20/1993, S. 775 ff.) darf auf
Grünland sowie im Obstbau kein Klärschlamm ausgebracht werden.
Damit besteht gemäß dem Fachrecht ein generelles Verbot der
Klärschlammausbringung für die Maßnahmen kontrolliert-integrierter Obstbau (A4)
und Grünland (B1-B4).
Datengrundlage
- KULAP-Bewilligungsdatei
52
Ermittlung des Flächenumfangs
Indikator
KULAP-Maßnahme
Gesamtfläche
zur
Verhinderung
oder A1, A4, A7, B1, B22, B232, B3, B4, C1 - C7
Verringerung der chemischen Verunreinigung von
Böden
a) Ausbringung Pflanzenschutzmittel
-
Verringerung
A4, A7 (B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51)anteilig1)
-
Verzicht
A1, C1, C2, C3, C4, C52, C6, C7, B43, B44, (B1,
B22, B232, B3, B41, B42, C51)-anteilig2)
b) Einsatz chemischer Düngemittel
-
Verringerung
A1, A4, A7, B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51
-
Verzicht
C1, C2, C3, C4, C52, C6, C7, B43, B44
Verzicht auf den Einsatz von Abwasser, Fäkalien, A1, C1, C2, C3, C4, C5, C6, C7
Klärschlamm, u.ä.
1) Flächenanteil der Ausnahmeregelung zur Ampferbekämpfung (etwa 2.400 ha)
2) Flächenanteil ohne Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zur Ampferbekämpfung
53
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1 A.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
…und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die
Bodenqualität?
Kriterium VI.1.A-3.
Durch den Schutz des Bodens haben sich weitere Vorteile für die
landwirtschaftlichen Betriebe oder die Gesellschaft ergeben.
Indikator VI.1.A-3.1.
Indirekte Auswirkungen in- und außerhalb des landwirtschaftlichen
Betriebs, die von vertraglichen Vereinbarungen unterliegenden
landwirtschaftlichen Flächen herrühren, (Beschreibung)
Es werden keine speziellen methodischen Grundlagen genutzt für die Beantwortung
des Indikators.
54
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1.B.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die
Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?
Kriterium VI.1.B-1.
Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, die
Wasser potenziell verunreinigen
Indikator VI.1.B-1.1.
Flächen, die Vereinbarungen zur Verringerung des Einsatzes
landwirtschaftlicher Produktionsmittel unterliegen (in Hektar)
(a) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger mineralische
Düngemittel ausgebracht wurden (in %)
(b) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Wirtschaftsdünger
ausgebracht oder auf denen die Besatzdichte verringert wurde (in %)
(c) davon Flächen, auf denen landwirtschaftliche Kulturpflanzen
angebaut und/ oder Fruchtfolgen eingehalten wurden, die mit
geringerem Mitteleinsatz bzw. geringerem Stickstoffüberschuss (im
Falle des Einsatzes von Düngemitteln) einhergehen (in %)
(d) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Pflanzenschutzmittel
ausgebracht wurden (in %)
Datengrundlage
- Bewilligungsdatei KULAP
- Anträge auf Agrarförderung
Ermittlung des Flächenumfanges
Kategorie
KULAP-Maßnahme
Flächen mit verringertem
Produktionsmitteleinsatz, gesamt
alle KULAP-Maßnahmen, außer C8
a) Einsatz von chemischen Düngemitteln
-
Verringerung
A1, A4, A7, B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51
-
Verzicht
C1-C4, C52, C6, C7, C9, B233, B43, B44
b) Ausbringung Wirtschaftsdünger
-
Verringerung1)
A1, A4, A7, B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51
-
Verzicht
C1-C4, C52, C6, C7, C9, B233, B43, B44
c) extensive Fruchtarten/-folgen (für Thüringen
(A1, A7)-anteilig
relevante Arten: Dinkel, Hafer, Sonnenblumen, Kombination Fruchtartenanteil (aus Anträge auf
Öllein, Körnersenf, Phacelia)
Agrarförderung und Inanspruchnahme bei A1/A7)
d) Ausbringung von Pflanzenschutzmittel
1)
2)
3)
-
Verringerung
A4, A7, (B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51)-anteilig2)
-
Verzicht
A1, C1-C4, C52, C6, C7, C9, B233, B43, B44
(B1, B22, B232, B3, B41, B42, C51)-anteilig3)
einschließlich Verringerung der Besatzdichte (Konvention: Begrenzung des Viehbesatzes führt a priori zur Verringerung
des Einsatzes von Wirtschaftsdüngern im Vergleich zu konventionell wirtschaftenden Betrieben)
Flächenanteil der Ausnahmeregelung zur Ampferbekämpfung
Flächenanteil ohne Pflanzenschutzbehandlung
55
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1.B.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die
Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?
Kriterium VI.1.B-1.
Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, die
Wasser potenziell verunreinigen
Indikator VI.1.B-1.2.
Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro
Hektar auf Grund vertraglicher Vereinbarungen (in %)
Fallstudie - Auswertung von Ackerschlagkarteien (KULAP A1/A7)
Wirtschaftsweise
KULAP
konventionell
ökologisch
kontrolliert-integriert
A1
A7
Naturraum
Betriebe
(n)
AF
(ha)
Feldstücke
(n)
Buntsandsteinhügelländer
4
5.353
245
Muschelkalkbergländer
6
7.403
422
Vorgebirgslagen
3
2.737
110
Ackerhügelland
3
7.417
262
Buntsandsteinhügelländer
3
255
Muschelkalkbergländer
3
2.153
Vorgebirgslagen
3
153
49
Ackerhügelland
3
706
77
Buntsandsteinhügelländer
5
3.783
251
Muschelkalkbergländer
5
2.152
228
Vorgebirgslagen
3
1.496
81
Ackerhügelland
3
2.544
80
44
36.152
gesamt
Erfassungsdaten je Feldstück für Fruchtarten Winterweizen,
Winterraps:
- mineralische N-Düngermenge
- organische Düngermenge
- Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge
- Behandlungshäufigkeit
71
199
2.075
Wintergerste,
Berechnungsgrundlagen für feldstückskonkrete Analyse:
Für jeden Betrieb wurden unter Berücksichtigung aller Feldstücke die mittleren
N-Düngermengen, Pflanzenschutzmittelkosten und Behandlungshäufigkeiten zu den
Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste und Winterraps ermittelt.
56
Ermittlung der anrechenbaren N-Menge aus organischer Düngung
- N-Gehalte der organischen Dünger gemäß Richtwerten der Thüringer
Landesanstalt für Landwirtschaft (KERSCHBERGER et al., 2002)
- Verluste für Lagerung und Ausbringung gemäß Düngerverordnung (ANONYM, 2003)
o Lagerungsverluste Gülle und Jauche 10 %
o Lagerungsverluste Festmist
25 %
- Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) nach KERSCHBERGER und FRANKE (2001)
o Gülle und Jauche
50 %
o Stallmist
30 %
Ermittlung der Pflanzenschutzmittelkosten an Hand von Listenpreisen ohne
Mehrwertsteuer
Ermittlung der Pflanzenschutzintensität (Stellvertreter-Indikator für Reduzierung des
Pflanzenschutzeinsatzes) wie folgt:
a) Summe der Behandlungshäufigkeit von Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden,
Molluskiziden und Wachstumsreglern, differenziert nach konventionellem und
kontrolliert-integriertem Anbau
b) Summe der Mittelkosten analog
c) Verringerung Behandlungshäufigkeiten und Mittelkosten gegenüber konventionellem Anbau (%) und Bildung des Mittelwertes aus beiden Kriterien
Untersuchungszeitraum:
Bewertung:
2000 und 2001
Mit-Ohne-Vergleich
Fallstudie - Auswertung von Betriebsheften (KULAP A4)
Vorbemerkung:
Ein Vergleich des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der N-Düngung zu Obst,
Feldgemüse sowie Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen zwischen kontrolliert-integrierter
und konventioneller Wirtschaftsweise ist nicht möglich, da im Jahr 2001 mehr als 84
% der Thüringer Anbaufläche dieser Fruchtarten kontrolliert-integriert bewirtschaftet
wurden. Die verbleibenden Flächenanteile entfallen auf den ökologischen Landbau
und kleinere, nicht für den Vergleich geeignete, konventionell wirtschaftende
Betriebe.
57
N-Düngung
A4 - Betriebszweig
Fruchtart
Betriebe (n)
Obst
Apfel, Sauerkirsche, Pflaume
5
Feldgemüse
Kopfkohl, Blumenkohl, Zwiebel,
Einlegegurke
6
Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
Kamille, Pfefferminze
2
Erfassungsdaten:
pflanzenverfügbare,
mineralische
und
organische
N-Mengen
Untersuchungszeitraum: 1991/92 und 2000/01
(1991/92 konventionell, 2000/01 kontrolliert-integriert)
Bewertung:
Mit-Ohne-Vergleich
Pflanzenschutz
A4 - Betriebszweig
Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
Fruchtart
Betriebe (n)
1996
2001
Pfefferminze
2
2
Kamille
4
6
Erfassungsdaten:
- Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge
- Behandlungshäufigkeit
Berechnungsgrundlagen: - Ermittlung der Pflanzenschutzmittelkosten an Hand von
Listenpreisen ohne Mehrwertsteuer
- Ermittlung der Pflanzenschutzintensität (StellvertreterIndikator für Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes); Ermittlung wie in der vorgenannten Fallstudie analog KULAP A1/A7-Ackerbau
Untersuchungszeitraum: 1996 und 2001
(in allen Untersuchungsjahren wurde kontrolliert-integriert
gewirtschaftet)
Bewertung:
Entwicklung
Anmerkung:
Für den kontrolliert-integrierten Obst- und Feldgemüsebau
kann kein Vorher-Nachher-Vergleich angestellt werden,
da hier die Verschärfung der Bedingungen für den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln infolge der Zulassungssituation
(Indikationszulassung) zu starken Veränderungen im
Pflanzenschutzmanagement
geführt
hat.
Der
vorgegebene Einsatz von Mitteln mit geringerer Toxizität
und Breitenwirkung ist meist mit höheren Kosten und
Behandlungshäufigkeiten verbunden.
58
Repräsentativanalyse - Landesmonitoring Grünland
Verringerung des anrechenbaren Stickstoffeinsatzes auf Grünland
(Mittel 2000 bis 2002)
Wirtschaftsweise
KULAP
N-Menge (kg/ha)
Referenzsituation (kg/ha)
ökologisch
A1
43
1801)
Grünlandextensivierung
B1
86
1801)
Extensive Weidenutzung
B22
41
1801)
Extensive Wiese, Streuobstwiese
B3, C51
29
1801)
Ackerlandumwandlung in GL
B41, B42
39
1801)
Schafweiden
B232
26
502)
1) 70 dt TM/ha Ertrag, 180 kg N/ha optimale N-Menge
2) 30 dt TM/ha Ertrag, 50 kg N/ha optimale N-Menge
Pflanzenschutzintensität auf Grünland:
KULAP-Fläche minus Fläche Ausnahmeregelung zur Ampferbekämpfung (B1, B22,
B3, B41, B42)
Referenzsituation für Grünland:
Unkrautregulierung mit Pflanzenschutzmitteln 15 % Flächenanteil bei konventioneller
Wirtschaftsweise
59
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1.B.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die
Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?
Kriterium VI.1.B-1.
Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, die
Wasser potenziell verunreinigen
Indikator VI.1.B-1.3.
Stickstoffbilanz (kg/ha/Jahr)
ACKERBAU
Datengrundlage
- Dauerversuch Ackerbauextensivierung
Standorte:
Standort
Bad Salzungen
Burkersdorf
Dornburg
Landschaft
Südwest-Thüringen
Thür. Schiefergebirge
Randlage des Thür.
Beckens
Bodenform
Bergsalm-Braunerde
Berglehm-Braunerde
Löß-GriserdeParabraunerde
Lehmiger Sand
Sandiger Lehm
Lehm
Substrat
Ackerzahl
Langjähriger
Niederschlag (mm)
32
36
58
586
642
578
Fruchtfolge:
1995 - Winterweizen
1996 - Sommergerste
1997 - Kleegras bzw. Erbsen
1998 - Winterweizen
1999 - Sommergerste
2000 - Erbsen
2001 - Winterweizen
2002 - Triticale
Prüfglieder:
1 - konventionelle Bewirtschaftung
2 - kontrolliert-integrierter Ackerbau
3 - ökologischer Landbau
Düngung:
Prüfglied
N kg/ha/Jahr
1
146
2
117
3
79
60
Auswertung:
- N-Saldo für Fruchtart Winterweizen im Mittel der Fruchtfolge (anrechenbare
N-Menge aus Düngung und Leguminosenvorfrucht)
GRÜNLAND
Datengrundlage
- Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland und KULAP-Dauerversuche
Kalkulationsgrundlagen:
- N-Zufuhr aus Mineral- und Wirtschaftsdünger sowie symbiontischer N-Fixierung
(je 1% Ertragsanteil Leguminosen sind eine N-Fixierung von 4 kg N/ha
unterstellt) aus Repräsentativanalyse
- N-Abfuhr (Ertrag x N-Gehalt in der Pflanze) aus KULAP-Dauerversuchen
Konventionen:
1) N-Saldo ergibt sich aus der Zufuhr organischer und mineralischer Düngung
zuzüglich symbiontische N-Bindung abzüglich Entzug mit pflanzlichen
Ernteprodukten
2) N-Zugang durch Deposition und Asymbionten und der N-Abgang durch
Denitrifikation
bleiben
bilanzmäßig
unberücksichtigt,
weil
sie
einzelflächenbezogen/einzelbetrieblich nicht zu erfassen sind.
61
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1.B.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die
Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?
Kriterium VI.1.B-2.
Die Transportwege, auf denen chemische Stoffe (vom Oberboden
landwirtschaftlicher
Flächen
oder
dem
Wurzelraum)
in
die
Grundwasserschichten
gelangen,
sind
ausgeschaltet
worden
(Auswaschungen, Oberflächenabflüsse, Erosion)
Indikator VI.1.B-2.1.
Flächen, auf denen Fördermaßnahmen durchgeführt werden, die zu einer
Verringerung des Eintrags von Schadstoffen (durch Oberflächenabflüsse,
Auswaschungen oder Erosion) in Grundwasserschichten führen (in Hektar)
(a) davon Flächen, die eine bestimmte Bodenbedeckung hatten oder auf
denen bestimmte Kulturpflanzen angebaut wurden (in %)
(b) davon Flächen, auf denen Oberflächenabflüsse durch andere Mittel als
den
Anbau
bestimmter
Kulturpflanzen
vermieden
wurden
(Ackerrandstreifen, Hecken, Konturnutzung, Schlaggröße) (in %)
Datengrundlage
- Fallstudie Auswertung von Ackerschlagkarteien
- Bewilligungsdatei KULAP
- Anträge auf Agrarförderung
Konventionen
- gefährdete Zonen: niederschlagsreiche Verwitterungsstandorte der Vor- und
Mittelgebirgslagen mit hoher potentieller Auswaschungsgefahr, die als Ackerland
genutzt werden; Flächen liegen innerhalb der Kulisse für benachteiligte Gebiete
Ermittlung des Flächenumfanges
Kategorie
Verringerung
des
Eintrags
Grundwasserschichten gesamt
KULAP-Maßnahme
von
Schadstoffen
a) Flächen mit Bodenbedeckung
- Winterbegrünung im Ackerbau (überwinternde
früchte, Zwischenfrüchte, mehrjähriges Feldfutter)
Haupt- [(A1: 68,6 %, A7: 76,5 %)-anteilig]1)
b) Vermeidung von Oberflächenabflüssen
- Ackerrandstreifen, Dauerstilllegung, Zwischenstrukturen
1) innerhalb des benachteiligten Gebietes
62
in [A1, A7, C1, C2, C7]1)
[C1, C2, C7]1)
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1.B.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die
Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?
Kriterium VI.1.B-3.
Verbesserte Qualität des Oberflächen- und/ oder des Grundwassers
Indikator VI.1.B-3.1.
Konzentration des (betreffenden) Schadstoffes in dem Wasser, das von
Flächen abfließt, die einer vertraglichen Vereinbarung unterliegen = der
Anteil des Oberflächenwassers/ des Grundwassers, in dem die
Konzentration des betreffenden Schadstoffes einen bestimmten
Schwellenwert überschreitet (mg, µg, usw. pro Liter)
Datengrundlage
1. Weidegroßversuch im Thüringer Schiefergebirge
Standort:
Landschaft
Hohes Schiefergebirge
Bodenform
Braunerde aus pleistozäner Fließerde
über Schieferschutt
Substrat
sandig-lehmiger Schluff
Langj. Niederschlag (mm)
842
Langj. Temperatur (°C)
5,9
Bewirtschaftung:
- extensive Mähstandweide
- 1,26 RGV/ha Weidefläche
Erfassungsdaten:
- Wasserentnahme aus fließender Welle im Unterhangbereich des Weidegebietes,
wöchentliche Probenahme
- Analysen wöchentlich: NO3, NH4
- Analysen monatlich: Pt, o-PO4, K, SO4
Untersuchungszeitraum: 1995 - 2001
2. Standortvergleich Grünland/Ackerland auf Flußauenstandort
Standort:
Landschaft
Thüringer Becken
Bodenform
Vega-Gley
Substrat
Schluffiger Ton
Langj. Niederschlag (mm)
500
Langj. Temperatur (°C)
8,2
63
Bewirtschaftung:
- Ackerland: 159 kg/ha Mineral-N-Düngung, 70 dt/ha Kornertrag (Winterweizen)
- Grünland:
extensive Beweidung mit 1,0 RGV/ha, 20 kg N/ha Mineraldüngung
Erfassungsdaten:
- Wasserentnahme mit Langsonde (Unterdruck) aus Bodentiefe von 50 cm
(Sickerwasser)
- Analysen wöchentlich: NO3, P
Berechnungsgrundlage:
- Sickerwassermenge mittels Wassertransportmodell HYDRUS
- Berechnung des N-Austrages aus NO3-Konzentration im Sickerwasser und der
mittleren jährlichen Wasserabflussmenge (93 mm)
- Berechnung der Austauschrate des Bodenwassers (32 %) = Quotient aus
Sickerwassermenge (mm) und Feldkapazität im offenen Wurzelraum (mm) x 100
Untersuchungszeitraum:
- Grünland: 1998 - 2002
- Ackerland: 2001 - 2002
64
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1.B.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die
Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?
Kriterium VI.1.B-4.
Durch den Gewässerschutz haben sich weitere Vorteile
landwirtschaftlichen Betriebe oder die Gesellschaft ergeben.
für
die
Indikator VI.1.B-4.1.
Indirekte Auswirkungen in- und außerhalb des landwirtschaftlichen
Betriebs, die von vertraglichen Vereinbarungen unterliegenden
landwirtschaftlichen Flächen herrühren (Beschreibung)
Fallstudie Wassermonitoring
Untersuchungsgebiet:
unmittelbarer Einzugsbereich (Wasserschutzgebiet) der
Weida-Talsperre (Ostthüringer Schiefergebirge)
Untersuchungsfläche:
116 ha; Wasserschutzzone II und III
Untersuchungszeitraum: 1992 bis 2002
Methodik:
monatliche Wasserprobe-Entnahme aus der Talsperre
und Untersuchung auf den Nitratgehalt
wöchentliche Probenahme von Sickerwasser (auf
landwirtschaftlichen Flächen im Wasserschutzgebiet) und
Untersuchung auf Nitratgehalt
Erfassungsdaten:
N-Düngung, pflanzlicher Stickstoffentzug (Ertrag)
NO3 im Sickerwasser
Sickerwassermenge
65
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.1.C.
In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder
verbessert) worden
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den
Umfang der Wasserressourcen?
Kriterium VI.1.C-1.
Die Nutzung (Entnahme) von Wasser zum Zwecke der Bewässerung ist
verringert bzw. eine Erhöhung der hierfür eingesetzten Wassermengen ist
vermieden worden.
Indikator VI.1.C-1.1.
Flächen, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nicht bewässert
wurden (in Hektar)
(a) davon Flächen, die auf Grund der direkten Begrenzung des
Bewässerungslands nicht bewässert wurden (in %)
(b) davon Flächen, die auf Grund geänderter Fruchtfolgen/ Vegetation
bzw. Anbaumethoden nicht bewässert wurden (in %)
Indikator VI.1.C-1.2.
Flächen (Hektar), die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen in
geringerem Umfang bewässert wurden (Verbrauch/ Hektar)
(a) davon Flächen, die auf Grund der direkten Begrenzung der
Bewässerungsrate in geringerem Umfang bewässert wurden (in %)
(b) davon Flächen, die auf Grund geänderter Fruchtfolgen/ Vegetation
bzw. Anbaumethoden (außer Bewässerung) in geringerem Umfang
bewässert wurden (in %)
(c) davon Flächen, die auf Grund verbesserter Bewässerungsmethoden in
geringerem Umfang bewässert werden (in %)
Indikator VI.1.C-1.3.
Verringerung der Wassermenge, die zur Bewässerung eingesetzt wurde
auf Grund vertraglicher Vereinbarungen( m3 Wasser/ pro Hektar)
Indikator VI.1.C-1.4.
Wirkungsgrad der Bewässerung bei den wichtigsten landwirtschaftlichen
Kulturpflanzen durch vertragliche Vereinbarungen beeinflusst, d.h. Menge
an pflanzlichem Erzeugnis pro Wassereinheit (Tonne/m 3 )
Kriterium VI.1.C-2.
Schutz von Wasserressourcen, was deren Menge betrifft
Indikator VI.1.C-2.1.
Entwicklung der Wasserspiegel des Oberflächen- und des Grundwassers
(Beschreibung und/ oder Indikator, der auf Programmebene zu definieren
ist)
Kriterium VI.1.C-3.
Durch den Schutz von Wasserressourcen haben sich weitere Vorteile (für
die landwirtschaftlichen Betrieben, den ländlichen Raum, die Umwelt oder
für sonstige Wirtschaftssektoren) ergeben.
Indikator VI.1.C-3.1.
Globale Auswirkungen, die sich auf Grund des Schutzes der
Wasserspiegel des Oberflächen- und des Grundwassers ergeben haben
(Beschreibung)
In Thüringen sind etwa 15.000 ha Beregnungsfläche erschlossen, wovon etwa
5.000 ha jährlich beregnet werden.
Dabei handelt es sich überwiegend um beregnungswürdige Kulturen, wie
Feldgemüse sowie Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, deren lohnender Anbau unter
Thüringer Niederschlagsverhältnissen auf Zusatzwassergaben angewiesen ist.
Gegenwärtig wird für diesen relativ geringen Beregnungsflächenumfang Wasser in
ausreichender Menge bereitgestellt.
Für eine Verringerung der Beregnungswassermenge besteht in Thüringen kein
Handlungsbedarf.
66
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.A.
In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden
…durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?
Kriterium VI.2.A-1.
Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der Erhöhung) des Einsatzes
landwirtschaftlicher Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und Fauna ist
erreicht worden.
Indikator VI.2.A-1.1.
Flächen, auf denen Fördermaßnahmen zur Verringerung des Einsatzes
landwirtschaftlicher Produktionsmittel durchgeführt wurden (in Hektar)
(a) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Pflanzenschutzmittel
ausgebracht wurden (in %)
(b) davon Flächen, auf denen pro Hektar weniger Düngemittel
ausgebracht wurden (in %)
(c) davon Flächen, auf denen spezifische Produktionsmittel während der
kritischen Zeiträume des Jahres nicht eingesetzt wurden (in %)
Datengrundlage
- Bewilligungsdatei KULAP
- Analyse Bewilligungsbescheide für Anträge auf ausnahmsweise Herbizideinsatz
zu Rumex obtusifolius/crispus auf Grünland
- Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland
Ermittlung des Flächenumfanges
Indikator
KULAP-Maßnahme
Fläche mit verringertem Produktionsmitteleinsatz gesamt
A1, A4, A7, B1, B2, B3, B4
a) -
-
b) -
Pflanzenschutzmitteleinsatz Ackerbau
o
reduziert (kontrolliert-integriert)
A4, A7
o
ohne (ökologischer Landbau)
A1-AL, A1-DK, A1-FH
Pflanzenschutzmitteleinsatz Grünland
o
reduziert
(B1 bis B42)-anteilig (Ausnahmeregelung
zur Ampferbekämpfung)
o
ohne
A1-GL,
(B1
bis
(Gesamtfläche
Ausnahmeregelung
Ampferbekämpfung)
Düngemitteleinsatz Ackerbau
(Stickstoffdünger organisch + mineralisch)
o
-
c) -
B42)-anteilig
abzüglich
zur
reduziert
A1-AL, A1-DK, A1-FH, A4, A7
Düngemitteleinsatz Grünland
(Stickstoffdünger organisch + mineralisch)
o
reduziert
(A1-GL, B1, B2, B3, B4)-anteilig
o
ohne
(A1-GL, B1, B2, B3, B4)-anteilig
Verzicht auf Einsatz spezifischer Produktionsmittel
während bestimmter Zeiträume
fruchtartenspezifische und zeitliche Einschränkungen des Einsatzes von Herbiziden, Insektiziden,
Nematiziden, Fungiziden, Graminiziden und
Wachstumsregulatoren (Tabelle Anhang-01)
67
A7
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.A.
