Des ehemaligen - OTTOBEUREN MACHT GESCHICHTE

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Des ehemaligen
Reichsstiftes Ottenbeuren
Benediktiner Ordens
in Schwaben
Sämmtliche Jahrbücher,
in Verbindung mit der allgemeinen
Reichs- und der besondern
Geschichte Schwabens
diplomatisch, kritisch, und chronologisch
in drei Bänden bearbeitet,
sammt zwei Einleitungskapiteln
über das älteste Schwaben,
von
P. Maurus Feyerabend,
Benediktiner, und Prior des ehemaligen Reichsstifts.
Erster Band
vom J. 764. bis 1106.
Ottenbeuren durch Joh. Baptist Ganser
1813.
Videte, quoniam non mihi soli lavoravi, sed omnibus exquirentibus veritatem. Ecclesiast. Cap.24.
Sehet; ich arbeitete nicht einzig für mich, sondern für
alle, welche der Wahrheit nachforschen.
Vorrede.
ach dem äußerst traurigen Zerfalle aller Stifter Deutschlands, welche ehedem mit so vielem Glanze und Ruhme bestanden, und wovon ehedem ein
grosser Theil des deutschen Adels, und des bürgerlichen Mittelstandes lebte,
hat es der Wirbel der Zeiten dahin gebracht, daß es bloß der Geschichte noch
vorbehalten bleibt, ob dieselben in dem Andenken der Nachwelt noch leben,
oder aber, was etwa ihre Feinde wünschen, in der Nacht einer ewigen Vergessenheit dahin schwinden sollen. Unverdient, ganz unverdient würde sie das
letztere Loos treffen; indem jeder Gelehrte weiß, was die geistlichen Körperschaften für die Wissenschaften überhaupt, und für die Erhaltung, und
Fortsetzung der Geschichte,
I
beII
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besonders die Mönche aus dem Orden des heiligen Benedikts, welcher mehr
als vier Jahrhunderte lang in den abendländischen Reichen, und Provinzen
ohne andere Ordensgesellschaften allein bestand, gethan und geleistet
haben. Nein; der weit vernünftigere Theil des heutigen Zeitalters wünscht vielmehr, daß die Urkunden, und Schriften der deutschen Stifter an das Tageslicht
treten, und jene Lücken in der vaterländischen Geschichte ganz ausfüllen,
derer noch sehr viel zu finden sind, besonders in der Geschichte Schwabens,
die wegen schüchterner Zurückhaltung, und Verheimlichung der Archivurkunden sehr sparsam und mager bearbeitet worden ist.
Diejenigen Stifter, welche sich in den ältesten Zeiten um die schwäbische Geschichte, wie um andere Wissenschaften, meistens verdient gemacht
hatten, waren unstreitig St. Gallen, Reichenau, und St. Blasien; wie die noch
vorhandenen Werke des ältern, und jüngern Eginhard, Heppidans, u. anderer
mehrerer aus den Stifte St. Gallen - Hermann
des
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des Kontrakten aus dem Stifte Reichenau, und des Otto von St. Blasien beweisen; alle andere bleiben im Vergleiche diesen zurück, und, wenn sie auch
unter den Ihrigen gelehrte, und geschickte Männer zählten, welche die Hausgeschichte fleißig, und aus den besten Quellen bearbeiteten, so kamen doch
ihre stillen Arbeiten niemals zur Kenntniß des Publikums, und die schwäbische
Geschichte gewann nicht dadurch.
Eben so verhielt sich die Sache mit dem hiesigen Stifte. Es mangelte
Ottenbeuren von der Stiftungszeit an nicht an solchen Männern, welche sich
mit gelehrten Arbeiten für die Nachwelt beschäftigten, und manche Beiträge
zur Beleuchtung der vaterländischen Geschichte hätten liefern können; es
blieben aber diese Schäze immer im Geheimen verborgen, und erst nach tausend zwei Jahren trat bei Gelegenheit der tausendjährigen Jubelfeier eine
ottenbeurische Druckschrift unter dem Titel an’s Licht: D a s v o n d e r
gottseligen Milde Silachs gestif tete
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tete, durch weise Regierung würdigster Vorsteher erhaltene,
durch ausnehmende Freigebigkeit der höchsten, und ansehn lichsten Gutthäter verherrlichte tausendjährige Ottenbeuren,
oder Beschreibung der Stiftung, Erhaltung, und Wachsthumes
des uralten, und befreieten Reichsstiftes , und Gotteshauses
Ottenbeuren. In dem Jahre 1766. Ottenbeuren gedruckt durch
K a r l J o s e p h W an k e n m i l l e r – Ein Werk, wozu man dem gewiß gründlich
gelehrten Verfasser* einen Zeitraum von mehrern Jahren hätte gönnen und
anweisen sollen, welches aber nicht geschah. Unter so vielen und grossen
Anstalten zur tausendjährigen Feier, und zur Einweihung des neu erbauten
prächtigen Tempels gerieth man zu spat und aller
letzt
* Dieser war P. Augustin Bayrhamer, mein Lehrer im geistlichen Rechte, ein Mann,
von dessen literarischen Kenntnissen, und unverdrossenem Fleisse sich bei einem
weitern, und der Wichtigkeit der Arbeit angemessenern Zeitraume gewiß vieles hätte
erwarten lassen.
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letzt auf den Gedanken, zur Kenntniß des Publikums eine Geschichte des
uralten Stiftes bearbeiten zu lassen, und hiezu bis zur Eröffnung der Feierlichkeit, während welcher die Abdrücke unter die hohen, und ansehnlichen Fremden sollten vertheilet werden, übrigten kaum noch einige Wochen. In einem so
kurzen Zeitraum beschränkt, was konnte nun wohl der emsigste Mann mehr
thun, was dem Publikum mehr liefern, als bloß von den erlebten Zeiten eines
mehr, als tausendjährigen Stiftes eine sehr unvollkommene, und bloß oberflächliche Ansicht, wodurch die vaterländische Geschichte sehr wenig gewann,
der Erwartung der Gelehrten auf keine Weise entsprochen, und selbst die
Wißbegierde des Publikums nicht befriediget wurde? Sehr wenig, dachte ich
öfter bei mir, ist mit einer übereilten, sehr unvollständigen, und bloß oberflächlichen Arbeit für die Verewigung eines so alten, und würdigen Ordenshauses,
und sehr wenig damit für die Geschichte Oberschwabens gethan. Ottenbeuren, dessen Alter bis in
die
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die Mitte des achten Jahrhunderts zurück geht – das schon früher ein ziemlich
hohes Menschenalter erreichte, ehe das deutsche Reich zu einer Selbständigkeit kam – das von jeher Männer nährte, die sich in allen Jahrhunderten durch
hohe Kenntnisse, und Wissenschaften, durch Heiligkeit, Tugend und Frömmigkeit, und durch Gründung, und Beförderung gemeinnütziger Anstalten zum
Beßten der Kirche sowohl, als des Staates treflichst und vorzüglichst auszeichneten – das von seinem Entstehen bis zu seiner Auflösung von fünf und
fünfzig Aebten regiert wurde, welche alle, kaum vier, oder fünf Miethlinge
ausgenommen, kluge Haushälter, wahre Tugendbeispiel, gewandte, und emsige Geschäftsmänner, standhafte Vertheidiger der manchesmal sehr feindlich
angefallenen Stiftsrechte, rastlose Beförderer der erbaulichen Ordnung, und
Klosterzucht, und liebenswürdige Väter ihrer Mitbrüder so wohl, mit denen sie
lebten, als der untergebenen Volksgemeinden waren, für derer geistliche, und
zeit-
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zeitliche Wohlfart sie wachten und sorgten; ein solches Stift verdient ein besseres Denkmal, ein Denkmal, das dauerhafter, als Granit, und Erzt ist: so
dachte ich öfter, und konnte mich des Entschlusses bei einer ruhigen, und
geschäftlosen Musse nicht länger erwehren, Hand an das Werk zu legen, eine
neue Geschichte aus guten Quellen zu bearbeiten, und so nicht nur zur vaterländischen Geschichte einige wichtige Beiträge zu liefern, sondern mich auch
einigermassen, der hohen, mir stets unvergeßlichen Dankbarkeitspflicht gegen
ein Haus zu erledigen, das mich mit eilf Jahren unter seine Zöglinge aufnahm,
gegen geringe Dienste, die ich als Singknab leistete, mit Speise, Trank und
Kleidung unentgeltlich versah, meine Jugendjahre gütigst und weisest leitete,
und nach der unverdienten Aufnahmen in seine Ordensgemeinde meine in der
Klosterordnung vollstreckte viele Jahre wahrhaft beglückte, und wahrhaft
beseligte.
Diese Arbeit worauf ich mehrere Jahre verwendete, erscheint nun im Of
fe-
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fenen unter der Aufschrift: d e s e h e m a l i g e n R e i c h s s t i f t s O t t e n b e u r e n
Benediktiner Ordens in Schwaben sämmtliche Jahrbücher in
Verbindung mit der allgemeinen Reichs - und der besondern
Geschichte Schwabens diplomatisch, kritisch, und chronolog i s c h b e a r b e i t e t – Ich sehe nicht, warum es mich bei dieser Aufschrift
einer Silbe gereuen soll.
Das Werk rückt in einem gleichen Schritte vom Anfang bis zum Ende
nach einer sichern Zeitrechnung, die ich zum Grunde legte, voran. Diese Zeitrechnung nennt man die k a i s e r l i c h e , und sie ist, wenigsten vom achten
Jahrhundert an, nach dem Urtheile der Gelehrten aus allen übrigen nicht nur
die allerrichtigste, und bestimmteste, sondern auch vorzüglich diejenige, welche den wenigsten Zweifeln, und Zänkereien unterliegt. Bei diesem allmäligen
Fortschreiten der Zeiten, und Jahre gewinnt die Aufmerksamkeit des Lesers
nicht wenig. Denn, da sich alle denkwürdigere Bege-
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gebenheiten in einem bestimmten Zeitraume angefangen, und geendiget
haben, so gibt es für die Geschichte keine, der Natur der Sache mehr angemessene Ordnung, als eben die chronologische, welche für das Gedächtnis
des Lesers eben so viele Marksteine gleichsam festsetzt, als viele den Zeitereignissen gleichzeitig laufende Jahre in den ausstehenden Randbemerkungen
vorkommen. Jeder andern Geschichte, die nicht strenge c h r o n o l o g i s c h
bearbeitet ist, mangelt es an diesem wichtigen Vortheile, und sehr oft verliert
man darinn den Faden der Zeit, den man nicht selten zur gehörigen Kenntnis
der erzählten mehrern Thatsachen mit vieler Mühe wiederum aufsuchen, anknüpfen, und in die voran gegangenen Erzählungen, meistens nur muthmaßlich, selbst eintheilen muß. Gegen eine jede solche Verwirrung, die sich von
dem bestimmten Zeitpunkte der geschehenen Thatsache verirret, ist bey einer
chronologischen Geschichte schon beßtens gesorgt; und besonders wenn
selbst der allzu weitschichtige Umfang
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fang der Zeiten in engere Zeiträume, und Epochen, die Epochen aber entweder in bestimmte Jahre, oder doch wenigstens in eine sehr kurze Reihe
derselben untereingetheilt werden, wonach man sich bei diesen Jahrbüchern
gerichtet, und eingeschränkt hat: so hält der Leser den Leitfaden der Zeit stets
wie in der Hand, und da alle Ereignisse mit der Zeit fort gehen, und mit derselben sich wieder entwickeln und auflösen, so ist es kaum möglich, daß sich der
aufmerksame Leser in der Zeitrechung verirre, oder darinn eine Beschwerde
finde. Ein gewiß wichtiger, und ganz eigener Vortheil der chronologischen
Ordnung.
Mit einer guten Ordnung suchte ich unter den Begebenheiten, womit die
Geschichten der ältesten, und ältern Zeiten sehr angefüllt sind, eine gute Auswahl zu treffen. Nicht alles, was die Alten erzählen, trägt das Gepräg einer
ganz reinen Wahrheit an sich; aber auch nicht alles, was mit unsern Zeitbegriffen nicht einstimmt, verdient deßwegen,
von
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von der schiefen Seite beurtheilet, oder wohl gar verworfen zu werden. Es ist
dieß ein unverzeihlicher Fehler der heutigen Afterkritik, die sich gerne über alle
Geschichtenerzählungen mit höhnischer Verachtung hinweg setzt, wenn sie
dieselben nicht nach dem Geschmacke, und nach den herrschenden Vorurtheilen des jetzigen Zeitgeistes findet. Stimmen die aufgezeichneten Thatsachen der alten Geschichte mit der Denkungsart des damaligen Zeitalters, mit
der Zeitrechnung, mit den Gebräuchen und Sitten, und mit den Personen,
welche damals lebten und handelten, überein; werden dieselben nebenzu von
entweder gleichzeitigen, oder nach kritischer Prüfung allerdings glaubwürdig
befundenen Zeugen bestätigt; wer will denselben seinen Beifall versagen? Die
Alten waren biedere, gerade, und offene Menschen, bei welchen das blosse
Wort auf der Schaale der Wahrheit mehr wog, als mehrere Eide der heutigen
Unchristen, die sich zu einer Modereligion nach ihrer Erfindung bekennen, und
neben der alten
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ten Redlichkeit manche andere Tugend ihrer Stammväter verloren haben. Die
etwa bessere Nachwelt wird entscheiden, ob die alten, oder manche neue Geschichtschreiber mehr Glauben verdienen. Mir selbst machte ich es zur Pflicht,
nur das schon wohl Geprüfte aus der Geschichte zu wählen, jene Schriftsteller
zu meiden, welche zur Ausfüllung ihrer Geschichtbücher ohne Unterschied
alles zusammenrafften, und selbst dem einstimmigen Zeugnisse aller Hauschronographen nicht anders zu trauen, als wenn sie mit den Gebräuchen,
Menschen, und Umständen jenes Zeitalters, wovon sie zeugen, in einem
guten Benehmen, und genauen Verhältnissen stehen. Daher kommt es, daß in
diesen Jahrbüchern die Folge der augsburgischen Bischöfe hie und da nach
bewährten Urkunden einige Abänderung leidet, eine, oder die andere Stadt,
die sich des grauesten Alterthums rühmte, um mehrere Jahrhunderte verjüngert wird, manche wichtige Begebenheit eine ganz andere
An
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Ansicht gewinnt, und selbst der ottenbeurische Stifter Silach sammt seiner
Familie in einem ganz andern Lichte, als bisher, erscheinet. Ich wählte mir
nämlich nicht das Vorurtheil der Zeiten, sondern die eigene Untersuchung zur
Führerinn, und halte mich hiedurch vollkommen berechtigt, diesem Werke die
Aufschrift kritisch bearbeitete Jahrbücher zu geben.
Auch das Wort: Diplomatisch, welches dem Titel mit eingerückt ist, hat
keine leere, oder bloß affektierte Bedeutung. Ein diplomatisches Werk im
strengen Sinne wollte ich eben nicht schreiben; aber doch ein solches, worinn
die meisten wichtigen Begebenheiten, wenn es je möglich war, mit entweder
einheimischen, oder auswärtigen Urkunden, oder Abschriften belegt sind.
Diese kommen entweder in einem kurzen Auszuge, wenn sie unwichtigere
Gegenstände betreffen in den untersetzten Noten, oder, wenn sie von mehrerer Wichtigkeit sind, als
Bei-
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Beilagen in ihrer unabgeänderten Vollständigkeit am Ende eines jeden Bandes
vor, dem sie mit eingerückt sind. Freilich erscheinen, besonders im ersten
Bande, anstatt der Urkunden grossentheils nur beglaubigte Abschriften derselben; theils weil sich manche derselben in dem grauen Alterthume bei den
wilden Zeiten der hunnischen Ueberfälle verloren haben; theils weil die jetzige
Lage, und Umstände dem Verfasser zu allen Zeiten nicht alle Gelegenheit
gaben, die Urkunden selbst ganz ungehindert und frei zu benutzen. Indes
verliert die Geschichte bei der Anführung blosser urkundlicher Abschriften
nichts, wenn je anders die Aechtheit derselben verbürget, und, in so weit es
die Zeiten gestatten, ausser Zweifel gesetzt wird, worüber die untersetzten
Noten jederzeit die je möglichste Auskunft geben werden.
Warum ich übrigens die ottenbeurischen Jahrbücher mit einer steten
Hinsicht auf die allgemeine Reichs- und die besondere Geschichte Schwabens bear-
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arbeitet habe, läßt sich die Ursache sehr leicht errathen, wenn man bedenkt,
daß Ottenbeuren nicht lange nach seinem Entstehen ein Theil des nachmals
selbstständigen deutschen Reiches ward, und als ein Theil des Ganzen
immerhin im engsten Verbande bis zu seiner Auflösung verblieb; zum Verkehre aber und zu nachbarlichen Verhandlungen mit dem Adel, Städten, und
Gemeinden Schwabens wurde das Stift, und dessen Bewohner, welche mit –
und unter ihren Konprovinzialen zu leben hatten, selbst durch die Ortslage
bestimmt. Unmöglich konnte also diese Geschichte, wenn sie einige Vollständigkeit haben sollte, anders, als in dieser zweifachen Hinsicht bearbeitet,
werden. Die Theile stehen jederzeit in dem engsten Verhältnisse mit dem
Ganzen, und auch in einem desto nothwendigern Verhältnisse unter sich
selbst, je näher sie sich an ihren Gränzpunkten berühren. Hieraus folget von
selbst, daß sich diese Jahrbücher keineswegs als eine blosse, und einzelne
Hausgeschichte betrachten lassen. Nein,
die
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die Verhältnisse Ottenbeurens sowohl mit den weiter entfernten, als nähern
Landesgegenden waren von jeher von so einer Beschaffenheit, daß sich
davon mit Grunde nichts melden lässt, wenn man sein Augenmerk nicht stets
auf das Ganze, und auf die nähern Mitreichsstände geheftet hält. Die Regenten des Reichs, die Gesetze, und innere Reichsverfassung sammt allen veränderten Ansichten, die verschiedenen Fehden, und Kriege desselben, die besondern Bündnisse, welche jetzt der Adel in Schwaben, jetzt die Reichsstädte
unter sich schlossen, die so genannten Reformen und Glaubensänderungen,
die Päbste zu Rom, die Bischöfe zu Augspurg, die Selbstvergrösserung der
weltlichen Grafen und Fürsten, und so weiter, alles hat Einfluß auf die besondere Hausgeschichte; und die Geschichte des eigenen Hauses bliebe bei dem
schwachen Lichte einer Nachtlampe immerhin dunkel, und finster, wenn sie
nicht von dem allgemeinen Sonnenlichte des Ganzen beleuchtet würde.
Jetzt
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Jetzt entsteht etwa bei manchem Leser die wichtige Anfrage über die
Quellen, welche der Verfasser zur Verfertigung dieser Jahrbücher benutzte.
Ich gebe gerne hierüber die erforderliche, und meines Erachtens nicht unbefriedigende Auskunft. Die Quellen sind zweifach, Auswärtige, und Einheimische. Zu den erstern rechne ich verschiedene Originalurkunden und Dokumente, welche mir mehrere gute Freunde zur Aushilfe gütigst zusendeten,
sehr viele ungemein fleißig bearbeitete Kroniken verschiedener Gotteshäuser
und Stifter in Schwaben, Baiern, Franken, Oesterreich rc.; worunter auch die
rühmlichst bekannte kettweinische Kronik des Herrn Abtes Bißelius, und die
schöne Sammlung in zwei Foliobänden des Herrn Andreas Felix Deffelius; die
diplomatischen Werke der Herrn Johann Mabillon, Goldasts, Neugardts,
Eudenus, und anderer; die in mehrere Bände gesammelten Bücher der ältesten deutschen, und fränkischen Geschichtschreiber, welche die Geschichte
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ihres
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ihres Zeitalters vorzüglich vom achten bis in das zwölfte Jahrhundert beleuchtet haben, sammt vielen andern, die sich in den neuern Zeiten durch eine
vernünftige Kritik, und durch Unterscheidung des Aechten, und Unächten um
die Geschichte besonders verdient gemacht haben. Schriftsteller, wie Krusius,
Bruschius, und mehrere andere, welche alles ohne Auswahl, und Kritik zusammen rafften, was unter ihre Hände gerieth, und so das Publikum mit einer
Menge unterschobener, unächter Waaren bedienten, werden aus Mangel der
gehörigen Untersuchung, und Prüfung kaum einmal, oder gar niemals als Zeugen aufgeführt. Die einheimischen Quellen sind nicht weniger reichhältig,
besonders vom zwölften Jahrhundert an. Hierunter zähle ich die vielen öffentlichen Urkunden, welche von den Kaisern, schwäbischen Herzogen, Päbsten,
und Bischöfen ausgestellt sind, öffentliche Verträge, Schankungs- Kauf- und
Tauschurkunden sammt allen gerichtlich ausgefertigten Dokumenten; die alten
Hand
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Handschriften der hiesigen Mönche, welche vom zwölften Jahrhunderte an die
Hausgeschichte sowohl, als die mitverwebte Reichs- und Schwabengeschichte so ziemlich fleißig bearbeiteten; vom Anfange des XVIten Jahrhunderts aber,
ohne eine Lücke offen zu lassen, unermüdet, und emsigst bis an das Ende
fortsetzten. Es wird dem verehrlichen Publikum, wie ich denke, nicht unangenehm seyn, diese Hauschronographen kennen zu lernen, wie sie in einer
langen Zeitstrecke von sieben hundert Jahren auf einander folgten.
Der erste Chronograph, ohne sich nach der Sitte derselbigen Zeiten mit
Namen zu nennen, starb um das Jahr 1135. Er schrieb mehr nicht, als zehn
Blätter auf Pergament, welche seinem Vorhaben* gemäß von dem Stiftungsjahre
sich
*Nulla superfluitatus prolixitate usi, heißt es in der ältesten Hauschronik Fol. I. tantumque vetustissimam literarum seriem prosequentes, verbis quàm succincte positis,
ejusdem loci exordia indicare satagismus. Igitur ante omnia non immerito-
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sich weiter nicht, als bis auf das Sterbejahr Otto des grossen erstrecken, und
bloß noch die feierliche Belehnung des Abtes Rudungus erzählen, welcher ein
Jahr vorher, nämlich im J. 972 zur Regierung der Abtei gelangte. Die drei
nächst darauf folgenden Blätter verrathen sehr deutlich die Hand eines andern
Schriftstellers, der die weitern Zeitgegebenheiten vom J. 973 bis auf die letzten Regierungsjahre des seligen Abtes Rupert I fortsetzte, welcher im J. 1145
das Zeitliche verließ. Von dieser Zeit an führen noch andere drei verschiedene
Handschriften die angefangene Hausgeschichte bis auf das siebente Jahr
der
rito fundatores, qui dominum sibi heredem suis ex rebus elegerunt, in ipso narrationis
ordine ponendos estimamus. Deinde quibus prediis & quantis monasterii fundamenta
locaverint, quotque militantium Deo personas in eodem constituerint, Dignitates privilegiorum denuo ac libertates, vel etìam donations, seu predia per manus imperatorum evidenter collata ostendemus. Rursus quo regni ac principum consilio predictus
locus ab expedicione regali, ac servitude, sive hostili clipeo relaxatus sit, & abstracttus, autenticis regum scriptis unà denotabimus. Chron. saec. XII. ms.
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der Regierung des Abtes Berthold fort, welches mit dem 1236 Jahre der christlichen Zeitrechnung überein kommt. Das ganze Manuskript hält dreissig Blätter in sich, und das Alter desselben kann bloß nach einzelnen Theilen, und
Handschriften bestimmet werden. Es waren mehrere hiesige entweder Aebte,
oder Mönche, welche während eines Jahrhunderts ihre geschichtliche Bemerkungen niederschrieben, und dieselben in einen nicht weitschichtigen Quartband zusammen trugen, den man jederzeit sorgfältig bewahrte. Im siebenzehnten Jahrhunderte musste diese älteste Hauschronik, woraus man damals
in einer nicht unwichtigen Rechtssache gerichtliche Beweise wider den Herrn
Johann Christoph Fugger, damaligen Herrn von Mindelheim anführte, dem
kaiserlichen Reichskammergericht zu Speier vorgelegt werden, wo dieselbe
genauest untersucht, geprüft, und nachmals als ein ächtes Dokument des
Alterthums anerkennt, und begnehmiget wurde.
Eine Forstsetzung derselben ist das sehr alte
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te Kalendarium, welches manches wichtige Ereignis in einer sehr richtig
bestimmten chronologischen Ordnung der Nachwelt aufbewahrt hat. Dasselbe
enthält einen Kirchenkalender, auf dessen einer Seite die Festtage des Jahrs,
und auf der andern die Namen der zu Ottenbeuren Verstorbenen mit manchen
nützlichen Anmerkungen vorkommen, und eine Osterntabell, die vom J. 1145,
bis auf das Jahr 1418, sehr schön, und mühesam fortgeführt ist. Diese Tabell
ist es eigentlich, an dessen breitem Rande die historischen Bemerkungen
nach der Folge der Jahre kurz angebracht sind. Der Verfasser derselben, ein
fleissiger Mönch, welcher die Randnoten zu dieser Osterntabell verfertigte,
scheint um das Jahr 1270 unter der Regierung des Abtes Heinrich II. gestorben zu seyn; weil nachher schon eine andere Handschrift in den Randnoten
erscheint, und überhaupt waren die spätern Notenmacher weit nachlässiger,
und sparsamer mit ihren Nebenbemerkungen; weßwegen die Hausge
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geschichte manche beträchtliche Lücke bekam.
Doch die allgütigste Vorsehung verschaffte beim Anfange des XVIten
Jahrhunderts dem Stifte einen Mann, welcher die Schläfrigkeit seiner Vorfahren wieder ersetzte, und den man in Hinsicht auf eine eben so tiefe Demuth,
und Frömmigkeit, als tiefe Kenntnisse, und Wissenschaft mit dem grossen
Johann Mabillon nicht ganz unbillig vergleichen dürfte. Es ist der gelehrte, und
damals berühmte Niklas Ellenberg, welcher im J. 1504 zu Ottenbeuren das
klösterliche Prüfungsjahr antrat.
Dieser gelehrte Mönch sammelte auf Befehl seiner Herrn Abtes Leonhard Widemann, eines grossen Freundes, und Beförderers der Wissenschaften die ältern Schriften der vorherigen Zeiten mit vielem Fleisse zusammen*,
und
schrieb
*Quantùm ex vetustissimis literis colligere potui, studiosè comportavi & ad chronicae
Uttinpurrhanae supplementum, quo potui, stilo congessi;
non
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schrieb nach der Reihe der aufeinander folgenden Aebte eine Geschichte, die
sich durch ihre reine Schreibart, Deutlichkeit, Kürze, und Gründlichkeit beßtens empfiehlt, und sich von der Stiftungszeit bis auf das 1466gste Jahr erstreckt. Ellenbog, dessen meiste Werke noch im Verborgenen liegen, brachte
neuerdings so viel Geist, Nacheiferung, Liebe und Neigung für die Wissenschaften unter die hiesige Klostergemeinde, daß es schien, als lebten von
seiner Zeit an alle ottenbeurische Klostergeistliche, neben der genauesten
Erfüllung der täglichen Berufspflichten, nur einzig für die Sammlung und
Beförderung nützlicher, und wissenschäftlicher Kenntnisse. Die Hausgeschichte weiß von dieser Zeit von keiner Lücke mehr, und es thaten sich in einer
bereits ununterbrochenen Reihe bis auf die letzten Zeiten des Stiftes solche
Männer hervor, die zur Aufnahm
non itemeraria quidem audacia, (sed jussu, & praeceptione colendi patris mei, ac abbatis Leonardi, antiquitatum amatoris praecipui, Ellenbog. Praef. ad Chronic.
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nahm der Wissenschaften sowohl inner- als auch ausser dem Hause auf
öffentlichen hohen Schulen, deren einige Ottenbeuren so gar ihren Anfang,
und ihre Gründung zu danken haben, wie geschaffen, und gebohren schienen.
Nicht lange Jahre nach dem Tode des gelehrten Ellenbog, welcher im J.
1545 den 6ten des Brachmonats erfolgte, trat David Micheler, ein ausser- und
inner dem Hause ebenfalls sehr merkwürdiger Mann, auf. Sein Werk, das er
um das Jahr 1570 verfertigte, ist eine allgemeine Geschichte vom Anfange der
Welt bis auf seine Zeiten, womit er die Geschichte seines Klosters verband.
Die grosse Belesenheit, und eine ausgebreitete Geschichtkunde, die sich in
diesem Werke zeigt, verdient viele Bewunderung. Er schloß seine Geschichte
mit dem Jahre 1590, und starb voll der Verdienste vier Jahre hernach.
Zur nämlichen Zeit lebte auch der fleissige Mönch, Georg Baumhauer,
welcher neben vielen andern Schriften,
die
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die seinem Andenken Ehre machen, besondere Bemerkungen über die einheimische Geschichte zurük ließ, wovon ich hie, und da einigen Gebrauch
machte.
Noch arbeitsamer, als sein würdiger Vorgänger, wagte sich an die Geschichte der unermüdete Alterthumsforscher P. Gall Sandholzer. Er benutzte
sehr fleissig die diplomatischen Quellen, spürte den Urkunden nach, wo sich je
einige auffinden liessen, und lieferte in einem Foliobande eine sehr vollständige Geschichte, die er mit dem J. 1600 beschloß. Die zwei historischen Bände,
welche nach ihm unser gelehrte, und fromme Jakob Molitor sammt einigen
kurzen Abhandlungen verfertigte, sind so wohl eine Fortsetzung der Sandholzerischen Chronik, als auch eine Beleuchtung derselben; indem Molitor etliche
besondere Gegenstände der Hauschronik, als zum Beispiele die Vertheidigung des Stiftungsbriefes, die karolingische Bestättigungsurkunde, und die
Folge der alten ottenbeurischen Schutzvögte mit
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XXVII
besonderm Fleisse bearbeitete. Dieser so wohl um sein Stift, welchem er 36 –
als um das Stift Michaelbeurn bei Bamberg, dem er sieben Jahre, als Prior
vorstand, beßstens verdiente Mann starb im J. 1675. Auf ihn folgte der äusserst thätige Albert Kretz, der mit dem berühmten Jo. Mabillon, als derselbe
auf seiner Reise durch Deutschland nach Ottenbeuren kam, über verschiedene geschichtliche Gegenstände persönlich sprach, mit dem gelehrten Bernard
Pezius einigen Briefwechsel unterhielt, und für die Hausgeschichte das Meiste
schrieb. Neben vielen und weitschichtigen asketischen Schriften zeugen zehn
sehr starke Foliobände von dem Fleisse, den er für die Geschichte verwendete. Er setzte dieselbe bis auf das Jahr 1710 fort, und starb drei Jahre hernach
den 25ten September 1713. Vom Jahre 1710 bis 1740 blieben die wenigsten
Tage ohne Bemerkung. Denn neben dem, daß der Hauschronograph Theodor
Schülz an der geschichtlichen Fortsetzung arbeitete, hielt sich
der
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der damals würdigst regierende Herr Abt Rupert II. ein eigenes Tagebuch,
welches bis zu vierzehn Foliobänden anwuchs, und alle Ereignisse während
seiner dreißigjährigen wichtigsten, und glücklichsten Regierung genauest bemerkte. Was nachher bis zur Auflösung geschah, sammelte der verdienteste
Herr Archivar, P. Gall Dingler, welcher den Zerfall seines Stiftes eben so, wie
jenen der deutschen Reichsverfassung überlebte, und im J. 1808 den 1ten
Dezember, als Konvent Senior starb. Gewiß eine schöne Reihe von Männern,
die einen grossen Theil ihrer Lebensjahre auf die Geschichte verwendet
haben.
Und noch sind nicht alle einheimische Quellen, welche sich darboten,
genannt. Die Nekrologien, oder Todtenbücher, worinn die Namen der verstorbenen Kaiser, Könige, Herzoge, Fürsten, Bischöfe, Aebte, der edlen Ritter, der
Wohlthäter, und vieler andern merkwürdigen Personen von den ältesten Zeiten her,
und
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und manchesmal mit besondern Nebenbemerkungen fleissigst verzeichnet
sind, da sie nicht selten wichtige Aufschlüsse geben, verdienen gewiß den
guten Quellen einer Geschichte beigezählet zu werden. Es stunden mir hievon
zur Bearbeitung dieses Werkes fünf Stücke zu Handen, deren eines mir durch
einen guten Freund zukam, die andern sich auf dem Platze selbst einfanden.
Man kann sich leicht denken, was solche Todtenlisten zur Bestimmtheit einer
Geschichte beitragen, besonders wenn man den Schlüssel einigermassen
gefunden hat, die verschiedenen Handschriften, welche darinn vorkommen,
wohl zu unterscheiden, und dieselben in ihre Jahrhunderte gut einzutheilen.
Zu dieser Quelle mögen auch alte Denkmäler in Stein, oder Metall, auf Blei
oder Kupfer eingestochene Schriften, and andere Stücke gerechnet werden,
welche die Alten zur Verewigung einiger wichtiger Begebenheiten auf die
Nachkömmmlinge überlieferten, und wovon sich noch hie und da einige vorfin-
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finden. Diese sind die Quellen, woraus die nachstehenden Jahrbücher geschöpft sind. Und doch bei allem Reichthume derselben bleibt über die älteste
Geschichte des Stiftes noch manches Dunkel verbreitet, das sich mit aller
Bemühung, wie man wünscht, nicht ganz aufhellen läßt. Die alten Schwaben
nämlich schlugen sich schier beständig mit den Feinden herum, und schrieben
sehr wenig; und auch das Wenige, so sie schrieben, war während der wilden
Zeiten, als die Hunnen nach Belieben in Schwaben einfielen, und alles plünderten, verheerten und verbrannten, sehr schwer zu bewahren. Daher sind die
ächten und unverletzten Urkunden vom achten, und neunten Jahrhunderte in
Deutschland ungemein selten, und oft geschieht es, daß von sehr merkwürdigen Männern, von welchen man in unsern Zeiten vollständige Biographien,
und ganze Bücher schreiben würde, bei den Alten kaum der Name, ohne alle
weitere Anzeige, und dieser noch durch die verschiednen Provinzialsprachen
bald um eine Silbe verkürzt
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kürzt, bald um eine Silbe verlängert, und bald ganz anders abgeändert geschrieben, und gelesen wird.
Ein Beispiel hievon liefert der Name des ottenbeurischen Stifters Silach.
Alle vorbemeldete Hauschronographen wissen von keinem andern Namen
desselben, und, da sie in keiner glaubwürdigen Geschichte des Alterthumes
einen mächtigen Allemannier unter dem Namen Silach fanden, so wussten sie
auch nichts Bestimmtes über dessen Würde, Ansehen, Karakter, und Thaten
zu melden. Mir ergieng es nicht anders. Ohne mich also der Zeit gereuen zu
lassen, durchlas ich die Schriftsteller des achten Jahrhunderts, durchblätterte
beinebens die alemannische Urkunden, und Schenkungsbriefe derselben Zeit,
um zu erfahren, ob nicht etwa unter etlichen hundert Zeugen, welche die
damaligen Dokumente neben andern mit unterzeichnet hatten, ein Silach in
Vorschein käme? Jedoch alles war vergebens. Was Rathes nun bei einem so
allgemeinen, und tiefen Still-
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schweigen aller gleichzeitigen Schriftsteller? Ich dachte, der Name Silach
möchte sich gleich andern Namen des nämlichen Zeitalters nach Verschiedenheit der Gaudistrikte so wohl in der Schreibart, als besonders in der Aussprache verändert haben, wie noch jetzt die Namen Georg, Joseph, Sebastian,
und Johann nach den Provinzialsprachen verschiedens ausgedrückt werden.
Der heilige Othmar, erster Abt zu St. Gallen, welcher im J. 759 starb, hieß
auch Audemar, Andomar, und Autmar, die heilige Abtisinn Lioba auch Lieba,
der heilige Gall auch Gallon, der heilige Simpert, Bischof zu Augsburg, auch
Sindepert, und Sinprecht, und so weiter. Dieser Gedanke öffnete mir ein
weiteres Feld zum Nachdenken.
In der Lebensgeschichte des heiligen Pirmin Chorbischofes zu Meaux,
und ersten Abtes zu Reichenau kömmt bei dem gelehrten Mabillon* in der
ersten Hälfte des XII. Jahrhunderts ein Sintlaz
* Acta Sanctorum Ord, S. Bened. Saecul. III. Part. II. p. 136.& seq.
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XXXIII
laz, Sintlak, Sintlas, Sinlas, Sintleoz* vor, welcher alle bekannte, und leicht
denkliche Züge mit dem ottenbeurischen Silach so gemein hat, daß man sich
kaum erwehren kann, den Silach, und jenen Sintlak, oder Sintlaz für einen und
den nämlichen Mann zu halten. Silach war, wie er sich in dem Stiftungsbriefe
nennet, ein edler Alemannier; so auch Sintlak, welcher neben andern vielen
Gütern einen Edelsitz zu Sandeck am Rhein inne hatte**. Silach nennt sich in
der nämlichen Urkunde einen sehr mächtigen Alemannier; so kömmt auch
Sintlak in der bemeldeten Lebensbeschreibung vor, als ein mächtiger Alemannier.*** Silach war verehlichet, und zeugte neben andern einen Sohn, welcher
im J. 764 schon Bischof war, er
lebte
*
Maurus Baldung, Mönch zu Weingarten in seinen Chronikauszügen des Stiftes
Reichenau bei dem Raderus in Bavaria sancta pag. 60.
** Tschudi Hauptschlüssel zu verschiedenen Alterthümern Seite 135.
*** Erat autem eodem tempore quidam vir inter Alamanniae primates opinatus, nomine Sintlaz. Vita S. Pirminii apud Mabill. fol. 135.
XXXIV
____
lebte also, als Mann, schon in der ersten Hälfte des VIII. Jahrhunderts; eben
damals lebte auch Sintlach, als Mann und Ehegemahl, dessen Söhnchen der
heilige Pirmin im J. 723 aus der heiligen Taufe hob*. Silach, wie aus der Stiftungsurkunde abzunehmen ist, war ein grosser Eiferer für die Ehre Gottes,
und ein sehr gottsfürchtiger Mann; das nämliche wird auch von Sintlak an meheren Stellen der oben angezogenen Lebensgeschichte rühmlichst gemeldet,
und mit angeführten Thatsachen bewiesen. Silach stiftete das Gotteshaus
Ottenbeuren aus eigenen Familiengütern, derer er sehr viele besaß, und bestimmte die Zahl auf zwölf adelige Ordensmänner, welche nach der Regel des
heiligen Benedikts Gott dienen sollten; auch Sintlak war Besitzer von vielen,
und weitschichtigen Gütern **,
und
* Vir eximius Sintlaz, cujus etiam filium Pater sanctissimus de S. Lavacri fonte levavit, humiliter adiit eum (nempe S. Pirminium) L. cit. fol. 144.
** Deinde in Christi honore ( S. episcopus) orato-
____
XXXV
und die Klöster, welche der heilige Bischof Pirmin theils auf Einrathen, theils
mit Beihilfe des frommen Sintlachs, und anderer mit demselben wohl einverstandenen edlen und reichen Alemanniern errichten ließ, wurden auf die
bestimmte Zahl von zwölf Ordensmännern nach der Regel des heiligen Benedikts errichtet, und gestiftet*. Gewiß
ziemtorium construere aggressus est, ad quod plures fidei ardore animati praedia sua
conserre decreverunt, praecipue tamen devotissimus Sintlaz, qui in ambitu ipsius loci
(Sintlasaw, nachmals Reichenau) multa hereditario jure possidebat, Christi domicileum amplificare fatagebat. l. cit. fol. 145.
* Diese Klöster, welche der heil. Pirmin durch fromme Beiträge verschiedener Wohlthäter errichten ließ, waren Altaich, Schuttern, Gengenbach, Schwarzach, Murbach,
Maursmünster, Neuwiler, Ammerspach, Pfeffers, Mansee, und Hornbach, besondern
aber Reichenau selbst, welches der heil. Pirmin drei Jahre als Abt regierte, und woraus einige Jahre spater drei Klöster, als Altaich, Morbach, und Pfeffers, jedes mit
zwölf Mönchen besetzt worden sind. Bei einigen dieser Klöster jedoch verdiente der
heil. Pirmin sich vielmehr den Namen eines Reformators, oder auch Mithelfers, als
eines Stifters. Acta Sanctorum apud Mabill. L. cit. fol. 138.
XXXVI
____
ziemlich nahe Vergleichspunkte, welche einen, und den nämlichen Mann zu
bezeichnen geeignet sind. Doch hievon in der Folge noch mehrers.
Der Herr Stadtprediger, und Stadtarchivar zu Memmingen, Johann
Georg Schelhorn, welcher sich die unnachbarliche Mühe gab, seine diplomatischen Kenntnisse wider den ottenbeurischen Stiftungsbrief vom J. 764, und
wider die karolingische Bestättigungsurkunde von J. 769 in einer öffentlichen
Druckschrift * nach der ältesten Waffenrüstung anlaufen zu lassen, stellt die
Frage: „Wer ist denn Silach? Und ist alles Ernstes daran, nicht nur die Aechtheit beider Urkunden, sondern auch selbst den Einklang der Abschriften mit
den nach seiner Meinung bloß vorgeblichen Urkunden zu bestreiten. Wäre
hiebei bloß um die nähere Bestimmung des Charakters des ottenbeurischen
Stifters, oder um die genauere Berich* J. G. Schelhorn kleine historische Schriften zweiter Theil. Memmingen bei Andreas
Seiler 1790 Erste Untersuchung über Ottenbeurische Urkunden. Seite 169 rc.
____
XXXVII
richtigung der Amtswürde zu thun, welche jener edle, und mächtige Alemannier damals entweder als Graf, oder als Landvogt, oder, wie einige wollen, als
Titular = Herzog bekleidete, so dürfte man unbekümmert über die Folgen, alles
auf sich beruhen lassen, was dem Herrn Schelhorn wider Ottenbeuren zu
schreiben beliebte; allein der Herr Verfasser der wider Ottenbeuren bearbeiteten Abhandlung wagt sich an die Grundfesten der hiesigen Stiftung, spricht in
einem entscheidenden Tone von der Stiftungs- und Bestättigungsurkunde, wie
von einer unächten, falschen, und unterschobenen Waare; will so gar den
noch vorfindlichen Abschriften des XIIten Jahrhunderts die Glaubwürdigkeit
absprechen, und ist am Ende sehr nahe daran, die alten Mönche des hiesigen
Stiftes als Urheber, und Erdichter falscher Urkunden dem Publikum darzustellen, wovon ihn jedoch Bescheidenheit, und die dem Alterthume gebührende
Achtung zurück zu halten schien. Hiebei darf man sich nicht ruhig, und stille
halten, ohne der
Ehre
XXXVIII
____
Ehre der Stiftes, und seiner ältesten Bewohner empfindlichst zu schaden, Nun
zur Sache.
Um alle Mißbegriffe zu vermeiden, und folgende Nothvertheidigung auf
einen richtigen Punkt zu gründen, gestehet man allererst ganz gerne ein, daß
der Stiftungsbrief so wohl, als das karolingische Bestättigungsdiplom, wie sie
in der ältern ottenbeurischen Chronik angeführt werden, keine originelle Urkunden des VIII. Jahrhunderts sind, indem sie, wie hundert andere Urkunden
der ersten regierenden Häuser, und der ersten Stifter Deutschlands, dem,
harten Zahne der zerstörenden Zeit zur Beute geworden sind, aber daß der
Stiftungsbrief eine getreue Kopie, oder Abschrift vom XII. Jahrhunderte aus
einer damals noch vorfindlichen Urkunde, und auch der in diesen Jahrbüchern
in den Beilagen angeführte karolingische Bestättigungsbrief eine solche sey,
das lässt sich wider den Herrn Schelhorn allerdings mit gutem Grunde
behaupten.
Drei
____
XXXIX
Drei Einwendungen macht der memmingische Herr Stadtarchivar wider
die Aechtheit des ottenbeurischen Stiftungsbriefes, oder vielmehr der ächten
Abschrift desselben. Erstens missfällt ihm schon ganz die Schreibart, in welcher diese Urkunde ausgefertigt ist, und die mit jener der ältern Jahrhunderte
gar nicht übereinstimmt. Zweitens verräth nach seiner Meinung der Titel,
welcher darinn dem Kaiser Karl beigelegt wird, offenbar die Unächtheit der
Urkunde. Und drittens hatte damals gewiß nicht Karl der ältere, sondern
Karlmann, der jüngere Sohn Pipins in Alemannien etwas zu schaffen; Silach
hätte also in seinem Stiftungsbriefe nicht von Karl, sondern von Karlmann
melden, und sprechen sollen, Hierauf erwiedere ich, und zwar auf die erste
Einwendung:
Die Schreibart, und Orthographie ist eben diejenige, welche im XII. Jahrhunderte üblich war, wohin man das Zeitalter der bestrittenen Abschrift zurück
XL
____
zurück setzt, und kein Diplomatiker wird an den Schriftzeichen jenes Zeitalters
etwas vermissen; selbst der Herr Schelhorn, wenn er jene alte Kopie vor
Augen gehabt hätte, wie dieselbe in der oben beschriebenen ältesten Chronik
zu sehen ist, würde das Stück ohne alles Bedenken dem XII. Jahrhunderte
zugeeignet haben, in welchem es auch geschrieben wurde, wie mir die Vergleichung mit mehrern Schriften jenes Zeitalters augenscheinlich bewies. Der
ottenbeurischen Druckerei mangelt es im J. 1766 an erforderlichen Lettern, die
alte Schrift auszudrücken; sonst würde sich gewiß die Kopie mit allen Runzeln
des Alterthumes, und in ihrem steifesten Kostume dem Herrn Archivar dargestellt haben. Uebrigens meldet der alte Kopist bestimmt, und deutlich genug,
woher er seine Abschrift genommen habe, und beruft sich auf die ältesten
Schriften, die er damals vor sich hatte, und welche vermuthlich noch bis auf
die Stiftungsjahre, oder doch sehr nahe dahin zurück giengen*. Was fehlt
nun
* Der Verfasser der ältesten Hauschronik spricht hievon deutlichst, wenn es in seiner
Vorrede heißt: Nos
ve-
____
XLI
nun an Glaubwürdigkeit seiner auf unsere Zeiten überlieferten Abschrift der
Stiftungsurkunde?
Dieser Anfang des Stiftungsbriefes: Anno incarnationis dominice septingentesimo. LX.IIII. regnante Karolo glorioso romanorum imperatore, sagt Herr
Schelhorn, enthält einen offenbaren Widerspruch gegen die Geschichte rc.
Wahr ist es; nicht Karl, sondern Pipin regierte damals noch, und starb erst vier
Jahre hernach, nämlich im J. 768. Wahr ist es auch, daß Karl den kaiserlichen
Titel erst im Jahre 800 in seinen Diplomen feierlich annahm; was folgt aber
hieraus? Etwa die entschiedene Unächtheit des bemeldeten Stiftungsbriefs?
Gewiß nicht. Denn es ist ja doch nicht Karl, der sich hier den kaiserlichen Titel
beilegt; sondern Silach ist es, welcher den ältern Sohn,
und
vetustissimam literarum seriem prosequentes dignitates provilegiorum, libertates, vel
etiam donationes – ex autenticis regum scriptis una denotabimus. fol. 1.
XLII
____
und Erbprinzen des Pipins mit diesem Titel beehret. Und wie? Ist es schon
gewiß, und entschieden, daß die Worte: regnante Karolo glorioso romanorum
imperatore, bestimmt einen römischen Kaiser ausdrücken? Können sie nicht
auch nach dem alten reinen Latein einen römischen Feldherrn bedeuten? Und
wenn so, zog Karl nicht schon zweimal, und zwar vor dem Jahre 764 nach Italien mit seinem Vater Pipin? Schlug er nicht zweimal mit den römischen, und
fränkischen Truppen die treulosen Langobarden zurück? Schickt sich das
einzelne Beiwort: Gloriosus, welches hier neben dem Selbstwort: Imperator,
ganz allein vorkömmt, nicht besser auf einen römischen Feldherrn, als auf
einen regierenden Kaiser? Und wenn Karl im J. 764 schon über einige Districkte, und Komitate Alemanniens herrschte, wie sich’s weiter unten zeigen
wird, wie? Steht nicht auch das Zeitwort: regnante, alsdenn an seinem rechten
Platze? Doch – es sollen die eben angeführten Worte, derer
____
XLIII
rer sich Silach beim Eingange seiner Urkunde bedienet, weil es doch der Herr
Stadtprediger so haben will, nicht einen römischen Feldherrn, sondern einen
römischen Kaiser ausdrüken; sollte deßwegen die Urkunde unächt, unterschoben, und falsch seyn? Keineswegs.
Schon lange vorher, nämlich ums J. 710 waren Rom sowohl, als ganz
Italien daran, anstatt des sorglosen orientalischen Kaisers, welcher Italien
seinen Schicksalen überließ, den damaligen fränkischen König für ihren Kaiser
zu wählen, und es wäre auch wirklich geschehen, wenn nicht Pabst Gregor II
das Volk von seinem heftigen Beginnen zurück gehalten hätte.* Indes wuchs
bei den abendländischen Völkern die Abneigung gegen die orientalischen
Kaiser desto heftiger an, je mehr sie
die
* Cognita vero imperatoris nequitia, omnis Italia consilium iniit, ut sibi eligerent imperatorem, & Constantinopolim ducerent. Sed compescuit tale consilium Pontifex,
sperans conversionem principis. Collect. conciliorum Mansi. Tom. XII. columna 230.
XLIV
____
dieselbe dadurch verdienten, daß sie sich, als die vorzüglichsten Beförderer
der Bilderstürmerei den Kirchenbann zuzogen, die Katholiken als neue Tirannen in ihrem Reiche verfolgten, die abendländischen Reichsprovinzen gänzlich vernachläßigten, und dieselben jetzt den Sarazenen, und jetzt den Langobarden zur freien Plünderung Preis gaben; hingegen nahm ihre Zuneigung
gegen die fränkischen Könige mit jedem Jahre desto merklicher zu, je mehr
sie sich angelegen sey liessen, das abendländische Reich in Ruhe, und guter
Ordnung zu halten, die Sarazenen, und Langobarden, als öffentliche Ruhestörer, durch glückliche Kriege zu schwächen, die Religion, und Rechte des
römischen Stuhles zu schützen, und alles das zum Beßten der abendländischen Völker zu thun, was die orientalischen Regenten zu leisten pflichtwidrig versäumten. Kein Wunder also, daß eben diese Völker ungefähr fünfzig
Jahre früher, als Karl den Kaisertitel öffentlich annahm, ihre Schützer, und
Wohlthäter, die
frän-
____
XLV
fränkischen Könige, mit dem Kaisertitel beehrten; kein Wunder, daß denselben
in weit frühern Diplomen der Name eines Kaisers beigelegt wurde, wie der
tiefe Alterthumsforscher Herr von Du Cange* mehrere Beispiele anführt; kein
Wunder auch, daß Florenz von Wigornien**, ein Schriftsteller des zwölften
Jahrhunderts, Pipin, den Vater Karl des grossen, in die Reihe der orientalischen Kaiser versetzt, und denselben zum unmittelbaren Nachfolger des Kaisers Leo von Isaurien macht. Selbst der einsichtsvolle Herausgeben der
Laurisheimischen Diplomatik vom J. 1766, welcher einem jedem andern Diplomatiker das Gleichgewicht hält, fügt einem Diplom Karl des grossen vom J.771
folgende Bemerkung bei, daß Karl damals, zwar nicht dem*** Namen
* Glossarium mediae aetatis edit. Francoford. ad Moenum de A. 1710. ad vocem:
Imperator.
** Dieser Schriftsteller starb im J. 1119
*** Tali privilegiorum praerogativa insignitum Lauresaimense monasterium, piissimus
rex Karolus, etsi nondum nomine, re tamen ipsa divus impera-
XLVI
____
men nach, aber doch in der Sache selbst schon Kaiser gewesen sey; und
etwa um ein Jahr spater fängt sich eine Privatschankung Karls mit folgenden
Worten an: „Ich Karl, genannter römischer Kaiser.“ Diese Privatschankung,
wovon in den Jahrbüchern selbst die Rede seyn wird, war für Ottenbeuren
vermeint, und kam durch den Bischof Gauzipert, einen Sohn des Stifters
Silach, hieher*. Ueberhaupt läßt sich der allgemeine Wunsch, und die allgemeine Stimmung der abendländischen Völker, die unter der sanften Regierung
der fränkischen Könige stunden, und dieselben als wirkliche Kaiser verehrten,
eben so wenig bezweifeln, als es von der andern Seite gewiß ist, daß der
freiperator, & semper Augustus ampliori adhuc munificentia per idem tempus (nempe
anno IV. regnum sui) amplificavit. Codex diplomat. Laurisheimensis pag. 13.
* Ego Karolus dictus romanorum imperator. Der Hauschronograph, welcher im Jahre
1766 Die Chronik herausgab, las anstatt dictus ganz fehlerhaft dei gratia, und führte
so auch den Herrn Stadtprediger irre.
____
(X)LVII
feierliche Ausruf des römischen Volkes im J. 800 am heiligen Weihnachtstage
in der St. Peterskirche unter dem Pabste Leo III. mehr, und anders nichts war,
als eine feierliche Wiederholung, und Erklärung der schon längstens gehegten
Volksstimmung, welche sich Karl damals gefallen ließ, und der Pabst am nämlichen Tage, so wie er konnte, präkonisirte und sanktionierte. Bei so einer
Stimmung des Volkes was hätte nun den ottenbeurischen Stifter Silach hindern sollen, davon einen Gebrauch zu machen, und bei der Ausfertigung der
Stiftungs-Urkunde Karl den Thronfolger des fränkischen Reiches mit dem Titel
eines Kaisers zu beehren?
Daß aber Silach in seiner Stiftungsurkunde sich vielmehr des Ansehens des
Karlmann, als des Karls hätte bedienen sollen, sehe ich die Ursache gar nicht
ein. Pipin hielt im J. 764 zu Worms einen Reichstag. Neben dem aquitanischen Kriege, der nicht lange hernach neuerdings begann, führte
der
XLVIII
____
der König schon damals einen Feldzug im Schilde gegen den baierischen
Herzog Tassilo, der sein Wort brach, und sich eine Untreue zu Schuld kommen ließ. Auf dem nämlichen Reichstage vertheilte auch Pipin nicht ganze
Provinzen, sondern bloß einige Landstrecken, oder Komitate zur Vorübung auf
künftige vollkommene Herrschaft, wie Herr Schelhorn ganz recht schreibt,
unter seine zween Söhne.* Welche Landstrecken aber damals diesem oder
jenem Prinzen zu Theil geworden, findet sich zwar nirgendwo; es kömmt aber
sehr leicht zu vermuthen, daß Pipin bei solchen Umständen, welche auf einen
nahen Krieg mit Baiern hindeuteten, das Alpengau sammt dem
dar* A. DCCLXIIII. rex Pipinus distracto in diversa animo propter duo bella, aquitanicum,
jam olim susceptum, & bojaricum propter Thassilonis ducis defectionem suscipiendum populi sui generalem conventum habuit in Wormatia civitate. Annales fuldenses.
Die kurze Chronik bei dem Tilius hat auf das Jahr 764 folgendes: Quando domnus
Pipinus placitum habuit in Wormatia, deditque comitatus delectis filiis suis, Cfr collect.
concil. Mansi Tom. XII. columna 674.
____
XLIX
darunter begriffenem kleinern Illergau, von wo aus alle Bewegungen des baierischen Herzoges beobachtet, und schleunige Gegenanstalten konnten getroffen werden, dem älteren Sohne Karl zur Vorübung werde überlassen haben,
von dessen kriegerischen Talenten er sich ohhin alles versprechen durfte.
Wenigstens ist gewiß, daß Karlmann im J. 764 in Austrasien, wohin der Herr
Gegner für dieselbe Zeit Alemannien zieht, noch nichts zu gebieten hatte; indem erst vier Jahre hernach, nämlich im J. 768 bei der zweiten Haupttheilung,
vor dem Tode seines Herrn Vaters, Austrasien an denselben gelangte. Was
braucht es aber vieler Worte? Zu jenen Zeiten war Kraft des alemannischen
Gesetzes* jeder
* Si quis liber res suas vel semetipsum ad ecclesiam tradere voluerit, nullus habeat
licentiam contradicere ei, non dux, non comes, nec ulla persona, sed spontanea
voluntate liceat christiano homini, deo servire, & de propriis rebus suis semetipsum
redimere. Et qui voluerit hoc facere, per certam de rebus suis ad ecclesiam, ubi dare
voluerit, firmitatem faciat, & testes VI. vel VII. adhibeat, & nomina eorum ipsa charta
contineat,
L
____
der freigebohrne Alemannier befugt und berechtigt, seine Güter oder sich
selbst an die Kirche zu übergeben, ohne daß ein Graf, Herzog, oder ein anderer Regent ihn daran hindern konnte: nur mußten sechs, oder sieben Zeugen
namentlich angeführt werden, wie sie in der ottenbeurischen Stiftungsurkunde
namentlich vorkommen, und die Uebergabe bei dem Altare vor einem Priester
geschehen. Da also Silach, als ein edler, und mächtiger Alemannier, die Stiftungssache betreffend, ganz ungebunden und frei war, so konnte er in seiner
ausgefertigten Urkunde einen, oder keinen, diesen oder einen andern, den
Karl, oder Karlmann nennen und anführen.
Noch mehrere Anfälle, als der Stiftungsbrief, leidet von Seite des memmingischen Herrn Stadtarchivars der karoneat, & coram sacerdote, qui ad ecclesiam deservit, super altare ponatur, & proprietas de ipsis rebus ad ipsam ecclesiam in perpetuum pemaneat. Lex Alamanica cap. I.
apud Goldastum Alamannicarum rerum Tomo. altero fol. 15.
____
LI
rolingische Bestättigungsbrief vom J. 769. Dagegen weiß der gelehrte Mann
vieles, recht vieles einzuwenden. Es missfällt ihm der vollständige, und für
jene Zeit ganz ungewöhnliche Kaisertitel gleich Anfangs der Urkunde, wie
auch selbst der Bestättigungsakt, welcher nach seiner Meinung nicht dem ältern Karl, sondern dem jüngern Karlmann gebührte; alsdenn bei der Anrufung
Gottes das Beiwort: Patris omnipotentis, hernach der karolingische Ausdruck:
Coram principibus nostris decernimus, hierauf die am Ende ausgelassenen
Regierungs- und Indiktionsjahre sammt der Namensunterzeichnung, noch
dazu die Unterfertigung des Erzkaplans Luitpert, welcher vorgeblich niemals
Erzkaplan soll gewesen seyn, und letztens ganz besonders das darinn zur
Unzeit vorkommende Andenken der Königinn Hildegard, als angeblichen
Gemahlinn Karl des grossen. *
Hier
* Historische Geschichten zweiter Theil von der Seite 187 bis 215 rc. Nur muß ich
hier erinnern, daß die Priva
LII
____
Hier folgen auf die vorstehenden Einwendungen die passenden Antworten.
Allerdings reimt sich der vollständige Kaisertitel*, wie derselbe der Bestättigungsurkunde voran gesetzt ist, nicht auf das Jahr 769, in welchem sich
Karl in den Diplomen einen ganz andern** gab. Soll man aber deßwegen
berechtigt seyn die Bestättigungsurkunde, wovon wir eine Abschrift vom zwölften Jahrhunderte liefern, für unächt, unterschoben, und falsch zu halten? Nein.
Es ist eine unter den Gelehrten sehr bekannte Sache, daß man anfangs
des IXten Jahrhunderts, als Karl der grosse,
vatschankung Karls, welche sich mit den Worten anfängt: Ego Karolus dictus romanorum imperator, mit der karolingischen Stiftungsurkunde in keinem Zusammenhange steht.
* Es ist folgende: Karolus a deo ordinatus augustus, magnus, pacificus, rex francorum, imperator romanorum, gubernans imperium.
** Er nannte sich während diesen Jahren in seinen Diplomen, wie folgt: Karolus Dei
gratia rex francorum, vir illuster. Codex diplomat, Laurisheim. pag. 10.
____
LIII
se, als Kaiser zu regieren begann, von allen Seiten her bei seinem Throne die
Bestättigung* der ältern Urkunden nachsuchte, und diese neuen Bestättigungsbriefe, welche in den Kaiserjahren Karls gegeben, und deßwegen von
den jemaligen Erzkaplänen vielleicht mit dem Worte: recognovi, & subscripsi
unterzeichnet worden sind, führten alle ohne Ausnahm den vollständigen Kaisertitel. Ottenbeuren säumte sich damals gewiß nicht, die Bestättigung seiner
ältern Urkunden an dem Throne auch zu begehren: wenn nun der Kopist des
zwölften Jahrhunderts, was gar nicht unwahrscheinlich ist, sich zur Verfertigung seiner spatern Abschrift beider Bestättigungsurkunden bediente; der
ältern zwar, von welcher er die Data beibehielt, und die einen ganz andern
Titel führte,** um das Alter seines
Stif* Invaluit etiam a saeculo nono, decimo, ac sequentibus confirmationum usus, ut
nullum valere creditum sit privilegium, nisi accedente nova ejusdem confirmatione.
Chronic. Gottwicense Tom. prodomo L. 2. pag. 78.
** Um das Jahr 1134. legte Ottenbeuren dem Kaiser
LIV
____
Stiftes dadurch nicht um dreißig, und mehrere Jahre zu verjüngern, und zurück
zu setzen; der jüngere aber, um seiner Abschrift durch die nachmals erneuerte
kaiserliche Bestättigung mehr Ansehen, und Kraft zu verschaffen; warum soll
man deßwegen eine uralte Abschrift für verdächtig, und falsch halten? Alle diplomatische, und chronologische Zweifel, und vorgebliche Irrungen lassen sich
bei dieser sehr einfachen, und ganz natürlichen Ansicht heben, und ausgleichen; warum will man also lieber gegen alle Achtung, die man dem Alterthume
schuldig ist, den alten Kopisten in einen Verdacht des Betruges setzen? Der
gelehrte Jo. Mabillon stellt in seinem unsterblichen Werke von der Diplomatik*
weit billigere Regeln auf, derer Befolgung manchem neuen Kritiker
ser Lothar II. seine Diplomen zur Begnehmigung vor unter der Aufschrift: Privilegia
venerande, ac sancte co(n)gregacionis outinburrensis cenobii a Dno antecessore
nostro Karolo, romane magno sedis advocato, nec non per ottonem imperatorem &c.
confirmata.
* Derlei Regeln sind: Semper cum favore judicandum
____
LV
ker mehr Ehre gemacht hätte, als die nicht selten lieb- und achtungslosse
Beurtheilung der alten Schriften.
Bei dieser Voraussetzung lassen sich nun die weitern Einwendungen
des Herrn Stadtpredigers leichter beantworten. Karlmann, sagt der gelehrte
Mann, als König Austrasiens, worunter Alemannien gehörte, und nicht Karl
hätte die Bestättigungsurkunde erlassen sollen. Ja, erwiedere ich; wenn es bei
der väterlichen Erbtheilung, wodurch dem Karlmann ausschließlich Austrasien
sammt Alemannien zufiel, verblieben wäre: allein eben im J. 769 entstunden
hierüber Mißhelligkeiten zwischen den ebenbemeldeten zween Brüdern, und
bei einer Versammlung der Grossen des Reichs im nämlichen Jahre gerieth
man auf eine andere Theilung; Karl gelangte zum Besitze eines Theiles von
Austrasien, womit Alemannien vereiniget
war
dum est, ubi res longa possessone firmate est. Non ex sola scriptura, neque ex uno
solum characterismo pronuntiandum. De re diplomat. Praefatione.
LVI
____
war.* Uebrigens war Silach bei seiner Stiftungssache, wie man schon oben
aus dem alemannischen Gesetze bewies, als ein freier Alemannier nicht
gebunden, und er mag seine besondern Ursachen gehabt haben, vielmehr bei
dem ersten fränkischen Thronfolger Karl, als bei dem etwa schon kränkelnden
Karlmann eine Bestättigung nachzusuchen.
Das Beiwort: omnipotentis soll doch meines Erachtens in einer Urkunde
nichts verderben, wenn es Gott dem Vater beigelegt wird, und auch für die
Aechtheit einer Urkunde nicht viel beweisen, wenn dasselbe ausgelassen
wird. Die Notarien, wie der berühmte Mabillon sehr wohl bemerkt, hatten bei
der Verfertigung der Urkunden, und besonders bei den Anfangsformeln derselben keine so unabänderlichen, und eisernen Vorschriften, daß sie nicht hie
und da davon abgehen, und sich eines unschuldigen Zusatzes, oder auch
eines andern Audruckes
* Man lese die nach Daniel bearbeitet Geschichte Karls des grossen.
____
LVII
ckes bedienen, durften.* Diese strenge Regeln nahm die Diplomatik nach
einer langen Beobachtung, wie alle Künsten, erst nachmals an, als sie unter
dem Namen einer besondern Kunst, oder Wissenschaft auftrat. Uebrigens
führt selbst Mabillon aus den karolingischen Briefen ein Beispiel an unter der
nämlichen Anrufung, welche hier von dem Herrn Schelhorn gerüget wird**; wie
sollte also eine gleiche Anrufung ein karolingisches Diplom entkräften? Eben
dieses will ich Kürze halber auf die unbedeutende Einwendung über den Ausdruck: coram principibus nostris decernimus, erwiedert haben; wo es nach
Schelhorn, coram fidelibus nostris, heissen sollte.
Wer berechtigte aber wohl den
Herrn
* Mabillon de arte diplomatica pag. 74. edit. Parisiensis de a. 1709.
** Dort heißt es Loc. cit: In nomine domini dei omnipotentis, Patris & filii, & spiritus
sancti incipit descriptio, atque divisio, quae facta est a gloriosissimo, atque piissimo
domino Karolo imperatore.
LVIII
____
Herrn Stadtprediger, den Erzkaplan Luipert, welcher die ottenbeurische Bestättigungsurkunde vom J. 769 unterzeichnete, aus der Reihe und Liste der
damaligen Erzkapläne ganz auszustreichen? Es mußten dem Herrn Stadtarchivar die zwei Laurisheimischen Urkunden allbereits vom nämlichen Zeitalter
ganz unbekannt gewesen seyn, welche ein gewisser Rado anstatt des Erzkaplans Luipert unterzeichnete*, und welche deutlich genug erweisen, daß ein
Luipert damals gelebt, und nicht nur einige karolingische Urkunden unter seinem Namen habe unterschreiben lassen, sondern auch selbst, als Notar, und
Erzkaplan einige unterschrieb.
Die sammt der Unterzeichnung des Namens ausgelassenen Indiktionsjahre
be* In codice diplomatico Laurisheimensi kömmt pag. 13. bei einer karolingischen Urkunde diese Unterschrift vor: Rado ad vicem Luiberti recognovi. Datum in mense
Majo, anno quarto regni nostri. Actum Theodone villa palatio publico feliciter. Und
pag. 21. folgende: Actum Haristellio palatio publico in Dei nomine feliciter. Rado ad
vicem Luiberti recognovi.
____
LIX
betreffend, vermißt man dieselben ebenfalls in den zwei Lauresheimischen
Urkunden, welche kaum vorher in der Note angeführt worden sind. Da nun
jene, deß ungeachtet, von allen Gelehrten für ächte anerkennt werden, so
sehe ich nicht, warum der Hausurkunde deßwegen etwas Nachtheiliges sollte
zugehen.
„Nichts aber, schreibt der Herr Gegner Seite 212, verräth die Unrichtigkeit des ottenbeurischen Bestättigungsbriefs mehr, als das darinn vorkommende Andenken der Hildegard, Gemahlinn Karl des grossen. Erwiesen ist’s, daß
dieser Herr im J. 770 sich mit einer Tochter des Longobardischen Königes
Desiderius vermählet, und im folgenden Jahre sich wieder von ihr geschieden
habe, und erst nach dieser Trennung im J. 771 ward Hildegard seine Gemahlinn. Wie konnte nun Karl laut der ottenbeurischen Bestättigungsurkunde
schon im J. 769 die fromme Hilde-“
LX
____
„degard seine herzliebste Gemahlinn, und eine hochedle Könniginn nennen“*?
Ich sehe die ganze Wichtigkeit dieses Gegenbeweises ein, und was läßt sich
dagegen mit Grunde einwenden?..
Nichts, antworte ich, wenn bloß von einer feierlichen, und öffentlichen
Verehlichung Karls mit der Hildegard die Rede seyn soll. Diese erfolgte unwidersprechlich erst zwei Jahre spater. Wie sah es aber in den vorherigen
Jahren mit den ehelichen Verhältnissen Karl des grossen aus, von welchem
man weiß, daß er’s in dieser Hinsicht, besonders in seinen jüngern, und auch
spatern Jahren, nicht sehr genau, und gewissenhaft nahm?.. Daß Karl schon
damals, als sein Herr Vater Pipin noch lebte, verehlichet, und zwar mit einer
Frau von seiner Nation verehlichet war, ist aus einem Schreiben bekannt,
welches Pabst Stephan III. an die zween Brüder Karl, und Karlmann
*Ad petitionem dilectissime conjungis nostre Hiltigarde illustris regine heißt es in dem
Bestättigungsbriefe. Aelteste Hauskronisten Blatt.
____
LXI
mann im J. 769 erließ, und worinn er denselben alle Verbindung mit einer longobardischen Prinzessinn heftigst mißrieth*. Welche war nun in den Jahren
768 und 769 die Gemahlinn Karls? Gewiß nicht Himmeltrud** wovon einige
sprechen, auch nicht eine gewisse Theodora, von welcher Tilius meldet, und
die keine von seiner Nation, sondern eine Ausländerinn war; welch eine andere also?.. Die gelehrten, und in der Diplomatik bestens bewanderten Godefried
Henschenius, und Daniel Papebroch sind geneigt, sich*** für die junge Hildegard zu erklären, sie für die von dem Könige Pipin empfohlene
Ge* Etenim mitissimi, & a deo instituti benignissimi reges jam dei voluntate, & consilio
conjugio legitimo ex praeceptione genitoris vestri copulati estis, accipientes, sicut
praeclari & nobilissimi reges de eadem vestra patria, scilicet ex ipsa nobilissima
francorum gente pulcherrimas conjuges. Tom. XII. Conciliorum Mansi columna 696.
** Diese Himmeltrud war niemals eine rechtmässige Gemahlinn Karls. Mabill. Annales ord. S. Bened. Tom. II. Pag. 221.
*** Acta SS. ad diem XXX. aprilis.
LXII
____
Gemahlinn Karls zu halten, und hiemit würde sich die alte Sage von einer Verstossung der Hildegard, die sich in den kemptischen Schriften, und Denkmälern bis auf unsere Zeiten erhielt, auf das Jahr 770 nicht übel reimen, in welchem sich Karl, wie bekannt, mit der aufgedrungenen l(L)ongobardischen
Prinzessinn verehlichte. Doch es soll alles dieses ohne Grund gesagt seyn. So
wohl aus dem schon angeführten päbstlichen Schreiben, als auch besonders
aus dem mütterlichen Bestreben der Königinn Bertha, oder Bertrada, welche
ihrem Sohne Karl gegen seine Neigung eine Longobardische Gemahlinn
verschaffen wollte, ist es gewiß, daß Karl im J. 769 eine Gemahlinn suchte,
und man irret sich gewiß nicht, wenn man behauptet, daß die tugendhafte
Hildegard schon im J. 769 die aus besonderer Zuneigung gewählte, und
wirklich bestimmte Gemahlinn Karls war. Das kurze Hinderniß, welches die
königliche Mutter durch die Empfehlung, und Herbeiführung der bemeldeten
Longobarderinn zwischen
____
LXIII
schen einstreuete, war ganz nicht nach dem Willen, und nach der Neigung
Karls, und Karl bewies bald darauf, als er die ihm aufgedrungene Prinzessin
nach einem Jahre wieder verstieß,* daß es die im J. 769 gewählte, und bestimmte Gemahlinn Hildegard war, mit der er sich nun, nach gehobenem und
beseitigtem Hindernisse, so gleich ohne alles weitere Bedenken öffentlich und
feierlich verehlichte. Was hinderte also Karl den grossen im J. 769 die fromme
Hildegard bei solchen Umständen seine herzliebste Gemahlinn, und hochedle
Königinn zu nennen, die sie damals gemäß seiner Wahl, und seines festgefaßten Entschlusses auch wirklich war?
Was der Herr Stadtarchivar am Ende seiner Abhandlung S. 215 noch
anführet, und aus dem Briefwechsel unsers P. Niklas Ellenbog mit dem gege
* Karolus filiam Desiderii regis Longobardorum, adducente Bertha matre sua, uxorum
duxit, sed statim eam repudiavit. Herm. contractus ad a. 770.
LXIV
____
lehrten Konrad Peutinger zu Augspurg vom J. 1509* beweisen will, daß der
gelehrte ottenbeurische Abt Leonhard, und der noch gelehrtere Mönch Niklas
Ellenbog ihr eigens Mißtrauen gegen diese Stiftungs- und Bestättigungsurkunden nicht bergen konnten, entkräftet das obige nicht, so wir zur Vertheidigung
derselben schon angeführt haben. Zwar schrieb Ellenbog an seinen Freund
Peutinger, die Originalurkunden wären durch das Feuer verzehrt worden, die
Abschriften verdienten nicht allen Glauben, und die öffentliche Bekanntmachung ihres Inhaltes könnte dem Stifte leicht nachtheilig werden**, er schrieb
aber, ohne die vorhandenen Abschriften genau zu untersuchen, ohne die
deutlichsten Merkzeichen des zwölften Jahrhunderts an denselben zu kennen,
ohne daran zu
den* Der Herr geheime Rath Zapf gab diese Briefe am Ende der sermonum convivalium. C. Peutingeri heraus.
** Literae originariae, ùt ex superiori epistola edoctus es, igne sunt absumtae, quae
vero adhuc habentur transcipta, fide minus digna sunt, nulliusque ponderis. Ellenbog.
ep. ad Penting.
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LXV
denken, daß der alte Kopist zwei karolingische Urkunden, nämlich eine während der königlichen – und die andere während der kaiserlichen Regierung
ausfertigte, die in dem Sinne wie wir oben erklärten, in eine zusammenschmelzte, ohne die besondern Zeitumstände des achten Jahrhunderts, wie
es hätte geschehen sollen, mit zu erwägen, und noch dazu ohne alle diplomatische Hilfsmittel, welche damals so wohl dem guten Ellenbog, als seinem
gelehrten Freunde Peutinger, da die Diplomatik noch gar nicht bearbeitet war,
mangelten. Ein jeder scheinbare Widerspruch mit der Zeitrechnung veranlaßte
auf diese Weise einen unauflöslichen Zweifel, und verursachte nothwendig
einiges Mißtrauen auf die Aechtheit einer Urkunde, die man diplomatisch nicht
zu behaupten wußte. Und so ergieng es unserm gelehrten Ellenbog, welcher
beinebens, wie es so wohl aus dem nämlichen, als aus mehrern andern
Schreiben an Konrad Peutinger erhellet, die Hausurkunden viel5
mehr
LXVI
____
mehr zu verheimlichen, als mitzutheilen geneigt war.
Uebrigens fehlt es nicht an einem andern Hauptgrunde, welcher für die
Aechtheit des ottenbeurischen Bestättigungsbriefes unvergleichlich mehr
beweiset, als die Einwendungen des Herrn Gegners denselben herab zu stimmen vermögen. Kaiser Otto der grosse, welcher im J. 973 starb, fertigte ein
Jahr vor seinem Tode auf dringendes Ansuchen der zween heiligen Bischöfe
Ulrich, und Konrad das in seiner Art einzige. und nach seinem innern Werthe
höchst schätzbare Freiheitsdiplom für Ottenbeuren aus. Es war von der Ausfertigung des karolingischen Bestättigungsbriefes das zweihunderte und dritte
Jahr, als dieses geschah. Otto beruft sich in jenem Freiheitsdiplom nicht nur
ausdrücklich auf die karolingische Bestättigungsurkunde, sondern borget so
gar die eigenen Worte, n(u)nd Ausdrücke daraus; wie es einem jeweiligen
Leser sogleich auffallen wird, wenn er sich je
die
____
LXVII
die Mühe geben will, beide Urkunden, die karolingische von J. 769 und die
ottonianische vom J. 972, wie sie in den Beilagen vorkommen, gegen einander
zu halten, und mit einander zu vergleichen; folglich ist das spatere Diplom Otto
des grossen ein unumstößlicher Beweis für die Aechtheit des erstern.*
Nachdem nun neben der etwa erwarteten Rechtfertigung über die vorangeschickte Aufschrift der nachstehenden Jahrbücher die Hauptpunkte der
ottenbeurischen so wohl, als der auf Oberschwaben ausgedehnten Geschichte wider die neuern Gegner behauptet, und fest gesetzt sind, so findet der
Verfasser kein Hindernis mehr, weiter voran zu schreiten, und die nähere
Einleitung zur Geschichte selbst niederzuschreiben, die desto nothwendiger
scheint, je schwerer es hält, daß der Leser die Sprache , den Geist, und selbst
den Zusammenhang der Er5*
eignisse
* Die ottonianische Urkunde wird in einem andern Gewande vorkommen, als der letzte Hauschronograph im J. 1766 dem Publikum dieselbe darstellte.
LXVIII
____
eignisse des achten Jahrhunderts, und der darauf folgenden wohl auffasse,
und richtig beurtheile, wenn er die ehemalige Verfassung des ältesten Schwabens nicht gut inne hat, und mit einem mannlichen Schritte alle vorherige Zeitalter bedachtsam durchwandert, welche den Schlüssel der spatern Zeiten mit
sich führen, wodurch manches Dunkle, Verborgene, und Räthselhafte der
folgenden Zeitperioden sich ausschließt.
Hiemit für die Vorrede so vieles, als man vorzuerinnern für nothwendig
fand.
Ein-
Einleitung
zu den
Jahresbüchern,
oder
Vorkenntn isse
der ältesten Schwabengeschichte
I. Kapi tel
Das freie Schwaben vor- und nach
Christi Geburt bis nach der wichtigen
Schlacht bei Zülpich unweit Cölln
im J. 496
§. I.
er unsere ältesten Landesleute, die diese unsere Gegenden vor mehrern tausend Jahren bewohnte, gewesen, und woher sie gekommen, hat man nicht in den
eigenen Urkunden des Landes zu finden, wo niemals eini-
(2)
nige waren, sondern vielmehr von den ältesten römischen Schriftstellern zu erfahren,
welche bei so manchen Kriegen, wo die römische Vergrösserungssucht bis in das
Herz von Deutschland sich eindrang, die Schwaben, als die tapferste Nation kennen
lernten, die man zwar theilweise bekriegen, aber niemals vollkommen besiegen
könnte. Hierunter zeichneten sich besonders der tapfere Julius Cäsar, welcher in
dem benachbarten Gallien selbst Kriege führte*, und der berühmte römische Geschichtschreiber Kornel Tacitus aus, von welchem wir noch ein vorzüglich schönes,
und wichtiges Buch von den Sitten der Deutschen in Händen haben. Nach ihren
Begriffen, die sie hievon aufgestellt haben, waren die ältesten Schwaben ein nomadisches Volk**, das sich
an* Caesar de bello gallico. Tacitus de moribus Germanorum.
** Nomaden heißen diejenigen, die nicht in festen Häusern wohnen, wie wir, sondern mit ihrer kleinen Habe das Land auf und ab ziehen, und sich bloß auf eine kurze Zeit ein Hüttchen,
als Obdach, errichten, wovon schon Strabo L. VII. Geograph. pag. 291. meldet: Commune
omnium est, qui istis in locis degunt; facilis & expedita soli mutatio ob tenuitatem victus, &
quod neque colunt agros, neque fructus recondunt, sed in casis habitant, structura in unum
diem constantibus. Et paulo post: Rebus suis in currus impositis facile com pecore suo
abeunt, quo visum fuerit.
(3)
anfangs nirgendwo lange aufhielt, sondern entweder aus Mangel an Nahrung, oder
aus Kampflust, oder sonst nach Belieben seine Alltagshütten abbrach, von einer
Gegend in die andere wanderte, und erst spater sich in diesen Gegenden fest setzte,
die wir jetzt, obgleich in einem geengtern Bezirke, unter dem Namen Schwabens bewohnen. Von diesem nomadischen Zustande der ältesten Schwaben scheint selbst
ihre Benennung einen Beweis zu geben, die sehr wahrscheinlich aus dem steten
umher S c h w e b e n , oder umher S c h w e i f e n entstanden ist.* Woher sie eigentlich
gekommen, läßt sich von einem Volke, das jetzt da, jetzt dort, jetzt gegen Morgen,
wo von einem Berge Suevus gemeldet wird, jetzt gegen Norden wohnt, wo noch jetzt
in der Karte von Schweden das schwäbische Meer vorkömmt, lässt sich sehr schwer
bestimmt sagen. Lukan, ein römischer Dichter und Schriftsteller um die Mitte des
ersten christlichen Jahrhunderts singt, von den Schwaben:
Von der äussersten Gränze des Norden kommen sie her, die gelbhaarigen
Schwaben**
Ob
* Aventinus in annalibus boicis L. I. cap 6. §. 13. Conrad. Peutinger in sermonibus de Germ.
und andere bei dem Struvius: Notitia Suevia antiquae. pag. 8. Herr Pfister ist dieser Wortableitung entgegen. Geschichte von Schwaben I. Buch. Heilbronn 1803. Seite 25.
** Fundit ab extremo flavos aquilone suevos.
(4)
Ob der Norden wirklich der grosse Erdestrich war, woraus die Hauptauswanderung der Schwaben an die Elbe, Weichsel, Donau, Rhein begann, läßt man auf die
Worte Lukans auf sich beruhen.
Das erste Mal geschah es beiläufig ein hundert vierzehn Jahre vor der christlichen Zeitrechung im zimbrischen Kriege, daß die Römmer die Schwaben kennen
lernten.* Sie waren schon damals ein grosser Völkerstamm, welcher mehr andere
deutschen Kriegsstaaten in sich schloß. Die Vornehmsten, und Aeltesten aus den
Schwaben rühmten sich die Semnonen zu seyn.** Bestimmte Gränzen hatte das
älteste Schwaben keine; weil sich ein umher wanderndes Volk in keine Gränzen beschränken läßt, und Tacitus, welcher im ersten christlichen Jahrhunderte schrieb,
meldet nichts von einer schwäbischen Gränzlinie, obgleich er die Gränzen Deutschlands sehr genau, und bestimmt angiebt, wenn er schreibt: „Germanien scheidet von
den Galliern der Rhein, von den Rhätiern, und
und
* Sexcentesimum & quadragesimum annum urbs nostra (Roma) agebat, cùm primum Cimbrorum audita sunt arma. Tact. de moribus Germ. n. 37. edit. Mannheim.
** Vetustissimos se, nobilissimosque Suevorum Semnonespmemorant. Tacit. n. 39.
(5)
Pannoniern die Donau, von den Sarmaten, und den Daciern die wechselseitige
Furcht, und die Gebirge, das übrige begränzt der Ocean, welcher breite Busen, und
unermessene Inseln befaßt.”
§. II.
Obgleich sich die Schwaben auf keine gewissen Landstriche Deutschlands
beschränkten, so machten sie doch den grössern Theil der deutschen Nation aus.**
Merkwürdig, immer merkwürdig bleibt die Stelle des Julius Cäsar***, wo er von den
ältesten Schwaben sagt, die er sehr nahe kannte: „Die
Schwa* Germania ommis a Gallis Raetisque & Pannoniis Rheno & Danubio fluminibus, a Sarmatis
Dacisque mutuo metu, aut montibus separator. Cetera oceanus ambit, latos sinos, & insularum immensa spatia complectens. Tacit. n. I.
** Suevi majorem Germaniae partem obtinent, propriis adhuc nationibus, nominibusque discreti, quanquam in commune Suevi voceantur. Tacit. N. 38.
*** Cäsar war hundert Jahre vor der Christlichen Zeitrechung am 12ten des Monats Quintilis,
welches nachmals den Namen Julius vor ihm erhielt, gebohren, und wurde 44. Jahre von der
nämlichen Zeitrechnung in der Curia des Pompejus den 15ten März mit drei, und zwanzig
Wunden ermordet, Jöcher Gelehrten Lexikon.
(6)
Schwaben machen unter allen Deutschen das zahlreicheste, und tapferste Volk aus.
Sie sollen, wie man sagt, hundert Gaue besitzen, woraus sie einmal hundert tausend
alljährlich, als bewaffnete Männer, zum Streite über die Gränzen führen: Die Uebrigen, welche zu Hause verbleiben, nähren sich und die Ihren. Im nächstfolgenden
Jahre ziehen die Zurückgebliebenen in das Feld, und jene ruhen aus; so werden
weder der Ackerbau, noch die Kriegsübungen unterlassen.“ Cäsar meldet hierauf
vieles von den Sitten, Gebräuchen , Kriegsübungen, häußlichen Verhältnissen, und
andern Eigenschaften der ältesten Schwaben, woraus nach beiläufig einem Jahrhunderte jenes Sittengemählde entstand, welches der römische Geschichtschreiben
Tazitus** sehr schön, und fleißig entwarf, aber auch zugleich auf alle Deutsche überhaupt ausdehnte. Wir werden die alten Schwaben, um durch Festsetzung gewisser,
und bestimmter Punkte, aller Verwirrung
* Caesar de bello Gallico L. IV. cap. I.
** Kornel Tazitus aus einem römischen Rittergeschlechte gebohren lebte, und blühete um
das J. Ch. 69, war unter dem Kaiser Vespasian Prokurator in dem belgischen Gallien, wo er
mit den Deutschen Manches zu thun hatte, unter dem Kaiser Domitian Prätor, und unter dem
Kaiser Nerva Bürgermeister, Jöcher I. cit.
(7)
rung vorzubeugen, in ihrer p o l i t i s c h e n , r e l i g i ö s e n , und s i t t l i c h e n , oder k a r a k t e r i s c h e n Lage betrachten.
§. III.
Schwaben , wie man schon oben aus dem Berichte Cäsars vernahm, bestand
ganz aus mehrern grössern, oder kleinern Erdstrichen, welche Gaue hiessen.* Die
Vorsteher der einzelnen Gaue nannte man anfangs Gaven, wovon etwas spaters der
Name der Graven, oder der Gaugrafen sich bildete. War der Gau grösser, so theilte
sich derselbe in Senden, oder Zentgrafen. Zwölf Gaue zusammen genommen bildeten etwas spaters ein Herzogthum. Alle diese Vorgesetzte, wessen Ranges und Namens sie waren, hatten eine sehr beschränkte Gewalt, und durften der Freiheit des
Schwaben in keinem Stücke zu nahe gehen. Der Adel wurde nicht so fast ererbt, als
durch Kriegstapferkeit erworben; Freigebohrene waren alle Landesbewohner, welche
ihre Freiheit nicht durch ein feiges Betragen entehrt, durch einige
* Noch in unsern Zeiten bestehen die meisten Namen der ältesten Gaue, als: Algau, oder
Alpengau, Brenzgau, Breißgau, Burgau, Klettgau, Kreichgau, Donaugau, Hegau, Illergau,
Nebelgau, Pinzgau, Schußgau, Thurgau, Wallgau, Wirmgau, Rheingau, Zaberngau, Wallgau, und so weiter. Man sehe die altdeutsche Karte in der Kettweinischen Kronik.
(8)
ge gewiße Laster sich derselben unwürdig gemacht, oder dieselbe nicht aus einer
ungehaltenen Spiel- oder Sauflust veräußert hatten. Die meisten Leibeigenen verschaften den Schwaben die erfochtenen Siege über andere Völker, der Ueberwundene verlor für allzeit die Freiheit; doch behandelte der Schwabe seine Leibeigenen
unvergleichlich gelinder, und sanfter, als Rom seine Sklaven behandelte, wie man in
der Folge sehen wird.
Die höchste Gewalt verblieb jederzeit bei dem Volke. Die Regenten, sagt Tazitus*, wählte man nach dem Adel, die Herzoge nach der persönlichen Tapferkeit: jene
durften nicht unumschränkt herrschen; und diese erwarben sich mehr Ansehen durch
tapfere Beispiele, als durch ihre Amtsgewalt bei den Armeen. Die Landtäge, und
Volksversammlungen hielt man in den Neu- oder Vollmonden, an welchen man sich
den allerglücklichsten Ausgang aller Geschäfte versprach. Bei diesen wurden die
Fürsten gewählt, der junge Schwabe zum Kriegsdienste auf eine feierliche Weise
bestimmt; die Strafen wider die Verbrecher
er
* Reges ex nobilitate, duces ex virtute sumunt. Nec regibus infinita, aut libera potestas, & duces exemplo potius quàm imperio, si prompti, si conspicui, si ante aciem agant, cum
admiratione praesunt. Ta(c)it. n. 7.
(9)
erkannt, die schwerern Rechtsstreite entschieden, und die Nationalangelegenheiten
in Vorschlag gebracht.* Alle erschienen hiebei in Waffen; mißfiel der Vorschlag, so
war ein getösvolles Zusammenstossen der Spiese das Signal zur Verwerfung; gleichwie ein sanfterer Waffenklang das Zeichen des Beifalls. Geringere Verbrechen
wurden verhältnißmässig mit einer Ablieferung von mehrern, oder wenigern Pferden,
oder Schafen belegt, welche theils dem Regenten, und theils den Beschädigten, oder
ihren Verwandten zu gut kamen.** Für die größten Verbrechen hielt man jene der
Landesverräther, und der Ueberläufer: Die letztern knüpfte man an den nächsten
Bäumen auf; die feigen aber und muthlossen Taugenichts, die mit Rückenwunden
bezeichnet waren, versenkte man in einen Sumpf, und machte eine Flechte darüber.***
Selbst
* Solche Plätze mögen in den Vorzeiten Maienfeld in der Schweiz, und die Leutkircher Heide in Oberschwaben gewesen seyn.
** Levioribus delictis pro modo poena. Equorum, pecorumque numero convicti multantur:
pars multae regi vel civitati, pars ipsi, qui vindicatur, vel propinquis eius exsolvitur. Tacit. N.
12.
*** Proditores, & transfugas arboribus suspendunt, ignavos & imbelles & corpore infames
coeno ac palude, injecta super crate, mergunt. Tacit. N. 12.
( 10 )
Selbst der Todschlag wurde gelinder, als so eine Feigheit, bestraft. Der Todschläger,
wenn er eine bestimmte Zahl an Rindern und am Viehe lieferte, und der Familie oder
den Verwandten des Erschlagenen einen Schadenersatz leistete*, hatte weiter nichts
zu besorgen. Ueberhaupt liebten die alten Deutschen eine kurze Rechtspflege, und
wenige Gesetze. Alle Weitläufigkeiten, und römische Rechtsförmlichkeiten waren
ihnen äusserst verhaßt. Die Rechtsgelehrten, und Advokaten, welchen sie nach einer
den Römern beigebrachten Niederlage die Zungen ausrissen, und die Mäuler mit
starkem Faden vernäheten, mußten eine künstlich verzögerte Rechtspflege empfindlichst büßen.** Von Städten, und auch von Dörfern nach jetziger Art wußten die
Schwaben nichts; sie sahen die italienischen, und gallischen Städte, als grosse Gefängnisse an, und duldeten so gar nicht, daß zwei einfache Wohnhäuser enge an
einander gebauet wurden; wegen der Feuersgefahr mußte jedes von dem andern
etliche
hun* Luitur homicidium certo armentorum ac pecorum numero recipitque satisfactionem universa domus; utiliter in publicum; quia periculosiores sunt inimicitiae juxta libertatem. Idem N.
21.
** Michael Ignatz Schmidt Deutsche Geschichte I. Band S. 79 Wiener Ausgabe 1783. Dieses
thaten sie unter dem steten Zurufen: höre nun auf zu zischen, du Natter!
( 11 )
hundert Schritte entfernet liegen. Ihre Scheunen waren unterirdische Höhlen, worein
sie ihre Früchte legten, und worinn sie sich auch über die Winterszeit gegen die Kälte
schützten. Mertel, und Ziegel blieben lange Zeit unbekannte Baubedürfnisse; die
Hütten wurden nach der allereinfachesten Weise dort errichtet, wo dem Schwaben
eine Gegend, eine Quelle, ein Feld, ein Wald , ein Thal oder ein Berg gefiel.* Um
Garten– Gemüß– Obst– und Weinbau dachte man nicht; denn lange Zeit kannte man
weder die Früchte, noch den Namen der Herbstzeit.** Eben so wenig war man auf
Gold, Silber, oder andere Kostbarkeiten bedacht. Man schätzte die Meubels nicht
nach dem innern Werthe, sondern nach dem Gebrauche; ein irdenes, oder silbernes
Gefäß galt in ihren Augen das nämliche. Bei dem innländischen Handel, wo man sich
gegen einander mit dem blossen Waarentausche
be* Nullas germanorum populis urbes habitari, satis notum est: ne pati quidem inter se iunctas
sedes. Colunt discreti, ac diversi, ùt fons, ut campus, ut nemus placuit. Ne coementorum quidem apud illos aut tegularum usus - - Solent & subterraneos specus aperire, eosque multo
insuper fimo onerant, suffugium hiemis & receptaculum frugibus. (Tacit) N. 26 (16).
**. Autumni perinde nomen, ac bona ignorantur. Idem N. 26.
( 12 )
behalf, hatte die Münze keinen Gebrauch; nur an den Gränzen des Römergebietes
handelte man mit Gelde, und auch dort suchte man zum bequemmern Handelsverkehr im Kleinen vielmehr das Silber, als das Gold,* Hieraus läßt es sich von selbst
auf das geringe, und ganz unbedeutende Kommerz schliessen.
Schwaben war mit ungeheuern Wäldern angefüllt. Cäsar giebt dem Harz- oder
Schwarzwalde eine Länge von 60- und eine Breite von 9 Tagreisen** und Plinius
schreibt, die Eichbäume bedeckten ganz Deutschland, und vermehrten die ohnehin
schon grosse Kälte
durch
* Argentum & aurum propitii, an irati dii negaverint dubito…est videre apud illos argentea
vasa, legatis & principibus eorum muneri data, non in alia vilitate, quàm quae humo finguntur. quamquam proximi ob usum commerciorum aurum & argentum in pretio habent. Pecuniam probant veterem, & diu notam, Serratos r(b)igatosque. Argentum quoque magis, quam
aurum sequuntur, nulla adfectione animi, sed quia numerus argenteorum facilior usui est
promisca ac vilia mercantibus. Tacitus N. 5:
** Caesar comment, de bello Gallico L. 6. cap. 25. Die Römer stellten daher, wie Marr Welser rerum Aug. Vindel. L. 4. pag. 245. bemerkt, diesen Theil
Deut
( 13 )
durch ihren Schatten.* Um den Bergbau war man gar nicht bekümmert; Manufakturen, und Webereien waren bloß in den weiblichen Händen, und diese nur, wie jetzt
noch im Allgäu, und Bregenzer-Wald, für die Bedürfnisse des eigenen Hauses. An
Pferden, und anderm Viehe hatte man zwar einigen Ueberfluß, der sich aber dem
Käufer nicht besonders empfahl. Das Vieh war klein, und unansehnlich, und so auch
die Pferde.** Was sich also ausser Land führen ließ, bestand in einigem Viehe, in
Jagderoberungen, womit sich der Schwabe so, wie der Deutsche überhaupt vorzüglich beschäftigte, in Wildhäuten, Pelzen, gelbröthlichen Haaren, womit die eitlen
Damen in Rom ihre Köpfe putzten***, und in dem Bernsteine, mit welchem man hier
Landes nichts zu thun wußte, und sich daher hoch wunderte, daß die Römer denselben so
6
theuer
Deutschlands auf ihren Münzen durch einen Tannenbaum vor, und Augspurg, als eine römische Kolonie, führte deßwegen eine Zierbelnuß. L. 16. cap. 2.
* Hist. natural. L. 16. cap. 2.
** Ne armentis quidem suus honos, aut gloria frontis. Numero gaudent. Tacit. N. 5. Equi non
forma, non velocitate conspicui. Idem N. 6.
*** Nicht nur die römischen, sondern auch die karthaginensichen Damen suchten diese
Gattung der deutschen
( 14 )
theuer bezahlten.* Von Kunstarbeiten, und von wissenschäftlichen Produkten kann
keine Rede seyn; indem es so gar ungewiß, ob den Schwaben in jenen Urzeiten
selbst die Schreibzeichen nicht mangelten. Ackergesetze waren eben auch unnöthig.
Das Landeigenthum stund in keinem Werthe; weil des Landes zu viel war. Jedes
Jahr wechselte man mit dem Ackerfelde; jeder nahm, so viel er zu seinem Unterhalte
für nöthig fand, und immer blieb noch leeres Land übrig.** So sah das älteste Schwaben in politischer Hinsicht aus.
§. IV.
Wie die Verfassung, und Lebensart, so war auch die Religion der ältesten Schwaben
sehr einfach. Sie dachten sich keine so lächerlichen, unanständigen und sogar lastervollen
Gott
schen Haare. Pudet eas etiam nationis, schreibt der alte Tertullian de cultu foeminarum cap.
2. N. 6. quod non Germanicae, atque Gallicae sint procreatae, ita jam capillo transferunt. Male, ac pessime sibi auspicantur flammeo capite, & decorum putant, quod inquinant.
* Pretium mirantes accipiunt. Tacit. N. 46 (45).
** Agri, pro numero cultorum, ab universis per vices occupantur, quos mox inter se per dignationem partiuntur: facilitatem partiendi camporum spatia praestant: arva per annos mutant;
& superest ager. Tacit. N. 26.
( 15 )
Gottheiten, wie die Römer, und Griechen; ihre Götter mußten Muster der Tapferkeit,
und Beglücker des Volkes seyn. Tacitus legt den Schwabengöttern aus einiger Verähnlichkeitslust mit seinen Gottheiten römische, oder griechische Namen bei, und
spricht von einem Merkur und Herkules, welchen er die Götzinn Isis noch beigesellt.*
Sie mögen aber unter welch immer einem Namen bestanden haben, weil doch eher
ein Staat ohne Sonne, als ein Volk ohne alle Gottesverehrung gefunden wird; so
hatten sie doch von den himmlischen Wesen einen nicht so unedeln Begriff, wie die
übrigen heidnischen Völker. Tempel, oder auch Abbildungen ihrer Götter duldeten
sie unter sich keine; weil sie eines so wenig, als das andere der Grösse himmlischer
Wesen angemessen hielten.** Ihre Gottes6 *
dienst* Deorum maxime Mercurium colunt, cui certis diebus humanis quoque hostiis litare fas
habent. Herculem ac Martem concitis animalibus placant: pars Suevorum & Isidi sacrificat.
Idem N. 9.
** Ceterum nec cohibere parietibus deos, neque in ullam humani oris speciem adsimulare ex
magnitudine caelestium arbitrantur: Lucos, ac nemora consecrant deorum que nominibus appellant secretum illud, quod sola reverentia vident. Tacit. N. 9.
( 16 )
dienstlichen Verrichtungen hielten sie in Hainen, und waldichten Gegenden, wo ein
feierliches Dunkel, und eine tiefe Stille nach ihrer Meinung sehr vieles zur anständigen Götterverehrung beitrug. Die Priester stunden bei ihnen in hoher Achtung; der
größte Theil der Strafegewalt so wohl bei den Landesversammlungen, als auf dem
Kriegsfelde lag in den Händen derselben.* Der Himmel, welchen sie hofften, war ein
Himmel, wie er sich für ihre damaligen Neigungen, und Lebensart schickte, wo man
sich nämlich mit Speck satt essen, den Durst mit einem kraftvollen Bier stillen, und in
jenen unermessenen Weiten sich neuerdings schlagen, und siegen könnte.** So
groß jedoch ihre Ehrfurcht für die Götter, eben so groß war der Hang zum Aberglauben, und Wahrsagerei, womit sich auch das Weibervolk abgab. Der Flug, und die
Stimmen der Vögel, die Eingeweide der Thiere, abgerissene, und unter einander
geworfene Zweige eines Fruchtbaumes, besonders aber das Wiehern der Pferde***
waren für sie sichere Vorbedeutungen entweder eines schweren bevorstehenden
Uebels, oder des beßten,
und
*
Tacitus N. 11. & N. 7.
** Hollbergs Dänische Reichshistorie.
*** Nec ulli auspicio major fides, (…) Auspicia, sortes que, ut qui maxime, amant (observant)
(Tacit.) N. 10
( 17 )
und erwünschesten Erfolges von ihren Unternehmungen. Unter dem weiblichen
Geschlechte zeichneten sich unter der Regierung des Kaisers Vespasian um das
Jahr Christi 72 besonders eine gewisse Veleda, und noch vor dieser eine gewisse*
Aurinia, als Wahrsagerinnen, aus, die sich bei dem Volke vieles Ansehen zu geben
wussten. So lag Schwaben mehrere Jahrhunderte in dem tiefesten Irrthume des
Heidenthumes begraben, worinn sie die Römer, ihre Feinde, als sie in diese Gegenden kamen, noch mehr bestärkten. Diese liessen es sogar an der Errichtung öffentlicher Götzenbilder, als des Merkurs, des grannischen Apollo, und anderer Götter,
gegen die bekannten Religionsgrundsätze der Schwaben nicht ermangeln.** Zwar
leuchteten dem alten Augsburg im J. 302 einige Stralen der wahren Religion, als der
heilige Narziß dahin kam, und das Haus der Hilaria
* Vidibus sub divo Vespasiano Veledam, diu apud plerosque numinis loco habitam; sed &
olim Auriniam (Tacit.) N. 8. Von dieser Aurinia soll sich die Redensart herleiten, wenn man
von einem glücklichen Spieler, oder von einem Tausendkünstler sagt: Er hat den Alraun.
** Marcus Velferns führt in seinem kostbaren Werke pag. 406 rc. mehrere römische Aufschriften zu den Statuten an, welche die Römer zu Augspurg, Bregenz, Lauingen, und anderswo in Schwaben jenen Astergottheiten errichtet hatten.
( 18 )
laria sammt ihrer Tochter Afra, und der gesammten Familie zu dem christlichen Glauben bekehrte; allein nach einem Jahre erlosch bei einem heftigen Sturm der ausgebrochenen Verfolgung dieses Licht wieder; allbereits 300 Jahre lang zählte Augspurg
keinen katholischen Bischof mehr, und die Schwaben blieben, was sie vorher waren,
Heiden.*
§. V.
Gegen eine Landesreligion, die so viel Abergläubisches, und so manches Vernunftwidriges hatte, sticht nichts mehr ab, als der meistentheils strenge, mannliche,
und in vieler Hinsicht sehr lobwürdige Sittencharakter der alten Schwaben. Von den
Kindsjahren an wurde der Schwabe nicht, wie jetzt, zärtlich, und weichlich, sondern
hart, und rauhe erzogen. „Hierinn war kein Unterschied zwischen dem Sohne des
Herrn, und jenem des Knechtes. Beide wuchsen bei ihrem Viehe mit einander auf.
Der Boden war ihr gemeinschäftliches Lager.** Hatten sie die erstern Jahre des
schwächern Alters zurückgelegt
* M. Velferi opera historica pag. 500. Khamm Hierarchia August. pag. 64
** Dominum ac servum nullis educationis deliciis dignoscas. Inter eadem pecora, in eadem
humo degunt, donec aetas separet ingenuos, virtus agnoscat. Tacit. N. 20.
( 19 )
legt, so fiengen die freien Jagdübungen in den unermessenen Wäldern an, woran sie
keine Obrigkeit hindern durfte. Unter den verschiedenen Waldthieren waren die Auerochsen die merkwürdigsten. Gegen diese zog der junge Schwabe aus, um sich für
den Krieg abzuhärten, und hatte er dieselben erlegt, so steckte er sich die abgeschlagenen Hörner des erlegten Thiers, als eben so viele Merkzeichen seiner Kriegsfähigkeit auf, und je gefährlicher die Hatz, und der Kampf war, desto muthiger, und
ehrschnaubender wagte sich der Junge daran.* An niedliche, und ausgesuchte
Speisen dachte man nicht; wildes Obst, frisches Wildpret, Haber- und Gerstenbrei,
nicht selten auch Pferdefleisch stillten den Hunger, Bier, oder geronnene Milch den
Durst.**
So eine einfache Lebensart führte zu reinen Sitten. Von dem Unterschiede der
Geschlechter vor dem zwanzigsten Jahre wissen, rechnete man dem jungen Schwaben zu einer fruhen Verdorbenheit. Ein Frauenzimmer, das ihre Ehre einmal Preis
gegeben hatte, blieb für allezeit ohne Mann: Reichthum,
Schön* Caesar comment. de bello Gallico L. VI. cap. 28.
** Cibi simplices; agrestia poma, recens fera, aut lac concretum. Tacit. N. 23. De ceteris
Caesar L. cit.
( 20 )
Schönheit, und Jugend konnten ihre Schande nimmer decken. Dort scherzte man
nicht mit dem Laster, fährt der römische Geschichtschreiber fort*, und Verführen, und
Verführt werden hieß man nicht Lebensart, Zeitsitte, und Galanterie. Reitzende
Schauspiele, üppige Gastereien, geheime Briefwechsel, und jeder Vorgenuß ehelicher Freuden waren bei dem männlichen eben so, wie bei dem weiblichen Geschlechte ganz unbekannte Ausschweifungen. Weder mit den Jünglingen, noch mit
den Jungfrauen eilte man zur Abschliessung der Ehen; in gleichen Jugendjahren, in
gleicher Leibsgrösse und Stärke verehlichte man
die* Die Stelle des Tacitus verdienet zur Schande des jetzt herrschenden Zeitgeistes weitläufiger angeführt zu werden. Hier ist sie: Sera Juvenum venus, eoque inexhausta pubertas;
nec virgines festinantur; eadem juventa, similis proceritas, pares validaeque miscentur, ac
robora parentum filii (liberi) referunt…Publicatae pudicitiae nulla venia, Non forma, non
aetate, non opibus maritum invenerit. Nemo enim illic vitia ridet, nec corrumpere & corrumpi
saeculum vocatur… Septa pudicitia agunt, nullis spectaculorum inlecebris, nullis conviviorum
inritationibus corruptae. Literarum secreta viri pariter, ac feminae ignorant. Paucissima in tam
numerosa gente adulteria, quorum poena praesens & maritis permissa. Abc(s)cisis crinibus
nudatam coram propinquis expellit domo maritus, ac per omnem vicum verbere agit. (Tacit.)
N. 19. & N. 20.
( 21 )
dieselben mit einander bei reiferm Alter; daher bei einer reinen Lebenssitte die
unerschöpfte Mannskraft, und die sich immer gleiche Stärke der Nation in der Geschlechtsfolge … Eine gute Nationalsitte galt bei ihnen mehr, als anderswo gute
Gesetze. Der Ehebruch von Seite der Frau war eine äusserst seltene Sache; und
wehe alsdann der armen Schuldigen. Der Mann selbst machte an ihr den Vollzieher
der Strafe. Unter den Augen ihrer Verwandten ward sie entkleidet, aus dem Hause
gestossen, und durch eine ziemliche Strecke Wegs fortgepeitscht. Ueberhaupt hielt
der alte Schwabe auf Zucht, und standmässige Enthaltsamkeit sehr. Noch andere
schöne Züge findet man in dem Charakter der alten Schwaben. Sie bildeten ein Volk,
das ohne Verschlagenheit, Betrug, und Verstellung war. Auf Treue und Glaube hielt
man standhaftest; das Wort galt so viel, als der Eid, und was der biedere Schwabe
zusagte, das leistete er.*
Fremde, und Reisende fanden an ihm den wohlthätigsten Gastfreund. Denn
einem Fremden die Herberge versagen, hieß bei demselben ruchlos gehandelt. Jeder bewirthete den Fremden nach seinen Kräften, und gebrach es
da* Gens non astuta, nec callida aperit secreta pectoris licentia loci. Tacit. N. 22.
( 22 )
daran, so machte der erste Gastwirth den Wegweise, und Begleiter zum Nachbarn;
dort luden sich beide, obgleich ungeladen, zur Verpflegung von selbst ein; bekannt,
oder unbekannt, darauf sah man bei der Gastfreundschaft nicht. Verließ der Fremde
die Gegend, so war es Sitte, demselben alles das mitzugeben, was er sich ausbath;
hingegen machte man sich auch wenig daraus, das an den Fremden mit Bescheidenheit zu fordern, was dem Gastwirthe sonders beliebte.* Gewiß schöne Züge,
welche jedoch noch weit schöner wären, wenn sie dieselben nicht durch eine allzugrosse Spielsucht, und durch eine allzu unmäßige Trinklust verdunkelt hätten. Dem
Spiel, und dem Trunk waren sie bis zur Tollheit ergeben – Erztrinker, und abscheuliche Spieler. Das Spiel rechnete man so gar unter die ernsthaften Geschäfte, und
wer sollte es glauben? Der Schwabe hielt auf die Freiheit mehr, als auf das Leben,
und doch sagt Tacitus, vom deutschen
* Quemcunque mortalium tecto arcere nefas habetur: pro fortuna quisque apparatis epulis
excipit; cùm defecêre, qui modo hospes fuerat, monstrator hospitii & comes; proximam
domum non invitati adeunt: nec interest: pari humanitate accipiuntur. Notum, ignotumque,
quantum ad jus hospitis, nemo discernit. Abeunti, siquid poposcerit, concedere moris; &
poscendi in vicem eadem facilitas. Idem N. 21.
( 23 )
schen Manne: „Der junge, rüstige Spieler, wenn er verlor, ließ sich binden, feil bieten,
verkaufen, und ward freiwillig des andern Knecht.“ * Eben so arg war es beim Trunke. Niemand hielt es für schimpflich, Täge und Nächte in einem weg zu pokuliren,
und sehr oft endeten sich die Zechgesellschaften mit Mord und Blute. Denn Schelten, und Schimpfen fand der Schwabe zu weibisch; dafür war er ein hitziger Schläger.** Zwei schlimme Schattenzüge in dem sonst guten Bilde des alten Schwaben.
Jedoch alles andere übertraf die stets siegreiche Tapferkeit des schwäbischen
Volkes, welches bei allen deutschen Kriegen Wunder des Heldenmuths aufstellte.
Fürchterlich war das Anrücken eines Schwabenheers; die Natur selbst hatte sie zu
Krieger gebildet. Meisten 7 Schuhe hohe Männer, wie Bäume, zur Hälfte mit Thierhäuten bedeckt, trotzige, und bläulichte Augen, die unter einer fürchterlichen Feldperücke von zottigen, und zum Schrecken der Feinde hoch aufgesträubten Haaren
hervor blitzten, die oben und unten mit
einem
* Idem N. 24.
** Diem noctem que continuare potando, nulli probrum. crebrae, ùt inter vinolentos, rixae raro
conviciis, saepius caede & vulneribus transiguntur. Idem N. 22.
( 24 )
einem spitzigen Eisen beschlagene Lanze, das aus dicht auf einander liegenden
Häuten verfertigte Schild, das dem Riesenmanne anpassende Schwert, die verzerrten Gesichtszüge des Rache und Mord schnaubenden Kriegers, und alles andere
gab einen solchen Anblick, welcher nicht selten die Kriege früher beendigte, als dieselben begannen.*
Die Hauptstärke des Schwabenheers bestand in dem Fußvolke, wovon die
Allerwenigsten gehelmt, oder gepanzert waren; die Schlachtordnung bestand aus
keilförmigen Haufen, die nach den Familien, und Verwandschaften auf das Schlachtfeld geführt wurden. Weiber und Kinder hielten sich nicht selten in der Nähe des
Schlachtfeldes, und in einer solchen Entfernung auf, daß den Streitenden so wohl
das Heulen der Frauen, als das Winseln der Kinder vernehmlich war. Im Zimbrischen
Kriege, 114 Jahre vor Christi Geburt, vertheidigten die Weiber, noch nach dem Treffen nebst den Hunden die Wagenburg, und da sie länger nicht widerstehen konnten,
wählten
* Apud Suevos usque ad canitiem horrentem capillum retro sequuntur, atque saepe in ipso
solo vertice religant; principes & ornatiorem habent: ea cura formae, sed innoxia. Neque
enim ut ament amenturve; sed in altitudinem quamdam & terrorem adituri bella, compti, ùt
hostium oculis, ornantur. Idem N. 38.
( 25 )
ten sie lieber den Selbstmord, als die Gefangnehmung; man fand sogar eine Frau an
einem Wagen, und an jedem ihrer Füsse eines ihrer Kinder hangen.* Uebrigens
waren eben diese Geschöpfe die unverwerflichsten Zeugen der Kriegstapferkeit ihrer
Männer. Die Krieger selbst zeigten den Müttern und Gattinnen die empfangenen
Wunden, und diese, mit kaltem Blute sahen, zählten, fühlten die Tiefe, die Breite
derselben, erquickten die Verwundeten mit Speise und Trank, und ermunterten dieselben zu neuen Gefahren.** Die Reiterei leistete nach Erforderniß der Umstände
auch Dienste zu Fuß, indeß die Pferde auf dem Platze unverrückt stehen blieben,
und im Nu war der Fußgänger wieder ein Reiter, aber ein Reiter ohne Sattel: denn
nichts war in ihren Augen schimpflicher, als der Sattelgebrauch. Eine gesattelte
Kavallerie getraueten sie sich mit einer sehr geringen Mannschaft
* Michael Ignatz Schmidt der ältern Deutschen Geschichte I. Band Seite 57.
** Non casus, neque fortuita conglobatio turmam, aut cuneum facit, sed familiae & propinguitates; & in proximo pignora, unde feminarum ululatus audiri, unde vagitus infantium. Hi
cuique sanctissimi testes, hi maximi laudatores. Ad matres, ad conjuges vulnera ferunt; nec
illae numerare, aut exigere plagas pavent, cibosque & hortamina pugnantibus gestant. Tacit.
N. 7.
( 26 )
schaft zurück zu werfen.* Sich zurückziehen, wenn man bald wieder voranrückte, war
in ihren Augen nicht Zaghaftigkeit, sondern Klugheit; hingegen dem Herzoge an Tapferkeit nachstehen, ohne denselben von dem Schlachtfelde zurück kehren, oder wohl
gar den Schild verlieren, dieß waren Verbrechen, worüber sich mancher selbst aus
Verzweiflung, und Schande das Leben nahm; wo nicht – so blieb er für immer ein
Ehrloser, und durfte sich weder bei gottesdienstlichen Handlungen, noch bei den
Volksversammlungen einfinden.**
Die Feinde, gegen welche die Schwaben meistens zu kämpfen hatten, waren
die Römer, die sich niemals rühmen konnten, die Schwaben vollkommen besiegt zu
haben. Julius Cäsar überwand zwar den König Ariovist 58 Jahre vor Christi Geburt,
unterwarf sich das ganze Gallien, welches er in das aquitanische, zeltisch, und belgische eintheilte, und Kaiser
Au* Neque eorum moribus turpius quidquam, aut inertius habetur, quàm ephippiis uti; itaque ad
quemvis numerum ephippiatorum equitum, quamvis pauci, adire solent. Caesar Comment.
de bello Gall. Cap. 4.
** Scutum reliquisse praecipuum flagitium, nec aut sacris adesse, aut concilium inire ignominioso fas; multique superstites bellorum infamiam laqueo finierunt. Tacit. N. 6.
( 27 )
August, dessen Nachfolger, nachdem er Pannonien, das heutige Ungarn, und das
Norikum, oder das heutige Baiern, erobert hatte, brachte 14 Jahre vor Christi Geburt
auch Rhätien, und Bindelizien* unter seine Gewalt; allein er behielt seine Eroberungen nicht lange; denn einige Jahre hernach lockte der deutsche Fürst Arminius den
vom Kaiser August ernannten römischen Feldherrn Quintilius Varus in den lippischen
Gebirgen so in das Netz, daß er den römischen Legionen eine gänzliche Niederlage
beibrachte, und der Römerherrschaft, zwischen dem Rhein und der Weser auf
einmal ein Ende machte. Kaiser August war über diese Nachricht fast wahnsinnig.
Die nachfolgenden römischen Kaiser suchten theils durch List, theils durch
Gewalt ihre Oberherrschaft in Deutschland zu gründen. Tiberius der Kaiser wiegelte
selbst die Deutschen Heersführer Arminius, Segestes, und Marbos gegen einander
auf. Kaiser Trajan
ver* Bindelizier hieß man die, welche die Gegenden zwischen dem Lech (Licus) und der Wertach (vinda) bewohnten. Rhätien erstreckte sich weiter, und faßte einen grossen Theil des
Tirols in sich; weswegen Augspurg, welches damals enstand, in das zweite Rhätien gesetzt
wird. Um diese Zeit sollen auch Regenspurg, und Kölln erbauet worden seyn.
( 28 )
versetzte anfangs des zweiten christlichen Jahrhunderts Gallien wieder in diesen
Gegenden in den ehemaligen Stand, und war mehr bemühet, die alten Gränzen des
Reiches zu erhalten, als zu erweitern. Daher in den Rheingegenden so manche
altrömische Festungsgebäude, so manche theils noch bestehende, theils zerfallene
Wachtthürme sammt verschiedenen militairischen Anlagen, und andern Denkmälern
der römischen Anwesenheit in verschiedenen Gegenden Schwabens.* Kaiser Karakalla war um das Jahr 215 der erste, der sich einen Sieger der Alemannier nannte;
erwarb sich aber diesen Titel nicht durch das Glück der Waffen, sondern
* Schwaben zählt mehrere Denkmäler von dieser Art. So sieht man noch jetzt zu Helmishofen, zu Kemmnat, an der Nordseite bei St. Georgenburg zu Untergermaringen, zu Hirszell,
und auch auf dem Ottenbeuren sehr nahen Theinselberg, theils römische Wachtthürme,
theils andere römischmilitairische Anlagen. Zu Obergünzburg soll sich nach Angabe des gelehrten Herrn Meichelbeck, katholischen Stadtpfarrers zu Kaufbeuren, ein römischer Opferaltar mit einer unleserlichen Aufschrift befinden. Ein bei Eberspach, und drei in der Gegend
von Irsee ausgegrabene römische Meilensteine bestimmen die Entfernung von Augspurg,
und zeigen nicht undeutlich an, daß ehedem die Strasse von Augspurg nach Kempten über
Weicht bei Schlingen nach Eggenthal, Willofs und Obergünzburg gieng und so weiter.
( 29 )
dern erkaufte sich denselben, wie Kaiser Domitian, mit einer grossen Summe Geldes. Eine besondere Bemerkung verdient hier der Name Alemannier, welcher zu Ende des zweiten christlichen Jahrhunderts entweder durch den Abgott Almann,* oder
weil sich allerlei Männer mit einander vereinten, bekannt, und den Schwaben beigelegt wurde. **
Mit mehrerm Rechte, als Domitian, und Karakall, konnte sich Konstantin der
grosse den Namen eines Siegers beilegen; indem er so gleich beim Anfange seiner
Regierung gegen die Alemannier, Francken, und Gothen sehr glücklich focht. Allein
so sehr sich dessen Nachfolger am Reiche, die Kaiser Julian, Valentinian, Theodos,
und Honorius an den eroberten Plätzen zu halten suchten, desto nachdrücklicher
liessen sich die Deutschen angelegen seyn, das Römerjoch von sich abzuwerfen,
und sie ruheten nicht eher, als bis zuletzt das
ab* Ein ausgegrabener Abgott führte die Unterschrift, oder vielmehr die beigelegte Handschrift:
Allmann Abgott bin ich;
Die Teutschen iren Namen hambt durch mich.
** Agathias, ein Schriftsteller des VI. Jahrhunderts, schreibt hievon: „Alemanni, si Asinio quadrato, viro italico, fides praestanda, qui res germanicas diligenter perscripsit, convenae sunt,
& mixti homines, quos & eorum nomine profertur.
( 30 )
abendländische Reich der Römer theils durch die Gefangnehmung des Romulus
Augustulus im J. 457, theils nachmals im J. 486 durch die Niederlage des Sigarius in
Gallien gänzlich erlosch. So unterlag zuletzt selbst die erste Macht der Welt dem Heldenmuth, und der Tapferkeit unsrer Deutschen, an deren Spitze die Schwaben
meistentheils, und nicht selten ohne Beihilfe der andern fochten. Ihre Tapferkeit verdient allerdings jenes unvergeßliche Denkmal, welches niemand ehrenvoller, als
Tacitus denselben errichtete. „Was kann uns, schreibt er*, der Orient, der auch selbst
seinen Pakorus mit verlor, und sich unter unserm Bentidius beugen mußte, ausser
der Niederlage des Kraßus anderes vorwerfen? Die Deutschen hingegen haben den
Karbo, und Kassius, den Skaurus , und Servilius Zäpio, und den Kn. Manlius entweder geschlagen, oder gefangen genommen; beinebens nahmen sie dem römischen
Volke fünf Heere, die von Konsuln angeführt wurden, und selbst dem Kaiser den Varus, und mit ihm drei Legionen hinweg. Zwar brach Marius in
Ita* Quid enim aliud nobis quàm caedem Crassi, amisso & ipse Pacoro, infra Ventidium dejectus oriens objecerit? At Germani Carbone & Cassio & Scauro Aurelio & Servilio caepione,
Cn. quoque Manlio fusis, vel captis, quinque simul
con-
( 31 )
Italien, Cäsar in Gallien, Drusus, Tiberius, und Germanikus im eigenen Lande ihre
Macht; doch alle mußten es theuer bezahlen. Der ungeheurn Drohungen des Kaisers
spotete man, und in den letzt verflossenen Zeiten hat man mehrere Triumphe über
sie gefeiert, als Siege gewonnen.“
Was die Römer wider die Schwaben oder Alemannier nicht vermochten, das
brachten jetzt die Franken unter ihrem Könige Klodowich, dem Sohne des Kilderich,
zu Stande. Nachdem Klodowich der römischen Herrschaft in Gallien durch die Niederlage des römischen Feldherrn Sigarius im J. 486 ein Ende gemacht hatte, griff er
die Alemannier an, die zeither noch immer in ihren alten Sitzen verblieben waren,
ausser daß sie sich in dem benachbarten Elsaß ** und Helvetien weiter verbreitet
hatten. Hier aber hatte Klodowich keine ausgearteten Römer, sondern
consulares exercitus populo romano, Varum tresque cum eo legiones abstulerunt. Nec impune C. Marius in Italia, divus Julius in Gallia, Drusus, ac Nero & Germanicus in suis eos
sedibus perculerunt. Mox ingentes C. Caesaris minae in ludibrium versae - - - & proximis
temporibus triumphati magis, quàm victi sunt. (Tacit) N. 37.
