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5/5– Seite 1
Untertitel
- -
5.5
Kinder in Not –
angemessen Handeln
beim Verdacht auf
Kindeswohlgefähr-dung
Dr. Barbara Mutke/
Prof. Dr. Bernd Seidenstücker
In der Presse ist immer wieder in erschütternder
Häufigkeit von vernachlässigten, misshandelten oder gar
getöteten Kindern zu lesen, die zum Opfer der eigenen
Eltern wurden. Stets wird in diesen Fällen die Frage
gestellt, wie es dazu kommen konnte, dass scheinbar
niemand um die Situation der betroffenen Kinder wusste,
auch die öffentliche Jugendhilfe entweder keine
Kenntnis von der problematischen Lebenslage der
Familie hatte oder nicht adäquat handelte.
Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung
1
Tatsächlich erweist sich das Spannungsfeld zwischen
Hilfe und Kontrolle, in dem sich die Fachkräfte der
Jugendämter
in
Fällen
von
vermuteter
Kindeswohlgefährdung befinden, in der Praxis nicht
selten als Gratwanderung. Die Fachkräfte haben den
gesetzlichen Auftrag, die Familien zu unterstützen,
müssen jedoch, wenn eine Kindeswohlgefährdung
vorliegt und die Eltern diese Unterstützung nicht
annehmen wollen bzw. können, das Familiengericht
über die Gefährdung informieren. Durch den am
01.10.2005 neu eingeführten § 8a des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes
„Schutzauftrag
bei
Kindeswohlgefährdung“1 erfährt der Schutzauftrag für
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 2
Haupttitel
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Kinder und Jugendliche nunmehr eine besondere
Relevanz (vgl. dazu auch ausführlich Kap. 6.6.2.2).
Jugendämter sind auf
Informationen von
LehrerInnen
angewiesen
Damit die MitarbeiterInnen der Jugendämter allerdings in
der Lage sind, im Bedarfsfall zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen tätig zu werden, sind sie auf
Informationen über problematische Lebenslagen von
Minderjährigen
angewiesen.
LehrerInnen
und
ErzieherInnen in Kindergärten oder Horten, welche
Kinder täglich unterrichten bzw. betreuen, verfolgen die
körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen aus nächster Nähe und nehmen von daher
Signale, die auf eine Gefährdung des Wohls hindeuten,
oftmals zuerst wahr. Allerspätestens bei Gefahr Verzug
sind Pädagogen in Extremsituationen verpflichtet, das
Jugendamt
bzw.
die
Polizei
zu
informieren.
ErzieherInnen, deren Tätigkeit auf der Grundlage des
SGB VIII erbracht wird, sind überdies auch schon bei
Anzeichen von Gefährdung gemäß o.g. § 8a Abs. 2 des
SGB
VIII
verpflichtet,
zunächst
„bei
den
Personensorgeberechtigten
oder
den
Erziehungsberechtigten auf die Inspruchnahme von
Hilfen hinzuwirken, wenn sie diese für erforderlich
halten, und das Jugendamt informieren, falls die
angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen,
um die Gefährdung abzuwenden“ § 8a (2) SGB VIII (s.
dazu Kap. 5.5.5).
(1) „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko
im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die
Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen,
soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in
Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die
Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den
Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.“
Stand
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5/5– Seite 3
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5.5.1
Verschiedene Formen von
Kindeswohlgefährdung
Kindliche Gefährdungslagen können ganz verschiedene
Formen annehmen und sind auch in ihrer quantitativen
Bedeutung durchaus unterschiedlich. Insgesamt fünf
solcher Gefährdungslagen sollen im Folgenden kurz
skizziert werden:
Vernachlässigung
Bei der Vernachlässigung werden basale kindliche
Lebensbedürfnisse
(von
Essen,
Schlafen,
angemessener Kleidung bis hin zur Zuwendung und
Förderung des Kindes) nicht berücksichtigt, der
Mindeststandard an materieller, sozialer und emotionaler
Versorgung wird durch die Eltern nicht gewährleistet.
Die nachfolgende Abbildung stellt die Bedürfnisstruktur
für eine gesunde psychische und körperliche
Entwicklung von Kindern dar. Durch die Pyramidenform
kann
veranschaulicht
werden,
dass
zunächst
Basisbedürfnisse befriedigt werden müssen, damit sich
– entwicklungspsychologisch betrachtet – Bedürfnisse
auf der nächsten Ebene entfalten können. Je niedriger
die versagten Bedürnisse angesiedelt sind, desto
elementarer werden die Kinder in ihrer Entwicklung
vernachlässigt
Bedürfnis
nach
Selbstverwirklichung
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 4
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Bedürfnis nach Anregung,
Spiel und Leistung
Bedürfnis nach seelischer und
körperlicher Wertschätzung
Bedürfnis nach Verständnis und sozialer Bindung
Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit
Physiologische Bedürfnisse
(Abb. 1: Bedürfnispyramide nach Schmidtchen 1989, S. 106.)
Nachfolgende Definition erfaßt die Heterogenität der
Kindesvernachlässigung:
Definition von
Vernachlässigung
„Vernachlässigung ist die andauernde und
wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns
sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere
von
ihnen
autorisierte
Betreuungspersonen),
welches zur Sicherstellung der physischen und
psychischen Versorgung des Kindes notwendig
wäre. Diese Unterlassung kann aktiv oder passiv
(unbewusst), aufgrund unzureichender Einsicht oder
unzureichenden Wissens erfolgen. Die durch die
Vernachlässigung
bewirkte
chronische
Unterversorgung des Kines durch die nachhaltige
Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung
seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt
oder schädigt seine körperliche, geistige und
seelische Entwicklung und kann zu gravierenden
bleibenden Schäden oder gar zum Tod der Kinder
führen.“ (Schone u.a., S. 21)
Stand
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Einfügung Abb. 2
Betroffen sind dabei vor allem kleinere und/oder
behinderte Kinder, die in besonderem Maße auf Schutz
und Fürsorge angewiesen sind. Darüber, wie viele
Kinder von Vernachlässigung betroffen sind, gibt es
keine
verlässlichen
statistischen
Daten.
Die
Schätzungen in der einschlägigen Fachliteratur reichen
(als quantitative Untergrenze) von 50.000 (Schone u.a.
S. 15) bis hin zu Schätzungen von 500.000 betroffenen
Kindern (vgl. Esser/Weinel).
Risikofaktoren für
Vernachlässigung
Stand
Risikofaktoren, die bei der Kindesvernachlässgung
„unheilvoll“ zusammentreffen sind in der nachfolgenden
Abbildung 3 dargestellt und lassen sich auf die
Faustformel bringen:
„Je geringer die finanziellen und materiellen Ressourcen
(materielle Dimension) und
je schwieriger das soziale Umfels (soziale Dimension)
und
je belasteter und defizitärer die persönliche Situation der
erziehenden Eltern (persönliche Dimension der
Erziehungsperson/en) und
je herausfordernder die Situation und das Verhalten des
Kindes (Dimension des Kindes),
um
so
stärker
steigt
das
Risiko,
dass
Beziehungsstörungen zwischen Eltern und Kind sich zu
massiven Vernachlässigungssituationen des Kindes
verdichten“ (Schone u.a., S. 33).
Kapitel-Nr. – Seite 6
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Einfügung Abb. 3
Im Umkehrschluss zu den o.g. Risikofaktoren ist
allerdings nicht zu folgern, dass etwa immer dann, wenn
mehrere
der
Faktoren
zutreffen,
eine
Kindesvernachlässigung eintreten muß, wie die
Erkenntnisse aus den Resilienzforschung2 nachweisen
(s. dazu Kap. 5.5.4).
Körperliche Misshandlung
physische
Gewalteinwirkung auf
ein Kind
2
Unter körperlicher Misshandlung versteht man die
physische Gewalteinwirkung von Eltern oder anderen
Erwachsenen auf ein Kind. Sie umfasst damit alle
gewaltsamen Handlungen aus (auch absichtsvoll
brutalem) Erziehungskalkül oder Unkontrolliertheit die
dem Kind Verletzungen oder körperliche Schäden
zufügen. Körperliche Misshandlungen geschehen z.B.
durch Schläge mit der Hand oder mit Gegenständen,
durch Zufügen von Verbrennungen/Verbrühungen, durch
Vergiftungen, durch die Verabreichung von medizinisch
nicht indizierten Schlaf- oder Beruhigungsmitteln oder
durch heftiges Schütteln. Körperliche Gewalt kann in
Form, Schwere stark variieren und somit auch
unterschiedlichste Folgen für das Kind haben (vgl.
Hasebrink, S. 227).
Resilienz = Widerstandsfähigkeit
Stand
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4.000
3.409
3.500
3.371
3.071
3.000
2.843
2.629
2.500
2.165
2.000
2.237
2.359
2.417
2.419
2.094
1.951
1.500
1.575
1.506
1.000
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
Anzahl der Kindesmisshandlungen
Das Bundeskriminalamt gibt für das Jahr 2004 3.409
erfasste Fälle von „Misshandlung von Kindern“ an. In
dieser Statistik werden allerdings nur solche Fälle
erfasst, bei denen Misshandlung strafrechtliche
Dimensionen erreicht hat und bei denen Strafanzeige
erstattet wurde. Gemessen an diesen vergleichsweise
geringen Zahlen ist die Dunkelziffer gewaltig.
Schätzungen gehen hier bundesweit von bis zu 1,5
Millionen Fällen von körperlicher Kindesmisshandlung
aus (vgl. Bründel/Hurrelmann 1994, S. 55).
Jahr
Strafrechtlich relevante Anzahl von Kindesmißhandlungen (Quelle: Eigene Darstellung
nach Daten des Bundeskriminalamtes: Polizeiliche Kriminalstatistik 1987 – 2004,
Tabelle 91, S. 15, im Internet unter: www.bka.de/pks/zeitreihen/pdf/t91_opfer_insg.pdf)
Von körperlichen Misshandlungen sind Kinder aller
Altersstufen betroffen, häufig handelt es sich dabei um
Kinder, die den Erwartungen ihrer Eltern bezogen auf
bestimmte Verhaltensweisen oder Eigenschaften nicht
entsprechen und diese nicht ausreichend in der Lage
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 8
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sind,
ihre
Vorstellungen
durchzusetzen .
erzieherisch
adäquat
Seelische Misshandlung
Terrorisieren von
Kindern
Überbehütung von
Kindern
Die seelische Misshandlung umfasst alle elterlichen
Äußerungen und Handlungen, die das Kind terrorisieren,
es herabsetzen, ihm das Gefühl der völligen Ablehnung
und eigenen Wertlosigkeit vermitteln oder es isolieren.
Bei der Ablehnung wird das Kind einer permanent
(heftigen) und herabsetzenden Kritik ausgesetzt, es fühlt
sich überfordert, wertlos, ungeliebt und von den Eltern
nicht angenommen, weil es den zumeist übersteigerten
unerfüllbaren Erwartungen der Eltern nicht gerecht
werden kann. Das Terrorisieren des Kindes meint, dass
das Kind eine ständige Einschüchterung und Ängstigung
durch Drohungen von Seiten der Eltern erfährt. Beim
Isolieren wird das Kind eingesperrt und von
Außenkontakten abgeschnitten (vgl. Engfer, S. 11).
Zur Gefährdungslage der seelischen Misshandlung
gehört aber auch als anderes Extrem die Überbehütung
und symbiotische Fesselung der Kinder (z.B. durch
psychisch kranke Eltern). In der Literatur werden statt
des Begriffs der seelischen Misshandlung auch die
Begriffe
der
emotionalen
oder
psychischen
Misshandlung verwendet.
Die seelische Misshandlung lässt sich im Unterschied
zur körperlichen Misshandlung schwer diagnostizieren.
Seelische Misshandlung
Die Folgen werden meist erst Jahre später erkennbar
ist schwer
und
äußern
sich
häufig
in
sogenannten
diagnostizierbar
„Gedeihstörungen“,
in
kindlichen
Entwicklungsstörungen, denen keine organischen
Ursachen zugrunde liegen.
Merkmale von
Misshandlungsmentali-tät
Bezogen auf die seelische Misshandlung spricht
Wegener (S. 47) von einer Misshandlungsmentalität. Er
arbeitete drei Merkmale heraus, von denen er zunächst
Stand
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die Fehleinschätzung des Kindes benennt. So
unterstellen beispielsweise Eltern ihrem kleinen Kind, sie
absichtlich durch sein Verhalten zu quälen. Zum zweiten
