Checkliste/Fragebogen zu den im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zu den Curriculaentwürfen gemäß § 32 des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“ ausgesandten Entwürfen - vom Rektorat zu prüfenden Punkte Dieser Checkliste/Fragebogen soll: den Curriculum-Kommissionen als Checkliste bei der Erstellung der Curricula dienen, dem Rektorat die für die Stellungnahme notwendigen Informationen liefern und allen anderen zur Stellungnahme berufenen Stellen Informationen geben, die für deren Stellungnahme von Relevanz sein könnten. Das Rektorat prüft die Curricula zu folgenden Punkten: 1. auf die Übereinstimmung mit dem Entwicklungsplan (EP): a. Stimmt die Bezeichnung des Studiums mit der Bezeichnung im EP überein (Entwicklungsplan S. 43 ff)? b. Manche Studien sind im EP mit einer Fußnote versehen (Entwicklungsplan S. 43 ff). Sind die in der Fußnote genannten Bedingungen erfüllt? c. Der EP sieht die Profilbildung in der Lehre vor (Entwicklungsplan S. 36). In welchen Modulen schlägt sich die Profilbildung nieder? 2. auf das Vorliegen der finanziellen Bedeckung: a. Wurde der der Fakultät zugewiesene Stundenrahmen eingehalten? b. Weicht die erwartete Hörerzahl im Durchschnitt um mehr als +/- fünf Prozent von der Modellrechnung ab? c. Wurde das „Bestellprinzip“ eingehalten? d. Wurden die Curricula für sämtliche Studien der Fakultät eingereicht? e. Falls d. nicht zutrifft, wurden für die noch nicht vorliegenden Studien 100% der dafür in der Modellrechnung kalkulierten Stunden zurückgestellt? 3. auf das Vorliegen der zur Durchführung notwendigen personellen Ressourcen: a. Hat sich der Personalbedarf gegenüber dem derzeit geltenden Curriculum erhöht? b. Ist der allfällige Mehrbedarf durch den zugewiesenen Stundenrahmen gedeckt? 4. auf das Vorliegen der zur Durchführung notwendigen räumlichen Ressourcen: a. Hat sich der Raumbedarf gegenüber dem derzeit geltenden Curriculum erhöht? b. Ist der allfällige Mehrbedarf auf Dauer? 5. auf die Berücksichtigung der Bologna-Erfordernisse: a. Ist die Modulgröße durch 2,5 teilbar (§ 11 Abs. 2 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen)? b. Lautet die ECTS-Zuordnung bei den Lehrveranstaltungen auf ganze oder halbe Zahlen? c. Wurden die Lernziele (Learning Outcomes) in den Modulen definiert? d. Wurde bei Lehrveranstaltungen mit Exkursion der auf die Exkursion entfallende Anteil von ECTS-Anrechnungspunkten berücksichtigt? e. Werden die von den AbsolventInnen dieses Studiums erwarteten außerfachlichen Kompetenzen (Sozial-Skills, Schlüsselkompetenzen) gelehrt? 6. auf die Durchführbarkeit in EDV-technischer und sonstiger administrativer Hinsicht: Stand 2006-09-04; Seite 1 von 5; Vizerektorat für Lehre und Studierende, HR Mag. Dr. Klaus Ewald, Kl. 2595 a. Wurden die Lehrveranstaltungen verbindlich einem Lehrveranstaltungstypus zugeordnet? b. Wurden die Teilungsziffern entsprechend den Raumressourcen bzw. sonstigen Vorgaben festgelegt? c. Wurden die Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase eindeutig definiert? d. Wurden auch alle anderen Lehrveranstaltungen eindeutig beschrieben? e. Wurden in den Fällen des Imports von Lehrleistungen die den Lehrveranstaltungen/Modulen zuzuordnenden ECTS-Anrechnungspunkten mit der exportierenden Fakultät abgestimmt? f. Wurden in den Fällen, in denen es zur Zulassung zu bestimmten Lehrveranstaltungen der Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen bedarf, diese klar definiert? g. Wurden in Fällen, in denen es zur Zulassung zu einer Modulprüfung der Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen bedarf, diese klar definiert? 