In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden
…durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?
Kriterium VI.2.A-1.
Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der Erhöhung) des Einsatzes
landwirtschaftlicher Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und Fauna ist
erreicht worden.
Indikator VI.2.A-1.2.
Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel pro
Hektar auf Grund vertraglicher Vereinbarungen (in %)
Fallstudie - Auswertung von Ackerschlagkarteien (KULAP A1/A7)
Wirtschaftsweise
KULAP
konventionell
ökologisch
kontrolliert-integriert
A1
A7
Naturraum
Betriebe
(n)
AF
(ha)
Feldstücke
(n)
Buntsandsteinhügelländer
4
5.353
245
Muschelkalkbergländer
6
7.403
422
Vorgebirgslagen
3
2.737
110
Ackerhügelland
3
7.417
262
Buntsandsteinhügelländer
3
255
Muschelkalkbergländer
3
2.153
Vorgebirgslagen
3
153
49
Ackerhügelland
3
706
77
Buntsandsteinhügelländer
5
3.783
251
Muschelkalkbergländer
5
2.152
228
Vorgebirgslagen
3
1.496
81
Ackerhügelland
3
2.544
80
44
36.152
gesamt
Erfassungsdaten je Feldstück für Fruchtarten Winterweizen,
Winterraps:
- mineralische N-Düngermenge
- organische Düngermenge
- Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge
- Behandlungshäufigkeit
71
199
2.075
Wintergerste,
Berechnungsgrundlagen für feldstückskonkrete Analyse:
Für jeden Betrieb wurden unter Berücksichtigung aller Feldstücke die mittleren
N-Düngermengen, Pflanzenschutzmittelkosten und Behandlungshäufigkeiten zu den
Fruchtarten Winterweizen, Wintergerste und Winterraps ermittelt.
68
Ermittlung der anrechenbaren N-Menge aus organischer Düngung
- N-Gehalte der organischen Dünger gemäß Richtwerten der Thüringer
Landesanstalt für Landwirtschaft (KERSCHBERGER et al., 2002)
- Verluste für Lagerung und Ausbringung gemäß Düngerverordnung (ANONYM, 2003)
o Lagerungsverluste Gülle und Jauche 10 %
o Lagerungsverluste Festmist
25 %
- Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) nach KERSCHBERGER und FRANKE (2001)
o Gülle und Jauche
50 %
o Stallmist
30 %
Ermittlung der Pflanzenschutzmittelkosten an Hand von Listenpreisen ohne
Mehrwertsteuer
Ermittlung
der
Pflanzenschutzmitteleinsatzes
(Stellvertreter-Indikator
für
Reduzierung des Pflanzenschutzeinsatzes) wie folgt:
a) Summe der Behandlungshäufigkeit von Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden,
Molluskiziden und Wachstumsreglern, differenziert nach konventionellem und
kontrolliert-integriertem Anbau
b) Summe der Mittelkosten analog
c) Verringerung Behandlungshäufigkeiten und Mittelkosten gegenüber konventionellem Anbau (%) und Bildung des Mittelwertes aus beiden Kriterien
Untersuchungszeitraum:
Bewertung:
2000 und 2001
Mit-Ohne-Vergleich
(Vergleich
von
Betrieben
mit
unterschiedlicher
Wirtschaftsweise innerhalb des benachteiligten bzw.
außerhalb des benachteiligten Gebietes)
Fallstudie - Auswertung von Betriebsheften (KULAP A4)
Vorbemerkung: Ein Vergleich des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der
N-Düngung zu Obst, Feldgemüse sowie Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen zwischen
kontrolliert-integrierter und konventioneller Wirtschaftsweise ist nicht möglich, da im
Jahr 2001 mehr als 84 % der Thüringer Anbaufläche dieser Fruchtarten kontrolliertintegriert bewirtschaftet wurden. Die verbleibenden Flächenanteile entfallen auf den
ökologischen Landbau und kleinere, nicht für den Vergleich geeignete, konventionell
wirtschaftende Betriebe.
69
N-Düngung
A4 - Betriebszweig
Fruchtart
Betriebe
(n)
Obst
Apfel, Sauerkirsche, Pflaume
5
Feldgemüse
Kopfkohl, Blumenkohl, Zwiebel,
Einlegegurke
6
Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
Kamille, Pfefferminze
2
Erfassungsdaten:
pflanzenverfügbare,
mineralische
und
organische
N-Mengen
Untersuchungszeitraum: 1991/92 und 2000/01
(1991/92 konventionell, 2000/01 kontrolliert-integriert)
Bewertung:
Mit-Ohne-Vergleich
Pflanzenschutz
A4 - Betriebszweig
Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
Fruchtart
Betriebe (n)
1996
2001
Pfefferminze
2
2
Kamille
4
6
Erfassungsdaten:
- Pflanzenschutzmittel nach Art und Aufwandmenge
- Behandlungshäufigkeit
Berechnungsgrundlagen: - Ermittlung der Pflanzenschutzmittelkosten an Hand von
Listenpreisen ohne Mehrwertsteuer
- Ermittlung der Pflanzenschutzintensität (StellvertreterIndikator für Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes); Ermittlung wie in der vorgenannten Fallstudie analog KULAP A1/A7-Ackerbau
Untersuchungszeitraum: 1996 und 2001
(in allen Untersuchungsjahren wurde kontrolliert-integriert
gewirtschaftet)
Bewertung:
Entwicklung
Anmerkung:
Für den kontrolliert-integrierten Obst- und Feldgemüsebau
kann kein Vorher-Nachher-Vergleich angestellt werden,
da hier die Verschärfung der Bedingungen für den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln infolge der Zulassungssituation
(Indikationszulassung) zu starken Veränderungen im
Pflanzenschutzmanagement
geführt
hat.
Der
vorgegebene Einsatz von Mitteln mit geringerer Toxizität
und Breitenwirkung ist meist mit höheren Kosten und
Behandlungshäufigkeiten verbunden.
70
Repräsentativanalyse - Landesmonitoring Grünland
Verringerung des anrechenbaren Stickstoffeinsatzes auf Grünland
(Mittel 2000 bis 2002)
Wirtschaftsweise
KULAP
N-Menge (kg/ha)
Referenzsituation (kg/ha)
ökologisch
A1
43
1801)
Grünlandextensivierung
B1
86
1801)
Extensive Weidenutzung
B22
41
1801)
Extensive Wiese, Streuobstwiese
B3, C51
29
1801)
Ackerlandumwandlung in GL
B41, B42
39
1801)
Schafweiden
B232
26
502)
1) 70 dt TM/ha Ertrag, 180 kg N/ha optimale N-Menge
2) 30 dt TM/ha Ertrag, 50 kg N/ha optimale N-Menge
Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Grünland:
KULAP-Fläche minus Fläche Ausnahmeregelung Ampferbekämpfung (A1-GL, B1,
B22, B3, B41, B42)
Referenzsituation für Grünland:
Unkrautregulierung mit Pflanzenschutzmitteln bei konventioneller Wirtschaftsweise =
15 % Flächenanteil (Konvention)
71
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.A.
In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden
…durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?
Kriterium VI.2.A-1.
Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der Erhöhung) des Einsatzes
landwirtschaftlicher Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und Fauna ist
erreicht worden.
Indikator VI.2.A-1.3.
Hinweise auf einen positiven
Fördermaßnahmen zur Verringerung
Produktionsmittel auf bestimmten
(Beschreibung, und - sofern praktisch
Häufigkeit der Arten)
Zusammenhang zwischen den
des Einsatzes landwirtschaftlicher
Flächen und der Artenvielfalt
durchführbar - eine Schätzung der
1.
Ackerlandextensivierung und Artenvielfalt
1.1.
Fallstudien auf Ackerland
1.1.1.
Segetalflora (A1, A7)
Untersuchungsflächen:
102 Feldstücke (33 x A7, 34 x A1, 35 x konventionell)
verteilt auf 4 Naturräume
Untersuchungszeitraum: 2002
Methodik:
halbquantitative Erfassung auf Gesamtfläche sowie
Vegetationsaufnahme auf Flächenausschnitt (400 m²,
mind. 50 m von Feldrand entfernt)
Erfassungsdaten:
Arten, Deckungsgrad (BRAUN-BLANQUET), Wuchshöhe
Bewertung:
Flächenwert = (Lichtwerte aller Arten + Magerkeitswerte1) aller Arten)/2
1) Magerkeitswert = umgekehrt proportional zum Stickstoffzeigerwert nach ELLENBERG et.al. (1992)
Dieser Wert berücksichtigt Artenzahlen, sowie Trophie- und Lichtansprüche der
einzelnen Arten. Dabei wird davon ausgegangen, dass naturschutzfachlich
wertgebende Arten der Segetalflora hohe Lichtansprüche haben und Standorte
geringer
Trophie
besiedeln.
Andererseits
sind
auch
artenreiche
Segetalgesellschaften mesotropher Standorte von naturschutzfachlicher Bedeutung
und werden ebenfalls angemessen berücksichtigt
1.1.2.
Wildkräuter (C2, C7)
Untersuchungsflächen:
22 Feldstücke C2 und 9 Feldstücke C7 im Ackerhügelland
Untersuchungszeitraum: 2002
Methodik:
halbquantitative Erfassung auf Gesamtfläche sowie
Vegetationsaufnahme auf Flächenausschnitt (25 m²)
Erfassungsdaten:
Arten, Deckungsgrad (BRAUN-BLANQUET), Wuchshöhe
Bewertung:
Biodiversität - Wildkräuter
72
1.1.3.
Segetalflora (C11, C12)
Untersuchungsflächen:
Untersuchungsjahr
Anzahl Flächen
KULAP C11
KULAP C12
1997
4
18
1998
4
10
2002
4
17
gesamt
12
45
Untersuchungszeitraum:
Methodik:
Erfassungsdaten:
Bewertung:
1997 - 2002
mindestens 2 Begehungen/Jahr, Festlegung eines
definierten Ackerrandes auf einer Mindestlänge von 100
m
Arten; zusätzlich bei Rote-Liste-Arten: Individuenzahlen
Flächenwert Segetalflora
1.2.
Laufkäfer
Untersuchungsflächen:
Wirtschaftsweise
Naturraum
Anzahl Feldstücke
(n)
Muschelkalkbergländer
4
Ackerhügelland
4
Muschelkalkbergländer
4
Ackerhügelland
4
Muschelkalkbergländer
4
Ackerhügelland
4
C2
Ackerhügelland
3
Vergleichsfläche (konventionell)
Ackerhügelland
3
C7
Ackerhügelland
3
Vergleichsfläche (konventionell)
Ackerhügelland
3
ökologisch (KULAP - A1)
kontrolliert-integriert (KULAP - A7)
Vergleichsfläche (konventionell)
gesamt
36
Untersuchungszeitraum: 2002
Methodik:
je 5 Bodenfallen/Untersuchungsfläche (Wechsel im 2- bis
4-wöchigen Rhythmus)
Erfassungsdaten:
Arten, Arten- und Individuenzahlen
Bewertung:
Für jede Untersuchungsfläche wurde an Hand
nachfolgender
Parameter
eine
Gesamtpunktzahl
errechnet, an Hand derer die Ausprägung der
Laufkäferzönose eingestuft werden kann.
73
Tabelle VI.2.A-1.3./01:
Bewertungsmatrix „Laufkäfer“
Parameter
Anzahl
Punkte
Arten
bis 10
1
(angepasst an Fangzeiten und standörtliche
bis 15
2
Gegebenheiten)
bis 20
3
> 20
4
Individuen
bis 100
1
(absolut, angepasst an Fangzeiten und
bis 200
2
standörtliche Gegebenheiten)
bis 300
3
> 300
4
bis 1
1
bis 2
2
bis 3
3
>3
4
scheinbar
ausgeglichen
1
Rote-Liste-Arten
Dominanzstruktur
("Normalverteilung", alle Dominanzklassen)
Zusatzpunkte:
- neben dem für landwirtschaftliche Nutzflächen typischen
Artenspektrum weitere faunistisch bedeutsame Arten
vorhanden
1
- andere Prädatoren in auffälliger Anzahl im Bodenfallenmaterial
vorhanden
1
1.3.
Vögel des Offenlandes
Untersuchungsflächen:
Wirtschaftsweise
Anzahl Feldstücke
Ackerfläche (ha)
Vergleichsfläche (konventionell)
2
37
ökologisch (KULAP - A1)
3
33
kontrolliert-integriert (KULAP - A7)
3
76
gesamt
8
146
Die Untersuchungsflächen liegen im Naturraum „Thüringer Rhön". Sie sind in
Erfassungsräume eingebettet, die gemäß dem jeweiligen Anbauverfahren
bewirtschaftet werden und 150 bis 300 ha Gesamtackerfläche umfassen.
Untersuchungszeitraum:
Erfassungsdaten:
Bewertungsmethode:
5 Erfassungstermine im Sommer 2002
Erfassung von Bodenbrütern und Halmbrütern auf der
Fläche, Brutvögeln in Randstrukturen der Fläche und
Nahrungsgästen
Mit-Ohne-Vergleich
74
Tabelle VI.2.A-1.3./02:
Bewertungsmatrix „Vögel des Offenlandes“
Parameter
Artenzahl
(mit Flächenbezug)
Individuenzahl
(Revierpaare,
Boden- und Halmbrüter)
Rote-Liste-Arten
Maß
Punkte
< 10
10 - 20
> 20 - 30
> 30
<3
3-6
>6-9
>9
<2
2-4
>4-6
>6
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1.4.
Heckenvögel
Untersuchungsflächen:
- 8 Hecken bzw. -abschnitte:
o Arten- und strukturarme Heckenabschnitte: mittelalte, 1-3reihige Baum-/
Strauchhecken,
z.T.
einreihige
Pappelpflanzungen,
fehlende
Strauchschicht bzw. stark lückig
o Arten- und strukturreiche Heckenabschnitte: mittelalte, 2-3reihige Baum-/
Strauchhecken, geschlossene Strauchschicht, stufiger Aufbau
Untersuchungszeitraum: 1999 - 2002
Erfassungsdaten:
Arten-, Individuenzahl, Nachweisart (z.B. singendes
Männchen, Nest)
Methode:
5 Begehungen/Jahr, audio-visuelle Erfassung
Bewertungsmethode:
Vergleich untersuchter Hecken bzw. -abschnitte mit
vierreihiger gehölzarten- und strukturreicher Hecke
Tabelle VI.2.A-1.3./03:
Bewertungsmatrix „Heckenvögel“
Parameter
Artenzahl gesamt
Individuenzahl gesamt
(Anzahl/0,5 km)
Individuenzahl - Brutvögel
(Anzahl/0,5 km)
Rote-Liste-Arten Thüringen
Maß
Punkte
< 10
10 - 25
> 25 - 50
> 50
< 20
20 - 40
> 40 - 60
> 60
< 10
10 - 20
> 20 - 40
> 40
<2
2-3
>3-4
>4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
75
2.
Grünlandextensivierung und Artenvielfalt
2.0.
Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland
Beschreibung des Dauerbeobachtungsnetzes
Zum Grünland ist aufgrund der sehr hohen Akzeptanz aller Maßnahmen bereits
1997 ein Netz von Dauerbeobachtungsflächen für ein Monitoring auf Praxisflächen
etabliert worden. Dieses Netz umfasste 1.911 Feldstücke mit einer Gesamtfläche
von 11.978 ha und diente einer Repräsentativanalyse für die Evaluierung des
KULAP Thüringen (ANONYM, 1999). In der Fortführung dieses Beobachtungsnetzes
erfolgte eine Anpassung an die Maßnahmen des KULAP 2000 und eine
kapazitätsbedingte anteilige Reduzierung der Anzahl Untersuchungsflächen auf
1.039 Feldstücke mit einer Gesamtfläche von 5.703,88 ha (Tabelle VI.2.A-1.3./04).
Tabelle VI.2.A-1.3./04:
Charakterisierung des Dauerbeobachtungsnetzes KULAP 2000
Wirtschaftsweise
ökologisch
KULAP
Feldstücke für
Direktvergleich
neue Flächen
1997/98 zu 2000/01
ab 2000
Anzahl
Fläche
Anzahl
Fläche
n
ha
n
ha
A1-GL
12
105,86
765,57
extensiv
Grünlandextensivierung
B1
110
2
3,55
extensive Weidenutzung
B22
346
Schafweiden
B232
51
B233
6
281,37
31
59,30
71,28
2
28,47
44
218,92
2.209,57
extensive Wiese
B3
Ackerlandumwandlung in GL
B41
44
100,23
B42
20
27,49
B431)
-
-
B441)
-
-
6
8,71
Extensivweiden
Trockenstandorte
C311
34
201,92
C312
48
390,46
C313
16
85,53
Bergweiden
C32
80
436,39
Feuchtgrünland
C33
45
81,33
Wiesenbrütergebiet
C341)
1
1,37
13
12,22
164
322,67
Spätschnittwiesen
Trockenstandorte
C41
10
81,16
Bergwiesen
C42
30
163,06
Feuchtwiesen
C43
43
138,52
Wiesenbrütergebiete
C44
15
127,62
30
103,98
Streuobstwiesen
C51
C52
gesamt
875
1) keine bzw. (noch) sehr geringe Inanspruchnahme der Maßnahme
76
5.381,21
Die Auswahl der Feldstücke und Betriebe erfolgte in den Landwirtschaftsämtern
unter
angemessener
Berücksichtigung
der
einzelnen
Betriebstypen,
Wirtschaftsweisen und der gebietsspezifischen Standortverhältnisse. Dadurch
entstand ein über den gesamten Freistaat Thüringen repräsentativ verteiltes Netz
von Dauerbeobachtungsflächen (Abbildung VI.2.A-1.3/01).
Die Untersuchungsfläche nimmt 3,74 % der im Wirtschaftsjahr 1999/2000 bewilligten
Grünlandflächen ein. Das Netz erstreckt sich über 310 Betriebe, welche 77.675 ha
Grünland bewirtschaften und damit 45 % der Thüringer Grünland repräsentieren.
Abbildung VI.2.A-1.3./01:
Landesmonitoringnetz Grünland Thüringen für das KULAP 2000
(Darstellung: Gemeinden mit Dauerbeobachtungsflächen)
Erhebung der Einzelflächendaten
a) Standort- und Bewirtschaftungsdaten
Erfassung der feldstückskonkreten Standort- und Bewirtschaftungsdaten sowie
Angaben zur Betriebsstruktur vor Ort im Landwirtschaftsbetrieb mit einem
Erfassungsbogen auf Grundlage einer Erfassungsvorschrift.
- Standortdaten: Schutzstatus des Feldstücks, Wasserverhältnisse, Dränung
geologische Herkunft, Bodenart, Bodennährstoffgehalte1, Hangneigung,
Exposition, Geländestruktur
1
Bei Fehlen aktueller Untersuchungsergebnisse: Bodenprobenahme im Herbst
77
b)
- Bewirtschaftungsdaten: organische/mineralische Düngung, Pflegemaßnahmen, Bestandesverbesserungsmaßnahmen, Nutzungsform, Spätschnittgutverwertung, Weideverfahren, Nutzungsfolge, Anzahl Weidetiere
Floristische Daten
Während der Hauptvegetationszeit von Mai bis Juli wurden feldstückskonkrete
Vegetationsaufnahmen wie folgt durchgeführt:
- Erstellen einer kompletten Artenliste (Gräser, Kräuter, Leguminosearten)
für die auf der gesamten Fläche vorherrschenden Pflanzengemeinschaft.
Abweichungen in der Bestandeszusammensetzung auf einzelnen Arealen
wurden gesondert aufgenommen.
- Schätzung des Anteiles einer jeden Art an der gesamten oberirdischen
Trockenmasse
- Beurteilung der Bestandesdichte und Bewirtschaftung
- Aufzeichnung von Besonderheiten und Abweichungen auf Teilflächen
- Ermittlung des Verbuschungsgrades
2.1.
Floristische Artenvielfalt
2.1.1.
Pflanzengesellschaften des Wirtschaftsgrünlandes
2.1.1.1. Anzahl und Flächenanteil der Grünlandgesellschaften
Auf der Grundlage von 1.039 Vegetationsaufnahmen im zweiten Durchgang der
Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland sind im Ergebnis entsprechender
pflanzensoziologischer
Tabellenarbeit
die
Vegetationseinheiten
bzw.
Grünlandgesellschaften ermittelt worden. Dabei erfolgte die Sortierung zunächst
nach maximaler floristischer Ähnlichkeit. Die Ausscheidung der einzelnen
Pflanzengesellschaften wurde nach dem Kenn-/Trennartenprinzip vorgenommen
(DIERSCHKE, 1994). Der Benennung von Grünlandgesellschaften liegen folgende
Standardwerke zugrunde (SCHUBERT et.al., 1995; SCHUBERT, 2001; POTT, 1992 und
OBERDORFER, 1993).
2.1.1.2.
Standortangepasste Grünlandgesellschaften
Datengrundlage
- Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland
Herleitung des Flächenanteiles standortangepasster Grünlandgesellschaften:
Kategorie
Grünlandgesellschaft-Nr. (Landesmonitoring)
standortangepasste Grünlandgesellschaften
1-16, 20-36, 41-60, 62, 63, 66-68
sonstige Grünlandtypen
Ansaatgrünland;
37, 38, 61
Mähweide, artenarm; 39, 39b, 40
Queckenrasen;
18, 19
nitrophile Saumgesellschaften; 47
78
2.1.1.3.
Grünlandgesellschaften und KULAP-Maßnahme
Datengrundlage
- Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland
Herleitung des Flächenanteiles maßnahmekonformer Grünlandgesellschaften:
Kategorie
Grünlandgesellschaft-Nr. (Landesmonitoring)
B1
15, 16, 20, 22-26, 28, 29, 34-36, 41-43, 47
B22
5, 20, 22-25, 34, 35, 36, 41-47
B232
3, 5, 22, 23, 24, 41, 42, 44, 47
B233
5, 6, 7, 25
B3
7, 15, 16, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 35, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47
C31
1-8
C32
21, 23, 24, 57, 32, 33, 34, 36, 44, 47
C33
14, 15, 16, 43, 48, 49
C41
6, 7, 8, 26, 41, 42
C42
12, 15, 16, 20, 21, 26, 27, 29, 30, 31, 57, 52, 34, 35, 43, 45,
C43
10, 68, 11, 12, 15, 56, 16, 67, 28, 52
2.1.2. Erhaltungszustand des Grünlandes
Als
gebietsspezifische
Indikatoren
für
den
Erhaltungszustand
der
Grünlandvegetation werden die
- Pflanzenbestandszusammensetzung
- Habitatstruktur
- Beeinträchtigung
herangezogen.
Die Bewertung erfolgt als direkter Flächenvergleich (1. und 2. Aufnahmedurchgang).
Dabei wird in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden KULAP-Maßnahme ermittelt,
ob und in welchem Umfang sich die Pflanzenbestände bezüglich der drei Indikatoren
im Untersuchungszeitraum verändert haben. Die jeweiligen Veränderungen werden
indikatorspezifisch bewertet und abschließend zu einem Gesamtwert
zusammengefasst.
Pflanzenbestandszusammensetzung
Die Bewertung der Pflanzenbestandszusammensetzung erfolgt im direkten
Flächenvergleich mittels einer naturschutzfachlichen Wertzahl, dem Grünlandwert
(G-Wert). Die methodischen Grundlagen wurden durch VON BRACKEL und LIEPELT (1998)
erarbeitet.
JÄGER (2003) hat den methodischen Ansatz anhand eines umfangreichen
Datenmaterials validiert und eine Modifizierung vorgenommen.