* Die Schwaben eroberten Elsaß im J. 415.
( 32 )
dern Männer vor sich, die von ihrer altdeutschen Herzhaftigkeit nicht das Geringste
verloren hatten, wie er selbst anfangs erfuhr. In dem Treffen bei Zülpich (Tolbiacum)
unweit Bonn, und Cölln, wurde er mit den Seinigen so sehr in die Enge getrieben,
daß er in der Angst gelobte, ein Christ zu werden. Plötzlich änderte sich das Waffengeschick. Der alemannische Heersführer Makrian wagte sich zu tief in die Feinde,
und verlor das Leben. Die Alemannier wurden hierüber schüchtern; die Franken hingegen erholten sich, trieben die Feinde zurück, und nöthigten sie, ihnen den Kampfplatz zu überlassen: worauf Klodowich den Ueberwundenen mit solcher Eilfertigkeit
zu Leibe gieng, daß er sich einen grossen Theil Alemanniens für immer unterwarf.*
Dieses geschah im J. 496.
II. Kap* Factum est autem, ut confligente utroque exercitu vehementer caederentur; atque exercitus
Clodovei valde ad internecionem ruere coepit. Quod ille videns, elevatis ad caelum oculis,
compunctus corde, commotus in lachrymis ait: Jesu Christe, quem Chlothildis praedicat esse
filium dei vivi - - si mihi victoriam super hos hostes indulseris, & expertus fuero illam virtutem,
quam de te populus tuo nomine dicatus probasse se praedicat, credam tibi & in nomine tuo
baptizer (…) Cumque haec diceret, Alemanni terga vertentes in fugam labi coeperunt, cumque regem
( 33 )
II. Kapitel
Das besiegte Schwaben, als eine Provinz der fränkischen Könige bis auf das
Stiftungsjahr der Abtei Ottobeuren im J. 764.
§. VI.
Schwaben, oder Alemannien* war nun eine untergebene Provinz der fränkischen Monarchie, welche Klodwig errichtete, und obgleich nicht alle Schwaben, sondern nur ein grosser Theil derselben, nämlich diejenigen, welche zwischen dem
Main, und der Lahn, und den Rhein herauf um Mainz und Worms wohnten, an der
grossen Niederlage bei Zülpich Theil nahm, und die andern sich aus Liebe zur Freiheit, und Unabhängigkeit unter den
Schutz
gem suum cernerent interemptum, Chlodoei se ditionibus subdunt, dicentes: Ne amplius,
quaesumus, intereat populus; tui jam sumus S. Gregorius turorens. L. II. Cap. 30. edit. edit.
Hanuov. 1613.
* Wie(r) werden fürohin die Namen, Schwaben, und Alemannier, im nämlichen Wortverständnis gebrauchen, wie es auch im 6ten Jahrhunderte schon üblich war, wie Walafried Strabo in
prologo ad vitam S. Galli um etwas spater bemerkte: Cum duo sind vocabula, Suevia & Alemannia, unam gentem significantia, priori nomine nos apellant circumpositae gentes, quae
latinum sermonem habent.
( 34 )
Schutz des ostgothischen Königs Theodorich begaben, so änderte doch alles dieses
in der Sache nichts, und Schwaben verblieb, was es durch die letzte Niederlage geworden war, eine fränkische Provinz, obgleich mit mancher Veränderung in p o l i t i s c h e r , r e l i g i ö s e r , und s i t t l i c h e r Hinsicht; wovon nun das Nähere.
Man muß der Staatsklugheit der fränkischen Könige aus dem Merovingischen Stamme Gerechtigkeit wiederfahren lassen; sie suchten die tapfern, und freiheitliebenden
Alemannier vielmehr durch eine gelinde Nachgiebigkeit in einer ruhigen, und guten
Laune zu erhalten, als mit dem Stolze eines Siegers über sie zu gebieten, ihren Freiheitssinn allzusehr zu kränken, und sie zu empören. Nimmt man das Aufgebote zu
den Waffen aus, welches jetzt nicht mehr durch einen eigenen Landesregenten,
sondern durch einen jeweiligen fränkischen König geschah, und an sich dem kriegerischen Geiste der Nation nicht unwillkommen war; so läßt sich sehr weniges finden,
was den guten Schwaben in dem neuen Zustande wider den Sieger, und neuen
Landesherrn aufbringen konnte. Die alte Verfassung blieb bereits eben so, wie sie
ehe bestand, und an der alten Eintheilung Schwabens in seine Gaue wurde nichts
geän-
( 35 )
ändert. Die Herzoge, Gaugrafen und Send- oder Zentgrafen behielten ihren Wirkungskreis, den sie ehedem hatten; sie waren, und blieben die ordentlichen Richter
in ihren Distrikten, und was sie nicht schlichten, und nach der alten Landesgewohnheit beendigen konnten, das kam an die Herzoge.* Die Herzoge selbst hatten zwar
die Pflicht, den Nutzen der Könige zu befördern, die Heere, welche sie öfter selbst
aufboten, zu kommandieren und persönliche Dienste zu leisten**, übrigens hinderte
sie aber niemand an dem Genusse jener Vorrechte, welche sie bei ihrer Nation
schon eher behaupteten. Sie durften sogar ungehindert, und ohne einigen Verdacht
gegen sich zu erregen, die Nutzniessung ihrer eigenen Güter, wie selbst die alemannischen Gesetze voraussetzen, unter andere nach Belieben vertheilen, und die Zahl
ihrer Vasallen, und besonders getreuen Anhänger vermehren. Nur Empörung, oder
ein anderes schweres Verbrechen gegen die den fränkischen Königen geschworene
Treue konnte sie ihrer herzoglichen Würde
* Leges Alamanniae N. 36. bei Lindebrog Codex legum antiquarum pag. 372.
** LL. Alaman N. 35. De filio ducis, qui contra patrem suum furrexerit, heißt es: „Dum adhuc
pater ejus potens est, & utilitatem regis potest facere; id est, exercitum gubernare, equum
ascendere, utilitatem regis implere &c. pag. 37.
( 36 )
de verlustig machen; wie es im J. 587 der schwäbische Herzog Landfried, oder Luitfried erfuhr, der sich wider den König Kildebert aufleinte, und deßwegen des Landes
verwiesen wurde: beharreten sie fest auf gegebener Treue, so hatten sie nichts zu
besorgen, und man findet so gar in den alemannischen Gesetzen einige Spuren von
einer freien Vererbung ihrer Amtswürden auf ihre Kinder, wovon selbst die Franken
damals kein Beispiel aufzuweisen hatten.* Eben so war auch für die Unverletzbarkeit
der herzoglichen Burgen (die ersten Spuren des Burgfriedens in diesen Gegenden)
durch die Gesetze hinlänglich gesorgt, und jede gewalthätige Verletzung derselben
so, wie ein jede Mißhandelung eines Alemanniers, welcher auf dem Wege nach der
herzoglichen Burg, oder auf dem Rückwege von daher begriffen war, mußte mit
einem dreifachen Schadenersatz vergütet werden.**
§. VII.
Etwas Neues für die eroberten Schwaben war ein Gesetzbuch, das der König
Theodorich, ein Sohn des Klodowichs, der erste aus den althergebrachten Gebräuchen
Al* LL. Alamannicarum N. 36. pag. 372.
** LL. Alamannicarum A. 29. pag. 370.
( 37 )
Alemanniens sammelte, der König Kildebert ausbesserte, und Klothar der König im
VI. Jahrhunderte öffentlich bekannt werden ließ.* Bis dahin hielten einige Lieder, und
einige gereimten Verse, deren Ueberbleibsel nach 300 Jahren Karl der grosse aufsammeln ließ, alle alte Gesetzgebung in sich. Indeß verlor der Alemannier dadurch
nichts an seiner so hoch geschätzten Freiheit. Die Gerichtsordnung bestand noch so,
wie zu des Tacitus Zeiten, die Strafgesetze waren äusserst gelinde, und selbst Mordthaten wurden mit keiner Lebensstrafe belegt.**
In
* In der Vorrede zur Salischen, oder fränkischen Gesetzgebung, welche durch die vier, damals berühmten, Männer Wisogast, Bodogast, Salogast, und Widogast bearbeitet wurde,
heißt es: Ubi deo favente rex Francorum Clodoveus, florens, & inclytus primus recepit catholicum baptismum, & deinde childebertus, & Chlotharius in culmen regale deo protegente
pervenere, quidquid in parcto minus habebatur idoneum, per illos suit licidius emendatum &
sanctius decretum. Das alemannische Gesetzbuch aber fängt so an: Incipit Lex Alemannorum, quae temporibus Chlotarii regis unacum principibus suis, id sunt XXXIII episcopis, &
XXXIIII ducibus, & LXXII comitibus, vel cetero populo constituta est. König Klothar regierte
vom J. 511 bis 561.
** Siqui hominem occiderit, quod Alemanni Mortau do dicunt, octo Weregeldis eum solvat, &
quid -
( 38 )
In einer andern Hinsicht trat freilich manche Veränderung ein. Ehedem waren
es bloß willkürliche, und freie Geschenke, womit die Schwaben die allgemeine Landessorgen ihrer Regenten einigermassen belohnten** jetzt mußten sie an die fränkischen Könige zwar wenige, aber doch bestimmte jährliche Abgaben entrichten. Ehedem wurden die Kriege, wie es entweder die Vortheile, oder die Empfindlichkeiten
der etwa gereizten Nation erheischten, in der Volksversammlung beschlossen; jetzt
mußte man das Aufgebot entweder des Königs selbst, oder des von dem Könige
dazu aufgeforderten schwäbischen Herzoges abwarten.
Auch das Kommerz, die Kultur des Landes, und die Bauart änderten sich. Um
das Jahr 660 meldet der Mönch Markulf von Oel, Sardellen, Pfeffer, Kostwurzel anstatt des Zuckers, Nägeln, Zimmet, Mastix, Datteln, Mandeln, welche in das Land
eingeführt wur(den)
quidquid super eum rauba, vel arma tulit, omnia sicut furtiva componat. Weregeldum ist hier
die gesetzliche Schätzungssumme, welche der Mörder theils zur Aussöhnung mit den Verwandten des Erschlagenen, theils auch der Obrigkeit wegen Verletzung der öffentlichen
Sicherheit erlegen mußte, Scherzii Gloss. germanicum.
** Mos est civitatibus, ultro ac viritim conferre principibus (munera) vel armentorum, vel frugum; quod pro honore acceptum etiam necessitatibus subvenit. Tacit N. 15.
( 39 )
den; sogar für seidene Kleider, Silber, und Goldstoffe, und für Edelsteine wanderte
eine beträchtliche Summe Geldes in das Ausland: hingegen verwendete man sich
inner dem Lande mehr auf den Ackerbau; man pflanzte Hanf, Flachs, Kraut, Gartenobst, und so gar Wein; man lernte auch Kalch brennen, und die Waffenschmiede
wußten das Eisen zum Kriegsgebrauche wohl zu bearbeiten; sie waren aber selten,
weßwegen sie, wie die Bäcker, in grosser Achtung standen, und für den Todschlag
eines solchen Künstlers wurden 10 Solidi, eine ungeheure Summe Geldes damals,
angesetzt. Vorzüglich waren es die leinen Manufakturen, welche nicht nur von den
leibeigenen, sondern auch von den freigebohrnen Weibspersonen, und so gar von
den Prinzessinnen betrieben wurden. Anstatt der alten Alltagshütten, gab es nun
auch Wohnhäuser nach einer bessern Bauart, und obgleich die meißten, wo nicht
alle derselben, bloß von Holz gebauet waren, so wollte doch schon im IVten Jahrhunderte Ammian Marzellin* einen römischen Geschmack daran bemerkt haben. Diese
neuern Wohnungen erhielten nachmals so, wie die grössern Behältnisse und die
kleinern
und
* Extractisque captivis, domicilia cuncta, curatius, ritu romano constructa, flammis subditis
urebat. Ammianus Marcellinus, L. XVII. cap. I.
( 40 )
und weithschichtigern Gemeinden entweder nach dem Umfange, oder nach dem
Verhältnisse der Besitzer verschiedene Namen; welches sich auch auf die verschiedenen Besitzungen an Ackerfeldern, und Wiesen erstreckte. Da diese Namen bis auf
das XVII Jahrhundert fast immer vorkommen, so ist es der Mühe werth, daß man, um
unzeitige Wiederholungen, und Erläuterungen derselben zu ersparen, die ächte Bedeutung, und den wahren Sinn hievon, so viel es möglich, hier voraus bestimme.
§. VIII.
Am öftesten kommen die Worte: Villa, curtis, oder cortis, huba, oder hoba,
Mansus, praedium, und schwaiga vor.
Villae, wovon das französische Wort Village, waren mehrere in einiger Entfernung, wie wir oben §. III zum ersten Einleitungskapitel bemerkten, beisammen
stehende Höfe sammt ihren Gütern, nämlich Gärten, Wiesen, Aeckern, Wäldern. In
dieser Bedeutung kommen bei der Aufzählung der Stiftsorte die Villen Böhen,
Hawangen, Eck, Westerheim, Attenhausen, und andere vor.
In einigen dieser Villen gab es auch, und zwar in den meisten einen grössern
Hof,
wel( 41 )
welcher jetzt der Meierhof, und damals die curia, oder auch cortis villicalis hieß. Der
Meier, oder Besitzer eines solchen Hofes mußte insgemein mit der aufgebotenen
Mannschaft, oder dem Heerbanne wider den Feind ziehen. Ansonst hatte er für die
Ordnung, und Ruhe der Gemeinde zu sorgen, und entschied mit Beiziehung noch
anderer Männer die kleinern Rechtsfälle. Solche Gerichte hatten von den ältesten
Zeiten her Ottenbeuren, Böhen, und Hawangen, wie auch in den entlegenern Gegenden die Gemeinden Aufkirch, Elderatshofen, Ketterschwang, und Curishofen, wo
noch vor wenigen Jahren die vogteiliche Obrigkeit auf den Meierhöfen haftete.*
Eine andere Gattung hievon bildeten die so genannten königlichen Villen (Vilae regiae, fiscalinae) aus welchen sich die meisten nachmals zu freien Reichsstädten
erhoben. Solche königliche Villen in Schwaben waren ehedem Augspurg, Konstanz,
Arbon, Rankweil, Lustenau, Erfmutingen, St. Gallen, Bodmann, Rothweil, Bodmen,
wovon der Bodensee seinen Namen schöpfte, Sulgau, Ueberlingen, Ulm, Waiblingen, und andere mehr.** Nämlich, da die alten Könige,
(und)
* Geschichte des kaufbeurer Kapitels durch Herrn Stadtpfarrer Mechelbeck aus Handschriften.
** Man sehe die hierüber eigens verfertigte Karte, welche dem 3ten Buche des Tomi prodromi chronici gottwicensis voran gesetzt ist.
( 42 )
und Kaiser bis in das XIIII Jahrhundert keine bestimmten Residenzen hatten, sondern, die Reichsangelegenheiten zu besorgen, und an bestimmten Mahlstätten* die
Gerechtigkeitspflege zu verwalten, von einer Provinz in die andere zogen, so hielten
sie sich allerorten weitschichtige Villen mit grossen Umgebungen, die nach der damaligen Sprache einer terra salica, oder ganz freie königliche Kammergüter hießen,
und waren. Nicht alle diese Villen waren mit einem königlichen Pallast versehen, sondern nur diejenigen, welche die Könige nicht bloß im Vorübergehen besuchten, sondern der wichtigen Reichsangelegenheitenhalber etwa Wochen, oder Monate lange
bewohnten. Diese waren sehr weitschichtig, und stellten mittelmäßige Städte vor;
indem der Pallast allein nach Mabillon zwölf** grosse Eintheilungen hatte. Die
schönste, und prachtvolleste derselben war die
Vil* Die Ableitung dieses Wortes kömmt von dem uralten Mallum her, welches ehedem einen
Gerichtshof bedeutete. Daher in den Alemannischen Gesetzen, mallare aliquem, einen Vor
Gericht belangen.
** Diese Abtheilungen waren folgende: 1 Das Proaulium oder der Vorhof. 2 Das Salutatorium, wo man die auswärtigen Gesandten, und andere vom höchsten Range empfieng, und
begrüßte. 3 Das Consistorium, oder ein weitschichtiger Platz, wo alle Geschäfte, und
Rechtssachen verhandelt wurden
( 43 )
Ville Ingelheim, wohin Karl der grosse hundert Säulen von gegossenem Steine bis
von Ravenna her abführen ließ.* Andere gab es jedoch, welche meistens aus Holz
bestanden.
War ein Hof sammt einem grossen Theile seiner Zugehörde an Aeckern oder
Wiesen ganz mit einem Zaune, oder einer Hecke so, wie man noch mehrere derselben in Oberschwaben sieht, umgeben, so hieß derselbe eine Cortis, oder eine Curtis.
Es kam hier nicht so fast auf den kleinern, oder grössern Umfang an; wohl aber
scheint eine Curtis jeder
de. 4 Das Trichorum, oder Speisesaal, wo an drei Tafeln gespeist wurde. 5 Zeltae hiemales,
oder heitzbare Winterzimmer. 6 Zeltae aestivales, oder Sommerzimmer. 7 Epicaustorium,
oder die Zimmer, von wo aus die Wohlgerüche durch den Pallast verbreitet wurden. 8 Die
Thermae, oder warmen Bäder. 9. Das Gymnasium, oder der zu gelehrten, oder auch zu
Gymnastischen Uebungen geeignete Ort. 10 Die Coquine, oder Küche. 11 Das Kolumbum,
oder der Ort, wo das Wasser einströmte, 12. Das Hippodromum oder die Rennbahne für die
Pferde. Supplement. de re diplom. Cap XI § 7.
* Ermoldus Nigellus ein Lobredner Kaisers Ludwig des frommen singt hievon so:
„ Est Locus ille situs rapidi prope flumina Rheni
Ornatus variis cultibus, & dapibus.
Quo
( 44 )
derzeit, ein eigenthümliches, und wenigsten ursprünglich, kein Bestand- oder Herrngut gewesen zu seyn, Es gab auch königliche Curies (regias, fiscalinas) welche eine
ter(ra) salica, und ein Kammergut der Könige waren.
Die meisten Güter, und Besitzungen, welche Privatleute bearbeiteten, nannte
man Huben, oder Hoben. Es war aber eine Huba, oder Hoba, wovon sich wahrscheinlich die heutige Benennung eines Hofes ableitet, eine kleinere Besi(t)zung von
etwa 30 oder 40 Jaucherten Ackerfeldes und nebenzu von verhältnißmäßigen Wiesen.* Das Jauchert, nach seiner Ableitung ein Platz, oder Feld, das ein
Mann
Quo domus alta patet centum perfixa columnis,
Quo reditus varii, textaque multimoda.
Mille aditus, reditus, millenaque claustra domorum,
Acta magistrorum Artificumque manu.
Templa Dei summo constant operata, metallo,
Aerati postes, aurea postilia.
Inclita gesta Dei series memoranda virorum
Picture insigni quo relegenda patent.”
Chron. gottwicense pag. 484.
* In den Traditionibus fuldensibus L. I Trad. 42 heißt es: Unam hubam, & ad ea pertinentem
arialem cum integra aedificii structura. Auch gewisse Strecken von Waldungen bildeten Huben. Denn eben da heißt es Tradit. 66 Duas Hobas, unam in silva, alteram in terra.
( 45 )
Mann mit einem Jochochsen des Tages überackern* kann, maß man damals mit
Stangen (Perticis) welche in der Länge 15 Schuhe hielten: Neunzig solche Quadratstangen gaben ein Viertel, und 360 ein ganzes Jauchert; woraus sich das Verhältnis
der heute gewöhnlichen Vermessungen zu den alten gar leicht berechnen läßt.
Einzelne Theile dieser Huben waren die so genanten Mansi, welche eine ausgemessene Strecke eines Ackerfeldes, oder eines Wiesemades von etwa 12-16oder auch mehrern Jaucherten bedeuteten.**
Unbestimmter in seiner Bedeutung ist das Wort Praedium, Baugut, oder Landgut. Es soll ein Gut mittler Grösse zwischen einer Cortis,
8
be (und)
* Iugerum, fecundùm quod accipitur communiter est spatium terrae, quod unum aratrum potest arare in die. Adelung grosses Wörterbuch. v. J a u c h e r t .
** Was Wort Mansus nimmt seine Ableitung von dem Mittelworte des Zeitwortes: Metior –
mensus – gemessen. Eine Urkunde bei dem Berardus in Burgundicis hat von den Mansen
folgendes: Ipse mansus habet in longo perticas agripennales (id est) jugerales 19; in ambis
vero frontibus & in media perticas 8 & pedes novem. Und weiter oben werden dem Mansus
16 perticae zu getheilt. Du fresne glossar. med. Latinit.
( 46 )
und Hube bedeuten, und so zwar, daß es einer Cortis in seinem Umfange weit näher,
als einer Hube kömmt; ja ein Prädium schloß fünf, sechs, und mehrere Huben in
sich. So übergab Berchtold, ein Priester zu Grönenbach, im zwölften Jahrhunderte
dem hiesigen Stifte ein Prädium, welches fünf, sechs, und mehrere Huben sammt
der Kirche zu Wolfartschwenden in sich faßte.* Vielleicht mangelte einem Predium
nur die Umgebung von einem Zaune, oder einer Hecke, um eine Cortis zu heissen.
Einen bestimmten, und unveränderten Wortsinn gibt das Wort Schwaiga, welches jederzeit einen Sennhof ausdrückte, wo hauptsächlich auf die Vermehrung des
Viehstandes gesehen wurde.** Ottenbeuren besaß mehrere solche Schwaigen in
den Alpengegenden bei Sonnthofen. So entstunden mit den Zeiten verschiedenen
Namen, und verloren sich wieder.
§. IX.
Nichts zog eine grössere Veränderung in aller Hinsicht nach sich, als der Sturz
des Heidenthums, und die Einführung der Christli* Aelteste Hauschronik vom 12. Jahrhunderte 14 Blatt.
** Man lese des Scherzii glossarium latinit. aevi medii, und des Herrn Wachters glossarium
germanicum v. Schwaig.
( 47 )
lichen Religion in Schwaben. Klodowich, der fränkische König, welcher während der
wichtigen Schlacht bei Zülpich in eine so klemme Lage gerieth, daß er feierlich versprach, im Rettungsfalle ein Christ zu werden, säumte sich nicht lange, besonders da
die Königinn Klotild, und der heilige Remigius, Erzbischof von Rheims, sehr angelegen in ihn drangen, sein gemachtes Gelübd zu erfüllen. Man wartete nicht auf die
gewöhnlichen Zeiten, nämlich Ostern und Pfingsten, zu welchen allein damals
getauft wurde, sondern gleich am Weihnachtsfeste des Jahrs 495* schrit man zur
Sache; Klodowich wurde von dem heiligen Remigius feierlichst, und mit ihm mehr,
als 3000 von der Nation sammt seiner Schwester Albofled getauft. Da alle andere
Regenten damals entweder Heiden, oder Arianer waren, so ward Klodowich durch
diesen Schritt für die abendländische Kirche, was Konstantin der grosse im vierten
Jahrhunderte für die morgenländische, ja für die ganze Kirche war, nämlich der Verbreiter der Christlichen Religion; indem die Gnade seiner Bekehrung sich nicht nur
über Gallien, sondern auch über alle
* Ludovicus, seu Chlodoveus rex francorum instante Chlotilde conjuge sua a sancto Remigio
Rhemensi archiepiscopo fide christi imbutus cum gente sua baptizatur. Hermanni contracti
chronicon ad a. 495.
( 48 )
le sowohl vor, als nachmals eroberte Nationen früher, oder spater ergoß.
Schwaben, oder Alemannien bequemmte sich indeß langsam zur Annahme
Christlicher Gesinnungen. Es verstrich mehr als ein Jahrhundert darüber nach der
Bekehrung des Königs Klodowich, bis Augspurg in der Person des heiligen Sozimus
zu Ende des Vten, oder anfangs des VIten Jahrhunderts* einen Bischof bekam, und
die Uebersetzung des bischöflichen Sitzes von Windisch nach Konstanz, welche um
das Jahr 597 geschah, beweiset nicht undeutlich, daß sich erst einige Zeit vorher
mehrere Christliche Gemeinden in jenem Theile Schwabens bildeten, die so eine
Uebersetzung des bischöflichen Sitzes veranlaßten. Gewiß noch lange nachher lebte
eine grosse Menge der Heiden in diesen, und andern Gegenden Schwabens, und
der heilige Abt Kolumban fand anfangs des VIIten Jahrhunderts ein sehr weitschichtiges Feld für seine apostolische Arbeiten, die er zur Beseligung dieses Landes verwendete. Es war das Jahr 609, als der Heilige mit seinen Gefährten, und heil. Schülern Gall. Magnus, oder Magnoald, und Theodor, schottländischen Mönchen in diese
* Khamm Hierarch August. p. 31. Tschudi Hauptschlüßel zu verschiedenen Alterthümern S.
406.
( 49 )
se Gegenden kam. Während seines dreijährigen Aufenthaltes zerstörte der apostolische Mann die Götzenbilder, welche der noch mehr ausgeartete Unglaube der
spatern Heiden in Schwaben aufgestellt hatte*; weihete das Bethhaus zur heiligen
Aurelia in Bregenz zum Christlichen Gottesdienste ein, und als der heilige Abt im J.
615 starb, setzten die obenbemeldten Schüler des heil. Kolumban zu Kempten, und
in andern Gegenden des Oberschwabens ihre apostolische(n) Bemühungen mit
einem rastlosen und unüberwindlichen Eifer fort, den Gott
mit
* Beatus Columbanus jussit aquam afferri, & benedicens illam adspersit eâ templum, & dum
circuirent psallentes, dedicavit ecclesiam. Deinde invocato nomine Domini unxit altare & B.
Aureliae reliquias in eo collocavit, vestitoque altari, missas legitimè compleverunt - - - - Posthaec permansit ibi S. Columbanus cum commilitonibus suis tribus annis, & aedificata inibi
cellula &c. Mabillonii acta SS. Ord. S. Bened. Saecul. 2do. Vita S. Galli p. 233. Aus der Erbauung dieser kleinen Zelle entstand nachmals das benediktiner Kloster Mehrerau, eines der
allerältesten Klöster in Schwaben. Auf eine gleiche Veranlassung stiegen auch nachmals
das Kloster St. Mang in Füssen, und die berühmte Abtei St. Gallen empor, welche letztere
erst im J. 720 unter dem heil. Abte Othmar eine wahre klösterliche Verfassung erhielt.
Anfangs waren diese Klöster nur Zellen für einzelne Eremiten.
( 50 )
mit vielen Früchten der Heidenbekehrung belohnte. Den Mönchen also hat Schwaben eben so, wie das übrige Deutschland, und ein grosser Theil Europens theils die
Gründung des wahren Glaubens, theils die Wiederauflebung desselben nach Gott zu
verdanken.
§. X.
So sehr sich diese apostolischen Männer angelegen seyn liessen, die christliche Religionslehre bestens zu gründen, so konnten sie doch nicht hindern, daß nach
ihrem Hinscheiden nicht einige heidnischen Gebräuche, und neben denselben mancherlei Aberglauben unter dem zum alten Götterdienst noch geneigten Schwabenvolke einige Oberhand gewannen. Auch die Sitten anstatt, wie es hätte geschehen
sollen, durch die heiligsten Grundsätze des Christenthumes an Reinheit, und allseitiger Rechtschaffenheit zu gewinnen, verloren sehr vieles von ihrer ersten Strenge,
und Einfalt. Man findet in den alemannischen Gesetzen Strafverordnungen wider
verschiedene Laster, die unter den ältern Schwaben nicht üblich waren. Daran hatte
freilich die Religion keine Schuld; aber unsere Landsleute wurden durch die weitere
Ausdehnung des Kommerzes mit andern theils heidnischen, theils arianischen
Nationen stets bekannter, sahen viele Ausschwei( 51 )
schweifungen, die sie nachahmten, und, als sich mit dem Luxus und der Ueppigkeit
die verwandten Unsittlichkeiten, als eine auswärtige Waar, mit einschlichen, so kam
es nach dem Verlaufe mehrern Jahre dahin, daß selbst die so mühesam gepflanzte
Religion in diesen Gegenden zu wanken, und wiederum zu erlöschen begann. Sintlaz, oder Sintlak, der Mitstifter des berühmten Ordenshauses Reichenau ward hierüber sehr aufmerksam, und suchte, da er einem weitern Unheile vorzubeugen entschlossen war, einen eifrigen Bischof in diese Gegend zu bringen, der den halberstorbenen Glauben neuerdings mit Worten, und Beispielen beleben sollte. Dieser war
der heilige Pirmin, Chorbischof zu Meaux in Frankreich, und der erste Abt in der
Reichenau, welches Kloster im J. 724 errichtet wurde. Der heilige Bischof fand nicht
nur unter dem Schwabenvolke, sondern auch unter der Geistlichkeit, welche von den
kanonischen Regeln abgewichen war, einen grossen Zerfall guter Sitten, und es
erwahrte sich bei der nähern Untersuchung allerdings, was Sintlak in seinem bittlichen Ansuchen an denselben gesagt hatte, daß, „wenn er der schwäbischen Nation
nicht geschwinde zu Hilfe käme, sie bäldest zu den vorigen Irrthümern des Heidenthumes zurück kehren würdde“.
( 52 )
de.“* Pirmin suchte hierauf, wie wir in den ersten §.§. der folgenden Jahrbücher ausführlicher melden werden, bei dem Pabste Gregor II um die Erlaubniß an, in Schwaben sein Sendungsgeschäft unternehmen zu dürfen, und nachdem er hiezu alle
nothwendige Vollmacht erhalten hatte, leistete er in diesen Gegenden alles, was sich
je von dem unverdrossensten, und standhaftesten Eifer eines so heiligen Bischofes
erwarten ließ.
Zu einem noch grössern Glücke für das gesammte Deutschland erweckte Gott
um die nämliche Zeit den grossen Apostel der Deutsche, den heiligen Bonifaz, ehedem Winfrid genannt, mit welchem sich auch auf einige Zeit der heilige Pirmin vereinte.** Die Verdienste dieses unvergeßlichen Ordensmannes, welcher um das Jahr
744 die berühmte Abtei Fulden errichtete, Mainz zu einem Erzbißthume erhob, die
Frießländer, Franken, Sachsen,
* Nisi celeri ope subvenire contendas, nostrates cunctos possidebit iterato errore paganismus. Acta SS. ord. S. Bened apud Mabill. Saecul. III. P. II. in vita S. Pirminii pag. 142.
** Amoris itaque divini instinctu aliquantulum temporis pariter transigere decreverunt, ut a
saluberrima collationis efficacia de statu ecclesiarum sanctarum, de uniendo in vera pacis
concordia ritu plebium comissarum multa proponerent, utilissima quaeque deliberarent. L.
Cit. Pag. 149.
( 53 )
sen, Thüringer, Hessen, und grossentheils die Baiern zum christlichen Glauben
bekehrte, mehrere Bißthümer in Deutschland gründete, und seine apostolischen
Arbeiten mit einem ruhmvollen Martertode im J. 754 beschloß, erhielten sich bei
Deutschland stets in dem dankbaresten Andenken, so lange die Nation jene göttliche
Religion nach Würde schätzte, welche auf deutschen Boden zu pflanzen dieser unermüdete Apostel sammt noch andern dreißig Mitgehilfen aus dem Orden des heiligen
Benedikts sein Blut vergoß, und werden sich auch trotz aller Gegenbemühung noch
forthin erhalten.
Das Allernäheste, wie es um die Religion, und um die Sitten in diesen Gegenden, zwei und zwanzig Jahre vor der Stiftung der ottenbeurischen Abtei stund, geben
uns die Kirchensatzungen, oder Canonen einer provinzial Synode zu erkennen,
welche im J. 742 zu Augsburg*, oder zu Regenspurg
*
* Augspurg das Bißthum stand in den ostgothischen Zeiten, als die Heerde der Rechtgläubigen wegen der Menge der Heiden noch sehr klein, und geringe war, unter dem Metropoliten
zu Aquileja; kam nachmals, als die ältern fränkischen Könige regierten, unter Salzburg, und
zuletzt um das Jahr 747 unter das Erzbißthum Mainz. Meichelbeck der Jüngere in Ms. Augspurg wird selbst in einem Briefe
des
( 54 )
unter dem ältern Karlmann, einem Sohne des Königs Karl Martell, gehalten wurde.
Bei dieser Kirchenversammlung, welche auf den 21ten April des bemeldten Jahres
angesagt war, erschienen der heilige Bischof Bonifaz, der damals noch keinen bestimmten bischöflichen Sitz hatte, Burchard der Bischof zu Würzburg, Wittanus der
Bischof zu Birburg, oder Buriburg unweit Frizlar, der heilige Wilibald Bischof zu
Eichstädt, Reginfred der Bischof zu Cölln, und Dadanus ein regionair Bischof ohne
einen bestimmten Sitz, deren es zu jener Zeit mehrere gab, sammt mehrern andern
Bischöfen, und Priestern, die sich damals in dem Königreiche Austrasien befanden,
das unter der Botmäßigkeit des Fürsten Karlmanns stand. *
§. XI.
des Pabstes Gregor des III an den heil. Bonifaz epist. IV zu einem Versammlungsorte
namentlich in Vorschlag gebracht. Die Stelle aus dem vierten Schreiben Gregors III ist folgende: In quo vobis loco Bonifacius ad celebranda concilia convenire mandaverit, sive juxta
Danubium, sive in civitate augusta, vel ubicunque indicaverit, pro nomine Christi parati esse
inveniamini. Mansi Collect. Concil. Tom. XII. colum. 368.
* In der Vorrede zu dieser Kirchenversammlung heißt es: In nomine Domini nostri Jesu
Christi. Ego
Car-
( 55 )
§. XI.
Wie die Satzungen dieser Kirchenversammlung unwidersprechlich beweisen,
besassen die etwa vor einem Jahrhundert errichteten Kirchen in Schwaben kaum
einige Einkünfte an Geld, oder an unbeweglichen Gütern einige Renten, so machte
sich die Habsucht der Laien schon fertig, dieselben den Kirchen zu rauben: es wurde
daher auf eine Zurückstellung der den Kirchen entwendeten Gelder gedrungen.*
Unter den Geistlichen gab es falsche Priester** unzüchtige Diakonen, und
eben solche Kleriker, die man von dem Genusse der Kirchenspende ausschloß, ihres
Amtes entsetzte, und zu einer
strenCarlomannus dux & princeps francorum ab incarnatione Domine DCCXLII XI calendas Maji
cum consilio servorum Dei, & optimatum meorum episcopos, qui in regno meo sunt, cum
presbiteris ad concilium, & synodum pro timore Christo congregavi. Mansi loc. cit. columna
366.
* Fraudatas pecunias ecclesiarum restituimus. Can. I. loc. cit.
** Diese falschen Priester schildert der Pabst Zacharias in seinen Briefen bei Mansi, wie
folgt: Pejores, ad deteriores saecularibus ipsis esse noscuntur, qui se neque a fornicationibus, neque a nesariis matrimoniis abstinent, neque ab hominum sanguinis effusione manus
servant innoxias, Mansi I. cit.
( 56 )
strengen Busse verwies.* Die alten Schwaben, wie man aus den ersten Einleitungskapiteln dieser Jahrbücher vernahm, suchten einen grossen Theil ihrer gewöhnlichen
Belustigungen in der freien Jagd, und in dem rauschenden Waffengetümmel. Diese
Sitte hatte bei der Nation so tiefe Wurzeln gefaßt, daß selbst die Geistlichkeit gegen
die Satzungen der ältesten Konzilien derselben mit einer fast unbezwingbaren Neigung noch anhieng. Die Kirchendiener hielten sich Stoßvögel, Reiger, und Falken,
durchstreiften alle Wälder mit Jagdhunden, und ward Krieg, so wollten alle in’s Feld
ziehen. Die Kirchenversammlung verbot diese, dem geistlichen Stande unanständigen, Vergnügungen**, und wollte ausdrücklich, daß sich während des Krieges keine
andere von der Klerisei sollten gebrauchen lassen, als welche zu verschiedenen
geistlichen Verrichtungen erforderlich waren. Man nahm nämlich damals die Reliquien der Heiligen mit in den Krieg, hatte eigene Feldbischöfe,
* Falsos verò presbiteros, vel fornicatores diaconos, & clericos de pecuniis eccelsiarum abstulimus, & degradavimus, & ad poenitentiam coegimus. Can. I. loc. cit. Columna 366.
** Nec non & illas venationes, & silvaticas vagationes cum canibus omnibus servis dei interdiximus, & ut accipitres, & falcones non habeant. Mansi I. cit. Can. II.
( 57 )
bischöfe, Feldpriester, und Feldkapläne, und diese mußten das heilige Meßopfer entrichten, von den Büßern die geheime Beicht abnehmen, die Gebeine der Heiligen
anständig besorgen, und bei dem Aufbruche der Armeen dieselben von einem Orte
zum andern übersetzen. Die Väter verordneten deßwegen, daß ein jeweiliger kommandierender Herzog mehr nicht, als einen, oder höchsten zwei Feldbischöfe sammt
seinen Priestern, und Kaplänen, ein Unterbefehlshaber aber nur einen Priester um
sich habe, welcher bereit seyn soll, diejenigen, welche ihre Sünden beichten, zu vernehmen, zu untersuchen, und denselben eine angemessene Busse aufzuerlegen*.
Allen andern
war
* Servis dei per omnia armaturam portare, vel pugnare, aut in exercitum & in hostem pergere
omnino prohibuimus; nisi illis tantùm, qui propter divinum mysterium, missarum scilicet sollemnia adimplenda, & sanctorum patrocinia portanda ad hoc electi sunt; id est unum vel duos
episcopos cum capellanis, & Presbiteris eorum, princeps secum habeat, & unusquisque
Praefectus unum presbiterum, qui, hominibus peccata confitentibus iudicare, & indicare poenitentiam possit, L. cit. Can. II. Im Vorbeigehen muß ich hier bemerken, daß die protestantischen Gelehrten nicht wohl daran sind, welche gegen das graueste Altherthume behaupten
wollen, Pabst Janozenz der III. welcher vom J. 1198. bis 1216 die römischkatholische Kirche
regierte, habe die geheime
Beicht
( 58 )
war nicht erlaubt, an dem Kriegsgeräusche Antheil zu nehmen.
Neben den falschen Priestern, wovon oben gemeldet worden, wanderten, und
zogen damals unbekannte, nicht nur Priester, sondern auch Bischöfe im Lande umher, welche sich geistliche Verrichtungen in einem fremden Kirchensprengel gegen
die ältere Kirchenordnung erlaubten. Um allen Irrlehren, und jedem Betruge vorzubeugen, verordneten die Väter sehr weise, daß denselben alle geistliche Verrichtungen so lange sollten verboten, und niedergelegt seyn, bis sie eine Synodalprüfung
bestanden hätten, und als wahre Bischöfe, und wahre Priester anerkannt, und
begnehmiget wären.* Indeß hatte schon damals eine jede Kathedralkirche einen
Gaugrafen zum Schutzherrn, welchem die Pflicht oblag, dem
Bischofe
Beicht eingeführt. Das Gegentheil beweiset nicht nur der eben angeführte Canon, sondern
noch unvergleichlich ältere Stellen, die bis auf die apostolischen Zeiten zurück gehen. So
von dem heil. Opfer der Messe, so von dem Sakramente der Firmung, von der Verehrung
der Heiligen, und ihrer Reliquien.
* Statuimus etiam, ut secundum canonicam cautelam omnes undecunque venientes ignotos
episcopos, vel presbiteros ante probationem synodalem in ecclesiasticum ministerium non
admitteremus. L. cit. Can. IV.
( 59 )
Bischofe bei der Abschaffung heidnischer Gebräuche, und Einführung einer reinen,
und guten Kirchenzucht getreuen, und nachdrücklichen Beistand zu leisten.*
Gemäß dem fünften Canon der nämlichen Kirchenversammlung waren der
heidnischen Mißbräuche, und Aberglauben, welche noch damals unter dem gläubigen Schwabenvolke bestanden, nicht wenige. Es gab nämlich noch einige, welche
Opferspeisen, und Opfergetränke auf die Gräber der Verstorbenen stellten, um die
Seelen der Todten zu laben**; es gab andere, die auf den Flug der Vögel, auf die
Loose, und die Mischung verschiedener Denkzettel und auf Schlachtopfer, die neben
der Kirche entrichtet wurden sehr vieles hielten***; besonders aber waren es die so
genannten
* Decrevimus quoque, ut secundum canones unusquisque episcopus in sua parochia sollicitudinem gerat, adjuvante Gravione, qui defensor ecclesiae ejus est, ut populus dei paganis
non faciat. L. cit. Can. V.
** Schon im vierten Christlichen Jahrhundete ereiferte sich der heil. Augustin wider diesen
heidnischen Mißbrauch, den er auch an der Kirche zu Hippon bemerkte. Sermon. 15. de
Sanctis.
*** Populus abjiciat hostias immolatitias, quas stulti homines juxta ecclesias ritu pagano faciunt sub nomine sanctorum martirum, vel confesso
( 60 )
ten Rothfeuer, wobei mancher Aberglaube getrieben wurde, und wovon sich noch
einiges Andenken bei dem so genannten Johannes Feuer bis auf die letzten Zeiten
erhielt.* Alle diese abergläubischen Gebräuche, welche aus dem Heidenthume noch
übrig geblieben waren, wollten die Väter beseitiget, und die schwäbische Kirche
davon gereiniget wissen.
Aus dem siebenten Canon läßt sich schliessen, daß es damals noch Mönche
gab, die ohne sich an eine gewisse Regel zu binden, oder unter einem Klosterobern
in einer Gemeinde beisammen zu wohnen, einzeln für sich,
wie
sorum, Deum & sanctus suos ad iracundiam provocantes. Can. V. loc. cit.
* Die abergläubischen Ausdeutungen des Vogelfluges, und des Vogelgesanges brachten die
Römer zuerst sammt ihren albernen Götzenbildern nach Gallien, von wo aus dieselben nach
Schwaben wanderten. Von dem abergläubischen Nodfür, oder Rothfeuer gibt Lindebrog in
seinem Glossarium folgende Nachricht: am Festtage des heiligen Johannes ziehen die Bauersleute einen Pfahl aus den Zäunen, den sie an einem Stricke so schnell, und so lange
umher ziehen, bis derselbe Feuer faßt. Ist dieses geschehen, so nähren sie das Feuer mit
brennbaren Materien, und nehmen nachmals die Asche, womit sie das Gartengemüß bestreuen, und damit, wie sie glauben, die Raupen, und alle schädliche Insekte vertreiben, Der
Erfolg ist so ziemlich natürlich.
( 61 )
wie die Einsiedler, lebten: Die Väter dieser Versammlung verordneten, daß alle Mönche und Klosterjungfrauen nach der Regel des heiligen Benedikt leben, und ihre
Klostergemeinden nach derselben einrichten solllten.* Und fürwahr man wußte bis an
das Ende des XI Jahrhunderts in der abendländischen Kirche von keinem andern
Orden, als jenem des heil. Benedikts, welcher im J. 520 entstand.
Uebrigens gab sich der heilige Bonifaz alle erdenkliche Mühe, die deutschen
Kirchen nicht nur von allen Mißbräuchen, sondern auch von allen Irrlehren zu reinigen, welche Adalbert ein Franzos, und Klemens ein Schottländer, zwei Schwärmer,
die verschiedene Namen neuer Engel erdichteten, und die ungereimtesten Lehren
ausstreueten, in Umlauf brachten, und den Kirchen aufdringen wollten. Der heilige
Bischof zeigte diese Neuerer zu Rom an, und Pabst Zacharias verdammte im J. 745
ihre unsinnige Lehren. In den morgenländischen Kirchen trieben schon damals die
Bilderstürmer ihren Unfug wider die Bilder der Heiligen; in die abendländische Kirche
aber drang sich
9
die* Monachi, & ancillae dei monasteriales juxta regulam S. Benedicti caenobia, vel Xenodochia
sua ordinare, gubernare, vivere studeant, & vitam propriam degere secundum praedicti
Patris ordinationem non negligent. Loc. cit. Can. VII:
( 62 )
diese Verfolgung erst mit der so genannten Reformation des XVIten Jahrhunderts
ein. Man hat noch jetzt ein Verzeichnis jener Festtage des Herrn, der Mutter des
Herrn, und der Heiligen von jenem Zeitalter in Handen, welche auf Befehl des heiligen Bonifaz, Erzbischofes zu Mainz, und Deutschlands Metropoliten jederzeit beim
Anfange des Jahrs dem Volke mußten verkündiget werden. Darinn kommen am 1ten
Jänner das Fest der Beschneidung – am 6ten desselben das Fest der Erscheinung
des Herrn – den 2ten Hornung das Fest der Reinigung Mariens – nachmals der
Ostersonntag mit den drei folgenden Tagen – die Auffarth des Herrn gen Himmel, das Fest des heil. Johann des Täufers den 25 Brachmonat, am 29 desselben der
Leidenstag der heiligen Apostel Peter, und Paul – den 15ten August das Fest der
Himmelfahrt, und den 8ten September jenes der Geburt Mariens – den 30ten November der Leidenstag des Apostels Andreas, und den 25 Dezember der hohe
Geburtstag des Herrn mit den folgenden Tagen, welches Fest in jenem uralten Festkalender, als das allererste oberst an stehet; weil man damals das Jahr nicht, wie wir,
vom ersten Tage des Jänners, sondern von dem 25ten Dezember, oder von dem
Geburtstage des Herrn anfieng.*
§. XII
* Inter Statuta quaedam S. Bonifacii Archiep. mo-
( 63 )
§. XII
Nun befindet man sich in einer Lage, von der man bloß einen Schritt weiter
voran setzen darf, um die Begebenheiten der folgenden Jahrbücher, die sich an die
vorherigen anschließen, wohl einzusehen, und von einem richtigen Standpunkte aus
zu beurtheilen. Will man die allernahesten Punkte der Geschichte noch wissen, welche das ottenbeurische Stiftungsjahr gleichsam berühren, so mag das Wenige, so
nun folgt, hierüber die gewünschten Aufschlüsse geben.
So gelinde je die fränkischen Könige unsere Landsleute, die Schwaben, behandelten
9*
und
guntini & martyris habetur N. XXXVI: „ Adnuntient presbiteri diebus dominicis per annum
sabbaticandum.
In Natale Domini VIII. Kalendas Januarias, dies 4.
In circumcisione Domini Kal. Jan. diem unum –
In epiphania VIII. Id. Jan. diem unum.
In Purificatione S. Mariae IV. Non. Februar. diem unum – In Pascha domini post
Dominicam dies tres.
In Ascensione Domini diem unum – In Natal. S. Joannis Bapt. VIII. Kal. Jul. diem unum.
In passione SS. Apost. Petri & Pauli III. Kalendas Julias diem unum.
In assumtione S. Mariae XVIII. Kal. Septemb. & in Nativit. S. Mariae VI. Idus Sept, diem
unum. In passione S. Andreae Apost. pridie Kal. Decembris diem unum.
Mansi I. cit. colum. 386.
( 64 )
und so geringe, und bereits unbedeutend die Abgaben waren, welche sie an dieselben zu entrichten hatten, so konnten sie doch auf den Stand ihrer ehmaligen Freiheit
niemals ganz vergessen. Im J. 727 erlitten sie bei Feilenforst am Lechflusse eine
Niederlage, die einen grossen Theil des schwäbischen Adels ganz aufrieb; deß
ungeachtet legte sich ihre Freiheitslust noch nicht zum Ziele. Kaum fühlten sie wieder
ihre inneren Kräfte, so kam es neuerdings zum Schlagen und Kriege führen. Theobald, ihr Herzog, empörte sich im J. 742 wider den Pipin, welcher damals noch das
Majorat des fränkischen Hauses besorgte. Schnell wies man die Empörer zur Unterwirfigkeit, und Ordnung zurück,* aber schnell erregten sie, ehe noch vier ganze Jahre
verstrichen waren, eine neue Empörung, die jedoch eben so schnell, als die voherige, unterdrückt wurde.** Was die Nation dadurch gewann, läßt sich leicht denken.
Die Macht der unruhigen Herzoge Schwabens wurde enger
* A. 742. Karlomannus, & Pipinus rebellare molientem Hunaldum Aquitaniae, & Theodebaldum Sueviae ducem celeriter opprimunt. Chronicon Hermanni contracti edit. San-blasianae
1790 pag. 119.
** A. 746 Karlomannus Alamannos iterum rebellare conantes comprimit. Idem Hermannus.
Die Annales Fuldenses setzen das 745 Jahr dafür.
( 65 )
ger beschränkt, und obgleich sie noch einige Zeit den Titel als Herzoge führten, so
waren sie doch bald darauf in der Sache selbst mehr nicht, als königliche Kammerbothen, wie man sie damals hieß (Missi regii, Dominici) und wie, Goldast* schon auf
das Jahr 759 über die im Leben des heiligen Othmar genannten zwei Herzoge Warin,
und Ruthard ganz richtig bemerkt. In den Kaiserjahren Karl des grossen verlor sich
selbst der herzogliche Titel, und erst beim Eintritte des zehnten Jahrhunderts unter
dem Kaiser Konrad dem I. kömmt wieder ein gewisser Burkard, als Herzog von Alemannien in Vorschein.**
Eine der wichtigsten Begebenheiten, welche der Stiftung unsers Hauses voran
giengen, war die Zerstörung des kaiserlichen Erarchats zu Ravenna***, womit die
Regentschaft der
or* Hos Camerae nuntios suisse scribit Goldastus ex Ekkehardo de casibus S. Galli Cap. I.
qui, teste Walafrido in vita S. Othmari, tunc temporis totius Alamanniae curam administrabant. Der gelehrte Bernhard Ukermann in seinen Bemerkungen über das Chronicon. Herm.
contract. pag. 122.
** A. 911 Burchardus dux Alamanniae in conventu suo, orto tumultu, occisus est, pro quo
Erchanger ducatum invasit. Herm. Contract.
*** Welche Städte, und Provinzen das ehemalige Erarchat
( 66 )
orientalischen Kaiser in den Abendländern allbereits gänzlich erlosch, und die Erhebung des Pipin zur königlichen Würde.
Im J. 752 eroberte der Longobardische König Aistulf die mächtige Stadt Ravenna, worinn die kaiserlichen Statthalter des abendländischen Kaiserthums, Erarchen genannt, ihren gewöhnlichen Sitz hatten, und diese Eroberung hatte zur Folge
das Ende des bemeldten Erarchats, welches 184 Jahre gedauert hatte. Niemand
hätte sich über den Zerfall des Erarchats, und des kaiserlichen Ansehens in Okzident
jemals betrübt, und man wäre darüber sehr ruhig geblieben, wenn der longobardische Eroberer seiner Eroberung– und Plünderungssucht Ziel, und Schranken gesetzt
hätte; allein Aistulf gieng weiter, er entzog der römischen Kirche einen grossen Theil
der Güter, welche in dem eroberten Bezirke gelegen hatten, und traf schon alle
Anstalten Rom selbst zu belagern. Schon eher, als dieses geschah, entschied Pabst
Zacharias die an ihn gestellte Frage: ob wohl der einfältige, und träge Kilderich, der
Letzte von dem Merovingischen Stamme, oder aber der thätige, und tapfere Pipin,
welcher schon mehrere Jahre das Majorat des fränkischen Reiches rühmlichst
verarchat in sich hielt, zeigt der gelehrte Natal. Alexander Hist eccl. Saeculo VIII edit. Bing. de A
1787 pag. 152.
( 67 )
verwaltet hatte, als fränkischer König, und Monarch zu betrachten wäre? Der Pabst
entschied zu Gunsten des Letztern;* worauf Kilderich des Reiches entsetzt, und in
ein Kloster verwiesen, Pipin aber als fränkischer König von dem heiligen Erzbischofe
zu Mainz Bonifaz zu Soisson gesalbt und eingeweihet wurde. Nun setzte Pabst Stephan III, als Rom von den Longobarden belagert wurde, nach Gott all sein Vertrauen
auf den mächtigen Pipin, reisete selbst bis nach Paris, und suchte Hilf, und Beistand
wider die Longobarden. Sogleich im folgenden Jahre 754 machte Pipin einen Feldzug, drang in Italien ein, belagerte den longobardischen König Aistulf zu Pavia, und
zwang als Sieger den Ueberwundenen,
* A. 752. Auctoritate Zachariae papae, & nun multò post Stephani deposito, ac detonso rege
Childerico, Merovingorum ultimo, Pipinus rex francorum electus, & Suessione à S. Bonifacio
archiepiscopo unctus, & consecratus regnavit annis XVII. Chron. Herm. contract. Annales
Fuld. Gesta regum francorum. Von dieser Salbung und Krönung an zählt man die Regierungsjahre des Königs Pipin, und nicht von jener des folgendes Jahres, als Pabst Stephan III
zu Paris die königlichen Prinzen Karl, nachmals den grossen, und dessen Bruder Karlmann
zu Königen salbte. Die Stiftung Ottenbeurens fällt in das XII Jahr des Königs Pipin.
( 68 )
nen, die Belagerung Roms aufzuheben, und die der römischen Kirche entrissenen
Besitzungen wieder zurück zu stellen; wonach der Pabst aus Gallien nach Rom
zurück kehrte.* Doch kaum floß ein volles Jahr dahin, als der longobardische König
das gegebene Wort brach, Rom neuerdings belagerte, und alles ringsumher mit
Feuer, und Schwerte verheerte. Der von allen Seiten geängstigte Pabst nahm seine
Zuflucht zu den vorigen Mitteln, bath den König Pipin durch seine Gesandte, welche
über Meer nach Paris eilten, um neuen Beistand, und Hülfe. Ohne Verzug zog Pipin
neuerdings nach Italien, und trieb den treulosen Longobarden so sehr in die Enge,
daß er sich nun forthin zur Ruhe begab, und die römische Kirche gemäß der Vorschrift des Siegers vollkommen entschädigte.** Pabst
Step* A. 754 Pipinus Italia com exercitu petit, & Haistulfum regem victum, & Papiae obsessum
obsides dare, & res S. Petri Sacramento reddere compulit. Chron. Hermann. Contracti,
Annales fuldenses ad anum 754.
** A. 755 Haistulfus sacramentum contemnens Romam obsidet, omnia circum ferro & igne
devastans; pro qua re papa legatos marino itinere ad Pipinum questum, & denuo auxilium
obsecratum mittit. A. 756 Pipinus rex iterum Italiam perens. Haistulfum Papiae inclusum
òbsidet, & Ravennam com Pentapoli, aliisque, quae
per-
( 69 )
Stephan lebte hierauf noch drey Jahre, nach deren Umlaufe Paul I. ein Römer den
päbstlichen Stuhl im J. 757 bestieg, in dessen siebenten Regierungsjahre die ottenbeurische Stiftung sich anfieng.
Ehe sich diese geschichtliche Einleitung schließt, mag dem Altherthumsforscher nicht unangenehm seyn, jene adelichen Geschlechter zu kennen, welche
schon von dem Anfange des VIIIten Jahrhunderts in Schwaben so wohl, als in dem
angelegenen Baiern bestanden haben sollen und derern edle Nachkömmlinge in der
folgenden Geschichte öfter vorkommen. Eine alte Chronik des berühmten Stiftes St.
Emeram zu Regenspurg erhielt uns die Namen von mehr, als hundert Grafen, Herrn
und Edeln, welche bei der berühmten Schlacht zum Feilenforst, wie wir oben meldeten, auf dem Schlachtfelde um das Jahr 727 blieben.* Und diese sind folgende nach
der damals üblichen Schreibart:
1. Graupervaserat, S. Petro, & domno papae per legatum suum Folradum reddere coartat. Herm.
contract. Annal. Fuld. Fredegarius &c.
* Man findet dieses Namenverzeichnis sammt einer kritischen Abhandlung über das Alter
desselben in der Chronik der Truchsessen von Waldburg Seite 10. und Seite 221. Man lese
auch hiezu das sehr selten gewordene Buch des Herrn Michael Lorn, Lechrain, betitelt.
( 70 )
( 71 )
1 Graue Rath v Andechs,
Graf Rath v. Andechs
2 Graue Embrico von Scheuren3 Graue Brauno von Hirsperg.
4 Graue Bab von Wolffharzhausen.
5 Graue Gottschalkh v. Bogen.
6 Graue Mannfred v. Bogen.
((5. und 6):daher die Grafen von
Arco)
7 Graue Tassalaw von Tachaw.
8 Graue Cono von Fochburg
9 Graue Ortlieb von Ortemperg.
10 Graue Hama von Abemberg.
11 Graue Anschelm von Eschlo.
12 Graue Rabato von Ebersperg.
13 Graue Walltherr von Bregennz.
14 Graue Reinfried von Egloffs.
15 Graue Harttmann von Thilling.
Dilingen.
16 Graue Hermann von Schwabegg.
17 Graue Egen von Hayligennperg –
Heiligenberg unweit v. Bodensee.
18 Graue Rueff von Reifen, und sein
prueder.
19 Grauer Gatt (von Reifen (Niuferon)*
20 Graue Embrico von Spitzennberg.
21 Herr Gebharrt von der Fills.
22 Graue Rueland von Monntfortt.
23 Schrapp von Feringen.
24 Pettermann von Gundellfingen.
25 Senfrid von Wildenstain.
26 Graue Wyndollt von Rordorf.
27. Leo von Stauffen.
28 Graue Lewpollt von Achalm.
29
* kommen in den Jahrbüchern öfter vor.
29 Wechmann von Justingen. Das
Geschlecht bestehet noch jetzt.
30 Farrant von Steißlingen.
31 Diettrich von Trauchenpurg blühet noch
jetzt
32 Babo Truchseß v. Walltpurg
33 Guettmann und Enngelschalkh von
Hohnegkh Hohenegg.
34 Günttherr von Tegernaw.
35 Sighart von Wildennberg.
36 Pruno von Marchdorff.
37 Theobaldus von Rintschnaitt, heute
Ringschneid oder Ringscheid.
38 Diettrich von Zeyll, heute Zeil.
39 Eberhard von Walldse. blühen noch
heute.
40 Allweg von Blankenstain.
41 Ruedolff von der Allm.
42 Wallfart Senbolltstorff.
43 Ott Rotthast.
44 Marquart von Khünigsegg – heute
Königsegg.
45 Wollffradus Hohsthiltz, nachmals
Hohschlitz.
46 Ottobert von Trauchpurg. oben N 31.
47 Ostertag von Wildenstain.
48 Fillzing Schwarzenstainer.
49 Hainrich Murrer.
50 Ruelan Gumppenberger.
51 Gebrich Jüdmann und zween seine
Söne.
52 Harttmann und Gerloch Wollsattell.
53 Nußdorffer.
54 Emich Ysennhouer.
55 Hilltprand Rainer.
( 72 )
( 73 )
56 Gerloch Klußner.
57 Gotthart Kümellstainer.
58 Adelbero Ebraim.
59 Ego Stauffer.
60 Hermann Schönstetter.
61 Reinfrid Rorbeck.
62 Waltherr Braitennstainer.
63 Rabato Schmieher.
64 Anschelm Hama.
65 Waldhawer.
66 Connratt und Taßlaw Hofer
67 Mannfred Paulstorffer.
68 Gottschalck Schwillwann.
69 Babo Wyßbeck.
70 Broun Lewberfiercher.
71 Ruedolff Truchseß von Ringingen.
72 Allweg von Ellerpach.
73 Eberhart von Gottramßhoven.
74 Diettrich von der Hohennelingen.
75 Farrant von der Kyßlegkh – heute
Kiefeleck.
76 Lewpollt vom Stain –
77 Leo von Anveyll.
78 Windhollt vom Hatzenthurn, und sein
pruder Hainrichmann
79 Senfrid Holtzappfel.
80 Pettermann von Routenstain.
81 Schrapp von Kyßlegkh. – noch heute
82 Rueland von Tatzenried.
83 Gebhart von Laubenhausen.
84 Embrico vom Thal.
85
85
86
87
88
89
90
Rueff von Kronburg.
Otto von Haymennhouen.
Wollfartt vor Laubenbenberg.
Ottobertus von Eysenhartts.
Fieltzing vom Fluchenstain.
Hainrich und Rueland vom
Stainhauß.
91 Gebrich von Lautterach.
92 Wollfsattel von Erolzhaym – noch
heute.
93 Ennich von der Wig.
94 Hilltprannd von Rupurg.
95 Gerlach vom Isennperg.
96 Gotthartt von Erenperg.
97 Adelbert von Hohennthann.
98 Connrat von Truchseß von Rauns
99 Broun von Freyennburg.
100 Babo von Otterschwanng.
101 Gottschla(l)kh von Grienennbach.
102 Mannfred von Reichennhouen.
103 Thaßo von Schwarzbach.
104 Cono von Helig.
105 Haman von Warthausen.
106 Anschelm von Wallennreuttin.
107 Rabato Wildmann
108 Walltherr von Wyennennden –
Wineden.
109 Reinfrid von Ried.
100 Harttmann von Hohennhaus.
110 Hermann Wielin und ander vill
mer, deren namen nit verzaichnet.
Hier
( 74 )
Hier noch ein Beispiel von der deutschen Sprache, wie dieselbe vor mehr, als
tausend Jahren tönte, und wie man sie schrieb. In der Kirchenversammlung zu Liptine in J. 743 kömmt bei Mansi collect. conc, T. XII. col. 375 eine noch jetzt übliche
Taufzeremonie in folgender altdeutschen Sprache vor:
Forsachistu diabolae?
Widersagts du dem Teufel?
Ec forsacho diabolae,
Ich widersage dem Teufel;
End allum diobol Gelde?
Und allem Gelde des Teufels?
End allum diaboles wercum?
Und allen Werken des Teufels?
Gelobiestu in Got allmehtigan fadaer?
Glaubst du an Gott, den allmächtigen Vater?
Ec gelobe in Got almehtigen fadaer,
Ich glaube an Gott, den allmächtigen Vater.
Gelobestu in Christ Godes suno?
Glaubest du an Christus, den Sohn Gottes?
Gelobistu in halogan Gast?
Glaubest, du an den heiligen Geist?
Ec gelobe in halogan Gast?
Ich glaube an den heiligen Geist.
Mehrere Beispiele hievon liefert der gelehrte Schilter in Thesauro antiquitatum
Ulmer Ausgabe vom J. 1728.
( 75 )
E r s t e Ch r o n o l o g i s c h e Ta b e l l
der geistlichen Regenten,
als der römischen Päbste,
der Bischöfe zu Konstanz, Bischöfe
zu Augspurg, und Aebte zu Ottenbeuren,
welche vom Stiftungsjahre 764 bis auf
das J. 1106 regierten
Namen der römischen Päbste*
Antrittsjahre
der Regierung.
757 Der heilige Paul. I.
768 Stephan III. bei einigen der IV.**
772 Der heilige Hadrian I.
795 Leo III.
“
816 Stephan IV. bei andern der V.
817 Paskal I.
“
824 Eugen II.
“
827 Valentin I.
“
827 Gregor IV.
“
844 Sergius II.
“
847 Der heilige Leo III.
Sterb-oder
Resignationsjahre.
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
767.
772.
795.
816.
817.
824.
827.
827.
844.
847.
855.
855 Be-
* Ad fidem Bullari romani edit, rom. de A. 1739. Auth carolo Coequetines.
** Die Verschiedenheit der Meinung kömmt daher; weil Stephan II. im J. 752 nur gewählt,
aber nicht als Pabst geweihet wurde; weßwegen, er von einigen ausgelassen wurde.
( 76 )
Antrittsjahre
der Regierung.
855
858
867
872
882
884
885
891
896
896
898
898
900
903
903
904
911
913
914
928
929
931
936
939
942
946
956
964
( 77 )
Sterb- oder
Resignationsjahre.
Benedikt III. “ “
Niklas I.
“ “
Hadrian II.
“ “
Johann VIII. “ “
Marinus I. oder Martin II.
Hadrian III.
“ “
Stephan V. andern der IV.
Formos
“ “
Bonifaz der VI. “ “
Roman
“ “
Theodor II.
“ “
Johann IX.
“ “
Benedikt IV. “ “
Leo V.
“ “
Christoph
“ “
Sergius III.
“ “
Anastas III.
“ “
Lando
“ “
Johann X.
“ “
Leo VI.
“ “
Stephan VII:
andern der VIII. “
Johann XI.
“ “
6(9)36.
Leo VII:
“ “
Stephan der VIII.
andern der IX. “ “
Marin II., oder Martin III.
Agapet II.
“ “
Johann XII.
“ “
Benedikt der V. “
858.
867.
872.
882.
884.
885.
891.
896.
896.
898.
898.
900.
903.
903.
904.
911.
913.
914.
928.
929.
931.
939.
942.
946.
956.
964.
964.
965
Antrittsjahre
der Regierung.
965
972
974
975
984
985
996
999
1003
1003
1009
1012
1024
1033
1044
1046
1048
1049
1055
1057
1058
1061
1073
1086
1088
1099
Sterb- oder
Resignationsjahre.
Johann XIII. “ “
Bededikt VI. “ “
Donus II.
“ “
Benedikt VII. “ “
Johann XIV. “ “
Johann XV.
“ “
Gregor V.
“ ”
Silvester II.
” ”
Johann der XVII.* “
Johann der XVIII. “
Sergius IV.
“ “
Benedikt VIII. “ “
Johann der XIX. “
Benedikt der IX resig.
Gregor VI. resigniert.
Klemens II.
“ “
Damasus II. “ “
Der heilige Leo IX.
Viktor II.
“ “
Stephan IX.
andern der X. “ “
Niklas II.
“ “
Alexander II. “ “
Der heilige Gregor VII.
Viktor III.
“ “
Urban II.
“ “
Paskal II.
“ “
10
972.
974.
975.
984.
985.
996.
999.
1003.
1003.
1009.
1012.
1024.
1033.
1044.
1046.
1047.
1048.
1054.
1057.
1058.
1061.
1073.
1085.
1087.
1099.
1118.
Bi-
* Man lese wegen Ueberspringung der Zahl
XVI. das Bullarium romanum ce. A. 1739.
pag. 304.
( 78 )
( 79 )
Bischöfe zu Konstanz.*
Bischöfe zu Augsburg.*
Antrittsjahre
der Regierung.
746
770
781
813
831
873
877
885
891
919
935
976
980
996
1019
1023
1026
1034
1047
1051
1070
1072
1082
1092
Sterb -oder
Resignationsjahre.
Sidonius
“ “
Johann III.
“ “
Egino
“ “
Wolfoleus
“ “
Salomon I.
“ “
Bathego
“ “
Gebhard I. Graf von
Habspurg.
“ “
Salomon II.
“ “
Salomon III. Graf von
Ramschwag. “ “
Roting Graf von
Beringen
“ “
Der h. Konrad, Graf
v Altorf.
“ “
Gaminolf
“ “
Der h. Gebhard II.
Graf v. Bregenz. “
Lambert
“ “
Ruthard
“ “
Haymo
“ “
Warmann Graf von
Dillingen rc.
“ “
Eberhard Graf von
Dillingen rc.
“ “
Theodorik
“ “
Rumold Freiherr v.
Bonstetten.
“ “
Karl Markgraf v.
Thüringen.
“ “
Otto ein Freiherr von
Lüheim
“ “
Gebhard III. v. Zähringen.
Arnolf Sanktimontius
Afterbisch.
“ “
770.
781.
813.
831.
873.
877.
885.
891.
919.
935.
976.
980.
996.
1019.
1023.
1026.
1034.
1047.
1051.
1070.
1072.
1082.
1092.
1111.
Bi
* Ad fidem Bullarii romani edit. rom. de A.
1739 Auth.Carolo Cocquetines
Antrittsjahre
der Regierung.
Sterb- oder
Resignationsjahre.
736 Der heilige Wikterp
768.
768 Der heilige Thoßo, oder
Thozzo
778.
778 Der heilige Simpert
807.
807 Hanto, Hauto, oder Hatto 816.
816 Der h. Nitgarius,
Neodegar, Nidgar
832.
832 Udalmann
“ “
842.
842 Lanto
“ “
856.
856 Der h. Witgar, oder Wigger. 887
887 Der h. Adalberto,
Graf v. Kyburg rc. “
909
909 Hiltine, oder Hiltinus
923.
923 Der h. Ulrich
Graf von Kyburg rc.
973.
973 Heinrich I. von
Geisenhausen “ “
982.
982 Eticho aus dem
Hause der Welfen
988.
988 Luitolf
“ “
996.
996 Gebhard
“ “
1009(0).
1000 Siegefried I. “ “
1006.
1006 Bruno aus dem
baierschen Hause.
1029.
1029 Eberhard
“ “
1047.
1047 Heinrich II. ehedem
Probst zu Goßlar. “
1063.
1063 Embriko, ein Graf
von Leiningen “ “
1077.
1077 Wigold,
“ “
1088.
--- Siegefried II. ein
Heinrizianer. “ “
1096.
1096 Hermann, Graf von
Wittelspach. “ “
-10*
Otten* Nach der Geschichte der Bischöfe zu
Augspurg bearbeitet von dem Herrn Placidus Braun, und des Herrn Johann Mabillons
Schema der Augsburgischen Bischöfe Acta
SS. S. Bened. Saec. V. pag. 477.
( 80 )
( 81 )
Ottenbeurische
Fränkische Könige
Aebte
und Kaiser
vom Jahre 753 bis 1106.
Namen
der König, und Kaiser.
Antrittsjahre
der Regierung.
Sterb- oder
Resignationsjahre.
767 St. Totto, oder Toto
816 St. Neodegar, Nidgar,
zugleich Bischof von
Augspurg.
“ “
830 Mito
“ “
856 Witgar, auch Wikger oder
Wigger genannt, Abt, und
zugleich Bischof zu
Augspurg.
“ “
887 Birtiko
“ “
941 Adalbero Graf von Kyburg
und Dilingen. “ “
972 Der h. Ulrich, Bischof zu
Augspurg
“ “
973 Rudungus
“ “
1000 Dankolfus
“ “
1012 Siegebert
„ „
1028 Embriko
“ “
1050 Eberhard, resignirt die
Abtei
“ “
stirbt im J. 1091
1064 Razelin oder Ratgo
11(0)82 Adalhalm
“ “
1094. Gebhard
“ “
1100 Heinrich I.
“ “
1102 Abt Rupert der heilige
815.
832.
856.
887.
941.
972.
973.
1000.
1012.
1028.
1050.
1064.
1082.
1094.
1100.
1102.
---
Frän-
Regierungsantritt.
Sterbejahr.
752 Pipin der Kurze, König
der Franken “ “
768.
768 Karl der Grosse,
König der Franken
-771- als König der Longobarden. -800- als römischer Kaiser
814.
814 Ludwig der Fromme
840.
840 Lothar I.
“ “
855.
855 Ludwig II.
“ “
875.
875 Karl II der Kahle zugenannt 877.
877 Ludwig der III. “ “
879.
879 Karl III. der Dicke “
888.
888 Arnulph
“ “
896.
899 Ludwig IV.
“ “
911.
911 Konrad I. der Frank.
918.
918 Heinrich I. der Vogler
genannt
“ “
936.
936 Otto der I. der Grosse.
973.
973 Otto II.
“ “
983.
983 Otto III.
“ “
1002.
1002 Heinrich II. der Heilige
1024.
1024 Konrad II.
“ “
1039.
1039 Heinrich III.
“ “
1056.
1056 Heinrich IV.
“ “
1106.
1106 Heinrich V.
“ “
---
Schwä-
( 82 )
( 83 )
Schwäbische Herzoge.
Ottenbeurische
Schutzherren, und Schutzvögte.
Von der Wiedereinführung der
herzoglichen Würde unter Kaiser Konrad I.
regierten folgende Herzoge in Schwaben.
918 Burkhard I.* “ “
926.
926 Hermann I.
“ “
948.
948 Luitolf resignirt “ “
953.
953 Burkhard II.
“ “
973.
973 Otto I.
“ “
982.
982 Kunrad
“ “
997.
997 Hermann II.
“ “
1004.
1004 Hermann III. “ “
1012.
1012 Ernst I.
“ “
1015.
1015 Ernst II.
“ “
1030.
1030 Hermann IV. “ “
1038.
Zwischenregierung K. Heinrichs III.
1045 Otto Pfalzgraf am Rhein 1048.
1048 Otto Markgraf von
Schweinfurt
“ “
1058.
1058 Rudolph von Reinfelden 1080.
1080 Hermann, König von
Schwaben.
“ “
1088.
--- Friederich von Hohen
stauffen.
“ “
1105.
1105 Friedrich ein Sohn des
vorigen.
Otten*Nach den Chroniken Hermanns des
Kontrakten, und des Bertholds von
Konstanz.
..769 Karl der Grosse, als König der
Franken
..771 -- als König der Langobarden
..800 -- als römischer Kaiser
814.
..814 Ludwig der Fromme
..840.
..840 Lothar I.
“ “
855.
..855 Ludwig II.
“ “
85(7)5.
..875 Karl II. oder der Kahle
877.
Unter diesem ein besonderer Schutzvogt,
Remhok? mit Namen, für Ottenbeuren
..877
..879
..888
..899
..911
..918
..936
..973
..983
1002
1032
1092
Ludwig der III. “ “
879.
Karl der III. oder dicke
888.
Arnulf
“ “
899.
Ludwig der IV. “ “
911.
Konrad I.
“ “
918.
Heinrich I.
“ “
936.
Otto der Grosse “
973.
Otto II.
“ “
983.
Otto III.
“ “
1002.
Rupert, ein Edler v. Ursin. 1032.
Reinhard von Ursin
1092
Rupert von Ursin “
--
Des ehemaligen
Reichsstifts Ottenbeuren
diplomatisch, kritisch, und chronologisch
bearbeitete
Jahrbücher
I. Band
Erste Epoche , oder Ze itrau m
v on Pipi n
dem Stammvater der karolingischen Kaiser
bis auf
Kaiser Ko nrad I.
oder
vom Stiftungsjahre 764 bis auf das J. 911.
§. 1.
ttenbeuren, ein sehr alter Ort in Oberschwaben, welchen die nach
den alten Urkunden ausgefertigte kettweinische Karte* Utenburg
* Chronici Gottwicensis Tomo prodromo Germaniae, ex diplomatibus, chartis, &
tabulis medii aevi descriptae, praefixa.
( 86 )
burg nennt, liegt in dem ehemals so genannten Alpengau, jetzt Allgau zwischen den
Flüssen Iller, und Wertach in einem zwar längern, aber mehr nicht, als eine Viertelmeile breiten Thale, welches ein Arm des Günzflusses* durchströmt. Seine nördliche
Breite beträgt 48 Grad 10 Minuten, und die geographische Länge 29. Grad, fünf
Minuten.** Gemäß einer
Ur* Die Günz, in die obere, und untere eingetheilt, durchströmt zwei Thäler, und hat, gleichwie
zwei Quellen, also auch zwei Aerme. Die obere Günz entspringt in dem so genannten Thale
bei Günzach, nimmt andere kleine Bäche zu sich, und fließt durch die Pfarrorte Obergünzburg, Ronsperg, Engetried, Röthenbach, Suntheim, und Erkheim dem gegenüber stehenden
Pfarrorte Lauben zu. Die so genannte untere Günz entstehet unweit dem Pfarrdorfe Hopferbach, durchströmt mit andern kleinen Quellen verstärkt Ottenbeuren, vermengt sich unter
dem Pfarrdorfe Westerheim mit einem andern Wasser, die Schwelk genannt, das zwischen
beiden in einer beinahe gleichen Entfernung durch ein Mittelthal fließt, und in der Gegend
der so genannten Moosmühle, dem Pfarrdorfe Lauben gegenüber, vereint sie sich mit der
obern Günz. Bei der burgauischen Stadt Untergünzburg stürzt sich der Fluß in die Donau.
** Nach der Berechnung des französi(s)chen Herrn Abbe de la Sarre, ehedem öffentli-
( 87 )
Urkunde vom J. 972 war das Erdreich sehr steinicht, und hart*; doch der Fleiß der
Einwohner milderte mit der Zeit die rauhere Gegend, und zwang mit unermüdeter
Arbeit der kargen Natur bald mehrere Fruchtbarkeit ab.
Der ursprüngliche Name des Ortes, wie derselbe in der ältesten Abschrift der
Stiftungsurkunde vorkömmt, ist Uottinburren* und diese
lichen Lehrers der Mathematik, welcher hier in den Jahren 1765 und 1766 des Gastrechtes
genoß.
* Insinuantes, & notificantes copiam, & inopiam, ac regionis duriciam heißt es in dem Diplom, welches Kaiser Otto I. im J. 972 für Ottenbeuren ausfertigen ließ.
** Nach der Bemerkung grosser Alterthumskenner bedeuten die Endsilben der ältesten Ortschaften meistentheils einige Eigenschaften, oder die erste Urlage derselben. Die Ortsnamen, die sich von dem altdeutschen by Ron, Rin, oder Rinnen mit der Endsilbe beuren, enden, sind von einem vorbei strömenden Flusse, und mehrern Wasserquellen – die mit der
Endsilbe Rieden von einer sumpfichten Erde – die mit der Schlußsilbe: Heid, wie Batzenheid
von einer weit ausgedehnten Ebene – die andern mit Reuti, Ruti, oder Schwendi, von
Aus-
( 88 )
se Benennung erhielt sich noch ganz unverändert in dem sechzehnten Jahrhunderte,
wie die vielen Briefe augenfällig beweisen, welche unser damals berühmte, und
gelehrte Niklas Ellenbog an die gelehrtesten Männer seines Zeitalters schrieb, mit
denen er in einem gelehrten Briefwechsel stund. Erst nachmals entstanden theils aus
den verschiedenen Mundarten, theils aus einem gesuchten Verfeinerungston andere
Benennungen. So heißt der Ort bei den Oberländern, welche die Silbe, en, gerne in
a. verändern, Ittabeurn; bei den Baiern, welche den Doppellaut eu allzeit mit dem
andern ay verwechseln, Ottenbayren; endlich kamen in den letzten Jahren noch
andere, welche gegen eine uralte und achthunderjährige Schreibart die zweite Silbe
des Wortes gar in ein O verwandelten, Ottobeuren schrieben, und so einem in der
Geschichte unerfahrenen Leser die Vermuthung einflößten, als hätte die Abtei dem
Kaiser Otto I. seine Stiftung zu danken, welcher doch erst 172 Jahre spater zum
Kaiserthume gelangte. Gewiß acht hundert, und mehrere Jahre lang schrieb man
die
Ausreutung der Stauden, und des Gebüsches, und so weiter, den anliegenden Ortsgemeinden eigen geworden. Goldast in seinen Glossen über den jüngern Ekkehard, Ildefons von
Arx der Geschichte des Kantons St. Gallen.
( 89 )
die zweite Silbe des Wortes mit en, oder mit in, niemals aber mit dem Selbstlaute o.
Uebrigens läßt sich leicht denken, wie der Ort vor der Stiftung der Abtei aussah; gewiß nicht anders, als Schwaben überhaupt, waldicht, finster, bloß zur Nothwendigkeit angebauet, und einige kleine Abänderungen ausgenommen, welche
theils die politischen Verhältnisse, theils die grossentheils geänderten Religionsgesinnungen, und neben dem ausgebreitetern Kommerze mit andern Nationen die in
etwas abgeänderten Zeitumstände mit sich brachten, meistens noch so, wie derselbe
in den vorbemerkten Zeiten des römischen Schiftstellers Tacitus war. Noch lebte
man meistens von den Eroberungen der freien Jagd, von Milch, Käse, von wildem–
und Garten Obste rc. Die Wohnhäuser, von Holz gebauet, stunden noch, wie unsere
heutigen Einöden, etliche hundert Schritte von einander entfernet, und bildeten
weder ein Dorf , noch einen so genannten Flecken, und noch viel weniger eine Stadt
nach dem Begriffe, und dem Geschmacke des jetzigen Zeitalters. Nur die Eigenthumsmarken, in deren Umfange ein zum gemeinsamen Gottesdienste errichtetes
Bethaus, oder eine Kirche stand, scheinen die damaligen Ortschaften von einander
getheilt zu haben.* Diejenigen, welche
(in-)
* So kömmt Hawangen, ein sehr nahe gelegenes Dorf, in der Liste der ersten Stiftungsgü-
( 90 )
inner dem Umfange einer solchen Markung Behausungen hatten, bildeten eine Pfarrgemeinde. Hatte eine solche Pfarrgemeinde eine weiter ausgebreitete Markung, und
neben einer Kirche noch in ihrem Umfange eine Burg mit einer edlen Familie,* so war
es dieß, was einem Ort ein besonderes Ansehen, und einigen Vorzug vor den übrigen einräumte. Nun sind wir im Stande, ziemlich bestimmt zu sagen, was der hiesige
Ort vor- und zur Zeit der Stiftung des Klosters war. Ottenbeuren war eine aus einer
sehr ausgedehnten, und weitschichtigen Markung bestehende Pfarrgemeinde, worinn sich neben einer Kirche zum heiligen Peter, und einer adelichen Burg mehrere
hundert von einander abgesonderte Höfe, oder Einöden befanden.
§. 2.(II.)
güter unter folgenden Worten vor: Villa Habewangen cum tota marchia sua.
* Gemäß einer sehr alten würtembergischen Chronik, welche unser Hauschronograph Albert
Kretz bei Handen hatte, zählte Schwaben damals eine Menge von solchen Burgen, worinn
sich der schwäbische Adel gegen feindliche Angriffe vertheidigte, und woraus entweder Klöster, oder in spatern Zeiten Marktflecken, oder Städte geworden sind. Krez. Annal. Ottenb. T.
I. p. 13.
( 91 )
§. II.
Was dieser Pfarrgemeinde Ottenbeuren bald einen entscheidenden Vorzug,
und mit demselben besondere Vorrechte gewehrte, war die Stiftung einer benediktiner Abtei, mit deren Errichtung noch eine andere, in ihren Folgen sehr wichtige, und
nach dem Geiste desselbigen Zeitalters gleichsam nothwendige Anstalt verbunden
war.
Man stiftete damals kein Ordenshaus, ohne sich zuvor mit ansehnlichen
Reliquien, oder mit ganzen Leibern der Heiligen zu versehen, welche in den neu
errichteten Stiftskirchen zur öffentlichen Verehrung ausgesetzt, und insgemein zu
Schutzheiligen derselben gewählt wurden. So erhielten um die nämliche Zeit das
Kloster Gorzen in Lothringen den Leib des heiligen Blutzeugen Gorgonius, das
hilarizensische Kloster an der Mosel den des heiligen Martyrers Nabor, das Kloster
Laurisheim* einen andern des heiligen Nazarius, das Stift Kempten die Leiber der
heiligen Gordian, und Epimach, und das ursprüngliche Benediktiner Stift Elwangen
an dem Jaxtflusse, das im nämlichen Jahre 764 mit Ottenbeu* Ad A. 766 Corpus S. Gorgonii in Gorza caenobio, S. Naboris in nova cella, S. Nazarii in
Lauresham conditum est. Chronicon Herm. contracti edit. S. Blasianae ad a. 766.
( 92 )
beuren entstand, einige ansehnliche Theile von dem Leibe des Heiligen Martyrers
Vitus. Jeder Ort hielt sich für glücklich, welcher mit so einem Heiligthume beehrt wurde, und die Zeitumstände waren so einem Gewerbe sehr günstig. Denn, als König
Pipin im J. 756 Pavia erobert hatte, fand er eine grosse Menge der heiligen Leiber,
und Ueberbleibseln, welche die Longobarden unter ihrem Könige Aistulf der römischen Kirche entwendet hatten*; er aber mit aller Ehrerbietigkeit nach Frankreich
übersetzte** Selbst Pabts Paul I. gab sich grosse Mühe, die heiligen Gebeine nachmals zusammeln und mit aller Verrehrung in einer eigens erbauten Kirche zu Rom
beizusetzen***; und bei dem gelehrten Muratorius**** findet sich eine Stelle, welche
sehr
deut*
Platina de vitis Pontif. edit coloniensis de A. 1600. pag. 115.
** Contigit ab impia Longobardorum gentium impugnatione funditus demolita esse Coemeteria. Qui etiam & aliquanta ipsorum efferentes secum deportaverunt corpora. S. Pauli Papae
I. Diplom. II. in Bullario novissimo fol. 154.
*** Unde aptum prospexi, eosdem sanctos martyres ex iisdem dirutis ausserre locis, quos &
cum hymnis, & canticis spiritualibus in hanc romana, introduximus urbem, & in ecclesiam,
quam noviter a fundamentis in eorum honorem construxi. Idem Bullarium loc. cit
**** Circa A. 763. Translata sunt ab urbe non
longe
( 93 )
deutlich beweiset, daß um das Jahr 759 auch einige Leiber der sieben Söhne der
heiligen Felizitas in andere Gegenden von Rom aus versendet wurden. An den
hiesigen Ort suchte, wo nicht vor der Stiftung, doch wenigsten in den erstern Jahren
nach derselben Toto der Sohn des Stifters, und der erste Abt mit Beihilfe, und auf
Verwendung der Königinn Hildegard den Leib des heiligen Blutzeugen Alexanders
hieher zu bringen, welches auch zur allgemeinen Freude Alemanniens, und nicht
ohne wirkliche Theilnahme an manchen grossen Wohlthaten des Himmels glücklich
geschah, obgleich die alten Hauschronographen bei der Geschichtenerzählung der
Uebersetzung so manche Umstände, Umherwanderungen, und Nebensachen mit
anführen, welche sich so wohl mit der Zeitrechnung, als selbst manchesmal mit der
Wahrscheinlichkeit sehr übel vertragen.* Die Ursache hievon ist beistens diese;
11
weil
longe post introitum regni Desiderii, Longobardorum regis, & inchoationem hujus Coenobii
Lenensis corpora beatorum martyrum Vitalis, & Martialis, filiorum S. Felicitatis. Tom. IV.
Antiquit. Italiae medii aevi.
* Cfr Acta SS. Julii Tom. III. fol. 19. Addunt Bolandistae: Nihil vetat, quin historiae translationis substantia possit esse vera, sed ambulat auctor in falsis adjunctis, quae historiam, si ipsicredimus, circumstant, non cohaerentia perperam combinans. Loc. cit.
( 94 )
weil die Alten die zwei Uebersetzungen von einander nicht unterschieden, wovon die
erste von Rom nach Bienne in Frankreich, und die zweite von Bienne nach Ottenbeuren geschah*; da sie also beide zusammen schmelzten, so mußte nothwendig so
wohl die Zeitrechnung, als die Folge, und Einreihung der Begebenheiten in eine Verwirrung gerathen. Ich gebe die Geschichte der Uebersetzungen mit jenen Umständen, welche mit der Zeitrechnung genau überein treffen, und zwar aus zwei guten
Quellen, nämlich aus der ältesten Hauschronik der ersten Hälfte des XIIten Jahrhunderts, und aus einer Handschrift** welche uns die ältesten Tagzeiten am Feste der
Uebersetzung des heiligen Alexanders, das man um das J. 1185 schon mit einem
eigens verfertigten Officium *** feierte erhalten, und überliefert hat.
Wie
* Die erste Antiphon ad Laudes in officio de festo Tranlat. S. Alexandri unterscheidet sehr
deutlich diese zwei Uebersetzungen: A Sede Apostolica beati Alexandri martyris corpus in
Gallias missum gratia Dei Germaniae terris solatio est derelictum.
** Appendix eorum, quae in cassinensi Breviario juxta Ottenpurrensis chori vetustis(s)imam
consuetudinem desiderantur. Ms.
*** In einem Ms. beiläufig vom 1185 J. findet man schon Gradualien, und eigene Antiphon
( 95 )
Wie, und wann der Leib des bemeldten heiligen Blutzeugen von Rom nach
Bienne in Frankreich gekommen sey, dürfte man geradehin stillschweigend übergehen, wenn sich nicht bei jener ersten Uebersetzung eine wohlthätige Heilung mit
einer Matron von Luka ereignet hätte, wovon wir noch jetzt, nach eilsthalb hundert
Jahren, ein höchstehrwürdiges Denkmal in Handen haben. Als man nämlich mit dem
Sarge, worinn der heilige Leib verschlossen war, nach der Stadt Luka* in Toskana
kam, und dort übernachtete, faßte eine fromme Matron derselbigen Stadt, welche an
einem heftigen Blutfluße litt, und vergebens vieles Geld auf ihre Heilung verwendet
hatte, ein hohes Vertrauen auf die Fürbitt des heiligen Martyrers, warf sich zur Erde
nieder, verrichtet ihre Andacht, berührte den Sarg mit ihrer Hande,und ward plötzlich
von ihrem Uebel befreiet. Zur Dankbarkeit für die erhaltene Wohlthat deckte sie
nachmals den Sarg mit ihrem Frauenmantel, harrete die ganze Nacht über in dem
Gebethe aus, und fand, als sie sich vom Gebethe erhob, ihren Mantel, welcher
vorher nur einen Theil des
11*
Sarphonen von der heil. Felizitas, und den ottenbeurischen Schutzheiligen N. 10. Mss.
*** Diesen Umweg von Rom über Luka nach Frankreich mögen die Longobardischen Unruhen veranlaßt haben.
( 96 )
Sarges bedeckte, so sehr gewachsen, und vergrössert, daß derselbe über das ganze
Behältniß reichte.* Dieses Stück ist ein ehrwürdiges Denkmal des Alterthums; es
besteht aus einem gewirkten seidenen Stoffe, der zu mehrern Schonung mit Taffet
unterlegt, übrigens mit einem schönen karmosin rothen Ueberzug von Damast gegen
alle Verletzung sehr gut gesichert ist. Unsere Alten melden von vielen Wohlthaten,
welche Gott durch die Fürbitt der Heiligen bei der Auflegung desselben den mit
verschiedenen Krankheiten, und Gepresten behafteten Menschen erwies. Unser
gelehrte Niklas Ellenbog verfertigte hierüber im J. 1511 eine besondere Abhandlung,
worinn er von mehrern wichtigen Wohlthaten meldet, und von den zwo Städten Biberach und Mindelheim anführt, daß dieselben alljährlich zur Ehre des heiligen Alexanders ein sehr ansehnliches Opfer entrichtet haben.** Die Länge
je* Quae S. corpus palla tegebat, cùm minor esset feretri mensura, divina est virtute superadaucta. Antiph. II. ad Laudes ex officio proprio supra laudato. Die alten Schriftsteller heißen
diesen Schleier jetzt Pallium, je(t)zt Palla
** Das Büchgen, welches eines der ersten Werke der hier im J. 1509 neu errichteten Druckerei ist, führt den Titel: Passio septem fratrum, die besondere Abhandlung aber jenen: De
palla, sive pallio S. Alexandri.
( 97 )
jener uralten Palla beträgt drei, und eine halbe, die Breite eine, und nicht gar eine
halbe memminger Elle.
Bei der zweiten Uebersetzung, welche eigentlich Ottenbeuren betrif(f)t, gieng
man ganz anders zu Werke. Die Kirche von Bienne in Frankreich, welche für den
Leib des heil. Alexanders eine sehr grosse Verehrung hatte, würde denselben auch
auf das ungestümmeste Ansuchen niemals von sich entlassen haben. Zum Glücke
für Ottenbeuren waren die Söhne des Stifters Gauzipert, ein regionair Bischof* und
Toto. damals noch ein Kleriker, und Kämmerer des Bischofes zu Bienne mit jener
Kirche, und derselben Klerisei sehr wohl bekannt. Nachdem sie nun entschlossen
waren, ihrem neu zu erbauenden Kloster einen heiligen Leib, wie es die damalige
Zeitsitte mit sich brachte, zu verschaffen, und sie nicht hoffen konnten, durch gerade
Wege ihren frommen Zweck zu erreichen, so versuchten sie krumme Wege, entwendeten in der Stille den heiligen Leib, trugen denselben wohl bewahrt
eben
* So ein Bischof war auch Dadanus, welcher, wie wir oben meldeten, der in diesen Gegenden im J. 742 gehaltenen Kirchenversammlung beiwohnte; und wie Pagius in den Noten zu
jener Kirchenversammlung bei Mansi Tom. XII. collect, conciliorum columna 369 bemerkt,
gab es damals dergleichen mehrere.
( 98 )
eben so geheim bis über den Rhein, wo sie sich im Bißthume Konstanz der heiligen
Bürde entluden, dieselbe auf einen eigens dazu bereiteten Wagen setzten, und mit
Begnehmigung und Erlaubniß des damaligen Bischofes zu Konstanz Sidonius nach
dem vorbestimmten Orte abführten.* Wie leicht zu vermuthen war, erfuhr man die
geheime Entführung bald, und es kam allbereits dahin, daß der entwendete Schatz
der klagenden Kirche zu Bienne hätte sollen zurück gestellt werden, wenn nicht die
Königinn** Hildegard in die Mitte getreten wäre, und durch ihre Vorstellung bei Karl
dem grossen das Eigenthum desselben für Ottenbeuren bewirkt hätte.**(*) Man sieht
noch heute auf dem Markte, ehedem der alten Pfarrkirche zum heiligen Peter, jetzt
aber dem daraus gebildeten Schulgebäude gegen über einen pyramidisch aus Sandstein errichteten Brunnen,
St.
* Passio VII. fratrum, titulo: Translatio S. Alexandri typis ottenburanis de A. 1511 Bolandistae Tom. III. Julii ad 10 diem Julii.
** Die fromme Hildegard war schon ehe eine Königinn, als sie sich mit Karl dem grossen
verehlichte, wie es sich in der Folge zeigen wird.
*** Hiltigarda nihilominus regina illustris corpus S. Alexandri adversus Viennensium querelas
prefato Totoni mirabiliter retinens memoriam sui apud Uttenburram exhinc perpetuam constituit. Aelteste Hauschronik vom XII Jahrhunderte.
( 99 )
St. Alexanders Brunnen genannt, stehen. Die Quelle soll nach Ausweisung sehr alter
Urkunden bei der Uebersetzung des heiligen Leibes allhier entsprungen, und selbst
das Wasser gegen verschiedene Krankheiten sehr heilsam gewesen seyn.* Im Jahre
1555 ließ Abt Kaspar Kindelmann diese Brunnquelle, welche sich damals in der unterirdischen St. Skolastika Kapelle befand, weil die Kirche dadurch einigen Schaden
litt, einwerfen, und verschütten; das Wasser schaffte sich aber bald wieder einen andern Ausfluß, und sammelte sich am Fusse des östlichen Klosterhügels gegen den
Marktort, wo nachmals Abt Rupert II. in seinen ersten Regierungsjahren die jetzige
Steinpyramide erbauen, die Marktgemeinde aber im J. 1811 dieselbe in einer geraden Richtung gegen die neu angelegte Kirchstiege um einige Schuhe weiter in die
Marktstrasse hinein rücken ließ.
Ue* In loco, ubi sunt reliquiae sacrae depositae, fons purissimus erupit, de quo suis adhuc fidelibus multa dominus beneficia tribuit. Antiph III. Item Haustu salubris hujus aquae frigoreticis,
& qualibet alia detentis infirmitate petentium fides certam meretur, salutem. Antiph. IV. ad
laud. ex antiquo Brev. ma.
( 100 )
Uebrigens waren die Folgen dieser Uebersetzung für den hiesigen Ort nicht
nur in religiöser, sondern auch in merkantilischer Hinsicht höchst bedeutend, und
wichtig. Das Volk strömte am jährlichen Festtage des Hei(li)gen, welcher feierlichst
begangen wurde, um seiner Andacht zu pflegen, zu Tausenden hieher, und wir
werden bald sehen, daß diese grosse Volksversammlung, wobei sich obgleich ganz
unberufen mehrere Handelsleute, und Krämer aus Eigennutz einfanden, wie in
andern Provinzen, und Reichen einen förmlichen Jahrmarkt, oder eine so genannte
Handelsmesse veranlaßte, die von Karl dem grossen mit vielen Vorrechten begnadiget, und auch von dem auswärtigen Handelsstande zahlreich besucht wurde.*
§. III:
* So entstanden die Michaelismesse zu Leipzig, die Lorenzenmesse zu Braunschweig, die
St. Verenemesse zu Zurzach, die St. Gallenmesse in mehrern Städten Schwabens. Denn
wie Wachter in seinem Glossarium S. 1074. Leipziger Ausgabe richtig bemerkt: sensus à
diebus festis ad nundinas est translatus; cùm, quia origo nundinarum est á confluxu hominum circa ecclesias in diebus festis, & praecipuè encaeniis; tùm quia nundinae excipiunt
festos Sanctorum dies, & ab illis quoque denominantur, sicut ab antecedenti consequens.
( 101 )
§. III.
Nachdem für die Herbeischaffung eines heiligen Leibes nach der damaligen
Sitte gesorget war, setzte der fromme, und gottselige Stifter Silach sein frommes
Vorhaben allmälig in’s Werk, und gründete das hiesige Stift. Ehe wir jedoch von der
Stiftung selbst melden, scheint eine gute Anordnung der Geschichte zu fordern, daß
wir eine kurze Biographie voran schicken, die eben hier den schicklichen Platz einnimmt.
Wäre Silach entschieden gewiß mit jenem Sintlach, oder Sintlaz ein und der
nämliche Mann, welcher mit dem heiligen Chorbischofe Pirmin zur Stiftung des Klosters Reichenau sehr vieles beitrug, und dessen apostolische Arbeiten allerorten
unterstützte, so müßten wir denselben als einen Apostel dieser Gegenden schildern.
Denn Sintlach war es, welcher dem heiligen Pirmin allererst, und nachmals mir dem
ebenbemeldten heiligen Bischofe dem damals regier(e)nden Pabste Gregor II. über
den Zerfall der Religion in Schwaben die kläglichsten Vorstellungen machte.*
Dem
* Audi, quaeso, sprach Sintlach zu dem heiligen Pirmin, ut annuas supplicanti, ariditatique
nostrae pio cordis affectu compatere. Nam nisi celeri ope subvenire contendas, nostrates
cunctos
pos-
( 102 )
Dem Sintlach übergab der Pabst in Gegenwart des heiligen Pirmins, dessen apostolische Eigenschaften er nicht weniger, als den grossen Eifer des Sintlachs bewunderte,* an den fränkischen König Theodorich ein eigenhändiges Schreiben. Sintlach
mußte auf Befehl des Königs Theodorich mitten in der Versammlung der zusammen
berufenen Bischöfe, und der übrigen Geistlichkeit auftreten, das Bedauern des Pabstes über die zerrüttete Lage der alemannischen Kirchen öffentlich vortragen und
dessen Befehl bekannt machen, daß man den Bischof Pirmin in Schwaben allerorten, als einen apostolischen Mann, der mit der Vollmacht versehen wäre, das Wort
Gottes zu predigen, und der sinkenden Religion wieder aufzuhelfen, aufnehmen
sollte, und auch eben dieser edle, und mächtige Alemannier war’s, welcher mit noch
andern gleicher Gesinnung die Stiftung des Klosters Reichenau, anfangs von seinem
Namen Sintlachsau genannt, meistens betrieb, Grund und Boden hergab, und alle
apostolische Arbeiten des
heipossidebit iterato errore paganismus. His a praefato viro praelibatis comites illius conquestione immensa eadem replicabant. Acta SS. Ord. S. B. Saec. III. Part. II. pag. 142.
* Tunc papa perpendens in Sintlace sincerissimae intentionis fervorem, in beato autem
Pirminio fidei constantiam, animi industriam, sapientiae
plen-
( 103 )
heilgen Bischofes rastlosest unterstützte.* Jedoch so gründlich die Vermuthung ist,
daß Silach, der Stifter Ottenbeurens, und Sintlach, oder Sintlaz der Mitstifter von der
Reichenau nur einer, und der nämliche Mann war, und so sehr dieselbe durch die
genaueste Uebereinstimmung der Zeitrechnung, der Handlungen, des Charakters,
und des Titels, den beide als edle, und mächtige Alemannier trugen, bestättiget wird,
will man doch eine Vermuthung, so gründlich sie ist, nicht als eine entschiedene
Wahrheit dem Publikum aufdringen; sondern man begnügt sich bei der Biographie
Silachs mit dem, was sich mit alten Schriften beurkunden läßt, und führt übrigens die
Meinungen der spatern Schriftsteller bloß, als Meinungen an, die man keinem aufdringen will.
Unser Silach selbst nennt sich in der Stiftungsurkunde einen e d l e n , und s e h r
m ä c h t i g e n A l e m a n n i e r , und dieses ist, was
man
plenitudinem, sermonis affluentiam ineffabili exultabat gaudio.
(*) Deinde in Christi honore oratorium construere aggressus est, ad quod plures, fidei ardore
animati, praedia sua conferre decreverunt, praecipue tamen devotissimus Sintlaz, qui in ambitu ipsius loci multa hereditario jure possidebat, dei domicilium amplificare satagebat. L. cit.
p. 245.
( 104 )
man von demselben bestimmt weiß. Daß dieser Titel keinen blossen Gau- oder Zentgrafen andeute, wird jeder Alterthumskenner gerne selbst eingestehen; indem das
achte Jahrhundert kein Beispiel aufweiset, daß je ein Gau- oder Zentgraf, deren viele
in den Schankungsurkunden jenes Zeitalters vorkommen, sich diesen Titel beigelegt
habe: Silach muß also mehr, als ein Gau- oder Zentgraf, und etwa ein königlicher
Landvogt in Schwaben gewesen seyn, oder von einer mächtigen Familie der erloschenen Herzoge in Schwaben abgestammt haben. Das Erstere will der Verfasser
des gründlich–historischen Berichtes über die kaiserliche Landvogtei Schwaben
behaupten, welcher unsern Silach in der chronologischen Reihe der schwäbischen
Landvögte, die sich bei ihm vom J. 500 anfängt, als einen Grafen vom Illergau, und
als den 6ten Landvogt in Schwaben auf das J. 764 aufführt.* Mit diesem stimmen
Reichenauische Urkunden überein, welche der Jesuit Raderus anführt, und welche
von ihrem Mitstifter Sintlaz melden, daß er unter dem König Theodorich Landvogt in
Schwaben gewesen, und die Burg Landek am
Reich- (Rhein)
* 1 Periode. Sec. I. Anno 764. Syllachus comes Illergoviae, Praefectus Sueviae.
( 105 )
Rhein inne gehabt habe.* Das zweite will Wolfgang Lazius in seinem Buche von der
Auswanderung der Völker behaupten. Nach ihm wären der ottenbeurische Stifter
Silach, und Gottfried, Grafen von Keßelburg, Söhne des Tallatarius, und einer hillemontanischen Gräfin, Gottfrid sein Bruder hätte sich mit einer gewissen adelichen
Tochter des schwäbischen Herzogs Hiltebrands, und einer leiblichen Schwester der
heiligen Hildegard verehlichet, und so wäre eine wirkliche Verwandtschaft zwischen
der Kemptischen Stifterinn, und unserm Silach entstanden: Allein, so sehr unsere
Alten mehrere Jahrhunderte lange sich daran hielten, so wenig hält diese Stammableitung eine genauere Prüfung aus, wie die gelehrten Bolandisten** und nach ihnen
der Herr Bernhard Ußermann*** hinlänglich bewie* Erat Sintlas Theodorici Galliarum regis in Alemanniae partibus praefectus, & habitabat, ubi
nunc arx Sandel despicit rhenum. Raderi Bavaria Sancta in vita S. Priminii, & in sub jectis
notis Baldungi pag. 59. Eben so Tschudi. Theodorich regierte das fränkische Reich vom J.
721 bis 737 Mabill. ad vitam S. Pirminii l. cit.
** Acta SS. Tom. VI. mensis Augusti in vita S. Adelindis.
*** In notis ad Chronicon Hermanni contracti. de. A. 902.
( 106 )
wiesen haben. Silach ist, und bleibt, also, wie er sich selbst nennt, ein reicher und
mächtiger Alemannier, den seine eigene Benennung über die damalige Amtswürde
eines blossen Gaugrafens hinaus hebt. Er mag nun, was die Urkunden nicht aussprechen, entweder ein königlicher Landvogt, oder der Abstämmling eines ältern
Herzoges gewesen seyn.
Die Gemahlinn unsers Stifters war Erminswint, eine gleich edle, und gottsfürchtige Frau, die mit dem frommen Vorhaben ihres Mannes ganz einstimmte. Einige halten sie für eine Gräfinn von Hillemont, oder Hillermont, und für eine leibliche
Schwester der frommen Königinn Hildegard. So gewagt diese Behauptung ist, die sie
ohne allen diplomatischen Grund so geradehin aufstellen, so sehr scheinen die einheimischen Verhältnisse, und Verbindungen zwischen der frommen Hildegard, und
dem hiesigen Stifte zu beweisen, daß zwischen der heiligen Hildegard, und der
Gemahlinn unsers Stifters einige Verwandtschaft bestand. Hildegard nimmt sich in
mehrern Fällen der ottenbeurischen Sache, wie der eigenen an; Toto, der Sohn der
Stifterinn, übergab derselben das ganze Kloster*;
auf
* Cio, nempe Hildegardi. Toto prius monasterium suum contradidit. Chron antiquissimum
fol. 3.
( 107 )
auf ihre Vorstellung verblieb der entwendete Leib des heiligen Alexanders dem Stifte;
auf ihr Ansuchen erließ Karl der grosse die Bestättigungsurkunde; sie selbst machte
durch vorzügliche Geschenke gleichsam eine Mitstifterinn - gewiß - Freundschaftsbezeugungen, welche nicht bloß eine gemeine, und gewöhnliche, sondern eine engere,
und nähere Verbindung verrathen.
Aus seiner Gemahlinn Erminswint erzeugte Silach drei Söhne, nämlich den
Gauzipert, den Toto, den Tagebert und eine Tochter mit Namen Richgart. Gauzipert
wird in der Stiftungsurkunde ein Bischof genennet, und unsere Alten räumten demselbem das Bischthum Bienne in Frankreich ein; jedoch ohne Grund. Denn, wie mit
dem Mabillon mehrere Gelehrte versichern, kömmt in der ganzen Reihe der Biennensichen Bischöfe kein Gauzipert vor; wohl aber befand sich an der Spitze der
fränkischen Gesandtschaft an den Pabst Stephan ein Bischof Gauzipert, dem keine
bestimmte Kirche beigelegt wird, und welcher im J. 770 dem Pabste Stephan die
frohe Nachricht von den zwei Brüdern Karl dem grossen, und dem Karlmann hinterbrachte, daß sie sich mit einander ausgesöhnt hätten*: Gauzipert mag sich also an
der Kirche
von
* Mabillon. Annal. ord. Bened. Tom. II. pag.
( 108 )
von Bienne, oder in der Gegend längere Zeit aufgehalten haben, und auch spater,
wie Mabillon will, Bischof zu Kamerich in dem Gallischen Belgien geworden seyn; im
J. 764 war er nicht Bischof zu Bienne, sondern ein so genannter regionair Bischof,
der an keine gewisse Kirche gebunden war, und deren es um die nämmliche Zeit
mehrere gab.
Toto, der zweite Sohn des Stifters, zählte damals noch nicht dreissig Jahre, in
welchem Alter man zur priesterlichen Würde gelangte, sondern er war noch Kleriker,
und hielt sich an der Kirche zu Bienne auf, wo unsere alte Chronographen denselben
zu einem bischöflichen Kämmerer machen. Dieser war nachmals der erste Abt zu Ottenbeuren, und es wird Seiner in den ältesten Urkunden, wie man in der Folge lesen
wird, stets mit vielem Ruhme gedacht. Zur Stiftung selbst trug Toto aus allen, wie es
scheint, das meißte bei. Denn da Erminswint, seine Mutter, die meißten Besitzungen,
welche nachmals
220 Mansi collect. concil. Tom XII. colum. 693. Man liest noch von einem mächtigen Mann
Gauzipert, welcher den heil. Abt Othmar um das Jahr 757 sehr gelinde hielt, und an der
Rheininsel Stein ein Landgut besaß. Vita S. Othmari apud Mabill. Saec. III. P. II. pag. 158.
( 109 )
mals zum Stiftungsfonde verwendet wurden, wie es sich weiter unten zeigen wird,
ihrem Manne als ein Heurathsgut beigebracht hatte, und Toto bei der Theilung in
diesen Gegenden sein Erbtheil erhielt, so war unstreitig sein Beitrag zur neuen Stiftung der bedeutendste, und der größte. Nicht ohne Ursache wird er deswegen in
einer alten Urkunde selbst S t i f t e r genennt.* Von dem letzten, und jüngsten Sohne
des Stifters, Tagebert, weiß man ausser dem Namen, welcher in dem Stiftungsbriefe
verzeichnet ist, nichts; man hält es also für überflüssig etwas zu melden, was am Ende doch auf bloß leere Vermuthungen hinaus laufen würde. Von der einzigen Tochter
des Stifters, Richgart mit Namen, spricht das älteste, und erste Todtenbuch, wovon in
den Zeiten unsers Hausarchivars, Gall Sandholzer, noch einige Bruchstücke sich
vorfanden, mehr nicht, als daß sie ein klösterliches Leben geführt, und den 4ten
November daßelbe beschlossen habe.** Wie
12
lan* Calend. pervetust. ad diem 20. Novemb. sic habet: XIII. Kal. Decemb. Toto Abbas fundator
loci istius, qui corpus S. Alexandri huc attulit, & locum istum fundavit.
** III. Nov. Richgart sanctimonialis, filia, fundatoria hujus loci. Ex fragmento antiquissimi morto-
( 110 )
lange der fromme Stifter so wohl, als seine Gemahlinn sammt dem Bischofe Gauzipert, und dem jüngsten Sohne Tagebert nach der Ausfertigung jener Urkunde noch
gelebt haben, meldet die älteste Hausgeschichte nicht, und, da selbst in der karolingischen Bestättigungsurkunde vom J. 769 weder von Silach, noch von seiner Gemahlinn ein Wort vorkömmt, so ist zu vermuthen, daß sie das Zeitliche während des
Zeitraumes von dem Stiftungs- bis zu dem Bestättigungsjahre verliessen.
§. IV
Die Stiftungsurkunde, wie sie, nicht in der ersten original Handschrift, sondern
J. 764. durch den ältesten Hauschronographen des XIIten Jahrhunderts in einer Abschrift
auf uns gekommen ist, lautet in der deutschen Uebersetzung, wie folgt:*
„ Im siebenhundert sechzigsten, und vierten Jahre nach der Menschwerdung
des Herrn unter der Regierung Karls
des
torologii Ottenburani. Sie muß vor der Ausfertigung des Stiftungsbriefes, gestorben seyn; in
dem von ihr in der Stiftungsurkunde keine Meldung mehr vorkömmt.
* Die Urkunde in der lateinischen Sprache folget am Schlusse des I. Bandes in den Beilagen
N. I.
( 111 )
des glorreichen römischen Imperators. Ich Silach, ein edler, und sehr mächti- J. 764.
ger Mann aus Alemannien, und meine Gemahlinn Erminswint sammt unsern
Söhnen, Gauzipert einem Bischofe, Toto einem Kleriker, und zugleich Tagebert einem Laien erbauen, und stiften im Namen Gottes an dem Orte, welcher
Ottenbeuren heißt, und in unserm Eigenthume, das wir getheilt, abgesondert,
von allen unsern Miterben uneigennützigst an uns gebracht haben, und wirklich besitzen* der kirchlichen Ordnung, und den
12*
Lan* Diese Stelle scheint nicht undeutlich von Seite des schon ziemlich bejährten Silachs eine
testamentliche Vertheilung voraus zusetzen. Und wer waren wohl die Miterben, derer rechtliche Erbtheil in dieser Gegend der Stifter an sich gebracht hatte? Gewiß die Verwandte
seiner Gemahlinn Erminswint, welch sammt ihr in dieser Gegend ihre meisten Besitzungen
hatten. Silach suchte sich dieselben entweder durch Auswechselung mit seinen Stammgütern am Bodensee, oder durch Baarschaft eigen zu machen, um dem neuen Kloster einen
Fond anweisen zu können, welcher, in so weit es einem edlen,
und
( 112 )
J. 764. Landesgesetzen gemäß ein Kloster. Alle Landgüter, und Leibeigene also, und
unser ganzes Vermögen* übergeben wir zu unserer gegenwärtigen, und künftigen Beseligung, und zum Troste unsrer verstorbenen Eltern dem allmächtigen Gott, dem seligen Apostelfürsten Peter, und dem unbesiegtesten heiligen
Blutzeugen Alexander, als einen rechtlichen, und immerwährenden Fond, von
nun an für das bemeldte Kloster, und zwar so, und mit der ausdrücklisten Willlenserklärung, daß keinem Menschen gestattet seyn soll, diese Schankung
auch nur theilweise zu entkräften, oder jemals eine Aenderung daran vorzunehmen; sondern
und sehr mächtigen Alemannier nach den damals obwaltenden Umständen, und Verwandtschaftsverhältnissen möglich war, von dem Hauptpunkte des neu errichteten Stiftes nicht
allzu sehr entfernet seyn sollte.
* Ich übersetze hier die Worte: Totam Familiam nostram, ganz in dem Wortsinne, wie Cicero
in Orat. pro lege manilia dieselben gebraucht. Derlei Ausdrücke kamen, während der vielen
Kriegen, von den Römern auf die Gallier, und von diesen auf die Alemannier.
( 113 )
dern dieselbe soll für die Brüder, welche welche dort Gott dem allhöchsten, und J. 764.
wahren Könige dienen, zur Kost und Kleidung für ewige Zeiten bestimmt seyn.
Sollte aber, was ferne sey, ein Eigenthumsstörer, oder eine Tirann diese
unsere bestättigte Schankung anfallen, so sey er von Gott verflucht, der ewige
Tod komme über ihn, er versinke lebendig in die Hölle, und werde ewig gepeiniget. Amen. Amen. Amen.*
Die* Derlei Verwünschungen, wodurch die Stifter das zum Gottesdienste verschenkte, und bestimmte Eigenthum gegen alle Anfälle, und Eingriffe der künftigen Zeiten sichern wollten,
findet man mehrere in dem Tomo Prodromo chronici Gottwicensis fol. 174. Uebrigens vergleiche man diese Urkunde mit den ältesten alemannischen Gesetzen, welche die fränkischen Könige der besiegten Provinz Schwaben gaben, so wird man selbst sehen, daß von
allen Vorschriften, welche Lege Ima de Liberis, qui semetipsos, vel res suas ad ecclesiam
Dei tradere volunt, vorkommen, alle darinn pünktlichst befolget sind.
( 114 )
J. 764. Diese Zeugen sind es, welche alles dieses gesehen, und gehört haben: Lanto,
Hilti, Uteno, Landolf, Fridebert, Hargold, Rupert, und mehrere andere so wohl
Edle, als Unedle“*
Der unbefangene Leser wird dieser spatern Abschrift der ottenbeurischen Stiftungsurkunde, wenn er sie je mit dem Texte derselben und mit den in der Vorrede** über
den voran geschickten Titel Karl des grossen gemachten Bemerkungen zusammen
hält, die Kennzeichen des achten Jahrhunderts nicht absprechen. U(e)brigens ist das
in der Urkunde bemerkte Stiftungsjahr 764 entschieden gewiß, und dasselbe darf für
Ottenbeuren weder fruher, noch spater angesetzt werden. Eine jede Verrückung dieses Zeitpunktes für das Entstehen des Stiftes widersprechen so wohl die von jeher
ununterbrochene Folge der ottenbeurischen Aebte, die beurkundigten Schankungen
der heiligen
Köni* Die Beinamen waren damals, und in mehrern folgenden Jahrhunderten noch nicht üblich;
und eben dieses ist, was die nähere Kenntniß der unterschriebenen Zeugen in den ältesten
Urkunden entweder äusserst erschwert, oder wohl gar unmöglich macht.
** Seite XXXVIII. und folgende.
( 115 )
Königinn Hildegard, welche im J. 783 starb, die eigene Handschrift des 3ten ottenbeu- J. 764.
rischen Abtes Milo um das J. 832 bei der zahlreichen Versammlung der Aebte zu
Reichenau, als auch eine andere unbezweifelte Urkunde, welche im J. 1661 bei der
Eröffnung des bischöflichen Reliquieninsiegels an dem Altarsteine der uralten Muttergottes Kapelle gefunden wurde,* mit welcher Urkunde auch die Randnote unsers
alten Kalendariums auf das Jahr 1164 vollkommen übereinstimmt.**
§. V.
* Die Urkunde ist folgende: Anno Domini MCLXXXIX Novembris die XXV. qui Sancte Catharine virgini, & martiri sacer est, Indict. VII. aureo numero XII. lit. dominicali A. Clementis III.
Pont. Max Anno II. Friderici I. Barbarosse rom. Imperatoris A. XXXXVIII. Udalscalci comitis a
Thennenlohe episcopi augustani anno Vto, Bernoldi abbatis Uottinpurrhani A. IX. fundationis
monasterii nostri Uottenpurrhani CCCCXXV. consecratur sacellum, quod est in ambitu
nostro, per reverendissimum dominum Udalscalcum predictum augustensem episcopum in
honore sanctissime Marie virginis. Cfr Catalogus SS. reliquiarum.
** Auf das Jahr 1164 bemerkt die Randglosse: Annus quadringentesimus, ex quo locus iste
fundatur, plus septem ante conditionem Campidone. Eben so meldet Johann Steindelius in
seiner Chronik auf das Jahr 764 bei dem
O(e)fel-
( 116 )
§. V.
J. 764.
Das der ottenbeurischen gedruckten Chronik von J. 1766 beigelegte Verzeich
niß jener Stiftungsgüter, womit zuerst die gottseligen Stifter, und um etwas spater
auch Karl der grosse, und die fromme Königinn Hildegard das Stift Ottenbeuren
beschenket haben, ist weder ein Anfang, noch ein Theil der so eben angeführten
Stiftungsurkunde, wie die letztern Hauschronographen, und nach ihnen der gelehrte
Herr Stadtprediger Schelhorn* gemeint haben, sondern ein geschichtliches Nebenverzeichniß des ältesten Hauschronographen vom XIIten Jahrhunderte, welches er
aus noch ältern Schriften sammelte, wie er selbst zu erkennen gibt,** und auf die
Nachkommenschaft überbrachte.
Dieses älteste Verzeichnis der ersten, und ursprünglichen Stiftungsgüter, welche von den
fromOefelius Tom. I. de rerum boicarum scriptoribus pag. 426. Sillachus dux sueviae fundavit
monasterium Ottenpeyrn ord. S. Bened. Augustensis dioecesis, cujus filius Thoto primus
Abba ibidem suit, ibi que habetur corpus S. Alexandri martyris, unius ex septem filiis S.
Felicitatis.
* Kleine historische Schriften II. Theil. Seite 194.
** Et hec vocabula prediorum, que primitus monasterio data memorantur, Antiquissimum
chronicon fol. 2.
( 117 )
frommen Stiftern herrührten, lautet wie folgt:
1. Ottenbeuren, der Markt- und Hauptort mit seinen Gränzen, der sich mit seinem
Umfange in der Länge auf zwei – und in der Breite auf eine Meile erstreckt, und
wenigsten drei hundert angebaute, und unangebaute Huben, oder Höfe in sich
hält.*
3.(2.)
* Principale, ceterisque majus ipsum scilicet locum nundinarium, qui Uottenburren dicitur
cum terminis suis duo miliaria in longitudine habens, & unum in latitude de cultis, & incultis
hubas ad minus trecentas. Berechnet man die Unwegsamkeit der alten Gegenden, und das
etwa kürzere Meilenmaß der Alten gegen die ottenbeurische Pfarrmarke, wie sie noch in den
Jahren 1780 und 1790 bestand, ehe die Weiler Grub, Zaudels, und Dingesweiler zu der neuen Kuratie, Ronsperg, und das entlegene Weiler Bremberg sam(m)t seiner Zugehörde, und
mehrere andere in der obern Gegend zu der neuen Pfarrei Ollarzried gezogen, und von ihrer
Mutterkirche Ottenbeuren getrennt wurden: so läßt sich mit allem Grunde behaupten, daß
Ottenbeuren länger, als tausend Jahre den weitschichtigen Umfang seiner ersten, und ursprünglichen Pfarrmarke behielt; indem die Länge von dem Anfange der westerheimischen
Pfarrgränze bis an das Ende der
brem-
J. 764.
( 118 )
J. 764. 2. Die Dorfgemeinde Behaim, jetzt Böhen samt ihren Gränzen. Böhen, welches den
zweiten Platz einnimmt, hatte von alten Zeite her sein eigenes Dorfgericht.
3. Die Dorfgemeinde Habewangen, jetzt Hawangen mit seiner ganzen Markung, und
das Gut Holleswank, nachmals Holzwang bis gen Westerheim.*
4. Die Dorfgemeinde Hausen, nachmahls Ungerhausen, samt ihren Gränzen.**
5.
brembergischen Besitzungen allbereits zwei Meile, und die Breite von der alten Theinselbergischen Pfarrgränze bis an das Ende der Eheimischen Besitzungen allerdings eine Meile beträgt, und auch für 300 und mehr Huben Platz und Raum genug enthält.
** In der ältesten Chronik wird der Ort Habewangen geschrieben; er hatte auch von alten
Zeiten her sein eigen Gericht. Holleswank, ehedem ein weitläuftigeres Gut (predium) hatte
den Platz inne, wo sich jetzt das Holz Holensperg, und ein Theil der so genannten Schlüchtenmäder befindet.
** Einige unsrer Alten nahmen dieses Hufen für das Memmnigische Dorf Hausen: jedoch
selbst die Ordnung, welche die alte Chronik bei der Benennung dieser Dörfer hält, stimmt für
Ungerhausen, das erst spater seinen Vornamen bekam. Denn so heißt es fol. 2: Villa Habewanguen cum tota marchia
sua
( 119 )
5. Die Dorfgemeinde Westenhein, jetzt Westerheim mit ihren Gütern und Höfen bis
J. 764.
bis nach Hirgchaim, jetzt Erkheim.
6. Die Dorfgemeinde Umintingen, jetzt Amendingen samt ihren Zugehörden.*
7. Die Kirche Steinheim mit einigen Höfen, und Gütern.**
8. Kirchdorf eben so, wie Steinheim.
9. Die Dorfgemeinde, mit Namen Eck, samt ihren Gränzen.***
10. Die Dorfgemeinde Dietrizeshofen, jetzte Dietrichshofen, samt ihren Höfen und
Gütern.
