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27.04.11
Betriebliche Wiedereingliederung:
Nach langer Krankheit zurück in den Job
Anmoderation:
Ist ein Arbeitnehmer in Deutschland längere Zeit krank geschrieben, muss
sein Arbeitgeber ihm die Möglichkeit zur sogenannten betrieblichen
Wiedereingliederung geben. Seit 2004 sind Unternehmen in Deutschland
dazu
verpflichtet,
ihren
Mitarbeitern
dieses
betriebliche
Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anzubieten. Ziel ist es, die
Beschäftigten wieder in den Betrieb zu integrieren, erneuter
Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Mehr dazu
von Kristin Sporbeck.
Länge: 2.30 Minuten
-----------------------------------------------------------------------------------------Text: Wer innerhalb von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen
arbeitsunfähig ist, für den kommt eine berufliche Wiedereingliederung in
Frage. Auf diese Weise können Arbeitnehmer langsam zurück in ihren Job
finden. Die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist dabei nicht von Bedeutung
und muss dem Arbeitgeber nicht bekannt gegeben werden. Die Strukturen für
die Wiedereingliederung sind gesetzlich vorgegeben – inhaltlich ausgestaltet
werden sie in den Betrieben. Wie eine Wiedereingliederung aussehen kann,
erläutert Regina Herdegen, Referentin für Betriebliche Gesundheitsförderung
im AOK-Bundesverband.
Regina Herdegen:
Das ist zum einen eine stufenweise Wiedereingliederung, das heißt der
Arbeitnehmer fängt mit ein paar Stunden pro Tag an und steigert sich
dann wochenweise, um letzten Endes dann wieder bei der alten
Arbeitszeit zu landen. Die zweite Möglichkeit ist es, den Arbeitsplatz
umzurüsten, das heißt technische oder ergonomische Hilfsmittel
einzuführen,
zum Beispiel Hebehilfen oder auch ergonomische
Arbeitsplatzgestaltung. Die dritte Möglichkeit ist, dass die Arbeit an sich
neu gestaltet wird, das heißt der Mitarbeiter bekommt zum Beispiel eine
neue Aufgabe, die ihn weniger belastet. Hierfür sind dann natürlich
Schulungen oder Weiterbildungen nötig.
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Text: Der Arbeitgeber steuert und dokumentiert diesen Eingliederungsprozess.
Dabei ist es sinnvoll, die Aufgaben und den Ablauf in einer Dienst- oder
Betriebsvereinbarung festzuhalten. Dazu müssen auch Betriebs- oder
Personalrat eingebunden werden. Welche Vorteile die betriebliche
Wiedereingliederung für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer hat, erklärt Regina
Herdegen:
Regina Herdegen:
Der Arbeitgeber erspart sich dadurch Kosten, weil zum Beispiel
Ausfallzeiten und Kosten für Entgelfortzahlungen verringert werden
können und auch die Einarbeitung neuer Beschäftigten erspart wird.
Dadurch wird natürlich auch sichergestellt, dass der Mitarbeiter der
wieder eingegliedert wird, dass dessen Know-How gesichert wird. Die
Vorteile für den Beschäftigten sind auch offensichtlich: Der Beschäftigte
erhält Hilfen, wieder schneller gesund zu werden, in den Arbeitsalltag
wieder reinzukommen und einen sicheren Arbeitsplatz zu haben.
Außerdem wird er vor einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem
Arbeitsleben bewahrt und damit natürlich auch vor finanziellen
Einbußen.
Text: Unterstützung finden Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bei der AOK. Weitere
Infos dazu gibt es im Internet auf www.gesunde-unternehmen.de und auf
www.bgf-aok.de.
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