Methode
- Auflistung der naturschutzfachlich wertgebenden Arten des Grünlandes in
Thüringen
79
-
Zuordnung von Zeigerwerten (zwischen 1-gering/schwach und 5-hoch/stark) für
80
-
-
o Magerkeit (m-Zahl):
Zahl ist N-Zeigerwert nach ELLENBERG et.al. (1992) umgekehrt proportional;
Magerkeitszahl 1 entspricht N-Zahl 5
o Gesellschaftsbindung (t-Zahl):
Einstufung nach pflanzensoziologischer Literatur und Expertenwissen
o Seltenheit (r-Zahl):
- zurückgehende Arten ohne Rote-Liste-Status und RL 3: r=3
- RL 0, RL 1, RL 2 und potentiell gefährdete Arten: g=5
(m und t werden nicht gewertet)
- alle nicht in der Roten Liste stehenden Arten: r=0
Ableitung des Grünlandwertes (gewichtet; nach Ertragsanteil)
o g-Wert einer Art: g=(m+2t+r)/4
o Wichtungfaktor für Bewertung des Bestandes:
Ertragsanteil (%)
Wichtungsfaktor
r
1
+
1,5
1-2
1,8
3-5
2,1
6-9
2,4
>10
2,7
o G-Wert des Pflanzenbestandes einer Fläche:
G=g1xFaktor...gnxFaktor
Ermittlung der Nettowirkung
Im direkten Flächenvergleich (Vorher-Nachher) bilden die Veränderungen der GWerte die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Nettowirkung. Diese
resultiert aus der Differenz der Anzahl Flächen mit Zunahme des G-Wertes
minus Anzahl Flächen mit Abnahme des G-Wertes (%) einer Stichprobe (z.B.
aller untersuchten Flächen einer KULAP-Maßnahme)
Habitatstruktur
Die Wirtschaftsweise beeinflusst maßgeblich die Habitatqualität für Tiere. Dieser
Einfluss lässt sich erfassen, während die tatsächliche Präsenz zahlreicher Tierarten
von vielen bewirtschaftungsunabhängigen Faktoren abhängt.
Die Habitatstruktur wird aus der vertikalen und horizontalen Struktur eines
Bestandes abgeleitet.
Für die vertikale Struktur (Schichtung) erfolgt die Berechnung eines Index. Zu
dessen Ermittlung werden die Arten des Grünlandes je nach Wuchstyp einer der
Kategorien
Obergräser/-kräuter, Mittelgräser/-kräuter und Untergräser/-kräuter
zugeordnet. Die prozentualen Anteile an Arten der Ober-, Mittel- und Unterschicht
der Bestände leiten sich aus den Ertragsanteilen der betreffenden Arten ab. Der
Schichtungsindex wird wie folgt berechnet:
Schichtungsindex = (Mittelwert der beiden Schichten mit den geringsten Anteilen)
x3
81
Beispielrechnung für den Schichtungsindex:
Parameter
ME
Oberschicht
Ertragsanteil %
33
50
80
100
Mittelschicht
Ertragsanteil %
33
50
10
0
Unterschicht
Ertragsanteil %
33
0
10
0
-
100
75
30
0
Schichtungsindex
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
Beispiel 4
Der Schichtungsindex erreicht Werte zwischen 0 und 100. Hohe Werte stehen für
Bestände mit starker Differenzierung der vertikalen Schichtung, niedrige Werte
kennzeichnen Bestände mit Tendenz zur Einschichtigkeit. Dabei kann es sich bei gut
bewerteten Beständen sowohl um solche mit mosaikartiger Struktur handeln, als
auch um Bestände mit lückiger Oberschicht, die die Herausbildung einer
ausgeprägten Mittel- und Unterschicht zulässt.
Für die Bewertung wird unterstellt, dass Veränderungen von mehr als 10 Punkten
des Ausgangswertes nicht mehr im Bereich der natürlichen Abundanzschwankungen
einzelner Arten liegen, sondern auf die Wirkung der Wirtschaftsweise
zurückzuführen sind.
Die horizontale Struktur der Bestände wird im wesentlichen durch die Wuchsform
der darin vorkommenden Pflanzenarten (z.B. Horstpflanzen, Rosetten,
Halbrosettenpflanzen, kriechende und kletternde Pflanzen) und deren Verteilung
geprägt. Ein besonders hoher Einfluss geht dabei von den Kräutern aus, deren
Ertragsanteil daher in dieser Untersuchung als Maß für die Horizontalstruktur der
Bestände herangetragen wird.
Als Optimum wird ein Kräuterertragsanteil zwischen 40 und 60 % angesehen,
entsprechend der Zusammensetzung der meisten naturschutzfachlich wertvollen
Pflanzengesellschaften wie magere Flachlandwiesen, mesophile Bergwiesen und
Kalkmagerrasen. Abweichungen vom Optimalbereich werden je nach Ausmaß als
suboptimal eingestuft (Tabelle VI.2.A-1.3./05).
Tabelle VI.2.A-1.3./05:
Bewertung der Kräuterertragsanteile als Maß für die horizontale
Bestandesstruktur
Wertklasse
Ertragsanteil (%)
Bewertung
1
40 - 60
optimal
2
20 - 40 bzw. 60 - 70
suboptimal
3
< 20 bzw. > 70
schlecht
Als Veränderung im direkten Flächenvergleich wird gewertet, wenn eine
Veränderung des Ertragsanteils der Kräuterfraktion die Umgruppierung in eine
benachbarte Wertklasse bedingt.
Die Veränderungen in der vertikalen Schichtung (> 10 Punkte Zu-/Abnahme der
Einzelfläche) wie auch die der horizontalen Schichtung (Wechsel der Kräuterfraktion
der einzelnen Fläche in benachbarte Wertklasse) bilden die Berechnungsgrundlage
für die Ermittlung der Nettowirkung. Die Nettowirkungen aus den Veränderungen der
vertikalen und horizontalen Struktur werden zum Mittelwert für die
Habitatstrukturveränderung zusammengefasst.
82
Beeinträchtigung
Verschiedene Arten bzw. -gruppen gelten bei Überschreitung bestimmter
Ertragsanteile als Zeiger für Störungen des Erhaltungszustandes einer
Pflanzengemeinschaft (Narbenschäden, Eutrophierung, Unter- oder Übernutzung).
Dieser Arten wurden zu Indikatorgruppen zusammengestellt und Schwellenwerte für
eine deutliche sowie für eine nicht mehr tolerierbare Beeinträchtigung des
Pflanzenbestandes definiert (Tabelle VI.2.A-1.3./06).
Tabelle VI.2.A-1.3./06:
Indikatorgruppen und Schwellenwerte für
Erhaltungszustandes von Grünland
Gruppe
Taraxacum officinale
(Gemeiner Löwenzahn)
wissenschaftlicher Name
Taraxacum officinale
die
Beeinträchtigung
Beeinträchtigung
intolerable
ab  x % EA 1) Beeinträchtigung
ab  x % EA 1)
20
40
Rumex obtusifolius
Urtica dioica, Rumex obtusifolius,
(Stumpfblättriger Ampfer) Rumex crispus, Arctium spec.
10
20
Agropyron repens
(Quecke)
Agropyron repens, Artemisia
vulgaris, Tanacetum vulgare
20
40
Meum athamathicum
(Bärwurz)
Meum athamanticum, Poa chaixii
20
50
Polygonum bistorta
(Schlangenknöterich)
Polygonum bistorta, Petasites
hybridus, Filipendula ulmaria
20
40
Holcus mollis/ lanatus
(Weiches/ Wolliges
Honigggras)
Holcus mollis, Holcus lanatus,
Bromus hordeaceus, Bromus sterilis
15
30
Geranium sanguineum
(Blut-Storchschnabel)
Geranium sanguineum, Origanum
vulgare, Clinopodium vulgare,
Polygonatum odoratum, Verbascum
spp.
10
50
Brachypodium pinnatum
(Fiederzwenke)
Brachypodium pinnatum
20
40
Plantago major
(Breitwegerich)
Plantago major, Capsella bursapastoris, Stellaria media, Poa
annua, Chamomilla suaveolens,
Tripleurospermum maritimum,
Polygonum aviculare, Urtica urens,
Ranunculus repens, Chenopodium
album, Chenopodium polyspermum,
Convolvulus arvensis, Fumaria
officinalis, Lamium purpureum
10
20
Deschampsia caespitosa Deschampsia caespitosa
(Rasenschmiele)
15
40
Anthriscus sylvestris
(Wiesenkerbel)
20
40
Anthriscus sylvestris, Heracleum
sphondylium, Chaerophyllum
hirsutum, Chaerophyllum aureum,
Aegopodium podagraria
1) Summe der Arten einer Gruppe
83
des
Im direkten Flächenvergleich (Vorher-Nachher) wurde ermittelt, inwieweit eine
Überschreitung der Schwellenwerte erfolgt ist. Die Veränderungen, d.h. Zu- oder
Abnahme von Beeinträchtigungen, in jeder einzelnen Vegetationsaufnahme bilden
die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Nettowirkung. Diese ergibt sich aus
der Differenz der Anzahl Flächen mit Zunahme der Beeinträchtigung minus Anzahl
Flächen mit Abnahme der Beeinträchtigung (%) einer Stichprobe (z.B. aller
untersuchten Flächen einer KULAP-Maßnahme).
Die Bewertung der Nettowirkung erfolgt für alle drei Indikatoren des
Erhaltungszustandes
(Pflanzenbestandszusammensetzung,
Habitatstruktur,
Beeinträchtigung) nach einer Bewertungsmatrix (Tabelle VI.2.A-1.3./07).
Tabelle VI.2.A-1.3./07:
Bewertungsmatrix für Indikatoren des Erhaltungszustandes von Grünland
(Pflanzenbestandzusammensetzung, Habitatstruktur, Beeinträchtigung)
Nettowirkung (%)1)
Pflanzenbestand/
Habitatstruktur
Punkte
Erfüllung der
Lenkungsabsicht
Beeinträchtigung
Zunahme
> 20
Abnahme
4
sehr gut
Zunahme
> 10 - 20
Abnahme
3
gut
Zunahme
> 0 - 10
Abnahme
2
mittel
Abnahme
0 - 10
Zunahme
1
eingeschränkt
Abnahme
> 10
Zunahme
0
unzureichend
1) Flächenanzahl mit Zunahme (%) minus Flächenanzahl mit Abnahme (%)
2.1.3.
Artenvielfalt der Grünlandvegetation
Als Indikator für die Arten Vielfalt des Extensivgrünlandes in Thüringen wird die
Anzahl besonders wertvoller grünlandtypischer Arten nach der Artenliste des gWertes verwendet.
2.1.4.
Vorkommen gefährdeter Grünlandpflanzenarten
(Rote-Liste-Arten Thüringen)
Modifizierung des EPLR-Zieles
Das EPLR-Ziel (Kap.6), das Vorkommen gefährdeter Grünland-Pflanzenarten auf
15 % der Flächen mit Verpflichtungen nach KULAP-B und auf 35 % der Flächen mit
Verpflichtungen nach KULAP-C zu erhalten beruht auf dem erreichten Stand des
Vorgängerprogrammes (1997/98). Als gefährdete Arten wurden seinerzeit die
Gefährdungskategorien 0, 1, 2, 3 sowie § (nach § 20 a, Abs. 5, BNatschG bzw. § 18
ThürNatG besonders geschützt) der Rote-Liste-Arten Thüringen 1993 (WESTHUS und
ZÜNDORF, 1993) verwendet.
Für die Halbzeitbewertung wird ein direkter Flächenvergleich 1997/98 zu 2000/01
vorgenommen, der auf einer Stichprobe von 1.039 anstelle ehemals 1.911
Untersuchungsflächen basiert. Außerdem blieben die nur mit § bezeichneten Arten
unberücksichtigt und die Bewertung erfolgte anhand der aktuellen Rote-Liste-Arten
Thüringen (FRITZLAR und W ESTHUS, 2001) in der einzelne Arten ihren Schutzstatus
verloren haben. Daraus resultiert im direkten Flächenvergleich eine deutliche
Verringerung des Flächenanteiles mit RLT gegenüber den der Zielvorgabe zugrunde
84
liegenden Ergebnissen der Evaluierung des KULAP in Thüringen (ANONYM, 1999). Die
sich aus diesen veränderten Berechnungsgrundlagen ergebenden Flächenanteile
werden als Ausgangssituation deklariert. Als modifizierte Zielvorgabe wird die
Erhaltung bzw. Erhöhung dieses Ausgangsflächenanteiles betrachtet.
Datengrundlage
Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland (875 Dauerbeobachtungsflächen
für direkten Vergleich 1997/98 zu 2000/01)
2.1.5.
Verbuschung
Datengrundlage
 Repräsentativanalyse
Landesmonitoring
Grünland
(875
Dauerbeobachtungsflächen für direkten Vergleich 1997/98 zu 2000/01)
 Schätzung des Flächenanteils mit Gehölzen auf jeder Dauerbeobachtungsfläche
Schätzrahmen:
Verbuschung
Beschreibung
ohne
beginnend
einzelne Büsche, bis 5% verbuschte Fläche
fortschreitend
einzelne Büsche, 5-10 % verbuschte Fläche
mittel
zahlreiche Büsche/Gehölzgruppen nesterweise, 10-30 % Fläche)
stark
zahlreiche Nester, hochwüchsige Büsche, 30-80 % Fläche
flächendeckend
über 80 % der Fläche
2.2.
Faunistische Ausstattung des Extensivgrünlandes
2.2.1.
Heuschrecken (B1, B2, B3, C31, C32, C33, C41, C42, C43)
Untersuchungsflächen:
a) 154 Feldstücke
b) 26 Feldstücke (je 7 für C31, C32, C42 und 5 für C43)
Untersuchungszeitraum: a) 2002
b) 1997, 1998, 2002
Methodik:
halbquantitative Erfassung auf der Gesamthöhe (visuell,
akustisch) während 2-maliger Begehung der Fläche
Erfassungsdaten:
Zielarten1
Bewertung:
Für jede Untersuchungsfläche wurde ein HeuschreckenWert errechnet, an Hand dessen die Ausprägung der
Heuschreckenzönose eingestuft wird
Heuschreckenwert (H) =  Zielarten mit weniger speziellen Habitatansprüchen
+ 2 Zielarten mit speziellen Habitatansprüchen
1
Einteilung in 13 anspruchslose und 29 anspruchsvolle Spezies (Tabelle Anhang-02)
85
Zur Bewertung der Flächen unterschiedlicher Standorte wird zusätzlich eine
Boniturnote vergeben:
Naturschutzfachliche
Bedeutung der Fläche
Boniturnote
Mager- und
Trockenstandorte
Berg- und
Feuchtgrünland
sehr hoch
5
H > 10
H>8
hoch
4
8 < H < 10
6<H<8
durchschnittlich
3
4<H<8
4<H<6
gering
2
2<H<4
2<H<4
sehr gering
1
H<2
H<2
Bei Vorliegen mehrjähriger Versuchsergebnisse erfolgt ein Vorher-NachherVergleich.
2.2.2.
Schmetterlinge (C31, C32, C33, C41, C42, C43)
Untersuchungsflächen:
106 Feldstücke
Untersuchungszeitraum: 2002
Methodik:
Käscherfänge entlang eines Transektes (200 m) und
qualitative Aufnahme auf der gesamten Fläche; 5
Begehungen
Erfassungsdaten:
Arten- und Individuenzahl
Auswertung:
Berechnung des Schmetterlings-Wertes (S-Wert) je
Aufnahmefläche unter Zugrundelegung von Zielarten1
und
Klassifizierung
der
Flächen
nach
ihrer
naturschutzfachlichen Bedeutung
Schmetterlingswert (S) = anpassungsfähige Arten + 2anspruchsvolle Zielarten
Bewertungsmatrix:
Naturschutzfachliche
Boniturnote
Bedeutung der Fläche
Mager- und Trockenstandorte
Berg- und
basisch
sauer
Feuchtgrünland
sehr hoch
5
S > 18
S>8
S > 10
hoch
4
13 < S < 18
6<S<8
7 < S < 10
durchschnittlich
3
8 < S < 13
4<S<6
4<S<7
gering
2
4<S<8
2<S<4
2<S<4
sehr gering
1
S<4
S<2
S<2
1
Tabelle Anhang-03
86
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.A.
In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden
…durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?
Kriterium VI.2.A-2.
Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen [landwirtschaftliche
Kulturarten (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden
Viehhaltung),
Fruchtfolgen,
Bodenbedeckungen
während
der
entscheidenden Zeiträume, Größe der Schläge], die für die Flora und
Fauna von Vorteil sind, sind erhalten oder wiedereingeführt worden.
Indikator VI.2.A-2.1.
Flächen mit umweltfreundlichen Anbaumustern landwirtschaftlicher
Kulturpflanzen [Kulturarten (einschließlich der damit in Zusammenhang
stehenden Viehhaltung), Kombinationen von Kulturpflanzen und Größe
einheitlich bestellter Schläge], die auf Grund von Fördermaßnahmen
erhalten/ wiedereingeführt wurden (in Hektar)
Datengrundlage
- Bewilligungsdatei KULAP
- Anträge auf Agrarförderung
Ermittlung des Flächenumfanges (LF ohne spezifische biotische Schutzfunktion)
Indikator
Kategorie
KULAP-Maßnahme
umweltfreundliche
Anbauformen
landwirtschaftlicher
Kulturpflanzen
Pflanzenbau ökologisch, davon
Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Mais,
Feldfutter, Stilllegung ohne Nawaro, Hackfrüchte,
Dauerkulturen, Feldgemüse, HDG, Sonstige
A1
Pflanzenbau kontrolliert-integriert, davon
Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Mais,
Feldfutter, Stilllegung ohne Nawaro
A7
Hopfen, Obst-/Weinbau, Feldgemüse, HDG,
Sonstige
A4/A7
Grünland ökologisch
A1-GL
Grünland extensiv, davon
Weiden/Mähweiden
Schafweiden
Wiesen
B1, B22
B232
B3
Ackerlandumwandlung in Grünland
B41, B42
Die ermittelten Flächenanteile repräsentieren alle relevanten, geförderten Flächen,
unabhängig von der gegebenen bzw. sich entwickelnden naturschutzfachlichen
Wertigkeit (Habitatqualität).
87
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.A.
In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden
…durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?
Kriterium VI.2.A-2.
Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen [landwirtschaftliche
Kulturarten (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden
Viehhaltung),
Fruchtfolgen,
Bodenbedeckungen
während
der
entscheidenden Zeiträume, Größe der Schläge], die für die Flora und
Fauna von Vorteil sind, sind erhalten oder wiedereingeführt worden.
Indikator VI.2.A-2.2.
Flächen, die auf Grund von Fördermaßnahmen während der kritischen
Zeiträume mit einer umweltfreundlichen Vegetation/ mit umweltfreundlichen
Ernterückständen bedeckt waren (in Hektar)
Datengrundlage
- Bewilligungsdatei KULAP
- Fallstudie „Auswertung Ackerschlagkarteien“
- Repräsentativanalyse Landesmonitoringnetz Grünland
Ermittlung des Flächenumfanges (LF ohne spezifische biotische Schutzfunktion)
Indikator
Kategorie
KULAP-Maßnahme
Vegetation/Bedeckung
Winterbegrünung
im
Ackerbau (A1: 66,1 %, A7: 80,0 %)-anteilig
während
kritischer (überwinternde
Hauptfrüchte,
Zeiträume
Zwischenfrüchte,
mehrjähriges
Feldfutter,
Beibehaltung
der
Stoppelfelder
Schaffung neuer
Flora/Fauna
Lebensräume
ganzjährige
Begrünung
Dauerkulturen (Obstbau)
späte Heumahd
für B41, B42, B43, B44
von A4-anteilig
B3-anteilig
88
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.A.
In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden
…durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?
Kriterium VI.2.A-2.
Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen [landwirtschaftliche
Kulturarten (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden
Viehhaltung),
Fruchtfolgen,
Bodenbedeckungen
während
der
entscheidenden Zeiträume, Größe der Schläge], die für die Flora und
Fauna von Vorteil sind, sind erhalten oder wiedereingeführt worden.
Indikator VI.2.A-2.3.
Hinweise (gegliedert nach Hauptnutzungsart der landwirtschaftlichen
Flächen) auf einen positiven Zusammenhang zwischen dem Anbau von
Kulturpflanzen oder der Bodenbedeckung auf landwirtschaftlichen Flächen,
für die vertragliche Vereinbarungen bestehen, und der Auswirkungen auf
die Artenvielfalt (Beschreibung, und - sofern praktisch durchführbar –
Schätzung der Anzahl der Nester/ Gelege (von Vögeln) und der Würfe (von
Säugetieren usw.) oder der Häufigkeit der Arten (bzw. der
Beobachtungshäufigkeit)
Die Ergebnisse dieses Indikators werden aus den Ergebnissen des Indikators
VI.2.A.-1.3. abgeleitet und basieren somit auf gleicher Datengrundlage.
89
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.A.
In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden
…durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?
Kriterium VI.2.A-3.
Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die Erhaltung schutzbedürftiger
Arten ausgerichtet worden.
Indikator VI.2.A-3.1.
Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen,
die insbesondere auf Arten oder Gruppen wild lebender Tiere ausgerichtet
sind (in Hektar und Angabe der Tierarten)
(a) davon Flächen, auf denen weit verbreitete Arten vorkommen (in %)
(b) davon Flächen, auf denen besondere Arten vorkommen (in %)
(c) davon Flächen, auf denen im Rückgang befindliche Arten vorkommen
(in %)
(d) davon Flächen, auf denen Arten vorkommen, deren Populationen stabil
sind oder zunehmen (in %)
(e) davon Flächen, in denen Bodenorganismen vorkommen (in %)
(f) davon Flächen, auf denen Arten vorkommen, die in internationalen
Listen mit bedrohten Arten aufgeführt sind (in %)
Fallstudie Wiesenbrüter
Untersuchungsflächen:
111 Wiesenbrütergebiete
Untersuchungszeitraum: 2000
Methodik:
3 Begehungen je Gebiet auf festgelegter Route,
akustische und visuelle Erfassung
Erfassungsdaten:
Erfassung
der
ausgewählten
Zielarten:
Kiebitz,
Bekassine, Brachvogel, Wachtelkönig, Grauammer,
Weißstorch, Wiesenpieper, Schafstelze, Braunkehlchen
Auswertung:
- Zuordnung der Zielarten zu den Kategorien des Indikators
deutscher Name
wissenschaftlicher
Indikator
Name
(a)
(b)
(c)
(f)
weit
verbreitet
besondere
Art
geförderte
Art1)
internat.
Schutz2)
Großer Brachvogel
Numenius arquata
x
x
Wachtelkönig
Crex crex
x
x
Bekassine
Gallinago gallinago
x
x
Kiebitz
Vanellus vanellus
x
x
Grauammer
Miliavia calandra
x
x
Schafstelze
Moticalla flava
x
x
Braunkehlchen
Saxicola rubetra
x
x
Wiesenpieper
Anthus pratensis
x
x
Weißstorch
Ciconia ciconia
x
x
1)
2)
gemäß RLT
gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie
90
x
x
-
Von den aufgeführten Vogelarten gelten Großer Brachvogel, Wachtelkönig,
Bekassine, Kiebitz und Grauammer als besonders bedeutsame Indikatoren für
intakte Wiesenbrütergebiete. Die Habitatansprüche der übrigen Vogelarten
Schafstelze, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Weißstorch sind dagegen breiter
angelegt, weswegen sie zur Kategorie a), „weit verbreitete Arten“ gezählt werden.
Ermittlung des Flächenanteils je Kategorie anhand der Ergebnisse des
Wiesenbrütermonitorings (2000)
91
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.A.
In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden
…durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?
Kriterium VI.2.A-3.
Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die Erhaltung schutzbedürftiger
Arten ausgerichtet worden.
Indikator VI.2.A-3.2.
Entwicklung der Populationen spezifischer Arten auf den geförderten
landwirtschaftlichen Flächen (vgl. Indikator 3.1) (sofern praktisch
durchführbar, Schätzung der Größe der Populationen)
oder
sonstige Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen den
Fördermaßnahmen und der Häufigkeit dieser spezifischen Arten
(Beschreibung)
Fallstudie Wiesenbrütermonitoring
Untersuchungsgebiete:
3 Wiesenbrütergebiete (Rohrwiesen bei Seehausen,
Haßleber und Alperstedter Ried, Werra-Aue)
Untersuchungsfläche:
604 ha (C44-Flächen)
Untersuchungszeitraum: 2000 und 2002
Methodik:
3 Begehungen je Gebiet auf festgelegter Route,
akustische und visuelle Erfassung
Erfassungsdaten:
Erfassung ausgewählter Zielarten und Brutpaare:
Kiebitz,
Bekassine,
Brachvogel,
Wachtelkönig,
Grauammer, Weißstorch, Wiesenpieper, Schafstelze,
Braunkehlchen
92
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.B.
Kriterium VI.2.B-1.
Indikator VI.2.B-1.1.
In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden,
…durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf
landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der
Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw.
aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen
(Habitatvielfalt)?
Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind, sind auf landwirtschaftlichen
Flächen erhalten worden.