11. Die Dorfgemeinde Attenhausen sammt allen ihren Zugehörungen.
12. Neben der Wertach die Dorfgemeinde Zell, und jene zu Wigenhausen sammt
ihren
12.
sua, & praedium Holleswanc usque in Westernhain. Villa Husen cum terminis suis. Villa
Westerhaim cum praediis suis usque in Hirgchaim.
* Der Ort Amendingen wurde sammt andern im J. 972 für den Erwerb der Freiheit hingegeben.
** Hier versteht sich jenes Kirchdorf jenseits des Illerflusses, welches dem Dorfe Bleß gegenüber liegt. Zu Steinheim, und Kirchdorf hatte das Stift nur einzelne Höfe, und das Recht
des Kirchensatzes.
*** Eck an der Günz unter Lauben. Villa que dicitur ekka cum terminis suis.
( 120 )
J. 764.
Gränzen.* Beinebens das Gut Waal sammt neun Huben.
„Alle diese zusammen genommen, fährt der älteste Chronograph fort,** geben
(Ottenbeuren nicht mit eingerechnet) zwölf Dorfgemeinden, und eben so viele Pfarrkirchen sammt ein hundert und zwanzig Weilern, und einigen einzelnen weitschichtigern Gütern (Prediis) welche inner der Provinz hin und her zerstreuet liegen. Beinebens (schließt die bemeldte älteste Hauschro* Vielleicht Osterzell, oder Hirszell bei Kaufbeuren. Der Name und der Ort Wigenhausen
müssen sich durch die Länge der Zeit verloren oder so verändert haben, das keine ähnliche
Bennennu(n)g davon mehr üriget.
** Ista pariter ad numerum reducta existunt oppida, seu villae duodecim, ecclesie barrochiales totidem cum viculis centum viginti exceptis prediis intra provinciam hinc inde quibusdam
transpositis. Das lateinische Wort Praedium findet hier keinen angemessenen deutschen
Ausdruck. Das Praedium Waal hielt 9. Huben in sich (Predium in Waale Hubas novem) Das
Praedium in Holleswanc, und jene zu Westerheim, und Dietrichshofen werden folglich auch
mehrere Huben unter sich gehabt haben. Praedium war also ein grösseres Gut, in dessen
Umfange die Dienstleute, oder Huber mehrere Nebenwohnungen hatten.
( 121 )
chronik) haben die Stifter ihre ganze Volksmenge, die Freigebohrenen eben so, wie
J. 764.
die Knechte, und Leibeigenen mündlich und förmlich mit eben jenen Rechten und
Vorzügen, welche sie ehedem unter dem weltlichen Adel genossen, und ohne hiedurch an den hergebrachten Rechten ihres Standes einige Verkürzungen zu leiden,
an das bemeldte Kloster übergeben, und abgetreten.*“
Dieser nicht unbedeutende Stiftungsfond, welcher dem Kloster Ottenbeuren
so gleich bei seinem Entstehen ein nicht geringes Ansehen verschaffte, vermehrte
nach einigen Jahren Karl
der
* Praeterea totam populi sui multitudinem, tam ingenuos, quam serviles ore, manuque abdicantes, eo jure ac honore, quo ipsis nobilitate seculari donabatur, prefato monasterio, pari
nihilominus servata eorum dignitate, tradiderunt. Chron. antiquiss. fol. 2.
Ohne alle Erinnerung bemerkt man hier von selbst, das im achten Jahrhunderte in Schwaben die Verschiedenheit der Stände die nämliche, wie bei Tacitus Zeiten, war: nämlich der
Adelstand, dem seine Würde bei der Uebergabe zugesichert wurde. Der Stand der Freygebohrnen, welche zu Feld zogen, und welchen die Waffenehre gebührte; und der Stand der
Knechte, und Leibeigenen, welche entweder durch das Kriegsrecht, oder durch Verbrechen,
oder durch freien Willen in der Trunkenheit, oder durch das Spiel solche geworden waren.
( 122 )
J. 764. der grosse, und die fromme Königinn Hildegard mit einer nicht unbeträchtlichen Zu-
gabe.
Der Schankungsbrief, welchen Karl der grosse darüber ausstellte, und den
zwei Söhnen des vermuthlich schon abgelebten Stifters, dem Toto, und Gauzipert
um das Jahr 769 in höchster Person zu Handen überreichte*, gleicht nicht so fast
einer Urkunde, als einem H a n d b i l l e t . Wie dasselbe der älteste Hauschronograph
anführt, lautet es in der deutschen Uebersetzung so:
„Ich Karl, genannter römischer Kaiser, übergebe, und überlasse am heutigen
Tage durch die Hände des Bischofes Gauzipert, und seines Bruders, des Abtes Toto
an das bemeldte Kloster** von meinem Eigenthume zu meinem Seelenheil, und zur
Ehre Gottes, und des heiligen Martyrers Alexander, wie ich’s erbrechtlich besitze,
zwölf Männer sammt Weibern und Kindern, und ihren“
* Hätte Herr Stadtarchivar Schelhorn um diese besondere Umstände gewußt, so würde er
ohne Zweifel diese karolingische Schankung von einem andern Gesichtspunkte betrachtet
haben.
** Die karolingische Bestättigungsurkunde vom 769 gieng voraus, und dieses Handbillet war
um etwas spater ausgefertiget.
( 123 )
„ren sammtlichen Besitzungen, und zwar so, daß, wenn sie sterben, das Beßte, oder J. 764
Hauptgut aus allen beweglichen* Stücken, die sie besitzen, dem Abte, und den Brüdern des bemeldten Ortes, das Uebrige aber den Erben zukomme. Sterben sie aber,
ohne einen Erben zu hinterlassen, so sollen alle liegende Güter, die sie je besitzen,
als erbrechtlich, dem Kloster zu statten kommen.
„Beinebens geben und bestättigen wir jenem gemeldten heiligen Orte allen
uns, als Könige, gebührenden Zehnten des Illergaues sammt dem was je, und allzeit
daraus als eine schuldige Abgabe, oder als Strafgeld gefordert wird, oder uns von
Rechtswegen gebührt, damit so wohl jetzt, als in den folgenden Zeiten alles mit der
Gnade Gottes, und durch unsern gutwilligen Beitrag zum mehrern Dienste Gottes
gedeihe; und so soll unser Almosen heiligst empfangen werden.(“)**
Auch
* Das so genannte Hauptrecht bei Sterbfällen der leibeigenen Unterthanen war also schon
damals herkommlich, und üblich.
** Die lateinische Urkundsabschrift vom XII Jahrhunderte sehe man in den Beilagen Nro. III.
das Wort Fredum kömmt unter dieser Bedeutung in einem Privilegium Ludovici pii de a. 818
3tia Junii vor. Neugardt cod. diplom. Alemanniae pag. 170.
( 124 )
Auch die Königinn Hildegard, nachdem sie Ottenbeuren schon viele andere
Wohlthaten erwiesen, hat zur Ehre des heiligen Alexanders in Gegenwart ihres Mannes, Karl des Grossen das grosse und weitschichtige Gut in Haldenwang mit seinen
Gränzen sammt allen edlen, und unedlen Familien dem Abte, und den Brüdern zum
immerwährenden Gebrauche übergeben. Dieses Gut war beiläufig zu hundert Huben
berechnet, und von einem sehr weiten Umfange.*
§. VI.
J 765.
Bei so einem ansehnlichen Stiftungsfonde hatte man zur Erbauung eines neuen Bethhauses, und eines neuen Klosters fremde Hilfsbeiträge nicht nöthig; besonders da in jenem Zeitalter alle Gebäude, jene der Kirchen nicht ausgenommen, meistens von Holze aufgeführt wurden, welches wegen der übergrossen Menge der Wälder kaum einigen Werth hatte;** und selbst die edle Burg des Stifters,
oder
* Haldenwang muß damals ein sehr ansehnlicher Pfarrort gewesen seyn; indem dieses einzige Gut, das sich inner der Pfarrmarke befand, einen so weiten Umfang hatte.
** Auch noch mehrere Jahrhunderte spater findet man kein Beispiel von einer Abtheilung
der
( 125 )
oder vielmehr der Stifterinn lieferte hiezu sehr dienliche Baumittel. Die ältesten Urkun- J 767.
den melden zwar nur von der Errichtung eines Bethhauses (O ra to riu m ); allein wie
Goldast bemerket*, waren diese Oratorien sehr oft grosse, und weitschichtige Kirchengebäude; und besonders Ottenbeuren, wohin in gewissen Festtagen des Jahres
eine grosse Volksmenge zusammen strömte, wäre mit einem kleinen Bethhause sehr
übel versehen gewesen. Uebrigens hatte das erste Kloster eine ganz besondere
Bauart, und glich mehr einer Karthause, als einer benediktiner Abtei. Gegen das Kirchengebäude hin stunden von beiden Seiten sechs Zellen, derer eine jede mit dem
allernöthigsten Hausgeräthe versehen war, und die jeder Ordensgeistliche einzeln,
und einsam in den gemeinen Tagen der Woche bewohnte, ohne der Vortheile eines
geselligen Lebens zu geniessen. An der Abendseite der Kirche schloß sich ein geräumigeres Gebäude an, worinn sich die Wohnung des Abtes, das gemeine Speisezimmer, die Gemächer für Fremde, und Gäste, und verschiedene Behältnisse befanden. Hier speisete man an den Festtagen an einem Tische beisammen, und man
wurde besser, als an andern, Tagen, mit Speise und Tranke
13
be
der Hölzer, und Waldungen. Jedermann benutzte dieselben ohne weitere Anfrage unentgeldlich nach seinen Bedürfnissen.
* L. 3. de rebus Alemannicis.
( 126 )
J 767. bedient. Unter der Woche trug man das Nothwendige der Nahrung zu seiner Zeit in
die abgesonderten Zellen; vom Fleische, welches die Regel verbot, assen nur die
Kranken, die übrigen Speisen waren so, wie die Erzeugnisse des Landes dieselben
anboten: der Trank bestand in Bier, und einer Portion Wein, welche, jederzeit mußte
gereichet werden.* So lebten die ersten Mönche des neu errichteten Klosters, zwölf
an der Zahl, alle von edelm Geschlechte, alle zur Absingung des göttlichen Lobs bei
Tag, und bei der Nacht bestimmt, alle unter der Regel des heiligen Benedikts mit einander verbunden, und ausser der Chor- und Tischzeit zu
je* Sane praedicti fundatores ad numerum apostolorum ipsi cenobio fratres duodecim instituunt, quorum non solum nobilitas sanguinis, quantum probitas morum & disciplina ad perpetuas dei laudes narrando requitur effectus. Quibus etiam domicilia versus oratorium hinc
inde construentes, singulis propria cum subpellectili sua separatia repositis prebendas ex
communi cellario diebus non feriatis administrari statuerunt. At vero diebus festis mensa
omnibus una parabatur, ad quam congretatis semper accuratiori usu ex officio serviebatur.
Interea ne pro corporali aliquomodo indigentia causarentur deo servientes, sub numero ex
omnibus cibaria, quorum terra nostra fructum reddit, data & vini mensura legitime fruebantur.
Istis, & hujusmodi consolationibus fratres, utpote novi tyrones expediti. Chron. antiquiss.
soeculi XII. Ms. fol. 3.
( 127 )
jenen Beschäftigungen, und Arbeiten angewiesen, welche dem benediktiner Orden
J. 767.
von seinem Entstehen so ganz eigen, und der gelehrten Nachwelt in der Folge durch
die Erhaltung der unentbehrlichsten, und wichtigsten Werke so allgemein nützlich
waren. Einige gaben sich mit Abschreibung der verschiedensten Bücher ab, andere
machten selbst Schriftsteller, und lieferten der Nachkommenschaft die verdienstvollesten Werke. Selbst die Klosterfrauen schrieben im achten Jahrhunderte lateinische
Briefe, thaten mit der Sticknadel langsamer, was die Männer mit der Feder fertiger
thaten, und lieferten mehrere künstlich abgenähete Kapitel der heiligen Schrift.* In J.
1800 hatten wir noch eine Arbeit von den ersten ottenbeurischen Mönchen, nämlich
eine uralte aus theils merovingischen, theils karolingischen Lettern bestehende
Handschrift**
13*
wel* Cfr epistol. S. Bonifacii archiepiscopi Magontini & martyris a Stephano Alexand. Würdtwein
edit. Magontiaci 1789. Ein(e) solche mit der Sticknadel verfertigte, und abgenähete uralte
Schrift besaß der Herr Reichsprälat Honorius von Irrsee hochseligen Andenkens.
** Dieses kostbare Ms. welches der gelehrte Fürst Martin Gerbert in seinem itinere Alemannico den Stiftungsjahren gleichzeitig hält, und woraus der berühmte Mabillon zwei
Ho-
( 128 )
J 767. welche von dem Fleiße und der Arbeitsamkeit der Klosterbewohner zeugte.
Toto, der vorzüglich Geliebte seiner Eltern, war im Jahre der Stiftung noch
Kleriker. Nachdem nun aber das neue Klostergebäude bewohnbar war, und die
Kirche, worein der Leib des heiligen Alexanders versetzt wurde, allbereits errichtet
stund, entzog er sich ganz allem Umgang mit der Welt, ward selbst Mönch, wandelte,
und lebte in aller Demuth mit, und unter seinen Ordensbrüdern, und würde in dem
niedern Stande als Untergebener für immer verblieben seyn, wenn nicht nach einer
kurzen Zeit seine Brüder dessen Demuth erhöhet, und denselben zum Herrn des
Ortes, und zu ihrem Abte gewählt hätten.* Von einer auswärtigen benediktiner
KoHomilien des heiligen Faustinus abschreiben ließ, wanderte neben noch andern Mss. im J.
1800 den 27 Oktobr. auf höfliche Invitation eines französischen Herrn Divisongenerals nach
Frankreich. Den ausführlichen Inhalt desselben findet man bei dem gelehrten Gerbert lib. cit
pag. 147. An der 3ten und 4ten Seite kömmt ein gewisser Wolwolt vor, von dem auch unsere
Nekrologien melden, und welcher vermuthlich das Mss. verfertiget hatte.
* Toto clericus, qui supra, fundatorum dilectissimus,
post
( 129 )
Kolonie, welche hier den Grund zu einer klösterlichen Ordnung sollte gelegt haben,
J. 767.
melden die älteste Urkunden nichts; und da die erste Verfassung des Stiftes mehr
anachoretisch, als nach dem strengen Sinne der Regel mönchisch aussah, so schien
das Einberufen fremder Mönche eben auch nicht so nothwendig zu seyn; besonders
da der Abt Toto schon längere Zeit mit den Uebungen, und mit den Vorschriften
eines geistlichen Lebens bekannt war. Uebrigens waren die Wenigsten der ersten
Mönche Priester, Kleriker gab es, obgleich nicht viele, doch etwa mehrere, welche
den Priestern bei dem Altare zu dienen hatten. Die Laienbrüder, welche den Bart
wachsen ließen, und daher zum Unterschiede von andern gebartete Brüder hießen,
besorgten meistens ausser dem Kloster, und auf den Klostermeierhöfen die Oekonomie; ihre Aufnahm, und Anstellung scheint mit den ersten Stiftungsjahren gleichzeitig
zu seyn.*
§. VII.
post admirabilem sancti corporis Alexandri aquisitionem, vale, faciens seculo monachus effectus in proprio humiliter cepit conversari monasterio. Qui post aliquot dies Abba, & dominus
loci constituitur. Chron. antiquissimum fol. 3.
* Dieses beweiset augenfällig das älteste Todtenbuch, oder Necrologium vom XII. Jahrhunderte, worinn aus den Vorzeiten mehrere Namen der hiesigen Laienbrüder, als
der
( 130 )
§. VII.
J. 768.
Alles bis dahin geschah noch in den Regierungsjahren des Königs Pipin; jetzt
war aber auch das letzte Jahr für den Vater Karl des grossen angebrochen. Nach der
Beendigung des aquitanischen Kriegs ward er von einer Krankheit befallen, während
welcher Pipin sich nach Turon, und von dannen nach Paris zurückführen ließ, wo er
im 54gsten Jahre seines Alters den 24ten Tag des Herbstmonats starb. Der Leichnam wurde in der Kirche zu St. Denis begraben; worauf beide Söhne nach der letzten Willenserklärung des Vaters das Reich unter sich theilten, und Karl in der Stadt
Nimmwegen, Karlmann aber zu Soißon die königlichen Reichsinsignien annahm.*
Eine Uneinigkeit, wozu Karlmann dadurch Anlaß gab, daß er dem ältern Karl wider
den unruhigen Hunald die verlangten Hülfstruppen verweigerte, trennte nachmals die
beiden Brüder, und diese Mißhelligkeit legte sich erst
in
(der) Stiftsmönche, verzeichnet sind. Hiezu dient auch eine Randnote zur Bestättigungsurkunde, wo es heißt: Notandum est, de his, que non a seculari persona, sed per domesticus
nostros, videlicet fratres barbatos specialiter excoluntur. chron. Antiquiss. fol. 5.
* Aimonius de rebus gestis francorum edit. Paris. de a. 1603, L. IV. cap. 76. pag. 203.
( 131 )
in J. 770 wo der Bischof Gauzipert, der Sohn unsers Stifters, von den beiden königli- J. 768.
chen Brüdern beauftragt wurde, dem Pabste Stephan III. (Pabst Paul I. war im J. 767
den 28ten des Brachmonats gestorben) die angenehme Nachricht über die vollkommene Wiederversöhnung zu überbingen. Unser Abt Toto scheint diesen Zwischenpunkt der Zeit zum beßten seines Stiftes sehr wohl benutzt zu haben. Karlman nahm
ohnehin auf Ottenbreuren, wie es schien, weniger Rücksicht, als Karl nachmals der
grosse genannt, welcher dem Stifte sehr gewogen war: hiezu kam noch der Umstand, daß Karl der frommen Hildegard schon damals im J. 769 sehr zugethan war,
und sich mit derselben ohne weiters verehlichet hätte, wenn nicht die Zudringlichkeit
seiner Mutter Bertha wider seinen Willen ihm eine andere Gemahlinn, nämlich die Toch- J. 769
ter des longobardischen Königs Desiderius, an die Seite geschafft hätte.* Hildegard
war entweder aus besonderer Zuneigung, oder vielmehr aus einer nahen Verwand
* Man sehe die Vorrede, Seite LX. wo dieser Umstand weitläuftiger und mit Belegen ausgeführt ist. Der Verfasser der ältesten Chronik meldet hiebei: Toto inter cetera sue pietatis
opera benevolam imperatorem Karolum adiens, nec non a piissima imperatrice adjutus,
Hilt-
( 132 )
J. 769. wandschaft mit der Stifterinn Ermiswint dem hiesigen Stifte jederzeit sehr ergeben;
Toto nahm also das Zutrauen zu ihr, übergab ihr zuvor das ganze Kloster, bath sie
nachmals um ihre alles vermögende Fürsprache, und gieng hierauf selbst zu Karl
dem grossen, von welchem er neben vielen andern Gnadenbezeugungen und Wohlthaten die folgende Bestättigungsurkunde nach Hause zurück brachte, die wir hier
deutsch übersetzt liefern:
Hiltigarde, cui prius monasterium suum contradidit, cum multis beneficiis privilegium subscriptum ab ipso principe reportavit. fol. 3.
Im
( 133 )
Im Namen Gottes, des allmächtigen Vaters, und des Sohns
und des heiligen Geistes
Karl von Gott verordne t
M e h r e r d e s Re i c h e s ,
der grosse, friedfertige König der Franken,
römischer Kaiser, Beherrscher des
Reiches.*
achdem der Herr uns zu einem Fürsten und Beschützer der Kirchen
gemacht hat, so kömmt es unsrer königlichen Macht zu, um gegen dessen
grosse und viele Gnade nicht danklos zu handeln, daß wir zur Vermehrung,
de Gottesdienstes beitragen,
die
* Der älteste Hauschronograph, dem wir diese Abschrift verdanken, hatte beide Urkunden
vor sich, und nahm aus der erstern den Text sammt der dam(a)ligen Zeitrechnung, und aus
der Zweiten den neuen Kaisertitel. Man sehe die Vorrede Seite XI. und folgenden. Der lateinische Text folgt in den Beilagen N. IV.
J. 769
( 134 )
J. 769. die Zahl der Kirchen vergrössern, und das, was schon unternommen, oder
gebauet ist, bei guter Zeit, und Gelegenheit mit unserer königlichen Schutzmacht unterstützen, damit dasselbe nicht nachmals zerstöret werde. Wir hoffen deßwegen ganz zuversichtlich, daß alles das, was wir zu den Ruhestätten
der Heiligen geben, oder erlassen, uns zu einem höhern, und grössern Verdienste, und zur Befestigung unsers Reiches gedeihen werde“.
„Es sey deshalben allen unsern Fürsten, und Getreuen hiemit eröffnet,
und kund gethan, daß wir auf die bittliche Vorstellung unsrer geliebtesten Gemahlinn, und* hochedlen
Kö-“
Die Ehe mit der frommen Hildegard ward im J. 769 allbereits geschloßen, doch die Braut
noch nicht übergeben; indeß kam die Königinn Bertha zwischen, und hinderte durch die longobardische Zwischenehe, die sie sehr ungestümm, und gegen den Willen Karls betrieb, die
Vollziehung der ersten, welcher erst im J. 771 zu Stande kam.
( 135 )
„Königinn Hildegard den Abt des neu-erbaueten Klosters, welches Uttenburren J. 769
heißt, Toto mit Namen sammt allen Leuten, und allem Eigenthume desselbigen Klosters, aus Ursache der unerlaubten Bekränkungen von Seite der
bösen Leute, in unsern Schirm, und Schutz genommen haben, und annoch
erhalten. Von dem gegenwärtigen Tage an verordnen und befehlen wir also in
Gegenwart unserer Fürsten, daß keinem der Grössern, oder der Geringern jemals gestattet seyn soll, den bemeldeten Abt, oder die Leute seines Klosters,
sie mögen je Freigebohrene, oder Dienstpflichtig seyn, in Sachen, welche zu
dem Gotteshause gehören, zu beunruhigen, oder widerrechtlich zu kränken;
sondern, wie wir gesagt, er soll sammt dem Kloster, das unseres Schutzes
genießt, ruhig leben, und desselbe bewohnen; und sollten sich einige Rechtsstreite wider ihn, oder gegen die Leute seines Klosters hervor thun, die von
seinen Getreuen
in-“
( 136 )
J. 769. „inner dem Gaubezirke nicht auseinander zu setzen wären*, so sollen diesel-
ben unserer Ankunft, und Gegenwart vorbehalten werden. Und damit es unserm gesammten Reiche, und allen unsere Getreuen bekannt werde, daß wir
den benannten Ort nicht aus einer Hab- und Erwerbungssucht, sondern aus
Liebe zu Gott, des Seelenheils und des Schutzes wegen unter unsere Schutzmacht genommen** haben, ertheilen wir von
heu-“
* Unter diesen Richtern werden entweder die damals so genannten Ministerialen des Hauses, das ist, jene Beamte des Stiftes, welche meistens von Adel waren, vom Stifte Lehengüter besassen, und einem jeweiligen Abte zu Diensten stunden, oder auch die Gaugrafen,
oder Gaurichter verstanden, welche die entstandenen Rechtsbändel in ihren Gauen und
Zenten schlichteten, und entschieden.
** Die nämlichen Worte führt 203 Jahre spater Kaiser Otto der grosse in dem ottenbeurischen Freiheitsbriefe an, welcher vom J. 972 ausgefertiget ist, und dessen ächte Originalurkunde in dem Archive zu Dilingen liegt. Ein nicht geringer Beweis für die Aechtheit dieser
karolingischen Urkunde.
( 137 )
heute an für allezeit Kraft unseres Ansehens den Brüdern desselbigen Klosters J. 769.
die freie Erlaubniß, nach dem Hinscheiden des Abtes Toto unter sich denjenigen zum Abte zu wählen* welchen sie nach der Regel des heiligen Benedikts
für besser, und zu unserm Dienste für tauglicher finden werden, und dieser
soll nachmals uns, und unsern Nachfolgern am Reiche vorgestellt, und durch
könnigliche Authorität bewürdet, und in der Würde bestättiget werden. Ist er
alsdenn so mit seiner Würde bekleidet, so geben wir zu, daß er frei von allen
Hoftaxen, oder Schankungen von dannen ziehe, und gestatten, daß so wohl er
als seine Mönche sich zwar von den religiösen Bischöfen inner der Provinz,
jedoch ohne
an“
* Hierauf gründet sich das freie Wahlrecht des Stiftes, welches sich, obschon sehr lange heftigst angefochten, bis auf die allerletzten Zeiten erhielt.
( 138 )
J. 769 „an einen gewissen gebunden zu seyn, dürfen weihen lassen.*“
„Weiters, weil daselbst mit unserer Begnehmigung zu den heiligen Reliquien eine Menge des Volkes zusammen strömt, so ertheilen wir so wohl dem
Abte, und dessen Nachfolgern, als den Mönchen, wie auch den Einwohnern,
und den Handelsleute des benannten Ortes diese Freiheit und Gnade, daß, in
welche Städte, und Marktgemeinden unsers Reiches sie sich immer des Handelswegen begeben, oder auch die Meere zu Schiffe bereisen sollten, sie auf
ihrer Hin- und Herreise ohne alle Zollabgabe frei und sicher wandeln, und ihren Weg fortsetzen dürfen.**
Ne-“
* Eine Gattung der Exemtion von geistlicher Obergewalt des Bischofes, wovon man jedoch
meines Wissens niemals einen Gebrauch machte.
** Unter den Städten werden hier die französischen, und italienischen Städte verstanden;
Deutschland zählte damals ausser Mainz, und Augsburg kaum noch andere Städte, wie aus
den Briefen des Heiligen Bonifaz
an
( 139 )
„Nebenzu haben wir aus weiser Einsicht beschlossen, es für immer der freien J. 769.
Bestimmung des Abtes Toto, und seiner Amtsnachfolger, wie auch seiner Brüder der Mönche, ganz anheim zustellen, und zu überlassen, wenn sie einiger
Advokaten, und Schirmvögte bedarfen sollten, nach kluger Berathung mit weisen Männern aus den Mächtigen der Welt, die sie als billige, und rechtschaffene Männer kennen, diejenigen zu wählen, welche sie zu ihrer Vertheidigung
für die schicklichsten halten: wählen sie selbst keine, so sollen sie an uns, und
unsern Nachfolgern gewiß die gerechtesten, und sichersten Beschützer erfahren.* Ausser demjeni-“
an den Pabst Zacharias zu sehen ist. Uebrigens war der hiesige Marktort, wie die Urkunde
zu erkennen gibt, seines Kommerzes wegen schon sehr beträchtlich.
* Bis auf die erstern Jahre des XIten Jahrhunderts waren, und blieben die Kaiser die Schutzherrn des hiesigen Stiftes, das sie entweder durch sich selbst, oder in ihrem
Na-
( 140 )
J. 769 „jenigen aber, den die bewehrtern Beschlüsse des Abtes und der Mönche hie-
zu bestimmen werden, soll es kein anderer Mensch wagen, sich eigenmächtig
aufzudringen, oder die Advokatie als erblich, oder unter welch immer einem
rechtlichen Vorwande als ihm gebührend an sich zu reißen. Und auch das Erstere geschehe nur so, daß der aufgestellte Schirmvogt, nach dem, uns und
unsern Nachfolgern nach königlichen Rechten geleistetem Eide der Treue,
auch gegen den Abt sich mit einem dreifachen Eide verbinde, und zwar erstens, daß er nach allen seinen Kräften und Einsichten für die Leute, und für
das Eigenthum des bemeldten Klosters ein gerechter und nützlicher Schirmvogt seyn wolle; 2tens daß er von allem dem, was er bei gerichtlichen Entscheidungen an Straf- und Frevel-“
Namen durch Abgeordnete gegen alle Anfälle mächtigst schützen, und sicherten.
( 141 )
„velgeldern* einzieht, einen Dritttheil zwar für sich behalten, die zwei andern
J.769.
Theile aber dem Abte ausliefern, und ohne Erlaubniß desselben neben sich
keinen andern Schutzvogt, oder Geldeintreiber bestellen - 3tens daß er von
keinem Orte, von keinem Bauhofe, und weder von den Gutbeständnern, noch
von den Oekonomieverwaltern einige Privatschankung, oder Privatdienste,
gleichsam als etwas Pflichtschuldiges, oder Hergebrachtes fordern, oder irgendwo mit einem längern Aufenthalte, oder mit mehrern Nachteinquartierungen beschwerlich fallen wolle. An jeder Mahlstatt aber, welche der Abt zu der
Gerechtigkeitspflege bestimmen wird, soll sich der
14
Schirm-“
* Die injuriae bannorum, vel satisfactiones temeritatum, wie sich das Latein ausdrückte,
wurden von den alemannischen Gesetzen (Cfr. Lindenbrog de LL. Alemann.) mit schweren
Geldstrafen, und oft mit einem drei- vier- und auch höhern und vielfachern Schadenersatze
belegt. Die Schirmvögte fanden sich also bei jenen schlagerischen Zeiten, wie die Landammänner in den freien Republiken, nicht übel dabei.
( 142 )
J. 769. „Schirmvogt mit zwölf Pferden, und eben so vielen Männern jährlich, nur ein-
mal einfinden, es wäre dann, daß er Nothwendigkeit halber von dem Abte öfter
berufen würde; alsdann soll er nach der Beschaffenheit des Ortes von dem
Abte ehrenvoll aufgenommen, und verpflegt werden. In dem unten gelegenen
Orte des* Klosters soll er ohne Bewilligung, und Ansuchen des Abtes keine
Mahlstatt errichten; von dem Militairstande soll er keinen ohne vorher gehende
rechtliche Berathung mit seinen Waffenbrüdern verurtheilen, oder mißhandeln,
und beleidigen. Diese Militairisten, die man mit einem andern Namen auch
Ministerialen nennt, sollen aller der vorzüglichsten Rechte geniessen, welche
die Fuldi-“
* Infra locum autem monasterii (nempe in oppido Ottenbur.) nullum nisi voluntate, & rogatu
abbatis unquam statuat. Etwa weil der Ort sein eigen Gericht hatte, und die meisten Ministerialen von dem Adel, und dem Militairstande dort ansässig waren, welchen ohnehin besondere Vorzüge gebührten, wie so gleich folget.
( 143 )
„dischen, und Reichenauischen Ministerialen besitzen. Weiters soll er ohne Be- J. 769.
willigung des Abtes keinen Hausdiener* zu Gericht, oder zum Schadenersatze
zwingen. Macht er sich aber eines Vergehens, so man Balmunt** nennet, gegen die Leute, oder gegen das Eigenthum schuldig, so soll er sogleich, ohne
alle Verzögerung, und ohne weiteres Nachsuchen, wenn er nicht alsbald in
sich geht, der Advokatie, und aller daraus entstehenden
14 *
Nutz-“
* Wie die von dem ältesten Hauschronographen beigesetzte Randnote erklärt, wurden damals zur Hausdienerschaft gerechnet, diejenigen, welche sich alltäglich mit dem Hausdienste beschäftigten; als die Manticarii, welche die Kleider verfertigten; Veredarii, das ist, die
Reit- und Fuhrknechte, die Becker, Köche, Bierbräuer, besonders die Hofbeamten, und die
übrigen Leute im Abtei- und Gastgebäude: pistores, coci, Braziarii, officiales que nostre
curie, & ceteri homines, wie es heißt Chron. antiquiss. fol. 6.
** Balmunt drückte ehemals die Treulosigkeit eines gewissenlosen Schutzvogtes aus, der
seinen übernommenen Schutzort mehr kränkte, als schützte. Du cange gloss. med. ac infim.
latinitatis. Voc. Balmunt.
( 144 )
J. 769. „Nutzbarkeiten verlustig werden. Und damit man dieß alles fester glaube, und
fleissiger beobachte, haben wir uns eigenhändig unterzeichnet, und das
Schreiben mit unserm Ringe besiegeln lassen. Ich Luitpert Erzkaplan habe es
durchgesehen, und unterschrieben. Glücklich im Namen Gottes gefertiget im
Jahre nach der Menschwerdung des Herrn DCCLXIX zu Mainz in den Pfingstferien. Amen.*“
Nun genoß das neue Stift des eigenen Wahlrechtes; es stund unter dem
mächtigen Schutze Karl des Grossen; den weltlichen Schirmvögten waren solche
Vorschriften gegeben, die sie anders nicht, als gegen den Verlust ihrer Amtsstellen
verletzen durften; und selbst der Marktort Ottenbeuren erhob sich durch eigene Kommerzindustrie, und durch königliche Begnadigungen und Vorrechte, zu einem damals
bedeutenden Handelsorte, der er auch sehr wahrscheinlich bis auf die zerstörenden
Einfälle der hunnischen Kriegshorden verblieb.
§. VII.
* Man lese die Vorrede Seite LVIII. wo über die Unterzeichnung des Erzkaplans Luitpert, und
andere kleinere Bedenklichkeiten Auskunft gegeben wird.
( 145 )
Was die Bertha, oder Bertrada, königliche Mutter Karls des grossen aus politi- J. 770.
schen Absichten, nämlich zwischen dem longobardischen und fränkischen Reiche
einen Verein zu stiften, schon länger bezweckte, kam endlich, obgleich wider die Neigung Karls, zu Stande. Die longobardische Prinzeßinn, Tochter des longobardischen
Königs Desiderius, kam in Begleitung der königlichen Mutter in Frankreich an; und
Karl hatte für seine betagte Mutter zu viel Achtung, Liebe und Ehrfurcht, als das er
gegen die Zudringlichkeit derselben seiner Liebesneigung folgen, und die alte königliche Mutter durch die Zurückweisung der zugeführten Braut hätte betrüben können.
Er verehlichte sich also im J. 770. mit der longobardischen Prinzeßinn Theodora, wie
sie Tilius nennt* oder Sibilla, wie sie andere nennen. Doch eheliche Verbindungen,
die nicht nach Neigung geschehen, sind selten von langer Dauer; und so geschah es
auch diesesmal. Nach einem Jahre ward Karl der eingegangenen Verbindung über- J. 771.
drüssig, schickte die longobardische Gemahlinn als eine Unfruchtbare**,
nach
* Tilius coment. de rebus gallicis L. I. pag. 24. Francof. ad Moenum 1579.
** Quia esset clinica, & ad propagandam prolem inhabilis. Monach. St. Galli I. 2. c. 26.
( 146 )
J. 771. nach Hause, und verehlichte sich mit der schon gewählten schönen und tugendhaf-
ten Hildegard, einer jungen Schwäbin vom ersten Adel*, welche seiner Neigung, und
Erwartung vollkommen entsprach. Die Freude, welche sich bei diesem Ereignisse
auch dem hiesigen Stifte mittheilte, läßt sich leicht denken, da man auf dem ersten
Throne des abendländischen Reiches die vorzüglichste Wohlthäterinn des Stiftes,
und eine alemannische Königinn glänzen sah, die zum Glücke der schwäbischen Nation so wohl, als des gesammten fränkischen Reiches so sehr erhoben schien. Was
die Freude noch mehr vergrösserte, war daß Karl der Grosse noch in diesem Jahre
Herr über die ganze Monarchie ward. Denn Karlmann, sein Bruder, welcher über
Austrasien, Elsaß, und Alemannien herrschte, starb um das Ende des 771gsten Jahres**, und nun ward Karl Alleinherrscher des Reiches.
Als
** Eginhard nennt sie de gente Suevorum praecipuae nobilitatis feminam, und Theganus, der
Chorbischof zu Trier, welcher anfangs des folgenden Jahrhunderts unter Kaiser Ludwig dem
Frommen schrieb, nobilissimi generis Suevorum, quae erat de cognatione Gothefridi ducis
Alemannorum. Cfr Bolland. ad 30. Apr. Die Stammtabelle findet man an ihrem Sterbjahre
783.
** Ad annum 771 Karlomannus rex obit, & Remis
se-
( 147 )
Als Alleinherrscher wendete Karl seine Waffen allererst gegen die Sachsen,
J. 772.
welche schon sein Vater in so weit bezwungen hatte, daß sie alljährlich 300 Pferde
liefern mußten, wobei sie doch die nordischen Reichsgränzen durch Raub, Mord, und
Brand stets beunruhigten.* Dieser Krieg ward in der Reichsversammlung zu Worms
beschlossen, und der erste Ort, welchen Karl eroberte, war der überaus feste Platz
Ehrenburg, nach dessen Eroberung er die berühmte Irmensäule** zerstörte, tiefer in
das Land eindrang, und den Sachsenkönig Wit(i)chind zwang, gegen Auslieferung
von zwölf Geiseln Friede zu machen***. Der Dichter, welcher die Thaten, und das
Lesepelitur. chron. Hermanni contract. Eginhard. in vita Caroli M. Codex dipl. Alemanniae P.
Neugardt. pag. 61. Karlmann war 21 Jahre alte, als er starb; regierte nach dem Tode seines
Vaters Pipin drei Jahre, und zwei Monate. Nat. Alexand. Hist. ecc(l)es. Saec. VIII. pag. 155
edit Bing.
*
Caedes, & rapinae, & incendia vicissim fieri non cessabant, schreibt Eginhard c. 8.
** Die Meinungen über die sächsische Irmensäule, die man wie eine Gottheit ehrte, hat Grupen gesammelt in orig. german. T. I. observ. X.
** Ad A. 772. Karolus Saxones petit; Eresburg castrum cepit, idolum eorum Irminsal dictum
dir-
( 148 )
J. 772. Leben Karl des Grossen besang, erwähnet ausdrücklich der Alemannen, mit welchen
Karl gegen Witichind auszog. Da Schwaben damals keine Herzoge mehr hatte, so
geschah das Aufgebot zum Kriege durch die Hauptleute, und Gaugrafen; der Abgesandte des Königs (missus regius, oder dominicus) hatte die Mannsliste, worinn nach
einem uralten Gesetze alle freigebohrne Landeseigenthümer verzeichnet waren, und
zog alle diejenigen zur Strafe, welche den Zug versäummten, oder zu spat kamen.
Wer vom Heere flüchtig wurde, der verlor das Leben. U(e)brigens warens eben die
vielen sächsischen Kriege, worinn sich die Tapferkeit der Alemannen so sehr auszeichnete, daß ihnen für immerwährende Zeiten das Vorrecht eingeräumt wurde, bei
allen Kriegszügen die Avantgarde zu machen, und die Allerersten auf den Feind loß
zu brechen.*
Auf der Dingolfingischen Kirchenversammlung, welche der baiersche Herzog
Taßilo in
diediruit - - acceptisque pro pace XII. obsidibus rediit. Chron. Herm. contract.
* Datum est negotium duci Rudolfo, ut ipse cum suis prima acie confligeret, peculiari scilicet
Suevorum privilegio, quibus ab antiquis jam diebus lege latum est, ut in omni expeditione
regis Teutonici ipsi exercitum praecedere, & primi committere debeant. Lambert. Schaffnab.
Ad a. 1075
( 149 )
diesem Jahre zusammen rufen ließ, unterzeichnete sich neben andern Bischöfen ein J. 772.
gewisser Bischof Manno von Nuvenburg. Man scheint längere Zeit nicht bemerkt zu
haben, daß dieses Nuvenburg, oder Neuburg eben so, wie in einigen Urkunden ecclesia Staffensis, oder Staffelsee ein Ort war, wo sich die Bischöfe zu Augsburg in
diesem Jahrhunderte wegen eingetretenen Unruhen öfter aufhielten, und hieraus ist
sehr wahrscheinlich in der Amtsfolge der augspurgischen Bischöfe die Irrung entstanden, daß man nach dem heiligen Bischofe Toßo, weil man den Bischof von Nuvenburg für keinen augsburgischen Bischof hielt, einen zweiten Wikterp von Elwang
an die augsburgische Kirche setzte. Der oben erwähnten Dingolfingischen Urkunde
gemäß war Manno II. wirklicher Bischof zu Augsburg, und Neuburg bloß der Sicherungsort, wo er sich aufhielt.* In der nämlichen Versamm* Dieses beweisen zwei päbstliche Urkunden. Der heilige Simpert war in den Jahren 789 und
800 gewiß und ausser allem Zweifel Bischof zu Augspurg, und doch schrieb Pabst Leo III. im
J. 798 an die baierischen Bischöfe: Dilectissimis nobis Atim ecclesiae Sabionensis - - & Sintperto ecclesiae Nuvenburgensis, und vom 11. April des J. 800: Leo episcopus Servus Servorum dei reverendissimis, & sanctissimis episcopis Atim Sabionensis ecclesiae. Waltrico
pataviensis ecclesiae - - Sintperto Stafnensis
eccle-
( 150 )
J. 772. sammlung schlossen die meistentheils baierschen Bischöfe, und Aebte ein geistli-
ches Bündniß unter einander, welches darinn bestand, daß man für die beiderseits
Verstorbenen eine Menge der heiligen Messen, und Psalmengebethe entrichtete.*
§. IX.
Kaum hatte Karl seinen ersten Feldzug wider die Sachsen glücklich geendiget,
und kaum war er mit den ausgehobenen Geiseln zurückgekommen, so ließ ihn
J. 773. Papst Hadrian I. welcher im verflossenen Jahre auf den Papst Stephan in dem Pontifikat folgte, durch seine Abgeordnete bitten, der römischen Kirche zu Hilfe zu eilen,
welcher der longobardische König Desiderius durch Rauben, Morden, und Plündern
mit vieler Heftigkeit zusetzte. Karl, der sichs immer zur Ehre, und zum grossen Verdienste rechnete, die erste Kirche nach dem Beispiele seiner Vorfahren am Reiche
ecclesiae &c. Neuburg und Staffelsee waren also nur Nebenorte, wohin sich bei unruhigen
Zeiten die augsburgischen Bischöfe flüchteten.
* ut eorum quis de hac luce migraret, unusquisque superstitum episcoporum, vel Abbatum
pro defuncto in domo sua episcopali vel coenobio centum missas speciales, & eodem numero psalteria cantare faciat. &c. Collect. concil. Mansi. Tom. XII. columna 852.
( 151 )
che zu schützen, säumte sich nicht, drang durch die vom Feinde wohl besetzten Al- J. 774.
penpässe, jagte den flüchtigen König bis nach Pavia, wo er denselben enge einschloß, und brachte es im folgenden Jahre dahin, daß sich die Longobarden sammt
ihrem Könige Desiderius gänzlich, und für immer ergaben; womit das longobardische
Reich fernerhin zu seyn aufhörte, nachdem dasselbe von der Niederlassung des
ersten longobardischen Königs Alboin in Italien zwei hundert fünf Jahre gedauert,
und bestanden hatte. Karl nahm die Schätze, und die Kostbarkeiten des eroberten
Reiches sammt dem Könige, und der Königinn als Sieger mit sich, und nannte sich
von diesem Zeitpunkt an in seinen Diplomen einen König der Longobarden.*
Hildegard die Königinn fuhr fort den geistlichen Stiftern Gutes zu thun. Schon
im Jahre 752** lebte in Kempten ein gewisser Abt Audogar,
* Longobardi cum Desiderio rege suo Karolo se tradunt anno, ex quo Italiam cum Alboino
rege intraversant CCV. Ipse que regno eorum & thesauris potitus, abducto secum rege cum
conjuge victor rediit. Herm. contract ad a. 774. Annal. Fuldenses & Metenses ad a. 774.
** Audogarius primus campidonensis caenobii fundator & Abbas locum illum incolere cepit.
Idem ad a. 752. Man lese hierüber Mabillons Annales Benedictinos Tom. II. pag. 159.
( 152 )
J. 774. gar, welcher aber damals noch keine bestimmte Ordensgemeinde unter sich hatte,
obgleich er der Errichtung eines solchen Ordenshauses mit einem frommen Verlangen entgegen sah. Das erste, was Audogar zur Erreichung seiner gottgefälligen
Absicht nach dem Gebrauche derselbigen Zeiten unternahm, war eine Reise nach
Rom, wo er die Mittheilung einiger heiligen Reliquien nachsuchte. Die fromme Hildegard, welche durch ihre Verwendung dem hiesigen Stifte den Leib des heiligen Alexanders verschaffet hatte, verwendete sich auch für den gottseligen Audogar, und
zwar, wie zu vermuthen war, nicht ohne den beßten Erfolg. Die Leiber der heiligen
Martyrer Gordian, und Epimach wurden in diesem Jahre von Rom nach Schwaben
gebracht, und durch dieselbe zu Kempten der öffentlichen Verehrung ausgesetzt.*
Nun entstanden auch die Klostergebäude des neuen Stiftes, welches Audogar, sonst
auch Andegar, der erste Abt regierte,
und
* Corpora SS. Martyrum Gordiani & Epimachi de Roma in Alemanniam translata sunt. Herm.
Chronicon. ad A. 774. Concessimus monasterio, quod dicitur Campidona, quod est constructum in honore S. Mariae semper virginis, & sanctorum Gordiani, & Epimachi martyrum, quos
bonae memoriae Hildegarda mater nostra ad eundem locum pro divinis eis officiis adhibendis collocavit. Diplom. Imp. Ludovici pii apud Manbill. Analect. p. 448. Item Cfr Boland, ad
diem X Maji.
( 153 )
und dessen erste vorzügliche Wohlthäterin, wo nicht selbst Stifterinn, wie Mabillon
sagt, die heilige Königinn Hildegard war.*
J. 774.
Indeß brachen die Sachsen bei Gelegenheit, daß sich Karl mit der Bändigung
des Königs Desiderius, und mit der Zerstörung des longobardischen Reiches beschäftigte, neuerdings das gegebene Wort, zogen gegen die Hessen, und suchten
die ehedem von dem heiligen Bonifaz eingeweihte Kirche zu Fritzlar in Brand zu
stecken, welches denselben aber nicht gelang. Karl zog wieder gegen sie los, verheerte die sächsischen Länder, und überwand sie in zwei äusserst blutigen Schlachten**, wodurch sie zwar gedemüthiget, aber noch lange nicht bis zu einer treuen, und
standhaften Unterwirfigkeit besiegt worden sind. Sogleich im folgenden Jahre machten sie neue Unruhen, und fielen die eingelegten Besatzungen so wohl, als die gegen sie errichteten festen Plätze an, und erst im J. 777 trat ein
Um* Cfr Mabillonii Annales Bened. Tom. II. pag. 229. Qui locus fidem conciliat, Hildegardem, si
non conditricem, saltem dotatricem & benefactricem suisse.
** Karolus latè Saxonum terras vastat, & duobus eos praeliis vasta strage superat. Chron.
Herm. contract. ad A. 775.
( 154 )
J. 777. stand ein, welcher Karl den Grossen einige Hof(f)nung gab, diejenigen durch die
Macht der Religion zum Gehorsame zu zwingen, welche die Gewalt der Waffen, die
sie auch in diesem Jahre bei einer blutigen Niederlage überaus schwer empfanden,
nicht bändigen konnte. Eine grosse Menge der Sachsen nahm die christliche Religion an, und empfieng die heilige Taufe,* welches ganz nach dem Wunsche Karls
geschah, der ohnehin aus einer Bekehrungsabsicht diesen Krieg wider die heidnischen Sachsen unternommen hatte.**
Um diese Zeit traten die reichen, und mächtigen Welfen, oder Guelphen auf,
welche die Stammväter vieler Kaiser, und Könige waren. Wolfhart, ein Sohn des Ruthards ***
war
* Baptista est ex iis ibidem maxima multitudo, atque plerique Carolo se tunc subjecerunt,
Annales Laurisheim ad a. 777 Item Herman. ad eundem annum.
** Unter den Kriegsursachen führt Eginhard, der Vertraute Karl des grossen, auch diese an:
Quia Saxones, sicut omnes fere Germaniam incolentes nationes, & natura feroces, & cultui
Daemonum dediti, nostrae que religioni contrarii neque divina neque humana (jura) vel polluere, vel transgredi inhonestum arbitrabantur. In vita Caroli M. C. 7.
*** Der Name Welf litt damals eben so viele Abartungen, und Aussprachveränderungen, wie
der Name unserd Stifters Silach. Eine
und
( 155 )
war königlicher Befehlshaber des Herzogthums Allemannien, und er war es auch, wel- J. 778.
cher bei allen sächsischen Kriegen bis zur Unterjochung der streitbaren Nation unter
Karl dem grossen die alemannischen Krieger anführte. Der Geschichtschreiber des
Lebens des heiligen Alton nennt diesen Wolfhart den Mächtigen in Aleman(n)ien. Die
meisten Güter der Guelfen waren in Alemannien und Baiern gelegen; in Oberbaiern
allein trugen sie vier tausend so genannte Mansen zu Lehen; ihr Hofstaat war königlich; sie hielten sich Mundschenken, Speisemeister, Marschälle, Kämmerer, welche
sie aus dem Grafenstande wählten, und stellten einen besondern Rechtsgelehrten,
und Sprecher auf, welcher die besondern Vorrechte, und alle gerichtliche Angelegenheiten des gesammten Welsischen Hauses zu vertheidigen hatte. Ursprünglich
kamen die Welfen mit den Herulern aus Szythien; ihr erster Aufenthalt war zwischen
den gallischen, und alemannischen Gränzen am Ufer des Rheins. Der obenbemeldte
Wolfhart, welcher in der Folge seine Tochter Judith an Kaiser Ludwig den
(from-)
und eben dieselbe Person hieß jetzt Wolf, Guelf, jetzt Walfhart, Wolfhart, Wolfin, Wolfen, und
jetzt im Testament des Abtes Fulrad mit Auslassung des ersten Selbstlautes Whlfhart. Man
lese die sehr schön, und gründlich bearbeitet Geschichte von Rheinau durch P. Moritz Hohenbaum Van der Meer. Donaueschingen 1778.
( 156 )
J. 778. frommen verehlichte, stiftete im J. 778 das auf einer Rheininsel gelegene Kloster
Rheinau, und begabte dasselbe nicht nur mit vier italienischen Herrschaften, die sein
Eigenthum waren, sondern auch mit andern in Schwaben gelegenen Gütern.* Wir
werden in der Folge noch von mehrern frommen Stiftungen melden, wodurch das
Guelfische Haus in den Gegenden von Oberschwaben sein Andenken verewigte;
selbst das hiesige Stift hat den berühmten Welfen, oder Guelfen, welche selbst die
Könige, und Kaiser mit dem Titel der Edeln von Alemannien, und der Durchlauchtigen beehrten, manches zu danken.
§.X.
* Die ebenbelobte Rheinauische Geschichte S. 7. Item Chronicon Weingartensis monarchi
de Guelfis principibus ex cod. Mss. bei Heinricus Canisius antiquarum lectionum Tom. I. pag.
177. Item de originibus guelficis. In dem St. Gallischen Todtenverzeichnisse wird der Sterbetag des benannten Wohlfarts auf den 13ten des Wintermonats – in dem ottenbeurischen vom
XII. Jahrhunderte auf den 8ten gesetzt mit den Worten: VI. Idus Novembris Welf dux.
( 157 )
§. X.
Noch im verflossenen Jahre unternahm Karl der grosse einen Feldzug wider
J. 779.
die Sarazenen in Spanien, und eroberte Vaskonien, und Navarra. Kaum erhielt der
sächsi(s)che König Bericht hievon, so empörte sich dieser Fürst neuerdings wider
Karl den grossen, verwüstete die fränkischen Gränzlande bis an den Rhein, und Karl
fand Mühe, nach ausgehobenen Geiseln die Sachsen wieder nach Hause zu jagen.*
Manche mögen sich wundern, warum Karl so viele Feldzüge gegen sie Sachsen unternahm, und bei allem Waffenglücke, welches dessen Feldzüge ohne Ausnahm allzeit begünstigte, dennoch mit allen seinen Siegen niemals so weit kam, daß
er sie dem fränkischen Scepter ganz unterwirfig machte, sondern sich noch in seinen
Kaiserjahren genöthiget fand, viele Tausende derselben so wohl Männer, als Weiber
aus dem Lande auszuheben, in weit entlegene Provinzen des fränkischen Reiches
zu verpflanzen, und so Sachsen mit einer andern Kolonie der
15
Men* Karolus Hispanias bello petit, & obsidibus acceptis, Vasconibusque, & Narbaris (Navarrhis)
subactis domum rediit. Interim saxones iterum rebelles duce Widichindo francorum terminos
usque Rhenum vastant. Sed insequente Regis exercitu magna ex parte caesi fugiunt. Herm.
contract ad a. 778 Karolus item Saxonibus pugna victis & subactis obside accepit. ad a. 779
( 158 )
J. 779. Menschen zu besetzen. Allein eine Nation, die ohne Mischung anderer Völker für ihr
Eigenthum kämpfte, einen Anführer an der Spitze seiner Armeen hatte, wie der grosse Witichind war, und die unter sich ganz einig war, wie eben die Sachsen, kann dem
mächtigsten Feinde lange Zeit Widerstand thun. Wenn man beinebens rechnet, daß
die alten Feldzüge längere nicht, als einige Monate dauerten, wonach der Soldat
zurückgeführt wurde, der sich nur auf drei Monate mit Lebensmitteln versehen hatte,
so läßt es sich über die öftere Endigung, wie über den öftern Anfang des Krieges
nicht wundern. Ueberdieß verle(t)zten die Sachsen die eingegangenen Friedensbedingnisse so oft, als sie die Meinung, und Hoffnung schöpften, ihre beschränkte, oder
verlorene Freiheit neuerdings behaupten zu können; und eben so oft ergriff Karl der
grosse wider sie mit dem vorherigen glücklichen Erfolge die Waffen. So geschah es
im Jahre 782. Witichind, der sich zu den Nordmännern geflüchtet hatte, als er nach
Sachsen wieder zurück kam, wiegelte die Sachsen neuerdings wider Karln auf. Die
gegen die Rebellen abgeschickten Generäle griffen die Sachsen zur Unzeit, und
unüberlegt an; sie wurden beinahe alle umzingelt, und von den Sachsen niedergemacht. Karl raffte in aller Eile ein neues Kriegsheer zusammen, drang in das Innerste
von Sachsen ein, versammelte
die
( 159 )
die Magnaten des Reiches um sich, welche alle den Witichind für den Urheber der
J. 782.
neuen Aufruhr erklärten; den sie aber, weil er sich wieder zu den Nordmännern geflüchtet hatte, nicht ausliefern konnten. Karl darüber ungehalten, und ergrimmt ließ in
einem Tage zu Werden vier tausend, und fünf hundert derselben enthaupten*. So
viel kostete die Eroberung Sachsen, wozu die Alemannier halfen, und welches doch
noch nicht vollends bezwungen wurde.
§. XI.
Karl der grosse, welchem das Waffenglück bei allen Feldzügen zur Seite gieng, J. 783
war darinn sehr unglücklich, daß er in einem Jahre seine Mutter, und seine junge
Gemahlinn verlor, die er beide zärtlich liebte. Bertha, oder Bertrada, welche ihre
Wittwejahre meistens in der benediktiner Abtei zu St. Denis in Frankreich in aller
Frömmigkeit verlebte, starb den 12ten Julius in einem Kloster unweit Kompiegne, wo
sie zu St. Denis neben ihrem Manne, dem Könige Pipin, begraben wurde. Karl trug
immerhin alle Liebe, und Ehrfucht für seine Mutter; nur die Vereh* Ob quorum vindictam Karolus Saxonum quatuor millia, & quingentos decollare jussit. Idem
ad a. 782.
( 160 )
J. 783. ehlichung mit - und die nachmals baldige Trennung von der longobardischen Prin-
zessinn, mit der er sich auf ihr vieles Einrathen ehlich verband, veranlaßte auf kurze
Zeit einige Spannung.*
Zwei Monate, und bereits zwei Wochen vorher starb am 30ten April die junge
Hildegard, die Zierde ihres Geschlechtes, der Stolz unserer Nation, die würdigste
Gemahlinn Karl des grossen, und die unvergeßlichste Wohlthäterinn Kemptens, und
Ottenbeurens zu Theonvill am Vorabende der Himmelfahrt Christi, nachdem sie
kaum dreißig Jahre erreichet hatte. Ihr Urgroßvater war der berühmte schwäbische
Herzog Gottfried; dieser zeugte den Houching, welcher Hechingen erbauet haben
soll, Houching den Nebi, einen mächtigen, und reichen Alemannier, Nebi eine Tochter Imma, welche die Mutter der seligsten Hildegard war.** Ihren Vater nennen die
Urkunden nicht; wohl aber melden dieselben von zweien Brüdern, nämlich von einem
Gerold, welcher Landvogt in Schwaben, und Baiern, und
(Graf)
* Mabillonii Annal. Bened. Tom. II. L. 25. pag. 264.
** So schreibt Teganus, der Chorbischof von Trier cap. 2. de vita Ludovici pii: Gothefredus
dux genuit Houchingum, Houchingus genuit Nebi. Nebi, autem genuit Immam, Imma vero
peperit Hilthigardam, beatissimam reginam.
( 161 )
Graf von dem Bussen war, wo er sich aufhielt, nachmals aber im J. 799. in dem Feld- J. 783.
zuge Karls gegen die Hunnen, als Pannierträger, auf einem Schlachtfelde blieb*, und
von einem andern Ulrich, oder Hulderich, welchen Adelzreiter** einen kleinen König
der Schwaben nennt, und welcher in den morgenund
* In dem codice Gottwicensi heißt es: Gerolt Pussinius, signifer Caroli, in pugna occiditur ab
Hunnis. Und Hermannus contractus schreibt ad a. 779: Geroldus quoque praefectus Bojariae, Signifer, & consiliarius Karoli pius, & religiosus, contra Hunnos pugnans occubuit. Augiaeque, quam multis auxerat, donis, & praediis, sepultus. Berthold, dessen Sohn, war Herr
über die dem Berge Bussen nahe gelegenen, Dorfschaften Tirmendingen, Oeffingen, Umlingen, Altheim, und andere. Ex charta Carol. M. pro monasterio Augiensi data Wormatiae a.
811.
** Adelzreiter P. I. L. 8. n. 23. Anonymus Sanctgallensis monachus L. I. de gestis Caroli M.
pag. 14. Vielleicht ist es der nämliche, von dessen Sterbetage das Reichenauische Todtenverzeichniß auf den 3ten Tag des Hornungs meldet. Wenn nun Ulrich, oder Huldreich (Hulderich), der Bruder der heiligen Hildegard, ein regulus war, so darf man sich nicht wundern,
daß sie Karl in der ottenbeurischen Bestättigungsurkunde vom J. 769 eine illustrem reginam
nennt, ehe es mit ihr zu einer feierlichen Verehlichung kam.
( 162 )
J. 783. und abendländische Gegenden nicht nur grosse Güter besessen, sondern auch die
ansehnlichsten Ehrenstellen verwaltet haben soll. Hildegard gebahr dem Karl neben
drei Töchtern vier Söhne, worunter der drittgebohrne Ludwig nach des Vaters Hinscheiden zur Regierung gelangte. Alle Unternehmungen, welche unser Abt Toto zur
Gründung, und Befestigung seines neuen Stiftes für nöthig fand, wurden von dieser
grossen und heiligen Fürstinn geleitet, von der sich kaum bestimmt sagen läßt, ob sie
Kempten, oder Ottenbeuren mehr Gutes erwies. Hildegard erkrankte, und starb, als
eben Karl einen neuen Feldzug wider die Sachsen begann. Karl meldet selbst von
dem bestimmten Tage ihres Hinscheidens.* Ihre Leichnam wurde zu Metz in dem
Bethhause des heiligen Arnulfs beigesetzt, und der Diakon Paulus verfertigte die
unten bemerkte Grabschrift.** Alle einheimische Nekrologien gedenken ihrer
auf
* Diplom für die Kirche des heiligen Arnulfs, wo es am Ende heißt: In die Ascensionis dominicae, in cujus vigiliis ipsa dulcissima conjux nostra obiit in anno tertio decimo (aliud duodecimo) conjunctionis nostrae. Mabill. Annal. Bened. Tom. II. pag. 266.
** - -
Tu sola inventa es, fueris quae digna tenere
Multiplicis regni aurea sceptra manu,
Alter ab undecimo rursus te sustulit annus,
Heu genitrix regum, heu decus, atque dolor!
( 163 )
auf den Tag des Aprils.* Die Kirche verehrt sie, als eine Heilige, obgleich ihr Name in J. 783.
dem römischen Marterbuche nicht eingetragen ist. Noch im nämlichen Jahre verehlichte sich Karl mit der Fastrada, die aus Franken gebürtig, eine Tochter des Grafen
Rudolphs war.
§. XII.
Mit den Sachsen, welche bei jeder Empörung den Kürzern zogen, kam man
J. 785.
stets näher zum Ziele. Doch glaubte Karl, nachdem die Nation durch lange Kriege
schon ziemlich geschwächt war, Gelindigkeit, und Güte wären jetzt die dienlichsten
Mittel, bälder zum Zwecke zu kommen; er ließ also den Witichind sammt andern zu
sich laden, gab demselben sicheres Geleit, und fieng mit einem so guten Erfolge an,
sie zur Annahme des christlichen Glaubens, und zur Gemeinschaft mit dem fränkischen Reiche zu bereden, daß sie sich bereitwilligst unterwarfen, und Witichind
selbst sammt seinen Gefährten zu Attiniako sich taufen
* In den Todtenbüchern vom 12. Jahrhunderte wird der Sterbetag so bemerkt: II. Kal. Maji
Hiltigardis regina, und in einem andern, das dem alten Kalender angehängt ist: II. Kal Maji
Hiltigardis regina, que predium Haldenwanc, & alia predia in superioribus sita circa numerum
nonaginta mansuum dedit.
( 164 )
J. 785. fen ließ.* Nun konnte man sagen, daß ganz Sachsen erobert war, obgleich die Liebe
zur Freiheit in spatern Jahren noch einige Versuche wagte, sich unabhängig zu machen.
J. 787.
In der orientalischen Kirche gieng der rasende Unsinn der Bilderstürmer, welche sich gegen die heiligen Bilder allen Muthwillen erlaubten, und selbst von den
orientalischen Kaisern unterstützet wurden, so weit, daß sich der römische Stuhl
genöthiget fand, zur Handhabung der alten christlichen Erblehre anfangs nach Konstantinopel, und einige Zeit hierauf, weil dort eine gefährliche Aufruhr ausbrach, nach
Nizäa in Bithynien eine allgemeine Kirchenversammlung zusammen zu berufen, welche den 24. September eröffnet wurde. Schon einige Jahre vorher schlichen einige
Neuerer, und Schwärmer, als Elipand, Felix, und einige andere Kordubenser im Lande umher, streueten verschiedene Irrthümer wider die Gottheit Jesu Christi , und gegen die Verehrung der Heiligen aus, erdachten neue Namen der Engel, und Erzengel, und suchten die Schwaben eben so, wie die andern durch ihre schwärmerische
und dumme Behauptungen von der alten Glaubenslehre abzuführen. Allein
* Widikind Saxo ad deditionem Karolo veniens baptizatus est, & tota saxonia subacta est.
Herm. contract. ad. A. 785.
( 165 )
allein die Kirchenhirten stunden auf ihrer Hut, besonders die augspurgische Kirche
J. 787.
hatte damals an dem heiligen Simpert einen Bischof, unter welchem keine Gefahr für
die Befleckung der reinen Glaubenslehre zu berrsorgen war. Der heilige Bischof, ehedem Abt der benediktiner Abtei Murbach, trat das Bißthum Augspurg um das Jahre
777 oder 778 an, regierte die benannte Kirche beiläufig dreißig Jahre*, erbauete neuerdings die Domkirche, die Kirche der heiligen Afra, und jene zu St. Mang in Füssen,
und eröffnete neben der Domkirche der Erste zur Bildung der Jugend eine Schule;
welches ganz nach der Willenserklärung Karl des grossen geschah. Denn schon im
J. 871, vielleicht auf Einrathen des grossen Alkuin, welchen Karl damals das erstemal zu Parma besprach, und an seinen Hof einlud, betrieb jener grosse Fürst Kraft
eines Befehls, den er im J. 787 an den Abt Baugulf zu Fulden ergehen ließ**, diese
gemeinnützige Anstalt,
und
* Die Bißthumsjahre des heiligen Simperts beweisen unumstößlich die Murbachischen, Benediktbeurischen, und baierschen Urkunden, welch der jüngere Herr Meichelbeck über die
ersten, und letzten Regierungsjahre des heiligen Simperts angeführt hat. Bemerkungen aus
einigen Handschriften desselben.
** Mansi Collect. Concil. Tom. XII. pag. ultima.
( 166 )
J. 787. und von der Zeit fieng man allgemach an, so wohl an den Domstiftern, welchen meis-
tentheils Bischöfe aus dem benediktiner Orden vorstunden, als vorzüglich zu St. Gallen, in der Reichenau, und in andern damals bestehenden Abteien öffentliche Schulen zu errichten, welche bald von zahlreichen Schülern des gemeinen Standes, des
schwäbischen Adels, und nicht selten so gar von den Prinzen des Hofes besucht
wurden. Doch hievon in der Folge noch mehrers.
§. XIII.
J. 788.
Das Kriegstheater, welches bis nun von diesen Gegenden sehr ferne war,
rückte jetzt näher heran. Der ansonst fromme, und tapfere Herzog von Baiern Thassilo gab hiezu Anlaß. Baiern befand sich damals gegen das fränkische Reich in den
nämlichen Verhältnissen, wie Schwaben; und Tassilo, welcher noch unter Pipin, dem
Vater des Karls, im J. 768* einen Verdacht der Untreue gegen sich dadurch rege
machte, daß er sich damals in der Stille dem fränkischen Kriegsheere entzog, nachmals aber im J. 781 diese Scharte dadurch wieder auswetzte, daß er sich auf der
Reichsversammlung zu Worms neuerdings
ver* Thassilo dux de exercitu se subducens Bojoariam repetiit. Herm. Cont. ad a. 763.
( 167 )
verpflichtete, den fränkischen Königen treu, und verbunden zu seyn, und zu dessen
J. 788.
Versicherung zwölf Geiseln zurück ließ,* brach jetzt das gegebene Wort. Luitperga,
seine Gemahlinn, eine Tochter des langobardischen Königs Desiderius, welchen Karl
besiegt, und seines Reiches entsetzt hatte, eine rachsüchtige Frau, hatte den guten
Fürsten dahin verleitet.** Karl, welcher auf feierliche Verträge, die er mit den Fürsten
schloß, fest hielt, ließ noch im vorigen Jahre eine Armee nach Baiern aufbrechen, die
sich jenseits, und diesseits des Lechfeldes lagerte, das obere Schwaben plötzlich
überschwemmte, und es ungeachtet der Hunnen, welche als Hilfstruppen unter dem
Kriegsheere des Tassilo stritten, die Sache dahin brachte, daß der Herzog, mißtrauisch auf seine Kriegsmacht, den Weg der Gnade versuchte, und sich sammt dem
Herzogthume in die Hände des Siegers ergab. Karl forderte neben zwölf andern
auch den Theodo,
ei* Thassilo dux Bojoariae fidem subjectionis Karolo sacramento, obsidibus firmat, Herm.
Contract. chronicon. ad A. 781.
** Suadente Luitperga, quae filia Desiderii Longobardorum regis suit, & post patris exilium
Francis inimicissima semper extiti. In corpore hist. Franc. Adelmi benedictini Annales regum
francorum pag. 397.
( 168 )
J. 788. einen Sohn des Tassilo, als Geisel, und nachdem der Vater selbst im J. 788 auf der
Reichsversammlung zu Ingelheim des Todes schuldig erklärt worden war*, milderte
Karl die erkannte Todesstrafe dahin, daß Tassilo so wohl, als ein Sohn Theodo lebenlänglich in ein Kloster verwiesen wurden.** Baiern ward übrigens dem Sieger
überlassen, welcher darinn manche Veränderung machte.
Die leidigste, und schlimmste Folge dieses Krieges war, daß die Hunnen, welche Tassilo als Hilfstruppen nach Baiern rief, die deutschen Provinzen das erste Mal
kennen lernten. Man kann sich kaum eine wildere, und rohere Nation denken, als damals jene der Hunnen war. Ammian Marzellin, und Jornandes
sa* Noxae convictus uno omnium consensu, ùt majestatis reus, capitali sententia damnatus
est; sed clementia regis, licèt morti addictum, liberare curavit. Nam mutato habitu in monasterium missus est, ubi tam religiose vixit, quam ipsum libenter intravit - - Rex autem in Bajoariam ingressus eandem provinciam cum suis terminis ordinavit, atque disposuit. Annales.
franc. Adelmi Bened. pag. 398 Herm. Cont. ad A. 788.
** Ueber den Namen des Klosters, worinn beide ihr Leben mit einem seligen Ende beschlossen, zanken sich die Geschichtschreiber unter einander.
( 169 )
sagen*, die Hunnen hätten mehr den wilden Thiern, als den Menschen geglichen; die J. 788.
Gothen glaubten so gar, dieselben wären nicht von Menschen, sondern von bösen
Geistern erzeugt. Der Gestalt nach waren sie den heutigen Kalmuken nicht ungleich,
breitschulterig, von dicken, kurz untersetzten Leibern, kleinen Augen, dick, und breit
gepletschten Gesichtern. Zu ihren Speisen bedienten sie sich keines Feuers; Fleisch
und alles ward rohe gegessen; Tag und Nacht brachten sie auf den Pferden zu, für
derer Bedienung sie einzig geschaffen schienen; sie waren daher sehr gute Reiter,
und eben so vortrefliche Bogenschützen. Hundert sieben und sechzig Jahre hatte
man zu streiten, zu kämpfen und zu rauffen, bis man sich diese schlimmen Gäste
wieder vom Halse schafte, und Schwaben besonders, wie die Folge zeigen wird, hat
von keiner andern Nation der Welt mehrere Plünderungen, und grausamere Verheerungen erlitten, als eben von diesen Hunnen. Noch in diesem Jahre bekam Karl mit
denselben zu thun, und, obgleich er diese wilden Horden die sich auch Avaren
nannten, besiegte**, so
(ruh-)
* Ammian Marcellin L. 31. cap. 7. Jornandes de rebus geticis cap. 24 pag. 203.
** Item Hunni, qui & Avares, a Karoli vincuntur exercitu. Herm. contract. ad a. 788. Der Herr
Paul von Stetten in der Geschichte
der
( 170 )
J. 791. ruheten sie doch nicht, sondern zeigten immerhin gleiche Lust zu plündern, zu rau-
ben, und zu verheeren; weßwegen Karl mit drei Abtheilungen seiner Armee neuerdings wider sie zog, sie im eigenen Lande angriff, und dasselbe, wie die Einwohner
verdienten, mit Feuer, und Schwerte verheerte. Doch diese Landeszerstörung bewirkte nur eine Pause von etlichen Jahren, binnen welchen sie sich wieder erholten,
und nachmals mit der gewöhnten wilden Wuth wiederum ausbrachen.
§. XIV.
Mit Felix, einem Schwärmer, von welchem wir oben §. XII. meldeten, und welJ. 792. cher in einigen Punkten wider die alte Glaubenslehre sich aufleinte, gieng man nun
auch ernsthafter zu Werk. Karl der grosse kam nach Regenspurg, wo die Bischöfe,
und Aebte so
wohl
der Reichststadt Augspurg I. Band 4ten Kap. Seite 34 meldet, die Hunnen, und die Avaren
hätten damals nicht nur Schwaben überhaupt sehr übel behandelt, sondern auch die Vorstädte zu Augspurg, und Kapell der heiligen Afra verbrannt. Jedoch dieß geschah 7 Jahre
spater, nämlich im J. 798 in welchem Gerold, der Bruder der heiligen Hildegard als Pannierherr des karolingischen Heeres auf dem Schlachtfeld blieb. Man sehe das Chronicon Herm.
contracti auf das nämliche Jahr.
( 171 )
wohl, als die Grossen des Reiches versammelt waren. Felix ward dahin zur Verantwor- J. 792.
tung berufen, seiner Lehren wegen vernommen, des Irrthumes öffentlich überwiesen,
hierauf nach Rom an den Pabst Hadrian I. geschickt, wo er in der St. Peterskirche
seine Irrlehre zurücknahm, und öffentlich abschwur*. Im Orient dauerte die allgemeine Nizänische Kirchenversammlung wider die Bilderstürmer noch fort. Da sich aber
die Väter bei der Begnehmigung der Bilderverehrung einigemale des lateinischen
Ausdruckes adorationis anstatt venerationis imaginum, seu sanctorum bedienten, so
verbreitete sich der Ruf nach Deutschland, als wollten die nizänischen Väter die Anbethung der Bilder, und der Heiligen einführen, welches schnurgerade gegen ihre
deutlichst erklärte Gesinnungen, und Wortbedeutungen lief.**
Karl
* Felix Ratisbonae congregato episcoporum concilio auditus est, & errasse convictus ad
praesentiam Hadriani Pontificis romam missus, ubi etiam coram ipso in basilica B. Petri
apostoli haeresin confessus est, atque abdicavit. Eginhard. in vita Caroli M.
** Apertis verbis testamur, nos duntaxat in unum deum verum latriam, hoc est, cultum & fidem nostram referre, & reponere. Conc. Nic. II. act. II. Und eben dort erklären die Väter, daß
sie unter dem Worte adoratio nur eine honorariam adorationem verstehen.
( 142 172)
J. 794. Karl versammelte deßwegen aus Frankreich, Deutschland, und Brittanien beiläufig
drei hundert Bischöfe zu Frankfurt am Main, wo die übelverstandenen Beschlüsse
der nizänischen Kirchenversammlung feierlich verworfen, und die Anbethung der Heiligen, und ihrer Bildnissen unter schweren so wohl kirchlichen, als politischen Strafen
verboten wurde.* Uebrigens bestand die rechtmässige Bilderverehrung nach, wie vor
der Versammlung zu Frankfurt; der stärkste Beweis, daß es nur Mißverstand der
Worte, und Ausdrücke war, welcher zu Frankfurt die Verwerfung der nizänischen
Kirchenversammlung bewirkte**. Eben damals stund der gelehrte Benediktiner Alkuin,
ein Schottländer, allerorten in einem sehr grossen Ansehen. Karl, der ihn seinen in
Christus geliebtesten Lehrmeister nannte, empfahl denselben sehr nachdrucksam
den 300 versammelten
Bi* Den wahren Sinn der Bischöfe von Frankfurt erklärt selbst die Aufschrift bei Goldast constit. Imper. L. I. pag. 23. wo es heißt: Caroli M. Imp. Aug. Capitulare de non adorandis imaginibus.
** Sogleich im folgenden Jahre 795 nahm Karl der Grosse in dem Feldzuge wider Sachsen
die Reliquien der heiligen Martyrer mit sich, und bestellte aus den Mönchen gewiße clericos
custodes, welche denselben die gebührende Verehrung erweisen mußten. Mabill. Annal.
Bened. Tom. II. pag. 316.
( 173 )
Bischöfen zu Frankfurt, und Alkuin sprach in der nämlichen Versammlung für Karl den J. 794.
grossen so, wie keiner vor ihm.* Dieser Mönch, welcher die Hofschule besorgte, unterrichtete nicht nur die gesammte königliche Jugend, sondern sein Geist durchwanderte, und belebte gleichsam alle andere Schulen des fränkischen Reiches, und bildete
die ersten Lehrer der vorzüglichsten Klosterschulen. Von der Zeit an blüheten in Schwaben besonders die St. gallischen, und reichenauischen Schulen. Die Schulen selbst
theilten sich in die Innern, und die Aeussern. In den Innern bildete man bloß die so
genannten Togaten, und Oblaten** sammt den jungen Ordensgeistlichen zur
16
Tu-
* Impossibile enim est, sprach Alkuin von Karl dem grossen, ut corrumpatur a quoquam;
quia catholicus est in fide, rex in potestate, pontifex in praedicatione, judex in aequitate, catholicus in fide, rex in potestate, pontifex in praedicatione, judex in aequitate, philosophus in
liberalibus studiis, inclytus in moribus, & omni honestate praecipuus. Apud Mabill. I. cit. pag.
312.
** Die Oblaten, und Togaten waren Kinder mit 9 oder 10 Jahren, welche die Eltern damals
Gott zu seinem Dienste wiedmeten. Sie wurden mit dem Ordenskleide angethan, in den
Klöstern erzogen, und gebildet, und nachmals, wenn sie zu reifern Jahren kamen, den Ordensgemeinden einverleibt, wenn sie dazu Neigung, und Fähigkeit hatten. So waren die
ältesten Pflanzschulen des geistlichen Standes in jenem Zeitalter beschaffen.
( 174 )
J. 794. Tugend, und Wissenschaft. Hiezu ward den weltlichen Schülern aus kluger Besorg-
niß, daß nicht eine freiere Weltsitte den Keim einer noch zarten Tugend verdärbe, aller
Zutritt versagt; hingegen bestanden die äussern Schulen allein für die Weltjugend,
der man an einer dem Zeitalter angemessenen Erziehung, und Bildung nichts mangeln ließ.*
Auch den Kirchengesang änderte Karl der grosse um diese Zeit. Bis dahin galt
in den meisten Kirchen der ambrosianische Kirchengesang, auch die Liturgie der Messe war von der römischen noch unterschieden: Karl bath sich von dem Pabste zwei
Meister in der Singkunst, einen gewissen Theodor, und Benedikt aus, derer einer zu
Metz, der andere zu Soisson besondere Singschulen errichteten, und anstatt des
ambrosianischen Kirchengesanges den römisch gregorianischen Choral einführten,
welcher nachmals sich aus diesen Schulen auf das nahe gelegene Schwaben, und
ganz Deutschland verbreitete.** So wie mit dem Kirchenge* Mabill. I. cit. pag. 279. Ne ex eorum consortio & monachi saeculares more contraherent,
Cfr ejusdem tractatus de studiis monasticis. Ottenbeuren mußte ebenfalls seine eigenen Schulen gehabt haben; weil die ältesten Nekrologien von verstorbenen Kindern, und Schülern
melden.
** Mabillon. libro. cit, Pagius Brev. Rom. Pontificum.
( 175 )
gesange, ergieng es auch mit der Liturgie der Messe, und mit der innern Einrichtung
der Klöster.
J. 794.
An den Abt Theodemar von Kassin schrieb Karl, und ersuchte denselben durch
den Bischof Adalgar, einige Mönche aus seinem Kloster nach Frankreich zu schicken,
durch welche die vollkommene Beobachtung der benediktinischen Ordensregel möchte betrieben werden. Abt Theodemar bezeugte hierüber neben dem lebhaftesten
Danke die größte Freude, und sein Antwortschreiben an Karl war noch als ein schönes Denkmal des Alterthums zur Zeit der Verweltlichung des Stiftes hier in einer alten
Handschrift des 12 Jahrhunderts aufbewahrt. Das Antwortschreiben verfertigte im
Namen des Abtes der damals sehr berühmte Diakon Paulus von Kassin, an welchen
Karl der grosse, zum Beweise seiner Hochachtung für ihn, eigenhändig, und zwar in
gebundener Rede schrieb. Man liest die Verse in den mabillonischen Annalen.*
§. XV.
In der ebenbemerkten alten Handschrift des XIIten Jahrhunderts folgt nach dem (J. 795.)
dem Briefe des Abtes Theodemar an Karl den grossen ein uraltes Professionsformular, wonach sehr wahrscheinlich die ersten Mönche unsers Stiftes sich zu dem Ordensstande lebenslänglich verbunden hatten. Da dasselbe sehr kurz, und einfach lau16*
tet,
* Mabill. I. cit. pag. 280.
( 176 )
J. 795. tet, so gebe ich es in der Uebersetzung, wie folgt:*
„Im Namen des Herrn verspreche ich N. vor Gott, und seinen Engeln, und auch
in Gegenwart unsers Abtes N. in dieser heiligen Klostergemeinde des Martyrers,
oder Beichtigers N. für jetzt, und künftighin zu verbleiben, und in allem Gehorsame
das zu erfüllen, was mir wird auferlegt werden.“ Alle spatern Formeln wichen von
dieser sehr wenig ab.
J. 796.
Die Sachsen, obgleich sie Karl im vorigen Jahre geschlagen, und einen Drittentheil der Männer in andere Erdstriche vertheilt hatte, waren bei alledem so verwegen,
daß sie Witza den Herzog der Abodriten auf dem Wege zu Karl dem grossen ermordeten. Karl verheerte zur Strafe Sachsen neuerdings, hob neue Geiseln aus, und als
er von Sachsen zurückkehrte, unternahm er den prachtvollen
Bau
* In nomine Domine promitto me ego N. in sacro monasterio beati Martiris, seu confessoris
N. secundum instituta beati Benedicti coram deo, & sanctis angelis ejus presente etiam abbate nostro N. omnibus diebus in hoc sacro monasterio amodo, & deinceps perseveraturum,
& in omni obedientia, quodcunque mihi preceptum fuerit, obediturum. Exemplar professionis
antiquorum Patrum ex Mss. Saec. XII.
( 177 )
Bau der Domkirche zu Aachen unter der Anrufung der seligsten Jungfrau. Zu der Kir- J. 796.
che eben so, wie zu dem neuen Pallast, wurde der Marmor, und die Säulen bis von
Rom und Ravenna herbei geführt.*
Schon vorher, als Karl den grossen Bau zu Aachen unternehmen ließ, starb
zu Rom Pabst Hadrian I. und Leo III. folgte auf ihn. So sehr sich Karl der neuen Wahl
freute, so sehr war er über das Hinscheiden des Pabstes Hadrian betroffen, den er
innigst verehrte, und liebte. Eginhard** schreibt, der gute Fürst habe bei dem Empfange der Todesanzeige so sehr geweint, als hätte er einen seiner Brüder, oder geliebtesten Söhne verloren; und der gleichzeitige Annalist meldet, Karl habe für den
Verstorbenen allgemeine Gebethe anbefohlen, reichliche Almosen versendet, und
zur Verherrlichung seiner Grabstätte eine sehr weitläufige Grabschrift mit goldenen in
Marmor gegrabenen Buchstaben verfertigen lassen.***
Nicht
* Mabillon Annales Bened. Tom. II. pag. 317.
** Carolus M. nuntiato sibi Hadriani pontificis obitu, quem omnium praecipuum habebat, sic
flevit, ac si fratrem, aut chorissimum filium amisisset. Eginhard. in vita Caroli M.
*** Dominus rex, postquam à pianciu cessavit, orationes per universum christianum populum
infra
( 178 )
J. 769.
Nicht lange genoß Pabst Leo III. der Ruhe. Die neu ausgebrochenen Unruhen
in Sachsen forderten wieder die Gegenwart Karls daselbst, und diesesmal hatte der
grosse Fürst allbereits drei Jahre mit den Rebellen zu thun. Diese Abwesenheit Karls
benutzten Paskalis, und Kampulus, zwei der vorzüglichsten Römer, und die Häupter
der Verschwörung zur Ausführung einer gräulichen That. Pabst Leo, welchen die
zwei Aufwiegler von beiden Seiten Ehrenhalber begleiteten, wohnte an St. Georgen
Tag dem feierlichen Bittgange zu Rom bei; als man aber zur Kirche der heiligen Stephan, und Sylvester kam, brachen die Mitverschworenen, wie verabredet war, aus
den Winkeln hervor, rissen den Pabst zu Boden, beraubten denselben der Kirchenkleider, mißhandelten ihn auf das grausamste, und liessen ihn halbtodt in seinem
Blute liegen, wonach sie denselben im Kloster zum heiligen Erasmus verbargen.
Kaum war der Ruf dieser gräulichen Mißhandlung erschollen, eilte Winigis der Spoletanische Herzog mit einer Armee nach Rom, rettete den Pabst aus den
Händinfra terminos fieri rogavit, & eleemosina sua pro eo multipliciter transmisit, & epitaphium aureis literis in marmore conscriptum jussit in Francia fieri, ut illud partibus romae transmitteret
ad sepulturam summi Pontificis Hadriani ornandam. Annalista Lambecianus.
( 179 )
Händen der Feinde, und zog mit demselben sogleich nach Sachsen, wo sich damals J. 799.
Karl der grosse noch aufhielt.* Der fromme Fürst, welcher dem Oberhaupte der Kirche jederzeit alle Verehrung bezeugte, hatte dessen Annäherung kaum erfahren, so
schickte er demselben den Erzbischof Hildiwald sammt dessen Kaplan, und dem
Grafen Ascharius, nachher aber seinen eigenen Sohn Pipin zur Bewillkommung entgegen; er selbst wartete des Pabstes in dem Lager zu Paderborn, und empfieng ihn
mit allen Beweisen der Liebe, Verehrung, und Hochachtung.**
§. XVI.
* Leo papa, ùt fama est, in Litania, majore (Mabillon in Festo S. Georgii) a romanis lingua
praecisa excaecatur; sed per Wirundum abbatem, & Winigisum ducem Spoletanum ereptus,
atque in Saxoniam ad Carolum perductus est. Herm. contract. ad A. 799. Die Ausreissung
der Augen, und der Zunge gestanden die Verbrecher bei der gerichtlichen Untersuchung nicht
ein, wohl aber einen Versuch dessen. Sie waren über den Pabst Leo deßwegen so aufgebracht, weil er ihre schlimme Sitten durch ernsthafterer Mittel zurecht wies, und in den Verordnungen des Pabstes Hadrian ihres Verwandten manches änderte.
** Carolus, ùt audivit, misit in obviam ejus Hildewaldum archiepiscopum, & capellanum, & comitem Ascharium; et postmodum proprium filium
( 180 )
§. XVI.
J. 800.
Hätten Karl den grossen nicht wichtige Geschäfte des Reiches gehindert, so
würde er so gleich damals die Reise, und seinen vierten Zug nach Rom unternommen
haben, welcher jetzt bis auf das Spatjahr verschoben blieb. Als Karl nachmals zu Rom
anlangte, gieng seine erste Sorge dahin, die wieder den Pabst Leo vorgebrachten
Klagpunkte nach der Gerechtigkeit zu untersuchen; er berief also alle Bischöfe, und
Aebte in die St. Peterskirche, wo die Kläger mit ihren falschen Zumuthungen wider
den Pabst auftraten. Nachdem alles vorgebracht war, nahm Pabst Leo in Gegenwart
des Königs, der königlichen Garde, und seiner Widersacher das Evangelienbuch von
dem Altar, legte dasselbe über sein Haupt, und sagte mit lauter Stimme: „W ie ich
ganz frei von dem mir fälschlich angedichte ten Laster bin, so will ich
am grossen Gerichtstage an dem Evangelium Antheil nehmen.“ Hierauf
dankten so wohl der König, als das
geum suum Pipinum, excellentissimum regem, eum aliis comitibus obviam ei iterum, & usque,
ubi ipse magnus rex obviavit, & sicut vicarium beati Petri apostoli venerabiliter, & honorifice
eum hymnis, & canticis spiritualibus eum suscepit, & pariter se amplectentes cum lacrymis
se osculati sunt. Anastasius bibliothec. in Leone III.
( 181 )
gesammte Volk Gott, daß er den Pabst Leo für sie an Seele, und Leib rein und gesund J. 800.
erhalten, und Leo ward neuerdings in der päbstlichen Würde bestättiget.*
Noch wichtiger für die Geschichte ist ein anderes Ereigniß dieses laufenden Jahres.** Karl, welcher sich über den Winter zu Rom aufhielt, begab sich am heiligen Weihnachtsfeste in die St. Peterskirche, um der feierlichen Messe beizuwohnen. Jetzt als
er von dem Gebethe sich aufrichtete, nahm Pabst Leo die Kaiserkrone, setzte dieselbe dem Könige auf, und, als dieses geschah, rief das gesammte römische Volke dreimal
einstimmig auf: „Karl, dem frömmsten Mehrer des Reichs, dem von Gott
gekrönten, dem grossen friedfertigen Kaiser Leben und Sieg.“ Hierauf
beugte Leo nach einer althergebrachten Sitte*** die Knie vor ihm, nannte denselben
öffentöffent- (lich)
* Pagius aus dem Hademar, und dem Mönche von St. Gallen Brev. RR. PP. Tom. II. pag. 8.
Hermann. Contract. chron. ad A. 800.
** Die Alten, welche das Jahr damals von Weihnachtsfeste anfiengen, setzen das 801. Jahr;
ich folge der angenommenen Jahresperiode.
*** Vorher schickten die Orientalischen Kaiser nach der Thronbesteigung ihre Bildnisse, oder
Portraits von Konstantinopel nach Rom,
wo
( 182 )
J. 800. lich einen Kaiser, und salbte so wohl den neu ausgerufenen Kaiser, als dessen Sohn
Pipin mit dem heiligen Oele.* Von der Zeit an führte Karl in allen seinen Diplomen
den Kaisertitel, und wenn schon Pabst Leo durch diese Zeremonie Karl den grossen
keine neue, und weitere Gewalt, oder zeitliche Oberherrlichkeit einräumte, und beilegte, so war doch dadurch eine neue Epoche gegründet, in dem Occident ein neues
Kaiserthum errichtet, den ehedem stillen, und allgemeinen Wünschen der abendländischen Völker eine freie, und laute Ergiessung verschaft, und die Kirche so wohl, als
die verschiedenen italiänischen, und andern Staaten wußten nun bei der schläfrigen
Unthätigkeit der orientalischen Kaiser, an welchen mächtigen Schützer und Monarwo dieselben in der Kirche öffentlich aufgestellt, und von der Geistlichkeit sowohl, als von
dem Volke mit einer Kniebeugung verehrt wurden. Briefe des heiligen Gregors M.
* Leo Pontifex unxit oleo sancto Carolum, & excellentissimum filium ejus regem Anastasius
in Leone III. Der Ausruf war folgender: Carolo, piissimo Augusto, a deo coronato, magno, pacifico Imperatori vita, & victoria. Eginhard in vita Caroli M. setzt hinzu: post laudes Carolus a
Domno apostolico more antiquorum principum adoratus est, atque ablato Patricii nomine imperator, & Augustus est apellatus.
( 183 )
narchen sie sich bei den Ueberfällen auswärtiger, und einheimischer Feinde zu wenden J. 800.
hatten. Eine gewiß wichtige Wohlthat, welche dem damaligen Zeitalter dadurch zugieng;
die aber von vielen Geschichtschreibern unsrer Zeiten, die nach der Laune ihres Zeitgeistes eingestimmt sind, sehr unbillig verkannt wird.
Uebrigens war Sachsen allbereits unter das Joch gebracht, und die Hunnen so
sehr gedemüthiget, daß sie sich nicht nur unterwarfen, sondern auch sammt ihrem
Fürsten Thudin den christlichen Glauben annahmen*: die ersten Kaiserjahre verstrichen also sehr ruhig, und Karl genoß die Früchte seiner vielen erfochtenen Siege.
§. XVII.
Nicht lange hernach theilte der Kaiser das Reich unter seine Söhne, den Karl, J .806
Ludwig, und Pipin, die er aus seiner Frau Hildegard gezeugt hatte. Karl erhielt Austrasien, Thüringen, Sachsen, Frießland, und einen Theil Baierns; Ludwig Aquitanien,
und Vaskonien; Pipin die Lombardie. Sollte unter seinen Söhnen hierüber in der Folge
Zwie* Thudin baptizatus, ac remuneratus post datum fidei servandae sacramentum domum rediit;
sed in promissa fide diu manere noluit. Annal Laurisheim ad A. 796.
( 184 )
J. 806. Zwietracht entstehen, so verordnete Karl, daß der entstandene Zwiespalt durch die
so genannte Kreutzprobe sollte entschieden werden. Diese bestand darinn: beide streitenden Theile, oder an ihrer statt die beiderseitig dazu ausersehenen Zeugen streckten beide Aerme links und rechts aus; wer nun die Aerme zuerst sinken ließ, der, oder
dessen Parthei hatte seinen rechtlichen Anspruch verloren. Hier kam es nicht so
weit; denn Karl, und Pipin starben frühezeitig; Ludwig war also nach dem Tode seines Vaters, und schon vorher der Erbe der ganzen Monarchie.
Indeß verbreitete sich der Namen Karl des grossen, und der Ruf seiner Thaten
bis in die entlegensten Reiche. Die orientalische Kaiserinn Irene, Alphons der König
von Galläzien, Aaron der König von Persien schickten ihre Gesandten an Karl. Der
letztere besonders zeichnete sich durch vorzüglich seltene Geschenke, und Verehrungen aus. Nachdem er dem Kaiser im J. 802 einen Elephanten zu geschickt hatte,
verehrte er nun auch demselben neben andern kostbaren Geschenken durch seine
J. 807. Gesandte eine sehr künstlich verfertigte Uhr, die als das erste Kunstwerk von dieser
Art allenthalben angestaunt wurde.*(siehe S. 186) Diese Kunstuhr, ein schönes und
mühsames Werk der alten Mechanik, war aus Meßing verfertiget, zeigte durch den
Fall zwölf aus Erzte gegossener
Kü-
( 185 )
Kügelchen, welche durch die Trommelschläge einer unterlegten Pauke die bestimmte J. 807.
Zeit aussprachen, die zwölf Stunden des Tages an; aus den zwölf Oeffnungen, oder
Thüren, welche die Uhr hatte, traten zu jeder Stunde zwölf Reiter hervor, die sich schnell
wider zurück zogen, und die Thüren hinter sich zu schlossen.** Ehevor maß man die
Tageszeit nach der Länge des Schattens, und unsere Alten haben uns vom achten
Jahrhunderte in einer uralten Handschrift die monatliche Berechnung einer solchen
Schattenuhr aufbewahrt, wie bei dem gelehrten Fürstabte Gerbert von St. Blasien zu
sehen ist.*** Den 13ten Oktober starb
der
* Aaron rex persarum inter alia multa, & pretiosa munera artificiosum satis Karolo imperatori
misit horologium. Herm. Cont. chronicon ad A. 807.
** Sethus Calvisius in opere chronologico pag. 647.
*** Martini Gerberti iter Alamannicum edit. Sanblasianae de A. 1765 pag. 148 Ottobura. Dort
heißt es in der uralten ottenbeurischen Handschrift: In nom. Dni incip. Orelegium omnium mensuum. Januar, & Decembr. Ora I. XI. ped. ora tertia, nona ped. XV. &c. Der gelehrte Fürstabt
meint, daß dieser Maßstab des Schattens mehr auf Italien, als auf Alemannien passe.
( 186 )
J. 808. heilige Simpert, Bischof zu Augspurg, nachdem er beiläufig dreisig Jahre jene Kirche
heilig und eifrigst verwaltet hatte. Die Reihe der augspurgischen Bischöfe, worinn das
Sterbejahr des heiligen Simperts auf das Jahr 818 hinaus gesetzt wird, ist nach gleichzeitigen Urkunden offenbar unrichtig. Hanto, der unmittelbare Nachfolger des heiligen
Bischofes bewarb sich schon im J. 808 dem Kloster Benediktbeurn die entzogenen,
und entrissenen Güter mit Beihilfe Kyselhards, eines kaiserlichen Richters, und Kammerboten wiederum zu verschaffen* und es finden sich noch mehrere ächte Urkunden, welche das Gegentheil augenfällig beweisen.
So liefert die Fuldische Geschichte hievon einen ganz ungläubaren Beweis.
Ratgarius, der dritte Abt zu Fulden, hielt seine untergebe* Haec audiens imperator Karolus jussit duci proviniae N. Kys. atque Hantoni episcopo, ut suum
Judicium haberent. Monumenta boica Tom VII. pag. 6. In sine diplomatis heißt es: Actum publice
in presentia Elilandi abbatis, atque Kyselhardi judicis, sive ceterorum prudentium Anno incarnationis Dei DCCC VIII Indict. I. V. Idus Julii. Tempore Karoli piissimi regis. Anno Imperii VIII.
Carol. Meichelbeck Chron. Benedictobur. P. I. pag. 21.
( 187 )
benen Mönche, die sich mehrere Jahre hindurch alles gefallen ließen, so hart, und un- J. 811.
bescheiden, daß einige derselben der Last des Gehorsames unterlagen, und starben.
Die Klostergemeinde machte hierüber an den Abt Ratgar die ehe(r)furchtvolleste, und
demüthigste Vorstellung; jedoch vergebens. Ratgar fuhr fort, die zu den Studien, und
zur frommen geistlichen Lesung bestimmten Stunden abzukürzen, und hingegen
jene der schweresten Handarbeit so sehr zu verlängern, daß die vielen Gebäude, die
er in den ersten sieben Jahren seiner Regierung vollbrachte, allein von seinen Brüdern,
die von ihm wie Lastthiere gehalten wurden, ohne Beihilfe anderer Handarbeiter ausgeführt wurden. Nun wählten die Mönche, welche diese übertriebene Härte nicht länger ertragen konnten, geheim zwölf Brüder aus ihrer Gemeinde, und sendeten dieselben an Karl den grossen, mit einer unterthänigsten Bittschrift, sich ihrer huldreichest
anzunehmen, und die darinn enthaltenen zwanzig Beschwerden, wo nicht ganz zu
heben, doch wenigsten allergütigst zu mildern. Karl sah bald den guten Grund der
vorgelegten Beschwerden ein, und neben dem Richolf, Erzbischofe zu Mainz, Bernar
Bischofe zu Worms, Wolfgar Bischofe zu Würzburg war auch Hanto, der Bischof zu
Augsburg, welchem der Kaiser den Auftrag gab, nach
Ful-
( 188 )
J. 811. Fulden zu reisen, die entstandenen Unruhen auszumitteln, und alles wieder in das
Geleis einer erbaulichen Ordnung nach den bescheidenen Vorschriften der Regel
des heiligen Benedikts einzuleiten*, welches auch durch die ernannten Bischöfe glücklich ausgeführt wurde. So ungezweifelt ist es, daß Hanto im J. 808 an der Kirche zu
Augspurg schon Bischof war!
Uebrigens nahm Kaiser Karl zwar merklich an Leibeskräften, jedoch nicht an
seiner willfährigen Großmuth ab, den Klöstern, und geistlichen Stiftungen Gutes zu
thun. Denn noch in dem letzten Jahre vor seinem Tode machte Karl dem Kloster Rei
J. 813. chenau, dem er sehr zugethan war, eine ungemein bedeutende Schankung. Ulm war
damals schon ein ansehnlicher Ort, und eine kaiserliche Ville, worinn sich die Regenten
des Reichs, wenn sie die öffentlichen Angelegenheiten besorgten, oder die wichtigern
Rechtsfälle entschieden, einige Zeit aufhielten, obgleich noch keine Stadt. Karl schenkte
diesen beträchtlichen Ort dem bemeldten Kloster, und Reichenau blieb mehrere Jahrhunderte in dem ruhigen Besitze der
nach* Schannat historia Fuldensis P. III. pag. 94. Richolfi Maguntini, Berharii Wormatiensis, Hantonis Augustensis, nec non Wolfgarri ratisbonensis episcoporum judicio, quos idem imperator
ad hoc Fuldam destinavit.
( 189 )
nachmaligen Stadt Ulm, bis sich nämlich dieselbe zur Reichsunmittelbarkeit erschwang, J. 813.
und gleich andern schwäbischen Städten von dem Stifte sich unabhängig machte.*
§. XVIII.
Den Verlust, welchen die Kirche so wohl, als das sehr weitschichtige und ausgedehnte fränkische Reich in diesem Jahre erlitt, wurde leider durch keinen andern
Thronfolger aus dem karolingischen Stamme wieder ersetzt. Karl schien seinen nahen
Tod voraus gesehen zu haben. Noch im jüngst verflossenen Jahre versammelte er
einen Reichstag zu Aachen, ernannte dort, nach dem frühern Hinscheiden seiner zwei
Söhne Karl, und Pipin, seinen noch einzigen Sohn Ludwig zum Nachfolger am Reiche,
gieng hierauf im kaiserlichen Anzuge am folgenden Sonntag in die von ihm erbauete
Frauenkirche zu Aachen, er17
mah* Wegelin Thesaurus rerum suevicarum Vol. I. Dissert IX. pag. 339. Carolus Ulmam villam elargitus esse fertur, quam abbates Augiae per aliquot saecula subjectam sibi habuerunt. Das
karolingische Diplom führt Herr Wegelin vol. IV. Dissert. X. pag. 112. auf, wo er gegen dessen Aechtheit manches einwendet, das jedoch seiner Absicht nicht vollkommen entspricht.
( 190 )
J. 814. mahnte dort nach entrichtetem Gebethe in Gegenwart des zahlreich versammelten
Volkes seinen Thronerben Ludwig, Gott zu fürchten, und zu lieben, für die Kirche Gottes zu sorgen, die Priester, wie seine Väter zu ehren, das Volk, wie seine Kinder, zu
lieben, den Klöstern, und Armen Hilf und Trost zu schaffen, treue, und gottesfürchtige
Beamte zu wählen, und vor Gott, und den Menschen jederzeit unsträflich zu seyn.
Während dieser väterlichen Anrede lag die Kaiserkrone auf dem Altar. Jetzt fragte
Karl seinen Sohn Ludwig, ob er wohl entschlossen sey, alles dieses genau zu erfüllen?
Ja, antwortete Ludwig, und nun befahl Karl, er soll die Krone von dem Altar nehmen,
dieselbe sich aufsetzen, welches unter dem frohesten Zurufen des gesammelten Volkes geschah; schickte ihn hierauf nach Aquitanien, beschenkte ihn wahrhaft als Vater
und Kaiser, verabschiedete sich von ihm unter häufigen Thränen, und dieß war das
letztemal, daß er seinen Sohn Ludwig sah. Karl selbst, nachdem er Italien seinen
Enkel Bernard, einem Sohne Pipins zuerkannt hatte, lebte sehr einsam, gab reichlich
Almosen, und beschäftigte sich in den letztern Tagen mit Ausbesserungen der Bücher, und mit dem Gebethe.*
Den
* Acta SS. Bolland. ad diem 28 Januarii. Theganus chorep. Trevirensis. Annal. Mabill. Tom.
II. pag 407. Schmidt deutsche Geschichte II. Band III. B. S. 38. rc.
( 191 )
Den 21 Jäner des laufenden Jahres ward er von einem heftigen Fieber befallen, J. 814.
das der Monarch, wie er gewöhnt war, durch strenge Enthaltsamkeit von aller Speise
vertreiben wollte; allein für diesesmal hatte das gewöhnliche Mittel keine Wirkung, vielmehr nahm die Krankheit mit jedem Tage so sehr zu, daß er sich am 27gsten durch
den Empfang der heil. Sterbsakramente, welche der Bischof Hiltibald von Köln dem
todkranken Fürsten reichte, zu einem glückseligen Hinscheiden bereitete, und am folgenden Tage, der auf einen Sonntag fiel, morgens um 3. Uhr starb. Sein Leichnam
wurde in der Hauptkirche zu Aachen begraben, und dessen Andenken mehr durch
eigene grosse Thaten, als durch die unten bemerkte* kurze, und sehr einfache Grabschrift verewiget. Karl besaß unstreitig alle Tugenden eines grossen Regenten in
einem sehr hohen Grade, und niemand nach ihm verdiente den Titel eines Mehrers
des Reiches besser, und
17*
im
* Sub hoc conditorio situm est corpus Caroli, magni atque orthodoxi imperatoris, qui regnum
francorum nobiliter ampliavit, & per annos XLVII feliciter rexit. Decessit septuagenarius anno
ab incarnatione Domini DCCCXIV. indict. VII. Vto Kalendas Februarias. In unsern ältesten Todtenbüchern vom XII. Jahrhunderte ist dessen Hinscheiden auf den folgenden Tag, welcher
etwa der Begräbnißtag war, festgesetzt: IV. Kal. Feburar. Karl imperator.
( 192 )
J. 814. im vollständigern Sinne, als er. Von Süden bis an den Norden gehorchte alles seinen
Befehlen. Die Kirchen, Schulen, Klöster, und alle Stände verloren bei seinem Tode.
Einige Kirchen verehrten denselben auf Betriebsamkeit Kaiser Friedrichs I.* als einen
Heiligen; niemals ward aber dessen Verehrung allgemein, und in dem römischen Marterbuche findt sich sein Namen nicht. Einige Mackeln welche sogar dem hohen Alter
dieses grossen Fürsten noch aufklebten, hinderten dessen Seligsprechung, wozu
freilich andere grossen Tugenden sammt der herzlichen Bereuung jener geschehenen Mißtritte Grund, und Stoff genug mochten gegeben haben. Auf Karl folgte in der
Regierung sein Sohn, Ludwig der Fromme, ein gottesfürchtiger, sanfter, gutherziger,
und wohlthätiger Fürst; aber ein schwacher Regent, auf den der grosse Geist seines
Vaters nicht übergieng, und welcher zwar voll des aufrichtigsten Willens war, Gutes
zu thun; aber ohne Muth, und Kraft, dasselbe in’s Werk zu setzen .**
§. XIX.
* Der Afterpabst Paskal III. setzte denselben auf Verwendung Kaiser Friedrich des Rothbärtigen, oder Barbarossa um das Jahr 1164 unter die Heiligen. Mabill. annales tom. II. pag.
408.
** Cfr Gottlob August Tittel Ausführungen zur deutschen Reichsgeschichte I. Band S. 242.
( 193 )
§. XIX:
Auf dieses Jahr kömmt nach einer genauern Zeitrechnung das Hinscheiden des J. 815.
ersten hiesigen Abtes Toto zu stehen, welchem unser gelehrte(r) Ellenbog grosses
Lob spricht. Toto war ein Mann von schöner, hohen, und edeln Leibsbildung, gefällig
in seinem Umgange, leutselig in seinem Betragen, gegen sich strenge, gegen andere
wohlthätig und liebreich, im Dienste Gottes bei Tag und Nacht unermüdet, in der Verwaltung des Zeitlichen sorgfältig und klug, die Freude seiner Brüder, die Zierde seines
neu errichteten Stiftes, der Vater der Armen, und der getreue Verwalter, welchen der
Herr über seine Güter gesetzt hatte.* Dieser selige Abt, welchen man spater, wie einen
Heiligen ehrte, starb am 19ten November dieses Jahrs, auf welchen Tag so wohl die
alten Handschriften, als besonders die alten Todtenbücher Seiner rühmlichst gedenken.** Sein Leichnam wurde anfangs
* Ellenbog, ein Schriftsteller zum Anfange des XVI. Jahrhunderts in Chron. Ottenb. pag. 9.
** Necrol. I. Saec. XII. Ms. XIII. Kal Decemb. Toto nostre congregationis Abbas, qui corpus
S. Alexandri huc attulit, & cujus parentes locum istum fundaverunt. Necrol. II. ejusdem aetatis mit halbrothen Buchstaben: XIII. Kal. Decemb. Toto n. c. Abbas. III. Necrol. Saec. XIII:
Toto
Ab-
( 194 )
J. 815. fangs im Langhause der Kirche beigesetzt, von wo aus Abt Isingrin denselben im J.
1163 erhob, und unter den hohen Altar der Kirche legte.* Nachmals im J. 1204 kam
dieser Altar bei dem neuen Kirchenbau unter dem seligen Abte Konrad I. anders zu
stehen, und damals bemerkte man bloß den Platz, worunter dessen Gebeine verschlossen waren, mit einem viereckichten Stein, welcher dem Zeremonar bei dem
Hochamte zum Sitze diente. Da nun dieser Stein weder eine Aufschrift, noch ein Zeichen einer verborgenen Grabstätte an sich trug, so verlor sich allmählig das Andenken desselben, und erst im XVI Jahrhunderte unter dem Abte Leonhard Widemann
stieß man bei der Aufhebung des Kirchenpflasters auf einen steinernen Sarg, welchem
die
Abbas, qui corpus S. Alexandri huc attulit, & locum istum fundavit, nämlich von seinem ihm
eigens zugefallenen Erbtheile. Deßwegen heißt es in der ältesten Hauschronik: Toto, beatus
vir, qui ipsum sacrum cenobium in proprio domate construxit in honore beati martiris Alexandri, filii Sancte Felicitatis, cujus martiris sanctum corpus illuc feliciter adquisivit domino adjuvante. fol. 11.
* MCLXIII. XIII Kal. Februarii Toto sepelitur, ac principale altare dedicatur. Calendar. Antiquiss. Ms. Item aliud Ms. Saec. XV. Toto fundator monsterii Uttinburensis sub altare positus
est A. D. 1163.
( 195 )
die folgende Innschrift mit grössern Buchstaben eingehauen war:
Allen werde bekannt für die jetzigen, und künftigen Zeiten:
Hier liegt Abt Toto der verehrliche Vater begraben. *
Der bemeldte Abt Leonhard setzte den gefundenen Leib in einer(m) drei Schuhe langen Sarge dem Verwahrungsorte der übrigen heiligen Reliquien bei, und dort
hätte derselbe allerdings sicher geruhet, wenn nicht die unselige Bauernaufruhr, welche
im J. 1525 ausbrach, alles unter einander geworfen, und allen namentlichen Unterschied der heiligen Gebeine für die Nachzeit unmöglich gemacht hätte. Jetzt schließt
eine Nische des neuen Tempels neben dem St. Martinsaltar alle jene Gebeine ein,
welche die Unholden jener Zeit hin und her zerstreuet, und die man nachmals wieder
gesammelt hat. Toto erlebte beiläufig zwei und siebenzig Jahre, von welchen er, als
erster Abt, und Mitstifter, beiläufig vierzig sammt noch einigen Jahren der Gründung,
Befestigung, und Verherrlichung seines neuen Stiftes gewiedmet hatte.
Unsere ältesten Chronographen nennen einen gewissen Milo, als den unmittelbaren Nachfol* Notum sit cunctis praesentibus, atque futuris: Hic tumulata Patris venerandi Membra Totonis.
J. 815.
( 196 )
J. 815. folger des heiligen Toto, und finden hiezu vielen Grund in der ältesten Hauschronik des
XII Jahrhunderts*, wo nach dem heiligen Toto sogleich Milo, als Abt, angeführt wird.
Allein die älteste Chronik läßt hier eine sehr weite Lücke, welche der uralte Chronograph selbst einbekennt,** und die mit auswärtigen Urkunden in etwas ausgefüllt werden muß. Nach zwei augsburgischen Katalogen, dem Domkapitelschen nämlich, und
dem St. Ulrikanischen folgte unmittelbar auf den Bischof Hanto, welcher um das J. 715
starb, an dem Bischthume zu Augsburg der heilige Nidgarius, oder Neodegarius, den
eine grosse Uebereinstimmung der ältern, und spatern Geschichtschreiber zu einem
Abte zu Ottenbeuren macht.*** Bei allem Stillschweigen der geschichtlichen Hausurkunden, und so gar der ältesten Todtenbücher (Necrologien) in welchen nichts von
einem Nidgar, Nidger, Neodegar vorkömmt, scheinen mir die auswär* Post illum (Totonem) Abbates fuerunt hi, quorum nomina sunt subscripta: Milo, Wicgarius,
Birtilo &c. Chron. Ms. saecul. XII. fol. II. Ellenbog. Ottenb. fol. 9
** Defunctis XII. Abbatibus, qui loco Ottinburrensi prefuerunt, de quibus , exceptis duobus
beatis viris, Totone & Udalrico episcopo, pauca vel nulla gesta habenta, Adalhalmus eligitur.
chron. cit. fol. II.
*** Brauns Geschichte der Bischöfe zu Augsburg Seite 135. I. Band.
( 197 )
wärtigen Urkunden desto zuverlässiger zu seyn, je schwerer es mich von jeher ankam J. 815.
zu glauben, daß nach den Hausurkunden zwei Aebte beinahe ein volles Jahrhundert
mit ihren Regierungsjahren sollten ausgefüllt haben, welches man ohne Zwischenkunft
des heiligen Abtes und Bischofes Neodegar allerdings zugeben müßte, und je weniger das Stillschweigen der ältesten Sterberegister dagegen beweist, in welchen für
die Hausgeschichte andere noch weit wichtigere Namen, als des Stifters Silach, der
Stifterinn Erminswint, ihrer Söhne Gauzipert, und Tagebert, und noch in der zweiten
Hälfte des XIten Jahrhunderts unsers berühmten Abtes Eberhard vermißt werden,
ohne daß man es wagen darf, deßwegen ihre ehemalige Existenz zu bezweifeln, die
durch andere, auch auswärtige Urkunden, dargethan wird. Neodegar nimmt also unter
den ottenbeurischen Aebten mit Recht den zweiten Platz ein. Aus welcher Familie der
Heilige entsproß, und wie lange er vor seiner Erhebung zur abteilichen und nachmals
bischöflichen Würde in der Klostereinsamkeit lebte, haben unsere Alten mit keiner
Silbe bemerkt. Auf das Sterbejahr werden wir von seinem Leben das anführen, was
sich mit Grunde sagen läßt.
Ludwig der Fromme zugenannt zählte, als sein Vater starb, 36 Jahre, und hatte J. 816
schon im J. 796 mit seiner Gemahlinn Irmingard einen
Sohn
( 198 )
J. 816. Sohn Lothar erzeugt, wozu nachher noch 2 Söhne kamen, nämlich Pipin im J. 814
und Ludwig im J. 817 gebohren. Den Anfang seiner Regierung zeichnete Ludwig damit
aus, daß er den Sachsen, welche sein Vater zur Schwächung der innern Landeskräfte
in verschiedene Provinzen des Reiches vertheilt hatte, erlaubte, wieder in ihr Vaterland zurück zu kehren.*
J. 817.
Im Jahre 817 den 10ten Juli hielt Kaiser Ludwig jene feierliche Versammlung
zu Aachen, wo eine grosse Menge der Aebte zusammentraf, und worinn mehr, als 72
Kapitel festgesetzt wurden, wonach sich alle Klöster des Reiches zu richten hatten.**
Die Klöster hatten damals schon ziemlich grosse Bücherbehältnisse, die sie mit eigens
verfertigten Handschriften vermehr* Hahns Reichshistorie I. Theil S. 141.
** Ottenbeurisches Ms. vom XII Jahrhunderte. Diese Kapitel enthalten die ganze Ansicht der
damaligen Haus- und Klosterordnung in dem hiesigen Stifte. Anno incarnationis dni nri Jesu
Christi DCCC XVII, VI Idus Julii, cum in domo aquisgranensis palatii, que lateranis dicitur, abbates cum quam pluribus suis resedissent monachis, hec, que secuntur, capitula communi
consilio, ac pari voluntate inviolabiliter a regularibus conservari decreverunt, ut abates, mox
ut sua monasteria remeaverint, regulam persingula verba discutientes pleniter legant &c. Eine andere Hand setzt am Ende des Ms. D(d)ie Worte hinzu: Qui me scribebat, Hilbrand nomen
habebat. Vermuthlich war es
jen-
( 199 )
ten; zur Handarbeit der Mönche, welche im Sommer ihre Früchte selbst einbrachten, J. 817.
und sich mit den nothwenigsten Bedürfnissen des Hauses durch eigenes Bemühen
versahen, waren alltäglich zehn Stunden bestimmt. Für die so genannten Oblaten, oder
Kinder, welche von den Eltern noch in ihren Kindsjahren zum Gottesdienste in die
Klöster hingegeben wurden, ward eine gewisse Zeit bestimmt, in der sie bei reifern
Jahren entweder die Klöster verlassen durften, oder sich lebenslänglich dem Klosterstande wiedmen konnten. Die Zeit des Aderlassens setzte man nicht auf gewisse Tage
fest, sondern sie wurde dem Bedürfnisse eines jeden frei überlassen, obgleich spater
in den Zeittabellen der alten Brevier in jeden Monate für das Aderlassen bestimmte
Täge angesetzt wurden.* Die übrigen Verordnungen betreffen andere Punkte der klösterlichen Ordnung und Zucht.**
In der nämlichen Reichsversammlung theilte Kaiser Ludwig der fromme mit
Einstimmung der Bischöfe, Aebte und grossen des Reiches
jener Hilbrand, oder Hildebrand, welcher in dem ältesten Todtenbuche XVI. Kal. Augusti namentlich vorkömmt.
* Cfr. Mabill. loc. cit. & Mansi Collect. Concil. Tom. XIV.
** So ein Tag hieß bei den Alten dies aeger, aut minutionis. Mabill. Tom. II. annal. Benedictin, pag. 431.
( 200 )
J. 817. alle Klöster der fränkischen Monarchie in Hinsicht auf die jährlichen Geschenke, Kriegs-
dienste, und Gebethe in drei Klassen ein. Die Klöster der ersten Klasse, mußten so
wohl gewisse Geschenke, als gewisse Kriegsdienste entrichten; hierunter waren neben andern die Klöster Schuttern, und Laurisheim begriffen. Jene der zweiten Klasse
hatten nur gewisse Geschenke an die Kaiser ohne alle Kriegsdienste zu leisten, und
in dieser Klasse wird das Stift Kempten aufgeführt. Die dritte Klasse machten die jenigen aus, welche weder Geschenke, noch Kriegsdienste leisteten, sondern gewisse
Gebethe für den Kaiser, für dessen Söhne, und für die lange Dauer des Reiches entrichteten, worunter sich auch Ottenbeuren befindet.* Hiebei scheint mir die ganze
Eintheilung, und Belegung dieser Klöster nicht nach der Weitschichtigkeit der Stiftungsgüter, sondern bloß nach dem grössern, oder kleinern Betrag derjenigen Güter berechnet zu seyn, welche von den Königen, und von ihrem Eigen* In der Urkunde, welche Mabillon Annal. Bened. Tom. II. Pag. 437 anführt, heißt es: Haec
sunt, quae nec dona, nec militiam dare debent, sed solas orationes pro salute imperatoris,
vel filiorum ejus & stabilitate imperii -. Ultra rhenum Monasterium schewanc, monasterium
sculturbura (anstatt Uttinbura). In Bavaria - - Monasterium Wzzobrunico (anstatt Wessenbrunn.)
( 201 )
genthume an die Klöster gekommen waren. Da Ottenbeuren von Karl dem grossen mehr J. 817.
mehr nicht, als zwölf Familien und von den Zehnten im Illergau nur das, was dem Könige davon von Rechtswegen, als eigen zugehörte*, im Besitze hatte, so löst sich die
Frage von selbst auf, warum Ottenbeuren bei seinen ansehnlichen Stiftungsgütern in
die dritte, und letzte Reihe gesetzt wurde. Uebrigens gaben selbst die Klöster von allen
Schankungen, und Almosen, die man denselben entrichtete, den zehnten Theil den
Armen, wie es gemeinschaftlich bei dieser Reichsversammlung beschlossen wurde.**
Im Reiche ward der Zunder zu grossen Uneinigkeiten, und zu verheerenden
Kriegen selbst von dem guten Kaiser Ludwig gelegt, dessen gefährlichste Feinde die
eigenen Kinder wurden. Allzufruhe nämlich theilte Ludwig sein Reich unter die Prinzen
und Söhne seiner ersten Gemahlinn Irmingard, welche im folgenden
* Omnem decimam ex debito regali, quidquid de pago Hilargovue - - exigitur, quod nostri Juris
est. Chron. Antiquissimum Saec. XII. fol. 6
** Ut de omnibus in eleemosynam datis tam ecclesiae, quàm fratribus decimae pauperibus
dentur Capitulo 41. concil. Aquisgranensis. apud Mabill. I. cit. pag. 442.
( 202 )
J. 817. den Jahre den 3ten Oktober starb. Den ältest gebohrnen Lothar ernannte der Kaiser
zum Mitregenten, Pipin wurde mit Aquitanien, Ludwig mit Baiern versorgt. Die ganze
Theilung veranlaßte die bittersten Uneinigkeiten; der Vater waffnete sich gegen die
Söhne, und die Brüder gegen die Brüder. Der junge König von Italien Bernard, welcher, als Sohn des ältesten Bruders vom Kaiser Ludwig, ein näheres Recht zu haben
glaubte, machte noch in diesem Jahre die ersten Bewegungen, und fand unter den
Grossen, und so gar unter den Bischöfen einige, die seine Ansprüche unterstützten.
J. 818. Jedoch der Kaiser brauchte seine Macht; Bernard legte auch bald die Waffen nieder,
und gab sich freiwillig an seinen Oheim gefangen, welcher gegen seine angebohrne
Milde, und meistens auf heftiges Zudringen seiner Diener den gefangenen König seiner Augen berauben ließ, an welchem Schmerzen Bernard am dritten Tage verstarb.
Eine That, welche Ludwig nachmals lebenslänglich bereuete.*
§. XX.
* Ad A. 818 Chron. Hermanni Contracti: Bernhardus rex, item rebellionis convictus, judicio francorum excaecatus moritur, complicesque ejus divertis modis puniti, episcopique (Anselmus
mediolanensis, & Volfoldus cremonensis ex Annal. Mabill. Tom. II. pag. 440) depositi sunt.
( 203 )
§. XX.
Nach dem Hinscheiden seiner Gemahlinn Irmingard wählte sich Kaiser Ludwig J. 818.
eine Gattinn aus Schwaben, nämlich die schöne, und tugendhafte Judith, eine Tochter
Welf des Ersten, Grafens zu Altdorf, oder Weingarten, eines in Baiern, und Schwaben
sehr mächtigen Herrn, aus welcher er nach vier Jahren einen Prinzen, nämlich Karl
den Kahlen, erzeugte. So sehr diese Verbindung den Absichten, und der Frömmigkeit
sowohl, als der zärtlichen Zuneigung des Kaisers entsprach, so sehr mißfiel sie den
ältern Brüdern Ludwigs, theils wegen dem mächtigen Hause der Welfen, welches dadurch in eine Verwandtschaft mit den fränkischen Monarchen kam, theils wegen dem
neugebohrenen Prinzen Karl, durch welchen sie besorgten in ihrem Erbtheile verkürzet zu werden. Doch Ludwig achtete anfangs nicht darauf, lebte mit seiner Gemahlinn
beßtens vergnügt, und beide beeiferten sich ungemein, die frommen Stiftungen theils
zu erhalten, theils zu vermehren, wie die vielen unter der Regierung Ludwigs ausgefertigten Urkunden augenfällig beweisen.
Aus diesen Urkunden (was man nicht unbemerkt lassen darf) erfährt man nicht
nur eine ganz besondere Eintheilung der oberschwä-
( 204 )
J. 819. schwäbischen Gegenden zwischen den Flüssen Lech, Wertach, und Iller, sondern auch
die Namen verschiedener Dorfgemeinden, welche schon damals, nämlich anfangs
des IXten Jahrhunderts, bestanden. So wird in einer Urkunde für das Stift Kempten* der
ganze obere Distrikt Schwabens zwischen dem Lech, und der Iller in drei kleinere
Theile, als in das Augstgau, in das Gau oder die Mark Keltenstein, und in das Illergau
eingetheilt.** Das so genannte Augstgau, welches sich über Augspurg an den Flüssen
Lech, Sinkel, und Wertach weiter hinauf zog, hielt das so genannte Lechfeld, und benanntlich den alten Ort Munciacum*** bis an die Mark, oder das Gau Keltenstein in
sich. Die Mark Gelten- oder Keltenstein, von dem Flüßgen Geltnach
so
* Diploma Ludovici pii de a. 839 pro monasterio Campodunensi 18. Aprilis Neugardt cod. diplomat. pap. 237.
