Alkohol-Gebr-Missb-Sucht - Supervision

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3.2.4 Alkohol- Gebrauch, Mißbrauch und Sucht
Bei der legalen Droge Alkohol ist diese Unterscheidung sehr wichtig. Schließlich konsumiert der
weitaus größte Teil der Bevölkerung Alkohol, ohne Probleme mit seinem Suchtpotential zu
bekommen.
Alkoholgebrauch spielt sich demzufolge im Rahmen anerkannter Trinksitten ab. Dabei ist die
Menge nicht ausschlaggebend. Wenn ein Arbeitnehmer auf einer Betriebsfeier zehn Bier, einige
Gläser Sekt und einen Weinbrand konsumiert und dabei einen Blutalkoholspiegel von etwa 1,8
Promille erreicht, kann man hier noch von Alkoholgebrauch im Rahmen normaler Trinksitten
sprechen. Dazu gehört allerdings, daß diese Person im alkoholisierten Zustand nicht mit dem Auto
fährt, seinen Rausch ausschläft und niemals außerhalb der gesellschaftlich anerkannten Trinksitten die
Droge Alkohol konsumiert. Im Betrieb wird dann in den nächsten Tagen möglicher Weise über ihn
gelästert, er fällt aber nie mit Alkohol am Arbeitsplatz auf. Dies wird ebensowenig zum
Alkolmißbrauch gerechnet, wie der Familienvater, der beim Sonntagsbraten gemeinsam mit der
Ehefrau eine Flasche Wein trinkt, der junge Mann der in der Disco drei bis fünf Whisky-Cola trinkt
und dann mit dem Taxi nach Hause fährt oder die Freundinnen, die sich einmal im Monat zum
sonntäglichen Sektfrühstück treffen. Aus diesem Alkoholgebrauch wird dann ein Mißbrauch, wenn die
genannten Personen außerhalb dieser Normen weiter trinken.
Alkoholmißbrauch muß dann festgestellt werden, wenn der Alkohol außerhalb gesellschaftlicher
Normen konsumiert wird, oder wenn der Gebrauch mit gesellschaftlichen Normen zusammenstößt.
Ganz allgemein versteht man unter Mißbrauch den Gebrauch einer Sache in einer Weise, die vom
üblichen Gebrauch oder vom ursprünglich dafür vorgesehene Zweck abweicht.
Beim Alkohol orientiert man sich am „üblichen Gebrauch“. Der übliche Gebrauch beim oben
erwähnten Arbeitnehmer ist, bei einer Betriebsfeier „einen über den Durst zu trinken“, mit dem Taxi
nach Hause zu fahren und dort den Rausch auszuschlafen. Dann wird für einige Zeit der Alkohol
gemieden. Mißbrauch tritt dann ein, wenn der Arbeitnehmer vom üblichen Gebrauch abweicht und
beispielsweise während der Arbeit im Betrieb trinkt und dann mit dem Auto nach Hause fährt.
Bei den Medikamenten orientieren wir uns am vorgesehenen Zweck. Wenn Drogen nicht zum
vorgesehenen Zweck eingenommen werden spricht man von Medikamentenmißbrauch.
Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Mißbrauch von Alkohol, wenn ein Mensch durch
zu häufiges oder übermäßiges Alkoholtrinken eine konkret und akut nachweisbare
Gesundheitsschädigung erleidet. Diese Schädigungen können körperlicher oder seelischer Art sein.
Ein Rauschzustand oder ein Kater allein reichen jedoch noch nicht aus, um die Diagnose
Alkoholmißbrauch zu rechtfertigen.
Man kann von Alkoholmißbrauch sprechen, wenn innerhalb eines Jahres zumindest eines der
folgenden Merkmale auftritt:
1. Wiederholter Alkoholkonsum führt zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger
Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder im Haushalt. Dazu gehören gehäufte
Fehlzeiten im Beruf, alkoholbedingtes Schulschwänzen und Vernachlässigungen des
Haushalts.