benennt er das Missverhältnis zwischen Anlass und
Strafe. Damit meint er, dass beispielsweise belangloses
kindliches Fehlverhalten ausufernde Bestrafungsrituale
zur Folge haben kann. Als drittes Merkmal nennt er die
Verpflichtung des Kindes zur Verschwiegenheit über die
Strafmaßnahmen, mit der der Misshandler/die
Misshandlerin das Kind zur Geheimhaltung zwingt.
Sexueller Missbrauch
Der Begriff des sexuellen Missbrauchs umfasst das
ganze Spektrum sexueller Gewalthandlungen, von
scheinbar harmlosen Berührungen bis zu den
unterschiedlichsten Formen der Penetration. Sexueller
Missbrauch ist immer eine Ausnutzung von Macht und
Autorität, von körperlicher oder beziehungsbedingter
Überlegenheit.
Erhebliche emotionale
Belastungen durch
sexuellen Missbrauch
Stand
Sexueller Missbrauch führt bei Mädchen und Jungen zu
erheblichen emotionalen Belastungen, sie fühlen sich
traurig, verraten, ausgenutzt, schämen sich, fühlen sich
mitschuldig. Sie zweifeln an ihrer Wahrnehmung, fühlen
sich ohnmächtig und hilflos. Die Kinder werden zur
Geheimhaltung durch den Missbraucher gezwungen und
entwickeln aufgrund der Missbrauchserfahrungen
unterschiedliche
Verhaltensauffälligkeiten
und
psychische Probleme. Die Schwere des Traumas wird
mitbestimmt durch den Vertrauensgrad zwischen Täter
und Opfer, der Art und Dauer des sexuellen
Missbrauchs, der Anwendung von körperlicher Gewalt
und auch den Reaktionen aus dem Umfeld auf den
sexuellen Missbrauch ( vgl. Bange, S. 138 ff.) Die Täter
sind selten Fremde, vielmehr handelt es sich oft um
Personen aus dem Nahbereich des Kindes, z.B.
Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde der
Kapitel-Nr. – Seite 10
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20.000
19.283
19.102
19.011
18.178
18.044
18.000
18.271
17.740
17.879
17.625
17.895
16.691
16.381
16.672
16.000
14.987
04
03
20
02
20
01
20
00
20
99
20
98
19
97
19
96
19
95
19
94
19
93
19
19
19
19
92
14.000
91
Anzahl sexueller Mißbrauch an Kindern vollendete Fälle
Familie, manchmal auch Fachkräfte aus Bildungs-/
Erziehungsinstitutionen und Pfarrer.
Jahr
(Quelle: Eigene Darstellung nach Daten des Bundeskriminalamtes: Polizeiliche
Kriminalstatistik 1987 – 2004, Tabelle 91, S. 5, im Internet unter:
www.bka.de/pks/zeitreihen/pdf/t91_opfer_insg.pdf)
erheblich mehr
Mädchen als Jungen
betroffen
Im Jahr 2004 registrierte das Bundeskriminalamt 17.895
Fälle von sexuellem Mißbrauch an Kindern nach den §§
176, 176a, 176b StGB. Allerdings gilt auch hier, ebenso
wie bei den Angaben zur körperlichen Misshandlung,
dass hier nur die Übergriffe aufgelistet sind, die auch
strafrechtlich verfolgt wurden. Die Dunkelziffer ist
insbesondere beim sexuellen Missbrauch äusserst hoch,
nur in den seltensten Fällen kommt es dazu, dass die
Täter(innen) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen
werden.
Aktuellen Schätzungen zufolge macht etwa jedes vierte
bis fünfte Mädchen und jeder neunte bis zwölfte Junge
Stand
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5/5– Seite 11
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vor seinem 18. Lebensjahr mindestens einmal eine
sexuelle Gewalterfahrung (vgl. Enders). In vielen Fällen
sexueller Ausbeutung wird ein Mädchen/ein Junge nur
einmal missbraucht und kann den Kontakt zum
Täter/Täterin abbrechen. Nicht selten jedoch erstreckt
sich der sexuelle Missbrauch (insbesondere, wenn er
durch Familienangehörige begangen wird) über einen
langen Zeitraum.
Verdacht kann häufig
nicht bewiesen werden
Bei der Gefährdungslage des sexuellen Missbrauchs tritt
regelmäßig das Problem auf, dass ein Verdacht besteht,
dieser jedoch ebenso wenig wie das Gegenteil bewiesen
werden kann. So handelt es sich hier nicht selten um die
Gratwanderung, Kinder unbegründet von ihren
Eltern(teilen) zu trennen und evtl. Unschuldige zu
stigmatisieren bzw. zu dulden, dass Kinder missbraucht
werden.
Autonomiekonflikte
Der Autonomiekonflikt bezeichnet die Nichtbewältigung
von Ablösekonflikten zwischen Eltern und ihren
heranwachsenden
Kindern.
Diese
krisenhafte
Auseinandersetzung entsteht durch unterschiedliche
Normvorstellungen beider Seiten. Betroffen sind von
dieser Gefährdungslage vor allem Jugendliche. Die
Autonomiebestrebungen von Jugendlichen in der
Adoleszenz
sind
geprägt
von
einer
Vielfalt
außerfamiliärer Einflüsse und einem sich wandelnden
Eltern-Kind-Verhältnis (vgl. Zenz, S. 86). Ein zentrales
Moment ist dabei die Ablösung von den Eltern. Wenn die
Eltern diese notwendigen Prozesse missachten oder
verhindern wollen, dann kann dadurch das seelische
und geistige Wohl der Jugendlichen erheblich
beeinträchtigt werden. Besonders betroffen sind im
allgemeinen
jugendliche
Mädchen,
weil
die
Lebensentwürfe von Mädchen in besonderer Weise auf
tradierte Rollenvorstellungen von Eltern stoßen und sie
deshalb in Konflikt mit ihren Eltern geraten. Neben der
Stand
Tradierte Rollenbilder,
besonders in
Kapitel-Nr. – Seite 12
Migrantenfamilien
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altersbedingten
Ablösungsproblematik
spielen
besonders in Immigrationsfamilien unterschiedliche
kulturelle Wertsetzungen der älteren und der jüngeren
Generation eine Rolle. Kennzeichnend für den
Autonomiekonflikt
ist,
dass
die
krisenhaften
Auseinandersetzungen
zwischen
Eltern
und
Jugendlichen nicht überwunden werden. Diese
Nichtbewältigung kann zu einem völligen Bruch
zwischen Eltern und Jugendlichen führen.
Vernachlässigungen
kommen am
häufigsten vor
In der Praxis der Jugendämter zeigt sich, dass die
weitaus am häufigste Form der Kindeswohlgefährdung
die
Vernachlässigung
darstellt.
Die
einzelnen
Gefährdungslagen lassen sich zumeist nicht trennscharf
voneinander unterscheiden, vielmehr sind nicht selten
mehrere Gefährdungslagen zugleich relevant.
5.5.2
Ursachen von
Kindeswohlgefährdung
Ursachen von Kindeswohlgefährdungen können in der
Person und der Lebensgeschichte der Erwachsenen,
der Familie und Familiengeschichte, in den sozialen
Lebensbedingungen und dem Lebensumfeld, in akuten
Krisen und „beim Kind selbst“ liegen.
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das
sozio-kulturelle Umfeld, in dem die Familie lebt.
Bestimmte
Schichtstrukturen,
aber
auch
die
ökonomischen
Verhältnisse
der
Familie,
die
möglicherweise geprägt ist von lang andauernder
Arbeitslosigkeit,
Armut
und
schlechten
Wohnbedingungen, können begünstigende Faktoren für
Kindeswohlgefährdungen sein. Zu nennen wären in
diesem Zusammenhang auch generell positive
Einstellungen zu Gewalt und mangelnde soziale
Netzwerke, die im Bedarfsfall Entlastung bieten könnten.
Stand
Bedeutung der
ökonomischen
Verhältnisse
Haupttitel
5/5– Seite 13
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Familiäre Bedingungen
Persönlichkeit der
Eltern
„herausfordernde“
Kinder
Stand
Weiterhin können auch die konkreten familiären
Bedingungen Kindeswohlgefährdung begünstigen. Zu
nennen wäre hier zunächst erhebliche Überforderungen
durch Alleinerziehung, bzw. gravierende und dauerhafte
Paarkonflikte (auch in Verbindung mit extremer
Trennungs- und Scheidungsproblematik), ebenso wie
häufige Partnerwechsel und damit verbundene
Neuzusammensetzungen der Familie.
Eine wichtige Ursache für Kindeswohlgefährdungen
kann auch in der Person der Eltern begründet liegen.
Hier spielen unzureichende erzieherische Ressourcen
der Eltern, ihre gesundheitliche Konstitution (z.B.
psychische Krankheiten, Behinderungen, chronische
Krankheiten, Drogenabhängigkeit) aber auch deren
eigenen
negativen
Kindheitserfahrungen,
ihr
Selbstwertgefühl und unzureichender Reifegrad sowie
ihr mangelndes Bildungs- und Kulturniveau eine wichtige
Rolle. Hiermit ist beispielsweise gemeint, dass
inkonsistentes
Erziehungsverhalten,
mangelnde
Selbstkontrolle, Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen
sowie ungenügende Frustrationstoleranz und fehlende
Stressbewältigungsfähigkeiten, die Fähigkeit sich selbst
zu kontrollieren, Kindeswohlgefährdungen begünstigen
können.
Nicht zuletzt können aber im Verbund mit den o.g.
Ursachen für auftretende Kindeswohlgefährdungen auch
„im Kind selbst“ liegen, d.h. (Persönlichkeits)Besonderheiten
von
Kindern
können
kindeswohlgefährdendes
Handeln
von
Eltern
„begünstigen“, quasi „provozieren“. Zumeist sind solche
Eltern chronisch überfordert, so dass sie mitunter in
akuten Situationen nicht (mehr) oder über ein längeren
Zeitraum nicht in der Lage sind, adäquat auf die
herausfordende(n) Situation(en) zu reagieren. So sind
sogenannte „Schreikinder“, die bereits in den ersten
Lebensmonaten ein hohes Maß an Kompetenzen und
psychischer Stabilität von den Betreuungspersonen
Kapitel-Nr. – Seite 14
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verlangen, in besonderer Weise gefährdet. Ähnliches gilt
für Kinder mit schwer (und dauerhaft) gestörtem SchlafWachrhythmus und solche Kinder, die den Erwartungen
ihrer Eltern nicht entsprechen, beispielsweise Kinder mit
(geistigen, sinnes-, mehrfachen) Beeinträchtigungen,
hyperaktive Kinder und solche mit hyperkinetischen
Aufmerksamkeitsstörungen
(AD(H)S)
(s.
dazu
ausführlich Kap. 2.8).
Nicht selten spielen für das kindeswohlgefährdende
Handeln von Eltern aber auch aktuelle/akute Krisen in
der Familie eine Rolle, die nicht aus eigener Kraft
bewältigt werden können. Die eigenen Fähigkeiten, die
solche Krise zu meistern, schwinden oder gehen
verloren, so dass die Anwendung von Gewalt als letzte
Möglichkeit angesehen wird (vgl. zu den Ursachen von
Kindeswohlgefährdungen auch Kinderschutzzentrum
Berlin, S. 32)
Zumeist kumulieren
ungünstige Umstände
Im Unterschied zu Vernachlässigungssituationen, die
sich fast ausschließlich im Umfeld von niedrigem
Bildungs-/Kulturniveau und/oder bei sozial untüchtigen
Müttern und Vätern finden, sind alle anderen Formen der
Kindeswohlgefährdung nicht schichtenspezifisch.
Kindeswohlgefährdungen entwickeln sich in jedem
Einzelfall äußerst individuell und komplex, dennoch
lassen
sich
einige
Ursachenzusammenhänge
formulieren. Zumeist handelt es sich um das ungünstige
Zusammentreffen mehrerer Umstände, die zur
Gefährdung des Kindeswohls führen:
Ursachen für Kindeswohlgefährdungen sind zu
finden in:
der
„immer
noch
kulturell
legitimierte(n)
Gewaltanwendung gegen Kinder / der alltägliche
Stand
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5/5– Seite 15
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Machtmissbrauch gegenüber Kindern, die als
persönliches Eigentum betrachtet werden.
Ein(em) hohe(n) Maß an Stress bei gleichzeitig
geringer Chance, diese Belastungen kompetent zu
bewältigen (wenig Möglichkeiten seitens der
Sorgeverantwortlichen,
Handlungskompetenz,
Wissen und realistische Erwartungen Kindern
gegenüber bzw. Selbstsicherheit, Rücksicht und
Fairness zu entwickeln).
D(em) Fehlen, die unzulängliche Qualität bzw. die
Nicht-Nutzung sozialer Unterstützungssysteme für
verantwortliche Elternschaft und gelingende ElternKind-Beziehungen.“ (Kinderschutz-Zentrum Berlin,
S. 33)
„Signale“
wahrnehmen
Indizien behutsam
bewerten und ggf.
fachlichen Rat holen
Stand
LehrerInnen und ErzieherInnen sollten deshalb auf
Signale von und bei Kindern achten, die auf eine
eventuell bestehende Gefährdungssituation hindeuten
könnten. Da sich Kinder nur selten von sich aus an
Erwachsene wenden, um auf ihre problematische
Lebenssituation aufmerksam zu machen, ist von Seiten
der LehrerInnen und ErzieherInnen eine erhöhte
Wahrnehmungsbereitschaft und gleichsam große
Behutsamkeit bei der Bewertung des Beobachteten
vonnöten.
Im
Nachfolgendem
werden
eine
Reihe
von
Merkmalen/Indizien aufgelistet, die für sich allein
betrachtet zwar noch nicht zwangläufig auf eine
Kindeswohlgefährdung hinweisen. Wenn diese aber