** Cfr. Vidimus diplomatis Ottoniani. Des fürstlichen Stiftes Kempten gründliche Wiederlegung.
Beilagen S. I.
*** Der alte Ort Munciacum bei Goldast rerum Alamannicarum Tom. II. pag. 41 ist das an dem
Flüßgen Sinkel gelegene Menchingen, Schwabmenchingen, oder Schwabmünchen, mein
Geburtsort, Chron Gottwicense Tom. prodomo. L. IV. fol. 553.
( 205 )
so genannt, erstreckt sich von Widergeltingen über Kaufbeuren, und das alte Ruodol- J. 819.
dishovven, jetzt Ruderatshofen* an den Flüssen Geltnach, und Wertach beinahe bis
nach Füssen. Das Illergau endlich, ein Theil des grössern Allgau, fieng sich ober Kempten an, und erstreckte sich über Heimertingen, welcher Ort mit seinem Namen vorkömmt**, an der burgauischen Gränze bis zum Einflusse der Iller in die Donan.*** Es
kommen theils in den Diplomen Ludwig des Frommen, theils in den verschiedenen
Schankungsbriefen, welche unter dessen Regierung für das Stift St. Gallen, und für
die Reichenau ausgefertiget worden sind, folgende Namen der oberschwäbischen
Orte vor: Ober- und Unter-Raitnau unweit Lindau, Wangen, Eschbach im Oberbreisgau, Krotzingen. Ziegelbach unweit Wurzach, Argen, Markdorf, Fischbach, Braunweiler, Wachingen, Kirchbirlingen, Mantel bei Buch18
horn,
* Chron. Gottwicen. I. cit. fol. 649.
** Milo ad ecclesiam Campidonensem traditit quasdam possessiones suas in Heimmertingo
marcu (in der Heimmertinger Mark) in pago, qui dicitur Ilargovve. Meichelbe(c)k chron. Frisingense Tom. I pag. 125.
*** Man sehe die obige Kettweinische Kronik. I. cit. L. IV. bei den Pagis Augstgen, Keltenstein, Hilargeu.
( 206 )
J. 819. horn, Buchau, Laupen bei Leutkirch, Pleß, Batzenhofen, Leutkirch, Suntheim, Günz-
egg, Eitrach. Gottenau, Wasserburg, Hemingkoven, Hirszell bei Kaufbeuren, Marchtall, und andere Orte mehr.*
§. XXI.
J. 829.
Bis dahin wuchs das fränkische Reich stets, und legte zu seiner Grösse bei.
Jedoch die Reiche wachsen, und nehmen insgemein an Kräften zu, wie die sterblichen Menschen, und haben sie eine gewisse Stufe der Höhe und Macht erreicht, so
neigen sie sich allmählig wieder zur Schwäche des abnehmenden und kraftlosern
Alters. Dem Kaiser Ludwig war diese Abnahm der Reichskräfte nicht ganz verborgen,
und, da noch grosse, und allgemeine Landesplagen von Hunger, Sterblichkeit, und
schweren Niederlagen dazu kamen, so kam man zu Worms zusammen, wo an vier
verschiedenen Plätzen Kirchenversammlungen angesagt wurden, in welchen die
Bischöfe, und Aebte des Reiches die Quellen, und Ursachen des allgemeinen übeln
Zustandes untersuchen sollten. Wala, der berühmte Abt von Korbei, welcher wohl
sah, daß sich die weltlichen Fürsten allzu viel mit dem Geistlichen, und die Kirchenhir* Neugardt Codex diplomaticus von No. CXI bis No. CCC:
( 207 )
hirten allzu viel mit dem Zeitlichen abgaben, schien die Wunde sehr nahe berührt zu J. 829.
haben*; jedoch in der Sache selbst trug der Kaiser selbst zur Schwächung des Reiches nicht wenig bei. Denn in diesem Jahre veranstaltete Ludwig eine neue Theilung
zu Gunsten seines sechsjährigen Prinzen Karls, den er aus seiner Gemahlinn Judith
gezeugt hatte, und welchem er Alemannien, oder Schwaben überließ, welches damals
den Rhein, Main, Nekar, und die Donau zu Gränzen hatte.** Dieses, und die schnelle
Erhöhung eines gewißen Bernhards damaligen Herzogs zu Septimanien, den der Kai- J. 830.
ser mit Hintansetzung seiner nächsten Anverwandten gleichsam zu einem Mitregenten sich wählte, empörte die Seinigen wider ihn so sehr, daß eine Zeit von fünf Jahren
die ausgebrochene Kriegsflamme kaum löschen konnte. Alle Söhne Ludwigs vereinten sich wider den Va18*
ter;
* Mabill. annal. Benedikt. Tom. II. 519. Paskasius Radbertus, welcher um diese Zeit lebte,
und welchen Calvisius ohne Grund für den Urheber der Glaubenslehre von der Transsubstantiation hält, schreibt von diesen Zeiten: Vitia ex prosperitate nata clades, pestilentia, fames,
inaequalitates aerum, terroresque etiam visionum accersiverunt, Apud Mabill. I. Cut.
** Annales Fuldensis ad a. 832 Eginhard ad a. eundem. Item annales Bertin. & Theganus.
Bei von Stetten Geschichte der Reichsstadt Augsburg Tom. I. pag. 35.
( 208 )
J. 830. ter; auch Judith, die Gemahlinn des Kaisers blieb bei diesem Aufruhr so wenig ver-
schont, daß man sie so gar, obgleich fälschlich, mancher Verbrechen beschuldigte,
und in ein Kloster zu gehen nöthigte. Pipin, der König von Aquitanien, war jener, an
welchen sich die übrigen Mitverschworenen Prinzen anschlossen, und welcher mit
Beihilfe einiger anderer wider den eigenen Vater zu Felde zog.* Anfangs litt unter
diesen Unruhen nur das fränkische Reich; bald aber verbreitete sich die Kriegsflamme auch über Alemannien oder Schwaben.
J. 831.
Um diese Zeit starb Nidgar, oder Neodegar Bischof zu Augspurg, und zweiter
Abt zu Ottenbeuren eines heiligen Todes. Man weiß nicht bestimmt, ob er die Abtei
neben der bischöflichen Würde bis an das Ende seines verdienst– und tugendvollen
Lebens beisammen behielt, oder aber der Abtei früher entsagte, um dem bischöflichen Hirtenamte ganz allein obzuliegen. Man läßt es bei dem Erstern bewenden; weil
sich für das Letztere gar nichts von Urkunden zeigt. Nidgar war auf die Rechte seiner
Kirche eifrigst bedacht, wie ein Rechtsstreit beweiset, welcher wegen der Kirche zu
Kienberg im J. 822 zwischen Hitto, dem Bischofe zu Freising, und der Kirche zu
Augs* Mabillon I. cit.
( 209 )
Augspurg entstund, und von dem öffentlichen Richter Kiselhard in Gegenwart des Hatto J. 831
Bischofes zu Passau, und damals kaiserlichen Legaten, des Bischofes Baturius von
Regenspurg, und so wohl Reginberts des freisingischen, als Autugus des augspurgischen Advokaten zu Gunsten der freisinger Kirche entschieden wurde,* Um das J. 829
fand er sich auf der Kirchenversammelung zu Mainz ein**, und Ermenrich, ein Mönch
von Ellwang, meldet in seinem Anhange zur Lebensgeschichte des heiligen Mang, er
habe die Erbauung der Kirche daselbst angefangen, die Vollendung aber seinen Nachfolgern am Bischthume überlassen.*** Sein Leichnam wurde in der Kirche der heiligen
Afra zu Augsburg mit der unten bemerkten Denkschrift begraben ****, und der Ruf
seiner Heiligkeit erhielt sich von dessen Hinscheiden bis auf unsere Zeiten. Die erste
Uebersetzung seiner heiligen
Uber*
Hist. Frising. Caroli Meichelbeck. Tom. I. pag. 105 & Part. II. pag. 247.
** Tom. conciliorum Germaniae II. pag. 54.
*** Mabillon Acta SS. Ord. S. Bened. Vita S. Magni.
**** Beatissime. Memorie. Requiescit.
Hic. Nidgarius. episcopus.
Omnes legentes orate.
Ut Pius. Deus. Illi. Misereatur.
Obiit, Beatus, Decima, Septima.
Calendarum. Maii
( 210 )
J. 831. Uberbleibsel geschah unter dem augsburgischen Bischofe Embriko im J. 1064, wobei
auch die heiligen Leiber der Bischöfe Simpert, Wikterp, und Adalbero an der Südseite der Kirche zu St. Afra beigesetzt wurden; die zweite im J. 1698, wovon zu seiner
Zeit wird gemeldet werden.
Auf den heiligen Nidgar, oder Neodegar folgte zu Ottenbeuren in der abteilichen Würde Milo, ein edler, frommer, und tugendhafer Mann, welcher sich nach seiner
Wahl von Kaiser Ludwig dem Frommen in der übernommenen Amtswürde bestättigen ließ.*
In dem Kloster Reichenau lebte um diese Zeit der würdige Abt Erlebald,** ein
Zögling,
und
* Defuncto itaque S. Totone abbate primo, ac fundatore hujus monasterii (verius Episcopo,
& Abbate S. Nidgario) monachus quidam Milo nomine eligitur, genere nobilis, & virtutibus
clarus, & juxta Karoli Magni privilegium ab imperatore confirmatur. Nicol. Ellenbog. Chron.
Ottenb. fol. 9.
** Erlebald, der X Abt von Reichenau, regierte dasselbe Stift, wie Hermann der Kontrakte auf
das J. 822 ausdrücklich meldet, vom J. 822 bis 835. Entweder ist es also ein Druckfehler, oder
Don Mabillon irret sich, wenn er in seinem Buche: Vetera Analecta
( 211 )
und Schüler des Hetto, seines Vorfahrs in der abteilichen Würde, und zugleich Bischofes J. 832.
zu Basel. Nachdem die Bischöfe, und einige Aebte schon im J. 742, als der heilige
Bonifaz noch lebte, zum Troste, und zur Erquikung der abgeleibten Seelen einen frommen Bund mit einander geschlossen hatten, welcher in der wechselseitig versprochenen Verrichtung verschiedener Andachten, und vieler heiligen Opfermessen bestand,
so trafen nun auch um diese Zeit beinahe hundert Aebte, derer einige Bischöfe zu
gleich waren, aus Italien, Frankreich, Schwaben, und Baiern zu Reichenau in der Absicht zusammen, eben so ein frommes Bündniß unter sich zu errichten. Von Seite des
Stiftes Kempten fanden sich dort die zwei Abgeordneten Theohun, und Anulo, von
wegen Ottenbeuren der Abt Milo ein, welche die Akte mit unterzeichneten.* Gemäß
dem geschlossenen Vertrag mußten die Todtenanzeigen einander mitgetheilt, dieselben in dem Kapitelhause eines jeden Klosters vorgelesen, die bestimmten Gebethe
eintrichtet, die Namen
der
alecta p. 426 behauptet, die Verbrüderung der vielen deutschen und fränkischen Klöster zu
einem gemeinsamen frommen Bunde für die Abgestorbenen wäre um das J. 815 unter dem
Abte Erlebald geschehen.
* Ex monasterio Chambituna Theohun, Anulo - - ex monasterio Uttimbura Milo Abba. Mabillonius loc. cit.
( 212 )
J. 832. der Verstorbenen in die so genannten Nekrologien, oder Todtenlisten eingetragen, von
der Klostergemeinde im allgemeinen sieben Messen, und sieben so genannte Vigilien, von einem jeden einzelnen Priester aber noch darüber eine Messe gelesen, und
von jedem Laienbruder fünfzig Psalmen gebethet werden.* Man weist nicht, zu welcher
Zeit man von diesem Bündnisse abgieng; im XIVten Jahrhunderte scheint dasselbe
nicht mehr bestanden zu haben.
Um eben diese Zeit lebte in dem Stifte Reichenau der heilige Meinrad, ein naher Verwandter des oben bemeldten Abtes Erlebald. Meinrad war zu Sulgau an der
Donau in Schwaben aus einem edeln Geschlechte gebohren, kam als Knab in die
Reichenau,
wo
* Quando altera (congregatio) alteri Breves pro defunctis suis confratribus miserit, in proximo capitula pronuntietur, ac post capitulum: Verba mea non sine pulsatione campanarum
cantetur. Praebende etiam eàdem tantùm die detur, & in libro vitae scribatur. Postea vero
agantur septem missae, septemque vigiliae, & totidem: Verba mea &c. post matutinum Unusquisque, etiam missam unam debet, cantare sacerdos. Qui vero Sacerdos non est, quinquaginta psalmos. Mart. Gerbert lter Alemannicum pag. 267 edit. St. blasi. de A. 1765
** Mabillonii annales Benedictini Tom. II. ad A. 823. pag. 486.
( 213 )
wo er unter seinem Vetter Erlebald, damaligem Lehrer, die Schuljahre zurücklegte. Im J. 832.
25ten Jahre seines Alters ward er Diakon, nicht lange hernach Priester, und Mönch
des gedachten Klosters, das er mit dem guten Geruche seiner hohen Tugend erfüllte.
Indeß ward Erlebald Abt, und schickte den jungen Meinrad nach Zürch in ein Kloster,
wo er, als Lehrer der Schule vorstehen sollte. Hier fand der Heilige eine grosse Neigung zum einsamen Leben, und nachdem er nach Hause zurückgekehrt war, begab
er sich nach einiger Zeit mit Erlaubniß seines Abtes im J. 828 in eine Einöde am Zürcher
See, worinn er sich 7 Jahre lang aufhielt; nachmals aber, als der Zulauf des Volkes
seine Einsamkeit störte, ließ er sich in einer hart zugänglichen, und mit hohen Bergen
umgebenen Ebene nieder, bauete sich dort eine arme Hütte, und lebte Gott, und einer
gewissen Aebtissin Heilwika, die ihn mit der nothwendigsten Nahrung versah, einzig
bekannt. Man sieht diese Hütte noch heute nicht unferne von dem berühmten Stifte
Einsiedeln, welchem sie nachmals die erste Benennung Meinradszell (cella S. Meinradi) und die erste Grundlage zur nachmaligen Existenz gab.*
Lud* Hartmann annales heremi Deiparae matris pag. 7. & seqq.
( 214 )
J. 832.
Ludwig, ein Sohne des Kaisers aus der ersten Gemahlinn Irmengard, welcher
bei der ersten Reichstheilung im J. 817 das Herzogthume Baiern erhielt, zog über den
Lech, fiel in Schwaben ein, welches drei Jahre vorher dem jungen Karl zugetheilt war,
und suchte sich dasselbe eigen zu machen. Allein der Kaiser rückte in Monate Mai
durch Oberschwaben mit einer grossen Armee nach Augspurg, die meisten Baier
verliessen ihren Regenten, und der empörerische Ludwig sah sich genöthiget, seinen
Vater um Schonung, und Gnade zu bitten.* Hiemit ward aber der Krieg in andern
Reichstheilen nichts wenigers, als beendiget. Lothar besonders war so sehr aufgebracht, daß er mit seinen übrigen Brüdern seinen Vater bei Kolmar auf dem Lügenfelde** im J. 833 der Regierung entsetzte, und mit Hilfe Pabstes Gregor IV zuletzt dahin
brachte, daß Kaiser Ludwig sogar zur Kirchenbusse gezwungen, der Regierung unfähig erklärt, und in ein Kloster verwiesen wurde, woraus ihn
nach* Von Stetten Geschichte der Reichsstadt Augsburg. Annales fuldenses, ad A. 832.
** Der Platz ward aus der Ursache so genannt, weil sich dort die Armee des Kaisers Ludwig
in der Stille treulos hinweg stahl, und an die aufrührerischen Söhne übergieng.
( 215 )
nachher sein Sohn Ludwig der Deutsche rettete.* Bei diesem Aufruhre litten so wohl die J. 833.
Staaten, als die Klöster sehr vieles, besonders diejenigen, welche die Guelfen, wie
Rheinau, als ihre Stifter verehrten.** In den folgenden Jahren gab es noch hin und
wieder Auftritte von solcher Art, welche jedoch von weniger bedeutenden Folgen waren.
Eine ernsthaftere Wendung gewann die Sache in diesem Jahre, in welchem Pipin, J. 838.
der König von Aquitanien, starb. Der Kaiser versammelte einen Reichstag zu Worms,
wo sich Lothar mit seinem Vater neuerdings aussöhnte. Nun schritt Ludwig der Fromme zu einer neuen Theilung zwischen dem Lothar, und dem jungen Karl, ohne des
Ludwigs, Herzogs von Baiern, von welchem sich der Vater beleidiget fand, mit einem
Worte zu gedenken. Diese beleidigte den Regenten von
Bai* Veniente com filiis Gregorio papa, imperator a suis proditus ac relictus in filiorum suorum
potestatem devenit A. 833. Imperator judicio episcoporum armis depositis ad agendam poenitentiam includitur. ad A. 834 Herm. Contract.
** Quare contigit, ut sicut regna, ita & monasteria diversis erroribus, & laboribus quaterentur.
Rapert. apud Goldastum rerum Alemann. Tom. I pag. 6 Rheinauische Kronik von Van der
Meer S. 13.
( 216 )
J. 838. Baiern so sehr, daß er von der Zeit an neue feindselige Entschlüsse faßte, die er jetzt
auf eine kurze Zeit in sich verschloß, nachher aber desto gewaltiger ausbrechen ließ.
Zu Kempten regierte damals der Abt Tatto*, und das unweit von der Iller gelegene Pfarrdorf Eitrach hatte seinen eigenen Herrn, den Grafen Waning mit Namen.
Sehr merkwürdig ist ein Tauschvertrag, welcher in diesem Jahre zwischen beiden Herren geschlossen, und vom Kaiser Ludwig dem Frommen bestättiget wurde. Kempten
trat an den Herrn Grafen Waning** in den Ortschaften Pleß, Batzenhofen, Suntheim,
und Würblingen, den Wald, und eine kleines Gut ausgenommen,
wel* In der Reihe der kemptischen Aebte steht bei Franz Petri Suevia eccles. der Abt Gotthard
von Kaltenberg um diese Zeit; aber fehlerhaft. Denn, wie diese so wohl, als andere Urkunden
beweisen, regierte damals Abt Tatto das Stift Kempten. Cfr. historia Frisingens P. Caroli Meichelbeck I. pag. 119.
** Eigentlich war dieser Waning ein Graf aus dem sogenannten Nebelgau, wie er auch in andern Urkunden bei Neugardt öfter vorköm(m)t.
( 217 )
welches einem gewissen Aldrich lebenlänglich zugesichert war, wie auch mit Ausnahme J. 838.
der Wiesen in Huttenwang, und Günzegg, alles ab, was dasselbige dort besaß*: hingegen gab der Graf Waning dem Stifte Kempten alles andere, was er in den Ortschaften
Rieden, und Eitrach eigenthümlich inne hatte, und der gräflichen Familie angehörte. **
Ein schönes
Stück
kömmt. Das Nebelgau zog sich von Feldkirch nach Rankweil, und hielt die Ortschaften Feldkirch, Rankweil, Bendern, Vadutz, Eschen, und Rötis in sich. Vielleicht war Wanni(n)g aus
dem edeln Geschlechte der Herren von Montfort, oder von Neussen. Cfr. chron. Gottwicense
Tom. prodomo pag. 704.
* Tatto Abba praenominato Waningo comiti ad proprium, quidquid juris ejusdem monasterii
in locis, quae dicuntur Plezza, Paczinhova, Horvanc, & in Suntheim habebatur, excepta marka sylve, & curtili, que pro Aldrico ad memoratum monasterium delegata est, & exceptis illis
pratis in Gundilinsec (Günzegg) & Cuttinwanc (Huttenwang) - - Waningo comiti commutando
tradidit. Neugardt cod. diplom. A. 838 14 Augusti pag. 231.
** Econtra saepedictus Waningus comes Tattoni abbati - - quidquid in villa, vocabulo Reoda - & quidquid in loco, qui dicitur Eitraha, de jure praefati comitatûs sui possidebat. Neugardt
versteht unter dem Worte Reoda ein Rieden
am
( 218 )
J. 839. Stück des Alternthums, woraus sich deutlichst ersehen läßt, wie das kemptische Ge-
biet von beiden Seiten, ohne den Besitzungen des benachbarten Stiftes zu schaden,
jenes von Ottenbeuren umgab, und welche Herren damals in diesen Gegenden Güter und Besitzungen hatten.
In eben diesem Jahre soll das adeliche Frauenstift Lindau enstanden seyn, welches anfangs von Nonnen nach der Regel des heiligen Benedikts, nachmals aber
von Chorfrauen, bewohnt wurde, die sich, mit Ausnahme der Frau Abtisinn, an keine
Gelübde banden, und folglich freien Austritt in die Welt hatten. Ueber die Aechtheit
des Stiftungsdiploms von Ludwig dem Frommen sind manche diplomatische Schriften im Drucke zu lesen. Konring* will das erste Kloster nach Nonnenhorn verlegen;
Mabillon behauptet das Gegentheil, und will, daß dieses Kloster der nachmaligen
Stadt den Namen, und den Ursprung gegeben habe.*(*)
§. XXII.
am Zusammenflusse der Eitrach, und der Iller.
* Apud Wegelinum thesauro rerum Suevic. fol. I. p. 366. & seqq.
** Mabill. Annales Ord. S. Bened. Tom. II. pag. 604.
( 219 )
§. XXII.
Schon in den ersten Monaten des laufenden Jahres suchte Ludwig von Baiern, J. 839.
von der letzten Theilung ausgeschlossen, das auszuführen, was er gegen seinen Vater
Arges beschlossen hatte. Er raffte deßwegen, wie er konnte, ein Kriegsheer zusammen,
und zog über den Lech. Jedoch kaum hatte der Kaiser dessen Absicht vernommen,
so that er das nämliche, und am Ende des Aprilmonates stand dem Empörer zu Bodmen einer königlichen Ville am Bodensee* ein zahlreiches kaiserliches Kriegsheer
entgegen. Jetzt brach dem Aufrührer plötzlich der Muth, und das Herz; anstatt eine
Schlacht zu wagen, warf sich Ludwig seinem Vater zu Füssen, bath um Vergebung,
und kehrte so ohne Schwertstreich nach Baiern zurück.** Damals geschah es auch,
daß sich Kaiser Ludwig, der sich einige Tage zu Bodmen aufhielt, gegen das Stift
Kempten sehr gnädig bewies.
Gemäß einer Urkunde vom 18ten April des nämlichen Jahrs*** war ein gewisser Prie*
Von diesem Bodmen erhielt der See den Namen - Lacus Bodamicus, oder Bodensee.
** Ludovicus patri imperatori cedendum ratus in Bojariam rediit. Herm. contract. ad A. 839.
Mabill. loc. cit. pag 231.
*** Neugardt Codex diplomat. pag. 231.
( 220 )
J. 839. ster, und kaiserlicher Kaplan Ratulf mit Namen in dem Genusse einer Präbende zu
Aldrichszell, einem im Allgäu gelegenen Orte.* Der Kaiser schenkte diesen Ort sammt
aller Zugehörde dem Stifte; wogegen der Abt Tatto dem bemeldten Priester Ratulf an
dem Orte Ruderatshofen in dem Gau Keltenstein sechs Huben, und in dem Augstgäu
den Ort Herileszell zu einer Präbende unter dem Bedingnisse anwies, daß derselbe
davon zwar den lebenslänglichen Genuß haben, nach dessen Tode aber beide Plätze an das Stift sammt aller Nutzniessungen, und allem Eigenthume zurückkehren sollten. Die Urkunde wurde von dem Kaiser zu Bodmen unterzeichnet.** Eben so, und in
dem nämlichen Jahre ertheilte Ludwig der Fromme dem bemeldten Stift das Recht
einer freien Wahl für den Fall, daß die abteiliche Würde durch das Hinscheiden des
Abtes Tatto, oder seiner
Nach* Diese Aldrichszelle, welche bei uns in einem Ms. des XII Jahrhunderts noch vorkömmt, und
zwar unter der Benennung Ulrichsrain, lag damals unferne von Dirlewang, wo jetzt noch zwei
Höfe stehen, welche das Volk Allarein nennet.
** Data XVI Kal. Majas anno Christo propitio XXVI Imperii Ludovici piissimi Augusti, indictione II. Actum Bodoma regio palatio in Dei nomine feliciter. Amen.
( 221 )
Nachfolger sollte erlediget werden.* Ueberhaupt nahm das Stift Kempten unter der Re- J. 840.
gierung Ludwigs des Frommen an Grösse, Ansehen, und besondern Vorrechten sehr
zu. Hievon gibt selbst einen Beweis die folgende Gränzberichtigung, welche ganz bestimmt im J. 840 vor sich gegangen seyn muß; weil nur auf dieses Jahr alle in der Urkunde bemerkte Zeitpunkte zusammen treffen können.** Die bemeldte Gränzberichtigung ist auch für Ottenbeuren sehr wichtig, und merkwürdig; weil sie die allerälteste
Gränzlinie gegen Kempten genauest bestimmt. Der Hergang der Sache war folgender.
Nach einiger entstandenen Irrungen wegen der Gränze sendete Kaiser Ludwig einen seiner Kammerbothen, Iring mit Namen, sammt zwei Grafen Babo*** und
Berchtold mit dem
19
Auf-
* Actum Cabalauno (Chalon) civitate palatio regio in Dei nomine feliciter. Amen. Neugardt
cod. diplomat, pag. 239.
** Ludwig der Kaiser mußte der Urkunde gemäß noch am Leben, Tatto der Abt gestorben, und
Erkambert, der Bischof zu Freisingen, zugleich Abt zu Kempten seyn: und alles dieses traf
einzig im J. 840 zusammen.
*** Beide Grafen kommen in den bereits gleichzeitigen Urkunden bei Neugardt cod. diplomat.
öfter, als einmal vor.
( 222 )
J. 840. Auftrag nach Kempten, zu Pferd alle Marken zu bereisen, und die ältesten und vor-
züglichsten Männer aus dem Illergau, Augstgau, und dem Alpen- oder Allgau bei den
Reliquien der Heiligen eidlich schwören zu lassen, daß sie die bewußten Gränzen der
Besitzungen des Stiftes Kempten, welchem damals* Erkambert, Bischof zu Freisingen, als Abt zugleich, vorstund, richtig, redlich und gewissenhaft angeben wollten.
Nach abgelegtem Eide gaben die hiezu aufgeforderten Männer über die alte Gränzlinie, wie sie unter Karl dem grossen bestand, die in der untersetzten Note** verzeichnete Auskunft. Besonders
ver* Franz Petri Suevia ecclesiast. pag. 228 führt in der Reihe der kemptischen Aebte auf das
Jahr 840 einen Adelbert von Hopferbach an; er sollte aber unstreitig Erkambert von Möringen auf Hopferbach heissen, wie unläugbare Urkunden beweisen. Man sehe das 854 Jahr,
und die Freisingische Kronik bei Meichelbe(c)k.
** Die angegebene Gränze ist folgende: Ab Humminfurt (Humbach) usque ad Rougginsfluch
(Fluchenstein) deinde Zimmehelindenwege, deinde in Isimarwarzis, deinde in rivum, qui vocatur Ascha, deinde in Lutrache (Lautrach) ubi in Hilaram vadit, deinde in directum super Hohinrain, deinde in Sedinbrunnen juxta Wolfoltisswendi, deinde in fontem Zibenhaim, deinde
( 223 )
verdient darinn jene Gränze bemerkt zu werden, welche sich über den so genannten Ho- J. 840.
henrein nach dem Gedinbrunnen bei Wohlfahrtschwenden zieht. Der Hohenrein ist
jene Gegend, welche in einer Anhöhe von Grönenbach bis nach Kronburg fortläuft,
und der damals genannte Gedinbrunnen befindet sich unweit des Fußweges von Wohlfarthschwenden nach dem Dorfe Böhen. Dieser Brunnen machte noch nach tausenden, und einigen Jahren die ganz unveränderte Scheidungsgränze zwischen dem
kemptenschen, und ottenbeurischen Gebiete. Der ganz ernsthafte Gränzstreit endete
sich zu letzt damit, „daß alle jene Herren, welche sich über die angezeigte Gränze
hinein gesetzt hatten, einem kaiserlichen Richterspruche gemäß, das angemaßte Eigenthum an das Stift zurückstellen, über die Gränze zurück weichen, und zur Strafe
ihre Sessel auf eigenen Schultern selbst eine weite Strecke Wegs tragen mußten;
wovon der Kaiser jedoch die Priester, und Gelehrten ausnahm.*(“) Die ganze Gränze
zieht an jenen ältern Besitzungen Ot19*
tende in Mindelinursprinch (Mindelursprung) deinde in di Wertahe (Wertach) deinde in die Geltinahe (Flüßchen Geltnach) sursum, deinde in Rotaham, ubi vadit in Hilaram. Kemptens gründliche Widerlegung. Beilagen N. I.
* Ut a reginesburch usque ad Regenunto pedestres
ven-
( 224 )
J. 840. tenbeurens, welche weiter oben § V angeführt sind, so unschädlich, und nachbarlich
vorbei, daß dieselbe allerdings als eine rechtsförmige Bestättigung der ersten StiftsBesitzungen gelten kann.
Uebrigens hielt Ludwig, der Regent von Baiern, auch nach geschehener Aussöhnung, seinem Herrn Vater dem Kaiser nicht Wort; sondern er brach neuerdings mit
den Sachsen, und Thüringern in Alemannien ein. Ludwig der Fromme rüstete wieder
in der Eile ein Kriegsheer gegen denselben aus, und zog dem Treulosen entgegen,
der wieder nicht Stand hielt, sondern bei der Annäherung der
kaivenirent, & unusquisque laicorum propriam sellam suis scapulis portaret: prebiteris, ac literatis,
qui noxii in hac presumptione seducti sunt, elementer indulsit . . . Actum est autem hoc placitum apud Regenunto coram Hludovvico imperatore piissimo, & serenissimo, & primatibus suis,
presentibus eisdem testibus, & Scabinis prescriptis cum Iring misso, & Erchamberto Frinsingensi episcopo, & simul abbate Campidonensi, atque Milone advocato Campidonensi, &
innumera multitudine diversi populi, mense quidem Martio, quinto idus martias. Et nos hanc
actionem recognovimus, & subscribi jussimus, & eam sigillo nostro subter signari precepimus. Diplom. Ludovici pii insertum Diplomati Ottoniano I. cit.
( 225 )
kaiserlichen Armee nach Baiern zurück floh.* Diese Aufruhr wider den Vater würde den J. 840.
Sohn ohne weiters das Leben gekostet haben, wenn nicht der Kaiser, welchem die
eigenen Söhne mehr, als alle auswärtigen Feinde zu schaffen gaben, bald darauf in
eine schwere Krankheit verfallen wäre, die ihn den nahen Tod ahnden ließ. Man brachte
den kranken Ludwig auf eine Rheininsel, die dem Pallast zu Ingelheim sehr nahe gelegen war. Dort bereitete sich der Kaiser zu einem seligen Ende; alltäglich legte er eine
Beicht über seine Sünden ab, alltäglich empfieng er das heiligste Sakrament, und
genoß vierzig Tage lang keiner andern Speise. Am Vorabende seines Todes, der auf
einen Sonntag fiel, ließ er sich die Mette des folgenden Tages vorbethen; am Sonntage selbst hielt auf sein Geheiß Drogo, der Bischof zu Metz, in seinem Krankenzimmer
die Messe, worunter er sich mit dem Kreutze bezeichnete, die Augen nochmals öffnete, und im vier und sechzigsten Jahre seine Alters den 20ten des Brachmondes
selig in dem
Herrn
* Annales Bertin ad A. 840 Vita Ludovici pii. pag. 421 Hermannus Contract. ad A. 840. Contra quem pater imperator Ludovicus relicta Aquitania copia colligit, eum que per Thuringiam
ad barbaris pulsum per Slavorum gentes laboriose Bojariam repetere coegit.
( 226 )
J. 840. Herrn entschlief. Sein Leichnam wurde bei seiner Mutter Hildegard in dem Bethhause
des heiligen Arnulfs begraben.*
§. XXIII.
J. 841.
So bald Lothar, der ernannte Thronerbe, den Tod des Kaisers vernommen hatte,
verließ er Italien, und nahm von dem Reiche Besitz, das er ruhiger, und glücklicher
hätte verwalten können, wenn er nicht nach einer Alleinherrschung gestrebt, und seine
Brüder, besonders Karl den Jüngsten in dem Besitze der ihnen zugetheilten Provinzen, und Reiche beunruhiget hätte. Allein was erlaubt sich nicht die Herrschsucht,
wenn sie sich stärker, als die andern fühlt? Kaum war der Leichnam Ludwigs des
Frommen, ihres Vaters, im Grabe erkaltet, verfolgten sich die Brüder unter einander,
von beiden Seiten floß in verschiedenen Schlachten, besonders aber in jenem blutigen Treffen bei Fonteney, wo Lothar in die Flucht geschlagen wurde, des Blutes so
viel, daß die Franken sich von der Zeit an lange ausser Stand setzten, nicht nur ihre
Gränzen zu erweitern, sondern so gar dieselben
bloß
* Imperator Ludovicus morbo correptus, & in quamdam Rheni insulam prope Ingelheim ductus,
designato in imperium Lothario filio, 12 Kal. Julii obiit, & Metis in ecclesia S. Arnolfi sepultus
est.
( 227 )
bloß mit Nachdruck zu schützen.* Bei allen dem war doch die ebenbemeldte blutige
J. 843
Schlacht für Deutschland von den allerwichtigsten Folgen. Es kam nämlich zwei Jahre nachher jener berühmte Theilungsvertrag zu Verdun zu Stande, welcher als die erste Epoche des deutschen Staatsrechtes anzusehen ist. Lothar behielt für sich nebst
der Kaiserwürde Italien, und die zwischen dem Rhein, der Rhone, Saone, Maß, und
Schelde gelegenen Länder, welche von ihm den Namen Lothringen erhielten; Karl
dem jüngsten Bruder, nachmals dem Kahlen genannt, ward Westfranken, oder das
eigentliche Frankreich zu Theil; Ludwig, wegen dieser Theilung nachmals der Deutsche genannt, bekam neben den überrheinischen Städten, Mainz, Worms, und Speier,
die man auf Vorstellung des Weinwachses halber noch zu Deutschland schlug, das
ganze östliche Franken, oder ganz Deutschland sammt dem Rechte, eigene Könige
zu haben, und eine freies, unabhängiges Reich zu seyn, das es längere Zeit nicht, und
im statistischen Sinne vorher niemals war.** Der Rheinstrom machtte
* In hac pugna ita Francorum vires attenuatae sunt, ac famosa virtus infirmata, ut non modo
ad amplificandos regni terminos, verum etiam nec ad proprios tuendos in posterum sufficerent. Rhegino Abbas Prumiensis chron. ad. a. 841.
** Baluz. Capitul. Tom. II pag. 137.
( 228 )
J. 843. te also vor beinahe tausend Jahren die Gränzscheide zwischen Frankreich, und
Deutschland mit einigen unbedeutenden Veränderungen, wie jetzt in unsern Zeiten.
Im nämlichen Jahre starb die Kaiserinn Judith aus dem Guelfischen Hause.*
Uebrigens lebten die Söhne Ludwig des Frommen nach dem Vertrage zu Verdun die
meiste Zeit sehr einig unter einander, und Deutschland hatte keine Feinde mehr, als
die Slaven, welche zu Lande, und die Nor(d)männer, welche meistens zur See dasselbe beunruhigten. Den Einfällen der Erstern war Baiern, Thüringen, und Sachsen am
meisten ausgesetzt; die letztern drangen auf der Saone im J. 845 bis nach Paris vor,
J. 845. wo sie sich den Friedensvertrag mit theurem Gelde bezahlen ließen, und sodann nach
manchen Verwüstungen wieder nach Hause zurück kehrten.
J. 847.
In dem konstanzer Krichensprengel wanderte eine gewisse Prophetinn, Thiota
mit Namen, umher, die sich mit falschen Prophezeihungen abgab, die Leute mit dem
nächst bevorstehenden letzten Gerichtstage erschreckte, andere mit andern vorgeblich göttlichen Verheissungen tröstete, von allen aber einige Beiträge für ihre Gewinnsucht forderte. Salomo,
welcher
* Judith imperatrix obiit. Herm. Contract. ad a. 843. Annal. Fuldenses.
( 229 )
welcher damals die konstanzische Kirche regierte, konnte derselben nicht habhaft wer- J. 847.
den; sie ließ sich aber zu Mainz eben zu einer Zeit betreten, wo unter dem berühmten
Erzbischofe, und Abte zu Fulden Rhaban Maurus von den versammelten Bischöfen
eine Synode gehalten wurde. Plötzlich rief man die Betrügerinn vor die Kirchenversammlung, und, nachdem man ihre gewinnsichtigen Betrügereien entdeckt hatte, wurde sie öffentlich gegeißelt, und ihr hiemit die weitere Amtsverichtung einer Prophetinn
nieder gelegt.* Die Dummheit des IXten Jahrhunderts war also nicht so groß, wie die
Glaubensneuerer ehedem vorgaben, und die heutigen Ungläubigen so gerne nachsprechen, welche den finstern Jahrhunderten, wie sie dieselben nennen, alle gesunde
Unterscheidungs- und Beurtheilungskraft absprechen, und dagegen nur blinde Leichtgläubigkeit andichten.
Nicht viel besser ergieng es einem gewissen Mönch Gotheschalk, der in Sachsen J. 848.
gebohren, und zu Fulden erzogen nachmals Baiern,
SchwaRhabanus Fuldensis abbas doctissimus archipraesul - - Ludovico jubente Synodum magnam
Mogontiaci collegit, ubi inter alia Thiota Pseudoprophetissa ex Salomonis constantiensis episcopi parochia correpta & publicè flagellis caesa, tandem à vaticiniis, quaestum quaerentibus,
obticuit. Idem ad a. 847. Item annal. Fuld.
( 230 )
J. 848. Schwaben und andere Gegenden Deutschlands durchwanderte, und allenthalben
jene gottlose Lehre, welche die Glaubensneuerer im XVIten Jahrhunderte wiederum
aufwärmten, ausstreuete, daß nämlich Gott einige unabänderlich zur ewigen Glückseligkeit, und andere eben so unabänderlich zur ewigen Verdamniß bestimmt habe.
Auch dieser traf zu Mainz ein, als eben die Bischöfe nach der Osternzeit, wie gewöhnlich, versammelt waren. Der gelehrte Erzbischof Rhaban gab sich Mühe, den Mann
zu recht zu weisen; als aber alle Gegenvorstellungen wider dessen Eigensinn nichts
vermochten, wurde derselbe in der Mainzer Synode verdammt, und auf Befehl des
Königs Ludwig nach Rheims an den Bischof Hinkmar mit dem Auftrage geschickt,
denselben in seinem Kirchsprengel wohl zu bewachen, und alle weitere Verbreitung
des Irrthums zu hindern.* Jedoch Hinkmar ließ dem Schwärmer gegen das Verbot
freiere Zügel, und daher geschah es, daß Gotheschalk
* Gothescalcus quidam presbyter quosdam homines ad vitam, quosdam ad mortem inevitabiliter a deo praedestinatos dogmatizans in conventu episcoporum Mogontiaci convictus de
regno Ludovici pellitur, & Remis ad Hincmarum episcopum suum mittitur. Idem ad A. 848.
Item annal. Fuld. & Hincmarus ipse.
( 231 )
schalk im folgenden Jahre wieder verdammt, mit Ruthen gestrichen, und in ein engeres J. 849.
Gefängniß verwiesen wurde.
§. XXIV.
Beiläufig auf dieses Jahr kömmt das Hinscheiden des fürtreflichen Abtes Milo zu J. 853.
stehen, von welchem unser gelehrte Niklas Ellenbog meldet, daß er dem ersten Abte
des hiesigen Stiftes Toto an kluger, und nützlicher Amtsverwaltung eben so wenig als
an Tugend, und Heiligkeit nachgestanden sey.* Die vielen Kriege, welche die Söhne
Ludwigs des Frommen wider ihren Vater anzettelten, und die sich eine geraume Zeit
unter Lothar I. noch fortsetzten, mußten dessen Regierungsjahre nicht wenig erschweren; indeß weiß man nicht, daß das Stift während jener unruhigen Zeiten entweder
an der innern guten Verfassung, oder in Hinsicht auf die zeitlichen Besitzungen einigen Schaden erlitten hätte; ja der obenbemeldte Hauschronograph rühmet von ihm,
daß er so wohl zur Vermehrung des Gottesdienstes, als des zeitlichen Wohlstandes
sehr vieles beigetragen habe.**
* Hic santus vir (Milo) S. Totoni meritis haut inferior suit, Ellenbog. Chron. ottenb. fol. 9.
** Optime monasterio praefuit, & tam divinum cultum, quàm res temporales plurimum cumulavit.
Idem loc. cit.
( 232 )
J. 853.
Gleichwie der Vorfahr des seligen Abtes Milo, so war auch dessen Nachfolger
in der abteilichen Würde Witgar, ein, wie sich unsere Alten in ihren hinterlassenen
Handschriften ausdrücken, in den göttlichen Büchern bestens bewanderter, leutseliger, freundlicher, kluger, untadelicher Mann, der von dem Eifer, und Geiste Gottes
beseelt einen heiligen Lebenswandel führte, und dem Hause Gottes längere Zeit mit
grossem Nutzen vorstund.* Man kennt die edle Familie nicht, woraus er entsprossen
war; es verbürgt aber dessen höhere Abkunft selbst die Klostergemeinde, von der er
ein Mitglied war, und welche damals wie noch einige Jahrhunderte lang, durchgehends
aus Mönchen vom edeln Geschlechte bestand. Uberhaupt muß Witgar ein gelehrter,
einsichtsvoller, wichtiger, und verdienstvoller Mann gewesen seyn, indem ihn die Kaiser einige Jahre spater zu ihrem Kanzler, und Erzkaplan wählten, wie eine Urkunde
Ludwigs
des
* Mortuo abbate, Milone suffectus est in locum ejus omnium fratrum unanimi consensu Witgarius, qui & ipse Dei Zelum habens, & sanctam vitam ducens monasterio non tam praefuit,
quàm profuit, Vir in divinis scripturis adprimè doctus, humanus, affabilis, & prudens, & conscientiae bonae. Hic monasterio longo termpore laudabiliter praefuit, & temporalia similiter &
spiritualia optima rexit. Idem. loc. cit.
( 233 )
des Deutschen, die im J. 858 den 3 Hornung auf dessen Namen unterzeichnet ist, und J.855.
noch mehrere andere beweisen.*
Zu Zürich, welches damals noch zu dem Herzogthum Alemannien gerechnet
wurde, stiftete um dieses Jahr Ludwig der Deutsche ein nachmals sehr berühmtes
Frauenstift unter der Regel des heiligen Benedikts, das er seiner zärtlichst geliebten
Tochter Hildegard übergab, welche die erste Abtißinn des Ortes war.** Dieses reiche
Frauenstift, welches Ludwig mit dem kleinen Kanton Uri beschenkte, blühete und bestand bis in das J. 1524 im welchem eine gewisse Baroneßinn Katharina von Zimmern,
als die letzte Abtissinn, mit dem Zwinglichen Irrthume angesteckt, das Kloster verließ,
welches die Zwinglianer nachmals als eine öffentliche Schule benutzten, die grossen
Schätze, und Kostbarkeiten desselben aber als einen frohen, und glücklichen Erwerb
des neuen Evangeliums ansahen.***
* Luitbrandus ad vicem Witgarii Cancellarii subscripsi, Monument. Boica. Volum. XI. pag.
425.
** Data XII Kal. augusti anno christo propitio XX regni in orientali Francia, indict. I. actum in
Regenespurg. In dieser Urkunde heißt Zürch eine Curtis regia in ducatu Alemnnico, pago
Durgaugensi, und der Kanton Uri pagellus Uroniae. Cfr Mabillon annual. Tom,. III. pag. 34.
*** Das ganze Inventar dieser eingezogenen Schätze
( 234 )
J. 855.
in dem Reiche gieng neuerdings eine Aenderung vor. Kaiser Lothar I. welcher
der schweren Regierungsgeschäfte überdrüssig, beinebens durch Krankheit, und Alter
sehr abgeschwächt war, entschloß sich plötzlich, sich des Reichs zu begeben; machte also unter seinen Söhnen neuerdings eine Theilung, wobei der jüngste Prinz Karl
die Provence erhielt; der älteste, Ludwig der II, Kaiser, und König in Italien ward, der
mittlere aber, Lothar II, jenen Strich Landes bekam, welchen sein Vater zwischen dem
östlichen, und westlichen Theile des fränkischen Reiches an der Rhone, Saone, Maß,
und Schelde gehabt hatte. Lothar verwechselte hierauf den kaiserlichen Pupur mit
einem Mönchskleide, begab sich nach Prün in das Kloster, verlebte dort seine noch
übrigen Lebenstage in christlicher Busse, und starb im 60gsten Jahres seines Alters
den 29ten September des nämlichen Jahres.*
Ein
tze findet sich am Ende des Gebethbüchgens Karl des Kahlen, welches der Bischof Felizian
von Scala im XVI. Jahrhunderte zu Ingolstadt drucken ließ.
* Der Erzbischof Rhaban war der Verfasser seiner Grabschrift, welche bei dem gelehrten
Browerus so lautet:
Continet hic tumulus memorandi caesaris ossa.
Hlotharii magni pricipis, atque pii.
Qui
( 235 )
Ein Jahr vorher, nämlich 854 starb der vierte Abt zu Kempten, und Bischof zu Frei- J. 855.
singen Erkambert aus dem edlen Geschlechte von Möringen auf Hopferbach. Der Glanz
seiner Tugenden erwarb ihm einen unsterblichen Namen in der Geschichte; unter ihm
erhielt das Stift einen Zuwachs durch jene in der Heimertinger Marke gelegenen Besitzungen, welche der Priester Milo (vielleicht der nämliche mit unserm Abte Milo), im J.
852 an Kempten abtrat; er trug auch im J. 843. zur Aussöhnung der Söhne Ludwigs
des Frommen zu Verdun all das Seinige bei, und bezeichnete alle seine bischöfliche,
und abtliche Regierungsjahre mit schönen, und lobwürdigen Thaten. Die uralte Grabschrift desselben ist in der Kapelle des heiligen Peters auf dem Berge zu Freisingen
zu lesen, wie sie unten in der Note bemerkt ist. *
Hier
Qui Francis, Italis, Romanis praefuit ipsis:
Omnia sed sprevit, pauper et hic abiit.
Nam bis tricenos monachus hic attigit annos,
Et se mutavit, ac benè post obiit.
III. Kal. Octobris.
* Erkenbertus Frisingensis ecclesiae episcopus VII.
Electus XXIX Jan. Ao Xti DCCC XXXV.
Abbas Campidonensis A. DCCC XL.
Obiit XI Jan. A DCCC LIV.
Rexit annis XVIII, mensibus XI, diebus XIII.
ex familia Nobilium de Möringen in Hopferbach.
( 236 )
J. 855.
Hier finde ich jene Bemerkung über die Folge der kemptischen Aebte, wie sie
bei Herrn Franz Petri vorkömmt*, wie mich deucht, am schicklichsten Platze angebracht,
welche der fleissige, und gelehrte Alterthumsforscher Karl Meichelbeck von Benediktbeuren seiner Freisingischen Kronik mit eingerückt hat. Sie dienet zur Berichtigung der
Geschichte von Oberschwaben, worinn das Stift Kempten einen vorzüglichen Platz
behauptet.
Denn, unter Kaiser Karl dem grossen werden Audogar, unter Ludwig dem frommen die Aebte Theohun, Tatto, und unter Ludwig dem Deutschen Erkambert, Bischof
zu Freisingen, und Abt zu Kempten, unter dem Kaiser Arnulf Waldo, Bischof zu Freisingen, und auch Abt zu Kempten, unter Heinrich dem Vogler Irmingard, unter Otto
dem grossen der heil. Ulrich Bischof zu Augsburg, und Abt zu Kempten, wie auch der
Abt Gisilfried, unter Otto III der Abt Ruodolf, und unter Heinrich IV die Aebte Otenus,
und Adelbert ausgelassen, welche doch alle in sichern, und verdachtlosen Urkunden
verzeichnet sind.** Selbst Erkambert,
* Suevia ecclesiastica pag. 228.
** Carolus Meichelbeck Tom. I. hist. Frisingensis pag. 119. In dem IIten Bande der eben bemeldten Geschichte p. XIX Dissertationis tertiae prolegomenae
( 237 )
bert, wie wir schon erinnert haben, kömmt in jenem Verzeichnisse unter dem Namen J. 855.
Adelbert vor. Von demselben kömmt hier noch nachzutragen, daß Ludwig der Deutsche
im J. 852 demselben, als Abte zu Kempten, erlaubte, drei Flözze nach Hall segeln zu
lassen, um von daher dem Kloster das nothwendige Salz, und andere Bedürfnisse für
seine Mitbrüder zu zuführen.*
Ebenso so richtig ist es, daß die deutschen Bischöfe damals, wie der Herr Verfasser bemerkt, sehr oft auch Aebte in verschiedenen
20
Klonae verbessert der Herr Verfasser die im ersten Bande vorgetragene Stelle; jedoch auch nicht
ganz richtig, wie aus des Franc. Petri Suevia ecclesiastica p. 228 und seqq. deutlich zu ersehen ist.
* Rex Ludovicus monasterio, quod dicitur Campidona, ubi praesente tempore Erchambertus
Frisingensis ecclesiae rector praeesse videtur, concessit, ut tres naves liceat ei dirigere ad
Hallo propter sal accipiendum, & ad necessaria fratrum in eodem monasterio degentium deducendum. Datum XVI Kal. Maji Anno, Christo propitio, Domini Hludovvici regis XXVI in orientali Francia. Actum Reganespurc palatio nostro in dei nomine feliciter. Amen. Ex antiquissimo codice diplomatico campidonensi apud Meichelbeck loc. cit. Unter Hall muß hier das
Schwäbische Hall am Kocherflusse verstanden werden, wohin es von Kempten auf der Iller,
und nachmals auf der Donau einige Annäherung gab.
( 238 )
J. 855. Klöster waren; oder vielmehr es gab wenige Kathedralkirchen in Deutschland, wohin
nicht die Aebte, oder Mönche aus den Klöster als Bischöfe berufen wurden. So gab
die Abtei Fulden der Metropolitan Kirche zu Mainz, das Kloster St. Peter in Salzburg
der Kirche zu Salzburg, die Abtei St. Emeran der Kirche zu Regenspurg; St. Gallen
und die Reichenau der Kirche zu Konstanz mehrere, und selbst Ottenbeuren der Kirche
zu Augspurg in einer kurzen Zeit zwei heilige Bischöfe, wie sich sogleich zeigen wird.
§. XXV.
J. 856.
Der fromme Witgar blieb nicht lange Abt des hiesigen Stiftes allein, das er mit
seinen Tugendbeispielen beleuchtete; bald ward seinen hohen Eigenschaften ein
weiterer Wirkungskreis angewiesen. Die Kirche zu Augspurg stand durch das Hinscheiden des Bischofes Lanto,* welcher die von dem Bischofe Neodegar angefangene
Kirche zum heiligen Mang bei Füssen vollendete, und dessen heiligen Gebeine mit
Begnehmigung des Erzbischofes Otkar zu Mainz in die neue Kirche übersetzte,
er* Nach dem Hinscheiden des heiligen Neodegars regierten die Kirche zu Augsburg während
der kurzen Zwischenzeit die Bischöfe Udalmann, und Lanto, worauf Witgar, als Bischof zu
Augsburg, und zugleich Abt zu Ottenbeuren folgte, Brauns Geschichte der Bischöfe zu Augsburg. Seite 140. rc.
( 239 )
erlediget, und die Verdienste eben so, wie die tiefen Schriftkenntnisse sammt den übri- J. 856.
gen grossen Eigenschaften unsers Abtes waren dem damaligen Kaiserhofe nicht unbekannt. Kaiser Ludwig, mit dem Beinamen der Deutsche, ernannte ihn nun zum Bischofe zu Augsburg, und beiläufig von dieser Zeit an glänzte Witgar nicht nur inner
den dunkeln Mauern einer Klostergemeinde, worüber er die Regierung als Bischof
noch beibehielt, sondern auch in einem sehr weitschichtigen Kirchensprengel, dem er
als geistlicher Oberhirt vorstund.
In der Reihe der ottenbeurischen Aebte, wie dieselben in der ältesten Hauschronik vom XII Jahrhunderte angeführt werden, kömmt Witgar ohne Meldung von einem
bischöflichen Charakter bloß als Abt vor; bei Gelegenheit aber eines einige Jahre hernach ausgebrochenen Gränzstreites zwischen Kempten, und Ottenbeuren wird er mit
ausdrücklichen Worten auch Bischof zu Augsburg genannt. *
Uebrigens stand der heilige Witgar nicht nur, während seiner langen Regierung,
bei mehrern auf einander folgenden Kaisern in hoher Achtung, und grossem Ansehen;
sondern auch die Königinn Hemma ehrte, und schätzte ihn hoch. Einen Beweis hievon
gibt ein Gür20*
tel
* Man sehe den Inhalt, und die Bemerkungen des folgenden § auf das J. 876.
( 240 )
J. 856. tel von rother Seide gewebt, den sie ihm zum Andenken ihrer besondern Zuneigung,
mit einem andern überzogen, geschenkt hatte, und welcher noch jetzt in der augsburgischen Kathedralkirche kann gesehen werden. Der Ueberzug ist von der nämlichen
Seide, wie der innere Gürtel, gewebt. Auf dem Ueberzuge werden folgende Verse,*
mit rother Seide, und Gold umwebt, gelesen, die in der Uebersetzung so lauten:
Diesen Gürtel erläßt, ganz voll einer heiligen Geistskraft
An Bischof Witgar die glänzende Königinn Hemma.
J. 864.
Zu St. Gallen wurde in diesem Jahre, welches von der Stiftung Ottenbeurens
das hundertste war, der Leib des heiligen Othmars erhoben, der als Abt desselbigen
Klosters im J. 759 gestorben war. Bis auf das Jahr 840 ruhete der Leichnam in dem
alten Bethhause zum heiligen Peter; nun kam es den Mönchen zu St. Gallen zu Sinne, denselben in die neue Kirche zu übersetzen, welche erbauet wurde. Salomo der
damalige Bischof
zu
*
Witgario tribuit Sancto spiramine plenum.
Hanc Zonam Regina nitens sanctissima Hemma.
auf dem innern Gürtel stehen die Worte:
In Nomine Domini. Albecundu –
Xpi IHU Nostri &c.
( 241 )
zu Konstanz, glaubte, die Uebersetzung nicht anders unternehmen zu dürfen, als nach J. 864.
einer vorangeschickten Synodaluntersuchung über das Leben, und die Heiligkeit des
abgeschiedenen frommen Abtes;* es kamen also auf Zusammenberufung alle, welche
beweilt waren, von dem geistlichen Stande zu Konstanz zusammen, wo die Zeugnisse
über dessen Heiligkeit eingeholt wurden. Drei Tage mit Fasten, und Bethen zu Gott
giengen voran, ehe der Bischof den Sarg öffnete; nach der Oeffnung desselben wurden mit aller Ehrerbietigkeit die Gebeine heraus gehoben, der heilige Leib in die Kirche des heiligen Gall übertragen, zur rechten Seite vor dessen Altar gesetzt, dem
versammelten Volke die Lebensgeschichte des Heiligen kurz vorgelesen, die hohe,
und feierliche Messe von dem Bischofe Salomo gehalten, und durch denselben für
die Zukunft dieser Uebersetzungstag, als ein immerwährender Feier- und Festtag, angeordnet.**
All* Nämlich schon im J. 813 verordnete die Kirchenversammlung von Mainz: ut deinceps corpora sanctorum de loco ad locum nullus praesumat transferre sine consilio principis, vel episcoporum, & sanctae synodi licentia. cap. 50. Wieder ein Beweis gegen die so übel verschriene Leichtgläubigkeit und Dummheit des 9ten Jahrhunderts.
** Acta SS. ord. S. Bened. Saeculi III. P. II. pag. 166.
( 242 )
J. 867.
Allbereits drei Jahre hernach wurde der nämliche heilige Leib aus der Kirche des
heiligen Galls in die eigens erbaute St. Othmarskirche übersetzt. Der kemptische Abt
Gerung von Amberg, und der Abt Heito von der Reichenau schickten einige ihrer Mönche dahin, der Feierlichkeit beizuwohnen. Der Bischof Salomo beschenkte sie den folgenden Tage nach der Feierlichkeit mit einigen Reliquien des Heiligen, und am dritten
Tage traten die Mönche von Kempten ihre Rückreise nach Hause an. Die gesammte
St. gallische Klostergemeinde gab den reisenden Fremden auf eine ziemliche Strecke
Wegs das Geleit, worunter Psalmen, und andere geistliche Hymnen gesungen wurden.*
§. XXVI.
J. 870.
Bis hieher, wie wir schon gemeldet, hielt das von Lothar genannte Lothringen
jenen ganzen Strich Landes in sich, welcher sich zwischen dem östlichen, und westlichen Theile
des
* Altera autem die Abbatem ex Augia, fratresque ex Campidona cum laudibus, & cantilensis
extra monasterium prosequentes, post fraternae dilectionis colloquia; dato pacis osculo, ad
sua cum gaudio remeare permisìmus. Isonis Coenobitae S. Gallensis relatio apud Mabill. loc.
cit. pag. 172.
( 243 )
des fränkischen Reiches an der Rhone, Saone, Maas, und Schelde hin streckt; jetzt theil- J. 876.
ten Ludwig der Deutsche, und Karl der Kahle Lothringen in zwei Theile, so, daß damals
die westliche Hälfte mit dem heutigen Frankreich, und die östliche mit* Deutschland
vereinigt wurde, wie es noch am Ende des XVII Jahrhunderts bestand. Beide überlebten den Kaiser Ludwig II. Nun hätte nach der Absicht des Kaisers die römische, und
longobardische Krone Ludwig dem Deutschen sollen zu Theil werden, welcher auch
schon seinen Sohn Karlmann zur Besitznehmung über die Alpen geschickt, hatte; aber
Karl der Kahle, welcher den Karlmann aus List von seiner Reise zurück hielt, ereilte
für sich den Vortheil, und gelangte durch den Pabst Johann den VIII zur kaiserlichen
Würde, ohne daß es Ludwig der Deutsche, welcher den 28ten August des J. 876 von
dem Tode überraschet wurde, mehr hindern konnte.** Und nun theilten seine
Söh* Pacta divisionis in Procaspide super fluvium Masam apud Miraeum Tom. I. pag. 28. Item
Baluzius Tom. II- pag. 221.
** Interim ipse Ludovicus rex fortis & religiosus morbo tactus apud Francofordiam V. Kal. Septembris vita decessit anno regni XXXVI & apud Laureshaim sepultus est. Herm. Contract. Im
näm-
( 244 )
J. 876. Söhne das Reich unter sich, Karlmann erhielt Baiern, Kärnthen, und Pannonien, so
wie die Reiche der Slaven, Böhmen, und Mähren; Ludwig der Jüngere das östliche
Frankreich, oder Deutschland mit Thüringen, Sachsen, und dem östlichen Theile von
Lothringen, endlich Karl der Kahle Alemannien sammt einigen Städten von Lothringen, und die Kaiserwürde.*
Dieser Karl ist’s, welchen unsere älteste Hauschronik vom XII Jahrhunderte den
Jüngern nennt, und unter dessen Regierung ein heftiger Gränzstreit zwischen Kempten, und Ottenbeuren ausbrach. Man weißt die eigentliche Ursache dieser Mißhelligkeit, gleichwie den Gegenstand, worüber man sich zankte, nicht. Vielleicht starb um
diese Zeit der alte fromme Bewohner der nicht weit entlegenen Aldrichszelle, welchem
der lebenslängliche Genuß mancher schönen Besitzungen zugesichert war, worauf
nämlichen Jahre starb auch Hemma, seine Gemahlinn, welche zu Regenspurg in dem Kloster Niedermünster, das sie selbst stiftete, begraben wurde. Mabill. ad A. 876.
* Rhegino ad Annum 876 regnum ejus (Ludovici) tres filii Karlomannus Bajoariam, Ludovicus
Germaniam, Karolus Alemanniam singuli cum adjacentibus provinciiis accepere, pacemque
inter se sacramento firmavêre. Hermanni Contracti Chronicon. I. cit.
( 245 )
auf etwa Ottenbeuren nach dessen Tode einen rechtlichen Anspruch zu haben glaubte. J. 876.
Jedoch dem mag, wie immer seyn, der Streit konnte durch die ordentlichen Gaurichter nicht beigelgt werden; Kaiser Karl der Kahle gab deßwegen dem heiligen Witgar,
Bischofe zu Augspurg den Auftrag, in seinem Namen die entstandene Streitigkeit zu
entscheiden*, und diese Entscheidung, oder Gränzberichtigung gelang dem heiligen
Bischofe so trefflich, daß dieselbe unter dem Kaiser Otto dem Grossen, als Norm einer spätern Gränzscheidung, empfohlen und vorgeschrieben wurde.
Besonders merkwürdig ist, was sich hiebei zutrug. Bis dahin genossen so wohl
Kempten, als Ottenbeuren Kraft des karolingischen Bestättigungsbriefes des unmittelbaren Schutzes der Kaiser, und man ließt nichts von einem andern Schutzherrn,
oder Schutzvogte, welcher diesem oder dem andern Stifte wäre zur Seite gegeben
worden.
Unter diesem Kaiser erscheint das erste Mal, für Ottenbeuren zwar ein gewisser Remhok, mit
Na* Imperator - - percepit, ut terminos, sicut Wicgarius augustensis episcopus, a Karolo missus
junior quondam diviserat, & pofuerat, prefati comites denuo com pagensibus renovarent. Chronicon antiqm(u)um Ms. Saec. XII. fol. 10.
( 246 )
J. 876. Namen, für das Stift Kempten aber eine gewisser Gisilfried, welche für beide Klöster
nicht selbst gewählt, sondern von dem Kaiser, dem obersten Schutzherrn, als Schutzvögte aufgestellt waren.*
J. 877.
Karl der Kahle trug die Kaiserkrone nicht lange. Er zog im Sommer dieses Jahrs
nach Italien, und als er erfuhr, daß Karlmann, seines Bruders Sohn, über die Alpen setzte, und ihm eine Schlacht anbieten wollte, nahm er die Flucht, wie gewöhnlich, ward
von dem italienischen Fieber befallen, und starb den 5ten Oktober. Auch Karlmann
zog sich hierauf mit seiner Armee nach Baiern zurück, und gewann bei diesem italienischen Zuge nichts anders, als daß seine Armee eine Krankheit von seltener Art mit
sich zurück brachte, die mit einem heftigen Niesen sich anfieng, und mit einem bald
darauf erfolgenden Tode sich endete.**
Nicht
* In exordio enim hujus discordie quidam remhocus nutu karoli vir admodum clarus in Uttinburensi ecclesia primum vice imperatoris advocatus constituitur, & Gisilfridus apud Campidonam pari modo defensor praeficitur. Idem Ms. loc. cit.
** Febris italica, Tussis, & dolor oculorum, & pestilentia multos graviter vexavit, & extinxit. Hermann. contract. & Annales Fuldenses ad A.
877.
( 247 )
Nicht um viel dauerhafter und länger war die Regierung Ludwigs, mit dem Beina- J. 879.
men des Stammlers, eines Sohns, und Thronfolgers Karl des Kahlen. Auch dieser
starb im Monate April des 879gsten Jahres, und diesem folgte im nächstkommenden
Jahre der tapfere, kluge, und fromme König von Baiern Karlmann, welcher im J. 880 zu J. 880.
Altöttingen an einem Schlagflusse verschied, an einem Orte, zu welchem er eine besondere Neigung trug, wo eine alte königliche Ville war, und wo er sich sehr lange, und
oft aufhielt. Er selbst stiftete an diesem Platze im J. 876 ein benediktiner Kloster zur
Ehre der allerseligsten Jungfrau Maria, das er sammt der heiligen Kapelle dem ersten
Abte Wernolph übergab, und mit reichlichen Einkünften beschenkte. Hier wurde auch
sein Leichnam begraben, wo noch sein Grabstein zu sehen ist. *
Karl877. Bei dieser Sterblichkeit, die mit einem heftigen Niesen sich ankündigte, geschah es, daß
man einander zurief: Helf dir Gott. Welcher Gebrauch sich noch in unsern Tagen bei dem gemeinen christlichen Volke erhält.
* Der wahre Sterbetag des Karlmanns war nicht der 22gste März, sondern der 22gste Tag
des Septembers 880, wie der gelehrte Miräus bei dem Mabillon Annal. Tom. III. pag. 273 aus
einem Diplom des Königs Arnulph,
( 248 )
J. 880. Karlmann hinterließ nur einen Sohn, Arnulph mit Namen, der nachhin Herzog von Kärn-
then wurde, und eben so starb 2 Jahre darauf sein jüngerer Bruder. Da nun der Tod
in kurzer Zeit alle Miterben des Reiches hinweg rückte, und Karl der Einfältige erst
fünf Jahre alt war, so geschah es eine kurze Zeit nach der Thronbesteigung, welche
sich im J. 879 ergab, daß sich die gesammte fränkische Monarchie in einem Oberhaupte, nämlich Karl dem Dicken, wie ehedem in Karl dem Grossen, jedoch mit diesem
auffallenden Unterschiede vereinte, daß sich dessen Schwachheit bei der koloßalischen Grösse des Reichs in eben dem Grade zeigte, wie sich bei derselben die Talente Karls des Grossen entwickelten.
In diesem Jahre kömmt ein Abt von Hohentwiel vor Waldfred, oder Walfrid mit
Namen,* welcher dem daselbstigen benedikti
nulph, seines Sohnes beweiset, wo es heißt: X. Kal. Octobris, die, quo Carolomannus venerande memorie rex, & genitor noster presentem sinivit, vitam, ejus commemoratio fiat. Oettingen, sein Begräbnißort, wird in der kettweinischen Chronik Tom. II. pag. 500. eine Curtis regio
genennt.
* Dessen Namen kömmt bei dem Mabillon Tom. II. pag. 227. ex codice conscriptorum monasterii augiensis vor, wo es heißt: Duelli domnus abbas Walfredus.
( 249 )
tiner Kloster vorstund; das Kloster selbst hatte einen noch ältern Ursprung; jetzt, und J. 880.
schon länger, ist Hohentwiel eine Festung in Schwaben, welche dem neu königlichen
Hause Würtemberg angehört.
§. XXVII.
Karl der Dicke, welcher das Glück hatte, Deutschland, Frankreich, und Italien J. 882.
unter seinem Szepter vereint zu sehen, schaffte der Erwartung seiner untergebenen
Völker kein Genügen; er war sogar nicht im Stande, das Reich gegen die Nordmänner, J. 887.
die heutigen Dänenmärker, zu schützen. Diese hatten bis daher vielen Schrecken, gemacht; man stellte denselben mächtige Heere entgegen, jedoch mit keinem andern
Erfolge, als daß die Feinde zwei hundert, theils mit Gefangenen, theils mit eroberten
Kostbarkeiten beladene Schiffe nach Hause zurück sendeten.** Auch in den folgenden
Jahren waren die kaiserlichen Waffen gegen die Nordmänner nicht glücklicher; die
Feinde brachen so gar in Frankreich ein, und da der schwache Kaiser mit aller seiner
Macht nicht vermochte, dieselben über die Gränzen zu jagen, so schloß er mit denselben einen
äus** Nortmanni de thesauris, & numero captivorum ducentas naves onustas miserunt in patriam, ipsi in loca tuta se continentes. Annales Fuld. lambeciani ad a. 882.
( 250 )
J. 887. äusserst schimpflichen Frieden, welcher darinn bestand, daß er den Feinden jene gan-
ze Gegend über der Seine, welche sich ohnehin wider ihn empört hatte, einräumte,
wovon die Nordmänner sogleich Besitz nahmen; und von dieser neuen Kolonie erhielt das Land den Namen der Normandie.*
In diesem, und nicht erst im J. 902 verließ der heilige Witgar, Bischof zu Augsburg, und zugleich Abt zu Ottenbeuren, wie die gleichzeitigen Schriftsteller, und unter
diesen der berühmte Abt Rhegino meldet,** das Zeitliche. Augsburg so wohl, als Ottenbeuren verloren an Witgar einen sehr würdigen, einsichtvollen, thätigen, und frommen Kirchenprälaten. Der Metropolitan zu Mainz zog, und berief ihn zu den meisten,
und wichtigsten Kirchenversammlungen, als im J. 858 oder 859
zu
* Carolus imperator, cum Nortmannos nequiret expellere, tandem facto foedere concessit eis
regiones, que erant ultra sequanum, quarum incolae contra se rebellabant, quae pars Franciae à Normannis Normandia appellata est. Sigebertus Gemblacensis ad a. 888. Item Rhegino
a. 887 & Abbonis de obsessa à Normannis Lutetia Parisiorum libri duo.
** Ad a. 887 Eodem anno Vuitgarius episcopus de augusta civitate obiit, & Adalbero nobilis
generis, magni que ingenii ac prudentiae vir cathedram ejus obtinui, & ei in episcopatum successit.
( 251 )
zu der Synode nach Mainz, wo nach Auftrag des Pabstes Niklas I die Sache des Bi
J. 887.
schofs Anscharius, die Vereinigung der Bißtümer Hamburg und Bremen belangend, entschieden wurde.* Im J. 868 zu einer andern Synode, wo einige Irrthümer der Griechen
eben so, wie der Lateiner geahndet wurden.** Bei den Kaisern, Ludwig dem Deutschen,
Karl dem Kahlen, Ludwig dem Stammler, und Karl dem Dicken, wie die noch vorfindlichen, und auf dessen Namen unterzeichneten Urkunden*** beweisen, stund er in
der
Wür* Harzheim concil. germ. Tom. II. pag. 243.
** Neutgardt ep. constant. pag. 120.
*** Die Urkunden tragen folgende Unterschriften: Eine Urkunde für das grosse Frauenkloster
zu Zürch vom 16 April 858: Hadibertus subdiaconus ad vicem Witgarii cancellarii recognovi.
In einer Lauresheimischen Urkunde vom 7. Dezember des nämlichen Jahrs heißt es: Waldo
subdiaconus ad vicem Witgarii recognovi. In einer Urkund(e) für das Kloster Niederalteich
vom 20ten des Hornungs im J. 860: Heberhardus Notarius ad vicem Witgarii recognovi. In
einer St. Emeranischen vom Iten May 860: Everhard Notarius ad vicem Witgarii cancellarii. In
einer Salzburgischen vom I. Oktober 860. Heberhardus ad vicem Witgarii recognovi. In einer
Schankungsurkunde Kaiser Karl des Dicken vom J. 877. Luitwar-
( 252 )
J. 887. Würde eines Kanzlers, und Erzkaplans, und Witgar war es auch, welcher im J. 868
mit den Erzbischöfen Hinkmar von Rheims, und Luitbert von Mainz, dann mit den Bischöfen Altfried, Hinkmar und Odo zu Metz in dem Kloster des heiligen Arnulfs als
Mitzeuge bei dem brüderlichen Verein zwischen der kaiserlichen Familie erscheinen
durfte. Der Verfasser des Buchs: Helvetia sancta meldet von einer apostolischen
Reise, die Witgar nach Graubündten* in der Absicht soll unternommen haben, den
halberstorbenen Glauben, und die beinahe erloschene Liebe zu Gott in jenen Gegenden neuerdings zu beleben; weßwegen er sich auch bei einigen helvetischen Schriftstellern, wie es dort heißt, den Beinamen eines Apostels der Helvetier erwarb: wir
lassen diese Nachricht auf ihrem Grunde, oder Ungrunde beruhen; Witgar hat sein
tugendvolles Leben in diesem Jahre beschlossen. Der
Mowardus cancellarius ad vicem Witgarii Archicapellani. Und in einer andern für das Kloster St.
Gallen vom 18ten August 877: Luitwardus cancellarius ad vicem Witgarii arch. &c. Man sehe
Brauns Geschichte der Bischöfe Seite 164. rc.
* Helvetia sancta p. 180, wo Witgar nach vier Jahren sein Leben soll beschlossen haben.
( 253 )
Monat, und Tag seines Hinscheidens sind unbekannt.*
Auf Witgar folgte nach dem obigen Zeugnisse des gleichzeitigen Abtes Rhegino an der Kirche zu Augspurg der Bischof Adalbero, und zu Ottenbeuren der Abt Birtilo. Adalbero, ein Vatersbruder des heiligen Ulrich, nachmaligen Bischofes zu Augspurg, war vor seiner Erhebung zum Bißthume Mönch, und mehrere Jahre Abt in dem
benediktiner Stift Ellwangen. Als Bischof erhielt er auch die Abtei Laurisheim, und bei
dem Kaiser Arnulph stund er in grossen Gnaden, dessen Sohn Ludwig er im J. 889
zu Oetingin taufte, und
21
nach* Der Verfasser des von der gottseligen Milde Silachs gestifteten Ottenbeurens irret sich mit
seinen ältern Wegweisern, wenn er den Sterbetag Witgars auf den XVII Tag des Majens festsetzt. Unsere ältere Hauschronographen wollten in den ältesten Todtenbüchern vom XII Jahrhunderte den Bischof Witgar auf den 17ten Maj entdeckt haben, wo es heißt: XV Kal. Junii
Wito episcopus. Allein dieser Wito war nicht Witgar der Bischof zu Augspurg, sondern Wito
der Bischof zu Chur, welcher im J. 1122 zu Petershausen starb. In dem Zwiefaltischen Todtenbuche heißt es deutlich: XV Kal. Junii Wito episcopus Curiensis. Cfr. Monument. Guelfica
Gerardi Hess. pag. 242.
J. 887.
( 254 )
J. 887. nachmals erzog; weßwegen ihn nachmals Ludwig der König seinen geistlichen Vater,
und Lehrer nannte.* Von dem Abte Birtilo schreibt unser Niklas Ellenbog, er sey der
rechtschaffenste, tugendhafteste, ein Mann von vorzüglichster Demuth, und dem unsträflichsten Lebenswandel, beinebens gegen seine Brüder der liebevolleste Vater,
den alle herzlichst liebten, gewesen.** Ob dieser Abt so gleich im J.887 die Regierung des hiesigen Stiftes angetreten, oder ob die Abtei einige Jahre lang ohne Hirten
verblieb, unterliegt einem nicht
ge* Otingae curte regia ei non multùm post filius nascebatur, quem Hado Mogunciacensis archiepiscopus, & Adalpero Vindelicorum episcopus sacro fonte baptismatis christmantes, nomine avi sui Hludovicum appellarunt. Annalista Fuld. apud Bouquetum Tom. & Scriptorum
rerum Gall. pag. 54. Und in einem Diplom dieses erwachsenen Ludwigs bei Hundius Metrop.
Salisburg. pag. 469 heiß(t) es: Per interventum dilectorum nobis, Adalberonis scilicet, spiritualis patris, & magistri nostri, & Salomonis &c.
** Eligitur ex fratribus monasterii Birtilo vir ingenuus, & nobili genere natus, vir omnifariam integerrimus, & omni virtutum titulo insignis, vir mirae innocentiae, humilitate conspicuus. Is verè
abbas, & pater appellari meruit; paterno enim affectu fratres diligebat, rursum que ab ipsis
diligebatur. Nicol. Ellenbog. Chron. Ottob. Ms. fol. 10.
( 255 )
geringen Zweifel. Wäre das Erstere, so müßte Birtilo 54 Jahre regiert haben, welches J. 887.
kaum zu glauben ist, und unsere Alten räumen seiner Regierung nur 41 Jahre ein;
wahrscheinlicher bleibt also das Letztere, besonders, wenn man sich den verwirrten
Zustand des Reiches, worinn sich dasselbe damals befand, und die Habsucht der
damaligen Zeitgenossen hinzu denkt, welche nach den Abteigütern strebten, und
nicht selten unter der Begünstigung der damaligen Regenten zum Besitz derselben
gelangten. Man kann also mit dem gelehrten Ellenbog annehmen, daß der bemeldte
Abt um das Jahr 902 an die Regierung kam.
§. XXVIII.
Zu der eben bemeldten Zerrüttung des Reiches trugen das Meiste bei einerseits J. 888.
bei einerseits die Schwäche des unthätigen Kaisers, die ein allgemeines Mißvergnügen erregte, andrerseits Arnulph der hinterlassene Sohn des baierischen Königs Karlmann, und damaliger Herzog in Kärnthen, der sich wider den Kaiser aufwiegeln ließ.
Den Herzog kostete es gar nicht viel, das Reich an sich zu bringen. Auf der Reichsversammlung zu Frankfurt fielen alle Grosse des Reichs einmüthig von Karl dem Dicken
ab, und ernannten den Arnulph zu ihrem Könige. Karl. der sich von allen verlassen
sah, und nur noch bei Luitpert, dem Erz12*
bisch-
( 256 )
J. 888. schofe zu Mainz, seinen Lebensunterhalt stand*, kam am Ende dahin, daß er, des
Reiches entsetzt, ein Pensionair des Arnulphs in Schwaben ward, welcher ihm zur
Lebensnahrung einige Güter in diesen Gegenden Alemanniens anwies** Eine große
Demüthigung für die Familie Karl des Grossen, die schon in dem vierten Gliede Elend,
Verachtung, und Noth erfuhr. Doch Karl überlebte sein Elend nicht lange. Denn, als er
sich einige Monate zu Neidingen aufhielt, einem Orte in dem Berchtoldesbarer Gau,
wo die Fürsten von Fürstenberg nachmals ihre Grabstätte sich wählten, und dort der
Frömmigkeit und Andacht sich wiedmete, ward er von einer tödtlichen Krankheit befallen, woran er den 13ten Jäner verstarb. Seinen Leichnam führte man nach Reichenau,
wo derselbe neben dem Muttergottesaltar begraben wurde, *** Der Bischof von Novara,
* Karolus cum se cunctis omnino ministris, etiam & servis suis deferi, & a solo Luitperto Mogontiense archiepiscopo adhuc vidisset sustentari, supplex jam Arnolfo munera misit. Hem.
Contract. As. A. 887.
** Concessit autem Arnolfus rex non nullos fiscos in Alemannia, unde ei alimenta praeberentur. Rhegino ad A. 887.
*** Karolus imperio jam privatus, deo devote serviens
( 257 )
ra, ein leiblicher Bruder des Liutward Bischofes zu Verzell, welcher zur Empörung wider J. 888.
den Kaiser vielen Anlaß gab, stiftete zu Reichenau, dem er seine Erziehung verdankte, zum Andenken des verewigten Karls einen immerwährenden Jahrtag;* auch wurde
spater dessen Grabstätte mit der unten bemerkten Grabschrift beehrt.**
Unter dessen Thronfolger wurde das Reich sehr zerstückelt, und es entstanden mehrer Königlein Italiens. So warf sich Berengar, ein Sohn Eberhards zu einem
Könige Italiens auf; Rudolph aus dem guelfischen Stamme riß das Königreich Burgund
an sich, welches erst neun Jahre vorher enstanden war; Ludwig, ein Sohn des Boso,
behielt für sich das belgische Gallien, und die Provence, Odo das Königreich Aquitanien, und auch Ramnolf maßte sich des königlichen Titels an. ***
Inviens in villa Alaman(n)iae Nidinga infirmatus - - Idus Januarii vita mortali decessit - - Augiamque delatus juxta altare S. Mariae sepultus est. Herm. contract. ad. a. 888.
* Mabill. Annal. Tom. III. pag. 264.
** - - Pannonas, & Cimbros diverso Marte subegit
Carolus a crasso corpore nomen habens.
Sed bene, quas juvenis regni tractavit habenas,
His iterum senior dispoliatus abit. Mabill. l. cit.
*** Hermann. contract. ad. A. 888.
( 258 )
J. 892.
Indeß erholte sich doch Deutschland unter dem Arnulf von der bisherigen Furcht
vor den Nordmännern, und den Mähren, welche letztere damals der mächtige Zwentibold anführte. Arnulf stellte diesem Heersführer* drei Kriegsheere entgegen, und
verheerte einen Monat lang ganz Mahren; begieng aber dabei einen sehr grossen
politischen Fehler, dessen höchst schlimme, und schädliche Folgen gar nicht zu berechnen sind, indem er die Hunnen an sich lockte, und sich derselben in dem Feldzuge gegen den Zwentibold bediente. Schon Karl der grosse hatte viele Mühe, diese
wilden Gäste, welche Thaßilo, der Herzog von Baiern das erste Mal aufführte, über
die deutschen Gränzen zurück zu jagen; jetzt, da Karl der Grosse nicht mehr am Reiche, und das Reich selbst durch Theilungen sehr geschwächt war, trieben sie ein halbes
Jahrhundert lang, wie man bald hören wird, ihren Unfug so weit, daß Deutschland,
und besonders Schwaben darüber auf alles erlittene Elend der Vorzeiten vergaß. Alle
gleichzeitige Schriftsteller sind darüber sehr böse zu sprechen.** Sie
selbst
* Arnolfus rex - cum tribes exerctibus, Ungaricis etiam anxiliatoribus, nuper illas in partes de
Aquilone aduentantibus, per continuum mensem Marahensem devastat regionem. Rhegino
ad A. 892.
** Anno domincae incarnationis DCCCLXXXIX
gens
( 259 )
selbst nannten sich Madscharn. Arnulf wurde erst im J. 896 von dem Pabste Formosus J. 895.
zu Rom als Kaiser gekrönt.
§. XXIX.
Um diese Zeit mag zu Augspurg jene erste, und älteste Synode gehalten worden
seyn, welche sich in den ältesten Urkunden noch vorfindet, und woraus sich erkennen läßt, welche Kirchenordnung in dem Bißthume Augspurg am Ende des IX, und
zum Anfange des Xten Jahrhunderts bestand.
Jedes Pfarrhaus, welches nahe an der Kirche zu stehen hatte, zählte neben einigen Zehenden seine liegenden Gründe, welche zwölf Jauchert in sich faßten,* hatte
einen Weinberg, und etliche Leibeigene. Der Pfarrdiener,
gens Hungarorum ferocissima, & omni bellua crudelior, retro antè saeculis ideo inaudita, quia
nec nominata, a Scythiis regnis, & paludibus, quas Tanais sua refusione in immensum porrigit, egressa est. Rhegino ad A. cit.
** Inquirendum est, si ecclesia sit dotata de integro Manso, vinea, mancipiis. Cap. I. Si habeat
mansum habentem Bunvar XII (i.e. Jugera. du Cange Gloss. voce. Mansus) praeter coemeterium, & cortem, ubi ecclesia, & domus ejus continetur. – Quot accolas, unde decimam accipiat? Puncta Visitationis II & III Steiner Synod. Dioeces. August. Tom.- I. Mindelhemii. 1761.
( 260 )
J. 896. ner, oder Mesner, mußte ein Kleriker seyn, der bei der Messe die Epistel las, oder sang,
und beinebens die Schule hielt.* „Dem Ortspfarrer war geboten, das Sakrament des
Altars, das wahrhaft der Leib, und das Blut des Herrn ist, mit der höchsten Ehrerbiethigkeit zu behandeln, die heilige Oelung den Kranken nach dem Gebothe des Apostels
zu ertheilen, alle Sonntage das Wasser zu weihen, die Kirchenparamente reinlichst zu
erhalten,die sogenannten Eulogien zu segnen, und unter das Volk zu vertheilen,** in
aller Frühe die Metten***, und
un-“
* Si habeat clericum, qui possit tenere scolam, aut legere epistolam, aut canere, prout necessarium sibi videtur. Punct. XI. visitationis I. cit.
** Die Eulogien waren damals ausgeschnittene Brodtheile in der Forme, wie unsere Hostien,
von dem Ortspfarrer durch öffentliche Gebethe gesegnet, die man den Pfarrgenossen zum
Zeichen der christlichen Einheit in der Kirche austheilte, und mit nach Hause gab. Bei der Erhebung des heiligen Othmar, wovon oben, fand man derer Mehrere auf dessen Brust, und in
dem Sarge. Cfr. §. 28. Item Mabill. Annal. ad. A. 864. Item Cabassutius de Eulogiis.
*** In allen Pfarrkirchen wurde damals Chor gehalten, die sogenannte Metten hielt man sehr
fruhe; daher jetzt noch in einigen Pfarrkirchen, das Geläut, um 1- 2- oder
3 Uhr
( 261 )
„unter Tags die übrigen Kirchentagszeiten zu singen, die vierzig Homelien des heiligen J. 896.
Pabstes Gregor des grossen fleissig zu lesen, die Fremden, Kranken, Schwachen,
Waisen zu besorgen, zu Tische zu laden, und zu beherbergen, und von den Zehenden nach der ältesten Kirchenordnung vier Theile zu machen. Am Altar diente dem
Priester der angestellte Kleriker mit Darbietung der nothwendigen Opfersachen, und
das gesammte Pfarrvolke, nicht wie jetzt, ein ausschweifiger Bub, antwortete dem
Opferpriester. Der Festtage, oder gebotenen Feiertage waren schon damals allbereits
die nämlichen, die man noch jetzt feiert; nur kommen die Festtage der heiligen Fabian,
und Sebastian, Joseph, Anna, Magdalena, Lorenz, Martin, Katharina, Marienempfängniß, und Niklas noch nicht vor; auch scheinen alle Aposteltage auf jenen der heiligen
Peter und Paul, wie es schon von Alters her üblich war, verlegt gewesen zu seyn.*
Für die
Ver-„
3 Uhr des Morgens. Auch die sogenannte Prim, Terz, Sext, und Non mußten nach dem Verhältnisse der Fest- oder Arbeitstage gebethet, oder gesungen werden.
* Festum S. Joannis Bapt. duodecim apostolorum, maxime tamen SS. Petri & Pauli, qui
Europa(m)
( 262 )
J. 896. „Verstorbenen war neben den jetzt noch gewöhnlichen Opfertagen des Befängnis-
ses, der Siebenten, Dreisigsten, und des Jahrtages auch noch der dritte Tag nach
dem Hinscheiden zu einem Seelengottesdienste bestimmt; ohne besondere Erlaubniß durfte niemand in die Kirche begraben werden, auch die heilige Taufe, mit Ausnahme des Nothfalles, theilte man damals durch eine dreimalige Eintauchung nur einmal
im Jahre, nämlich am heiligen Charsamstage mit,(“) und erst unter dem heiligen Bischofe Ulrich ward auch der heilige Pfingstsamstag dazu bestimmt.* Jene Synode
enthält noch mehrere Verordnungen; ich zog nur diejenigen vorzüglich aus, welche
zur alten Geschichte dienlich sind und dieselbe beleuchten.
In eben diesem Jahre wüthete eine so grosse Hungersnoth, daß unzählige Menschen an Mangel der Nahrung starben, und selbst die Christen einander aus Hunger
aufzehrten; auch in Baiern rieb dieses Uebel viele Menschen auf.**
Am
pam sua praedicatione illuminarunt. Capitul. VIII. So war es auch unter dem heiligen Bonifatz
im J. 745 Cfr. Mansi. Tom. XII col. 86.
* Steiner synodi dioecesis august. Tom. I. a. pag. 2. usque 33.
** Tanta fames hoc anno, facta ut innumeri inedia perirent, hominesque christiani non nulli
se in
( 263 )
Am Ende dieses Jahrhunderts (das Jahr läßt sich nicht bestimmt angeben) ent- J. 897.
stand das adelige Frauenstift zu Buchau am Feedersee. Eine Gräfinn Adelinda, die
Gemahlinn Ato, oder Otto des Grafen im Erchgau, erbauete dasselbe zu Ehren der heiligen Martyrer Kornel, und Zyprian; und ihre Tochter gleiches Namens war daselbst
die erste Abtissinn.*
§. XXX.
Mit dem bereits ersterbenden IXten Jahrhunderte starb auch zu Regenspurg, wo J. 900.
er sich gerne, und öfter aufhielt, Arnulf der Kaiser. Anstatt Seiner wurde dessen natürlicher Sohn, der siebenjährige Ludwig, deßwegen das Kind genannt, zu Forchheim
zum Könige gewählt. Die Vormundschaft über den jungen König wurde dem Erzbischofe zu Mainz Hatto – die Erziehung aber, und der Unterricht desselben dem berühmten Adalbero, Bischof zu Augsburg aufgetragem.** Während der
Minvicem comederent - -. Magna fames in Bojaria multos consumpsit. Herm. contract. ad. a. 896
& 897.
* Mabill. annal. Tom. III. pag. 310. Hermannus contract. ad. a. 902.
** J. Ch. Gatterer de Ludovico IV rege Germaniae impubere. Khamm Hierarch. August. de
Adalberone.
( 264 )
J. 901. Minderjährigkeit des jungen Königs gab es manche Unruhen im Reiche, bei welchen
die Stände des Reichs manche Gerechtsame sich eigen machten, welche zwar in der
Hauptsache, und in der Hauptverfassung des Reiches nichts änderten, aber doch zur
nachmaligen Landeshoheit der Stände schon jetzt einigermassen von Ferne den Weg
bahnten. Was aber alle Jahre der Regierung des Ludwigs beunruhigte, und zuletzt auch
dessen Tod beschleunigte, war die rasende Wuth der Hunnen, die schon im ersten
Regierungsjahre Italien überfielen, einen grossen Theil des Landes verheerten, und
an einem Tage zwanzig tausend Italiener tödteten.* Von da zogen sie sich nach Baiern, wo sich ihnen der Markgraf Luitpard, oder Luitpold von Oesterreich in Weg stellte, und in einem Tage mit einer kleinen Mannschaft zwölf hundert der Feinde erlegte.** Doch diese Schlappen achteten
die
* Ungarii, hostes novi, Italiam magna ex parte vastauerunt, & conserto praelio victores viginti
millia ex Italis una die peremerunt. Hermannus contract. ad. a. 900
** Luitpardus Marchio quibusdam copiis Ungariorum cum paucis Noricorum congressus, uno
tantùm ex suis amisso, 1200 peremit. Idem ad a. 900. Dieser Luitpard, oder Luitpold war ein
baierischer, und kein österreichischer Markgraf
( 265 )
die kühntollen Feinde nicht; im folgenden Jahre drangen sie in Mahren ein, und obgleich J. 901
das Kriegsglück auch diesesmal ihren zerstörenden Absichten nicht günstig war, so
liessen sie sich doch in ihrem Zerstörungsentschlusse nicht irre machen, sondern benutzten bloß ihren Rückzug zur Sammlung mehrerer Streitkräfte, und kamen nach einigen Jahren mit verstärkter Macht wieder zum Vorschein.
Es war das neun hundert siebente Jahr, als sich die Hunnen wiederum sehen lies- J. 907.
sen. Sie fielen, wie Rasende, in Baiern ein, zerstörten das baierische Lager, verheerten die Kirchengebäude, würgten, und mordeten auf dem Schlachtfelde, das sie als
Sieger behaupteten, und, um mehr Schrecken, und Furcht zu verbreiten, tranken sie
selbst das Blut der erschlagenen Feinde.* Luitpold, oder Leopold der Marggraf blieb
auf dem Schlachtfelde. Doch zogen sich die Feinde für dieses Mal
nicht
graf. Oesterreich war damals kein eigener Staat, sondern man hieß damals den östlichen Theil
Baierns so, den dieser aufgestellte Marggraf gegen die hunnischen Einfälle sichern sollte.
* Bojariorum etiam fines ad A. 907. occupant, castra diruunt, ecclesias consumunt, populos
jugulant, & ut magis magisque timeantur, intersectorum sese sanguine potant. Luitprandus L.
I. cap. 2 Otto. Frising. L. VI Cap. 15.
( 266 )
J. 908. nicht über den Lech; obgleich Schwaben wegen eines nahe Ueberganges in Furcht,
und Besorgniß schwebte, welches schon an sich trauerig genug war.* Sie giengen
nach Sachsen und Thüringen, wo sie ihre Verheerungen fortsetzen.
§. XXXI.
Die kurze Zwischenzeit der Ruhe, die länger nicht, als ein Jahr andauerte, benutzte der fromme Bischof Adalbero von Augsburg, mit dem Bischofe Meginbert von
Sitten eine Reise nach St. Gallen zu machen. Schon im J. 893 hatte der Ruf von Wunderzeichen, welche bei der Grabstätte des heiligen Abts Gall geschahen, und die wunderschöne Ordnung der St. gallischen Klostergemeinde es bei diesem gottseligen
Hirten dahin gebracht, daß er voll der Verwunderung sagte: „ Ich suchte da nur einen
Heiligen, und zwar einen erstorbenen; ich fand aber daselbst sehr viele der heiligsten
Brüder, und zwar alle am Leben. Nur wünsche ich, da ich selbst kein Mönch seyn
kann, mit denselben verbrüdert zu werden, welches auch geschah.“**
Jetzt
* Ipse metus calamitatus adfert calamitatem. Cicero orat. pro lege Manilia.
** Quid alii sentiant, nescio; ego vero, ut sincere expromam, quod in animo est: unum illic
Sanctum,
( 267 )
Jetzt wollte Adalbero vor seinem Tode des vorigen Vergnügens noch einmal geniessen J. 908.
versah sich mit kostbaren Geschenken, kam mit seinem Reisegefährten den 15ten
Oktober am Vorabende des heiligen Gallus dort an, und begab sich am folgenden
Tage fruhe Morgens an die Grabstätte des heiligen Abtes, wo er, als Verehrung, einen
aus Onychstein verfertigten, und mit Gold und Edelsteinen besetzten Kelch sammt
einer goldenen, und eben so umsetzten Paten, wie auch ein goldenes mit Edelsteinen geziertes Kreutz sammt vielen aus Goldstoff bearbeiteten Kirchenparamenten
zurück ließ. Hiezu kam noch eine ungeheure Menge von Kirchenwachs, und eine wundergrosse Glocke, die er giessen, und aufhängen ließ. Auch der Kirche des heiligen
Abtes Othmar, und jener des heiligen Peter ward mit Schankungen von einem sehr
hohen Werthe gedacht.* Die
vertum, & hunc defunctum quaerebam; at vivos plurimos sanctissimos ibidem fratres inveni. Porro
doctrina, & disciplina non impar in eorum actibus ubique elucet. Unum opto, ut quandoque
frater eorum conscriptus, quando monachum jam esse non licet, quantocius fieri merear, quod
brevi post exsecutus est. Die eigenen Worte des Bischofes Adalbero bei dem jüngern Ekkehard von St. Gallen. Mabill Annal. Tom. III pag. 291.
* Bolandistae Tom. IV Octobrios de B.B. Nidgario
&
( 268 )
J. 908. versammelte Klostergemeinde wußte kaum, wie sie eine so ausnehmende Freigebigkeit
nach Würde vergelten sollte. Man beschloß sogleich einmüthig, ein solches jährliches
Andenken dem Bischofe Adalbero, und dessen Gefährten Meginbert für immerwährende Zeiten zu stiften, des gleichen man selbst einem jeweiligen entweder noch lebenden, oder verstorbenen Abte zu St. Gallen bezeugte. Hiemit waren beide Bischöfe
höchstens vergnügt, und nahmen ihre Rückreise nach Hause.
In eben dem Jahre starb Hupald, der Vater des heiligen Ulrich, nachmaligen
Bischofes zu Augspurg.* Der junge Ulrich, zu Augspurg im J. 890 gebohren, zählte
damals das achtzehnte Jahr seines Alters.
J. 909.
Ada(l)bero blieb nicht lange am Leben, nach dem er von St. Gallen an seine
Kirche zurück gekehrt war.Er starb am 28ten April
des
& Adelberone. pag. 1053 woraus die ganze Erzählung, wie sie mit Urkunden bestättiget wird,
entlehnt ist.
* Dessen Sterbetag war nach Ausweis unsers ältesten Todtenbuches der 16te Tag des Julius, wo es heißt: XVII Kal. August. Hupoldus pater S. Uodalrici. Eben so heißt es von seiner
Gemahlinn: XI Kal. Aprilis Dietpiro mater S. Uodalrici. Necrol. Ms.
( 269 )
des laufenden Jahres* nachdem er dem Bißthume zu Augspurg zwei und zwanzig Jah- J. 910.
re mit großen Beispielen der Tugend, und Heiligkeit vorgestanden, und sich auch nach
seinem Tode die Verehrung der augspurgischen Kirche erworben hatte. Ludwig, das
Kind, deßen Erzieher er war, that während seiner Minderjährigkeit nichts ohne den
Adalbero** und gleichwie er dem Stifte St. Gallen, so war er auch der Abtei Lauresheim, die er neben dem Bißthume verwaltete, höchstens geneigt, indem er dieselbe
nicht nur mit bedeutenden Besitzungen, sondern auch mit einer kleinen Kirche beschenkte, wo er die Reliquien der seligsten Jungfrau Maria, der heilgen Martyrinn
Afra, und des heiligen Abtes Mang hinterlegt hatte.*** Dessen Nachfolger am Bißthume war Hiltin.
22
Noch
* Adalbero venerabilis & famosus Augustae vindelicae episcopus obiit, post quem Hiltine annis XIII praesuit. Herm. contract. ad A. 910.
** Anonymus scriptor vitae S. Udalrici de hoc ita scribit: Adalberonem multa tunc temporis
sapientia repletum, musicaque arte pre ceteris preditum, gubernaculaque regni pene omnia
cum rege disponentem agnoverunt Boland. Tom. IV Octobris pag. 1052.
*** Ecclesiolam infra ipsum monasterium sitam, in qua reliquias sancte Dei genitricis Marie, &
S. Afre beatissime Mar(t)yris Christi, & S. Magni eximii
( 270 )
Noch in diesem Jahre ergossen sich die wilden Hunnen, wie ein schäumend
reißender Waldstrom über Baiern, und Schwaben. Ihre Raub- Mord- und Brandlust
beängstigte alle Gegenden; allerorten stunden die Gebäude in Flammen, die Menschen im Schrecken. Zwar sammelte Ludwig der König ein mächtiges Kriegsheer, und
stellte dasselbe auf dem so genannten Lechfelde gegen den Feind* auf, wo es zu
einem entscheidenden blutigen Treffen kam; aber das Waffenglück entschied für die
Feinde, und nun konnte ihre Wuth nichts mehr zurückhalten. Alles geschah, was sich
J. 911. von einem wilden, rohen barbarischen und ungesitteten Volke erwarten, und fürchten
ließ. Das schöne Stift Kempten sammt dem anliegenden Orte gleiches Namens ward
rein ausgeplündert, und eine rauchende Brandstätte.** Wie es dem Nachbarn Ukalegon, dem Ottenbeurischen Stifte, damales ergangen, melden die Urkunden nicht;
vermuthen läßt es
sich
J. 910.
imii consessoris christi reconditas habeo. Diploma Adalberonis apud Boland. I. cit. pag. 1051.
* A. 909 Hungari Alemanniam ingressi sunt. A. 910 Franci in confinio Bavariae, & Franciae
Hungaris congressi miserabiliter aut victi, aut fugati sunt. Rhegino. Herm. Contract. von Stetten augspurgische Geschichte. pag. 37.
** Beschreibung der tausentjährigen Jubelfeier. Kempten 1777 Seite 13.
( 271 )
sich aber allerdings, daß man bei einer so nahen Gefahr nicht schadlos entkam. Selbst J. 911.
auf den minderjährigen König Ludwig machten die auf dem Lechfelde erlittene Niederlage, und die unmenschliche Behandlung der untergebenen Völker einen so starken,
und mächtigen Eindruck, daß er aus Schwermuth, und Gramm in eine tödtliche Krankheit verfiel, woran er in diesem Jahre verstarb.*
Mit dem Könige Ludwig erlosch in Deutschland der karolingische Stamme, welcher sich in Frankreich noch einige Zeit lang erhielt.
U(e)brigens hatte sich während dieses Zeitraumes Manches in der alten Sitte,
und Verfassung geändert, und auch Manches erhalten. Das gesammte Volk behielt
noch immer einen gewissen Einfluß bei den öffentlichen Angelegenheiten, welche
zweimal im Jahre, nämlich zur Frühlings- und Herbstzeit abgewandelt wurden. Keinem
freien Manne war der Zugang zu den allgemeinen Reichsversammlungen gesperrt,
nur waren die geistlichen, und weltlichen Grossen des Reiches von der übrigen Volksmenge abgesondert. Alles, was die Nation angieng, wurde für das ganze Jahr entschieden. Mann hätte glauben sollen, die bereits immer22*
wäh* Ludovicus rex adolescens moritur, & Ratisbonae sepelitur. Herm. contract. ad. A. 911.
( 272 )
J. 911. währenden Kriege Karl des Grossen, und seiner Söhne, und Thronfolger hätten den
kriegerischen Geist der Nation um vieles ermüden, und schwächen sollen, und es gab
auch nicht wenige, welche des Krieges überdrüssig in den vielen Klöstern, welche in
diesem Jahrhunderte, und während dieser Epoche entstanden, Einsamkeit, Ruhe,
und Sicherheit suchten; im ganzen jedoch verlor sich bei der Nation am Kriegsgeiste,
wie an der alten Landsitte, nur Weniges. Der Jude hatte den meisten Theil des Kommerzes in seinen Händen, und der Schwabe blieb, wie überhaupt der Deutsche, ein
leidenschaftlicher Krieger, so bald ein Aufgeboth geschah; und wenn er der Ruhe
genoß, ein leidenschaftlichen Liebhaber der freien Jagd.
Eine besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zeitraume die erste Bildung der deutschen Sprache, die man nun auch schreiben lernte. Ottfried, ein Mönch
von Weissenburg, und Schüler des gelehrten Rhaban Maurus that sich um die Mitte
des IX Jahrhunderts hervor, und machte dieselbe durch eine Uebersetzung der Evangelien auch zu einer Büchersprache. Beinebens bestanden so wohl an den Kathedralkirchen, als besonders in den Klöstern öffentliche Schulen, welche zum Jugendunterrichte bestimmt waren: diese hatten aber doch unter den Nachfolgern Karl des
Gros-
( 273 )
Grossen wegen der öffentlichen Unruhen zwischen dessen Söhnen Manches verloren; J. 911.
besonders aber schadeten die Einfälle der Hunnen den Lehranstalten sehr viel, die
ohne öffentliche Sicherheit, und Ruhe nicht lange bestehen können.
Zwar schon unter Ludwig dem Frommen, und dessen Nachfolgern am Reiche
gab es mehrere gewalthätige Anfälle, Fehden, und Räubereien, die man als traurige
Vorspiele des nachher entstandenen Faustrechtes betrachten kann; weßwegen die
Ost- und Westfränkischen Könige diesem Unfuge abzuhelfen zusammen traten, wie
es bei dem Koblenzer Verein vom J. 860 geschah; aber mit allem dem war noch wenig geholfen; und jetzt besonders in den Zeiten der Hunnen nahm dieses Uebel so
zu, daß dasselbe noch ganze Jahrhunderte in den Eingeweiden von Deutschland
wüthete. Die ordentliche Rechtspflege, welche noch, wie vorhin, meistens durch die
Gaugrafen, und in schweren Fällen, durch die besonders in die Provinzen abgeordneten königlichen Beamten (Missos Dominicos) verwaltet wurde, gleichwie die alten
gelindern Strafgesetze wollten nicht mehr erklecken; die Letzern wurden also geschärfet, und einige Verbrechen, was vorher nicht war, mit der Lebensstrafe belegt, wie
zum Beispiele der Strassenraub. So sah es beiläufig in den ersten Jahren des Xten
Jahrhunderts aus, das wir nun fortsetzen.
Zweiter Zeitraum
oder Epoche
vo n Lud wig dem Kinde.
oder von der Erlöschung
des karolingischen Stammes
in Deutschland
im J. 911.
bis auf
Kaiser He inrich den z we iten
den Heiligen genannt, im J. 1022.
( 274 )
Zweiter Zeitraum
oder Epoche
von Ludwig dem Kinde.
oder von der Erlöschung des karolingischen Stammes
in Deutschland im J. 911.
bis auf
Kaiser Heinrich den zweiten
den Heiligen genannt, im J. 1022.
§. I.
J. 921.
ach der Erlöschung des karolingischen Hauses war es freilich von Deutschland
abgehangen, sich in einen Freistaat umzuwandeln; allein die Furcht vor den mächtigen Hunnen machte es zur Nothwendigkeit, der Nation neuerdings ein gemeinschäftliches Oberhaupt zu geben. Die Stimmung, und der Wunsch des gesammten Volkes
lautete auf Otto den Erlauchten Herzog von Sachsen, dem an allen grossen Eigenschaften eines guten Regenten nichts mangelte: allein Otto fühlte die schwere Last
seiner erlebten Jahre zu sehr, verbat sich die
an( 275 )
angebotene Reichskrone, und empfahl anstatt Seiner Konrad, den Herzog der Franken, welcher auch in diesem Jahre, als König, gesalbet wurde. *
Schwaben hatte damals einen Herzog Burkhard mit Namen, welcher, ohne die Einkünfte, oder die Gerechtsame der ehmaligen schwäbischen Herzoge zu haben, nur einzig
bestimmt war, das alemannische Volk, gleich einem jeden andern Feldherrn, wider
den Feind anzuführen.** Ein gewisser Erchanger, von welchem weiter unten, war
wider den Herzog, man weiß nicht, aus welcher Ursache, aufgebracht; als nun
Burkhard in der Versammlung der Alemannier sprach, entstund plötzlich ein Lärm,
unter welchem Burkhard getödtet
wur* Post Ludovicum, deficiente nostris in partibus regio stemmate, Cuonradus, filius Cuonradi
(Frankoniae comitis, & filii Glismodae, filiae imperatoris Arnulphi) rex electus, & unctus regnavit annis VII. Herm. contract. Ad A. 811.
** Es gab um diese Zeit mehrere Herzoge unter diesem Namen. Burkhard, der Herzog von
Thüringen, blieb im J. 908 in der Schlacht mit den Hunnen; Burkhard, der Heersführer der
Schwaben, von welchem hier die Rede ist, wurde in der Schwabenversammlung ermordet:
bald wird ein anderer Burkhard auftreten, welcher das Herzogthum in Schwaben wiederum
herstellte.
J. 912.
( 276 )
J. 912. wurde; worauf Erchanger die Oberbefehlhabersstelle mit Gewalt, und Ungestümme
an sich riß.* Es ereignete sich auch für den neuen alemannischen Feldherrn eine
Gelegenheit, die fruher nicht eintreffen konnte, seine Kriegserfahrenheit an Tag zu
legen. Die Hunnen giengen wieder auf Baiern loß. Allein schnell vereinten sich die Baier,
J. 913. und Schwaben, lieferten demselben am Innflusse ein Treffen, wobei die Feinde zwar
eine grosse Niederlage erlitten, jedoch nicht so geschwächt, und gedemüthiget worden
sind, daß sie im folgenden Jahre nicht wieder auftraten, und nach ihrer wilden Gewohnheit neuerdings Schwaben durchstreiften, und verheerten **. Nämlich die ungewöhnliche Art, Kriege zu führen, welche den Deutschen sehr fremd, und unbekannt war,
verschafte den Hunnen viele Vortheile. Bald
grif* Burchardus dux Alemanniae in conventu suo, orto tumultu, occisus est, pro quo Erchanger
ducatum invasit. Herm. contract. Ad A. 911. Der jüngere Ekkehard von St. Gallen nennt den
Erchanger, und dessen Mithelfer den Grafen Berthold nur königliche Kammerbothen, die sie
auch waren. De casibus S. Galli cap. I.
** Ungarii item Bojariam petentes, congregatis Boioariorum, & Alemannorum copiis, juxta fluvium Ine congressi magna strage profligantur. Herm. ad. A. 912. Item Ungari egressi Alemanniam vastant. Idem ad A. 914.
( 277 )
griffen sie an, bald flohen sie, und kehrten wieder um, da es der Feind am allerwenigsten J. 913.
vermuthete, und plötzlich, da man sich sicher glaubte, brachen sie ganz unerwartet
von einer andern Seite wiederum aus. Eine desto gefährlichere Art zu kämpfen, sagt
Rhegino, je ungewöhnlicher sie bei anderen Völkern war. Indeß kam die neue Kriegsart den Feinden sehr wohl; sie rafften allerorten eine ungeheure Beute zusammen, und
jede solche Eroberung entflammte ihre Raubbegierde, zu einer noch fettern Beute.
Sie machten daher im J. 916 einen neuen Ausfall, der in seinen Folgen eben so schlimm, J. 916.
oder noch schlimmer, als alle vorhergehenden, war. Neben andern unzähligen Uebeln,
welche die Wuth eines barbarischen Volkes mit sich führt, verheerten die Feinde mit
Feuer, und Schwert ganz Schwaben. Hiemit noch nicht vergnügt drangen sie bis Basel vor, und zerstörten die Stadt. Von Basel fielen sie in das Elsaß ein, welches sie
eben so, wie Schwaben, verheerten, und dann zogen sie sich nach Lothringen, wo
sie unauslöschliche Merkmale ihrer Wildheit zurückliessen.*
Um
* Ungarii iterum egressi inter alia totam pene Alemanniam igne & gladio miserabiliter vastant.
Herm. contract. Ad. A. 916. Ungarii pervasa, ut ceperant, Alemannia, Basileam urbem destruunt,
in-
( 278 )
J. 916.
Um diese Zeit setzte der junge Ulrich, Graf von Kiburg, zu St. Gallen, wohin er
vermuthlich sogleich nach dem Tode seines gottseligen Onkels, des augspurgischen
Bischofes Adalbero, seines ersten Erziehers und Lehrers gekommen seyn mag, seine
Studien unter dem St. gallischen Mönche Waningus fort. Man setzte dem jungen Heiligen nicht wenig zu, die Welt zu verlassen, und in dem Kloster lebenslänglig sein
Heil zu suchen. Der junge Graf bath sich aber Bedenkzeit aus, und lehnte so jeden
Vortrag, und jedes Anerbieten von dieser Art von sich ab. Eben damals lebte unweit
von St. Gallen eine heilige Jungfrau Wiborada, die sich in eine Zelle verschliessen
ließ, und, wie der Ruf von ihr meldete, mit der Gabe der Weissagung leuchtete. Diese
fragte der junge Heilige über seine künftige Berufsbestimmung, und nach einem dreitägigen Gebethe antwortete jene: “Zweifele nicht länger, mein Sohn! Nicht hier, sondern in einer östlichen Gegend, wo ein Fluß (der Lech) zwei Provinzen von einander
trennt, wirst du geistlicher Vater seyn, und Bischof werden. Jedoch von den Heiden,
und falschen Christen wirst du so viele Bedrückungen, und Beängstigungen zu
lei-“
indeque, vastata Alfatia, Lotharii regnum, multa mala facientes, invadunt. Idem ad a. 917.
Item Rheginonis continuator.
( 279 )
„leiden haben, als keiner deiner Vorfahren jemals erlitten hat; wonach die erwünschte J. 916.
heitere Ruhe sich einfinden wird.“ So Wiborada.* Der Erfolg bewies die Wahrheit der
Weissagung.
§. II.
Vom Jahre 759 an bis jetzt wurde Schwaben durch königliche Kammerbothen,
wie Ekkehard der Mönch von St. Gallen die Ersten derselben, nämlich den Warin, und
Ruthard nennt**, verwaltet, und das erbliche Herzogthum von Schwaben pflanzte sich
nicht mehr fort. Jetzt bekam die Sache eine andere Wendung. Erchanger, welcher die
Stelle des schwäbischen Heersführers Burkhards mit Gewalt an sich gerissen hatte,
und sein Bruder, der Graf Berthold empörten sich wider den König Konrad, welcher
sie
über* Non ulterius, inquit, fili, animus tibi hac de re fluctuet. Non hic, sed in orientali parte, ubi
quidam fluvius duas dirimit provi(n)cias, pater, spiritualis futurus es, atque episcopali honore
donandus; sed multis pressuris & angustiis a paganis, & falsis christianis exercitandus, quales nullus decessorum tuorum unquam passus sit, quibus demum optata succedet serenitas.
Mabill. Tom. III Annal. pag. 355.
** Ekkehardus de casibus S. Galli Cap. I. und Walafrid schreibt von denselben in vita S. Othmari: Tunc temporis totius Alamanniae curam administrabant.
( 280 )
J. 918. überwältigte, und beide enthaupten ließ. Nun war Schwaben ohne einen eigenen
Heersführer, und zwar zu einer Zeit, wo das Land selbst den Einfällen der hunnischen
Horden ganz offen stund. Dieß bewog Konrad den I dem so sehr befährdeten Alemannien eigene Herzoge zu geben, und nun wurde Burkhard, der mächtigste unter den
schwäbischen Fürsten, mit Einstimmng aller Grossen des Landes zum Herzoge gesetzt.* Dieser Burkhard, welcher sich durch Tapferkeit, und Biedernheit das Zutrauen
aller seiner Landsgenossen erworben hatte, besaß schon vorher in Rhätien mehrere
Grafschaften, und auch vom Thurgau bis zum Schwarzwald mehrere Schlösser, und
Höfe, weswegen auch schon seine Vorfahren den Titel der Markgrafen, und Herzoge
geführt hatten.** Nun erhielt Burkhard auch noch mit der Herzogswürde die eingezogenen Güter der letzten Kammerbothen, welche, als Empörer, das Leben verwirkt
hatten; und so ward beides eine schöne Grundlage zu dem wieder neu auflebenden
Herzogthume. Jedoch die Leheneigenschaft, welche auf diesen Gütern haftete, ließ
der König Konrad von denselben nicht trennen,
Be* Sveviae Principum assensu statuitur Alemannis dux primus Burchardus, gentis illius nobilissimus, & virtutum dote probatissimus. Ekkehardus Junior pag. 19.
** Man sehe des Herrn Pfisters Geschichte von
( 281 )
obgleich sich der Herzog gerne mit allen Besitzungen ganz unabhängig gemacht hätte, J. 919.
und auch die herzogliche Würde wurde dadurch, daß Schwaben von nun an eine lange Zeit ununterbrochene Reihe seiner Herzoge zählte, noch nicht erblich; obgleich die
Zeitumstände nicht immer zugaben, den Sohn von des Vaters Nachfolge auszuschliessen.*
Noch in diesem Jahre starb den 13ten Dezember Konrad der I. zu Willenburg,
und empfahl kurz vor seinem Tode den Ständen des Reiches den Heinrich aus Sachsen, mit dem Beinnamen den Vogler, dem er auch durch seinen Bruder den königlichen Schmuck behändigen ließ.** Die meisten Reichsstände handelten nach dieser
Empfehlung, wählten im J. 919 diesen Heinrich von Sachsen zu Fritzlar, und erhoben
denselben zur Königswürde. ***
Dem schwäbischen Herzoge Burkhard bot sich bald eine schöne Gelegenheit
an, seine schon mehrmals bewiesene große Kriegstalente in dem glänzendsten Lichte zu zeigen. Noch im letzten Lebensjahre des Königs Konrad I versuchte Rudolph,
der König von Burgund, sich den deutschen Theil des helvetischen Landes
Schwaben zweites Buch S. 11 Marchio curiensis rhaetiae, earumque partium dux. Ex cod. diplomat. Neugardt.
* Gundling de Conrado I. §. 7. pag. 47.
** Luitprand I. II. cap. 7. Wittichind pag. 636.
( 282 )
J. 919. des zu unterwerfen, und mit Burgund zu vereinen. Schon zog der König mit seinem
bewaffneten Heere durch das Aargau herauf. Plötzlich aber machte sich der Herzog
mit seiner alemannischen Kri(e)gsmacht auf, und zog dem Könige von Burgund entgegen. An der Reuß bei Winterthur kam es zum Treffen, in einer Schnelligkeit erfocht
Burkhard mit seinen Alemannen den Sieg, und der besiegte König Rudolph räumte
das Feld.*
Die Abtei Füßen erhielt um diese Zeit einigen Zuwachs an ihren Gütern. Eine
edle Frau von Musteren, Azila mit Namen, schenckte dem Stifte zu St. Mang die Kirche zu Ruderatshofen. Die Urkunde ist für die Geschichte Oberschwabens nicht unbedeutend. In der Unterschrift kömmt ein gewisser Diepold vor, welcher sich einen
comes provinciae nennt, und vermuthlich in dem Gau Keltenstein seinen Sitz hatte.
Mabillon machte schon auf seiner Reise durch Schwaben über diese Urkunde seine
Bemerkungen.**
Im
* Pugna apud Winterturum inter Ruodolfum Regem Burgundie, & Burchardum Alemannie
commissa. Rex a duce victus fugatur. Herm. contract. ad a. 919. Item Hcpidanus.
** Die Kirche, welche die Azila schenkte, heißt in der Urkunde Roderateshoven. Der Schluß ist
folgender. Anno incarnationis Domini
DCCCCXIX.
( 283 )
Im folgenden Jahre starb Salomon III. zugleich Bischof zu Konstanz, und Abt zu J. 920.
St. Gallen. Er hielt noch die Weihenachtferien in dem Stifte St. Gallen, und, ehe er am
Tage der unschuldigen Kinder nach Konstanz zurück kehrte, besuchte er die St. gallische Schule. Wie es damals gebräuchlich war, wenn ein Fremder die Schule betrat,
umgaben plötzlich alle Schüler den Fremden, und hielten denselben in ihrem geschlossenen Kreise bis zur beliebigen Auslösung gefangen. Ja, sagte der Bischof Salomon,
wenn ich noch leben werde, will ich mich auslösen; erlaubte hierauf den Schülern, und
ihren Nachfolgern alljährlich drei Tage hindurch nach dem 28ten Dezember in der
Schule Fleischspeisen zu essen, und verordnete, daß einem jeden derselben drei
Gerichte sollten aufgesetzt werden. So lösete sich Salomon aus, welcher acht Tage
hernach am Vorabende der Erscheinung des Herrn starb. Unter ihm, als Abte, lebten
damals zu St. Gallen 41 Priester, 24 Diakonen, 15 Subdiakonen, und zwanzig so genannte Togaten.*
§. III.
DCCCCXIX. Sub papa Marino (Mabill. Joanne X.) sub rege Heinrico, qui tertius post Ludevvicum suit, sub duce Alemannorum Burchardo, sub antistite Augustense Hiltino, sub Abbate
Giselone. Mabill. Iter germanicum veteribus Analectis praemissum pag. 14.
* Mabillonii Annal. Tom. III. pag. 367.
( 284 )
§. III.
Burkhard, der Herzog von Schwaben, welcher sich seine herzogliche Gewalt,
wie es jetzt unter Heinrich dem I geschah, sehr ungerne beschränken ließ, war anfangs wider den König sehr aufgebracht, und wäre Heinrich nicht mit einem mächtigen Kriegsheere wider denselben angezogen gekommen, so hätte sich der Herzog
nicht unterworfen.Nun rieth aber Klugheit das Gegentheil, und Burkhard erkennte auf
der Reichsversammlung zu Worms den König, als den Lehensherrn des Herzogthums,
J. 922. und der herzöglichen Güter. Während der heftigen Spannung zwischen beiden, mußten es die Aebte zu St. Gallen, und der Reichenau hart fühlen, daß sie es mit dem Könige hielten.* Nachdem aber eine vollkommene Aussöhnung zu Stande gekommen
war, bewies der Herzog auch gütigere Gesinnungen gegen die Klöster, welche inner
dem Umfange des Herzogthums gelegen waren, wie das grosse Frauenkloster zu
Zürich, das
er
J. 920.
* Hermann der Kontrakte konnte dieses nicht ganz unbemerkt lassen; er schrieb deßwegen
in seiner Chronik auf das Jahr 918: Burchardus, dux Alamanniae factus, tyrannidem invasit.
Diese Tirannei bestand darinn, wie er auf das Jahr 922 meldet, daß die Mönche zu Reichenau sammt ihrem Abte Heribert, und dem Prior Liuthard das Kloster auf einige Zeit, auf Befehl des Herzoges verlassen mußten.
( 285 )
er in dem ruhigen Besitze seiner Güter bestätigte,* und neben dem Kloster Waldkirch J. 922.
in Breisgau das Stift St. Gallen erfuhren, von welchem er als Pfand der friedlichen Uebereinkunft einen goldenen Becher sammt einigen Kleinodien annahm, die er seiner
Gemahlinn Reginlinda überbrachte.**
Eine andere Frucht, und Folge der mit dem Könige Heinrich getroffenen Aussöh- J. 924.
nung scheint die Beförderung des heiligen Ulrichs zum augsburgischen Bißthume gewesen zu seyn. Schon einige Zeit her besetzten die Kaiser, und Könige nach ihrem
Belieben die erledigten Bißthümer, und auch das den Klöstern von Karl dem Grossen,
und dessen Thronfolger Ludwig dem Frommen zugestandene freie Wahlrecht wurde
nicht strenge berücksichtiget, wie die eigene Hausgeschichte bald lehren wird. Burkhard der Herzog war ein Verwandter des Heiligen,*** und
23
die
* Neugardt cod. diplomat. Alamanniae N. 802.
** Ekkehard. Junior de casibus S. Galli cap. V. Heppidanus vita S. Wiboradae cap. 25.
*** Die Dietpirk, oder Ditperga war die Mutter des heiligen Ulrich (§. 31. epoch. I. in notis) und
diese allem Anscheine nach (schreibt Pfister: Geschichte von Schwaben II. Buch Seite 16.)
war eine Schwester dieses Burkhards, und eine Tochter des im J. 911. ermordeten früheren
Burkhards.
Uebri-
( 286 )
J. 924. die Vorsehung bediente sich dessen, dem Könige nach dem Hinscheiden des augs-
burgischen Bischofes Hiltin einen Mann zu empfehlen, der dem Könige schon vorher
wegen seiner Gelehrsamkeit, Tugenden, und vorzüglichsten Geistesgaben beßtens
empfohlen war. Der heilige Ulrich wurde also im J. 923 zum Bischofe zu Augsburg
ernannt, und in diesem Jahre als Bischof im 34sten Jahre seines Alters zum Glücke,
und Heil des gesammten Bißthumes geweihet.*
Mit den Hunnen schloß König Heinrich auf neun Jahre Frieden;** kaum dauerte aber derselbe ein volles Jahr. Das allerübelste hiebei war, daß der Herzog Burkhard
den Kern seiner alemannischen Truppen mit seinem
SchwieUebrigens nenne ich den König Heinrich, mit dem Beinamen Vogler, oder Finkler, weil er die
Nachricht von seiner Thronerhebung bei einer Vogelheerde erhielt, deßwegen niemals Kaiser,
weil er sich niemals, als Oberhaupt des Reiches, salben und krönen ließ. Heinricus comes,
natione Saxo in regnum electus sine regali unctione regnavit annis XVIII. Herm. contract, ad
a. 919.