7. auf die Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften (insbesondere Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen und Universitätsgesetz 2002): a. Wurden alle in § 33 Abs. 3 des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“ als verpflichtend zu regelnden Punkte aufgenommen? b. Wurde für Lehrveranstaltungen mit einer sachlich begründeten beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Anzahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer festgelegt und das Verfahren zur Vergabe der Plätze bestimmt? 8. auf die Berücksichtigung der Gender-Aspekte: a. Wurden die Gender-Aspekte in angemessenem Umfang (variiert je nach Studienrichtung) – mindestens aber 2 WS (§ 23 Frauenförderungsplan der Universität Innsbruck) berücksichtigt? Derzeitige Standards sollen nicht unterschritten werden. b. Wurden in der Beschreibung der Lehrveranstaltungen/Module die GenderAspekte berücksichtigt? 9. in Hinblick auf die Qualitätssicherung und Einsatz „Neuer Medien“. Die Curriculum-Kommissionen werden ersucht, diese Checkliste/Fragebogen bei der Errichtung des jeweiligen Curriculum-Entwurfes als Arbeitsunterlage zu verwenden und diesen, mit den erbetenen Antworten versehen, als integrierenden Bestandteil des Entwurfes beim Versand zur Stellungnahme dem Entwurf beizulegen. Für die meisten der oben angeführten Punkte ist die Prüfung durch das Rektorat unmittelbar aus dem Curriculum-Entwurf möglich. Für manche braucht es weitere Informationen. Fragen, die diese Informationen liefern sollen, sind unten angeführt. Die Beantwortung derer erspart Rückfragen der einzelnen Sachbearbeiter und somit Ihnen und uns wertvolle Zeit. Eventuell braucht es für die Beantwortung der einen oder anderen Frage der Akkordierung mit der DekanIn oder der Fakultätsstudienleiterin bzw. dem Fakultätsstudienleiter. Vizerektorat für Lehre und Studierende Stand 2006-09-04; Seite 2 von 5; Vizerektorat für Lehre und Studierende, HR Mag. Dr. Klaus Ewald, Kl. 2595 Fakultät: Studienrichtung: Vorsitzende/r der Curriculum-Kommission: Angaben für das Stellungnahmeverfahren – Teil I Ad 1. Übereinstimmung mit dem Entwicklungsplan und dem Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen: a. weist das Studium im Hinblick auf die Profilbildung einen deutlichen Bezug zu den fakultären und universitären Forschungsschwerpunkten auf (Entwicklungsplan S. 36)? Ja, weil Nein, weil b. in welchen Modulen schlägt sich die Profilbildung nieder? ba. bb. bc. bd. bf. bg. bh. Ad 2: Vorliegen der finanziellen Bedeckung a. Weicht die Ihrer Kalkulation zugrunde gelegte HörerInnenzahl im Durchschnitt um mehr als +/- fünf Prozent von der Modellrechnung ab? Ja, weil Nein b. Wurde das „Bestellprinzip“ eingehalten? Das heißt, wurden sämtliche Stunden berücksichtigt, die zur Abdeckung des Lehrangebots dieses Studiums nötig sind, unabhängig von welcher Fakultät die Lehrleistungen erbracht werden? Ja Nein, weil c. Wurde sowohl Import- als auch Exportleistungen mit der/den Verantwortlichen der/den Partnerfakultät/en (Fakultätsstudienleiter/innen) abgestimmt? Ja Nein, weil d. Von welcher/n „zugekauft“? Fakultät/en