AOK-Radioservice 27.04.11 Betriebliche Wiedereingliederung: Nach langer Krankheit zurück in den Job Anmoderation: Ist ein Arbeitnehmer in Deutschland längere Zeit krank geschrieben, muss sein Arbeitgeber ihm die Möglichkeit zur sogenannten betrieblichen Wiedereingliederung geben. Seit 2004 sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern dieses betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anzubieten. Ziel ist es, die Beschäftigten wieder in den Betrieb zu integrieren, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Mehr dazu von Kristin Sporbeck. Länge: 2.30 Minuten -----------------------------------------------------------------------------------------Text: Wer innerhalb von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, für den kommt eine berufliche Wiedereingliederung in Frage. Auf diese Weise können Arbeitnehmer langsam zurück in ihren Job finden. Die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist dabei nicht von Bedeutung und muss dem Arbeitgeber nicht bekannt gegeben werden. Die Strukturen für die Wiedereingliederung sind gesetzlich vorgegeben – inhaltlich ausgestaltet werden sie in den Betrieben. Wie eine Wiedereingliederung aussehen kann, erläutert Regina Herdegen, Referentin für Betriebliche Gesundheitsförderung im AOK-Bundesverband. Regina Herdegen: Das ist zum einen eine stufenweise Wiedereingliederung, das heißt der Arbeitnehmer fängt mit ein paar Stunden pro Tag an und steigert sich dann wochenweise, um letzten Endes dann wieder bei der alten Arbeitszeit zu landen. Die zweite Möglichkeit ist es, den Arbeitsplatz umzurüsten, das heißt technische oder ergonomische Hilfsmittel einzuführen, zum Beispiel Hebehilfen oder auch ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Die dritte Möglichkeit ist, dass die Arbeit an sich neu gestaltet wird, das heißt der Mitarbeiter bekommt zum Beispiel eine neue Aufgabe, die ihn weniger belastet. Hierfür sind dann natürlich Schulungen oder Weiterbildungen nötig. 1 Text: Der Arbeitgeber steuert und dokumentiert diesen Eingliederungsprozess. Dabei ist es sinnvoll, die Aufgaben und den Ablauf in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung festzuhalten. Dazu müssen auch Betriebs- oder Personalrat eingebunden werden. Welche Vorteile die betriebliche Wiedereingliederung für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer hat, erklärt Regina Herdegen: Regina Herdegen: Der Arbeitgeber erspart sich dadurch Kosten, weil zum Beispiel Ausfallzeiten und Kosten für Entgelfortzahlungen verringert werden können und auch die Einarbeitung neuer Beschäftigten erspart wird. Dadurch wird natürlich auch sichergestellt, dass der Mitarbeiter der wieder eingegliedert wird, dass dessen Know-How gesichert wird. Die Vorteile für den Beschäftigten sind auch offensichtlich: Der Beschäftigte erhält Hilfen, wieder schneller gesund zu werden, in den Arbeitsalltag wieder reinzukommen und einen sicheren Arbeitsplatz zu haben. Außerdem wird er vor einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bewahrt und damit natürlich auch vor finanziellen Einbußen. Text: Unterstützung finden Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bei der AOK. Weitere Infos dazu gibt es im Internet auf www.gesunde-unternehmen.de und auf www.bgf-aok.de. 2