* S. Udalricus Augustae vindelicae episcopus ordinatus mira pietate, & religione praesuit annis
quinquaginta. Herm. contract. ad. a. 924.
** Rex Henricus pacem cum Hungaris ad novem annos firmat. Annalista Saxo 924.
( 287 )
Schwiegersohne, dem Könige von Burgund Rudolph, vereint hatte, und nach Italien ge- J. 287.
zogen war: Schwaben war also von seinen beßten Truppen entblößt, und ohne die
erforderlichen Kräfte zur Selbstvertheidigung.
Dieß rochen die Hunnen, fielen wüthender als jemals, in Schwaben ein, und
ergossen sich über die schwäbischen Gauen. Hier fanden sie aber wenigen Widerstand, und nach so manchen Plünderungen, und Verwüstungen noch wenigere Vorräthe, die ihre Raublust unterhalten, und verweilen konnten; sie eilten also dem Bodensee, und den Rheingegenden zu. Abt Engelbert zu St. Gallen, welcher die nahe
Gefahr ahndete, ließ eine Meile von dem Kloster eilends einen Berg befestigen, und
flüchtete mit den Schätzen seines Klosters dahin. Beides sehr klug. Der aufsteigende
Rauch, und der geröthete Himmel verriethen schon ihr nahes Anrücken. Doch bei ihrer
Ankunft fanden sie das Kloster leer; es wurden also die innersten, und geheimsten
Winkel durchsucht; selbst der Hahn auf der Thurmspitze wurde erstiegen; weil sie
denselben für golden, und wegen der Aehnlichkeit des Namens Gallus für den Schutzgott des Klosters hielten. Zuletzt kamen sie vor eine verschlossene Zelle, erbrachen
die Thüre, und fanden die hochbetagte Wiborade sammt ihrer jüngeren Zellgenoßinn,
der frommen Rathildis, darinn:
23*
die
( 288 )
J. 925. die Erste schlugen sie todt, die Andere wurde bei’m Leben erhalten.* Endlich erhielt
Abt Engelbert, der von seiner Burg aus von allen Seiten das Feuer am Himmel auflodern sah, die Nachricht, daß die Feinde bei Reichenau an dem Rhein hingezogen
wären. Die Stadt Konstanz war damals von einem kleinen Umfange in ihren ersten
Mauern; umher stunden einige Wohnungen, welche die Hunnen in die Asche gelegt
hatten.**
§. IV.
Nachdem Schwaben von den Feinden rein ausgeplündert war, hieben die Feinde in dem Schwarzwalde eine Menge an Tannen zu Schiffen, und Flözzen zusammen, setzten in das Elsaß über, verheerten dasselbe mit Feuer, und Schwert, zogen
von dannen nach Besancon, und nachdem sie auch dort, und in den angränzenden
Gegenden alles Unheil verbreitet hatten, stiessen ihre Horden in den burgun* Ungariis item Alamanniam vastando pervagantibus, & ad coenobium quoque S. Galli pervenientibus Wiborada virgo inclusa, fracta cella a quodum ex eis peremta, & martyrio coronata, Rathildisque ejus contectalis illaesa divinitus conservata est. Herm. contract. ad a. 925.
** Pfisters Geschichte von Schwaben II. Buch Seite 20.
( 289 )
gundischen Gebirgen mit den Sarazenen zusammen.*
Indeß fand Burkhard, der Herzog von Schwaben, in dem italienischen Kriege
seinen Tod. Voll des Heldenmuths, und der alemannischen Stärke ritt der Herzog an
die Stadtmauer vor Mailand hin, schwung die Lanze,und rief zu den Seinigen: „Diese
Mauer achte ich nicht; so wahr ich Burkhard heisse, die Welschen müssen auf Schindmähren reiten“: er machte aber bald darauf zwischen Novara, und Ivrea einen sehr
unglücklichen Ritt, fiel mit seinem Pferde in einen Graben, wurde von den nachsetzenden Italienern in dieser Lage eingeholt, und mit mehrern Lanzenstichen durchbohrt.**
Nach ihm wurde Herimann, oder Hermann, ein Sohn des Gerhard, oder Gebhard Herzoges in Franken, u. ein Verwandter des Königs Konrad I zum Herzo* Pfister loc. cit. Seite 21. Ungarii vastata Alamannia totam Franciam, Alsatiam, atque Galliam igne, & gladio saevientes percurrunt. Herm. contract. ad a. 926.
** Burchardus dux occiditur. Herm contract. ad a. 926. In dem St. gallischen Todtenbuch wird
der Tag seines Todes bemerkt: III Kal. Maji Burchardus fortissimus dux Alamannorum in Italia dolose occiditur. Neugardt. cod. diplom. p. 581.
J. 926.
( 290 )
J. 926. zoge von Schwaben ernannt.* Diesem Hermann, welchem die hinterlassene Witwe
des entleibten Burkhards die Hande gab, und folglich durch die Heurath die vorigen
herzoglichen Güter alle zubrachte, hat Schwaben nicht weniger, und vielleicht mehr,
als selbst dem Könige Heinrich in Hinsicht auf die innere Sicherstellung zu danken.
Die leidige Erfahrung hatte gelehrt, daß ein ganz offenes Land ohne Städte,
und feste Plätze aller Raub- und Zerstörungslust der Feinde ausgesetzt sey; und erst
neulich sah man, wie sich der Abt Engelbert von St. Gallen mit allen seinen Schätzen
mittels einer Burg, die er auf einem Berge eilends errichten ließ, und das Städtchen
Konstanz inner seinen Anfangsmauern gegen die feindlichen Hunnen schützten, und
retteten, die zwar zu rauben, zu morden, und zu kämpfen, aber keinen festen Platz zu
belagern wußten. Nun erwachte man allgemach in Schwaben zu einer zweckmässigern Nothwehr; die Familien, welche von den ältesten Urzeiten her gerne zerstreuet,
und weiter von einander abgesondert lebten, zogen sich nun der gemeinschäftlichen
Vertheidigung wegen enger zusammen, umgaben ihre Wohnplätze nachmals mit Mauern, und so entstunden
* Herm. contract. Ad. A. 926.
( 291 )
den unter König Heinrich dem Finkler, den man den Städteerbauer nannte, und unter J. 926.
dem schwäbischen Herzoge Hermann, welcher zur Sicherstellung so wohl, als zu einer
blühendern Einrichtung Schwabens alles Mögliche beitrug, mehrere Städte, welche
vorher nicht waren.
Es meldet deßwegen die memmingische Stadtchronik gar nicht zur Unzeit, daß
man im J. 926 mit dem Bau des Bethhauses zu St. Martin angefangen habe.* Allerdings mögen
sich
* Nichts fällt in der alten Geschichte mehr in das Lächerliche, und Abgeschmackte, als das Bemühen der Städtischen Chronikschreiber, die schwäbischen Reichsstädte in das graueste Altherthum zurück zu setzen. Die Meisten wollten dieselben schon in dem Itinerario Antonini,
oder in dem(n) so genannten Peutingerischen Tabellen unter den Namen der alten römischen
Kastelle Campodonum, Vemania, Drusomagus, Viaca, Juliomagus &c. bemerkt finden, und
überhaupt gab man sich Mühe, das Ey älter, als die Henne zu machen. So führt Krusius das
Alter der Stadt Memmingen bis in das vierte Jahrhundert zurück, und der gelehrte Stadtsyndiker Wegelinn will die Stadt Lindau älter, als das dortige Damenstift machen, von welchem
doch eine Urkunde bei Mabillon sagt: Ruopertus fugiens, equo excussus interiit, ab
ipso
( 292 )
J. 926. sich um diese Zeit zwischen Beningen, und Grünenfurt mehrere Familien um den Hügel,
worauf die ebenbenannte Kirche steht, nieder gelassen, sich nach einem gemeinsammen Bethhause gesehnt, und der nachmaligen Stadt die erste Grundlage gegeben
haben. Anfangs war diese Familiengemeinde bloß unter dem Namen eines andern
nahe gelegenen Platzes Grunenfürt, oder Grünenwerd bekannt,* welcher noch zu
unsern Zeiten besteht. Thomas Lyrer von Rankweil ein alter Schriftsteller, welcher in
den letztern des XIIIten, und in den ersten Jahren des XIVten Jahrunderts schrieb,
macht einen Herrn von Kellmünz zum
Eripso Adalberto sepultus in quodam monasterio, quod Lindowa nominatur. Mabill. annal. O.S.B.
Tom. V. Jedoch man denkt jetzt richtiger, nachdem man den Ursprung der Städte nicht nach
einer rühmsüchtigen Einbildung der ältern Chronographen, sondern nach sichern Daten, und
Urkunden zu bestimmen gelernet hat, und hiedurch sind beinahe alle Städte in Schwaben
um mehrere Jahrhunderte jünger geworden.
* Herr Wegelin führt aus einem kemptischen Chronographen, welcher um diese Zeit, und
nicht in dem karolingischen Zeitalter mag geschrieben haben, folgende Stelle an: Uo(Ou)ch
wassend viel in den Flecken Kempten, Isnin, und Grunenfurt jetz Mammingen, die dennocht
dozemal nitt stett waßend. Thesaurs. rerum Suevic. Tom. IV. Dissert. XIX. pag. 256.
( 293 )
Erbauer so wohl der Stadt Memmingen, oder wie die älteste Schreibart war, Mammin- J. 929.
gen*, als eines Kastells zu Babenhausen, und leitet den Namen Mammingen von daher; weil manche Menschen in der Stadt Nahrung fanden, welche sonst hätten darben,
oder vor Hunger sterben müssen.** Jedoch er beweiset keine dieser Behauptungen,
und die Wortleitung selbst verräth offenbar mehr Klügelei, als Natur. Mich deucht eine
andere Ableitung mehr Grund zu haben, die ich hieher setze. Zwischen Ottenbeuren,
und Grünenfurt, wie in unsern alten Schriften gemeldet wird, lebte um dieselbe Zeit
eine edle Familie, die sich
Mam* Mammingen ist der ursprüngliche, und älteste Namen des Ortes, nachdem derselbe eine
eigene Benennung erhielt, und so kömmt er noch unter dem Abte Berthold, welcher vom J.
1229 bis 1248 regierte, in der ältesten Hauschronik vor. Nachmals änderte sich der Selbstlaut a in den Doppellaut ä, und noch spater dieser Doppellaut in den Selbstlaut e.
** Do bouuet der Herr von Kelminz ein Stat hieß Memig. Darumb das sich manig mensch do
erneret das sunst grossen hunger müst haben gehabt oder gar hungers sterben. Nun hett er
gar vil Korns und bouuet sunst noch ein Kastell hieß Babenhausen. Lyrers schwäbische
Kronik.
( 294 )
J. 929. Mamminger von Hundsmoor nannte.* Diese alte Familie wohnte damals unferne von
dem Dorfe Hawangen dem Orte Eisenburg zu zwischen Ottenbeuren, und Grünenfurt.
Im J. 1451 trugen einige hawangischen Mäder noch den in seiner Endessilbe in etwas
veränderten Namen Hundsmoß.** Im J. 1083 kömmt in unsern alten Urkunden ein
edler Hildebrand Mamminger von Hundsmoor vor, dessen Großvater zur Erbauung
des Ortes Mammingen vieles mag beigetragen, und demselben von seinem edlen Geschlechte den Namen geschöpft haben. Vielleicht war der Großvater dieses Hildebrand
Mammingers zugleich Herr von Kellmünz, und so ließ sich die angeführte Behauptung
des Thomas Lyrer mit der ottenbeurischen Urkunde sehr wohl vereinen. Wenigstens
kömmt diese Wortableitung dem natürlichen Gange einer Geschichte weit näher, und
verdient nach meiner Einsicht jener andern weit vorgezogen zu werden, die sich von
Mamma, oder, einer Nährmutter vieler Menschen ableitet und auf ein Anfangsstädtchen, das im J. 1010 einen sehr kleinen Umfang hatte, und noch jetzt nach 900 Jahren in einer, südwärts sümpfichten Gegend liegt, wohl gar nicht passet.***
* Pervetustum Calendarium Ms. woraus der Hauschronograph Sandholzer diese Nachricht
von der Familie der Mamminger zog. Man sehe das Jahr 1083.
** Thädigungsbrief vom bemeldten Jahr 1451.
*** Aeltere Daten weiß der Ort von seinem Na-
(men)
( 295 )
Ueberhaupt bildeten sich nicht nur unter Heinrich dem Vogler die* Städte Merseburg, J. 929.
Meissen, Goßlar, und Quedlinburg, sondern auch in Schwaben sind in diesem Jahrhunderte die mehresten Städte entstanden, welche mit der Zeit ansehnlicher, und
grösser geworden sind.
An dem Reichtstage zu Worms, welchen König Heinrich hielt, und worinn er den
Hermann zum Herzoge von Schwaben ernannte, kam ein Theil des alemannischen
Landes, welchen der verstorbene Herzog Burkhard im J. 919 bei Winterthur gegen
den König Rudolph so tapfer vertheidigte, an Burgund. Rudolph der König von Burgund hatte sich diese Besitzungen durch die Auslieferung der Lanze des Herrn, mit
welcher er am Kreuze durchstochen worden ist, und die man nachmals den Reichskleinodien beigezählt hat, zu erwerben gewußt.**
men so wohl, als von seinem Ursprunge nicht aufzuweisen, besonders keine solche, die eine
kritische Prüfung aushalten.
* Ipse Mersborg civitatem muro cingit, Misenam civitatem, quam a rivo ibi surgente sic nominavit, construxit, & Gosslariam, & Quedlinborch cum aliis. Engelshusius chron. pag. 175. Die
schwäbischen Städte sind Memmingen, Kempten, Isni, Konstanz, und vielleicht auch Lindau,
aber besonders andere, welche vorher schon königliche Villen waren.
** Lanceam mirandi operis, & clavis Jesu Christi crucifixi sanctificatam, quae dicitur primi &
magni Constantini suisse, donatam Rudolpho Regi
( 296 )
§. V.
Nun gieng der mit den Hunnen auf neun Jahre geschlossene Waffenstillstand
allbereits zu Ende, und König Heinrich, wie billig, war nicht mehr gesinnt, denselben
durch entehrende Geschenke an eine solche Nation länger zu erhalten; er schickte
also den Hunnen, welche durch ihre Legaten die gewöhnlichen Geschenke begehrten, um seine Verachtung gegen sie recht auffallend zu zeigen, einen alten schäbigen
Hund mit abgeschnittenen Schweife, und Ohren, und reitzte so die wilden Feinde ge
J. 933. gen sich auf, welche plötzlich in Thüringen, Westphalen, und Sachsen einfielen, aber
auch plötzlich, verjagt, geschlagen, gefangen, und besiegt worden sind. Heinrich ließ
die Abbildung dieser Schlacht auf seiner Hofburge zu Merseburg zum Andenken künftiger Zeiten in einem Gemählde vorstellen.*
Zu
J. 932.
Burgundionum, & Italiae a Samsone comite Rex Heinricus precibus, minis, muneribus, addita
etiam parte provinciae Suevorum a duce extorquet, & hanc ad insigne, & tutamen imperii posteris reliquit. Sigebertus Gemblac. ad A. 939. Luitprandus L. IV. Cap. XII.
* Posthaec Henricus Ungaros, more suo irrumpere volentes, in Saxonia incredibili caede stravit, titulumque victoriae in palatio Mersburgae, quae & Martinopolis, pingi, fecit. Otto. Frising.
L. VI. cap. 18.
( 297 )
Zu Konstanz starb der Bischof Nothing, welcher auf den Bischof Salomon III ge- J. 934.
folget war; und nun kam die erledigte Stelle des Bißthumes an den damaligen Domprobst an der Kathedralkirche zu Konstanz, den heiligen Konrad, welcher dem übernommenen Kirchensprengel mit eben so vieler Heiligkeit vorstund, als der heilige
Ulrich dem Bißthume zu Augspurg. Beide machten ihrem Hirtenamte grosse Ehre, beide waren ihrer hohen Tugenden wegen so wohl bei dem Könige Heinrich I, als bei
dessen Nachfolger am Reiche, Otto dem Grossen bestens empfohlen, und beide,
wie die Folge zeigen wird, verwendeten sich mit bestem Erfolge für das hiesige Stift
Ottenbeuren.
Um die nämliche Zeit verließ der heilige Eberhard, gewester Domprobst zu
Straßburg, seine mit vielem Ruhme verwaltete Kirchenwürde, und begab sich in jene
nachmals so berühmt gewordene Einöde, welche vor ihm der heilige Benno, ein Kanoniker von Straßburg, und vor diesem der heilige Meginhard, oder Meinrad aus dem
edlen Geschlechte der Grafen von Sulgau bewohnt hatten, und jetzt unter dem Namen
Einsiedln weitest umher bekannt ist. Ehe der heilige Eberhard dahin kam, war der Ort
das, was der Name Einsiedeln ausdrückt, ein Aufenthaltsort für einzel(n)e Eremiten,
und Einsiedler samt einem
nahe
( 298 )
J. 934. nahe angebauten Bethhause, oder Kirche, worinn jene frommen Einsiedler, derer die
Welt nicht würdig war, die seligste Jungfrau Maria in ihrer Abbildung verehrten, sich
aber selbst dem allerhöchsten Gott mit Hintansetzung aller weltlichen Ansprüche, und
mit Verachtung alles bloß irdischen Vergnügens opferten, und dessen Dienste sich
wiedmeten. Eberhard war der erste, welcher mehrere edle, und fromme Männer sammelte, und der religiösen Versammlung mehrere Jahre hindurch, obgleich ohne vorangehende feierliche Einsegnung, als Oberhaupt, und in diesem Sinne als erster Abt
vorstund.*
J. 936.
Zwei Jahre hierauf schlug für König Heinrich den I. die letzte Lebensstunde.
Heinrich dachte noch auf eine Reise nach Rom, und wollte sich noch Italien unterwerfen; jedoch der frühere Tod vereitelte diese Absicht; er starb den 5ten Tag des Heumondes im J. 936 zu Memleben in Thüringen, und wurde nicht ohne vieles Bedauern
aller Grossen des Reiches in der Abtei Quedlinburg zur Erde bestattet**. Nicht nur
die ansehnliche
Ab* Eberhardus argentinensis praepositus primus incola cellae Meginradi venit. Herm. contract.
ad A. 935. Item Christoph. Hartmanni annales Heremi pag. 41.
** Post innumera virtutum insignia idem, decurso
vi-
( 299 )
Abtei Quedlinburg, sondern noch mehr, als zwanzig andere Stifter für weltliche DaJ. 936.
men verdanken seiner königlichen Freigebigkeit ihre Errichtung. Heinrich hatte zwei
Gemahlinnen, die Hartburg, eine Tochter des Erwin, eines Grafen zu Altenstadt, und
die Mathild, eine Tochter des Grafen Dietrichs von Ringelheim aus dem sächsischen
Geblüte des grossen Witichinds. Mit der letzteren Mathild zeugte er drei Söhne, und
zwei Töchter. Den erstgebohrnen Otto, nachmal den Grossen genannt, bestimmte
Heinrich noch kurz vor seinem Hinscheiden zum Thronfolger am Reiche; der zweitgebohrene Heinrich ward Herzog in Baiern, und Bruno der dritte Sohn Erzbischof zu
Köln.* Von den zwoen Töchtern verehlichte sich die ältere Gerberg an den Lothringischen Herzog Hugo Kapet, den Stammvater des kapetischen Hauses in Frankreich,
wovon der im J. 1793 den 21ten Jänner zu Paris durch die Kopfmaschine hingerichtete
Ludvitae suaemet stadio, sexto decimo regni, aetatis autem suae sexagesimo anno, III. Non. Julii
in Miminleve moritur, & in Quedlinburg, quam ipse a fundamento exstruxit, sepultus cunctis
optimatibus merito defletur. Dietmarus Merseburg. L. I. pag. 318.
* Diese Beförderungen der zwei letztern Prinzen geschahen nicht so gleich in diesem, sondern nach einigen Jahren.
( 300 )
J. 936. Ludwig der XVI der letzte regiernde Sprosse war.
§. VI.
Otto der grosse zählte das vier und zwanzigste Jahr seines Alters, als er mit
Einstimmung der Grossen des Reichs zur Regierung gelangte. Bei seiner feierlichen
Krönung, welche durch den mainzischen Erzbischof Hildebert* in der Hauptkirche zu
Aachen vor sich gieng, geschah es das erste Mal, daß so wohl unter den drei Erzbischöfen zu Mainz, Köln, und Trier die ernsthaftere Frage entstund, wem aus ihnen
das Recht einen neuen König zu krönen gebühre**, als auch die vier vorzüglichern
Herzöge des Reichs, nämlich der Lothringische, Pfälzische, Fränkische, und Baiersche, gewisse feierliche Verrichtungen unternahmen, und den König, ehe er sich zu
Tisch setzte, jener
be- (als)
* Erat summus Pontifex Hildebertus Franco genere, monachus professione, nutritus vel doctus in Vuldo monasterio - vir mirae sanctitatis, & praeter naturalem animi sapientiam literarum
studiis fatis clarus. Wittichind. L. II.
** Cessit tamen uterque eorum (scilicet Coloniensis, et Trevirensis) Hildiberti cunctis notae
Almitati. Wittichind loc. cit.
( 301 )
als Marschall, dieser als Kämmerer, der dritte als Truchseß, und der Letzte als Mund- J. 937.
schenck bedienten.* Hievon leitet man nicht ohne Ursach den Ursprung der hohen Erzämter ab, welche, unter die weltlichen Kurfürsten des Reichs vertheilt, bis zur Auflösung deßelben bestanden hatten. Erblich waren diese Erzämter damals noch nicht;
noch weniger läßt sich für die Aufstellung von sieben Kurfürsten etwas daraus schliessen.
Uebrigens verflossen nach der Krönung kaum einige Monate ruhig, als die Hunnen durch Baiern, Schwaben, und Franken einen neuen Streifzug wagten, zu Worms
über den Rhein setzten, Elsaß, und Lothringen feindlichst behandelten, und zuletzt
durch Burgund und Italien nach Pannonien wieder zurückkehrten.** Da dieser Streifzug von den Feinden sehr eilfertig betrieben wurde, so meldet die Geschichte nicht,
daß man denselben eine Kriegsmacht entgegen
24
ge* Duces ministrabant; Lothariorum dux Gisilbertus - - omnia procurabat; Eberhardus comes
palatinus mensae praeerat. Hermannus Franco (forte Alemannicus) pincernis - Arnulphus Bavariae dux equestri ordini, & eligendis, locandisque castris praeerat. Struvii corp. hist. Germ.
Period. V. pag. 234. Die Feierlichkeit der Krönung beschreibt Wittichind I. cit. sehr umständlich und schön.
** Herm contract. ad a. 937.
( 302 )
J. 937. gestellt habe. Anders benahm sich Otto gegen den Pfalzgrafen Eberhard, welcher in
Thüringen einfiel, eine Stadt in Brand steckte, und die Bewohner derselben ohne Ausnahm ermorden ließ. Der König bemächtigte sich deßelben, belegte ihn mit einer Geldstrafe von hundert Talenten, und verurtheilte alle Große des Reichs, welche mit ihm
hielten, zum Hundetragen* bis Magdeburg. Es war nämlich bei den Schwaben, und
Franken schon von längerer Zeit her üblich, daß, wenn sich der Bauer, oder der Beamte, oder auch der Graf, oder ein anderer Großer, der nicht selbst König war, eines
schweren Verbrechens, und besonders einer Feindseligkeit, oder Untreue gegen das
Reich schuldig machte, der Bauer ein Pflugrad, der Beamte den Geßel, worauf er zu
Gericht saß, und der Graf, oder Fürst, oder Herzog einen Hund des Königs von einem
Gau in das andere, oder wenigstens eine deutsche Meile weit zu seiner öffentlichen
Beschämung tragen mußte;** und diese Sitte erhielt sich mehrere Jahrhunderte lang.
Eben
* Griechisch hieß man diese Strafe damals Kynophoria.
** Hievon schreibt der gelehrte Otto von Freisingen, welcher im J. 1158 starb, de gestis Friderici Barbarossae L. II. cap. 29 so: Vetus consuetudo pro lege apud Francos, & Suevos inolevit, ut siquis nobilis, ministerialis, colonus,
cor-
( 303 )
Eben dieser Pfalzgraf Eberhard war nachmals wiederum eidbrüchig, verband
sich mit Giselbert, dem Herzoge von Lothringen, wider Otto den Großen, wiegelte
auch Ludwig, den König von Frankreich auf, und zog mit einem zahlreichen Kriegsheere bei Andernach über den Rhein. Otto sah sich in dieser Lage bereits von allen
verlaßen, die bei seiner feierlichen Krönung so viele Ergebenheit für ihn zeigten, od(e)r
vielmehr heuchelten; nur Hermann, der Herzog von Schwaben, Udo sein Bruder, und
Kunrad der Burggraf von Worms, und nachmaliger Herzog in Lothringen, blieben Otto
dem großen mit aufrichtigster Treue ergeben. Anfangs hielt man sich wegen der überlegenen Macht der Feinde weislich zurück, und Otto begnügte sich mit der Belagerung von Breisach, welche Feste damals von einem Arm des Rheins umgeben war,
und zu Elsaß gerechnet wurde. Auf einen günstigern Kriegsbericht aber, daß die Feinde unbesorgt schmaußten, fielen die Königlichen plötzlich aus dem Hinterhalte her24*
vor
coram suo Judice pro hujuscemodi excessibus reus inventus fuerit - - ad confusionis suae ignominiam nobilis canem, ministerialis sellam, rusticus aratri rotam, de comitatu in proximum
comitatum gestare cogatur. Hunc morem imperator servans, palatinum istum comitem, magnum imperii principem, cum decem comitibus complicibus suis, canes per teutonicum miliare
portare coegit.
( 304 )
J. 941. vor, und fochten mit großer Tapferkeit. Der treulose Eberhard fiel mit Wunden bedekt;
Giselbert ertrank im Rhein, die von Breisach öffneten die Thore, und ganz Lothringen
unterwarf sich.* Otto gab bald hernach dem Kunrad Burggrafen zu Worms zum Lohne seiner bewiesenen Treue das Herzogthum Lothringen, und seine Tochter Luitgard
zur Gemahlinn; dem Herzoge Hermann aber, und dessen Bruder Udo überließ der
König zu einem erblichen Besitze alle Lehen, Güter, Vogteien, die sie besaßen, sammt
einer Grafschaft in Rhätien, worinn der König selbst einige Besitzungen hatte;** und
so nahm das Herzogthum Schwaben allmälig an erblichen Gütern zu§. VII.
Um diese Zeit beiläufig starb zu Ottenbeuren der verdienstvolle Abt Birtilo, oder
Pyrtilo, welcher die heftigsten Stürme der Zeit standhaftest aushielt, sein anvertrauetes
Stift, wenn nicht von Ausleerungen, und Plünderungen, die bei so vielen hunnischen
Ueberfällen kaum abzuwenden waren, wenigstens, wie es scheint, vor Brand, und
gänzlicher Zerstörung bewahrte, und hiemit alles that, was
sich
* Hermanus contract. Ad. A. 939 Witichind, & continuator Rhegionis ad A. eundem.
** Neugardt cod. diplom. Alamann. N. 731.
( 305 )
bei solchen Zeitumständen von der Klugheit, und Standhaftigkeit eines rechtschaffenen J. 941
Vorstehers erwarten ließ. Nach dessen Hinscheiden wurde das freie Wahlrecht, welches der Klostergemeinde gebührte, und derselben durch Karl den Grossen in der
Bestättigungsurkunde feierlich zugesichert war, das erstemal, so viel man weiß, auf
eine offenbare Weise verletzet.
Denn zu dieser Zeit lebte Adalbero der Jüngere*, Graf von Kiburg, und Dillingen,
ein Schwestersohn des heiligen Ulrichs, Bischofes zu Augspurg aus der Luitgard, der
Gemahlinn Burkhard des III welcher, wie wir bald hören werden, nach dem Tode der
zwei schwäbischen Herzoge Hermann, und Luitolf ihre Amtswürde bekam, und Herzog
von Schwaben ward. Adalbero legte seine Studierjahre unter einem Mönche, Benedikt
mit Namen, zurück, und so gleich von der Schule kam er an den Hof Otto des grossen, wohin ihn der heilige Bischof Ulrich, seiner Mutter Bruder, empfohlen hatte.**
Dort machte
sich
* Man muß diesen Jüngern Adalbero von jenem ältern wohl unterscheiden, welcher vor dem
Hiltin Bischof zu Augsburg, und der Onkel des heiligen Ulrichs war.
** Statim de scola exemtus ab avunculo suo episcopo imperatori praesentatus - - - regali servitio
( 306 )
J. 941. sich der junge Graf bei dem Kaiser so sehr beliebt, daß Adalbero nicht nur anstatt des
heiligen Bischofes, welcher sich ganz den Pflichten seines Hirtenamtes zu wiedmen
verlangte, alle Heerzüge, und reichspflichtige Dienste versehen durfte,* sondern auch
die erledigte Abtei Ottenbeuren um das Jahr 941 zu einer Kommende erhielt, obgleich
er niemals Mönch, sondern nur Kleriker war. Dieses fiel, wie sich leicht vermuthen läßt,
der hiesigen Klostergemeinde sehr fremd, die bis dahin von eigens gewählten Aebten regiert wurde, und sich nun plötzlich einem Kleriker unterworfen sah, der, in der
Beobachtung der Ordenspflichten ganz unbewandert, sich meistens außer dem Kloster am Hofe des Kaisers aufhielt, mit der Aufrechthaltung der innern Hausordnung
sich gar nicht befaßen konnte, sondern bloß unter dem Titel eines von dem Kaiser ernannten, und
g(b)etio tam studiose, atque decenter insistebat, usque dum imperatori ejus ministerium in ecclesiasticis & saecularibus bene placuisset. Anonymus coaevus in vita S. Udalrici. Cfr. acta SS.
ord. S. Bened. saecul. V. apud Mabill. pag. 425.
* Diese Bischöfe eben so, wie die Aebte, mußten damals, als Lehenträger des Reichs auf den
Ruf des Kaisers, bei Hofe erscheinen dort längere Zeit verbleiben, und auch die Heerszüge
mitmachen. Diese Pflichten versah nun aus Gnade des Kaisers Udalbero. Cfr. Anonymus
loc. cit.
( 307 )
begnadigten Kommendabtes einen beträchtlichen Theil der Klostereinkünfte bezog.* J. 941.
Was dem in seinen Rechten beeinträchtigten Stifte in dieser Lage einigen Trost gewährte, war vielleicht einzig, daß der heilige Bischof Ulrich, dessen Eifer, und Hirtensorge sich über den ganzen Kirchensprengel erstreckte, die Abwesenheit des Hofabtes
ersetzte, und dem Stifte den nothwendigen Schutz, und Beistand angedeihen ließ.
Anders laßen sich auch die Worte der ältesten Hauschronik nicht wohl** erklären, worinn gesagt wird, daß der heilige Bischof dem Stifte Ottenbeuren lange Zeit mit vielem
Nutzen vorgestanden sey; indem nach dem Tode dieses Abtes Adalbero kaum ein
Zeitraum von einem, oder höchstens zwei Jahren noch übrigte, in welchen der heilige
Ulrich, als eigentlicher Abt, zu Ottenbeuren auftrat. Indeß war Adalbero ein Mann von
sehr
* Unser Niklas Ellenbog erlaubte sich über die Kommendabteien eine freie Bemerkung, und
schreibt von dem heiligen Ulrich, welcher nachmals Ottenbeuren von dieser Aufdringlichkeit
frei machte chron. pag. 10: Absurdum judicavit S. praesul Abbatiam quempiam tenere in commendis (ferme dixissem in comedendis) qui Abbas non sit. Quomodo autem Abbas erit, qui
monachus esse detrectat?
** Cum igitur prefatus episcopus Uottenburensi monasterio diu, ac utiliter presuisset - - chron.
Saec. XII. Ms. fol. 10.
( 308 )
J. 941. sehr schönen, und fürtreflichen Eigenschaften, und ohne Zweifel hätte das Stift einen
der besten Aebte gehabt, wenn derselbe mit der Klostergemeinde eines gleichen Berufes, mit derselben in gleichen Verhältnissen, und nur einzig Abt, und nicht auch Hofmann gewesen wäre.
Uebrigens befand sich die Kirche zu Augsburg, und das ganze Bißthum in Hinsicht auf die Geistliche Verwaltung unter dem heiligen Bischofe Ulrich in dem blühendsten Zustande. Der heilige, von allen Hofdiensten, und Hofgeschäften befreiet,
verwendete nun alle Zeit, die er seinem Gebetheifer* entziehen konnte, dem Unterrichte, und dem Heil des gläubigen Volkes. Alljährlich, wie die ältern Kirchenversammlungen vorschrieben, hielt er in der vierten Woche nach Ostern, und um die Mitte des
Herbstmonats eine Synode. Nach Ostern, wenn es die Geschäfte erheischten, besuchte er die weiter entlegenen Pfarreien, und Klöster
* Neben den täglichen und nächtlichen Chorstunden bethete der Heilige alltäglich die Tagzeiten von der seligsten Jungfrau, oder den sogenannten Curs, welcher in diesem Jahrhunderte
anfieng, die Tagszeiten von dem heiligen Kreutze, jene von allen Heiligen, und die 150 Psalmen. Anonymus coaevus loc. cit. pag. 426.
( 309 )
ster* und wo nicht alljährlich, doch gewiß alle vier Jahre wurde von ihm der ganze weit- J. 941.
schichtige Kirchensprengel durchreiset. Auf seiner Reise fuhr er meistens in einem
offenen Wagen, auf welchem ein höherer Sitz an zwei eisernen Stangen hieng für ihn,
und für einen seiner Kapläne, mit welchem er auf der Reise die Psalmen sang.** Seine
übrige Begleitung machten einige kluge, und wohlerfahrne Priester, einige treue Vasallen, und mehrere Arme aus, die er allerorten gerne um sich hatte. Wo er an einem
bestimmten Pfarrorte anlangte, wurde er unter dem Geläute der Glocken mit Darreichung des Evangelienbuches, und des geweihten Wassers ehrerbietigst empfangen,
worauf er so gleich*** die Messe hielt, das Pfarrvolk zusammen berief, und die Erfahrnen aus der Gemeinde über alles eidlich vernahm, was je zu verbessern war: man hat
noch jetzt die Kirchenregeln, und Synodalverord* Hieru(n)ter kommen besonders, und namentlich vor Vuhtinnivanc, jetzt etwa Huttenwang,
Staffelsee, Füssen, Wiesensteig, Heubach.
** Sedebat in folio super carpentum conposito, de humerulis plaustri in ferro pendente, & cum
eo unus clericus de capellanis ejus, qui cum eo totos dies psalmos decantasset. Anonymus
loc. cit. pag. 430.
*** Anonymus seu primus scriptor vitae S. Udalrici loc. pag. 431.
( 310 )
J. 941. ordnungen bei Handen, die ein Werk, und Beweis seiner bischöflichen Hirtensorge
sind.* Darinn wird verordnet „daß die Geistlichen auf den Pfarreien alle Nacht zum
Psalmengesange aufstehen, die übrigen Tagzeiten zu bestimmten Stunden singen,
keiner die Messe allein, und ohne Beihilfe eines andern Klerikers halten**, den Kelch,
und die Oblaten nicht Zirkel- sondern Kreuzweise segnen, die heilige Taufe, den Nothfall ausgenommen, nur an den heiligen Vorabenden des Oster- und Pfingstfestes mittheilen, und das Volk viermal im Jahre zum Empfange des Leibs, und Blutes des Herrn
ermahnen sollen.“ rc. Uebrigens bestand damals eine besondere Bußordnung, worinn
für verschiedene Verbrechen verschiedene Bußen für die Büsser enthalten waren,
wonach sich der Priester in dem Bußgerichte zu fügen hatte.***
*
Antonii Steiner Synodi dioecesis Augustanae Tom. I. pag. 25.
** In einem sehr alten Katalog des Kaufbeurischen Landkapitels kommen folgende Namen
solcher Kleriker vor, welche an den Pfarreien damals angestellt waren: Udalrich de Funegu
diaconus, Pilegrimm de ruedefateshovem (Ruderatshofen) Hartmann de Altdorf accolythus,
Adalgotz de Oberndorf diaconus. Werinhe de Pforzheim, & Adalga accolitus. Otino de Genigen &c. Steiner l. c.
*** Ordo ad dandam paenitentiam tempore S. Udalrici usitatus, Steiner lib. cit. pag. 41.
( 311 )
§. VIII.
St. Gallen, und das Stift Reichenau schlossen in diesem Jahre in Hinsicht auf J. 945.
ihre Verstorbenen ein frommes Bündniß unter einander, worinn besonders bedungen
war, daß auf wechselseitige Todesanzeige für die verstorbenen Mitbrüder nicht nur
die verabredeten Opfer und Gebethe unversäumt sollten entrichtet, sondern auch in
beiden Klöstern dreißig Tage lang nach erhaltener Todesanzeige dem Verstorbenen
sein Platz an dem Gemeintische sollte offen belassen, demselben Speise und Trank,
als wenn er noch lebte, aufgestellt, und nach jeder Tischzeit alles Aufgesetzte unter
die Armen vertheilt werden.* Diese wohlthätige Anstalt fand bald auch bei andern Klöstern Eingang, und Ottenbeuren, welches ohnehin schon in den ersten Zeiten des IXten
Jahrhunderts mit dem Stifte Reichenau sehr enge verbrüdert war, hielt sich noch in
der allerletzten Zeiten vor seiner Auflösung pünktlich daran, wenn jemand, aus der
eigenen Klostergemeinde starb.
In Baiern starb der Herzog Bertholf, welcher auf den Herzog Arnulph den Bösen J. 947.
gefolgt war. Man nannte ihn damals aus der Ursache den Bösen; weil er die Kirchen
und
* nicht lesbar vermutlich Mabillon Annal. Ord. S. Bened. Tom. III. pag. 488 oder 480.
( 312 )
J. 948. und Klöster zerstörte, und ihre Besitzungen unter die Soldaten vertheilte.* Auf Bert-
holf folgte, als Herzog in Baiern, Heinrich der Bruder Otto des grossen.
Auch Schwaben erlitt in diesem Jahre einen sehr grossen Verlust; indem der
Nation der allgemein geschätzte, und tapfere Herzog Hermann durch den Tod entrissen wurde. Hermann gab sich viele Mühe, den Landbau zu befördern, die neuen
Städte empor zu bringen, die Provinz zu verschönern, anstatt der alten Holzhütten
eine festere Bauart von Stein einzuführen** die rohen Sitten zu mildern, der barbarischen Kleidungstracht mehr Ehrbarkeit, und Wohlstand zu geben, und
über
* Hic est Arnulfus ille, qui ecclesias & monasteria in Bojaria crudeliter destruxit, ac possessiones earum militibus distribuit. Otto Frinsingens. L. VI. cap. 8 Chron. Tegernseense. Cap. I.
** So gar im Allgäu bauete man um diese Zeit die Kirchen von Stein, welches vorher nicht
geschah. So heißt es bei dem Anonymo scriptore vitae S. Udalrici bei dem Mabillon Acta SS.
Bened. saeculo V. pag. 432 N. VIII Patres nostri (sagen die Abgeordneten an den heiligen
Bischof Ulrich) in sua proprietate, quam nobis reliqûere, de lapidibus & Coemento, & lignis
aediculam construxerunt, quam Deo, & Sanctis ejus dedicari voluerunt.
( 313 )
überhaupt ein Vater, und vorzüglicher Wohlthäter seiner Landsgenossen zu seyn. Sein J. 948.
Leichnam wurde nach der Reichenau geführt, und dort in der Kapelle des heiligen Kilian begraben.* Zum Glücke für Schwaben hatte der Herzog Hermann an Luitolf, einem
Sohne des Kaisers Otto, der sich im jüngst verflossenen Jahre mit der fürtreflichen
Ita, einer Tochter Herman(n)s, verelichet hatte, im Herzogthume einen Nachfolger,
welcher so wohl seiner persönlichen hohen Eigenschaften, als seiner tugendvollen
Gemahlinn wegen, die das Andenken an ihren Hochseligen Vater bei den Schwaben
rühmlichst erhielt, bei dem Volke höchstens beliebt war.**
Eine andere Begebenheit dieses Jahrs darf hier nicht außer Acht gesetzt werden. Ein gewißer heiliger Mann, und Einsidler, Reginbert mit Namen, bewohnte eine
Zelle an der Alb genannt, die von dem weit ältern
Klo* Herimannus, Dux Alamanniae, qui provinciae sibi creditae cultum, habitum, mores, & instituta multùm, ùt fertur, honestaverat, defunctus, Augiaeque in capella S. Chiliani sepultus est.
Herm. Contract. Chronic ad A. 948.
** Luitolfus, filius regis Ottonis, vir omnium sui temporis universo populo acceptissimus, dux
pro eo (Hermanno) à patre suo constitutus est. Idem ad A. 948.
( 314 )
J. 948. Kloster Reichenau abhieng. Dieser fromme Einsidler zog sich wegen Zeitumständen
tiefer in den Schwarzwald zurück, und erbaute eine neue Zelle, die er Gott, und dem
heiligen Blasius wiedmete, und woraus nachmals jene berühmte Abtei* St. Blasien
erwuchs, welche die Zierde der Kirche, des Ordens, des Herzynischen Waldes, und
lange Zeit der Wohnsitz einer ausgebreiteten Gelehrsamkeit war. Beringer soll in diesem Jahre der erste Abt gewesen, und Reginbert um das Jahr 962 gestorben seyn.
Auf das nämliche Jahr bezieht sich die ganz besondere, und ausserordentliche Einweihung der heiligen Kapell zu Einsideln, welche der heilige Konrad, Bischof
zu Konstanz, der zur feierlichen Einweihung sammt dem heiligen Ulrich, Bischofe zu
Augsburg dahin gebethen, in Begleitung des ersten Adels von Schwaben am Platze
selbst zu gegen war, in seinen hinter
* Regimbertus Haeremita, qui primus ibi habitare caepit. Ekkehard Junior S. Galli Anno 948
initiatus est locus Monasterii S. Blasii Cfr Gerbert Hist. Sylvae nigrae Tom. I. Lib. V. pag. 185.
Locus Rhinaugia, a quo etiam (St. Blasiani) sumpsere privilegia sua. Ex lib. Ms. constructionis S. Blasii pag. 8 auersa bei Van der Maer Rheinauische Geschichte Seite 45.
( 315 )
terlassenen Schriften* eigenhändig, und nach allen Umständen bezeuget. Hermann, der J. 952.
Herzog von Schwaben, war ein ausnehmender Gutthäter, und großentheils auch Stifter des Klosters Einsideln.**
§. IX.
In Schwaben brach eine Unruhe, und zwar von einer Seite aus, von der man
sie gar nicht hätte vermuthen sollen. Der schwäbische Herzog Luitolf, ein Sohn Otto
des grossen, zerfiel mit seinem Oheim, dem benachbarten Herzoge Heinrich von Baiern, der ein Bruder des Kaisers war. Eine streitige Gränze zwischen beiden Herzogthümer, und die Vermuthung von Seite Luitolfs, als wollte ihn der Vater zu Gunsten
eines andern von der schon zugesicherten Thronfolge ausschliessen, legten den Zunder hiezu. Otto gab sich viele Mühe, zwischen den beiden Herzogen eine Aussöhnung
zu Stande zu bringen; da es ihm
aber
* Liber S. Conradi ep. constantiens. de secretis secretorum inscriptus apud Hartmannum annal. eremi pag. 50.
** Postrema - - triftia & moesta fuêre Hermanni Alemannie ducis, insignis patroni, & magnam
partem fundatoris morte. Hermanni Annales eremi divae virginis pag. 52.
( 316 )
J. 953. aber auf keine Weise gelang, so erklärte er sich mit Hintansetzung seines Sohns Luit-
olf für seinen Bruder Heinrich, den Herzog von Baiern. Hierüber äußerst aufgebracht
sammelte Luitolf in Eile ein alemannisches Heer, und fiel in das Herzogthum Baiern
ein. Heinrich wartete nichts weiteres ab, sondern überließ die Stadt Regenspurg, und
ganz Baiern dem Pfalzgrafen Arnulph, einem hinterlaßenen Sohne Arnulphs des Bösen, und andern seinen Getreuen, und begab sich eilendst zum Kaiser, wo er sich
um etwas zu lange verzögerte. Denn der zur Sicherung des Baierlandes aufgestellte
Arnulph, welcher sich in die väterlichen Besitzungen gerne wieder zurückgesetzt hätte, benutzte die Zwischenzeit zu seiner Absicht, schlug sich auf die Seite des Luitolfs,
und unterwarf demselben von Baiern so viel, als er je konnte. Hierüber wurde dem
Kaiser eilends berichtet, und nun zog Otto mit einer zahlreichen Armee nach Baiern,
und suchte seinem Bruder Heinrich das Land wieder eigen zu machen. Damals verfügte sich auch der heilige Ulrich Bischof zu Augsburg nach Baiern zum Kaiser, um
demselben seine unabänderliche Treue, und Anhänglichkeit zu bezeugen, und dessen Schutz für sich und für die Stadt Augspurg zu erstehen. Allein der schlaue, und
thätige Arnulph benutzte auch diese Gelegenheit, überfiel in einem Streifzuge
( 317 )
ge die Stadt, plünderte, so viel er konnte, nahm einige Kriegsleute des Bischofes gefan- J. 953.
gen, die andern lockte er durch Bestechungen auf seine Seite, und die übrigen waren
aller Mittel so sehr beraubt, daß man sich von ihnen nicht vieles versprechen konnte.
In dieser Lage fand der Heilige die Stadt Augspurg, als er aus Baiern zurück kehrte.
Alles war um ihn herum unsicher; er hielt sich deßwegen nur eine Nacht in der Stadt
auf, und begab sich sogleich, wie die vertrautesten Freunde anriethen, auf die halbzerfallene Burg zu Menchingen oder Schwabmünchen, welche auf dessen Befehl im
Innern ausgebessert, und von aussen mit Palisaden umgeben wurde.* Doch diese
Art von Befestigungen erfo(r)derte Zeit, und Arnulph ließ sich an der Ausführung seiner Absichten nicht gerne hindern. Bald erschienen in Schwabmünchen Gesandte
von ihm, welche in den heiligen Bischof drangen, von der Befestigung der Burg abzustehen, und sich ohne weiters dem schwäbischen Herzoge Luitolf zu unterwerfen. Nun
glaubte Ulrich, welcher sich von seiner Treue an den Kaiser nicht abbringen ließ, es
wäre für die Zeitumstände das Dien25
lich* Schwabmünchen kömmt hier bei dem Biographen des heil. Ulrichs unter dem Namen Manichinga vor. Der Platz, wovon die Rede ist, war damals die jetzt so genannte Geierburg, welche
noch jetzt einige nicht undeutliche Spuren einer ehemals befestigten Burg um sich herum zeigt.
( 318 )
J. 953. lichste, wenn er bis zur gehörigen Befestigung der bemeldten Burg die Unterhandlun-
gen mit dem Arnulph hinaus zöge; er sparte also weder bittliche Vorstellungen, noch
Verheißungen, noch andere gedeihliche Mittel, wodurch sich einige Besänftigung seines mächtigen Gegners erhoffen ließ. Indeß gewannen die Vertheidigungsanstalten
auf der Burg von Schwabmünchen stets mehr Festigkeit; und nun schikte der heilige
Bischof eine Gesandschaft an den Arnulph mit dem Auftrage, einen dauerhaften Frieden, wenn er möglich wäre, mit vielem Gelde zu erkaufen; wo nicht; so sollten die
Gesandten seine Diözesanen, die mit dem Feinde verstanden wären, mit dem Kirchenbanne belegen, und so von der Zerstörung der Kirchengüter zurückschrecken,
und abhalten.* Jedoch die Feinde nahmen zwar das Geld; kehrten sich aber an das
Letztere nicht; sondern rückten nach Schwabmünchen herauf, und belagerten den
heiligen Bischof in seiner Burg. Es war der Faschingssonntag, als dieses geschah,
an welchem die Geistlichen zu einigem Beispiele der Laien das letztemal vor Ostern
von Fleische speiseten,** und hier
* Sin autem pace contradicta redire noluissent, praecepit, eisdem legatis, suos parochianos
banno christianitatis constringere, ne loca S. Mariae, in suo episcopatu sita, ullo modo invadere praesumerent. Anonymus Scriptor vitae S. Udalric pag. 437.
** Die Alten nannten deßwegen diesen Sonntag Carniprivium Sacerdotum. Cfr. Glossarium
Cangianum voce: Carniprivium.
( 319 )
war es auch, wo sich der belagerte Bischof auf Gott, und deßen Rettung mit aller Zuver- J. 953.
sicht harrend, freimüthigst erklärte, er werde die Parthei des Kaisers niemals verlassen. So giengen acht Tage vorüber; indeß erfuhren Adalpert der Graf von Marthale*
und Theodpald, der Bruder des heiligen Bischofs, diese Belagerung; rückten von einer
unbemerkten Seite heran, und überraschten die sorglossen Feinde so schnell, und
so muthvoll, daß dieselben, voll Schrecken, und Furcht entweder in die Flucht gejagt,
oder nieder gemacht wurden. Hermann, der Bruder des Arnulphs, gerieth in die Gefangenschaft; alle andern ließen die eroberte Beute zurück, und suchten ihre Rettung
in einer eilfertigen Flucht, welche aber auch nur Wenige dem eilfertigern Nachsetzen
der tapfern Hülfstruppen entzog. Nur ein gewisser Egilolf wagte es, aus allen der Einzige, sich zu widersetzen, und brachte dem Grafen Adalpert eine Wunde bei, die anfangs zwar nichts zu bedeuten schien, nach einer kurzen Zeit aber doch den Tod des
tapfern
* Marthale ist nicht jener Ort unweit Riedlingen, welcher den Namen Marchtall führt, und wo
bei unsern Zeiten das berühmte prämonstratenser Stift Marchtall stund, sondern ein anderer
unweit Sulzbach gelegener Ort Martala, Mertela, oder Amardale. Man sehe die Bemerkungen zu dem Hermannus contract. ad. A. 953 St. Blasier Ausgabe.
( 320 )
J. 953. fern Ritters nach sich zog. Der heilige Bischof ließ den Leichnam seines Retters nach
Augspurg führen, und dort in der Domkirche feierlich beisetzen. Ostern fiel damals
auf den 5ten Tag des Aprilmonats, und es war der Mondtag nach dem ersten Fastensonntage, oder der 15ten Tag des Hornungs, an welchem die Belagerung der Burg
zu Schwabmünchen aufgehoben, und der fromme Kirchenprälat Ulrich in Freiheit gesetzt wurde.*
J. 953.
Zwischen Vater, und Sohn, nämlich zwischen Otto dem grossen, und dessen
empörerischen Sohn Luitolf, dem Herzoge in Schwaben, hatten sich indeß die Feindseligkeiten nicht nur nicht gelegt, sondern sie stiegen aufs Höchste. An dem Illerstrome
bei Tissen, jetzt Illertissen, stunden wirklich schon zwei zahlreiche Armeen diesseits,
und jenseits des Flusses zum Schlagen bereit. Jede Stunde drohete den Ausbruch
einer alles verheerenden Kriegsflamme. Nun fanden sich aber plötzlich, wie vom Himmel geschickt, zwei Friedensmittler,
* Anonymus scriptor vitae S. Udalrici cap. 10. pag. 437. apud Mabill. acta SS. ord. S. Bened.
saec. V. Hermanus autem contract. ad a. 953. sic: Arnolfus - - partibus se Luitolfi contra regem
jungens, Augustensem urbem, episcopatumque depraedatur, & beatum Vodalricum episcopum,
regi fidum, in castello Mandichinga obsessum capere, vel occidere nitritur; sed superveniente
cum copiis militum Adalperto de Marthale comite, & Theodpaldo episcopi fratre item comite
pugna victus, & turpiter repulsus est. - - In ea congressione Adalpertus comes parum vulneratus moritur, & a sancto episcopo Augustae honorifice sepelitur.
( 321 )
Ulrich der Bischof zu Augspurg, und Hartpert der Bischof zu Chur, im Lager ein, stellten J. 954.
sich im Angesichte beider Armeen zwischen Vater, und Sohn, versöhnten die wider
einander aufgebrachten Gemüther, und brachten es zur allgemeinen Freude Schwabens dahin, daß die Armeen ohne allen Schwertstreich friedlich sich zurückzogen,
Vater und Sohn sich umarmeten, unter sich ein neues Bündniß errichteten, und alle
Schrecken eines zerstörenden Krieges beseitigten.* Einige Monate später wäre Schwaben für lange Zeit bei fortwährender Uneinigkeit zwischen Vater, und Sohn verloren
gewesen. Denn Luitolf, und Arnulph, wie auch der Herzog Konrad von Lothringen
hatten die Hunnen neuerdings, als Hilfstruppen, in’s Land berufen, und wäre der Krieg
zwischen Otto, und dem Herzog Luitolf wirklich ausgebrochen, so hätten die wilden
hunnischen Horden, welche ohnehin zwischen Freund und Feind bei ihrer Verheerungslust keinen Unterschied machten, die allgemeine Landplage auf das Aeusserste gebracht. Sie brachen ohnehin in dem folgenden Jahre mit einer solchen Macht,
und Ueberlegenheit über den Lech in Schwaben ein, daß sie von sich selbst sagten:“
Ihre Pferde sollten die Flüsse, und Seen austrinken. und mit“
* Biographus coaevus in vita S. Udalrici I. cit. pag. 439. Die Aussöhnung geschah den 6ten
Dezember. Man sehe in Chron. Hermanni ad. A. 954. die untersetzte Note.
( 322 )
J. 954. „ihren Hufen die Städte zertrümmern. Wenn sie die Erde nicht verschlänge, oder der
Einsturz des Himmels bedeckte, so könnten sie nicht überwunden werden.“*
§. X.
Fürchterlich war in diesem Jahre das Einrücken der Hunnen in Schwaben. Ihre Armee
bestand beiläufig aus 100000 Bewaffneten, und dehnte sich von der Donau bis an
den Schwarzwald aus, um, wie sie meinten, auf einmal ganz Alemannien sammt seinen
Einwohnern zu verschlingen. Hier sah man, welch ein grosses Geschenck des Himmels für ein Land ein vorzüglich gerechter heiliger Mann ist, dessen Vertrauen sich
unverrückt an den Allmächtigen anschließt. Augspurg hatte damals noch geringe
Mauern ohne Thürme, und war nicht befestiget**; und doch wußte der heilige Bischof
Ulrich, dieselbe mit einer kleinen Mannschaft der Stadtbürger, und seiner Vasallen
gegen eine vielmal überlegene Macht so lange tapferst zu vertheidigen, bis Otto der
grosse, an welchen er Eilboten abgeschickt hatte, mit
* Continuator Rhegionis ad A. 955. Anno Incarnat. D.N.J. Ch. 955 tanta multitudo Ungrorum
erupit, quantam tunc temporis viventium hominum nemo se antea vidisse in ulla regione profitebatur &c. Vita S. Udalrici loc. cit.
** Augustam civitatem obsedit (Hunnus) quae tunc imis sine turribus circumdata muris, firma
ex semetipsa non suit. Vita S. Udalrici l. cit. pag. 439.
( 323 )
einer, obgleich weit kleinern, Armee anrückte, und der Sache eine ganz andere Wen- J. 955.
dung gab. Ulrich selbst war Tag und Nacht auf der Stadtmauer; die frommen Weiber,
und die Kinder ließ er Gebethe anstellen; die gefährlichsten Plätze wurden auf seinen
Befehl bestens verschlossen, und mit der tapfersten Mannschaft besetzt; die tapfern
Bürger, welche einen Ausfall auf die Feinde beschlossen hatten, hielt der kluge Bischof zurück; als aber die Feinde selbst vor das Thor anrückten, wurde tapferst gefochten, und einer der ersten Hunnen erlegt, dessen Tod ein so allgemeines Schrecken unter die Feinde verbreitete, daß sie sich unter vielem Weheklagen in das Lager
zurück zogen, und den entseelten Leichnam mit sich nahmen.
Indeß kam Otto der Grosse mit seiner Armee an den benachbarten Stadtgegenden in der Nacht vom achten auf den 9ten August an. Ulrich schickte noch währender Nacht seinen Bruder Diethpald dem Kaiser entgegen: es erfuhr aber auch das
Nämliche Berchtolf von Riesenburg,* ein Sohn des Arnulphs, und berichtete eilends
den
* Berchtolfus, filius Arnolfi, de castello Risinesburch vocitato, schreibt der bemeldte Biograph.
I. cit. pag. 440. Dieses alte Risinesburg ist das heutige Reißenburg, ein Dorf und Schloß im
Margrafthum Burgau un-
( 324 )
J. 955. den König der Hunnen darüber, welcher so gleich durch ein Kriegssignal seine Heere,
und die Feldherrn versammeln ließ, und sich mit denselben berathschlagte. Am folgenden Tage sah Otto in aller Frühe mit Erstaunen und Furcht die ungeheuer grosse
Menge der Feinde, welchen er kaum glaubte gewachsen zu seyn. Doch stärkte er
sich bald wieder in dem Vertrauen auf Gott, ließ eben denselben Tag, als einen Fasttag, unter der ganzen Armee ausrufen, und gebot, daß sich alle auf den folgenden
Tag zum Schlagen bereit halten sollten. Am Festtage des heiligen Laurentius, den 10
ten August, begann die Schlacht. Ulrich, anstatt aller Waffenrüstung mit einer Priesterstole angethan, schwung sich auf eine Pferd*, und die ganze Anordnung des deutschen Heers, welches auf dem so genannten Lechfelde den Hunnen entgegen zog,
war folgende: Die drei ersten Haufen waren Baier, die unter
dem
weit Untergünzburg, welches ehedem einen eigenen Adel hatte, dessen, wo nicht Stammvater, doch wenigstens einer der ältesten Sprossen dieser Bertholf war. Cfr. Lazius de migrat.
Gent. pag. 464.
* Hora vero belli episcopus super caballum suum sedens, stola indutus, non clypeo, aut lorica aut galea munitus, jaculis, & lapidibus undique circa eum discurrentibus intactus, & illaesus consistebat. Vita S. Udalr. l. cit. pag. 439.
( 325 )
dem baierschen Herzoge Heinrich die Avantgarde bildeten. Auf diese folgte der Herzog J. 955.
Konrad aus Franken; in der fünften Legion befand sich der König selbst, von den tapfersten Rittern, und der auserlesensten jungen Mannschaft umgeben. Vor ihm wurde
der Erzengel Michael, das Reichspanier, getragen. Die siebente und achte Legion füllten unter ihrem Herzoge die Schwaben aus. Zuletzt kamen die Böhmen mit dem Gepäcke des ganzen Heers.
Während nun die Deutschen gegen die Feinde auf dem weiten Lechfeld so
anrückten, brachen jene mit ihren schnellen Pferden plötzlich in den Rücken der deutschen Armee ein. Die Böhmen wurden aus einander gejagt, das Gepäck gieng verloren, und nun fiel die ganze Last des Krieges auf die Schwaben, welche, wie die
Löwen, kämpften, und, als sich nachmals der Herzog Konrad mit ihnen vereinte, die
Feinde zurück drängten, die Gefangenen Böhmen befreieten, und, ehe es noch zu
einer allgemeinen Schlacht kam, den Hunnen alle Siegeszeichen sammt der eroberten Beute wieder entrissen.
Indeß traff Otto der grosse alle Anstalten zu einem allgemeinen Schlage; er
selbst ergriff das Schwert und den Schild sammt der heil. Lanze, und ritt an der Spitze des Heers gegen den Feind.
Mit
( 9(3)26 )
J. 955. Mit geschlossenen Gliedern brachen die Deutschen in die Reihen der Hunnen, trenn-
ten Trotz des heftigsten Widerstandes dieselben, und brachten Verwirrung in das zahllose Heer. Nun war dem Feinde die dichte Menge zum Kampfe selbst hinderlich; viele
zersprengten sich in die nahe gelegenen Ortschaften, wo sie umzingelt wurden; die
meisten aber zogen sich ober Augspurg gegen den Lech, welches der augspurgischen
Besatzung, die auf den Stadtmauren stund, und nicht wußte, was weiter oben vorbei
gegangen war, einen nicht geringen Schrecken verursachte; indem man sah, wie ein
noch ungeheures Kriegsheer, wie von einem Sturm getrieben, heran flog.* Doch man
erholte sich bald von dem Schrecken, als man bemerkte, daß die Deutschen den Flüchtigen eben so schnell nachsetzten, und eine so grosse Zahl derselben erschlugen, daß
der Lechfluß mit Blut, und mit Todten angefüllt wurde. Am zweiten und dritten Tage
nach der Schlacht machte sich alles auf, den Feind zu verfolgen, welcher sich nach
Baiern zurück* Quamvis incredibilis numerus illorum occisus suisset, tantus tamen adhuc exercitus eorum
remanebat, ut hi, qui de propugnaculis Augustae civitatis eos venire conspexerunt, non pugna lacessitos eos redire existimaverint, donec praetereuntes civitatem ulteriora lyci fluminis
littora festinando repetere cognoverunt. Vita S. Udalrici. loc. cit. pag. 440.
( 327 )
zog; nur wenige von den zahllosen Horden fanden ihr Vaterland wieder; drei ihrer Fürs- J: 955.
ten wurden zu Regenspurg an den Galgen aufgehängt; den Graf Werner aus dem Hause von Scheuern, einen Bruder des Herzogs Arnulphs, welcher die Hunnen in das
Land geführt hatte, ermordete der Herzog Heinrich von Baiern mit eigener Hand, und
vereinte dessen Güter mit der Königlichen Kammer.* Von dieser Zeit an verloren die
Hunnen alle Lust, nach Schwaben, und in die benachbarten Provinzen wieder zurück
zu kehren.
Während des hunnischen Ueberfalles wurde zu Augspurg die Kirche zur heiligen Afra verbrannt, und mancher deutsche Held verlor in dem Kampfe das Leben. So
fiel der Herzog Konrad, von einem Pfeile in die Kehle getroffen, als er eben seinen
Helm öffnete, um frische Luft zu schöpfen; so fiel Theutbald der Bruder des heiligen
Ulrichs, und der Erbauer der Stadt Donauwörth; es fiel Reginbald, der Sohn der Luitgarde, einer Schwester des heiligen Ulrichs; auch Ulrich, der Graf von Bregenz, aus
dem alten Hause des Herzogs Gottfried blieb auf dem Schlachtfelde, und viele andere streitbare Männer fielen in dieser wichtigen Schlacht. Den 10ten August Abends
kam selbst Otto der grosse in
* Pfisters Geschichte von Schwaben II Buch S. 42 und 43 Hermann. Contract. ad A. 955.
( 328 )
J. 955. die Stadt Augsburg; hocherfreut über den herrlichen Sieg tröstete er den heil. Bischof
über den Tod seines Bruders, und seines Neffen, und verlieh dem Richwin, einem
Sohne des getödteten Theutbalds, alle Güter des Vaters.* Der Biograph des heiligen
Ulrichs meldet, der größte Theil der Ortschaften in Schwaben sey durch die Hunnen
zu einer Brandstätte geworden.** Von einer Einäscherung des hiesigen Stiftes melden die Urkunden nichts; den übrigen Kriegsplagen aber wird dasselbe wohl nicht entgangen seyn.
§. XI.
J. 956.
Ob Luitolf, der Herzog in Schwaben, nach der Aussöhnung mit seinem Vater
Otto dem großen, welche im J. 954. geschah, die herzogliche Würde schon nieder
gelegt, und Burchard der IIte, deßen Nachfolger im Herzogthume bei der Schlacht
mit den Hunnnen die Schwaben
an* Vita S. Udalrici loco & pag. cit. Pfister loc. cit. Hermann. contract, ad eundem annum: “In ipsa pugna ex nostra parte inter alios multos Cuonradus dux bellicosus, & pius gener regius, &
sancti frater episcope comes Theodpaldus sororisque ejus filius Reginbaldus comes, aviae
meae Bertha patruus, occubuêre.
** Multitudo Ungarorum maximam partem (Sueviae) usque ad Hilaram fluvium igne consumpsit. Vita S. Udalrici loc. cit. pag. 449.
( 329 )
angeführt habe, läßt sich bestimmt, und mit Gewißheit kaum sagen, und der einzige Fort- J. 956.
setzer des Rhegino meldet hievon.* Uebrigens ist gewiß, daß Luitolf in diesem Jahre
mit einem Theile der Alemannier in Italien eindrang, und auf Befehl seines Vaters wider den Berengar zog. Wahrscheinlich vertrat Burchard, als Heersführer der Schwaben
in der Schlacht gegen die Hunnen die Stelle des Luitolfs, welchem Otto bei einem so
wichtigen Feldzuge desto weniger alles Vertrauen schenken konnte, je auffallender
kaum vorher deßen Anhänglichkeit an den feindlichen Arnulph, und dessen Abneigung
gegen den baierischen Herzog Heinrich war. Luitolf starb noch in diesem Jahre, und
fand seine Grabstätte zu Mainz.** Dem mag, wie immer, seyn, Burchard, ein naher Ver- J. 957.
wandter des heiligen Ulrichs, war der unmittelbare Nachfolger des Luitolf, und seine
Beförderung hatte er vorzüglich diesem Heiligen zu verdanken, deßen gegen das königliche Haus standhaftest erwiesene
Treue
* Vasallos, quos habuit (Luitolfus) & ducatum patri reddidit, cui Burchardus in ducatu successit. Continuator Rheginonis ad A. 954.
** Luitolfus dux commissa pugna Adalpertum, Berengarii filium, vicit, cunctisque sibi una cum
regno Italiae subjugatis, ipse eodem anno apud Plumbiam immaturo obitu vita decessit, & magno multorum luctu Moguntiae sepultus est, Ottone
( 330 )
J. 957. Treue Otto hiemit einigermassen belohnen wollte. Burchhard der II ein Sohn Burch-
hards des I war übrigens ein tapferer Mann. Seine erste Gemahlinn war die Luitgarde, eine Schwester des heiligen Bischofes, und die zwote, eine Tochter Heinrichs, des
baierschen Herzogs, und Bruders des Königs, Hadewig mit Namen, die ein gelehrtes
Frauenzimmer in ihrem Jahrhunderte machte. Das feste Schloß Hohentwiel war der
Ort, wo sich Burchard meistens aufhielt; die grossen Volksversammlungen aber geschahen zu Zürich.
Uebrigens, obgleich Schwaben von dieser Zeit an einer längern Ruhe genoß,
so blieben doch die Wunden noch lange. Man sah’ sich nachher blutarme Familien,
die es durch die Plünderung der Hunnen geworden waren, leere Dorfschaften, und
Anfangsstädte, derer Bewohner sich durch die Flucht den Schrecken des Krieges entzogen hatten, ganz oder zur Hälfe zerstörte Ordenshäuser, und zahllose Brandstätte,
durch die Provinz, die sich aus ihrem Schutte wegen Armuth lange Zeit nicht erheben
konnten. Zu Augspurg machte der heilige Bischof den Nährvater der Geistlichen,
weltone filio adhuc parvulo superstite relicto. Et Burchardus Alemannie ducatum accipit. Hermann.
contract. ad. A. 957.
( 331 )
welchen es an dem allernöthigsten Lebensunterhalte gebrach;* er stellte auch, wie er J. 960.
konnte, auf dem Lande, und in der Stadt die abgebrannten Gebäude wiederum her; jedoch zur Wiedererbauung der Kirche zur heiligen Afra fand der Heilige noch zur Zeit
keine hinreichende Mittel; es wurde auch deßwegen die Grabstätte des heiligen Bischofs Simpert, die noch unbedeckt war, bloß zur Noth gegen die ungestümme Witterung mit Brettern von oben belegt.* Erst nach einigen Jahren, nachdem man durch
eine göttliche Fügung den Leib der heiligen Afra entdeckt hatte, wurde die Kirche wieder erbauet.
Um diese Zeit beiläufig, ohne daß sich das Jahr genau bestimmen läßt, kam der
Leib des heiligen Blutzeugen Theodors an das hiesige Stift. Diese Behauptung gründet sich meistens auf eine alte Erblehre, welche sich bis auf unsere Zeiten erhielt, und
auch den öffentlichen Andachten eingerückt worden ist.** Laut derselben soll der bemeldte heilige Leib durch den heiligen Bischof Ulrich, und zwar von Bischofszell her
nach Ottenbeuren gekommen seyn. Allerdings ist aus der Lebensgeschichte des heil.
Bi* Vita S. Udalrici loc. cit. pag. 441.
** S. Theodore, qui, ùt praeclarissimum dei donum in istam provinciam, & per S. Udalricum in
nostrum monasterium pervenisti. Litaniae de S. Theodoro.
( 332 )
J. 960. Bischofes bekannt, daß derselbe noch vor Ausbruch des letzten hunnischen Kriegs
eine Reise nach Burgund in der Absicht unternahm, heilige Reliquien für die Kirche
zu Augspurg zu sammeln*; wahr ist es auch, daß er seine Rückreise durch das Turgau, worinn Bischofszell gelegen ist, über St. Gallen, und Konstanz nach der Reichenau nahm, wo der Abt Alawik lebte, und den Heiligen mit einem neuen Schatze der
heiligen Gebeine beschenkte: es ist also nicht unwahrscheinlich, daß der bemeldte
heilige Bischof neben andern heiligen Gebeinen auch den Leib des heiligen Theodors
auf seiner Reise gesammelt, denselben nach Ottenbeuren gebracht, und dem hiesigen Stifte verehrt habe. Gewiß in den erstern Jahren des XIIten Jahrhunderts wurde
der heilige Theodor schon öffentlich zu Ottenbeuren verehrt, und Abt Rupert der I.
ließ ein silbernes Behältniß verfertigen, worein er die ehrwürdigen Leiber der heiligen
Martyrer Alexander, und Theodor legte.** Auch das uralte Verzeichniß aller Reliquien, welche damals zu Ottenbeuren verehrt wurden, meldet ausdrü(ck)lich, daß der
heilige Ulrich den Leib
des
* De itinere ad Burgundiam pro reliquiis Sanctorum cap. XV in vita S. Udalrici.
** Sarcofagum argenteum fecit fieri, in quo veneranda corpore sanctorum martirum Alexandri, & Theodori idem venerabilis abbas inclusit cum
mul-
( 333 )
des heiligen Theodors für Ottenbeuren erworben habe, und eine alte Fensterscheibe, J. 960.
die sich noch im J. 1518 in dem gemeinsamen Redezimmer befand, bezeuget das
nämliche. Dieser Glasscheibe war die Abbildung des heiligen Theodors sammt einer
Schrift eingeschmolzen, welche berichtete, daß der heilige Ulrich den Leib des heiligen Theodors von Bischofszell nach Ottenbeuren gebracht habe.* Die Vereinigung
beider heiliger Leiber in einem Sarge mag den ersten Anlaß gegeben haben, daß beide Martyrer, nämlich Alexander, und Theodor, als Schutzheilige verehrt wurden; übrigens kömmt die Benennung der hiesigen Stiftskirche von diesen 2 Schutzheiligen das
erstemal im J. 1152 in einer Bulle Pabstes Eugen des III, und nachmals in einer anderen vom J. 1220 unter Pabst Honor III vor.** Im J. 1511 lieferte die hiesige Presse die
Leidensgeschichte des heiligen Theodors, und eine lateinische
26
Re* Scriptur subter effigiem S. Theodori de A. 1518 in vitro reperta habet, quod S. Udalricus corpus S. Theodori ex Bischofszell Ottoburam adtulerit; cui concordat attestatum Abbatis Benedicti Hornstain.
** Honorius episcopus servus servorum Dei dilectis filiis abbti & Conventui monasterii beatorum Martirum Alexandri, & Theodori de Uttinburren &c. - - Datum apud urbem veterem XVI
Augusti Pontificatus nostri anno quarto.
( 334 )
J. 961. Rede zu dessen Ehre. Niklas Ellenbog war der Verfasser.*
§. XII.
Zu Beningen, einer benachbarten Dorfgemeinde, lebte um diese Zeit ein adelicher, und angesehener Herr, Hatto mit Namen, welchem neben mehrern Gütern, und
Besitzungen auch die Kirche des Orts angehörte. Diesem mißfiel plötzlich das Weltleben, und (er) faßte den Entschluß, seine noch übrigen Lebenstage in der Einsamkeit
dem Dienste Gottes zu widmen. Wie er beschlossen hatte, so that er. Hatto vergabte
nicht nur die Kirche zu Beningen sammt den dazu gehörigen Gütern, sondern auch
seine andern dort gelegenen Besitzungen an das hiesige Stift, und zog darinn das Ordenskleid an, ja er gieng in seinem ersten Eifer noch weiter, wählte eine noch weit strengere Lebensart, und wollte in eine enge Zelle, die für einen Mann kaum Raum genug
hatte, verschlossen werden. Derlei freiwillig Eingeschlossene hatten ihren Wohnort
meistens neben dem gemeinsamen Bethhause, wohin von ihrer Bußzelle eine kleine
Oeffnung gieng, um dem täglichen, und nächtlichen Chorgebethe
sicht* Das zu Ottenbeuren im J. 1511 gedruckte Büchchen führt den Titel: Passio septem fratrum.
( 335 )
sichtbar gegenwärtig zu seyn. Durch eine andere kleine Oeffnung reichte man ihnen J. 961.
Speise, und Trank, jedoch in einem geringern Maasse, als den übrigen Mönchen; wie
es nämlich der strengere Bußgeist erheischte. Niemand, als der Abt, hatte zu denselben freien Zutritt, und selbst die Einschliessung geschah insgemein durch den Diözesan Bischof, welcher diese sonderheitlichen Büsser nach längerer Prüfung selbst einführte, und einsegnete, wie auch der heilige Bischof Ulrich diesen unsern Hatto selbst
einführte, und, wie es in einigen alten Schriften heißt, im Namen des Herrn selbst einschloß. Längere Zeit führte der freiwillige Einsidler ein ganz untadeliges Leben, und
war für alle ein grosses Beispiel der Buße, und Selbstabtödtung.** Allein nach einer
länger erstandenen Bußzeit unterlag der fromme Mann einer Versuchung der Hab- und
Eigenthumssucht, und machte sich einige Kleinigkeiten, die ihm etwa verehrt wurden,
ausschließlich ganz eigen. Dieß lief
12*
schnur
** Interea vir quidam nobilis Hato nomine ecclesiam in Bonningin cum aliis prediis Ottenburensi contulit monasterio, & seculari pompa derelicta habitum induit monachalem, & se in eodem
monasterio includi faciens, irreprehensibilem diu vitam duxit. Chron. antiquiss. Saecul. XII.
Ms. fol. 10.
( 336 )
J. 961. schnurgerade gegen die Ordensregel, welche einem Privatmönche, wie allen übrigen,
die in den Klosterämtern stunden, alles Privateigenthum strengest untersagte. Nun
ward plötzlich die vorher bewunderte Tugend des verschlossenen Büssers allen verdächtig, und es gereicht der damaligen Klostergemeinde, die ganz von dem wahren
Geiste ihres Berufes belebt war, zu einer nicht geringen Ehre, daß sie ohne alle Rücksicht auf die eingebrachten Güter, womit Hatto das Kloster vor seinem Eintritt in den
Orden beschenkt hatte, solche Maßregeln ergriff, welche, obgleich mit einiger Beschämung, und Beleidigung des vormals bewunderten Büssers, so wohl den Verirrten in
das Geleis seiner übernommenen Berufspflichten wieder zurück wiesen, als auch durch
ein auffallendes Beispiel den Geist der Ordensregel in seiner ersten Reinheit erhielten. Hatto mußte plötzlich allen Sonderlichkeiten eines Bußlebens entsagen, seine Bußzelle räumen, sich in die Klostergemeinde begeben, und dort nach der hergebrachten
Ordnung ohne alle Ausnahm, wie alle Uebrigen, mit der Klostergemeinde leben. Und
dieses wirkte so gut, und erhob ihn zu einer so hohen Stufe der Heiligkeit, daß Gott
durch ihn noch am Leben viele und grosse Wunderzeichen wirkte.* Der
heil* Postmodum vero ab antiquo seductus hoste propri-
( 337 )
heilige Ulrich, Bischof zu Augsburg, trug für den frommen Hatto so viele Achtung und J. 961.
Liebe, daß er sich dessen noch auf seinem Sterbebette erinnerte, und demselben zum
Denkzeichen seiner innersten Zuneigung etwas von seinen Kleidern zuschickte.* Hatto überlebte den heiligen Ulrich noch mehrere Jahre, starb, als ein Heiliger, um das
Jahr 985 den 4ten des Heumondes, und wurde deßwegen nicht auf der gemeinen Klostergrabstätte, sondern in der Stiftskirche begraben.**
Einige Jahre nachher folgten noch andere, welche eine gleiche Lebensart wählten, sich in
prietates cepit habere, & propterea a cella propria ejectus inter alios fratres jussus est conversari. Ubi tandem per gratiam S. spiritus ita cepit sancte, ac religiose vivere, ut etiam multa signa per eum Christus facere dignaretur. chron. l. cit.
* De vestimentis suis misit Antonio (Velferus Hattoni) venerando viro, quem ille antea ad Utenburam in Dei nomine inclusit. Vita S. Udalrici l. cit. pag. 463.
** Sic sancto fine consummatus in ecclesia nostra est tumulatus. Chron. antiquissim. Saec.
XII fol. 10. In dem Sterbebuch des nämlichen Jahrhunderts wird dessen Sterbetag auf den
4ten des Heumondes bemerkt: IV nonas Julii Hato inclusus nostrae congregationis monachus.
Die Klosterordnung muß damals in einem sehr blühenden Zustande gewesen seyn, wozu
aber sehr wahrscheinlich die Einwirkung des heiligen Ulrichs mehr, als jene des Hofabtes Adalbero beitrug.
( 338 )
J. 962. eine enge Bußzelle verschliessen liessen, dem mündlichen, und beschaulichen Ge-
bethe Tag und Nacht oblagen, lebenlänglich darinn ausharreten, und ihr Leben mit
einem seligen, und heiligen Ende beschlossen, wie unter mehrern andern der selige
Bruno, ein Laienbruder des hiesigen Stiftes, von welchem das Weitere auf das Jahr
der Uebersetzung seines seligen Leibes 1181 wird gemeldet werden, wie auch ein
Priester; Bernold mit Namen, welcher zwar keiner von diesen eingeschlossenen Büssern war, doch aber im XIten Jahrhunderte im Rufe der Heiligkeit starb, und mit Wunderzeichen leuchtete.
§. XIII.
J. 962.
Noch im vorigen Jahre zog Otto der grosse, nachdem er seinen Sohn, ebenfalls Otto genannt, den er aus seiner Gemahlinn Adelheid erzeugt hatte, zum Könige
hatte krönen lassen, nach Italien. Berengar, und dessen Söhne Adalpert, und Wido
hatten dort alles in Unordnung, und Verwirrung versetzt. Selbst Pabst Johann XII entehrte durch ein schändliches Leben die Heiligkeit seines Amtes, und gab zu noch mehrern Verwirrungen Anlaß. Otto kam im J. 962 nach Rom. Das erste war, daß er sich
von Johann XII als Kaiser salben, und krönen ließ; worauf er sich
nach-
( 339 )
nachmals in allen seinen Diplomen, mit Beseitigung aller übrigen Titel, nur einen Römi- J. 962.
schen Kaiser, und Mehrer des Reiches nannte. Hiebei vergaß der Kaiser nicht, dem
Pabste sein ärgerliches Leben zu verweisen,* und als er im folgenden Jahre zur gericht- J. 963.
lichen Untersuchung aller durch den Ruf verbreiteten Verbrechen schreiten wollte, der
Pabst aber von Rom entfloh, stellte er anstatt desselben mit Einstimmung der Römer
den ehrwürdigen Mann Leo VIII auf,** worauf er sich nach Spoletto begab. Leo VIII weil
er etwa für die verdorbene Sitte der Römer zu strenge war, genoß nicht lange die Lie- J. 964.
be, und das Zutrauen derselben; sie strebten ihm vielmehr nach dem Leben, und verlangten den ärgerlichen Pabst Johann zurück. Hievon von Leo VIII berichtet, und darüber äusserst aufgebracht, besonders, da die Römer ohne kaiserliche Einwilligung
nach dem Tode des Pabstes Johann XII eigenmächtig einen Pabst unter dem Namen
Benedikt V setzten, ergrimmte der Kaiser, zog mit einer starken Armee für die Stadt
Rom, belagerte dieselbe, und zwang durch Aushüngerung die wider* Hermannus contractus in chronic ad A. 962. Item continuator Rheginonis ad annum eundem.
** Idem Hermannus ad A. 963.
( 340 )
J. 965. derspenstigen Römer, sich sammt der Stadt zu ergeben, den eigenmächtig aufgestell-
ten Pabst Benedikt auszuliefern, und dem Pabste Leo neuerdings Unterthänigkeit, und
Gehorsam zu schwören.* Dieser Zeitpunkt war es, in welchem Italien mit dem deutschen Reiche, und die römische Kaiserkrone mit der deutschen vereint wurde. Dieser
Verein wurde nachmals, als Otto II schon zum Mitkaiser gekrönt war, im J. 973 bestättiget. Otto zog hierauf aus Italien über den Berg Cenis zurück, feierte zu Chur die
Oktav der Erscheinung des Herrn, und weil sich die Grossen Italiens, und besonders
die zwei Söhne des Berengars Adalpert, und Wido noch nicht ganz ruhig hielten, so
beorderte der Kaiser den schwäbischen Herzog Burchard II dahin, welcher so gleich
mit seinen Schwaben in Italien einbrach, dem Adalpert eine Schlacht lieferte, denselben besiegte, und in die Flucht jagte, dessen Bruder Wido aber auf dem Schlachtfelde tödtete, und sodann nach einiger Zeit zu dem Kaiser nach Deutschland als Sieger
zurück kehrte.**
Wöh* Idem ad annum 964.
** Hermannus contract. in chron. ad A. 965. Des Freiherrn von Wollstadt Chronologischer Abriß der deutschen Geschichte S. 22.
( 341 )
Während der kurzen Abwesenheit des schwäbischen Herzoges Burchard scheint J. 965.
jene merkwürdige Feindseligkeit zwischen den zwei Stiftern Kempten, und Ottenbeuren ausgebrochen zu seyn, welche über eben diese Gegenden, die wir bewohnen,
vieles Unheil, und Unglück verbreitete. Den Anlaß zu dieser verheerenden Fehde gab
eine zwischen beiden Theilen streitige Waldung, die sich jeder Theil, ohne Zwischenkunft eines gütlichen Vergleiches, zueignen wollte,* vermutlich der noch jetzt so genannte Herrnwald unweit Haldenwang, welcher Ort damals Ottenbeuren angehörte,
wo der Wald etwa zwischen dem kemptischen, und ottenbeurischen Gebiete die Gränze
theilte. Das Stift Kempten hatte damals jenen weiten Umfang des Gebietes noch nicht,
den es nachmals erhielt, und Ottenbeuren, ohne von seinen beträchtlichen Stiftungsgütern etwas verloren, oder abgetreten zu haben, was einige Jahre spater geschah,
harrete noch auf dem ungeschmälerten Besitze seines ersten Gebietes; die Streitkräfte von beiden Theilen stunden also in einem bereits
glei* Temporibus ejusdem Imperatoris (Ottonis I) facta est secundo inter Uttenburrenses, & campidonenses dissensio, contendentibus pro saltu, quem ex adverso violenter sibi pacto equitatis relicto utrique vendicabant. Chron. antiquiss. fol. 9.
( 342 )
J. 965. gleichen Verhältnisse. Kempten hatte eine ziemliche Anzahl von damals so genann-
ten Ministerialen, welche meistens von Adel, und als Lehenträger des Stiftes dem
Herrn Abte zu Kriegsdiensten verbunden waren, und eine noch grössere Anzahl der
Freigebohrnen (Ingenui) die sichs zur Pflicht und Ehre rechneten, für die Sache ihres
Herrn zu kämpfen; und so nicht weniger Ottenbeuren*. Die Fehde fieng sich mit Neckereien an, die anfangs nicht vieles zu bedeuten hatten; bald kam es aber dahin, daß
man mit voller Mannsrüstung gegen einander zog; und dieß geschah nicht nur einmal,
sondern öfter. Längere Zeit schlug man sich mit einander, und die beiderseitige Erbitterung gieng so weit, daß die umliegende Gegend darunter mit Feuer und Schwert verheeret, und der Landmann in eine schwerfällige Armuth versetzt wurde.** Der Kaiser,
hievon benachrichtiget, wurde anfangs sehr aufgebracht; nahm aber bald gütigere Gesinnungen an, berief den heiligen Bischof von Augspurg zu sich,
und
* Zum Beweise dessen wird auf das einschlägige Jahr der alte Ottenbeurische Lehenhof mit
dem Namen der Lehenträger angeführt werden.
** Unde ipsarum milites ecclesiarum infidias alterutrum sibi pro hujusmodi ponentes diutina
congressione populum ipsius regionis ad inopiam ferro, & igne coegerunt. Idem chronicon
mss. loc. cit.
( 343 )
und machte demselben den Auftrag, sich mit dem Grafen Berthold, und dem Grafen J. 965.
Richwin* an Platz, und Ort zu begeben, und die ausgebrochenen Feindseligkeiten
best möglichst auszugleichen.** Einen schicklichern Friedensmittler hätte der Kaiser
nicht wählen können. Der heilige Ulrich war Abt zu Kempten, und vertrat auch anstatt
des Abtes Adalbero, seines Neffen, der sich meistens am Kaiserhofe aufhielt, wenigstens in Hinsicht auf das Geistliche die Stelle eines Abtes zu Ottenbeuren; gegen einen
solchen Friedensmittler konnte also keine der streitenden Parthien etwas mit Grunde
einwenden; wie auch selbst die Vermittelung ganz nach dem Wunsche des Kaisers
geschah. Dem kaiserlichen Auftrag gemäß sollte jene ältere Gränzscheide zur Norm,
und zum Maßstabe genommen werden, welche der heilige Witgar,
Bi* Dieser Graf Richwin war ein Sohn des Theutbalds, eines Bruders des heiligen Ulrichs, welcher in der Schlacht gegen die Hunnen im J. 955 auf dem Lechfeld geblieben war.
** Qua ex re imperator commotus venerabilem Uodalricum epm accersitus inimicitias illorum
cum omni diligentia sedare precepit, missis cum eo comitibus Bettholdo, & Richwino, qui terminos, sicut Witgarius augustentis eps a Karolo missus juniore quondam diviserat, prefati comites denuo cum pagentibus renovarent. Idem chron. I. cit.
( 344 )
J. 965. Bischof zu Augsburg, und zugleich Ottenbeurischer Abt unter Karl dem Kahlen um
das Jahr 876 festgesetzt hatte; da man nun von diesem Punckte ausgieng, und zu
einer dauerhaftern Verhandlung die miteinberufenen Grossen von der Provinz Schwaben zugegen waren, so kam die beabsichtigte Ausgleichung ohne grosse Mühe zu
Stande,* und von dieser Zeit an scheint der heilige Bischof, sich der Abtei Ottenbeuren ganz besonders angenommen zu haben.**
§. XIIII.
Unter dem heiligen Bischofe Ulrich, welcher die Abtei Kempten spater als Adalbero, dessen Neffe, die Abtei Ottenbeuren, von Otto dem grossen erhielt, nahm das
Stift Kempten so wohl in geistlicher, als in zeitlicher Hinsicht sehr zu, und aus der damaligen innern Einrichtung jenes Ordenshauses unter dem bemeldten heiligen Kommendabte läßt sich leicht schliessen, wie bei den nämlichen Verhältnissen damals die
innere Verfassung des Ottenbeurischen Klosters beschaffen war. Ulrich, welcher das
weitschichtige Bißthume Augspurg zu besorgen hatte, wählte
aus
* Tandem illis ad concordiam cum optimatibus provinciae convocatis (loc. cit.)
** Memoratus episcopus prefatem abbatiam aliquanto rexit tempore, chron. antiquiss. Ms. l:
cit. Nempe vice Adalberonis nepotis.
( 345 )
aus der kemptischen Klostergemeinde zwei würdige Männer, den Mönch Liuterich, wel- J. 965.
chen er zur Handhabung der klösterlichen Zucht, und Ordnung von innen als Dechant,
und Konventobern* aufstellte, und den Mönch Irminhart, welcher als Probst, oder Verwalter alles Zeitliche des Stiftes besorgen sollte. Beide erfüllten die übertragene Amtspflicht auf das genaueste, besonders Irminhart erwarb sich bei seiner klugen Verwaltung nicht nur alle Liebe, und Achtung der Nachbarschaft, sondern auch alle Gewogenheit des Kaiserhofes.** Dieser war es auch, welcher in dem Obstgarten seiner
Ordensbrüder die Kirche zum heiligen Kreutze erbauete, die der heilige Bischof den
9ten Mai zur Ehre des heiligen Kreutzes, des heiligen Erasmus, und des heiligen Niklas einweihete,
dar* In eadem vice S. Vodalricus unum nomen habentem Liuterich infra claustrum fratribus deo
servientibus Decanum, & magistrum fieri destinabat; alterum Irminhart vocatum in praepositura secularis negotii desudare precipiebat. Charta Udalrici ep. august. apud Mabill. act. SS:
ordinis S. Bened. saec. V. pag. 476. Diesen Irminhart macht der Herr Karl Meichelbeck Hist.
Frising. Tom. I. pag. 119. irrig zu einem Abte von Kempten. Er war nur aufgestellter Oekonom des Stiftes.
** Charta S. Udalrici loc. cit. pag. 476.
( 346 )
J. 965. darüber einen eigenen Priester aus der Klostergemeinde mit Einräumung gewisser
Vortheile setzte* die Kirche selbst mit der Stiftskirche vereinte, und dieselbe auch mit
einem hinlänglichen Fond behabte.**
Zu
* Vodalricg (Uodalricus) episcopus hanc ipsam ecclesiam in pomerio fratrum honorifice constructam in honore sanctae cruci, & Herasmi, & S. Nicolai conf. VII. Idus Maji dedicavit, & - decrevit, ut unus ex fratribus, qui in regulari vita morum excellentia dignus suisset, eandem
ecclesiam quotidiano obsequio provideret, & quotidie sui videlicet episcopi, annonam de cellario fratrum pleniter acciperet. Charta S. Udalrici loc. cit. Man sieht hier einiges Vorspiel zu
den nachmaligen Kircheninkorporationen, und auch die Ursache, warum die Aebte von Kempten nachmals bischöfliche Rechte auf diese Kirche behaupteten.
** In legitimam dotem unum mansum in Ivoningevve (dieses Gau, vermutlich in der Gegend
von Isni, ist der Köttweinischen Chronick unbekannt) & dimidium in Lietenberc (Leutensperg
im vormaligen Amte Gebratshofen) & tertiam partem in Heimertingen - - & unum mancipium,
quod vocabatur Madelbreth cum novali, quod primus ex viridis Silva in monte Chnieboz cepit
- - in hoc altare contradidit. Eadem charta Udalrici I. cit. Am Ende der Schankung folgt noch
eine Verwünschung: si qua persona huic ecclesie vel altari aliquid horum,
que
( 347 )
Zu Ottenbeuren mag unter dem Kommendabte Adalbero die nämliche Einrich- J.965.
tung bestanden haben; wenigstens scheint der fromme, und kluge Mönch Rudung,
welchen der heilige Bischof vorzüglich schätzte, damals die Stelle eines Konventobern
verwaltet zu haben, wie sich weiter unten bald zeigen wird.
§ XV.
In diesem Jahre unternahm der Kaiser wiederum eine Reise nach Italien, um dort J. 970.
verschiedene Angelegenheiten der Kirche, und des Staates in Ordnung zu bringen,
besonders aber jene muthwilligen Verbrecher zur verdienten Strafe zu ziehen, welche Pabst Johann den XIII in die Engelsburg anfangs gesperrt, nachmals nach Kampanien verwiesen, und überhaupt sehr böse, und schimpflich behandelt hatten.* Der
Kaiser hielt sich deßwegen eine längere Zeit in Italien auf.
Indeß entschloß sich der schon sehr alte, und schwächliche Bischof zu Augsburg J. 971.
in Begleitung
que dedimus, abstrahat, huic eternae vite januam intrare non liceat, & ab hac luce sequestretur, quam in conspectu dei omnis justus feliciter contuetur. loc. cit.
* Hermannus contract. chron ad a. 970. Rhegino, oder vielmehr dessen Fortsetzer meldet hievon auf das J. 967.
( 348 )
J. 971. tung des Abtes Adalbero seine dritte, aber auch letzte Andachtsreise nach Rom zu
machen, und, nachdem er dort seine Andacht verrichtet hatte, wendete er sich auf
seiner Rückreise nach Ravenna, wo er erfuhr, daß sich Otto der grosse sammt seiner
Gemahlinn Adelheide verweilte. Der Heilige schickte einen Bothen voran, und eilte
demselben so behend nach, daß er allbereits schon an der Zimmerthür stand, als der
Both dessen Ankunft dem Kaiser meldete. Der Kaiser, an einem Fusse beschuhet,
am andern unbeschuhet, machte sich nun eilendst auf, empfieng den Heiligen mit aller
Gnade, Ehrerbietung, und Liebe, und unterhielt sich in den liebvollesten Gesprächen
mit ihm.* Damals geschah, was der heilige Bischof nachmals öfters, und herzlichst
bereuete. Aus allzugrosser Neigung für seinen Neffen, unsern Abt Adalbero, bath er
den Kaiser, demselben das Bißthum Augsburg, um für sich mehrere Ruhe zu gewinnen, schon jetzt zu verleihen, und nach seinem Hinscheiden
das
* Udalricus ante se misso nuntio adventum ejus (suum) illi indicavit, & statim nuntium sequendo ad ostium cubiculo imperatoris pervenit. Imperator vero, cum eum in tanta vicinitate manere
cognovisset, uno pede calceato, & alio adhuc incalceato causa humilitatis, & flagrantia divini
amoris eum ad suscipiendum amabiliter
fe-
( 349 )
das Bißthum auf keinen andern zu übertragen.* Dieses bittliche Ansuchen, von der Kai- J. 971.
serinn Adelheide unterstützet, fand bei dem Kaiser nicht nur alle Begnehmigung, sondern Otto verehrte dem heiligen Bischofe noch viele Mark Goldes, und ließ denselben
mit einer eigenen Hofbedienung bis an die Gränzen jener Provinz Sicherheitshalber
begleiten.**
Nun kehrten beide, der von seinem Bißthume vom Kaiser entlassene Kirchenprälat so wohl, als der zum augspurgischen Bißthume beförderte Abt Adalbero sehr
freudig nach Augspurg zurück, wo sie eben auch mit vieler Freude, und Ehrbezeugung
empfangen wurden. Jedoch die Freude gieng bald in das Ernsthaftere über. Von dieser Zeit kleidete, und trug sich der alte heilige Bischof als eine benediktiner Mönch,
nach welcher Ordensregel
27
er
(fe)stinavit. Vita S. Udalrici apud Mabillon I. cit. pag. 447.
* Vita S. Udalrici apud Mabill. ex Ms. coaevo. I. cit. pag. 447.
** Vita S. Udalrici I. cit. pag. 445. Bei dieser Beförderung des Adalbero zum augspurgischen
Bißthume, und nicht erst nach dem Tode desselben erhielt der heilige Ulrich von dem Kaiser
Otto die Abtei Ottenbeuren. Denn in seinem für Ottenbeuren vom J. 972 ausgefertigten Diplom nennt der Kaiser Otto I den heiligen Ulrich ausdrücklich Augu-
( 350 )
J. 971. er forthin zu leben entschlossen war;* Adalbero hingegen nahm von den Kriegsleuten,
und von den Vasallen des bischöflichen Gebietes den Eid der Treue, und trug öffentlich, und noch bei Lebzeiten des heiligen Ulrichs, welches sehr auffallend war, den
bischöflichen Hirtenstab.**
Diese Anmassung, worüber sich die augsburgische Dom- und Stadtgeistlich
J. 972. keit besonders sehr ärgerte, blieb dem Erzbischof dieser
Pro
gustensis ecclesie episcopum, & Abbatem Uttenburrensis ecclesie. Man sehe weiter unten.
* Episcopus indumento, more monachorum formato, induebatur. Vita l. cit. pag. 443. In der
Ingelheimer Kirchenversammlung antwortete der Priester Gerard von Augspurg anstatt des
heiligen Bischofs, dessen leise Stimme in dem weitschichtigen Versammlungssaal nicht mehr
vernehmlich war, und trug dessen Ansuchen so vor: „Excellentissimi imperatores, & religiossissimi, antistites desiderium domini mei est, relinguere saeculum, & secundum regulam S. Benedicti sanctam inire vitam, & in contemplativa vita diem exspectare obitus sui. In indumento
pro certo habitus exterioris potestis cognoscere voluntatem animi interioris. Vita ibidem.
** Vita S. Udalr. cap. XXII. apud Mabill. Tom. V. pag. 443. Propter quorundam clericorum aemulationem, qui se aestimabant post obitum S. episcopi - - - episcopatum posse adquirere,
ferulam episcopalem publice portare praesumpsit, ut eis tota spes adquirendi episcopatus admireretur.
( 351 )
Provinz, wie den übrigen umliegenden Bischöfen nicht lange verborgen. Als daher sich J. 972.
die Bischöfe nach Gewohnheit um die Herbstzeit des J. 972 zu Ingelheim bei einer provinzialsynode versammelten, welcher auch beide Kaiser, nämlich Otto I und dessen
Sohn, Otto II als schon vorhin erklärter Mitkaiser beiwohnten, wurde auch der heilige
Ulrich von den Vätern des Konziliums dahin gebethen, und geladen; Adalbero aber gerichtlich dahin berufen.* Ulrich erschien in seinem schwarzen Ordenskleide, und wohnte sogleich am ersten Tage der ersten Sitzung des Konziliums bei; Adalbero hingegen
hielt sich zurück; weil er bemerkte, daß die mehrern Väter wider wegen der oben erwähnten Anmassung aufgebracht waren, und suchte sich indeß gute Freunde zu machen. Am zweiten Tage traten beide, der alte, und neue Bischof in dem Konzilium auf.
Dem Adalbero verwiesen die versammelten Väter seine Anmassung als ein Benehmen, daß den alten Kirchensatzungen schnurgerade zu wider wäre, welche durchaus
nicht gestatteten, daß bei den Lebzeiten eines Bischofes an der nämlichen Kirche in
gleicher Eigenschaft ein anderer Bischof aufträte, und sich des bischöflichen Hirtenstabs öffentlich anmaßte; er mußte sich deßwegen im Angesichte der Kaiser u. der
versammelten
27*
Vä* S. Udalricum cum suis legatis honorifice invitaverunt, Adalberonemque ejus nepotem cum
eo venire decreverunt. Vita ibidem.
( 352 )
J. 972 Väter, weitläuftig verantworten, und diese seine Verantwortung mit einem förmlichen
Reinigungseide bestättigen.* Hingegen beharrete der alte Heilige abermals auf der
Bitte, daß das Bißthum Augspurg dem Adalbero möchte zuerkannt, ihm aber dasselbe abgenommen werden. Die Väter des Konziliums geriethen hierüber in eine nicht
geringe Verlegenheit. Einerseits trug man grosses Bedenken, in eine Bitte einzuwilligen, welche den Kirchensatzungen gerade zuwider war; und anderseits wollte man
in einer öffentlichen Versammlung das Ansuchen eines so würdigen, und heiligen Bischofes nicht so geradehin abweisen; am Ende wurde ausser dem Versammlungssaal
eine geheime Unterredung mit dem heiligen Bischofe, und dessen Klerikern beschlossen, und dieß war das Schicklichste, was sich je thun ließ. Hier nahm ein Bischof aus
der Versammlung das Wort, und sagte zu dem heiligen Ulrich: „Ehrwürdiger Vater!
Dir sind alle Vorschriften der kanonischen Kirchenregeln bekannt; jederzeit wandeltest
du, ohne dich jemals zu verirren, auf dem geradesten Wege: es hält nicht gut, wenn
du jetzt von einem Wege abgehest, auf welchem du allzeit gewandelt hast, und wenn
es durch dich gegen die alte Ordnung dahin kömmt, daß dir noch bei Lebzeiten ein
anderer Bischof an die Seite
ge-“
* Vita S. Udalrici loc. cit. pag. 449.
( 353 )
„gesetzt werde. Kömmt es einmal durch dich zu einem solchen unregelmässigen Schritt, J. 972.
so werden auch andere ehrwürdige, und gute Bischöfe von ihren Neffen, und Klerikern vieles Unangenehme zu leiden, und zu erfahren bekommen. Weit besser wirst
du also bei deinem geistlichen Hirtenamte verbleiben, bei welchem du Gott bis jetzt gedienet hast, als dem eigenen Willen folgen, und sehr vielen andern zum Aergernisse
werden. Denn durch dich müssen die Kanoniker, die Mönche, die Klosterjungfrauen,
und die übrigen Christgläubigen, welche von sich selbst so gerne ausglitschen und
fallen, so wohl auf dem geraden Wege fest erhalten, als auch, nachdem sie gefallen
sind, durch dich mit der Hilfe Gottes wieder aufgerichtet werden. Wegen deines Neffen geben wir in so weit nach, und beschliessen im allgemeinen, daß kein anderer Bischof nach deinem Hinscheiden an jenem Platze, wo du jetzt das Hirtenamt verwaltest, als Adalbero, so lange dieser lebt, werde angestellt werden.“* Hiemit endete sich
die geheime Unterredung ausser dem Saale. Nun gieng der Heilige, mit diesem Anerbieten vollkom* Diese Rede ist hier wörtlich übersetzt, wie dieselbe bei Mansi collect. Conciliorum Tom. XIX.
pag. 36. und bei dem Mabillon in vita S. Udalrici loc. cit. gefunden wird ad A. 972.
( 354 )
J. 972. kommen zufrieden, in den öffentlichen Versammlungsort; der alte Bischof setzte sein
Hirtenamt, als Bischof zu Augspurg, wie ehedem, fort; dem Adalbero wurde die Verwaltung des Zeitlichen unter der Aufsicht des 82 jährigen Kirchenprälaten belassen,
und beinebens nach dem Hinscheiden des heiligen Ulrichs die bischöfliche Amtsfolge versichert.* Worauf so wohl der heilige Bischof, als der in zeitlicher Hinsicht einstweilige Koadjutor Adalbero nach Augspurg zurück kehrten.
Hier bei Gelegenheit dieser Kirchenversammlung, welcher so wohl die beiden
Kaiser, als neben vielen andern heiligen Bischöfen, Ulrich von Augsburg beiwohnten,
mußten nach den Laufe der Zeitrechnung der eben bemeldte Kirchenprälat sammt dem
heiligen Konrad, Bischofe zu Konstanz den Kaiser Otto I angegangen, und ersucht haben, dem Stifte Ottenbeuren jenes Freiheitsdiplom zu ertheilen, welches kaum einen
Monat nach der Ingelheimischen Kirchenversammlung den I ten Oct. des 972 Jahrs
zu Straßburg ausgefertiget worden ist.**
§. XVI.
* Vita S. Udalrici loc. cit.
** Die Ingelheimische Kirchenversammlung wurde im Herbstmonate des 972 Jahres gehalten.
Mansi collect. Conciliorum loc. cit. Vita S. Udalrici loc. cit.
( 355 )
§. XVI.
Gewiß von dieser Bewegursache gieng der Heilige aus, als er die Abtei Ottenbeu- J. 972.
ren von dem Kaiser Otto für sich begehrte, und keineswegs von einer niederträchtigen
Habsucht.* Ulrich hatte selbst erfahren, wie hinderlich die damaligen Hof- und Kriegsdienste, welche die Reichsvasallen den Kaisern bei mehrern Gelegenheiten zu leisten
hatten, der vollkommenen Ausübung geistlicher Amtsverrichtungen waren, weßwegen
er auch, um seinem Hirtenamte desto ungehinderter obzuliegen, alle diese Pflichten
mit Begnehmigung des Kaisers durch seinen Neffen Adalbero (Mann sehe oben 7. §)
an dem kaiserlichen Hofe anstatt Seiner vertreten ließ: eine solche Befreiung nun von
allen je erdenklichen Hof- und Kriegslasten suchte der Heilige noch vor seinem Tode
seiner besonders geliebten Abtei Ottenbeuren zu verschaffen. Er hielt auch von Seite
des heiligen Bischofes, welcher wegen seiner allertreuesten Anhänglichkeit
* Religiosus autem antistes - - abbatiam Uttenbura nominatam, quae sibi a sua imperiali potentia concessa erat, postulavit sibi donari, non causa avaritiae, sed ea intentione, ut coenobitis ibidem deo servientibus deliberationem, quam ille eis antea conscriptam, & sigillatam ab
eodem imperatore donari impetravit, restituere potuisset. Vita S. Udalrici pag. 450.
( 356 )
J. 972. keit an das ottonianische Haus alles vermochte, nicht sonders schwer, so eine unge-
wöhnliche Befreiungsgnade bei Otto dem grossen für das Stift zu erwerben; nur gieng
der Kaiser nicht eigenmächtig zu Werke, sondern vernahm hierüber auch die Grossen
des Reichs, derer Gutachten einstimmig dahin lautete, daß so eine Befreiung nicht
anders, als gegen Abtretung des dritten Theils des ottenbeurischen Gebietes an das
Reich statt fände. Das Original dieser höchstwichtigen Urkunde liegt in dem ehedem
hochfürstlichbischöflichen Archive, zu Dilingen.* Ich gebe hievon in den Beilagen**
eine Abschrift, wie dieselbe in einer Handschrift vom XIIten Jahrhunderte gefunden
wird. Sie lautet in der deutschen Uebersetzung, wie folget:
Im
* Sieh am Ende die Beilagen N. V.
** Unser Hauschronograph Gall Sandholzer, welcher anfangs des XVIIten Jahrhundterts schrieb,
meldet, der Herr Kardinal, und Bischof Peter zu Augsburg habe diese Urkunde, die er dort
selbst sah, sammt noch mehrern andern nach Dilingen abführen lassen.
( 357 )
Im Namen der heiligen unzertheilten Dreieinigkeit
O TTO
Durch Gottesgnade
Römischer Kaiser, und allzeit
Mehrer des Reichs
„
enn wir die bittlichen Vorstellungen der Diener Gottes, die sie uns nach
dem Verhältnisse ihrer Angelegenheiten vorlegen, in’s Werk setzen, so handeln wir dadurch nicht bloß nach der Gewohnheit der Kaiser, sondern wir hoffen auch, daß uns derlei Handlungen zum Empfange eines ewigen Lohnes
gedeihen werden.
Es werde daher allen unsern so wohl gegenwärtigen, als künftigen Getreuen hiemit bekannt, daß Ulrich, Bischof an der Kirche zu Ottenbeuren, Konrad, Bischof der Kirche zu Konstanz, und Burchhard, der Herzog von Alemannien, wie auch die übrigen“
J. 972.
( 358 )
J. 972. „gen mächtigen Alemannier uns angegangen, und den Wohlstand eben so, wie
den Nothstand, und den harten Erdstrich der ottenbeurischen Abtei* angezeigt,
und vorgestellt, beinebens uns unterthänigst gebethen, ersucht, und angerathen haben, dieselbe zur Ehre Gottes, und in Rücksicht auf die Verdienste des
heiligen Martyrers Alexander,** welcher daselbst mit seinem Leibe ruhet, von
aller königlichen Dienstpflicht, v. dem königlichen Heerszuge, von Aushebung
der Mannschaft, und dem Kriegsaufgebote, von der Begleitung des Hoflagers
in fernere Gegenden, und von aller Mitabwandlung der Reichsgeschäfte***
allergnädigst zu befreien.
Hier“
* Nämlich der untere Theil des Gebietes war damals fruchtbar, und ergiebig an Früchten; der
obere hingegen meistens steinicht, und öde.
** Erst die zweite Handschrift der ältesten Chronik vom XII Jahrhunderte nennt den Heiligen
das erstemal einen Sohn der heiligen Felizitas.
*** Wie viele verschiedene Namen, so viele verschiedene Befreiungen. Servitus regia betraf
alle jene Hofdienste, welche die Aebte, als
Kap-
( 359 )
„Hierauf antworteten wir, daß wir ihrer Bitte niemals willfahren würden,
J. 972.
auch alles dieses nicht anders geschehen könnte, als mit gemeinschäftlicher
Berathung, Erlaubniß, Uiberlegung, und Anordnung der Vornehmsten des
Reichs. Endlich stellten wir die Sache ihrer Uiberlegung, Berathung, und Begutachtung anheim, und zwar so, daß wir alles das, was sie beschliessen würden, als beschlossen, was sie verwerfen würden, als verworfen betrachten,
und das, was sie hierinnfalls als thunlich erachten würden, gutheissen, begnehmigen, befehlen, und zugeben würden.
Nach-“
Kapläne, als Kanzler, oder unter welch immer einem andern Ehrentitel auf den königlichen Ruf
bei Hofe zu leisten hatten - expeditio regalis die Mitbegleitung ins Feld, wo die Aebte die Feldkapell, und die heiligen Reliquien zu besorgen, auch andere geistliche Funktionen zu verrichten hatten – Exercitalis, vel hostilis clypeus war die eigentliche Aushebung. Denn Clypeus,
und Mann bedeuteten damals das Nämliche – Curialis remota itineratio betraf die Begleitung
auf dem Zuge nach Rom, oder nach Aachen zur Krönungsfeier rc.
( 360 )
J. 972.
„Nachdem sie nun zusammen getreten, sind sie darinn überein gekommen, daß es nicht anders thunlich, und ein so weitschichtiger Ort von den königlichen Dienstpflichten nicht anders dürfte loß gerissen werden, als wenn ein
Theil von den Stiftgütern der bemeldten Abtei abgesondert, und an uns so, und
dergestalt überlassen würde, daß derselbe von unsrer königlichen Macht wegen
dem schwäbischen Herzoge Burchard, und dessen Nachfolgern am schwäbischen Herzogthume zu Lehen gegeben würde, und jener bei alle Reichsgeschäften zu allen Zeiten bereit wäre, anstatt des Abtes die Feinde unsers Reiches mit Worten, und Thaten zu bekämpfen, und so oft der Fall einträte, mit uns
in das Feld zu ziehen:* hingegen sollte der Abt mit seinen Brüdern dem Herrn
frei“
* Mit den abgetretenen Gütern giengen also alle damals gewöhnliche Dienst- und Kriegspflichten an die Herzoge von Schwaben, und von diesen an die jenigen über, an welche nachmals
die abgetretenen Besitzungen kamen.
( 361 )
„frei dienen, und nach dessen Hinscheiden die Brüder ein freies, und kanoni- J. 972.
sches Wahlrecht auf einen andern Nachfolger haben, welcher uns, und unsern
Nachfolgern sollte vorgestellt, die Regalien durch uns erhalten, und so von uns
bewürdiget, und in der Würde bestättiget werden.
Wir befehlen, und verordnen deßwegen, daß von einem jeweiligen Abte,
welcher daselbst aufgestellt wird, nach erhaltener Amtswürde ausser zwei sich
ähnlichen, und gleichfärbigen Hunden, welche uns und unsere Nachfolger damit zu beehren für die Thür unsers Hoflagers entweder zu Ulm, oder zu Augspurg sollen gebracht, und dort von unsern Jägerns aufbewahrt werden, nichts
von einiger Schankung, oder von einer Hofabgabe gefordert werden soll.* Beinebens
wenn“
* Ottenbeuren zahlte deßwegen bei der Reichsbelehnung, und Investitur keine Kanzleitaxen
in den ältern Zeiten, und man findet hievon ein Beispiel unter dem Abte Bernold
auf
( 362 )
J. 972. „wenn wir mit den Vornehmsten des Reichs in den bemeldten Städten einen all-
gemeinen Versammlungstag halten werden, soll der Abt zwar auch gebunden
seyn, dabei zu erscheinen; bei den übrigen aber, damit er Gott desto ungehinderter diene, mag er sich frei, und sicher zu Hause halten.*
Diese Stiftungsgüter sind es, welche für die Befreiung des bemeldten
Klosters sammt den Familien, und mit aller Zugehörde davon abgerissen, und
zu Lehen gegeben worden sind: Der
Fle-“
auf das Jahr 1180, wo eine Abgabe für die kaiserliche Investitur verlangt, und dieselbe in judicio contradictorio verweigert wurde. Chron. Antiquiss fol. 16
* Hier bemerkt der alte Kopist in seiner Randnote: „Wenn der Abt dieses Orts bei einem unvermeidlichen Nothfall ausser die Provinz zur Reichsversammlung mit den Fürsten berufen wird,
soll er demüthig mit zwölf Pferden dahin ziehen, das Reichsgeschäft mit dem Könige bald
möglichst beendigen, und nach Hause zurück kehren.“ Chron. Antiquiss Mss. fol. 8.
( 363 )
„Flecken Amendingen sammt seinem Dorfe Trunkelsberg,* die Dorfgemeinde J. 97582.
Hausen (jetzt Ungerhausen), die Dorfgemeinde Dietrichshofen, die Dorfgemeinde Wigenhausen (jetzt etwa Schweighausen)**, das Gut in Waal, und andere
mehr, die wir Weitschichtigkeit halber nicht nennen mögen.*** Beinebens den
Kirchensatz zu Steinheim, und Kirchdorf wie auch allen schuldigen Zehenten
im Illergau von Kirchdorf bis an die Moosmühle***, welchen die Brüder
des“
* Oppidum Uomuntingen cum vico suo Trunkenesberc. Amendingen machte also schon
damals wie jetzt, mit Trunkelsperg nur eine Pfarrmarke.
** Die Dorfgemein(d)en führen alle den Namen Villa, wie in den ältesten Zeiten. Das Wort Oppidum bedeutet ein Mitteldung zwischen einer Stadt und Dorfgmein(d)e
*** In der Urkunde selbst heißt der Platz Mosebrunge von der moosichten Gegend, und der
Gesundheits Brunnenquelle so genannt; nachmals veränderte die angebaute Mühle den alten Namen; und heißt jetzt davon Mooßmühle.
( 364 )
J. 972. „des bemeldten Klosters bis auf den heutigen Tag, als eine Almosengabe des
Herrn Kaisers Karl des grossen, in freiem Besitze gehabt haben, treten dieselben nun sammt allem Obenbenannten für die nämliche Freiheit an den König
ab. Nichts destoweniger haben diejenigen beschlossen, welche zu dieser Befreiung gerathen, und dieselbe begünstiget haben, daß die ebenbemeldten
Landzehnten, welche, ehe sie an uns abgetreten wurden, zur Erquickung der
Armen in das Armenhaus des obenbenannten Klosters abgegeben wurden,
jetzt zum Beweise der erhaltenen Freiheit auf unsere königliche Verfügung,
und mit Einstimmung des bemeldten Ulrichs Bischofes und Abtes, und dessen
Amtsnachfolger nur von den Bestandhöfen in das bemeldte Haus zum Gebrauche der Armen abgeliefert werden sollen.*
Bei-“
* Die jetzige Armenpflege hat also einen uralten, und sehr beträchtlichen Fond, der bis auf die
allerspatesten Zeiten geschont blieb.
( 365 )
„Beinebens befehlen wir Kraft unserer kaiserlichen Vollmacht, daß alle Ver- J. 982.
fügungen, Freiheiten, Regalien, und Privilegien, welche von den Königen, und
Kaisern, unsern Vorfahren, dem vorbenannten Kloster, dem Abte, den Mönchen, und so wohl den Freigebohrnen, als den Dienstleuten, und den Handelsleuten* verliehen worden sind, ihre immerwährende Rechtskraft behalten,
und keiner, welcher immer mit einiger Amtsgewalt in unserm Reiche versehen
ist, oder auch in den Zeiten unserer Nachfolger am Reiche sich unterstehen
soll, daran etwas zu ändern, oder von dem, was dem
28
be-“
* So wohl das Armenhaus, als die den Handelsleuten zu Ottenbeuren ertheilten und hier neuerdings bestättigten Privilegien erinnern den Leser nicht nur auf die Aechtheit der karolingischen Bestättigungsurkunde, sondern geben auch zu erkennen, daß Ottenbeuren damals
noch ein sehr kommerzier(e)nder Ort war. Der Handel zog sich in spätern Jahren nach Memmingen, welche Stadt um diese Zeit allgemach zu entstehen begann.
( 386 )
J. 972. „bemeldten Abte, und den Brüdern noch mit der Zeit zu gut kommen wird,
etwas zu verschwenden.
Und damit sich nicht etwa ein Schirmvogt, oder ein Tirann unter dem Vorwande etwas mehrers erlaube, und etwas von dem sich anmasse, was dem
Abte, und den Brüdern angehört, als beträfe es keines von unsern Gütern, so
sollen alle unsere Getreuen wissen, daß wir eben so die tapfersten, und gerechtesten Verwalter, und Vertheidiger seyn werden, wie der Herr Kaiser Karl
anfangs den Ort bloß zur Vertheidigung, und nicht zur Selbstbenutzung übernahm.*
Und“
* Diese Stelle des ottonianischen Diploms ist wörtlich aus dem ersten Bestättigungsbriefe Karls
des grossen geborgt. Der alte Kopist fügt in der Randnote noch hinzu: Die Schirmvögte sollen die Kirchen, welche zum Reiche gehören, nicht so betrachten, als dürften sie diesselben
nach Willkühr missbrauchen, sondern sie sollen wissen, daß man ihnen dieselben so gleich
abnehmen könne, sobald man Ursache hat, sie Kraft dieser entscheidenden Urkunde gerichtlich zu belangen. Chron. Ms. fol. 9.
( 387 )
„Und damit diese unsere Verfügung desto mehr Festigkeit gewinne, und J. 972.
bei allen mehr Glaubwürdigkeit finde, haben wir diese Urkunde fertigen lassen,
und mit unserm Ringe besiegelt eigenhändig selbst unterschrieben. Gegeben
von Otto dem Kaiser, als Ulrich Bischof, und zugleich Abt des Ortes war, in dem
972ten Jahre nach der Menschwerdung des Herrn am ersten Tage des Wintermonats. Geschehen in der Stadt Straßburg glücklich im Namen des Herrn. Ich
Rupert Erzkaplan habe die Urkunde geschrieben, und unterschrieben.* Das
Zeichen des Otto.
Kraft dieser höchstmerkwürdigen Urkunde stellte Ottenbeuren 830 Jahre lang
weder für den Freund, noch gegen den Feind einen Mann in das Feld; das kleine Gebiet machte eine Ausnahm von allen andern kleinen, und grossen
18*
Staa* Dieser Rupert, Erzbischof zu Mainz nach dem Tode seines Vorfahrs Hatto war dreizehn Jahre lang Erzkaplan unter Otto I und setzte sein Amt noch unter Otto II fort. Chronicon Gottwicense Tomo prodomo I. 2. pag. 181.
( 388 )
J. 972. Staaten in Deutschland, welche gegen jeden auswärtigen Feind zur gemeinsammen
Vertheidigung unter einander verbunden waren; es war zum Reich niemals von dieser
Zeit an Kollektabel, niemals in die Reichsmatrikel eingetragen, für alle Folgen des
Krieges niemals verantwortlich, zu keinem Schadenersatze nach unglücklichen Kriegen jemals aus einigem Rechtsgrunde verbunden, jederzeit ein Reichsstand, wie die
andern; weil die sehr theuer erworbene Freiheit die übrigen Regalien, und Gerechtsamme, womit das Stift gleich allen andern begabt war, nicht aufhob, aber niemals ein
Kreisstand; wie konnte man also unter dem Titel eines Eroberungsrechts, oder auch
einer Entschädigung Ottenbeuren in die allgemeine Verweltlichungs- oder Entschädigungsmasse werfen? . . Uebrigens melden von diesem durch eben so grosse Opfer,
als grosse Freunde erworbenen Freiheitsdiplom nicht nur der gleichzeitige Biograph
des heiligen Ulrichs* sondern auch der Mönch Hermann, und der Abt Berno von Reichenau.** In den letzten drei
Jahr* Vita S. Udalr. Cap. XXV Qualiter Utinburam Abbatiam reddit. pag. 450.
** Ipse beatus episcopus inter alia bona abbatiam Uttenburam, sibi subditam, libertatis privilegio ab imperatore Ottone absolvi impetravit. Herm. contracti chronic. ad A. 973 Inter cetera
mis-
( 389 )
Jahrhunderten gab sich der schwäbische Kreis alle Mühe, die bemeldte Urkunde kraftlos J. 972.
zu machen; allein man bestand von Seite Ottenbeurens, obgleich mit ungeheuren Kosten immerhin unbesiegt, und standhaftest darauf. Für die Abtretung so vieler ansehnlichen Stiftungsgüter, und für den Erwerb einer Freiheit, wovon die meisten Vortheile,
als zum Beispiele, das 830 Jahre keine Militairaushebung statt fand rc. entschädigte
sich das Stift einigermassen durch die nachmalige so genannte Kammer- oder Klostersteuer, welche als eine Unterstellung, oder Surrogat für die abgetretenen Stiftungsgüter zu betrachten ist, und welche noch jetzt bezogen wird. Wir werden, weiter unten
an seinem Orte eine uralte Zinstabell anführen, welche hierüber Erläuterung gibt.*
§. XVII.
misericordiae bona, quae pro requie animae sui nepotis agebat, etiam Abbatiam, Utenbura
dictam, quam ille, dum viveret, in beneficium tenebat, sibi adquisivit, & tandiu tenuit, quousque ipsius studio donata est libertatis privilegio. Berno Reichenaviensis apud Mabill. in vita S.
Udalric loc. cit. Beide schieben die Fertigung des Otton(i)anischen Diploms auf das nächste
Jahr hinaus; jedoch das Diplom selbst widerspricht. Vielleicht fertigte Otto II ein gleiches aus
im folgenden Jahre, als unser Abt Rudungus von demselben die Regalien, und Lehen empfieng.
* Diese Zinstabell fängt sich mit den Worten
an
( 390 )
§. XVII.