Auf landwirtschaftlichen Flächen vorhandene Habitate, die für die Natur
sehr wichtig sind und durch Fördermaßnahmen geschützt werden (Anzahl
der Standorte/ Vereinbarungen; Gesamtzahl er Hektar, durchschnittliche
Größe)
(a) davon Habitate, die sich auf Grund einer spezifischen Bodennutzung
oder herkömmlicher Anbaumethoden gebildet haben (in %)
(b) davon Habitate, die sich auf Grund der Verhinderung von
Überwucherung der Flächen (Ausbreitung von Gebüsch usw.) oder auf
Grund der Aufgabe der Flächen gebildet haben (in %)
(c) davon Habitate in Gebieten, die unter Natura 2000 fallen (in %)
(d) davon Habitate, die insbesondere von spezifischen Arten oder
Gruppen von Arten genutzt werden (in %)
(e) davon Habitate, die auf der maßgeblichen geographischen Ebene als
seltene Habitate einzustufen sind (in %)
Datengrundlage
- KULAP-Bewilligungsdatei
- Landesmonitoringnetz Grünland
- FFH-Bewilligungsdatei
Ermittlung des Flächenumfanges
Habitat
KULAP-Maßnahme
gesamt
C1, C5, C9, (B233, C3, C4, A1-GL,
B1, B22, B232, B233, B3)-anteilig
a) Habitate, aus spezifischer Nutzung
(besonders wertvolle Habitate)
hervorgegangen
-
Ackerrandstreifen
C1
-
Schafhutungen/Magerweiden auf Trockenstandorten
(C312, C313, B233)-anteilig1)
-
Extensivweiden
auf
Trockenstandorten,
Feuchtgrünland und Wiesenbrütergebiete
-
Spätschnittwiesen
auf
Trockenstandorten,
Berg-, (C4, B43, B44)-anteilig1)
Feuchtgrünland
und
Wiesenbrütergebiete
im
Überflutungsbereich der Flüsse
-
Streuobstwiesen
-
Extensive Teiche und Ufersäume
-
besonders
wertvolle
Extensivgrünland1)
Berg-, (C311, C32, C33, C34)-anteilig1)
C5
C9
Grünlandgesellschaften
93
auf (A1-GL, B1, B22, B232, B3)-anteilig1)
Habitat
KULAP-Maßnahme
b) Habitate erhalten durch Verhinderung von Verbuschung
bzw. Flächenaufgabe (besonders wertvolle Habitate)
-
Extensivweiden
(C3, B233)-anteilig1)
-
Spätschnittwiesen
C4-anteilig1)
-
Streuobstwiesen
C5
-
besonders
wertvolle
Extensivgrünland1)
Grünlandgesellschaften
auf (A1-GL, B1, B22, B232, B3)-anteilig1)
c) Habitate in NATURA 2000-Gebieten
-
FFH-Lebensraumtypen
Grünlandtypen
und
weitere
wertvolle (A1-GL, B1, B22, B232, B233, B3,
B4, C3, C4, C5)-anteilig1)
d) Habitate spezifischer Arten1)
-
besonders wertvolle Grünlandgesellschaften mit RLT
(A1-GL, B1 bis B4, C3, C4, C5)-
-
spezifische Rote-Liste-Biotoptypen Thüringen
anteilig1)
e) seltene Habitate
-
spezifische Rote-Liste-Biotoptypen Thüringen
(A1-GL, B1 bis B4, C3, C4, C5)anteilig1)
1) Tabelle Anhang-04
94
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.B.
In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden,
…durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf
landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der
Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw.
aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen
(Habitatvielfalt)?
Kriterium VI.2.B-2.
Ökologische Infrastrukturen, einschließlich Ackerrandstreifen (Hecken…)
oder nicht bewirtschaftete Schläge landwirtschaftlicher Flächen, denen eine
Habitatfunktion zukommt, sind geschützt oder verbessert worden.
Indikator VI.2.B-2.1.
Geförderte ökologische Infrastrukturen mit Habitatfunktion oder geförderte,
nicht bewirtschaftete Schläge auf Flächen, die mit der Landwirtschaft in
Zusammenhang stehen (in Hektar und/ oder Kilometer und/oder Anzahl der
Standorte/ der Vereinbarungen)
(a) davon Infrastrukturen/Flächen, die lineare Merkmale aufweisen
(Hecken, Mauern usw.) (in %, in Kilometern)
(b) davon Infrastrukturen/ Flächen, die nicht bebaute Schläge oder
Bereiche (d.h. aus ökologischen Gründen stillgelegte Schläge/
Bereiche, sonstige nicht bewirtschaftete Schläge/Bereiche usw.) oder
teilweise nicht bewirtschaftete Schläge/Bereiche (Ackerrandstreifen,
auf denen Unkräuter nicht bekämpft und/oder keine Düngemittel
ausgebracht werden) aufweisen (in %)
(c) davon Infrastrukturen/Flächen, die isolierte Merkmale (Baumgruppen
usw.) aufweisen (Anzahl)
(d) davon Infrastrukturen/Flächen, mit denen bestehende, für die Natur
sehr wichtig Habitate verbessert werden, indem ihrer Zersplitterung
entgegengewirkt wird (in %)
Datengrundlage
- KULAP-Bewilligungsdatei
Ermittlung des Flächenumfanges:
Umweltinfrastrukturart
KULAP-Maßnahme
Infrastrukturen und Bracheflächen gesamt
C1, C2, C61, C64, C7
a) linienförmige Strukturen (Hecken, Ackerrandstreifen,
Zwischenstrukturen)
C1, C61, C7
b) nicht bewirtschaftete Flächen
C2, C7, C61, C64
c) Flächen mit punktförmigen Strukturen
nicht vorhanden/nachgewiesen
d) Biotopverbundflächen
C2, C61, C64, C7,
95
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.B.
In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden,
…durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf
landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der
Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw.
aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen
(Habitatvielfalt)?
Kriterium VI.2.B-3.
Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet werden) oder
aquatische Habitate sind vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen oder
Sedimenteintrag der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen geschützt
worden.
Indikator VI.2.B-3.1.
Flächen, auf denen geförderte Anbaumethoden oder -praktiken
angewendet werden, die Auswaschungen, Oberflächenabflüsse oder
Einträge von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln/Erosionsmaterial in
angrenzende wertvolle Feuchtgebieten oder aquatische Habitate
verringern/ unterbinden (in Hektar)
(a) davon Flächen, auf denen Methoden zur Verringerung des Einsatzes
landwirtschaftlicher Produktionsmittel angewendet werden (in %)
(b) davon Flächen, auf denen Oberflächenabflüssen und/oder Erosion
vorgebeugt wird (in %)
(c) davon Flächen, auf denen die Auswaschungen verringert werden
(in %)
Datengrundlage
- Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland
- Bewilligungsdatei KULAP
Kalkulation des Flächenumfanges
Konventionen:
- An ausgewiesene Flächen mit Feucht-/Nasswiesengesellschaften im Ergebnis
der Repräsentativanalyse Grünland grenzen mit höchster Wahrscheinlichkeit
wertvolle aquatische Habitate an (eindeutige Lagebeziehung).
- Weitere, an geförderte Ackerland-/Grünlandflächen angrenzende wertvolle
aquatische Habitate sind ohne eine äußerst aufwendige Repräsentativanalyse
einschließlich einer GIS-Anwendung nicht quantifizierbar.
- Modifizierung des Programmindikators: Der vorgegebene Indikator wird auf die
von Flächen mit Feucht-/Nasswiesengesellschaften ausgehende Schutzwirkung
eingeschränkt.
1. Ermittlung des Flächenanteils Feucht-/Nasswiesengesellschaften in der
Repräsentativanalyse (Nr. 10-16, 31, 49, 50, 52, 55, 56, 68, differenziert nach
KULAP- Maßnahmen; vgl. Tabelle Anhang-05
Kalkulation des Indikators auf Landesebene anhand der Bewilligungsdatei
KULAP
2. Flächenanteil der Teilindikatoren
a) Flächenanteil1 KULAP-Maßnahmen ohne Düngung und Pflanzenschutz
b) Flächenanteil1 KULAP-Maßnahmen mit ganzjähriger Bodenbedeckung
c) Flächenanteil1 KULAP-Maßnahmen ohne Düngung und Pflanzenschutz
sowie mit ganzjähriger Bedeckung
1
Flächen mit Feucht- und Nasswiesengesellschaften
96
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.B.
In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden,
…durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf
landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der
Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw.
aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen
(Habitatvielfalt)?
Kriterium VI.2.B-3.
Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet werden) oder
aquatische Habitate sind vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen oder
Sedimenteintrag der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen geschützt
worden.
Indikator VI.2.B-3.2.
Angrenzende wertvolle Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die auf
Grund von Fördermaßnahmen geschützt werden (in Hektar)
(a) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die vor Eutrophierung
und/oder Sedimenteinträgen geschützt werden (in %)
(b) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die vor dem Eintrag
toxischer Stoffe geschützt werden (%)
(c) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die unter Natura 2000
fallen
(d) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die insbesondere für
spezifische Arten oder Artengruppen von Nutzen sind (in %)
(e) davon Feuchtgebiete oder aquatische Habitate, die auf der
maßgeblichen geographischen Ebene als seltene Habitate einzustufen
sind
(in %)
Datengrundlage
1. Fallstudie Feuchtgebietsschutz
Untersuchungsgebiet:
7 Feuchtgebiete in Flussauen (Ulster, Werra, Nesse,
Unstrut, Apfelstädt) und 1 Feuchtgebiet in einer
Bachaue (Grimmelbach),
1.951 ha (überwiegend innerhalb der FFH-Gebietskulisse
liegend)
Untersuchungszeitraum: 2002
Erfassungsmethode:
Kartierung der aktuellen Nutzungsart flurstückskonkret mit
Bezug auf Inanspruchnahme von KULAP-Maßnahmen
und Ermittlung des Flächenanteils von Gewässern und
Feuchtgebieten außerhalb der LF
2. Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland
Ermittlung des Flächenanteils Feucht-/Nasswiesengesellschaften differenziert nach
KULAP-Maßnahmen (Nr. 10-16, 31, 49, 50, 52, 55, 56, 68 - siehe Tabelle Anhang-05)
3. Bewilligungsdatei KULAP
97
Kalkulation des Flächenumfangs
1. Geschützte angrenzende wertvolle Feuchtgebiete oder aquatische Habitate
gesamt
o Landesmonitoring: Fläche Feucht-/Nasswiesengesellschaften, die angrenzen
an Feuchtgebiete oder aquatische Habitate außerhalb der LF; Kalkulation auf
Landesebene anhand des Flächenanteils je KULAP-Maßnahme  11.264 ha
o Fallstudie: Flächenanteil aquatischer Habitate außerhalb LF am Umfang
Feucht-/Nasswiesengesellschaften im Untersuchungsgebiet  41 %
o Fläche aquatischer Habitate, die an geförderte LF angrenzt
 11.264 ha x 41 v.H. = 4.618 ha
2. Flächenanteil der Teilindikatoren
a) Flächenanteil KULAP-Maßnahmen ohne Düngung und ohne Pflanzenschutzmaßnahmen
b) Flächenanteil KULAP-Maßnahmen ohne Düngung und ohne Pflanzenschutzmaßnahmen
c) Flächenanteil außerhalb LF in 7 FFH-Gebieten (Fallstudie)
d) Flächenanteil c) + Flächenanteil Wiesenbrütergebiet außerhalb LF
(Repräsentativanalyse) abzüglich Wiesenbrüterfläche aus c)
e) auf Landesebene nicht quantifizierbar; aufwendige Fallstudie erforderlich
98
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.2.C.
In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt ( genetische Vielfalt) auf
Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert worden,
…durch Sicherung des Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder
Pflanzensorten?
Kriterium VI.2.C-1.
Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/ Arten ist gesichert worden.
Indikator VI.2.C-1.1.
Tiere/ Pflanzen, die auf Grund vertraglicher Vereinbarungen
gehalten/angebaut werden (Anzahl der Einzeltiere bzw. der Hektar,
aufgegliedert nach Rasse/Sorte)
(a) davon Tiere/Pflanzen, die in Listen der Gemeinschaft oder in
internationalen Listen aufgeführt sind: World Watch List der FAO,
International Undertaking on Plant Genetic Resources for Food and
Agriculture (internationales Vorhaben betreffend die pflanzengenetischen Ressourcen für Nahrungsmittel und die Landwirtschaft) (in
Vorbereitung)
(b) davon Tiere/ Pflanzen, die im Rahmen von Bewirtschaftungssystemen
erhalten werden, in denen sie traditionellerweise vorkommen (in %)
Vorbemerkung
Thüringen fördert die Zucht von Aussterben bedrohter einheimischer Nutztierrassen
(KULAP-C8), die im Rahmen von Bewirtschaftungssystemen erhalten werden, in
denen sie traditionell vorkommen. Teilindikator a) ist somit für Thüringen nicht
relevant.
Datengrundlage
- Erfassung der im jeweiligen Zuchtbuch (alle Bundesländer und Nutztierrassen)
eingetragenen Tierzahl durch die Zuchtleiter Fleischrind, Pferd, Schwein,
Schafe/Ziegen der Thüringer Zuchtverbände.
- „Nationales Fachprogramm tiergenetische Ressourcen 2003“
Für Thüringen werden folgende Nutztierrassen ausgewiesen:
Rotvieh, Zuchtrichtung Höhenvieh,
Rhönschaf,
Leineschaf ursprünglicher Typ,
Thüringer Wald Ziege,
Schweres Warmblut,
Sächsisch-Thüringisches Kaltblut und
Deutsches Sattelschwein.
Grundlage für die Bewertung
- Als tierartenunabhängige Bewertungsgröße wird die Kennziffer „Effektive
Populationsgröße“ (Ne) verwendet
Ne
-
=
(4 x Anzahl männlich) x Anzahl weiblich
Anzahl männlich + weiblich
Gefährdungskategorien der effektiven Populationsgröße (Ne)
99
effektive Populationsgröße Gefährdungskategorie
-
Ne < 200
Erhaltungspopulation (ERH)
Stark gefährdete Population, für die baldmöglichst ein Lebenderhaltungsprogramm begonnen werden soll.
200 < Ne = 1.000
Beobachtungspopulation (BEO)
Gefährdete Population, in der ein Kryokonservierungsprogramm
durchgeführt werden sollte.
Ne > 1.000
Nicht gefährdete Population (NG),
in der gleichwohl die effektive Populationsgröße routinemäßig zu
berechnen und zu dokumentieren ist.
Die förderfähigen Nutztierrassen und die Kriterien zur Festlegung des
Schwellenwertes, ab dem eine Landrasse als von der Aufgabe der Nutzung
bedroht gilt, sind in Tabelle im Anhang I der VO (EG) Nr. 1750/1999 (Artikel 14)
aufgeführt:
Förderfähige Nutztierrassen
Schwellenwert, ab dem eine Landrasse als
vom Aussterben bedroht gilt
(Zahl der weiblichen Zuchttiere)1)
Rinder
5.000
Schafe
10.000
Ziegen
10.000
Equiden
1)
3.300
Schweine
15.000
Geflügel
25.000
Zahl der reinrassigen weiblichen Zuchttiere der gleichen Rasse, die in ein durch den Mitgliedsstaat anerkanntes
Verzeichnis (Herd-/ Stutbuch oder Zuchtbuch) eingetragen sind, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
berechnet,
100
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.3.
In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen
Landschaften erhalten oder geschützt worden?
Kriterium VI.3-1.
Die mit den Sinnen wahrzunehmende/ kognitive( visuell usw.) – Kohärenz
der landwirtschaftlichen Flächen mit den natürlichen/ biologischen
Merkmalen eines Gebiets ist erhalten oder verstärkt worden.
Indikator VI.3-1.1.
Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen
und die zur Kohärenz mit den natürlichen/ biologischen Merkmalen des
betreffenden Gebiets beitragen (Anzahl der Standorte und der Hektar)
(a) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Bodennutzungsmustern
erreicht wird, die wiederum durch Fördermaßnahmen beeinflusst
worden sind (sofern es von Bedeutung ist, Angabe der Nutzungsart, z.
B. Grünland usw. …) (in %)
(b) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Umgebungsmerkmalen
wie etwa die Flora und Fauna oder Habitate erreicht wird, die direkt/
indirekt das Ergebnis von Fördermaßnahmen sind (in %)
(c) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der Erhaltung von
Landschaftsformen wie etwa Reliefs oder Konturen erreicht wird (in %)
(d) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der Erhaltung der
Wasserspiegel und der Konturen von Wasserkörpern (Dämme,
Bewässerungsbeschränkungen usw.) erreicht wird, wobei deren
Erhaltung wiederum auf Fördermaßnahmen zurückzuführen ist (in %)
Datengrundlage
- Bewilligungsdatei KULAP
- Repräsentativanalyse Landesmonitoringnetz Grünland
- Fallstudie Segetalflora im Ackerbau
Ermittlung des Flächenumfanges
Indikator
Kategorie
KULAP-Maßnahme
gesamt
Ackerbau extensiv
A1, A4, A7, C1
Grünland extensiv
A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4, C5
Dauerstilllegung / Zwischenstrukturen
C2, C7
Pflege von LF
C61, C64
Ackerbau extensiv
A1, A4, A7, C1
a) Boden-
nutzungsform Grünland extensiv
b) Umweltmerkmale
A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4, C5
Ackerrandstreifen
C1
Dauerstilllegung / Zwischenstrukturen
C2, C7
Mager- / Trockenstandorte
C31, C41
Bergweiden / -wiesen
C32, C42
Feuchtweiden / -wiesen
C33, C43
Wiesenbrüterflächen
C34, C44, B43, B44
Streuobstwiesen
C5
Hecken und Schutzpflanzungen
C6.1
gebietstypische Grünlandtypen auf
Extensivgrünland1)
(A1-GL, B1, B22, B232, B3, B41, B42)anteilig
gebietstypische Segetalflora auf
extensiven Ackerflächen
(Flächenwert < 140)
(A1, A7)-anteilig
101
Indikator
Kategorie
KULAP-Maßnahme
c) Landschafts- linienförmige Konturen auf Ackerland
formen
-
Ackerrandstreifen
C1
-
Hecken und Schutzpflanzungen
C6.1
-
Zwischenstrukturen
C7
kleinflächige Strukturen auf Ackerland
-
d) Wasserspiegel
1)
Dauerstilllegung
C2
Streuobstwiesen
C5
Relief Extensivgrünland
(A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)anteilig
-
Steilhänge (> 23 % HN)
-
Tal
-
Mulde
-
Schlucht
-
Kuppe
-
Terrassen
-
Blöcke an der Oberfläche
-
lockerer Gehölzbestand (bis 5 %)
Pflegeflächen
(Dämme)
an
Wasserspeichern C6.4
Auflistung der Grünlandgesellschaften in Tabelle Anhang-04
102
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.3.
In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen
Landschaften erhalten oder geschützt worden?
Kriterium VI.3-2.
Die wahrzunehmende/ kognitive (visuell usw.) –Differenzierung
(Homogenität/Vielfalt) der landwirtschaftlichen Flächen ist erhalten oder
verbessert worden.
Indikator VI.3-2.1.
Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen
und die zu der mit den Sinnen (insbesondere visuell) wahrzunehmenden
kognitiven - Unterschiedlichkeit (Homogenität/Vielfalt) der Landschaft
beitragen (Anzahl der Standorte und der Hektar/der Kilometer)
(a) davon Flächen, auf denen dies auf Grund der visuellen Vielfalt erreicht
wird, die durch Bodennutzungsmuster/Muster der angebauten
Kulturpflanzen
geschaffen
wird,
welche
wiederum
durch
Fördermaßnahmen beeinflusst worden sind (Umfang, räumliche
Anordnung einschließlich Höhe, Farbe) (in %)
(b) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Umgebungsmerkmalen
wie die Flora und Fauna oder Habitate erreicht wird, die direkt/ indirekt
das Ergebnis von Fördermaßnahmen sind (%)
(c) davon Flächen, auf denen dies auf Grund von Merkmalen (Hecken,
Gräben, Wege) erreicht wird, die von Menschenhand geschaffen bzw.
angelegt und durch Fördermaßnahmen ermöglicht/ erhalten werden
oder auf denen dies auf Grund der geförderten Bewirtschaftung der
Vegetation erreicht wird, da diese die Unterschiedlichkeit der
Landschaft (Homogenität/Vielfalt ) wahrnehmbar macht (in %)
Datengrundlage
- Bewilligungsdatei KULAP
- Repräsentativanalyse Landesmonitoringnetz Grünland
- Fallstudie Segetalflora im Ackerbau
- Anträge auf Agrarförderung (Nutzungsnachweis)
Ermittlung des Flächenumfanges
Indikator
Kategorie
KULAP-Maßnahme
gesamt
Ackerbau extensiv
(A1, A7)-anteilig, A4, C1
Grünland extensiv
(A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)anteilig, C5
Dauerstilllegung / Zwischenstrukturen
C2, C7
Dämme und Uferränder, Hecken
C61, C64
Fruchtarten mit geringem Anbauanteil
(A1, A7)-anteilig
a) visuelle
Vielfalt
in Thüringen (<10 % AF)
-
Hackfrüchte
-
Hülsenfrüchte
-
Ölfrüchte (ohne Raps)
-
Feldfutter
-
Silomais
-
sonstige Feldfrüchte
Feldgemüse und Dauerkulturen
A4
Ackerrandstreifen
C1
103
Indikator
Kategorie
KULAP-Maßnahme
Grünlandtypen mit ausgeprägtem
Blühaspekt auf
(A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)-
Extensivgrünland1)
anteilig
Streuobstwiesen
b) Umweltmerkmale
C5
artenreiche
Segetalflora
auf (A1, A7)-anteilig
extensivem Ackerland (Flächenwert >
140)
Ackerrandstreifen
C1
Dauerstilllegung/Zwischenstrukturen
C2, C7
wertvolle, artenreiche Grünlandtypen (A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)mit spezifischer Habitatfunktion1)
anteilig
Hecken und Schutzpflanzungen
C61
Streuobstwiesen
C5
Hecken und Schutzpflanzungen
C61
gene Land-
Streuobstwiesen
C5
schafts-
Dämme und Uferränder
C64
elemente
Terrassenlandschaften
Extensivgrünland
c) anthropo-
1)
auf (A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)anteilig
Auflistung der Grünlandgesellschaften in Tabelle Anhang-04
104
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.3.
In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen
Landschaften erhalten oder geschützt worden?
Kriterium VI.3-3.
Die kulturelle Eigenart der landwirtschaftlichen Flächen ist erhalten bzw.
verbessert worden.
Indikator VI.3-3.1.
Landwirtschaftliche Flächen, für die vertragliche Vereinbarungen bestehen
und die zur Erhaltung/Verbesserung der kulturellen/ historischen Merkmale
eines Gebiets beitragen (Anzahl der Standorte/ Gegenstände und der
Hektar/Kilometer)
(a) davon Flächen, auf denen dies durch das Vorhandensein
herkömmlicher Kulturpflanzen oder herkömmlicher Haustiere erreicht
wird, wobei das Vorhandensein dieser Pflanzen und Tiere auf
Fördermaßnahmen zurückzuführen ist (in %)
(b) davon Flächen, auf denen dies durch lineare, von Menschenhand
geschaffene Merkmale oder Gegenstände (Hecken, Gräben, Wege)
erreicht wird, die auf Grund von Fördermaßnahmen wieder angelegt /
erhalten worden sind (in %)
(c) davon Flächen, auf denen dies durch punktförmige/ freistehende, von
Menschenhand geschaffene Merkmale erreicht wird, die auf Grund von
Fördermaßnahmen wieder angelegt/ erhalten worden sind (z.B. das
Vorhandensein von Baumgruppen oder die Möglichkeit, kulturelle
Merkmale wahrnehmen zu können, da die Vegetation bewirtschaftet
wird (in %)
(d) davon Flächen, auf denen dies durch die Schaffung von Gelegenheiten
erreicht wird, herkömmliche landwirtschaftliche Tätigkeiten zu
beobachten bzw. zu erfahren (Herdenhaltung, Wandertierhaltung,
Heumachen usw.), die auf Grund von Fördermaßnahmen wieder
eingeführt/ erhalten worden sind (in %)
Datengrundlage
- Bewilligungsdatei KULAP
- Repräsentativanalyse Landesmonitoring Grünland
- Fallstudie Ackerschlagkartei-Auswertung
- Anträge auf Agrarförderung (Nutzungsnachweis)
Ermittlung des Flächenumfanges
Indikator
Kategorie
KULAP-Maßnahme
gesamt
Ackerbau extensiv
A4, (A1, A7)-anteilig,
Grünland extensiv
(A1-GL, B1, B3, B41, B42)-anteilig,
B22, B232, B43, B44, C3, C4, C5
Hecken
C61
a) traditionelle
Obstbaugebiete,
Landnutzungs- Hopfenanlagen,
formen
Feldgemüsebau
Weinberge, A4, A1-anteilig
HDG,
Anbau alter Fruchtarten:
Dinkel, Durum, Körnersenf, Öllein,
Esparsette, Runkelrübe, Tabak,
Färberwaid, Nutzhanf
(A1, A7)-anteilig
Düngung mit Festmist
(A1, A7)-anteilig
gebietstypische Grünlandgesellschaften (auf historische
Nutzungsweisen zurückzuführen) auf
(A1-GL, B1, B3)-anteilig
105
Indikator
Kategorie
KULAP-Maßnahme
Extensivgrünland1)
extensive
Rinderweiden, B22, C311, C32, C33, C34
einschließlich
vom
Aussterben
bedrohte Rassen
Hüteschafhaltung,
einschließlich B232, C312, C313
Ziegen und vom Aussterben bedrohte
Rassen
Wiederherstellung von Grünland in B43, B44
Wiesenbrütergebieten
und
Überschwemmungsflächen
Heuwerbungsflächen (typische)
C4
Streuobstwiesen
C5
b) linienförmige,
anthropogene
Landschaftselemente
Hecken
C61
c) punktuelle,
anthropogene
Landschaftselemente
Extensivgrünland mit Baumgruppen,
Gehölzinseln und/oder Solitär(Hute-)bäumen
(A1-GL, B1, B22, B232, B3, B4, C3, C4)anteilig
d) traditionelle
Tätigkeiten
extensive Rinderweiden
(A1-GL, B1)-anteilig, B22, C311, C32,
C33, C34
Hüteschafhaltung
B232, C312, C313
Heuwerbung auf Spätschnittwiesen
C4, B3-anteilig
1)
Auflistung der Grünlandgesellschaften in Tabelle Anhang-04
106
KAPITEL VI - Agrarumweltmaßnahmen
Frage
VI.3.