gehäuft und über einen längeren Zeitraum oder die
Koppelung mehrerer Merkmale beobachtet werden,
kann es durchaus geboten sein, in manchen Fällen
sogar dringend erforderlich sein, dass LehrerInnen
und ErzieherInnen bzw. andere Betreuungspersonen
das Gespräch mit den Eltern suchen und/oder ihre
Beobachtungen dem örtlichen Jugendamt mitteilen
(Anmerkung zum Datenschutz, s. Kap. 5.5.6)
Kapitel-Nr. – Seite 16
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5.5.3
Indizien für
Kindeswohlgefährdung
Indizien die auf eine Vernachlässigung eines Kindes
hindeuten können, wären z.B.
Kinder sind nicht angemessen mit Nahrung
versorgt
(sie
sind
beispielsweise
stark
untergewichtig, bringen keine Pausenbrote mit,
betteln bei anderen Kindern um Essen),
sind nicht witterungsgemäß gekleidet,
sind verschmutzt und/oder ungepflegt (z.B. auch
verfaulte
Zähne,
Läusebefall,
unversorgte
Wunden...),
sind dauerhaft übermüdet,
sind häufig sich selbst überlassen oder
sind in hohem Maße sozial isoliert (Kinder haben
keine Freunde, dürfen an keiner schulischen
Aktivität teilnehmen...).
Indizien, die auf körperliche Misshandlung hinweisen,
können sein
Blutergüsse, die im Gegensatz zu den „gesunden
blauen Flecken“ an Knien, Schienbeinen oder
Armaußenseiten, an ungewöhnlichen Körperstellen
beobachtet werden,
Hauteinblutungen durch Strangulationen,
Schnitt- oder Bissverletzungen,
Vergiftungen,
Verbrühungen und Verbrennungen oder
Knochenbrüche.
Indizien, die auf einen sexuellen Missbrauch hindeuten
können (und einer medizinischen Abklärung bedürfen),
äußern sich zum einen durch Verletzungen am Körper,
etwa durch
Stand
Haupttitel
5/5– Seite 17
Untertitel
- -
-
Blutergüsse an Brust, Hals, Genitalbereich, an den
Oberschenkelinnenseiten, am Po
Rötungen und Wundsein im Genitalbereich,
Wunden,
Dehnungen, Erweiterungen an Scheide oder After
Geschlechtskrankheiten
Pilzerkrankungen
Blutungen
Psychosomatische Störungen können sich äußern in
Schlaf-, Sprach-, Essstörungen
Kopf-, Bauchschmerzen
Lern- und Konzentrationsstörungen
Ohnmachts-, Erstickungs-, Krampfanfällen oder
Bettnässen
Psychische Symptome bei einem erlittenen Missbrauch
können sein:
Berührungsängste, Scham- und Schuldgefühl
Geringes Selbstwertgefühl
Regression, Aggression
Extrem angepasstes Verhalten
Mangelnde Körperpflege, sich hässlich machen
Zwanghaftes Verhalten, (z.B. Waschzwang)
Angstzustände vor bestimmten Situationen,
Personen
Autoaggressives Verhalten
Depressionen
Vereinsamung
Weglaufen von zu Hause
Suchtverhalten
Einige missbrauchte Kinder entwickeln ein auffälliges
sexualisiertes Verhalten, z.B. indem sie ihre Genitalien
exzessiv
anfassen,
ein
altersunangemessenes
Detailwissen über Sexualität haben, ihre Genitalien
bloßstellen
oder
öffentlich
Geschlechtsverkehr
nachstellen
(vgl
Homepage
des
Jugendamts
Regensburg
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 18
Haupttitel
Untertitel
www.regensburg.de/jugend/07_probleme_hilfe/gewalt_s
exueller_missbrauch.shtml)
Kindern Hilfe
angedeihen lassen
„pädagogischen Blick“
entwickeln
Fernbleiben vom
Unterricht als Indiz?
3
In
Österreich
wurde
durch
das
zuständige
Bundesministerium
eine
hilfreiche
Checkliste
herausgegeben, um Gewalt an Kindern möglichst
frühzeitig zu erkennen, die wir in der Originalfassung im
Kapitel 7.2 „Arbeitshilfen“ aufgenommen haben. Die o.g.
und dort enthaltenen Hinweise mit Bezug auf die Eltern
können
bei
Kontakten
mit
ihnen,
etwa
in
Abholsituationen, bei Elterngesprächen, Elternabenden
usw. dienlich sein, einen Blick für solche Indizien zu
entwickeln bzw. auszuprägen. Dies, um bei begründeten
Verdachtsmomenten, betroffenen Kindern selbst Hilfe
angedeihen zu lassen, indem z.B. gegenüber den Eltern
in geeigneten Fällen deren erzieherisches Verhalten
oder deren Unterlassungen rückgespiegelt werden, mit
dem
Ziel,
eine
Änderung
zu
erreichen
(Elterngespräche)3.
LehrerInnen und ErzieherInnen sollten aber auch bei
Kontakten mit Eltern u.a. Personensorgeberechtigten
etwa in Abholsituationen, bei Elterngesprächen,
Elternabenden
usw.
bei
begründeten
Verdachtsmomenten einen „pädagogischen Blick“ dafür
haben, ob es weitere Indizien über das beim Kind
Wahrgenommene/ Beobachtete gibt.
Wenn Schüler dem Unterricht wiederholt fernbleiben,
ohne
dass
es
sich
offenkundig
um
eine
ernstzunehmende längere Krankheit handelt und
überdies fadenscheinige oder keine Entschuldigungen
durch die Eltern (Elternteil) vorliegen und sie kaum/nicht
zu Elternveranstaltungen erscheinen, sollte dies bereits
mehr als ein Achtungszeichen sein. So kann dies
beispielsweise (nahliegend) darauf hindeuten, dass die
Schulbummelei oder -verweigerung der Kinder durch die
Eltern gedeckt wird oder aber auch, dass
Zu „Elterngesprächen“ erfolgt in einer der nächsten Ergänzungslieferung ein
Expertenbeitrag.
Stand
Haupttitel
5/5– Seite 19
Untertitel
- -
zwischen Armut und
Vernachlässigung
unterscheiden
LehrerInnen sollten
Kindern zur Seite
stehen
4
Hämatome/Verletzungen nach körperlicher Züchtigung
oder sexuellen Mißbrauch verdeckt werden sollen.
Einen pädagogischen Blick haben, heißt auch,
wahrzunehmen, wer wiederholt weder Pausenbrot
mitbringt, noch an der Schulspeisung teilnehmen kann,
ebenso, wer immer wieder den Wandertagen oder
unterrichtsergänzenden
Veranstaltungen
fernbleibt.
Hierbei ist pädagogischer Takt vonnöten, um
herauszufinden, ob dies womöglich Ausdruck von
Armut4 ist, wovon zunehmend mehr Kinder aus
Geschwisterreihen von Alleinerziehenden betroffen sind.
Die
Unterstützungsaktivitäten
werden
jeweils
unterschiedlich ausfallen. Im Falle von Armut käme eine
(Teil-)Befreiung bei der Kostenerhebung in Frage. Im
Falle von Gefährdungsmomenten bei gleichzeitiger
Armut, kommen sowohl die materielle Unterstützung als
auch erzieherische Hilfen in Frage. Auch wäre auf
ethnisch-kulturell bedingte Ausschlussgründe durch die
Eltern mit Migrantenhintergrund anders zu reagieren (s.
dazu Kap. 4.1), als wenn Eltern Heranwachsenden strikt
jede Form von von Außenkontakten versagen, um deren
alterstypisch notwendigen Autonomiebestrebungen zu
unterbinden (Stichwort: seelische Mißhandlung).
Diese Sensibilisierung für solche Phänomene sind nicht
als Aufforderung zu interpretieren, quasi detektivisch
etwas aufzuspüren oder Meldeverhalten zu provozieren.
Vielmehr ist damit gemeint, dass solche Signale
aufgenommen werden sollten, wenn sich Kinder in
schwierigen Lebenslagen befinden, damit LehrerInnen
und ErzieherInnen ihnen zur Seite stehen können
und/oder erforderlichenfalls die vielerorts vorhandenen
und
auch
spezialisierten
sozialen
Dienste/
Beratungsstellen für Kinder/Jugendliche und ihre
Familien aktivieren (s. weiter unten).
In Deutschland sind bis zu 27% Kinder von Armut betroffen, wenn sie bei einem
alleinerziehenden Elternteil leben, bis zu 47% (zitiert nach Keupp, S. 48)
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 20
Haupttitel
Untertitel
Schutzfaktoren
stabilisieren
Widerstandsfähigkeit
(Resilienz) ausprägen
helfen
Erkenntnisse der
Resilienzforschung
aufgreifend
bedeutet „den Kindern zur Seite stehen“ nicht
ausschließlich den Blick auf Risikofaktoren zu richten.
Nüchtern eingeschätzt, sind diese besonders im
sozialen Nahraum ohnehin nur bedingt gänzlich
auszuschließen, wenn die Kinder nicht fremdplaziert
werden (Heim oder Pflegefamilie).
Die Alternative heißt deshalb zumeist die Schutzfaktoren
zu befördern und zu stabilisieren. Dadurch die Kinder in
die Lage versetzt und befähigt werden, sich auch unter
(fachlich einzugrenzenden) Lebensumständen und
(abschätzbaren) Risikofaktoren gesund zu entwickeln.
Diese Auffassung entspringt der Erkenntnis, die jedem
auch in der Alltagswahrnehmung schon begegnet sein
wird, nämlich, dass sich manche Kinder und
Erwachsene trotz widrigster Umstände in der Balance
halten können, während andere daran zerbrechen und
krank werden. In der ersten Annäherung an dieses
Phänomen wird klar, dass es so etwas wie schützende
„Puffer“gibt. Diese federn offensichtlich erniedrigende,
verletzende oder diskriminierende Situationen und
Schicksalsschläge zumindest so ab, dass das seelische
Gleichgewicht in dem Maße beibehalten werden kann,
dass erlittene Verletzungen nicht völlig zerstörerische
Wirkungen zeitigen.
Um es deutlich zu machen, Resilienz meint mehr als die
positive Entwicklung von Kindern und Abwesenheit von
psychischen
Störungen
unter
normalen
Aufwuchsbedingungen. Sie zeigt sich vielmehr dann,
wenn
besondere
Bewältigungsund
Anpassungsleistungen vonnöten sind in Folge von
schwer belastenden oder riskanten Lebensumständen
(wie psychische Erkrankung eines Elternteils oder deren
Tod, sexuellen Mißbrauch, körperliche und andere
Mißhandlung,
eigene
chronische
Erkrankung,
Behinderung, Armut, dramatisch verlaufende elterliche
Trennung/Scheidung usw.).
Resilienz ist nicht schlechthin angeboren, sondern vor
allem das Ergebnis der Qualität von Beziehungen, die
Heranwachsende in ihren Familien, durch andere
Stand
Haupttitel
5/5– Seite 21
Untertitel
- -
Erwachsene oder zumindest in anderen Sozialisationsund Bildungs-Erziehungsorten erfahren.
außerfamiliäre
Kompensation
sozialer
Ressourcenfundus
Daraus folgt, dass im negativen Fall eben diese
Beziehungen
andererorts
kompensatorisch
als
Basiskompetenz aufgebaut werden müssen, um den
Kindern gedeihliche Entwicklung zu ermöglichen. Neben
der Qualität der sozialen Beziehungen sind solche
Faktoren wichtig, wie positives Selbstkonzept,
Vertrauen, soziale Reflektion usw. Diese können
ihrerseits ebenfalls kompensatorisch außerhalb des
Herkunftmilieus
als
pädagogische
Entwicklungsaufgaben begriffen werden. Hierin besteht
die echte Herausforderung all derer, die mit der
Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen
be- und vertraut sind. Da Peergroups – besonders für
Heranwachsende
–
einen
wichtigen
sozialen
Ressourcenfundus
darstellen,
der
auch
in
Belastungssituationen zu deren Bewältigung aktiviert
werden kann, um sich Hilfe zu holen, bedarf es hier nicht
selten konkreter pädagogischer Unterstützung. Zunächst
gilt es schlechthin festzustellen, ob der Heranwachsende
in außerfamiliäre soziale Strukturen ausreichend
eingebettet ist, um ihn gegebenenfalls darin zu
unterstützen, vorhandene zu pflegen bzw. neue
aufzubauen. Eine solche aktive Beziehungsarbeit setzt
ein entsprechendes Qualitätsniveau von sozialen
Kompetenzen voraus, welches in den in Rede
stehenden sozialen Milieus oft kaum/nicht erreicht wird.
Da der Grad sozialer Eingebundenheit hohen Einfluss
auf die Ich-Identität (die emotionale Sicherheit mit Bezug
auf die eigene Person) hat und eine zentrale
Widerstandsquelle ist, um belastende Lebenssituationen
zu bewältigen, bedarf es hier der behutsamen
Unterstützung (vgl. dazu weiterführend Keupp, S. 44 ff.)
Hier wird sicherlich deutlich, was das große Wort von
ressourcen- und kompetenzorientierter Arbeit meint:
Eine solche Pädagogik ist also weniger darauf orientiert,
festzustellen und aufzuschreiben was ein Kind (und
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 22
Haupttitel
Untertitel
Schlüsselaufgaben
zur Vermeidung von
Kindeswohlgefährdung
unter
den
oben
skizzierten
Bedingungen
verständlicherweise) alles noch nicht kann, sondern wo
erkannt wird, was das Kind in seiner mißlichen Lage
alles schon oder immer noch kann.
Wenn alle Arbeit in Kindergarten und Schule so orientiert
wäre, so würde sie eine Primärprävention ersten Güte
leisten.
Der Bayerische (und Hessische) Bildungsplan für den
Elementar-(und Primar)bereich nimmt den Schutzauftrag
bei Kindeswohlgefährdungen auf und benennt dafür drei
Schlüsselaufgaben, die allerorten gleichermaßen im
Interesse von noch nicht oder bereits gefährdeten
Kindern Anwendung finden sollten:

„Ressourcen-zentrierte Hilfen zielen darauf
ab, die Wirksamkeit vorhandener personaler
und sozialer Ressourcen des Kindes zu
erhöhen. Sie umfassen Bildungsangebote für
Kinder, bei denen sie die für die Resilienz
bedeutsamen Kompetenzen erwerben können.
Beratungs- und Bildungsangebote für Eltern
(Stärkung
der
Elternkompetenz)
und
Qualifizierungsangebote für das pädagogische
Personal
(z.B.
zur
Verbesserung
der
Interaktionsqualität)

Prozess-zentrierte Strategien zielen darauf
ab, die (für die kindliche Kompetenzentwicklung
grundlegenden) Systeme in die Lern- und
Entwicklungsprozesse der Kinder positiv
einzubinden bzw. verfügbar zu machen. Dazu
zählen
insbesondere:
Bindungsund
Familiensysteme,
Systeme
der
Selbstregulation,
Motivationssysteme,
Herausforderungen bewältigen, kommunale
Organisationssysteme sowie spirituelle und
religiöse
Systeme.
Beispiele
sind
die
Unterstützung der Eltern bei Aufbau und
Sicherung einer positiven Eltern-Kind-Bindung,
die Unterstützung der Kinder bei der
Entwicklung
von
Stressbewältigungskompetenzen,
die
Stand
Haupttitel
5/5– Seite 23
Untertitel
- -