J. 973.
Adalbero, der ehemalige Commendabt des hiesigen Stiftes, und wirklicher von
dem Kaiser Otto ernannter, und von der Kirchenversammlung zu Ingelheim in zeitlicher Hinsicht begnehmigter Koadjutor des heiligen Bischofes Ulrich erlebte die Zeit
nicht, in der er in die versprochene bischöfliche Amtsfolge eintreten, und selbst Bischof zu Augsburg seyn konnte. Von dem Graf Richwin, einem Bruderssohne des
heiligen Bischofes, welcher sich auch dabei einfand, zu den Osterferien eingeladen
kam er nach Dilingen. Man unterhielt sich einige Tage in aller Liebe, und Freundschaft;
hierauf ließ sich Adalbero eine Ader öffnen, speisete mit dem Heiligen sehr munter,
und gesund zu Nacht, und begab sich zur Ruhe, ohne seinen Tod zu ahnden, welcher
in derselben Nacht erfolgte. Adalbero starb, wie man vermuthet, an einer Verblutung.
Der Heilige hievon durch ein nächtliches Gesicht früher, als von Menschen benachrichtiget befahl, man soll in der St. Afra Kirche für den Verstobenen eine Grabstätte
nean: Isti sunt census de civitate Ottenburrensi ad cameram pertinentes, nobis & futuris presenti
scripto, & traditione Seniorum notificati. Mss. N. XXV. pag. I. praemissa operibus S. Bernardi.
( 391 )
neben der Seinigen zubereiten, ließ den Leichnam zu Dilingen auf einen Wagen setzen, J. 973.
und unter seiner, und seiner Verwandten Begleitung nach Augspurg führen, wo derselbe von der gesammten Geistlichkeit so wohl, als einem zahlreichen Volke geziemendst empfangen, und nach dem noch jetzt üblichen Kirchengebrauche* zur Erde
bestattet wurde. „Adalbero war ein Mann von hochedler Geburt, schön gebildet, in
dem Wissenschaftlichen sehr wohl bewandert, im Dienste Gottes sehr emsig, zu guten
Werken stets fertig, ein angenehmer Redner, freigebig, mit den Betrübten, und Geplagten mitleidig, reich an vielen Tugenden und zum Elende der Armen gefühlvoll,
dienstfertig, und leutselig.** Er genoß die Früchte, und Einkünft* Matricularii autem (Canonici) cum crucibus, & aqua benedicta & cereis, & incenso, & cum
magna multitudine familiae, ceterique populi adpropinguanti occurrerunt, & honorifice suscipientes cum congruis orationibus, & modulationibus perduxerunt ad locum sepulchri, & ibi expletis vigiliis, & salutaribus pro ejus anima oblatis hostiis, episcopo animam omnipotenti deo
commendante, corpus devotissime sepelierunt, Vita. S. Udalr. pag. 450.
** So wörtlich der Biograph des heiligen Ulrichs. pag. 450.
( 392 )
J. 973. künfte des Stiftes vom J. 941 bis auf das Jahr 971. Man weiß nicht, daß unter ihm das
Stift, wie andere Klöster dieser Zeit unter ihren Commendäbten, einen Schaden gelitten; wohl aber erhielt sich dasselbe in der erbaulichsten Hausordnung, obgleich hiezu
der heilige Ulrich mehr, als Abt Adalbero mag beigetragen haben. Er starb den 5ten
April im J. 973.*
Der heilige Ulrich zählte damals das 83gste Jahr seines Alters. Seiner Schwächlichkeit, und nahen Endes bewußt trachtete er nun das noch auszuführen, was er
schon bei der Uebernahme des ottenbeurischen Stiftes edelmüthigst auszuführen
gesinnt war. Ohne auf die eigenen Vortheile zu sehen, oder auf diejenigen zu achten,
welche seinem heiligen, und gerechten Entschlusse zuwider waren, trat der Heilige
alle seine Rechte auf Ottenbeuren, als Abt, an die Klostergemeinde ab, kam selbst
nach Oettingen, wohin er die Mehrern
von
* Cum beatus episcopus Vodalricus apud Dilingam castrum cum Richwino comite, fratris sui
Theobaldi filio, pascha ageret, Adalbero clericus, futurus post eum, ùt sperabatur, episcopus,
ibidem phlebotomatus subita morte periit, Augustae que in basilica S. Afrae ab avunculo suo
episcopo sancto sepultus est. Herman. contract. ad a. 973 VIII. Idus Aprilis Adalbero Abbas.
Necrol. Ottenb. Ms. saeculi XII.
( 393 )
von der hiesigen Klostergemeinde berief, überreichte unsern Mitbrüdern eigenhändig den J. 973.
ausgefertigten ottonianischen Freiheitsbrief, und sagte zu ihnen: „Sie möchten nun aus
den Ihrigen einen nützlichen, und würdigen Abt wählen; er würde den Erwählten, wenn
er je nach seiner Einsicht zu diesem Amte tauglich, und würdig wäre, dem Kaiser empfehlen.* Hierauf erwiderte die Klostergemeinde: Seine Heiligkeit möchte den neuen
Abt selbst ernennen, den Sie zu einem solchen Amte für den Würdigsten hielt. Ausser dem Rudung kenne ich keinen bessern unter den Brüdern, sprach der Heilige;“
und nun wurde Rudung einstimmig gewählt.** Der heilige Bischof
kehr* Cum igitur prefatus Uottenburrensi monasterio diu, ac utiliter presuisset, proprie conscius
infirmitatis ipsam abbatiam, reclamantibus cunctis, resignavit, fratres exhortans ac populum,
ut absque reluctatione successorem dei adjutorio sibi providerent idoneum. Chron. ms. fol. 10.
Hiemit stimmt auch der Biograph des heiligen Ulrichs ein. Vita S. Udal. pag. 451.
** Supplicantes episcopo, quem adjudicaret tanti laboris suscipere fastigium, respondit, meliorem inter fratres se non nosse, quàm domnum Rudungum. In quo verbo omnes concordantes &c. Aus dem Tit(e)l Domnus will es scheinen, daß Rudung so wohl unter dem Abte Adalbero, als unter dem heil. Ulrich Amtsverwalter,
und
( 394 )
J. 973. kehrt nun nach Augsburg zurück, und von dort aus begab er sich nach Staffelsee, ei-
nem damals nicht unwichtigen Orte in Baiern, wo sich bei unruhigen Zeiten mehrere
seiner Vorfahren am Bißthume längere Zeit aufgehalten hatten. Dort erhielt der heilige Bischof die höchsttraurige Nachricht von dem Hinscheiden des Kaisers Otto des
grossen. Dieser Monarch, der sich den Namen des Grossen nicht auf dem Wege der
Unterdrückung, oder einer ganz regellosen Politik, sondern auf jenem einer hohen
Tugend, Gerechtigkeitsliebe, Tapferkeit, und anderer grossen Eigenschaften erwarb,
verwaltete das Reich vier und dreissig Jahre ruhmvollest, starb den 7ten Mai zu Magdeburg, das er zu einem Erzbißthume erhoben hatte, und wurde dort in der Metropolitankirche begraben.* Die Geschichte seiner Zeit ist voll der Lobsprüche; Deutschland
hat seiner Tapferkeit die Befreiung von den Hunnen, die Kirche seiner Freigebigkeit
einen grossen Theil ihres äusserlichen Glanzes, und ganz Europa seinen grossen Einsichten, und Regententugenden alle Ruhe, Sicherheit, und Ordnung zu danken. Die
Grabschrift ist unten
beund Vorsteher des Konvents war. Cfr. Chronicon Ms. antiquissimum fol. cit. Item vita S. Udalr.
loc. cit.
* Hermannus contract. Chronic. ad a. 973.
( 395 )
bemerkt.* Nach ihm übernahm sein Sohn Otto II das Reich, welches er schon bei Leb- J.973.
zeiten seines Vaters als Mitkaiser verwaltete.
Unser Abt Rudung, welchen der heilige Ulrich, seinem Versprechen gemäß,
durch den Grafen Richwin, seinen Neffen, und noch andere von seiner Verwandtschaft an den Kaiserhof zur feierlichen Belehnung begleiten ließ, traf Kaiser Otto den
Grossen nicht mehr am Leben an. Er hielt aber deßwegen mit der Belehnung nicht
schwerer. Die Empfehlung des heiligen Bischofes, und selbst die Begleitung, mit welcher unser Abt bei Hofe eintraf, beseitigten von selbst jedes Hinderniß, und jede Verzögerung. Rudung wurde vom Kaiser Otto II sehr gnädig aufgenommen, mit Verleihung
der Regalien in seiner äbtlichen Würde bestättiget, und sodann unter der nämlichen
Begleitung, womit er ankam, nach Hause entlassen.**
der
Ehe der Graf Richwin von der Reise zurück kam, erkrankte sein heiliger Onkel,
Bi-
* Lehmann liefert dieselbe in Chron. Spirensi I. V. cap. 3. pag. 388. in zwei folgenden Versen:
Tres luctus causae sunt hoc sub marmore clausae:
Rex, decus ecclesiae, summus honor patriae.
** Episcopues eidem electo baculum, duobus pariter
comi-
( 396 )
J. 973 Bischof zu Augsburg, und ward dem letzten Ziele seiner Lebenstage sehr nahe. Am
Festtage des heiligen Johann des Täufers wurde von ihm die letzte Messe gehalten*
und von jenem Tage ließ die merkliche Abnahm der Kräfte ein baldigens Ende vermuthen. Alles war eine Vorbereitung dazu; auf der Welt schien der Heilige noch einzig zu wünschen, seinen Neffen Richwin nochmal vor seinem Hinscheiden zu sehen,
zu besprechen, und den Erfolg seiner für Ottenbeuren unternommenen Geschäftsreise zu erfahren. Am 3ten Jul. war Richwin von seiner Reise noch nicht zurück, aber am
vierten, als an dem Sterbetage des heiligen trat er bei aufsteigender Morgenröthe in
das Zimmer des heiligen Bischofes, und erzählte demselben, wie alles nach seinem
Wuncomitibus illum deducentibus usque ad praesentiam imperatoris commendavit, qui ab eodem
benigne susceptus per regalia sublimatus ad propria est dimissus. Chron. saec. XII Ms. fol. 10.
Biographus S. Udalrici sic habet: His auditis episcopus, assumto baculo, commendavit abbatiam praefato Rudungo usque in praesentiam imperatoris, qui tunc in imperio parti suo aequivoco successerat, & illum commendavit suis nepotibus, & aliis suis fidelibus, ut eum celsitudini imperatoris praesentarent, & illis cum fide ei juvantibus ab eo haec confirmarentur. Vita
S. Udalr. p. 450.
* Vita S. Udalrici l. cit. pag. 453.
( 397 )
Wunsche zum Beßten der Abtei Ottenbeuren wäre vollbracht worden. Jetz(t) erhob der J. 973.
sterbende Bischof das letztemal seine Augen, dankte, wie er konnte, dem allmächtigen
Gott, der nach dem Willen derjenigen thut, welche ihn fürchten. Hierauf zog sich Richwin zurück, die Geistlichen fiengen an, die Litaneien zu singen, und in der nämlichen
Stunde am 4ten Julius, welcher damals auf einen Freitag fiel, Morgens nach Sonnenaufgang starb der heilige Bischof im fünfzigsten Jahre seine bischöflichen Amtes, und
im drei und achtzigsten seines verdienstvollesten Lebens.* Nach dem Wunsche der
augsburgischen Geistlichkeit hätte der Erzbischof von Salzburg Friedrich den heiligen Leichnam begraben sollen; allein dieser lag
eben
* Tum Richwinus de palatio rediens intravit, & legationem imperatoris eo audiente recitavit. Eo
scilicet viso, legatione que audita oculos levans secundum suam possibilitatem gratias agebat deo omnipotenti, qui secundùm dicta David prophetae voluntatem timentium se faciet &c.
Richwino autem exeunte, statim eadem hora, clericis Letaniam devote canentibus, animam
deo commendans anno incarnat D. N. J. Ch. 973 aetat. 83 ordinationis autem 50 - 4to die Julii. IV. Non. ejusdem mensis die veneris quasi soporatus - - migravit ad requiem. Vita l. cit. Sic
etiam Hermann contract, ad A. 973 Necrol. Ottenbur. sic: IV. Non. Julii, Udalrici episcopi, &
S. Atonis inclusi.
( 398 )
J. 973.
eben damals an einer heftigen Krankheit danieder; man beeilte sich also den heiligen
Wolfgang, Bischof zu Regenspurg,* zu rufen, welcher eben zu derselben Zeit auf der
Reise nach Nördlingen war. Dieser erschien, und nun wurde der Leichnam des Heiligen in der Kirche zur heiligen Afra neben der Grabstätte des ehmaligen ottenbeurischen Abtes Adalbero beigesetzt. Man zeigt hier neben andern Reliquien einen 4 Zoll
hohen Kelch, dessen Kuppe breiter, als der Fuß ist, und welchen der heilige Bischof
bei der Messe soll gebraucht haben.** Auf den heiligen Ulrich folgte an der Kirche zu
Augsburg der Bischof Heinrich I ein Graf von Geisenhausen, oder wie andere wollen,
Wolfratshausen, ein naher Verwandter des schwäbischen Herzogs Burchard II, welcher anfangs verschiedene Nebenwege versuchte zum Bißthume zu gelangen, die
aber
der
* Der heilige Wolfgang war vorher Mönch zu Einsideln, wo ihn der Heilige öfter besprach,
machte nachmals, Monasterium, non monachum deferens, wie sich Arnolf dessen Biograph,
bei dem Mabillon ausdrückt, einen Glaubensprediger in Ungarn, und ward in diesem Jahre
Bischof zu Regenspurg. Mabill. Annales Ord. S. Bened. Sae. V. pag. 615.
** An der Kuppe des silbernen, und vergoldeten Kelches sieht man die zwölf Apostel sammt
dem Herrn in glatter, an dem Knopfe
( 399 )
der Herzog Burchard listig vereitelte; selbst die nachherige Wahl war nicht so fast das J. 973.
Werk der zur Wählung berechtigten Geistlichkeit, als vielmehr eine Betrügerei des Grafen Wolferad, der sich fälschlich für einen kaiserlichen Gesandten ausgab, sich in das
Wahlzimmer verfügte, und sich dort im Namen des Kaisers für diesen Heinrich erklärte.*
Auch
fe wo der Kelch gefaß wird, die vier apokalyptischen Zeichen der Evangelisten, und am Fusse
die sieben Brüder sammt ihren Namen in erhabener Arbeit. In der untersten Rundung ließt
man diese 2. Verse:
Lumina septena de vero sole serena
Vas operis clari dantes orate beari.
Ueber den Häuptern der 7. Brüder sind zwei eingestochene Figuren, welche vermuthlich den
Grafen Richwin, und dessen Gemahlinn Adelheid vorstellen. Von dieser Adelheid meldet unser Todtenbuch vom XII Jahrhunderte und die Monumentorum Guelficorum historia pag. 290
VIII Kal. Julii Adelheit comitissa.
* Der Biograph des heiligen Ulrichs läßt den Wolferad, einen mächtigen Guelfen, in dem Wahlzimmer so sprechen: Imperator demandavit vobis gratiam, & misericordiam, & omnia bona, &
postulavit, ut istum D. Hainricum - - eligere unanimiter non renuatis. Legatio autem haec fraudulenti consilio composita erat. Vita S. Udal. p. 457.
( 400 )
J. 973.
Auch Burchhard, der tapfere, und biedere Herzog von Schwaben, welcher die
für den theuern Freiheitsbrief hingegebenen ottenbeurischen Stiftungsgüter der erste
benutzte, und dafür alle Dienst- und Kriegspflichten anstatt des hiesigen Abtes Rudung
vertrat, beschloß mit diesem Jahre sein Leben. Sein Leichnam wurde von Hohentwiel,
wo er sich mit seiner gelehrten Gemahlinn Hadewig meistens aufhielt, nach der Reichenau übertragen, und dort in der Kapelle des heiligen Erasmus beigesetzt. Otto,
der Sohn Luitolfs, vormaligen Herzoges in Schwaben, und Sohns Otto des grossen,
kam nach Burchards Tode an das alemannische Herzogthum.*
§. XVIII.
J. 974.
Eben so beschloß in diesem Jahre Konrad, der Bischof zu Konstanz, der sich
mit dem heiligen Ulrich, und Herzoge Burchard von Schwaben für den Erwerb der
ottenbeurischen Freiheit angelegenst verwendete, sein heiliges Leben. Er starb den
26ten Tag des Wintermonats.** Gaminolf war dessen Nachfolger am Bißthume.
Wi* Hermannus contract. Chron. ad A. 973.
** Constantiae sanctae memoriae Cuonradus episcopus VI. Kal. Decembris hac vita decessit, & pro eo Gamenolfus annis plus minus IV praesuit. Idem Hermannus ad A. 974.
( 401 )
Wider Kaiser Otto II wollte sogleich in den ersten Regierungsjahren der Herzog J. 974.
in Baiern, Heinrich mit dem Beinamen der Zänker, eine Empörung anzetteln. Man roch
aber das verborgene Feuer, und ehe dasselbe in volle Flammen ausbrach, war es
erstickt. Auch gab es einige Ohrenbläser, welche die Mutter des Kaisers bei ihrem
Sohne Otto II verschwärzten, und mit den gehässigsten Farben, als eine Verschwenderinn, schilderten. Es fehlte wenig, so hätte der Kaiser seine Mutter vom Hofe gestossen; zum Glücke kam der fromme Abt Majolus von Kluni dazwischen, stellte dem
Kaiser die Pflicht, Eltern zu ehren, mit aller Stärke der Beredtsamkeit, und zwar so vor,
daß der Kaiser seine Mutter um Verzeihung bath, und von der wider sie gefassten Entschliessung ganz abgieng.*
In der Folge kam es wieder zu einem Empörungsverein wider den Kaiser. Hein J. 978.
rich, der Bischof zu Augspurg, forderte von den Grafen zu Dilingen Mangold, Hupald,
und Richwin, wie auch von den übrigen Verwandten des schwäbischherzoglichen Hauses die Lehen des augsburgischen Bißthumes zurück. Dieses hielt nicht so leicht, und
war mit grössern Schwierigkeiten verbunden, als sich’s
29
* Mabillonii Annales Ord. S. Bened. ad Annum 974.pag 627.
der
( 402 )
J. 978. der Bischof vorstellte; Heinrich drang deßwegen mit seiner Absicht nicht durch. Hiezu
kam noch, daß der Bischof, obgleich das Bißthum Augsburg inner dem Bezirke des
alemannischen Herzogthumes gelegen war, schon vorher sich für den baierschen Herzog, Heinrich den Zänker, und dessen gegen den Kaiser mit einverstandenen Fürsten,
nämlich den Herzog von Böhmen Boleslaus, den Harald aus Dännemark, den Heinrich aus Karnthen, Mieskon aus Polen, und die zwei Erzbischöfe von Mainz, und von
Magdeburg erklärt hatte. Als nun sogleich darauf der schwäbische Herzog Otto gegen
die Slawischen Völker zog, hätte auch der Bischof Heinrich sich mit dem Schwabenheere vereinen, und mit seinen Vasallen ausrücken sollen; allein er blieb nicht nur mit
seinen Vasallen zurück, sondern warf sich so gar in die Stadt Neuburg, wo er sich
halten wollte. Otto, der Herzog von Schwaben, säumte sich nicht, vor Neuburg zu
rücken, und die Stadt so lange zu belagern, bis nachmals bei seiner Ankunft der Kaiser dieselbe eroberte. Jetzt wurde ein allgemeiner Gerichtstag gehalten, der Herzog
Heinrich von Baiern seines Herzogthumes entsetzt, und des Landes verwiesen, der
Bischof von Augspurg in eine enge Verwahrhung gebracht, und das Herzogthum
Baiern erhielt der Herzog Otto von Alemannien. Das erstemal von den Karo-
( 403 )
rolingischen Zeiten her, daß diese beiden Herzogthümer unter einen Herzog zu stehen J. 978.
kamen.*
Bischof Heinrich, welcher in seiner engen Verwahrung von Ostern bis nach St. Jo- J. 980.
hannstag auszuharren hatte, kam ganz geändert nach Augspurg zurück. Von der Zeit
an hielt er nicht nur dem Kaiser eine unverbrüchliche Treue, und suchte bei jeder Gelegenheit sich das Vertrauen, und die Gnade desselben eigen zu machen, sondern
verdoppelte auch seinen Eifer, und Wachsamkeit für das Beßte der augsburgischen
Kirche, welche er, als der letzte Sprosse seines gräflichen Hauses, zur Erbinn aller
seiner Güter einsetzte. Die testamentliche Urkunde hierüber ließ Heinrich im J. 980
fertigen, und gehörig unterzeichnet in Gegenwart vieler erbethenen Zeugen, und eines zahlreichen Volkes vor dem Choraltar der Domkirche zu Augspurg öffentlich vorlesen, worauf dieselbe auf den Altar gelegt wurde.**
29*
An* Vita S. Udalrici l. cit. pag. 458 Heinricus dux Bavariae & alius Heinricus dux Carentanus minor dictus, augustensis quoque episcopus Heinricus, rebellantes imperatori, capti & exilio mancipati sunt, ducatumque Bajoariae Otto dux Suevorum accepit. Herm. Contract. ad A. 978.
** Von den Alemannen unterschrieben folgende Zeugen die Urkunde: Signum. Wernhere Advo-
( 404 )
J. 980.
Anstatt der Hunnen, welche Kaiser Otto der grosse im J. 955 auf dem Lechfelde für immer gedemüthiget hatte, trat nun in einer andern Reichsgegend ein anderes
Volk, nämlich jenes der Griechen, und Sarazenen auf, welches einen neuen Feldzug
nach Kalabrien, und dem untern Italien veranlaßte.* Da der schwäbische Herzog Otto
über zwei mächtige Herzogthümer gesetzt war, so war seine Macht bei diesem Feldzuge bei weitem von der ersten Bedeutung. Der Kaiser ließ deßwegen das Kriegsaufgebot an den Herzog ergehen, und dieser zog mit den Baiern, und den tapfern in
Waffen geübten Alemannen nach Italien hin. Bischof Heinrich von Augsburg, um die
alte Scharte wieder gut zu machen, und seine Treue gegen den Kaiser von allem je
möglichen Verdachte zu reinigen, setzte sich selbst beharnischt, und behelmet zu
Pferde, und bestand unter dem Herzoge Otto an der Spitze seiner Vasallen den Kampf.
Der Anfang war glücklich, und
sievocati, qui hanc traditionem cum manu Kerhardi praepositi accepit. Signum Hiltebold. Sig.
Gotebold. Sig. Rechinhar. Sig. Suitger. Sig. Aribo. Sig. Urolf. Die meisten dieser Zeugen kommen in unsern ältesten Nekrologien, oder Todtenbüchern vor. Cfr. etiam Khamm. Hierarch.
August. pag. 149.
* Otto imperator, paragrata Italia, Campaniam calabrosque fines cum exercitu ingreditur.
( 405 )
siegreich; der Herzog befreiete die Stadt Tarent, und die Feinde wurden theils in die J. 981.
Flucht gejagt, theils niedergemacht; allein in der Folge sammelten sich die Griechen
sammt ihren allirten Sarazenen wieder, vertheidigten Kalabrien neuerdings mit einer J. 983.
überlegenen Macht gegen den Kaiser, und nun kam es zu einem entscheidenden
Treffen, worinn die Feinde zwar anfangs nochmal den Kürzern zogen, nachmals aber
mit einer neuen Verstärkung, und mit einer solchen Erbitterung gegen alles Vermuthen sich auf die Deutschen hinein stürzten, daß der größte Theil des Heers entweder gefangen, oder aufgerieben wurde. Von Heinrich, dem Bischofe zu Augspurg,
weiß man nicht bestimmt, ob er unter den Gefangenen, oder unten den Todten war;
er wurde, nach der Schlacht vermißt.* Der Herzog Otto starb wenige Zeit hernach zu
Lukka und sein Leichnam wurde über die Alpen nach Aschaffenburg gebracht.**
* Plurimis ibi ex utraque parte occisis, heu dolor, sive captus sive occisus, etiam ipse remansit. Vita S. Udalrici pag. 460. Herm. contract. bedient sich des Ausdruckes: Interceptus disparuit ad annum 982. Sollte aber heißen: 983. Denn die Schlacht geschah den 13ten Juli 983.
Cfr. Mabill. in actis SS. O.S.B. Saec. V. pag. 460.
** Biographus S. Udalrici loc. cit. & Hermannus contractus.
( 406 )
J. 983. Der Kaiser selbst warf sich in das Meer, und suchte durch Schwimmen der Gefahr zu
entkommen; wurde aber von den Feinden aufgefangen, und als unerkannt von den
Seinigen durch ein Lösegeld wieder in die Freiheit gesetzt.* Auf den Bischof Heinrich
folgte an der Kirche zu Augspurg der Bischof Eitcho aus dem berühmten Geschlechte
der Guelfen. Die zwei grossen Herzogthümer Schwaben, und Baiern kamen nach
dem Tode des Otto an einen gewissen Kunrad, Sohn des fränkischen Herzoges Udo,
welcher nach einigen Jahren das Herzogthum Baiern aus Liebe zum Frieden an den
ehvor des Landes verwiesenen Heinrich den jüngern abtrat.** Der Kaiser selbst erkrankte zu Rom an einem Fieber, welches den 8ten Dezember dessen Tod nach sich
zog.*** Einige Zeit vorher hielt Otto II zu Verona einen Reichstag, in welchem er die
Herzogthümer Schwaben, und
Ba* Ipse imperator, in mari natando fugiens, ab hostibus captus, cum non agnosceretur, ab eis
ad quoddam castrum maritimum pro pretio, ùt rogabat, adductus, ab suis redemptus est. Herm.
Cont. ad A. 982 verius 983.
** Ipso anno Otto dux Svevorum, & Noricorum obiit, & post eum Cuonradus dux Alemanniae
factus est, Heinricus que ducatum Bajoariae recepit. Idem l. cit.
*** Idem Hermann. loc. cit. Item annalista Saxo
( 407 )
Baiern dem obenbemeldten Kunrad übergab, und dort war es auch, wo er die von Karl J. 983.
dem grossen, und andern Vorfahren am Reiche dem Stifte Kempten schon ehedem
verliehene Befugniß aus ihrer Klostergemeinde einen gefälligen, und würdigen Abt
zu wählen nicht nur neuerdings bestättigte, sondern auch erklärte, und wollte, daß
“der Abt* zu Kempten niemand anderm, als den Kaisern, und Königen untergeben
seyn soll.“ Ihm folgte in der Regierung sein damals erst dreijähriges Söhnchen Otto
der III.
Die Kirche zu Konstanz regierte nach dem Tode des Bischofes Gaminolf, welcher im J. 979 starb, der heilige Gebhard, welchem sein heiliger Vorfahr Konrad die
Beförderung zum Bißthume deutlich, und umständlich vorgesagt hatte. Dessen Vater
Uzzo, ein edler und mächtiger Alemannier, bewohnte zuvor die Burg Bregenz, welche
aber der schwäbische Herzog Hermann auf Befehl des Kaisers Otto des grossen im
J. 948 eroberte, und, wie es scheint, in einen Steinhaufen verwandelte; weil dieselbe
in diesem Jahre schon öde, und
zer* Nulli alii Abbas subjectus sit, nisi imperatoribus, & regibus. Diploma Ottonis II dat. IV Idus
Junii anno dominicae incarnationis DCCCC LXXXIII. Indict XI. Anno vero regni secundi Ottonis XXII; Imperii autem XV. Actum Veronae feliciter. Amen. Cfr. Analecta vetera Mabill. pag.
x42.
( 408 )
J. 983. zerstört lag.* Diesem heiligen Bischofe hat das benediktiner Stift Petershausen sein
Aufkommen, wie seine Entstehung zu danken. Gebhard, welcher dem heiligen Pabst,
und Kirchenlehrer Gregor dem grossen mit einer besondern Andacht zugethan war,
fieng in diesem Jahre die Klosterkirche zu bauen an,** und weil diese Kirche nach
der Bauart der damaligen St. Peterskirche zu Rom aufgeführt wurde, so erhielt der
Ort von daher den Namen Petershausen. Zehn Jahre nachher weihete der heilige Gebhard die neuerbaute Kirche, auf die er sehr vieles verwendet, und die er mit vielen
Heiligthümern, schönen Geräthschaften, und guten Gemählden versehen hatte. Die
erste Kolonie, welche aus zwölf benediktiner Mönchen bestand, kam von dem Stift
Einsideln, wo damals die rechtschaffensten, und gottseligsten Männer lebten, worunter
auch Pericher, der erste Abt des Stiftes. Der Platz auf einer Rheininsel nahe an Konstanz, worauf das neue Kloster zu stehen kam, gehörte ehedem der Abtei Reichenau:
Gebhard tauschte denselben gegen Abtretung einiger Besitzungen
zu
* Uzzo, pius & venerabilis Comes habitabat apud Brigantium loco, qui adhuc ostendit ruinas
habitationis antiquae. Cfr. chronicon Petershusanum edit. S. Blasianae pag. 299 cum nota
subjuncta.
** Anno igitur dominicae incarnationis 983 jecit fundamenta ecclesiae Chron Petershus. edit
S. Blas. de A. 1790 pag. 307. Tom. I.
( 409 )
zu Zurzach* ein, und so stieg jene Abtei empor, welche kurz darauf mit sehr beträchtli- J. 983.
chen Stiftungsgütern begabt wurde, und sich bis auf diese letzten Zeiten der allgemeinen Zerstörung erhielt.
§. XIX.
Wegen der Erziehung des jungen Regenten Otto III und der damit verbundenen
Zwischenverwaltung des deutschen Reiches wäre es beinahe zu den ernsthaftesten J. 984.
Auftritten gekommen. Heinrich der Herzog von Baiern hielt sich aus dem Grunde einer
nahen Verwandtschaft berechtiget, über den jungen König die Vormundschaft zu führen, bemächtigte sich deßwegen des Prinzen, riß, als gesetzlicher Vormünder, die
Reichsverwaltung an sich, und ließ sich so gar zu Quedlinburg als König ausrufen.
Allein dieser Anmassung widersetzte sich vor allen andern der schwäbische Herzog
Kunrad, trat mit andern gut gesinnten Fürsten in eine Verbindung, und zwang zuletzt
den Herzog Heinrich, den Prinzen der Vormundschaft seiner Mutter Theophania, und
seiner Großmutter Adelheide zurück zu geben, die sich keine Mühe gereuen liessen,
mit Beihilfe mehrer andern, besonders des Erzbischofes
* Zurzach ein Städtchen am Rhein, jetzt mit einer Kollegiatkirche, war ehedem eine benediktiner Abtei, welche Karl der Dicke im J. 881. der Reichenau schenkte. Cfr. chron. Petershus,
pag. 304 in notis.
( 410 )
J. 984.
fes Wiligis von Mainz, demselben eine der höchsten Bestimmung angemessene Erziehung zu geben.* Auch der damals berühmte Mönch, und Skolastiker Gerbert,
** welcher nachmals unter dem Namen Silvester des II zur päbstlichen Würde erhoben wurde, trug hiezu das Seinige bei.
J. 985.
Zu St. Gallen starb der berühmte Abt Immo, unter welchem die im J. 937 abgebrannten Stiftsgebäude zwar nicht wieder erbauet (denn dieß geschah unter dessen
Vorfahren) wohl aber nach dem Geschmacke desselbigen Zeitalters verschönert, und
die von Altersher berühmte St. Gallische Schule in den blühendsten Zustand gesetzt
wurde. Beinahe wäre es mit dieser Schule, die so viele grosse Männer bildete, für immer geschehen gewesen. Im J. 937 bei dem öffentlichen Bittgange an St. Marx Tag
erlaubten sich einige Schüler einen sträflichen Muthwillen, und Ungezogenheit. Diesen zu bestrafen wurde ein Schüler geschickt, die Strafwerkzeuge zu holen, und in
die Schule zubringen; allein anstatt dessen nahm der lose Knab einen Feuerbrand
* Magna cura educatus summa indole crevit. Herm. contractus ad A. 984.
** Kaiser Otto sagte von diesem Gerbert, er wäre in tribus partibus philosophiae laureatus,
worinn einige Gelehrte mit dem Herrn von Pessel die erste Spur der akademischen Grade
finden wollen. Meinetwegen.
( 411 )
brand aus dem Ofen, und unterlegte denselben den verhaßten Reisern, die alsogleich J. 984.
Feuer faßten, die nächst gelegene Beuge von dürrem Holze ergriffen, und die Flamme so sehr verbreiteten, daß in kurzer Zeit beinahe alle Klostergebäude sammt den
Scheunen ein Raub der Flammen wurden. Nun wollten die Alten von keiner Schule
mehr wissen; und man wäre bei dieser Entschliessung forthin geblieben, wenn nicht
der gelehrte Ekkehard von St. Gallen für die Beibehaltung derselben gesprochen, und
mit seiner Beredtsamkeit den Mitbrüdern eine günstigere Gesinnung für die Fortpflanzung eines Schulinstituts eingeflößt hätte, in welchem von allen Schülern, die Allerkleinsten ausgenommen, ausser der griechischen, und lateinischen keine andere
Sprache gehört wurde.* So eiferte schon damals der gelehrte Ekkehard, welcher in den
den Schularbeiten eraltete, und im J. 990 sein arbeitsames Leben beschloß, für die gu- J. 990.
te Sache. Dieser Ekkehard war ein Schwestersohn des ältern Ekkehards; in der griechischen, und lateinischen Sprache bestens bewandert machte er viele Jahre lang
den Präfekt so wohl an der
aus* Goldast de rebus Alemannicis. Mabill. Annal. Ord. S. Bened. ad A. 937. Hat man es jetzt in
diesen zwei Sprachen mit der Jugend so weit gebracht, als die Mönche des Xten Jahrhunderts,
das man unter die finstersten zählt?
( 412 )
J. 990. aussern, welche zur Bildung der Weltjugend, als an der innern Schule zu St. Gallen,
welche für die klösterliche, und geistliche Zöglinge ausschließlich, und einzig bestimmt
war. Von der Schule rief ihn Kaiser Otto nachmals an Hof, wo er das Ehrenamt eines
kaiserlichen Kaplans, und Geheimschreibers vertrat. Goldast nennt diesen Ekkehard
den Jüngern, um denselben sowohl von dem Aeltern, als von drei andern zu unterscheiden, welche auf diesen folgten.*
J. 993.
Zu Augsburg starb im Jahre 988 der Bischof Eticho, auf welchen Luitolf, oder
Luithold folgte, der Erbauer der daselbst um diese Zeit äussert schadhaften, und baufälligen Domkirche. Unter seiner, und seiner zwei Vorfahren Regierung geschahen
an der Grabstätte des heiligen Ulrichs durch die Wundermacht Gottes, und auf die
Fürbitt des Heiligen mehrere wunderbare Genesungen, und augenblickliche Befreiungen von mancherlei Gepresten, und Uibeln, womit die Menschheit geplagt wird.
Luitold der Bischof ließ diese Heilungsgeschichten in ein Buch** sammeln, unHei (ter-)
* Mabill. annales ad A. 990. item Goldast.
** Man findet dieses Buch unter dem Titel: de Miraculis S. Udalrici in vita ejusdem bei dem Mabill. Acta SS. ord. S. Bened. Saec. V. pag. 450. wo der gleichzeitige Biograph des heiligen
Ulrichs am Ende so schreibt: Nos,
qui
( 413 )
ternahm nachmals eine Reise nach Rom, und suchte bei dem Pabste Johann XV, um J. 993.
die Erlaubniß an, den Bischof Ulrich von Augsburg, als einen Heiligen, in der Kirche
öffentlich verehren zu dürfen. Da diese Heiligsprechung nach der beinahe allgemeinen Behauptung der Gelehrten die allererste ist, welche öffentlich, und mit besondern
Feierlichkeiten von dem Pabste unternommen wurde, und beinebens einen ehmaligen
Bischof in der Hauptstadt Schwabens, und Abt zu Kempten und Ottenbeuren betrift,
so schreitet man nicht aus dem Geleise, worein sich diese Geschichte beschränkt
hat, wenn man hievon eine kurze Bescheribung gibt.
Es war der 31ste Tag des Jäners im J. 993 als sich der Pabst nach dem Pallast
zu St. Johann im Lateran begab, wo zwölf Kardinäle, mehrere Bischöfe, Priester, Diakonen, und der gesammte römische Klerus versammelt waren. Nachdem sich der
Pabst, die Kardinäle, Bischöfe, und Priester, (die übrigen)
qui inquilini hujus ecclesiae sumus, & tanti patroni faciem saepissime vidimus, & ejus doctrinam, benedictionem que saepissime accepimus, & in eo optima exempla conspeximus, &
nunc in retributionem ejus bonorum operum assidua miracula, & diversa signa in liberatione
multor(u)m videmus, & audimus, cur non expergiscimur? Ibidem pag. 470
( 414 )
J. 993. rigen Geistliche wohnten der Versammlung stehend bei) niedergesetzt hatten, erhob
sich Luitolf der Bischof zu Augsburg von seinem Sitze, und sprach: „Heiligster Vater!
Wenn es euch, und allen Bischöfen, und Priestern gefällt, welche hier zugegen sind,
so lese man das Büchelchen, von dem Leben, und den Wunderzeichen des verehrungswürdigen Ulrichs, geweßten Bischofes an der Kirche zu Augspurg, öffentlich vor:
alsdann mag man, was beliebig ist, schliessen rc.“ Nun wurde die bemeldte Legende
vom Anfange bis zum Ende öffentlich vorgelesen. Nach beendigter Lesung schritt man
zur Abstimmung, und hierauf sprach der Pabst Johann: „Wir haben einmüthig beschlossen, daß man das Andenken des heiligen Bischofes Ulrich mit aller Frömmigkeit, und
Andacht verehre. Denn wir bethen zu den Reliquien der heiligen Martyrer, und Beichtiger, und verehren dieselben nur so, daß wir beinebens denjenigen, dessen Blutzeugen, und Bekenner sie sind, allein anbethen, und wir ehren die Diener nur so, daß ihre
Ehre auf den Herrn zurück ströme.*“ Hierinn bestand die so genannte
Hei* Communi consilio decrevimus, memoriam illius, id est S. Udalrici episcopi, affectu piissimo,
& devotione fidelissima venerandam. Quoniam sic adoramus, & colimus reliquias martyrum, &
con
( 415 )
Heiligsprechung; nämlich in der Erklärung, daß dem heiligen Bischofe, dessen Tugend- J. 993.
leben in der Welt der Herr nach dessen Tode mit Wunderzeichen verherrlichte, in der
Kirche eine öffentliche Verehrung als einem getreuen Diener des allerhöchsten Gottes
gebühre, welcher in seinen Heiligen, als eben so vielen Zeugen seiner vorzüglichen
Gnaden, gelobt werden will. Die hierüber gefertigte öffentliche Urkunde unterzeichneten der Pabst Johann, zwölf Kardinäle, der Erzdiakon Benedikt, und drei andere Diakonen der römischen Kirche, eigenhändig.* Hiemit war alles vollbracht, und Luitolf kehrte
nach Augsburg zurück.
§. XX.
Uebrigens starb Heinrich von Baiern, und dessen Sohn gleiches Namens, näm- J. 995.
lich, Heinrich
concessorum, ut eum, cujus martyres, & consessores sunt, adoremus; honoramus servos, ut
honor redundet in dominum. Bulla canonizationis de A. 993. Cfr. vita S. Udalr. apud Mabill. Acta SS: pag. 471.
* Scriptum est per manum Stephani Notarii regionarii, & scriniarii S. rom. ecclesiae in mense
Februario, indict. VI anno 993. Ego Johannes sanctae romanae catholicae, & apostolicae ecclesiae episcopus huic decreto a nobis promulgato consensi, & subscripsi. Ego Johannes episcopus sanctae Anagninae ecclesiae &c. Bulla Canonizat. loc. cit.
( 416 )
J. 995. rich der Heilige, welchen er mit der Gisela, einer Tochter des Königs Konrad von Bur-
gund gezeugt, und den Deutschland nachmals als Kaiser unter dem Namen Heinrichs
des II verehrt hatte, gelangte zu dem baierschen Herzogthume. Auch zu Konstanz
beschloß der Bischof Gebhard, und Stifter der Abtei Petershausen sein tugendvolles
Leben, und wurde in der von ihm erbauten Klosterkirche begraben. Bischof Lantpert,
ein benediktiner Mönch, war der Nachfolger des Heiligen.*
Otto III, welcher das achtzehnte Jahr seiner Volljährigkeit noch nicht erreicht
hatte, brachte so wohl die noch übrigen Jahre seiner Minderjahrigkeit, als die andern
seiner Regierung mit Beilegung, und Ausgleichung der Unruhen in Italien zu. So zog
er in diesem Jahre mit einem zahlreichen Kriegsheere dahin, und gieng den Rebellen
zu Leibe, die er im folgenden Jahre nicht nur mit dem Hauptaufrührer Kreszentius,**
der sich zu einem römi* Hermann contract. ad A. 995.
** Dieser Kreszentius ward von einem Thurme herab geworfen, nachhin an einen Galgen gehangen, und alle dessen Mitschuldige mit dem Tode bestraft. Pfeffinger vitruvius illust. Tom.
I. pag. 508. Auctor vitae Meinverci Paderborn. episcopi apud Leibnitium Tom. I. pag. 520.
( 417 )
mischen Patrizier aufwarf, bezwang, sondern sich auch der Stadt Rom, und des ganzen J. 997.
Italiens bemächtigte. Otto stellte damals Gregor den V, zuvor Bruno genannt, zum
Pabste auf, und empfieng aus dessen Händen die Kaiserkrone.
Auch Herzog Kunrad fand sich mit seinen Alemannen, oder Schwaben bei dem
italienischen Feldzug ein, und half mit, das zu vollenden, was Otto der grosse, der
Großvater des jetzigen Kaisers, schon vor mehreren Jahren begonnen hatte, daß es
nämlich zu einem bestimmten Gesetz wurde: Ein von den Deutschen erwählter König
sollte jederzeit Kaiser zu gleich seyn.* Jedoch während, daß Kaiser Otto III die italienischen Angelegenheiten in Ordnung bringen suchte, starb Kunrad der tapfere Herzog in Schwaben. Auf ihn folgte am Herzogthume Hermann der II, ein Sohn des fränkischen Herzogs Udo, welcher sogleich nach seiner Belehnung mit dem Kaiser nach
Italien zog, und dort bis zum Tode Otto III verblieb; weil es in Italien noch manches
zu thun gab.**
30
Hier* Trithemius Abbas Spanheimensis in chronico ad a. 995.
** Cuonradus dux Alamannorum obiit, & pro eo Herimannus ducatum accepit, qui & ipse filiam
Cuon-
( 418 )
J.1000.
Hierorts that, und leistete der würdige, und schon sehr betagte Abt Rudung
alles, was sich Gutes, und Löbliches von einem solchen Abte erwarten ließ, den ein
Heiliger in Hinsicht auf eine geprüfte Frömmigkeit, und ausnehmende Klugkeit zur
abteilichen Würde beförderte. Rudung brachte selbst einige Besitzungen an das Stift,
und der heutige Knaussen, zwischen Schlegelsperg, und Suntheim im Walde gelegen,
wo jetzt noch drei Höfe stehen, behielt mehrere Jahrhunderte lang den Namen seines
ältesten Eigenthümers, und war nur als Rudungsried damals bekannt.* Dieser Abt
stund dem Kloster vom J. 972 bis beiläufig auf das J. 1000 sehr nützlich und löblich
vor. Nach dessen seligem Hinscheiden nahm Dankolf, als Abt, die Verwaltung des
Stiftes auf sich, von welchem in dem nächstfolgenden Zeitraume das Mehrere.
Otto
Cuonradi regis Burgundiae Gerbirgam in matrimonio habuit, ex qua filium aequivocum, tresque filias reliquit. Herm, cont. ad. A. 998.
* Das von dem Abte Rudung genannte Rudungsried, jetzt von einem spatern Besitzer Knaussen, scheint ursprünglich sich auch über das Gut Grabus erstreckt zu haben: indem in einem
Bestandskontrakt vom J. 1656 das Gut Grabus noch nebenzu den Namen Rudungsried führt.
( 419 )
Otto feierte in diesem Jahre seine Ostern zu Quedlinburg, und zog nachher zur J.1000
Reichsversammlung nach Aachen. Hier ließ er in der Frauenkirche das Grab Karl des
grossen öffnen. Man fand den Kaiser sitzend auf einem goldenen Thron, mit einer goldenen, und mit Edelsteinen reich besetzten Krone, einen Szepter in der Hand, und
mit einem aus reinem Golde verfertigten Schwerte. Der Leib war nach 176 Jahren noch
unverwesen. Doch wurde das Andenken Karl des grossen damals mit keinem Festtage, sondern nur mit einem Jahrtage, wie für andere Verstorbene, beehrt.* Hierauf zog
Otto nochmal nach Italien; kam aber von daher nicht mehr nach Deutschland zurück. J.1002
Wahrscheinlich brachte ihm die Witwe des Kreszentius, Stephania,
30*
mit
* Inventus est imperator sedens in aurea cathedra - - cornonatus corona ex auro, & gemmis,
tenens sceptrum & ensem ex auro purissimo, & ipsius corpus incorruptum inventum est, quod
levatum populis demonstratum est. Ademari chronicon apud Labbeum Tom. II Mss. pag. 169
Dietmarus L. IV. pag. 357. Neben den bemeldten Insignien nahm Otto III noch ein goldenes
Kreuz, welches dem Kaiser an dem Halse hieng, und einen Theil seiner Kleidung, die man
noch ganz fand, zu sich. Diese Stücke sind unter dem Namen der Reichskleinodien, oder des
Reichsschmuckes heut zu Tage bekannt.
( 420 )
J.1002 mit der er sich in Liebeleien einließ, Gift bei, woran er zu Paterno, einer Stadt in Roma-
nien, den 24ten Jäner verstarb. Sein Leichnam wurde über Augsburg nach Aachen gebracht; die Eingeweide aber zu Augsburg in der Domkirche begraben.*
Uibrigens hält dieser nun beendigte Zeitraum manches in sich, welches bemerkt
zu werden verdient.
Die deutsche Kirche nahm in dieser Epoche an Glanz, und Reichthume sehr zu;
zählte aber auch meistens solche Bischöfe, welche ihrer hohe Tugenden, und Heiligkeit wegen zu glänzen verdienen. Zwar litt das den Kirchen von den Königen zugestandene freie Wahlrecht oft einige Eingriffe; indem die Regenten die meisten Bißthümer, und Abteien, welche erlediget waren, nach ihrem Belieben besetzten; doch kamen meistens würdige Männer an die erledigten Kirchen, welches in spatern Zeiten
nicht geschah. Auf die alte Kirchenzucht wurde strenge gehalten, und ein Schritt wider die alten Kirchensatzungen blieb selbst an den ersten, und heiligsten Kirchenprälaten nicht ungeahndet.
Das
* Herm. cont. ad A. 1002. Conrad. Urssperg. ad hunc annum. Von Stetten Augsburgische
Chronik. Seite 42
( 421 )
Das Beschwerlichste für die Bischöfe, und Aebte war, daß die Wenigsten der- J.1002
selben von der Heersfolge, und andern Diensten an dem königlichen Hoflager ausgenommen waren, welches der bischöflichen, und äbtlichen Amtssorge nicht selten
hinderlich war.
In politischer Hinsicht gieng manche wichtige Veränderung vor. Zur Bedeckung
der baierschen Gränze gegen die Hunnen wurde im östlichen Baiern (nachmals Osterreich) ein besonderer Markgraf in der Person Leopolds aus der gräflich bambergischen Familie aufgestellt, dessen Nachkommen auch bei dieser Markgrafschaft verblieben. Leopold der erste Markgraf starb im J. 994.* Unter Kaiser Heinrich I, dem
Städteerbauer genannt, erhoben sich mehrere Plätze, welche zuvor meistens königliche Villen waren, oder sonst eine gute Lage und Kräfte hatten, zu Städten; daher so
manche Städte in Schwaben, die sich allmählig bildeten, und nach mehrern Jahren
zu einer bedeutenden Grösse aufwuchsen. Ueber die Kirchen, welche Otto der grosse im Allgemeinen sehr begünstigte, setzte er doch, um dieselben in einer gewissen
Abhängigkeit zu erhalten, Kastenvögte, die nachmals sehr übel ausarteten und den
Kirchen äusserst beschwerlich wurden. Auch die Herzo* Cfr. Joh. Wilhelmi Hoffmann Dissert. Stemma Babenbergico – austriacum emendatum.
Francof. ad Vindr. 1731.
( 422 )
J.1002 zoge, und Grafen waren noch weit entfernet sich einer Landeshoheit anmassen zu
dürfen: selbst das Erbrecht, wonach sie so sehr strebten, wurde noch nicht weiter zugestanden, als es ihre Allodialgüter betraf. Der Kaiser hatte überall seine Förste, seine Kammergüter; er war überall der höchste Richter, und begnadigte nach Belieben;
die den Herzogen und Grafen anvertrauten Rechte konnte er neben ihnen, und ohne
sie ausüben. Zur Rechtsverwaltung am Hofe war immer ein Pfalzgraf, der vor allen
übrigen, unmittelbar nach dem Reichsregenten den Vorzug hatte. Es gab auch wegen
Menge der Geschäfte Provinzialpfalzgrafen, die aber alle dem obersten Pfalzgrafen,
welcher nachhin der Pfalzgraf bei Rhein wurde, gewissermassen untergeordnet waren.
Uibrigens entdeckte man im J. 968 auf dem Harze sehr ergiebige Silberbergwerke, welche den innern Reichthum des Landes beförderten. Bald fieng man nachher
an, nicht nur blosse Schillinge (Solidi) sondern auch so genannte Blech- oder gestempelte Münzen, Brakteaten* genannt, zu prägen welche Deutschland bis in das XIIIte
Jahrhundert überschwemmten.
Hin
* Von diesen Brakteaten fand man hier den 15ten März 1752 in dem nächst gelegenen Bannholz einen ziemlichen Vorrath. Die Stücke haben sehr verschiedene Gepräge.
( 423 )
Hin und wieder schien auch die Handlung mehr empor zu kommen. Eine Gesell- J.1002
schaft deutscher Kaufleute ließ sich im Stahlhofe zu London nieder, und versah eine
geraume Zeit durch ihre eigenen Schiffe England mit niederländischen, deutschen,
und nordischen Waaren. Die Besuchung der Reichstage fiel damals den grossen des
Reiches sehr lästig; indem die Kaiser stethin in Deutschland umher zogen, und die
Stände von einem Ende Deutschlands bis zu dem andern riefen. Das Stift St. Maximin in Trier ließ sich aus eben dieser Ursache von Heinrich dem II, wie schon eher
Ottenbeuren von Otto dem grossen, von der Besuchung der Reichstage frei sprechen.
Die Gränzen Deutschlands waren damals gegen Abend die Maas, und die Schelde;
gegen Norden das deutsche Meer; gegen Morgen trennten die Leitha, und Muerz
Deutschland von Ungarn; und gegen Mittag die Alpen, und der Rhein. Gegen Pohlen
machte die Oder die natürlichste Gränze.
Heinrich war der erste, der sich vor der päbstlichen Krönung einen römischen
König nannte, der erste, der sich des grossen Reichsinsiegels, das Majestätssiegel
genannt, bediente, und auch einer der ersten, der gleichsam einen Apostel machte,
und den König Stephan von Ungarn zum christlichen Glauben bekehrte.*
* Lipowsh(k)y Uibersicht der deutschen Geschichte I. Band V Epoche.
Dritter Zeitraum
oder Epoche
von dem
R egierungs - Anfange
Heinrich II, des H eiligen ,
im Jahre 1002
bis
auf Kais er Hei nri ch den Vten
oder
das Jahr 1106.
( 424 )
Dritter Zeitraum
oder Epoche
von dem
Regierungs-Anfange
He in rich I I , d e s Heilige n ,
im Jahre 1002
bis
a uf Ka ise r He in rich d en V te n
oder
das Jahr 1106.
§. I.
J.1002
ach dem Hinscheiden Kaisers Otto III gab es unter den Mächtigen Deutschlands
mehrere, welche sich um die deutsche Krone bewarben. Unter diesen fanden sich der
Pfalzgraf Etzo, welcher anfangs die Reichskleinodien in seiner Verwahr hatte, der Markgraf Ekkard von Meissen, Bruno, der zweitgebohrne Sohn des baierschen Herzogs;
vor allen andern aber Hermann II Herzog von Schwaben, welchem die übrigen schon
bei der Erdebestattung des Kaisers Otto allen Beistand,
und
( 425 )
und Unterstützung verheissen hatten. Jedoch dem Pfalzgrafen Etzo hatte Heinrich, der J.1002
Heilige genannt, bereits die Reichsinsignien mit Gewalt abgenommen, und gegen den
mächtigen Herzog von Schwaben und Elsaß bediente er sich anderer Mittel. Er zog
nämlich mit Brandschatzung durch alle Orte, und Besitzungen des Herzogs, der sich
über die Alpen zurück begab, und als er auf einem Reichstage zu Worms am 6ten
Junius von den übrigen Grossen des Reiches zum römisch deutschen Kaiser ernannt
worden war, gieng er nach Aachen zurück, wo er sich förmlich zum Könige krönen
ließ. Nochmal traf der neue Reichsbeherrscher Anstalt, Alemannien mit seiner Kriegsmacht zu überziehen; allein Hermann sandte jetzt Friedensboten an Heinrich den II,
verdehmüthigte sich zu Bruchsal persönlich vor dem Kaiser, und bath um Vergebung,
worauf der besänftigte König denselben mit dem Herzogthume Schwaben belehnte,
und mit aller Huld, und Gnade behandelte.* Heinrich, der Heilige, war beim Antritte
seiner Regierung dreißig Jahre alt, und mit der frommen Kunigund vermählt, die eine
Tochter des Grafen Siegfrieds von Luxenburg war. Beide lebten in dem Ehestande,
wie Bruder, und Schwester,** und beide machten sich um die Kirche grosse Verdienste.
* Ditmarus Merseburgensis L. 5
** Bulla Canonizationis Innocentii III Ludwig Scriptores rerum Bamberg. Tom. I. pag. 784.
( 426 )
J.1004
Bei dem hiesigen Stifte gieng um diese Zeit, in Hinsicht auf die Schutzvögte
desselben, eine nicht unbedeutende Veränderung vor. Bis auf König Konrad I schützten die Regenten des deutschen Reiches entweder durch sich selbst, oder in ausserordentlichen Fällen durch ihre besonders abgeordnete Kammerboten die Rechte des
Stiftes, wie wir im 9ten Jahrhunderte hievon (Erster Zeitraum §.26) ein Beispiel angeführt haben; nachher traten unter Konrad I die schwäbischen Herzoge wiederum auf,
welche zwar jene grosse Macht nicht mehr besassen, die sie vor den Zeiten Pipins,
und Karl des grossen ausübten; jedoch aus königlicher, oder kaiserlicher Vollmacht
befugt, und angewiesen waren, die Gerechtsamen der Klostergemeinden so, wie eines jeden einzelnen Insassen des Landes, zu schützen. Die ersten Herzoge in Schwaben mögen sich an die königlichen Vorschriften genauest gehalten haben; indem man
von keinen öffentlichen Klagen gegen sie weiß: es starb aber in diesem Jahre* der
allgemein beliebte, und von den Alemannen geschätzte Herzog von Schwaben, Hermann der IIte , und König Heinrich übertrug das Herzogthum auf dessen Söhnchen,
Hermann den IIIten, der sich in einem Alter befand, wo er weder sich selbst, noch
das
* Herimannus dux Alemanniae obiit. Herm. contract. ad A. 1004.
( 427 )
das Land zu regieren wußte. Es ereigneten sich deßwegen, während dieser Minderjäh- J.1004
rigkeit, in Schwaben manche Fehden zwischen den Mächtigern, und Schwächern;
statt der Gerichte wurden in den Gauen die klirrenden Waffen gehört, und selbst die
Klöster näherten sich ihrem Zerfalle.*
Abt Dankolf, ein entschlossener Mann, regierte damals das hiesige Stift. Als er
nun sein Stift von mehrern Seiten bedroht sah, und der König in fernen Landen Krieg
führte, so bediente er sich des Rechtes, wozu er sowohl durch den karolingischen Bestättigungsbrief, als durch die Ottonianische Urkunde befugt war, that einigermassen
Verzicht auf den unmittelbaren Schutz der deutschen Kaiser und Könige, und wählte
in der Nachbarschaft zu einem Schutz- und Kastenvogt des Klosters den edeln Herrn
Rupert von Ursin. Von dieser Familie Ursinn erhielten der Ort Irrsee (lateinisch Ursinium) und der Ort Irsingen ihre Namen. Aus einer weingartischen Urkunde ersieht man,
daß die Herren von Ursin damals so genannte Ministerialen der mächtigen Guelfen
zu Altdorf waren.** Ihre meisten
* Adelbold vita S. Heinrici. Herm. Contract. ad A. 1034. Trithemius berichtet dieß von dem
Kloster Hirsau.
** Welf Ildus, quem herede destitutus migraret,
pre
( 428 )
J.1004 sten Besitzungen zogen sich von Irrsee theils nördlich gegen Türkheim, theils von der
Abendseite nach Obergünzburg, und Ronsperg hin. Uebrigens scheint die edle Familie selbst dem Namen nach vielmehr einer italienischen, als einer deutschen Abkunft
zu seyn.* So gut es Abt Dankolf bei den damaligen Zeitumständen mit seinem Stifte
gemeint haben mag, als er den edlen Herrn Rupert von Ursin zum Schutzvogte desselben wählte, so wenig entsprach der Erfolg der Erwartung des Stiftes; und deßwegen erwarb sich nicht nur der Abt, welcher so etwas nach meiner Einsicht gar nicht
verdiente, sondern auch der Schirmvogt Rupert, welcher seine Schutzpflicht vernachlässigte, bei der Nachkommenschaft einen sehr üblen
Ruf.
predium suum (patrimonium) fidelitati duorum fratrum, militum suorum Reginhardi de Ursinini, & Tietrici delegavit. Hess prodromus monumentorum Guelficorum pag. 43. Dieser Reginhard, oder wie er in unserer ältesten Hauschronik genennt wird Reinhard war ein Sohn, gleichwie Tietrich, unsers Schutzvogtes Rupert, von welchem hier die Rede ist.
* Cfr. Mauritius Van der Meer Rheinauische Chronik. Item origines Guelficae.
( 429 )
Ruf. Die älteste Chronik sagt. „Unter dem Abte Dankolf wäre die Schutzvogtei des Stif- J.1004
tes erlediget worden, der Abt hätte auf sich, und auf Gott vergessen, und den edeln
Rupert von Ursin zu einem Schirmvogte gewählt.“ Von Rupert von Ursin selbst aber
meldet die nämliche Hauschronik vom XIIten Jahrhunderte: „Er habe durch die üble
Verwaltung seines Schutzamtes verdient, daß er am Ende seines Lebens von aller
Besinnungskraft kam.*“ Eine harte Note für den Edeln von Ursin, und noch eine härtere für den Abte Dankolf, der sich hiebei bloß nach dem Drang der Zeitumstände
richtete, und beinebens doch nichts von den Stiftsrechten vergab, welches der alte
Hauschronograph etwa nicht genugsam in Acht nahm. Wie lange der Schutzvogt
Rupert sein Amt fortgesetzt habe, meldet der alte
Chron* Sub Dancolfo Abbate cepit vacare advocatia Uttinburr. Monasterii, qui Dei, & sui, oblitus Rupertum nobilem virum de Ursin advocatum sibi elegit, qui in ipsa Advocacia, promeruit, quod
in fine vite sue in insaniam est conversus. Chronic. Ms. fol. II. In der zweiten Hälfte des XII
Jahrhunderts starb die Familie der Herren von Ursin aus, und ihre Besitzungen kamen an die
Markgrafen von Ronsperg, mit welchen die von Ursin mehrere Ehen geschlossen hatten.
( 430 )
J.1004 Chronograph nicht; jedoch selbst die Geschichterzählung scheint anzudeuten, daß
derselbe noch während der Regierung des Abtes Dankolf, folglich vor dem J. 1012
gestorben, und dessen Sohn Reinhard von Ursin, als Schutzvogt, auf ihn gefolgt sey.
J.1006
Eine kurze Zeit hernach traf König Heinrich II mit den Erbgütern, welche nach
dem Tode der Hadewig, Herzogs Burkhard des IIten Witwe an das königliche Haus
gefallen waren, eine besondere Anordnung. Das Kloster auf dem Bergschloß Hohentwiel, welches bis dahin sich in einer sehr löblichen Ordnung erhielt, verpflanzte er in
einen weit bequemern Ort, in das Städtchen Stein am Rhein, welches entweder der
Herzog Burkhard II oder der Graf Ulrich von Buchhorn gegen die Einfälle der Hunnen
mit einer Mauer umgeben hatte, und begabte dasselbe zu Ulm in einer Versammlung
der Prälaten, und insbesondere mit Einwilligung des Abtes Werner zu Reichenau, des
schwäbischen Herzogs Hermann des III, und anderer Grossen mit neuen Gütern, welche in verschiedenen Gauen Schwabens hin und her zerstreuet lagen.*
In
* Urkunden Heinrichs des Heiligen in Udalr. cod. epist. in Eccard. corp. hist. Tom. II. p. 37. Item
aus dem Zürcher Archiv Neugardt cod. diplom. p. 818. Item Mabill. annales Tom. IV. p. 191.
( 431 )
In der nämlichen Versammlung beschloß der König Heinrich, auf den Erbgütern seines J.1007
Hauses, zur Vertilgung des slavischen Heidenthums, das neue Bißthum Bamberg zu
errichten, das er wahrhaft kaiserlich aussteuerte. Anfangs widersetzten sich die Bischöfe zu Mainz, und zu Würzburg; allein Heinrich der Heilige beharrete neben einer
beispiellosen Verdemüthigung auf seiner Bitte so lange, bis die bemeldten Bischöfe
sein Ansuchen begnehmigten.* Das Besondere bei dieser neuen Stiftung war, daß
man neben allen jenen Erbgütern des ersten schwäbisch herzöglichen Hauses, welche dahin als Fond verwendet wurden, auch verschiedene Klöster in Schwaben, als
Stein am Rhein, Gengenbach, Schuttern, und Deggingen unweit Oettingen dahin zog,
und der bambergischen Kirche unterwarf.** Uibrigens wurde das neue Bißthum sogleich anfangs seiner Entstehung dem päbstlichen Stuhle unmittelbar unterworfen,
und Heinrich bestimmte so gar neben einem weissen, schön gezierten, und ausgerüsteten Pferde hundert Mark Silbers dahin, die er der römischen Kirche
all* Heinricus rex summo studio apud castrum suum Babenberg nobilem & divitem episcopatum construxit, primusque ibi hoc anno episcopus est Eberhardus. Herm. contract. ad A. 1007.
** Mabillon. Annales loc. cit. Item diplomata Heinrici II.
( 432 )
J.1007 alljährlich entrichtete, welches Letz(t)ere jedoch nach etlichen, und zwanzig Jahren
unter Pabst Leo den IXten dahin abgeändert wurde, daß anstatt der jährlichen Bezahlung von 100 Mark Silbers die Stadt Benevent an den römischen Stuhl kam.* Pabst
Benedikt VIIIte weihete die zur Ehre des heiligen Georgs neu erbauete Domkirche zu
Bamberg, und Eberhard machte an derselben den ersten Bischof.
§. II
J.1010
Gleichwie die geistlichen Stifter unter den sächsischen Kaisern ihre eigene(n)
Schutz- und Kastenvögte hatten, welche denselben entweder von dem Kaiser zugegeben wurden, oder die sich einige Stifter aus einem besondern Vorrechte, wie Ottenbeuren, nach eigenem Belieben selbst wählten, so gab es in Schwaben auch
an* Idem Augustus ex proprii patrimonii sumtibus construxit ecclesiam ad honorem S. Georgii in
Babenbergense, & advocans Benedictum papam, ab ipso illam consecrari fecit, atque episcopalem in ea sedem constituens S. Petro ex integro contulit, per annos singulos equo uno
optimo albo cum omnibus ornamentis, & phaleris suis, & centum marchis argenti. Postmodum vero Leo IX papa, vicariationis gratia, Beneventum ab Heinrico, Conradi filio, recipiens
praedictum episcopium Babenbergense sub ejus ditione remisit, equo tantùm, quem praediximus, sibi retento. Leo Ostiensis L. II. cap. 46.
( 433 )
andere Schutzvögte, welche die Gerechtigkeitspflege in Schwaben hand zu haben be- J.1010
fugt, und berechtiget waren. Man hieß sie schwäbische Landvögte,* und so einer war
in diesem Jahre der edle Heinrich von Weißenhorn, der sich in unserer Gegend durch
eine höchst wohlthätige Stiftung bekannt machte, und sich in der gefertigten Urkunde
vom J. 1010 einen allgemeinen Schutzvogt, oder Landtvogt von Oberschwaben nennt.**
Dieser Heinrich mußte in den vorhergehenden Jahren entweder Andachtshalber, wie es
31
in
* Gründlich historischer Bericht von der kaiserlichen - und Reichslandvogtei in Schwaben im
Jahr 1755.
** Heinricus de Weissenhorn advocatus provinciae superioris Sueviae generalis Literae. fundat hospitalis Memmingensis ex chronico. Ms. Man kennt keinen ältern Eigenthumsherrn von
Weissenhorn, als eben diesen Heinrich. Von dessen Neffen Rudolf, welcher im J. 1080 lebte,
stammte Möringer, jener Graf von Maurstetten, und Buoch ab, welcher im J. 1154 seine einzige Tochter Elzbeth an den Berchtold von Neussen verehlichte und demselben Maurstetten,
und Weissenhorn sammt dem aus drei Hufthörnern im rothe Felde bestehenden Stammwappen zubrachte. Schwäb. Lexikon: Kirchberg.
( 434 )
J.1010 in jenen Zeiten sehr oft geschah, oder bei Gelegenheit der vielen italiänischen Feld-
züge unter Kaiser Otto dem III, bei welchem sich die schwäbischen Herzoge mit den
edeln, und tapfern Alemannen meistentheils einfanden, die Stadt Rom öfters besucht,
und die ganze innere Verfassung des schon damals in Rom befindlichen Spitals zum
heiligen Geist* wohl in’s Aug gefaßt haben. Denn, da er mit seiner Gemahlinn Hedwig
keine Kinder erzeugt hatte, folglich ohne nothwendige Erben war,** so gerieth er auf
die fromme Entschließung, ausser dem Umfange des damals noch sehr kleinen Städchens, oder Fleckens Memmingen zum Behufe der Armen, und Kranken auf eigene
Kosten ein Spital zu errich* Dieses ältere Spital zu Rom ist von einem andern wohl zu unterscheiden, welches Pabst
Innozenz III an der Strasse Saffia im J. 1198 zu Rom erbauen ließ, und vier Jahre hernach
dem heiligen Geistorden erst feierlich durch eine Bulle bestättigte. Herr Schellhorn, welcher
gegen die Urkunde einige Bemerkungen sich erlaubte, scheint nicht darauf geachtet zu haben. Auch in Spanien bestand um das J. 1030 schon ein Ordenshaus des heiligen Geistes.
Chron. Ms. Hospit.
** Cum heu puerorum heredum careamus, sagt der bemeldte Heinrich in der Stiftungsurkunde. An einer weiblichen Geschlechtsfolge mag es nicht gemangelt haben.
( 435 )
richten, das er sogleich mit ansehnlichen Gütern begabte, und reichlich begabt ohne al- J.1010
len Vorbehalt mit allen Zugehörden in die Hände des damaligen Spitalmeisters zu Rom,
des Bruders Stephan, welcher den Titel eines Präzeptors führte, übergab.* Die Stiftungsurkunde selbst ist vom 13ten November des Jahrs 1010 ausgefertiget,** und
der römische Präzeptor Stephan übernahm die Verwaltung des neuerbauten Spitals
sammt der Kolonie, die er von Rom mit sich nach Memmingen führte, selbst aus den
Händen des Stifters. Der erste Spitalmeister Stephan starb nach zwei Jahren; und
dessen Nachfolger Berchtrand von Nördlingen folgte auf ihn, obschon nicht so gleich
in der Amtswürde. Denn Berchtrand diente dem Spital dreizehn Jahre als Kaplan, bis
derselbe von dem Ordenskapitel zu Rom als Spitalmeister aufgestellt wurde. Uiberhaupt stund das errichtete Spital unter jenem grössern Spital zu Rom,
31*
wel-
* Chron. Hospit. ms. pag. 3.
** Facta sunt haec omnia A. 1010. Indict. XI (rectius VIII) idibus Novembris. Hujus rei testes
sunt Wicker Notarius. Cuonradus dictus Boehmlin. Marquardus dictus Gast. Virgo de Waalstetten. Sigifridus Motz. Ruopertus dictus Zobelherr Retherius Kempf Wilhelmus de Hochwieder, & plures alii. Lit. fundationis ex chron ms.
( 436 )
J.1010 welchem der Stifter dasselbige unterwarf.* Die Güter, womit Heinrich von Weißenhorn
die neue Stiftung begabte, bestunden nicht in ganzen Dörfern, sondern in einzelnen
Höfen, Huben, Wäldern, Aecker – und Wiese Gründen, und einigen angewiesenen
Zinsen.**
J.1010
Zur Alterthumskenntniß des damaligen Orts Memmingen ist diese Urkunde nicht
unwichtig. Das von dem bemeldten Heinrich erbaute Spital lag damals in dem Thale
vor dem sogenannten Kalkthor, wie die Urkunde meldet.*** Da nun das Spital seinen
ersten
Stif* Libere, & absolute donavimus, tradidimus, & concessimus domui S. Spiritus de roma in manus fratris Stephani praeceptoris, & aliorum ejusdem domus fratrum cum omnibus sibi attinentiis. Lit. fundat.
** Videlicet curiam in Musbach – in Elbishoven cum sylvis &c. in Zerraich juxta aquam vulgariter dictam Buxach – in Osterberg – in Steinheim – in Beningen – duas curias in Westerhart
- triginta jugera juxta oppidum (Mammingen) viginti quatuor dietas pratorum – census in oppido Mammingen quinque libras denariorum – Molendinum situm juxta villam Beningen - sylvam
prope oppidum Memmingam sitam in monte, qui dicitur Boloch tradidimus. Lit. fundationis ex
chronico ms.
*** Hospitale situm in valle ante portam opppidi in
Mam-
( 437 )
Stiftungsplatz niemals änderte, wie die ununterbrochene Hausgeschichte beweiset, so J.1010
mußte damals das Kalkthor unter dem Spital zum heiligen Geiste gestanden, und erst
von dortan die Umgebungen des Platzes, oder dessen Mauern ihren Anfang genommen haben. Memmingen wird auch deßwegen in der nämlichen Urkunde viermal nicht
eine Stadt (urbs) sondern bloß ein Städtchen, oder Flecken* (oppidum) genannt. Nämlich der Ort bestand damals aus der ersten Kirche zum heiligen Martin, die um das
Jahr 926 auf einem Hügel erbauet wurde, und wovon das bedachte Spital, das nicht
mehr zum Umfange des Städtchens gehörte, etliche Hundert Schritte entfernt lag, und
kaum aus einem Drittheil der heutigen Wohngebäude. Ein in dem Städtchen gelegenes
Schwitzbad verehrte, und bestimmte der Stifter Heinrich zum Dienste, und Gebrauche
des Spitals.** Uiberhaupt
war
Mammingen, quod vulgariter nominatur Kalchthor dioecesis Augustanae. Als die Stadt in den
folgenden drei Jahrhunderten sich erweiterte, wurde dieses Kalkthor weiter heraus gesetzt,
behielt aber die alte Benennung.
* Eben so wird auch in unsrer Ottonianischen Urkunde vom J. 972 das der Stadt Memmingen nächst gelegene Dorf Amendingen oppidum genannt.
** Item aestuarium situm in oppido (Mammingen) Lit. fundat. I. cit.
( 438 )
J.1011 war Grünfurt, ein nahe gelegener Edelsitz, dem Herrn von Unold zu Memmingen ietzt
zugehörig, am Ende dieses Jahrhunderts bekannter, als Memmingen. Denn in einer
sehr alten Chronik heißt es von den Zeiten, als der Abt Heinrich von Dornstein um das
Jahr 1073 zu Kempten regierte, „Grünenfurt, ietzt Mammingen, habe sammt einigen
Hagherren die Ville Kempten feindlich angefallen.“*
Zu Marchtall erhob sich in diesem Jahre nicht ein Kloster, wie der Herr Pfister
in seiner Geschichte von Schwaben IIten Buche Seite 67 meldet, sondern ein Kanonikatstift, dessen Stifter der schwäbische Herzog Hermann der IIIte war, und welches
dem nachmaligen Prämonstratenser Kloster um hundert, und sechzig Jahre voran
gieng.**
§. III.
J.1012
Die augspurgische Kirche regierte damals, Bischof Bruno, ein leiblicher Bruder
des heiligen Königs Heinrich II. Unter ihm
gieng
* Bei Wegelin Thes. rerum suevicarum vol. IV. Dissert. XIX. pag. 256.
** Canonicos Hermannus dux Sueviae illuc posuerat circa annum domini M XI. Annales Bebenhusani apud Gerardi Hess. origines Guelficas pag. 255.
( 439 )
gieng zu Augspurg manche wichtige Veränderung vor. Bis dahin besassen die Dom- J.1012
kirche zur heiligen Maria, und die Kirche zur heiligen Afra gemeinschäftliche Einkünfte; jede dieser zwei Kirchen wurde als die Hauptkirche des Bißthums betrachtet, und
gleichwie die Bischöfe bald an dieser, bald an jener Kirche zu wohnen beliebten, so
dienten auch die unmatrikulirten Geistlichen, oder Kanoniker jetzt dieser, jetzt jener
Kirche wechselweise so, daß es an der Fortsetzung des alltäglichen Gottesdienstes
keiner derselben jemals gebrach: nur hatte die obere Kirche zur heiligen Afra hierinn
einigen Vorzug, daß die meisten Bischöfe von Augspurg sich ihre Grabstätte darinn
wählten.* Jetzt trennte, und sonderte Bischof Bruno auf Einrathen seines Bruders
des Königs beide Kirchen von einander: die untere Kirche, das heutige Dom, besorgten, wie von jeher, die Kanoniker; die obere Kirche zur heiligen Afra übergab er den
Ordensmännern des heiligen Benedikts, und nachdem er die Kirchen abgesondert
hatte, wurden auch die vorher gemeinschäftlichen Besitzungen, und Einkünfte obschon nicht in einem ganz gleichen Verhältnisse, unter beide vertheilt. Die Kirche zu
St. Afra behielt die Dorfgemeinden Hadern,
Win* Khamm Hierarchia augustana Class, II. Sect. 16 pag. 164.
( 440 )
J.1012 Winterheim, Haunstetten, Bachen, Stetten, die Weingüter zu Boozen, einige Zehen-
ten an der Hochstrasse, zwei Mühlen in der Stadt, und einige Gärten, und Wiesen; das
übrige sammt den meisten Kostbarkeiten verblieb der Domkirche zur heiligen Mutter
Gottes. Der erste Abt des neuen Klosters war der heilige Reginbald, ein Mönch von
St. Gallen, und ein Enkel des heiligen Ulrichs von dessen Bruder Dietpald, welcher
nach wenigen Jahren auch Abt zu Ebersperg, nachmals Abt zu Laurisheim, und zuletzt Bischof zu Speier wurde, in welcher Würde er im J. 1039 im Rufe der Heiligkeit
starb.* Die neue Kolonie der Mönche, welche das neue Kloster besetzte, kam von
dem alten und damals sehr berühmten Kloster Tegernsee in Baiern, welches schon
im achten Jahrhunderte bestand.
Im nämlichen Jahre starb nicht nur der junge Hermann IIIte, Herzog in Schwaben,** sondern auch nach zwölf Jahren seiner Regierung unser Abt Dankolf. Dem erstern folgte in dem Herzogthum Ernst der I ein Sohn Luitpolds, des ersten Markgrafen
in
* Reginbaldus Nemetensis episcopus, vir vita & habitu monachico verendus III idus octobris
decessit. Herm Contract. ad A. 1039.
Hermannus quoque junior dux Alemanniae defunctus Ernustum, sororis suae Giselae maritum successorem accepit. Hermann. contract. item Dietmarus ad A. 1012.
( 441 )
Oesterreich, und dem Abte Dankolf, welcher am 2ten Tage des Wintermonats* sein Le- J.1012
ben beschloß, in der erledigten Würde Abt Siegebert.
Zwei Jahre hernach, als sich nach dem Tode des Pabstes Sergius neue Unru J. 1014
hen hervor thaten, und ein anmaßlicher König, Ardoin mit Namen, in dem Mailändischen grosse Verheerungen anrichtete, zog Heinrich das zweitemal nach Italien, und
ließ sich dort sammt seiner Gemahlinn vom Pabste Benedikt dem VIIIten zum Kaiser
krönen; bei welcher Gelegenheit auch Kaiser Heinrich, vermuthlich der italiänischen
unruhigen, und ehrgeitzigen Köpfe wegen, verordnete, daß die Wahlen der römischen
Päbste künftighin nicht anders, als in Gegenwart eines kaiserlichen Gesandten geschehen sollen.**
Man weiß nicht, ob der schwäbische Herzog Ernst I. den König Heinrich zu sei J.1015
ner Kaiserkrönung nach Rom begleitet habe, so viel ist aber gewiß, daß demselben
bald darauf ein grosses Unglück zu Hause wiederfuhr. Denn als er auf der Jagd einen Hirsch verfolgte, ward er von dem Wurfspieß eines gewissen
Gra* IV. Nonas Novembris Dancolfus nostrae congregationis abbas. Necrolog. Ottenburanum
Saecul. XII. MS.
** Herm. contract. Dietmarus ad A. 1014. Pütters deutsche Reichsgeschichte §. 72 S. 165.
( 442 )
J.1015 Grafen Adalbero gefährlichst verwundet. Ernst fühlte den nahen Tod, und, da er kei-
nen Priester hatte, so beichtete er laut vor seinen Vasallen, und Dienstleuten, empfahl
seine Seele ihrem Gebethe, starb den 13ten Mai dieses Jahrs, und wurde zu Würzburg bei seinem Vater begraben.* Ernst IIte folgte als Herzog auf ihn.
J.1019
Zu Böhen, einem dem hiesigen Stifte benachbarten Pfarrorte soll aus einem
Brodlaib, welchen ein Landmann zum Genusse seiner Dienstboten mit einem Messer
theilte, Blut geflossen seyn. Unsere Hausgeschichte meldet hievon mit keinem Worte, sondern bloß die alte memmingische Stadtchronik, vom XVten Jahrhunderte.** Da
hiebei etwas Wunderbares weder eine schickliche Veranlassung, noch einen frommen, und wohlthätigen Zweck hat, so mag man es bei der Ungeschicklichkeit des
Landmannes bewenden lassen, der sich an
sei* Ernust dux Alamanniae in venatu ab Adalberone comite, feram appetente, sagitta vulneratus, interiit, & ducatum ejus aequivocus, viduam vero Giselam Cuonradus - - futurus postea
imperator accepit. Herm. contract, ad. A. 1015.
** Memmingische Stadtchronik von Erhard Wintergerst pag. mihi II. Ms. Dieser älteste Geschichtschreiber der bemeldten Stadt starb am Donnerstag nach Katharinen Tag im J. 1471.
Schorer Seite. 36.
( 443 )
seiner abgehärteten Hand unvermerkt etwa verwundete, und so das Brod mit seinem J 1019
Blute vermengte.
§. IV.
Um diese Zeit thaten sich zwei alte, und mächtige Häuser hervor, welche viele J. 1020
merkwürdige Auftritte für die Geschichte lieferten; nämlich das Salisch-waiblingische,
und das Welfische Haus. Kunrad aus dem ältesten Fürstenhause in Franken war damals Herzog der Franken. Man nannte denselben zum Unterschiede von seinem
Schwager, dem Herzoge Kunrad zu Kärnthen, den Kunrad von Waiblingen in Schwaben, und wegen den ganz frei eigenthümlichen Gütern,* welche so wohl er selbst nach
den salischen Rechten besaß, als Gisela, die verwittwete Herzoginn Ernst des I eine
Fürstinn von grossen und mannlichen Tugenden, mit der er sich nach dem Tode des
schwäbischen Herzogs verehlichte, beibrachte, Kunrad den Saliker. Dieses Haus
schwung sich bald zu einer Höhe, welche die Eifersucht der übrigen Fürsten rege
machte
Un* Die königlichen Tafelgüter unter den alten fränkischen Königen wurden gewöhnlich mit dem
Namen der salischen Güter bemerkt. Es waren frei eigene Grund- und Erbgüter. Man sehe
des Herrn Pfisters Geschichte IItes Buch oder Band S. 70.
( 444 )
J.1020
Unter den Vasallen des schwäbischen Herzogs Ernst war Welf der IIte, der Erbauer von Ravenspurg, unstreitig der mächtigste und das welfische Haus war eines
der allerältesten Häuser, das seine Voreltern mit vieler Wahrscheinlichkeit bis in die
heidnischen Zeiten der Völkerwanderung zurückführte. Welf, oder Welfhard, von dem
wir jetzt melden, war im neunten Grade ein Abkömmling von den bekannten zwei Grafen; und Kammerboten, Ruthard und Warin, welche die Ahnherren jener berühmten
Judith, des Kaisers Ludwig des I Gemahlinn, und der Stammmutter vieler königlichen
Häuser waren, und besaß von sehr alten Zeiten her in Alemannien grosse Erbgüter,
und Lehen, die meistens eine Belohnung der grossen Kriegstapferkeit waren.
Unser damaliger Schutzvogt Reinhard von Ursin, ein Sohn des verstorbenen
Rupert von Ursin, was dem Stifte sehr wohl bekam, verstund die Kunst sehr gut, nicht
nur die benachbarten geistlichen Regenten, als Bruno den Bischof zu Augsburg, wie
auch Burkhard den Fürstabt zu Kempten, und zugleich Abt zu Rheinau,* sondern auch
die mächtigen Grafen
* Van der Meer Rheinauische kurze Geschichte Seit. 53. Unter diesem Burkhard kam ein
schon
( 445 )
fen von Altdorf vom guelfischen Stammen,* die Herzoge von Schwaben, und Baiern, J.1020
und selbst die Könige, und Kaiser dem hiesigen Stifte geneigt zu machen, und bei
ihren wohlthätigen Gesinnungen gegen dasselbe zu erhalten. Daher kam es, daß die
eben bemeldten Fürsten, und Grossen des Reiches sich gleichsam in die Wette beeiferten, Ottenbeuren mit ansehnlichen Lehen, und andern vielen Wohlthaten zu bereichern, und zu überhäufen.** Die alten Urkunden haben uns zwar die Eigenschaft, und
die Namen jener Güter und Besitzungen, und Gerechtsamen nicht aufbewahrt, welche
auf diesem Wege der besondern Gewogenheit, und Gnade an Ottenbeuren gekommen sind; es läßt sich jedoch von dem, was die in der Note
eben
schon vorher zu Kempten geschriebenes Chorbuch nach Rheinau, in dessen voran gesetztem
Kalender einige Aebte von Kempten eingetragen sind, welche man in den sonst bekannten
Verzeichnissen der kemptischen Aebte vergebens suchet.
* Altdorf unweit Ravenspurg war der gewöhnliche Wohnort der welfischen Grafen; in unsrer
uralten Handschrift werden sie Fürsten genennt. Vide not. sequent.
** Post hunc (scilicet Rupertum de Ursin) Reinhardus filius ejus advocatus factus favorem sibi imperatorum, & ducum Baioarie, ac suevie preclaris actibus suis comparavit, & precipue
princi-
( 446 )
J.1020 eben angeführte uralte Hausgeschichte von allen diesen Wohlthätern überhaupt, und
die Auswärtigen von den damals so sehr berühmten Welfen insbesondere melden,
allerdings schliessen, was dieselben auf die gefälligen Vorstellungen des emsigen
Schirmvogtes Reinhard so wohl, als des Abtes Siegebert, welcher, nach allen Umständen zu urtheilen, ein beliebter, und allgemein geschätzter Mann gewesen seyn
mußte, zum Beßten des Stiftes mögen gethan haben. Die auswärtigen Urkunden
versichern, daß die ottenbeurische Kirche mit der Augsburgischen, Konstanzischen,
Churischen, Freisingischen, und Kemptischen unter die königlichen Kirchen (ecclesiae regales) gezählt wurde,* welche die Welfen mit grossen Gütern bereichert, und
mit vielen Familien erweitert haben**, auch spater bewies sich Welf
der
cipum de Altdorf, & episcopi Augustensis, & Abbatis Campidonensis, qui omnes multis & magnis feudis ipsum ditaverunt. Chron. antiquis. Saec. XII. Mis fol. II.
* Ecclesiae regales hiessen, welche unmittelbar unter den Königen stunden.
** Ecclesias regales, scilicet constantiensem, Augustensem, Frisingensem, Curiensem, Campodonensem, Utinburensem magnis prediis, & multa familia ditaverunt. Anonymus Weingart.
Monumentorum Guelficorum Part. hist. pag. 5.
( 447 )
der IV gegen das Kloster sehr wohlthätig.*
Uebrigens so lange Kaiser Heinrich das Reich regierte, waren so wohl der Herzog Ernst II von Schwaben, als die Guelfen dem Kaiserhause sehr anhänglich, und
getreue; allein nachher trat hierinfalls eine auffallende Aenderung der älteren Gesinnungen ein. Anlaß hiezu gab Rudolph der König von Burgund, welcher den Kaiser
Heinrich II im Testament zum Erben seines Reiches eingesetzt hatte. Zum Unglücke
lebte Heinrich der Heilige nach seinem im J. 1021 unternommenen dritten Römerzug
nicht mehr lange, und starb unbeerbt im J. 1024 den 13ten des Heumondes zu Grona.
Sein Leichnam wurde nach Bamberg übersetzt, wo derselbe in der von ihm errichteten Kirche beigesetzt wurde.** Heinrich dachte auch auf Eroberungen; allein nur auf
friedfertige, und nur auf solche, die nichts, als Geschenke, und Unterhandlungen kosteten; eine blutige Herrsch- und Vergrösserungssucht war ferne von ihm. Von hohen
Religionsgesinnungen durchdrungen, und von einem Eifer für dieselben
* Momentorum Guelficorum ad Necrologium Ottenb. nota pag. 292.
** Heinricus imperator III Idus Julii absque filiis diem obiens apud episcopatum Bambergensem a se constructum, quem omnium praediorum, &
the-
J.1024
( 448 )
J.1024 ben beseelt, die zu allen Zeiten wahrhaft grossen Männern im Christenthume eigen
war, gab er Gott was Gottes ist, und allen Unterthanen und Ständen des Reiches,
was er denselben als Regent schuldig war. Seine Andacht führte ihn nicht zu einer
unthätigen Ruhe; im Gegentheil fand man ihn während seiner Regierung meistens
auf Reisen, und mitten unter grossen Beschwerden. Heinrich wurde nachmals von
dem Pabste Eugen IIIten, und seine jungfräuliche Gemahlinn Kunigund von dem
Pabste Innozenz dem IIIten unter die Heiligen versetzt. Nach dem Tode des heiligen
Kaisers Heinrich kam es zu grossen Unruhen, zu derer Unterhaltung sich die Mächtigen von Schwaben so gar aus wichtigen Ursachen berechtiget hielten.
§. V.
Zwar gieng es bei der nächsten Kaiserwahl noch ruhig zu. Denn Heinrich der
Heilige hatte sich noch am Leben für Kunrad den Saliker, als Reichsthronfolger, sehr
günstig geäussert, und die Stände des Reiches, welche dessen grosse Eigenschaften wohl kannten, fanden sich einstimmig geneigt, denselben, als
ihthesaurorum suorum reliquerat heredem in basilica S. Petri sepelitur. Herm. contractus ad A.
1024.
( 449 )
ihren König zu wählen; worauf Kunrad den 10ten des Herbstmonats im Jahre 1024 von J.1024
Aribo, dem Erzbischofe zu Mainz gesalbet, nach der Krönung auf den Thron Karl des
grossen zu Aachen gesetzt, und auch Gisela, seine Gattinnn, auf Ersuchen, und Bewilligung der deutschen Fürsten gekrönt wurde; was aber die öffentliche Ruhe bald
störte, war der Widerruf des burgundischen Königs Rudolphs IIIten, der sich an den
zum Beßten Heinrichs des Heiligen schon im J. 1016 und 1018 errichteten burgundischen Erbfolgsvertrag nicht mehr halten, sondern platterdings denselben umstossen
wollte. Nun gab es zwei mächtige Parthien im Reiche. Kunrad, dessen Gattinn Gisela
eine Nichte des Königs war, behauptete Kraft des bemeldten Vertrages die rechtliche
Erbfolge auf Burgund; zog desswegen ohne Rücksprach mit dem schwäbischen Herzoge Ernst IIten mit einem Kriegsvolke aus Alemannien vor die Stadt Basel, welche
damals die Gränzstadt des burgundischen Landes war, und besetzte dieselbe. Dieses
mißfiel nicht nur äußerst dem schwäbischen Herzoge Ernst, welcher, wenn Rudolphs
Vermächtniß wieder zurückgenommen würde, die nächsten Ansprüche, wo nicht auf
das burgundische Reich, doch auf die Stammgüter desselbigen Hauses zu haben
glaubte, und den mit ihm vereinten mächtigen Welfen, sondern auch dem fränkischen
Herzoge,
32
Kun-
( 450 )
J.1026 Kunrad, und Friedrich, dem Herzoge von Lothringen, welche alle sehr ungerne sa-
hen, daß sich der König eine so grosse Macht zueignete, und selbst die Kriegsmacht
des alemannischen Landes zur Vergrösserung seines Hauses und zu einigem Nachtheile Schwabens verwendete.* Jedoch dessen ungeachtet fand König Kunrad auf
dem Reichstage zu Augsburg, auf welchem er die deutschen Fürsten zur Heersfolge
nach Italien aufforderte, und einige zwischen denselben entstandene Mißhelligkeiten
beilegte, Mittel und Wege, auch den Herzog von Schwaben, seinen Stiefsohn, auf
seine Seite, und zur Heersfolge zu bringen.** Nur der Graf von Altdorf, Welf der IIte,
wie dessen Unternehmungen zeugten, ließ sich keines andern bereden. Während als
König Kunrad sich mit den Kriegsvölkern in Italien aufhielt, stürmte Welf die Burgen,
und Schlösser des Bischofes Bruno
zu
* Rebellio, & discordia multa contra Cuonradum regem a patruele ejus Cuonrado, & Ernusto
duce Alamanniae privigno ejus (Gisela enim mater Ernesti conrado regi nupserat) Welf quoque suevigena comite, & aliis pluribus facta. Herm. contract. ad A. 1025. Hepidan nennt Welf
den IIten auf Welfhard.
** Wippo in vita Cuonradi Salici cap. 10. Otto Frisingensis chronici L. VI cap. 28. Hiezu trug
auch Gisela seine Mutter durch ihre Vorstellungen sehr vieles bei.
( 451 )
zu Augsburg der es mit dem Könige hielt, verheerte, als ein unversöhnlicher Feind des J.1026
fränkischen Kaiserhauses, und der Salisch waiblingischen Familie, dessen Güter, raubte den Schatz des Bischofs, eroberte die Stadt Augsburg, ließ die ganze Stadt plündern, und als Egilbert der Bischof zu Freisingen jenem zu Augsburg zur Hülfe herbeieilte, so wiederfuhr demselben das Nämliche.* Ernst der Herzog hielt sich in Italien
nicht lange auf, sondern eilte nach Schwaben zurück. Indeß war Burchard, der Abt
beider Stifter zu Kempten und Rheinau den 15ten Tag des Herbstmonats gestorben
**, und König Kunrad belohnte die Dienste des Herzogs, und seiner Kriegsleu32*
te
* Iste est Gwelf, qui aliquando auxiliante sibi Ernesto, duce Sveviae, imperatori Cuonrado
salico rebellabat, & cum Brunone augustensi episcopo maximas praedas, & incendia faciens,
necnon & castella, & munitiones ejus diripiens, tandemque ipsam civitatem capiens diu dimicabat. Cui Frisingensis episcopus auxilium ferens eadem ab eo perpessus est. Anonymus
Weingart, apud Canisium lect. Antiq. Tom. I pag. 183. Bruno augustensis ep. & Welph comes
praediis, & incendiis inter se mutuo debachantur. Herm. contract. ad A. 1026. Wippo in vita
Cuonradi Salici.
** Burchardus quoque Campidonensis, & Rheinaugiensis abbas obiit. Herm. contract ad A.
1026. Rheinauische Geschichte von Moritz Hohenbaum von der Meer Seite 54.
( 452 )
J.1026 te mit den Einkünften der erledigten Abtei, die er dem Herzoge auf Lebenlang lehen-
weise zusicherte.* Allein weit davon, daß sich Ernst mit dieser Begünstigung des Königs für seine Ansprüche auf Burgund befriedigen ließ, ward er hiedurch nur desto
heftiger wider den König aufgebracht, und, da die Ordensgeistlichen von Kempten
nachmals einen gewissen Eberhard von Wineden nach den Ableben des Burchards
als ihren Abt aufstellten**, so scheint es allerdings, Ernst IIte habe die angebotene
Abtei Kemptens kurz darauf mit Unwillen von sich gewiesen. Denn bald darauf entschloß er sich, das mit Gewalt an sich zubringen, was ihm der König, die burgundischen Stammgüter betreffend, versagte. Zuerst überzog er das Elsaß, und zerstörte
die Burgen des Grafen Hugo, eines Anverwandten des Königs, und nunmehr zu Rom
von dem Pabste Johann dem XIXten gekrönten Kaisers Kunrad; hierauf fiel er mit
einer neu geworbenen Mannschaft von jungen Kriegern in das Königreich Burgund,
befestigte bei der Stadt Solothurn eine Insel, zog sich von daher
* Ernst dux Alemanniae - - campidonensem loco beneficii abbatiam accepit, suisque militibus
distribuit, ac multo post pravo aversus consilio iterum rebellavit. Idem. A. & loc. cit.
** Rheinauische Geschichte von Van der Meer. Seite 55.
( 453 )
her auf Vorstellung des Königs von Burgund nach Zurzach zurück, bauete dort von den J.1027
Gütern der Klöster St. Gallen und Reichenau eine neue Burg, und wären alle Vasallen
des Herzogs so gestimmt gewesen, wie der Herzog selbst, und die ihm anhänglichen
Welfen, so wäre ohne weiters ein blutiger Krieg entstanden. Allein diese erwiederten
dem Herzoge Ernst, der sie wider den Kaiser aufwiegeln wollte, voll des Ernstes, und
standhaft: „Wir läugnen nicht, daß wir geschworen haben, Euch getreu gegen männiglich beizustehen, nur den ausgenommen, der uns Euch übergeben hat. Wenn wir
unsers Königs, und Kaisers Knechte gewesen, und von demselben Euch als eigen
wären überlassen worden, so könnten wir uns freilich nicht lossagen: aber da wir Freie
sind, und unser König und Kaiser der Beschützer unsrer Freiheit ist, so würden wir ja,
wenn wir von ihm abfielen, unsere Freiheit, und Ehre verlieren; und diese verliert der
Mann nur mit seinem Leben. Demnach, wenn Ihr in einer gerechten Sache unsere
Dienste verlanget, werden wir Euch gehorchen; ist es aber das Gegentheil, so werden
wir uns frei an denjenigen wenden, von welchem wir nur bedingnißweise an Euch
gekommen sind.“ So sprachen die Schwaben
( 454 )
J.1027 ben des eilften Jahrhunderts mit ihren Herzogen.* Indeß kam der Kaiser von Italien
nach Schwaben zurück, und sagte einen Reichstag zu Ulm an. Herzog Ernst, welcher vorher entschlossen war, den Kaiser nicht zu bitten, sondern im Vertrauen auf
die alemannisch(e) Macht mit demselben zu unterhandeln, zog nun, als er sich von
den Seinigen nicht unterstützt sah, gelindere Saiten auf, und ergab sich unbedingt an
den Kaiser, von welchem er zur Strafe der Empörung in dem Felsschloß Giebichenstein in Sachsen gefangen gesetzt, Welf der IIte aber, und dessen Anhänger des Landes verwiesen wurden.** Nun war Graf Werner, ein Vasall, und Freund des Herzogs,
der einzige noch übrig, der sich im Vertrauen auf sein festes Schloß Kiburg dem Kaiser widersetzte; jedoch auch dieses Schloß wurde, nachdem der Graf entflohen war,
nach einer drei monatlichen Belagerung von dem Kaiser erobert.***
Um diese Zeit lebte der berühmte Guido von Areto, ein Benediktiner des Klosters Pomposia, nahe bei Ravenna, welcher zur
Er* Wippo in vita Conradi salici. Pfisters Geschichte von Schwaben IItes Buch Seite 78.
** Wippo in vita Cuonradi Sailici loc. cit.
*** Kyburg castrum Werenharii comitis adhuc renitentis, aliaque nonnulla rebellium castra
capta sunt. Herm. cont. ad A. 1027 Heppidanus ad A. 1033.
( 455 )
Erleichterung der Singkunst die nachmals allgemein eingeführten Tonzeichen: ut, re, J.1027
mi &c. erfand. Guido brachte es mit seiner Erfindung dahin, daß man die Singkunst,
worauf vorher neun, bis zehen Jahre verwendet wurden, nach seiner neuen Methode
in einem, oder höchstens in zwei Jahren erlernte. Pabst Benedikt VIII, hieß denselben
nach Rom kommen, und fand, wie der Kardinal Baronius bezeugte* an dessen Kunstregeln so vieles Belieben, daß er seinen Sitz nicht eher verließ, als bis er einige Stellen aus dem Antiphonenbuch nach den neuen Kunstregeln selbst erlernet hatte, und
von der Faßlichkeit derselben selbst einen Beweis gab.
In unserm Stifte starb im J. 1028 der verdienstvolle Abt Siegebert, unter dessen J.1028
Regierung das Gotteshaus (oben §. 4.) keinen unbedeutenden Zuwachs an neuen
Renten, und Gerechtsamen erhielt. Dessen Nachfolger war der Abt Embrikus, oder
Embriko, ein guter, und kluger Mann, wie ihn unser gelehrter Niklas Ellenberg nennt.**
Zu Augsburg erlebte der Bischof Bruno den Schadenersatz nicht mehr, wozu J.1029
Welf
IIte
* Card. Baronii Annales eccles. ad. A. 1022.
** Post Sigebertum successit Embricus abbas, vir prudens & bonus, qui tenuit abbatiam annis
22. Ellenbog. Chron. Ottenbur. fol. 12. ms
( 456 )
J.1029 IIte auf der Reichsversammlung zu Ulm gerichtlich von dem Kaiser angehalten wur-
de. Spater jedoch, und in seinem hohen Alter leistete Welf beiden Kirchen, nämlich
so wohl jener zu Freisingen, als dieser zu Augsburg eine vollständige Entschädigung.*
Unter dem Bischofe Bruno, welchem Kaiser Heinrich IIte, sein Bruder, die herrlichsten Schankungen machte, stieg das Stift Augsburg zu einem Fürstenthume empor
und erhielt die vorzüglichsten Rechte; das Kloster St. Afra wurde mit fünf Dörfern begabt, und das Kollegiatstift zu St. Moritz errichtet. Er starb zu Regenspurg während
der Reichsversammlung. Sein Leichnam wurde nach Augspurg gebracht, und in die
von ihm erbauete Kirche zu St. Moritz begraben.** Eberhard, oder Eppo war dessen
Nachfolger im Bißthume.
§. VI.
* Hic, cum ad senectutem pervenisset, & malorum, quae ecclesiis Augustensi, & Frisingensi
intulerat, saepius que revoluens animo recordaretur, ad emendationem cum magna cordis
contritione anhelans - - - villas juxta modum, qualitatem damni utrique ecclesiae sine dilatione in perpetuam possessionem donavit. Anonym. Weingart. apud Canisium antiq. Lect Tom.
I. pag. 183.
** Imperatore Ratisbonae paschale festum agente Bruno Augustensis episcopus, summus
Symmista ejus, vita inibi decessit, Augustaeque in inceptta
( 457 )
§. IV.
Zwischen dem Kaiser Konrad, und dem schwäbischen Herzog Ernst IIten dau- J.1030
erte die obenbemeldte Spannung noch immer fort. Zwar entließ der Kaiser, nachdem
er sich das Königreich Burgund ganz eigen gemacht hatte, den gefangenen Herzog
aus dem Bergschlosse Giebichenstein nach zwei Jahren, unterhandelte so gar mit ihm,
und setzte denselben, nach verliehener Anwartschaft auf das Herzogthum Baiern,
unter der Bedingung neuerdings als Herzog von Schwaben ein, daß er eidlich versprechen sollte, seinen Vasallen, Grafen Werner von Kiburg, der alle jenen Unruhen
angelegt hatte, gefangen zu nehmen. Allein die Erfüllung der angehängten Bedingungen fand Ernst ganz gegen die Festigkeit seines biedern, und alt deutschen Karakters;
der Herzog wollte lieber alles verlieren, als seinen Freund, und Rathgeber verrathen.
Nun ward er aufs neue als Feind des Kaisers erklärt, des Herzogthums und aller seiner Güter beraubt, und so wohl über ihn, als alle dessen Anhänger die Acht ausgesprochen. So gieng Ernst von der Reichsversammlung seiner Würde entsetzt, und
von seinen Vasallen verlassen, hinweg, und verta S. Mauritii sepultus basilica. Eberhardum accepit successorem. Herm. cont. ad A. 1029.
Wippo. Khamm. Von Stetten Geschichte der Reichsstadt Augspurg I. Band. Seite 65.
( 458 )
J.1030 band sich nun neuerdings mit dem Graf Werner, und wenigen andern wider den Kai-
ser. Die neue Verschwörung blieb dem Kaiser nicht lange verborgen; er war aber
eben damals mit dem ungarischen Kriege beschäftiget, und diesen günstigen Zeitpunkt wollte der Herzog Ernst nicht unbenutzt lassen. Er zog also in die Wildnisse
des Schwarzwaldes, hielt sich eine Zeit lang auf der Burg Falkenstein* von wo aus er
die umliegende Gegend zu seinem Unterhalt zwang, und rückte nachmals durch die
Wälder in die Grafschaft Baar vor, wo er sich vor einem alten Schloß lagerte, welches
die Feinde besetzt hielten. Jetzt kam es zu einem blutigen, und mörderischen Gefechte. Der Bischof zu Konstanz Warmann, ein gebohrner Graf von Kiburg und Dilingen,
welchem die Verwaltung des schwäbischen Herzogthums in der Zwischenzeit übergeben war, hatte seinen Schutzvogt, den Graf Manegold aus dem Hause Veringen**,
das grosse Lehen von der Abtei Reichenau besaß, in diese Gegend gelegt. Ohne
Verzug begann
* Zwischen der Rinzig, und Wolfach sind noch die Ruinen dieses Schlosses. Pfisters Geschichte von Schwaben II Buch Seite 81.
** Das Schwäbische Lexikon nennt diesen Manegold einen Grafen von Zürchgau. Wort: Vöhringen Seite 906.
( 459 )
gann das Gefecht. Die Freunde des Herzogs stritten mit Muth, und Verzweiflung, und J.1030
eben so ihre Gegner. Der Herzog selbst fiel mit vielen Wunden bedekt, es fiel auch
der Graf Werner, sein Freund, und Rathgeber, beinebens Adelbert, und Iwerin sammt
andern vom edlen Geschlechte. Von der andern Seite fiel Manegold, der Anführer
der Schlacht, und eben auch viele mit ihm. Der Leichnam des Herzogs wurde nach
Konstanz gebracht, und daselbst bestattet; jener des Manegolds aber zu Reichenau
beerdiget.* Die Zeitgenossen besangen das Unglück des Herzogs Ernst und die Buße des alten Welfs in Liedern.** Der Nachfolger Ernst des IIten ward Hermann der IV.
Nicht
* Interim in Alamania cum Ernust dudum dux, ejusque complices parvis viribus contra imperatorem agitantes, praedis circa silvam Martianam populares infestarent, a Manegoldo comite ex augiensi militia observati, & XVI Kalend. Septembris conserto praelio victi sunt. Ipso que
Manegoldo ibidem peremto Ernust pridem dux, & Werinhere comes, caput rebellionis, Adalbertus quoque, & Werin nobiles milites cum aliis ceciderunt; & Ernust constantiae, Manegoldus vero Augiae sepulti sunt. Herm. Contract. ad A. 1030. Wippo.
** Martene Anecdotorum Tom. III pag. 308.
( 460 )
J.1033
Nicht nur unter den Grossen, die sich nicht selten wider die Könige, und Kaiser empörten, gab es mehrere solche Auftritte; sondern auch die kleinern Ritter, und
Edelleute befehdeten einander sehr oft. Jede empfindlichere Beleidigung veranlaßte
einen Familienkrieg, und die alte Schilderung des römischen Geschichtschreibers
Tacitus, welcher die Deutschen überhaupt als tüchtige Schläger und Raufer vorstellte
(Vorrede §. V) galt noch bei den Schwaben des XIten Jahrhunderts. Daher bei den
Alten so manche Zerstörungen der festesten Burgen, daher so manche Mordthaten,
und so manche blutige Auftritte. Man nannte den Grund zu diesen Fehden das Faustrecht, welches schon länger vorher bestand, jetzt aber so heftig um sich griff, daß
man sich genöthiget sah, diesen Unfug, wo nicht ganz einzustellen, doch wenigstens
einigermassen zu beschränken. Daher entstand die so genannte göttliche Treuga,
oder der Stillstand, und Friede Gottes. Man ward nämlich unter einander einig, wenigstens auf einige Tage der Woche eine gänzliche Sicherheit fest zu setzen, und so
enthielt man sich von der Mittwoche Abends bis auf den Mondtag frühe von allem
Waffengebrauche gegen einander. Diese Friedensübereinkunft, welche zur öffentlichen Sicherheit des damaligen Zeitalters so nothwendig
( 461 )
dig war, wurde im J. 1041 von der Kirchenversammlung zu Kadomo sanktioniert, und J.1033
bestättiget.*
Zu Reichenau erhielt der Abt Berno, wie es scheint, der erste aus allen Aebten, von dem Pabste Johann dem XIXten die Erlaubniß, in Sandalien, und in einer
bischöflichen Kleidung die feierliche Messe zu halten; allein Warmann der Bischof zu
Konstanz erlaubte dem Abte nicht, von der päbstlichen Gnade Gebrauch zu machen;
klagte so gar bei dem Kaiser über die offenbare Verletzung der bischöflichen Vorzüge, und Rechte, und brachte es am Ende mit Beihilfe des Kaisers dahin, daß sich Abt
Berno seines Privilegiums begab, und dasselbe an den Bischof Warmann auslieferte,
welcher es am Grünendonnerstage dieses Jahrs öffentlich vor den Augen des versammelten Klerus verbrennen ließ.**
Spa* Mabill. Annales. Ord. S Bened. T. IV pag. 447.
** Berno Augiae Abbas - - - privilegium cum Sandaliis, ut episcopalibus indumentis missas
ageret, accepit. Unde permoto Warmanno constantiense episcopo apud imperatorem, quasi
sui pervasor officii, & honoris accusatus eo usque utrisque coartatur, donec idem cum sandaliis privilegium ipsi episcopo traderet, publice in synodo sua, id est, in coena domini sequentis anni incendendum. Herm. contract. & Bertholdus ad A. 1032 & 1033.
( 462 )
Spater wurde dieser Gebrauch der Pontifikalien unter den Aebten allgemein.
§. VII.
J.1037
Bis dahin giengen zwar öfter die Lehen mit Begnehmigung, und aus Gnade
der Könige und Kaiser von den Vätern auf die Söhne, und von diesen auf die nächsten männlichen Verwandten über; in der Regel aber waren sie noch nicht erblich.
Erst auf Veranlassung des hinderlichen, und beschwerlichen italiänischem Feldzuges
im J. 1037 erließ Kaiser Kunrad jene berühmte Verordnung von den Lehen, die hernach bei dem ganzen Lehenwesen als ein Grundgesetz angenommen, und befolgt
wurde. Kraft dieser Verordnung durfte der Vasall niemals anders, als wegen eines Verbrechens, seiner Lehen beraubt werden; in den väterlichen Lehen folgten die Söhne
auf ihre Väter, die Neffen anstatt der Söhne, und ein Bruder auf den andern; keinem
Herrn wurde gestattet, das Lehen seines Vasallen an einen andern zu veräussern.*
Die eigentliche und feierliche Belehnung geschah bei den Weltlichen mit einer Lanze,
woran eine Fahne
* Goldast constit. imperial Tom. I. 28 Lipowsky Uebersicht der deutschen Geschichte Münchner Ausgabe vom J. 1794 I Band. VI Epoche S. 105. Ne vasallus sendo privetur, nisi culpa
parium judicio cognita, ut filii, & nepotes ex filiis,
ut
( 463 )
befestiget war bei dem Bischöfen mit Ring und Stab, mit welchen Zeichen man damals J.1037
noch nicht, wie spater unter Heinrich IV die Verleihung einer geistlichen Amtsgewalt
verband, und bei den Aebten mit andern Zeichen. Erst jetzt also wurde die Erblichkeit
der Lehen gesetzlich eingeführt, und erst von dieser Zeit an lassen sich viele adeliche Geschlechter, und Familien mit Zuverlässigkeit von einander wohl unterscheiden,
und kennen; weil sie sich nämlich von dieser Zeit an mit bestimmten Geschlechts
Namen, und nach ihren Grundbesitzungen nennen.
Noch eine andere Verordnung hat man dem Kaiser Kunrad II zu danken, woraus sich manche Verhältnisse der grössern, und kleinern Reichsvasallen bei den
alten Römerzügen erkennen lassen. Laut jener Verordnung musste so ein Römerzug, der eine Ehrenbegleitung zur Kaiserkrönung war, ein Jahr, und sechs Wochen
vorher angekündiget werden. Alle Vasallen der Krone waren verbunden sich zur Musterung auf den Ronkalischen Feldern zu sammeln, und die, welche nicht erschienen,
verloren ihre Lehen; in Ansehung der schwäbischen Reichsvasallen, und Ministerialen setzte Kunrad fest, daß ein jeder bei einem italiänischen
ut que fratres fratribus in feudo paterno succedant. Ne domino feudum militis sui alienare liceat. Bei Schmidt deutsche Geschichte III Band S. 19. Hasta signifera Annalista Saxo ad A.
1004.
( 464 )
J.1037 Zug von dem Kaiser 10 Pfund, oder Talente Geldes, fünf Pferdebeschläge, zwei Geis-
häute, und ein Lastthier, mit zwei Mantelsäcken, mit den nothwendigsten Bedürfnissen angefüllt und zwei Knechte, derer einer das Thier führt, der andere treibt, bekommen soll. Sobald die Alpen überstiegen waren, mußte auch für den Unterhalt des
Herrn gesorgt werden. Und so weiter.*
J.1038
Der Kaiser hielt sich noch in Italien auf, und drang noch so gar tiefer in das Innerste des Landes ein, als plötzlich eine Sterblichkeit in sein Kriegsheer einriß, die
einen grossen Theil desselben aufrieb. Neben vielen andern Edlen von Schwaben
ward auch der schwäbische Herzog Hermann der IVte von diesem Übel befallen, ein
Jüngling von grosser Erwartung, und von ausgezeichneter Tapferkeit, und starb den
28ten Tag des Heumonats unter den Händen der Aerzte.**
J.1039
Selbst Kaiser Kunrad II lebte nicht mehr lange, nachdem er von Italien nach
Deutschland
* Cod. Bamberg. Nro CXXI bei Schmidt Geschichte der Deutschen III Band. Seit. 229. Wiener Ausgabe vom J. 1784.
** Herimanus quoque dux Alemaniae suis admodum flebili morte V. Kal Augusti occumbens
Tridenti tumulatus est. Herm Contract. ad A. 1038. Wippo. Otto Frising.
( 465 )
land zurück gekehrt war. Er starb in den Pfingstferien am dritten Tage des Brachmo- J.1039
nats zu Utrecht in Frießland, und wurde nach geschehener Uibersetzung des Leichnams zu Speier begraben.* Kaiser Kunrad war ein großmüthiger, munterer, unerschrockener, standhafter, in seinen Geschäften ein mit Nachdrucksamkeit unermüdeter, gegen die Unterthanen, und Bürger gütiger, gegen die Feinde strenger, und
gegen die Rechtschaffenen eben so leutseliger, als gegen die bösen Ruhestörer ernsthafter, und strenger Fürst.** Sein Sohn Heinrich der IIIte, auch der Schwarze genannt,
folgte seinem Herrn Vater in der Regierung. Heinrich war schon im J. 1026 zum Thronfolger ernannt, bekam im folgenden Jahre das Herzogthum Baiern, wurde im J. 1028
von dem kölnischen Erzbischofe Pilgrin zu Aachen als König gesalbet, erhielt nach
dem Hinscheiden Hermann des IV das alemannische Herzogthum sammt allen alten
Besitzungen der schwäbischen Herzoge im J. 1038, und noch vor dem Tode seines
Vaters als gekrön33
ter
* Cuonradus imperator apud Trajectum Fresiae urbem pentecosten agens III Nonas Iunii
inopinata morte subito decessit, & Nemetum allatus, ibique sepultus est. Herm. cont. ad a.
1039.
** Wippo der gleichzeitige Biograph in vita Cuonradi Salici.
( 466 )
J.1039 ter König zu Solothurn das burgundische Reich.* Wenige seiner Vorfahren, oder viel-
leicht keiner bestieg den Kaiserthron mit einer solchen Umgebung der Macht.
§.VIII
Heinrich der III schien in seinen ersten Regierungsjahren keinen geringern
Plan im Schilde zu führen, als alle Herzogthümer unbesetzt zu lassen, und über dieselben allein zu herrschen; allein dieser Plan gedieh nicht zu seiner Reife. Da der
König jetzt gegen die Böhmen, jetzt gegen die Ungarn seine Armee anführte, und bei
seiner Entfernung niemand war, welcher in Schwaben, Baiern, Kärnthen die Erhaltung der innern Ruhe besorgte, so geschah es öfter, daß Heinrich sein Waffenglück
unterbrechen, das Siegesfeld verlassen, und in den Provinzen Ruhe schaffen mußte.
Dieses Hin- und Herziehens nun müde gieng Heinrich von seinem anfangs gefaßten
Plane ab, kam unvermuthet nach Konstanz, wo eben damals unter dem Bischofe Eberhard, einem gebohrnen Grafen von Dilingen und Kiburg, mehrere andere Bischöfe verJ.1043 versammelt waren, bestieg dort die Rednerbühne, und ermahnte das Volk mit lauter
Stimme
J.1040
* Man sehe das Chronicon Hermanni contracti auf die angeführten Jahre.
( 467 )
me zum Frieden: „Ich selbst, sprach der König, am Schluß seiner Rede, ich selbst ver- J.1043
zeihe allen denen, die sich gegen mich aufleinten, und so bitte ich, daß auch ihr unter
einander ein gleiches thuet: und alle Fehden beileget.“ Auf diese Weise brachte der
König einen ziemlich dauerhaften Frieden zu Stande, den er auch mit einer königlichen
Verordnung bestättigte*, und nach einem Jahre und einigen Monaten gab er das Her- J.1045
zogthum Alemannien Otto dem Pfalzgrafen am Rhein; die Belehnung geschahe zu
Goßlar, wo der König die Ostern hielt; dem mächtigen Grafen Welf III aber, welcher
auf das alemannische Herzogthum die ersten Ansprüche machen konnte, 2. Jahre
spater das Herzogthum Kärnthen. Dieser war ein Sohn Welf des II, welcher sich mit
dem Herzoge Ernst wider den Kaiser Kunrad empörte, und die Bischöfe zu Augspurg,
und Freisingen so übel, und feindlich behandelte.**
33*
Welf
* In synodo constantiensi cunctis, qui contra se deliquerant, primum ipse, debitum omne dimisit; deinde precibus, & adhortationius omnes praesentes Suevigenas - - sibi invicem reconciliavit, pacem que multis saeculis inauditam efficiens per edictum confirmavit. Herm. Cont.
ad A. 1043. Heppidanus minus chronologice ad A. 1048.
** Welf II starb um das J. 1035. Denn im folgenden Jahre 1036 war seine Frau Irme-
( 468 )
J.1047
Welf der IIIte verewigte seinen Namen dadurch, daß er das Kloster Altdorf, welches er nachmals Weingarten nannte, mit benediktiner Mönchen besetzte. Ehedem
war zu Altdorf ein Frauenkloster, welches neben den geistlichen Jungfrauen auch die
Witwe Welfs II, Irmingard mit Namen, bewohnte. Schon im J. 1036 machten sich diese Jungfrauen bereit, das Kloster zu Altdorf zu verlassen, sich nach Altmünster in
Baiern zu begeben, welches eben auch unter dem welfischen Gebiete stund, und den
dahin bestimmten Mönchen den Platz zu räumen.* Es legten sich aber Hindernisse in
den Weg, welche die Auswanderung auf eine spatere Zeit hinaus verzögerten. Erst
nach 11 Jahren, nämlich im J. 1047 zog Abt Heinrich mit seinen Mönchen von Altmünster nach Altdorf, und erst in diesem Jahre verliessen die bis dahin zu Altdorf befindlichen Klosterjungfrauen ihren vorherigen Platz, und wanderten nach Altmünster,
wo sie sich niederliessen. Heinrich, welcher schon etliche Jahre vor der Auswanderung den Abt zu Altmünster** machte,
war
menugard schon eine Witwe. Sieh die folgende Note.
* Sanctimoniales a domina Irmingarda, Welf comitis vidua, apud Altorf pro clericis collectae
sunt. Hermann. ad A. 1036
** Das Kloster Altmünster in Baiern, zwei
star-
( 469 )
war nun der erste Abt des Mannsklosters zu Altdorf; musste aber in den ersten acht J.1047
Jahren seier dort fortgesetzten Regierung erleben, daß sein Kloster im J. 1055 ein
Raub der Flammen wurde.* Von diesem Jahre an bekam das Kloster Altdorf einen
andern Platz, nämlich den damals sogenannten St. Martinsberg, wo Welf der IIIte
eine Burg hatte, die er in ein Kloster umändern ließ, und dasselbe wegen den nahe
gelegenen Weinbergen nicht mehr Altdorf, sondern Weingarten nannte. In den spatern Jahrhunderten verschlug der Name Weingarten gleichsam den noch länger in
der Volkssprache beibehaltenen Namen Altdorf. Oder hieß wenigstens Weingarten
bei Altdorf.** Welf III, auf dessen Befehl die Auswanderung der Nonnen nach Altmünster, und die Einwanderung der Mönche zu Altdorf geschah, starb noch in seinen besten Jugendjahren zu Bodmen am Bodensee in dem nämlichen Jahre.***
Alle
ke Meilen von Augsburg, erhielt den Namen von dem ersten heiligen Abte Alto, welcher im
achten Jahrhunderte lebte. Eticho aus dem Welfischen Stamme war Stifter desselben.
* Hess Prodromus monumentorum Guelficorum pag. 43.
** Gerardus Hess loc. cit.
*** Idem l. cit. Item Necrolog. Weingartense sic
ha-
( 470 )
J.1047 Alle seine hinterlassenen Güter, weil er ohne Erben dahin schied, überließ er nach
seinem Tode der Treue zweier Brüder, seiner Vasallen, nämlich des Reginhards, unsers
Schutzvogtes, und des Tietrichs von Ursin, die er eidlich verpflichtete, alle dieselben
nach seinem Hinscheiden dem Kloster Altdorf durch eine feierliche Schankung zu
übergeben: wogegen jedoch die noch lebende Mutter Irmingard Einwendungen machte, und zwar von 30 so genannten Mansen zwei und zwanzig dem Kloster Weingarten, die übrigen 8 aber andern Kirchen für die Seelenruhe ihres verstorbenen Sohns
zu kommen ließ.* Da der ottenbeurische damalige Schutzvogt Reginhard, oder Reinhard von Ursin auf das Beßte seines Pflegstiftes stets sorgfältigst bedacht war, so
mag Ottenbeuren bei der Theilung der letztern 8 Mansen etwas für sich erlangt haben.
Auch
habet:“ Idus Novembris welf dux Carinthie hic sepultus, qui in extremis positus omne patrimonium suum duobus ex suis delegatum ecclesiae. Altdorfensi donari decrevit. Monument.
Guelficorum pars historica pag. 154.
* Universum patrimonium suum fidelitati duorum fratrum, militum suorum Reginhardi de Ursinin, & Tietrici delegavit, juramento eos obligans, ut post mortem ipsius commissum sibi praedium Altorfensi ecclesiae solenni donatione firmarent. Sed mater filio superstes (Irmingarda)
ad quam
tota
( 471 )
Auch Herzog Otto der II, nachdem er der Provinz Schwaben nicht ganz volle
drei Jahre löblich und tapfer vorgestanden hatte, starb eines fruhzeitigen Todes.*
§. IX.
Nachdem der schwäbische Herzog Otto in der Blüthe seiner Jahre gestorben
war, verließ der König Heinrich Sachsen, wo er sich um diese Zeit aufhielt, zog nach
Schwaben, und berief eine Reichsversammlung nach Ulm, wo er den Markgrafen Otto
von Scheinfurt, der sich um ihn bei Gelegenheit des böhmischen Kriegs sehr verdient
gemacht hatte, als Herzog von Alemannien einsetzte, obgleich der neue Herzog während seiner zehnjährigen Amtsverwaltung wenig zu schaffen hatte; indem sich König
Heinrich meistens in Alemannien aufhielt, und die meisten Reichsangelegenheiten
selbst besorgte. Den 24ten April verherrrlichte König Heinrich mit seiner Gegenwart
tota hereditas jure gentium pertinuit, hujusmodi traditionem, quippe se adhuc vivente, neque
in hac consentiente, irritam fore convicit. Dederat autem jampridem ipsi filio seorsum in proprium jus ex eodem praedio separatos 30. mansos, ex quibus 22. praedictae ecclesiae pro
ejusdem requie distribuit. Hess prodrom. Monument. Guelficorum. pag. 44.
* Herm. Contract. ad. A. 1047.