In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen
Landschaften erhalten oder geschützt worden?
Kriterium VI.3-4.
Durch den Schutz/die Verbesserung der Landschaftsstrukturen und
-funktionen, die in Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Flächen
stehen, ergeben sich Vorteile/Werte für die Gesellschaft (landschaftliche
Werte)
Indikator VI.3-4.1.
Hinweise auf Vorteile/Werte für die Gesellschaft, die das Ergebnis
geschützter/verbesserter Landschaftsstrukturen und -funktionen sind
(Beschreibung)
Datengrundlage
Fallstudie - Gebietsanalyse zu Vorteilswirkungen des Kulturlandschaftserhaltes
Untersuchungsgebiet:
Hochlagen des Thüringer Waldes (Altenfeld, Frauenwald, Gießübel, Neustadt a.R.,
Oberweißbach und Schönbrunn)
Untersuchungszeitraum:
2002
Methode:
Befragung Betroffener in einem strukturschwachen Gebiet
- Befragungsstichprobe
a. 10 Landwirte
b. 6 Gemeindeverwaltungen (kommunale Verantwortungsträger)
c. 24 Hotels, Gaststätten (Betreiber)
d. 83 Bewohner der Gemeinden
e. 57 Urlauber
- Befragungsinhalte:
a. Akteure des Kulturlandschaftserhaltes
b. Zustand der Landschaft
c. Ortsbild
d. Wohnqualität-, Erholungswert, Attraktivität der Kommune und des
Gebietes
e. Angebote der Landwirte (regionale Produkte, Dienstleistungen,
Veranstaltungen)
f. Produktqualität, Verbraucherschutz
g. Auswirkungen auf Infrastruktur (Kultur, Tourismus, Handwerk, Handel)
107
3.5
Erstaufforstung
Kapitel
VIII.1.A.
In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm
erhalten oder verbessert worden,
… insbesondere durch die Beeinflussung der Bodennutzung sowie
die Beeinflussung der Struktur und der Qualität des Holzvorrats
(lebender Bäume)?
VIII.2.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft
in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten
der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
… durch Erhaltung und Unterstützung der produktiven Funktionen
forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und unterstützt wurden?
VIII.2.B.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft
in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten
der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
… durch Erhaltung und Ausbau bzw. Verbesserung der
Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen
Funktionen und Bedingungen?
VIII.2.C.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft
in die Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten
der Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
… durch Erhaltung und zweckdienliche Verbesserung der
Schutzfunktionen der Waldbewirtschaftung?
VIII.3.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der
ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen,
… durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer
biologische Vielfalt?
VIII.3.B.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der
ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen,
… durch Erhaltung ihrer Gesundheit und Vitalität?
Für die Bewertung wurden die Förderanträge ausgewertet und
Zuwendungsempfänger sowie Bewilligungsbehörden befragt.
Datenquelle
Beschreibung
Landesdaten (Förderanträge, Statistik)
standardisierte Datenbank
Befragung von Zuwendungsempfängern
standardisierter Fragebogen
- Erstaufforstung
24 Zuwendungsempfänger (56 ha)
- Kulturpflege
24 Zuwendungsempfänger (94 ha)
Die Auswahl der befragten Zuwendungsempfänger
flächengewichteten Zufallsprinzip.
108
erfolgte
nach
dem
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.1.A.
In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm
erhalten oder verbessert worden,
… insbesondere durch die Beeinflussung der Bodennutzung sowie die
Beeinflussung der Struktur und der Qualität des Holzvorrats (lebender
Bäume)?
Kriterium VIII.1.A-1.
Erweiterung der Waldflächen auf Flächen, die zuvor landwirtschaftlichen
und nichtlandwirtschaftlichen Zwecken dienten
Indikator VIII.1.A-1.1.
Gebiete mit geförderten Anpflanzungen (in Hektar)
Datengrundlage
 Förderanträge 2000 bis 2002
 differenzierte Auswertung nach Baumartengruppen
109
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.1.A.
In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm
erhalten oder verbessert worden,
… insbesondere durch die Beeinflussung der Bodennutzung sowie die
Beeinflussung der Struktur und der Qualität des Holzvorrats (lebender
Bäume)?
Kriterium VIII.1.A-2.
Erwartete Zunahme des Holzvorrats (lebender Bäume) auf Grund der
Anpflanzung neuer und der Verbesserung bestehender Holzflächen
Indikator VIII.1.A-2.1.
Auf Grund der Beihilfe erwartete jährliche Zunahme des Holzvorrats (lebender Bäume) (m3 /Hektar/Jahr)
(a) davon
Zunahme
des
Holzvorrats
(lebender
Bäume)
in
Neuanpflanzungen (in % und Hektar)
(b) davon Zunahme des Holzvorrats (lebender Bäume) auf Grund von
Verbesserungen auf bestehenden Holzflächen (in % und Hektar)
Datengrundlage
Ertragstafeln
 SCHOBER (1987), mäßige Durchforstung – Buche, modellhaft Laubholz
 WIEDEMANN (1936/42), mäßige Durchforstung – Fichte, modellhaft Nadelholz
Methode
Ermittlung der Holzzunahme über den Altersdurchschnittszuwachs des
verbleibenden Bestandes.
Die durchschnittlichen Zuwachsschätzungen lassen den unterschiedlichen
Zuwachsverlauf je nach Bestandesalter unberücksichtigt: in jungen Altersklassen,
deren Volumenzuwachs noch vor der Kulmination liegt, dürfte der reale Zuwachs
noch höher liegen.
110
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.1.A.
In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm
erhalten oder verbessert worden,
… insbesondere durch die Beeinflussung der Bodennutzung sowie die
Beeinflussung der Struktur und der Qualität des Holzvorrats (lebender
Bäume)?
Kriterium VIII.1.A-3.
Erwartete Verbesserung der Qualität (Sortiment, Durchmesser…) und der
Struktur des Holzvorrats (lebender Bäume) auf Grund der Verbesserung
der forstlichen Ressourcen
Indikator VIII.1.A-3.1.
Entwicklung der Strukturen/ Qualitätsparameter (Beschreibung, z.B. u.a.
Hartholz/Weichholz, Durchmesserentwicklung, Krümmungen, Astknoten…)
Der Indikator ist auf Landesebene nicht zu bewerten und für die Evaluation des
EPLR ohne Relevanz.
Begründung
Zahlenmäßige Aussagen zur Beschreibung der Qualitätsparameter (Durchmesser,
Krümmungen, Astknoten etc.) können nicht getroffen werden. Gezielte
Erhebungsmaßnahmen zu dieser Frage finden im Kulturstadium nicht statt und sind
aus forstlicher Sicht zu diesem Zeitpunkt für die perspektivische Entwicklung des
Bestandes auch nicht aussagekräftig. Die qualitative Ausformung des Bestandes ist
erst bei einsetzendem Dichtschluss der Kulturen (Dickungsstadium = Überschirmung
der Flächen) und anschließender Pflegephase von Interesse und unterliegt hier der
forstlichen Steuerung.
111
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.1.B.
In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm
erhalten oder verbessert worden,
… insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazitäten dieser
Ressourcen zur Speicherung von Kohlenstoff?
Kriterium VIII.1.B-1.
Zusätzliche Anreicherung von Kohlenstoff im Holzvorrat (lebender Bäume)
auf neuen und bestehenden Waldflächen
Indikator VIII.1.B-1.1.
Auf Grund der Beihilfe erzielte durchschnittliche jährliche Nettospeicherung
von Kohlenstoff im Zeitraum von 2000 bis 2012 (in Millionen Tonnen/Jahr)
Datengrundlage
- Förderanträge
- Ertragstafeln
Tabelle VIII.1.B-1.1./01:
Kiefer
Fichte
Verwendete Ertragstafeln
W IEDEMANN
W IEDEMANN
Buche
Eiche
SCHOBER
JÜTTNER
1) Ertragsklasse
1943
1936 / 42
1967
1955
1. EKL1)
mäßige Df. 2)
in: SCHOBER 1975
1.
EKL1)
mäßige
Df. 2)
in: SCHOBER 1975
1.
EKL1)
mäßige
Df. 2)
in: SCHOBER 1975
1.
EKL1)
Df. 2)
in: SCHOBER 1975
starke
2) Durchforstung
Berechnungsgrundlage
Für die Berechung der gebundenen Kohlenstoffmengen sind folgende
Eingangsgrößen erforderlich: Baumart, Alter, Flächenanteil.
Die Derbholzvorräte und deren Entwicklung (Zuwächse) werden über Ertragstafeln
und eine standardisierte Wachstumsfunktion hergeleitet. Dabei müssen Bonität,
Bestandesbehandlung und Ertragsniveau vorgegeben werden.
Die Kohlenstoffvorräte konnten mit Hilfe von Expansions- und Konversionsfaktoren
(KE-Faktoren) in Abhängigkeit vom Alter und Baumart bestimmt werden. Die KEFaktoren wurden in Thüringen auf Einzelbaumbasis ermittelt (W IRTH et al. 2003). Sie
sind in Tabelle VIII.1.B-1.1./02 zusammengestellt.
Tabelle VIII.1.B-1.1./02:
Expansionsfaktoren nach Wirth et al. 2003
Alter (Jahre)
Fi
Fi+
Fi m
Fi-
Ki
Ei
Bu
0 - 20
0,75
0,71
0,75
0,80
0,86
1,12
1,11
21 - 40
0,33
0,28
0,33
0,42
0,33
0,44
0,54
41 - 60
0,32
0,28
0,31
0,38
0,31
0,40
0,49
61 - 80
0,32
0,27
0,31
0,38
0,30
0,39
0,46
81 - 100
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,43
101 - 120
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,42
121 - 140
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,40
141 - 160
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,39
161 - 180
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,38
>180
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,38
Baumartengruppe (Ki=Kiefer, Fi=Fichte, Bu=Buche, Ei=Eiche)
112
Mit dieser Methode können ausschließlich die Kohlenstoffvorräte der Dendromasse
(Holzvorrat) berechnet werden. Der Boden und die Streuauflage bleiben dabei
unberücksichtigt.
In einem ersten Schritt wird die Entwicklung der Derbholzmasse in Abhängigkeit vom
Alter für einen fiktiven Bestand hergeleitet. Dabei muss auf Ertragstafeldaten bei
vorgegebener Bonität und Bestandesbehandlung zurückgegriffen werden. Die
Derbholzvorräte werden mit Hilfe von KE-Faktoren in Abhängigkeit von Baumart und
Alter in Kohlenstoffvorräte und anschließend in Kohlendioxidäquivalente
umgerechnet. Die KE-Faktoren verknüpfen mehrer Rechenschritte miteinander.
Dazu gehören die Berechnung der Trockenmasse sowie das Einrechnen von
Kohlenstoffgehalt und Holzdichte in verschiedenen Baumkompartimenten (Holz,
Zweige, Blätter). Zum Teil können zeitliche Veränderungen bei den Eingangsgrößen
berücksichtigt werden (z.B. die Veränderung der Holzdichte mit zunehmenden Alter).
Als Ergebnis wurde für jede Hauptbaumart ein fiktiver Datensatz berechnet. Dieser
stellt die Entwicklung der Kohlenstoffvorräte in Abhängigkeit vom Bestandesalter
dar.
Da Ertragstafeln in der Regel frühestens im Alter 20 beginnen, müssen für jüngere
Bestände (Erstaufforstungen) die fehlenden Daten extrapoliert werden. Die
Extrapolation der Daten erfolgt mit Hilfe einer standardisierten Wachstumsfunktion
(Richard Chapman Gleichung). Diese wird für die Datensätze der verschiedenen
Baumarten parametrisiert. Abschließend können die (mit der parametrisierten
Wachstumsfunktion) gebundenen Kohlenstoff- (bzw. Kohlendioxidmengen) für die
Aufforstungsflächen in Thüringen berechnet werden (Tabelle VIII.1.B-1.1./03).
Tabelle VIII.1.B-1.1./03:
1)
Ki
Durchschnittlich in der Dendromasse gespeicherte Kohlenstoffmengen
pro Jahr und Hektar
Anteil 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Ø
%
t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a t/ha/a
t/ha/a
1
0,13
0,35
0,55
0,73
0,90
1,06
1,21
1,35
1,48
1,60
1,71
1,82
1,92
1,14
Fi
9
0,00
0,02
0,05
0,10
0,18
0,28
0,39
0,52
0,66
0,82
0,99
1,16
1,34
0,50
Bu
32
0,00
0,00
0,01
0,01
0,03
0,05
0,08
0,11
0,16
0,21
0,26
0,33
0,40
0,13
Ei
58
0,34
0,66
0,88
1,06
1,21
1,35
1,47
1,58
1,68
1,77
1,86
1,94
2,01
1,37
0,20
0,39
0,52
0,64
0,74
0,83
0,92
1,01
1,10
1,18
1,27
1,35
1,43
0,89
Ø
1) Baumartengruppe (Ki=Kiefer, Fi=Fichte, Bu=Buche, Ei=Eiche)
Die jährliche Nettospeicherung von Kohlendioxid beträgt bei der bisherigen
Aufforstungsfläche von 266,6 ha im Betrachtungszeitraum durchschnittlich 871,8 t/a.
Ermittlung der CO2-Nettospeicherung in der Dendromasse:
Kohlenstoffanteil in der Dendromasse x Faktor 3,67
113
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.1.B.
In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm
erhalten oder verbessert worden,
… insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazitäten dieser
Ressourcen zur Speicherung von Kohlenstoff?
Kriterium VIII.1.B-1.
Zusätzliche Anreicherung von Kohlenstoff im Holzvorrat (lebender Bäume)
auf neuen und bestehenden Waldflächen
Indikator VIII.1.B-1.2.
Auf Grund der Beihilfe erwartete Entwicklung der durchschnittlichen
jährlichen Nettospeicherung von Kohlenstoff nach 2012 (in Millionen
Tonnen/ Jahr)
Vorbemerkung
Für die Entwicklung nach 2012 wird eine durchschnittliche Rotationsperiode von 100
Jahren und eine ertragstafelmäßige Behandlung der Bestände angenommen. Dies
bedeutet, dass die Kohlenstoffmengen, die mit der Holznutzung entzogen werden,
von dem Bestandesvorräten abgezogen werden. Somit bleiben die positiven Effekte
der Holzverwendung als Substitut für fossile Brennstoffe oder als langlebige
Baustoffe unberücksichtigt.
Datengrundlage
- Förderanträge
- Ertragstafeln
Tabelle VIII.1.B-1.2./01:
Kiefer
Fichte
Verwendete Ertragstafeln
W IEDEMANN
W IEDEMANN
Buche
Eiche
SCHOBER
JÜTTNER
1) Ertragsklasse
1943
1936 / 42
1967
1955
1. EKL1)
mäßige Df. 2)
in: SCHOBER 1975
1.
EKL1)
mäßige
Df. 2)
in: SCHOBER 1975
1.
EKL1)
mäßige
Df. 2)
in: SCHOBER 1975
1.
EKL1)
Df. 2)
in: SCHOBER 1975
starke
2) Durchforstung
Berechnungsgrundlage
Für die Berechung der gebundenen Kohlenstoffmengen sind folgende
Eingangsgrößen erforderlich: Baumart, Alter, Flächenanteil.
Die Derbholzvorräte und deren Entwicklung (Zuwächse) werden über Ertragstafeln
und eine standardisierte Wachstumsfunktion hergeleitet. Dabei müssen Bonität,
Bestandesbehandlung und Ertragsniveau vorgegeben werden.
Die Kohlenstoffvorräte konnten mit Hilfe von Expansions- und Konversionsfaktoren
(KE-Faktoren) in Abhängigkeit vom Alter und Baumart bestimmt werden. Die KEFaktoren wurden in Thüringen auf Einzelbaumbasis ermittelt (W IRTH et al. 2003). Sie
sind in Tabelle VIII.1.B-1.2./02 zusammengestellt.
Tabelle VIII.1.B-1.2./02:
Expansionsfaktoren nach Wirth et al. 2003
Alter (Jahre)
Fi
Fi+
Fi m
Fi-
Ki
Ei
Bu
0 - 20
0,75
0,71
0,75
0,80
0,86
1,12
1,11
21 - 40
0,33
0,28
0,33
0,42
0,33
0,44
0,54
41 - 60
0,32
0,28
0,31
0,38
0,31
0,40
0,49
61 - 80
0,32
0,27
0,31
0,38
0,30
0,39
0,46
114
Alter (Jahre)
Fi
Fi+
Fi m
Fi-
Ki
Ei
Bu
81 - 100
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,43
101 - 120
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,42
121 - 140
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,40
141 - 160
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,39
161 - 180
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,38
>180
0,32
0,27
0,31
0,38
0,29
0,38
0,38
Baumartengruppe (Ki=Kiefer, Fi=Fichte, Bu=Buche, Ei=Eiche)
Mit dieser Methode können ausschließlich die Kohlenstoffvorräte der Dendromasse
(Holzvorrat) berechnet werden. Der Boden und die Streuauflage bleiben dabei
unberücksichtigt.
In einem ersten Schritt wird die Entwicklung der Derbholzmasse in Abhängigkeit vom
Alter für einen fiktiven Bestand hergeleitet. Dabei muss auf Ertragstafeldaten bei
vorgegebener Bonität und Bestandesbehandlung zurückgegriffen werden. Die
Derbholzvorräte werden mit Hilfe von KE-Faktoren in Abhängigkeit von Baumart und
Alter in Kohlenstoffvorräte und anschließend in Kohlendioxidäquivalente
umgerechnet. Die KE-Faktoren verknüpfen mehrer Rechenschritte miteinander.
Dazu gehören die Berechnung der Trockenmasse sowie das Einrechnen von
Kohlenstoffgehalt und Holzdichte in verschiedenen Baumkompartimenten (Holz,
Zweige, Blätter). Zum Teil können zeitliche Veränderungen bei den Eingangsgrößen
berücksichtigt werden (z.B. die Veränderung der Holzdichte mit zunehmenden Alter).
Als Ergebnis wurde für jede Hauptbaumart ein fiktiver Datensatz berechnet. Dieser
stellt die Entwicklung der Kohlenstoffvorräte in Abhängigkeit vom Bestandesalter
dar.
Da Ertragstafeln in der Regel frühestens im Alter 20 beginnen, müssen für jüngere
Bestände (Erstaufforstungen) die fehlenden Daten extrapoliert werden. Die
Extrapolation der Daten erfolgt mit Hilfe einer standardisierten Wachstumsfunktion
(Richard Chapman Gleichung). Diese wird für die Datensätze der verschiedenen
Baumarten parametrisiert. Abschließend können die (mit der parametrisierten
Wachstumsfunktion) gebundenen Kohlenstoff- (bzw. Kohlendioxidmengen) für die
Aufforstungsflächen in Thüringen berechnet werden (Tabelle VIII.1.B-1.2./03).
Tabelle VIII.1.B-1.2./03:
1)
In der Dendromasse gespeicherte Kohlenstoffmengen pro Hektar und
Jahrzehnt für eine durchschnittliche Rotationsperiode von 100 Jahren bei
ertragstafelmäßiger Bestandesbehandlung
An-
2000 -
2010 -
2020 -
2030 -
2040
2050 -
2060 -
2070 -
2080 -
2090 -
2000 -
teil
2010
2020
2030
2040
2050
2060
2070
2080
2090
2100
2100
%
t/ha
t/ha
t/ha
t/ha
t/ha
t/ha
t/ha
t/ha
t/ha
t/ha
t/ha
Ki
1
9,37
21,15
26,85
28,87
28,75
27,36
25,29
22,90
20,44
18,04
229,15
Fi
9
3,02
18,01
34,40
44,02
46,43
43,89
38,74
32,68
26,72
21,38
309,29
Bu
32
0,65
6,34
17,40
29,73
40,08
47,01
50,39
50,75
48,88
45,55
336,78
Ei
58
11,99
21,60
26,28
28,84
30,12
30,56
30,41
29,86
29,02
27,99
267,01
Ø
100
7,53
16,39
24,17
30,49
34,76
36,99
37,50
36,73
35,08
32,91
292,76
1) Baumartengruppe (Ki=Kiefer, Fi=Fichte, Bu=Buche, Ei=Eiche)
Die durchschnittliche Nettospeicherung, bezogen auf eine Umtriebszeit von 100
Jahren, beträgt 2.913,35 t Kohlendioxid/Jahr.
115
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…durch Erhaltung und Unterstützung der produktiven Funktionen
forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und unterstützt wurden?
Kriterium VIII.2.A-1.
Rationellere Herstellung von Holzprodukten (bzw. rationellere Erbringung
von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
Indikator VIII.2.A-1.1.
Auf Grund der Beihilfe erzielte kurz-/ mittelfristige Änderungen der
jährlichen Kosten für den Waldbau, die Ernte, den Transport/ das Sammeln
und die Lagerung (EUR/m 3)
Die Beantwortung des Indikators ist im Betrachtungszeitraum nicht relevant.
Begründung:
Förderung der Erstaufforstung führt mittel- bzw. kurzfristig nicht zu einer rationelleren
Erzeugung von Holzprodukten und Dienstleistungen. Frühestens ab der zweiten
Altersstufe
(20
bis
40
Jahre)
werden
verwertbare
Sortimente
in
Derbholzdimensionen anfallen.
Die aktuelle Durchschnittsflächengröße der Erstaufforstungen von 0,88 ha und deren
Splitterlage lässt hier auch zukünftig kein messbares Ergebnis erwarten.
116
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…durch Erhaltung und Unterstützung der produktiven Funktionen
forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und unterstützt wurden?
Kriterium VIII.2.A-1.
Rationellere Herstellung von Holzprodukten (bzw. rationellere Erbringung
von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
Indikator VIII.2.A-1.2.
Anteil der Betriebe, die auf Grund der Beihilfe in Verbindung zu
Waldbesitzerverbänden oder ähnlichen Vereinigungen getreten sind (in %)
Datengrundlage
- schriftliche Befragung von 48 Zuwendungsempfängern
117
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…durch Erhaltung und Unterstützung der produktiven Funktionen
forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und unterstützt wurden?
Kriterium VIII.2.A-2.
Verbesserte Absatzmöglichkeiten für Holzprodukte
Indikator VIII.2.A-2.1.
Zusätzliche, geförderte Absatzmöglichkeiten, insbesondere für Produkte in
geringen Mengen/ von schlechter Qualität (m 3)
Im Rahmen der Erstaufforstungsförderung erfolgt keine weitergehende Förderung
der ersten Verarbeitungs- und Vermarktungsstufe. Die Frage ist für den Freistaat
Thüringen somit nicht von Relevanz.
118
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.B.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…
durch
Erhaltung
und
Ausbau
bzw.
Verbesserung
der
Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen
Funktionen und Bedingungen?
