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IP/02/941
Brüssel, den 27. Juni 2002
Neue EU-Regeln machen Bargeldabhebungen und
Zahlungen mit Zahlungskarten im Ausland billiger
Dank des Inkrafttretens einer Verordnung über grenzüberschreitende
Zahlungen sollen Kunden ab Montag, dem 1. Juli 2002, wenn sie in anderen
Mitgliedstaaten an Geldautomaten Euro ziehen oder per Karte zahlen nicht
länger mehr zahlen müssen als dieselbe Dienstleistung in dem Land kostet,
in dem sie leben. Auf diese Weise werden Urlaubs- und Geschäftsreisende
erhebliche Einsparungen realisieren. Vor Inkrafttreten der Verordnung
zahlten Kunden, wenn sie außerhalb ihres Mitgliedstaats 100€ am
Bankautomaten abhoben, durchschnittlich 4€, während “inländische”
Abhebungen und Zahlungen im Allgemeinen kostenlos sind oder nur wenige
Cent kosten. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und
die Mitgliedstaaten arbeiteten im Hinblick auf eine rasche Verabschiedung
der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen - die im Dezember
2001 erlassen wurde (siehe IP/01/1827) eng zusammen. Die Verordnung zielt
auf die Verwirklichung eines “einheitlichen Zahlungsverkehrsraums” ab, so
dass Bürger und Unternehmen überall in der EU und nicht nur in ihrem
jeweiligen Mitgliedstaat die Vorteile der gemeinsamen Währung voll
ausschöpfen können. Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine
Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt
unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Kommissionspräsident Romano Prodi kommentierte die Verabschiedung mit den
Worten: "Die Menschen haben nun Euro-Banknoten und -Münzen in der Tasche. Mit
dieser Verordnung wird sichergestellt, dass sie mehr ausgeben können, wenn sie in
Europa reisen. Die Vorteile der einheitlichen Währung müssen an jeden einzelnen
Europäer weitergegeben werden. Deshalb hat die Kommission diese Verordnung im
Juli 2001 vorgeschlagen.”
Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein fügte hinzu: “Mit dieser Verordnung erhält
der Binnenmarkt eine neue Dimension und wird insbesondere das Reisen in andere
Mitgliedstaaten leichter und preiswerter. Das Überschreiten einer Grenze wird für
Bankkunden nicht mehr teurer sein. Das Inkrafttreten der Vorschriften zu
Kartenabhebungen und -zahlungen ist für jeden eine gute Nachricht, da die
Urlaubszeit beginnt.”
Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen
Nach der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen müssen die
Gebühren für Euro-Abhebungen am Geldautomat ab 1. Juli 2002 unabhängig
davon, ob ein Kunde in dem entsprechenden Land ein Konto hat oder in einem
anderen Mitgliedstaat einen Automaten benutzt, identisch sein. Derzeit kostet eine
Abhebung von 100€ in einem anderen Mitgliedstaat durchschnittlich 4€, während die
Kosten der gleichen Transaktion innerhalb des Landes, in dem das Konto geführt
wird, minimal sind (siehe IP/01/992).
Auch müssen ab 1. Juli 2002 die Gebühren für die Benutzung von Kredit- und
Zahlungskarten (für Zahlungen in Höhe von maximal 12,500€) unabhängig davon,
ob die Zahlungen in dem Land, in dem die Karte ausgegeben wurde, oder in einem
anderen Land erfolgen, identisch sein. Dadurch werden Waren und
Dienstleistungen, die auf Reisen in anderen Mitgliedstaaten oder auch über das
Internet, telefonisch oder im Versandhandel erworben werden, preiswerter.
Alles in allem werden diese Vorschriften , die in der nächsten Woche in Kraft treten,
den Kunden immer dann Geld sparen, wenn sie Euro ziehen oder sich einer Karte
bedienen, um in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie leben, etwas mit
Euro zu kaufen.
Überweisungen
Nächstes Jahr um diese Zeit (am 1. Juli 2003) wird der gleiche Grundsatz
identischer Gebühren bei nationalen und grenzüberschreitenden EuroÜberweisungen (in Höhe bis zu 12.500€) auch für Überweisungen zwischen
Bankkonten gelten. Dies wird den Bankkunden weitere erhebliche Einsparungen
bringen. Im Jahr 2001 kostete eine grenzüberschreitende Überweisung von 100€
zwischen Banken in EU-Mitgliedstaaten 24€ (siehe IP/01/1293 und MEMO/01/294).
Entsprechende Vorschriften sind bereits in der Richtlinie 97/5/EC enthalten, die
festlegt, dass die Kunden vorher im Einzelnen über die Kosten nationaler und
grenzüberschreitender Überweisungen und über etwaige Preisänderungen informiert
werden müssen.
Außerdem zielt die Verordnung darauf ab, den Banken den Umgang mit
grenzübergreifenden Überweisungen zu erleichtern. Ab 1. Juli 2003 wird die
Verwendung der ISO-Normen (International Standards Organisation), insbesondere
der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und
der internationalen Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) den Kreditinstituten die
vollautomatische Bearbeitung der Überweisungen ermöglichen. Ab dem gleichen
Termin werden die Banken nicht mehr verpflichtet sein, den nationalen Behörden
(für statistische Zwecke) Zahlungen unter 12.500€ zu melden.
Die Verordnung bezieht sich auch auf Zahlungen in anderen Währungen als Euro,
wenn die Mitgliedstaaten, in denen diese Währungen verwendet werden, der
Kommission mitteilen, dass sie die Anwendung dieser Regeln wünschen. Die
schwedische Regierung hat am 12. Juni 2002 angekündigt, dass sie die Verordnung
auf die schwedische Krone anzuwenden wünscht.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu der geplanten Verordnung finden sich in
MEMO/02/154.
Weitere Details und der volle Wortlaut der Verordnung sind unter folgender Adresse
abrufbar: http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/payment/index.htm
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