J.1048
( 472 )
J.1048 wart das Einweihungsfest der neuen Kirche zu Reichenau, welche der Abt Bern zu
Ehre des heiligen Evangelisten Markus erbauet hatte, und der Bischof Theodorich
von Konstanz einweihete.* Von da zog der König nach Zürich, wo er das Fest der Himmelfahrt des Herrn, und von Zürch nach Solothurn, wo er das heilige Pfingstfest feierte. Auch Pabst Leo IX, ein gebohrner Deutscher, und vor seiner Erhebung zur päbstJ.1049 lichen Würde Bischof zu Tull, kam in diesem Jahre nach Schwaben, das er öfter besuchte, und hielt zu Reichenau das Fest des heiligen Klemens, wonach er über Augsburg seine Rückreise durch Baiern nahm, und das hohe Fest der Geburt des Herrn
zu Verona feierte.**
J.1050
Das Stift Kempten verwaltete in diesem Jahre Gebhard, der Bischof zu Regenspurg, der dasselbe von dem Könige Heinrich III nach dem Hinscheiden des Fürstabtes Kieselfried von Mühlhausen zum Lehen empfieng; obgleich Gebhard in der Reihe
der kemptischen Aebte nicht vorkömmt.*** Uiberhaupt kam das bemeldte Stift, ungeachtet des schon länger demselben
zu* Idem ad A. 1049.
** Idem ad A. 1049.
*** Cum episcopus Ratisbonae Gebehardus, qui Campidonensem Abbatiam nuper beneficii
loco ab imperatore acceperat, in Pannoniarum terminis moraretur &c. Idem ad A. 1050.
( 473 )
zustehenden freien Wahlrechts, wie in dem jüngst verflossenen, also auch im laufenden J.1050
Jahrhunderte durch die Willkühr der deutschen Regenten jetzt unter weltliche, jetzt
unter geistliche Hände; welches neben andern auch eine Ursache seyn mag, warum
die Reihe der aufeinander folgenden Aebte manchesmal sehr unrichtig, und unbestimmt ist.
Hier in Ottenbeuren schloß in diesem Jahr der Abt Embriko, oder Emberikus
den achten Tag des Hornungs, an welchem das älteste Sterbebuch Seiner gedenkt,*
seine Regierungsjahre. Der Mangel an Urkunden läßt von ihm nichts mehrers sagen.
Dessen Nachfolger Abt Eberhard** wäre eben so unbekannt, wenn nicht ächte auswärtige Urkunden die Lücke der einheimischen ersetzten. Das uralte Stift Tegernsee
in Baiern liefert hievon das, was die eigene Hausgeschichte zu bemerken vergaß.***
Eber*
VI Idus Februarii Embrichus Abbas nostrae congregationis. Necrolog. Ms. Saecul. XII.
** Die älteste Hauschronik nennt bloß dessen Name, und auch diesen veränderten die jüngern Hauschronographen höchste anmaßlich in den Namen Gebhard.
*** Anonymi monachi Tegurini historia S. Quirini regis, & martyris ex multis, ac pervetustis
codicibus in certum ordinem redacta apud Oeffelium Tom. II. Rerum boicarum scriptores fol.
71.
( 474 )
J.1050 Eberhard eines edlen Geschlechtes, und eben so edel an hohen Tugenden hatte zwe-
en Brüder, Ulrich, und Schwidker, derer der erstere Abt zu St. Gallen, und der letztere Abt im Stifte zu St. Mang in Füssen war.* Seine Erziehung, und Bildung hatte er
dem Stifte Kempten zu danken, wo damals eine wohl eingerichtete Schule bestand,
und nach hinterlegten Schuljahren war er selbst ein Mitglied des hochadelichen Stiftes. Hier lebte Erberhard seinem Berufe gemäß mehrere Jahre, und leuchtete mit
solchen Tugenden, welche den jungen Mönch Gott, und den Menschen
* Hic erat genere & virtute nobilis, & in campidonensi monasterio ab ineunte aetate eruditus.
Habuit duos germanos fratres, Udalricum ecclesiae S. Galli abbatem, & Suidkerum in cella
S. Magni ad fauces gubernacula praelaturae moderantem, Anonymi Tegurini hist. I. cit. Von
dem Abte Schwidger, wie von einigen dessen Vorfahren, und Nachfolgern wissen die Urkunden von Füssen nichts zu melden; der erstgenannte Bruder Eberhards aber war ein Sohn
des Marquards, Herzogs in Kärnthen aus dem schwäbischen welfischen Hause; einige Jahre
spater ward er unter dem Namen Ulrichs III Abt zu St. Gallen, und im J. 1086 durch Heinrich
IV an die Patriarchalkirche zu Aquileja erhoben. Burchardus de casibus S. Galli cap, 4.
( 475 )
schen lieb machten.* Heinrich II. ein Schwestersohn des baierischen Herzoges Arnold J.1050
regierte damals die Kirche zu Augsburg. Dieser Prälat genoß alle Gnade des Kaisers,
und was er je als geheimer Rath Heinrichs des III ten und dessen ehemaliger Hofkaplan unternahm, und that, hatte alle Begnehmigung des Kaisers für sich. Nicht nur die
Abtei Ottenbeuren war damals durch das Ableben des Abtes Embriko erlediget, sondern auch die uralte Abtei zu St. Mang in Füssen. Bischof Heinrich, welcher im Vertrauen auf die Gnade des Kaisers das freie Wahlrecht dieser zwei Klostergemeinden
nicht viel berücksichtigte, rief den Mönch Eberhard aus seiner Einsamkeit, und stellte
denselben als Abt zu Ottenbeuren, und Füssen auf.** Ausser der Kränkung des freien
Wahlrechts hatten die bemeldten Klöster über das Aufdringen eines fremden, und neuen Abtes keine Ursache zu klagen; selbst unser gelehrter Ellenbog*** nennt diesen
Abt einen sehr einsichtsvollen,
got* Dum laudabili conversatione coram deo, & hominibus in campidonensi monasterio militaret.
** Ab Augustano episcopo Heinrico duabus Abbatiis praeficitur, scilicet S. Magni ad fauces,
& in Ottinbeüren. Anonymus Tegur. loc. cit.
*** Post hunc (Embriconem) sublimatur ad Abbatiae fastigium Eberhardus monachus, vir perspicacis ingenii, dei timore plenus, qui postquam utiliter praesuit Abbatiae annis novemdecim, moritur. Ellenbogius in Chronico Ms. fol. 13.
( 476 )
J.1050 gottesfürchtigen, und dem Kloster sehr nützlichen Mann: Abt Eberhard aber erfuhr
nachmals, das seine Beförderung zur abteilichen Würde durch den Bischof Heinrich
nicht von der reinesten Absicht geleitet wurde. Man fieng nämlich an unter dem Namen einer Erkanntlichkeit verschiedene ungewöhnliche Dienste zu fordern, wozu sich
Eberhard, der die übernommenen Klöster in keinem Stücke für die Zukunft benachtheiligen wollte, wenig geneigt fand.
J.1051 Pabst Leo IX te fand sich in diesem Jahre wieder in Schwaben ein, hielt das Fest der
Reinigung Mariens in Augsburg, und suchte um Hilfsvölker gegen die Normänner an,
welche in Italien grosse Verheerungen anrichteten, und die päbstlichen Staaten bedroheten; erhielt aber dieselben erst zwei Jahre hernach, als er das drittemal nach
Deutschland kam, sammt dem Kaiser der Reichsversammlung zu Worms beiwohnte,
und von dort aus unter Begleitung vieler tapfern Deutschen nach Rom zurück kehrte.
* Die Normänner waren schon im J. 1022 in Italien eingedrungen, und schon Heinrich
der Heilige hatte dieselben im nämlichen Jahre zwar überwunden, aber nicht vollkommen besiegt. Noch jetzt legten sie sich nicht zur Ruhe.
§. X.
* Hermannus contract. ad A. 1051 – und auch 1022.
( 477 )
§. X.
In diesem Jahre verlor das Stift Reichenau einen seiner berühmtesten Männer, J.1054
den frommen Hermann mit dem Beinamen Kontraktus genannt, ohne dessen Geschichte mehrere Jahrhunderte für Schwaben voll der Finsterniß wären.
Hermann kam den 18ten des Brachmonats im J. 1013 von hochedeln Eltern
zur Welt. Sein Vater war der Graf Wolfrad von Beringen, seine Mutter hieß Hiltrud. Er
liebte von den ersten Jugendjahren an die Wissenschaften, und obschon er an der
Gliedersucht so heftig litt, daß er sich ohne fremde Hilfe von keiner Seite auf die andere wenden und nur eingebogen in einem Tragsessel sitzen konnte, so war es doch
die krämpfige Hand, die ihm nicht allen Dienst zur Niederschreibung seiner Gedanken,
und gesammelter Kenntnisse versagte. Im J. 1020 betrat er die damals sehr berühmte St. Gallische Schulen, und nachdem er sich in den Wissenschaften gründlich gebildet hatte, verschloß er sich, als Mönch, in das Kloster Reichenau, wo er seine Jahrbücher von der Geburt des Herrn anfieng, und bis auf sein Sterbjahr 1054 fortsetzte.
Er schrieb noch mehrere andere Werke, die von dessen Frömmigkeit, Fleisse, Belesenheit, tiefen Einsicht, und Geschicklichkeit zeugen, und starb den 24ten Septem-
( 478 )
J.1054 tember, nachdem er eine Sündenbeicht abgelegt, und die heiligste Wegzehrung em-
pfangen hatte.* Hermann hinterließ einen Schüler Bernold, oder Berchtold, der ein
Priester zu Konstanz war, und die Hermännische Kronik vom J. 1054 bis auf das erste Jahr des XIIten Jahrhunderts fortsetzte.
J.1056
Auch Kaiser Heinrich beschloß seine Regierungsjahre, nachdem er sein siebenjähriges Söhnchen den Reichsfürsten empfohlen hatte.** Heinrich III, auch der
Schwarze genannt, besaß, wie sein Vater, grosse Einsichten, die er mit Tapferkeit,
Nachdruck, und mit einer hohen Religionsgesinnung verband. Nur an hohen Festtagen trug er die Reichskrone, und auch alsdann kam sie nicht eher auf sein Haupt, als
nachdem er seine Sünden gebeichtet, und zum Gebrauch der Krone die Erlaubniß
von seinem Beichtsvater erlangt hatte.*** Pabst
Vik* Vitam seu elogium Herm. contracti in prodromo germaniae sacrae Tom. I. typis St. Blasianis pag. 145.
** Heinricus imperator filium suum, jam regem factum, principibus regni commendans obiit
III Nonas Octobris, pro quo Heinricus filius ejus admodum puer cum matre sua Agnete regnare caepit. Berthold. Constantiensis ad a. 1056.
*** Schmidt deutsche Geschichte III Band V Buch. S. 42. Khamm Hierarchia august. pag. 172.
( 479 )
Victor II bestattete dessen Leichnam zur Erde, und Agnes seine Mutter sammt dem Bi- J.1056
schofe Heinrich von Augsburg verwaltete in den ersten Jahren nach dem Hinscheiden des Kaisers im Namen des minderjährigen Prinzen, und Thronfolgers das Reich.
So lange der junge Prinz Heinrich unter der Aufsicht seiner fromen Mutter, der
Kaiserinn Agnes, und des Bischofes Heinrich von Augspurg stund, ließ sich in die Zukunft für das Reich alles Gute erhoffen; allein es traten nachmals bei dem Erziehungsgeschäfte Heinrichs IV solche Abwechselungen ein, die am Ende alles Arge, und
Schlimme vermuthen, und ahnden liessen.
In Schwaben starb Herzog Otto der III und nun traten zwei Mächtige von Ale- J.1057
mannien auf, derer sich jeder zur Besitznahme der herzoglichen Würde berechtiget
hielt: nämlich Bertold der Graf von Zähringen,* welchem
Kai* Von einem uralten Dorfe Zähringen eine Stunde weit von Freiburg so genannt. Dieser Bertold ein Sohn Bertolds, ein Enkel Lanzelins, und Urenkel Guntram des Reichen, Grafen im
Breisgau war der erste, der sich im J. 1052 einen Herzog von Zähringen nannte.
( 480 )
J.1057 Kaiser Heinrich III schon früher das Herzogthum versprochen, zum Beweise seines
Versprechens mit einem Ringe beehrt, und der sich von jener Zeit an in seinen Unterschriften schon einen Herzog genannt hatte; und Rudolph der Graf von Rheinfelden*,
welcher die Tochter Heinrichs des IIIten, und der verwitweten Kaiserinn Agnes Mechtild, oder Mathild genannt entführte, und sich nachmals mit derselben verehlichte. Agnes, die einstweilige Reichsverwalterinn, entschied die beiderseitigen Ansprüche dahin, daß sie dem Rudolph von Rheinfelden das Herzogthum Alemannien, dem Bertold
von Zähringen aber das Herzogtum Kärnthen übergab, welches vorher einer von dem
Welfischen Hause verwaltet hatte. Beide Familien erschwungen sich hiedurch zu eiJ.1059 ner ansehnlichen Grösse. Bertold erhielt neben dem Herzogthum Kärnthen auch die
Markgrafschaft Verona, und verlor nichts von der Landgrafschaft über das Breisgau,
worinn viele seiner
eig* Rudolph war ein Sohn des Grafen Ruono zu Rheinfelden, durch seine Mutter den Grafen
Ruono von Singen, und durch diesen auch dem Welfischen Hause verwandt. Sein Vater war
ein Bruder des Herzogs Theuderich von Lothringen, und der Ita, einer Gemahlinn Rapots,
unter welchem Habsburg gegründet worden ist. Acra Mutensia in Gerberts Rudolpho Anticaesare.
( 481 )
eigenen Besitzungen lagen:* Rudolph aber erwarb durch die Heurath mit der jungen J.1060
fünfzehnjährigen Mechtild, oder Mathild das Land Burgund, oder das Königreich Arelat, und ward folglich über zwei Länder gesetzt, welche an Macht, und Umfang ein
unabhängiges Königreich seyn konnten. Von beiden war die schon damals grosse
und volkreiche Stadt Zürich der Mittelpunkt, wo sich Rudolph gewöhnlich aufhielt.**
Seine Gemahlinn Mechtild verlor Rudolph sogleich in dem ersten Jahre des Ehevereins, worauf er sich mit Adelheid einer Tochter des Markgrafen Odo in Italien, und einer
leiblichen Schwester jener Bertha ehelich verband, welche dem jungen Könige Heinrich J.1062
IV verlobt war. Uibrigens geschah während der Reichsverwaltung alles auf Einrathen
des Bischofes Heinrichs von Augsburg, welchem die Kaiserinn Agnes all ihr Vertrauen schenkte. Aber eben dieses war es, was dem thätigen und einsichtsvollen Bischof
neben der gewahltsamen Vertheidigung der
34
dem
* Pfisters Geschichte von Schwaben II B. Seite 96. Auf der Versammlung zu Ulm im J. 1077
wurde ihm die Landgrafschaft über Breisgau abgesprochen. Bernold. constant. ad A. 1077.
** Cujus sedes principatus suit in Thurego. Orig. Princip. suev.
( 482 )
J.1062 dem Hochstifte Augsburg gebührenden Rechten* viele, und mächtige Feinde zuzog.
Unter denselben war einer der mächtigsten Hanno, der Erzbischof von Köln aus dem
Hause Pfullingen, der sich alle Mühe gab, den jungen Heinrich der Vormundschaft
seiner Mutter, und des Bischofes zu Augspurg zu entreissen; welches ihm auch gelang. Die Kaiserinn Agnes entsagte hierauf der Welt, legte allen kaiserlichen Schmuck,
und Kleidung von sich, zog sich das Ordenskleid an, und weihete den Rest der übrigen Jahre in einer Klostereinsamkeit Gott**; wider den Bischof Heinrich zu Augsburg
klagten der benachbarte Graf Dietbald von Wittelspach, und noch andere benachbarte Mächtige Alemanniens bei dem jungen Kaiser, und bei den damaligen Reichsver
* Bischof Heinrich hatte sich bei einem solchen Rechtsstreit mit einem benachbarten Grafen,
Rapoto genannt, um das Jahr 1050 heftigst entzweiet, welcher hierauf die sogenannte Geierburg zu Schwabmünchingen belagerte und verbrannte, und auch über die umliegenden Dorfschaften das Feuer seiner Rache verbreitete. Paul von Stetten Chronik der Reichsstadt Augsburg I Band. S. 52. Khamm Hierarch. August. pag. 173.
** His temporibus Agna imperatrix, depositis regalibus vestimentis, velamine sacro sese Christo dedicavit. Berthold. Constant. ad A. 1062.
( 483 )
verwaltern, und brachten es mit ihren Klagen so weit, daß Bischof Heinrich für nothwen- J.1062
dig fand, auf dem Schloß Falkenstein seine Person zu sichern.* Vielleicht mag dieser
Kirchenprälat auch wirklich in der Behauptung der hochstiftischen Rechte zu weit
geschritten seyn, und die sehr ausgedehnte Gewalt, welche ihm damals unter der
Reichsverwaltung der Kaiserinn Agnes zu statten kam, zur Vergrösserung des Hochstiftes freier verwendet, haben.
Unser gute Abt Eberhard konnte sich mit demselben nicht länger vertragen. Bischof Heinrich, welcher denselben aus der kemptischen Klostergemeinde gezogen,
und zu den zwei Abteien Ottenbeuren, und Füssen befördert hatte, hielt sich gleichsam zu einigen nicht unbedeutenden Vortheilen berechtiget, welche ihm der Abt dieser beiden Klöster hätte verschaffen sollen. Daher von dieser Seite stets neue Forderungen, neue Beiträge, neue Beschwerden. Allein Abt Eberhard war der Mann nicht,
welcher sich mit Schaden und Nachtheil seiner anvertrauten Klostergemeinde bei der
abteilichen Amtswürde erhalten wollte; er zog sich nach Kempten, seinem Mutterstifte, zurück, legte beide Abteien von
34*
sich
* Paul von Stetten Seite. 50. Lambert. Schafnabrugensis ad hunc annum.
( 484 )
J.1062 sich, und wollte lieber, als Mönch, gehorsamen, als mit Nachtheile anderer, als Abt,
gebieten.* Nach der Niederlegung der abteilichen Würde melden die alten Hausurkunden nicht, daß man zu einer neuen Wahl geschritten sey. Vermuthlich wartete
man auf günstigere Zeitumstände, und begnügte sich bei schwerern Vorfallenheiten
mit der Berathung des abgetretenen Abtes Eberhard, welcher ohnehin nicht ferne von
J.1063 hier sich aufhielt. Bischof Heinrich von Augsburg fand auch auf dem Schlosse Falkenstein, wohin er sich rettete, keinen sichern Aufenthalt. Die Burg wurde belagert, und
die Schrecken der Belagerung beförderten in diesem Jahre dessen Tod.** Heinrich I.
ernannte hierauf den Embriko, einen gebohrenen
Gra* Sed, dum (Eberhardus) pro collatis sibi honorum beneficiis divertis servitiis ab episcopo saepius gravaretur, sponte utramque Abbatiam relinquens revertitur ad gremium matris suae,
campidonense monasterium. Monachus Tegurinus apud Oeffelium rerum boicarum fol. 71.
Volum. II.
** Paul von Stetten Chronik der Reichsstadt Augspurg. Seite 50. Khamm Hierarchia August.
pag. 173. Unter diesem Bischofe verließ Kaiser Heinrich IV im J. 1058 die augsburgische
Schutzvogtei sammt der Grafschaft Schwabeck einem gewissen Schwigher von Balzhausen,
und ließ sich von den Augspurgern huldigen. Gasserus ad A. 1058. Von Stetten Seite 49 loc.
cit.
( 485 )
Grafen von Leiningen, und damaligen Domprobst an der metropolitan Kirche zu Mainz J.1063
als Bischof zu Augsburg.
§. XI.
Abt Eberhard, welcher sich im J. 1062 mit aller Ehre in seine Zelle nach Kemp- J. 1064
ten zurück zog, genoß der einsamen Ruhe nicht lange. Denn noch in eben demselben Jahre erhielt er von dem damaligen Bischofe zu Regenspurg Gebhard III, und als
dieser im nämlichen Jahre sogleich darauf starb, von dessen Nachfolger Otto dem
XVIten den ehrenvollen Ruf, nach der Abtei zu St. Emeran in Regenspurg sich zu begeben, und derselben als Abt vorzustehen.* Eberhard folgte dem Rufe; hatte aber während seiner abteilichen Verwaltung ein grosses Unglück einzubessern. Das Feuer nämlich hatte kaum vorher die bemeldte Abtei ergriffen, und dieselbe in die Asche gelegt.
Nun hatte der gute Abt mit der Wiederherstellung der Klostergebäude die Hände voll
zu thun; und er that es mit einer so angestrengten Behendigkeit, daß noch im J. 1064
ein Theil derselben wieder erbauet
stund
* Campidonae haud adeo diu commoratus à Gebhardo Ratisbonensis ecclesiae, episcopo accersitur, & abbatia S. Emerami investitur, quae ignis conflagratione tunc temporis dilapsa erat.
Anonym. Tegurinus apud Oefelium Tom. I pag. 71.
( 486 )
J.1064 stund, und alles übrige eher vollendet wurde, als er durch den Kaiser Heinrich IV an
eine andere Kirche versetzt wurde. Er verwaltete das Stift St. Emeran, als der XVIIte
Abt des Ortes, sechs Jahre, vier Monate, und eilf Tage.* Ottenbeuren, welches mit
diesem Jahre das dritte Jahrhundert von seiner Stiftung zurück legte, schritt auch damals zu keiner neuen Wahl, als sein vorheriger Abt Eberhard zur Abtei St. Emeran
berufen wurde. Vielleicht waren die Zeitumstände, vielleicht die Anhänglichkeit an den
fürtreflichen Abt Eberhard Ursache davon, den man etwa nach einiger Zeit wieder
zurück erwartete.
In der Kirche sowohl, als im Staate herrschte zu dieser Zeit die allergrößte Verwirrung, die jemals bestand. Schon von einiger Zeit her schlichen zwei äusserst verderbliche Laster in den geistlichen Stand ein; nämlich die Unenthalt* Sub hoc Ottone episcopo, ratisbonensis XVII Abbas monasterii S. Emerami praesuit anno
domini MLXIIII nomine Eberhardus. Sedit annis sex, menses quatuor, dies undecim. Fr. Christophori Erythropolitani Tubertini historia episcoporum ratisbonensium apud Oefelium rerum
boicarum Volum. II pag. 553. Unter diesem Bischof Otto kamen die ersten Schottenmönche
nach Regenspurg, wovon spater eine Kolonie in die neugestiftete St. Niklas Probstei zu Memmingen einrückte.
( 487 )
haltsamkeit, und der Verkauf der geistlichen Pfründen, oder die Simonie. Von dem Pab- J.1065
ste Siricius an, welcher im vierten Jahrhunderte die allgemeine Kirche regierte, bestand ein dem Geiste Jesu Christi, der reinen Sittenlehre des Evangeliums, den Beispielen der Apostel, und Jünger des Herrn, welche aller ehelichen Verbindung, des
höhern evangelischen Berufes wegen, entsagten, und selbst der erhabenen Würde
des neuen Pristeramtes ganz angemessenes Kirchengesetz, welches alle Geistliche
in den höhern Weihen verband, alle ihre Tage in einer steten, und lebenslänglichen
Enthaltsamheit zuzubringen. Jetzt schien plötzlich ein grosser Theil der Geistlichen
sowohl in Italien, als in Frankreich und Deutschland wider die Strenge, und Heiligkeit
des alten Zölibatgesetzes sich zu empören. Man erlaubte sich von Seite der hohen
und niedern Geistlichkeit ungescheuet das, was unzählige Aergernisse unter dem
gläubigen Volke verbreitete, und durchbrach allen Damm der Kirchengesetze, welcher bis dahin zur Ehre des Pristerstandes den Ausbruch des unreinen, und schlammichten Lasterstromes zurückhielt. Die Briefe des heiligen Kardinals Petrus Damiani,
welcher um diese Zeit lebte, und an die damaligen Päbste über das grosse Sittenverderbniß schrieb, geben hievon eine so auffallend gräuliche Schilderung, daß sich der
Leser
( 488 )
J.1066 Leser des Andenkens an die Zeiten der allgemeinen Sündfluth mit harter Mühe er-
wehren kann.
Dazu kam, daß beinahe alle geistlichen Amtsstellen, und Würden für baares
Geld käuflich, und verkäuflich waren. Gelehrigkeit, lange Vorübungen, Frömmigkeit,
Reinheit der Sitten, fürtrefliche Geistesanlag, Gotteseifer, unbescholtener Lebenswandel, grosse Verdienste wurden bei der Vertheilung geistlicher Amtsstellen seltenst
berücksichtiget; wer mehr baares Geld anbot, der erhielt, er mochte in sittlicher Hinsicht, wer immer seyn, die fetteste Pfründe, eine Abtei, ein Bißthum, ein Erzbißthum.
Zu derselben Zeit, schreibt der gleichzeitige Schriftsteller, und Priester Bertold von
Konstanz*, schlich die Simonie nicht mehr im Finstern, und im Stillen umher, sondern
öffentlich, und unverschamt drang sie sich aller Orten auf, und spielte den Meister.
Selbst die Kirche zu Konstanz erhielt einen Bischof, von diesem Schrote an Karl, einem Markgrafen von Thüringen, und nach wenigen Jahren kam es dahin, daß Deutschland kaum fünf Bischöfe mehr zählte, die auf dem rechten, und geraden Wege zu
dem bischöflichen Hiertenamte
ge* Ea tempestate simoniaca haeresis non ut olim, clandestina, quin potius publica, & irreverenti majestate undique nostratibus, & absque personarum acceptione efferata principabatur
&c. ad A. 1069.
( 489 )
gelangten, und mit keinem dieser zwei Laster befangen waren. Gottesvorsehung, die J.1069
der gegebenen Verheissung gemäß für die Erhaltung der Kirche stets wachet, gab es
nicht zu, daß in diesen Zeiten ein stolzer, und hartnäckiger Glaubensneuerer, oder
Sektenstifter auftrat, wie es beiläufig vier hundert fünfzig Jahre spater geschah; der
Mann würde damals wie spater, von schlechten Geistlichen, und schlimmen Laien einen grossen Anhang gefunden, und seine neue Sekte weitest umher verbreitet haben.
Damals lehrte man gut, und lebte schlecht; spater geschah ohne Beibehaltung des
ersten das Letztere, und man fand zum Unglücke auch einige mächtige Fürsten, welche die gelübdbrüchige Priesterehe sammt dem Kirchenraube eigennützigst beförderten, und der Glauben- und Sitten verderblichen Lehre einen grossen Fortgang verschafften. Beinahe vergebens arbeiteten die Päbste Stephan der IX, Niklas II, und
Alexander II in Italien dem wilden Strome des Verderbens entgegen; und beinahe eben
so fruchtlos bemüheten sich der fromme Kardinal Peter Damiani, und der eifervolle
Erzdiakon der römischen Kirche Hiltebrand, nachheriger Pabst unter dem Namen
Gregor des VIIten, welche sich in Geschäften etliche Mal in Deutschland aufhielten,
Deutschland von diesem Greuel der Verwüstung zu säubern,
das
( 490 )
J.1069 das Uibel war zu tief eingedrungen, und die Heilung forderte längere Zeit, und schär-
fere Mittel. Denn die Zwei herrschenden Laster stunden unter dem Schutz, und unter
dem Ansehen der Reichskrone
Heinrich der IV. hatte in den letztern Jahren seiner Minderjährigkeit das Unglück unter sehr böse Hände zu gerathen. Hanno der Erzbischof zu Köln, ein weiser,
ernsthafter Kirchenprälat von einem streng sittlichen Karakter, welcher den jungen
Heinrich ohne Zweifel zu einer reinern Sittlichkeit gestimmt und gebildet hätte, mußte
in wichtigen Angelegenheiten eine Reise nach Rom unternehmen: nun unterzogen
sich dem Erziehungsgeschäfte des jungen Prinzen Adelbert der Erzbischof zu Bremen, ein zwar feiner, aber beinebens ein sehr einschmeichelnder, und viel ehrgeitziger Mann, der sich selbst in Kopf setzte, Patriarch über den ganzen Norden zu werden, und ein gewisser bösartiger Graf, Eberhard mit Namen, welche bei dem jungen
Fürsten allen Saamen des Guten erstickten. „Thu alles, was dir beliebt; thöricht handelst du, wenn nicht in allen Stücken deinen Jugendbegierden ein volles Genügen
geschieht“; dieß war einer von mehrern lockern, und äusserst verderblichen Grundsätzen, welche man dem jungen Heinrich in
sei-
( 491 )
seiner Minderjährigkeit beibrachte.* Man darf sich daher nicht wundern, daß der in sei J.1069
ner Jugend so übel erzogene Fürst sich an keine Verbindlichkeit des Ehevertrages
hielt, seiner Gemahlinn Bertha, mit der er sich vor zwei Jahren verehlichte, untreu ward,
und schon im achtzehnten Jahre seines Alters mit so vielen Lastern vertrauet, und
beladen war, daß schon damals, nämlich im J. 1068, die Fürsten auf den Gedanken
geriethen, ihn des Reichs zu entsetzen.** In dieser Lage befand sich die Kirche sowohl, als der Staat in der zweiten Hälfte des XIten Jahrhunderts.
Im eigenen Hause, wo man auf die Rückkehr des vormaligen Abtes vergebens
wartete, kam ein tadelloser, unsträflicher, und überaus demüthiger Mann*** (ob auf
dem Wege einer freien Wahl, oder, wie es damals meistens
wi* Bruno de bello saxonico apud Freherum Tom. I pag. 176. Lambertus ad A. 1063. Schmidt
deutsche Geschichte III Band von Heinrich dem IV. Wiener Ausgabe.
** Heinricus rex adolescentiae suae errore seductus legitimae conjugis suae adeo obliviscitur, & tam nefandis criminibus involutus esse diffamatur, ut etiam principes ejus eum regno
privare molirentur. Berthold Constant ad A. 1068.
*** Post Eberhardum suffectus est in Abbatem Racelinus, vir mirae innocentiae, & rara humilitate praeditus. Nicol. Ellenbog. chron. ms. fol. 13.
( 492 )
J.1069 widerrechtlich geschah, durch eine königliche Ernennung, hievon melden die Urkun-
den nichts) zur abteilichen Würde. Er hieß Razelin, Ratgo, oder Ratigo, wie dessen
Name in den ältesten Todtenbüchern, ausser dem Namen aber von ihm nichts weiteres vorkömmt.
Den guten Abt Eberhard lassen der gelehrte Niklas Elllenbogen* und alle jüngere Hauschronographen, welche nach ihm schrieben, während des Jahres 1069 in
die Ewigkeit wandern; er fieng aber erst damals recht vorzüglich zu glänzen an, und
lebte und regierte als Abt in Baiern, wie unläugbare Urkunden versichern, noch länger, als dreißig Jahre. Denn, nachdem der Abt Seifried zu Tegernsee, einem uralten
benediktiner Stift in Baiern im J. 1068 den 6ten März gestorben war, wurde Abt Eberhard von der Kirche zu St. Emeram in Regenspurg, welches Kloster er nach der Brandzerstörung wiederum neu erbauet, und in einen weit bessern Stand hergestellt hatte,
hinweg genommen, und von dem Kaiser Henrich IV dem bemeldten Kloster Tegernsee, als
Abt
* Eberhardus, postquam utiliter praesuit abbatiae annis novemdecim, moritur tandem anno
Domini 1069. Idem loc. cit. Beides, so wohl die Regierungsjahre als das Sterbjahr, widerlegen die angeführten, und noch anzuführenden auswärtigen Urkunden.
( 493 )
Abt, gegeben.* Hier that Eberhard alles, was sich von einem emsigen Haushälter, und J.1069
einem frommen, und rechtschaffenen Abte erwarten ließ. Kaum trat er die Klosterverwaltung an, als die Klostermauern von der Mittagseite zusammen stürzten, die er wieder erbauen ließ; das Kloster selbst ließ er mit einer Mauer umgeben, und wölben.
Eine Kirche zur Ehre der heiligsten Jungfrau und Mutter Maria, eine andere zur Ehre
des heiligen Erzengels Michael, und noch eine andere von Stein aufgeführt zum gottesdienstlichen Gebrauch der Pfarrgemeinde in Gründen zeugten noch besser von
seiner Gottseligkeit, und von den gesammelten Früchten seiner guten Haushaltung,
und Sparsamkeit. Wir behalten uns das übrige von seiner Biographie auf das Sterbejahr 1091 bevor, wo wir seiner noch mal gedenken müssen.**
§. XII.
* Rex Heinricus IV religionis, ac discretionis ejus pia moderatione motus, abeunte Seifrido Abbate, eum huic monasterio (Tegernseensi) Abbatem praefecit. Monachus Tegurinus in hist.
S. Quirini apud Oefelium Vol. I. fol. 71.
** Pavimentum ecclesiae vario lapidum artificio decoravit; insuper duas basilicas de novo construxit, & fornicibus adornavit. Ecclesiam in villa Grunden ex lapidibus erexit, & fornicibus adornavit. Idem Anonymus Tegurinus apud Oefelium l. cit.
( 494 )
§. XII.
J.1073
Was sich bei der Regierung eines jungen Fürsten, der durch schlimme Grundsätze irre geleitet sich seinem Jugendfeurer ganz überließ, leicht vorhinein berechnen
ließ, traf wirklich ein. In dem Reiche ward unter der Regierung Heinrich des IVten die
Verwirrung im Reiche immerhin grösser, und auffallender. Die jenigen, welche die Jugendjahre des Königs verdorben hatten, nämlich Adalbert, der ehrfürchtige Bischof zu
Bremen, und der schlimme Graf Eberhard von Nellenburg, machten noch immer dessen geheimste Räthe; da indeß die Schwaben, und Franken, die sich zahlreich bei
seiner Hofhaltung einfanden, ohne alles Gewicht, und Einfluß bei Hofe verblieben.
Dieses konnten, und wollten die Mächtigen des Reiches nicht lange erdauern; ohnehin waren Berthold der Herzog in Kärnthen, Welf der IV Herzog in Baiern, und Rudolph
der Herzog in Schwaben über den Kaiser Heinrich nicht gut zu sprechen. Da sie sich
bei Hofe hintangesetzt, und die zwei erstern noch aus andern Ursachen wider den
König aufgereitzt waren, so trennten sie sich von Heinrich dem IVten,* und sechzig
tausend der
Miß* Rudolfus dux Alemanniae, & Bertholdus dux Carantaniae, & Welf dux Baioariae a rege discesserunt; quia aliis subintroeuntibus consiliariis suum consilium apud regem non valere perspexerunt. Berth. constant. ad A. 1073.
( 495 )
Mißvergnügten griffen mit ihnen zu den Waffen, welche schon damals gesonnnen wa- J.1073
ren, den Herzog Rudolph von Schwaben anstatt des Heinrichs auf den Thron zu setzen.*
Hiezu kam noch ein anderer Umstand, welcher die Absichten der Grossen des
Reichs nicht wenig begünstigte. Der berühmte Erzdiakon der römischen Kirche Hildebrand, ein Mann, an welchem die Freunde der guten Ordnung, und der Kirche eben
so alle Lobsprüche, wie die Feinde derselben unter der Tongebung ergrimmter Sektierer alle Lästerungen erschöpft zu haben scheinen, kam in diesem Jahre nach dem
Hinscheiden Pabstes Alexander des IIten unter dem Namen Gregor des VIIten an den
päbstlichen Thron. Merkwürdig, und besonders gegen die zahlreichen Verleumder dieses Pabstes sehr merkwürdig ist die authentische Wahlurkunde desselben, welche
bis auf unsere Zeiten gekommen ist. Darinn sagen die wählenden Kardinäle, Priester, und Kleriker der römischen Kirche**: „ Wir wählen“
* Lambertus ad A. 1073.
** Eligimus nobis in pastorem, & summum pontificem virum religiosum, geminae prudentiae
scientia pollentem, aequitatis, & justitiae praestantissimum amatorem, in adversis fortem, in
prosperis temperatum, & juxta apostoli dictum bonis mori
( 496 )
J.1073 „len zu einem Hirten, und höchsten Priester, einen religiösen, mit einer zweifachen
Wissenschaft bestens ausgerüsteten, der Billigkeit, und Gerechtigkeit standhaftest,
und herzlichst ergebenen, bei widrigem Geschicke starkmüthigen, bei Glücksumständen mäßigen, und nach der Lehre des Apostels einen gutgesitteten, züchtigen, eingezogenen, nüchtern, keuschen, und gastfreien Mann, der sein Haus wohl zu regieren weiß, der von seinem Knabenalter
an“
ribus ornatum, pudicum, modestum, sobrium, castum, hospitalem, domum suam bene regentem, in gremio hujus matris ecclesiae, a pueritia fatis nobiliter educatum, & doctum, atque pro
vitae merito in archidiaconatus honorem usque hodie sublimatum, Hildebrandum videlicet archidiaconum, que amodo usque in sempiternum & esse, & dici gregorium papam, & Apostolicum volumus, & adprobamus. Placet vobis? Placet. Vultis eum? Volumus. Laudatis eum?
Laudamus. Acta Romae X. Kal. Maji indict. XI. apud Pagium Breviar. historico - chronolog critic. edit. venet. de a. 1730. pag 331. Wer aus beiden kannte Gregor den VIIten näher, und
besser? Die damalige römische Klerisei, oder die lasterhaften Anhänger des Königs Heinrich,
welche der Pabst zur Ordnung zurück wies, und derer gallvolle Lästerungen wider den Pabst
die Magdenburgischen Centuriatoren fleissigst gesammelt, und der Welt öffentlich vorgelegt
haben?
( 497 )
„an dieser Mutterkirche sehr rühmlich erzogen, und gebildet worden, und seiner Ver- J.1073
dienste wegen bis auf den heutigen Tag in der Würde eines Erzdiakons gestanden
ist, nämlich Hildebrand den Erzdiakon, welchen wir von nun an für allzeit Pabst Gregor genannt, und für den apostolischen Kirchenhirten wollen gehalten wissen, und als
einen solchen bestättigen. Gefällt er euch? Ja. Wollet ihr ihn? Ja. Begnehmiget ihr ihn?
Ja.“ Mit so einer Uibereinstimmung der Wählenden kam Gregor an den päbstlichen
Stuhl am 22ten Tag des Aprilmonats im J. 1073. – ein Mann, der, nach allen seinen
Geistesgaben betrachtet, für die damaligen Zeiten zum höchsten Kirchenamte geschaffen, und von der allweisesten Gottesvorsehung bestimmt war. Zwar mag Gregor
aus Eifer für Durchsetzung seiner damals aus Nothwendigkeit genommenen Maßregeln in der Machtausübung hie und da zu weit gegangen seyn; allein die bis zu einigen Graden der Unheilbarkeit angewachsenen Uebel, welche aller Kirchenordnung,
und aller Sittlichkeit den Untergang droheten, erheischten nicht nur strenge, sondern
auch außerordentliche Gegenmittel, und da von der andern Seite zur vollesten Zerrüttung der Kirche, und des Staates alles geschah, wer will dem gerechten Eifer eines Kirchenvorstehers eine mathematisch genaue Gränzlinie setzen, derer Uberschreitung,
35
wenn
( 498 )
J.1073 wenn sie nach Zeitumständen zum Beßten der Kirche, und des Staates geschieht, bei
der Nachwelt als ein unverzeihliches, und unvergeßliches Verbrechen gelten soll?
Jedoch zur Geschichte zurück. Pabst Gregor bestimmte so gleich nach seiner Erhebung Gesandte an den König Heinrich, mit der Bitte, seine Wahl nicht zu bestättigen;
im Falle der Bestättigung aber könnte er nicht bergen, daß er dessen schwerere, und
öffentliche Verbrechen nicht dürfte ungeahndet, und unbestraft lassen.* Deß ungeachtet war Heinrich mit der getroffenen Wahl zufrieden, und ließ dieselbe durch den
Bischof Gregor zu Verzell, und damaligen Kanzler des italiänischen Reiches bestättigen. Worauf Hildebrand in der Pfingstoktav zum Priester geweihet, und am Festtage
der heiligen Apostel Peter, und Paul feierlich, als Pabst, aufgestellt wurde.**
Zwi* Nuntios ad regem Henricum celeriter destinavit, per quos & electionem super se factam aperuit, & ne assenssum praeberet, attentius exoravit. Quod si non faceret, certum sibi esset,
quod graviores, & manifestos ipsius excessus nullatenus impunitos toleraret. Acta vaticana
elect. Gregorii VII apud Pagi Brev. Tom. II pag. 332.
** Rex statim Gregorium Vercellensem episcopum, italici regni cancellarium, ad urbem transmisit, quatenus auctoritate regio electione ipsum confir-
( 499 )
Zwischen Heinrich dem IV, welcher mit den wider ihn aufgebrachten Sachsen zu J.1073
thun hatte, und den obenbemeldten Grossen des Reichs, die zu schlagen bereit waren, fanden gleichwohl noch einige Unterredungen, und Vermittelungen statt, welche
einerseits die weitern Machtschritte des Königs zurück hielten, andererseits den Herzog Rudolph von Schwaben sammt seinen mächtigen Allirten an dem wirklichen Ausbruche des Krieges noch hinderten; und, als der König selbst nach einiger Beruhigung
der Sachsen nach Augspurg kam, wurden zwar die erbitterten Gemüther in etwas
besänftiget; der Grund der Erbitterung aber dadurch nicht gehoben. *
§. XIII.
Als Gregor der VIIte sah, daß bei der allgemeinen Verwirrung unter den Fürsten, J.1074
und Machthabern, die sich gegen einander in einem gesetzlosen Stande befanden,
keiner des andern Richter seyn könnte, so hielt er sich berechtiget, zur Entfernung
der öffentlichen Uebel zwischen den Königen, Bischöfen, Fürsten,
35*
und
firmaret, & consecrationi ejus interesse studeret. Quod sine dilatione factum est &c. Acta Vatic. apud Pagi l. cit.
* Lambert. Schaffnaburg. ad A. 1073.
( 500 )
J.1075 und Volk den Schiedrichter zu machen, und was die einzelnen Bischöfe vergeblich
unternommen hatten, Kraft des päbstlichen Ansehens im Grossen allgemein auszuführen. Er versammelte daher so wohl in diesem, als in dem folgenden Jahre zwo
zahlreiche Synoden zu Rom, worinn er bei der Strafe des Kirchenbannes erklärte,
daß kein Geistlicher ein Kirchenamt von einem weltlichen Fürsten an sich kaufe, oder
durch Ring, und Stab in einer geistlichen Würde sich investiren, und einsetzen lasse;
daß sich jeder Geistliche an das alte Zälibatsgesetz halte, und wer in einem unerlaubten Umgange dahin lebte, oder durch Geld an seine Amtsstelle gekommen wäre, von
aller geistlichen Amtsverrichtung abstehen, das Volk aber nicht befugt seyn soll, dessen Messe zu hören, oder eine Sakrament durch ihn zu empfangen.* So strenge alles
das befohlen wurde, eben so eifrig ward die Ausführung desselben betrieben. Selbst
König Heinrich, an welchen der Pabst zwei Bischöfe nach Pforzheim, wo er sich noch
im vorigen Jahre aufhielt, und den seine eigene Mutter Agnes zur Folgsamkeit, und
Nachgiebigkeit zu Nürnberg in Beiseyn der apostolischen Legaten ermahnte, versprach, er werde dem Pabste gegen die Simoniaker mit
aller
* Pagi Breviarium rom. PP. Tom. II pag. 335
( 501 )
aller Kraft beistehen, und die auf so eine ungerechte Weise in Besitz genommenen Kir- J.1076
chengüter wieder heraus geben.* Einige Bischöfe, welche auf der Geldstraffe an ihre
Kirchen gekommen waren, wie in Schwaben der Bischof zu Konstanz, Otto I ein Freiherr von Lürheim, und andere, wurden wirklich mit dem Kirchenbanne belegt, und ihrer
Bißthümer entsetzt; andere so wohl höhere, als niedrige Geistliche zur Enthaltsamkeit angewiesen, von ihren Gesellschafterinnen mit Gewalt getrennt** und so sehr sich
die Verbrecher aus Gewohnheit den geistvollen Verordnungen des Pabstes Gregors
entgegen setzten, und dieselben neben andern rachsüchtigen Verleumdungen als
einen unerlaubten Naturszwang verschrien***;
und
* Heinricus suum auxilium Domno apostolico ad deponendos simoniacos firmissimè promisit; ipsi etiam regis consiliarii omnes res ecclesiarum, injuste adquisitas, se reddituros coram
legatis sub sacramento promiserunt. Berthold. Constant. ad. 1074.
** Legati - - foeminas seperarunt a clericis, & maxime a presbiteris,& noluerunt esse in pascha
cum rege in civitate Babenberga, nec cibum, vel societatem habere Hermanni ejus civitatis
episcopi, qui etiam episcopatum comparavit. Marianus Scotus in Chronico ad A. 1074.
*** Aduersus hoc decretum protinus vehementer infremuit tota factio clericorum (facinoroforum)
con-
( 502 )
J.1076 so würde Pabst Gregor doch durchgegriffen, und durch eine standhafte Verfolgung der
herrschenden Mißbräuche, und Laster die Aergernisse der Kirche gehoben haben,
wenn König Heinrich Wort gehalten, und die gerechtesten Absichten des Pabstes bei
dieser so nothwendigen Kirchenreforme, wo nicht königlich unterstützt, doch wenigstens die Ausführung derselben nicht mehr, als alle andere gehindert, und rückgängig gemacht hätte. Allein Heinrich gab leere Worte, verhieß vieles, und oft, und leistete nichts: Alle Käufer der geistlichen Pfründen, und alle gesetzwidrig verehlichten
Priester, und Kirchenprälaten beriefen sich auf den Schutz, auf die Duldung, und
selbst auf die Beispiele des Königs, welchen an allerlei Gattungen der Ausschweifungen die Wenigesten übertrafen. Daher die so zahlreiche Faktion der Anhänger
Heinrichs, Heinrizianer genannt, welche ohne Ausnahm erklärte Feinde Gregors des
VIIten waren.* Vergeblich
conquerentium, quod violenta exactione homines vivere cogeret ritu angelorum - - & clamantium, malle se Sacerdotium, quàm conjugium deferere. Lambertus, Schaffenburg ad h. A. Ganz
anders dachten, und sprachen die unverdorbenen Kleriker, und Geistmänner derselbigen
Zeit.
* Hierunter zählt man obgleich nicht nach Ausschweifungen, auch den Siegebert von Gemblach, und den gelehrten Abt von Ursperg, Konrad von Lichtenau.
( 503 )
fertigte der Pabst mehrere Schreiben, voll der Liebe, an Heinrich den IVten, um dessen J.1076
Gemüth, auf bessere Gesinnungen zu lenken,* vergeblich sendete er, nachdem schon
mehrere Androhungen des Kirchenbannes voran gegangen waren, mehrere Gesandschaften in der nämlichen Absicht an ihn, wovon er die letztere, welche den König im
J. 1076 nach Rom zur Verantwortung in einer Kirchensynode berief, unter schweren
Beleidigungen nach Hause zurück wies, und, anstatt sich eines bessern zu besinnen,
so weit gieng, daß er alle Bischöfe seines Reiches nach Worms versammelte, und in
jener Versammlung Pabst Gregor den VII, Kraft eines richterlichen Ausspruches der
versammelten Bischöfe, seiner päbstlichen Würde förmlich entsetzen ließ.**
Diese anmaßliche Abwürdigung eines Pabstes, welcher für die Wiederherstellung einer
gu* Hieher gehören folgende Briefe, welche Gregor VII an den König schrieb: als vom II Buche
der 30 und 31 vom III der 7 und10 und vom IV Buche der erste Brief.
** Scripsit rex romam literas omni injuria inhonestas, falsitateque repletas, praecipiens Domino papae, ut de sede surgeret, ecclesiamque dimitteret. Paulus Bernriedensis in vita Gregorii
Cap. 57 & sequent. Cons. Acta Conciliabuli Wormatiensis ad A. 1076 in magna conciliorum
collect. Dominici Mansi Tom. XX col. 368 & 364.
( 504 )
J.1076 guten Ordnung und Kirchenzucht das Aeusserste that, und welchem deßwegen der
bessere Theil der Kirche so wohl, als des Staates herzlich zu gethan war, zog bald
die wichtigsten Folgen nach sich. Nachdem Gregor VIIte bereits alle Mittel der obersthirtlichen Sorgfalt, Sanftmuth, und Liebe erschöpft hatte, belegte er den König nicht
nur mit dem Kirchenbann, sondern erklärte denselben auch des Reiches verlustig und
sprach alle Unterthanen des Reiches von dem Eide los, wodurch sie an den König gebunden waren.* Weiter konnte auch von Seite des Pabstes Gregor nicht vorgeschritten werden.
Indeß würde sich Heinrich an alles, was Pabst Gregor wider ihn that, wenig
gekehrt haben, wenn ihn nicht von einer andern Seite andere Umstände zu andern
Maßregeln verleitet, und genöthiget hätten. Rudolph, der Herzog von Schwaben, und
beinahe alle Grosse des Reichs trennten sich von dem mit dem Kirchenbann belegten
Könige, versammelten sich zu Tribur (andere nennen Oppenheim)
* Totius regni Teutonicorum, & Italiae gubernacula contradico, & omnes Christianos a vinculo
Juramenti, quod sibi fecêre, vel facient, absolvo, & ut nullus ei, sicut regi, serviat, interdico.
Paulus Bernriedensis apud Pagi Tom. II pag. 348.
( 505 )
heim) und beschlossen gemeinschäftlich, und eidlich, daß sie Heinrich den IV nicht J.1076
mehr als König erkennen würden, wenn er sich nicht bis auf den Monat Hornung des
folgenden Jahrs von dem Kirchenbanne würde frei machen, und durch eine hinlängliche Genugthuung mit dem Pabste sich aussöhnen.* Diese Erklärung der Grossen des
Reichs wirkte mehr, als alle Bannflüche, auf den König, in dessen Augen ohnehin der
Pabst, nach der Wormserversammlung als seiner Würde entsetzt ohne alle Macht, und
Gewalt war. Heinrich fürchtete des Reiches verlustig zu werden; versprach also den
Fürsten, alles zu thun, was sie an ihn begehrten, und es wurde auf den 2ten Hornung
des folgenden Jahres eine Tagsatzung nach Augsburg beliebt, wo sich Heinrich einzufinden, und sich mit Gregor dem VIIten nach den Kirchenvorschriften auszusöhnen
verhieß.
Es kam auch wirklich zum Ernste, und der Pabst, welcher in den ersten Wochen J.1077
des Jäners
* Tunc primates, qui convenerant, sacramento firmaverunt, ut nisi Henricus IV Henrici imperatoris filius, in februarii mensis initio a banno per Apostolicum solutus suisset, nunquam amplius ullo ingenio rex eorum nec appellaretur, nec esset. Mansi Collect. concil. Tom. XX colum.
476.
( 506 )
J.1077 ners von Rom nach Augsburg aufbrach, wäre allerdings auf den bestimmten Tag rich-
tig dort eingetroffen, wenn nicht König Heinrich, um der gerichtlichen Untersuchung
einer zahlreichen Reichsversammlung zu entgehen, dem Pabste unweit Kanossa in
Thuszien entgegen gekommen wäre.* Nun war es anstatt Augsburg Kanossa, wo die
Befreiung von dem Kirchbanne nachgesucht wurde. Heinrich legte allen königlichen
Schmuck, und Kleider von sich, stellte sich, als ein öffentlicher Büsser, unbeschuhet,
mit einem wollenen Kleide angethan, nach der Sitte der damaligen Zeit, vor dem Eingange der Burg zu Kanossa, welche der Pabst bezogen hatte: in dieser Stellung harrete der König unter Weinen, und Bitten drei Tage lang aus, ohne daß Pabst Gregor
denselben erhörte.** Eine Härte, die man von dem Kirchenoberhirten kaum hätte erwarten sollen, und die sich bloß mit der unaufrichtigen, und geheuchelten Buße Heinrichs entschuldigen
läßt.
* Interea rex, propriae causae dissidens, & idcirco audientiam totius regni subterfugiens, furtive Italiam cum excommunicatis contra praeceptum papae, & consilia principum intravit. Paulus Bernried. in vita Greg. VII. Cap. 48.
** Ante portam Castri per triduum deposito omni regio cultu miserabiliter, utpote discalceatus,
& laneis vestibus indutus perstitit &c. Paulus. Bernried. loc. cit.
( 507 )
läßt, die so eine längerer Zurückhaltung verdiente. Denn kaum hatte Gregor, durch un- J.1077
gestümmes Bitten, und Flehen seiner besten Freunde dazu bewogen, den König unter gewissen Bedingnissen, und gegen Versicherung einer aufrichtigen, und dauerhaften Sinnesänderung von dem Kirchenbanne losgesprochen, und kaum war der
König zu seinem Anhange zurückgekehrt, so nahm er allgemach die vorigen Gesinnungen an, und ward um kein Haar besser, als er ehedem war.
Jetzt, als die Ausschweifungen, Treulosigkeiten, und Verbrechen Heinrichs
des IVten neuen Anlaß zu Klagen gaben, entschlossen sich die Fürsten des Reiches
einmüthig, einen andern König zu wählen. Man kam zuerst zu Ulm, wo die nähere
Vorkehrungen getroffen wurden,und nachmals zu Forchheim zusammen, wo nach
einer langen Berathung Rudolph, der Herzog von Schwaben, zuerst von dem Erzbischofe zu Mainz, nachher von den übrigen Bischöfen, und Fürsten des Reichs, als
dem Herzoge von Zähringen, dem Welf, dem Otto, und allen übrigen Mächtigen des
Reichs, zum Könige erwählt, und ernannt wurde.* Rudolph ließ
die
* Electus est Rudolphus - - in conventu apud Forcheim anno dominicae incarnationis 1077
anno IV venerabilis papae Gregorii in hoc nomine
( 508 )
J.1077 sich diese Wahl sehr ungerne gefallen; allein die Fürsten gönnten ihm keine Stunde
Bedenkzeit, sondern führten den neugewählten König sogleich nach der Stadt Mainz,
wo er den 26ten März als König gesalbt, und gekrönt wurde.* Sein erster Versammlungsplatz war Eßlingen, eine schon unter den Karolingern bestandene königliche Ville, von wo aus er nach Ulm, wo er den Palmentag, und in der nämlichen Woche nach
Augsburg zog; wo er die Ostern hielt. Embriko, der Bischof zu Augsburg, wollte ihn
weder sehen, noch grüssen, wie es Sitte war, wenn der König in eine Stadt kam, obgleich er dem Rudolph alles im Uiberflusse zu Handen schaffte, was zur Verpflegung
seines Hoflagers erforderlich war.
Unter diesem Bischofe endete sich das gemeinsame Leben der Kanoniker an
der Domkirche, und wenige ausgenommen, welche aus Anhänglichkeit an die vorige
Lebensart die im J. 1057. abgebrannte Kirche zu St. Georg ausser den Stadtmauren
sammt den Wohnungsgebäuden
wimine septimi, indict XV Idibus Martii. Postea die duodecimo apud Moguntiam consecratus est,
id est, VII Kal. Aprilis Paulus Bernried. c. cit.
* Drei Jahre spater, nämlich im J. 1080 schickte Pabst Gregor dem Könige Rudolph, als er
denselben als König bestättigte, eine Krone mit der Umschrift: Petra dedit Petro, Petrus diadema Rudolpho. Otto Frising. de rebus gestis Frid. I. L. I. Cap 7.
( 509 )
wieder erbaueten, und bezogen, genoß ein jeder die zugetheilten Früchte von den Dom- J.1077
präbenden für sich. Der Tod dieses Bischofes, welcher den 30ten Juli dieses Jahrs
starb, wird in unsern Todtenlisten auf den folgenden Tag, als den Begräbnißtag, bemerkt.* Nach dem Hinscheiden des Embriko erhielt das Bißthum Augsburg zwei Bischöfe; einen Wigold mit Namen, welchen Pabst Gregor der VIIte und den andern
Siegfrid, welchen König Heinrich der IVte setzte.
§. XIV
Unter zwei Königen, welche das deutsche Reich beherrschten, konnte es eben
so wenig an mächtigen Gegenparthien, als an blutigen Auftritten, und wechselseitigen
Länderverherrungen mangeln. Stets lagen sich die zwei König in den Haaren, und
beide zählten ihre mächtigen Anhänger:** Heinrich jedoch die mehreren, und die stärkern. Rudolph wagte es desswegen nicht, von Sigmaringen aus, wo sich sein Hauptlager befand, dem Könige Heinrich
* Kal. Augusti Embricus episcopus. Duo Necrolog. mss. Saeculi XII.
** Man sehe des Herrn Pfister Geschichte von Schwaben II Buch, wo die beiderseitigen Anhänger bei ihren Familien, und Namen genennt werden. Von Seite 128 bis 133.
( 510 )
J.1078 rich entgegen zu ziehen, und begab sich von dannen nach Sachsen, um jene tapfe-
re, und streitbare Nation für sich zu gewinnen, wie es auch nachmals geschah. Indeß
war die Entfernung Rudolphs für Schwaben von den schädlichsten Folgen. Denn, da
eben diese Gegenden Oberschwabens dem Könige Rudolph, und den mächtigen Welfen treuest ergeben waren, so mußten dieselben bei jeder Gelegenheit eines errungenen Vortheils wider den Gegner dessen Rache fühlen. Dieses ereignete sich besonders nach der Schlacht am Fluß Strewe bei Melrichstadt in Franken. Rudolph erfocht
zwar damals wider Heinrich einen vollkommenen Sieg. Dem Könige fiel sein alter
Freund, und erster Rathgeber, der Graf Eberhard von Nellenburg. Theutbald und Heinrich von Lechsgemünd, und viele andere Ritter;* das alemannische Kriegesvolk aber
zog freudig, und mit reicher Beute beladen nach Haus: allein Rudolph der Sieger, um
sich zu einem neuen Kriege zu rüsten, gieng wieder nach Sachsen zurück, und diesen Zeitpunkt benutzte Heinrich der König; er fiel mit den Böhmen, Baiern, und andern in Schwaben ein, zerstörte* Ex parte regis Heinrici de nobilioribus plus, quam triginta, de minoribus vero, ùt ajunt, ad
quinque millia intersecti procubuerunt. Berthold. constant. ad A. 1078. pag. 87.
( 511 )
störte mehr, als hundert Kirchen, raubte, und entehrte die Heiligthümer, mißhandelte J.1079
die Priester, und Aebte, die nicht von seiner Parthei waren, übte alle Zuchtlosigkeit
gegen das schwächere Geschlecht aus, und ließ Schwaben alle Schrecken sammt
allen Ausschweifungen der Grausamkeit fühlen.* Daß Ottenbeuren, welches dem wohlthätigen Hause der Welfen immer ergeben war, auch sehr darunter gelitten habe, versteht sich von selbst, und der Nachfolger des jetzt noch regierenden Abtes Razelin
gibt es dadurch zu erkennen, daß er einige Jahre hernach ein ganz neues Kloster zu
bauen begann. Uibrigens wuchsen die innern Fehden und Unruhen nach der Schlacht
an dem Flusse Struwen vielmehr, als daß sie sich legten. Die Erbitterung der zwei
kriegführenden Partheien stieg auch dadurch doch mehr, daß Heinrich der IV das Herzogthum Schwaben auf den Grafen Friedrich von Stauffen übertrug, ungeachtet er
dasselbe schon vor mehrern Jahren dem kleinen Söhnchen des Rudolphs, Berthold
mit Namen, erblich zugesichert hatte.** Hierüber aufgebracht nahmen
* Berthold. constant. ao A. 1078. pag.88.
** Filium vero Rudolfi, cui jam parvulo adhuc ducatus Alamanniae a rege Heinrico delegatus
est, Dux Welfo cum nonnullis senioribus, qui ad eum pertinebant, Assumtum Ulman perduxerunt, eique se cum civibus jure solito subdiderunt communique suffragio, & laudamento dominum sibi, ac ducem nunc denuo confirmaverunt. Idem ad A. 1079 pag.101.
( 512 )
J.1079 Welf, und andere Grosse des Reichs, die von gleicher Parthie waren, den eben be-
meldten Berthold, führten denselben nach Ulm, und huldigten ihm mit allen Vasallen,
und mit allen Bürgern der Stadt, als ihrem Herrn, und Herzoge. Friedrich von Stauffen eilte auf diese Nachricht schnell herbei, und nahm die Stadt Ulm um die Pfingstzeit in seinen Besitz; hielt sich aber gar nicht lange darinn: denn als er vernahm, daß
Welf mit einer grosse Kriegesmacht heran ziehe, verließ er muthloß die Stadt, und
legte sich in die nächsten Burgen, und Schlösser, vermuthlich Kirchberg, und Erbach,
die aber Welf mit Mauerbrechern bezwang, und den Herzog Friedrich von Stauffen in
eine schimpfliche Flucht jagte.*
Bis dahin waren die Freunde des Königs Rudolphs, und Rudolph selbst gegen
den Anhang des Königs Heinrich, und wider den König selbst meistentheils glücklich;
und noch siegten seine Anhänger in den zwei Gefechten an der Elster bei Fladenheim;
er selbst aber verlor in dem letztern Treffen die rechte Hand, erhielt einen tödtlichen
Stoß durch den Leib, und, als er tödtlich verwundet noch von dem
Sie* Fridericus - - cum dedecore suo non minimo, suis in diversa vertentibus, tristissimus returnabat. Idem ad A. 1079 pag. 102.
( 513 )
Siege der Seinigen hörte, sprach er, wie einst der Thebaner Epaminondas: „Ich habe J.1081
genug gelebt, und sterbe unbesiegt;“ womit er um die Mitte des Augustmonats sein
Leben beschloß. Rudolph behauptete das Herzogthum Alemannien zwanzig - und das
Königreich wider Heinrich den IVten drei, und ein halbes Jahr. Er war ein Fürst voll
der Biedernheit, und der Gerechtigkeitsliebe, ein Schrecken der Simoniaker, und ein
rastloser Beschützer der heiligen Kirche.* Sein Leichnam wurde mit allen Ehren nach
Merseburg übertragen, und daselbst unter der in der Note ** bemerkten Grabschrift
beigesetzt. In diesem Jahre versammelte sich auch die berühmte Aftersynode zu Brixen.***
36
Im
* De ejus obitu omnes religiosi utriusque sexus, & maxime pauperes doluerunt - - Erat enim
procul dubio pater patriae, servantissimus justitiae, indesessus propugnator sanctae ecclesiae. Berthold. ad A. 1080 pag. 115.
** Die Grabschrift lautete so:
Rex hoc Rudolphus patriae pro lege peremtus,
Plorandus merito conditur, in tumulo.
Quà vicère sui, ruit hic sacra victima belli.
Mors sibi vita suit; ecclesiae cecidit.
Rex illi similes, si regnet, rempore pacis,
Consilio, gladio non suit à Carolo.
Chron. Rheinaug. fol. 63
*** Aus dieser Aftersynode, die ganz aus ei-
ner
( 514 )
J.1082
Im Augustmonate des folgenden Jahres kamen so wohl die sächsischen, als
andere Reichsstände zu Goßlar zusammen, und wählten anstatt des Rudolphs den
Graf Hermann von Luxenburg zu einem Könige. Heinrich der IVte zog eben damals
nach Italien, um nach Rudolph auch den Pabst Gregor zu stürzen, und überließ indeß seine ganze Macht in Schwaben, Baiern, und Franken dem Herzoge Friedrich
von Stauffen. Kaum hatte der Herzog Nachricht von den Anstalten zur neuen Wahl,
so zog er die Truppen zusammen; und da der neue König Hermann, welcher ohne
seine Krönung abzuwarten aus Sachsen nach Schwaben herauf zog, das nämliche
that, so kam es zu Höchstätt, einem Orte unweit Donauwerth, zu einer Schlacht, wobei der neue König die Feinde in zahlreicher Menge entweder erschlug, oder in die
Flucht jagte.
§. XV.
ner Rotte der erklärtesten Feinde Gregors bestand, schöpften alle spatere Sektirer, und auch
schlimme Katholiken ihre Lästerungen wider den eben bemeldten Pabst. Man stelle selbst
den Vergleich an.
* Berthold Constant. ad A. 1081 post alia subsit: In sequente die post festivitatem ejusdem S.
Laurentii de inimicis triumphavit in confinio Bajoariae in loco, qui dicitur Hostete.
( 515 )
§. XV.
Um diese Zeit befand sich das Kloster Hirsau im Würtenbergischen unter dem J.1082
frommen, und gelehrten Abte Wilhelm in dem allerblühendsten Zustande. Dieser merkwürdige Abt bauete das Kloster Hirsau* vom Grund aus neu, und vermehrte die Güter so wohl, als die Versammlung der Mönche so sehr, daß er baldmehr als dritthalb
hundert Mönche zählte, da er zuvor kaum fünfzehn ernähren konnte. Wilhelm selbst
war mit den meisten Künsten, und Wissenschaften vertraut. Er verfertigte eine Himmelsuhr, verbesserte die Kalenderrechnung, dichtete trefliche Gesänge, und in der
Behauptung philosophischer Streitfragen war ihm keiner überlegen; beinebens war er
in der Baukunst bestens bewandert, ein Stifter, oder Verbesserer vieler Klöster, die er
zur alten Zucht und Ordnung bei den heinrizianischen Zeiten zurück führte, und überhaupt ein Mann voll der Tugend, und Geisteskraft. Man sehnte sich deßwegen allerorten sehr begierig nach den Schülern, welche in der Geistesschule Wilhelms ge36*
bildet
* Erlafried, ein Graf von Calivv stiftete das Kloster Hirsau im J. 830. Acht Jahre hernach bezog der Abt Lindbert mit 15 Mönchen von Fulden das neue Kloster, und nahm davon Besitz.
Trithemius abbas chron. monast. Hirsaugienus edit. Francoford. de a. 1601 pag 1. & 3.
( 516 )
J.1028 bildet waren, und es gab in Schwaben, Franken, Baiern, Osterreich, und auch in El-
saß wenige Klöster, welche nicht um diese Zeit Aebte, und Ordensreformatorn von
Hirsau erhielten, und sich nicht mit jener heiligen Klostergemeinde engest verbrüderten. Ottenbeuren machte hievon keine Ausnahm. Abt Razelin, oder Ratgo, nachdem
er dem Stifte 13 Jahre mit Nutzen vorgestanden hatte, starb am neunten Tage des
Herbstmonats*, und nach ihm kam Adalhalm an die Abteiliche Würde. Dieser Adalhalm, welchen der gelehrte Abt Trithemius Wilhelm, die Urkunden des Stiftes zu St.
Mang in Füssen Adalbert, und der gelehrte Prior zu Weingarten Gerard Heß Adilhelm
nennen, war vorher unter dem berühmten Abte Wilhelm Mönch in dem Kloster Hirsau, nachmals Probst des Klosters Roth in der Grafschaft Oettingen, welches Kloster
lange als ein Priorat unter der Oberherrlichkeit, und Leitung des Stiftes Hirsau stund,
und in diesem Jahre wurde er durch die Bischöfe, wie Trithemius schreibt**, und durch
die
* V. Idus Sept. Ratgo nostrae congregationis Abbas. Necrol. Ottenb. Ms. Saec. XII:
** Ad monasterium in ottenbeuren Augustensis diaecesis abbas directus est Wilhelmus, primo
monachus hujus caenobii Hirsaugiensis, ac deinde
prae-
( 517 )
die hiesigen Mönche zur ottenbeurischen Abtei berufen. Adalhalm muß ein Mann von J.1082
besonders empfehlenden Eigenschaften gewesen seyn. Denn nach Urkunden des
XIIten Jahrhunderts war er nicht nur Abt des hiesigen Stiftes, sondern er verwaltete
beinebens die Abtei Füssen,* die geistliche Gemeinde zu Nerisheim,** die Abtei Petershausen, und wovon selbst die ältesten Hausurkunden nichts, melden, die Abtei
Weingarten. Die Weingartischen Urkunden sprechen mit vielem Lobe von ihm. Laut
derselben führte Adelhalm ein sehr frommes Leben, war, so lange er lebte, ein Beispiel der Seinigen, und, was er mit Worten lehrte, das zeigte und bewies er im Werke.*** Unter dessen Regierung gewann
das
praepositus in Roth, ejusdem Augustensis dioecesis, inde per episcopos (scilicet Wigoldum,
& Sigefridum Augustanos) & monachos praefati monasterii ad abbatiam evocatus. Trithem.
Chron. Hirsaug. ad A. 1083.
* Adalbertus - idem etiam simul Abbatem Neresheimensem, Petrusianum, Uttenburanum, &
Weingartensem egisse suo loco notatus, Franc. Petri Suev. Eccles. pag. 327.
** So eine Gemeinde war Neresheim vor der zweiten Stiftung durch den Grafen Hartmann
von Dillingen im J. 1095.
*** Secundus (rectius III) nomine Adilhelmus religiosam vitam ducens exemplum discipulis se
praebuit;
( 518 )
J.1082 das eben bemeldte Stift an zeitlichen Gütern. Eine gewisse Gisela, die Frau Walch-
frieds, und eine Enklinn des Eticho, der ein Bruder des jüngst verstorbenen Königs
Rudolph war, überließ Kraft einer feierlichen Schankung das erblich an sich gebrachte, und über die Donau an dem Fuße des schwäbischen Alpengebürges gelegene Gut
Hizinkofen.* Und um die nämliche Zeit melden andere Urkunden von verschiedenen
Strecken oder Mansen, welche mehrere andere Gutthäter in diesen Gegenden, als
zu Türkheim, zu Irsingen, und zu Kirchdorf unweit Mindelheim an das Kloster zum heiligen Martin in Altdorf verschenket haben.** Eine grössere Schwierigkeit macht das
Kloster
Nebuit; quia quod verbo docuit piis moribus & opere complevit. Hess. Prodrom. Monument. Guelficorum pag. 34.
* Merkwürdig sind für die Geschichte die der Urkunde unterzeichneten Zeugen: als Guelf der
IV Herzog in Baierm, Hezilo, der Schutzvogt von Augsburg, und Rupert, vermuthlich der Edle
von Ursin, Schutzvogt zu Altdorf, welcher um diese Zeit auch Schutzvogt allhier war. Cfr. Hess.
libro cit. pag. 45.
** Bernardus & uxor ejus Elizabeth, & Adelgotz filius eorum, qui dederunt mansum unum ad
Durincheim, & dimidium ad Ursingin - - Irmindegin filius Marquardi dedit unum mansum ad
Chirchdorf. Hess. loc. cit. pag. 46.
( 519 )
Neresheim, welches Graf Hartmann von Dillingen erst im J. 1095 stiftete, und unser J.1082
Abt Adalhalm gemäß dem ausdrücklichen Buchstaben unsrer ältesten Hauschronik
vom XIIten Jahrhunderte etliche Jahre fruher schon verwaltet haben soll. Diese Bedenklichkeit fiel einigen unsrer Hauschronographen so sehr auf, daß sie sich gleichsam genöthiget fanden, der angeblich bessern Zeitrechnung zu gut, den Abt Adalhalm
erst nach dem Tode seines Nachfolgers Gebhard in der Reihe der ottenbeurischen
Aebte auftreten zu lassen. Allein eine ganz unnöthige Verwechslung in der Amtsfolge
der hiesigen Aebte gegen die ältesten, und beinahe gleichzeitigen Urkunden. Neresheim bestand, zwar nicht als eine Abtei, sondern als eine kleine Klostergemeinde, wie
etwa jene des Klosters Roth im Oettingischen, wovon wir eben gemeldet haben, schon
mehrere Jahrhunderte früher, und Thaßilo, der in den karolingischen Zeiten so sehr
bekannte Herzog in Baiern, war um das J. 777 der erste Stifter, und Hartmann von
Dillingen der Erweiterer, und nachdem das Stift tief gesunken war, der zweite Stifter
desselbigen.* Einige Jahre vorher sorgte der fromme, und
thä* Petri Suevia eccles. pag. 637. Im J. 1695 behauptete Neresheim diese ältere Stiftung vom
VIIIten Jahrhunderte in öffentlich vorgelegten Streitsätzen aus der Geschichte.
( 520 )
J.1082 thätige Abt Wilhelm von Hirsau für die kleine Klostergemeinde, und ließ dieselbe durch
Priorn, oder Pröbste* aus seinem Kloster verwalten, worunter sich allerwahrscheinlichst auch unser Adalhalm befand, welcher ohnehin in dem Oettingischen Gebiete,
worinn auch Neresheim lag, den Probst, oder Prior in dem nahe gelegenen Kloster
Roth machte. Beinahe eben so läßt es sich von Petershausen denken, obgleich jenes Kloster schon länger vorher, als eine Abtei, bestand. Auch dieses Stift zählte um
diese Zeit mehrere Schüler des berühmten Abtes Wilhelm von Hirsau, welche sich so
wohl mit der religiösen, als oekonomischen Einrichtung jenes Hauses befaßten, und
beschäftigten. Zwar kömmt Adalham in der Reihe der petershausischen Aebte nicht
vor; es hängt aber auch um eben diese Zeit die Reihe, und Amtsfolge der Aebte nicht
genau, und enge zusammen, und das Stillschweigen eines einzelnen Orts wird die
lauten Urkunden mehrerer andern Plätze niemals entkräften. Adalhalm verwaltete,
und regierte also neben Ottenbeuren vier andere Klöster, wovon drei, nämlich Füssen, Petershau* Nach der Regel des heiligen Benedikts hiessen die ersten Konventvorsteher nach dem Abte
Praepositi, oder Pröbste. Um diese Zeit verlor sich diese Benennung in den Klöstern allmählich, und man nannte dieselbe(n) Priorn.
( 521 )
hausen, und Neresheim in der ältesten Hauschronik,* Weingarten aber in den eigenen J.1082
Urkunden jedes Stiftes bemerkt, und verzeichnet sind.
§. XVI.
Als eine der vorzüglichsten Thaten dieses würdigen Abtes rühmt das älteste Jahr- J.1083
buch an, daß Adalhalm den Laien jene Stiftgüter, und Präbenden entrissen, und wiederum abgenommen habe, welche sie bis dahin auf eine ungerechte Weise dem hiesigen Stifte vorenthalten, und zu ihrem Vortheile benutzt hatten.** Niemals gab es in
den christlichen Vorzeiten ein raubgierigeres Zeitalter, als eben dieses; besonders
waren die geistlichen Güter der Gegenstand, wonach die Habsucht der Laien lechzte. Kaiser Heinrich der IVte selbst, dem alle metropolitan = bischöfliche = abteiliche,
und Kollegiatkirchen für das Anbieten einer grössern Geldsumme feil, und verkäuflich
waren, gab hiezu dem kleinen Reichsadel den Ton, den derselbe ohnehin während
des ältern Faustrechtes so gerne selbst angestimmte hätte. Der Abt von Ursperg***
sagt, daß unter dem Namen der
* Adalhalmus eligitur, qui IV regebat monasteria, scilicet Petirshusin, Nernishaim, sancti Magni ad fauces, & Ottinburron. Chron. antiquissimum ms. fol. 11.
** Laicis abstulit prebendas, quas usque tunc iniuste possederant. Chron. antiquiss. ms.
*** Abbas Urspergensis bei Schmidt deutsche Geschichte III. Band Seit. 178.
( 522 )
J.1083 Ritter alles voll der Räuber gewesen sey. Es stund nämlich auf den Hügeln, und Ber-
gen eine unzähliche Menge der Rittersburgen und Schlösser, die beinahe eben so
viele Raubnester waren, worein die gewaltigen Junker, und Ritter ihre Beute verbargen, und so viele Mühe sich manche Kaiser gaben, diesem Uebel zum steuren, so
konnten doch die so genannten Raubschlösser mehrere Jahrhunderte durch niemals
ganz in Deutschland vertilget werden. Ein auffallendes Beispiel hievon liefern von jenen Zeiten selbst die nahest umher liegenden Gegenden.
Unweit Ottenbeuren lagen damals drei Raubschlösser von dieser Gattung, welche die ganze umher liegende Gegend beunruhigten, und die öffentliche Sicherheit
störten. Eine von diesen Burgen war ein Eigenthum des alten Ritters Hildebrand Mammingers von Hundsmoor, von welcher Familie die benachbarte Stadt Mammingen,
wie sie damals hieß, ihren Namen wahrscheinlich erhielt, und welcher laut einer uralten Urkunde zwischen Ottenbeuren, und Grünenfurt wohnte.* Noch ietzt tragen
einige Mäder des in dieser Linie gelegenen Pfarrdorfes Hawangen den Namen Hundsmoor, oder Hundsmoos. Vielleicht
* Hilteprando Mamminger de Hundtsmoor, qui sedem intra Grienenfurt, & Ottenpurram habuerat. Sandholzer ex antiquissimo codice pergameno pag. 95.
( 523 )
leicht war selbst das alte Eisen- oder Isenburg der Wohnsitz des Ritters Hildebrand. J.1083
Die zwote war das Schloß Aichhalden, welches damals der edle Ritter Gotthard Aichelberger bewohnte.* Eine Waldung in dem hawangischen Gemeindsbezirke, Aichhalden genannt, erhält noch einigermassen das Andenken des alten Raubnestes.
Das vorzüglichste von diesen Schlössern scheint die feste Burg Stephinsried** gewesen zu seyn, welche damals der edle Ritter Felix von Stephinsried inne hatte. Anfangs
des XVIIten Jahrhunderts, als der fleißige Hauschronograph, Gall Sandholzer, die ottenbeurischen Jahrbücher bearbeitete, waren von diesen Raubschlössern mehrere
Spuren,und Ruinen noch übrig, welche man nach dessen Zeugniß auf verschiedenen Hügeln der dichtesten Wälder noch fand, und bemerkte. * Die Lage selbst dieser
drei Burgen, welche sich in einer beinahe geraden Linie von Stephinsried bis nach
Eisenburg hinzogen, scheint die handfesten Ritter unter einander verbunden, und eine
Räubergesellschaft gebildet zu haben, die sich
mit
* Gothardus Aichelberger arcis Aichhalden. Ex memorato codice.
** Felix de Stephinsriedt. Ibidem.
*** Quorum receptaculorum vestigia, sive ruinae etiamnum in distinctis collibus densissimorum nemorum conspiciuntur. Sandholzer chron. Ottenb. pag. 60.
( 524 )
J.1083 mit fremdem Eigenthume wohl unterhielt, und bereicherte. Konrad Neubronner von
Osterrach war damals Abt zu Kempten, ein nicht nur frommer, sondern auch tapferer
und kriegerischer Herr. Dieser entschloß sich, vielleicht auf nachbarliches Ansuchen
des Abtes Adalhalm, oder vielmehr aus eigenem Antriebe für die Wiederherstellung
der öffentlichen Ruhe, und Sicherheit den Gewal(t)thätigkeiten dieser Ritter durch die
Zerstörung ihrer Raubnester ein schnelles Ende zu machen, und vollzog ohne Zögerung, was er beschlossen hatte. An der Spitze seiner edeln theils Vasallen, theils Ministerialen zog er gegen die Raubschlösser an, und ruhete nicht eher, als bis er alle
Schlupfwinkel dieser Räuber, und Mörder entdeckt, ihre Thürme, feste Plätze, und
Burgen zerstört, mit Feuer, und Schwert verheert, und die öffentliche Ruhe, und Sicherheit, in diesen Gegenden allerorten hergestellt hatte.* Dank dem grossen Fürstabte,
wel* Sub istius abbatis (Adalhalmi) regimine Cuonradus Neobrunner abbas campidonensis, vir
non tam religiosus, quam strenuus, ac militaris cum nobilibus quibusdam vicinis. Gotthardo
Aichelberger arcis Aichhalden, Felice de Stephinsried, Hilteprando Mamminger de Hundtsmoor, qui sedem intra Grienenfurt, & Ottenpurram habuerat, ceu publicis praedonibus, latronibus, & praetereuntium interfectoribus aliquoties aperto marte congressus, eorum latibula,
munitiones, & turres,
de-
( 525 )
welcher das zu guter Letzt that, was der Kaiser, und die Grossen des Reiches damals J.1083
versäumten.
Noch verdient von dieser Zeit eine sehr alte Zinstabell bemerkt zu werden, worinn 75 Namen der hiesigen Familienhäupter sammt den betreffenden Abgaben angeführt werden, die sie als eine jährliche Kammer- und nachmals sogenannte Klostersteuer zu entrichten hatten. Diese Kammersteuer entstund aus der Abtrettung mehrerer Stiftungsgüter, welche unter dem Kaiser Otto dem I für die so theuer erworbene
Befreiung von allen Kriegsdiensten, von aller ietzt sogenannten Kriegsaushebung,
und von allem Kriegs- und Hofgeleite im J. 972 geschah, und führt in der sehr alten
Urkunde folgende Aufschrift: „Diese sind die Abgaben von der Stadt (Bürgerschaft)
Ottenbeuren, welche zur Kammer gehören, und auf uns so wohl, als auf die Nachkommen durch die gegenwärtige Schrift, und durch die mündliche Uibergabe der Alten
gekommen sind.“* Da das Geld,
destruxit, igni ferro que vastavit, ac omnia circum quaque tutiora reddidit. loc. cit. Der Ritter
Felix von Stephinsried scheint bei dieser Fehde umgekommen zu seyn; weil in der Folge nicht
mehr er, sondern sein Sohn Hartnid in den öffentlichen so wohl, als Hausurkunden vorkömmt.
* Isti sunt census de civitate ottenburensi ad camer-
( 526 )
J.1083 oder die Münze damals in einem sehr hohen Werth war, und in einem ganz andern,
und überaus ungleichen Verhältnisse gegen die Lebensbedürfnisse, und gegen die
Arbeiten der Kunst, und des Fleißes stand, so darf man sich über die überaus geringen Beiträge, welche diese Kammersteuer ausmachen, und gewiß, nach der jetzigen
Münzverhältniß berechnet, ein ganz unbedeutendes Surrogat für die wichtige Veräußerung der damals für die Freiheit abgetretenen Stiftungsgüter sind, gar nicht viel
wundern. Man rechnete, und zahlte damals, und noch mehrere Jahrhunderte spater,
mit Pfenningen, und Hällern, zu grössern Zahlungen nahm man die Pfunde. Zwölf
Pfenninge gaben einen Solidus oder einen Schilling, in unserm Gelde einen Groschen,
und zwanzig Schillinge nach dem damals zu Augsburg gewöhnlichen Münzfuße ein
Pfund Pfenning*, in unserm Gelde netto einen Gulden.
Im
meram pertinentes, nobis & futuris praesenti scripto, & traditione Seniorum notificati.
** Einen Beweis hievon gibt das Necn(r)ologium cathed. eccl. Augustanae p. I. wo es heißt:
A. D. 1316 obiit magister Ulricus Nidlinger quondam Notarius de Teck. qui dedit nobis viginti
libras denariorum Augustensium in emptionem bonorum in Graben a dominis de Haldenberg,
& inde ordinavit unam libram Augustensem sic
di-
( 527 )
im vierzehenten Jahrhunderte war der memmingische Münzfuß von dem augsburgi
J.1083
schen in etwas unterschieden. Die Eintheilung des Pfundes in zwanzig Schillinge blieb
die nämliche; aber es trat eine Rechnung auf sogenannte Batzen ein, und zu einem
Batzen wurden nicht sechzehen, sondern nur vierzehen Pfenninge genommen, hiedurch erhöhete sich das Pfund Pfenning nach unserm Gelde auf einen Gulden acht
Kreuzer, und zwei Pfenninge, und das Pfund Häller auf vier und dreißig Kreuzer, zwei
Häller, wonach noch jetzt in den Kanzleien für geringere Frevel die Strafgelder eingefordert werden.* Wegen dieser Verschiedenheit bemerkten die Alten bei der Abschließung ihrer Kaufverträge sehr fleißig den Münzfuß, nach welchem die Bezahlung geschehen sollte.** Die obenbemeldte Kammersteuer wurde
distribuendam: videlicet decem Solidos in vigilia de mane praesentibus tantùm, & alios decem
Solidos in missa similiter praesentibus tantùm. Item in memoria S. de Algishusen datur - Solidus sic distribuendus: Sacerdoti sex denarii, diacono, & subdiacono quatuor, sacerdotibus
altaris duo denarii.
* Georg Schorer Memmingische Stadtchronik. S. 5.
** So meldet die älteste Hauschronik von einer Hube zu Rengishausen, woraus einem gewissen Siboto einiges Leibgeding bezahlt wurde um das Jahr 1079: De qua unus solidus
augustensis monete persolvitur annuatim.
chron.
( 528 )
J.1083 nach dem augspurgischen Münzfusse erlegt. Das Namenverzeichniß der Familien-
väter, welche damals Ottobeuren bewohnten, und die wir dem Alterthumsforscher zu
einigem Vergnügen in der untersetzten Note* anführen, gibt selbst zu einigen nicht
ganz unwichtigen
chron. antiquiff. fol. 12. Man sehe die ganze Stelle ad A. 1098. §. 23. wo auch die Ausdrücke Huba, und Mansus in einem gleich bedeutenden Sinne genommen werden.
* Das alte Namenverzeichniß der hiesigen Familienväter, oder Eigenthümer sammt den damals bestimmten Abgaben ist folgendes. Rudiger Ursin II Solid – Hainrich Arinc II Solid. Kuono XX denar. Sibilin I Solid. Gotfrid II Solid. Ursin XVI denar. Frumann XVIII den Wolvelin IIII
denar. Ulrich XXX denar. preterea II denar. Weshecorn IIII denar. Hiltebrant I Solid. Inblast I
Solid. Hubilaer XVIII denar. Hugo VI denar. Weriant II Solid Swertfarbe IIII denar, Haldewanger VI denar. Wisar IIII denar. Plebanus VIII denar. Sibelin VI denar. Filia coci VI denar. Flederhanin II Solid. Abelin I Solid. Kuonrad frater ejus XVIII denar. Hiltebrandus II Solid. Petrissa VI denar. Hainrich de Stockheim I Solid. Gunzo VIII denar. & Gunzo I Solid. Engilbucr III
denar. Coppo VIIII denar. Hainrich in der Blaiche I Solid. Mordelin I Solid. Ulrich IIII denar.
Gerunk II denar. Zurrink I Solid. Touta de Orto (aus dem Garten) VI denar. Hugo cecus (der
Blinde) I Solid. Trutmannus. I Solid. Gaenselin I Solid Marquardus I Solid.
Le-
( 529 )
Anlaß. Der hiesige Marktort, welchem, obgleich nicht im strengen Sinne, der Name J.1083
einer Stadt beigelegt wird, zählte damals inner seiner Ortsmarke auch zwei Edle von
Ursin, und einen edeln Heinrich von Stockheim. Der damalige Ortspfarrer (Plebanus)
37
war
Leceboldus VI den. Coppo VI denar. Molendinarius IIII denar. Hailrat IIII denar. Gotfridus VI
denar. Waldaer III denar. Gotzbrekt III denar. Ganselin I Solid Liutoldus I Sol. Wernher faber
I Solid. Inblast IIII denar. Marro IV denar. Stapfiler I Solid. Hubilar I Solid. Biundohfe VI denar.
Coppi VI denar. Havenaerin V denar. Arnis prebuitohfe I Solid. Reinboto XVIII denar. Ratilman I Solid. Gerunk faber II denar. Coppo I Solid. Gnirso II Solid. Cerraer VIII denar. de Orto.
Zibrilaich I Solid. Gumel II Solid. Osto VI denar. Zullink IIII denar Stakezarim I Solid Weshecorn VIII denar de orto. Pfluogelin VIII denar. Bertholdus pellifex I Solid. Statelich I Sol. Chimo I Solid. Prematz I Solid. Diese Zinstabell findet sich in einem Ms. N. XXV, welches die Reden des heiligen Bernards enthält, am ersten Blatte, ehe die Auslegung über das hohe Lied
anfängt. Die Schrift scheint eine Arbeit des XIIIten Jahrhunderts zu seyn; weil der Dopo(p)ellaut, obgleich nicht allzeit, doch hie, und da vorkömmt. Uibrigens sind sowohl die angeführten Namen, als die Kammersteuer selbst weit älter, wie selbst die Aufschrift beweiset, als die
Handschrift
( 530 )
J.1084 war gleich andern mit 8. Pfennigen zur Kammersteuer gehalten. Unter den gemeinen
Bürgern kommen zwei Schmiede, ein Kürschner, ein Miller, ein Heinrich in der Bleiche, und die Tochter eines Koches vor, welche damals Gutbesitzerinn war. Noch damals scheint sich der Ort mehr von dem Handel, als von dem Feldbaue genährt zu
haben: zu was ansonst eine Bleiche, die in einer nicht zahlreichen Ortsgemeinde einer ganzen Familie Brod, und Unterhalt verschaffte? Auch die unbenannte Tochter
des Koches führt auf den Gedanken, daß damals eine Gattung der Garküche zum
Behufe derjenigen, die sich mit der alltäglichen Zubereitung der Speisen entweder
nicht konnten, oder nicht wollten abgeben, an dem hiesigen Marktorte bestanden habe, oder daß die Dienste eines Koches, wie bei den ältesten Schwaben, zur guten
Bewirthung der ankommenden Fremden zu unbestimmten Zeiten für die Gemeinde
erforderlich waren. Gewiß für das Stift selbst waren alle weltliche Köche entbehrlich;
weil alle Küchengeschäfte der Regel des heiligen Benedikts, und den Hirsauischen
Statuten gemäß, welche Abt Adalhalm einführte, durch die Klosterbrüder (fratres barbatos) besorgt und verrichtet wurden.
Uebrigens besaß selbst damals das Stift einige Güter, wovon nicht nur gewisse, und
be-
( 531 )
stimmten Eigenthümern, sondern auch dem Könige einige Zinse, und Abgaben alljähr- J.1084
alljährlich entrichtet wurden. Aus der alten Tabelle, welche uns Sandholzer der Hauschronograph aus einem sehr alten Buche aufbewahrt hat,* erkennt man, daß der Ort
Mammingen an der Kirche zu St. Martin seinen eigenen Pfarrer hatte, welchem aus
gewissen Aekern alljährlich eine bestimmte Abgabe gereichet wurde. Auch der Kustos der hiesigen Stiftskirche hatte zur Unterhaltung der Kirchenbedürfnissen einen
besondern Fond. Das Dorf Boos gehörte damals einigen Kriegs- und Dienstleuten,
welche dasselbe vermuthlich von dem Stifte Kempten zu Lehen trugen rc. Man sehe
die untersetzte Note**
37*
Das
* Census aliqui pervetusti pro regibus romanorum ex prediis quibusdam monasterii Ottenpurrensis collecti, ex eodem antiquo codice (quo priores) descripti.
** Die Census waren folgende: De Agris Kastiner dantur regi VIII denarii – de domo Ulrici VI
denar. de Agris Senderii XXXIX denar – Schogin II denar. de prato juxta Berge (jetzt Memmingerberg) Heinrico de Ringinberc I denar. De orto juxta Curiam nostram Bertholdo lat der
Egge VI denar, De orto Udalrici Laudinum (Laudemium) I denar. De agris Hugginhoverinn
militibus de Bozzo (Boos) VI denar. Eisdem de domo Rufi VI denar. Eisdem de domo Castiner XVII. denar. Census custodis de domo Hugginhover VI denar. – Regi de
do-
( 532 )
J.1083
Das Reich im allgemeinen betreffend, zeigte sich noch jetzt keine gütigere Sonne, und alles lag noch in der alten Verwirrung. Wer einige Ruhe und längere Zeit geniessen wollte, der sehnte sich nach einem Kloster, und daher kam es, daß sich eine
grosse Menge des deutschen Adels in die Klöster begab, worunter sich St. Blasien,
Schaffhausen, und Hirsau vorzüglichst auszeichneten.*
§ XVII.
J.1084
Besonders war der Haß der Königs Heinrich des IVten wider Pabst Gregor den
VIIten auf das Höchste gestiegen. Schon im J. 1081 zog Heinrich über Verona nach
Rom, um diese Stadt zu belagern; das nämliche that er in
dem
domo Kauzins III denar. De quibusdam agris Schratenbachers regi I Solid. De quibusdam
agris ejusdem viri plebano de S. Martino I Solid. de orto quodam Manihunde IV denar. De orto Kanzingi uxor quondam Hermanui Sendarii dare debet Lanzinum I denarium.
* Eo tempore in regno Teutonicorum tria monastera - - regularibus disciplinis instituta egregie
pollebant; quippe caenobium S. Blasii in nigra silva, & S. Aurelii, quod Hirsaugia dicitur, & S.
Salvatoris, quod Scafhusin, id est, navium domus dicitur; ad quae monasteria mirabilis multitudo nobilium, & prudentium virorum in brevi confugit. Berthold. conftant. &c. ad A. 1083.
( 533 )
dem nächst darauf folgenden Jahre, und allerorten begleitete ihn auf diesen Zügen Gui- J.1084
bert, der Erzbischof von Ravenna, welchen er als Afterpabst unter dem Namen Klemens dem rechtmässigen obersten Hirten Gregor entgegen setzte; jetzt ließ er sich
so gar von diesem Guibert als Kaiser krönen, wiegelte die Römer gegen den rechtmässigen Pabst auf, nahm einen Theil der Stadt Rom mit Gewalt in Besitz, und erlaubte sich alle Mittel, den Pabst selbst in seine Gewalt zu bekommen. Allein Robert
Guiskard, der Herzog der Normandie, kam dem Pabste Gregor zu Hilfe, befreiete ihn,
und begleitete denselben nach der Befreiung nach Salerno, wo der Pabst neuerdings
eine Synode versammelte, und den König so wohl, als den Afterpabst Klemens mit
dem wiederholten Kirchenbanne belegte, welchen Petrus der Bischof zu Alba in
Frankreich, Otto aber der Bischof von Ostien in Deutschland bekannt machte.*
Indeß, als dieses in Italien vorgieng, waffneten der Herzog Berthold von Zähringen, und Welf der IV. Herzog in Baiern
ihre
* Hanc sententiam legati sedis apostolicae, videlicet Petrus Albanensis episcopus in
Francia, Otto ostiensis episcopus in terra Teutonicorum usquequaque divulgauerunt.
Idem ad A. 1084.
( 534 )
J.1084 ihre ganze Macht, und zogen, jener mit grosser Verheerung bis vor die Mauern von
St. Gallen, und dieser vor die Stadt Augspurg, wo er am Grünendonnerstag bei einer
hellen Mondnacht die Mauern erstieg, am heiligen Ostertag dieselben einwarf, und
viele Bürger ermordete, die sich in die Kirchen geflüchtet hatten. Den Bischof Siegfried, welchen König Heinrich aufgestellt, im folgenden Jahre aber eine rechtmässige
Synode des Bißthumes entsetzt hatte, führte er in Ketten auf sein Schloß Ravenspurg, und rief anstatt dessen den Bischof Wigold, der sich während der grossen Unruhen meistens in Füssen aufhielt, an seine Kirche nach Augspurg zurück.* Wigold
jedoch hielt sich nicht lange bei seinem Bißthum; sondern als Heinrich der Kaiser aus
Italien nach Schwaben zurück kam, und seine Sache eine in etwas bessere Wendung
nahm, rückte auch Siegfried wieder in seine verlassene Amtswürde ein.
J.1085
Zu Salerno beschloß Pabst Gregor VII am 25ten Tage des Maimonats sein
äusserst mühesames, und thätiges Leben, nachdem er
die
* Welfo dux Bajoariae Augustam civitatem, a quodam Sigifrido, nec nominando episcopo, cum
Bajoariis invasam viriliter eripuit, eamque legitimo pastori Wigoldo subjugavit. Berthold.
constant. ad A. 1084.
( 535 )
die Kirche in den allerverworrensten Zeiten zwölf Jahre und einen Monat mit einem J.1085
unerschütterlichen Muth heiligst regiert hatte.* Der Verfasser einer sehr alten Chronik, welche um das Jahr 1474 zu Straßburg in deutscher Sprache heraus kam, macht
von diesen Zeiten eine gräuliche Schilderung, wenn er meldet: „Do gebot der Pabst
durch die ganzen Christenheit das man die da Sinonie tribent solt für bennig halten,
und welcher Priester ein Weip het der solt kein Meß lesen und die leyen solten ir Meß
auch nit hören, und solten inen kein Opfer noch Zehenden geben, hievon wurdent
die leyen irrig, und also verrucht das sy weder des bapst, noch des kaisers gebot nit
hieltent - - - die leyen selber tatent, das den pfaffen zugehort, als predigen, und tauffen und oelen, sie taufftent ire kind selber und noment Orschmer ausser den oren,
und strischent”
* Lambertus Schafnaburgensis ad A. 1077 de Gregorio VII scribit: “Signa etiam & prodigia,
quae per orationes Papae frequentius fiebant, & zelus ejus serventiffimus pro deo, & pro ecclesiasticis legibus satis eum contra venenatas detractorum linguas communiebant. In unserm ältesten Sterberegister heißt es auf den 25ten Mai: VIII Kal. Junii Gregorius VII PP.
( 536 )
J.1085 „chent es den kinden an für Crisam, ein ley gab dem andern sacrament, und das hei-
lige Oele, und andern Dingen rc.* Allein wessen Schuld war es? Gregors des VII, welcher die Laster, und alle Ruchlosigkeiten verfolgte, und strafte – oder der andern, welche dieselben mit aller Macht schützten, und begünstigten?“
In diesem Jahre machte der heilige Bruno, von Köln gebürtig, und damaliger
Lehrer der Gottesgelehrtheit zu Paris, dem Karthäuser Orden den Anfang. Sechs andere fromme Männer hegten mit ihm die Absicht, sich von allem Weltgetümmel ganz
zu entfernen, und in abgelegene Einöden sich zu begeben, und Hugo, der heilige Bischof von Grennoble, durch ein nächtliches Gesicht dazu aufgemuntert, wies dem
Stifter sammt seinen Gefährten, die einen füglichen Ort aufsuchten, ein nahes rauhes
Gebirg an, wo sie sich kleine Wohnhütten erbauet, und die erste Karthause gebildet
haben.** Bis hieher bestand in der
* Eine äusserst seltene deutsche Chronik. Cfr. Placidi Braun Bibliothecarii Augustani Notitia
historico – literaria pa. 48. N. L VIII.
** Horum primus fuit Bruno, ex colonia agrippina oriundus, magister in theologia parisiensis,
vir religione, scientiaque literarum famosissimus, alii quatuor literati, & duo laici, quos S. Hugo (episcopus tunc Gratianopolitanus) gratanter
sus-
( 537 )
abendländischen Kirche allein der Orden des heiligen Benedikts, als ein förmlicher J.1086
Mönchsorden; nun werden wir bald einen nach dem andern entstehen sehen, wie sie
sich in der Kirche hervor thaten.
§. XVIII.
Nach dem Hinscheiden des unvergeßlichen Pabstes Gregor des VII gab sich J.1087
Kaiser Heinrich alle erdenkliche Mühe, das Ansehen des von ihm aufgestellten Afterpabstes Klemens allerorten geltend zu machen, und zwar bei seinem Anhange fand
er wenige Widersprüche; weil dieser sich ein geistliches Oberhaupt wünschte, welches eben so, wie das weltliche, alle Unordnung und Ausschweifung begünstigte; bei
der guten Gegenparthie aber, die aus den rechtschaffensten, und orthodoxesten Männern bestand, war alle dessen Bemühung vergeblich. Im Jahre 1087 kam der schon
damals kränkliche Abt von Kassin unter dem Namen Viktor des IIIten an den päbstlichen Stuhl; regierte aber die Kirche nur vier Monate, und einige Tage, wonach er, wie
einige dafür halten, an beigebrachtem Gifte starb.* Auf ihn
folgsuscepit - - Ipso namque consulente, adjuvante, & comitante Carthusiae solitudinem intrantes mansiones suo proposito necessarias exstruxerunt. Trithem, Chron. Hirsaug. pag. 83.
* Berthold. constant. ad a. 1087. Trithemius chron.
Hir-
( 538 )
J.1088 folgte im nächstkommenden Jahre Urban der IIte, zuvor Bischof zu Ostia, welcher so
gleich am folgenden Tage nach seiner Erhebung erklärte, daß er in die Fußtritte seines würdigsten Vorfahres, Gregor des VII einstehen, und von denselben nicht abweichen werde; wie er auch nicht lange hernach werkthätig bewies, als er den Kaiser
Heinrich, den Afterpabst Klemens, ihren gesammten Anhang, und alle, welche mit
den obenbemeldten einige Gemeinschaft unterhielten, neuerdings mit dem Kirchenbanne belegte.* Eine Folge hievon war, obgleich man das Gegentheil beabsichtiget
hatte, daß die Heinrizianische Faktion dadurch mehr erbittert wurde, und die Unruhen
in Deutschland sammt der gegenseitigen Spannung nur desto heftiger andauerten.
Beide Partheien schadeten einander, so viel sie konnten. Jene der Heinrizianer erhielt wider alles Vermuthen plötzlich dadurch eine sehr grosse, aber gar nicht dauerhafte Verstärkung, daß die Sachsen, welche sich wider den Kaiser Heinrich vorher so
oft feindlich erklärt hatten, jetzt die katholische Seite verliessen, und auf die andere
übergiengen. Hermann der GegenkaiHirsang. pag. 83. schreibt hievon so: Victor papa hausto veneno in sacro calice moritur,
quod multi infidiis Heinrici regis, & Wigberti antipapae factum scribunt.
* Berthold. constant. Ad a. 1080.
( 539 )
Kaiser, welcher bis dahin die gute Sache standhaftest vertheidiget hatte, zog sich deß- J.1088
wegen aus Sachsen und Lothringen zurück, legte den königlichen Titel, und die Insignien von sich, starb bald darauf in dem nämlichen Jahre, und wurde in seinem Vaterlande zu Metz begraben.* Auch die Sachsen änderten eben so schnell ihre Gesinnung;
hiengen dem Markgrafen Eckbert von Thüringen an, welcher ebenfalls nach der kaiserlichen Würde strebte, und verließen den Kaiser Heinrich, den sie auf einen Berg in
die Flucht jagten, und dort zwei Tage lang belagerten.** Eckbert von Thüringen wurde
zwei Jahre hernach in der Mühle zu Eisenbüttel hingerichtet.
Von Welf dem IV, Herzoge in Baiern, empfieng Augsburg in diesem Jahre einen
harten Besuch. Dieser Fürst, welcher die Sache
* Saxones a fidelitate S. Petri discedentes Heinricum, quem multoties abjuraverant, receperunt. Unde Hermannus rex catholicus ab eis in Lotharingiam fecessit, ibique non multo post
viam universae terrae arripuit Anno incarnate dnce 1088, regni vero ejus septimo, indict. XII,
& in patria sua Metis honorifice sepelitur. Berthold. ad a. 1088.
** Saxones factione Eggiberti Marchionis Heinrico rebellarunt, eumque ablates sibi regalibus
insignibus - - in quemdam montem turpiter fugarunt ibique eum biduana obsidione ad confessionem anathematis, & expeditionem reconciliationis compulerunt. Berhold. ad a. 1088.
( 540 )
J.1088 des Bischofes Wigold wider den von dem Kaiser Heinrich eingedrungenen Bischof
Siegfrid schon öfter vertheidigte, überfiel plötzlich Augsburg, riß die noch übrigen Mauren ein, nahm die Freiheitsbriefe, und die Urkunden der Stadt hinweg, jagte den Bischof Siegfried von seinem Sitze, und setzte den Bischof Wigold neuerdings ein,*
welcher jedoch seine Wiedereinsetzung nicht lange mehr überlebte, sondern am IIten
Mai des nämlichen Jahres starb.* Auch durch eine andere Verbindung zeichnete Welf
J.1089 der IV in diesem Jahre sich aus. Die berühmte Mathild war nach dem Tode ihres Gemahls, des Herzogs Gottfried, eine Witwe, und besaß in Italien grosse Güter, und Herrschaften. Der mächtige Fürst glaubte sich den Feinden der Kirche, und der guten
Ordnung mit einem noch glücklichern Erfolge widersetzen zu können, wenn seine
Macht durch
jene
* Dux Welfo civitatem Augustam recuperavit, capto ejusdem episcopatus invosere (invasore)Sigefrido. Berthold const. ad a. 1088. Paul von Stetten augsburgische Geschichte I Band
S. 53.
** Wigoldus augustensis episcopus post recuperationem suae civitatis, & captionem Sigisfridi pseudo – episcopi, sui supplantatoris, & ipse diem clausit extremum. Berthold. constant.
ad a. 1088. Dessen Sterbetag wird in unsern ältesten Todtenbücher(n) vom XIIten Jahrhunderte so bemerkt: V Idus Maj. Wigoldus episcopus.
( 541 )
Jene weitschichtigen Besitzungen in Italien vergrössert, und weiter ausgedehnt würde; J.1089
entschloß sich also, indem es ohnehin Pabst Urban der IIte sehr gerne sah, zwischen
der berühmten Witwe Mathild, und seinem Sohne, Welf dem Vten nachmals genannt,
eine eheliche Verbindung zu stiften, welche auch in diesem Jahre glücklich zu Stande kam;* obgleich die Folgen davon der grossen Erwartung sehr wenig entsprachen,
wie sichs bald zeigen wird. Die Zahl der eingedrungenen, und schismatischen Bischöfe, anstatt sich zu mindern, schien immerhin sich zu verstärken, und Deutschland zählte in diesem Jahre mehrere nicht, als fünf Bischöfe, nämlich den Adalbero Bischof zu
Wirzburg, den Altmann, Bischof, zu Passau, den Adalbert Bischof zu Worms, und den
Gebhard, Bischof zu Konstanz, welche in der katholischen Gemeinschaft standhaft
beharreten. Hermann, der fünfte katholische Bischof zu Metz, starb in dem folgenden
Jahre, und in dessen Reihe trat der neue Bischof zu Salzburg ein.** Eine traurige Ansicht der damaligen deutschen Kirche!
Hier
* Bertholdus constant. ad a. 1089. Et hoc utique non tam pro incontinentia, quam pro romani
pontificis obedientia, videlicet ut tanto virilius s. rom. ecclesiae contra schirmaticos posset subvenire.
** Idem Bertholdus ad a. 1089 & 1090
( 542 )
J.1089
Hier drohete das erste, und älteste Klostergebäude nach beiläufig dreihundert
zwanzig und etlichen Jahren, welche dasselbige unter den heftigsten Stürmen der
Zeiten erdauert hatte, sammt der angebauten Stiftskirche mit jedem Jahre den nahen
Einsturz; Abt Adalhalm fand sich also zur Niederreissung der alten schadhaften Gebäude genöthiget, und fieng an, ein neues Kloster zu bauen.* Von einem neuen Kirchenbaue meldet zwar die älteste Hausgeschichte nicht: da aber diese jetzt angefangenen Gebäude erst unter dem dritten Amtsnachfolger des Abtes Adalhalm, nämlich
unter dem Abte Rupert I vollendet wurden, und damals zur feierlichen Einweihung der
aufgeführten Gebäude zwei Bischöfe eingeladen wurden, so läßt es sich mit vieler
Wahrscheinlichkeit schliessen, daß nicht nur das Kloster, sondern auch die gleich alte
Kirche neu hergestellt wurden. Nach der Bauart zu urtheilen, wonach die Schüler des
grossen Abtes Wilhelm zu Hirsau, aus welchem auch Abt Adalhalm einer war, mehrere andere Klöster in Schwaben um eben dieselbe Zeit aufgeführt haben, mögen inner
den Klostermauren die zwo uralten Kapellen zur seligsten Jungfrau, und zum heiligen
Niklas, die sich in den
mei* Hic (Adalhalmus) vetus destruxit monasterium apud Ottinburram, & novum edificare cepit,
chron. Ottenb. Saec. XII.
( 543 )
meisten hirsauischen Klöstern befanden, zu gleicher Zeit mit dem neuen Kloster ent- J.1089
standen seyn; indem sowohl von jener zum heiligen Niklas aus einer alten mündlichen
Uibergabe, als von der Erneuerung der andern zur seligsten Mutter Gottes unter dem
Abte Bernold im folgenden Jahrhunderte deutlich gesprochen wird.
In diesem Jahre erbaueten, und stifteten die zwei Brüder, und Grafen von* Achalm, Luthold, und Kuno das Kloster Zwiefalten. Die erste Kolonie der Mönche kam von
Hirsau dahin, und Rogger, ein Schüler des berühmten Abtes Wilhelm, machte im folgenden Jahre den ersten Abt der neuen Klostergemeinde. Die Aufführung der Klostergebäude leitete selbst der fromme Abt Wilhelm von Hirsau, welcher dahin kam, als
ein Bauverständiger die gehörige Ausmessung selbst unternahm
* Die Familie der Herren von Achalm geht in die ältesten Zeiten zurück. Schon im J. 727 soll
in der Schlacht bei Feilenforst ein Graf Leupold von Achalm erschlagen worden seyn. Truchseß Waldburgische Chronik Seit. II. Sie waren auch mit den Grafen von Grunigen, und Wirtenberg nahe verwandt. Das Bergschloß Achalm bei Riedlingen war ebedem der Stammort
dieser Grafen, welche beiläufig vor 400 Jahren erloschen sind. Cfr Necrolog. Zwifuld. pag.
244. Monument. Guelficor.
( 544 )
J.1089 nahm, und die ganze Eintheilung des Klosters anordnete, welches zwar bälder errich-
tet, jedoch erst im J. 1109 eingeweihet wurde.*
§. XIX.
J.1090
Noch war nach der Verehlichung Welfs des Jüngern mit der Mathilde kaum die
Zeit von einem Jahre verflossen, als Kaiser Heinrich die Mathild, als eine der vorzüglichsten Stützen der päbstlichen Parthei, auf alle Weise zu Grunde zurichten suchte.
Er zog deßwegen nach der Lombardie, und drang bald tiefer in Italien ein, wo er nicht
nur die mathildischen Besitzungen entweder plünderte, oder verheerte,** das ihm von
seiner Verdemüthigung her so verhaßte Kanossa belagerte, und seiner Rachbegierde allerorten freien Lauf ließ, sondern auch
Welf
* Libellus Bertholdi Abbatis Zwifaldensis de constructione hujus monasterii. Monument. Guelfic. pag. 204. Nach diesem Berthold, welcher den Stifter Luithold noch bei Leben kannte, hatten die zwei Brüder zu ihrem Vater den Rudolph von der Burg Achalm, und zu ihrer Mutter die
Adelheid von der Burg Wulflingen.
** Welfo dux Italiae multa incendia & depraedationes ab Heinrico rege - - patitur; sed adhortatu D ae Mathildis suae charissimae conjugis eidem Heinrico resistere, & in fidelitate S.
Petri persistere vitiliter contendit. Berthold, ad A. 1090.
( 545 )
Welf den alten des Herzogthums Baiern verlustig erklärte, und dessen grosse Besit- J.1090
zungen in Schwaben durch den schwäbischen Herzog Friedrich von Stauffen, und
durch den Graf Ulrich von Bregenz, die sich mit ihm vereint hatten, feindlichst behandeln ließ. Mehrere Fürsten aus Alemannien, als sie diese Gewaltthätigkeiten, und Ver- J.1091
heerungen wahrnahmen, verliessen die gute Seite, und übergiengen zu Heinrich, mit
dem sie sich aussöhnten, und ohne Rücksicht auf den Kirchenbann, mit welchem der
Kaiser belegt war, freundschäftliche Gemeinschaft machten, und unterhielten;* nur
Mathild, und die hochedle Familie der Welfen beharrete neben allem Verluste auf der
alten Treue, und in der Anhänglichkeit an die römische Kirche. Welf der ältere warb
so gar während dieser traurigen Lage seines Hauses wider Heinrich, und dessen Anhang andere Fürsten, und Grosse des Reiches, und verwendete sich mit allen Kräften für die Ernennung eines neuen Gegenkönigs, welches auch um etwas spater geschah.
Indeß war bei der grossen Menge der Fürsten, Grafen, und Kirchenprälaten,
die mit
38
dem
* Multi ex Alemannis Heinrico regi reconciliati sunt, & excommunicationem sedis apostolicae
communem sibi cum Heinrico fecêre. Idem ad. A. 1091.
( 546 )
J.1091 dem Kirchenbanne belegt waren, und mit welchen man deßwegen alle Gemeinschaft
hatte vermeiden sollen, niemand schlimmer daran, als das gemeine christliche Volk,
welches aller Verbindung mit seinen Herren in zeitlichen Angelegenheiten nicht gänzlich entsagen konnte, und doch beinebens aus Gewissenhaftigkeit den Aussprüchen
des obersten Kirchenhirten pünktlich gehorchen wollte. Viele verliessen aus der Ursache lieber ihr Haab und Gut, und selbst ihr Vaterland, als daß sie wider ihr Gewissen mit den Exkommunizirten eine Gemeinschaft pflegten.* Man muß sich billig wundern, wenn man bei einem gleichzeitigen Schriftsteller liest, wie weit dieser Abscheu
von allen mit dem Kirchenbanne belegten Landesgenossen gieng; und noch mehr
muß man sich über das gemeinschäftliche apostolische Leben wundern, welches sich
in Deutschland weit umher plötzlich verbreitete, und wozu die Vermeidung alles Umganges mit den Exkommunizirten nicht wenig beitrug.
„Zu diesen Zeiten (sind in der Uibersetzung die eigenen Worte des Schriftstellers) blühete an vielen Orten des deutschen Reiches nicht nur unter den Geistlichen,
und Mön-„
* In Alamannia tantùm excommunicatio praevaluit, ut multi religiosi viri, & foeminae potius in
perpetuum exulare deligerent, quàm suo communione excommunicatorum deperirent.
Berchtold. Constant. ad A. 1091.
( 547 )
„chen, welche gottesfürchtigst beisammen wohnten, sondern auch unter den Laien, die J.1091
sich und das Ihrige ergebenst dazu beitrugen, das gemeinschäftliche Leben. Denn,
obgleich sie sich an ihrer Kleidung weder für Kleriker, noch für Mönche ausgaben, so
darf man doch annehmen, daß sie am Verdienste nicht geringer, als jene, waren; denn
sie machten sich wegen Gott zu Knechten derselben, und ahmten denjenigen nach,
welcher kam, nicht bedienet zu werden, sondern zu dienen, und seine Anhänger lehrte, durch eine niedrigere Dienstleistung zu einer höhern Stelle zu gelangen. Sie thaten nämlich Verzicht auf die Welt, und widmeten sich selbst, und das Ihrige bereitwilligst den Gemeinden der Kleriker so wohl, als der nach einer Regel lebenden Mönche bloß in der Absicht, unter dem Gehorsame derselben gemeinschäftlich zu leben,
und denselben zu dienen. Der böse Satan erweckte deßwegen wider den löblichsten
Wandel dieser Brüder einige Verleumder, und Neider, welche, obgleich sie sahen, daß
sie nach dem Beispiele der allerersten Kirche in einer Gemeinschaft lebten, dennoch
ihre Lebensart, boshaftest verschrien. Herr Pabst Urban begnehmigte deßwegen diese Lebensart welche selbst die Apostel eingeführt, und ihre Nachfolger weitest verbreitet hatten, Kraft
38*
ein-“
( 548 )
J.1091 „einer apostolischen Verordnung, und ließ dieselbe unter folgendem Inhalt an die Kir-
chenprälaten ergehen: Wir haben vernommen, daß einige jene Gewohnheit euerer
Klöster in einen übeln Ruf bringen wollen, vermöge welcher ihr die Laien, welche der
Welt entsagen, und sich und das Ihrige zu dem gemeinschäftlichen Leben verwenden,
unter euern Gehorsam, und Leitung nehmet; wir aber halten so einen Wandel, und
so eine Lebensgewohnheit, wie wir dieselbe mit ansahen, für löblich, und für würdig,
nach dem Beispiele der ersten Kirche stets beibehalten zu werden, begnehmigen dieselbe, nennen sie heilig, und katholisch, und bestättigen dieselbe Kraft des gegenwärtigen apostolischen Schreibens.“ Hierauf fährt der bemeldte Geschichtschreiber
fort: „Nicht nur eine unzählige Menge der Männer, und Weiber ließ sich so ein Leben
gefallen, verlebten ihre Jahre gemeinschäftlich unter dem Gehorsame der Kleriker,
oder der Mönche, und leisteten denselben, wie Knechte, u. Mägde, bereitwilligst die
alltäglichen anbefohlenen Dienste, selbst in den Dorfgemeinden, und Weilern entsagten unzählige Bauerntöchter dem Ehestande, entsagten der Welt, und lebten unter
dem Gehorsame eines Priesters; so gar die schon Verehlichten strebten nach einem
regelmässigen Leben, und fanden nichts Eckelhaftes“
( 549 )
haftes daran, wenn sie ohne Unterlaß, und mit aller Ergebenheit religiösen Männern J.1091
gehorchten, und folgten. In Schwaben besonders blühete diese Anstalt, und ward allerorten mit vielem Anstande gepflogen. Viele Dorfgemeinschaften in dieser Provinz
widmeten sich sämmtlich der Religion, und wetteiferten unablässig, an Heiligung der
Sitten einander zuvor zu kommen. So würdigte sich nämlich Gott, während der gefahrvollensten Zeiten auf eine wunderbare Weise seine heilige Kirche zu trösten, daß eben
sie, welche über die Trennung ihrer abgerissenen Glieder schon lange Zeit ohne Unterlaß trauerte, jetz(t) sich über die Belehrung Vieler erfreuete.“ Soweit der gleichzeitige Priester Bernold, oder Berthold von Konstanz.*
Den 4ten Juli dieses Jahrs starb in einem grossen Rufe der Heiligkeit der berühmte Wilhelm von Hirsau, welcher so wohl in - als auch ausser Schwaben den ersten Geist des Ordens wiederum einführte, die Ordenshäuser mit Männern besetzte,
die unter seiner Anleitung sich zu einer hohen Tugend gebildet hatten, und selbst, als
ein Mann von tiefen Einsichten, und Kenntnissen, mehrere Klöster derselben nach
einem eigens entworfenen Plane erbauete.
* Bertholdus constantiensis Chronic. ad A. 1091 ad verbum, edit. St. Blasianae pag. 148.
( 550 )
J.1091 te.* Unter ihm giengen fünf und siebenzig Klöster, welche der Abt Trithemius nament-
lich herzählt, und worunter Ottenbeuren den zwölften Platz einnimmt**, unter sich
zum Troste der Verstorbenen eine Verbrüderung ein - und wenn je ein Mönch aus
diesen Klöstern nach Hirsau, oder jemand von der hirsauischen Klostergemeinde in
jene bemeldten Klöster kam, der wurde mit so vieler Liebe und Achtung empfangen,
als wäre er nicht ein Fremdling, sondern ein Mitbruder, und Mitglied des nämlichen
Klosters.*** Durch ihn kamen auch mit dem Abte Adalhalm, dessen Schüler, die hirsauischen Ordensstatuten nach Ottenbeurn, an welche man sich mehrere Jahrhunderte hindurch hielt. In unserm ältesten Todtenbuche wird der Sterbetag dieses Abtes
um einen Tag spater bemerkt.****
Erst
*
Trithem. chron. Hirsaug. pag. m. 85. Berthold ad A. 1091.
** Monasterium Ottenbeuren augustensis dioecesis. Trith. Pag. m. 86.
*** Si quando contigisset, aliquem monachorum de coenobio hanc confraternitatem cum Hirsaugiensibus habente ad Hirsaugiam venire, cum tanta suscipiebatur charitate, ut non alienus,
aut advena, sed domesticus, & incola hujus monasterii esse putaretur. Et è converse &c. Trith.
pag. 87.
**** III Nonas Julii Wilehelmus Abbas. Necrol. Ottenb. Saec. XII.
( 551 )
Erst in diesem Jahre gegen die allgemeine Behauptung unserer Hauschronographen, J.1091
welche denselben schon drei und zwanzig Jahre fruher in die Ewigkeit abreisen liessen, legte unser ehemalige(r) Abt Eberhard die sterbliche Hülle ab, nachdem er etliche Jahre den Abteien Ottenbeuren und Füssen, einige Zeit dem Stifte St. Emeram
in Regenspurg, und nachmals dem Kloster Tegernsee in Baiern drei und zwanzig Jahre als Abt löblich, und rühmlich vorgestanden hatte. Er erwies der ebenbemeldten
Klostergemeinde sehr viel Gutes; die Kirche versah er mit einer innern künstlich bearbeiteten Decke, die leeren Plätze mit Malereien, die Thürme mit Glocken, die Büchersammlung mit neuen Handschriften, die Oeffnungen des Gebäudes mit Fenstern,
den Kirchenschatz mit einem kostbaren Rauchfasse, und die Besitzungen des Stiftes
vermehrte er mit einem so genannten Mansus zu Fünsingen, mit dessen Einkünften
er sich sowohl ein jährliches Andenken, als seinen Brüdern am Jahrtage eine bessere und niedlichere Mahlzeit stiftete.* Er starb den eilften Mai, und wurde
neben
* Hujus abbatis tempore multa bona, & beneficia huic monasterio sunt collata. Ipse quoque
emit mansum in villa Fünsingen in sui anniversarii memoriam, ut eo die charitas fratribus abundantius in carne, & vino, atque piscibus exhibeatur.
( 552 )
J.1091 neben dem Taufsteine in Mitte der Kirche unter einer in Stein eingehauenen Grab-
schrift, wie sie unten vorkömmt*, begraben.
§. XX.
J.1092
Indeß, als Deutschland grossentheils, und das gemeine Schwabenvolk besonders nach dem Beispiele der ersten apostolischen Kirche bei einer christlichen Gemeinschaft in einer heiligen Ruhe sanft fortlebte, war Italien der Schauplatz der verheerendsten Kriege. Noch immer wüthete Heinrich der Kaiser mit Feuer und Schwert
in jenem Reiche, und schmeichelte sich mit der Hoffnung, die zwei Welfen so wohl,
als die Herzoginn Mathild durch Kriegsübel, und Gewaltthätigkeiten auf seine Seite zu
zwingen. Jedoch vergebens. Die mächtigen Fürsten Schwabens traten zusammen,
und wählten unter sich den Berthold, einen Bruder Gebhard des IIIten Bischofes
zu
tur. Qui cum domum Dei exornasset laquearibus, picturis, campanis, libris, fenestris, & thuribulo pretioso pie in domino abdormivit V. idus Maji anno Domini MXCI. Anonymus Tegurinus
apud Oefelium Tom. II. Pag. 71.