Kriterium VIII.2.B-1.
Zunahme der Aktivitäten/ Beschäftigungsmöglichkeiten in den Betrieben
Indikator VIII.2.B-1.1.
Tätigkeiten der Betriebe, angefangen von {eigener Durchführung der
geförderten Anpflanzungen/ Meliorationsarbeiten} bis hin zu {kurz- und
mittelfristig in den Betrieben anfallenden Arbeiten auf Grund der
Fördermaßnahmen } (Stunden/Hektar/Jahr)
(a) davon Tätigkeiten, die in Zeiträume fallen, in denen die
landwirtschaftlichen
Tätigkeiten
in
gemischten
landund
forstwirtschaftlichen Betrieben unterhalb der Auslastungsgrenze
bleiben (Stunden/ Betrieb/ Jahr + Anzahl der betreffenden Betriebe)
(b) davon Tätigkeiten, die in den Betrieben zur Schaffung zusätzlicher
Arbeitsplätze oder zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze geführt
haben (vollzeitäquivalente Arbeitsplätze [VE] / Jahr)
Datengrundlage
- Förderanträge
- Befragung von 48 Zuwendungsempfängern
Berechnungsgrundlage
Herleitung der relativen Arbeitszeit- und Kostenanteile an Hand der Verfahrens- und
Leistungsdaten der „Modellkalkulation für Leistungen, Zeitbedarf und Kosten von
Maßnahmen zur Bestandesbegründung und Pflege“ (ANONYM, 2002).
Modifizierung des Programmindikators
Für jede Fläche ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Deshalb erfolgt die
Beantwortung von (b) mit Bezug auf die Fläche und nicht auf den Betrieb.
119
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.B.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…
durch
Erhaltung
und
Ausbau
bzw.
Verbesserung
der
Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen
Funktionen und Bedingungen?
Kriterium VIII.2.B-2.
Zunahme der Tätigkeiten in ländlichen Gemeinden auf Grund primärer oder
sekundärer Produktion in Betrieben oder auf Grund erster Verarbeitungsund Vermarktungsstufen
Indikator VIII.2.B-2.1.
Volumen des kurz-/mittelfristig zur Verfügung stehenden Angebots an
forstlichen Grunderzeugnissen für lokale, kleinere Verarbeitungsbetriebe
(m3/Jahr)
Die Beantwortung des Indikators ist grundsätzlich für die Erstaufforstung in
Thüringen nicht relevant.
Kurz- und mittelfristig sind aus den Erstaufforstungen der Jahre 2000 bis 2002 keine
forstlichen Grunderzeugnisse für Verarbeitungsbetriebe zu realisieren. Forstliche
Grunderzeugnisse werden frühestens ab der zweiten Altersklasse (20 bis 40 Jahre)
der Erstaufforstungsbestände dem Markt zur Verfügung stehen.
Hinzu kommt, dass die dann anfallenden Schwachholzsortimente (Industrieholz,
Energieholz) in der Regel auch nur bei entsprechendem Mengenaufkommen für
größere Verarbeitungseinheiten wirtschaftlich von Interesse sind. Kleinere, lokale
Verarbeitungseinheiten (Säger) benötigen in der Regel hochwertigere, stärkere
Sortimente.
120
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.B.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…
durch
Erhaltung
und
Ausbau
bzw.
Verbesserung
der
Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen
Funktionen und Bedingungen?
Kriterium VIII.2.B-2.
Zunahme der Tätigkeiten in ländlichen Gemeinden auf Grund primärer oder
sekundärer Produktion in Betrieben oder auf Grund erster Verarbeitungsund Vermarktungsstufen
Indikator VIII.2.B-2.2.
Kurz-/ mittelfristig geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der
Betriebe (Holzrücken, erste Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen sowie
weitere lokale, kleinere Verarbeitung und Vermarktungstätigkeiten), die
direkt oder indirekt von den Fördermaßnahmen abhängig sind
(vollzeitäquivalente Arbeitsplätze [VE] / Jahr)
Datengrundlage
- Förderanträge
- Befragung von 48 Zuwendungsempfängern
Berechnungsgrundlage
Herleitung der relativen Arbeitszeit- und Kostenanteile an Hand der Verfahrens- und
Leistungsdaten der „Modellkalkulation für Leistungen, Zeitbedarf und Kosten von
Maßnahmen zur Bestandesbegründung und Pflege“ (ANONYM, 2002).
Tabelle VIII.2.B-2.2./01:
Arbeitszeitbedarf für die Maßnahme Erstaufforstung 2000...2002
Maßnahmeart Kulturart
Aufforstung
Gesamt
Zeit
Eigenleistung
ha
Std.
Std.
13.684,0
7.252,52 131,9
Fläche
ha
Fremdleistung
Std.
Fläche
ha
Laubbaumkultur
248,8
Nadelbaumkultur
10,4
572,0
303,16
5,5
268,8
4,9
7,4
407,0
215,71
3,9
191,3
3,5
Mischkultur
Kulturpflege
Fläche
Laubbaumkultur
699,4
17.485,0
15.211,95 608,5
6.431,5 116,9
2.273,1
90,9
Nadelbaumkultur
3,6
90,0
78,3
3,1
11,7
0,5
Mischkultur
3,9
97,5
84,825
3,4
12,7
0,5
973,5 32335,5
23.146,5
756,3
9.189,0 217,2
Der Gesamtaufwand ist aus der Modellkalkulation abgeleitet und die Differenzierung
in Eigen- und Fremdleistung erfolgte auf der Grundlage der Befragungsergebnisse.
121
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.B.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…
durch
Erhaltung
und
Ausbau
bzw.
Verbesserung
der
Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen
Funktionen und Bedingungen?
Kriterium VIII.2.B-3.
Steigerung der Anziehungskraft, die die betreffenden Gebiete auf die
örtliche Bevölkerung oder auf Touristen im ländlichen Raum haben
Indikator VIII.2.B-3.1.
Zusätzliche attraktive/ wertvolle Gebiete oder Standorte, die auf Grund der
Beihilfe geschaffen wurden [Beschreibung, die die Konzepte der
perzeptiven/kognitiven Kohärenz, der Unterschiedlichkeit (Homogenität/
Vielfalt) und der kulturellen Eigenart berücksichtigt und die Angaben zu der
Anzahl der betreffenden Hektar enthält (vgl. Frage VI.3.)]
Beschreibung; eine fundierte Bewertung auf der Grundlage einer Fallstudie muss der
ex-post Bewertung vorbehalten bleiben.
122
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.B.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…
durch
Erhaltung
und
Ausbau
bzw.
Verbesserung
der
Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen
Funktionen und Bedingungen?
Kriterium VIII.2.B-4.
Erhaltung oder Steigerung der Einkommen in ländlichen Gebieten
Indikator VIII.2.B-4.1.
Einkommen, die auf Grund der geförderten Tätigkeiten kurz-/mittelfristig
erzielt wurden (EUR/Jahr, Anzahl der Begünstigten)
(a) davon Einkommen, die in den Betrieben zusätzlich und dauerhaft
erwirtschaftet wurden (in % und Hektar)
(b) davon Einkommen, die auf Grund von Folgeaktivitäten oder geförderter
nichtlandwirtschaftlicher / nichtforstlicher Tätigkeiten erzielt wurden
(in %)
Die Beantwortung des Indikators ist für die Erstaufforstung nicht relevant. Die
Zuwendungen beziehen sich ausschließlich auf Aktionen in der Fläche (Pflanzung
und Pflege), so dass kurz- und mittelfristig keine einkommensspezifischen
Sekundärwirkungen zu erwarten sind.
123
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.B.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…
durch
Erhaltung
und
Ausbau
bzw.
Verbesserung
der
Beschäftigungsmöglichkeiten und der sonstigen sozioökonomischen
Funktionen und Bedingungen?
Kriterium VIII.2.B-4.
Erhaltung oder Steigerung der Einkommen in ländlichen Gebieten
Indikator VIII.2.B-4.2.
Verhältnis von {Prämie für Einkommensverluste} zu {Nettoeinkommen aus
vorhergehender Bodennutzung} (d. h. vorhergehender Deckungsbeitrag)
Konventionen/Unterstellungen
1) Durch die gewährten investiven Zuschüsse werden die Kosten
Erstaufforstung und Kulturpflege gedeckt.
2) Der Aufforstungsprämie wird direkt gegenüber gestellt:

bei Landwirten dem entgangenen Deckungsbeitrag (3 Ertragsstufen)

bei Nichtlandwirten der entgangenen Pacht (nach Bodenbonität)
für
Daten-/Berechnungsgrundlage
- Erstaufforstungsprämie: Richtlinie des TMLNU (1998)
- Nettoeinkommen aus vorhergehender Bodennutzung für Erwerbstyp Landwirt
Ackerland:
Deckungsbeitrag I (Saldo aus Leistung und variablen Kosten)
Auf Grundlage betriebswirtschaftlicher Kalkulationen der Thüringer Landesanstalt
für Landwirtschaft wird ein standort-/ertragsabhängiger Deckungsbeitrag
zugrunde gelegt:
Ertragsniveau
Deckungsbeitrag1) (€/ha)
hoch
727
mittel
625
niedrig
538
1) Deckungsbeitrag einer repräsentativen Fruchtfolge
Grünland:
Aufforstung von Grünland bewirkt, dass das bisher erzeugte Futter vom
Ackerland bereitgestellt werden muss. Dem Landwirt entgeht dabei der DB I der
Ackernutzung im Verhältnis des Grundfutterertrages von Grünland und Acker.
Ertragsniveau
TM-Ertrag (dt/ha)
Verhältnis
Deckungsbei-
Grünland
Ackerland
(Koeffizient)
trag1) (€/ha)
hoch
60
95
0,65
473
mittel
45
80
0,56
350
niedrig
35
60
0,58
312
1) DB-Grünland = ertragsabhängiger DB-Ackerland x Koeffizient
-
Nettoeinkommen
Nichtlandwirt.
aus
vorhergehender
124
Bodennutzung
für
Erwerbstyp
Auf Grundlage von Buchführungsdaten der Jahre 2001 und 2002 (Angaben der
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft) werden Pachtpreise in Abhängigkeit
von der Bodenbonität zugrunde gelegt.
Ertragsmesszahl
Pacht1) (€/ha)
< 30
67
> 30 - 50
125
> 50
181
1) gültig für Grünland und Ackerland
-
Differenzierung
der
Flächenanteile
nach
vorheriger
Nutzungsform,
Standortbonität und Erwerbstyp basiert auf dem Auszug aus der
Bewilligungsdatei Erstaufforstungsprämie 2000 bis 2002 (Thüringer
Landesanstalt
für
Wald,
Jagd
und
Fischerei)
125
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.C.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…durch Erhaltung und zweckdienliche Verbesserung der Schutzfunktionen
der Waldbewirtschaftung?
Kriterium VIII.2.C-1.
Durchführung zweckdienlicher Schutzmaßnahmen
Indikator VIII.2.C-1.1.
Gebiete, die im Hinblick auf Schutzfunktionen angepflanzt/bewirtschaftet
wurden (in Hektar)
Der Indikator ist noch nicht quantifizierbar. Eine entsprechende Untersuchung muss
der folgenden Bewertung vorbehalten bleiben.
126
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.2.C.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die
Lage versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen,
…durch Erhaltung und zweckdienliche Verbesserung der Schutzfunktionen
der Waldbewirtschaftung?
Kriterium VIII.2.C-2.
Schutz von Flächen, die keine
sozioökonomischer Interessen
Holzflächen
sind,
und Wahrung
Indikator VIII.2.C-2.1.
Ressourcen/ Wirtschaftsgüter, deren
Schutz auf
Grund von
Fördermaßnahmen im Sektor Forstwirtschaft verbessert wurde (in Hektar):
(a) davon Ressourcen/ Wirtschaftsgüter in Form von landwirtschaftlichen
Flächen (in %)
(b) davon Ressourcen/ Wirtschaftsgüter in Form von Gewässer (in %)
(c) davon Ressourcen/ Wirtschaftsgüter in Form von Dörfern und
Fremdenverkehrseinrichtungen (in %, plus Art und Umfang der
Interessen – z.B. ausgedrückt als Einwohnerzahl, Anzahl der
Übernachtungsbetten usw.)
Der Indikator kann nur für die Kategorien a) und b) quantifiziert werden. Dabei
handelt es sich um die direkten Schutzwirkungen auf der geförderten Fläche.
Unterstellung: Aufforstung von Ackerland stellt eine deutliche Verbesserung des
abiotischen Ressourcenschutzes dar (Erosion, Nährstoff-/Pflanzenbehandlungsmitteleintrag).
Kategorie c) ist noch nicht quantifizierbar. Eine entsprechende Analyse wurde
aufgrund des sehr geringen Anwendungsumfanges als nicht sachdienlich erachtet.
127
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.3.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der
ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen,
…durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer
biologische Vielfalt?
Kriterium VIII.3.A-1.
Erhaltung/ Verbesserung der genetischen Vielfalt und/ oder der
Artenvielfalt durch den Anbau einheimischer Baumarten oder
Baumartenmischungen im Rahmen der Fördermaßnahmen
Indikator VIII.3.A-1.1.
Flächen, die mit einheimischen Baumarten angepflanzt bzw. durch diese
regeneriert/ verbessert wurden (in Hektar)
(a) davon Flächen mit Baumartenmischungen (in Hektar)
(b) davon Flächen, die vor Ort zur Erhaltung genetischer Ressourcen
dienen (in Hektar)
Datengrundlage
- Förderanträge
128
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.3.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der
ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen,
…durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer
biologische Vielfalt?
Kriterium VIII.3.A-2.
Schutz/Verbesserung
der
Habitatvielfalt
durch
die
Erhaltung
repräsentativer, seltener oder empfindlicher forstlicher Ökosysteme/
Habitate, die von spezifischen, geförderten forstlichen Strukturen oder
waldbaulichen Praktiken abhängig sind
Indikator VIII.3.A-2.1.
Erhaltung/Verbesserung kritischer Standorte auf Grund der Beihilfe (in
Hektar)
(a) davon Standorte, die unter Gebiete fallen, die im Rahmen von Natura
2000 ausgewiesen wurden oder mit Natura 2000 in Zusammenhang
stehen (in Hektar)
(b) davon Standorte, die vor Naturkatastrophen geschützt bzw. nach
Beschädigung hierdurch wieder aufgebaut wurden (in Hektar)
Datengrundlage
- Förderanträge
- Befragung von 48 Antragstellern
129
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.3.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der
ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen,
…durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer
biologische Vielfalt?
Kriterium VIII.3.A-2.
Schutz/Verbesserung
der
Habitatvielfalt
durch
die
repräsentativer,
seltener
oder
empfindlicher
Ökosysteme/Habitate, die von spezifischen, geförderten
Strukturen oder waldbaulichen Praktiken abhängig sind
Erhaltung
forstlicher
forstlichen
Indikator VIII.3.A-2.2.
Entwicklung im Hinblick auf den Schutz empfindlicher, nicht gewerblich
genutzter Arten/Sorten der Flora und Fauna auf Flächen, auf denen
Fördermaßnahmen durchgeführt wurden (d.h. nicht zu Handelszwecken
dienende Holzprodukte) (Beschreibung, z.B. Anzahl der betreffenden
Arten/ Sorten und nach Möglichkeit Angaben zu möglichen Veränderungen
der Häufigkeit der wichtigsten Arten)
Für die Beantwortung des Indikators liegen in Thüringen noch keine gebiets-/standortspezifischen Untersuchungen vor, so dass nur allgemein gültige Hinweise
mitgeteilt werden können.
130
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.3.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der
ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen,
…durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer
biologische Vielfalt?
Kriterium VIII.3.A-3.
Schutz/ Verbesserung der Habitatvielfalt durch die vorteilhafte
Wechselwirkung zwischen den geförderten Gebieten und der umgebenden
Landschaft/ des umgebenden ländlichen Raums
Indikator VIII.3.A-3.1.
Angepflanzte Flächen in Gebieten mit geringem oder fehlendem
Baumbestand (in Hektar)
(a) davon angepflanzte Flächen in Gebieten, die im Rahmen von Natura
2000 ausgewiesen wurden oder mit Natura 2000 in Zusammenhang
stehen (in Hektar)
(b) davon angepflanzte Flächen, die Korridore zwischen isoliert gelegenen,
gefährdeten Habitaten bilden (in Hektar)
Konvention
- Gebiete mit geringem Baumbestand: < 10 % Bewaldungsanteil an der
Gemeindefläche
Datengrundlage
- Förderanträge
- Landesstatistik
131
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.3.A.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der
ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen,
…durch Erhaltung, Schutz und zweckdienliche Verbesserung ihrer
biologische Vielfalt?
Kriterium VIII.3.A-3.
Schutz/Verbesserung
der
Habitatvielfalt
durch
die
vorteilhafte
Wechselwirkung zwischen den geförderten Gebieten und der umgebenden
Landschaft/des umgebenden ländlichen Raums
Indikator VIII.3.A-3.2.
Geschaffene „Ökotone“ (Waldränder…), die für die Wildflora und –fauna
von großer Bedeutung sind (in Kilometer)
Datengrundlage
- Förderanträge
- Befragung von 24 Antragstellern
Kalkulationsgrundlagen
 Befragung: Auf 56 ha Fläche war mit der Erstaufforstung
Waldrandgestaltung auf etwa 8 km Länge verbunden.
 Charakteristik bisher bewilligter Flächen 2000...2002:
- 266,6 ha, 304 Förderfälle  0,88 ha mittlere Aufforstungsfläche
(376 m Umfang/Fläche bzw. 114 km/304 Förderfälle)
 Hochrechnung des Befragungsergebnisses auf die Gesamtförderfläche
132
eine
KAPITEL VIII - Erstaufforstung
Frage
VIII.3.B.
In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der
ökologischen Funktion von Waldflächen beigetragen,
…durch Erhaltung ihrer Gesundheit und Vitalität?
Kriterium VIII.3.B-1.
Geringere Beschädigung des Bodens und des Holzvorrats (lebender
Bäume) durch waldbauliche Tätigkeiten oder Holzernte
Indikator VIII.3.B-1.1.
Volumen des Holzvorrats (lebender Bäume), das auf Grund geförderter
Ausrüstung oder Infrastrukturen in geringerem Umfang beschädigt wurde
als dies sonst der Fall gewesen wäre (in m³/Jahr)
Kriterium VIII.3.B-2.
Verhinderung von Kalamitäten (insbesondere von Schädlingen und
Krankheiten) durch zweckdienliche forstliche Strukturen und waldbauliche
Praktiken
Indikator VIII.3.B-2.1.
Flächen, auf denen verbesserte forstliche Strukturen geschaffen oder
verbesserte waldbauliche Praktiken eingeführt wurden, die für die
Vermeidung von Katastrophen wichtig sind (in Hektar)
Kriterium VIII.3.B-3.
Schutz/Wiederherstellung des durch Naturkatastrophen geschädigten
Produktionspotenzials
Indikator VIII.3.B-3.1.
Flächen, die vor Schäden durch Naturkatastrophen (einschließlich
Waldbrände) geschützt oder auf denen solche Schäden behoben wurden
(in Hektar)
Frage ist nicht relevant für Erstaufforstung, da er sich auf die Stärkung der
ökologischen Funktionen bereits bestehender Wälder bezieht.
133
3.6
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Q1.
In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die
ländlichen Bevölkerungszahlen zu stabilisieren?
Q2.
In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die
Beschäftigungslage sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als
auch außerhalb derselben zu sichern?
Q3.
In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das
Einkommensniveau der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu
verbessern?
Q4.
In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land-/
forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?
Q5.
In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur
Verbesserung der Umwelt beigetragen?
Q6.
In welchem Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur
Maximierung der beabsichtigten Auswirkungen des Programms
beigetragen?
134
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q1.
In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die ländlichen
Bevölkerungszahlen zu stabilisieren?
Kriterium Q1-1.
Das Altersprofil der begünstigten Bevölkerung trägt dazu bei, eine
ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten/zu fördern.
Indikator Q1-1.1.
Anteil der Personen, die in geförderten land-/forstwirtschaftlichen Betrieben
tätig sind und folgendes Alter haben:
(a) < 30 Jahre (in %);
(b) 30- 39 Jahre (in %);
(c) > 40 Jahre (in %)
Methodenkombination/Datengrundlage
- Gebietsauswahl mit Relevanz zum EPLR (6 Thüringer Landkreise)
- Repräsentativanalyse landwirtschaftlicher Betriebe in den Kreisen (n=148)
- Fallstudie in Verwaltungsgemeinschaften (4 Verwaltungsgemeinschaften)
- Erhebung
von
Kontextinformationen
(Bevölkerungsstatistik,
Wanderungsbewegung, Wirtschaftsentwicklung; Quelle: TLS)
Legende
Verwaltungsgemeinschaften
Betriebssitz
Gebiet 1
Gebiet 2
Gebiet 3
Gebiet
benachteiligt
nicht benachteiligt
Kreisgrenze
Abbildung Q1-1.1/01.:
Regionale Verteilung der Untersuchungsgebiete und -standorte
135
Gebietsauswahl
Die Auswahl umfasst Landkreise Thüringens mit einer Bevölkerungsdichte unter 150
Einwohner/km².
Ge- Landkreis
biet
LF
Gebiet
benachteiligt
(% LF)1)
(Tha)
AgrarumErstGesamtrelemit
weltmaßnahmen
aufvanz des
umweltspezifischen
forstung
EPLR
Einschränkungen
(% LF)
(% LF)
auf LF
(% LF)
1
UnstrutHainich
Sömmerda
130,1
3,5
2,1
11,0
gering
2
Saale-OrlaKreis
SaaleHolzland-Kreis
91,3
75,5
2,8
25,6
mittel bis
hoch
3
Schmalkalden- 78,9
Meiningen
Saalfeld Rudolstadt
90,0
4,5
61,7
hoch
1) bewilligte Fläche
Repräsentativanalyse landwirtschaftlicher Betriebe
Charakteristik der Stichprobe
Parameter
ME
Gebiet 1
Gebiet 2
Gebiet 3
Anzahl Betriebe
n
48
50
50
Beschäftigte
n
585
759
1.029
LF
ha
32.658
25.594
41.876
Ackerland
ha
31.075
17.751
20.716
Grünland
ha
1.532
7.876
21.135
FFH-Gebiete
ha
244
1.006
3.090
Rinder
n
9.527
19.513
36.551
dav. Milchkühe
n
3.427
7.023
9.266
n
313
1.064
4.369
Schweine
n
7.933
11.714
14.575
Schafe/Ziegen
n
6.260
11.311
17.580
Mutterkühe
136
Indikatoren
Beschäftigung
- Veränderung der Beschäftigung 2001 zu 1999 in % und Bewertung entsprechend
dem Nachhaltigkeitskonzept mit einer Boniturnote von 1 bis 12 1)
- bewertet die Veränderung der Beschäftigung rechtsformspezifisch im Vergleich
zur allgemeinen Entwicklung in der Landwirtschaft Thüringens. Ein
überdurchschnittlich hoher Arbeitskräftebesatz wirkt korrigierend
Frauenarbeitsplätze
- ermittelt den Anteil der Frauen an den ständig Beschäftigten des Betriebes in %
und bewertet ihn mit einer Boniturnote von 1 bis 121)
Anteil Personen jünger 30 Jahre
- erfasst den Anteil ständig Beschäftigter, die jünger als 30 Jahre sind und
bewertet diesen mit einer Boniturnote zwischen 1 und 121)
Qualifikation
- bewertet den Anteil ausgebildeter Fachkräfte an den ständig Beschäftigten, den
Anteil höher qualifizierter Beschäftigter mit entsprechender Tätigkeit mit einer
Boniturnote zwischen 1 und 121. Ein Mindestanteil Beschäftigter mit
landwirtschaftlicher Ausbildung wird gefordert.
Kontextindikatoren
Anzahl Auszubildender je 100 Beschäftigte
- erfasst die Ausbildungsaktivitäten der landwirtschaftlichen Betriebe eines
Gebietes
Wirtschaftliche Situation
- bewertet die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen
entsprechend der Einschätzung des Betriebsleiters nach Punkteskala:
1 Punkt
= sehr schlecht
2 Punkte = schlecht
3 Punkte = mittel
4 Punkte = gut
5 Punkte = sehr gut
- gibt die mittlere Bewertung der Betriebe einer Region wider
Betriebe
Lebensfähigkeit
- gibt an, wie viel Betriebsleiter die Lebensfähigkeit der Region als gesichert oder
nicht gesichert einschätzen (%)
1
- anzustrebendes Optimum = Boniturnote 1
- Toleranzbereich bis Boniturnote 6
- Boniturnote 7 - 12 = nicht mehr sozialverträgliche Entwicklung
137
Lebensqualität
- bewertet verschiedene Aspekte der Lebensbedingungen nach einer Punkteskala.