Auf Prävention
gerichtete Strategien
Integration von Jungendhilfeangeboten in
Kindertageseinrichtungen.
Risiko-zentrierte Strategien zielen darauf ab,
das Ausmaß an gefährdenden Einflüssen und
risikoerhöhenden Bedingungen zu reduzieren
bzw. deren Auftreten zu verhindern. Präventive
Angebote können sich z.B. an alle Kinder
richten, bei denen sie lernen, sich vor
gefährdenden Einflüssen selbst zu schützen
(z.B.
kompetenter
Umgang
mit
Medieneinflüssen), und speziell an Kinder, die
für ihre positive Entwicklungsbiographie mehr
Unterstützung brauchen (z.B. intensivere
Sprachförderung für nicht-deutsch sprechende
Migrantenkinder und sozial benachteiligte
Kinder; frühzeitige Erkennung und Prävention
von Entwicklungsrisiken; lokale Netzwerkarbeit
bei Gefährdungen des Kindeswohls.“ (ReichertGarschhammer 2005, S. 6)
Diese Strategien sind in ihrer Gesamtheit auf die
Prävention gerichtet und schließen ein, sowohl die

individuelle Ebene (Stärkung des Kindes als
kompensatorische Aufgabe durch LehrerInnen
und ErzieherInnen),