2. Durch den Alkoholkonsum entstehen wiederholt Situationen durch die sich der Trinker selbst
oder seine Mitmenschen gefährdet. Dies ist bei Alkohol am Steuer oder der Bedienung von
Maschinen unter Alkoholeinfluß der Fall.
3. Durch den Alkoholkonsum sind wiederholt rechtliche Probleme entstanden. Diese können
durch randalieren, Diebstähle, Betrügereien und Verkehrsdelikte aufkommen.
4. Der Alkoholkonsum wird fortgesetzt obwohl sich ständig soziale und zwischenmenschliche
Probleme ergeben, die durch das Trinken entstanden sind. Häufige Ehestreitigkeiten,
Gewalttätigkeiten und Kindesmißhandlungen sind hierfür die äußeren Anzeichen.
Wenn auch die Mißbrauchsfolgen oft dramatisch sind, so kann hier noch nicht von einer Sucht im
engeren Sinne gesprochen werden. Umgangssprachlich werden aber Alkoholmißbraucher oft auch als
Alkoholiker bezeichnet. Der Übergang von einem deutlichen Alkoholmißbrauch zu einer
Alkoholkrankheit ist nämlich fließend. Der Mißbraucher kann aber prinzipiell noch eine Abhängigkeit
vermeiden. Oftmals ist hierzu aber Hilfe von außen nötig. Hier sind in erster Linie die
Beratungsstellen gefragt, die heute durch die Beratung von Verkehrteilnehmern, denen alkoholbedingt
der Führerschein entzogen worden ist, vermehrt mit noch nicht süchtigen Alkoholmißbrauchern
konfrontiert sind.
Alkoholabhängigkeit nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation bedeutet, daß der oben
beschriebene Gewohnheitstrinker seine Alkoholaufnahme willentlich nicht mehr steuern kann.
Obwohl die körperlichen Folgeschäden beim Alkoholmißbraucher denen des süchtigen Alkoholikers
entsprechen können, oder sie sogar manchmal noch übertreffen, ist der Mißbraucher noch in der Lage
den Alkoholkonsum willensmäßig zu steuern, oder zum mäßigen Konsum zurückzukehren.
Der süchtige Alkoholiker hingegen ist zu einer Rückkehr zum kontrollierten Trinken nicht mehr in
der Lage. Er hat das Selbststeuerungsvermögen verloren und unterliegt dem sogenannten
Kontrollverlust. Dieser Kontrollverlust macht es ihm unmöglich nach dem Konsum einer geringen
Menge Alkohols mit dem Trinken aufzuhören. Er muß gleichsam bis zum Vollrauch weiter trinken.
Ein anderer Typ des süchtigen Alkoholikers ist derjenige, der ständig kleine Mengen Alkohols,
über den Tag verteilt, zu sich nehmen muß. Weil er dadurch immer einen bestimmten
Blutalkoholspiegel einhält, den er nicht unterschreiten darf, wenn er Entzugserscheinungen vermeiden
will, spricht man hier vom Spiegeltrinker.
Beide Abhängigkeitstypen weisen die charakteristischen Merkmale einer Sucht auf. Beim ersten
Typ, dem sogenannten Gamma-Trinker, steht der Kontrollverlust im Mittelpunkt des Geschehens.
Beim zweiten Typ, dem sogenannten Delta-Trinker, sind die Entzugserscheinungen ausschlaggebend.
Um von einer Alkoholabhängigkeit im engeren Sinne sprechen zu können, muß also eine dieser
Symptomatiken auftreten:
Kontrollverlust nach geringem Konsum der Droge und
Entzugserscheinungen nach Absetzen der Droge Alkohol. Außerdem kommt der Zwang zur
Dosissteigerung hinzu. Der süchtige Alkoholiker muß immer mehr trinken um den erwünschten Effekt
zu erzielen.
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