Berücksichtigt wurden 6 Aspekte:
o Wohnbedingungen
o Verkehrsanbindung
o Gesundheitsversorgung
o Zugang Bildung
o Kultur- und Freizeit
o Beschäftigungsmöglichkeiten
- Einschätzung nach Punkteskala (analog „Wirtschaftliche Situation“)
- dargestellt wird die von landwirtschaftlichen Betrieben eingeschätzte
Lebensqualität (6 Aspekte) als mittlere Punktezahl je Betrieb einer Region
Altersstruktur der ständig Beschäftigten
- Anteil (%) Beschäftigter unter 30 Jahre
- Anteil (%) Beschäftigter 30 bis unter 40 Jahre
- Anteil (%) Beschäftigter ab 40 Jahre und älter
Anteil Betriebe mit Abwanderungsproblemen
- gibt an, wieviel Betriebe (%) bereits Probleme mit der Abwanderung von
Fachkräften hatten und/oder derzeit haben
Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen
- Anteil (%) Betriebsleiter, die die Frage mit „ja“ beantworten: „Trägt Ihr Betrieb zur
Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Region direkt oder indirekt bei?“
Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen
- Anteil (%) der Betriebsleiter, die auf die Frage mit „ja“ antworten: „Trägt Ihr
Betrieb direkt oder indirekt zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region bei?“
Kontextinformationen zu den Regionen
Quelle: Thüringer Regionalstatistik, TLS (Statistische Jahrbücher)
- Struktur der erwerbsfähigen Personen
o Anteil (%) Frauen
o Anteil (%) Personen jünger 30 Jahre
o Anteil (%) Personen 30 bis 40 Jahre
o Anteil (%) Personen älter 40 Jahre
- Bevölkerungsentwicklung
- Saldo Zu- und Fortzüge je 1000 Einwohner
- Anteil der Erwerbsfähigen an der Bevölkerung
- Arbeitslose
138
Modifizierung des Programmindikators
 Das Ergebnis lässt sich noch nicht durchgängig als „vollzeitäquivalente
Beschäftigungsmöglichkeiten“ darstellen. Derartige spezifische Angaben zur
Beschäftigung in begünstigten Betrieben/Gebieten sind nur mittels
Repräsentativanalyse zu erfassen. Deshalb wird in der Halbzeitbewertung auf
„beschäftigte Personen“ Bezug genommen.
Herleitung der Ergebnisse für den Programmindikator
 Zuordnung der Landkreise zum jeweils relevanten Untersuchungsgebiet der
Repräsentativanalyse auf der Grundlage der durchschnittlichen LVZ des Kreises:
o Gebiet 1 LVZ > 45
o Gebiet 2 LVZ 26 - 45
o Gebiet 3 LVZ < 25
 Bezugsdaten für Thüringen aus Landesstatistik (TLS);
Jahresdurchschnitt 2000 Erwerbstätige Land- und Forstwirtschaft
 Kalkulation der Wirkung „Beschäftigungsmöglichkeiten“ auf Landesebene unter
Verwendung von Relevanzkoeffizienten (Mittel aus gebietsspezifischen
Flächenanteilen „Benachteiligtes Gebiet“ und „KULAP-Inanspruchnahme“)
o Gebiet 1 0,07
o Gebiet 2 0,50
o Gebiet 3 0,80
 Ergebnisse der Teilindikatoren sind aus der Repräsentativanalyse übertragen
worden.
Bewertung
Vergleich der Indikatoren für Regionen mit unterschiedlicher Relevanz des EPLR
139
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q1.
In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die ländlichen
Bevölkerungszahlen zu stabilisieren?
Kriterium Q1-2.
Das geschlechterspezifische Profil der begünstigten Bevölkerung trägt
dazu bei, eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten/ zu fördern.
Indikator Q1-2.1.
Verhältnis von {weiblichen} zu {männlichen} begünstigten Personen
Kriterium Q1-3.
Die Abwanderung der Bevölkerung aus dem ländlichen Raum wurde
verringert.
Indikator Q1-3.1.
Hinweise auf den positive Einfluss, den das Programm auf die
Abwanderung der Bevölkerung aus dem ländlichen Raum hat
(Beschreibung, einschließlich Änderungen der Abwanderungsrate der
landwirtschaftlichen Bevölkerung und der sonstigen ländlichen
Bevölkerung)
Kriterium Q2-1.
In
den
land-/
forstwirtschaftlichen
Betrieben
wurden
Beschäftigungsmöglichkeiten als direkte oder indirekte Auswirkungen des
Programms erhalten oder geschaffen.
Indikator Q2-1.1.
Beschäftigungsmöglichkeiten, die auf land-/ forstwirtschaftlichen Betrieben
erhalten/ geschaffen wurden, die direkt/ indirekt gefördert wurden
(vollzeitäquivalente Beschäftigungsmöglichkeiten [VE])
(a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Betriebsinhaber (in %)
(b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichtfamilienmitglieder (in %)
(c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)
(d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die Vollzeitstellen betreffen (in %)
(e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten in Erwerbszweigen, die nicht der
Produktion von land-/ forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen dienen
(in %)
(f) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich indirekt als Resultat von
Angebotseffekten (supplier effects) ergeben haben (in %)
siehe Indikator Q1-1.1.
Modifizierung von Programmindikatoren
 Zur Abwanderung der in der Landwirtschaft Tätigen existieren in der Statistik
keine speziellen Angaben. Stellvertretend wird aus Kontextinformationen der
Landwirtschaftsbetriebe
(Repräsentativanalyse)
der
gebietsspezifische
Programmindikator „Betriebe mit Abwanderungsproblemen“ verwendet
(Querschnittsfrage 1).
 Querschnittindikator 2-1.1. Beschäftigungsmöglichkeiten
2-1.1.a): Der Indikator ist auf Landesebene derzeit nicht quantifizierbar, weil die
letzte Erhebung des TLS zur Agrarstruktur keine entsprechende Information
bietet (1999). Eine gezielte Auswertung der aktuellen Erhebung zur Agrarstruktur
(2003)
kann
zur
Beantwortung
beitragen.
Ansonsten
ist
eine
Repräsentativanalyse im Rahmen der aktualisierten Halbzeitbewertung
erforderlich.
Als modifizierter Programmindikator wird deshalb „Beschäftigungsmöglichkeiten
für Betriebsinhaber in Einzelunternehmen“ verwendet.
140
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q2.
In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die
Beschäftigungslage sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch
außerhalb derselben zu sichern?
Kriterium Q2-2.
Beschäftigungsmöglichkeiten in Unternehmen im ländlichen Raum (die
keine landwirtschaftlichen Betriebe sind) oder in Sektoren, die mit der
Landwirtschaft in Zusammenhang stehen, wurden als direkte oder indirekte
Auswirkungen des Programms erhalten oder geschaffen.
Indikator Q2-2.1.
Beschäftigungsmöglichkeiten, die Unternehmen (außer landwirtschaftlichen
Betrieben) zugute kommen, wurden direkt oder indirekt auf Grund des
Programms erhalten oder geschaffen (VE)
(a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen
(b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen (jünger als 30
Jahre)
(c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Landwirte, die ihren Betrieb im
Nebenerwerb bewirtschaften und einer Mehrfachtätigkeit nachgehen
(d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich indirekt als Resultat von
Angebotseffekten (supplier effect) und Multiplikatorwirkungen ergeben
haben
Modifizierung des Querschnittsindikators
Dieser Indikator ist auf Grund seiner Komplexität auf Landesebene nicht
quantifizierbar, weil vor allem die indirekt induzierten Wirkungen infolge der
wirtschaftlichen
Verflechtungen
zwischen
landwirtschaftlichen
und
nichtlandwirtschaftlichen Bereichen nicht messbar sind.
Für die Halbzeitbewertung wird deshalb als modifizierter Querschnittsindikator
„Potential
nichtlandwirtschaftlicher
Beschäftigungsmöglichkeiten
in
Unternehmensverbünden der Landwirtschaft und des Gewerbes“ auf Landesebene
herangezogen.
Quantifizierung des modifizierten Querschnittsindikators
- Ermittlung der Kennzahl „nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze je 100
landwirtschaftliche Arbeitsplätze im Unternehmensverbund“ anhand von 4
Fallbeispielen
(Fallstudie
auf
kommunaler
Ebene)
für
die
3
Untersuchungsgebiete der Repräsentativanalyse
- Kennzahl
“nichtlandwirtschaftliche
Arbeitsplätze/100
landwirtschaftlicher
Arbeitsplätze“ je Untersuchungsgebiet auf Grundlage o.g. Kennzahl sowie der
Gesamtzahl landwirtschaftlicher Arbeitsplätze in den Unternehmensverbünden
und aller Betriebe des Unternehmensgebietes
- Quantifizierung auf Landesebene auf der Grundlage der kalkulierten
landwirtschaftlichen Beschäftigungsmöglichkeiten
141
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q3.
In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das
Einkommensniveau der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu
verbessern?
Kriterium Q3-1.
Das Einkommen der landwirtschaftlichen Bevölkerung wurde als direkte
oder indirekte Auswirkung des Programms erhalten oder verbessert.
Indikator Q3-1.1.
Einkommen der auf direkte/ indirekte Weise begünstigten
landwirtschaftlichen Bevölkerung (EUR/ Person, Anzahl der betreffenden
Personen)
(a) davon Einkommen, das „Familienbetriebseinkommen“ ist (in %)
(b) davon Einkommen, das von Nicht –Familienarbeitskräfte der
landwirtschaftlichen Betriebe erwirtschaftet wurde (in %)
(c) davon Einkommen, das durch die Mehrfachtätigkeit der
Nebenerwerbslandwirte oder durch Erwerbstätigkeiten in
landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschaftet wurde, jedoch nicht der
Produktion von landwirtschaftlichen/ forstwirtschaftlichen
Grunderzeugnissen zuzuordnen ist
(in %)
(d) davon Einkommen, das indirekt das Resultat von Angebotseffekten
(supplier effects) ist (in %)
Vorbemerkung
Der Indikator, der auf die Einkommensstruktur (Familieneinkommen, Einkommen
von Nicht-Familien-AK und Nebenerwerbseinkommen) abstellt, steht unter den
strukturellen Bedingungen der Thüringer Landwirtschaft in engem Zusammenhang
mit der Rechtsform der Landwirtschaftsbetriebe.
Modifizierung des Querschnittsindikators
- Anzahl der betreffenden Personen nicht quantifizierbar aufgrund fehlender
Datengrundlage
- Betriebliches Einkommen entspricht der Kennzahl „Ordentliches Ergebnis +
Personalaufwand/AK“ (verfügbares Betriebseinkommen), weil der Anteil
Juristischer Personen und Personengesellschaften mehr als 40% der Thüringer
Testbetriebe einnimmt.
- (a) Unterindikator nur für Einzelunternehmen bewertbar; aus Gründen der einheitlichen Beurteilung aller Rechtsformen nicht sinnvoll.
- (b) Aus Buchführungsunterlagen nicht ableitbar.
- (c) Einkommen aus Mehrfachtätigkeit der Nebenerwerbslandwirte aus Buchführungsunterlagen nicht ableitbar.
Einkommen aus nichtlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben wird aus den Buchführungsunterlagen abgeleitet.
- (d) Unterindikator aus Buchführungsunterlagen nicht ableitbar und für EPLR
Thüringen nicht relevant.
Datengrundlage
- Buchführungsunterlagen
- Zahlungen des EPLR
 Ausgleichszulage für das benachteiligte Gebiet
 KULAP
142
-
 Ausgleichszahlungen für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
 Prämie für Erstaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen
Stichprobe: 253 Betriebe (27 % der LF Thüringens repräsentierend)
3 Betriebsgruppen: rechtsformenübergreifend, nach betriebswirtschaftlicher
Ausrichtung, innerhalb dieser sind Betriebe mit keinem, geringem, mittlerem,
hohem und sehr hohem Anteil von EPLR-Zahlungen am Unternehmensertrag
zusammengefasst worden.
143
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q3.
In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das
Einkommensniveau der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu
verbessern?
Kriterium Q3-2.
Das Einkommen der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung wurde als
direkte oder indirekte Auswirkung des Programms erhalten oder
verbessert.
Indikator Q3-2.1.
Einkommen
der
auf
direkte/indirekte
Weise
begünstigten
nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung (EUR/ Person, Anzahl der
betreffenden Personen)
(a) davon Einkommen, das im Sektor ländlicher Fremdenverkehr
erwirtschaftet wurde (in %)
(b) davon Einkommen, das mit lokalen Handwerkstätigkeiten/ Produkten
erwirtschaftet wurde (in %)
(c) davon Einkommen, das indirekt das Resultat von angebotsseitigen
Auswirkungen und von Multiplikatorwirkungen ist (in %)
Vorbemerkung
Die Datenlage der Thüringer Landesstatistik lässt es nicht zu, die potentiellen
Zusammenhänge nachzuweisen und entsprechend des vorgegebenen Indikators
quantitativ zu belegen.
144
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q4.
In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land/forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?
Kriterium Q4-1.
Die Produktivität wurde auf Grund des Programms verbessert und/oder die
Kosten wurden auf Grund des Programms in den wichtigsten
Produktionsketten gesenkt.
Indikator Q4-1.1.
Verhältnis von {Umsatzerlösen}
Produktionsketten (filières)
zu
{Kosten}
auf
den
wichtigsten
Vorbemerkungen
Das Ziel besteht darin, die Einflüsse von Ausgleichszulage und Beihilfen für
Agrarumweltmaßnahmen auf die Erzeugermärkte von landwirtschaftlichen
Produkten pflanzlicher und tierischer Herkunft zu bewerten. Die Wirkung weiterer,
die Marktposition direkt verbessernder Programme, z.B. Operationelles Programm
des
EAGFL/A, bleibt hier unberücksichtigt. Eine Überlagerung einzelner Programmwirkungen ist dadurch nicht auszuschließen.
Die Erfassung von Einzelwirkungen bedarf eines spezifischen, derzeit noch nicht zur
Verfügung stehenden Bewertungsverfahrens. Die Programme sind nicht auf eine
direkte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition ausgerichtet.
Synergie-Effekte können nur sehr schwer nachgewiesen werden.
Datengrundlage
Expertenbefragungen in Betrieben mit Inanspruchnahme betriebszweigbezogener
bzw. gesamtbetrieblicher Agrarumweltmaßnahmen.
Methode
Stichprobe:
je 5 befragte Betriebsleiter in A1-, A7-, B1- bzw. B22-Betrieben
Schwerpunkte der Befragung:
Kriterium
Indikatoren
Zielbefragung
1. Produktivitäts- und Kostenentwicklung
Verhältnis von Umsatzerlösen zu Kosten
Einbeziehung der Verarbeitung
und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
2. Marktpositionsentwicklung
Änderung der Wertschöpfung
je Produkteinheit
Qualitätsentwicklung
Marktpositionsentwicklung
Qualitätsaspekt
Nieschen- oder Standardprodukt
Homogenität
der
erzeugten
Qualitäten auf allen Stufen
3. Umsatz und Preisentwicklung
Änderung des jährl. Brutto- Entwicklung der Bruttoverkäufe
umsatzes, Preisentwicklung je auch bei verarbeiteten landw.
Einheit
standardisierter Erzeugnissen
Erzeugnisse
Trendabschätzungen und verbale Aussagen der betrieblichen Kompetenzträger
bilden die Basis der Befragungsergebnisse.
145
Auf statistisch übliche Auswertungsverfahren in der Zuordnung der Wirkungen eines
Förderprogramms auf festgelegte Kriterien kann in Folge der Überschneidung des
Fördermitteleinsatzes eines Betriebes nicht zurückgegriffen werden.
Modifizierung des Querschnittsindikators
Das Verhältnis von Umsatz zu Kosten auf den wichtigsten geförderten Stufen der
Erzeugung war mittels Expertenbefragung nicht zu quantifizieren und muss einer
Repräsentativanalyse im Rahmen der aktualisierten Halbzeitbewertung vorbehalten
bleiben. Alternativ erfolgt eine Beschreibung der Ausgangssituation und eine
Trendaussage zur Umsatz- und Kostenentwicklung im Zeitraum 1999 bis 2002 auf
der
Grundlage
einer
Expertenbefragung.
Die
Datengrundlage
aus
Jahresabschlüssen von Betrieben, die nur ein Produkt umsetzen, ist für eine
Repräsentativanalyse nicht ausreichend.
146
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q4.
In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land/forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?
Kriterium Q4-2.
Die Marktposition (Qualität usw.) der wichtigsten Produktionsketten
(filières) wurde auf Grund des Programms verbessert.
Indikator Q4-2.1.
Änderungen bei der Wertschöpfung
/forstwirtschaftlichen
Grunderzeugnisse
Produktionsketten (filières) (in %)
pro
in
Einheit
den
der landwichtigsten
Der Indikator ist nicht quantifizierbar, so dass nur auf eine indikative
Tendenzaussage aus der Expertenbefragung zurückgegriffen werden kann.
147
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q4.
In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land-/
forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?
Kriterium Q4-2.
Die Marktposition (Qualität usw.) der wichtigsten Produktionsketten
(filières) wurde auf Grund des Programms verbessert.
Indikator Q4-2.2.
Anteil der landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse, deren Qualität auf Grund
des Programms auf jeder Stufe der geförderten Produktionsketten (filières)
verbessert wurde (in %)
Der Indikator ist auf Landesebene nicht quantifizierbar und für die Bewertung des
EPLR ohne Relevanz.
148
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q4.
In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land-/
forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?
Kriterium Q4-2.
Die Marktposition (Qualität usw.) der wichtigsten Produktionsketten
(filières) wurde auf Grund des Programms verbessert.
Indikator Q4-2.3.
Hinweise auf eine verbesserte Marktposition (Beschreibung)
Die Hinweise auf eine Beeinflussung der Marktposition erfolgen anhand der
Expertenbefragungen.
149
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q4.
In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für land-/
forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?
Kriterium Q4-3.
Bei den in den wichtigsten Produktionsketten (filières) erzielten
Umsatzerlösen und Preisen wurde auf Grund des Programms eine positive
Entwicklung herbeigeführt.
Indikator Q4-3.1.
Änderungen beim jährlichen Bruttoumsatz in den wichtigsten geförderten
Produktionsketten (filières) (%)
Indikator Q4-3.2.
Entwicklung der Preise pro Einheit der standardisierten Erzeugnisse in den
wichtigsten geförderten Produktionsketten (filières) (%)
Der Indikator ist auf Landesebene nicht zu bewerten und für die Evaluation des
EPLR ohne Relevanz.
150
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q5.
In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung
der Umwelt beigetragen?
Kriterium Q5-1.
Durch die Kombination von Fördermaßnahmen (innerhalb der einzelnen
Kapitel und unter diesen), deren Schwerpunkt die Erzeugung/ Entwicklung
und/oder die Umwelt war/en, konnten positive Umweltwirkungen
herbeigeführt werden.
Indikator Q5-1.1.
Anteil der Fördermaßnahmen, die völlig/ überwiegend den Schutz oder die
Verbesserung der Umwelt zum Ziel haben (in % der Programmkosten, in %
der Projekte)
Vorbemerkung
Bei sämtlichen Agrarumweltmaßnahmen können positive Umwelteffekte
nachgewiesen werden. Hauptursachen dafür liegen in dem reduzierten
Produktionsmitteleinsatz, der Art der Bodenbedeckung und der Durchführung
spezieller Wirtschaftsweisen.
Alle Maßnahmen beinhalten eine Reduzierung oder den Verzicht der Anwendung
von Dünge- und Pflanzenschutzmittel, was zu positiven Umweltwirkungen führt.
Darüber hinaus verfolgt ein Großteil der Maßnahmen spezielle naturschutzfachliche
Zielstellungen. Auch die Förderung der Gebiete mit umweltspezifischen
Einschränkungen (NATURA 2000) zielt direkt auf die Erhaltung von
Lebensraumtypen ab.
Fördermaßnahmen des KULAP, die den Schutz oder die Verbesserung der Umwelt
zum Ziel haben:
Wirtschaftsweise
ökologischer Landbau
kontrolliert-integrierter Ackerbau
Extensivgrünland
Ackerrandstreifen
Dauerstilllegung
Extensivweiden
Spätschnittwiesen
Streuobstwiesen
Hecken- und
Windschutzpflanzungen
Flächen an Wasserspeichern
Zwischenstrukturen
Teichlandschaftspflege
Umwandlung Acker- in Grünland
KULAP
Boden- und
Gewässerschutz
A1
A7
B1, B2, B3
B41, B42
C1
C2
C3
C4
C5
C61
x
x
x
C64
C7
C9
B43/44
x
x
x
x
x
151
Arten- und
Landschaftssc
Biotopschutz
hutz
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Datengrundlage
- Repräsentativanalyse
Landesmonitoring
Grünland
(1.039
Dauerbeobachtungsflächen, 2000/01)
- Fallstudie „Vögel des Offenlandes“ (8 Gebietsausschnitte in der Thüringer Rhön,
2002)
- Fallstudie „Heckenvögel“ (8 Hecken bzw. -abschnitte im Thüringer
Ackerhügelland, 1999 - 2002)
- Fallstudie „Laufkäfer“ (36 Feldstücke in der Thüringer Rhön und im Thüringer
Ackerhügelland, 2002)
- Repräsentativanalyse „Segetalflora“ (102 Flächen in 4 Naturräumen, 2002)
- Fallstudie „Ackerrandstreifen“ (57 Flächen, vorwiegend Muschelkalkbergland und
Buntsandsteinhügelländer, 1997 - 2002)
- Fallstudie „Dauerstilllegung und Zwischenstrukturen“ (31 Flächen im Ackerhügelund Muschelkalkbergland, 2002)
- Fallstudie „Heuschrecken“ (180 Flächen, 2002)
- Fallstudie „Schmetterlinge“ (106 Flächen, 2002)
- Fallstudie „Wiesenbrüter-Monitoring“ (3 Gebiete 2000/02)
- Fallstudie „Landschaftsbild“ (4 Landschaftsausschnitte, 2002)
- Fallstudie „Schlagkartenauswertung“ (44 Betriebe, 2.075 Feldstücke, 2000 und
2001)
Methode
Die Umweltwirkungen werden in den Abschnitten VI.1.A-1. bis VI.3-3. dargestellt.
152
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q5.
In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung
der Umwelt beigetragen?
Kriterium Q5-1.
Durch die Kombination von Fördermaßnahmen (innerhalb der einzelnen
Kapitel und unter diesen), deren Schwerpunkt die Erzeugung/ Entwicklung
und/ oder die Umwelt war/en, konnten positive Umweltwirkungen
herbeigeführt werden.
Indikator Q5-1.2.
Anteil der Fördermaßnahmen mit solchen Produktions- und
Entwicklungsaspekten als Schwerpunkte, die positive Nebenergebnisse für
die Umwelt hervorgebracht haben (in % der Programmkosten, in % der
Projekte)
(a) davon Fördermaßnahmen, die dies auf Grund umweltfreundlicherer
Technologie bewirken (in %)
(b) davon Fördermaßnahmen, die dies auf Grund verbesserter
landwirtschaftlicher Praktiken oder durch Änderungen/Verbesserungen
der Bodennutzungsmuster bewirken (einschließlich Standorte/
Konzentration von Vieh) (in %)
Fördermaßnahmen mit positiven Nebenwirkungen für die Umwelt:
Fördermaßnahme
Umweltwirkung
Erstaufforstung
bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen -
CO2-Bindung im Holzvorrat
Ressourcenschutz Landschaft
Baumartenvielfalt
Habitatvielfalt
Ausgleichszahlungen
benachteiligte Gebiete
Pflanzenschutzmitteleinsatz
nach
spezifischen
Schwellenwerten
(V.4.A-1.3.)
Umweltfreundliche Landnutzung (V.4.A-1.1.)
Düngung < 170 kg/N/ha/a
(V.4.A-1.2.)
für -
153
(VIII.1.B-1.)
(VIII.2.C-2.)
(VIII.3.A-1.)
(VIII.3.A-2.)
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q5.
In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung
der Umwelt beigetragen?
Kriterium Q5-1.
Durch die Kombination von Fördermaßnahmen (innerhalb der einzelnen
Kapitel und unter diesen), deren Schwerpunkt die Erzeugung/ Entwicklung
und/oder die Umwelt war/en, konnten positive Umweltwirkungen
herbeigeführt werden.
Indikator Q5-1.3.