wird welches Modul/welche Lehrveranstaltung e. Konnte im Falle des Imports durch die Partnerfakultät/en gewährleistet werden, dass die zu erwartenden zusätzlichen HörerInnen mit betreut werden können? Ja Stand 2006-09-04; Seite 3 von 5; Vizerektorat für Lehre und Studierende, HR Mag. Dr. Klaus Ewald, Kl. 2595 Nein, weil f. Wurden die Curricula für sämtliche Studien der Fakultät eingereicht? Ja Nein, weil g. Wenn die Antwort bei 2f „Nein“ lautet: für welche/s Studium/Studien wurde/n das/die Curriculum/Curricula noch nicht eingereicht? h. Wenn die Antwort bei 2f. „Nein“ lautet: wurden für die noch nicht vorliegenden Studien 100% der dafür in der Modellrechnung kalkulierten Stunden zurückgestellt? Ja Nein, weil Ad 3. Vorliegen der zur Durchführung notwendigen personellen Ressourcen a. Hat sich der Personalbedarf gegenüber dem derzeit geltenden Curriculum geändert bzw. erhöht? Ja, im Umfang von Nein b. Wenn die Antwort bei 3a. „Ja“ lautet: Ist der Mehrbedarf durch den zugewiesenen Stundenrahmen gedeckt? Ja Nein, weil Ad 4. Vorliegen der zur Durchführung notwendigen räumlichen Ressourcen a. Hat sich der Raumbedarf gegenüber dem derzeit geltenden Curriculum geändert bzw. erhöht (Bitte Vergleichstabelle anfertigen z.B. X Std. HS, X Std. SE-Raum, X Std. Laborraum usw.)? Ja, weil Nein b. Wenn die Antwort bei 4b. „Ja“ lautet: in welchem Umfang? c. Ist der Mehrbedarf mit der Fakultätenservicestelle besprochen? Ja Nein, weil Ad 5. Berücksichtigung der Bologna-Erfordernisse (Entwicklungsplan S. 41 ff) a. Welche außerfachliche Kompetenzen (Sozial-Skills, Schlüsselkompetenzen) werden von den Absolventinnen und Absolventen dieser Studienrichtung erwartet? Im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit (Employability) der Absolventen empfiehlt Stand 2006-09-04; Seite 4 von 5; Vizerektorat für Lehre und Studierende, HR Mag. Dr. Klaus Ewald, Kl. 2595 das Rektorat ein Mindestausmaß von 5 bis 10 ECTS-Anrechnungspunkten für den Erwerb der außerfachlichen Kompetenzen vorzusehen1 (Entwicklungsplan S. 5). aa. ab. ac. ad. b. Durch welche Module/Lehrveranstaltungen werden im Rahmen der Fachausbildung die oder Teile der vorgenannten Kompetenzen vermittelt? ba. bb. bc. bc. bd. c. Durch welche Module/Lehrveranstaltungen anderer (welcher) Studien werden die übrigen Kompetenzen vermittelt (z.B. am Institut für Zwischenmenschliche Kommunikation im Berufsleben)? ca. ; Studienrichtung: cb. ; Studienrichtung: cc. ; Studienrichtung: cd. ; Studienrichtung: Ad 8. Berücksichtigung der Gender-Aspekte (Entwicklungsplan S. 72) In welchen Modulen/Lehrveranstaltungen schlägt sich die Berücksichtigung der Gender Aspekte nieder? a. b. c. d. Ad 9. Qualitätssicherung Wodurch schlagen sich Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Einsatzes „Neuer Medien“ im Curriculum bzw. in der Organisation dieses Studiums nieder (vergl. dazu die Unterlagen der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur – AQUA bzw. der Koordinationsstelle für Qualitätssicherung)? Z.B. Die Studieninhalte wurden auf die aktuellen Anforderungen in Wissenschaft und Wirtschaft abgestimmt. Die Universität Wien empfiehlt im „Arbeitspapier zur Umsetzung der europäischen Studienarchitektur“ bis 30 ECTS-Anrechnungspunkte für fachfremde Studien. 1 Stand 2006-09-04; Seite 5 von 5; Vizerektorat für Lehre und Studierende, HR Mag. Dr. Klaus Ewald, Kl. 2595