interaktionale Ebene (Qualität der Bindungen,
Beziehungen, Interaktion und Unterstützung
durch Eltern und Pädagogen)

kontextuelle Ebene (Rahmenbedingungen,
Kooperation und Vernetzung im Sozialraum
mit
dortigen
sozialen
Diensten
und
Einrichtungen (vgl. dazu ebd., S. 5f.)
Einbeziehung von Fachkräften des
Jugendamtes und helfender Berufe
Wenn sich die Situation für die Kinder nach
Einschätzung der LehrerInnen oder ErzieherInnen trotz
des o.g. Engagements eher noch zu verschlechtern
scheint, ist die rechtzeitige Einbeziehung von bzw.
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 24
Haupttitel
Untertitel
Im Zweifelsfall ist immer
das Jugendamt zuständig
Information an entsprechende(n) Fachkräfte(n) in
helfenden Berufen angezeigt.
Dort, wo ein(e) SchulsozialarbeiterIn tätig ist, oder wo
ein arbeitsfähiger schulpsychologischer Dienst existiert,
wäre
dies
eine
erste
niedrigschwellige
Kontaktmöglichkeit, genauso wie zum Kinderschutzbund
oder den Kinderschutzzentren. In jedem Telefonbuch
finden sich - oft schon auf den Vorblättern - unter dem
Stichwort „Notrufe“ einschägige Kontaktadressen (s.
dazu auch Kap. 7. 1 Hilfreiche Internetadressen:
Mißbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung von
Kindern).
Im Zweifelsfall ist immer das Jugendamt zuständig,
welches je nach Anlaß und Inhalt der Informationen nicht
selten zunächst einen eher sog. niedrigschwelligen
Beratungsdienst beauftragt (s.o.).
Wenn allerdings „Gefahr in Verzug“ ist, also schnelles
Handeln vonnöten ist, kann es zur Abwendung einer
akuten Gefährdungssituation (oder im Jugendamt
niemand zu erreichen ist) nötig sein, die Polizei zu
informieren, die ihrerseits in jedem dieser Fälle das
Jugendamt einschaltet.
5.5.5
Jugendhilfe ist auf
Informationen angewiesen
Arbeitsweise der
Jugendämter und anderer
Kinderschutzinstitutionen
Nicht um Bestrafung geht es, sondern um helfende
Intervention, wenn Fachkräfte des Jugendamtes oder
von Kindesschutzorganisationen wirksam werden
müssen, weil die Famlien nicht von sich aus auf diese
zukommen,
sondern
z.B.
Informationen
durch
LehrerInnen,
ErzieherInnen,
andere
Betreuungspersonen, aus der Öffentlichkeit, auch von
Nachbarn oder der Polizei gegeben werden.
Damit wird klar, die Jugendhilfemitarbeiter sind in dem
Grundrechtsverständnis
und
dem
demgemäßen
Stand
Haupttitel
5/5– Seite 25
Untertitel
- -
Gesetzesauftrag auf Informationen angewiesen wenn
sie handeln sollen. Sie „durchforsten“ quasi nicht
Familien oder Erziehungs- oder Bildungseinrichtungen
nach potentiellen Gefährungs- oder Mißbrauchsfällen.
Prinzipien und
Selbstverständnis der
Arbeitsweise bei
Kindeswohlgefährdung
In der Broschüre „Kindesmißhandlung. Erkennen und
Handeln“, welches das Kinderschutzzentrum Berlin im
Auftrage
des
zuständigen
Bundesministeriums
herausgegeben hat, wird das vielfach angewandte
Modell der intergrierten Intervention5 vorgestellt,
welches sich eignet, exemplarisch kurz und knapp das
Selbstverständnis und die Prinzipien der Arbeitsweise
bei Kindeswohlgefährdung kenntlich zu machen:



5
„Es wird mit den Eltern und mit den
Kindern gearbeitet. Dies kann geschehen
in der Form der Famlienberatung und –
therpie, einer Elternberatung oder
Paarberatung bei gleichzeitiger, jedoch
getrennter
Kindertherapie;
Einzelberatungen
und
Gruppenberatungen kommen dabei in
Frage.
Es wird mit der Famlie nicht nur eine
Beziehung auf beraterischer Ebene
aufgebaut, velmehr erhält die Familie in
materiellen Fragen und Problemen
konkrete Unterstützung, z.B. bei der
Wohnungssuche oder der Durchsetzung
von Sozialhilfeanspüchen (heute zumeist
ALG II - B.S.)
Die Fachkäfte begleiten die Familie und
unterstützen sie in ihrem Alltag, wenn sie
auf diese Hilfe angewiesen ist. Sie tragen
dazu bei, dass reale Versorgung und
Unterstützung der Familie sichrgestellt
Interessierte finden bei Zenz, G. weitere Modelle: Elternzentrierte, Kindzentrierte,
Familienzentrierte
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 26
Haupttitel
Untertitel
wird und bieten zugleich eine gezielte
Beratung für Eltern und Kinder an.
Prinzipien der Hilfe
„Wer Kinder schützen, Eltern helfen will, darf nicht mit
„Maßnahmen“ bedrohen; auch Beschuldigungen helfen
nicht weiter. Damit Kinderschutz effektiv wird, braucht
er
eine
klare
Orientierung,
ein
eindeutiges
professionelles Mandat:

Wer wirklich helfen will, verzichtet von Anfang
an auf die Suche nach dem „Täter“. Man wird
bei einer solidarischen Beziehung zur Familie
eh erfahren, was überhaupt los war und wie es
zur Mißhandlung kam. Hilfe heißt nicht,
Straftaten zu ermitteln (dafür ist ein anderes
Berufssystem zuständig), sondern Konflikte zu
thematisieren und nach Wegen aus der Krise
und Belastungen gemeinsam zu suchen.

Wer auf das Prinzip der Freiwilligkeit baut,
kommt weiter; Hilfe ist langfristig tragfähiger
als Zwang und Strafverfolgung. Hilfe kann
helfen, dass Menschen, die außer Kontrolle
sind, sich wieder in die Hand kriegen, sich zu
kontrollieren lernen. Hilfe kann helfen, aus
Ohnmacht
und
Beziehungskonflikt
herauszukommen.

Das Prinzip der Freiwilligkeit dürfen und
müssen wir bei Lebensgefahr eines Kindes
bzw.
bei
Handlungsunfähigkeit
der
Sorgeberechtigten durchbrechen, wenn wir zur
Notfallhilfe im Interesse der Gewährleistung
des Kindeswohls verpflichtet sind.
Kindesmisshandlung als
komplexe Konflikt- und
Beziehungsstruktur
Kindesmisshandlung entwickelt sich als komplexe
Konflikt- und Beziehungsstruktur. Hier kann man nur mit
vielseitigen, umfassenden Hilfen weiterkommen; ein
hochspezialisiertes, arbeitsteiliges Hilfsprogramm ist fehl
am Platz.“ (Kinderschutzzentrum, S. 91f.)
Stand
Haupttitel
5/5– Seite 27
Untertitel
- -
Nachhaltigkeits-gedanke
Spannungsfeld „zu
frühe/zu späte
Intervention“
6
Festzuhalten
bleibt,
dass
Kinderschutz
nicht
eindimensional auf das unmittelbare Gefährungs/Mißbrauchsphänomen fixiert sein kann und Aktionismus
nicht
weiterhilft.
Die
oben
beschriebene
Art
professionellen Handelns löst in der Öffentlichkeit
mitunter nicht die (zunächst zwar verständlichen) voller
Empörung getragenen moralischen Erwartungen
dragonischen Vorgehens ein. Die Fachkräfte wissen
aber, dass es auch ein Leben nach den
Fernsehkameras und spektakulären Reportagen gibt
und wissen aus ihrer Berufserfahrung nur zu gut, daß
Eltern-Kind-Beziehungen
auch
über
schlimme
Ereignisse hinweg präsent bleiben: ein Leben lang.
Deshalb geht es nicht nur um die akute
Situationsbewältigung. Die Professionellen fühlen sich
deshalb dem akuten Krisenmanagement und der
Nachhaltigkeit
in
ihrer
Interventionsstrategien
verpflichtet, so dass sich i. d. R. drei Bereiche ergänzen:
die konkrete Entlastung der Familie, die materielle
Unterstützung sowie Beratung (ggf. Therapie) für die
Eltern und Kinder/Jugendlichen.
Die konkrete Entlastung für die Eltern/den Elternteil kann
hier heißen, aber vor allem auch im wohlverstandenen
Kinderschutzinteresse,6 das Kind (vorübergehend)
außerhalb der Famlie unterzubringen. Die Fachkräfte
haben bei einer solchen Entscheidung folgende
Fragestellungen zu beantworten, die sich immer der
öffentlichen Kritik zwischen den Polen einer zu frühen
Intervention und des zu langen Wartens ausgesetzt
sieht:
Kinder können inzwischen nach §§ 1666 und 1666a BGB in Anknüpfung an §
1361b BGB auch geschützt werden, indem ein Elternteil oder ein Dritter aus der
Wohnung verwiesen wird, der sich dem Kind gegenüber gewalttätig oder in
sonstiger Weise gefährdend verhalten hat (s. dazu auch Kap. 6.6).
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 28
Haupttitel
Untertitel


Fragestellungen für
adäquates
fachliches Handeln
Risikoeinschätzung bei
der Entscheidungsfindung

„Wie
groß
ist
das
Risiko
einer
Kindeswohlgefährdung, wenn das Kind in
seiner Familie verbleibt?
Welche konkreten Gründe sprechen für eine
Fremdunterbringung außerhalb der Famlie als
die am wenigstens schädliche Alternative?
Welche Form außerfamiliärer Erziehungshilfe
ist in Anbetracht der Entwicklungbedürfnisse
des Kindes angezeigt?“ (ebd. S. 111)
Bei
der
Entscheidungsfindung
ist
die
Risikoeinschätzung fundamental und soll durch durch
nachfolgende Fragestellungen aufgelöst werden:




„Inwieweit ist das Wohl des Kindes durch die
Sorgeberechtigten gewährleistet oder ist dies zum
Teil oder überhaupt nicht der Fall?
(Gewährleistung des Kindeswohls)
Sehen die Sorgeberechtigten und die Kinder selbst
ein Problem oder ist dies weniger oder nicht der
Fall? (Problemakzeptanz)
Stimmen die Sorgeberechtigten und die Kinder mit
den
beteiligten
Fachkräften
in
der
Problemkonstruktion überein oder ist dies weniger
oder gar nicht der Fall? (Problemkongruenz)
Sind die betroffenen Sorgeberechtigten und Kinder
bereit, die ihnen gemachten Hilfeangebote
anzunehmen und zu nutzen oder ist dies nur zum
Teil oder gar nicht der Fall? (Hilfeakzeptanz)“
(ebd.)
Der Entscheidung wiederum, ob eine unvermeidliche
Fremunterbringung in einer Pflegefamilie oder im Heim
erfolgt sollte, richtet sich nach folgenden Kriterien
Entscheidung, ob eine
Fremdunterbringung des
Kindes notwendig ist
„Familienpflege ist in der Regel indiziert bei:

Säuglingen, Kleinkindern, Vorschulkindern

Kindern (bis unter 10 Jahren) mit langfristiger
Fremdunterbringungsperspektive)
Stand
Haupttitel
5/5– Seite 29
Untertitel
- -

Kindern, die eine intensive, kontinuierliche
Einzelförderung bzw. –pflege brauchen.
Heimerziehung bzw. andere stationäre Formen der
Erziehungshilfe sind in der Regel indiziert bei:

Geschwistergruppen, es sei denn, es findet
sich
eine
besonders
dafür
geeignete
Pflegestelle

Älteren
Kindern
(ältere
Schulkinder/Jugendliche/junge Erwachsene)

Kindern, deren Probleme nur im Kontext einer
Gemeinschaft bzw. mit einer besonderen
fachlichen Hilfe (durch in der Regel mehrere
Fachkräfte) bewältigt werden können“(ebd. S.
113).
5.5.6
personenbezogene
Daten und
Informationen
unterliegen dem
Sozialdatenschutz
Stand
Anmerkungen zum
Spannungsfeld zwischen
Datenschutz und
Kindesschutzinteressen
LehrerInnen und ErzieherInnen verfügen aus ihren
Arbeitszusammenhängen heraus über nicht wenige
personenbezogene Daten und Informationen über
Kinder/Jugendliche und ihre Familien, welche aus guten
und nachvollziehbaren Gründen bekanntermaßen den
Bestimmungen über den Sozialdatenschutz unterliegen.
Nach
einem
Grundsatzurteil
des
Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 hat jeder
das Recht, über die Preisgabe und die Verwendung
seiner Daten i.d.R. selbst zu bestimmen. Davon
ausgehend
findet
sich
Entsprechendes
in
weiterführenden Datenschutzgesetzen und Vorschriften,
Bestimmungen und dgl. zu Amts-, BetriebsBerufsgeheimnissen
und
Bestimmungen
zum
besonderem Vertrauensschutz in unterschiedlichsten
Kapitel-Nr. – Seite 30
Haupttitel
Untertitel
Berufsgruppen, so für sog. Vertrauensberufe, zum
besonderen Schutz im Umgang mit Sozialgeheimnissen
(Sozialdatenschutz) die insbesondere auch für
LehrerInnen, ErzieherInnen usw. von Relevanz sind
(Genaueres dazu z.B. in: Reichert-Garschhammer 2001,
S. 132 - 156).
Datenschutz und
Kinderschutz
Aufgaben- und
zweckgebunden
dürfen Daten erhoben
werden.
Anfragen nötigenfalls
anonymisieren und
pseudonymisieren
Diese Rechte kollidieren aber im Kontext der hier zu
behandelnden Kindesschutzinteressen. Diese sind
gegeneinander abzuwägen. Wenn die Eltern der
Informationsweitergabe zustimmen, stellt sich die Frage
nicht. Anders verhält es sich, wenn in informationelle
Selbstbestimmungsrechte eingegriffen werden soll, was
möglich ist, wenn die Informationweitergabe auf Grund
einer akuten Notsituation (rechtfertigender Notstand,
mutmaßliche Einwilligung) erfolgt (z.B. bei Gefahr an
Leib und Leben eines Kindes) oder wenn diese
abzuwägende
Entscheidung
im
Interesse
der
Allgemeinheit
dringend geboten ist (wie z.B. bei
Gesundheitsgefahren
der
Bevölkerung,
Kapitalverbrechen).
Die erwähnten Gesetzesänderungen zum Kinderschutz
ermöglichen es nunmehr den MitarbeiterInnen der
Jugendämter, auch Informationen bei LehrerInnen,
Erzieherinnen u.a. Betreuungspersonen aufgaben- und
zweckgebunden zu erheben. Insofern sind diese auch
auskunftsverpflichtet. „Hinsichtlich einer Datenerhebung
bei Dritten waren die Befugnisse im Kontext der
Kindeswohlgefährdung (nach § 8a SGB VIII7 - B.S.) zu
eng“ (Gesetzesbegründung zum § 62 TAG)
LehrerInnen, ErzieherInnen, Pädagogen und andere zu
besonderem Datenschutz verpflichtete Peronen können
sich
bei
der
Risikoabschätzung
der
Kindeswohlgefährdung im Zweifelsfall auch anonymisiert
und pseudonymisiert ratsuchend an Jugendämter und
ander soziale Dienste/Beratungsstellen wenden, so dass
Stand
Haupttitel
5/5– Seite 31
Untertitel
- -
sie nicht in Gefahr des Vorwurfs der Datenpreisgabe
geraten. Gleiche gilt für die Speicherung und Nutzung
von sensiblen Sozialdaten innerhalb von Institutionen, so
bei Trägern der öffentliche Jugendhilfe (§ 64 TAG).
Abschließend
soll
(idealtypisch)
der
Handlungsalgorithmus der SozialarbeiterInnen des
Jugendamtes bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
dargestellt werden:
Einfügung Abbildung
4
Quellen:
Bange, D.: Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller
Missbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß –
Hintergrund – Folgen. Köln 1992
Bründel, H./Hurrelmann, K.: Gewalt macht Schule. Wie
gehen wir mit aggressiven Kindern um? München
1994
Enders; U. (Hg.): Zart war ich bitter war’s. Sexueller
Mißbrauch an Mädchen und Jungen 1990
Engfer,
A.:
Kindesmißhandlung.
Ursachen
–
Auswirkungen – Hilfen. Stuttgart 1986
Kinderschutzzentrum Berlin (Hg.): Kindesmisshandlung
Erkennen und Helfen. Berlin 2000
Keupp, H.: Risiken von Familien und Kindern und ihre
Bewältigungsstrategien. In.: ISA-Jahrbuch zur
sozialen Arbeit. Münster 2005
Ministerium für für Gesundheit, soziales, Frauen und
Familie (Hg.): Ursula Enders: Ratgeber gegen
sexuellen
Missbrauch.
Im
Internet
unter:
www.mgsff.nrw.de/familienratgeber/rat_und_hilfe/hilf
e/missbrauch_03.pdf, Stand 12.12.2006
Stand
Kapitel-Nr. – Seite 32
Haupttitel
Untertitel
Münder, J./Mutke, B./Schone, R.: Kindeswohl zwischen
Jugendhilfe und Justiz. Münster 2000
Reichert-Garschammer; E.: Qualitätsmanagement im
Praxisfeld
Kindertageseinrichtung.
Blickpunkt:
Datenschutz. Staatsinstitut für Frühpädagogik.
Kronach/München/Bonn/Potdam 2001
Reichert-Garschammer;
E.:
Schutzauftrag
bei
Kindewohlgefährdungen.
Staatsinstitut
für
Frühpädagogik, München (unveröff. . Manuskr. für
ISA Münster) 2005
Schmidtchen, S.: Kinderpsychotherapie – Grundlagen,
Ziele, Methoden. Stuttgart 1989
Schone,
R./Gintzel,
U./Jordan,
E./Kalscheuer,
M./Münder, J.: Kinder in Not. Münster 1997
Wegner, W.: Misshandelte Kinder. Grundwissen und
Arbeitshilfen
für
pädagogische
Berufe.
Weinheim/Basel 1997
www.bka.de/pks/zeitreihen/pdf/t91_opfer_insg.pdf,
Stand 12.12.06
www.regensburg.de/jugend/07_probleme_hilfe/gewalt_s
exueller_missbrauch.shtml, Stand 12.12.05
Zenz, G.: Kindesmisshandlung und Kindesrechte.
Erfahrungswissen,
Normstruktur
und
Entscheidungsrationalität. Frankfurt/M. 1979
Literaturempfehlung:
Kinderschutzzentrum Berlin (Hg.): Kindesmisshandlung
Erkennen und Helfen. Berlin 2000
Stand
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