Anteil
der
Fördermaßnahmen,
die
negative
Umweltwirkungen
hervorgebracht haben (in % der Programmkosten, in % der Projekte)
(a) davon Fördermaßnahmen während der Gründungs-/ Investitions-/
Bauphase (in %)
(b) davon Fördermaßnahmen während der Betriebsphase (in %)
Datengrundlage
- Repräsentativanalyse
Landesmonitoring
Grünland
(1.039
Dauerbeobachtungsflächen, 2000/01)
- Repräsentativanalyse „Segetalflora“ (102 Flächen in 4 Naturräumen, 2002)
- Fallstudie „Schlagkartenauswertung“ (44 Betriebe, 2.075 Feldstücke, 2000 und
2001)
Es wurden keine negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt
festgestellt.
154
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q5.
In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung
der Umwelt beigetragen?
Kriterium Q5-2.
Die Muster der Bodennutzung (einschließlich der Standorte/ Konzentration
von Viehbeständen) wurden erhalten oder haben sich in einer
umweltfreundlichen Weise entwickelt.
Indikator Q5-2.1.
Anteil der Flächen innerhalb eines Gebiets, die in den Anwendungsbereich
des Programms fallen und auf denen im Rahmen des Programms
vorteilhafte Änderungen der Bodennutzung herbeigeführt (oder negative
Änderungen vermieden) wurden (in %)
(a) davon Flächen, die Dauerkulturen betreffen (Grünland, Obstflächen,
Holzflächen …) (in %)
(b) davon Flächen, die den Ackerbau betreffen (ökologischer Landbau,
Fruchtfolgen) (in %)
(c) davon Fläche, die nicht bewirtschaftet werden oder fast naturbelassen
sind (in %)
Vorbemerkung
Im Anwendungsbereich des EPLR lassen sich aufgrund der Fördermaßnahmen
folgende Gebiete räumlich abgrenzen:
(1) Thüringen:
Agrarumweltmaßnahmen
(2) NATURA 2000-Gebiet: Ausgleichszahlung
(3) Benachteiligtes Gebiet: Ausgleichszulage
Datengrundlage
- Bewilligungsdateien
Ermittlung des Flächenumfanges
Indikator
Kategorie
Fläche
mit
vorteilhafter
Bodennutzung im Gebiet
gesamt
 Flächen
im
benachteiligten
Gebiet
und
Agrarumweltmaßnahmen
(KULAP)
sowie
Erstaufforstungsflächen außerhalb dieses Gebietes
a) Dauerkulturen
 Flächen im benachteiligtem Gebiet mit Dauerkulturen
 Erstaufforstung
 Agrarumweltmaßnahmen außerhalb des benachteiligten
Gebietes:
- Extensivgrünland (B1 - B4, C3 - C5)
- Dauerstilllegung/Zwischenstrukturen (C2, C7)
- Obst-, Wein- und Hopfen (A1, A4)
- Teichlandschaftspflege (C9)
b) Ackerbau
 Agrarumweltmaßnahmen
- ökologisch und kontrolliert-integrierter Anbau (A1, A4, A7)
- Ackerrandstreifen (C1)
 Ackerflächen im benachteiligtem Gebiet
c) nicht bewirtschaftete Flächen  Agrarumweltmaßnahmen
- Dauerstilllegung (C2)
- Zwischenstrukturen (C7)
- Hecken- und Schutzpflanzungen (C61)
- Flächen an Wasserspeichern (C64)
155
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q5.
In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung
der Umwelt beigetragen?
Kriterium Q5-3.
Die nicht nachhaltige fortgesetzte Nutzung bzw. Verschmutzung der
natürlichen Ressourcen wurde unterbunden oder minimiert.
Indikator Q5-3.1.
Anteil der Wasserressourcen, denen auf Grund des Programms geringere
Mengen entnommen (oder höhere Mengen zugeführt) wurden (in %)
(a) davon Wasserressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher
(oder forstwirtschaftlicher) Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)
siehe Indikator VI.1.C-1.1.
156
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q5.
In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung
der Umwelt beigetragen?
Kriterium Q5-3.
Die nicht nachhaltige fortgesetzte Nutzung bzw. Verschmutzung der
natürlichen Ressourcen wurde unterbunden oder minimiert.
Indikator Q5-3.2.
Anteil der Wasserressourcen, die auf Grund des Programms weniger
verschmutzt wurden oder deren Verschmutzungsgrad zumindest stabilisiert
werden konnte (in %)
(a) davon Wasserressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher
(oder forstwirtschaftlicher) Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)
Vorbemerkung
Für die Beantwortung dieses Indikators werden die Flächen herangezogen, auf
denen förderbedingt weniger bzw. keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel
ausgebracht werden. Das betrifft im Rahmen des EPLR Thüringen die Programme
KULAP, Ausgleichszahlungen für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
sowie Erstaufforstung. Als Indikator wird die potentielle Grundwasserneubildung
verwendet.
Datengrundlage
- Karte der potentiellen Grundwasserneubildung Thüringens aus GEOFEM 1
(TLUG)
- Karte der Nutzungs- und Biotoptypenkartierung Thüringens (TLUG, 1995)
- Karte der Gemeindegrenzen (TLUG, 2002)
- Anträge auf Agrarförderung
Vorgehensweise
- GIS-gestützter Verschnitt der Karten und Berechnung der jährlichen potentiellen
Grundwasserneubildung in mm/ha auf Gemeindeebene (gewogenes
Flächenmittel)
- Berechnung der LF (gefördert/nicht gefördert) in den Gemeinden als Mittelwert
von den beiden unterschiedlichen Datenquellen (Anträge auf Agrarförderung,
Nutzungs- und Biotoptypenkartierung)
- Berechnung der potentiellen Menge Grundwasser in t (1mm/qm = 10 t/ha) für
jede Gemeinde Thüringens
- Berechnung der potentiellen Menge Grundwasser in t auf dem geförderten
Flächenanteil jeder Gemeinde Thüringens
1
Computerprogramm nach GABRIEL et.al.(1989): Das Grundwasser - Einfluß der landwirtschaftlichen
Produktion. Hrsg.: Wasserwirtschaftsdirektion Saale/Werra, Forschungsbereich Erfurt.
157
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q5.
In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung
der Umwelt beigetragen?
Kriterium Q5-3.
Die nicht nachhaltige fortgesetzte Nutzung bzw. Verschmutzung der
natürlichen Ressourcen wurde unterbunden oder minimiert.
Indikator Q5-3.3.
Entwicklung der jährlichen Mengen an Emissionen von Treibhausgasen
(Tonnen von Kohlendioxidäquivalenten), die auf das Programm
zurückzuführen sind (ungefähre Schätzungen)
(a) davon Emissionen in Form von Kohlendioxid (in %)
(b) davon Emissionen in Form von Stickoxiden (in %)
(c) davon Emissionen in Form von Methan (in %)
Vorbemerkung
Zur Beantwortung dieses Querschnittsindikators werden nur die Auswirkungen des
KULAP-Programms quantifiziert, da hier im Gegensatz zu benachteiligten und FFHGebieten konkrete, inputreduzierte Bewirtschaftungsvorgaben bestehen.
Datengrundlage
- Repräsentativanalyse
Landesmonitoring
Dauerbeobachtungsflächen, 2000/01)
- Betriebsanalysen von 5 KUL-Betrieben
- Nährstoffvergleiche von 185 Betrieben in Thüringen
Grünland
(1.039
Berechnungsgrundlage
Die Berechnung für das Grünland berücksichtigt nur Treibhausgase (THG)Emissionen, die direkt als Folge der Flächenbewirtschaftung entstehen.
Auf dem Ackerland sind die Maßnahmen A1 und A7 nicht flächen- sondern
betriebsbezogen, so dass hierfür die Emissionen der Betriebsbewirtschaftung die
Berechnungsgrundlage bilden.
Bewertet werden somit Emissionen durch
- CO2 [direkte Emissionen durch Treibstoffverbrauch und indirekte Emissionen
durch Synthesevorleistungen - N-Mineraldünger und Sonstiges (PSM, P, K, Ca,
Futtermittel-, Saatgutzukauf)]
- N2O (N aus Mineraldünger-, Org. N, symbiontische N-Bindung, Ernterückstände)
- CH4 (ruminal und Wirtschaftsdünger)
Ausgewiesen werden sowohl der mengenmäßige Anteil der einzelnen THG als auch
die gesamte THG-Emission, ausgedrückt in CO2-Äquivalenten. Zur Umrechnung
dienen die GWP1-Faktoren der IPCC2 (1995): CO2 = 1; CH4 = 21; N2O = 310.
Richtwerte:
1 kg min. N = 39 MJ * 56 g CO2/MJ = 2,2 kg CO2- Äquivalent
1 kg N (min., org., symbiontisch, Ernterückstände) * 0,016 = 16 g N2O * 310 = 5 kg CO2-Äquivalent
1 ha Weide = 30 kg N/ha (symbiont. N-Bindung) * 0,016 = 0,48 kg N2O * 310 = 150 kg CO2- Äquivalent
1 GV Weide ~ 110 kg N-Ausscheidung*0,6 = 66 kg N*0,016 =1,05 kg N2O * 310 = 330 kg CO2- Äquiva.
1 GV Weide ~ 120 kg CH4 * 21 = 2500 kg CO2-Äquivalent
1 l Diesel = 3,4 kg CO2- Äquivalent
1 kg Diesel = 4,0 kg CO2- Äquivalent
1
2
Global Warning Potential
Intergovernmental Panel on Climate Change
158
Von folgenden Prämissen wurde ausgegangen:
Ackerland
Wirtschaftsweise
KULAP
GV/ha
Mineral-N
Organ. N
Symbiont. N
Nges. Diesel
(kg/ha)
Ökologisch1)
A1
0,52
-
35
35
70
100
kontrolliert-integriert
A7
0,65
55
46
24
125
85
kontrolliert-integriert
A4
0,52
55
46
24
125
85
Ackerrandstreifen
C1
-
-
-
11
11
-
Dauerstilllegung
C2
-
-
-
24
24
-
Dämme, Uferränder,
Hecken
C6
-
-
-
30
30
-
Zwischenstrukturen
C7
-
-
-
24
24
-
-
0,52
132
34
11
177
90
konventionell
1) gilt für Ackerland und Grünland
Grünland
Wirtschaftsweise
KULAP
Besatz Weidetage Weideanteil GV-Weidetg. Mineral-N
(GV/ha)
(d/a)
(%)
(GV/ha*a)
(kg/ha)
Grünlandextensivierung B1
0,76
166
40
0,14
26
Extensive Weidenutzung, B22, C51
Streuobstwiesen
1,22
135
80
0,36
25
Schafweiden
B232
0,24
147
100
0,10
15
Ackerlandumwandlung
B41/B42
1,26
133
40
0,18
28
B43/B44
1,26
133
40
0,18
-
Streuobstwiesen
C52
1,12
180
20
0,11
-
konventionell
-
1,20
166
40
0,55
80
Extensive Wiese
B3
-
-
-
-
18
Magerwiesen
C4
-
-
-
-
-
konventionell
-
-
-
-
-
80
Magerweiden Rinder
C33, C34
1,12
180
20
0,11
-
Magerweiden Schafe
C312, C313
0,24
155
80
0,08
-
konventionell
-
1,20
166
40
0,55
-
159
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q5.
In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung
der Umwelt beigetragen?
Kriterium Q5-4.
Die Landschaften des ländlichen Raums wurden erhalten oder verbessert.
Indikator Q5-4.1.
Anteil der Flächen innerhalb eines Gebiets, die in den Anwendungsbereich
des Programms fallen und auf denen im Rahmen des Programms
vorteilhafte Änderungen der Landschaften herbeigeführt (oder negative
Änderungen vermieden) wurden (in %)
(a) davon Flächen, die jeweils wie folgt zu klassifizieren sind:
- Kohärenz der Landschaft (in %);
- Unterschiedlichkeit der Landschaft (Homogenität/ Vielfalt) (in %)
- kulturelle Eigenart (in %)
(b)
davon
Flächen,
die
Dauerkulturen
betreffen
(Grünland,
Obstbaumflächen, Holzflächen…) (in %)
Vorbemerkung
- Positive Wirkungen der Agrarumweltmaßnahmen werden in den Abschnitten
VI.3-1.1., VI.3-2.1., VI.3-3.1. und VI.3-4.1. beschrieben, die der Erstaufforstung
im Abschnitt VIII.2.B-3.1.
- Unter der Zielstellung „Erhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung“
tragen auch alle geförderten Flächen im benachteiligtem Gebiet zur Vermeidung
negativer Veränderungen bei, weil die landwirtschaftliche Nutzung
aufrechterhalten wurde.
Datengrundlage
- Bewilligungsdateien
- Fallstudie „Schlagkartenauswertung“ (44 Betriebe, 2.075 Feldstücke, 2000 und
2001)
Ermittlung des Flächenumfanges
Indikator
Kategorie
geförderte Fläche mit vorteilhaften Änderungen
bzw. Vermeidung von negativen Änderungen der
Landschaften
davon
a) Flächen mit Beitrag zur
o Kohärenz
benachteiligtes
Gebiet
Agrarumweltmaßnahmen
(KULAP)
Erstaufforstungsflächen
o Unterschiedlichkeit
o kulturelle Eigenart
davon
b) Dauerkulturen
und
und
Ackerbau
extensiv,
Grünland
extensiv,
Dauerstilllegung/Zwischenstrukturen, Pflege von
LF (siehe VI.3-1.1.)
siehe VI.3-2.1. zuzüglich geförderte Flächen im
benachteiligtem Gebiet mit Fruchtarten unter
10 % Anbauanteil an der AF
siehe VI.3-3.1. zuzüglich geförderte Ackerflächen
im benachteiligtem Gebiet mit Festmistdüngung
- Teich-Landschaftspflege (C9)
- Extensivgrünland (B1 - B4, C3 - C5)
- Dauerstilllegung/Zwischenstrukturen (C2, C7)
- Obst-, Wein und Hopfen (A4, A1)-anteilig
- geförderte Flächen mit Dauerkulturen im
benachteiligtem Gebiet
- Erstaufforstung
160
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q6.
In welchem
Maximierung
beigetragen?
Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur
der beabsichtigten Auswirkungen des Programms
Kriterium Q6-1.
Die Fördermaßnahmen sind aufeinander abgestimmt worden und ergänzen
einander, damit durch das Zusammenspiel und die Wechselwirkung der
verschiedenen Facetten der Probleme oder Möglichkeiten, die die
Entwicklung des ländlichen Raums mit sich bringt, Synergieeffekte
entstehen.
Indikator Q6-1.1.
Häufigkeit des Vorkommens von Gruppen/ Kombinationen von
Maßnahmen/ Projekten innerhalb einzelner Kapitel/ kapitelübergreifender
Natur, deren Schwerpunkte die Probleme und Möglichkeiten sind, die sich
im Hinblick auf die Entwicklung des ländlichen Raums ergeben, und zwar
(I) auf verschiedenen Ebenen der land-/ forstwirtschaftlichen
Produktionsketten (filières); (II) bei den verschiedenen Aspekten
bestimmter Engpässe und/ oder (III) in Bezug auf die gemeinsame
Schaffung einer kritischen Masse (in %)
Vorbemerkung
Der EPLR enthält keine Maßnahme zur Förderung eines Marktproduktes aus
landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen, so dass diesbezügliche Synergieeffekte
nicht quantifiziert werden können. Aus verschiedenen Maßnahmekombinationen
ergeben sich jedoch positive Umweltwirkungen.
Datengrundlage
- EPLR Thüringen
Konventionen
- Synergie-Effekte werden nur für ökologische Wirkungen bewertet.
- Synergie-Effekte ergeben sich beim EPLR nur aus Kombination der Primärproduktion-Ebenen Einzelfläche und Gesamtbetrieb bzw. Betriebszweig.
Herleitung der Ergebnisse
Unterindikator
(I)
(II)
Engpaß
Maßnahmenkombination
-
KULAP-Maßnahmen bzw. Untermaßnahmen (spezielle Wirtschaftsweise,
betriebszweig-, bzw. einzelflächenbezogen) und Ausgleichszulage im
benachteiligten Gebiet (Gesamtbetrieb) / FFH Ausgleichszahlung bzw.
-
KULAP- betriebszweig- bzw. betriebsbezogen und KULAP-Einzelflächenmaßnahmen bzw. Untermaßnahmen
KULAP-Maßnahmekombination auf Betriebsebene
-
Erhaltung der auf Schafbeweidung angewiesenen Biotope/Habitate
-
Erhaltung der Feuchtwiesen
-
Erhaltung der auf Mahd angewiesenen Bergwiesen
KULAP-Maßnahmenkombinationen auf Betriebsebene
(III)
Schaffung einer - Aufrechterhaltung der flächendeckenden Pflege der wertvollen Mager- und
kritischen Masse
Trockenstandorte
-
Aufrechterhaltung der Pflege der wertvollen Bergwiesen
-
Sicherung der Nutzung vorhandenen Feuchtgrünlandes
-
Sicherung der Nutzung der Wiesenbrütergebiete
161
Unterindikator
Maßnahmenkombination
-
Erhaltung der wertvollen Streuobstwiesen
-
Entwicklung von Flächen mit wertvoller Segetalflora
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q6.
In welchem
Maximierung
beigetragen?
Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur
der beabsichtigten Auswirkungen des Programms
Kriterium Q6-2.
Das Programm wurde insbesondere durch diejenigen (landwirtschaftlichen
Betriebe, Unternehmen, Vereinigungen...) in Anspruch genommen, die den
größten Bedarf an der Entwicklung des ländlichen Raums in dem Gebiet
haben, das in den Anwendungsbereich des Programms fällt, und/ oder die
das größte Potenzial hierfür mit sich bringen (natürliche oder juristische
Personen, die bedürftig/ fähig sind oder die tragfähige Projekte ins Leben
gerufen haben …), und zwar auf Grund einer Kombination von
Durchführungsbestimmungen
wie
etwa
(I)
Publizität
der
Fördermöglichkeiten,
(II)
Kriterien
der
Zuschussfähigkeit,
(III)
Differenzierung der Prämien und/ oder (IV) Verfahren/ Kriterien zur
Auswahl von Projekten sowie (V) das Vermeiden unnötiger Verzögerungen
auf Grund des bürokratischen Verwaltungsaufwands und unnötiger Kosten
hierfür zu Lasten der Begünstigten.
Indikator Q6-2.1.
Wichtige Typen der direkten Begünstigten und der Marktteilnehmer (z.B.
landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen, Verbände, Netze; Eigentümer/
Inhaber, Verarbeiter/ Vermarkter; Ackerbau/ Grünlandwirtschaft; kleine/
große juristische Betriebe), die an dem Programm teilgenommen haben
(Typologie)
Vorbemerkungen
Die Programme des Kapitel V werden nicht in die Auswertung einbezogen. In den
benachteiligten Gebieten sind die möglichen Produktionsverfahren standortabhängig
und infolge der Gebietsabgrenzung nach besonderen standörtlichen Bedingungen
wird indirekt die Teilnahme der verschiedenen Betriebstypen bestimmt.
Die Betriebsstruktur in Thüringen hat zur Folge, dass in Gebieten mit
umweltspezifischen Einschränkungen meistens nur einzelne Flächen der Betriebe
betroffen sind. Diese Einzelflächen sind für die Produktionsstruktur und damit für den
Betriebstyp nicht ausschlaggebend.
Datengrundlage
- Anträge auf Agrarförderung
- Repräsentativanalyse (148 Betriebe in 6 Landkreisen);
siehe auch Indikator V.3-1.1.
Herleitung der Ergebnisse
Zur Erfassung der wichtigsten, direkt Begünstigten erfolgt die Aggregierung
verschiedener Betriebstypen zu Betriebstyp-Gruppen (Tabelle Q.6-2.1./01).
Tabelle Q.6-2.1./01:
Aggregierung von Betriebstypen zu Betriebstyp-Gruppen
Betriebstyp-Gruppe
Inhalt
Spezialbetrieb – Marktfrucht
MIN, MEX
Verbundbetrieb1)
MF, MV, FM, FV
Spezialbetrieb – Milchvieh
FMI
Spezialbetrieb – Mutterkuh
MUK
162
Spezialbetrieb – Schaf
Dauerkulturbetrieb
SHA
DM, DF, DOB, MD, FD
1) mit unterschiedlichen Anteilen der Zweige Marktfrucht bzw. Futterbau
Die Zusammenhänge zwischen Inanspruchnahme der Maßnahmen und den
Durchführungsmechanismen werden anhand einer Repräsentativanalyse in 148
landwirtschaftlichen Betrieben in 6 Landkreisen Thüringens abgeleitet.
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q6.
In welchem
Maximierung
beigetragen?
Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur
der beabsichtigten Auswirkungen des Programms
Kriterium Q6-2.
Das Programm wurde insbesondere durch diejenigen (landwirtschaftlichen
Betriebe, Unternehmen, Vereinigungen...) in Anspruch genommen, die den
größten Bedarf an der Entwicklung des ländlichen Raums in dem Gebiet
haben, das in den Anwendungsbereich des Programms fällt, und/ oder die
das größte Potenzial hierfür mit sich bringen (natürliche oder juristische
Personen, die bedürftig/ fähig sind oder die tragfähige Projekte ins Leben
gerufen haben …), und zwar auf Grund einer Kombination von
Durchführungsbestimmungen
wie
etwa
(I)
Publizität
der
Fördermöglichkeiten,
(II)
Kriterien
der
Zuschussfähigkeit,
(III)
Differenzierung der Prämien und/ oder (IV) Verfahren/ Kriterien zur
Auswahl von Projekten sowie (V) das Vermeiden unnötiger Verzögerungen
auf Grund des bürokratischen Verwaltungsaufwands und unnötiger Kosten
hierfür zu Lasten der Begünstigten.
Indikator Q6-2.2.
Hinweise darauf, dass den direkten Begünstigten/ Marktteilnehmern
unnötige Verzögerungen oder Kosten erspart geblieben sind bzw. das
Entstehen solcher Verzögerungen oder Kosten unterbunden wurde
(Beschreibung)
Datengrundlage
- EPLR Thüringen
- KULAP 2000 - Förderrichtlinie des Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt. Thüringer Staatsanzeiger 26/2003, Seite 1203 ff.
163
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q6.
In welchem
Maximierung
beigetragen?
Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur
der beabsichtigten Auswirkungen des Programms
Kriterium Q6-3.
Die Hebelwirkungen sind durch eine Kombination der Kriterien für die
Zuschussfähigkeit,
der
Prämiendifferenzierung
oder
durch
Verfahren/Kriterien für die Auswahl von Projekten maximiert worden.
Indikator Q6-3.1.
Hebelsatz = Verhältnis von {Gesamtausgaben der direkten Begünstigten
für Fördermaßnahmen} zu {Kofinanzierung der öffentlichen Hand}
Die Beantwortung des Indikators wird als nicht sachdienlich erachtet, weil die im
EPLR Thüringen enthaltenen Programme ausschließlich Beihilfen / Zuschüsse für
standortbezogene Benachteiligung oder entgangenen Nutzen gewähren. Das
Hebelsatz als Verhältnis von Gesamtausgaben der direkt Begünstigten für
Fördermaßnahmen zur Kofinanzierung der öffentlichen Hand ist deshalb nicht
quantifizierbar.
164
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q6.
In welchem
Maximierung
beigetragen?
Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur
der beabsichtigten Auswirkungen des Programms
Kriterium Q6-4.
Überflüssige Auswirkungen sind durch die Kombination der Kriterien für die
Zuschussfähigkeit, die Prämiendifferenzierung oder durch die Verfahren/
Kriterien für die Auswahl von Projekten vermieden worden.
Indikator Q6-4.1.
Hinweise auf Mitnahmeeffekte (Beschreibung und annäherungsweise
Quantifizierung)
Vorbemerkung
Als Kriterium zur Beurteilung eventueller Mitnahmeeffekte werden die
Zuschussfähigkeit, Beihilfedifferenzierung und die Auswahl der Maßnahmen
herangezogen.
165
Kapitelübergreifende Bewertungsfragen
Frage
Q6.
In welchem
Maximierung
beigetragen?
Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur
der beabsichtigten Auswirkungen des Programms
Kriterium Q6-5.
Vorteilhafte indirekte Auswirkungen (insbesondere auf der Angebotsseite)
sind maximiert worden.
Indikator Q6-5.1.
Hinweise auf Maßnahmen/Projekte, die zu
Auswirkungen geführt haben (Beschreibung)
Datengrundlage
- Fallstudie in 4 Verwaltungsgemeinschaften
- Repräsentativanalyse in 148 landwirtschaftlichen Betrieben
- Statistisches Jahrbuch 1999
166
vorteilhaften
indirekten
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