* Sepultus est in medio ecclesiae, ubi fons est aquae consecratae positus cum tali epitaphio
lapidi inciso: Fratres, sorores pro me Eberhardo peccatore ad Dominum orate. Anonym. Tegurin. l. cit.
( 553 )
zu Konstanz, und einen Sohn Berthold des I Herzogs zu Zähringen, den sie zum Her- J.1092
zoge von Schwaben ernannten.* Dieser jüngere Berthold führte zwar schon eher den
herzoglichen Titel; es war aber weiter nichts, als eine blosse Ehrenbenennung eines
Fürsten, welcher grosse Güter so wohl in Schwaben, als in andern Provinzen besaß:
erst jetzt erhielt Schwaben zwei Herzoge; einen, welcher mit dem Kaiser Heinrich, und
mit dessen Anhange verbunden war, nämlich den Herzog Friedrich von Hohenstauffen, der es bis an das Ende verblieb, und diesen Berthold von Zähringen, welchen die
päbstlich gesinnten Fürsten zur herzoglichen Würde in Schwaben, um die römische
Kirche mit Nachdrucke zu schützen, beförderten. Was dieser neuen Verbindung der
alemannischen Fürsten wider den Kaiser Heinrich ein besonderes Gewicht, und Ansehen verschaffte, war die Trennung des eigenen Sohns Heinrichs von seinem Vater,
dem Kaiser. Heinrich hatte sich in der Tiefe des Lasters so sehr verloren, daß er seinen Sohn Konrad selbst zu einer unerhörten Schandthat mit
sei* Principes Alemanniae ad defensionem S. Matris ecclesiae contra Schismaticos unanimiter
convenerant, fibique - - fratrem constantiensis episcope Bertholdum ducem totius Sueviae
constituerunt, qui nondum aliquem ducatum habuit, etsi jam dudum nomen ducis habere consueverit. Berthold ad A. 1092.
( 554 )
J.1093 seiner Stiefmutter Praredes zu verleiten nicht schamte; worüber jedoch der gute Prinz,
wie billig, erschrack, den gefaßten Gramm eine Zeit lang verbarg, sich nachher nach
Rom zu dem Pabst Urban II begab, feierlich zum Könige krönen ließ, als solcher in
der Lombardie, und in Italien herrschte*, und sich wider seinen Vater Heinrich empörte. Dieß geschah ganz nach dem Wunsch der päbstlich gesinnten Fürsten, welche
durch den Uebergang dieses Prinzen eine neue Schwungkraft erhielten. Auch die
Städte Mailand, Kremona, Lodi, und Plazenza verbanden, und erklärten sich auf zwanzig Jahre wider den Kaiser, und so war dem Heinrizianischen Anhange alles Vordringen über die Alpen über die Massen erschwert.**
In Schwaben berief Gebhard, der Bischof zu Konstanz, und Bruder des Herzoges, Berthold zu Zähringen, die Prälaten, Fürsten und Herren zu einer Versammlung
in die Stadt Ulm zusammen, und brachte es durch seine
Be* Berthold constant. chron. ad a. 1093 & 1094 Trithem. ad. a. 1092. Dodeching ad a. 1093.
** Civitates de Longobardia Mediolanum, Cremona Lauda, Placentia contra Heinricum in viginti annos conjuraverunt - - Transitus etiam Alpium in Longabardiam obtinuerunt, ut fautores
Heinrici ad ipsum non possent proficisci. Idem ad a. 1093.
( 555 )
Beredtsamkeit, und Ansehen dahin, daß man in folgenden Punkten überein kam: In J.1093
geistlichen Gegenständen sollte dem Bischofe zu Konstanz in allweg nach den Gesetzen der Kirche – in weltlichen aber dem Herzoge Berthold nach den alemannischen
Gesetzen Gehorsam geleistet werden. Hernach versprachen die versammelten Prälaten, Fürsten, und Herren, daß Friede unter ihnen gehalten werden soll, und zwar von
demselbigen Tage des Wintermonats des 1093 Jahres bis auf das Osterfest, und von
diesem weitere zwei Jahre bis wieder dahin.* Dieser Friede, oder Waffenstillstand
verbreitete sich in Elsaß bis nach Franken, und Baiern.
Neben dem Frieden, welchen Bischof Gebhard zu Stande brachte, hielt er, als J.1094
Legat des apostolischen Stuhles durch ganz Deutschland, in der grossen Woche vor
Ostern eine zahlreiche Kirchenversammlung zu Konstanz, worinn sowohl wider die
Unenthaltsamkeit, als gegen die gewalthätigen Kaufgewerbe der eingedrungenen
Priester scharfe Maßregeln genommen, das erste Quatember auf die erste Woche
der Fasten, das zweite auf die Pfingstwoche festgesetzt, und dem Osterfeste, wie
dem Pfingstfeste zwei andere Fest- oder Feiertage
bei* Idem ad a. 1093.
( 556 )
J.1094 beigegeben wurden. Denn vorher feierte man in dem konstanzer Bißthume die ganze
Osterwoche, und das Pfingstfest hatte ausser dem Sonntag keinen andern Feiertag.*
Den 25ten Tag des Augustmonats starb hier der nicht nur um Ottenbeuren, sondern auch um Weingarten, Füssen, Neresheim, und Petershausen bestens verdiente
Abt Adalhalm.** Das Stift hat diesem würdigen Schüler des grossen Abtes Wilhelm
von Hirsau, wie wir bemerkt haben, vieles zu danken. Doch will es scheinen, die Einführung der neuen Klosterordnung nach den hirsauischen Statuten habe nicht allgemeinen Beifall erhalten, sondern vielmehr zu einigen Widersetzlichkeiten von Seite
der Klostergemeinde Anlaß gegeben. Denn entweder kurz vor – oder etliche Tage
nach dem Ableben des ebenbemeldten Abtes fuhr ein zerschmetternder Blitzstral in
die ottenbeurische Stiftskirche, und zerspliterte das grosse
* Usque ad illud tempus constantiensis morem comprovincialium non est secutus, videlicet
integram septimanam in pascha, & unum diem tantum in Pentecoste observando. Idem ad a.
1094.
** VIII. Kal. Septembr. Adalhalmus abbas nostre congregationis, V. monasteriorum, videlicet,
hujus Weingartin, Domus Petri & apud Nernishaim, simul & faucensis ec(c)lesiae. Necrol. Ottenb. saec. XII. Item necrolog. Weingartense. Monument. Guelfic. pag. 147.
( 557 )
se Bild des Gekreuzigten, und die Chorstühle der Mönche. Der Geschichtschreiber, J.1094
welcher dieses erzählt, setzt hinzu, daß der Lebenswandel der unregelmässig lebenden Mönche diesen Unfall verursachet habe;* welches von Einzelnen, die sich etwa
der Reformation widersetzten, aber gewiß nicht von der ganzen Klostergemeinde mag
gesagt seyn, die unter dem frommen Abte Adalhalm sich sehr löblich, und erbaulich
benahm. Beinebens darf hier nicht unbemerkt bleiben, daß man nach der Sitte, und
Denkungsart des damaligen Zeitalters jene insgemein für sträflich, und unordentlich
hielt, welche so ein Unglück betraf, und hiezu trug selbst der ganz besondere, und
auserordentliche Jahrgang 1094 bei, welcher mehrere solche Schreckenszeichen
aufwies, denen man jederzeit ein sittliches Vergehen, als eine Strafursache, unterstellte.**
Adal* Fulmina quoque de Coelo multum homines terruerunt. Nam in monasterio apud Uttenburon
majus crucifixum, & sedilia monachorum, utpote non regulariter viventium, a fulmine dissipata sunt. Berthold. constant. ad a. 1094.
** Die Wölfe verzehrten einige Menschen, Berthold findet die Strafursache darinn, daß sie
das Gesetz des Herrn vernachlässigten. In der Kirche zu Basel zerschmetterte der Blitz im
nämlichen Jahre einen Balken, welcher das Kruzifix unterstützte; der Umgang mit
den
( 558 )
J.1094
Adalhalms Nachfolger in der abteilichen Würde war Gebehard. Die Zeiten
unter Heinrich dem IV scheinen keine freie Wahl gestattet zu haben; man liest auch
nichts von einer kaiserlichen Investitur, die der neue Abt irgendwo von Heinrich sollte
empfangen haben; vielleicht kam Gebehard abermals aus dem Kloster Hirsau an die
hiesige Abtei. Gewiß ist, daß er kein unterschobener, oder aufgedrungener Abt, und
seine Beförderung keine heinrizianische war, wozu man auf der Geldstrasse gelangte. Die Urkunden des XIten Jahrhunderts loben ihn, als einen rech(t)schaffenen Mann,
welcher durch sittlichen Wohlstand, und Freigebigkeit seinem Stifte vieles erwarb,**
und Ottenbeuren genoß während der heinrizianischen Zeiten des seltenen Glückes,
daß keiner von der damals herrschenden Sekte der Schismatiker, oder Simoniaker
an die Abtei kam. Nicht so glücklich war die Kirche zu Augspurg. Zwar jagten die Bürger zu Augspurg im J. 1093 den Bischof Sigfrid, der ein offenbarer Simoniaker, und
mit dem päbstlichen Kirchenbanne belegt war, aus der Stadt, und wahlten
für
den Exkommunizirten war die Ursache davon. Man lese die ganze Stelle Bertholds I. cit.
* Adalhalmo successit Gebehardus, qui honestate sua, & liberalitate unita coenobio acquisivit. chron. Ottenb. saec. XII.
( 559 )
für sich einen katholischen Bischof*; allein dieser hielt sich kaum etwas über zwei Jah- J.1094
re an seiner Kirche, so drang Kaiser Heinrich derselben einen gewissen Grafen Hermann von Wittelspach auf, der sich in das Bißthum mit baarem Gelde einkaufte, und
längere Zeit einen der treuesten, und heftigsten Anhänger des Heinrichs machte.
Uibrigens raffte in diesem Jahre die Sterblichkeit so wohl in Deutschland, als
in andern benachbarten Reichen viele Tausende der Menschen hinweg. Die Begräbnißplätze wurden zu enge; man warf die Leichen in weitschichtige Gräben, die man
geöffnet hatte, und jeder Tag lieferte in gemeinen Dörfern mehr als vierzig derselben.
Zu Regenspurg in Baiern in welcher Provinz die Sterblichkeit am heftigsten, und stärker, als in Schwaben wüthete, zählte man binnen zwölf Wochen acht tausend fünf
hundert der an der Pest verstorbenen
* Augustenses episcopum (Sigefridum) quem Heinricus illis dedit, expulerunt, ipsique sibi
catholicum pastorem canonice elegerunt. Berthold. ad a. 1093. Dieser gewählte katholische
Bischof scheint der damaligen stiftkemptische Abt Eberhard gewesen zu seyn, welcher im
folgenden Jahre auf seiner Reise zum Könige Kunrad, Sohn Heinrichs IV nach Italien starb.
Man sehe die untersetzte Note zur obigen Stelle des Bertholds.
( 560 )
J.1094 nen Menschen. In einer andern Ansicht schaffte dieses Uibel der Menschheit viel Gu-
tes. Die Menschen bei der kummervollen Ahndung der nächsten Todesgefahr erwachten zu einer ernsthaftern Sorge für Sittlichkeit; manche Junker die leichtsinnig über
alles hinweg giengen, was die Religion den bösen Schwärmern für die Zukunft Erschreckliches androhet, und verkündiget, giengen in sich, bereiteten sich durch einen
guten Gebrauch der von der Kirche anerbothenen Heilungsmittel zu einem gottseligen
Ende, und beschlossen ihr Leben sehr christlich.*
§. XXI.
Noch eine andere Anstalt trat ein, welche die Aufmerksamkeit von ganz Europa
erregte, und nicht nur die Menge der schlimmen Ritter, und Herren sehr verminderte,
sondern auch die langwierigen Kriege zwischen dem Reiche und der Kirche auf eine
lange Zeit in Vergessenheit brachte, und auf eine ganz andere Seite lenkte. Sobald
die Kirche unter Konstantin dem grossen einer heitern Ruhe genoß, wallfahrtete man
sehr häufig nach den heiligen Oertern in Palastina, wo der Gottmensch das grosse
* Unde maxima multidudo eadem ex mortalitate fatis probabiliter obierê. So schließt Berthold
von Konstanz seine Erzählung. chron. ad a. 1094.
( 561 )
se Werk der Welterlösung vollbracht hatte.* Karl der grosse begünstigte nachmals die- J.1095
se unternommenen Andachtsreisen sehr, und gab selbst Beispiele davon. Solange die
Araber Herren von Jerusalem waren, fanden diese den Arabern einträgliche Wallfahrten wenige Hindernisse; als aber die ungleich rohern Türken, die man Geldschucken
nannte, um das Jahr 1079 Jerusalem nebst Syrien, und andern Provinzen eroberten,
wurden die christlichen Wallfahrter, besonders anfänglich, nicht wenig misshandelt,
wie es nach den schon entstandenen Fehden zwischen den Arabern und Türken der
Erzbischof Siegfrid von Mainz, der Bischof Günther von Bamberg, der Bischof Otto
von Regenspurg, und Wilhelm der Bischof von Utrecht im J. 1065 erfahren, welche
von Deutschland mit einem Gefolge von sieben tausend Mann auszogen, und nach
erlittenen unzähligen Drangsalen kaum noch zwei Tausend derselben zurückbrachten.** Jtzt liefen von Zeit zu Zeit die kläglichen Nachrichten ein von den Pilgrimen, welche unter grossen Lebensgefahren ihre Wallfahrtsreise zurück gelegt hatten. Einer
39
die* Man lese die Briefe des heiligen Hieronymus ad Eustochium, Laetam, Marceliam
** Lambertus Schafnaburg ad A. 1064. 1665. Sigebertus Gemblac. ad A. 1064. Item Berthold
ad Annum eundem. Trithem. Chron. Hirsaug. ad A. 1064.
( 562 )
J.1095 dieser Pilgrime, Peter von Amiens, überreichte dem Pabste ein Berichtschreiben von
dem Jerosolymitanischen Patriarchen Simeon, worinn die damalige Lage jener Kirche
umständlich, und erbärmlichst geschildert war. Selbst die stolzen Griechen, die zuvor
auf die Abendländer sehr verächtlich herab sahen, flehten nun um Hilfe, nachdem es
nach der Eroberung von Nizäa so weit gekommen war, daß sie nur durch den Kanal
zu Konstantinopel von den Türken abgesondert waren. Hiezu kamen viele ausserordentliche Zeichen, die man theils an dem Himmel, theils auf der Erde an den Menschen, die an der Stirne, oder an einem andern Theile des Leibes mit einem Kreutze
plötzlich bezeichnet erschienen, wollte bemerkt haben, und von welchen die damaligen Geschichtschreiber einstimmig melden.* Stärker, als alles andere, wirkte aber auf
die Gemüther des Volkes der berühmte Peter von Amiens, welcher von einer nächtlichen Erscheinung des Herrn sprach, der ihm zu Jerusalem befohlen hätte, dem Pabste hievon Nachricht zu geben, daß er die ganze Christenheit aufbieten, und das Grab
des Erlösers den Händen der Ungläubigen entreissen sollte. Peter von Amiens, der
Eremit genannt, war gegenwärtig,
als
* Berthold ad A. 1095. Abbas Urspergensis ad eundem cap. CCXLIV. & CCXIV. Trithem. ad
A. 1096 pag. mihi 93.
( 563 )
als Pabst Urban II in der zahlreichen Kirchenversammlung zu Klermont, wo man zwei J.1095
Hundert fünf Hirtenstäbe zählte, die Grossen, und Kleinen zu einem Kreutzzuge nach
Palästina ermunterte, und unter andern zu dem anwesenden Ritterstand sagte: „Ihr
mit dem Wehrgehänge Umgürtete, ihr zerfleischet euere Brüder, und nähret Feindschaft unter euch selbst. Ihr Unterdrücker der Waisen, ihr Plünderer der Wittwen, ihr
Todtschläger, Gottesrauber, Zerstörer des fremden Rechts, ihr wartet, um Christenblut zu vergiessen, bis euch Strassenmörder einen Sold anbieten; wie die Geier das
Aas von ferne riechen, so trachtet, und sinnet ihr auf weit entlegene Kriege. Diese
Weise zu kriegen, weil sie euch weitest von Gott abführt, ist äusserst böse. Wollet
ihrs mit euern Seelen gut meinen, so leget dieses Wehrgehäng ab, und eilet zur Beschützung der morgenländischen Kirche. Schrecklich ist es, Brüder, daß ihr mit euern
räuberischen Händen die Christen anfallet; zücket euere Schwerter wider die Sarazenen; dieses ist ausnehmend gut, und verdienstlich.“* Dieses, und noch mehr sprach
Papst Urban in
39*
der* Eine harte Sprache zu dem damaligen Ritteradel, der es aber seiner grossen Ausschweifungen wegen nicht anders verdiente. Man sehe den 16ten §.
( 564 )
J.1095 der ebenbemeldten Kirchenversammlung, und plötzlich rief die ganze Versammlung
zusammen: Wohlan, Gott will es so haben. Alles rüstete sich auf die Reife, und die
ganze abendländische Kirche, wie der Abt von Ursperg meldet,* war voll des heissesten Verlangens, die Kreutzfahrt nach Jerusalem mitzumachen.
Während als dieses zu Klermont in Frankreich vorgieng, änderte Welf der alte,
Herzog in Baiern, plötzlich seine Gesinnung, und ward, was man von diesem tapfern,
und biedern Fürsten, und von dessen festen Karakter niemals hätte vermuthen sollen, ein Freund Heinrichs IV. gegen welchen er so oft die Waffen ergriff. Die Ursache
hiezu gab die vereitelte Hoffnung der welfischen Familie, welche sich schmeichelte,
durch die zwischen dem jüngern Welf, und der Markgräfin Mathild geschlossene Ehe
in den sichern Besitz aller mathildischen Güter zu kommen: allein die Markgräfinn
hatte schon im J. 1077 ohne daß die Welfen davon wussten, die römische Kirche zur
Erbinn ihrer grossen Besitzungen eingesetzt;** nun war alle Hoffnung einer so fetten
* In hujusmodi expeditionem totus servet, totus concutitur, vel potius transformari videbatur
mundus. Abbas Ursperg. Cap. CCXLIV.
** Ipsum etiam Heinricum sibi in adjutorium adscivit contra dominam Mathildem, ut ipsam
bona
suo
( 565 )
ten Erbschaft für die Welfen verloren. Die erste Folge hievon war, daß sich die geJ.1095
schlossene, und noch nicht vollbrachte Ehe trennte, und die zweite bestand darinn,
daß sich der alte Welf hiedurch genöthiget fand, sich an den Kaiser Heinrich in der
Absicht zu wenden, daß er die Markgräfinn als Reichsoberhaupt zwänge, ihre Länder, und Besitzungen an seinen Sohn, den Herzog von Italien, zu überlassen.* Um
zu seinem Zwecke zu gelangen, versprach der alte Welf nicht nur, seinen Sohn dem
Könige unter der Bedingung zu unterwerfen, daß das Herzogthum Baiern seinem
Hause erblich zu gesichert würde, sondern auch die deutschen Fürsten unter einander, und, selbst mit dem Könige auszusöhnen: welches auch geschah. Heinrich kam
hierauf vertrauensvoll nach Deutschland, berief eine Reichsversammlung nach Mainz,
willigte in die Forderungen des Welfischen Hauses, und entschied bei dieser Gelegenheit auch die schon länger obwaltende Streitigkeit, das Herzogthum Schwaben
betreffend. Dieses Herzogthum wurde dem Friedrich von Hohenstauffen, als erblich,
für immer zuerkannt; dem Herzoge Berthold von Zähringen, welchem die Grossen
von Schwaben den Friedrich von Stauffen, als einen schwäbischen Herzog, entgesua filio ejus dare compelleret, quamvis nondum illum in maritali opere cognosceret. Berthold.
Const. ad A. 1096.
* Videatur Muratorius in annalibus. Ital. ad A. 1095.
( 566 )
J.1095 gegen gesetzt hatten, und dem Zähringischen Hause gab man zu einiger Entschädi-
gung für die Ansprüche auf Schwaben die Reichsvogtei über den Thürgau, und über
die Stadt, und das Münster zu Zürich sammt dem herzoglichen Titel, und dem Rechte, in allen seinen Besitzungen unabhängig von den Herzogen Schwabens zu seyn.
Das Welfische Haus erlangte neben der Erblichkeit des Herzogthums Baiern die nämliche Unabhängigkeit von den schwäbischen Herzogen auch für die schwäbischen
Erbgüter, welche sich hin und her von dem Bodensee hinunter bis an den Kochergau
erstreckten;* weßwegen die Welfen noch längere Zeit Herzoge von Schwaben hiessen.** So entstanden allgemach Gebiete, und Herrschaften, welche unmittelbar dem
Kaiser, und dem Reiche unterworfen waren; eine Bemerkung, die den Samen vieler
folgenden Begebenheiten, und den allerersten Ursprung der unmittelbaren Reichsstände in sich hält.
§. XXII.
* Deß Herrn Pfisters Geschichte von Schwaben II Buch Seite 168.
** Chronica Monasterii S. Nicolai extra muros civitat. Memmingen, in welcher sich Welf der VI
noch im J. 1167 öfter einen Herzog von Schwaben nennt. Monument. Guelficorum pag. 104.
( 567 )
§. XXII.
Was im vorigen Jahre zu Klermont beschlossen ward, wurde nun ausgeführt. J.1096
Von allen Seiten des abendländischen Reiches strömten Pilgrime zusammen, welche, auf den Schultern mit einem rothen Kreutze bezeichnet, unter ihren Anführern
nach Konstantinopel in drei Kolonnen eilten, wo sie sich sammelten. Kein König durfte seine Unterthanen, kein Lehensherr seine Vasallen, kein Gläubiger seine Schuldner, keine Frau ihren Mann, kein Vater seinen Sohn, kein Abt seine Mönche, und kein
Bischof einen seiner untergebenen Geistlichen von diesem Kreutzzuge zurückhalten;
selbst eine ungläubige Menge des weiblichen Geschlechtes, was nachmals zu grossen Aergernissen, und Ausschweifungen Anlaß gab, und sogar eine grosse Anzahl
von Klosterfrauen zog sich männliche Kleider an, waffnete sich, und machte den Feldzug mit. Peter, der Eremit, an welchen sich die Alemannen* meistens anschlos* Petrus eremita Constantinopolim venit in Kal. Augusti, & cum eo maxima generatio Alemannorum. Belli sacri historia apud Mabill. in Musoeo italco pag. 140. Paul von Stetten meldet
von vielen Augspurgern, welche mitzogen. Geschichte der Reichsstadt Augsburg.
I Band
( 568 )
J.1096 schlossen, kam den Iten August nach Konstantinopel; der Herzog Gottfried von Nie-
derlothringen führte ein Heer von achzig Tausend Mann dahin: Raimund der Graf
von Toulouse zog durch Sklavonien, Hugo der Graf von Vermandois, ein Bruder des
damaligen Königs Philipps in Frankreich, und Robert der Herzog der Normandie giengen zu Brindisi, und Tarent zu Schiffe, und der Herzog Bömund von Apulien, und Kalabrien folgte mit einem zahlreichen Heere der Normänner; überhaupt vermehrte sich
das Heer der Kreutzfahrer von allen Seiten so sehr, daß man die gesamte Menge
derselben auf sechsmal hundert tausend Köpfe berechnete. Eine ungeheure Volksmenge, wobei man sich nicht wundern darf, daß Alerius, der griechische Kaiser, welcher in Konstantinopel seinen Sitz hatte, dieselbe in seinen Staaten sehr ungerne sah:
obgleich es auch einem jeden fremd vorkommen könnte, daß es eben dieser christliche Fürst mit den wallfahrtenden Armeen nicht aufrichtig und gut meinte, oft mit den
Türken gegen dieselben in einem geheimen Einverständnisse war, und die Progresse der christlichen Armee mehr hinderte, als beförderte, wenn man nicht beinebens
bedächte, daß dieselbe aus vielen tausenden
I Band Seite 54. Auch die Grafen von Kirchberg fanden sich dabei ein.
( 569 )
den äusserst verdorbenen Menschen beiderlei Geschlechtes bestand, die sichs zum J.1096
alltäglichen Geschäfte machten, die friedsamen Bürger des Orients zu quälen, und
zu plündern, die Juden allerorten schaarweise, als Feinde des christlichen Namens,
zu morden, und nebenzu mit den verkleideten Waffenschwestern die gröbsten *
Schandthaten zu treiben; weßwegen auch die christlichen Heere bei diesem Unternehmen Drangsalen über Drangsalen erfuhren, und erst nach manchen sehr unglücklichen, und blutigen Gefechten zu ihrem Zwecke gelangten. Uibrigens durfte man
diese Pilgrime, während des Kreutzzuges, ihrer Schulden halber nirgendwo belangen,
und für derer Privateigenthum war hinlänglich für die Zeit ihrer Abwesenheit durch die
öffentliche(n) Gesetze, und durch die Synodalverordnungen des Pabstes Urban II
gesorgt.
Von einigen Jahren her zeigte sich in Frankreich, und Lothringen eine Krankheit von ganz besonderer Art unter den Menschen; man nannte dieselbe anfangs
das Heilige, und nachmals
das
* Plures apostatas in comitatu suo habuerunt, qui abjecto religionis habitu cum illis militare
proposuerunt. Sed & innumerabiles faeminas secum habere non timuerunt, quae naturalem
habitum in virilem nesarie mutaverunt, cum quibus fornicati sunt, in quo deum mirabiliter, sicut Israeliticus populus quondam offenderunt. Berthold. Const. ad A. J.1096.
( 570 )
J.1096 das Antonierfeuer. Die Leute, welche mit dieser Krankheit behaftet waren, litten
schmerzlichst an einer innern Hitze, welche eine Fäulniß nach sich zog, und die Eingeweide so sehr verzehrte, daß die Kranken nach einer theilweisen Verzehrung, wie
ausgebrannte glühende Kohlen, dahin starben.* Diesen Elenden zur Hilfe wurde neben der Stadt Vienne in Frankreich eine Kirche zum heil. Anton sammt einem Spital
erbauet, welches unter dem Kloster, montis Majoris genannt, stand, und anfangs nur
von unvergelübdeten Laien besorgt wurde; allmählig vereinten sich aber diese in eine
religiöse Gesellschaft, und nachdem sie sich von dem Kloster Montis majoris unabhängig gemacht hatten, bildeten sie die erste geistliche Gemeinde des neuen St. Antonier Ordens von Vienne, welcher ursprünglich die Verpflegung derjenigen zu besorgen hatte, welche an dem Antonierfeuer krank lagen:**
In Oberschwaben stieg in diesem Jahre das Kloster zu St. Georgen in Isni
empor. Schon im J. 1042 ward hiezu einiger Grund gelegt, und als das Schloß Drauchburg sammt der umliegenden Gegend noch unter den Grafen von Veringen, und Nellenburg, oder vielmehr selbst
un* Multi, sacro igne interiora consumente, computrescentes instar carbonum ardentium moriebantur. Sigebert. Gemblacensis ad A. 1089.
** Mabill. annal. ord. S. Bend. Tom V pag. 369.
( 571 )
unter den eigenen Edeln von Drauchburg stand, wurde die Klosterkirche von dem Bischofe Eberhard von Konstanz schon damals eingeweihet;* allein für die Mönche
wurde erst spater von den Stiftern ein bewohnbares Gebäude errichtet, und in diesem Jahre sowohl die Stiftungsurkunde von Manegold einem Grafen von Veringen,
mit Einstimmung seiner Gemahlinn Liethfild, und der Söhne Walther, und Wolfhard
ausgefertiget, als auch das neue Kloster von einer benediktiner Kolonie aus dem
Kloster Hirsau bezogen.** Manegold aus dem gräflichen Geschlechte von Veringen
und selbst Stifter,
* Anno Domini 1042 XVIII Kal. Ianuarii dedicata est ecclesia nostra ab Eberhardo episcopo
constantiensi, domino Wolfrado comite de Veringen impetrante cum Hiltrude conjuge sua
veneranda. Chronicon Isnense in parte historica monument. Guelficorum pag. 275. Man sehe beinebens die untersetzte Bemerkung des gelehrten Gerhard Heß über die Edlen von
Drauchburg.
** Anno post christum natum 1096 sub Urbano II Pontif. Heinrico IV Rom. Imp. Gebhardo III
& Arnolfo episcopis constant. inroducti sunt monachi, selecti ex monastica disciplina tunc
temporis celebris monsterii Hirsaw, quibus praefectus in Abbatem suit Manegoldus, seu Manngoldus tam religione, quam illustri eorumdem Veringensium comitum prosapia conspicuus.
Ibidem pag. 277. In der Stiftungsurkunde selbst
heißt
J.1096
( 572 )
J.1096 ter, machte den ersten Abt des Klosters, das er nicht volle vier Jahre regierte.*
§. XXIII.
J.1097
Dem eigenen Stifte erwarb der emsige, und weit umher geliebte Abt Gebhard
einen nicht unbedeutenden Zuwachs an Gütern. Der erste, welcher um diese Zeit, als
Wohlthäter des Stiftes auftrat, war der hochedle Eticho, ein leiblicher Bruder des schwäbischen Gegenkaisers Rudolph,** und ein gebohrner Graf von Rheinfelden. Dieser
verehrte dem heiligen Blutzeugen Alexander, dessen Leib in dem hiesigen Stifte aufbewahrt, und verehrt wurde, sammt einigen Leibeigenen sein Landgut, oder seinen
damals so genannten Kell- oder Maierhof mit noch vier Feldstrecken, oder Mansen
*** zu Saulgen, einem noch jetzt nach
heißt es: a. ch. MXCVI. Idus Februarii comes Manegoldus, & filii ejus Waltberus & Wolfradus
cum uxore sua Lietphilde tradiderunt, quidquid proprietatis Jure habere visi sunt in ecclesia,
que sita est in villa Isnensi. loc. cit.
* Anno ab inhabitatione monachorum quarto obit Manegoldus Abbas I. a proprio diacono occisus a. ch. 1100. Ibidem. In Necrolog. Isnensi ad VII Februar. Obiit Manegoldus comes de
Veringen pius, & religiosus ac fundator hujus loci.
** Prodromus Monument. Guelficorum pag. 44.
*** Quidam illustris vir, Eticho nomine, predium
suum
( 573 )
Pfaffenhausen gehörigen Pfarrweiler. Diesem folgte Hartnid ein Edler von Stephins- J.1097
ried, vermuthlich ein Sohn des Felix von Stephinsried, dessen Burg, und Raubnest
der Abt von Kempten vor einigen Jahren zerstört hatte, welcher sein Landgut in Herbishofen, einem unferne von hier entlegenen Orte, das damals den Namen Herwigishofen trug, dem bemeldten heiligen Blutzeugen Alexander schenkte, und opferte.*
Auch Rupert, der edle von Ursin, und damaliger Schutzvogt des Stiftes zeichnete
sich durch Freigebigkeit aus; er schenkte
sum in Savilgou, curiam scilicet villicariam, & alios quatuor mansos com non nullis mancipiis
sancto Alexandro contradidit. Chronicon antquissimum Ottenb. fol. II. Eine Curia villicaria von
den vielen Kellern Kell – und von dem Oberbauern der den Hausobern über die andern machte, Mayr oder Maierhof genannt hielt mehrere Huben, oder Mansen in sich. Die Mansen selbst
waren der Jauchertzahl nach unter sich nicht gleich. Es gab im Augspurger Bißthume Kirchenmansen mit 12 - anderswo andere Mansen mit 20 - und in dem Kanton St. Gallen wieder andere mit 40 Jaucherten. Von Arxt Geschichte des Kantons St. Gallen S. 157.
* Dieser Hartnid von Stephinsried kömmt zwei Jahre spater in der Stiftungsurkunde von Ochsenhausen, als Zeuge, vor. Unsere älteste Hauschronik sagt hievon: Hartnidus vir nobilis predium suum in Herwigishovin predicto martiri obtuiit. loc. cit.
( 574 )
J.1097 te dem Kloster zwei Höfe sammt aller Zugehörde, und allen Gerechtsamen zu Ulrichs-
rain, welche Höfe noch jetzt bestehen, unweit Dirlewang auf einer Anhöhe liegen, und
in der Pöbelsprache Allarein heissen.*
J.1098
Von einer ganz besondern Eigenschaft waren die Vergabungen eines gewissen Siboto, der ein Edelmann, und zugleich ein Dienstmann, oder Beamter (Ministerialis) des hiesigen Stiftes war. Dieser Siboto besaß sowohl in Beningen, als zu Engishausen, einem Weiler damals Kengingshousin genannt, einige Höfe, oder Huben.
Dessen häusliche Verhältnisse mußten damals nicht die beßten gewesen seyn; denn
er versetzte, oder verpfändete, vermuthlich Schulden halber, seine fünf Höfe zu Beningen an einen andern Eigenthümer, verehlichte sich ausser dem Adel, und nahm
sich eine Gattinn aus einer unedlen Familie. Bei diesen seinen Verhältnissen bot er
unserm Abte Gebhard gegen Erlegung des Pfandschillings die fünf Höfe zu Beningen
käuflich an. Abt Gebhard lösete dieselben baar aus, nahm den Edelmann in seine
Verpflegung
ver* Rupertus de Ursin duas huobas in Alrichsrain Ottinb. monasterio sub Gebehardo Abbate
donaverat cum omnibus attinentiis, cum omni jure corporali, & incorporali. Idem chronicon in
pergameno Ms. pag. 13
( 575 )
versah ihn lebenlänglich mit Speise, Trank, und Kleidung, und brachte so die bemeld- J.1098
ten fünf Höfe an das Stift. Mit dem sechsten Hofe zu Engishausen traf Siboto eine andere Anstalt.* Er überließ jene Hube an den Abt, und die Kirche zu Ottenbeuren unter
der Bedingung als eigenthümlich, daß dieselbe seinen Kindern, solange sie lebten,
als ein Zins - oder Lehengut sollte überlassen werden; dieselben alljährlich aber dem
Stifte einen Schilling nach augsburgischem Münzfusse bezahlen sollten.** So benahm
sich in diesem Zeitalter Abt Gebhard, welcher nach der Bemerkung einer uralten
Hausurkunde noch viel anderes zum Nutzen, und zum Besten seines Stiftes that.
In Frankreich bildete sich zur neuen Zierde der Kirche ein neuer Orden, der
Zisterzienser genannt, unter der Regel des heiligen Bene* Quidam etiam Ottinburensis ecclesie ministerialis, nomine Siboto V huobas in Boningin,
quas ipse oppignoraverat, predicto Ottinburensi loco contulit. Prefatus vero abbas eosdem
mansos solvit, & ipsum militem in sui curam suscipiens usque ad finem vite sue pavit. Ipse
Siboto filios habens de ignobili femina sextam huobam in Kenginshusin predicto abbati, &
ecclesie sue contulit, ut filiis suis in censuale beneficium concederetur. Ibidem fol. II.
** De qua unus Solidus Augustensis monete persolvitur annuatim. Ibidem fol. 12.
( 576 )
J.1098 nedikts, welcher sich nachmals auch in Deutschland, und in diesen Gegenden Schwa-
bens sehr zahlreich verbreitete. Sieben Geistmänner aus der Abtei Molism, welcher
der heilige Robert damals vorstund, legten zu dem neuen Orden den Grund, nämlich
Robert der Abt, Aberik der Prior, Stephan der Subprior sammt den noch andern vier
Mönchen der Klostergemeinde Molism, Johann, Odo, Letald, und Petrus. Alle diese
waren entschlossen, die Regel des heiligen Benedikts ohne alle Milderung buchstäblich zu beobachten, und suchten deßwegen einen in den Wildnissen verborgenen,
und abgelegenen Ort, wo sie freier, und ungehinderter, als zu Molism, Gott dienen
könnten. So ein Ort war Zisterz in dem Bißthume Chalon, wo sie aus Gesträuchen
arme Hütten, und ein Bethhaus unter Anrufung der seligsten Jungfrau erbaueten, und
so am 21ten Tag des Märzmonats, als am Festtage des heiligen Benedikts, welcher
damals auf den Palmsonntag fiel, dem neuen Orden den Anfang machten.*
* Mabillon. Annal. Ord. S. Bened. Tom. V pag. 393. Hievon zeugen die über dem Portal der
nachmals prächtiger erbauten Kirche zu Zisterz angebrachten Verse:
Anno milieno, centeno, bis minus uno
Pontifice Urbano, Gallorum rege Philippo
Burgundis Odona duce, & fundamina dante,
Sub patre Roberto caepit Clericius Ordo.
Pagi Brev. Rom. PP. Tom. II pag. 417.
( 577 )
Uebrigens, obgleich der griechische Kaiser der christlichen Armee manche Hin- J.1098
dernisse in den Weg legte, und selbst einige schon eroberte Städte entweder verbrannte, oder den Türken in die Hände spielte, eroberte dieselbe doch die zwei mächtigen Städte Nizäa, und Antiochien, fand Mittel, den jerosolomitanischen Patriarchen
wiederum an seinen Sitz zu bringen, und lagerte schon nicht mehr ferne von der Hauptstadt Jerusalem. Pabst Urban II schickte desswegen seinen Legaten, den Erzbischof
Theobert von Pisa mit dem Auftrage nach dem Orient, seine Stelle dort zu vertreten,
und die den Türken abgenommenen Kirchen neu zu organisiren.*
§. XXIV.
Nun rückte die vereinigte christliche Armee, nachdem sie alles umher bezwun- J.1099
gen hatte, im Monate August vor Jerusalem. Eilf Tage lang belagerte man die Stadt,
und in der Zwischenzeit gab es mehrere heftige Ausfälle, welche eben so viele blutige Auftritte veranlaßten; allein die Christen setzten, des heftigsten Widerstandes
ungeachtet, die Belagerung standhaftest fort, und stritten, wie Löwen. Endlich brach
der 18te Tag des Heumondes an, an welchem sie im Sturm die Mauren erstiegen,
40
die
* Berthold. Constantiensis chron. ad A. 1098
( 578 )
J.1099 die Stadt eroberten, die reichesten Moscheen rein ausplünderten,* den vorgeblichen
Propheten Machomet stürzten, das Bild des gekreuzigten Erlösers aufrichteten, dessen heilige Grabstätte einnahmen, und in der eroberten Stadt alle Rechte der Sieger
ausübten. Der würdige Benediktiner Abt Gebhard von Schaffhausen, welcher mit Erlaubniß des Pabstes seine Abtei beim Anfange des Kreuzzuges verließ, und mit dem
christlichen Heere nach Jerusalem zog, war der erste, welchem die Verwahrung des
heiligen Grabes des Welterlösers anvertrauet wurde**, und der Herzog
Gott* Die innerste Wand der Moschee war mit einer Silberblatte überzogen, welche beiläufig sieben tausend Mark Silber wog; die übrigen Wände, und Säulen des Tempels schimmerten theils
von Edelsteinen, theils von Gold und Silber. Neben dem fand man noch fünfzig silberne Kessel von verschiedener Grösse, und noch viele andere Kostbarkeiten. Belli sacri historia apud
Mabillonium Musaeo italico pag. 224. Der gleichzeitige Schriftsteller war hievon Augenzeug,
und selbst Mitkrieger.
** Berthold Constant. ad A. 1100. Der nämliche Geschichtschreiber nennt diesen Abt Gebehard in einer andern Stelle auch Gerhard. Mit diesem Jahre schließt sich die Chronik des
Bertholds von Konstanz, welcher kurz hernach den 15ten Dezember des Jahrs 1100 starb.
( 579 )
Gottfried von Bouillon der erste, welcher sich als König von Jerusalem ausrufen ließ: J.1099
„Ich will, antwortete der Herzog den Generälen der christlichen Heere, als sie ihm die
königliche Würde anboten, ich will aus Liebe zu dem Erlöser, und allein zu dessen
Ehre das Jerosolymitanische Reich übernehmen.“ Aus Ehrfurcht aber für denjenigen,
der eine dörnere Krone trug, ließ Gottfried, so lange er lebte, nie eine königliche Krone über sein Haupt kommen.*
Von dem Grafen Hartmann von Kirchberg, oder wie man damals schrieb, Kilchberg in Schwaben, welcher eben so, wie sein Bruder Otto von Kirchberg, den Kreutzzug nach dem Orient mitmachte, haben wir schon weiter oben gemeldet. Beide Brüder
trafen schon Anstalten zur Erbauung des Klosters Wiblingen unweit der Stadt Ulm,
ehe sie die Reise nach Jerusalem antraten. Es wurde nämlich schon im J. 1093. auf
ihre Kosten ein neues Kloster
40*
an
* Si voluntati Dei, vestraeque placitum est, Jerosolymitanum regnum, non pro meo honore,
meaque voluntate utenda, sed ob Christi amorem simulque honorem solummodo accipere
consentiam - - - Quamdiu vixit in corpore, adeo humilitatus est, ut in capite suo corona nunquam usus sit, prae illius reverential, qui spineam in capite coronam ibi gestavit. Belli S. Hist.
loc. cit. pag. 229.
( 580 )
J.1099 an jenem Orte, wo die Flüsse Iller, und Donau zusammen kommen, zur Ehre des hei-
ligen Martin erbauet, welches der Bischof Gebhard von Konstanz im Herbstmonate
einweihete, und wo Abt Otto von St. Blasien durch eine Kolonie seiner Mönche die
Klosterzucht nach der Regel des heiligen Bendedikts einführte.* Als aber die zwei Brüder nach Eroberung der Stadt Jerusalem nach Schwaben zurück kamen, und von
den Bauverständigen erfuhren, daß das erste Gebäude des seichten Grundes, und
anderer Umstände wegen keine lange Dauer verspräche, legten sie einen andern
Grund an dem Platze, wo das Kloster bis auf unsere Zeiten stund.** Jenen Theil von
dem Kreutze des Herrn, welcher von der Stiftungszeit an zu Wiblingen in der Klosterkirche zum heiligen Martin verehret wird, brachten die gottseligen Stifter Hartmann
und Otto von Kirchberg von Jerusalem
auf
* In Alemannia Hartmannus comes, & frater ejus Otto novum monasterium in proprio Allodio
in loco, ubi Danubius, & Ilaris fluvius conveniunt, in honorem S. Martini construxerunt, quod
idem praedictus constantientis episcopus (Gebehardus) in mense Septembri sua consecratione initiavit; sed venerabilis Otto Abbas de S. Blasio regularem disciplinam ibidem instituit.
Berthold. constant. ad A. 1093.
** Felix Faber Dominicanus Ulmensis apud Gerbert Hist. sylvae nigrae pag. 251.
( 581 )
auf ihrer Rückreise dahin, und beschenkten das Stift damit. Der selige Wernher, wel- J.1099
cher als Mönch von St. Blasien von daher die erste Ordenskolonie nach Wiblingen
führte, machte im J. 1102 den ersten Abt des bemeldten Klosters, und beschloß nach
einer vier und zwanzig jährigen Regierung sein tugendvolles Leben im J 1126 mit einem heiligen Ende.*
Um die nämliche Zeit entstand, und bildete sich der erste Ritterorden, welcher
unter dem Namen des Maltheser, oder Johanniter Ordens noch vor wenigen Jahren
allerorten bekannt, und berühmt war. Das Entstehen dieses berühmten Ritterordens
war eine Folge der Kreutzzüge. Anfangs bestand die Sache bloß in einer engen Verbrüderung, welche der tapfere Gerard von der Protenu unter der Anrufung und dem
Schutze des heiligen Johann des Täufers in der menschenfreundlichen Absicht
* Wernerus natione de Ellerbach hujus monasterii Wiblingen a sua fundatione I Abbas, magnae humilitatis & sanctitatis norma cunctis suit, & res monasterii praediis amplificavit, & locum
istum multis bonis ornamentis jocundum reddidit. Obiit A. D. 1126 & Abbatiae suae XXIV feliciter. Amen. Illud opus, & epitaphium huc positum suit A. 1492 ab Abbate Conrado Ruch, qui
primus hoc in loco insulam habuit. Apud Gerbertum I. cit. pag. 252.
( 582)
J.1099 sicht mit einigen Rittern schloß, den frommen, und kranken Pilgrimen, welche auf der
Reise nach dem heiligen Lande begriffen waren, beizustehen und die erforderlichen
Bedürfnisse an Handen zu schaffen. Bald sah man aber die Wohlthaten dieser Verbrüderung besser ein; besonders als sich mehrere Ritter unter sich zu diesem heiligen
Endzwecke vereinten, und neben vielen andern Diensten auch die fremden Reisenden mit einem sichern Geleite durch die gefährlichen Wege versahen; Pabst Paskal
II welcher in diesem Jahre auf Pabst Urban den II, gefolgt war, der die frohe Nachricht
von der Eroberung der Stadt Jerusalem nicht mehr erlebte, begünstigte deßwegen,
und begnadigte den neuen Ritterbund mit ansehnlichen Freiheiten.* Nicht lange hernach, nämlich im J. 1118 schrieb Raimund
* Der gelehrte Mabillon Annal. Ord. S Bened. Tom. V. 429 gibt einen andern Ursprung an,
und leitet denselben von dem Spital des benediktiner Klosters in Palästinen, Latina genannt,
her, worinn die fremden Kranken und Reisenden von einigen Rittern, die unter dem Abte stunden beherberget, und verpfleget wurden. Er meldet hierauf, daß sich diese Ritter nachmals,
wie die Antonier zu Vienne in Frankreich von dem Abte des Klosters de Latina frei gemacht,
u. den Orden errichtet hätten. Haec est origo militaris ord. S. Joan. in Jerusalem, quem a monachis nostris, idest, a monasterio B. Mariae in Latina ortum habuisse, ex dictis manifestum
est. Mabill loc. cit. pag. 430.
( 583 )
Dupei, oder del Puech, der zweite Ordensvorsteher, den übrigen Rittern einige Statu- J.1099
ten vor, die meistentheils aus der Regel des heiligen Augustins genommen noch zu
unsern Zeiten, als eine Ordensvorschrift, dienten. Von jener Zeit an nahm der Orden
an Reichthume, Macht, und Ansehen sehr zu, und zählte vor der Verweltlichung aller
geistlichen Güter in Deutschland neun Zungen, oder Nationalabtheilungen. Von dem
Schutzheiligen des Ordens, dem heiligen Johann, dem Täufer, oder nach Mabillon*
richtiger, von dem heiligen Johann, Patriarchen zu Konstantinopel, dem Almosengeber
zugenannt, nannten sich die Ordensritter Johanniter;** von dem nachmaligen Hauptsitze des Großmeisters aber, welcher auf der Insel Malta sich aufhielt, Maltheser. Der
Chef einer jeden Zunge trug den Namen, und Titel eines Großpriors.*** Der Orden
hatte in Deutschland, und auch in Schwaben, und Baiern grosse Besitzungen.
Es kömmt in der Folge nach Manches von den Kreutzzügen, welche noch mehrere Ritterorden
* Mabill. Annal. Ord. S. Bened. Tom. V pag. 430.
** Solche Johanniter bezogen im J. 1218 das so genannte Johanniter Haus zu Feldkirch, welches im 17 Jahrhunderte durch Kauf an das Stift Weingarten, und spater an Ottenbeuren
kam.
*** Beckmann Beschreibung des Johanniter Ordens Frankfurt 1726 II Kap. S. 56
( 584)
J.1099 den veranlaßten, zu melden, und die Meinungen über die Vortheile, oder Nachtheile
derselben, waren von jeher getheilt. Es läßt sich aber doch nicht in Abrede stellen, daß
Deutschland durch die Kreutzzüge von einer zahllossen Menge der Landstreicher,
müssiger Abentheuer, und raub- und mordlustigen Menschen befreiet wurde, daß die
unvermutheten Ausfälle des ruhestörenden Faustrechtes dadurch weit seltener geworden, der Ackerbau, die Landwirthschaft, die städtische Betriebsamkeit, und das
Kommerz durch die Bereisung, und näher eingeholten Kenntnisse fremder Länder
gewannen, der Lebensgenuß sich in manchen Stücken verfeinerte, und hiedurch
gleichsam eine Morgenröthe zu einem hellern Lichte, und für ein Jahrhundert der
wieder auflebenden Künste, und Wissenschaften begann.
§. XXV.
J.1100
Mit dem Anfange des XIIten Jahrhunderts begann eine neue, und in der Folge
sehr wichtige Stiftung in Schwaben. Das Stift St. Blasien im Schwarzwalde, wovon
mehrere Kolonien zur Besetzung, und organisirung der neu errichteten Klöster auswanderten, stund um diese Zeit in einem so grossen Ruhme der Klosterordnung, und
Frömmigkeit, daß man von allen Seiten her wetteiferte, demselben durch beträchtliche Schankungen, und Vergabung
( 585 )
bungen seine Achtung, und Gewogenheit zu beweisen. So übergaben drei Brüder Ha- J.1100
win, Adelbert, und Kunrad* dem bemeldten Stifte durch Welf den Herzog in Baiern, in
Gegenwart des Abtes Utto, oder Otto von St. Blasien, des daselbstigen Schutzvogtes
Adelgotz, und mehrerer Zeugen die Kirche sammt
ei* In einer Charte vom J. 1128, welche der gelehrte Herr Fürstabt Gerbert von St. Blasien in
codice diplomatico historiae sylvae nigrae anführt, und wohin der selbe den Leser Tom. I
hist. Sylvae nigrae hinweiset, wird die hochedle Familie dieser drei Brüder mit den Worten
angezeigt: Ex illustri familia de Wolvoldeswendi. Dieses Wolvoldeswende ist das heutige von
hier eine Stunde entlegene Pfarrdorf Wohlfartschwenden, welches damals den hochedeln
Guelfen, oder Welfen und Wolfen angehörte, wie das Beiwort illustris erklärt, wozu sie theils
als wahre, theils als Titularherzoge berechtiget waren. Dieses bestättiget sich noch mehr durch
die hinterlassenen Schwestern des Hawins, welche bald darauf die Vergabung der Ville Ochsenhausen durch einen gewissen Woldbert von Grünenbach vor dem baierschen Herzoge
Welf neuerdings bekräftigen liessen. Sic Hawini ex Hattone parente relictae sorores, schreibt
Gerbert loc. cit. donationem villae Ochsenhausen etiam ratam habuerunt per manus Woldberti de Grunebach apud oppidum Memmingen coram Welfone Noricorum duce.
( 586)
J.1100 einer Mühle, und mehrern Mansen, oder Huben in der Ville Ochsenhausen, welche in
dem Ramechgau gelegen zur Grafschaft des Hartmans von Boos gehörte.* Bald hierauf schickte der Abt von St. Blasien einen gewissen Burkhard sammt noch andern
Ordensbrüdern aus seiner Klostergemeinde an den neuen Stiftungsort, und ließ nach
vorangehender Berathung mit dem Erzbischofe Thiemon von Salzburg, und dem Bischofe Gebhard zu Konstanz daselbst nach der Regel des heiligen Benedikts ein Priorat einrichten, das für immerwährende Zeiten unter der Oberherrlichkeit des Stiftes
St. Blasien stehen, und Kraft der ausgefertigten Urkunde** in allen je wichti* Notum sit omnibus fidelibus - - qualiter Hawinus, & Adelbertus & Counradus per manum
ducis Welfonis locum, qui vulgariter dictus est, Ochsenhusin - - - ad monasterium S. Blasii,
quod est in nigra silva, in proprietatem tradiderunt, qui locus situs est in pago Ramechgowe,
in comitatu Hartmanni Bozze. Charta fundat. Apud Gerbert cod. diplom. N. XXVII. pag. 38.
** Als Zeugen sind neben den 2 Bischöfen der Stiftungsurkunde unterzeichnet Hartmannus
comes de Geroshusen (idem, qui supra Bozze) Manegoldus comes & filius ejus Wolferadus
de Isinun & Alshusen (die Stifter des Klosters Isni) Hartmannus comes, & frater ejus Otto de
Chilchberg (Stifter des Klosters
Wib-
( 587 )
tigen Fällen von demselben abhängig seyn, und verbleiben sollte. In dieser Abhängig- J.1100
keit von St. Blasien bestand das Priorat Ochsenhausen bis um das Jahr 1420, in welchem dasselbe durch den Pabst Martin V bei der Rückerinnerung auf die genossene
Gastfreiheit, als er zur Kirchenversammlung nach Konstanz reisete, als unabhängig
von dem bemeldten Mutterstifte erklärt, und mit besondern Freiheiten, und Vorzügen
begabt wurde.* Erst von jener Zeit fieng Ochsenhausen an, selbstständig zu seyn,
und, nachdem es schon vorher durch verschiedene Gutthäter** zum rechtlichen Besitze vieler,
Wiblingen) Luitfridus, & Manegoldus de Billenhusen. Heinricus de Baldisheim. Reginhardus
de Ursinun (Ein Bruder, oder ein Sohn des ottenbeurischen Schutzvogtes Rupert von Ursin)
Ocotz, Regenboto de Heigernbouch. Adelgotz de Luzelunburg (der St. blasianische Schutzvogt) Rupertus & Wolftregel de Lonbun. Hatto de Ochsenhusen Hartnit de Stevensried, von
welchem schon oben. Charta fundat. loc. cit.
* Franc. Petri Suevia eccles. pag. 644.
** Unter andern schenkten die bemeldten drei Brüder dem Kloster Ochsenhusen auch Capellam unam dimidio manso dotatam, & 10 mansoso in villa Westerheim cum duabus silvis.
Ms. Ochenh. Doch kamen diese, welche etwa unter dem Abte Heinrich I veräussert wurden,
spa-
( 588)
J.1100 ler, und sehr beträchtlicher Güter gekommen war, von eigens gewählten Aebten re-
giert zu werden.
Zu Ottenbeuren starb den 29ten des Herbstmonates der emsige Haushälter,
und würdige Stiftsvorsteher Abt Gebhard. Die unter seiner Regierung angefangenen
neuen Klostergebäude hinterließ er nach seinem Tode noch grossentheils unvollendet;
welches mehr den Umständen der Zeit, und der nothwendigen Beischaffung anderer
dringendern Bedürfnisse, als einer Sorglosigkeit, oder mindern Betriebsamkeit des Abtes zuzuschreiben kömmt, von welchem die alte, und allbereits gleichzeitige Urkunde
meldet, daß er neben dem, was schon weiter oben gemeldet worden ist, noch viel
anderes Rühmliches zum Besten seines Stiftes geleistet habe.* Zum Unglücke, und
zum grossen Nachtheile des Stiftes erhielt Abt Gebhard einen Nachfolger in seiner
Würde, der in einem Jahre, und einigen Monaten mehr zu verderben, und niederzureissen, und zu verschwenspater sammt dem Walde, Löwenberg genannt, wieder von daher käuflich an Ottenbeuren.
* Praeter istas prefatus abbas Gebehardus multa preclara gesta fecit ad utilitatem monasterii
chron. vetust. Ms. pag. 12. obiit III Kal. octobris Gebehardus nostre congregationis abbas.
Necrolog. in Pergameno saec. XII.
( 589 )
schwenden geeignet war, als fünf seiner Vorfahren sammelten, ersparten, Gutes schaff- J.1100
ten, und ordneten. Heinrich hieß dieser unwürdige Abt, seines Namens der erste, ein
junger aufbrausender Kopf, ohne Tugend, ohne Gottesfurcht, ohne Vernunft, und Einsicht, und in seinem sittlichen Betragen ein toller, unvorsichter Mann, der in der Hausgeschichte bloß das unrühmliche Andenken an seine Verschwendung, und Ausschweifung erhielt.* So eine Figur stand an der Regierung des Stiftes im ersten Jahre des
XIIten Jahrhunderts, welches jedoch sich unvergleichlich schöner, und rühmlicher
fortsetzte, als es begann; indem auf den jugendlichen Verschwender, Abt Heinrich
den I. vier andere Aebte während desselben zur Regierung gelangten, derer einer
den andern an Tugend, Heiligkeit, und andern schönen, und auserlesenen Eigenschaften übertraf.
§. XXVI.
Im Reiche stund es nicht um viel besser, als in dem eigenen Hause. Kaiser Heinrich J.1101
der IV, dessen lange Regierung dem besser gesinnten Theile schon längstens unerträglich fiel,
blieb
* Quo defuncto (Gebehardo) successit ei in prelatione, non in virtute abbas Heinricus, juvenis
aetate, & stultus moribus, qui timore dei carens multa damna in dilapidatione rerum intulit monasterio. Idem chron. fol. 12.
( 590 )
J.1100 blieb stethin der Nämliche, trieb sein einträgliches Gewerb mit den geistlichen Amts-
stellen, und Pfründen fort, verfolgte mit seinem Afterpabst Guibert, oder Klemens alle
Päbste, die ihn neuerdings mit dem Kirchenbanne belegten, fiel die mathildischen
Besitzungen in Italien aus Raublust, und aus persönlichem Hasse gegen die Markgräfinn abermal an,* neckte, und drückte die Päbstlichgesinnten allerorten so, wie er
konnte, und ließ sich durch keine Gegenvorstellungen auf sanftere Gesinnungen bringen. Der Aufstand, welchen Konrad sein Sohn, im J. 1092 wider ihn erregte, zog am
Ende keine andere Folge nach sich, als daß er fünf Jahre hernach, mit Hintansetzung
des ältern Konrads, seinen jüngern Sohn Heinrich zu Aachen im J. 1097 am Feste der
Erscheinung des Herrn als König salben und krönen ließ. So bestand also die alte
Verwirrung, und die gelindern, und friedlichern Gesinnungen seines Thronerben Heinrich des Vten machten keinen Eindruck auf den Vater.
An
* Domina Mathildis egregia dux, & marchionissa devotissima S. Petri filia, magnum nomen
ubique eo tempore fibi acquisivit. Nam ipsa pene sola cum suis contra Heinricum & haeresiarcham Guibertum complicesque eorum jam septennio prudentissime pugnavit, tandemque
Heinricum de Longobardin fatis viriliter fugavit. Berthold. constant. ad a. 1097.
( 591 )
An der Donau erhob sich eine neue St. Blasianische Kolonie nach der Regel des J.1101
heiligen Benedikts, die aber nicht, wie Ochsenhausen von dem Mutterstifte abhieng,
sondern von ihrem Entstehen an frei war, nämlich das Kloster Donauwerd. Vier Edle
von Werde, welche sämmtlich den Vornamen Mangold trugen, legten hiezu bei verschiedenen Zeiten, und auch nicht aus einer ganz gleichen Absicht die Grundlage
hiezu. Mangold der I ein Graf von Dilingen, Kyburg, Werden, und Witteslingen stiftete
zuerst um das J. 1030 mit seiner Gemahlinn Tutta auf dem Berge bei dem Schlosse
Mangoldstein ein Frauenkloster, dessen erste Abtissinn Gunderada Pabst Leo IX im
J. 1050 auf seiner Rückreise von Mainz nach Rom selbst aufstellte, und beweihlte.*
Dieses Kloster wurde durch Bosheit der Menschen zerstört, und Mangold der II von
Werde suchte um das Jahr 1068 bei dem Pabste Alexander II um die Erlaubniß an,
das auf dem Berge gelegenen Kloster in die Ebene herab zu setzen, welches unschwer bewilliget wurde. Allein die Klosterjungfern nahmen bald sowohl an Religionseifer, als an ihrer Zahl ab. Nun
be** Bulla Leonis IX Papae data III Nonas Decemb. per manus Petri Diaconi, Bibliothecarii, &
cancellarii S. Apost. sedis anno Dni Leonis IX papae primo, indict I apud Franc. Petri suevia
eccles. pag. 287.
( 592 )
J.1101 begab sich Mangold der III von Werde nach Rom, und bath Pabst Paskal den II in die-
sem laufenden Jahre, das Frauenkloster den Ordensmännern des heiligen Benedikts
überlassen zu därfen, welcher sogleich seinem apostolischen Legaten in Deutschland,
dem Bischofe Gebhard zu Konstanz den Auftrag ertheilte, aus dem Kloster St. Blasien Mönche zu nehmen, und dieselben nach Donauwerd zu versetzen. Die päbstliche
Bestättigung hierüber, in welcher das Sonderheitliche vorkömmt, daß das Kloster alljährlich zum Beweise der Abhängigkeit von dem römischen Stuhle einen Goldgulden
nach Rom einschicken musste, erwirkte von Innozenz II Mangold der IV im J. 1136.*
Der Stifter eines andern, nur eine Meile von der ehmaligen Reichsstadt Gmündt
entlegenen Klosters, Lorch genannt, ward in diesem Jahre, mit Begnehmigung seiner
Gemahlinn Agnes, und der zwei Söhne Friedrich, und Konrad, der schwäbische Herzog Friedrich von Hohenstauffen. Eine Meile von dem Schloß Stauffen an dem Remsfluß, welcher die zwei Bißthümer Konstanz, und Würzburg von
ein* Ad indicium autem, quod monasterium vestrum juris sit B. Petri unum aureum singulis annis
nobis, nostrisque successoribus persolvetis. Bulla Innocentii II loc. cit. Aus diesen zwei Bullen ist die sämmtliche Geschichtserzahlung des Klosters Donauwerd entlehnt.
( 593 )
einander schied, über den Ort Lorch erhebt sich eine mässige Anhöhe; diese wählte J.1102
sich Friedrich zur Gründung der neuen benediktiner Abtei Lorch. In der Stiftungsurkunde von diesem Jahre* verordnete Herzog Friedrich, daß der ältest Gebohrne aus
der Hohenstauffischen Familie jederzeit der Schirmvogt des errichteten Klosters seyn,
nach dem Hinscheiden eines jeweiligen Abtes eine ganz freie Wahl statt haben, und
im Falle, daß unter der eigenen Klostergemeinde kein würdiger Amtsfolger sich einfände, ein solcher durch die komprovinzial Aebte zu Hirsau, Kamberg, und Zwiefalten
gewählt werden sollte.** Lorch war eines der vorzüglichsten Klöster, und die Kaiser
begabten dasselbe mit grossen Rechten, und Freiheiten.
Indeß, als eben mehrere andere Klöster entweder neu entstanden, oder die
alten sich rühmlichst hervor thaten, und und auszeichneten,
* Anno dominicae incarnat. 1102 Indict. XV. Nonis Maji, quae est inventio S. Crucis, quae illo
anno occurrit in fabbatho. Haec acta sunt in Christo feliciter. Amen. Charta fundationis Friderici suevorum, & francorum ducis apud Franc. Petri suevia eccles. pag. 526.
** Charta fundat loc. cit In derselben werden auch die vier folgenden Bischöfe genannt: Hermannus Augustensis, Gebehardus constantiensis, Joannes Spirentis, & Ennehardus Wirzeburgensis.
( 594 )
J.1102 ten, näherte sich Ottenbeuren, während der unbesonnenen, und jugendlichen Regie-
rung seines pflichtvergessenen Abtes, immer mehr und mehr seinem Zerfalle. Der
schlimme Vorsteher bildete unter der Gemeinde bald mehrere Seines gleichen; die
gute Ordnung verschwand; der nächtliche, und tägliche Gottesdienst wurde nachläßig besucht, die ruhestörenden Geselligkeiten vermehrt, die zeitlichen Güter übel
verwaltet, und noch übler verschwendet, und man hatte es bloß der allerweisesten
Anordnung, und Fügung des Allgütigsten, welcher die schlimme Regierungszeit abkürzte, und einen Mann nach seinem Geiste zum Nachfolger bestimmte, zu danken,
daß nicht alles zerfiel. Abt Heinrich der I lebte geschwind, und starb geschwind; das
erstere zu seiner eigenen Unehre; das Letztere zum grossen Glücke, und zur ausnehmenden Wohlfahrt des Stiftes.* Sein Sterbetrag wird in dem ältesten Todtenbuche auf
den 19ten des Maimonats bemerkt.**
Bei dieser mißlichen Lage nach dem Tode des Abtes Heinrich kam dem hiesigen Stifte
auß* Post unius anni spacium mortuus est, volente Deo, ne religio, & bona ecclesie penitus deperirent. Chron. Vetustiss. in Pergameno fol. 12.
** XIV. Kal. Junii Heinricus nostre congregacionis Abbas. Necrolog. vetust.
( 595 )
außerordentlich gut, daß dasselbe an dem edeln Rupert von Ursin einen Schutzvogt J.1102
hatte, der sich die Erhaltung, und Wohlfahrt des Klosters nicht weniger, als jene seines eigenen edeln Hauses angelegen seyn ließ. Der edle Ritter erinnerte sich hiebei
lebhaftest noch auf die letzten Worte seines sterbenden Vaters, des alten, und edeln
Reinhards von Ursin, welcher sich den Begräbnißort in Ottenbeuren wegen Mangel,
und Abgang an dem erforderlichen Religionseifer bei einigen der damaligen Klostergeistlichen* angelegenst verbat, und sich von seinem Sohne versprechen ließ, für das
Kloster einen guten, und rechtschaffenen Geistesmann, als Abt, auszuersehen.** Seines Versprechens stets eingedenk ließ nun der edle Ritter nichts unversucht, mit aller
Biedernheit dasselbe so pünktlich, als es je möglich war, zu erfüllen. Die Klostergemeinde zu St. Geor41*
gen
* Man erinnere sich hier an die, §. 20 auf das J. 1094 angeführte Stelle des Bertholds von Konstanz. Um dieselben Jahre beiläufig starb der edle Reinhard von Ursin, ein Tugendbeispiel
des damaligen Ritterstandes.
** Quia patri suo, jam morienti & ob defectum religionis hic sepeliri norenti, promiserat, quod
abbatem religiosum, & bonum monasterio pro videret. Chron. Ottenb. vetust. fol. 12. Die
gewöhnliche Grabstätte hatten also die ottenbeurischen Schutzvogte in dem Kloster, wie in
der Folge noch mehrere Beyspiele weisen.
( 596 )
J.1102 gen in Villingen* auf dem Schwarzwalde stund damals in dem ersten Rufe der Frömig-
keit. Der heilige Abt Theodeger, ein Schüler des grossen Abtes Wilhelm von Hirsau
und nachmaliger Bischof zu Metz bildete dieselbe zu einer sehr hohen Vollkommenheit, und Rupert, ein schon ziemlich betagter Mann von fünfzig, und mehreren Jahren, machte unter ihm, als Prior, den ersten Vorsteher der Klostergemeinde.** Dem
edlen Rupert von Ursin schien kein Weg zu weit, und keine Reisebeschwerde zu groß,
dem letzten Willen seines seligen Vaters Genügen zu leisten, und dem halbverlorenen
Stifte, den Pflichten seines Schutzamtes gemäß, durch einen würdigen,
und
* Einige setzen den Ursprung des Klosters Villingen bis in die erstern Jahre des IX Jahrhunderts zurück; allein ohne hinlänglichen Grund. Denn selbst die Excerpta Chronici monasterii
S. Georgii ex Msc. Codice S. Blasii (Monumentorum res Alemannicas illustrantium Tom. II
pag. 443 edit St. Blasianae) geben hievon ab, und melden auf das J. 1084: Hoc anno cella
S. Georgii primitus incepta est aedificari. Die Edeln, Hezil, und Hesso waren die Stifter, und
der heilige Theodeger, welcher im J. 1118 zum Bißthum zu Metz berufen wurde, der IIIte Abt
des Klosters. Gerbert hist. sylvae nigrae Tom. I.
** Gerbert Hist. Syl(v)ae nigrae Tom. I. pag. 453. & alibi passim.
( 597)
und rechtschaffenen Geistmann wieder aufzuhelfen. Mit hinlänglicher Vollmacht der J.1102
hiesigen Klostergemeinde versehen trat er also die beschwerliche Reise nach Villingen an, und bath mit aller Zudringlichkeit den heiligen Abt Theodeger um die Entlassung seines würdigen Priors Rupert nach Ottenbeuren. Das unvermuthete Ansuchen
wurde von dem heiligen Abte nicht so leichthin genehmiget, und der fromme, und
tugendhaften Prior besonders sträubte sich länger dagegen, indem er die schweren
Pflichten eines Abtes bei einer halbzerrütetten Gemeinde mit seinem Lebensalter,
und mit einem so unerwarteten, und fremden Rufe verglich. Jedoch der Schirmvogt
ließ von seiner Bitte eher nicht ab, als bis dieselbe von beiden zugleich, nämlich sowohl von dem Abte Theodeger, als von dem ehrwürdigen alten Prior Rupert begnehmiget wurde. Nun zog der Ritter voll der Freude mit dem erbethenen Vorsteher des
Klosters zurück, und es war der siebente Tag des Wintermonats, als er feierlich, als
Abt, zu Ottenbeuren eingesetzt wurde.* Der älteste Hauschrono* VII Idus Novembris ordinatus. Kalendarium pervetustum in pergameno fol. 14. Isto (Heinrico) defuncto, quoniam multum defecerat religio monastica, predictus Rupertus advocatus de
monasterio S. Georgii in nigra silva beatum Rupertum
ad-
( 598 )
J.1102 chronograph vergleicht den heiligen Vorsteher mit der aufgehenden Sonne, die alle
finstere Schatten eines unordentlichen Wandels durch die Stralen der eigenen Heiligkeit vor sich hin jagte, und zerstreuete.*
§. XXVII.
J.1103
Das erste, was sich der grosse Geistesmann Rupert sogleich nach dem Antritte seiner Regierung nahest angelegen seyn ließ, war die Wiederherstellung der innern
Ordnung, und Zucht, wozu der Heilige dadurch einen ganz neuen Grund legte, daß
er von auswärtigen
Klöadducens Ottinburensi prefecit monasterio. Chron. vetustiss. fol. 12. Excerpta chronici monasterii S. Georgii sie habent: A. 1102 Ruopertus Prior S. Georgii ad reparandam monasticam
religionem Ottenburon Abbas, licet multum renitens, transmittitur. Monument. res alemannicas illustrantium Tom. II pag. 443.
* Qui beatus vir eidem loco prelatus, quasi sol oriens omnes tenebras irreligiositatis radio sue
sanctitatis dispulit. Chron. vetustiss. loc. cit. Unsere Hauschronographen geben das J 1104.
für das erste Jahr seiner Regierung an; allein aus den ältesten Hausurkunden, die kein bestimmtes Jahr bemerken, konnten sie dieses nicht wahrnehmen; und die aus einer St. Blasianischen Handschrift hergestellte Chronik von Villingen ist ihrer Behauptung schnurgerade
entgegen.
( 599)
Klöstern, die in einem Rufe des Eifers, und der Frömmigkeit stunden, würdige, und
J.1103
rechtschaffene Männer nach Ottenbeuren berief, die er zu vollkommenen Mönchen
erzog.* Unsere Alten schlossen daraus, der fromme Abt habe die Adelichen, aus welchen die hiesige Klostergemeinde nach der Vorschrift der Stifter bis dahin einzig bestund, absterben lassen, und anstatt derselben Männer und Mönche vom gemeinem
Geschlechte, und Stande zu Ottenbeuren eingeführt; allein weder die so eben in der
untersetzten Note angeführte, noch eine andere in den gleichzeitigen Urkunden befindliche Stelle verbürgen eine solche Behauptung; vielmehr widerlegt sich diese Meinung dadurch, daß der nämliche gottselige Abt, wie wir in der Folge deutlich sehen
werden, mehrere Adeliche in das Stift aufnahm, und selbst die Meisten der folgenden
Aebte bis auf das fünfzehnte Jahrhundert von einem vorzüglich edeln deutschen Geschlechte, beweisen das Gegentheil. Was also Abt Rupert der I hierinnfalls that, bestand einzig darinn, daß er den bisherigen Adelichen der Klostergemeinde, die er
keineswegs zu verdringen suchte, zu einer festern Grundlage der besseren, und religiösern Hausordnung unadeliche beigesellte, die zu einer
* Personas honestas de aliis monasteriis advocans monachos etiam perfectissimos educavit.
chron. Ottenbur. vetustiss. fol 12.
( 600 )
J.1103 ner strengern Lebensordnung theils mehr abgehärtet, theils auch mehr geneigt waren.
Uiberhaupt war das Ordensleben in den spatern Zeiten, als sich bei einem friedlichern
Zeitalter die Anhänglichkeit an ein bequemmes, müssiges, sinnliches Lebens dieses
Standes bemächtigte, nicht mehr die Lieblingssache des Adels, und dieß mag wohl
eine der vorzüglichsten Ursachen seyn, warum anfangs adeliche Stifter sich allmählig
in unadeliche umschafften, aus Mangel nämlich der Ordenskompetenten, die stetshin
seltener wurden.
Allein nicht nur Mönche von andern Klöstern, sondern auch gottesfürchtige Laien nahm der fromme Abt in seine Klostergemeinde auf, und ließ dieselben gemeinschäftlich, und so viel es thunlich war, nach der gemeinsammen Ordensregel mit den
übrigen leben.* Diese Laien waren eigentlich Pfründner des Stiftes, welche entweder
an liegenden Gütern, oder am baaren Gelde dem Kloster so vieles zubrachten, daß
ihre lebenlängliche Verpflegung, und Verköstung daraus, dem Stifte unschädlich,
konnte bestritten werden. Der noch immer unter dem gemeinen Volke bestehende
Hang zu jenem apostolischen Leben, welches wir oben § 19. aus dem Berthold von
Konstanz beschrieben haben
* Laicos, Deum timentes, eisdem monachis affociavit. Ibidem fol.cit.
( 601 )
ben, vermehrte die Zahl von solchen Pfründnern, die sich alles Zeitlichen in der Absicht J.1103
begaben, um ruhig, und weit von allem Weltgetümmel entfernet den Rest der noch
übrigen Jahre unter dem Klostergehorsame eines heiligen Abtes dem Allerhöchsten
zu widmen, über die Massen. Mehrere derselben zogen sogar das Ordenskleid an,
verbanden sich zu alltäglichen Haus- und Klosterdiensten, lebten in allen Stücken nach
der Vorschrift der Regel, legten vielleicht auch die Gelübde ab, oder hielten und
benahmen sich, obgleich ohne Gelübde, jenen ältern Laienbrüdern des Klosters gleich,
welche schon vorher unter dem Namen der bärtigen Brüder* hierorts bestanden. Daher in den ältesten Todtenbüchern** die so grosse Menge der damals so genannten
Konversen, oder Laienbrüder, derer Zahl jene der hiesigen Ordenspriester, und Chorgeistlichen weit um die Hälfte übersteigt.
Niemand war aber für das apostolische gemeinschäftliche Leben anhaltender, J.1104
eifriger,
und
* Man sehe in der III Epoche auf das Jahr 972 die der Ottoniaischen Urkunde untersetzten
Noten nach.
** Wir werden das alte Todtenbuch, worinn die Namen aller dieser Konversen sammt der Benennung vieler andern merkwürdigen Männer vorkommen, vielleicht am Ende des ganzen
Werkes liefern.
( 602 )
J.1104 und herzlicher gestimmt, als das fromme Geschlecht, wie es auch schon aus der oben-
berührten Bertholdischen Stelle erhellet. Hiezu kam der Ruf von der grossen Heiligkeit des ottenbeurischen Abtes, welches sich sogleich in den ersten Jahren seiner
Regierung weitest umher verbreitete, und alles Zutrauen des frommen Geschlechtes
an sich zog. Nicht lange, so sprach man auch von Wunderthaten, welche Gott durch
seinen getreuen Diener zum Beßten der mit verschiedenen Krankheiten, und Uibeln
geplagten Menschheit wirke, und nun strömte eine grosse Menge der Menschen hieher, theils um den grossen Tugendmann kennen zu lernen, theils bei demselben in
verschiedenen so wohl körperlichen, als geistlichen Anliegen Trost, Rath, Hilfe zu finden; wobei es auch, wie sich’s vermuthen läßt, an beträchtlichen Schankungen, und
Gaben nicht mangelte.* Besonders ließ sich das weibliche, meistens edle Geschlecht
auf keine Weise zurück weisen, und sehnte sich sogar nach einer Gelegenheit, nahe
an dem hiesigen Kloster eine besondere Gemeinde, und fromme Versammlung zu
bilden. Es war eben so ein Beginnen
* Et quoniam ipse beatus vir miraculorum erat eximius operator, quemadmodum habetur in
libro, qui de beata ejus vita scriptus est, populi multi locum ipsum frequentantes plurimas donacionas illuc detulerunt. chron vetust. fol. 12
( 603 )
men nicht gegen den Gebrauch, und gegen die Gewohnheit der damaligen Zeiten; in- J.1104
dem es so wohl in Schwaben, als in andern Provinzen, und Reichen mehrere doppelte,
das ist solche Klöster gab, in welchen die Mönche von den Klosterfrauen nur durch
das zwischen stehende Bethhaus etwa, oder durch eine stärkere Mauer, oder Zwischengebäude abgesondert, übrigens inner dem Umfange der nämlichen Klosterringmauern beisammen lebten.* Einen Beweis hievon gab der Abt Gisilbert von St.
Blasien, welcher schon im J. 1082 eine Kolonie von Brüdern, und Schwestern, Ordensmänner, und Klosterjungfrauen nach Muri in der Schweitz schickte. Und dabei ausdrücklich meldete: „Zu dem Gebrauche, das fromme Geschlecht zuversammeln, welche hierorts schon von vielen Jahren her bestand, hat uns das Leben der heiligen
Väter verleitet, welche auch selbst aus Liebe und Hinsicht auf Gott dasselbe versammelt haben: doch muß ihr Wohnort, und ihr Umgang von den Mönchen so vollkommen”
* Eo etiam tempore (1082) misit hic suos exteriores fratres cum sororibus, de qua consuetudine aduc adsunt. Cfr. Gerbert hist. Sylvac nigrae pag. 303. Noch zu unsern Zeiten war das
unweit entlegene Lenzfried ein solch doppeltes Kloster; im XIIten Jahrhunderte aber gab es
derselben neben Ottenbeuren noch mehrere, als zu Wiblingen, Zwiefalten Roth, St. Blasien.
rc.
( 604 )
J.1104 „men getrennt, und verschieden seyn, daß von keiner Seite her ein Verdacht einigen
Platz finde, sondern ihr ganzes Benehmen, und alle Geistesvorschrift soll allein von
dem Abte, und von jenen Klosterobern, die über dieselben gesetzet sind, angeordnet
werden.*“ Da der heilige Abte ohnehin die Klostergebäude fortzusetzen hatte, welche
sein Vorfahrer der Abt Gebhard kaum zur Hälfte vollendet hatte, so war es etwas leichtes, eine Bequemme Wohnung für das andächtige Geschlecht zuzubereiten, welches
sich nahe an der Stiftskirche oder an einem andern Bethhause den Geistesübungen
ergeben, und widmen wollte. Einer mündlichen Uibergabe unsrer Alten gemäß war es
die unter dem Abte Adalhalm anfangs erbauete, und ietzt unter dem gottseligen Abte
Rupert etwa erweiterte St. Niklas Kapell, welcher ein Nebengebäude, als Wohnort für
die frommen Schwestern, angebauet war, von wo aus sie nach Belieben, und ohne
öffentlich gesehen zu werden, das
Beth* De consuetudine autem congregandi feminas, quae hic jam a multis annis viguit, nobis est
exemplum vita SS: patrum qui & ispi feminas congregaverunt ob amorem Dei, quarum mansio, & vita ita perfecte debet esse separata a monachis, at nulla inter eos possit esse suspicio, sed a solo abbate, & praepositis, qui eis praelati fuerint, earum vita & relogio ordinetur.
Cfr. Gerbertus l. cit.
( 605 )
Bethaus besuchen konnten. Gewiß nahm Abt Rupert I mehrere eingezogene, ehrsa- J.1104
me, und adeliche Weibspersonnen, worunter auch hie, und da Wittwen von unbescholtenem Lebenswandel sich befanden, in diese abgesonderte Wohnung auf, und
schloß sie, um dem Dienste Gottes desto ungehinderter obzuliegen, in den einsamen
Ort ein.* Uibrigens, wie die ältesten Todtenbücher beweisen, trachteten in dieser frommen Gemeinde nicht alle auf einem gleichen Wege nach der christlichen Vollkommenheit, und es gab eine dreifache Verschiedenheit unter denselben. In dem eigenen
Todtenbuche, dessen sich jene fromme Gemeinde im XII ten Jahrhunderte eigens
bediente, kommen die meisten geradehin unter dem Namen der Schwestern vor (Z.
B. Adelheit nostre congregationis soror) andere, aber unvergleich Wenigere, heißen
beweihlte Klosterfrauen (Sanctimonialis) wie noch heute viel am Leben sind, neben
diesen gab es noch andere, welche mit dem Beiworte (incluse) eingeschlossen bezeichnet sind.** Die ersten
hat* Feminas honesta & nobiles ad serviendum deo inclusit. Chron. vetust. fol. 21.
** Passim in duobus necrologiis Saec. XII Mss. & uno impresto in monumentis Guelficis pag.
289 in welchem letztern die einzige Udilhilt vorkömmt: VII Kal. Novembris Udilhilt n. c. soror
co-
( 606 )
J.1104 hatten keine Gelübde auf sich, trugen das Ordenskleid etwa aus Andacht, waren nicht
lebenslänglich an ihren Stand gebunden, obgleich die Wenigsten denselben verliessen, und lebten unter der Leitung des Abtes Gott ergeben, fromm, einsam, erbaulich.
Die andern hatten sich wahrscheinlich mit Gelübden beladen, empfiengen nach der
Gewohnheit des damaligen Zeitalters in ihrem vierzigsten Jahre den heiligen Weihel,
waren zur Beobachtung der Ordensregel, und zum Chorgebethe, oder villeicht auch
zu einigem Chorgesange verbunden, und machten von den Nonnen unserer Zeiten
etwa keine andere Ausnahm, als daß sie in der Gemeinde weniger zahlreich waren,
und folglich das nicht leisten konnten, was man Verrichtungen einer zahlreichen Klostergemeinde spaterhin nannte. Zu der strengsten Lebensart hatten sich die von der
letzten Gattung verpflichtet, die sich aus einem höhern Antriebe, und mit Bewilligung
der geistlichen Obern nach einer genauern, und längern Geistesprüfung in eine überaus enge Zelle neben dem Bethhause lebenslänglich verschlossen, dort dem Gebethe, und der Betrachtung himmlischer Dinge stets oblagen, und noch lebend aller Welt
abstarben. Alle diese stunden unter dem geistlichen Unterricht, und unter der Leitung
des
comitissa. Ein Beweis für das Alter der Handschrift.
( 607 )
des heiligen Abtes, der sie eben so, wie seine Mönche, zur hohen Vollkommenheit bil- J.1104
dete. Nach den Todtenbüchern zu urtheilen, worinn ihre Namen fleissigst bemerkt
sind, war die Zahl dieser frommen Schwestern jener der hiesigen Ordensmänner gewiß gleich, wo nicht um ein Beträchtliches grösser. Noch um das Ende des XIII ten
Jahrhunderts findet man einige Namen derselben bemerkt, zum Beweise, daß sich
dieses weibliche Nebenkloster beiläufig zwei Jahrhunderte hindurch in seiner ersten
löblichen Verfassung erhalten, und mit vieler Auferbauung bestanden habe. Das Hauptkloster oder Stift verlor dabei an seinen zeitlichen Gütern nicht; sondern gewann vielmehr sehr beträchtlich, indem diese Schwestern, als eben so viele Pfründnerinnen,
dem Kloster mehrere ansehnliche Güter, und liegende Gründe zubrachten, welche
meistentheils nach ihrem Hinscheiden, wie sie sich zuvor, als Eigenthümerinnen, ausdrücklich erklärten, demselben als eigen anheim fielen,* wie im IIten Bande dieser
Geschichte viele Beispiele erweisen werden.
In Deutschland wollte man indeß keine ganz leere Hoffnung zur Aussöhnung
des Reichs
* Quarum donationibus possessiones monasterii sunt plurimum dilatate; scilicet in Richersriet
in Friderichisriet in Wolfoldiswendi in Kolberg & in aliis locis Chron. vetust. fol. cit. Die Namen
dieser Ortschaften werden im II Bande näher bestimmt.
( 608 )
J.1104 mit der Kirche bemerkt haben, die aber leider bald wieder verschwand. Heinrich der
IVte erklärte an einem Hoftage zu Mainz J. 1102 er werde selbst nach Italien gehen,
und seine Zwistigkeiten mit den Päbsten nach den Kirchengesetzen entscheiden lassen; ja er ließ so gar an dem heiligen drei Königsfest des folgenden Jahrs 1103 durch
den Bischof Eanhard (Emehard?) von Wirzburg öffentlich unter der Messe verkünden,
daß er seinem Sohne Heinrich die Regierung abtreten, und für sich eine Wallfahrt
nach Jerusalem unternehmen wollte.* Dieser Antrag gefiel dem Volke eben so wohl,
als dem Adel, und es schickten sich schon mehrere an, den hohen Pilgrim nach dem
heiligen Lande zu begleiten. Allein zum Unglücke waren diese Versprechen Heinrichs von keinem andern Erfolge, als die meisten vorhergehenden, die niemals erfüllt
wurden. Heinrich traf keine Anstalten zu dieser Reise, und im folgenden Jahre war
wegen ausgebrochener Empörung gar nicht daran zu denken.
§. XXVIII.
J.1105
Ehe der neue Krieg, und die Empörung Heinrichs des V wider seinen Vater
Heinrich den IVten ausbrach, starb Friedrich von Hohenstauffen der I Herzog von
Schwaben, und
Stif* Analista Saxo ad A. 1203.
( 609 )
Stifter des Klosters Lorch, ein in der Schwabengeschichte merkwürdiger Mann, welcher J.1105
siebenzehn Jahre um das Herzogthum Schwaben im Kriege, und neun Jahre in dem
Besitze desselben gelebt hatte. Er war ein getreuer, und eifriger Anhänger Heinrich
des IVten, und dieses Verdienst um das Königshaus war die Ursache, warum das
grosse Herzogthum Alemannien das erstemal eine Theilung erfuhr, und der Sitz des
Herzogthums von dem Hegow in das östliche Schwaben auf die Hohenstauffischen
Erbgüter kam. Friedrich hinterließ zwei Söhne, den nachmaligen Herzog von Schwaben Friedrich II ten mit fünfzehn, und Kunrad mit zwölf Jahren. Er selbst liegt zu Lorch
begraben.*
Nach dessen Hinscheiden nun nahm Heinrich V die Wittwe des Herzogs Friedrich, sammt dessen hinterlassenen zwei Söhnen, Friderich und Kunrad zu sich, und
dadurch bemächtigte er sich wenigstens so lange, als die Minderjährigkeit des erstern, damals fünfzehnjährigen Sohnes dauerte, des Herzogthums Schwaben. Hiemit
begann eigentlich die Empörung des Sohns gegen den Vater. Denn nachdem sich
Heinrich durch das an sich gebrachte Herzogthum Schwaben sehr groß, und mäch42
tig
* Otto Frisingensis de rebus Friderici L. l. Cap. 9-10.
( 610 )
J.1105 tig gemacht hatte, besorgten die deutschen Fürsten nicht ohne Grund, der Sohn möch-
te die schlimme Sache seines alten Vaters, Heinrichs des IV, der mit allen seinen Versprechen ein blosses Spiel trieb, mit aller Macht unterstützen, und folglich die schon
ziemlich erdrückte Kriegsflamme gegen die Kirche, und die päbstlich gesinnte Parthei
neuerdings anfachen: sie gaben sich also alle, und zwar nicht vergebliche Mühe, den
Sohn wider den Vater aufzuwiegeln; denn wirklich gewannen sie Heinrich den Vten
für ihre Seite, und dieser Fürst ward mehr durch Aufwiegelung, als aus eigener
Willensbestimmung ein Empörer gegen den eigenen Vater. Uibrigens trug jetzt alles
zur Vergrösserung seiner Macht bei. Gebhard, der Bischof zu Konstanz, gewann für
ihn die Sachsen; die Pabstlichgesinnten traten ohnehin auf seine Seite; Heinrich der
Vte selbst, als er mit einem baierischen, alemannischen und fränkischen Kriegsheere
an dem Flusse Regen seinem Vater entgegen stand, leitete zwischen seiner Schwester, und jenem Markgrafen Leopold von Oesterreich, welcher nachmals im Rufe der
Heiligkeit starb, eine Heurath ein, und gewann auf eine solche Weise auch diesen Fürsten für sich. Ja nicht nur die Fürsten sondern die Höflinge, u. die treuesten Freunde,
welche den Vater am Hofe umgaben, verleitete, und zog Heinrich der jüngere theils
durch Versprechen, theils durch Schankun-
( 611 )
gen, und auch durch Einschreckungen auf seine Seite,* bis ers endlich theils durch of- J. 1105
fenbare Gewalt, theils durch andere Mitel, die man sich bei solchen Umständen zur
Zweckerreichung gerne erlaubt, am Ende dahin brachte, daß sich der Vater endlich
schuldig bekannte, dem Reiche entsagte, und die Reichskleinodien an seinen Sohn
auslieferte.**
Indeß, als man sich in Deutschland um die Reichskrone zankte, und schlug,
genoß das Doppelkloster Ottenbeuren unter der Leitung seines weisen, und tugendvollen Abtes der vollkommensten Ruhe. Rupert ließ es an keiner Einrichtung, und
Anordnung mangeln, die zur sittlichen Vervollkommnung seiner Anvertrauten et42*
was
* Filius adscivit sibi arte pestifera patris secretarios, cubicularios, consiliarios, duces, tetrarchas, palatinos, universique regni principes, & alios quidem emollit blanditiis, alios impetit
minis, ac terroribus, illos nefandis suggestionibus, illos verbis ad deprecandum compositis, &
muneribis, illis praediorum, & beneficiorum copiam, illis urbium, & castellorum eminentiam - & infinitam thesaurorum pecuniam promittit, & offert. Auctor vitae Adalberonis §.VI. apud Struvium Corp. Hist. Germ. Period. VI. pag. 338.
** Annalista saxo ad a. 1106. Trithemius in chron. Hirsaugiensi ad a. 1105. Michael Ignatz
Schmidt Geschichte der Deutschen Wiener Ausgabe III. Band V. Buch Seite 140.
( 612 )
J.1105 was beizutragen geeignet seyn konnte. Unter seinem unwürdigen Vorfahrer, dem Ab-
te Heinrich, der ausser dem Wohlleben sich nichts anderes mit Ernste angelegen seyn
ließ, erhielt der Müssi(g)gang in der Klostergemeinde die Oberhand, und der alte Fleiß
der Mönche lieferte hier nichts mehr zum Beßten der Wissenschaften von jenen Werken, welche, für sich allein ohne andere Verdienste betrachtet, dem Orden einen ewigen Dank, und eine ewige Dauer in Deutschland hätten verschaffen sollen. Ottenbeuren war unter ihm in kurzer Zeit wieder eine Werkstätte des litterarischen Fleisses.
Man arbeitete, wie es in der Reichenau, und zu St. Gallen geschah, einander in die
Hände. Einige verfertigten aus Thierhäuten das Pergament, als den gewöhnlichen
Stoff, worauf man schrieb; andere zogen die Linien; andere schrieben Bücher, andere vergoldeten die Titel und Anfangsbuchstaben, andere mahlten sie aus, andere verglichen das Geschriebene mit der Urschrift, und die Letztern banden das Buch in Zoll
dichte, mit Leder überzogene, und an den vier Ecken mit Metall beschlagene eichene
Brettchen ein. Selbst an einem kostspieligern Aufwande ließ man nichts ermangeln.
Man bediente sich, besonders bei den Meßbüchern, und bei den darinn verschiedenen vorkommenden Kanongebethen* einer silbernen.
* Die Gold- oder Silberschrift fieng bei diesen
( 613 )
nen, und goldenen Dinte, färbte das Pergament mit Purpurfarbe, und zierte die An- J.1105
fangsbuchstaben sowohl, als die Titel reich mit Golde, und verschiedenen in hohen
Farben gemahlten Figuren aus. Alles dieses geschah mit so vieler Kunst, daß sich
der Glanz des Goldes, Silbers, Dinte, und Farbe nach so vielen Jahrhunderten noch
so schön erhält, als wären sie erst vor einigen Wochen aufgetragen worden. Vor dem
letzten französischen Kriege, und der nachmals erfolgten Zerstörung waren noch mehrere solche Stücke des alten Fleisses in dem hiesigen Büchersaale zu sehen, welche
Arbeiten des XIIten Jahrhunderts waren; die jetzte aber kaum noch in einem Kataloge zu finden sind.*
§.XXIX.
unsern alten Missalen vom XIIten Jahrhunderte, meistens mit den sogenannten Präfationen
an, welche nicht so gleichförmig, wie die jetzigen waren, sondern an den meisten Festen der
Heiligen einige Hauptzüge aus ihrer Lebensgeschichte, in einem sehr kurzen, und kraftvollen
Ausdrucke enthielten. Cfr. Mabill iter German. Item Geberti iter Aleman.
* In Catalogo Manuscriptorum a N. I. usque N. XIII. & aliàs passim.
Sic, vos non vobis vellera fertis oves
Sic vos non vobis mellificatis apes.
( 614 )
§. XXIX.
J.1106
So sehr Heinrich der vierte durch seinen Sohn, und dessen Anhang in die Enge getrieben war, so wäre es dennoch beinahe vor dessen Hinscheiden zu einem
ernstlichen Auftritte nochmal gekommen. Otbert, der Bischof zu Lüttich, Heinrich der
Herzog von Niederlothringen, welcher von dem Kaiser dieses Herzogthum nach dem
Todes des berühmten Gottfrid Bouillon erhielt, und aus mehrern Reichsstädten besonders die Städte Köln, und Lüttich waren und blieben ihm mit aller Treue stets zugethan. Als nun der alte Heinrich, während der Freudenbezeugungen, die man über
die Thronerhebung seines Sohns zu Mainz anstellte, Gelegenheit zum entweichen
bekam, und die Stadt Köln sich öffentlich für ihn erklärte, so ließ sein Sohn, Heinrich
Vte ein allgemeines Aufgebot an das Reich ergehen und brachte bis 20,000 Mann
zusammen, mit welchen er die Stadt belagerte. Von der andern Seite legte man die
Hände auch nicht in den Schooß. Die ebenbemeldten Freunde Heinrichs des IV. sammelten auch eine grosse Macht, und man war schon entschlossen auszurücken, als
die Nachricht von dessen Tod einlief. Heinrich regierte beinahe fünfzig volle Jahre,
ein Zeitraum, in welchem sich eben so viel Schlimmes ereignete, als Gutes hätte geschehen können
( 615 )
nen, und man kaum bestimmt sagen kann, ob bei den stets fortwährenden Kriegen
J.1106
mehr Blut, oder wegen den elendesten Zerrüttungen, und Aergenissen mehr Thränen
vergossen wurden. Heinrich starb verlassen, elend, und noch mit dem Kirchenbanne
belegt, von welchem ihn der päbstliche Legat, obwohl er von dem Könige unter den,
wie es schien, aufrichtigsten Bußthränen darum gebethen wurde, aus Mangel der dazu erhaltenen Vollmacht nicht loß sprach, zu Lüttich den 7ten Tag des Augusts. Der
Bischof Otbert von Lüttich, welcher den Leichnam begraben hatte, mußte denselben
wieder ausgraben lassen wenn er je der katholischen Gemeinschaft mit den andern
Bischöfen geniessen wollte. Man schaffte sodann den todten Körper nach Speier, wo
derselbe fünf Jahre lang in einem Gewölbe aufbewahrt wurde, bis endlich Heinrich V
sein Sohn die Erledigung von dem Kirchenbanne von dem Pabste Paskal dem II erwirkte, worauf der Leichnam mit aller Pracht beigesetzt wurde.
Zum Ende dieser IIIten Epoche, welche die letzte des ersten Bandes ist, theilte ich den Lesern einige ausgehobenen Stellen aus der Schilderung mit, welche ein
grosser, und allgemein geschätzter Gelehrter unseres Zeitalters über die Hälfte des
XIten Jahrhundertrs schrieb,
in
( 616 )
J.1106 in der Gregor der VII. auftrat.* „Nichts ist alberner, schreibt dieser grosse Gelehrte als
der Vorwurf, daß eine allgemeine Weltherrschaft, eine Universal Monarchie in dem
ganz rohen Sinne des Worts in den Planen Gregors gelegen sey. Kein Pabst hätte
eine solche zu errichten vermocht - - aber als sich(t)barer Stellvertreter des unsichtbaren Königs der Könige, ausgerüstet mit einer überirdischen, sich noch jenseits des
Grabes erstreckenden Gewalt, mußte Gregor wohl auftreten. Unter Heinrich IV wurden
Bißthümmer, und Abteien, und alle geistliche Würden öffentlich im Palast des Kaisers
verkauft, und die Geschichte weiß nicht, ob mehr die Gottlosigkeit der Verkäufer, oder
die Niederträchtigkeit der Käufer zu brandmarken sey.** Wenn also Gregor die Besetzungen der geistlichen Würden den Weltlichen zu entziehen suchte, wenn er
die“
* Uiber den Geist, und die Folgen der Reformation besonders in Hinsicht der Entwickelung
des europäischen Staaten-Systems. Deutschland 1810. Seiten 29. 31. 32.
** An seine Jäger, und an anderes gemeines Gesindel übergab eben dieser (Heinrich IV) oft
Abteien, und die einträglichsten Pfründen, bloß mit der Bedingung, für seine Jagdlust eine Anzahl Hunde, und Stoßvögel zu nähren. Daselbst Seite 32. in der Note.
( 617 )
„die Geistlichen, die an Stolz, Herrschsucht, und Gesetzlosigkeit den Weltlichen gleich J.1106
kamen, völlig seinem Richterstuhle unterwerfen wollte, so war dieses das dringendste Bedürfniß der wiederherzustellenden, ganz gesunkenen Kirchenzucht. Würde die
Kirche noch länger von so unwürdigen Geschöpfen regiert, so war nichts sicherer, als
daß die Kirche selbst den Völkern endlich ein Gräuel würde geworden seyn, und daß
mit ihrem Falle vielleicht Religion und Christenthum aus dem Abendlande entflohen
wären; und was hätte alsdann aus den europäischen Halbbarbaren werden können,
vielmehr werden müssen, wenn auch dieses letzte Band, wodurch ihre Wildheit konnte, und musste gezügelt werden, wäre gänzlich zerrissen worden?“ Gewiß eine weit
vernünftigere Ansicht des XI. Jahrhunderts, und eine weit gründlichere Beurtheilung
des gregorianischen Regierungsplans, als jene der Sektirer, der lockern Katholiken,
und Hofschmeichler, die das eilfte Jahrhundert, und den obersten Priester der damaligen Zeiten aus Schmähesucht, Abneigung, und Verstimmtheit ihrer Vorbegriffe nur
im Schwarzen zu fioletiren, und schildern wußten.
Ende des ersten Bandes.
( 618 )
Beila gen
Des ersten Bandes
N. I.
Copia literarum Fundationis Monasterii Ottenburensis.
ex Ms. Codice Saeculi XIII.*
nno incarnationis dominice Septingentesimo L°X.IIII. regnante Karolo glorioso romanorum imperatore. Ego Silachus ex Alamannia vir nobilis ac prepotens. & uxor mea
erminswint. cum Filiis nostris gauciperto episcopo. totone clerico. simul & tageberto
lajco. monasterium in domate proprio quod divisum & separatum liberalissime a cunctis coheredibus contraximus. & possidemus. in loco qui vocatur Uotinburra. secundum ecclesiasticam institutionem et iudicum leges. in dej nomine
* Ohne allzugrossen Aufwand konnte man sich die eigenen Buchstaben des XII. Jahrhunderts
nicht beischaffen. Die Mitlauter r – f – s haben ihre besondere Bildung, der erstere zwar mit
einem längern Schweife, der unter sich gehet; die andern aber sind höher stehende Buchstaben, welche oben, wie mit einer kleinen Fahne umwunden sind. Doppellaute kommen keine,
Verkürzungen aber ohne Zahl vor. Der Selbstlaut i. ist nirgends mit einem Punkte oben bemerkt, am Ende des Worts aber allzeit ein langes, oder Geschweiftes J.
Die Vertheidigung aller hier vorkommenden Urkunden, welche mit der gewöhnlichen Zeitrechnung des Alterthums nach den jetzt angenommenen Gesetzen der Diplomatik in einem Widerspruche zu stehen schinen, sehe man in der Vorrede, wo sie gegen die Einwendungen des
gelehrten Herrn Stadtarchivars J. G. Schelhorns berichtiget ist.
( 619 )
mine construimus atque fundamus. Omnia igitur predia vel mancipia totam que familiam nostrum. omnipotenti deo & beato petro apostolorum principj. nec non invictissimo
martirj sancto Alexandro. abhinc in legitimam ac perpetuam dotem pro incolomitate
utriusque vite. & pro remedio animarum parentum nostrorum. prefato monasterio. delegamus eo pacto. ea videlicet condicione. ut nullj hominum liceat.* hanc donationem
aliquatenus infringere. aut unquam commutare. sed ad victum fratribus & uestitum.
summo et vero regi deo inibi militantibus perpetualiter deserviatur.
Siquis autem inuasor quod absit aut tyrannus hanc nostre donationis confirmationem irruperit. Anathema sit a deo. & mors super eum eterna ueniat. uiuensque in
infernum per omnia secula cruciandus descendat. Amen. Amen. Amen.
Hii sunt testes qui uiderunt hec & audierunt. Canto. Hilti. Uoteno. Landolfus. Fridebertus. Hargoldus. Ruopertus. & alii plures tam nobilesquam ignobiles.
N. II.
Designatio Bonorum Fundationis
Ex eodem Cod. Ms. in pergamento.
Et hec uocabula prediorum. que primitus monasterio data memorantur. Principale
ceteris que maius ipsum scilicet locum nundinarium qui Uotenburren dicitur cum terminis suis duo miliaria in longitudine habens. & unum in latitudine de cultis & incultis
huobas ad minus trecentas. Item Uilla behaim cum terminis suis. Uilla Habeuuanguen cum tota marchia sua. & predium Hollesvvanc usque in westernhain. Uilla Husen
cum terminis suis.
Uil( 620 )
Uilla westerhain cum prediis usque in Hirgchaim. Uilla Oumintingin cum pertinencus
suis. Item ecclesias Stainhaim. et Kirchtorf cum prediis quibusdam. Uilla que dicitur
ekka cum terminis suis. Uilla dietriceshowen cum prediis suis. Uilla Attenhusen cum
omnibus appendiciis suis. Item iuxta uindicem Uilla que vocatur cella. & Uilla wigenhusen cum terminis suis. Item predium in vvale hubas nouem. Ista pariter ad numerum reducta existunt oppida seu uille duodecim. ecclesie que barrochiales totidem
cum viculis centum uigintj.* exceptus prediis intra prouinciam hinc inde quibusdam
transpositis. Preterea totam populi sui multitudinem tam ingenuos quam seruiles. ore
manuque abdicantes eo iure ac honore quo ipsis nobilitate seculari dominabantur. Prefato monasterio. pari nichilominus servata eorum dignitate tradiderunt.
N. III.
* Unter diesen Hundert und zwanzig Weilern, und einzelnen Höfen, von welchen hier eine Meldung ohne bestimmte Benennung geschieht, mögen ganz recht alle jene kleinern Orte, Einöden, und Weiler verstanden werden, welche von den ältesten Zeiten her Ottenbeuren angehörten, in der Ottenbeurischen, sehr weitschichtigen Pfarrmarke lagen, in keinem andern Kaufoder Schankungsbriefe mehr vorkommen, und spater von dem Stifte zu Zins- oder Erblehen
gemacht worden sind; als: Guggenberg, Halbersperg, Langenberg, Ober- und Unter Haßlach,
Oelbrechts, Hofs, Gut, Reuti, Ober und Unter-Böglins, Scherenberg (ietzt Schellenberg), Oberund Unter Motzen, und viele andere, von welchen zu melden allzu weitläuftig seyn würde. Von
allen diesen kömmt von der Stiftungszeit an, weder ein spaterer Kauf- noch Schankungsbrief
vor; da sie also in der ältesten Pfarrmarke lagen, die sich allebereits bis auf unsere Zeiten
ungeschmälert in ihrer ursprünglichen Ausdehnung erhielt, so mußten dieselben nothwendig
schon unter die bemeldten hundert zwanzig Weiler, oder auch einzelnen Höfe gehören.
( 621 )
N. III.
Karls des Grossen
Vergabung mittels eines ausgestellten Handbillets
Ego Karolus dictus romanorum imperator. die presentj ad prefatum monasterium per manus Gauciperti episcopj & totonis Abbatis fratris eiusdem ex mea proprietate uiros duodecim cum uxoribus et liberis ac tota possessione sua. pro anime mee
salute deo & beato martirj Alexandro. sicut ex hereditario iure possideo. trado nihilominus & transfundo ea videlicet condicione. ut ex his qui obierint optimum tantum bonum quod in mobilibus rebus abuerint. Abbatj & fratribus prefati locj detur. cetera heredibus. Si uero absque herede obierint predia vel quidquid habuerint hereditario iure
ad monasterium publicetur. Item
Omnem decimam ex debito regali quidquid de pago Hilargovue de quibuscunque debitis aut fredis omnj tempore exigitur. quod nostri iuris est ad prefatum sanctum locum concedimus et confirmamus. ut cum dei gracia & nostra elemosina ibidem
nostris temporibus & futuris in augmentum dej servitutis proficiat. Que etiam cum omnj integritate suscipiatur.*
N. IV.
* Der Hauschronograph lieferte diese Urkunde nicht ganz, sondern bloß zum Theile. Denn die
Worte: ad prefatum monasterium, wovon eher keine Silbe vorkam, lassen so wohl vom Anfange derselben, als die am Schlusse derselben ausgelassene Jahr- und Tageszahl am Ende, etwas vermissen. Hätten die guten, und biedern Alten die strenge, und unnachsichtige
Kritik der um tausend Jahre spatern Diplomatiker geahndet, und vorausgerochen, ich glaube,
sie würden genauer zu Werke gegangen seyn.
( 622 )
N. IV.
Literae Confirmationis Caroli M.
circa A. 805.*
In nomine dei patris omnipotentis. filij & spiritus sancti Karolus a deo ordinato
Augusto magno pacificus. rex francorum. imperator romanorum. Gubernans
imperium.
Quoniam principem ac defensorem ecclesiarum nos fecit dominus, ne ejus ingrati esse videamur munificentie. Seruicium eius augmentare. ecclesias multiplicare.
super inceptis & constructis bene & opportune. ne post hac destruantur. potestati regali conuenit tuitionem inpertire. Unde quidquid ad loca. Sanctorum damus vel concedimo. hoc nobis ad mercedis augmentum uel stabilitatem regnj nostrj pertinere confidimus. Quapropter notum sit omnibus principibus nostris & fidelibus. qualiter nos ad
peticionem dilectissime conjungis nostre Hiltigarde illustris regine. abbatem
* Der Eingang dieser karolingischen Urkunde so wohl, welche von dem allgemeinen Schutzamte der römischen, und aller andern Kirchen vergenommmen ist, als der Inhalt derselben,
wo von keiner kaiserlichen, sondern bloß königliche Macht die Rede ist, verrathen deutlich
genug, daß dieselbe wirklich im J. 769 ausgefertiget wurde, als Karl nach dem Tode seines
Vaters Pipins sich einen König der Franken, und einen Schützer (Advocatum) der römischen
Kirche nannte. Von der zweiten Bestättigungsurkunde Karls des grossen, welche während
seiner Kaiserjahre auf dessen Befehl, gleichwie von andern damaligen Klöstern, also auch
von Ottenbeuren nachgesucht wurde, weiß man das Jahr, in der sie ausgefertiget wurde, mit
Bestimmtheit nicht anzugeben; weil der alte Kopist davon nur den vollen kaiserlichen Titel
borgte, welchen Karl der Grosse nach dem J. 800 führte; übrigens aber den Inhalt der ältern
Bestättigungsurkunde unverändert sammt dem Ausfertigungsjahre beibehielt. Man sehe die
Vorrede.
( 623 )
nomine Totonem ex monasterio quodvocatur Uotenburra, cella noua. cum hominibus
una et rebus ipsius monasterii. sub nostro mundiburdio et deffensione propter malorum illicitas hominum infestationes accepimus et retinemus. lgitur a presentj die coram
principibus nostris decernimus atque precipiendo precipimus, ut nullj de maioribus atque minoribus liceat predicto Abbatj aut hominibus ipsius monasterii tam ingenuis quam
servientibus uel in rebus que ad ipsam casam dei legitime aspicere uidentur inquietare. aut calumniam facere presumat. sed sicut diximus liceat eum una cum jam facto
monasterio sub nostra tuitione quietum uiuere ac residere ac si alique cause aduersus eum aut homines ipsius monasterii surrexerint quas infra pagum cum fidelibus
suis deffinire non potuerint in presentiam nostram reseruentur. Et ut omni regno nostro et fidelibus nostris pateat. nos prefatum locum non auaricie uel questus. sed pro
amore dei & anime salute ac defensionis causa in nostram potestatem suscepisse.
hinc a presentj die et deinceps fratribus eiusdem monasterii auctoritate nostra damus
hanc licentiam & concedimus ut post discessum totonis abbatis potestatem habeant
inter se eligendi abbatem quem meliorem secundum regulam sanctj benedictj et aptiorem nostro seruicio invenire potuerint. nobisque ac successoribus nostris presentetur quatenus regia sublimetur a auctoritate et confirmetur.* Investitus
si* In der Fortsetzung der alten Kopie erlaubt sich der alte Kopist des XIIten Jahrhunderts mittels einer Einfassung zur Linken, dreimal eine Note von seiner Zeit beizusetzen. Die erste
lautete so: Heinricus imperator (subintellige V. statuit in Concordato Calixtino A. 1122 inito).
Omni espicopus uel abbas electus regnj nostrj de partibus teutonicis infra sex menses nobis
presentetur, regalia perscepetrum accipiat. Sicque confirmatus per nos et sublimatus
dig-
( 624 )
siquidem per nos liberum hunc ab omnj exactione curialj uel munere permittimus abire. consecracionem et suj monachorumque concedentes. ut a religiosis duntaxat episcopis ordinarj poterint liberrimam habere Amplius. Presentj sane abbatj eiusque
successoribus. monachis. et hominibus. ac negociatoribus prefatj monasterij loci quia
nostra auctoritate frequentia* populj ad reliquias sacras uenientis inibi statuimus. hanc
libertatis gratiam concedimus. ut ubicunque in regno nostro ad negociandum perrexerint siue in civitates. uel in oppida. seu pontum. nauesque petant. siue uenientes seu
redeuntes. sine exactione thelonej cum pace securj transeant et pergant. Item placuit
nostre providencie in totonis prefatj abbatis suorumque successorum et fratrum monachorum hoc perpetualiter potestate ponere, ut sapientum usi consiliis. ex his quos inter potentes seculj noverint esse equitatis & fidelitatis amatores. eligant suis competenter locis advocatos & deffensores si opus habuerint. Sin uero nos nostrosque successores iustissimos & certissimos deffensores habeant. Sed nullus hominum sibi hanc
presumat potestatem uendicare. uel quasi hereditariam. aut aliquo iure debitam inuadere nisi quem Abbatis & monachorum consulta approbatiora uelint admittere. Eo tamen tenore. ut post fidelitatem regio iure nobis nostrisque successoribus. Abbatj tria
iuret Sacramenta. Primum
quod
dignitate principaliter ex hinc pociatur. Für ein Copiale, welches die neugewählten Aebte, die
Originalien zu schonen, mit sich an den Kaiserhof nahm, wenn sie die kaiserliche Investitur
nachsuchten, eine weder überflüssige, noch unwichtige Nebenbemerkung.
* Das Wort Monasterium ist unterstrichen; wahrscheinlich sollte es nach der Absicht, und Meinung des Kopisten nicht gelten. Frequentia soll etwas heissen frequentiam, aber wird in der
vielfachen Zahl gegen die gemeine Ordnung der Sprache gebraucht.
( 625 )
quod secundum posse. & nosse iustus & utilis advocatus in homines & res predictj
monasterii existat. Secundum quidquid placitando acquisierit idem in injuria bannorum. uel satisfactione temeritatum. tercia sibi parte retenta, duas reddat abbatj & nullum advocatum uel exactorem preter se nisi abbatis permissione constituat. Tertium
quod nihil priuati muneris uel seruicii a quolibet loco siue curte. seu a uillicis. uel a
cellerariis. quasi ex debito & statuto iure exigat. ac mansiones uspiam frequentare caueat. Ad unum quemque uero locum quem abbas ad placitandum ordinauerit. cum
duodecim equis & totidem uiris aduocatis semel tantum in anno adueniat. nisi pro aliqua necessitate ab Abbate sepius aduocetur. ac tunc pro locj qualitate ab abbate honeste suscipiatur & procuretur.
Infra locum autem monasterii nullum placitum nisi uoluntate & rogatu Abbatis
unquam statuat. Nullum de militarj familia sine iusta sociorum suorum deliberatione
dampnet. uel aliqua iniuria coherceat offendat. Qui militares uel alio nomine ministeriales* optimo iure perfruantur. quo Fuldenses uel Augenses pociuntur. Amplius. Nullum
domus servientem** sine consensu abbatis ad iudicium uel ad dampnum cogat. Quando autem huius commissi uel in homines aut in res quod uulgo bal43
munt
* Man ersieht hieraus, daß die freien und edeln Ritter welche in Diensten des Abtes und Stiftes damals stunden, von woher sie belehnt wurden, mit den Ministerialen in gleicher Bedeutung genommen wurden, und bei den Gerichtsstellen so, wie ausser denselben, einiger Vorrechte genossen.
** Quicunque in nostro iugiter occupantur seruicio ut sunt manticarii. Ueredarii. pistores. Coci.
Braziarii. Officiales que nostre Curie. & ceteri homines. Ist eine Erklärung des alten Kopisten
über das Wort in der Urkunde: domus servientem in der dritten und letzten Seitenbemerkung.
( 626 )
munt dicitur exstiterit statim sine mora & sine preiudicio nisi cito resipuerit. aduocatia
cum omnibus commodis & sine spe recuperationis carebit. Et ut hec firmius credantur.
& diligentius conseruentur. manu propria subter firmauimus & anulo nostro insignirj
iussimus. Ego Liutpertus recognoui archicapellanus & subscripsi. Data anno incarnationis dnj (domini) septingentesimo sexagesimo IX. actum Mogontia in Pentecosten
in dej nomine feliciter. Amen.
N. V.
Copia Diplomatis Ottoniani pro afferenda, & statuenda Libertate Monasterii Ottenburani ab omnibus oneribus imperii. *
In Nomine sancte
indiuidue trinitatis
Otto
Diuina functus clementia, imperator romanorum
semper Augustus.
Si peticiones seruorum dei quas nobis pro suis necessitatibus innotuerint ad
effectum perducimus. non solum imperialem consuetudinem exercemus. sed etiam
ad beate retributionis mercedem talia nobis facta proficere speramus. Quapropter comperiat omnium fidelium nostrorum industria presentium uidelicet & futurorum. qualiter
nos adierint
Udal* Die Originalurkunde Kaisers Otto des grossen, die wie hier nach einer Abschrift des XII Jahrhunderts mittheilen, wurde in dem Archive zu Dilingen aufbewahrt, wo dieselbe unser fleissige Archivar Gall Sandholzer in den erstern Jahren des XVII Jahrhunderts selbst in Handen
hatte, und las.
( 627 )
Udalricus Augustensis ecclesie episcopus & abbas Uttenburrensis ecclesie seu Kunradus constanciensis ecclesie presul. atque Burchardus Alamannie dux. Ceterique potentes Alamannorum insinuantes. Notificantes. copiam & inopiam ac regionis duriciam
Uttenburrensis abbacie. Supplicantes. Precantes. & consiliantes. quatenus pro dei honore. & pro nostra gracia. & pro meritis sancti Alexandri martiris. qui ibi corporaliter requiescit eam liberam. a nostra & ab omni regia seruitute faceremus jtem ab expedicione regali, & exercitali uel hostili clipeo. & a curiali remota itineratione seu ab omnj regnj
negocio.
Ad quod respondimus. peticioni eorum nequaquam uelle consentire. nec fieri
posse sine communj principum regni consilio. Permissione. deliberacione atque dispositione. Tandem eorum deliberationi nj. consilio. ac iudicio. concessimus permisimus.
ita sane ut quidquid eis exhinc placuerit placeat. quod displicuerit displiceat. & quod ex
his elegerint laudamus. Consentimus. Precipimus. permittimus. lgitur in unum conuenerunt et consenserunt. id aliter nequaquam fieri posse nec tantus locus deberi a regali
obsequio diuelli. nisi parte aliqua prediorum prefate Abbacie abstracta nobis tradantur
sub tali condicione. ut a nostra regali potentia. purchardo Alamannorum duci suique successoribus Alamannie ducibus* in beneficium concedantur. sitque in omnibus regni negociis paratus semper & uerbis & factis. pro abbate. hostes rei publice nostre debellare. & quociens sit, expedicionem nobiscum mouere. prefatus uero abbas libere deo
cum fratribus suis deseruiat. & post eius obitum. fratres liberam & canonicam in alium
electionem habeant. nobis nostrisque
43*
suc* Da das Herzogthum Schwaben zu dieser Zeit noch nicht erblich war, so übergiengen die
abgetretenen Güter auf die herzogliche Würde, und nicht auf die Familie Burchards über.
( 628 )
successoribus presentetur & regalia per nos accipiat & sic a nobis sublimetur & confirmetur. Unde quisquis abbas inibj constituatur. precipimus statuimus, ut post adeptam
dignitatem non muneris quippiam. uel curialis exactionis ab eo exigatur. preter quod
canes duos pariles. uel unicolores ad Augustensis curie portam. pariter in testimonium
libertatis defferri prouideat. uenatoribus nostris illinc seruaturos*. Item in predictis ciuitatibus curiam nostram generalem acturi cum principibus ex precepto idem abbas conueniat. de ceteris omnino ut attentius deo famuletur liber & securus permaneat**.
Hec sunt predia que cum familia & omnibus appendiciis suis pro libertate prefati
monasterii abstracta seu inbeneficiata noscuntur. Oppidum Uomittingen cum uico suo
Trunkenesber. Uilla Husen. Uilla Tietericeshouen. Uilla Wigenhusen & predium wale. &
alia que nominare longum duximus. Item investituram ecclesiarum. Stainhaim & Kirchtorf. insuper & decimam de pago Hylargouuensi de quibuscumque debitis a Cyrchtorf
usque in Mosebrunge quam usque in hanc diem de elemo* Soll vielleicht heißen: servituros.
** In der neben angefügten Note führt der Kopist aus einer vermuthlich spatern kaiserlichen
Urkunde, welche nicht mehr bei Handen ist, folgende merkwürdige Stelle, als eine weitere Erläuterung, an: „Si pro inevitabilj necessitate rogatus fuerit abbas locj, huius ad curiam uenire.
Cum principibus extra provinciam humiliter cum XII equis uadat. & explicito quantotius regalj
colloquio ad propria reuertj satagat. Hätte ein Abt zu Ottenbeuren im letzten Jahrhunderte eine Reise in Begleitung von zwölf edeln Rittern zu Pferde gemacht; Himmel! Wie hart, und wie
bissig würden sich die besoldeten und unbesoldeten Zungen dagegen ausgedrückt haben?
Und doch war es ehedem nicht bloß Sitte, sondern sogar Vorschrift
( 629 )
mosina Domini Karoli magni imperatoris* fratres prefati monasterii libere possederant
nunc pro eadem libertate cum supradictis regie manui resignatam. abdicarunt. Fautores nihilominus & consiliatores iam dicte libertatis decreuerunt. ut pridicte decime prediorum. que priusquam nostre dicioni traderentur. in elemosinariam domum prefati
monasterii ad reficiendos pauperes dabantur. nunc etiam auctoritate nostra & prefati
Udalrici episcopi & Abbatis successorumque suorum consensu. a curtis solummodo
uillicorum pro testimonio libertatis ad iam dictam domum in usus pauperum reuertantur.
Preterea imperiali auctoritate nostra iubemus ut omnia precepta. Libertates. dignitates. priuilegia. que a predecessoribus nostris regibus uel imperatoribus prenominato monasterio. Abbati. monachis. hominibus tam ingenuis quam seruientibus. ac
negociatoribus. quoquo modo concessa sunt. perpetuum obtineant uigorem. Nullusque nostre rei publice potestate functus. siue in successorum nostro
rum
* Vergleicht der aufmerksame Leser dieser ottonianischen Urkunde, wie dieselbe im 17ten
Jahrhunderte zu Dilingen aufbewahrt wurde, mit dem oben N. IV. angeführten Bestättigungsdiplom Karls des grossen, so kann er diesem letztern die volle Aechtheit nicht absprechen.
Denn Kaiser Otto der Grosse berühret alle Hauptstellen von der Wahlfreiheit der Aebte, von
der Beschränkung der Schirmvögte, von der Stiftung des Armenhauses, führt so gar die eigenen Worte an, welche in der karolingischen Urkunde vorkommen, und in Rücksicht der Ausfertigungsform unterscheiden sich beide meistens darinn, daß die Ottonianische neben den
besondern Merkzeichen in dem Tone eines Kaisers - - die karolingische aber in dem Tone
eines Königs, und Schutzvogtes der römischen Kirche abgefaßt ist.
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rum temporibus aliquid audeat ex his immutare & que prefati abbatis fratrum que usibus succedunt presumat aliquociens dilapidare. Et ne forte aliquis advocatus aut tyrannus eo licentius sibi usurpet aut uendicet aliquid ex his que sunt abbatis & fratrum
eius quasi nostri iuris non sit nouerint omnes fideles nostri sicut domnus Karolus imperator primitus magis pro defensione quam servitutis utilitate suscepit. ita & nos strenuissimos atque iustissimos rectores & defensores esse sciat.* Et ut hoc nostrum
preceptum firmius. stabiliusque perpetim cunctis credatur. hanc cartam inscribi iussimus anuloque nostro signatum manu propria subtus firmavimus. Data ab inperatore
Ottone. Uodalrico episcopo & abbate locj. anno incarnationis Dni nongentesimo LXX.
die Kalend. Nouembrium actum Argentina ciuitate in dei nomine feliciter. Ego Ruopertus archicapellanus scripsi et subscripsi.
Signum Ottonis.
* Zur linken Seite macht hier der alte Kopist seine dritte und letzte Nebenbemerkung zu dieser Ottonianischen Urkunde, welche die Schirmvögte betrifft, und so lautet: Non usurpent sibi
aduocati ecclesias ad imperium pertinentes, quasi ad uoluntatem suam illis utcunque abutj
(liceat). Sciant nichilominus se quam cicius priuarj posse cum per horum videlicet scriptorum
pulsatj fuerint racionabilem euidentissimam Auctoritatem.
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